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Rathaus
hängt. Auch hier können Sie sich informieren, welche Gegenstände aktuell im Fundbüro gelagert werden.
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Kulturausschuss beschließt Zuschüsse
Marionettentheater Unterschleißheim
Das beliebte Marionettentheater unter Leitung von Wlada und Florian Bille erhält auch für die kommende Spielzeit Zuschüsse der Stadt für die Durchführung seines Programms in Unterschleißheim.
Es ist der Stadt ein Anliegen, das Marionettentheater weiterhin dauerhaft an Unterschleißheim zu binden. Zusätzlich zum Veranstaltungsort im Südturm des Sehbehinderten- und Blindenzentrums am Pater-SetzerPlatz werden auch Räumlichkeiten im IAZ für Vorstellungen genutzt. Damit können auch unter der Woche Veranstaltungen für Schulen und Kindergärten angeboten werden. Für die Übernahme von Betriebskosten im IAZ hat der Kulturausschuss 6.240 Euro und zusätzlich für die Förderung des Theaterbetriebs 16.500 Euro für das Jahr 2022 bewilligt. Die Kulturförderung trägt dazu bei, dass auch im kommenden Jahr viele große und kleine BesucherInnen das Angebot des renommierten Theaterbetriebs nutzen können.

Fundsachen warten auf EigentümerInnen Das Fundbüro listet auf
Sie haben etwas verloren? Im Fundbüro der Stadt Unterschleißheim werden alle im Stadtgebiet Unterschleißheim gefundenen Gegenstände registriert und verwahrt. Vielleicht sind ja Ihr Armband oder Ihre Schlüssel dabei.
In der Zeit vom 12.04.2021 bis 08.07.2021 wurden folgende Fundsachen abgegeben:
Fundsache Anzahl
Armband 1 Brille 1 Geldbörse 1 Ring 1 Schlüssel 16 Abholen können die EigentümerInnen die Fundsachen zu folgenden Zeiten: Montag 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr im Rathaus Unterschleißheim, Bürgerbüro, Rathausplatz 1. Fundsachen haben eine Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten ab Anzeige des Fundes. In dieser Zeit bemüht sich die Stadt, die BesitzerInnen zu ermitteln oder zu benachrichtigen. Nicht abgeholte Fundsachen gehen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist in das Eigentum der Stadt Unterschleißheim über. Danach werden sie unter Berücksichtigung des Datenschutzes entweder vernichtet oder sozialen Zwecken zugeführt. Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen das Fundamt Unterschleißheim, Bürgerbüro, Tel. 089 31009 0. WICHTIG: Bitte rufen Sie dort auch an,
um einen Termin zur Abholung zu vereinbaren oder schreiben Sie an termin@ush.bayern.de.
Die Stadt Unterschleißheim bietet zudem einen Online-Service an, mit dem Sie bequem von zu Hause aus rund um die Uhr nach Ihren verloren gegangenen Gegenständen suchen können:www.unterschleissheim.de /Fundbuero. Zusätzlich wird in den Schaukästen der Stadt Unterschleißheim alle drei Monate eine „Bekanntmachung der Fundsachen“ ausge... mit Ihnen im Dialog
BÜRGERSPRECHSTUNDE
DES ERSTEN BÜRGERMEISTERS CHRISTOPH BÖCK am kommenden Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr telefonisch unter: 089 31009 101 oder auf Unterschleissheim.de
Neue Ausweise im Bürgerbüro eingetroffen
Alle Reisepässe, die bis zum 22.09.2021 beantragt wurden, und Personalausweise, die bis zum 28.09.2021 beantragt wurden, können ab sofort im Rathaus abgeholt werden. Zur Abholung benötigen Sie kei-
nen Termin, eine Anmeldung vor Ort im Rathausfoyer ist aber weiter-
hin erforderlich. Möchten Sie einen Dritten mit der Abholung beauftragen, verwenden Sie bitte zwingend die entsprechenden Vollmachten, die Sie auf unserer Homepage für Personalausweis und Reisepass unter www.unterschleissheim.de/Ausweis finden. Bringen Sie unbedingt Ihr altes Ausweisdokument mit. Bitte registrieren Sie sich beim Eintritt ins Rathaus über die Luca-App – falls Sie ohne Smartphone kommen, erfolgt die Registrierung manuell.

Stadtgemeinschaft
Wies’n im Valentinspark Schee war’s
Es war ein Experiment – und es war erfolgreich. Das Lohhofer Volksfest lässt sich nicht ersetzen, Stadt und Schaustellerbetriebe wagten es trotzdem: Der Unterschleißheimer Herbst auf der Wies’n im Valentinspark braucht den Vergleich zum Original nicht zu scheuen – weil er ganz anders daherkam.
Blasmusik unplugged – nachmittags konnten sich BesucherInnen (und AnwohnerInnen) über leisere, aber traditionellere Töne freuen. Die harten Bässe mit Verstärker kamen erst am Abend zum Einsatz. Im Grünen wird eben lauschiger gefeiert als auf dem Volksfestplatz. Im Bierzelt ging es recht diszipliniert daher, wollte jemand eine Ausnahme machen, so sorgte die Security umgehend dafür, dass alles im Rahmen blieb. Die Kinder hatten mit Karussellen, gebrannten Mandeln und Zuckerwatte ihre helle Freude. Und das Wetter? Einfach top. Es war also rundum eine gar nicht so kleine, aber wirklich feine Sache. Die Stadt dankt den VeranstalterInnen für ihren Einsatz und den AnwohnerInnen für ihr Verständnis.


Es war einfach zum Abheben
Digitale Beteiligungsplattform Consul
Onlinebeteiligung oder Präsenzveranstaltung?
Schreiben Sie lieber online einen Kommentar, einen Vorschlag, geben Ihre Stimme ab oder aber gehen Sie lieber ins Bürgerhaus zu einer Beteiligungsveranstaltung? Oder beides? Auf der neuen Beteiligungsplattform läuft noch bis zum 24.10.2021 die Umfrage über Bürgerbeteiligung.
Unterschleißheim, 19 Uhr, Bürgerversammlung. Rund 80 Personen verfolgen zu Höchstzeiten den Livestream online vor rund vier Wochen. Im Saal sitzen wesentlich weniger Menschen. Auch wenn dies noch Corona geschuldet sein mag, interessiert es uns trotzdem: Bevorzugen Sie Onlinebeteiligung, Präsenzveranstaltungen oder vielleicht eine Kombination aus beidem? Diese und weitere Fragen stellen wir auf der neuen Beteiligungsplattform Consul, die Sie unter consul.unterschleissheim.de finden. Das hilft uns, unsere Beteiligungsformate besser an den UnterschleißheimerInnen auszurichten. Also herzlichen Dank für die Teilnahme!
Fragen?
Haben Sie Fragen zur Nutzung der Plattform? Wenden Sie sich gerne an buergerbeteiligung@ush.bayern.de. Weitere Informationen rund um Bürgerbeteiligung in Unterschleißheim finden Sie auch unter www.unterschleissheim.de/buergerbeteiligung.
Tipp des Monats für Seniorinnen und Senioren
Bin ich einfach traurig oder ist das eine Depression?
Auf jeden Fall ist eine Depression eine weit verbreitete Erkrankung, zwar nicht wie jede andere, aber mit guten Möglichkeiten der Diagnose und der Behandlung.
Ob Sie selbst betrof en sind oder ein Angehöriger – Sie sollten die seelische Not ernst nehmen und das Gespräch mit einem Arzt suchen.
Auch die sozialpsychiatrischen Dienste im Landkreis kümmern sich um betrof ene Seniorinnen und Senioren. Ein Faltblatt mit ersten Informationen mit dem Titel „Depression im Alter“ können Sie von uns erhalten. Telefon: 089 / 6221 2248. Den für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Ansprechpartner f nden Sie im Internet unter t1p.de/seniorenberatung.
Sind Ihre Sorgen quälend und Sie fühlen Ausweglosigkeit? Rufen Sie den Krisendienst unter 0180 655 3 000 an.
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22. Oktober – 7. November 2021
Kriegsgräbersammlung
Im Juni dieses Jahres jährte sich der Angriff Deutschlands auf die damalige Sowjetunion zum 80. Mal. Allein auf deutscher Seite fielen in den ersten sechs Monaten des Russlandfeldzuges über 300.000 Wehrmachtssoldaten. An jedem weiteren Tag des Krieges waren es durchschnittlich weitere 2.000 deutsche Gefallene – bis zum Kriegsende schätzungsweise rund 3,5 Millionen allein an der Ostfront. Auf sowjetischer Seite waren die Verluste noch um ein Vielfaches höher. Schätzungen zufolge verloren rund 27 Millionen Menschen ihr Leben, darunter 15 Millionen Zivilisten.
Viele deutsche Gefallene ruhen heute auf Kriegsgräberstätten in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Und jedes Jahr kommen tausende dazu, die erst jetzt gefunden werden. Und genau diese Soldatenfriedhöfe sind bis heute die stummen Mahner an das millionenfache Elend der Kriege. Der Volksbund erhält und pflegt weltweit 832 Anlagen, darunter 452 Kriegsgräberstätten des Zweiten Weltkrieges. Gerade in Zeiten wieder zunehmender internationaler Krisen ist es dem Volksbund ein Anliegen, über den Gräbern der Millionen Toten der beiden Weltkriege zu Frieden, zur Versöhnung, zu mehr Verständnis und zum Miteinander
aufzurufen, damit eine Katastrophe solchen Ausmaßes, aber auch schon kleinste kriegerische Auseinandersetzungen, nach Möglichkeit verhindert werden. All dies ist Teil des humanitären Auftrages, dem sich der Volksbund seit nunmehr gut 100 Jahren verschrieben hat. Dieser Auftrag besteht noch heute aus • dem Hauptauftrag der Bundesregierung: der Suche, Bergung und würdevollen Bestattung von Kriegstoten im Ausland (nach wie vor jährlich ca. 20.000 bis 30.000 Tote), • der Identifizierung, Registrierung und Angehörigenbenachrichtigung sowie der Nachforschungsmöglichkeit mittels „Gräbersuche – online“ und dem damit verbundenen Zugriff auf knapp 5 Mio. Verlustmeldungen, • der Pflege der Gräber von 2,8 Mio. Kriegstoten und 832 Kriegsgräberstätten in aller Welt, • der Jugend- und Schularbeit, bei der wir alljährlich bis zu 20.000 SchülerInnen und Jugendliche aus allen Staaten Europas in unseren Jugendbegegnungsstätten am Golm, in Lommel (B), Niederbronn (F) und Ysselstein (NL) optimale Rahmenbedingungen für friedenspädagogische Projekte bieten. Das Gleiche gilt für Workcamps auf Kriegsgräberstätten im In- und Ausland, wobei hier noch Pflegearbeiten im kleineren Umfang hinzukommen. Bitte tragen Sie durch Ihre Spende an unsere SammlerInnen zum erfolgreichen Verlauf der landesweiten Haus-, Straßen- und Friedhofsammlung vom 22. Oktober bis 7. November 2021 und der Gedenkkerzen-Aktion bei. Sollten Sie auf keine unserer SammlerInnen treffen, freuen wir uns auch über Ihre Spende an: IBAN: DE 07 7025 0150 0000 069666, Kreissparkasse München-StarnbergEbersberg, BIC: BYLADEM1KMS Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Bezirksverband München – Stadt und Land, Maillingerstraße 24, 80636 München – Tel. 089/ 18 74 65 – muenchen.volksbund.de
Klimaschutzstadt
Förderung für die Gastronomie Mehrweggeschirr
Gerade in Pandemiezeiten profitierten Gastronomiebetriebe von der Möglichkeit, Gerichte zum Mitnehmen anzubieten. Das steigert in vielen Fällen den dringend benötigen Umsatz, führt aber zur Belastung der Umwelt. Die Stadt Unterschleißheim fördert Alternativen zum Wegwerfgeschirr.
Ab 01.01.2023 ist Mehrweggeschirr Pflicht – aber warum so lange warten? Mehrweg schafft Mehrwert: Denn umweltbewusste KundInnen schätzen ökologisches Wirtschaften. Und das Beste: Die Stadt fördert den Umstieg von Gastronomiebetrieben bereits jetzt. Besuchen Sie uns auf https://www.unterschleissheim.de/planen-bauen-wohnen-klima schutz/klimaschutz/staedtische-foerderprogramme.html und wählen Sie „Mehrweggeschirr für Restaurants, Bistros und Cafés”. Und dann machen Sie uns doch einen Antrag! Wir freuen uns auf Sie.
Unternehmensbündnis DIE KLIMANEUTRALEN
Jetzt informieren und Gründungsmitglied werden
Der Klimaschutz wird in den kommenden Jahrzehnten das bestimmende Thema in Wirtschaft, Handel und Industrie sein. Mit dem neuen Bündnis „DIE KLIMANEUTRALEN" bietet die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH in Zusammenarbeit mit den Landkreisen Ebersberg und München den Unternehmen der Region eine Möglichkeit, zielgerichtet und individuell angepasst die eigenen Treibhausgasemissionen zu senken.
Bei Info-Veranstaltungen können interessierte Unternehmen das neue Bündnis kennenlernen und erfahren, wie sie nicht nur zum Vorbild für andere in ihrer Branche werden können, sondern auch bereits heute schon einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Die Termine für die OnlineVeranstaltungen sind: Mittwoch, 20. Oktober (15 Uhr) und Donnerstag, 28. Oktober 2021 (14 Uhr). Die gut einstündigen Veranstaltungen finden über Zoom statt, den Link erhalten alle über die Internetseite www.die-klimaneutralen.de angemeldeten Unternehmen zwei Tage vor der Veranstaltung. Das Bündnis „DIE KLIMANEUTRALEN“ unterstützt Unternehmen bei der Festlegung eines CO2-Reduktionsfahrplans, mit dem bis 2030 die Klimaneutralität erreicht werden kann. Damit leisten die Unternehmen einen Beitrag zum Klimaschutz und passen sich bereits frühzeitig an die zukünftigen Anforderungen an Handel, Industrie und Wirtschaft an.
Energiespartipp Oktober
Batterien – ein aufgeladenes Thema
Batterien liefern schnell und unkompliziert Energie – unabhängig von Steckdosen. Dabei unterscheidet man Einwegbatterien, im Fachjargon Primärbatterien, und die wiederaufladbaren Batterien, im Fachjargon Sekundärbatterien. Heute werden die wiederaufladbaren elektrochemischen Energiespeicher in der Regel „Akku“ genannt, als Kurzform von Akkumulator, der lateinischen Bezeichnung für „Sammler“.
Ersetzbar? Wegen des hohen Energiebedarfs bei der Produktion von Batterien, der benötigten Rohstoffe und letztendlich der Kosten sollte man immer überlegen, ob es für den jeweiligen Zweck nicht eine umweltfreundlichere und preiswertere Lösung gibt, etwa ein netzbetriebenes Gerät, ein solarbetriebenes (wie Taschenrechner oder Solaruhr) oder sogar ein nicht-elektrisches Gerät. Vermeiden Sie kurzlebige Artikel mit eingebauten Batterien, die dann häufig mit im Müll landen. Wiederaufladbar? Für mobile Anwendungen sind wiederaufladbare Akkus die nachhaltigere Alternative. Für eine lange Lebensdauer und viele Ladezyklen achten Sie auf die richtige Lagerung (kühl) und Handhabung. Akkus sollten möglichst nicht schnell aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt werden. Wegen der Selbstentladung sollten Akkus immer erst kurz vor Gebrauch geladen werden, es sei denn, Sie nutzen „Ready-to-use“-Zellen mit Nickel-Metallhydrid-Technologie. Austauschbar? Achten Sie bereits beim Gerätekauf darauf, ob eingebaute Akkus ausgetauscht werden können, damit das Lebensende des Akkus nicht zugleich das Aus für das Gerät bedeutet. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gibt bei neuen Geräten vor, dass eine Entnahme möglichst durch EndnutzerInnen, in jedem Fall aber durch herstellerunabhängiges Fachpersonal problemlos machbar ist. Der richtige Typ? Es gibt eine Vielzahl an Technologien und Bauformen, von der kleinen Knopfzelle bis zur großen stationären Hausbatterie in Kombination mit einer Photovoltaikanlage. Der Einsatzzweck bestimmt die passende Größe und chemische Zusammensetzung mit entsprechender Leistung, Kapazität, Selbstentladungsrate, Zyklenfestigkeit und vielen weiteren Merkmalen. Umfassende Einblicke in die Welt der Batterien bietet https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Welt_der_Batte rien/Welt_der_Batterien.pdf Entsorgen? Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen, aber auch um Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen Batterien und Akkus gesammelt und recycelt werden. Verbindliche Rücknahmemengen und Recyclingquoten für die verschiedenen Batterietypen regelt das Batteriegesetz. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in Sammelboxen (Handel), bei kommunalen Sammelstellen oder im Fachhandel. Zum sicheren Umgang mit beschädigten und ausgelaufenen Batterien informiert das Umweltbundesamt unter: https://www.umweltbun desamt.de/themen/ausgelaufene-batterien-akkus
Stadtwerke
AquariUSH – Freizeitbad – Therme & Saunaoase
3-G-plus ab Montag, 18.10.2021
Ab Montag, 18.10.2021 gilt im AquariUSH, in Freizeitbad, Therme, und Saunaoase die 3-G-plus-Regel. Das heißt: Neben Geimpften und Genesenen werden auch Getestete mit einem PCR-Test zugelassen. Anderen kann der Zutritt nicht gewährt werden. Dies gilt für den öffentlichen Betrieb als auch für die Vereins- und Kursnutzung.
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für 3-G-plus ist ein strenges Zutrittsregime mit Identitätsfeststellung. Eine Besonderheit als Ausnahme gilt für Kinder und SchülerInnen. Diese haben unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus auch zu unserem 3-G-plus Zutritt. Hintergrund sind die regelmäßigen Testungen in der Schule. Weitere Ausnahmen gelten auch für Kinder unter 6 Jahren. Mit 3-G-plus sind in den Innenbereichen, den Saunakabinen, in den Schwimm- und Thermalbecken, Umkleiden und Duschen, Föhnplätzen die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Aufguss in der Sauna, Dampfbäder, Sole und Infrarotkabinen, Eisbrunnen dürfen wieder mit Wedeln und Luftverteilung in den Saunakabinen durchgeführt werden!
Öffnungszeiten: Schwimmhalle und Thermalaußenbecken
Dienstag bis Sonntag 10:00 Uhr – 22:00 Uhr
Saunaoase
Montag* bis Sonntag 10:00 Uhr – 22:00 Uhr * jeden 2ten Montag Damensauna. Für die Teilnahme an den Aqua-Fitness-Kursen bleibt die Online-Reservierung weiterhin bestehen. Es können folgende Kurse immer 1 Woche bereits im Voraus gebucht werden: www.aquariush.de / Reservierung / Kurse
AQUA-FITNESS-KURSE
Dienstag Aqua-Senior Fit Ü 65 09:00 Uhr – 10:30 Uhr Dienstag Aqua-Senoir Fit Ü 60 Testphase bis 1.11. 10:00 Uhr – 11:30 Uhr Dienstag Babyschwimmen Mama o. Papa mit Baby 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Dienstag Fit-For-2 Schwangere 18:30 Uhr – 20:00 Uhr Mittwoch Babyschwimmen Mama o. Papa mit Baby 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Mittwoch Aqua-Fit Medium 18:30 Uhr – 19:15 Uhr Mittwoch Aqua-Fit Power 19:30 Uhr – 20:15 Uhr Donnerstag Aqua-Fit für @lle im Thermal 18:30 Uhr – 19:15 Uhr Freitag Aqua-Fit Ü 50 im Thermal 09:00 Uhr – 10:30 Uhr Freitag Aqua Jogging Medium 18:30 Uhr – 19:15 Uhr Freitag Aqua Jogging Power 19:30 Uhr – 20:15 Uhr
Samstag Aqua Power Stepp (NEU ab 13.11.21) 14:00 Uhr – 14:45 Uhr
Alle Kurse starten in den Becken erst 15 Minuten nach der Öffnung des Zeitfensters. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr AquariUSH-Team
Bekanntmachung
Bekanntgabe über die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.07.2020 die erneute Auslegung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beschlossen (Umgriff ist im Lageplan schwarz umrandet dargestellt). Die Planunterlagen mit Begründung der Planungsziele, der Umweltbericht, die Schalltechnische Untersuchung, das Gewässerentwicklungskonzept, das Ausgleichsflächenkonzept und die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zwischen dem
14. Oktober 2021 und dem 15. November 2021
im Rathaus, Rathausplatz 1, I. Untergeschoß, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung steht zu Auskünften während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de in der Rubrik Flächennutzungsplan – Neuaufstellung eingesehen werden. Auf die Richtlinie zum Datenschutz der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Einbringung von Anregungen wird verwiesen. Hinweis: Zum Gesundheitsschutz im Rahmen der Coronapandemie wird dringend gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Internet-Veröffentlichung Gebrauch zu machen. BürgerInnen oder EinwenderInnen dürfen das Rathaus, I. Untergeschoß zur Einsichtnahme aufsuchen. Für die Einsicht in die Unterlagen wird kein Termin benötigt, eine Anmeldung vor Ort im Rathausfoyer ist aber weiterhin erforderlich. Bitte registrieren Sie sich beim Eintritt ins Rathaus über die Luca-App – falls Sie ohne Smartphone kommen, erfolgt die Registrierung manuell. Für eine Beratung durch die MitarbeiterInnen bitten wir Sie, sich telefonisch Tel.: 089 31009-0 oder per E-Mail: termin@ush.bayern.de mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie unbedingt die jeweiligen Anforderungen zum Gesundheitsschutz (Maskenpflicht)!
Es liegen folgende Arten von umweltbezogenen Informationen mit aus:
- Im Zuge der Planung wurde ein Umweltbericht in der Fassung vom 18.02.2019 erstellt. - Eine Schalltechnische Untersuchung für das ganze Stadtgebiet wurde in der Fassung vom 07.05.2018 vorgenommen. - Im Flächennutzungsplan wird auf das Gewässerentwicklungskonzept der Stadt Unterschleißheim Bezug genommen. - Für die Behandlung der Ausgleichsflächen gemäß § 1a Baugesetzbuch wird auf das Ausgleichsflächenkonzept der Stadt Unterschleißheim Bezug genommen. - Eingegangene Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und zu der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Die obengenannten Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den Themenfeldern: - Beeinträchtigungen durch Lärm und sonstige Immissionen (Verkehr), die über die bestehende Vorbelastung des Bestandes hinausgehen, können an den Wohngebieten am Stadtrand oder in den Innenbereichen erwartet werden. Dem Flächennutzungsplan ist eine Schalltechnische Untersuchung vom 07.05.2018 beigefügt. Eine Überschreitung der planerischen Vorsorgewerte kommt an den neuen geplanten Wohnbaugebieten teilweise vor. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind in diesen Wohn-
baugebieten einzuplanen. Das Schutzgut Mensch wird durch die Planung berührt. - Beeinträchtigungen der Bodenfunktion hinsichtlich des lokalen Wasserhaushaltes, der Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung liegen vor. In manchen Neubaugebieten sind deshalb Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Das Schutzgut Boden wird durch die Planung in allen Neubaugebieten berührt sein. - Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate, die Beschleunigung des Oberflächenwasserabflusses durch Verlust an lnfiltrationsfläche sowie ein Eingriff in den Grundwasserkörper kommen in einem neuen Wohnbaugebiet vor. Das Schutzgut Wasser wird punktuell durch die Planung berührt. - Beeinträchtigungen des Geländeklimas durch Bebauung und Versiegelung oder eine Erhöhung der Luftschadstoffe kommen nur punktuell vor. Das Schutzgut Luft und Klima wird durch die Planung berührt. - Nachhaltige Beeinträchtigungen des gegenwärtigen Orts- und Landschaftsbildes kommen punktuell vor. An einem Wohngebiet kommt es zu einem Verlust an Sichtbeziehungen zur freien Landschaft. Das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild wird durch die Planung berührt. - Eine Verstärkung der negativen Umweltauswirkungen durch Wechselwirkungen kommt punktuell vor. Die Wechselwirkungen zwischen Landschaftsbild und Umwelt werden durch die Planung berührt. - Ein Verlust von Teillebensräumen für Tiere und Pflanzen kommt vor. Das Schutzgut Flora und Fauna sowie die Wechselwirkungen zum Landschaftsbild werden von der Planung berührt. In manchen Neubaugebieten sind deshalb Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen bei der Umwidmung von Landwirtschaftsflächen vorzusehen. - Ein Verlust an Kultur- und Sachgütern kommt nicht vor. Das Schutzgut Kultur- und Sachgüter wird geringfügig von der Planung betroffen. Baudenkmäler werden an manchen Flächen vermutet. Bei der Umsetzung der Planung ist auf eine sachgerechte Behandlung zu achten. - Aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung oder der Nähe zu bebauten Bereichen wird eine artenschutzrechtliche Untersuchung für das gesamte Gebiet nicht durchgeführt. Das Schutzgut Artenschutz wird punktuell von der Planung berührt. In den Fällen, bei denen eine Beeinträchtigung vermutet werden kann, werden im Zuge der weiteren Planung spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt. - Für die Umsetzung der Planung werden Ausgleichsflächen gemäß § 1a Baugesetzbuch benötigt. Die Ausgleichsflächen werden gemäß dem Ausgleichsflächenkonzept der Stadt Unterschleißheim umgesetzt. Weitere Informationen zum Bedarf und zu der Bilanzierung der Ausgleichsflächen gibt der Umweltbericht. - Die Biotope, Landschaftsbestandteile und Bodendenkmäler werden mit ihren jeweiligen Verzeichnisnummern im Flächennutzungsplan dargestellt. - Städtische Ausgleichsflächen, die im Zuge der Planung und Errichtung von neuen Baugebieten umgesetzt wurden, werden im Flächennutzungsplan dargestellt. - Baudenkmäler werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Sie werden im Plan mit dem Kürzel „BD“ gekennzeichnet. - Der Umgriff des Geltungsbereiches der Seveso-Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen) wird im Flächennutzungsplan dargestellt. Bei Bauvorhaben von Bedeutung ist eine Prüfung gemäß dieser Richtlinie erforderlich.
Es liegen folgende Arten von umweltbezogenen Stellungnahmen mit aus:
- Anregungen eines gewerblichen Betriebs vom 17.06.2019 hinsichtlich der Darstellung gemäß Seveso-EU-Richtlinie - Anregung eines Bürgers vom 03.07.2018 hinsichtlich der Darstellung von Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft mit besonderer ökologischer, gestalterischer Funktion - Anregungen mehrerer Bürger und privater Eigentümer vom 11.06.2019, 13.06.2019, 19.06.2019 und 24.06.2019 hinsichtlich der Flächen für Photovoltaikanlagen im Landschaftsschutzgebiet, ökologischer Ausgleichsflächen südlich der Weihersiedlung, Ausweisung von Landwirtschaftsflächen mit gestalterischer Funktion, Reduzierung der Flächenversiegelung, Erhöhung des Fahrradverkehrsanteils, Bebauung der Fläche am Erdbeerenfeld und der Festlegung von Höhenentwicklung im Flächennutzungsplan - Anregung eines privaten Eigentümers vom 16.06.2019 hinsichtlich der Darstellung eines wichtigen Geh- und Fahrradweges - Anregung eines Bürgers vom 24.06.2019 hinsichtlich der Wohnbaufläche am Erdbeerenfeld, Am Furtweg und im Bereich nördlich des Business Campus Unterschleißheim, der Schaffung von Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer, der Verbindungsspange von der BAB 92 zur St 2342 und einer neuen Querung der Bahnlinie für Fahrradfahrer - Anregung eines privaten Eigentümers vom 13.06.2019 hinsichtlich der Nutzung einer Parzelle als Kleingarten im Landschaftsschutzgebiet Riedmoos - Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten vom 03.06.2019 hinsichtlich der Erhaltung von Landwirtschaftsflächen und der Einschränkung von intensiver Bewirtschaftung - Stellungnahme des Bundes Naturschutz vom 23.05.2019 hinsichtlich des Ausbaues des ÖPNV, der Darstellung von Naturdenkmälern, Ausgleichsflächen und Frischluftschneisen, des Moos-Heide-Parks und von Trassen für überörtliche Bahnverbindungen - Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 16.02.2019 und des Landratsamtes München, Fachbereich Wasserrecht und Wasserwirtschaft vom 22.07.2019 hinsichtlich der Darstellung des Grundwasserschutzgebietes und der Darstellung von Überschwemmungsgebieten - Stellungnahme des Landratsamtes München Sachgebiet Naturschutz, Erholung und Landwirtschaft vom 09.07.2011 hinsichtlich der Darstellung eines Biotops im Bereich Riedmoos, Grünstreifen und Pufferbereiche im Bereich der Moosach - Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege vom 04.06.2018 hinsichtlich der Darstellung von Bodendenkmälern - Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern vom 06.07.2018 hinsichtlich der Lärmvorsorge im Zuge des 6-streifigen Ausbaues der BAB 92 Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Unterschleißheim, den 06.10.2021 Christoph Böck Erster Bürgermeister

Unterschleißheim
Der Umgriff der Planung umfasst das ganze Stadtgebiet
