Zukunftsforum Schreiner 2015 - Tagungsband

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Formblätter zur Preisermittlung bei Ausschreibungen

Bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand kann der Auftraggeber vom Bieter bereits mit seinem Angebot weitere Angaben zur Ermittlung seiner Preise und die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise verlangen. Dazu sind den Vergabeunterlagen sogenannte Formblätter EFB-Preis beigefügt, die der Bieter mit seinem Angebot abzugeben hat. Der FSH Bayern bietet dazu den Innungsbetrieben eine effektive Hilfestellung an.

Es handelt sich entsprechend den Vergabehandbüchern (VBH) um folgende Formblätter: – 221: Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation – 222: Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme – 223: Aufgliederung der Einheitspreise Füllt der Schreiner diese Formblätter nicht aus, ist es nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zulässig, aufgrund des Fehlens der geforderten Formblätter EFB-Preis ein Angebot von der Vergabe auszuschließen.

schaft gesucht und das auch noch kurz vor dem Abgabetermin des Angebots. Deshalb hat der FSH Bayern eine Excel-Anwendung entwickelt, die gemeinsam mit einer in der Regel telefonischen Beratung ein sicheres und schnelles Ausfüllen der Formblätter ermöglicht. Als Hilfestellung ist die Excel-Anwendung im Übrigen auch für bereits mit diesen Unterlagen vertrauten Betrieben bestens geeignet – Fehler werden vermieden und Zeit wird gespart. Die Excel-Anwendung bildet in einzelnen Arbeitsblättern jeweils die Formblätter 221, 222 und 223 exakt nach. Zu jedem Eingabefeld gibt es eine in das jeweilige Arbeitsblatt integrierte Information. Eine detaillierte Erläuterung wird zudem zur Verfügung gestellt. Diese kann gesondert ausgedruckt werden und gibt zusätzliche Hinweise, welche Angaben an welcher Stelle erforderlich sind.

Formblätter EFB-Preis mit seinen individuellen Angaben musterhaft am Bildschirm auszufüllen. Änderungen einzelner Angaben und deren Auswirkung sind dabei unmittelbar zu erkennen und bestimmte geforderte Angaben (z.B. Verrechnungslohn) werden automatisch errechnet. Für die Abgabe müssen dann die letztlich ermittelten Werte nur noch in die Originalunterlagen übertragen werden.

Tipp: Das Vergabehandbuch lässt dem Bieter die Wahl, entweder das Formblatt 221 oder das Formblatt 222 auszufüllen. Der FSH Bayern empfiehlt einem Schreinerbetrieb für den in der Regel keine Baustellengemeinkosten anfallen, das Formblatt 221 zu wählen. Das Formblatt 222 ist durch die detaillierte Angabe von Baustellengemeinkosten deutlich komplizierter.

In kurzer Zeit ist so der Schreiner oder sein Mitarbeiter in der Lage, mit Hilfe der Excel-Anwendung die

Vor allem Betriebe, die selten an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, haben Probleme beim Ausfüllen dieser Formblätter. Die Schwierigkeiten entstehen immer dann, wenn die geforderten Angaben nicht aus den eigenen Kalkulationsdaten hervorgehen. Auch manche der in den Formblättern verwendeten Begriffe sind in der betrieblichen Praxis unbekannt. Hilfestellung wird dann häufig bei der Beratungsstelle Betriebswirt-

Schlaglichter aus der aktuellen Verbandsarbeit

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