Wilhelmsburg KW51-2016

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Entscheidung vertagt

Tannen verschenkt

Show verzückt

Wird am Krankenhaus Groß Sand ein Zentrum für Altersmedizin 3 eingerichtet?

Im Hamburger Hafen verteilte der Weihnachtsmann Tannenbäume 12 an Seeleute

Tickets für die kubanische Show „The Bar at Buena Vista“ auf 2 Kampnagel zu gewinnen

ElbeWochenblatt

am Mittwoch

Wochenzeitung für Wilhelmsburg

Nr. 51 | 21. Dezember 2016 | Träger Auflage: 25.109 Ex. | 040 / 76 60 00 - 0 | Redaktion 040 / 76 60 00 - 89 | www.elbe-wochenblatt.de | post@wochenblatt-redaktion.de

E-Scooter

„Das ist das Ende“

Elektro-Scooter oder Elektromobil ist die gebräuchliche Bezeichnung für kleine, offene, elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur eine Person befördern können und meist von Gehbehinderten genutzt werden. Sie ermöglichen Gehbehinderten, auch längere Strecken zügig zurückzulegen und auch Rollstuhlzugänge zu benutzen. Gepäck kann auf der Bodenplatte zwischen den Beinen und oft im Korb am Lenker transportiert werden. E-Scooter gelten laut Fahrerlaubnis-Verordnung als motorisierte Krankenfahrstühle und sind von der Hauptuntersuchung befreit. Motorisierte Krankenfahrstühle dürfen bei einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h Gehwege benutzen, wenn diese nicht vorhanden sind, die Fahrbahn.

Der schwerbehinderte Harald Peterlick darf mit seinem Elektromobil ab Januar nicht mehr mit den Bussen des HVV fahren

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Harald Peterlick ist zu 100 Prozent schwerbehindert. Ohne seine Krücken kann er nicht gehen. Ab Januar darf er mit seinem E-Scooter nicht mehr in HVV-Busse.

OLAF ZIMMERMANN, HAMBURG-SÜD

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) macht Schwerbehinderten wie Harald Peterlick das Leben noch schwerer. Zwei Zentimeter haben darüber entschieden, dass das gewohnte Leben des Wilhelmsburgers jetzt zusammenzubrechen droht. Hintergrund: Harald Peterlick (66) geht’s nicht gut. Herz und Rücken sind schwer geschädigt. Er ist zu 100 Prozent schwerbehindert. In seinem Schwerbehindertenausweis sind eine „erhebliche Gehbehinderung“ und sogar

die „Notwendigkeit einer ständigen Begleitung“ vermerkt. Seine Wohnung in der GeorgWilhelm-Straße verlässt der Wilhelmsburger nur selten. Ohne das Elektromobil (E-Scooter), das er sich vor zwei Jahren gekauft hat, geht’s nicht. Wenn er Einkaufen möchte, rollt Peterlick mit seinem Shoprider TE 888 zur Bushaltestelle und rangiert sein Gefährt dann geschickt in den Bus. „Nicht alle Busfahrer nehmen mich mit dem E-Scooter mit, aber meistens klappt’s gut“, sagt er. Das wird sich ändern. Ab dem 1.1.2017 darf sein Elektromobil von Bussen des HVV nicht mehr

befördert werden. Warum? Der HVV hat neue Regeln aufgestellt. Mitgenommen werden künftig nur noch E-Scooter mit einer Länge von maximal 1,20 Meter. Problem: Viele gängige Modelle sind ein klein wenig größer. Das von Harald Peterlick um knapp zwei Zentimeter. „Die beim HVV haben mir gesagt, dass ich dann nicht mehr mit dem Bus fahren darf“, so Peterlick. „Ich kann dann nicht zum Arzt, ich kann nicht zum Einkaufen, ich kann gar nichts mehr. Das ist das Ende.“ Sind diese zwei Zentimeter, die Peterlicks E-Scooter über der

Interview mit Johannes Köhn (LAG) OLAF ZIMMERMANN, HAMBURG-SÜD

Durch die neuen Regeln des HVV wird ab Anfang Januar die Teilhabe von Behinderten am Leben deutlich eingeschränkt. Ein Kurzinterview mit Johannes Köhn, dem Geschäftsführer der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG). Hat die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) an den neuen Regeln für E-Scooter des HVV mitgewirkt oder den HVV dabei beraten? Seit vielen Jahren gibt es Kontakte zwischen der LAG und

dem HVV, insbesondere zu Themen der Barrierefreiheit. Wir waren auch bei diesem Thema seit Längerem mit dem HVV im Gespräch. Da der völlige Ausschluss drohte, war es unser Ziel, dass Menschen mit Behinderung, wenn sie E-Scooter nutzen, weiterhin mit dem Bus fahren können. Eine Beratung im Sinne technischer Aussagen (Länge, Gewicht etc.) erfolgte nicht. Die LAG führt seit über zehn Jahren ein kostenloses Mobilitätstraining im ÖPNV durch. Dieses Angebot haben wir explizit für E-Scooter-Nutzer ausgeweitet und es wird auch vom HVV beworben. Allerdings ist

dieses Training nicht auf den Bus beschränkt, die Nutzung von U- und S-Bahn werden bei Bedarf ebenfalls geübt. Was hält die LAG von der Längen-Begrenzung für EScooter auf 1,20 m? Ist das sinnvoll? Die Längenangabe ergibt sich nach unserer Information aus einem Gutachten, das der HVV seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat. Nach unserem Eindruck haben zahlreiche Scooter über 1,20 m Länge und wir hätten es begrüßt, wenn das Gutachten auch auf die am häufigsten verkauften Größen eingegangen wäre.

Marke liegt, wirklich so entscheidend? Der HVV war zu keiner Stellungnahme bereit. „Die interne Diskussion dauert weiter an“, teilt HVV-Sprecher Rainer Vohl schlicht mit. Besser haben es Fahrgäste mit E-Rollstühlen, Kinder-

Mit E-Scooter Busfahren: in Berlin kein Problem!

FOTO: KI

wagen oder Rollatoren. Sie sind, so heißt es in den neuen HVVVorschriften, stets zu befördern.

Ab 1.1.2017 dürfen viele Schwerbehinderte mit ihrem Elektromobil nicht mehr die Busse des HVV benutzen. Was halten Sie davon? Schreiben, Sie uns! Wochenblatt-Redaktion Stichwort „E-Sooter“ Harburger Rathausstraße 40, 21073 Hamburg E-Mail: post@wochenblattredaktion.de Betreff: E-Scooter

Komplett-Bad aus einer Hand

OLAF ZIMMERMANN, HAMBURG/BERLIN

Harald Peterlicks Beispiel zeigt: In Hamburg haben es Schwerbehinderte, die mit ihrem Elektromobil im Bus fahren möchten, nicht leicht. Es gibt Verkehrsbetriebe, die mit diesem Thema kundenfreundlicher umgehen. Ein gutes Beispiel: die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). „E-Scooter sind bei uns kein Problem“, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz auf Anfrage, „auch nicht bei einer Länge von 1,22 Metern.“ Wenn bereits zwei Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer im Bus mitfahren, sei für EScooter kein Platz mehr. Umgekehrt gelte das Gleiche. „Dann muss man eben den nächsten Bus nehmen“, so die Sprecherin. „Für E-Scooter sind auch keine Plaketten oder so nötig. Es reicht, wenn alle mit ein wenig Augenmaß handeln.“

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