Buy ebook Vereine gründen und führen für dummies 2nd edition werner g. elb cheap price
Vereine gründen und führen für Dummies 2nd Edition Werner G. Elb
Visit to download the full and correct content document: https://ebookmass.com/product/vereine-grunden-und-fuhren-fur-dummies-2nd-edition -werner-g-elb/
More products digital (pdf, epub, mobi) instant download maybe you interests ...
Reimagining Science Education in the Anthropocene Maria F. G. Wallace
Ein Verein ist ein auf Dauer angelegter freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Ziels mit einheitlichem Namen und einer satzungsmäßigen Grundordnung (= Satzung), der unabhängig vom Wechsel seiner Mitglieder ist und von einem Vorstand geführt wird.
ARTEN VON VEREINEN
Vereinsarten sind miteinander kombinierbar (siehe Abbildung): Der Idealverein kann auch nicht rechtsfähig und nicht gemeinnützig sein; der gemeinnützige Verein kann wirtschaftlich und rechtsfähig sein. Sie müssen den Verein, den Sie gründen möchten, in diese Kategorien einsortieren. Daraus ergibt sich auch, was Ihr Verein tun darf, welchen Rechtsvorschriften er unterliegt und welchen Inhalt die Vereinssatzung haben muss.
VORAUSSETZUNGEN FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT ODER ANDERE STEUERBEGÜNSTIGTE ZWECKE
Steuerbegünstigter Zweck: Gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck
Selbstlosigkeit: Der Verein darf keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen.
Ausschließlichkeit: Der Verein darf nur eigene steuerbegünstigte und satzungsgemäße Zwecke verfolgen.
Unmittelbarkeit: Der Verein muss seine Zwecke selbst verwirklichen.
TÄTIGKEIT DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINS
Jede Tätigkeit des gemeinnützigen Vereins und all seine Einnahmen und Ausgaben müssen einem der folgenden Tätigkeitsbereiche zugeordnet werden können, um die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren:
Vereine gründen und führen für Dummies
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Wiley, the Wiley logo, Für Dummies, the Dummies Man logo, and related trademarks and trade dress are trademarks or registered trademarks of John Wiley & Sons, Inc. and/or its affiliates, in the United States and other countries. Used by permission.
Wiley, die Bezeichnung »Für Dummies«, das Dummies-Mann-Logo und darauf bezogene Gestaltungen sind Marken oder eingetragene Marken von John Wiley & Sons, Inc., USA, Deutschland und in anderen Ländern.
Das vorliegende Werk wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren und Verlag für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie eventuelle Druckfehler keine Haftung.
Projektmanagement und Lektorat: boos for books, Evelyn BoosKörner, 86938 Schondorf am Ammersee
Print ISBN: 978-3-527-72045-3
ePub ISBN: 978-3-527-84161-5
Über den Autor
Werner G. Elb ist in eigener Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main tätig. Seine Kanzlei beschäftigt sich seit den 1990er-Jahren schwerpunktmäßig mit Vereinsrecht und Vereinssteuerrecht. Er ist außerdem Dozent in diesen Fachgebieten und hat für verschiedene Organisationen Seminare zu diesen Themen gehalten.
Werner G. Elb kennt Vereine jedoch nicht nur von der rechtlichen Seite: Einen Frankfurter Sportverein mit zuletzt rund 300 Mitgliedern hat er mitgegründet und war über 20 Jahre lang dessen Vorsitzender. Er ist daher mit den anfallenden Fragestellungen in der täglichen Arbeit eines Vereins bestens vertraut.
Danksagung
Zuerst möchte ich mich bei Daniela Adams bedanken, die seit vielen Jahren als Büroleiterin meiner Rechtsanwalts- und Buchprüferkanzlei tätig ist. Sie hat nicht nur mein Büro so organisiert, dass ich überhaupt die nötige Zeit für die Erstellung dieses Buchs hatte, sondern mir als auch Vorsitzende eines Vereins unzählige inhaltliche Anregungen gegeben.
Außerdem möchte ich meiner Schwester Marika Elb danken. Sie ist Schriftstellerin und hat mein Buch unter dem Gesichtspunkt einer Person gegengelesen, die bisher mit Vereinen und Vereinsführung nichts zu tun hatte. Ihre Hinweise haben zum Gelingen des Buchs erheblich beigetragen.
Inhaltsverzeichnis
Cover
Titelblatt
Impressum
Über den Autor
Danksagung
Einführung
Über dieses Buch
Konventionen in diesem Buch
Törichte Annahmen über den Leser
Was Sie nicht lesen müssen
Wie dieses Buch aufgebaut ist
Symbole, die in diesem Buch verwendet werden
Wie es weitergeht
Erläuterung zur 2. Auflage
Teil I: So gründen Sie einen Verein
Kapitel 1: Gemeinsame Zwecke verfolgen – mit einem Verein
Was einen Verein ausmacht
Unterteilung von Vereinen
Der Verein: ideal für die Verfolgung gemeinsamer Ziele
Kapitel 2: Wie Sie einen Verein gründen
Gründungsversammlung – (fast) immer notwendig
So laden Sie zur Gründungsversammlung ein
Aussagekräftig – der Name des neuen Vereins
Kapitel 3: So gelingt die Eintragung ins
Vereinsregister
Vereinsanmeldung – das brauchen Sie
Im Auge des Gesetzes: Das prüft das Registergericht
Wenn sich etwas ändert: Eintragungen beim bestehenden Verein
Nur einige Informationen: Das steht im Vereinsregister
Teil II: Das »Gesetz« des Vereins: die Satzung
Kapitel 4: Eingemachtes – der Inhalt einer Vereinssatzung
Bei allen Problemen im Verein: Schauen Sie zuerst in Ihre Satzung
Das gehört in die Satzung jedes (rechtsfähigen) Vereins
Beim gemeinnützigen Verein: steuerrechtliche Mustersatzung wortgenau einfügen
Kapitel 5: Notwendige Klauseln der Satzung im Einzelnen
Grundlagen jedes Vereins: Name, Sitz und Geschäftsjahr
Worum es geht: Vereinszweck und Gemeinnützigkeit
Alles über die Mitglieder: Beitritt, Beendigung, Beiträge und mehr
Entscheidungsträger: Mitgliederversammlung und Vorstand
Kapitel 10: So wird Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt
Satzung beim Finanzamt einreichen: Voraussetzungen
Finanzamt durchleuchtet »mit der Lupe« Antrag und Satzung
Finanzamt bestätigt die Ordnungsmäßigkeit der Satzung
Finanzamt prüft immer wieder neu: der Freistellungsbescheid
Teil IV: Einen Verein erfolgreich leiten – so geht's
Kapitel 11: Die Mitgliederversammlung bestimmt die große Linie
Die Mitgliederversammlung: das oberste Organ im Verein
Aufgaben der Mitgliederversammlung
So laden Sie richtig zur Mitgliederversammlung ein
So führen Sie eine Mitgliederversammlung erfolgreich durch
Das gehört ins Protokoll einer Mitgliederversammlung
Kapitel 12: Der Vorstand – das »Gehirn« des Vereins
Das Vorstandsmodell in der Satzung
Die Aufgaben des Vorstands
Verteilen Sie die Aufgaben im Vorstand – schriftlich
Vorausplanung: Arbeitsplan für (mindestens) ein Geschäftsjahr
Auslagenersatz und Gehalt für Vorstände
Rechenschaft ablegen
Kassenprüfung und Entlastung des Vorstands
Die Entlastung: wichtig, aber mit begrenzter Wirkung
Vorstände können immer zurücktreten: was dann passieren muss
Kapitel 13: Mitglieder braucht jeder Verein
Was man muss: Mitgliederpflichten im Verein
Was man darf: Mitgliederrechte im Verein
So gewinnen Sie neue Mitglieder
So aktivieren Sie Mitglieder für die Arbeit im Verein
Kapitel 14: Jeder Verein braucht Geld: die
Finanzierung
Wichtigstes Polster im Verein: Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
Geld kostenlos bekommen: Wie Sie Spenden einnehmen
Unternehmen an Vereinskosten beteiligen: Sponsorenverträge
Knete vom Staat: Fördermittel und Zuschüsse
Fanzubehör und Ähnliches: Einnahmen aus wirtschaftlichem
Geschäftsbetrieb
So sind Sie ganz modern beim Geldeinsammeln: Crowdfunding und Fundraising
Kapitel 15: Wie Sie Klippen im Vereinsleben umschiffen
Aushängeschild, aber problematisch: die Webseite Ihres Vereins
Mit Profis arbeiten: bezahlte Mitarbeiter im Verein
Feiern will gelernt sein: Vereinskneipe und Vereinsfest
Wissbegierig: wenn Mitglieder Auskunft verlangen
Querköpfe: Streitigkeiten im Verein
Teil V: Spezialitäten im Leben eines Vereins
Kapitel 16: Wenn es ans eigene Geld geht: Haftung
Die Haftung der Vorstandsmitglieder
Die Haftung einfacher Mitglieder
Kapitel 17: Spezielle Klauseln für besondere Situationen im Verein
Ein Verein kann mehrere Abteilungen haben
Toll: Ich bin Delegierter
Noch mehr Ordnung(en)
Mitgliederversammlungen »online«
Kapitel 18: Kaum zu glauben – das Finanzamt will auch von Vereinen Steuern
Die Gewinnermittlungspflicht
Die lästige Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung
Kapitel 19: Die Beendigung des Vereins
Verein unfreiwillig beenden: Insolvenz
Verein freiwillig beenden: Liquidation
Teil VI: Der Top-Ten-Teil
Kapitel 20: Zehn Klauseln, die in jede Vereinssatzung gehören
Klausel 1: die Änderung des Vereinszwecks
Klausel 2: Vergütung des Vorstands
Klausel 3: Streichung von der Mitgliederliste
Klausel 4: Einladung zur Mitgliederversammlung
Klausel 5: Protokoll
Klausel 6: Ehrenmitglieder
Klausel 7: Rechnungsprüfer
Klausel 8: Entlastung des Vorstands
Klausel 9: Vereine ohne Mitgliedsbeitrag
Klausel 10: Tag der Errichtung
Kapitel 21: Zehn Punkte, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten und zu behalten
Auf den genauen Wortlaut achten
Einnahmen zeitnah verwenden
Nur gesetzlich zulässige Rücklagen bilden
Nicht genutzte Rücklagen wieder auflösen
Einnahmen aus dem Verkauf von Essen und Getränken richtig verbuchen
Nie einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in der Satzung nennen
Keine Mittel an Mitglieder vergeben
Den gemeinnützigen Zweck des Vereins selbst erfüllen
Keine Links zu Spendern auf die Vereins-Website setzen
Keine Spendenquittung bei Spenden für das Vereinsfest ausstellen
Kapitel 22: Zehn Stolpersteine der Vereinsarbeit, die Sie vermeiden sollten
Notwendige Mehrheit bei Satzungsänderungen
Mitgliederanzahl im eingetragenen Verein
Nennen Sie beim Idealverein niemals einen Geschäftsbetrieb in der Satzung
Notarielle Beglaubigung
Das A und O: ein Blick in die Satzung
Stundung von Mitgliedsbeiträgen
Ein kleines Dankeschön
Den Vereinsnamen am Briefkasten deutlich anbringen
Sprechen Sie mit Ihren Mitgliedern
Prügeln Sie sich nicht mit Ihren Mitgliedern
Kapitel 23: Zehn Internetseiten (und andere Informationsquellen) rund um den Verein
Das (hessische) Finanzministerium
Elster
Dejure
Grundsätze der Vereinsbesteuerung
Know-how für Vereine und den Non-Profit-Bereich
Wegweiser Bürgergesellschaft
Landessportbund Hessen – Vereinsmanagement
Buchführung im Verein für Dummies
Bileico Blog
Vereinswiki: Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
Kapitel 24: Zehn außergewöhnliche Vereine in Deutschland
Extrembügeln
Mannsbilder tragen Bart
Auf den Spuren von Dagobert und Donald Wenn der Rennwagen der Formel 1 zu groß ist …
Ab in die Unterwelt Berlins
Der Verein zur Verzögerung der Zeit
Dampflokomotive in Frankfurt
Schnupftabak gefällig?
Quidditch – Das Harry-Potter-Spiel
Starke Schotten aus Deutschland
Abbildungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
End User License Agreement
Tabellenverzeichnis
Kapitel 8
Tabelle 8.1: Einkommensgrenzen für wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit (Stand 20...
Kapitel 18
Tabelle 18.1: Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (Stand 2023).
Tabelle 18.2: Pflicht zur Abgabe der Lohnsteueranmeldung (Stand 2018).
Illustrationsverzeichnis
Kapitel 1
Abbildung 1.1: Unterteilung von Vereinen
Kapitel 9
Abbildung 9.1: Tätigkeitsbereiche des gemeinnützigen Vereins
Kapitel 15
Abbildung 15.2: Auskunftspflichten im Verein.
Einführung
Vereine sind in Deutschland so bedeutend, dass sie vom Verfassungsgeber zum Grundrecht erhoben worden sind. In Artikel 9 Absatz 1 Grundgesetz heißt es wörtlich:
»Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.«
Von diesem Grundrecht wird vielfach Gebrauch gemacht. In Deutschland gab es Mitte 2022 circa 615.000 eingetragene und eine unbekannte Anzahl nicht eingetragene Vereine. Sie werden vom Engagement überwiegend ehrenamtlich tätiger Mitglieder getragen –und die Anforderungen an diese Mitglieder sind über die Jahre weiter gestiegen.
Wenn Sie heutzutage mit der Leitung eines Vereins zu tun haben, werden Sie sich mit dem Thema Datenschutz ebenso auseinandersetzen müssen wie mit der Gestaltung von Webseiten und dem Umgang mit modernen Medien. Zudem ändert sich der Mitgliederstamm regelmäßig durch die ständig steigende Mobilität (… und es sind immer die aktivsten Mitglieder, die umziehen).
Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen in den letzten Jahren haben die rechtlichen Regelungen für Vereine ebenfalls einen neuen Grad an Komplexität erreicht. Dies gilt nicht nur für die erhöhten Anforderungen an die Vereinssatzung und die Gemeinnützigkeit. Auch Gesetze, die auf den ersten Blick gar nichts mit Vereinen zu tun zu haben scheinen, wie etwa das neue Mindestlohngesetz, machen in der täglichen Vereinsarbeit zu schaffen.
Über dieses Buch
Vereine gründen und führen für Dummies ist ein Ratgeber für alle, die mit Vereinen zu tun haben. In diesem Buch erhalten Sie das notwendige Rüstzeug, um sich alten wie neuen Anforderungen bei der Leitung eines
Vereins zu stellen. Sie finden darin Hilfestellungen und praktische Anleitungen, um die laufende Vereinstätigkeit optimal und rechtlich einwandfrei zu gestalten. Dies umfasst alle Aspekte des Vereinslebens: von der Gründung eines Vereins über dessen Leitung bis hin zur hoffentlich nie stattfindenden Liquidation.
Konventionen in diesem Buch
Sie halten hier kein theoretisches Lehrbuch über Vereinsrecht in Händen. Tatsächlich steht nicht das Recht, sondern die tägliche Vereinsarbeit in diesem … für Dummies-Buch im Vordergrund. Auch wenn man nicht vollständig auf Paragrafen verzichten kann, wird nicht zu jedem Satz in diesem Buch die passende Bestimmung eines Gesetzes oder das passende Urteil genannt, wie es in juristischen Fachbüchern üblich ist. Dagegen finden Sie hier viele praxisrelevante Formulierungsvorschläge, zum Beispiel für Einladungen zu Mitgliederversammlungen, für den Schriftverkehr mit dem Finanzamt und dem Vereinsregister sowie für die Klauseln der Vereinssatzung.
Ich werde auch öfter von »Ihrem Verein« sprechen. Damit ist natürlich nicht gemeint, dass Ihnen ein Verein gehört. Ein Verein kann niemals einer Person allein gehören. Es soll nur ausdrücken, dass Sie als Leser womöglich mit einem Verein oder dem Projekt einer Vereinsgründung eng verbunden sind.
Törichte Annahmen über den Leser
Zu einem Buch über die Gründung und erfolgreiche Führung eines Vereins werden in der Regel Leser greifen, die mit einem Verein verbunden sind. Ich gehe davon aus, dass Sie entweder einen neuen Verein gründen wollen, in einem bestehenden Verein im Vorstand oder in anderer Position tätig sind,
sich als einfaches Mitglied überzeugen wollen, dass das, was in Ihrem Verein gemacht wird, korrekt und sinnvoll ist.
Natürlich ist dieses Buch auch für jeden hilfreich, der sich aus anderen Gründen näher mit der Gründung und Leitung von Vereinen beschäftigen will.
Was Sie nicht lesen müssen
Einige Textstellen im Buch befinden sich in einem grau unterlegten Kasten. Diese Kästen enthalten Formulierungshilfen und Hintergrundwissen. Erstere brauchen Sie nicht unbedingt zu lesen, wenn Sie nicht gerade konkret nach einer bestimmten Formulierung suchen. Hintergrundwissen ist natürlich immer hilfreich, um besser zu verstehen, warum etwas so ist, wie es ist. Um aber nach den Vorschlägen in diesem Buch zu handeln, brauchen Sie diese zusätzlichen Informationen nicht unbedingt.
Abhängig davon, warum Sie zu diesem Buch gegriffen haben, kann es sein, dass Sie einige Teile nicht lesen müssen. Wollen Sie zum Beispiel keinen neuen Verein gründen, können Sie Kapitel 2 getrost überspringen. Soll Ihr Verein keinesfalls in das Vereinsregister eingetragen werden, entfällt Kapitel 3 bei Ihrer Lektüre. Ist Ihnen von vornherein klar, dass Ihr Verein niemals gemeinnützig werden kann, können Sie auf Teil III verzichten.
Sind Sie sich aber nur im Geringsten unsicher, sollten Sie die entsprechenden Kapitel dennoch lesen. Es wäre doch zu schade, wenn Sie beispielsweise erst nach Jahren feststellen, dass Sie für Ihren Verein schon seit Jahren die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervorteile in Anspruch hätten nehmen können (mehr dazu in Kapitel 7).
Wie dieses Buch aufgebaut ist
Dieses … für Dummies-Buch ist in sechs Teile aufgeteilt.
Teil I: So gründen Sie einen Verein
In diesem Teil erfahren Sie, wann und warum Sie einen Verein gründen sollten. Da Sie vor der Gründung wissen müssen, was ein Verein überhaupt ist, erhalten Sie hier eine Definition des Begriffs »Verein« sowie einen Überblick über verschiedene Vereinsarten. Darüber hinaus zeige ich Ihnen Wege zur erfolgreichen Vereinsgründung und Eintragung in das Vereinsregister auf.
Teil II: Das Gesetz des Vereins – die Satzung
Hier erkläre ich Ihnen, warum die Vereinssatzung oftmals wichtiger ist als alles, was in Gesetzbüchern zum Verein steht. Natürlich wird auch die Formulierung einer Satzung ausführlich besprochen.
Teil III: Die Gemeinnützigkeit – wie man sie erhält und behält
In diesem Teil erfahren Sie, warum für einen Verein die Anerkennung als gemeinnützig zwar vorteilhaft, aber nicht immer möglich ist. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie die Anerkennung erhalten und – was noch schwieriger sein kann – auch behalten können.
Teil IV: Einen Verein erfolgreich leiten – so geht's
Nun geht es an die praktische Geschäftsführung im Verein, von der Organisation der Vorstandsarbeit und der Durchführung von Mitgliederversammlungen über die Mitgliedergewinnung bis hin zur Finanzierung und vieles mehr.
Teil V: Spezialitäten im Leben eines Vereins
Im Leben eines Vereins gibt es immer wieder Probleme und neue Situationen. In diesem Teil zeige ich Ihnen die wichtigsten auf und erkläre Ihnen, wie Sie diese Herausforderungen meistern.
Teil VI: Der Top-Ten-Teil
Ein solcher Teil gehört zu jedem … für Dummies-Buch. Hier erhalten Sie Tipps, was Sie bei der Geschäftsführung im Verein unbedingt tun
und was Sie unbedingt unterlassen müssen, Hinweise zu weiteren Informationsmöglichkeiten zum Thema Vereine und als Bonus eine Aufstellung der zehn ungewöhnlichsten Vereine, die mir in Deutschland bislang untergekommen sind.
Symbole, die in diesem Buch verwendet werden
Bei diesem Symbol erkläre ich Ihnen wichtige Begriffe und Grundlagen kurz und knapp.
Dieses Symbol werden Sie oft sehen, denn an Beispielen kann man oft am besten etwas erklären.
Bei diesem Symbol erhalten Sie Hinweise und Vorschläge, die Ihnen bei der täglichen Vereinsarbeit helfen können.
Was bei diesem Symbol steht, sollten Sie sich merken. Es handelt sich dabei um besonders wichtige Informationen zum jeweiligen Thema.
Wenn Sie dieses Symbol sehen, heißt es aufpassen. Diese Fallen sollten Sie auf alle Fälle vermeiden!
Wie es weitergeht
Natürlich ist es am besten, das ganze Buch zu lesen, denn nur dann erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alles, was für die Gründung und Leitung eines Vereins wichtig ist. Sie brauchen die Kapitel aber nicht der Reihenfolge nach zu lesen. Sie können gerne mit
dem Kapitel anfangen, das Sie im Moment am meisten interessiert. Ich empfehle Ihnen allerdings, Kapitel 1 nicht erst zum Schluss anzusehen, weil es sich mit grundlegenden Informationen beschäftigt, zum Beispiel, was ein Verein überhaupt ist und welche Arten von Vereinen es gibt.
Erläuterung zur 2. Auflage
Seit der Erstveröffentlichung dieses Buches im Jahre 2018 hat sich im Vereinsrecht einiges geändert. Ein Gutteil dieser Änderungen haben wir der Coronapandemie zu verdanken. Durch diese ist das normale Vereinsleben 2020 für viele Vereine erst einmal zusammengebrochen. Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen konnten nicht mehr stattfinden. Dies stellte Vereine vor finanzielle wie rechtliche Probleme.
Um zumindest die rechtlichen Probleme abzumildern, schaffte der Gesetzgeber spezielle Regeln für Vereine in der Zeit der Coronapandemie. Zumindest zeitweise konnten Vorstandsmitglieder länger im Amt bleiben. Lesen Sie hierzu im Kapitel 5 die Ausführungen zur Vertretung des Vorstands nach außen.
Auch konnten ohne eine entsprechende Klausel in der Satzung
Mitgliederversammlungen digital abgehalten werden. Beachten Sie dazu die Ausführungen im Kapitel 17 unter »Mitgliederversammlung online«.
Leider galten diese Regeln nur auf Zeit. Da der Gesetzgeber sie nicht mehr verlängert hatte, sind diese Möglichkeiten seit 31.08.2022 wieder aufgehoben worden. Dies führte aber zu neuen Problemen, die manche Vereine noch gar nicht richtig erkannt haben. Vergleichen Sie auch zu diesen Fragen die eben genannten Verweise.
Es gibt auch Rechtsänderungen im Vereinsrecht und Vereinssteuerrecht seit der Erstauflage dieses Buches, die nicht durch Corona bedingt sind. Diese Anpassungen sind recht positiv. Insbesondere die Aufhebung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung ist für kleinere gemeinnützige Vereine bis zu einem Umsatz von 45.000 Euro im Jahr eine bürokratische Erleichterung. Siehe hierzu die Ausführungen zu »Zeitnah verwenden« im Kapitel 9 dieses Buches.
Ebenso sind die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen angehoben worden. Die neuen Beträge finden Sie im Kapitel 7 bei den Vorteilen bei der Lohnsteuer.
Teil I
So gründen Sie einen Verein
IN DIESEM TEIL …
Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um einen Verein zu gründen und in das Vereinsregister eintragen zu lassen.
Zuerst lernen Sie die Merkmale eines Vereins und die Unterteilung von Vereinen nach den für die Gründung und Vereinsführung wichtigen Vereinsarten kennen. Zudem erfahren Sie, warum der Verein ein ideelles Instrument zur Erreichung gemeinsamer Ziele ist.
Danach geht es Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess Ihres Vereins, bis hin zur erfolgreichen Anmeldung Ihres Vereins beim Vereinsregister.
Kapitel 1 Gemeinsame Zwecke verfolgen
– mit einem Verein
IN DIESEM KAPITEL
Definition des Vereins
Arten von Vereinen
Ideales Instrument zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke
Es ist ein alter Witz: Wenn drei Deutsche sich treffen, gründen sie einen Verein. Und dies ist keine Vereinsmeierei. (Na ja, manchmal mag es auch das geben!) Tatsächlich ist der Verein eine moderne und erfolgreiche Organisationsform, um gemeinsame, insbesondere nicht wirtschaftliche Zwecke mit Gleichgesinnten zu verfolgen.
Was einen Verein ausmacht
Wenn Sie einen Verein gründen wollen, müssen Sie sich über die Voraussetzungen für die Vereinsgründung klar sein: Sie müssen prüfen, was für eine Art von Verein Sie gründen wollen und ob ein Verein überhaupt die richtige Organisationsform für den von Ihnen verfolgten Zweck ist.
Die Merkmale eines Vereins sind:
Dauerhaftigkeit: Ein Verein ist für die Ewigkeit gedacht; zumindest muss er auf Dauer angelegt sein. Er darf also nicht nur für ein zeitlich begrenztes Ziel gegründet werden. Hier unterscheidet er sich von einer Arbeitsgemeinschaft oder Projektgruppe, die sich nach Erreichung des angestrebten Ziels wieder auflöst.
Zusammenschluss mehrerer Personen: Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen. Er muss also von mindestens zwei Personen gegründet werden. Ob die Mitglieder eines Vereins natürliche oder juristische Personen sind, also zum Beispiel Kapitalgesellschaften oder andere Vereine, ist hingegen egal.
Möglicherweise haben Sie bisher immer gehört, ein Verein müsse aus mindestens sieben Personen bestehen. Dies ist ein weitverbreiteter Irrtum. Zwei Personen sind bei der Gründung ausreichend. Nur wenn ein Verein ins Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden soll, braucht er zum Zeitpunkt der Eintragung sieben Mitglieder, die die Vereinssatzung unterzeichnen. Danach kann der nunmehr eingetragene Verein auch weniger als sieben Mitglieder haben. Ein eingetragener Verein wird erst aus dem Vereinsregister gestrichen, wenn er weniger als drei Mitglieder hat. Doch selbst dann kann er als nicht eingetragener Verein fortbestehen, solange er noch zwei Mitglieder hat.
Freiwilligkeit des Zusammenschlusses: Die Vereinsmitglieder müssen freiwillig dem Verein beitreten und diesen auch wieder verlassen können. Eine Organisationsform wie etwa eine Kammer, in der alle Angehörigen eines Berufs in einem Bezirk zwangsweise Mitglieder werden müssen (wie etwa Handwerkskammer, Rechtsanwaltskammer), ist daher kein Verein, sondern eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Gemeinsamer Zweck: Ein Verein muss einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Es können auch mehrere gemeinsame Zwecke nebeneinander sein, aber mindestens einer ist definitiv erforderlich. Die Art des Zwecks ist erst einmal egal. Ob Sie gemeinsam mit anderen ein Puppentheater unterhalten oder das größte Problem der Welt lösen wollen: Jeder Zweck ist willkommen. Ein loser Zusammenschluss von Personen, die keinen gemeinsamen Zweck verfolgen, ist hingegen kein Verein.
Das beliebteste Beispiel für einen derartigen losen Zusammenschluss ist der Stammtisch. Wenn am Stammtisch einer Dorfschänke die jeweils zufällig anwesenden Personen gemeinsam am Tisch sitzen, essen und trinken, verfolgen sie damit keinen gemeinsamen Vereinszweck. Wollen diese Personen jedoch ein bestimmtes, in der Dorfschänke verbreitetes Stammtischbrauchtum am Leben erhalten, dann kann dies durchaus einen gemeinsamen Zweck für einen Verein darstellen.
Einheitlicher Name: Ein Verein muss einen einheitlichen Namen tragen, den Vereinsnamen.
Unabhängigkeit vom Wechsel der Vereinsmitglieder: Auch wenn alle Vereinsmitglieder wechseln, bleibt der Verein weiterhin bestehen. Sind alle ursprünglichen Gründungsmitglieder eines Vereins ausgeschieden, dafür aber neue Mitglieder eingetreten, sollte der Verein fortbestehen können.
Sollten Sie eine Gruppierung mit einer festen, nicht veränderbaren Mitgliedschaft bilden wollen, ist ein Verein die falsche Organisationsform. Haben Sie zum Beispiel nur eine Fahrgemeinschaft mit festen Mitgliedern, brauchen Sie keine Vereinsorganisation. Die Mitglieder der Fahrgemeinschaft können ihre Fahrtermine auch ohne die umfangreiche Organisationsform eines Vereins mit der dafür notwendigen Satzung klären.
Satzungsmäßige Grundordnung: Die Bestimmungen des Vereins sind in einer Satzung niederzulegen. Jeder Verein muss also eine Satzung haben. Theoretisch müsste diese nicht schriftlich niedergelegt sein. Da aber dann der Inhalt der Satzung schnell verloren gehen kann, besitzt im Grunde jeder Verein eine schriftliche Satzung. Für einen Verein, der ins Vereinsregister eingetragen werden soll, ist dies sogar Vorschrift.
Handeln durch den Vorstand: Jeder Verein muss einen Vorstand haben. Dieser ist der gesetzliche Vertreter des Vereins. Der Verein
handelt durch seinen Vorstand; dieser vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Unterteilung von Vereinen
Vereine kann man nach vielen Kriterien unterscheiden. Beliebt ist eine Unterscheidung nach der Sparte, also zum Beispiel Sportverein, Gesangsverein oder Tierschutzverein. Eine andere gebräuchliche Unterscheidung ist die nach dem Einzugsgebiet: örtlich (Beispiel: 1. FC Nürnberg), landesweit (Beispiel: Hessischer Schwimm-Verband) oder bundesweit (Beispiel: Deutscher Kinderschutzbund).
Bei der Gründung sowie der Behandlung rechtlicher und tatsächlicher Probleme in der Geschäftsführung eines Vereins sind jedoch andere Unterscheidungsmerkmale wichtig. Die Unterteilung nach Vereinsart sieht folgende Kriterien vor:
1. Wirtschaftlicher Verein oder Idealverein
2. Rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein
3. Gemeinnütziger oder nicht gemeinnütziger Verein
Über diese Unterteilung müssen Sie sich schon bei der Vereinsgründung klar sein, weil die Satzung Ihres Vereins je nach Vereinsart unterschiedlich formuliert werden muss (mehr dazu in Teil III).
Die einzelnen Vereinsarten sind miteinander kombinierbar: Der Idealverein kann auch nicht rechtsfähig und nicht gemeinnützig sein oder der gemeinnützige Verein wirtschaftlich und rechtsfähig. Alle möglichen Kombinationen können Sie Abbildung 1.1 entnehmen.
Abbildung 1.1: Unterteilung von Vereinen
Wirtschaftliche und Idealvereine Vereine können nach dem Vereinszweck in wirtschaftliche Vereine und Idealvereine unterschieden werden.
Ein wirtschaftlicher Verein ist ein Verein, dessen Vereinszweck ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist.
Beispiele für wirtschaftliche Vereine sind:
Vereine, die Leistungen und Waren an Nichtmitglieder zu Marktbedingungen gegen ein Entgelt anbieten (freie Sparkassen),
Vereine, die Leistungen und Waren an Mitglieder anbieten, wobei diese aber auch im freien Markt zu vergleichbaren Preisen erhältlich sind (Buchclubs, Einkaufsgemeinschaften et cetera),
Vereine, die darauf ausgerichtet sind, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zumindest mittelbar zu fördern (Taxizentralen).
Im Gegensatz zum wirtschaftlichen Verein ist der Idealverein nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck ausgerichtet. Eine weitere Definition des Idealvereins gibt es nicht. Jeder Verein, der nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck ausgerichtet ist, gilt als Idealverein.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass ein Idealverein gar keine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfalten darf. Eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Idealvereins muss aber den Hauptzwecken des Vereins, die nicht wirtschaftlich sein dürfen, untergeordnet sein.
Rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein?
Ein Verein ist entweder rechtsfähig oder nicht rechtsfähig. Der Idealverein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht. Dieser erhält dann das bekannte Kürzel e. V., das eingetragener Verein bedeutet.
Die Begriffe rechtsfähiger Verein und eingetragener Verein sowie die Begriffe nicht rechtsfähiger Verein und nicht eingetragener Verein können demnach gleichgesetzt werden. Sie bedeuten jeweils dasselbe. Das gilt aber nur beim Idealverein!
Der wirtschaftliche Verein wird nicht ins Vereinsregister eingetragen. Er erhält seine Rechtsfähigkeit
durch besondere bundesrechtliche Vorschriften: Derartige bundesrechtliche Vorschriften sind im Wesentlichen das GmbHGesetz, das Aktiengesetz und das Genossenschaftsgesetz. Damit sind GmbHs, Aktiengesellschaften und Genossenschaften letztlich wirtschaftliche Vereine, die man aus dem Vereinsrecht herausgenommen und einer eigenen Gesetzgebung unterworfen hat. Deswegen werden sie heute in der breiten Bevölkerung nicht mehr als Vereine angesehen.
durch Verleihung: Das ist die Genehmigung einer Behörde des Bundeslandes, in dem der Verein seinen Sitz hat.
Diese Verleihung wird aber fast nicht mehr vergeben. Eine Verleihung erfolgt nämlich heute nur noch, wenn es nicht zumutbar ist, dass die einzutragende wirtschaftliche Organisation nicht auch in anderer Rechtsform gegründet wird. Man wird aber kaum begründen können, warum eine Organisation mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nicht auch als GmbH oder als Aktiengesellschaft gegründet werden kann. Und gerade deswegen wurde bisher dem wirtschaftlichen Verein die Verleihung überwiegend verweigert.
Für den wirtschaftlichen Verein ist aber die Rechtsfähigkeit besonders wichtig. Nur so erhält er die nur dem eingetragenen Verein zustehenden Haftungserleichterungen. Als im Wirtschaftsleben stehende Organisation ist der wirtschaftliche Verein von Haftungsforderungen aber besonders bedroht. Wirtschaftliche Vereine bestehen deshalb nur noch in wenigen Bereichen, zum Beispiel bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA oder der VG Wort.
Ein rechtsfähiger Verein – egal ob wirtschaftlicher Verein oder Idealverein – ist eine juristische Person.
Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung (wie eben der eingetragene Verein) oder ein Zweckvermögen (zum Beispiel eine Stiftung), die selbstständiger Träger von Rechten sein kann.
Die juristische Person kann Rechte wie eine natürliche Person ausüben.
Dies hat viele Vorteile. Ein rechtsfähiger Verein kann mit dem Namen des Vereins:
Rechtsgeschäfte abschließen, Grundstücke erwerben und übertragen, erben und Vermächtnisse erhalten,
Inhaber und Berechtigter anderer Vermögensrechte sein (zum Beispiel Urheberrechte oder Lizenzen),
Persönlichkeitsrechte haben (zum Beispiel das Recht an seinem Namen), klagen und verklagt werden.
Ein nicht rechtsfähiger Verein hat hingegen keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist nur ein Zusammenschluss seiner Mitglieder. Daher hatte er viele der oben genannten Rechte ursprünglich nicht.
Inzwischen wurden ihm durch Gerichte und Gesetzesänderungen die meisten dieser Rechte jedoch ebenfalls zugesprochen. Ein nicht rechtsfähiger Verein hat heute eigentlich alle oben genannten Rechte.
Zuletzt wurde ihm im Jahr 2009 durch eine Gesetzesänderung auch das Recht zugesprochen, unter eigenem Namen vor Gericht zu klagen.
Probleme verbleiben beim Grundstückserwerb durch einen nicht rechtsfähigen Verein: Denn dieser kann weiterhin nicht allein ins Grundbuch eingetragen werden. So hat im Jahr 2016 der Bundesgerichtshof erneut entschieden, dass eine Eintragung des nicht rechtsfähigen Vereins im Grundbuch unzulässig sei (siehe BGH, Urteil vom 21.01.2016, Aktenzeichen V ZB 19/15). Daher kann ein nicht rechtsfähiger Verein keine Grundstücke nur unter seinen Namen erwerben. Vielmehr müssten neben dem Verein auch alle Mitglieder einzeln als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Dies wird oftmals gegenüber den Mitgliedern nicht durchsetzbar sein.
Wie kann ein nicht rechtsfähiger Verein dennoch ein Grundstück erwerben? Der Verein muss einen Treuhänder bestimmen, der im Grundbuch eingetragen wird. In einem besonderen Vertrag verpflichtet sich dann der Treuhänder gegenüber dem Verein, das Grundstück in dessen Sinne zu verwalten.
Es gibt noch einen weiteren Unterschied zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen, und zwar im Hinblick auf die Haftung.
Beim rechtsfähigen Verein haftet erst einmal der Verein selbst für durch den Vorstand im Ganzen, einzelne Vorstandsmitglieder oder andere satzungsmäßig berufene Vertreter verursachte Schäden. Nur