eGovernment 2/2024

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Ausgabe 02/2024

In dieser Ausgabe

Politik & Verwaltung

4 | Mit der „Überwachungsgesamtrechnung“ wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt.

6 | Das „Reallabor Digitaler Zwilling“ wurde vergangene Woche freigeschaltet.

8 | Fünf Punkte, die auf jeder Agenda 2024 stehen sollten.

9 | Kolumne von Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves zum Thema KI und Kreativität.

9 | Der diesjährige eGovernment-Wettbewerb startet.

10 | Gründung des Global Government Technology Centre Berlin.

10 | Masterplan „Digitalparks“ für Nordrhein-Westfalen.

Praxis & Innovation

13 | Hidden Champion: Kommunen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft.

14 | Verständliche Kommunikation kommt Bürgern und Verwaltungen zugute.

15 | Überblick zum „Praxisbarometer Digitalisierung 2023“ und zum „E-Health-Monitor“.

16 | Urheberrecht: Nachnutzung von eGov-Campus-Inhalten.

Impressum Seite 24

Interview

Katja Wilken über die Fortschritte und Herausforderungen der Registermodernisierung.

Digitalpolitischer Monitor

ZenDiS

Andreas ReckertLodde spricht im Interview über die Ziele des Zentrums für Digitale Souveränität.

Digitalisierung und Monitoring: ein Dilemma

Laut Bitkom-Monitor droht die Bundesregierung in puncto Digitalisierung ihre selbstgesetzten Ziele zu verfehlen. Die Ministerien schüren jedoch Zweifel an der Aussagekraft der Untersuchung. Gleichzeitig bleiben die Pläne für dieses Jahr vage.

Mal wieder scheint es eine Untersuchung zu bestätigen: Die Digitalisierung in Deutschland schreitet zu langsam voran. Das ergab zumindest der digitalpolitische Monitor des Bitkom. Demnach droht die Bundesregierung ihre selbst gesetzten Ziele krachend zu verfehlen. „Auch wenn die Bundesregierung in den vergangenen Monaten etwas Boden gutgemacht hat: Viele zentrale Vorhaben sind von Abschluss oder Umsetzung weit entfernt, dazu gehören insbesondere der Digitalpakt 2.0 für Deutschlands Schulen, die Digitalisierung der Verwaltung und auch Projekte wie der digitale Führerschein“, erklärt BitkomPräsident Dr. Ralf Wintergerst. Im Gesamten betrachtet, waren zum 1. Januar 2024 erst 60 der insgesamt 334 digitalpolitischen Vorhaben, also 18 Prozent, dieser Legislatur umgesetzt. Gleichzeitig konnte die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2023 lediglich 22 Digitalvorhaben abschließen. Im Schnitt sind es 17 Vorhaben pro Quartal. Bleibt dies so,

folgert der Bitkom, würden lediglich 119 Vorhaben in der Legislaturperiode abgeschlossen werden. Wintergerst fordert daher mehr Tempo bei der Digitalpolitk. Noch sei es möglich, die Ziele zu erreichen. „Die Ampel hat es selbst in der Hand, zu einer echten Fortschrittskoalition zu werden. Dafür muss sie 2024 zum DigitalJahr machen.“

Kritik am Monitoring

Doch wie das mit Studien so ist, sind sie nur Momentaufnahmen und bilden nur einen Teil der Realität ab. So weist eine Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) etwa darauf hin, dass die vom Monitor aufgeführten Maßnahmen nicht immer deckungsgleich mit den tatsächlichen Maßnahmen und Förderprojekten sind, die auf die verschiedenen Ziele einzahlen, da diese nur in Ausnahmefällen in Koalitionsvertrag oder Digitalstrategie explizit genannt wurden und die Digitalstrategie

Eigenständiges Digitalministerium für Hessen Hessen bekommt ein eigenständiges Digitalministerium. Im Zuge der Neukonstituierung des hessischen Landtags wurde Prof. Dr. Kristina Sinemus zur Ministerin für Digitalisierung und Innovation ernannt. Staatssekretär ist Stefan Sauer. „Wir können stolz auf das Erreichte sein. 2019 in einer Start-up-Atmosphäre mit zunächst zwei Mitarbeitern gestartet, haben wir in den vergangenen Jahren erreicht,

ein gewachsenes Haus mit über 120 Mitarbeitenden auf die Beine zu stellen“, sagt Ministerin Sinemus. „Alle haben inzwischen erkannt, dass die Digitalisierung der entscheidende Schlüssel für einen modernen, attraktiven und wirtschaftlich erfolgreichen Staat ist. Gestärkt sorgen wir jetzt in Hessen für einen echten Innovationsschub für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Unternehmen.“ su digitales.hessen.de

inzwischen auch aktualisiert wurde. „Durch die Granularität des Monitorings sind daher direkte Rückschlüsse auf die Fortschritte der Maßnahmen schwierig.“

Weiter seien auch einzelne Zuordnungen und Zustände der Maßnahmen im Monitor fehlerhaft, obwohl das BMBF bereits im Vorfeld darauf hingewiesen habe.

Konkrete Aussagen fehlen

Dennoch lässt sich nicht leugnen, dass es bei den Vorhaben oftmals sehr unkonkret bleibt. „Abhängig von den äußeren Faktoren soll dieses Jahr die im Monitor genannte Maßnahme ‚Exascale-Rechenleistung’ abgeschlossen werden“, heißt es vom BMBF. Eine Aussage über weitere Maßnahmen, die planmäßig dieses Jahr abgeschlossen werden, sei derzeit noch nicht abschließend möglich. Das Wirtschaftsministerium bleibt noch allgemeiner: „Unser Ziel ist es, bis zum Ende der Legislatur alle Vorhaben so weit wie möglich in die Umsetzung zu bringen und so die

Open-Source-Leitfaden für Kommunen

In Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung hat das Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering mit Sitz in Kaiserslautern eine Studie mit dem Titel „Open-Source-Software in Kommunen – Einsatz und Schnittstellen in der kommunalen Planungspraxis“ veröffentlicht. Das Projekt des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ wurde im

29. Januar 2024

SPEZIAL

Der Schwerpunkt beleuchtet Lösungen und Hintergründe rund um das kommunale eGovernment.

Ralf Wintergerst ist Präsident des Digitalverbands Bitkom.

Digitalisierung der deutschen Wirtschaft voranzubringen.“ Auch mit Aussagen über notwendige Schritte, um die Digitalisierung zu beschleunigen, halten sich die Ministerien zurück: Das BMWK verweist hier lediglich auf das Digitalministerium – von dem bis zum Redaktionsschluss keine Antwort kam. Das Wirtschaftsministerium kommt mit Plattitüden: Die digitale Transformation sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle Beteiligten könnten durch Priorisieren, vertrauensvolles Kooperieren, mutiges Ausprobieren, tatkräftiges Umsetzen und Offenheit für Neues einen wesentlichen Teil beitragen, heißt es. Die Regierung könnte hier mit gutem Beispiel vorangehen. na

Weitere Informationen Den aktuellen digitalpolitischen Monitor des Bitkom vom 1. Januar 2024 können Sie hier einsehen:

[ bitkom.org/Monitor-Digitalpolitik ]

Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt. Darin werden unter anderem die Rollen verschiedener Akteure im Bereich der Open-Source-Software sowie die kommunale Perspektive beleuchtet. Insbesondere mittlere und kleine Kommunen können anhand dieses Leitfadens ihre Digitalisierungsvorhaben prüfen und bedarfsgerecht umsetzen. jk voge.ly/vglC5RA

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Politik & Verwaltung

Das Max-PlanckInstitut überprüft die bestehenden Sicherheitsgesetze.

Registermodernisierung

Zwischen Fortschritt und Herausforderungen

Die Registermodernisierung nimmt Fahrt auf, doch mit ihr kommen auch komplexe Fragen des Datenschutzes und der Technologieimplementierung auf. Im Interview beleuchtet Katja Wilken, Vizepräsidentin im Bundesverwaltungsamt, die aktuellen Entwicklungen und die damit verbundenen Herausforderungen.

Wie ist der aktuelle Stand bei der Registermodernisierung?

Wilken: Das Vorhaben hat die Planungs- und Konzeptionsphase abgeschlossen und ist jetzt in der Umsetzungsphase. Dabei gibt es verschiedene Handlungsstränge, deren Sachstände sich deutlich unterscheiden. Die Vorbereitungen für die Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes sind am weitesten vorangeschritten, gefolgt von den Arbeiten zur Umsetzung der europäischen SDG-Verordnung. Für die nationale Datendrehscheibe, das sogenannte Nationale Once-Only-Technical System (NOOTS), liegen Konzepte vor, die noch in die Umsetzung zu bringen sind.

Seit wenigen Monaten ist das Identifikationsnummerngesetz in Kraft. Welche Auswirkungen hat dies für die Öffentliche Hand?

Wilken: Zunächst einmal ergibt sich eine weitere große Herausforderung, weil die Umsetzungsfrist bis Ende 2028 begonnen hat. Die Umsetzung ist wegen der vielen beteiligten Stellen schon für sich genommen ein Großprojekt. Sie ist aber gleichzeitig eine wichtige vorbereitende Maßnahme für den automatisierten Once-Only-Nachweisabruf im NOOTS. Anhand der Identifikationsnummer können –wenn die Antragstellenden dies wünschen – Nachweise automatisiert geliefert werden, ohne dass Personenverwechslungen zu befürchtenoderzunächstTrefferlisten manuell zu bearbeiten wären. Für die Verwaltung werden sich mittel- bis langfristig erhebliche Vorteile ergeben, weil Prozesse stärker automatisiert werden und manuelle Aufwände entfallen können. Gleichzeitig wird die Qualität der Basisdaten in den Registern vereinheitlicht und verbessert, was ebenfalls zu einer Reduzierung von Aufwänden beiträgt. Die mit der Identifikationsnummer verbundenen Aufwände sind daher auch eine Investition in die Zukunft.

Immer wieder gab es Kritik an der Steueridentifikationsnummer als Personenkennzeichen – unter anderem von der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp. Wie sehen Sie die Debatte?

Wilken: Die Debatte um die Verwendung der Steueridentifikationsnummer ist vielschichtig und nicht neu. Sie wurde bereits im

Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens intensiv und sehr kontrovers geführt. Ich will die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht kleinreden. Im Gesetz wurden aber zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, um sie angemessen zu berücksichtigen. Unter anderem die Einrichtung des Datenschutzcockpits, um nur eine zu nennen.

Aus heutiger Sicht hätte ein Wechsel des Modells mehrere Jahre Verzögerung in der Umsetzung und erhebliche Mehrkosten zur Folge. Wir hätten dann ein komplexeres, teureres und fehleranfälligeres System, in dem gleichwohl Nachwei-

tionalitäten erfolgreich umgesetzt und können jetzt registerführenden Stellen die Identifikationsnummer und weitere Daten zur Person übermitteln sowie spätere Datenaktualisierungen durchführen. Dies waren auch die wesentlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Gesetzes. Insgesamt liegen wir hinter unserem ursprünglichen Zeitplan zurück, sind aber sehr zufrieden mit den erreichten Ergebnissen.

Ein erstes Pilotprojekt wurde bereits abgeschlossen. Was steckt hinter dem Projekt?

Person, die fachlich zu prüfen und zu bereinigen sein werden.

Welche Hürden und Learnings haben sich ergeben?

Wilken: Trotz guter Vorbereitung haben wir fachliche und technische Überraschungen erlebt. Insbesondere die Ersetzung der Daten des Registers zur Person durch die Daten des Bundeszentralamtes für Steuern war mit Herausforderungen verbunden – auch weil im Register parallel weitergearbeitet wurde. Unsere Kernbotschaft ist, dass es für registerführende Stelle wichtig ist, sich frühzeitig

se aus mehreren Verwaltungsbereichen zusammengeführt werden könnten. Ich bin mir nicht sicher, ob das den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden könnte, die endlich deutliche Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung erwarten. Insofern plädiere ich für eine Fortführung der Umsetzung und den weiteren Ausbau der Schutz- und Transparenzmaßnahmen, wie dies ja auch im Entschließungsantrag des Bundestages vorgesehen ist.

Mit Hilfe des IDA-Verfahrens wird die Steuer-ID aus dem Register des Bundeszentralamts für Steuern abgerufen und an das Bundesverwaltungsamt zurückgespielt, um so in anderen Registern hinterlegt zu werden. Wo steht das Vorhaben? Wilken: Wir haben die Kernfunk-

Wilken: Für die Pilotierung haben wir das Nationale Waffenregister (NWR) ausgewählt, das ebenfalls vom BVA verantwortet wird. Neben dem Vorteil der internen Abstimmung war das NWR auch wegen der Größe von knapp 2,4 Millionen Personendatensätzen gut als Pilot geeignet. Im Rahmen der Pilotierung wurden die Identifikationsnummer und weitere Daten zu den Personen aus dem Datenbestand des Bundeszentralamtes für Steuern über das IDA-Verfahren erfolgreich in den Datenbestand des NWR übernommen. Dabei konnte bei fast 90 Prozent der Datensätze eine Identifikationsnummer zugeordnet werden. Das ist ein sehr gutes Ergebnis, das auch die insgesamt gute Datenqualität im NWR zeigt. Gleichwohl ergaben sich auch zahlreiche Abweichungen bei den Detaildaten zur

Professor Niehaves über HeurekaMomente in der Verwaltungsarbeit.

Fachverfahrenshersteller und ITDienstleister zugehen. Ziel ist insbesondere die Umsetzung der Schnittstellen zu erleichtern, um das Vorhaben insgesamt zu beschleunigen.

Wie sieht es mit den (Datenschutz-)Schutzmaßnahmen aus? Welche Projekte gibt es in diesem Bereich?

Wilken: Aktuell ist das wichtigste Einzelprojekt im Bereich der Schutzmaßnahmen das Datenschutzcockpit. Technisch ist die Umsetzung weit fortgeschritten, es fehlt jedoch noch die Rechtsverordnung zur Benennung der zuständigen Stelle für die Errichtung und den Betrieb. In der ersten Version wird das Datenschutzcockpit die Protokoll- und Inhaltsdaten von Datenübermittlungen unter Nutzung der Identifikationsnummer anzeigen. In der nächsten Stufe können dann auch Bestandsdaten der Register angezeigt werden. Daneben ist die Weiterentwicklung im Sinne des Entschließungsantrages des deutschen Bundestages vorgesehen. Ein weiteres Projekt werden die Vermittlungsstellen sein, bei denen bereichsübergreifende Datenübermittlungen vor der eigentlichen Übertragung zu prüfen und protokollieren sind. Schutzmaßnahmen sind aber auch viele organisatorische und technische Methoden, die die IT-Sicherheit gewährleisten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützen sollen. Das Vorhaben wird deshalb auch vom BSI und dem Datenschutz eng begleitet.

Es gibt Kritik, dass zwar die Ersteinspeicherung in die Register bereits angefangen hat, das Datenschutz-Cockpit allerdings noch nicht laufe. Was sagen Sie dazu?

mit der Einführung der Identifikationsnummer zu beschäftigen. Denn neben fachlichen Themen sind auch komplexe technische Fragen zu klären, die ihre Zeit benötigen, zum Beispiel Standards, infrastrukturelle Gegebenheiten, Anpassung des eigenen Datenmodells und externer Schnittstellen.

Wie geht es nun weiter?

Wilken: Nach der Pilotierung mit dem NWR sollen noch weitere Pilotvorhaben umgesetzt werden, um Erfahrungen mit anderen Registern und Technologien zu sammeln. Dies soll auch den Roll-outProzess insgesamt beschleunigen und erleichtern. Im Bereich der Bundesregister hat der IT-Rat bereits die weitere Roll-out-Planung beschlossen. Bei den dezentralen Registern wollen wir zunächst Erfahrungen sammeln und auch auf

Wilken: Das klingt zwar zunächst überraschend, ist aber rechtlich kein Widerspruch. Das Datenschutzcockpit soll Übermittlungen anzeigen, bei denen die Identifikationsnummer eingesetzt wurde. Das bedeutet im Sinne des Gesetzes, dass sie zur Zuordnung von Daten zu einer Person genutzt wurde. Dies ist bei der erstmaligen Übermittlung der Identifikationsnummer an ein Register jedoch nicht der Fall. Daher konnte die Pilotierung mit dem Nationalen Waffenregister durchgeführt werden. Wir arbeiten aber mit dem Datenschutzcockpit eng zusammen und haben den Anschluss des NWR bereits vorbereitet.

XBasisdaten ist der Standard des BVA für den elektronischen Datenaustausch mit registerführenden Stellen und weiteren öffentlichen Stellen im Rahmen des Identitätsdatenabrufs – er muss also auch von kleinen Kommunen implementiert werden. Wie hoch ist hier der Aufwand? Ist das mit den oftmals begrenzten Ressourcen überhaupt zu schaffen?

Sicherheitsgesetze werden evaluiert

Freiheit, Demokratie –und Überwachung?

Bundesinnen- und Bundesjustizministerium haben das Max-PlanckInstitut mit der Überprüfung der Sicherheitsgesetze beauftragt. Mit dieser „Überwachungsgesamtrechnung“ soll ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt werden.

Zur Halbzeit ihrer Legislaturperiode hat die Ampelregierung fast zwei Drittel der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag bereits umgesetzt (38 Prozent) oder begonnen (26 Prozent), wie eine Analyse der Bertelsmann Stiftung zeigt. Zu den begonnenen Projekten gehört die Evaluierung der Sicherheitsgesetze. Im Vertrag heißt es dazu: „Die Sicherheitsgesetze wollen wir auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin evaluieren. Deshalb erstellen wir eine Überwachungsgesamtrechnung und bis spätestens Ende 2023 eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie im Lichte technischer Entwicklungen.“ Damit auch jede zukünftige Gesetzgebung diesen Grundsätzen entspricht, soll zudem ein unabhängiges Expertengremium, die Freiheitskommission, geschaffen werden. Der Auftrag zur wissenschaftlichen Evaluation der Überwachungsbefugnisse wurde im Mai 2023 ausgeschrieben (s. Infokasten) und im Januar 2024 an das Max-PlanckInstitut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht vergeben. Benjamin Strasser, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, erläutert, warum die Analyse der vorhandenen Datenerhebungen und ihres Zusammenwirkens für den Gesetzgeber wichtig ist: Dieser müsse bei der Erwägung neuer Befugnisse auch die Gesamtheit der vorhandenen Datensammlungen

Fortsetzung von Seite 3

im Blick behalten – und nötigenfalls Zurückhaltung walten lassen.

„In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist nicht nur die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Überwachungsbefugnis entscheidend. Auch in der Gesamtheit darf es kein Übermaß an Überwachung geben“, so Strasser.

Exkurs: Überwachungsbarometer für Deutschland

Bis Jahresende ist die Evaluierung abzuschließen;einersterZwischenbericht soll bereits nach einem halben Jahr vorliegen. Das klingt sportlich und die Vorgabe wäre

gehen und die Ergebnisse dieser Untersuchung hilft auch zu verstehen, worum es bei der jetzt geplanten Evaluierung geht. Die Entwicklung des Überwachungsbarometers erfolgte in sechs Arbeitsschritten von der Identifizierung der Datensammlungen bis zur Erstellung der Überwachungsindizes. Dabei konnten – als Mehrwert – in jedem der Arbeitsschritte noch zusätzliche Ergebnisse mit jeweils eigenen wissenschaftlichen und rechtspolitischen Aussagewerten gewonnen werden, wie die Wissenschaftler betonen.

Zu Beginn verschafften sie sich einen Überblick über die bestehen-

wohl kaum einzuhalten, ohne auf Vorarbeiten zurückzugreifen. Am Max-Planck-Institut kann man das: Die Forscher haben 2022 bereits ein Modell eines Überwachungsbarometers für Deutschland erstellt. Ein Blick auf das Vor-

den Datensammlungen und Überwachungsszenarien – wie etwa die Telefonüberwachung, die Abfrage von Account-Daten bei Telemediendiensten, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Bankkunden-Daten zur Geldwäschekon-

Hintergrund

Das BMI hat den Auftrag für die Überwachungsgesamtrechnung einschließlich der wissenschaftlichen Evaluation der Überwachungsbefugnisse am 24. Mai 2023 europaweit ausgeschrieben. In einem mindestens 15-seitigen, anonymisierten Konzeptpapier sollten die Bewerber Antworten zu den vorgegebenen Leistungskriterien formulieren. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Methodik der Untersuchung, diese wurde mit 75 Prozent gewichtet und umfasste Angaben zu:

W Theoretischen Vorarbeiten und Operationalisierung – etwa, welche Begriffe wie operationalisiert, also messbar gemacht, werden sollen oder wie die Intensität der Eingriffe verglichen werden kann;

W Datengewinnung – mit besonderem Augenmerk auf öffentlichen Datensätzen von Bund und Ländern sowie

W Auswertung: Die Auswirkungen der Überwachungsbefugnisse auf Freiheit und Demokratie sollen bewertet und gegen den Sicherheitsaspekt abgewogen werden.

Die Untersuchung zur Effektivität der Befugnisse ist nicht explizit erwähnt, die entsprechenden Anforderungen ergeben sich laut BMI aus der Gesamtschau der beauftragten Analyse, den Forschungsleitfragen und -zielen und daraus, dass den Auftragnehmern freigestellt wurde, die zur Aufgabenerfüllung geeigneten Methoden zu wählen.

trolle oder die Kontrolle von Flugpassagierdaten zur Terrorismusbekämpfung – und ordneten diese in 14 Kategorien ein. Im nächsten Schritt wurde untersucht, welche Behörden auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Bedingungen Zugriff auf diese Daten haben. Daraus entstand eine Karte der Überwachungslandschaft mit den einzelnen Zugriffspfaden der Behörden. Auf dieser Basis konnten dann die Häufigkeiten der einzelnen Zugriffe ermittelt werden; dafür wurden anonymisierte Daten verwendet.

Ein Maßstab für die Überwachungslast

Um aber überhaupt eine Vergleichbarkeit herzustellen, haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Formel entwickelt, die als quantitative Komponente die Anzahl der Zugriffe und als qualitative Komponente die Intensität des Eingriffs berücksichtigt. Dabei orientierten sie sich unter anderem am Index der Pressefreiheit, den die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ herausgibt. „Auf diese Weise können wir die Überwachungslast nach einem einheit-

lichen Maßstab messen“, so die Projektbeteiligten. Zur Bewertung der Überwachungsintensität werden 16 Kriterien herangezogen, die jeweils nach ihrem Grad bemessen und gewichtet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Anlass, Dauer oder Heimlichkeit einer Maßnahme oder der Richtervorbehalt. Im Ergebnis können so Überwachungsindizes für einzelne Zugriffspfade und ganze Überwachungsszenarien berechnet und aggregiert werden.

Zurück zur Überwachungsgesamtrechnung: Deren Ergebnisse würden bei der künftigen Sicherheitsetzgebung berücksichtigt, verspricht Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMI. Auch die – noch zu gründende – Freiheitskommission soll dieÜberwachungsgesamtrechnung künftig nutzen können. nh

Weitere Informationen

Das Modellkonzept„Überwachungsbarometer für Deutschland" wurde vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht im Auftrag der Friedrich-NaumannStiftung erstellt. Die Autoren sind Prof. Dr. Ralf Poscher, Dr. Dr. h.c. Michael Kilchling und Lukas Landerer, LL.M. Zum Download: [ freiheit.org/ueberwachungsbarometer ]

Wilken: Das ist eine gute Frage, zumal neben XBasisdaten auch die Standards XDatenschutzcockpit und XNachweis umzusetzen sein werden. Aufgrund der dezentralen Datenvorhaltung ergeben sich daraus prinzipiell hohe Aufwände. Wir versuchen, diese durch eine enge Zusammenarbeit mit Fachverfahrensherstellern und ITDienstleistern möglichst klein zu halten. Unter anderem wollen wir in einem Workshop Anfang des Jahres besprechen, wie wir die Umsetzung erleichtern können. Und natürlich werden wir bei den IDA-Projekten auch mit den registerführenden Stellen zusammenarbeiten. Aufgrund der großen An-

zahl im kommunalen Bereich wird dies aber auch für uns eine besondere Herausforderung werden.

Auch registerführende Stellen müssen Vorbereitungen treffen, um an das NOOTS angeschlossen werden zu können: Worauf kommt es hier an?

Wilken: Der vom Land BadenWürttemberg federführend geleitete Programmbereich Register wird dazu ein Vorgehensmodell erstellen und die Roll-Out-Projekte begleiten. Unabhängig davon gibt es viele Möglichkeiten zur Vorbereitung. Dies beginnt bei der Aufgabe, den abrufenden Stellen die benötigten Informationen automa-

tisiert, ohne zeitlichen Verzug und mit einem möglichst hohen Reifegrad zur Verfügung zu stellen. Dabei ist fachlich zu klären, welche Informationen benötigt werden und wie eine möglichst einfache Verarbeitung durch die abrufenden Stellen unterstützt werden kann. Ist die Nutzung der Identifikationsnummer geplant, sollten die Datenbestände frühzeitig bereinigt werden, um eine möglichst gute Zuordnungsquote zu ermöglichen. Hierdurch werden spätere Aufwände vermieden. Der Anschluss an das NOOTS ist für viele Register mit der Umsetzung der drei oben genannten XStandards verbunden.

Daher sollten diese frühzeitig darauf geprüft werden, welche Änderungen und Anforderungen sich

für bisherige IT-Verfahren und Prozesse ergeben. Die Nutzung der Identifikationsnummer kann auch eigene Fachprozesse erleichtern. Ist ihre Nutzung erlaubt, sollte geprüft werden, welche Potentiale bestehen. Die Umsetzung setzt ggf. zunächst die Anpassung bestehender Rechtsgrundlagen voraus, da bisher im Wesentlichen nur die Einführung der Identifikationsnummer geregelt ist. Nötige Änderungen sollten daher frühzeitig geprüft und angestoßen werden. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob ggf. eigene Onlinedienste oder das Register selbst unter die Anschlussverpflichtung nach der SDG-Verordnung fallen. Im Rahmen der Möglichkeiten sollte zudem eine Haushaltsvorsorge für die absehbaren Aufwände getroffen werden. Das Gespräch führte Natalie Ziebolz

Katja Wilken ist Vizepräsidentin im Bundesverwaltungsamt.

Digitale Zwillinge für moderne Städte

Abbilden und simulieren: Digitale Zwillinge unterstützen bei der Entscheidungsfindung, Planung und Instandhaltung von Infrastrukturen – auf kommunaler Ebene, aber auch bundesweit.

Digitale Zwillinge können Abbilder von Stadtteilen, von Bauwerken, Straßenzügen oder gleich von ganz Deutschland sein. Sie sind dazu da, den Status quo, aber auch geplante Veränderungen realitätsnah visualisieren und simulieren zu können. Gerade im komplexen urbanen Raum können solche Modelle Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung geben.

Digitalstrategie

In der Digitalstrategie des Bundes sind digitale Zwillinge fest verankert – auch in den Leuchtturmprojekten. Im „BIM-Portal des Bundes“ sind die digitalen Abbilder Zielbild, und auch das Vorhaben „Digitaler Zwilling im Infrastrukturmanagement“ ist auf den Weg gebracht. Für 2023 war allein für den Bereich „digitale Zwillinge“ rund eine Million Euro im Bundeshaushalt vorgesehen. „Building Information Modeling (BIM) sowie digitale Zwillinge finden im Bauwesen immer stärkere Verbreitung und sorgen für mehr Effizienz bei Planung, Bau und Bewirtschaftung von Bauwerken“, heißt es in der Digitalstrategie des Bundes. „Angeregt durch Smart Cities und Smart-Regions-Modellprojekte erkennen und nutzen Kommunen in ganz Deutschland zunehmend die Potenziale der Digitalisierung für eine nachhaltige, zukunftsgerechte und barrierefreie Stadt- und Raumentwicklung und für gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen und urbanen Räumen.“

Deutschland in 3D

Noch bis Ende 2026 läuft im Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) ein Projekt zu digitalen Zwillingen. Hierbei soll ein bundesweit einheitliches und vor allem präzises 3D-Modell von Deutschland entwickelt werden, das „nachhaltige Entscheidungen bei allen Raum- und Geo-bezogenen Aufgaben der Bundesverwaltung“ unterstützen soll. Alle grundlegenden Geo-Objekte wie Häuser, Ampeln oder Bäume sollen darin enthalten sein, sodass sich Zukunftsszenarien durchspielen lassen. Beispielsweise kann ein solcher Zwilling die Frage beantworten, welche Flächen sich besonders für den Ausbau neuer Energien eignen oder welche Täler bei Starkregen überflutungsgefährdet sind.

Das Ziel, in nachhaltige und intelligente Infrastrukturen zu investieren, soll auch das Projekt „Digitaler Zwilling von Brücken“ errei-

chen. Ein solcher Zwilling kommt derzeit beim Pilotprojekt smartBRIDGE zum Einsatz, welches die Sanierung der Hamburger Köhlbrandbrücke begleitet. Der Brü-

ckenzug im Hamburger Hafen muss laut Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Wirtschaft und Innovation, in den nächsten Jahren erneuert werden. Bis dahin helfe

ein digitales Abbild bei der Erhaltung und zeige Schwachstellen auf. Mit diesem Projekt wolle Hamburg einen Beitrag für nachhaltiges Bauen leisten – und „bundesweit Standards prägen“, so Leonard. Das zugehörige „Reallabor Digitaler Zwilling“ ist am 24. Januar 2024 gestartet. Unter wissenschaftlicher Begleitung soll hier das Potenzial der Digitalen Zwillinge unter Realbedingungen erfasst werden. Digital- und Verkehrsminister Dr. Volker Wissing erkennt großes Potenzial. „Der Digitale Zwilling eröffnet aussichtsreiche Methoden, um unsere Verkehrsinfrastruktur besser, effizienter und zielgerichteter zu planen, zu sanieren und zu erhalten – das gilt besonders für unsere Brücken, von denen vie-

SIE SORGEN DAFÜR, DASS DAS ÖFFENTLICHE LEBEN FUNKTIONIERT.

le modernisierungs- oder erneuerungsbedürftig sind“, sagt Wissing und erläutert: „Über Sensoren, die am Bauwerk installiert sind, bekommt das virtuelle Modell Echtzeitdaten zu Zustand und Verhalten. Hinzu kommen die Daten aus der regelmäßigen Bauwerksprüfung und -diagnostik. Durch das digitale Zusammenspiel dieser Informationen kann schnell erkannt werden, wie stark die Belastung ist, an welchen Stellen Schäden drohen und wo rechtzeitig instandgesetzt werden muss.“

Alle Mitarbeiter des Projekts Köhlbrandbrücke leisten in seinen Augen „Pionierarbeit“. Das übergeordnete Ziel sei „nicht analog und digital“ oder „auch digital“, sondern „digital only“. su

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UNSERE EVENTS 2024

Konferenzen | Summits | Digital Conferences

14 . MAI

Eppstein bei Frankfurt/Main

05 . JUNI

Hamburg

20 . JUNI

Frankfurt/Main

04 . JULI

München

13 . NOVEMBER

WE MATCH

PEOPLE & TECHNOLOGY

10 . OKTOBER Bad Homburg

13. & 14. JUNI Berlin (geplant)

12. & 13. SEPTE MBER München (geplant)

07 . NOVEMBER Bonn

27 . JUNI Pfäffikon (SZ) Schweiz

17. – 19. SEPTE MBER München

19. & 20. NOVE MBER Bonn

Fünf Punkte, die auf der Agenda 2024 stehen sollten

Die Schlüssel für eine zukunftsfähige Verwaltung

Ende-zu-Ende-Digitalisierung, digitaler Workflow, Automatisierung, Cloud sowie ein offenes Mindset braucht es, um die Verwaltungsmodernisierung voranzubringen.

Fast 2,5 Stunden – so lange dauert laut Bitkom ein Behördengang im Durchschnitt. Das ist viel Zeit, in unserer Welt, in der Zeitmanagement immer wichtiger wird, weil berufliche Aufgaben gemeistert werden müssen, der Hund nochmal raus will und die Kinder mit einem spielen möchten. Die Endezu-Ende-Digitalisierung, das heißt durchgängig digitale Abläufe vom Antrag bis zum Bescheid in öffentlichen Verwaltungen, könnten viele Prozesse verkürzen. In der Fläche haben öffentliche Einrichtungen mit der ganzheitlichen Digitalisierung ihrer Prozesse begonnen – es gibt aber immer noch viel zu tun. Viele Bürgerinnen und Bürger sind mit dem bestehenden digitalen Angebot öffentlicher Verwaltungen unzufrieden, wie u. a. der eGovernment Monitor 2023 zeigt.

Auf der anderen Seite des Schalters, bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, herrscht zwar weitestgehend Zufriedenheit mit der Arbeit, jedoch würden nur 15 Prozent der Befragten der Studie „Barometer Digitale Verwaltung“ ihren Arbeitgeber weiterempfehlen. Zu dieser durchaus ausbaufähigen Attraktivitätsbewertung des öffentlichen Dienstes kommt der in den nächsten Jahren stark ansteigende Fachkräftemangel. Laut McKinsey & Company werden bis 2030 rund 840.000 Vollzeitstellen in öffentlichen Verwaltungen unbesetzt sein. Grund dafür ist der Renteneintritt von 1,5 Millionen Verwaltungsfachkräften bis 2030.

Verwaltungen müssen sich darauf einstellen, zukünftig mit weniger Ressourcen auszukommen. Daher lautet mein Rat für dieses Jahr: Nutzen Sie 2024, um die Weichen Richtung Prozessdigitalisierung und -automatisierung zu stellen. Aus meiner Sicht sind es vor allem fünf Punkte, die Sie 2024 auf der Agenda haben sollten.

Ende-zu-EndeDigitalisierung

Ende-zu-Ende-Digitalisierung, das ist die durchgängige Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Sowohl Antragstellung, Bearbeitung, Entscheidung, Bescheiderstellung und auch die Bescheidzustellung erfolgen vollständig digital. Zudem sollte auch beim Verlassen des „Happy-Path“, z. B. bei Rückfragen sowie Nachreichen von Dokumenten, die digitale Welt nicht verlassen werden. Die durchgängige Digitalisierung von Verwaltungsprozessen wird durch das Onlinezugangsgesetz 2.0 fokussiert. Da es sich derzeit noch

in der parlamentarischen Abstimmung befindet, fehlen weiterhin konkrete Rahmenbedingungen des Gesetzgebers sowie Schnittstellen, die für die komplette Realisierung nötig wären. Da ist die Bundesregierung 2024 gefordert, Klarheit zu schaffen. Doch auch wenn derzeit noch nicht jeder Prozess komplett ohne Medienbrüche dargestellt werden kann, sollten Sie mit der Digitalisierung einzelner Prozesse anfangen, um den Anschluss nicht zu verlieren.

Eine spannende Veranstaltung

Ende letzten Jahres hat gezeigt,

Digitaler Beschaffungsund Rechnungsworkflow

Was Bürger beim Besuch auf dem Amt nicht sehen, bindet die meisten Ressourcen: die verwaltungsinternen Prozesse. Diese sollten 2024 auf den Prüfstand gestellt werden, denn: Nur mit Neueinstellungen kann man dem Fachkräftemangel nicht begegnen. Einer dieser Prozesse, der in jeder öffentlichen Einrichtung elementar ist, ist der Rechnungsbearbeitungsprozess. Durch die Abbildung eines Rechnungsbearbeitungs-

ben. Beispielsweise kann durch den Einsatz regelbasierter Entscheidungstabellen im zentralen Beschaffungs- und Rechnungsprozess der manuelle Aufwand reduziert werden. Dafür definiert jede Organisation feste Regeln: Es gilt zum Beispiel, zuständige Prüfer anhand der Kostenstelle, Wertgrenzen oder bestimmte Warengruppen zu ermitteln. Auf dieser Basis werden die definierten Regeln automatisch ausgeführt. Mitarbeiter werden so von manueller Arbeit befreit.

Betrieb aus der Cloud

Am Thema Cloud beziehungsweise cloudbasiertem Betrieb führt 2024 nichts mehr vorbei. Durch

wie viel in kürzester Zeit geschafft werden kann, wenn die richtigen Menschen zusammenkommen:

Der Hackathon des IT-Verbund Schleswig-Holstein. Dort trafen Kommunalvertreter mit SoftwareHerstellern zusammen, um gemeinsam geeignete Verwaltungsaufgaben und -abläufe zu automatisieren.

Ergebnisse des viertägigen Hackathons waren, dass einerseits konkrete Anträge wie der Fischereischein der Gemeinde Kronshagen und die Versammlungsanzeige der Stadt Neumünster vollständig digitalisiert und einsatzbereit vorlagen. Andererseits zeigte sich, dass der sogenannte „Low-Code“-Ansatz Kommunen helfen kann, ihre Prozesse unkompliziert selbst zu digitalisieren.

Low-Code-Plattformen ermöglichen die Entwicklung von Software mithilfe visueller Design-Tools, ohne auf klassische textbasierte Programmierung zurückzugreifen. So werden Anwender befähigt, ihre Verwaltungsprozesse selbstständig und weitestgehend unabhängig von Softwareherstellern zu digitalisieren. Das ist aus meiner Sicht ein guter Weg, den es weiter zu verfolgen gilt.

prozesses anhand einer workflowgesteuerten Software profitieren Verwaltungen von einem hohen Grad an Transparenz und Sicherheit, da die Dokumentation aller Prozessschritte digital erfolgt. Mahnungen und Rechnungsverluste werden vermieden. Der papierlose Prozess verringert Kosten und die Durchlaufzeit bis zu einer gebuchten Rechnung. Das ERP-System als zentrale Lösung bietet die idealen Voraussetzungen für einen hohen Automatisierungsgrad. Aufgrund von modulübergreifenden Daten, die im ERP-System liegen, können Prüfentscheidungen regelbasiert und transparent vom System übernommen und so beispielsweise aufwendige Prüfschleifen reduziert werden.

Automatisierung von Prozessen

Die Automatisierung von digitalen Prozessen spart Aufwände und tritt dem Fachkräftemangel mit Effizienzsteigerung entgegen. Wo Routineprozesse automatisch durchlaufen und der Mensch nur in Ausnahmefällen tätig werden muss, bleibt Zeit für wichtigere Aufga-

waltung zukunftsfähig zu machen, hat Prof. Sascha Friesike auf dem Kongress „Innovatives Management 2023“ eindrucksvoll hingewiesen. Ein weiterer entscheidender Faktor ist das Fördern von Kreativität.

Die Frage, wie Kreativität und Verwaltung miteinander vereinbar sind, gewinnt gerade in Zeiten ständig wechselnder Anforderungen und Rahmenbedingungen an Bedeutung. Der Ausbruch aus alten Denkmustern ist notwendig, um innovative Lösungen jenseits etablierter Strukturen zu entwickeln. Führungskräfte spielen dabei eine entscheidende Rolle, indem sie die Entfaltung von Kreativität aktiv fördern. Zwei Punkte, die Prof. Friesike angeführt hat, sind mir besonders im Gedächtnis geblieben:

W Gewähren Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Freiraum bei der Zielerreichung. Wenn Sie nur das zu erzielende Ergebnis und nicht den Weg dorthin vorgeben, fördert das sowohl Kreativität als auch Motivation.

W Schaffen Sie eine kreativitätsfördernde Umgebung: Stellen Sie ein Umfeld zur Verfügung, das zur Kreativität einlädt. Neben genügend zeitlichen und personellen Ressourcen sind das vor allem geeignete Räume mit ausreichend Tageslicht. Auch die Möglichkeit, sich jenseits von Webkonferenzen zu treffen, steigert kreative Prozesse. Neben der richtigen technischen Ausstattung und zur Kreativität befähigten Mitarbeitern, wird vor allem ein Führungsverständnis benötigt, das die Digitalisierung vorlebt und nicht verlangsamt. Um die Potenziale digitaler Lösungen voll auszuschöpfen, braucht es ein Führungsmindset, das Veränderungen vorantreibt und die Schaffung von Neuem anregt.

Fazit

die Virtualisierung und effiziente Ressourcennutzung einer Cloud können öffentliche Verwaltungen Kosten senken und ihre IT-Ressourcen optimieren, ohne auf ihre spezielle Infrastruktur verzichten zu müssen. Nur über Standardisierung und Automatisierung lassen sich die Effizienzen heben, um auch zukünftig noch komplexe Fachverfahren betreiben zu können.

Durch die branchenspezifischen und regulatorischen ComplianceAnforderungen ist das Thema Cloud im Verwaltungskontext besonders zu behandeln. Im Vergleich zu traditionellen On-Premises-Systemen bietet der Cloudbetrieb jedoch Vorteile wie eine höhere Sicherheit. Die Daten sind isoliert, der Zugang kann besser kontrolliert werden und Sicherheitsmaßnahmen können den spezifischen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung angepasst werden.

Offenes Mindset und Raum für Kreativität

Darauf, dass digitale und (teil-) automatisierte Strukturen nicht ausreichen, um die öffentliche Ver-

In einem sind sich Bürger, Verwaltungsmitarbeiter und Entscheider der öffentlichen Verwaltung einig: Die Digitalisierung der Verwaltung muss Tempo aufnehmen. Nicht heute, nicht morgen, sondern am besten gestern. Ende-zu-Ende-Digitalisierung, ein digitaler Beschaffungs- und Rechnungsworkflow, Automatisierung von Prozessen, Betrieb aus der Cloud und ein zeitgemäßes Führungsverständnis sind aus meiner Sicht die entscheidenden Hebel, die 2024 auf der Agenda der öffentlichen Verwaltung stehen sollten.

Wenn zukünftig mehr Behördengänge bequem von zu Hause per Mausklick erledigt werden können, profitieren alle. Die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter werden entlastet, während die Antragsstellenden Zeit für wertvolle Momente mit ihren Kindern oder die Extra-Gassi-Runde mit dem Hund gewinnen.

Der Autor

Matthias Kohlhardt, Vorstandsvorsitzender der MACH AG

[ mach.de ]

Kolumne

„Der kreative Apparat“

Wie wichtig ist und wird Kreativität im Verwaltungsapparat und wie können wir sie fördern? Professor Niehaves führt uns in seiner Kolumne durch die faszinierende Welt Künstlicher Intelligenz im Kontext von Kreativität, Inspiration und Heureka-Momenten in der Verwaltungsarbeit

LLM, SVM und NLP

GAN, GPT, olé olé

IoT, VGG und RPA

SNN, PCA tatütata

MfG, mit freundlichen Grüßen. Die Welt liegt uns zu Füßen, denn wir stehen drauf.

Wer hinter diesen fantastischen vier neu gedichteten und drei zitierten Zeilen Künstliche Intelligenz (KI) vermutet, irrt. Es handelt sich um ein rein menschliches Schaffenswerk. Leider. Meins. Leider. Doch es ist Ergebnis eines kreativen Prozesses, der ein ganz wichtiges, wenn man der Wissenschaft glauben mag, Element aufgewiesen hat: den kreativen Schaffensschmerz. Ja, trotz der Ergebnisqualität, es war anstrengend und dies, so wird argumentiert, sei eine ganz wesentliche Voraussetzung für echte Kreativität.

In einer Zeit, in der (generative) KI Routineaufgaben in der Verwaltung übernimmt, erleben wir einen deutlichen Wandel im Anforderungsprofil der Arbeitnehmenden. War der Alltag vielleicht einst von Routinearbeiten geprägt, so zeichnet sich ein deutlicher Trend zur Kreativität ab. Diese Entwicklung wird durch eine McKinsey-Studie widergespiegelt, die vorhersagt, dass bis 2030 bis zu 15 Prozent aller Arbeitsstunden

durch Automatisierung eingespart werden könnten. Chatbots, persönliche Sprachassistenten, Verwaltungskommunikation in einfacher oder leichter Sprache, Bearbeitung von Anträgen, Verkehrsüberwachung, Ressourcenmanagement in der Verwaltung und viele andere Bereiche sind es, in denen KI schon heute konkrete Aufgaben übernimmt. In der Folge bedeutet dies, dass menschliche Arbeitskraft zunehmend in anderen Bereichen eingesetzt wird, in Bereichen, die Kreativität, Innovation und neue Problemlösung erfordern. Aber kann KI auch hier helfen, Menschen und Verwaltungen zu mehr Kreativität beflügeln?

Ja, und KI hat die etablierte Forschung zu sogenannten „Kreativitätsunterstützungssystemen“ auf

Zeitgemäße Verwaltung im Fokus

Models to Creativity“ sollte eine KI einerseits thematisch engen Input liefern für ein spezifisches Problem. So könnte KI bei der Gestaltung eines Stadtparks Inspiration in Form von bestehenden Parkdesigns oder ökologischen Richtlinien liefern. Für noch freiere kreative Aufgaben könnte die KI andererseits weiter entfernten Bild- oder Textinput bereitstellen, wie innovative Städtebaukonzepte aus anderen Kulturen oder historische Entwicklungen im Städtebau. Diese Art von Input kann helfen, mentale Blockaden zu überwinden und zu neuen, innovativen Lösungen zu führen. Indem sie sowohl konkrete als auch abstrakte Stimuli bietet, kann KI als Katalysator für kreative Lösungen in der Verwaltung dienen und dabei helfen, sowohl alltägliche als auch komplexe Herausforderungen auf neue Weisen zu betrachten.

ein neues Level gehoben. Wie KI menschliche Kreativität – grundsätzlich und auch in der Verwaltungsarbeit – unterstützen kann, lässt sich in zwei wesentliche Ansätze untergliedern:

1) Der erste Ansatz, menschliche Kreativität mit Hilfe von KI zu unterstützen, ist die Inspiration. Hier liefert die KI verschiedene Formen von Anregungen und Ideen, die kreative Denkprozesse initiieren oder bereichern können. Stellen Sie sich zum Beispiel einen Stadtplanungsprozess vor, bei dem KI durch Bildmaterial oder Texte Inspiration liefert (z.B. indem diese Stimuli über Bildschirme oder Lautsprecher ausgegeben werden). Und hier geht es genauer darum, wie ChatGPT & Co konkret genutzt werden: Gemäß des „Dual Path

Beim 23. eGovernment-Wettbewerb werden erneut innovative Projekte der öffentlichen Hand in den Kategorien KI, Verwaltungsprozesse, Organisationsmanagement und Nachhaltigkeit gesucht. Eine Bewerbung ist bis zum 30. April 2024 möglich.

Die Digitalisierung der Verwaltung steht auch in diesem Jahr im Mittelpunkt des eGovernment-Wettbewerbs von BearingPoint und Cisco. Dafür können öffentliche Organisationen aus Bund, Ländern, Kommunen sowie Sozialversicherungsträger und Gesundheitsinstitutionen aus der DACH-Region ihre Projekte einreichen – und zwar in insgesamt vier Kategorien:

W Digitalisierungsschub durch KI und moderne Infrastruktur, W Verwaltungsprozesse von Anfang bis Ende (E2E) neu gedacht, W Verwaltungstransformation durch Organisations- und Veränderungsmanagement,

W Nachhaltigkeit durch Digitalisierung und in der IT. „Um eine moderne und nachhaltige Verwaltung zu schaffen, sind innovative Denkerinnen und Denker entscheidend. Der 23. eGovernment-Wettbewerb möchte Sie ermutigen, wegweisende Projekte zur Verwaltungsmodernisierung einzureichen“, betont Martin Obholzer, Managing Director Öffentliche Hand bei Cisco Deutschland.

Teilnahme und Bewertung

Bewerberinnen und Bewerber können ihre Projekte bis 30. April 2024 einreichen. Eine unabhängige Jury,

bestehend aus Experten und Expertinnen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Journalismus, wählt anschließend pro Kategorie die Finalistenprojekte aus. Diese Projekte dürfen die jeweiligen Verantwortlichen dann während der Finalistentage am 1. und 2. Juli 2024 sowie anschließend auf der Wettbewerbswebsite präsentieren. Die Gewinner der vier Kategorien sowie des Publikumspreises werden schlussendlich auf einer feierlichen Preisverleihung im Rahmen des 29. Ministerialkongresses am 5. September 2024 in Berlin verkündet und ausgezeichnet. Jon Abele, Leiter Public Services und

2) Der zweite Ansatz für KI & Kreativität legt den Fokus auf die Schaffung von Ruhe für sogenannte „Heureka-Momente“. Hier wird KI genutzt, um Umgebungen zu gestalten, die mentale Entspannung und freies Denken fördern, was wiederum zu spontanen Einsichten oder kreativen Durchbrüchen führen kann. HeurekaMomente der Kreativität, oft auch als „Aha-Erlebnisse“ bezeichnet, treten häufig in Phasen der Ruhe oder des freien Gedankenwanderns (Mind-Wandering) auf, wenn das Gehirn die Freiheit hat, Informationen neu zu verknüpfen und unkonventionelle Lösungen zu generieren. In der heutigen, störungsintensiven Arbeitsumgebung können solche Momente selten sein. Hier kann KI helfen, indem sie kognitive und emotionale Zustände der Nutzenden erkennt. Sogenannte „KI-Biofeedback-Systeme“ können diese Momente der Ruhe und Konzentration identifi-

zieren und Störungen wie Benachrichtigungen oder Pop-ups in diesen kritischen Kreativphasen unterbinden. Dadurch wird ein ungestörter Raum für Kreativität geschaffen. Die Integration solcher Systeme in die Verwaltungsarbeit könnte die Bedingungen schaffen, unter denen Heureka-Momente am wahrscheinlichsten eintreten. KI in der Verwaltung sorgt für weniger Routine und die zunehmende Bedeutung von Kreativität. Dabei fungiert KI nicht nur als effizienzsteigerndes Werkzeug, sondern als Katalysator für innovative und kreative Problemlösungen. Durch die Unterstützung in Form von Inspiration einerseits oder in Form der Schaffung von störungsfreien Räumen für Heureka-Momente andererseits kann KI die Verwaltungsmitarbeitenden in ihrer Kreativität unterstützen. Und in dieser sich rasch verändernden Welt ist Kreativität kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Fähigkeit, um als menschliche Mitarbeitende in der Welt der KI bestehen zu können. Zurück zum einleitenden Songtext. Kann KI mich hier irgendwie noch retten? Ich befürchte nicht. Leider. Da helfen nur Tricks, um meine kreative „Kunst“ zu fördern: Wer mich auf einer der zahlreichen kommenden Veranstaltungen trifft und diese Zeilen fehlerfrei zitieren kann, den lade ich herzlich gern zum Kaffee ein. Solange der Vorrat reicht.

Der Autor Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves ist Informatikprofessor und Politikwissenschaftler, leitet die Arbeitsgruppe„Digitale Transformation öffentlicher Dienste“ an der Universität Bremen und berichtet in der wissenschaftlichen Kolumne über aktuelle Forschungsergebnisse zur digitalen Verwaltung.

[ voge.ly/vglaCrp ]

Die Gewinner des 22. eGovernment-Wettbewerbs – ausgezeichnet auf dem Ministerialkongress in Berlin.

Mitglied der Geschäftsführung bei BearingPoint, unterstreicht die Bedeutung des Wettbewerbs: „Unsere Plattform spiegelt wider, dass die Verwaltung den Wandel will und sich für neue Herausforderungen öffnet, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und die Demokratie weiterhin zu stärken. Ihre herausragenden Leistungen verdienen es, im Rampenlicht zu stehen. Gemeinsam gestalten wir die nächste Ära der Verwaltung, weg von alten Paradigmen hin zu neuen Perspektiven. Ihre Innovationen sind ein Schlüssel zur Bewältigung aktueller und zukünftiger politischer He-

rausforderungen, und wir sind gespannt darauf, was Sie im Rahmen der vier Wettbewerbskategorien präsentieren werden.“ na

Weitere Informationen Die Teilnahmeunterlagen sowie weitere Details zum eGovernment-Wettbewerb finden Sie hier:

[ egovernment-wettbewerb.de ]

Nach

WEF: Was Davos nach Berlin bringt

In einer gemeinsamen Initiative haben das World Economic Forum und der GovTech Campus Deutschland, mit Unterstützung der Stadt Berlin und der deutschen Bundesregierung, die Gründung des Global Government Technology Centre Berlin (GGTC Berlin) bekannt gegeben.

Mitte Januar fand das jährliche World Economic Forum in Davos statt. Die Veranstaltung wirkt als Plattform, um verschiedene Interessensgruppen zusammenzubringen und so Vertrauen zu schaffen. Ziel ist es, Initiativen für Zusammenarbeit und Fortschritt im Umgang mit weltwirtschaftlichen Herausforderungen aufzubauen.

Gemeinsam haben das WEF und der GovTech Campus Deutschland auf dem diesjährige Treffen die Gründung des Global Government Technology Centre Berlin (GGTC Berlin) verkündet. Das GGTC Berlin wird sich auf Innovation im öffentlichen Sektor, digitale Transformation und die Anwendung künftiger Technologien in Regierungs- und öffentlichen Organisationen konzentrieren. Als Teil des „Centre for the Fourth Industrial Revolution (C4IR)“-Netzwerks des World Economic Forum soll das neue Zentrum eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines nationalen GovTech-Innovationsökosystems mit einem globalen Netzwerk von Experten und Anwendern einnehmen.

Da der technologische Fortschritt seit vielen Jahren die Beziehung

zwischen Bürgern, dem Privatsektor und dem Staat grundlegend verändert, gewinnt die Zusammenarbeit bei der Entwicklung entsprechender Lösungen zunehmend an Bedeutung. Dabei müssen alle beteiligten Parteien verstehen, welche Chancen und Risiken dabei entstehen können, um geeignete Technologien zu entwickeln und Herausforderungen zu identifizie-

Masterplan Digitalparks für das Rheinische Revier

ren. Wichtig ist dabei auch, strategische Prioritäten gemeinsam anzugehen.

Klaus Schwab, Gründer und Vorsitzender des World Economic Forum, betont: „Das neue Zentrum in Deutschland wird als Dreh- und Angelpunkt für das GovTech-Netzwerk des Forums fungieren und Arbeitsgruppen ins Leben rufen, um bestehende Initiativen auszu-

Zukunft: Made in Nordrhein-Westfalen

Fast 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner drängen das Thema Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen in den Fokus. Sogenannte Digitalparks sollen das Land deshalb als Digitalregion etablieren.

Die Nachfrage nach digitalen Dienstleistungen in NordrheinWestfalen ist sehr hoch – kein Wunder, schließlich ist NRW das bevölkerungsreichste und am dichtesten besiedelte Bundesland in Deutschland. Entsprechend drängen sich den Verantwortlichen zahlreiche Fragen zur Digitalisierung auf. Allem voran der Strukturwandel. Der Rhein-Kreis Neuss und der Rhein-Erft-Kreis prüften in einer Studie deshalb die Umsetzung sogenannter Digitalparks als Zentren der Vernetzung.

Der „Masterplan Digitalparks“, erstellt von Drees & Sommer in Zu-

sammenarbeit mit NMWP Management GmbH aus Düsseldorf, skizziert Maßnahmen und Potenziale für die Schaffung einer innovativen Digitalregion. Bis zu 2.500 neue Arbeitsplätze könnten in beiden Kreisen durch die Umsetzung von Digitalparks entstehen.

„Mit Blick auf den Strukturwandel bieten Digitalparks große Chancen für die regionale Wirtschaftsentwicklung“, betonte Hans-Jürgen Petrauschke, Landrat des RheinKreises Neuss bereits bei der Ergebnispräsentation des Masterplans Digitalparks im August 2023. Durch die strategische Ausrichtung

Hintergrund

Das Centre for the Fourth Industrial Revolution

Das Centre for the Fourth Industrial Revolution (Zentrum für die vierte industrielle Revoluton) ist eine Plattform für die Zusammenarbeit mehrerer Akteure aus dem öffentlichen und privaten Sektor. Ziel ist es, technologische Vorteile für die Gesellschaft zu maximieren und Risiken zu minimieren. Das World Economic Forum startete das erste Centre for the Fourth Industrial Revolution in San Francisco im Jahr 2017, gefolgt von Zentren in Japan und Indien. Das Netzwerk umfasst bis heute Zentren in Austin (Centre for Trustworthy Technology), Aserbaidschan, Brasilien, Kolumbien, Detroit (US Centre for Advanced Manufacturing), Deutschland (Global Government Technology Centre), Israel, Kasachstan, Malaysia, Norwegen (HUB Ocean), Ruanda, Saudi-Arabien, Serbien, Südafrika, Telangana (Indien), Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

bauen, die darauf abzielen, das enorme Potenzial digitaler Technologien für effektivere öffentliche Dienstleistungen und die Schaffung neuer öffentlicher Werte zu erschließen.“

Laut Experten könnte der Markt für Regierungstechnologie bis 2028 einen Wert von über 1 Billion USDollar erreichen, was, so Schwab, von den Ländern genutzt werden müsse. Er erklärte: „GovTech könnte sich in den kommenden Jahren zu einem der größten Softwaremärkte entwickeln und so den Ländern, denen es gelingt, globale Best Practices zu implementieren und zu skalieren, erhebliche Produktivitätsgewinne bringen.“

Auch bei der Entwicklung moderner KI-Lösungen werde dem neuen Zentrum künftig eine Schlüsselrolle zukommen, wie Deutschlands Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, erklärte: „Das GGTC Berlin wird direkte Auswirkungen auf hochrangige Regierungsinitiativen haben, etwa bei der Förderung von KI-Lösungen für den öffentlichen Sektor. Diese

starke Zusammenarbeit zwischen Startups und Regierung kann entscheidend sein für die Entwicklung und Prüfung demokratiekonformer KI-Lösungen.“

Das Zentrum wird die nationale und subnationale Expertise und das Netzwerk des GovTech Campus nutzen und von den globalen Gemeinschaften sowie der technologischen Infrastruktur des World Economic Forum profitieren, um die digitale Transformation der Regierung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu beschleunigen.

Der Regierende Bürgermeister in Berlin, Kai Wegner, betonte dabei außerdem die Bedeutung dieser Partnerschaft für die Innovationslage in der Stadt: „Diese Partnerschaft ist für den Innovationsstandort Berlin von großer Bedeutung und passt hervorragend zur Modernisierungsagenda unserer Stadt.“ Auch spreche die Wahl des Standorts für die Attraktivität Berlins für international tätige Organisationen – „nicht nur im nationalen, sondern auch im internationalen Vergleich.“ cm

auf Parks, die von der Nähe zu einem Hyperscale-Rechenzentrum und einem Datendrehkreuz profitieren, sollen die Rhein-Kreise Neuss und Erft ideale Voraussetzungen für die Digitalregion bieten. Die Kreuzung der überregionalen Datenautobahnen AmsterdamFrankfurt und Paris-Stockholm verschafft diesen Kreisen Standortvorteile, ähnlich den Siedlungen an wichtigen Handelsrouten in früheren Zeiten. Die bereits vorhandene Infrastruktur zur Energieversorgung bietet weitere Vorteile gegenüber anderen Regionen. Die besondere Lage der Rhein-Kreise mit idealen Voraussetzungen wurde bereits durch eine Machbarkeitsstudie des NRW-Wirtschaftsministeriums 2021 bestätigt. Die Digitalparks sollen jedoch nicht nur Datenspeicher sein, sondern als Zentren der Vernetzung von

Wirtschaft, Wissenschaft und Menschen fungieren. Frank Rock, Landrat des Rhein-Erft-Kreises, erklärt dazu: „Für die Transformation brauchen wir innovative und nachhaltige Wertschöpfungsansätze, die zu zukunftsorientierten Arbeits- und Ausbildungsplätzen führen werden. Die Digitalparks verstehen sich dabei als Zentren der Vernetzung von Wirtschaft, Wissenschaft und Menschen.“ Die Parks sollen deshalb als regionale, integrierte und nachhaltige Quartiersentwicklungen fungieren. Kurze Wege, umfassende Dienstleistungen,Vernetzungsorte, grüne Flächen und nachhaltige Energiekonzepte sind Teile der Vision, die die Digitalparks zu Räumen machen sollen, in denen Innovation, Gemeinschaft und Technologie zusammenfinden. Die Digitalparks bieten eine große

Chance, Wohlstand und Lebensqualität im Rheinischen Revier zu sichern. Bis Mitte 2025 sollen Detailstudien und Standortprüfungen durchgeführt werden. Bis Ende 2027 müssen Themen wie Planungsrecht, Finanzierung, Management und Wettbewerbe geklärt sein, bevor ab 2028 der Bau starten kann. Den Startschuss dafür bildet der Masterplan. Der Rhein-Erft-Kreis erklärt zudem, dass mit der Präsentation des Plans, der Weg, zum einen notwendige Stakeholder und mögliche Investoren zu identifizieren und zum anderen Standortentscheidungen und geeignete Infrastruktur-Lösungen vorzubereiten, geebnet sei. Bisher stehe die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises gemeinsam mit landesweiten und regionalen Wirtschaftsinstitutionen sowie den Kommunen hier am Anfang. cm

Das World Economic Forum 2024 fand vom 15. bis 19. Januar in Davos statt.
© World Economic Forum
© Mirela Gherban‘s Images – via Canva.com.png

Praxis & Innovation

Zukunftsorientiert überwinden die Kommunen aktuelle Herausforderungen.

ZenDiS

Ein Start-up im Staat

Vor sechs Wochen fiel der Startschuss für das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS). Interim-Geschäftsführer Andreas ReckertLodde erläutert im Interview die Ziele und Herausforderungen der GmbH unter staatlicher Trägerschaft.

Das Zentrum für Digitale Souveränität hat offiziell seine Arbeit aufgenommen. Welche Aufgabe soll ZenDiS konkret erfüllen?

Reckert-Lodde: Am 14. Dezember 2022 wurde das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung, auch als ZenDiS abgekürzt, offiziell gegründet. Der Aufbau des ZenDiS legt den Grundstein zur Stärkung der Digitalen Souveränität der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es gilt, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Ereignisse, die Kontrolle über die eigene IT und die digitale Handlungsfähigkeit zu erhalten. Wechselfähigkeit, Gestaltungsfähigkeit und Einflussnahme im Bereich digitaler Technologie müssen für die Öffentliche Verwaltung nachhaltig gefördert werden. Zur Initiierung, Begleitung und Koordinierung von geeigneten Maßnahmen bedarf es einer zentral koordinierenden Stelle. Diese Stelle wurde mit dem ZenDiS nun aufgebaut.

Die Idee zum Aufbau des ZenDiS wurde von Bund, Ländern und Kommunen und mit der Unterstützung und Expertise verschiedenster Stakeholder:innen (u. a. aus dem Open Source-Ökosystem) entwickelt und vorangetrieben. Die Gründung des ZenDiS folgt einem Beschluss des IT-Planungsrates (Beschluss Nr. 2021/09) und wurde von der Bundesregierung auch

aber nur dann, wenn wir es gemeinsam schaffen, alte Denkmuster zu hinterfragen sowie Silos innerhalb und zwischen den Verwaltungsebenen aufzubrechen. Über verschiedene Initiativen wie die Open Source Business Alliance oder N3GZ tritt das ZenDiS in den aktiven Austausch. Durch Community Engagement werden Brücken gebaut und der Dialog gefördert, sodass Anforderungen und Bedürfnisse aus der Praxis direkt in die Entwicklung von OSS-Lösungen einfließen können. Dies schließt auch die (inter-) nationale Kooperation durch Partnerschaften und Projekte mit ein. Durch den Austausch können Best Practices geteilt und gemeinsame Herausforderungen angegangen werden.

ZenDiS wird den Open-SourceArbeitsplatz „openDesk“ weiterentwickeln. Wie ist hier der Status quo?

Reckert-Lodde: Aktuell liegt die Verantwortung für den souveränen Arbeitsplatz openDesk und dessen Entwicklung noch im BMI. Eine Übergabe der Trägerschaft für openDesk vom BMI an das ZenDiS ist in 2024 geplant, sodass das ZenDiS ab dann die Weiterentwicklung und Bereitstellung von openDesk verantwortet. Hierbei liegt der Fokus 2024 also insbesondere auf der Realisierung von Verbesserungspotenzialen am Produkt

in ihrer Digitalstrategie im Handlungsfeld Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung verankert.

Wie wichtig ist die Zusammenarbeit mit den Verbänden, zum Beispiel mit der OSB Alliance?

Reckert-Lodde: Als zentrales Kompetenzzentrum ist das ZenDiS „Matchmaker“ zwischen öffentlicher Hand und (inter-) nationaler Open-Source-Community. Ein Wandel zum Einsatz von mehr Open-Source-Software in der Öffentlichen Verwaltung gelingt uns

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen macht Halt an Sektorengrenzen.

Überblick

ZenDiS

W berät und informiert die Öffentliche Verwaltung rund um Open-Source-Software.

W stärkt Vernetzung und Kooperation zwischen Öffentlicher Verwaltung und Open-Source-Community sowie internationalen Partnern.

W erhebt und bündelt Bedarfe der Öffentlichen Verwaltung und übersetzt diese in OS-Entwicklungsprojekte wie „openDesk“ (zuvor „Souveräner Arbeitsplatz“).

W beauftragt und steuert OS-Entwicklungsprojekte.

openDesk sowie der fortlaufenden Pilotierung durch weitere Organisationen der Öffentlichen Verwaltung. So sollen zum einen Qualität, Sicherheit und User Experience weiterentwickelt und zentrale Anforderungen der Öffentlichen Verwaltung integriert werden, zum anderen soll durch Piloten zur produktiven Nutzung von openDesk dessen Verbreitung und Akzeptanz gefördert werden. Zentraler Erfolgsfaktor ist aus Sicht des ZenDiS dabei auch die partizipative Einbindung von Stakeholdern, um die Zusammenarbeit am Produkt openDesk zu intensivieren.

Für die OpenCoDE-Plattform übernimmt ZenDiS die Trägerschaft. Was sind hier die nächsten Schritte?

Reckert-Lodde: Zum Jahresbeginn übernimmt das ZenDiS die Trägerschaft der Open-SourcePlattform Open CoDE vom BMI. Hier gilt es, zunächst den nahtlosen Fortbetrieb der Plattform sicherzustellen und das stetige

W stellt OS-Lösungen über die Plattform „Open CoDE“ zur Verfügung.

W entwickelt Service- und Supportkonzepte in Kooperationen mit OS-Distributoren und IT-Dienstleistern.

Darüber hinaus agiert das ZenDiS als Berater und Impulsgeber bei der gesetzlichen und strategischen Rahmensetzung für die Nutzung von Open Source in der Öffentlichen Verwaltung.

Mitgliedern von govdigital offen, z. B. seitens der Länder, die (noch)

Wachstum an Applikationen und Nutzenden auf der Plattform einzubetten. Die dadurch gestiegenen Anforderungen hinsichtlich ITSicherheit und Qualität werden zentraler Bestandteil der Weiterentwicklung in 2024 sein. Zudem plant das ZenDiS ein stärkeres Community Management, das notwendig ist für die stärkere und nachhaltige Nutzung der Plattform. Die geplante Vernetzung richtet sich dabei nicht nur an Organisationen der öffentlichen Hand, sondern ebenso an die Open-SourceCommunity.

Sind die Bundesländer an Bord?

Reckert-Lodde: Neben dem Bund, vertreten durch das BMI, als aktuell noch alleinigem Gesellschafter der GmbH, werden sich auch die Bundesländer als Gesellschafter am ZenDiS beteiligen können. Bereits im Gründungsantrag wurde die Ausgestaltung des ZenDiS als Bund-Länder-GmbH verankert. Hierzu ist das ZenDiS mit zahlreichen Ländern im Austausch, von denen einige bereits die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen auf Landesebene geschaffen haben und bereit für eine Beteiligung sind. In 2024 wird der Gesellschafterkreis des ZenDiS also wachsen – die hierfür notwendigen gesellschaftsrechtlichen Anpassungen befinden sich auf der Zielgeraden. Mit dem Beitritt von ZenDiS zu govdigital am 13. Dezember 2023 stehen nun außerdem weitere Möglichkeiten zur Kooperation mit

keine Gesellschafter des ZenDiS sind sowie den Kommunen und öffentlichen IT-Dienstleistern.

ZenDiS ist quasi ein staatliches Start-up. Wie funktioniert diese Konstellation? Reckert-Lodde: ZenDiS wurde bewusst als GmbH der öffentlichen Hand gegründet und verbindet dabei unterschiedliche Vorteile. Als GmbH mit einer schlanken Organisationsstruktur zeichnen wir uns zum einen durch eine agile Arbeitsweise und Aufbruchsstimmung aus, zum anderen sind wir durch die öffentliche Trägerschaft der GmbH als „Start-up im Staat“ eng verbunden mit den Bedarfen der Öffentlichen Hand. So schaffen wir eine stärkere Vernetzung zwischen der öffentlichen Verwaltung auf der einen Seite und der Open-Source-Community auf der anderen Seite.

Ist die Tatsache, dass ZenDiS als GmbH und nicht als Behörde in Erscheinung tritt, von Vorteil – zum Beispiel für die Mitarbeitergewinnung?

Reckert-Lodde: Als GmbH ist das ZenDiS eine Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit und somit autonomer als eine Behörde. Zudem wird durch schlanke Steuerungsstrukturen im Vergleich zu anderen Rechtsformen ein schnelles und agiles Handeln möglich. Mit Blick auf die Mitarbeitergewinnung verfügt das ZenDiS so über mehr Flexibilität in der Personalausstattung: Dies betrifft

sowohl die Vergütung, da das ZenDiS nicht an die Tarife des öffentlichen Dienstes gebunden ist, als auch die Ausgestaltung von Zusatzleistungen. Als Start-up ist es uns außerdem wichtig, den Mitarbeitenden Gestaltungsspielräume auch bei der Ausgestaltung künftiger Benefits anzubieten. Bisher haben wir fast 400 Bewerbungen erhalten und in den vergangenen Wochen zahlreiche Bewerbungsgespräche führen können. Dies zeigt uns, dass wir mit ZenDiS auf große Begeisterung und Interesse bei Bewerbenden stoßen!

Wo soll ZenDiS am Ende des Jahres 2024 stehen? Reckert-Lodde: In diesem Jahr soll ZenDiS die Verantwortung für OpenCoDE als auch openDesk übernehmen. Hierzu werden wir bis Ende 2024 weitere Mitarbeitende eingestellt haben, um diese beiden Projekte zielgerichtet weitertreiben zu können. Für die gemeinsame Beteiligung an ZenDiS ist es ein wünschenswertes Ziel, wenn bis Ende 2024 mindestens sechs Länder dem Gesellschafterkreis beigetreten sind und das ZenDiS so zu einer „echten“ BundLänder-GmbH machen. Darüber hinaus besteht der Wunsch, mindestens ein weiteres Projekt (neben openDesk) gemeinsam mit den Ländern in diesem Jahr zu beginnen – beispielsweise im Bereich KI, um auch hier einen Mehrwert für die Verwaltung durch Open-Source-Software zu schaffen. So wollen wir zeigen, dass OSS einerseits einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der deutschen Verwaltung leisten kann und andererseits verdeutlichen, dass es sich im Kern nicht nur um eine Software als solche, sondern auch um eine andere Art der Zusammenarbeit handelt. Zudem wird in diesem Jahr eine bessere Vernetzung auf der europäischen Ebene angestrebt, um voneinander zu lernen, miteinander zu kooperieren und bestehende Lösungen verfügbar zu machen. Das Interview führte Susanne Ehneß

Informieren

Weitere Informationen gibt es auf der ZenDiS-Website. [ zendis.de ]

Das ZenDiS ist im O-Werk in Bochum beheimatet.
ZenDiS
Andreas Reckert-Lodde, Interim-Geschäftsführer des ZenDiS
© ZenDiS

Sicher ist sicher?

Zwischen Angriffen und Sicherheitslücken

Berichte von Cyberangriffen haben sich mittlerweile von der Ausnahme zur Regel gemausert. Scheinbar kaum ein Tag vergeht ohne neue Meldungen zu Ransomware, Phishing und Co. Das bereitet schon lange nicht mehr nur großen Unternehmen Kopfzerbrechen.

Diese Angriffe haben stattgefunden

Über alle Branchen hinweg ist die Anzahl der gemeldeten Angriffe in den vergangenen Jahren rapide gestiegen – auch aufgrund von KI-Automatisierung.

MINT-Studiengänge

Seit 2018 ist die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger in MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) rückläufig.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Die Frauenquote in den MINTStudienfächern lag im Jahr 2022 bei

2002 waren es im Vergleich dazu

Quelle: Barracuda 35% 31%

Die häufigsten Passwörter 2023:

Platz 1 123456789

Platz 2 12345678

Platz 3 hallo

Platz 4 1234567890

Platz 5 1234567

Wer macht das Internet sicher?

Gegen Ransomware ist kein Kraut gewachsen? Von wegen! Denn während in den vergangenen Jahren in den meisten Branchen ein Anstieg der Angriffe verzeichnet wurde, ging die Zahl in der Finanzindustrie zurück – dem Sektor mit den höchsten Security-Budgets.

Quelle: Barracuda Die Frauenanteile in MINT-Fächern 2022:

74 Prozent fühlen sich selbst für die Sicherheit im Netz verantwortlich.

16 Prozent sehen die Hauptverantwortung für die Sicherheit im Internet beim Staat.

7 Prozent finden, für die Sicherheit im Internet tragen hauptsächlich die Internetanbieter und Hersteller von Soft- und Hardware die Verantwortung.

Ransomware-Attacken der letzten Jahre

Chance statt Herausforderung

Hidden Champion Kommune

Die Kommunen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Oft unterschätzt, stellen sie sich der Herausforderung der digitalen Transformation mit kreativen Lösungen angesichts von Personalmangel und Aufgabenvielfalt.

Die Hidden-Champion-Kommunen zeigen, wie die digitale Revolution von der Herausforderung zur Chance wird.

Die digitale Revolution im öffentlichen Dienst birgt nicht nur Chancen, sondern stellt insbesondere kleinere Kommunen vor große Herausforderungen. Einmal mehr zeigen die Kommunen aber, dass auch große Herausforderungen gemeistert werden. Wie heißt es so schön: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Unsere Hidden-Champion-Kommunen zeichnen sich durch ihre Innovationskraft aus. Dabei berücksichtigen sie jedoch auch noch einen weiteren, für die digitale Transformation entscheidenden Faktor: den Faktor Mensch.

Personalmangel:

Die digitale Achillesferse?

Die Digitalisierung eröffnet den Kommunen enorme Potenziale zur Effizienzsteigerung. Diese Potenziale können aber nur dann ausgeschöpft werden, wenn ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Leider sehen sich viele Kommunen mit einem akuten Personalmangel konfrontiert. Vielerorts herrscht kein Fachkräftemangel, sondern ein Personalmangel. Der Fachkräftemangel im IT-Bereich trifft den öffentlichen Dienst besonders hart. Vergleichsweise starre Regelungen des Tarifrechts verschärfen dieses Problem zusätzlich.

Die Kommunen gehen dieses Problem jedoch aktiv an. Sie setzen auf gezielte Personalentwicklung, um die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fit für die digitale Zukunft zu machen. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Stadt

Nürnberg ihre eigenen Digitallotsen schult? Den Personalmangel intern angehen. So lautet die Devise.

Die Vielfalt der Aufgaben: Ein Balanceakt

An den Kommunen kommt im Alltag niemand vorbei. Ohne Kommune bleibt die Mülltonne voll, kommt kein Trinkwasser aus dem Hahn, und nach Gemeindestraßen sucht man vergeblich. Freiwilligen-Aufgaben und Pflichtaufgaben – vom übertragenen Wirkungskreis ganz zu schweigen – führen mittlerweile zu einer permanenten Priorisierung im kommunalen Alltag. Die Aufgaben werden mehr, die Finanzlöcher größer. Wie war das noch mit der kommunalen Wärmeplanung? Auch hier fehlen Kapazitäten, Zeit und Geld. Digitalisierung muss sich dieser Vielfalt anpassen können und darf nicht zur Standardlösung verkommen. Rathäuser sind Orte der Begegnung. Die Digitalisierung soll einerseits den Bürgerservice optimieren, darf aber die zwischenmenschlichen Aspekte nicht vernachlässigen. Eine hohe, aber nicht unüberwindbare Hürde.

Der dreifache digitale Zwilling

Was in der Industrie längst Standard ist, entdecken nun auch immer mehr Kommunen für sich.

Der Markt Weisendorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt, ca. 6.820 Einwohner) ist einer der Nutznießer des Projekts TwinBy. Dabei handelt

Unterschied. Berichte und Analysen können ebenfalls in diesem digitalen Abbild integriert werden. Dadurch entstehen eine verstärkte Vernetzung und Transparenz. Beides sind grundlegende Elemente, um komplexe und sich ständig ändernde Umstände verstehen zu können. Die Basis für fundierte Entscheidungen. In Weisendorf gibt es drei vollständig voneinander getrennte Zwillinge. Daten, die zur kritischen Infrastruktur gehören, sind schützenswert. Ein „Bürgerzwilling“ steht der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung und kann eingesehen werden. Der „Ratszwilling“ dient den politischen Vertretern der Kommune, und der „Verwaltungszwilling“ enthält alle Daten und ist – je nach Anwendungsbereich –verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauhofs und der Verwaltung zugänglich. „Mit dem digitalen Zwilling gehen wir einen enormen Schritt in Richtung Zukunft. Denn dank dieses digitalen Werkzeuges können wir anspruchsvolle Projekte auf Grundlage von Daten umsetzen. Das wird uns die Sicherheit geben, dass das, was wir planen auch funktioniert – und zwar langfristig“, so der Erste Bürgermeister der Stadt, KarlHeinz Hertlein.

AKTUELL

GovTech Campus startet GenAI Prompt

es sich um ein Förderprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales, das bayerische Kommunen beim Aufbau individueller digitaler Zwillinge anhand konkreter Anwendungsfälle unterstützt. Ein digitaler Zwilling ist das digi-

Der digitale Zwilling für den Markt Weisendorf soll in Zukunft das digitale Herz der Kommune werden. Ein digitales Herz, das für innovativere und umweltfreundlichere Lösungen schlägt und lokale Herausforderungen meistert. Kommunen gestalten die Zukunft vor Ort – sie sind authentisch, ehrlich und direkt. Und sie beweisen, dass die digitale Transformation nicht nur technologische, sondern auch soziale Kompetenzen erfordert. Der Mensch steht im Mittelpunkt, und die Vielfalt der Aufga-

„Mit dem Digitalen Zwilling gehen wir einen enormen Schritt in Richtung Zukunft. Denn dank dieses digitalen Werkzeuges können wir anspruchsvolle Projekte auf Grundlage von Daten umsetzen. Das wird uns die Sicherheit geben, dass das, was wir planen, auch funktioniert – und zwar langfristig.“

Karl-Heinz Hertlein, Erster Bürgermeister des Marktes Weisendorf

tale Abbild einer Kommune. Er visualisiert diese äußerst realitätsnah und dient gleichzeitig als wertvolles Instrument zur Durchführung von Analysen, Simulationen und Was-wäre-wenn-Szenarien. Komplexe Fragestellungen in der Stadtentwicklung lassen sich so leichter bearbeiten und ermöglichen innovative Entscheidungen. Wie können wir neuen Wohnraum schaffen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln? Brauchen wir dieses Bauvorhaben? Welche Schutzmaßnahmen helfen wirklich, wenn ein Jahrhunderthochwasser droht? Sie können Verkehrswege analysieren und mögliche Hindernisse aufzeigen – Mehrwert für Bürger und Verwaltung. Die Effektivität des digitalen Zwillings beruht darauf, dass zuvor isolierte kommunale Datenbanken und Anwendungen in ihm zusammengeführt werden. Daten die miteinander sprechen, machen den

Mit der Atrium-Plattform bietet GovTech Campus Deutschland, in Zusammenarbeit mit dem World Economic Forum, eine Community-Plattform für Technologie und Innovation in Staat und Verwaltung. Seit Jahresbeginn gibt es hier ein neues Angebot: GenAI Prompt. Damit können Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung Open-SourceSprachmodelle für ihre tägliche Arbeit ausprobieren, testen und nutzen. Das Angebot umfasst Basisfunktionen für den Verwaltungsalltag wie ein Chat-Interface, Übersetzungen oder Textzusammenfassungen sowie den Zugang zu einer KI-Plattform mit Trainingsinstanz. Gestartet wird zunächst mit dem freien Sprachmodell OpenChat 3.2. Weitere Sprachmodelle sollen später hinzukommen, darunter Luminous, GPT-4, Llama-2 oder Falcon. GenAI Prompt ist für Verwaltungsmitarbeitende kostenlos und, wie Govtech Campus betont, auch rechtskonform. Der Service wird auf einer eigenen Cloud-Instanz in einem deutschen Rechenzentrum betrieben. Interessierte Verwaltungsangehörige können sich bei Atrium registrierenundGenAIPrompt unmittelbar nutzen. nh

govtech-atrium.org

ben wird als Chance und nicht als Hindernis begriffen. Diese Kommunen sind nicht nur Vorreiter bei der digitalen Transformation, sondern auch Vorbilder für einen zukunftsorientierten und bürgernahen öffentlichen Dienst. Es gibt sie – die Hidden Champions der Kommunen. Darauf können wir stolz sein!

Der Autor Felix Appel, Co-Geschäftsführer und Ressortleitung der BayKommun AöR

Der digitale Zwilling

Mehr zu den digitalen Zwillingen des Markts Weisendorf finden Sie hier:

[ weisendorf.de/digitaler-zwilling ]

Kursplattform Findig.sh Vom Kennen zum Können, Digitalkompetenz vom Einstiegs- bis zum Expertenlevel: Die Weiterbildungsplattform Findig.sh listet über 350 Kurse für Verwaltungsangestellte auf, gegliedert in die Bereiche Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Zusammenarbeit, Erstellen digitaler Inhalte, Sicherheit und Problemlösung. Neben Angeboten aus SchleswigHolstein wie digifit oder Opencampus.sh sind auch Kurse weiterer Plattformen erfasst, darunter der KICampus und openHPI. Die meisten Angebote sind kostenlos oder förderbar. Die Kurse sind u. a. filterbar nach Format (Online, Präsenz oder Hybrid), Dauer, Kompetenzbereich und -level. Mit Online-Tests können Interessierte vorab ihr Kompetenzniveau bestimmen. Kurseinteilung und Tests basieren auf dem Europäischen Referenzrahmen für digitale Kompetenzen DigComp 2.1. nh

findig.sh

Bürgerfreundlich digitalisieren

Wie verständliche Sprache Kosten spart

Studien zeigen: Verständliche Kommunikation in Behörden spart Kosten, Zeit, erhöht die Compliance und Zufriedenheit bei Bürgern. Die folgenden Erfolgsbeispiele zeigen die Vorteile klarer Sprache in der öffentlichen Verwaltung.

Die USA bemühen sich unter dem Stichwort „Plain Language“ seit Jahrzehnten darum, dass Bürger ihre Verwaltungssprache besser verstehen. Denn klare Sprache ist nicht nur barrierefrei – sie ist effizienter, spart Kosten und führt zu

Horizons Journal hat das bestätigt. Sie zeigte, dass eine Mitteilung der US Navy in einfacher Sprache 17 bis 23 Prozent schneller gelesen wurde. Die Studie schätzte, dass die Navy jedes Jahr 27 bis 73 Millionen US-Dollar spa-

Erfolgsrate beim Ausfüllen von Steuerformularen

Die Vereinfachung von Formularen führt zu weniger Fehlern bei der Dateneingabe. Nach der Überarbeitung eines Steuerformulars

weniger Fehlern. Dabei genügt ein Angebot in Leichter Sprache nicht. Studien zeigen: Alle Bürger brauchen Verständlichkeit. Digitalisierung und Bürokratieabbau funktionieren nur, wenn Behörden sich sprachlich an die Bedürfnisse der Bürger annähern.

Rückfragen und Kosten senken

Die Verwaltung für Veteranenleistungen (VBA) startete eine bahnbrechende Initiative und änderte einen Standardbrief, der bei Bürgern oft Fragen aufwarf. Der Brief wurde in eine klare und einfache Sprache umgeschrieben. Das Ergebnis war bemerkenswert: Die Anzahl der Rückfragen sank um beeindruckende 30 Prozent. Allein dieser neue Standardbrief sparte 40.000 US-Dollar pro Jahr ein. Vor der Überarbeitung in verständliche Sprache erhielt das Amt 1.128 Anrufe pro Jahr, die sich auf diesen Brief bezogen. Nach der Vereinfachung des Schreibens reduzierte sich die Anzahl auf 192 Anrufe. Das machte die Bearbeitung von Fällen effizienter. Gleichzeitig sank die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter. Diese Änderung demonstriert nicht nur eine Kosteneinsparung, sondern auch eine Erhöhung der Effizienz und eine Steigerung der Kundenzufriedenheit durch klare Sprache. Klare Sprache ist nicht nur nach außen, sondern auch intern effizient. Eine Studie aus dem Business

ren könnte, wenn Offiziere klar kommunizieren und so Lesezeit sparen.

Beim Kurier- und Logistikunternehmen FedEx sparten verständliche Handbücher 28 Prozent der Zeit von Mitarbeitern. Die Suche nach Antworten in den Handbüchern war zudem 60 Prozent häufiger erfolgreich.

Bessere Entscheidungen treffen

„Klare, prägnante Entscheidungsvorlagen sind essenziell für gute Entscheidungen. Sie müssen so gestaltet sein, dass auch fachfremde Entscheider die Inhalte schnell erfassen und die erwarteten Entscheidungen treffen können“, sagt Dr. Jörg Bockow, Dozent an der Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern NRW. In digitalen Dokumenten müssen Texte noch kompakter sein, damit sie einfach lesbar sind. Verständlichkeit ist umso wichtiger.

Produktivität steigern

Klare Sprache spart Organisationen nicht nur Zeit. Verständliche Online-Dokumente erhöhten in Untersuchungen bei einem kanadischen Finanzdienstleister die Produktivität der Kundenbetreuung um 36,9 Prozent. Mitarbeiter machten zudem 77,1 Prozent weniger Fehler in der Betreuung von Kunden und brauchten seltener Hilfe von Kollegen.

Info

Was ist Einfache Sprache nach ISO 24495-1?

Einfache Sprache macht komplexe Texte für ein breites Publikum verständlich. Während Leichte Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist, richtet sich Einfache Sprache an alle. Die ISO 24495-1 gibt international Empfehlungen für Einfache Sprache. Bald erscheinen mit der DIN ISO 24495-1 auch Regeln für das Deutsche. Die Empfehlungen sollen Organisationen helfen, Informationen für alle Menschen verständlich zu machen. Das ist vor allem wichtig für Texte von Behörden und in der Verwaltung.

serte damit die Einhaltungsquote. Vor der Überarbeitung antworteten nur etwa 43 Prozent der Veteranen auf den Brief. Darin wurden sie gebeten, ihre Begünstigtenliste zu aktualisieren. Nachdem der Brief in verständlichere Sprache überarbeitet wurde, stieg die Antwortrate auf 65 Prozent. Diese Verbesserung sparte dem Amt 4,4 Millionen US-Dollar an Personalkosten. Der Grund dafür war der geringere Aufwand, Begünstigte zu finden und zu kontaktieren, wenn kein gültiger Begünstigter genannt war.

Transparenz und Vertrauen fördern

Eine Umfrage offenbarte, dass 84 Prozent der Verbraucher mehr Vertrauen in Organisationen setzen, die verständlich kommunizieren und Fachjargon vermeiden. Dieses Vertrauen erstreckt sich auch auf staatliche Institutionen, die klar und auf Augenhöhe mit den Bürgern kommunizieren. Ein

stellten die Studienautoren eine Verbesserung um ein Vielfaches fest: 55 Prozent der Testteilnehmer füllten das neue Steuerformular in verständlicher Sprache korrekt aus, verglichen mit nur 10 Prozent bei der ursprünglichen Version. Besonders bemerkenswert war, dass nun 29 Prozent der Teilnehmer das gesamte Formular korrekt ausfüllten, im Gegensatz zu nur 5 Prozent bei dem ursprünglichen Formular.

Die Studie offenbarte auch, dass die verbleibenden Fehler überwiegend geringfügig waren und keine weiteren Zeilen beeinflussten. Die Vereinfachung trug dazu bei, die interne Bearbeitungslast der Behörde deutlich zu reduzieren.

Compliance-Raten erhöhen

Ein kanadisches Formular zur Registrierung von Vieh zeigte: Verständliche Sprache erhöhte die Compliance-Rate von 40 auf 95 Prozent. Bei verständlicheren Steuerformularen kommt es übrigens nicht darauf an, ob die Texte insgesamt kürzer sind. Experimente zeigen, dass Bürger auch dann Formulare häufiger korrekt ausfüllen, wenn die vereinfachte Version mehr Zeilen hat als die ursprüngliche, schwer verständliche Variante.

Auch das nächste Beispiel belegt, wie Klartext zu mehr Compliance führt. Die Verwaltung für Veteranenleistungen (VBA) vereinfachte einen Standardbrief und verbes-

Nicht nur haben die meisten Menschen Schwierigkeiten mit komplizierter Verwaltungssprache. Studien zeigen: Alle Bürger bevorzugen verständliche Sprache, auch Experten. Damit digitale Dienste uneingeschränkt genutzt werden, sollten Informationen klar formuliert und einfach nutzbar sein.

Normen für Einfache

Sprache

Deswegen stellen auch die neuen Normen für Einfache Sprache „ISO 24495-1“ und die bald erscheinende „DIN ISO 24495-1“ vier Grundsätze in den Mittelpunkt:

W Die Leserschaft erhält, was sie braucht. (Relevanz)

W Die Leserschaft kann leicht finden, was sie braucht. (Auffindbarkeit)

W Die Leserschaft kann leicht verstehen, was sie findet. (Verständlichkeit)

W Die Leserschaft kann die Informationen einfach verwenden. (Anwendbarkeit)

„Der juristische Berufsstand argumentiert nicht länger, dass es unmöglich sei, dass ein Dokument einerseits klar und leserfreundlich ist und andererseits genau, sicher und präzise.“

Die US-Regierung auf ihrer Website plainlanguage.gov

weiteres Schlüsselergebnis war, dass 75 Prozent der Befragten glaubten, dass Komplexität und mangelndes Verständnis eine bedeutende Rolle in der letzten Finanzkrise gespielt haben.

Mehr Nutzer erreichen

Die Digitalisierung muss alle Bürger erreichen. Eine Studie der Gesellschaft für deutsche Sprache belegt, dass 86 Prozent der Deutschen Schwierigkeiten mit der Verwaltungssprache haben. Das gilt nicht nur für Menschen mit einfacher Schulbildung, sondern auch für 81 Prozent der Befragten mit Abitur oder Studium.

Klare Sprache in digitalen Behördendiensten ist daher entscheidend. Sie stellt sicher, dass digitale Angebote für die Mehrheit verständlich sind. Das senkt Hürden für einen großen Teil der Bevölkerung, um aktiv an digitalen Dienstleistungen teilzunehmen; von Online-Formularen bis zu Informationsportalen.

Digitalisierung gelingt nur, wenn die Mehrheit der Bürger und Unternehmen die angebotenen Dienste nutzen. Verständliche Sprache ist ein entscheidender Faktor für eine positive NutzerErfahrung.

Fazit

Verständliche Sprache in der Verwaltung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, um die Effizienz und Effektivität der digitalen Transformation zu steigern. Sie fördert eine inklusive Gesellschaft, in der sich jeder Bürger verstanden fühlt und teilhaben kann. Es ist an der Zeit, dass Behörden ihre Kommunikation an die Bedürfnisse der Bürger anpassen und Verständlichkeit in den Vordergrund ihrer digitalen Strategie stellen.

Der Autor

Gidon Wagner ist Journalist, Dozent und Experte für verständliche Sprache. Er ist Gründer und Geschäftsführer des Software-Herstellers Wortliga. Die Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. empfiehlt das Wortliga-Tool für bürgerfreundliche Texte und verständliche Verwaltungssprache.

Textanalyse

Das Tool zur Textanalyse kann kostenlos ausprobiert werden: [ wortliga.de/textanalyse ]

Praxisbarometer Digitalisierung 2023

„Ein Mehraufwand ohne Mehrnutzen“

Jährlich untersucht die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem Praxisbarometer Digitalisierung den Fortschritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen. In diesem Jahr sieht die Vereinigung ein Manko bei der digitalen Kommunikation mit Krankenhäusern.

Das „Praxisbarometer Digitalisierung 2023“, durchgeführt vom IGES Institut im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), präsentiert die Ergebnisse der sechsten bundesweiten Befragung von Vertragsärzten und -psychotherapeuten zur Digitalisierung in ihren Praxen. Ingesamt beteiligten sich diesmal 3.165 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an der Studie. Der Fokus dabei lag insbesondere auf der Nutzung digitaler Anwendungen wie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), des elektronischen Rezepts (eRezept) und der elektronischen Patientenakte (ePA). Auch die Telematikinfrastruktur (TI) sowie die Erfahrungen der Anwenderinnen und Anwender waren Gegenstand der Befragung.

Das Gesundheitswesen wird digitaler

Die Ergebnisse zeigen in unterschiedlichen Praxisbereichen eine starke Zunahme der Digitalisierung. Besonders die Kommunikation zwischen Niedergelassenen hat sich deutlich verbessert, wobei der Anteil der Praxen, die den KIM-

E-Health Monitor

Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) nutzen, sich innerhalb eines Jahres von 20 auf 38 Prozent nahezu verdoppelt hat. Auch die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die digitale Übermittlung von Unterlagen seitens der Patienten vor dem Termin hat deutlich zugenommen. Besorgt zeigt sich Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV,

jedoch mit Blick auf den digitalen Austausch zwischen Praxen und Kliniken: „Die Digitalisierung macht leider immer noch an den Sektorengrenzen Halt“, erklärt sie. So gaben nur knapp sieben Prozent der Befragten an, dass die schriftliche Kommunikation mit Krankenhäusern nahezu oder mehrheitlich digital erfolgt. Den Nutzen, den das besonders bei der

Zwischen Potenzial und Problemen: Wird das Großvorhaben Digitalisierung zur Großbaustelle?

Die „Apps auf Rezept“

werden immer beliebter

Was die Telematikinfrastruktur bereits erreicht hat, steht den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) noch bevor: Sie werden zum Standard. Eine Studie von McKinsey zeigt aber: Es gibt Handlungsbedarf

Der aktuelle „E-Health Monitor 2023/24“ von McKinsey zeigt sehr deutlich, dass es mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangeht. So verdoppelte sich im vergangenen Jahr die Zahl der verordneten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf 235.000.

„Bei einem durchschnittlichen Herstellerpreis von 529 Euro pro App“, erläutert McKinsey, „lag das DiGAMarktvolumen damit bei rund 125 Millionen Euro.“ Neben der reinen Zahl legt auch die Auswahl an Anwendungen zu.

Bis Mitte Januar 2024 wurden 53 Apps für zwölf Therapiegebiete in das DiGA-Verzeichnis aufgenom-

men und damit 20 mehr als im Jahr zuvor. Die auch als „Apps auf Rezept“ bezeichneten DiGA decken mittlerweile ein breites Spektrum ab: von Wirbelsäulen- und Stoffwechselerkrankungen über Krebs bis hin zu Burnout.

„Mittlerweile hat rund ein Drittel der Ärzte bereits eine DiGA verschrieben – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr“, kommentiert Laura Richter, Partnerin bei McKinsey und Mitherausgeberin der Studie. Auch auf Patientenseite nimmt das Interesse an digitalen Gesundheitsservices zu. Das zeigt sich neben der verstärkten Nutzung frei verfügbarer Gesundheits-

digitalen Übermittlung von Krankenhaus-Entlassbriefen hätte, erkennen dem gegenüber jedoch ganze 71 Prozent.

Die TI: Große Hilfe oder großes Problem?

Die TI-Anwendungen, insbesondere die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das E-Rezept, erfahren generell eine hohe Akzeptanz. Fast 92 Prozent der Befragten nutzen die eAU. Die Nutzung des E-Rezepts stieg im Vergleich zum Vorjahr um 21 Prozentpunkte von nur acht auf ganze 29 Prozent. Nahe liegt hier ein Zusammenhang zwischen den steigenden Zahlen und der bundesweiten Einführung des Dienstes Mitte des vergangenen Jahres. Trotzdem läuft die TI in zahlreichen Praxen noch immer nicht einwandfrei. 18 Prozent der Praxen berichten von täglichen Problemen im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur. Die TI-Störungen beeinträchtigen dabei nicht selten Praxisabläufe. So moniert etwa Jens-Uwe Jerichow, Chirurg aus Boizenburg/Elbe: „Ich sehe den Nutzen der Dinge, aber die TI, wie sie jetzt läuft, ist ein Mehraufwand ohne Mehrnutzen.“

Forderungen der KBV

Trotz der positiven Entwicklung macht die Studie an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf deutlich. Steiner erklärt deshalb: „Digitalisierung muss durch einen konkreten Mehrwert für die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung überzeugen.“ Außerdem müssten, so Steiner weiter, entsprechende Dienste entlang der Bedürfnisse der Anwenderinnen und Anwender entwickelt werden, um diese in ihrem Alltag zu entlasten: „Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass

Digitalisierung nicht dazu genutzt werden darf, weitere nicht-medizinische Aufgaben in die Praxen zu verlagern“ So sei es etwa die Aufgabe der Krankenkassen, Patientinnen und Patienten über die Möglichkeiten von Diensten wie der ePA und des E-Rezepts aufzuklären und für mehr Bewusstsein und Akzeptanz dieser in der Bevölkerung zu schaffen.

Auch die Qualität der Hard- und Softwarekomponenten wie der TI müsse flächendeckend sichergestellt werden, um Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal nicht zusätzlich durch technische Schwierigkeiten zu belasten. Dabei betonte die KBVVorständin: „Hierzu müssen unter anderem Performanz- und Usability-Vorgabensektorübergreifend und zentral durch die verantwortliche Stelle – beispielsweise durch die gematik – vorgegeben, zugelassen und durchgesetzt werden.“ Außerdem erklärte sie: „Eine teilweise Digitalisierung schafft doppelte Aufwände und verringert damit die Akzeptanz in der Vertragsärzteschaft. Bevor neue Bereiche für die Digitalisierung in den Blick genommen werden, sollte daher eine vollständige Digitalisierung bereits eingeführter Verfahren erfolgen.“

Das PraxisBarometer Digitalisierung 2023 verdeutlicht den positiven Trend der Digitalisierung in Vertragsarztpraxen. Die hohe Nutzung von TI-Anwendungen zeigt das Engagement der Ärzteschaft. Dennoch sind Herausforderungen wie die digitale Kommunikation mit Krankenhäusern und die Qualitätssicherung von Hard- und Softwarekomponenten zu bewältigen. Die Forderungen der KBV unterstreichen die Notwendigkeit von sorgfältigen Tests, klarem Mehrwert und vollständiger Digitalisierung bestehender Verfahren. cm

Apps auch im Wunsch nach Online-Terminvereinbarungen und digitalen Rezepten. Um elf Prozentpunkte haben diese Services jeweils zugelegt. Und die Praxen erfüllen diesen Wunsch immer öfter: Der Anteil der Arztpraxen, die digitale Services anbieten, hat sich 2023 um fünf Prozentpunkte auf 66 Prozent erhöht.

Wo Licht ist ...

Doch wo Licht ist, da ist auch Schatten. Der E-Health Monitor stellt zwar fest, dass mittlerweile nahezu alle Apotheken (99 Prozent) und Praxen (98 Prozent) an die Tele-

matikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, doch berichten zwei Drittel der Nutzer von „wöchentlichen oder sogar täglichen Problemen mit der Technik“. Auch die elektronische Patientenakte (ePA) ist ihren Kinderschuhen noch nicht entwachsen. Laut Studie wurden im vergangenen Jahr zwar rund 350.000 ePA aktiviert – und damit 41 Prozent mehr als im Jahr zuvor –, doch hat damit nach wie vor nur ein Prozent der gesetzlich Versicherten Zugriff auf eine digitale Akte. Dieser Zustand dürfte sich allerdings bald ändern, denn mit Start des Opt-out-Verfahrens erhält jeder Versicherte automatisch eine ePA, sofern er nicht widerspricht.

„Die internationale Erfahrung zeigt, dass die Einführung des Optout-Verfahrens der ePA zum Durchbruch verhelfen könnte", vermutet auch Mitherausgeber Matthias Redlich. Durch eine ähnliche Verpflichtung hat die Verbreitung des elektronischen Rezepts stark zugelegt. Zum Jahresbeginn 2024 wurde die digitale Verschreibung verpflichtend, sodass bis Mitte Januar bereits 22 Millionen mehr E-Rezepte eingelöst wurden als im gesamten ver-

gangenen Jahr. Laut McKinsey ist damit jedes zweite eingelöste Rezept ein E-Rezept.

Telemonitoring

Hierzulande gibt es derzeit nur etwa 200.000 Patienten, deren Werte aus der Ferne überwacht werden. Dabei habe das Telemonitoring, wie McKinsey feststellt, auch einen „erheblichen ökonomischen Nutzen“: Das Potenzial betrage rund 4,3 Milliarden Euro jährlich – zum Beispiel durch die Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, kürzere Liegezeiten oder durch die Verlagerung in die ambulante Versorgung.

„Noch ist Deutschland nicht am Ziel, aber langfristig trägt die Digitalisierung im Gesundheitswesen dazu bei, sowohl die Spitzenmedizin als auch die Routineversorgung zu verbessern sowie effizienter und sicherer zu machen“, resümiert Mitherausgeber Tobias Silberzahn. su

Weiterlesen

Der„E-Health Monitor 2023/24“ steht hier zum kostenfreien Download bereit: [ voge.ly/vglBNLs ]

Urheberrecht

Die Nachnutzung der eGov-Campus-Inhalte

Der eGov-Campus bietet kostenfreien Zugang zu Lehrmaterialien durch Open Access. Doch auch hier gilt das Urheberrecht. Was es zu beachten gibt und wie urheberechtlich geschützte Materialien weiterverbreitet werden dürfen.

Der eGov-Campus ist eine OnlinePlattform, die Verwaltungsmitarbeitenden und anderen Interessierten die Möglichkeit bietet, sich zu Fragen der Verwaltungsdigitalisierung auf Hochschulniveau weiterzubilden. Die Inhalte werden von Professoren und Professorinnen sowie ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern erstellt und von einem Beirat aus Wissenschaft und Verwaltung kuratiert. Finanziert wird das Projekt vom IT-Planungsrat und die Inhalte werden als „Open Access“ zu Verfügung gestellt.

Doch was bedeutet eigentlich „Open Access“?

Der Begriff „Open Access“ ist Englisch und steht für „offener Zugang“. Er wurde im Jahre 2002 von der Budapester Initiative, einem Zusammenschluss von internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, in der Budapester Erklärung als Antwort auf die Zeitschriftenkrise der 1990er Jahre geprägt. In dieser waren die Bibliotheken und Forschungseinrichtungen weltweit mit steigenden Kosten für den Zugang zu

wissenschaftlichen Zeitschriften konfrontiert.

Zum einen ermöglicht „Open Access“ die kostenlose Nutzung für eigene Zwecke, zum Beispiel das Durchlesen von Zeitschriftenartikeln oder im Falle des eGov-Campus das Einschreiben und Durcharbeiten von Kursmaterialien zur eigenen Weiterbildung, ohne Bezahlschranke.

Zum anderen erlaubt „Open Access“ urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht nur zu lesen, sondern auch „zu kopieren, zu verteilen, zu drucken und [..] auf jede denkbare legale Weise zu benutzen, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren.“

Welche Rolle spielt das Urheberrecht?

Urheberrechtlich geschützte Materialien sind Sprachwerke, das heißt Schriftstücke, aber auch Reden und Filmwerke (§2 Urheberrechtsgesetz), die eine gewisse Individualität und einen persönlichen Ausdruck der Ersteller zum Ausdruck bringen, die sie von anderen bereits existierenden Werken abgrenzen.

Die eGov-Campus-Inhalte, zu denen Filme, PowerPoint-Präsentationen, Quizze und Tests gehören, sind solche urheberechtlich geschützten Werke. Die Urheber sind die Professoren und Professorinnen sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die die Schulungen erstellen.

Laut Urheberrechtsrecht steht ihnen grundsätzlich das alleinige Recht zu, die Materialien: W zu vervielfältigen, W zu verbreiten, W auszustellen, W vorzuführen, W öffentlich über Internetkanäle zugänglich zu machen, W die Inhalte auf Tonträger zu übertragen.

Oftmals räumen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen die ausschließlichen Nutzungsrechte an ihren Werken Verlagen gegen ein Entgelt ein, die dann die Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung der Werke vorantreiben. Ist ein Werk in einem solchen Verlag erschienen, müsste die Erlaubnis des jeweiligen Verlages eingeholt werden, wenn die jeweiligen Inhalte in einer der oben genannten Weisen nachgenutzt

Das Urheberrecht gilt nicht nur für gedruckte Werke, auch bei frei zugänglichen Materialen im Netz ist dieses zu beachten.

werden sollten. Diese wird in der Regel im Rahmen von individuell ausgearbeiteten Lizenzen gegen ein Entgelt erteilt.

Urheberechtlich geschützte Materialien als „Open Access“

Wenn Inhalte, so wie die eGovCampus-Materialien, unter dem Open-Access-Prinzip veröffentlicht werden, wird das Urheberrecht nicht ausgehebelt. Stattdessen werden die Inhalte unter sogenannten freien Lizenzen veröffentlicht; das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software listet mehr als dreißig solcher auf. Freie Lizenzen erteilen der Allgemeinheit ein a priori Recht, die Materialien, wie in der Lizenz aufgeführt, verwerten zu dürfen. Sie sind nicht widerrufbar.

Zu den freien Lizenzen gehören auch die Creative Commons Lizenzen, die den jeweiligen Nutzerinnen und Nutzern ganz unterschiedliche Rechte einräumt:

W Attribution/Namensnennung (by): Der Name des Urhebers muss bei der Weitergabe genannt werden.

W Non-Commercial/nicht kommerziell (nc): Die Inhalte dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

W No Derivatives/keine Bearbeitung (nd): Sämtliche Inhalte dürfen nicht verändert werden.

W Share Alike/Weitergabe unter gleichen Bedingungen (sa): Die Inhalte müssen nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.

Die eGov-Campus-Inhalte stehen unter der „CC BY-SA 4.0“-Lizenz. Diese besagt, dass Inhalte bearbei-

tet, vervielfältigt und auch kommerziell, zum Beispiel in einem eigenen Youtube-Kanal, verwertet werden können, solange die ursprünglichen Autoren genannt werden (BY – BY WHOM?) und die neu erstellten Inhalte unter der gleichen Lizenz (SA - SHARE ALIKE) veröffentlicht werden. Die Hochschulen und der eGovCampus tragen durch diesen offenen Ansatz zur Verbreitung hochwertiger und frei verwertbarer Lernangebote bei, die in übergreifenden Lehr- und Lernkontexten, zum Beispiel in der Hochschullehre, in Inhouse-Schulungen oder in anderweitig kommerziellen Weiterbildungsangeboten zum Tragen kommen können.

Die Autorin

Sylvia Jakob ist Referentin für Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.

Weitere Informationen

Das Urheberrechtsgesetz können Sie hier einsehen:

[ voge.ly/vglPBCt/ ]

Zum eGov-Campus gelangen Sie hier:

[ egov-campus.org ]

Trends, Technologien, Gadgets, Kongresse & Messen und unsere Zahl der Woche –unsere Bildergalerien vermitteln News und Hintergründe auf einen Blick. Schauen Sie doch mal rein! www.egovernment.de/bildergalerien_listing/

29. Februar und 1. März

27. Europäischer Verwaltungskongress

AUFBRUCH: Nachhaltig gestalten – oder scheitern! Unter diesem Motto treffen Entscheider des Public Sectors zur 27. Ausgabe des Europäischen Verwaltungskongresses in Bremen aufeinander, um die Branchentrends des noch jungen Jahres zu definieren.

Wie muss die Öffentliche Verwaltung befähigt werden, um Zukunftsaufgaben bewältigen zu können? Welchen Anteil kann dabei die Politik leisten? Und wie kann das Verwaltungshandeln von Nachhaltigkeitsgedanken geprägt werden? Diesen und weiteren Fragen möchte der Europäische Verwaltungskongress Ende Februar und Anfang März in Bremen nachgehen. Vor dem Hintergrund dieser grundsätzlichen Fragen finden an den beiden Kongresstagen parallel vier verschiedene Foren statt.

Die behandelten Oberthemen der Foren sind „Personal“, „Strategie und Steuerung“, „Digitalisierung

Überblick

27. Europäischer Verwaltungskongress

29. Februar und 1. März

An verschiedenen Standorten in 28195 Bremen

Veranstaltungszeiten:

13.45 bis 17.15 Uhr (Tag 1) bzw. 9 bis 12 Uhr (Tag 2)

Veranstalter: w2m-net veranstaltungen

Veranstaltungspreise:

225 Euro für Mitglieder des ÖD 325 Euro für andere Teilnehmer

[ verwaltungskongress-bremen.de ]

Nach einem Jahr Pause findet der 27. Europäische Verwaltungskongress in der Bremer Innenstadt statt.

und E-Government“ sowie in diesem Jahr neu „Verwaltung in Europa“. Im Forum Personal wird der wichtigen Fragestellung nachgegangen, wie Fachkräfte für den Public Sector begeistert und vor allem gehalten werden können.

Klimaneutralität, städteplanerische Entwicklungen hin zur Smart City oder die Transformation hin zu einem schlanken Verwaltungsapparat stellen nur einen kleinen

Teil des Forums Strategie und Steuerung dar.

Insbesondere das Krisenmanagement und wichtige organisatorische Stellschrauben werden am zweiten Tag des Kongresses vertieft diskutiert. Beim Forum Digi-

SichererDatenaustauschdarfnichtkompliziertsein

Einfach,sicherund zertifiziert:Sogeht Datenaustausch!

MarkusHegewald SalesManagerundExperte fürsicherenDatentransfer FTAPISoftwareGmbH

talisierung und E-Government dreht sich in diesem Jahr vieles um den Megatrend „Künstliche Intelligenz“. Ob in Kombination mit Nachhaltigkeit oder agilen Strategieprozessen – KI scheint Fuß gefasst zu haben. Auch die Bereiche Cybersicherheit und die interdisziplinäre Zukunftsaufgabe der digitalen Transformation werden hier behandelt. Das Forum Verwaltung in Europa behandelt den Aspekt, dass alle staatlichen und kommunalen Verwaltungsbehörden stets auch die Verwaltungstätigkeiten der Europäischen Union ausüben und entsprechend auch gewisse rechtliche Rahmenbedingungen einhalten müssen. jk

Bitkom Bildungskonferenz

Selbstbestimmte Navigation durch Lernwelten und Leuchtturmprojekte aus dem Bildungswesen bilden den Kern der Bildungskonferenz #bildung24 des Branchenverbands Bitkom.

Entscheiderinnen und Entscheider aus Politik, Wissenschaft, Bildungspraxis, Unternehmen und EdTech-Startups sind Mitte März dazu eingeladen, sich zur Zukunft des Bildungswesens auszutauschen. Die Topthemen der Konferenz sind dieses Jahr neben Künstlicher Intelligenz in der Bildung insbesondere die innovativen digitalen Umgebungen der virtuellen Lernwelten. Durch derartige immersive sowie interaktive Räume sollen zukünftig ganze virtuelle Klassenzimmer abgebildet werden können. Dies soll zu einer Entlastung der Lehrkörper in der Breite führen.

Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Agenda der #bildung24 ist die Bestrebung, Bildungserfolg mess-

bar zu machen. Effizienzsteigerungen im Unterrichtsbetrieb und standardisierte sowie homologisierte Tests sollen die europäische und internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Schülerinnen und Schüler sicherstellen und sie zu Digital Talents formen. Durch die sogenannten Transformation Skills soll ein immerwährender Lernprozess angestoßen werden, durch den sowohl die Schülerschaft als auch die Lehrerinnen und Lehrer nachhaltig profitieren.

Digitale Vorreiterschulen, sogenannte Smart Schools, stellen auf der #bildung24 Best Practices vor. Als Keynote-Speaker werden unter anderem Bettina Stark-Watzinger (FDP), Bundesministerin für Forschung und Bildung, Florian

Fabricius, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, sowie Professor Dr. Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbands, erwartet. jk

Überblick

#bildung24 Bildungskonferenz 13. und 14. März

Die Veranstaltung findet online statt.

Veranstalter: Bitkom

Veranstaltungspreis: Die Teilnahme an #bildung24 ist kostenfrei möglich.

[ bildungs-konferenz.de ]

HäufigberichtendieMediendarüber,wiezähundlangsam die Kommunikation mit Behörden abläuft, wie lange es dauert,bismanUnterlagenbekommtundwiegenervtdie Bürger:innendarübersind.WasdabeiaußerAchtgelassen wird:FürdieMitarbeitendeninBehördenbedeutetalldies StressundeinhohesArbeitspensum.DabeigibtesMittel undWege,demGanzenAbhilfezuschaffen.

DokumentelassensichheuteinbeliebigerGrößeeinfach per E-Mail versenden – und das sogar DSGVO-konform! So werden keine Termine mehr benötigt, um Bescheinigungen auszuhändigen oder Unterlagen bei Behörden einzureichen. Der digitalisierte Datenaustausch kann zur großenEntlastungwerden,wennmandaraufachtet,dass ersicherundintuitivgeschieht.

Wie der Austausch von Daten zwischen Behörden und Bürger:innen einfach in den Arbeitsalltag der BehördenMitarbeitenden integrierbar ist, zeigt Markus Hegewald, ExpertefürsicherenDatenaustausch,indiesemWebinar. ErlebenSieanhandpraxisnaherBeispielewieSieZeiteinsparen können, ohne dabei auf die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu verzichten – dank zertifizierter Software-Lösung

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Natalie Ziebolz Redaktionsleitung eGovernment

Konferenz-Hotline: 0821 2177-174

13. und 14. März

Lösungspartner

Nortal AG

Ansprechpartner: Martin Rebs Knesebeckstraße 1 10623 Berlin Tel. 030/31 80 509-00 info.de@nortal.com www.nortal.com/de CONSULTING

Unsere Stärke liegt in der Lösung komplexer Aufgabenstellungen für unsere Kunden. Seit über 20 Jahren realisieren wir erfolgreich große IT-Projekte in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft. Neben der Beratung, der Entwicklung und dem Betrieb sind die fachlichen Schwerpunkte • Digitalisierung, • eHealth, • Finanzen/ePayment, • eGovernment, • eRechnung.

DIGITALE BÜRGERDIENSTE

JCC Software GmbH

Ansprechpartner: Maik Osterholt Mendelstraße 11 48149 Münster Tel. 0251/980147-0 info@jccsoftware.de www.jccsoftware.de

Weniger warten, mehr erledigen! JCC Software hilft Ihnen dabei die Verwaltungsprozesse in Ihrer Gemeinde für Bürger und Mitarbeiter zu digitalisieren: Von der Terminvergabe über die Personalplanung bis zur Besuchersteuerung und Zahlungsabwicklung. Seit über 30 Jahren entwickeln wir unsere Software gemeinsam mit Kommunen für Kommunen. Jetzt kostenlose Vorführung vereinbaren: www.bit.ly/jcc-software-demo

DMS, WORKFLOW UND ARCHIV

PDV GmbH

Haarbergstraße 73 99097 Erfurt Tel. +49 361 4407 100 Fax. +49 361 4407 299 info@pdv.de

Mit der Lösungsplattform VIS-Suite zählt die PDV GmbH zu den renommiertesten E-Akte-Anbietern in Deutschland. Die mit dem E-Akte-Award bereits 7-mal ausgezeichnete Produktfamilie hält Module gemäß dem Organisationskonzept E-Verwaltung bereit und ist in Bundesbehörden, Landesund Kommunalverwaltungen sowie im kirchlichen Umfeld, in der Polizei und in der Justiz erfolgreich im Einsatz. Das standardbasierte System erlaubt eine schnelle und allen voran wirtschaftliche Umsetzung der E-Verwaltung.

xSuite Group GmbH

Ansprechpartner: Daniel Petersen Hamburger Str. 12 22926 Ahrensburg Tel. 0173/7208949 info@xsuite.com www.xsuite.com

Als Softwarehersteller der SAP-zertifizierten xSuite® bieten wir für öffentliche Auftraggeber eine standardisierte, SAP-integrierte Lösung zur Rechnungsverarbeitung. Angesprochen werden die SAP-Module FI, MM, PSM und PSCD sowie der Kommunalmaster Finanzen. Es können alle Rechnungsformate wie Papier, PDF, XRechnung, ZUGFeRD, etc. verarbeitet werden.

OPTIMAL SYSTEMS Vertriebsgesellschaft mbH Hannover

Ansprechpartner: Björn Wittneben Wöhlerstraße 42 30163 Hannover Tel: +49 511 123 315-0 hannover@optimalsystems.de www.optimal-systems. de/hannover

OPTIMAL SYSTEMS Hannover ist seit 1997 die treibende Kraft für ein optimales Enterprise Content Management System in Öffentlichen Verwaltungen. In dem ECM enaio® werden Dokumente digital erfasst, ausgewertet, verwaltungsweit für alle berechtigten Mitarbeiter*innen bereitgestellt und rechtssicher archiviert. Dank der ausgeprägten Schnittstellenvielfalt zu kommunalen Fachverfahren ist ein reibungsloser Datentransfer möglich.

E-GOVERNMENT & DIGITALISIERUNG

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ELEKTRONISCHE VERWALTUNGSARBEIT

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AKDB

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Der Marktführer für kommunale Software: Die AKDB bietet Entwicklung, Pflege und Vertrieb qualifizierter Lösungen für alle Bereiche der Kommunalverwaltung. Zur Angebotspalette gehören im BSI-zertifizierten Rechenzentrum gehostete Fachverfahren für das Finanz-, Personal-, Verkehrs-, Sozial- und Grundstückswesen. Das BürgerservicePortal ist die bundesweit modernste und reichweitenstärkste E-Government-Plattform für Online-Verwaltungsdienste

Governikus KG

Ansprechpartner: Stefan Rauner

60549 Frankfurt/Main

Tel: +49 69 6435515-0

Fax: +49 69 6435515-99 egov@fabasoft.com www.fabasoft.com

Fabasoft ist als Produktanbieter und bei der erfolgreichen Umsetzung der Partner für die öffentliche Verwaltung. Nahezu drei Jahrzehnte Erfahrung in Sachen E-Government-Lösungen machen die Fabasoft eGov-Suite zu einem führenden Produkt im deutschsprachigen Raum. Flexible Nutzungsformen und die Integration in den Standardarbeitsplatz sorgen für hohe Anwenderzufriedenheit. Die Fabasoft eGovSuite unterstützt alle Module des Konzepts E-Verwaltungsarbeit.

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IT-SICHERHEITSTECHNOLOGIE

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Der Name procilon steht seit mehr als 20 Jahren für sichere Softwaretechnologie in der öffentlichen Verwaltung. Heute nutzen mehr als 850 Kommunen, Landes- und Bundesbehörden procilonSoftware und strategische Beratungsleistungen für sicheres E-Government

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Die Governikus KG ist ein führender Anbieter von ITLösungen für den gesamten Zyklus elektronischer Kommunikation von der Authentisierung über den sicheren Datentransport bis hin zur Beweissicherung elektronischer Daten. Gesetzeskonformität, Sicherheit und Innovation stehen für das in Deutschland und EU agierende Unternehmen im Vordergrund.

Mit innovativen Lösungen, praxisorientierter Qualifizierung und hoher Beratungskompetenz ist PROSOZ Herten seit über drei Jahrzehnten das führenden Softwareund Beratungshaus für kommunale Verwaltungen. Als Vordenker für die Digitalisierung in den Kommunen stehen wir Ihnen als strategischer Partner zur Seite.

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ECM & DMS

SPEZIAL – VERLAGSSONDERVERÖFFENTLICHUNG

KOMMUNALES E-GOVERNMENT

OZG-Umsetzung

Open Data

E-Akte

Cybersicherheit

Smart City

E-IDAS

E-Rechnung

Prozesssmanagement

EfA-Marktplatz

New Work

Am Bedarf vorbei digitalisiert?

Kommunales eGovernment auf dem Prüfstand

Die Mehrheit aller Kommunen in Deutschland ist im ländlichen Raum verortet. Verwaltungsakte und Strukturen des Public Sector sind jedoch oftmals auf die Lebensumstände der Einwohner der 82 deutschen Großstädte ausgelegt. Wurde falsch priorisiert?

In einer Ära stetig fortschreitender Digitalisierung ist auch der öffentliche Sektor aufgefordert, zeitgemäß zu agieren. Kommunen setzenvermehrtaufdigitaleLösungen, um Verwaltungsprozesse zu optimieren und den Bürgern einen zeitgemäßen Service bieten zu können. Das kommunale eGovernment rückt dabei in den Fokus – schließlich verspricht es nicht nur eine Modernisierung der Verwaltung, sondern auch eine Stärkung der Bürgerbeteiligung und in diesem Zuge auch eine erhöhte Transparenz. Die Digitalisierung hat nämlich längst Einzug in unseren Alltag gehalten. Sei es im privaten oder auch im beruflichen Kontext. Digitale Helferlein, Smartphones und neuerdings Chatbots bestimmen die Lebenswirklichkeit vieler Bürgerinnen und Bürger. Es scheint daher nur konsequent, dass auch die Kommunen ihre Verwaltungsstrukturen modernisieren und das gesamte Möglichkeitsspektrum, das ihnen zur Verfügung steht, ausschöpfen. Kommunales eGovernment soll den Bürgerinnen und Bürgern optimierte Serviceangebote und die Möglichkeit bieten, Verwaltungsakte niederschwellig und ortsunabhängig in Anspruch zu nehmen. Soweit jedenfalls die Theorie.

Wie viele Kommunen gibt es eigentlich?

Zum aktuellen Zeitpunkt leben etwa 78 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im urbanen Umfeld. In absoluten Zahlen entspricht das knapp 66 Millionen Menschen. Diese Zahl soll – laut einer Prognose des Statistischen Bundesamtes – bis ins Jahr 2050 sogar auf rund 85 Prozent der Gesamtbevölkerung (72 Millionen) ansteigen. Im europäischen Vergleich rangiert Deutschland mit diesen Werten allerdings nur im oberen Mittelfeld. Ein kleines europäisches Land beansprucht hierbei die Pole-Position für sich. Statistisch betrachtet leben von 100 Belgiern 98,5 in einer Stadt. Weltrekord. Zurück nach Deutschland. Im Umkehrschluss bedeutet diese Zah-

lenlage, dass momentan „nur“ etwa 18,5 Millionen Menschen im ländlich geprägten Raum leben. Ein erneutes Bemühen der Statistik zeigt, dass es deutschlandweit 82 sogenannte Großstädte – also Kommunen mit einer Mindesteinwohnerzahl von 100.000 – gibt. Im krassen Gegensatz dazu steht die schiere Menge an Kommunen in Deutschland. Rund 11.000 Stück gibt es. Beinahe jede dieser

hen sogar noch größere Wachstumschancen im Raum. Die Fachmesse Kommunale in Nürnberg beispielsweise konnte Mitte Oktober Besucher- und Ausstellerrekorde vermelden, und auch online erhielt die Veranstaltung regen Zuspruch. Neue Technologien, wie etwa der Megatrend der Künstlichen Intelligenz, die mittlerweile in gefühlt jedem zweiten Produkt integriert wird, oder Low-Code-

wichtigsten 15 Verwaltungsleistungen volldigital und medienbruchfrei durchführbar sind. Dass die Umsetzung der Digitalisierung teilweise derart schleppend vonstatten geht, ist verschiedenen Faktoren geschuldet. Einerseits sind Digitalisierungsvorhaben alles andere als preiswert und die planmäßigen Digitalisierungsbudgets in der Öffentlichen Verwaltung grundsätzlich zu knapp

Zahlreiche Kommunen sind auf Unterstützung bei Digitalisierungsvorhaben durch Bund und Länder angewiesen, da die hauseigenen Etats zu knapp bemessen sind.

Kommunen verfügt über einen Bürgermeister, eine eigene Verwaltung sowie mindestens eine Amtsstube. Gesamtwirtschaftlich betrachtet müssen all diese Kostenfaktoren demnach mit dem Faktor 11.000 multipliziert werden. Und die Digitalisierung ist hierbei noch gar nicht berücksichtigt.

Föderalismus als Innovationsbremse?

Aufgrund dieser und weiterer Tatsachen ist der Markt für Lösungen im Bereich des kommunalen eGovernment in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass sich der Markt rund um den Public Sector im Laufe der Dekade beinahe verdoppelt. Im Bereich öffentliche Sicherheit ste-

Ansätze wie Modul-F aus der Feder der Hamburger Stadtverwaltung sind Innovationstreiber im Public Sector. Der ebenfalls im vergangenen Jahr gestartete Marktplatz für die Nachnutzung von Fachverfahren nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) soll dafür sorgen, dass im Idealfall der Kostenpunkt pro Fachverfahren und Kommune signifikant sinkt. Doch im Hinblick auf das Dashboard Digitale Verwaltung, welches tagesaktuell den Status wichtiger Vorhaben zur Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung darstellt, zeigt sich, dass in Deutschland weniger als 30 Prozent aller OZG-Leistungen flächendeckend digital verfügbar sind. Kein Fakt, auf den man stolz sein kann. Immerhin ist die Bundesregierung der festen Überzeugung, dass bis Ende dieses Jahres die

bemessen. Andererseits müssen Kommunen und Behörden ab einem gewissen Auftragsvolumen europäische Vergaberichtlinien berücksichtigen. Bundesländer wie Hamburg, die mit Dataport auf einen Groß-Dienstleister in eigener Trägerschaft zurückgreifen können, haben allerdings im bundesweiten Vergleich einen beinahe unfairen Standortvorteil. Sie können die eigenen Dienstleister mit der zeitnahen Erstellung einer Fachanwendung beauftragen. Die Bundesländer, die über keinen derartigen Hausdienstleister verfügen, müssen sich oftmals am freien Markt bedienen und teilweise für den flächendeckenden Rollout eines digitalen Verwaltungsaktes auf die Lösungen mehrerer Hersteller zurückgreifen. So kann es durchaus vorkommen, dass zwei Fach-

anwendungen, die nominell die gleichen Verwaltungsakte bewerkstelligen, nicht miteinander „sprechen“ können. Interoperabilität sieht anders aus. Auch finanziell müssen diese Bundesländer größere Investitionen tätigen, um vergleichbare Resultate geliefert zu bekommen.

Kann man also sagen, dass durch den Föderalismus Innovationen und die Digitalisierung im Allgemeinen ausgebremst werden? Fragt man Verwaltungen in Hamburg oder Bayern, also diejenigen, die momentan laut Dashboard Digitale Verwaltung im Vergleich der Bundesländer an der Spitze stehen, wird die Antwort wohl ein klares Nein sein. Schließlich werden deren Fachanwendungen schlüsselfertig und kosteneffizient entwickelt und müssen bei Bedarf nur geringfügige Modifikationen – etwa kosmetischer Natur –durchlaufen. Wenn man allerdings ans andere Tabellenende, also zum Beispiel ins Saarland blickt, wird die Antwort jedoch deutlich differenziert ausfallen. Bundesweite Lizenzierungsmodelle könnten hierbei Abhilfe schaffen und finanzielle Entlastung bieten. Digitalisierung ist jedoch seit jeher genau wie Bildung Ländersache.

Digitalisierungsbedarf

Gerade Bürgerinnen und Bürger, die in Großstädten leben, haben abgesehen vom Pass- und Meldewesen sowie dem kommunalen Parkraummanagement selten Berührungspunkte mit der Öffentlichen Verwaltung. Im Bundesschnitt kommen auf jede Person weniger als zwei Verwaltungsakte pro Jahr. Mit zunehmendem Digitalisierungsgrad von Gesellschaft und Kommunen kann und muss diese Zahl jedoch sprunghaft ansteigen. Kommunales eGovernment ist mehr als nur ein Schlagwort – es ist der Schlüssel zur Modernisierung der kommunalen Verwaltung und zur Stärkung der Bürgerbeteiligung. Die Weichen für die digitale Zukunft sind gestellt, und es liegt an den Kommunen, die Chancen zu nutzen und ihre Verwaltungen fit für das digitale Zeitalter zu machen. Ein mutiger Blick über den Tellerrand des eigenen Bundeslands oder gar über Landesgrenzen hinweg ist für die Entscheiderinnen und Entscheider im Public Sector nicht nur ratsam, sondern vielmehr ein Garant für eine gleichermaßen innovative wie effiziente Öffentliche Verwaltung. Ein System, bei dem finanzielle Aspekte eigentlich eine untergeordnete Rolle spielen und bei dem die Mehrwerte für die Bürgerschaft stets im Vordergrund stehen sollten, es aber nicht tun. jk

Die nächste Ausgabe der eGovernment erscheint am Montag, den 26. Februar 2024.

Das SPEZIAL dieser Ausgabe widmet sich dem Thema Cloud & IT-Infrastruktur Anzeigenschluss ist der 12. Februar 2024.

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Verwaltungen effizient digitalisieren

Öffentliche Verwaltungen durchlaufen derzeit einen tiefgreifenden Wandel, getrieben von der Notwendigkeit, Bürokratie abzubauen, Kosten zu senken und die Transparenz zu erhöhen.

Das Enterprise-Content-Management-System (ECM) enaio® von OPTIMAL SYSTEMS bietet Technologien und Werkzeuge für die effiziente Erfassung, Verwaltung, Verteilung und Speicherung elektronischer Inhalte und steigert damit die Produktivität von Kommunen deutlich. enaio® verändert die Öffentliche Verwaltung durch die Digitalisierung von Dokumenten und Prozessen. Das ECM vereint elektronische Archivierung, Workflows,

Schnittstellenanbindungen und vieles mehr unter einem Dach. enaio® verwaltet Informationen ganzheitlich, unabhängig von ihrem Ursprung und macht sie den berechtigten Mitarbeitenden jederzeit und überall zugänglich. Durch die Digitalisierung mit enaio® entfallen Medienbrüche. Dokumente werden zentral verwaltet und sind dank intelligenter Suchfunktionen schnell auffindbar. Mit enaio® werden Prozesse beschleunigt, während gleichzei-

tig die Sicherheit und Compliance gewährleistet sind. Dazu gehört auch die revisionssichere Archivierung. Die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen sorgt zudem für Rechtskonformität. Die Integration in bestehende Systeme, wie Microsoft Office oder diverse Fachanwendungen, funktioniert nahtlos. enaio® unterstützt unterschiedliche Erfassungsszenarien für Dokumente, so dass auch große Dokumentenbestände effizient verwaltet werden können. E-Mails,

Die Revolution in der

Kommunalverwaltung

Es überrascht daher nicht, dass viele Beschäftigte krankheitsbedingt ausfallen oder in die freie Wirtschaft wechseln.

Im Zentrum einer effizienten Kommunalverwaltung stehen engagierte Beschäftigte, die täglich daran arbeiten, ihre Arbeit zu modernisieren und die Bürokratie zu reduzieren.

Ironischerweise behindert eben diese Bürokratie oft echte Veränderungen. Eigenständiges Arbeiten und schnelles Handeln werden zur Herausforderung, wenn jede einzelne Entscheidung durch endlose Hierarchieebenen wandern muss.

Die Herausforderungen für Kommunalverwaltungen werden immer komplexer: Starkregen-Events, Geflüchtete integrieren, das OZG umsetzen – und das alles bei laufendem Alltagsgeschäft.

ShiftDigital hat die Lösung: Das Shift Studio ermöglicht es Beschäftigten:

W Ihre Arbeitsweise zu modernisieren, kreative Lösungen zu entwickeln und ohne bürokratische Hürden Neues auszuprobieren.

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nicht das Rathausgebäude oder der Internetauftritt.

Die Zukunft liegt in der Eigenständigkeit der Beschäftigten und der Reduzierung ihrer Arbeitslast durch die Optimierung und Digitalisierung von Prozessen. Hier setzt das innovative Shift Studio an:

W In enger Zusammenarbeit mit Verwaltungen entwickelt.

Faxe, Textdokumente und viele weitere Formate können problemlos in enaio® integriert werden. „Der Einsatz von enaio® führt zu einer erheblichen Produktivitätssteigerung“, erklärt Vertriebsbeauftragter Stephan Kramer von OPTIMAL SYSTEMS Hannover.

„Funktionen wie elektronische Signaturen, Versionierung, automatisierte Workflows und umfangreiche Recherchemöglichkeiten revolutionieren die tägliche Arbeit in der Verwaltung. Die mobile App und der Webclient ermöglichen ein ortsunabhängiges Arbeiten, was die Flexibilität für die Mitarbeitenden und den Service für die Bürger*innen erhöht“. Mit enaio® ist die Zukunft der digitalen Verwaltung keine Vision mehr, sondern greifbare Realität.

W Ermöglicht Beschäftigten, ohne Programmierkenntnisse ihre Prozesse zu digitalisieren und komplett digital durchzuführen

Durch die Nutzung des Shift Studios wird nicht nur die Effizienz gesteigert, sondern auch die Zufriedenheit der Beschäftigten. Die Software bietet Raum für kreative Ideen, fördert eigenständiges Arbeiten und beschleunigt Entscheidungsprozesse erheblich. Verabschieden Sie sich von ineffizienten Prozessen und bürokratischen Hürden! Setzen Sie auf das Shift Studio von ShiftDigital – die Revolution in der Kommunalverwaltung.

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Arbeitsagentur nutzt Videosystem zur Beratung

Videokommunikation als Basiselement digitaler Bürgerdienste

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt mit innovativen Ansätzen, wie Digitalisierung nutzbringend umgesetzt werden kann. Insbesondere das System „Mein Videotermin“ beweist sich als erfolgreiches Beispiel.

In Sachen Digitalisierung haben deutsche Verwaltungen nicht den allerbesten Ruf. Entsprechend harsch fallen denn auch mitunter die Kommentare aus. Da ist dann schnell vom digitalem Flickenteppich oder gar von Analogistan die Rede. Auch wenn der Nachholbedarf beim eGovernment unstrittig ist, ist die pauschale Kritik dennoch nicht immer gerechtfertigt. Ein gutes Beispiel ist hier die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Hohe Ansprüche an die Videokommunikation

Zusammen mit der Rentenversicherung und dem BAföG-Amt gehört sie zu den öffentlichen Verwaltungen, die wohl die meisten Bürgerkontakte haben. Entsprechend hoch sind die Ansprüche an die eingesetzten IT-Systeme. Müssen sie doch nicht nur die Vielzahl an Kundenkontakten bewältigen, sondern auch den besonderen Anforderungen öffentlicher Verwaltungen beim Datenschutz gerecht werden. So verwundert es nicht, dass gerade die Bundesagen-

tur immer wieder mit innovativen IT-Projekten von sich reden macht. Infolge der Corona-Pandemie erfuhren die Digitalisierungsprozesse innerhalb der BA eine weitere Beschleunigung. So führten etwa die speziellen Anforderungen des Lockdowns, die eine klassische Face-to-Face-Beratung der Klienten unmöglich machte, zur Einführung einer innovativen Kommuni-

kationslösung. Unter dem Namen „Mein Videotermin“ ermöglicht das hochskalierbare System die datenschutzkonforme Aufrechterhaltung und Abwicklung der täglichen Beratungsarbeit via Video, Chat und Audio. Erstellt wurde das System durch die Voigtmann GmbH. Dazu erklärte Stefan Latuski, seit August 2023 CIO der Bundesagentur für Arbeit: „Natür-

Videokonferenzen sind Bestandteil der Digitalisierung!

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Dezember 2020 ein Videokonferenzsystem eingeführt, das inzwischen fester Bestandteil des Beratungsangebots der BA ist. Im Interview spricht der Projektverantwortliche Lucas Albracht über das Projekt.

Herr Albracht, die Bundesagentur für Arbeit hat bereits in den vergangenen Jahren mit ihren Projekten zur Verwaltungsdigitalisierung immer wieder von sich reden gemacht. Wodurch zeichnet sich das aktuelle Projekt zur Videokommunikation aus?

Albracht: Wie so vieles, so hat auch unser Projekt zur Videokommunikation seinen Ursprung in der Corona-Pandemie. Bereits mit dem ersten Lockdown sahen sich unsere Mitarbeiter mit der Situation konfrontiert, eine für viele unserer Kunden extrem wichtige und oft existenzielle Dienstleistung – denken Sie nur an die Bewilligung des Arbeitslosengeldes oder die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen – trotz des Kontaktverbotes mit der gewohn-

ten Verlässlichkeit anzubieten. Da lag der Einsatz eines Videokonferenzsystems auf der Hand. Wie sehr wir damit den Nerv unserer Kunden trafen, zeigen auch die sehr guten Zugriffszahlen. Seit dem Start des Systems im Jahr 2020 haben wir mit den Kunden der BA über 500.000 Videokonferenzen durchgeführt.

In einer Umfrage unter unseren Kunden erklärten 97 Prozent, sie würden die Video-Beratung weiterempfehlen, 90 Prozent finden, das System sei einfach zu nutzen, und 83 Prozent sind grundsätzlich offen, auch ihr nächstes Gespräch wieder per Video durchzuführen.

Zu diesen guten Ergebnissen hat sicher beigetragen, dass wir von Beginn an daran gedacht haben, dass unsere Kunden mit nur drei

lich bleibt die persönliche Beratung vor Ort bestehen, gerade bei einem ersten Gespräch ist ein Besuch in der Agentur für Arbeit in der Arbeitsvermittlung sinnvoll. Aber als Alternative kann die Bürgerin/der Bürger mit ihrer Ansprechpartnerin oder ihrem Ansprechpartner in der Folge auch genauso per Videotermin ein persönliches Gespräch führen – be-

Interview zum Thema

Klicks an einer Videokonferenz teilnehmen können. Zudem haben wir darauf geachtet, dass die Anwendung browser- und geräteunabhängig ist, um keine unnötigen technischen Hürden aufzubauen.

Waren die BA-Mitarbeiter von dem System ebenfalls so überzeugt?

quem von zuhause aus, ohne Anfahrt und Wartezeit. Dies ist seit Ende 2020 eine Erweiterung unseres eService-Angebots mit mittlerweile rund 100 Online-Services und ein neuer, zeitgemäßer Kommunikationskanal zwischen Bürger und BA-Mitarbeitenden.“ Nach dem erfolgreichen Abschluss eines umfassenden Modellversuchs wird die Video-Anwendung nun in allen Bereichen der BA genutzt. Inzwischen sind über 1.000 Niederlassungen an das System angebunden. Und auch die Akzeptanz bei den Kunden ist gut. So berichten die Mitarbeiter der BA von einer entspannten Atmosphäre in den Videoberatungen, erläutert der Projektverantwortliche Lucas Albracht (mehr dazu im Interview). Der Geschäftsführer der Voigtmann GmbH, Peter Voigtmann, beschreibt die Vorzüge der VideoAnwendung so: „Es handelt sich um eine Videokommunikationslösung, die die höchsten Datenschutzstandards erfüllt und gleichzeitig hohe Kompatibilität auf Seiten des Bürgers und des Beraters gewährleistet. Dadurch hat die Bundesagentur für Arbeit stets volle Kontrolle über ihre Daten und die Bürger können von zuhause und unterwegs, unabhängig von ihren Endgeräten am Beratungstermin teilnehmen. Die Lösung bietet zudem eine sehr niederschwellige Teilnahmemöglichkeit für die Bürger – mit nur drei Klicks gelangen sie zu ihrem virtuellen Beratungstermin.“

Europäische Datenschutzvorgaben erfüllt

Lösung zu überzeugen. Wir haben deshalb schon mit dem Start des Projektes umfangreiche Schulungsmaßnahmen ergriffen, um unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Nutzung und Einführung zu unterstützen.

Dazu gehören Präsenz- und Onlineveranstaltungen zu technischen sowie organisatorischen Fragen – und auch an eine Kameraschulung haben wir gedacht.

Ich selbst komme gerade von einer kleinen Rundreise durch verschiedene BA-Agenturen zurück, in denen ich Fragen zum System beantwortet habe. Wie wichtig solche Schulungen sind, möchte ich gerne an einem Beispiel zeigen. Unsere Mitarbeiter hatten zunächst befürchtet, die Videokonferenzen könnten aufgezeichnet und in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Wir haben das in die Produktentwicklung aufgenommen und weisen daher zu Beginn einer jeden Videokonferenz darauf hin, dass jede Aufzeichnung strafbar ist und entsprechende rechtliche Konsequenzen haben kann. Zudem können unsere Mitarbeiter auch den Hintergrund verpixeln. Den Datenschutz unserer Kunden nehmen wir selbstverständlich ebenso ernst.

Albracht ist der Projektverantwortliche der BA. > Lesen Sie weiter auf Seite 23

Durch die verwendete On-Premises-Lösung würden zudem die speziellen Richtlinien und Vorschriften des Datenhostings nach europäischem Recht erfüllt, so Voigtmann weiter. „Die Daten werden im eigenen Rechenzentrum gespeichert werden, so bleiben diese innerhalb der Kontrolle der Behörde. Daten in einer Cloud sind verschiedenen Risiken ausgesetzt. Wir erreichen nicht nur eine Einhaltung des Datenschutzes, sondern auch eine Datensouveränität und Resilienz der Behörden.“ Dabei ist die Anwendung nicht auf Großverwaltungen wie die BA beschränkt. Denn die Anwendung kann im jeweiligen Look & Feel der Organisation gestaltet und an deren jeweilige Anforderungen angepasst werden. So können vorhandene Prozesse integriert und optimal auf Sicherheitsstandards und Ressourcen eingegangen werden. „Wir legen zudem einen besonderen Focus auf die Umsetzung der Aspekte des OZG 2.0“, wie Voigtmann im Gespräch betont. Damit ist die Anwendung auch für Städte und größere Kommunen interessant. Ermöglicht sie doch nicht nur eine Verbesserung der Bürgerservices, sondern ist auch geeignet, Lastspitzen in der Verwaltung zu entschärfen. Lange Wartezeiten gehören damit der Vergangenheit an.

Albracht: Da sprechen Sie einen wichtigen Punkt an: Denn der Erfolg eines jeden IT-Großprojektes entscheidet sich daran, ob es gelingt, die Mitarbeiter von der

Der Autor Manfred Klein ist Kommunikationsberater.

Kollaboratives Lernen

Wissen muss in Handeln übersetzt

werden

„Wegbereiter“ heißt eine neue Serie kollaborativer, interaktiver Arbeitsinstrumente, die ÖFIT entwickelt hat. Das erste Produkt, „Innovation im Check“, ist bereits abrufbar.

Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT) geht neue Wege: Bisher haben die Forscherinnen und Forscher die Ergebnisse ihrer Arbeit in themenbezogenen Impulspapieren zusammengefasst –mit Handlungsempfehlungen, die sich in erster Linie an Entscheider richten. Mit einer neuen Serie kollaborativer Tools will das Kompetenzzentrum nun auch Verwaltungsmitarbeitende direkt ansprechen. Und es soll dabei nicht nur um Theorie gehen: „Das Wissen muss in praktisches Handeln übersetzt werden“, wie Alinka Rother und Nassrin Hajinejad in ihrem Blogbeitrag bei ÖFIT schreiben.

Denn interdisziplinäres Denken, wie es für die digitale Transformation erforderlich sei, und neue Arbeitsweisen ließen sich nicht nur theoretisch oder anhand von Modellen vermitteln. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten neue Sicht­ und Arbeitsweisen anhand konkreter Aufgaben kennenlernen und erproben können. Die Lernmaterialien müssten zudem die spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung berücksichtigen. Um die Einstiegshürden auch für Beschäftige zu senken, die zuvor kaum in IT­ und Digitalisierungsprojekten gearbeitet haben, sollen

Einer für Alle – Alle für Einen

die Wegbereiter einige zentrale

Merkmale aufweisen:

W leicht zugänglich, das heißt, weitgehend barrierefrei gestaltet und kostenlos als PDF und interaktives Online­Tool verfügbar, W mit Infografiken und interaktiven Elementen gestaltet, W eigenständig anwendbar, W kollaborativ zu nutzen und in unterschiedlichen Projektphasen einsetzbar.

Zusätzlich zur Projektunterstützung können die Instrumente auch für Weiterbildungen und zum informellen Selbstlernen genutzt werden. Inhaltlich reicht das Spektrum von Organisationsstrukturen

Die fünf Musketiere

Südwestfalens

Gemeinsam wollen fünf Kommunen aus Südwestfalen vorangehen und vorleben, wie die Region smart werden kann. Als Teil eines Bundesmodellvorhabens verbinden sie dabei gemeinsam die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung

„Gemeinsam digital, nachhaltig und authentisch für ein gutes Leben in Südwestfalen.“ Dieses Ziel haben sich fünf Städte im Rahmen des Projekts „5 für Südwestfalen“ gesetzt. Das Konsortium der Kommunen zusammen mit der Südwestfalen Agentur möchte die Chancen der Digitalisierung, insbesondere von Smart Cities, auch in der Region verankern und so Städte und Dörfer zukunftsorientiert ausrichten. Der Schulterschluss der Städte Arnsberg, Bad Berleburg, Menden, Olpe und Soest – eine aus jedem Kreis der Region – manifestiert so

Fortsetzung von Seite 22

eine Basis, worauf künftig weitere Kommunen Projekte initiieren können. Ermöglicht wird dieses Vorhaben durch das Bundesmodellvorhaben „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI). Das Bundesmodellvorhaben verfolgt das Ziel, Kommunen bei der Verbindung von integrierter Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit und Digitalisierung zu unterstützen. Dabei sollen in den Pilotregionen und ­kommunen wie etwa die in Südwestfalen, öffentliche Räume aufgewertet und die Lebensquali­

tät verbessert werden. Das Projektbüro in der Südwestfalen Agentur koordiniert die Zusammenarbeit, während Leitprojekte als Vorzeigeprojekte die gemeinsamen Anstrengungen transparent machen. Bereits 2016 schaffte die Region mit der „Südwestfalen Vision 2030“ die Grundpfeiler für die regionale Entwicklung.

Diese Vision fokussiert sich auf die Zukunftsgestaltung, die Stärkung des industriellen Mittelstands und die Schaffung von Lebensqualität. Sie soll durch die Modellkommunen weitergeführt und ausgebaut werden und damit Muster eines

Beratung im Home Office

Ebenso wichtig ist es, die Mitarbeiter von den Vorteilen der Lösung zu überzeugen. In unserem Fall war das nur natürlich der Umstand, dass unsere Mitarbeitenden Beratungstermine auch aus dem Homeoffice erledigen können. Entscheidend dabei war die Tatsache, dass die Kollegen gleichzeitig auf die jeweilige Kundenakte sowie andere Fachanwendungen zugreifen und notwendige Formulare auch für den Kunden auf dem Bildschirm teilen kön­

nen, was die Beratungsleistung deutlich vereinfacht.

Home-Office-Anwendungen erhöhen immer auch den notwendigen Sicherheitsaufwand. Wie geht die BA hier vor? Nutzen Sie das System über die Cloud? Albracht: Nein, wir nutzen hier keine Cloud­Anwendung, sondern eine On­Premise­Lösung. Damit kann man – auch bei großzügiger Auslegung – natürlich nicht so flexibel auf Lastspitzen reagieren, wie

Die ÖFIT-Wegbereiter sollen in Workshops mit Verwaltungsmitarbeitenden validiert und fortlaufend aktualisiert werden.

und Arbeitsprozessen bis hin zu Themen wie digitale Teilhabe oder nachhaltige Technik.

Erstes Arbeitsinstrument bereitgestellt

Den Anfang macht ÖFIT mit dem Wegbereiter „Innovation im Check“. Die Idee dahinter: Innovationsprojekte mit externer Unterstützung bringen neue Sichtweisen und Know­how in die Verwaltungen. Der Erfolg bemisst sich aber daran, ob das neue Wissen sowie innovative Arbeitsweisen nachhaltig, also über die Dauer des

Projekts hinaus, in der Organisation verankert werden können. Dabei soll dieser Wegbereiter helfen – mit Checklisten, die jeweils die Schlüsselfaktoren für den Wissenstransfer in den drei Projektphasen Planung, Durchführung und Verstetigung beleuchten. nh

Weitere Informationen

Das Paket zum Wegbereiter„Innovation im Check“ enthält ein Übersichtsplakat, drei bearbeitbare Plakate mit den Checklisten und eine Anleitung. Die Links zum Download der Unterlagen finden Sie hier:

[ voge.ly/vglVkE7 ]

Basis des Projekts ist das Miteinander.

Leitbilds für ein smartes Südwestfalen 2030 sein.

Gemeinsam digital

Das Vorhaben zeichnet sich durch die interkommunale Projektarbeit aus. Die Verknüpfung der Kommunen betont die Bedeutung der Partizipation und ermöglicht weiteren Städten und Gemeinden so, teilzunehmen, Lösungen zu entwickeln und Mitgestaltungsräume in ihren Kommunen zu schaffen. Weitere Einblicke in diese Art des Miteinanders als Grundlage eines

lichen Grundlagen, die uns als Behörde eine Nutzung ermöglichen.

das mit einer Cloud­Lösung möglich wäre. Wir haben das Problem jedoch mit einem Buchungssystem gelöst, das nicht nur die freien Mitarbeiter, sondern auch die Systemauslastung bei der Terminvergabe berücksichtigt und über eine Kalenderfunktion leicht verständlich anzeigt.

Allerdings bin ich mir sicher, dass die Zukunft der Verwaltungsdigitalisierung in der Cloud liegt, noch fehlen aber die datenschutzrecht­

Eine solche Anwendung ist mit Sicherheit auch für die Rentenversicherung und für die Abwicklung von BAföG-Anträgen interessant. Aber wie sieht es mit den Kommunen aus?

Albracht: Ich kann natürlich nicht für die Verantwortlichen in der Rentenversicherung oder im Bundesministerium für Bildung und Forschung sprechen, auch wenn ich persönlich glaube, dass eine Videokonferenzlösungen unbedingt ins Portfolio einer jeden Behörde gehört, die den Anspruch erhebt, Digitalisierung und eGovernment ernst zu nehmen. Deshalb glaube

solchen Vorhabens gibt Katharina Hogrebe von der Südwestfalen Agentur beim Webinar „Interkommunale Zusammenarbeit – ein Praxisbericht“ am 26. Februar. Zudem spricht sie über wichtige Faktoren einer erfolgreichen Zusammenarbeit sowie Voraussetzungen eines harmonischen Miteinanders. cm

Veranstaltung

Mehr Informationen sowie die Anmeldung zum Webinar„Interkommunale Zusammenarbeit – ein Praxisbericht“ finden Sie hier:

[ voge.ly/vglAGx8 ]

ich auch, dass Videokonferenzsysteme einen wesentlichen Beitrag in den Kommunen leisten können. Das gilt nicht nur für die großen Kommunen, sondern auch für die Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen in ländlichen Räumen.

Ich bin mir sicher, dass der demografische Wandel die Verbreitung solcher Anwendungen begünstigen wird. Denken Sie nur an telemedizinische Anwendungen, die hier im Augenblick das Feld bereiten. Türöffner einer solchen Entwicklung ist aber natürlich der Breitbandausbau auch im ländlichen Raum. Das Interview führte Manfred Klein

für Digitale Souveränität

der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH

eGovernment Vogel IT-Medien GmbH Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg Tel. 0821/2177-0, Fax 0821/2177-223 redaktion.egov@vogel.de

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Susanne Ehneß / su (CvD, -180) Natalie Ziebolz / na (-145) Redaktion Nicola Hauptmann / nh (-260) Johannes Kapfer / jk (-181) Chiara Maurer / cm (-146)

Weitere Mitarbeiter dieser

Ausgabe

Felix Appel, Sylvia Jakob, Manfred Klein, Matthias Kohlhardt, Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves, Gidon Wagner

Co-Publisher Harald Czelnai (verantwortlich für

den Anzeigenteil, -212), harald.czelnai@vogel.de Fax 0821/2177-152 Mediaberatung Sandra Schüller (-182) Christopher Forster (-213) Bild Seite 19 © Deemerwha studio- stock.adobe.com

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veröffentlichter Beiträge ist gestattet zu innerbetrieblichen Zwecken, wenn auf jedes Blatt eine Wertmarke der Verwertungsgesellschaft Wort, Abt. Wissenschaft, in 80336 München, Goethestraße 49, nach dem jeweils geltenden Tarif aufgeklebt wird. Nachdruck und elektronische Nutzung Wenn Sie Beiträge dieser Zeitschrift für eigene Veröffentlichung wie Sonderdrucke, Websites, sonstige elektronische Medien oder Kundenzeitschriften nutzen möchten, erhalten Sie Information sowie die erforderlichen Rechte über: www.mycontentfactory.de Tel. 0931/418-2786. Verbreitete Auflage 25.989 Exemplare davon 15.790 ePaper, (IVW IV/2023) Die Artikel dieser Publikation sind in elektronischer Form über das Datenbankangebot der GBI zu beziehen: www.gbi.de eGovernment ist die Zeitung für die Digitalisierung der Verwaltung und Öffentliche Sicherheit. Sie informiert ITEntscheider in Bund, Land, Kommune und in den Öffentlichen Einrichtungen über alle fachlich relevanten Bereiche der digitalen Informationsverarbeitung im Public Sector. Das Onlineportal www.eGovernment.de stellt maßgeschneiderte Services für IT-Entscheider der Öffentlichen Hand dar und bietet ein umfangreiches, exklusives Webangebot mit hohem Nutzwert. Das Stammhaus Vogel IT-Medien, Augsburg, ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft der Vogel Communications Group. Der führende deutsche Fachinformationsanbieter mit rund 100 Fachzeitschriften und 60 Webseiten sowie zahlreichen internationalen Aktivitäten hat seinen Hauptsitz in Würzburg. Mitgliedschaft

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Das von einem Quad-Core Prozessor mit 1,7 GHz unterstützte TS-932PX-4G verfügt über fünf Laufwerksschächte zur sicheren Speicherung Ihrer wichtigen Daten und ermöglicht Ihnen gleichzeitig die einfache gemeinsame Nutzung von Dateien mit Familie und Freunden. Mit seinem kompakten, komplett schwarzen, minimalistischen Design lässt sich das TS-932PX-4G leicht in jedes Heimdekor integrieren und nimmt nur sehr wenig Platz ein.

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Alle Markennamen, Warenzeichen sowie sämtliche Produktbilder sind Eigentum ihrer rechtmäßigen Eigentümer und dienen hier nur der Beschreibung. Unvorhersehbare Lieferengpässe bei Distributoren oder Herstellern, Zwischenverkauf, Irrtümer, Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten. Diese Übersicht stellt nur einen winzigen Ausschnitt unseres gesamten Liefersortimentes dar. OVP-Angaben beziehen sich auf eine „Originalverpackung“. VPE-Angaben beziehen sich auf eine „Verpackungseinheit“. *Alle Preise in dieser Anzeige sind Nettopreise in Euro angegeben zzgl. Mehrwertsteuer, Versandkosten und ggf. Kosten für Zahlungsmittel. Alle Preise sind Tagespreise und können teilweise differieren. Erfragen Sie den genauen Preis bei unserem Verkaufsteam oder schauen Sie im Internet unter www.mindfactory.de

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