K o m p e t e n t e P a rt n e r in Rechtsfragen Ärger im Pflanzenparadies?
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Verkehrsrecht
Regeln für die Bepflanzung von Garten und Balkon
GRETA BÜCHNER, HAMBURG
Rechtsanwaltskanzlei
DR. HINRICH HÖFT
Fachanwalt für Verkehrsrecht
L
aue Frühlingsluft und länger werdende Tage machen Lust auf lauschige Stunden auf Balkon und Terrasse. Doch nicht alles, was den Gartenoder Balkonbesitzer erfreut, gefällt auch seinem Nachbarn. Für Mieter ist es ratsam, zuerst einen Blick in den Mietvertrag und in die Hausordnung zu werfen. Für Wohnungseigentümer empfiehlt es sich, die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsverordnung sowie die Gebrauchs- und Nutzungsregelungen nochmals zu lesen, denn: Aus diesen Vorgaben können sich Rechte und Pflichten im Hinblick auf die Balkonund Terrassennutzung ergeben. Auch junge Bäume oder Sträucher - nicht zu vergessen deren Wurzeln - werden mal groß. Ob die Gehölze dann geschnitten oder sogar entfernt werden müssen, entscheidet das jeweilige Landesrecht. Um diesen Ärger zu vermeiden, sollten sich begeisterte Gärtner daher zunächst im Nachbarrechtsgesetz ihres Bundeslandes nach den zulässigen Höhen für Bäume, Sträucher oder Hecken erkundigen. Grenzab-
u Verkehrsrecht u Kündigungsschutz 22457 Hamburg · Oldesloer Straße 15 · Telefon 550 35 99 www.hoeft-rechtsanwalt.de
Mietrecht
Stephanus Stöver Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht · Verkehrsrecht · Scheidungsrecht Über die zulässige Höhe für neu zu pflanzende Gehölze informieren das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes (im Internet zu finden), die Gemeinde oder die Stadt. Foto: D.A.S. stände von Sträuchern sind in den meisten Bundesländern vorgeschrieben. Wer das nicht berücksichtigt und sich uneinsichtig zeigt, muss mit einer Klage rechnen. Zur Selbsthilfe darf der Nachbar aber nicht greifen. In anderen Fällen ist das Recht zur Selbsthilfe jedoch ausdrücklich vom Gesetz vorgesehen: Wenn nämlich über die Grenze wachsende Pflan-
zen die Nutzung des Nachbargrundstücks beeinträchtigen. Dies kann eine Verschattung oder das Anheben von Gehwegplatten durch Wurzeln sein. Achtung: Abgeschnitten werden darf aber nur, was über den Zaun wächst - auf keinen Fall darf das Nachbargrundstück betreten werden. Blumen und Balkon: Pflanzenfreunden ist es natürlich gestattet, Blumenkübel auf dem
Balkon aufzustellen und Blumenkästen zu befestigen. Die Bepflanzung darf aber die Wohnungsnachbarn nicht wesentlich beeinträchtigen. Auch die Rechte des Vermieters dürfen nicht verletzt werden. Das bedeutet konkret: Pflanzengitter und Rankhilfen sind auf dem Balkon einer Mietwohnung nur gestattet, solange das Mauerwerk nicht erheblich beschädigt wird.
Ehe- & Familienrecht
Strafrecht Joachim Ertl
GISELA BERNDT
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Strafrecht
Tätigkeitsschwerpunkte: Ehe-, Familien- und Erbrecht
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Erbrecht
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Bankrecht
KANZLEI FÜR FAMILIENRECHT & ERBRECHT
Internat. Familienrecht • Eheverträge • Unterhalt •
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Peter Glißmann • Ekkehard Jakobs Interessenschwerpunkte: Familienrecht Arbeitsrecht Strafrecht Mietrecht Vertragsrecht Verkehrsrecht Schadenersatzrecht Baurecht
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