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Motive für Burglengenfelder Kalender 2024 gesucht
BURGLENGENFELD (sr). Die Stadt ruft Bürgerinnen und Bürger, sowie Hobbyfotografen dazu auf, ihre schönsten Fotos rund um Burglengenfeld und seiner Umlandgemeinden ins Rathaus zu senden. Ob Feiern oder Festumzüge, Winter oder Sommer, alle Themen und Motive sind erwünscht. Die schönsten Aufnahmen werden im Burglengenfeld Kalender des Jahres 2024 veröffentlicht, der im Dezember 2023 erscheint.
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Der Einsendeschluss für die Kalenderaktion ist Freitag, der 29. September 2023. Ausgewählte Motive werden von der Stadt Burg- lengenfeld mit einem 50 Euro-Wifo Gutschein belohnt.
Gut zu wissen: Zugelassen sind Bilder in digitaler Form (jpg-Format), die mindestens eine Auflösung von 300 dpi haben sollten, um Druckqualität zu erreichen.
Die Bilder können per E-Mail an karolina.bauer@burglengenfeld. de mit der Betreffzeile „Fotomotiv Kalender 2024“ gesendet werden. Das „Damenwahl“-Team, das erneut für die Auswahl der KalenderMotive zuständig sein wird, freut sich auf viele Einsendungen.
Kerstin Schwelle, Leiterin der Stadtbibliothek, und Klimaschutzmanager Markus Süß stellten die neue Bücherwand zum Thema Klimaschutz in der Stadtbibliothek vor. Foto: Karolina Bauer
Neu in der Stadtbibliothek:
Bücherwand zum
Thema Klimaschutz
BURGLENGENFELD (sr). In der Stadtbibliothek gibt es jetzt eine neue Bücherwand, die von Kerstin Schwelle, Leiterin der Stadtbibliothek, und ihrer Mitarbeiterin
Gudrun Zilch mit Büchern zum Thema Klimawandel, Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien und Heizung bestückt wurde. Hier finden interessierte Leserinnen und Leser eine große Auswahl an Kinderbüchern, Sachbüchern und Bestsellern, die alle zum Verleih bereitstehen. Das Klimaschutzkonzept der Stadt Burglengenfeld, welches im April veröffentlich wurde, kann ebenfalls als Ausdruck mitgenommen werden. Es enthält viele nützliche Informationen und Maßnahmen, wie die Stadt dazu beitragen kann, den Klimawandel zu bekämpfen und bis 2040 Klimaneutralität erreichen kann.
Optimale Bedingungen für Auszubildende in der Pflege: