14 | AUS HANDEL UND WIRTSCHAFT
SONDERVERÖFFENTLICHUNG/ANZEIGE
MITTWOCH, 26. SEPTEMBER 2012 www.elbe-wochenblatt.de
Hier geht man im Alter gern vor Anker Das Alten- und Pflegeheim „Fallen Anker“ feiert am 28. September sein 50-jähriges Bestehen M. CONRAD/ K.ISTEL, OTHMARSCHEN
A
m Freitag, 28. September, wird es im Alten- und Pflegeheim „Fallen Anker“ hoch hergehen: Dann wird das 50jährige Bestehen des Hauses ganz groß gefeiert. Rund 200 geladene Gäste werden sich einfinden, um das halbe Jahrhundert gebührend zu begehen. Da muss nur noch Petrus mitspielen und für gutes Wetter sorgen! Das Alten- und Pflegeheim wird von der Stiftung Casse der Stücke von Achten betrieben. 134 Menschen wohnen derzeit im Alten und Pflegeheim „Fallen Anker“ , 80 Prozent der Bewohner sind dement. „Charakteristisch für unsere Einrichtung ist der natürliche und respektvolle Umgang mit den Bewohnern“, bilanziert Einrichtungsleiter Hartmut Berndt. Er ist seit mehr als 20 Jahren im „Fallen Anker „ tätig. „Der Mensch, nicht dessen Erkrankung steht im Vordergrund“, weiß er aus seiner langjährigen Erfahrung. Besuch haben die Bewohner häufig: Täglich essen die 15 Kleinkinder der benachbarten Tagesmüttervereinigung Bernadottis mit den dementen Menschen zu Mittag, basteln und spielen mit ihnen. „Das generationenübergreifende Miteinander genießen die Senioren sehr“, sagt Pflegedienstleiterin Claudia Pilß. „Es bringt einfach Normalität in den Alltag.“
Im Jahr 2008 wurde das Alten- und Pflegeheim erweitert: ,„Vor drei Jahren vervollständigte der Anbau des großen, hellen Speisesaales das Gebäude“, erzählt der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes, Kapitän
Jürgen G. Jeschke, voller Stolz. Vor einem Jahr gelang es, in dem Alten- und Pflegeheim eine Wohngruppe für elf Bewohner mit Demenz einzurichten. Im Zuge der Umbauten wurden Wohnraum, Wohnzimmer und
Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes, Kapitän Jürgen G. Jeschke, Pflegedienstleiterin Claudia Pilß und Einrichtungsleiter Hartmut Berndt präsentieren das Wahrzeichen des Hauses – den Anker. Fotos: mic
Küche geschaffen. „Das Eingebundensein in feste Tagesstrukturen sorgt für eine größere Stabilität bei den Bewohnern“, so Berndt. Betreut wird die Gruppe rund um die Uhr. Doch woher kommt der ungewöhnliche Name „Fallen Anker“ des Alten- und Pflegeheimes? Aus der Seefahrt! Wenn das Schiff den Anker fallen lässt, hat es einen sicheren Liegeplatz. Einen „sicheren Liegeplatz“ für ältere Seeleute wollten auch die Kapitäne ins Leben rufen, die nach dem Zweiten Weltkrieg die jetzige Stiftung „Casse der Stücke von Achten“ ins Leben riefen. Sie setzten damit eine lange Tradition fort: Bereits im Jahre 1622 wurde von Seeleuten eine Wohlfahrtseinrichtung gegründet, die ihre Wurzeln in einer 1535 ins Leben gerufenen Schiffsbrüderschaft hatte. Diese Stiftung erhielt erstmals den Namen „Casse der Stücke von Achten“. Heute leben jedoch nur noch wenige Seeleute im Alten- und Pflegeheim „Fallen Anker“.
Alten- und Pflegeheim „Fallen Anker“ Einrichtungsleiter: Hartmut Berndt Bernadottestraße 140 88 90 27-0 www.fallen-anker.de
Der Speisesaal bekam im Jahr 2008 einen lichtdurchfluteten Anbau. Der Wintergarten, der einen Ausgang zur Terrasse hat, ist auch im Sommer gut nutzbar: Bei zu starker Sonneneinstrahlung fährt automatisch ein Schutzdach aus.
Einrichtungsleiter Hartmut Berndt (2. v.l.) trifft sich zum Klönschnack mit dem 91-jährigen Heinz Rudolphs, der 89-jährigen Annemarie Jacob (2.v.r.) und der 88-jährigen „Königin des Hauses“, Sonja König.
Sonderveröffentlichung/Anzeige
Dipl.-Kfm.
So zahlt man nur wenige Abgaben
Cordula Steffen Steuerberaterin
Langbehnstr. 6 · 22761 Hamburg Telefon (040) 57 84 66 · Telefax (040) 89 01 80 04
ONLINE
Ferienjob: Das müssen Schüler und Studenten steuerlich beachten
2.0 D hoch
Elbe-Wochenblatt.de
ie Ferienzeit nutzen viele Schüler und Studenten, um ihr Taschengeld oder Bafög aufzustocken. Je nach Gehalt und Dauer der Beschäftigung verdient der Staat eventuell – in Form von Steuern und Sozialabgaben – mit. „Damit junge Leute nichts beziehungsweise nur wenig von ihrem erarbeiteten Geld abgeben müssen, sollten ein paar Punkte beachtet werden“, rät Gudrun Steinbach, Vorstand bei der bundesweit aktiven Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.. „So gilt ein Ferienjob unter bestimmten Voraussetzungen als kurzfristige Beschäftigung und ist dann steuer- und sozialabgabenfrei“, so die Steuerexpertin. Darüber hinaus haben Schüler und Studenten die Möglichkeit, 400-Euro-Jobs anzunehmen, die lediglich der Arbeitgeber pauschal versteuern muss. „Diese sind für die jungen Arbeitnehmer das ganze Jahr über steuer- und sozialabgabenfrei und eine willkommene Aufbesserung der Finanzen“, erklärt Gudrun Steinbach. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät Ferienjobbern in der Regel auf eine kurzfristige Beschäftigung zu achten. Diese darf maximal zwei Monate beziehungsweise 50 Arbeitstage im Jahr
Kellnern ist ein beliebter Nebenjob bei Schülern und Studenten. Foto: Uwe Steinbrich/pixelio betragen. Ist dieser Umstand erfüllt, müssen keine Beiträge in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung eingezahlt werden. Allerdings benötigt der Arbeitswillige eine Lohnsteuerkarte, da eine solche Beschäftigung – je nach Verdienst – nicht steuerfrei ist. Die Lohnsteuerkarte wurde letztmalig für das Jahr 2010 ausgestellt. Erst mit der endgültigen Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte voraussichtlich im Jahr 2013 ist keine „Papierkarte“ mehr erforderlich, dann werden alle Daten elektronisch anhand der Steueridentifikationsnummer übermittelt. Schüler und Studenten erhalten, falls sie keine Lohn-
steuerkarte haben, beim Wohnsitzfinanzamt bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens solange eine sogenannte
Ersatzbescheinigung. Im Jahr 2012 ist in Steuerklasse I ein monatlicher Verdienst von bis zu 905 Euro steuerfrei. Ist das mit dem Arbeitgeber ausgehandelte Gehalt höher, werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und geringfügig Kirchensteuer einbehalten. Diese erhält dann das Finanzamt. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät jungen Leuten daher zur Abgabe einer Steuererklärung. „Weil die Einnahmen aus zwei Monaten Ferienjob oftmals unter dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro für Alleinstehende liegen, werden die zuvor einbehaltenen Steuern oft in voller Höhe erstattet“, so Gudrun Steinbach vom Lohnsteuerhilfeverein. LHB
Steuerberater · vereidigter Buchprüfer Rechtsanwalt
Rentnerinnen und Rentner
müssen bereits seit dem Kalenderjahr 2005 eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Seit 2008 erhalten die Finanzämter Kontrollmitteilungen. Wir beraten Sie gerne! Mörkenstraße 9 · 22767 Hamburg Telefon 040 / 30 68 98-0 · Fax 040 / 30 68 98-11 steuerberater@meyer-rentz.de