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Bericht des Aufsichtsrats
Der DSW21-Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen sind, eingebunden. In den ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Fällen hat er seine Zustimmung erteilt. Im Geschäftsjahr 2016 fanden vier ordentliche Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrates von DSW21 statt. In diesen Sitzungen unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat über die Geschäftsentwicklung, die Lage des Unternehmens sowie über das unternehmerische Risiko und die Risikosteuerung. Des Weiteren wurden die Grundzüge der Unternehmenspolitik, die Mehrjahresplanung sowie wichtige Ereignisse und Vorhaben vorgestellt. Diese Informationen betrafen sowohl DSW21 als auch die Konzerngesellschaften. Der Vorstand ist damit seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat im Berichtsjahr vollumfänglich nachgekommen.
Der Aufsichtsrat gab sich eine Geschäftsordnung. Diese regelt unter anderem die Bildung und Aufgabenstellung von Ausschüssen. Es bestehen ein Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG, ein Präsidium, das gleichzeitig die Aufgaben des Bilanzausschusses übernimmt, sowie ein Verkehrsausschuss, ein Ausschuss für Grundstücksentwicklung, ein Ausschuss für Energiebeteiligung und ein Kuratorium, das den von der Gesellschaft eingerichteten Sonderfonds Begabtenförderung verwaltet. Jeder Ausschuss tagt in der Regel einmal jährlich, das Präsidium jeweils vor einer Aufsichtsratssitzung.
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In der Hauptversammlung am 23. Juni 2015 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfergesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 gewählt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss von DSW21 und den Konzernabschluss, den Lagebericht und Konzernlagebericht sowie den Abhängigkeitsbericht von DSW21 für das Geschäftsjahr 2016 geprüft. Die Prüfung ergab keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.
In der Sitzung des Bilanzausschusses des Aufsichtsrates erläuterte der Vorstand den Einzel- sowie den Konzernabschluss. Die Wirtschaftsprüfer berichteten in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht der Abschlussprüfer zur Kenntnis und billigte nach eigener Prüfung den Jahresabschluss. Dieser ist damit in der vorliegenden Fassung gemäß § 172 AktG festgestellt.
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, dem Betriebsrat sowie besonders allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz, die geleistete Arbeit sowie für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2016.
Dortmund, im Mai 2017
DER AUFSICHTSRAT
Sierau Vorsitzender