Wilhelmsburg KW43-2017

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ElbeWochenblatt

am Mittwoch

Wochenzeitung für Wilhelmsburg

Nr. 43 | 25. Oktober 2017 | Trägerauflage: 25.119 Ex. | 040 / 76 60 00 - 0 | Redaktion 040 / 76 60 00 - 89

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Wer sie lange genug vor der Nase hat, sieht sie irgendwann gar nicht mehr: Strommasten am Ernst-August-Kanal.

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Interview Was fehlt in Wilhelmsburg? Kirche befragt Passanten

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Wohnen unter Hochspannung

Freileitung im Reiherstiegviertel bleibt erhalten – auch wenn neue Wohnungen gebaut werden

O.ZIMMERMANN, WILHELMSBURG

An den Blick aus ihrem Fenster haben sich die Bewohner des nördlichen Reiherstiegviertels längst gewöhnt: In etwa 25 bis 30 Metern Höhe überquert eine Hochspannungsleitung die Elbinsel. Die Trasse der 110Kilovolt-Freileitung führt von Ost nach West vom Kraftwerk Tiefstack bis zum Umspannwerk an der Köhlbrandbrücke. Etliche Masten entlang des Vogelhüttendeichs und des ErnstAugust-Kanals zeugen von der luftig verlegten Stromverbindung. Ist das eigentlich gesund? Darf man unter Hochspannungsleitungen überhaupt wohnen? Das fragten sich kürzlich die Teilnehmer des Quartiersbeirats Reiherstiegviertel, die zu dem Zweck extra einen Vertreter der Internationalen Bauaustellung (IBA) eingeladen hatten. Schließlich plant die IBA, sobald ab etwa 2019 die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße abgeschlossen ist, auf den freigewordenen Arealen Wohnungen zu bauen. 1.000

Jetzt wird getanzt WILHELMSBURG. Sie stehen das erste Mal vor Publikum auf einer großen Bühne: Über 80 Kinder zwischen vier und 13 Jahren zeigen, was sie im Scheinwerfer Dance Center alles gelernt haben. Die Vorstellung findet am Sonntag, 5. November, ab 16 Uhr im Bürgerhaus, Mengestraße 20, statt. Der Eintritt beträgt acht Euro. Kinder bis 16 Jahre zahlen nichts! Tickets können per E-Mail an scheinwerferdancecenter@gmx.de reserviert werden. Veranstalter der Tanzshow ist der Verein zur Förderung von Kunst und Kultur in den Veringhöfen zusammen mit dem Scheinwerfer Dance Center. Das Tanzprojekt wird von der Stadt Hamburg gefördert. FOTO: PR

Einheiten sollen nördlich des Vogelhüttendeichs im neuen „Spreehafenviertel“ entstehen, 2.100 Wohnungen südlich davon, im sogenannten „Elbinselquartier“. Ergebnis: Die überirdisch verlaufende Stromleitung soll so bleiben wie sie ist: Laut Auskunft des Betreibers, der Strom-

Wir lassen Fachgutachten erstellen Stefan Laetsch, Sprecher IBA Hamburg

netz Hamburg GmbH, bestehen keinerlei gesundheitliche Bedenken. „Die Freileitungen werden aufgrund der Bebauung nicht verändert“, sagt Anette Polkehn-Appel, Sprecherin der Stromnetz GmbH. Demnach beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zu Wohngebäuden – je nach Dachneigung – zwischen drei und fünf Metern. Von diesem Wert ist man am Vogelhüttendeich weit entfernt. Auch das Geld spielt offenbar eine wichtige Rolle: Denn die Verlegung von – wie in diesem Fall – mittelgroßen Kabeln unter die Erde kostet in etwa dreieinhalb mal so viel wie eine Freileitung. IBA-Sprecher Stefan Laetsch betont, dass sein Unternehmen die Sache im Blick habe: „Wir lassen Fachgutachten erstellen und integrieren die gesetzlichen Mindestabstände in die weitere Pla-

nung.“ Nach Auskunft der Stromnetz GmbH sind hamburgweit etwa 27.000 Kilometer an Stromleitungen unterirdisch verbaut – gegenüber 1.344 Kilometern

Freileitung. Dies entspricht einem Anteil von fünf Prozent. Freileitungen sind im Allgemeinen erheblich preiswerter, wartungsfreundlicher und verlustärmer als Erdkabel.

Hochspannungsfreileitungen Hochspannungsfreileitungen müssen die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder einhalten. Dann ist sichergestellt, dass keine akuten gesundheitsschädigenden Effekte auftreten. Dennoch können auch bei Feldstärken unterhalb der Grenzwerte in Einzelfällen unangenehme Empfindungen auftreten und das Wohlbefinden stören. Auch können durch elektrische und magnetische Felder elektronische Körperhilfs-

mittel wie Herzschrittmacher oder andere elektronische Implantate beeinflusst werden. In Hamburg werden seit einigen Jahren in neuen Bebauungsplänen im Nahbereich von Hochspannungsfreileitungen keine Nutzungen für Wohngebäude, bauliche Anlagen für Kinder und Jugendliche, Spiel- und Sportstätten, Krankenhäuser, Pflegeheime und Erholungsstätten mehr ausgewiesen. Quelle: Umweltbehörde


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