eGovernment 5/2025

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Ausgabe 05/202528. April 2025

Politik & Verwaltung

4 | Oliver Lorenz gibt einen Ausblick auf den diesjährigen Zukunftskongress in Berlin.

5 | Eine Studie hat den Einfluss von Netzwerken auf die Verwaltungstransformation untersucht.

5 | Der Zukunftsradar Digitale Kommune zeigt Handlungsbedarf auf.

7 | Open Source und Microsoft: Niedersachsens CIO Dr. Horst Baier im Interview.

8 | Pro und Contra: KI und ihr Nutzen für die Verwaltung.

9 | Bürgermeister Heiko Abbas spricht über die Digitalisierung in seiner Stadt Weener.

Praxis & Innovation

12 | Auf dem Weg zum Marktplatz der Zukunft.

13 | Ein Leitfaden zu SmartCity-Apps für Kommunen.

13 | Was bringt ein digitaler Zwilling des Staates?

14 | Feedback aus dem Healthcare-Bereich zum Koalitionsvertrag.

15 | Die klassische Facharztund Hausarztpraxis im Wandel.

17 | Relevante Veranstaltungen für den Public Sector.

Impressum Seite 24

Digitale Souveränität

Dirk Schrödter spricht über die „Open Innovation und Open Source Strategie“ Schleswig-Holsteins.

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KI im Gerichtssaal Oberstaatsanwalt Oliver Sabel berichtet im Interview über die Dokumentation von Strafprozessen.

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SPEZIAL

Hintergründe, Überblick und Portfolio rund um das Thema IT- und eGovernmentConsulting.

IT-Planungsrat: Das Feld ist bestellt

Die Ziele si nd gesteck t, der Weg dorthi n ist klar umrissen: Bei der 46 Sitzung des IT-Planungsrats w urden wichtige Eck punk te für die deutsche Ver wa ltungsdigita lisier ung besch lossen.

Zur ersten Sitzung des IT-Planungsrats in diesem Jahr hatte Niedersachsens CIO Dr. Horst Baier eine kurze Anreise: Die 46 Sitzung fand in Hannover statt, zum ersten Mal unter Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommerns CIO Ina-Maria Ulbrich. Unter den 21 Beschlüssen befinden sich zentrale Entscheidungen wie etwa zur Finanzierung der Deutschen Verwaltungscloud (DVC), zur NOOTSUmsetzung, zum „Marktplatz der Zukunft“ (siehe Seite 12) – und zur Weiterentwicklung der „Föderalen Digitalstrategie“.

In Hannover wurde der zweite Teil ebendieser Digitalstrategie beschlossen. Der erste Teil war bereits in der vorherigen Sitzung abgesegnet worden und umfasst die übergeordnete Dachstrategie. Sie soll die bestehenden Digitalstrategien der Länder ergänzen und sich auch an den Vorgaben der EU orientieren. Der nun beschlossene zweite Teil bezieht sich auf die Schwerpunktthemen und die damit verbundenen Zielbilder:

W Digitale Transformation: Stärkung digitaler Kompeten-

NRW entlastet Kommunen bei Vergabe

Die Vorbereitung von Vergabeverfahren, besonders die Markterkundung, ist zeitintensiv, gerade in kleineren Kommunen fehlen dafür oft die Ressourcen. Nordrhein-Westfalen hat einen Weg gefunden, die Kommunen zu unterstützen: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat einen Rahmenvertrag mit dem Start-up „GovRadar“ geschlossen, das eine cloudbasierte, KI-unter-

zen in Bund, Ländern und Kommunen, Abbau von Digitalisierungshemmnissen und Festlegung verbindlicher Standards.

W Digitale Infrastruktur: Automatisierte, modernisierte und resiliente IT-Infrastruktur vom Bund bis zur kleinsten Kommune, DVC als Digitalisierungsplattform der Verwaltung, reduzierte Komplexität, einfachere Beschaffung, Experten-Hubs.

W Di gi ta le A nw en du ng en: Stärkung von Nachnutzung, EfA und Kooperationen, Weiterentwicklung des Once-Only-Prinzips und des Onlinezugangsgesetzes, föderale IT-Architektur und digitale Identität.

W Datennutzung: Etablierung einer effektiven Data Governance, Umsetzung der Registermodernisierung, Entwicklung von KI-Lösungen für eine datenbasierte Verwaltung, Datenschutz mitdenken.

W Informationssicherheit: Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems, Stärkung der IT-Sicherheitsinfrastruktur und Integration

von IT-Notfall- und Krisenmanagement, interdisziplinäre Experimentierräume mit positiver Fehlerkultur.

„Mit den verabschiedeten Zielbildern haben wir die Grundlagen für eine effiziente und zukunftsfähige Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland geschaffen“, sagte Ulbrich. In den nächsten Monaten werde die Strategie „in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen“ voranget rieb en Erst e Umse tzungsideen wurden von den Themenpaten und ihren Teams bereits geliefert, bis zur nächsten Sitzung des IT-Planungsrats am 26. Juni sollen die Maßnahmen ausgearbeitet und mit Jahreszielen unterfüttert werden. Als Steuerungsgremium zwischen Bund und Ländern ist der IT-Planungsrat für die Verwaltungsdigitalisierung ebenso bedeutsam wie seine umsetzende Organisation, die FITKO. Beide zusammen haben kürzlich ihren Jahresbericht 2024 sowie einen Ausblick auf das laufende Jahr vorgelegt Die Kommunen sollen stärker ein-

gebunden werden. „Die Kommunen sind für die Umsetzung der meisten Verwaltungsleistungen verantwortlich“, betonte Ulbrich „Durch die konkrete Einbindung in die Schwerpunktthemen wollen wir sicherstellen, dass die Erfahrungen und Bedürfnisse der kommunalen Verwaltung stärker in die Strategie des IT-Planungsrats einfließen.“ Die Verabschiedung des ersten Teils der föderalen Dachstrategie wird im Jahresbericht als „Meilenstein“ bewertet Der nun verabschiedete zweite Teil dürfte sich rückblickend als nicht minder bedeutsam erweisen. su

Weitere Informationen

Zum Jahresbericht von IT-Planungsrat und FITKO:

[ voge.ly/Jahresbericht-ITP-2024 ]

Sämtliche Beschlüsse aus der 46. Sitzung des IT-Planungsrats können hier nachgelesen werden:

[ voge.ly/ITP-Sitzung-46 ]

stützte Software für Vergaben anbietet. Über diesen Rahmenvertrag können alle 429 Kommunen sowie weitere kommunale Körperschaften und Einrichtungen Leistungen abrufen. Lizenzgebühren und mögliche Ausgaben für Schulungen oder Setup sollen ein Jahr lang vom Land finanziert werden.

Anders als bei reinen Vergabemanagement-Systemen oder vergleichbaren Tools liegt der Fokus der Lösung auf den fachlichen Inhalten. Die Software

ermöglicht etwa eine digitalisierte Markterkundung auf Basis einer umfangreichen, regelmäßig aktualisierten Datenbank. Ein KI-Assistent, der auf existierende Vergabeunterlagen zurückgreift, unterstützt bei der Erstellung der Ausschreibung. Auch eigene bestehende Vergabeunterlagen können durchsucht werden. Effiziente, KI-unterstützte und cloudbasierte Lösungen seien der Schlüssel, um Verwaltungsvorgänge zu beschleunigen, erklärte Ina Scharrenbach,

Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in NRW: „Mit der landesweiten GovRadar-Lizenz erhalten Kommunen ein Werkzeug, das Vergabeverfahren vereinfacht und Zeit spart. Die Software legt den Schwerpunkt auf die Vorbereitung der Vergabe – eben da, wo besonders viel Zeit im Prozess verloren geht." Die Kommunen könnten so gezielt investieren und dadurch dringend benötigte Investitionen schneller auf den Weg bringen. nh

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Politik & Verwaltung

Strategiepapier des NKR vs Ziele der Föderalen Digitalstrategie.

Schleswig-Holstein

Klares Bekenntnis

zu Open Source

Als erstes Bundesland hat sich Schleswig-Holstein offen zu einer reinen Open-Source-Strategie bekannt Im Interview äußert sich Dirk Schrödter, Minister für Digitalisierung und Medienpolitik und Chef der Staatskanzlei des Landes, zum Stand der Dinge.

Mit der „Open Innovation und Open Source Strategie“ hat Schleswig-Holstein – das Ziel der digitalen Souveränität vor Augen – eine ambitionierte Reise angetreten. Was hat den Ausschlag dafür gegeben, diesen Weg zu gehen, und welche Hürden galt es zu nehmen?

Schrödter: Für uns war klar: Digitale Souveränität ist kein theoretisches Konzept, sondern eine konkrete Handlungsaufforderung. Wir wollen Einfluss haben auf die Betriebsprozesse unserer IT-Systeme und Herr über unsere Datenhaltung sein Deshalb haben uns die Abhängigkeit von einzelnen, insbesondere monopolhaften Anbietern, die Risiken bei der IT- und Datensicherheit sowie die notwendigen Schritte zur Sicherung unserer Resilienz dazu bewogen, diesen Weg jetzt zu gehen. Wichtig war, dass wir eine breite politische und administrative Unterstützung aufgebaut haben. Ein Paradigmenwechsel gelingt nur, wenn die Verwaltung als Gestalterin digitaler Prozesse vorangeht und ernst genommen wird und alle Beteiligten frühzeitig eingebunden werden Die Klarheit unserer Kommunikation, warum dieser Weg unausweichlich ist, hat geholfen, Verständnis und Akzeptanz zu schaffen. Wie richtig und wichtig es war, frühzeitig damit zu beginnen, sich aus Abhängigkeiten zu lösen, ist angesichts der geopolitischen Entwicklungen deutlich erkennbar.

Im Januar war der Roll-out von LibreOffice in den Ministerien abgeschlossen, und auch in der Landesverwaltung wurden rund 25.000 Arbeitsplätze mit der Lösung ausgestattet. Welche konkreten Lehren konnten Sie hinsichtlich der technischen Umsetzung und der Akzeptanz durch die User ziehen?

Schrödter: Bisher ist LibreOffice auf den Arbeitsplätzen der Landesverwaltung als Parallelinstallation zu Microsoft Office verfügbar. Dies

wollen wir in den kommenden Monaten ändern und auf dem weit überwiegenden Teil der Arbeitsplätze ausschließlich mit LibreOffice arbeiten. Sowohl bei der technischen Umsetzung als auch bei der Akzeptanz haben wir wertvolle Erfahrungen gesammelt Bei der technischen Umsetzung ist eine der größten Herausforderungen die Anpassung unterschiedlicher Fachverfahren in der Landesverwaltung, die Office-Schnittstellen besitzen Beispielsweise wurde unser zentrales E-Akten-System dahingehend angepasst, dass es mit offenen Dateiformaten und

Ihnen, sondern vom E-MailServer des Landes. Grund war die angekündigte Einführung der Groupware Open-Xchange Wie ist der Umstieg – von der zu erwartenden Downtime mal abgesehen – verlaufen?

Schrödter: An diesem Tag wurde tatsächlich die gesamte Staatskanzlei Schleswig-Holstein mit allen Postfächern von der bisherigen Lösung Microsoft Exchange zu Open-Xchange umgestellt, nach-

„Für uns war klar: Digitale Souveränität ist kein theoretisches Konzept, sondern eine konkrete Handlungsaufforderung.“

Dirk Schrödter

LibreOffice funktioniert, ähnliche Anpassungsbedarfe sehen wir bei anderen Fachverfahren. Aber klar ist auch, wer als Fachverfahrenshersteller diesen Weg nicht mit uns gehen möchte, wird mittelfristig keine Zukunft in Schleswig-Holsteins Landesverwaltung haben. Ich freue mich auf einen neuen Wettbewerb. Andere technische Herausforderungen sind etwa die Anpassung von Dokumentenvorlagen und Makros in der herkömmlichen Tabellenkalkulation. Technisch sind alle Fragen lös- und überwindbar. Das ist doch eine tolle Nachricht. Gleiches gilt hinsichtlich der Akzeptanz der Mitarbeitenden. Hier geht es vor allem um Kommunikation, Transparenz und Unterstützungsangebote Wir setzen insbesondere auf Einführungsunterstützung vor Ort in den Ministerien und umfangreiches Schulungsmaterial. Ich nutze Libre extrem gern. Natürlich geht es aber auch um das Fordern, dass sich in neue Systeme eingearbeitet wird.

Meine erste Interview-Anfrage wurde abgelehnt – nicht von

werden nun bearbeitet und wir planen, in den kommenden Monaten den Großteil der Landesverwaltung ebenfalls auf Open-Xchange zu migrieren Die erfolgreiche Umstellung der Staatskanzlei ist ein echter Meilenstein auf unserem Weg zur digitalen Souveränität Ich bin furchtbar stolz, dass uns das so gelungen ist. Das ist wirklich eine Revolution.

Um die Kontinuität von OpenSource-Projekten zu gewährleisten, will Schleswig-Holstein eingesparte Lizenzgebühren in Entwicklungs- und Supportaufträge umlenken – und dabei die hiesige Digitalwirtschaft einbinden. Welche Rolle kommt dem DigitalHub.SH dabei zu? Schrödter: Wir nutzen unser öffentliches Budget strategisch, indem wir Programmieraufträge bei unserer heimischen Digitalwirtschaft finanzieren anstatt mit unseren Lizenzgebühren den technologischen Vorsprung, insbesondere außereuropäischer Anbieter zu bezahlen So stärken wir den Digi-

dem einige Wochen zuvor bereits die Abteilung „Zentrales IT-Management“ erfolgreich umgestellt wurde. Dieser Migrationsprozess ist technisch und organisatorisch sehr herausfordernd, daher kam es auch für eine gewisse Zeit zu der von Ihnen genannten Downtime, aber wir waren ja erreichbar.

Letztendlich hat die Migration gut funktioniert, alle Mitarbeitenden der Staatskanzlei waren nach kurzer Zeit wieder wie gewohnt per E-Mail zu erreichen und konnten ganz normal weiterarbeiten – nur eben mit der Web-Oberfläche von Open-Xchange und jetzt auch mit Thunderbird statt Exchange und Outlook Kleinere Fehler, die bei der Umstellung aufgetreten sind,

talstandort Deutschland Die öffentliche Verwaltung muss Ankerkunde werden. Der DigitalHub.SH ist für uns ebenfalls ein zentraler Partner, um die regionale Innovationskraft zu stärken. Über ihn wollen wir OpenSource-Kompetenzen gezielt in Schleswig-Holstein aufbauen und vernetzen – auch mit Start-ups, Mittelstand und Hochschulen Die umgelenkten Kosten sind Investition in die Zukunft unseres Standorts, keine Budgetkürzung. Gemeinsam mit dem Hub schaffen wir Plattformen für Kooperation, fördern neue Geschäftsmodelle im Open-Source-Umfeld und tragen dazu bei, dass digitale Wertschöpfung in Schleswig-Holstein bleibt.

Niedersachsens CIO Dr Horst Baier spricht über Open Source vs. Microsoft.

Aber auch überregional stehen die Zeichen auf Kooperation und Unterstützung. Wie soll die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) und anderen Bundesländern aussehen? Und wie lässt sich verhindern, dass jedes Land wieder seine eigenen Silostrukturen schafft?

Schrödter: Unser Ansatz ist klar: Zusammenarbeit statt Alleingänge. Mit dem ZenDiS und den Partnerländern stimmen wir uns eng ab, um gemeinsam Basisdienste und Open-Source-Lösungen zu entwickeln und weiterzuentwickeln Durch offene Standards und gemeinsame Plattformansätze verhindern wir Insellösungen Dabei ist Transparenz entscheidend: Wir legen Wert darauf, dass Entwicklungen modular, wiederverwendbar und skalierbar sind, damit jedes Land seine spezifischen Anforderungen einbringen kann, ohne eigene Parallelwelten zu schaffen.

Im Open-Source-Strategiepapier heißt es: „Die Zukunft der Verwaltung ist cloudifiziert, algorithmisiert, automatisiert und datenbasiert.“ Wie weit ist Schleswig-Holstein von dieser Zukunftsvision entfernt? Und woran wollen Sie den Erfolg Ihrer Open-Source-Strategie kurz- bis mittelfristig messen?

Schrödter: Wir haben die Richtung zum Erreichen dieses Ziels klar definiert und erste Meilensteine umgesetzt Mit dem Aufbau einer bundesweiten souveränen Cloud-Infrastruktur und der Ablösung proprietärer Lösungen hier im Land sind wir auf einem guten Weg. Gleichzeitig setzen wir darauf, die Automatisierung von Verwaltungsprozessen, z B. im Bereich der Anlagengenehmigung umzusetzen Das gilt auch für den Auf- und Ausbau unserer OpenData-Plattform und unseres Datenhauses Schleswig-Holstein, welche einen wesentlichen Kern unserer Datenökosysteme bilden. Diese Initiativen sind zwar komplex und erfordern einen langen Atem, aber wir kommen Schritt um Schritt voran. Den Erfolg unserer Aktivitäten messen wir an mehreren Kriterien: an der tatsächlichen Nutzung von Open-SourceLösungen, an der Zufriedenheit der Mitarbeitenden, an der Resilienz unserer Systeme und an der Innovationskraft, die wir damit in der Verwaltung und der regionalen Wirtschaft erzeugen. Entscheidend ist, dass wir offen, adaptiv und lernbereit bleiben. Das Interview führte Stephan Augsten

Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei sowie Minister für Digitalisierung und Medienpolitik in Schleswig-Holstein.
© Staatskanzlei.SH

Visionen real werden lassen

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland steckt vermeintlich in vielen Bereichen in den Kinderschuhen. Sicher ist: Sie steht an einem Wendepunkt Genau dazu bietet der Normenkontrollrat jetzt konkrete Zielstellungen. Andreas Steffen und Dr. André Göbel fassen die wichtigsten Punkte zusammen und stellen die Umsetzungsziele der Föderalen Digitalstrategie gegenüber.

Das im Februar 2025 veröffentlichte Strategiepapier „Deutschland muss einfacher werden“ des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) bezieht klare Stellung: Ohne tiefgreifende Reformen und eine konsequente Neuausrichtung bleiben Effizienz und Effektivität, Service und Bürgerfreundlichkeit auf der Strecke. Doch was bedeutet das für Chief Digital Officers?

1. Bürokratieabbau: Die Stunde der Tatkraft

Unnötige Bürokratie hemmt Innovation und Effizienz Das NKRStrategiepapier fordert gezielte Maßnahmen, um bestehende Lasten zu reduzieren und neue zu vermeiden Für CDOs bedeutet dies: Prozesse radikal vereinfachen und durch digitale Lösungen ersetzen Eine enge Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen ist essenziell, um praxisnahe und nachhaltige Veränderungen zu erzielen. Auch die Föderale Digitalstrategie hebt die Wirksamkeit der Bürokratie angesichts der erschwerten Rahmenbedingungen hervor: Die Verwaltung ist das Gesicht des Staates für die Bürgerinnen und Bürger Sie sorgt für Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit, auch in Krisenzeiten. Sie steht in der Verpflichtung, die Bürokratielasten für alle so gering wie möglich zu halten

Dieser Bedarf ist keineswegs neu CDOs sind in ihrer Rolle gefragt, die Betriebsgrundlagen einer modernen Verwaltung in der digitalen Bürokratie-Welt zu schaffen Hier zählt es vor allem, Angebote wiederzuverwenden und weniger goldene Sonderfunktionen der Fachlichkeit zu verfolgen, sondern pragmatisch die Grundsysteme einzuführen und interoperabel zu verknüpfen Dabei sind wir im föderalen Miteinander gefragt, vor allem seitens des Bundes und der Länder für einfach nachnutzbare Grundfunktionen nach dem Einerfür-alle-Prinzip (EfA) zu sorgen

Die Föderale Digitalstrategie zielt deshalb auf eine gemeinsame Neuordnung von Zuständigkeiten zur Entlastung der Kommunalebene ab Ebenso wird der EfA-Ansatz weiterentwickelt: In der frühen Phase von (neuen) Services wird auf das Prinzip „Einer prüft für Alle“ gesetzt – also die Übernahme eines Prüfergebnisses beim Datenschutz, bei der Barrierefreiheit oder Informationssicherheit und weiteren Aspekten wie beispielsweise KI Ebenfalls sollen Digitalisierungsaufwände gemeinsam geschultert werden. Um föderal arbeitsteilig vorangehen zu können,

wird eine „Deutschland-Architektur“ beschrieben, die allen IT-Entwicklern und CDOs eine Referenz gibt, wie Standards, Interoperabilität und Nachnutzung von Lösungen gelingen

2. Gesetzgebung neu denken: Digital von Anfang an

Die Qualität der Gesetzgebung entscheidet über die Praxis- und Di-

der Digitalisierung tatsächlich in den Verwaltungsbetrieb überführen zu können.

5. Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen

Ein Verschweigen ignoriert die lokalen Belange und untergräbt bei den Menschen und Unternehmen die individuelle Akzeptanz eines starken Europas in geopolitischen Krisen

Nur auf die EU-Bürokratie zu schimpfen ist also kontraproduktiv. Vielmehr müssen deutsche Interessen frühzeitig und systematisch eingebracht werden CDOs könnten sich in EU-weiten Netz-

gitaltauglichkeit neuer Regelungen. Auch die Föderale Digitalstrategie fordert in ihren fachlichen Leitlinien an erster Stelle, dass Prozesse konsequent und pragmatisch zu automatisieren sind: „Wir adressieren Regelungshemmnisse für die Automatisierung und automatisieren, was sinnvoll automatisiert werden kann.“ Der IT-Planungsrat will dafür Regelungen identifizieren und vereinfachen, um Prozesse abzuschaffen oder zu verschlanken, und appelliert an die Fachministerkonferenzen, gleiches zu tun Hervorgehoben betont diese Leitlinie die Digitaltauglichkeit neuer Rechtssetzungsvorhaben und fordert hierfür die Einführung von Digitalchecks.

CDOs sind hier als Brückenbauer gefragt, die ihre Expertise in digitale Transformationsprozesse einbringen, um von Beginn an praktikable Lösungen und normative Prozesskritiken zu entwickeln. Ein modernes Gesetzesdesign mit visuellen Elementen kann hierbei helfen, Komplexität zu reduzieren und Akzeptanz zu fördern.

3. EU-Bürokratieabbau aktiv mitgestalten

Ein zunehmender Teil der regulatorischen Last stammt aus der EU. Was einerseits einen europäischen Binnenraum gestaltet, läuft mancher lokalen und regionalen Herausforderung kräftig entgegen.

werken vernetzen, um Erfahrungen aus den Regionen auszutauschen und gemeinsam für schlankere Prozesse zu kämpfen. Klug orchestriert, dürfte dies auch ein wichtiger Supportprozess für die Stimme des Bundes in den EUGremien sein.

4. Verwaltung leistungsfähig und krisenfest machen

Die Resilienz der öffentlichen Verwaltung steht auf dem Prüfstand Digitalisierung kann nicht nur Effizienz steigern, sondern laut NKR auch die Krisenfestigkeit erhöhen, die Vollzugsebene stärken und die Wirksamkeit nachvollziehbar machen.

Auch die Föderale Digitalstrategie stellt eine effizientere, vertrauenswürdigere und krisenfestere Verwaltung ins Zentrum. Mehr Effizienz, einen zeitgemäßen Föderalismus sowie mehr Krisen- und Anpassungsfähigkeit und mehr Vertrauen in Staat und Demokratie zu erreichen, lautet der Appell an alle Akteure in Mit-Verantwortung für Staat und Verwaltung.

CDOs müssen in diesem Sinne Verantwortung und Freiräume für Beschäftigte schaffen, um eigenverantwortliches und flexibles Handeln zu ermöglichen. Wo noch nicht geschehen, muss die Politik dafür sorgen, dass CDOs einen entsprechenden Gestaltungsspielraum erhalten, um die Mehrwerte

Ein digitales Planungs- und Genehmigungssystem ist laut NKR der Schlüssel für zukunftsfähige Infrastrukturprojekte. Die Föderale Digitalstrategie geht noch einen Schritt weiter Die Verwaltung der Zukunft ist für Nutzende zwar dank Automatisierung schneller und einfacher. Noch besser sind Verwaltungsverfahren jedoch, wenn die Verwaltung Kontakte durch proaktive, gegebenenfalls antragslose Verfahren ersetzt und notwendige Daten grundsätzlich nur einmal erhebt („OnceOnly-Prinzip“) Der IT-Planungsrat setzt sich außerdem für eine Bündelung durch einheitliche Ansprechpartnerinnen, Anträge „mit einem Klick“, Automatisierung und digitale Kanäle ein, die 24/7 für die Menschen und Unternehmen verfügbar sind So sollen Verwaltungsprozesse messbar beschleunigt und die Verständlichkeit der Verwaltung kontinuierlich geprüft und verbessert werden.

CDOs sollten deshalb Plattformansätze fördern, die auf diese Grundprinzipien einzahlen, um Genehmigungsverfahren bestmöglich interoperabel zu gestalten, interdisziplinäre Zusammenarbeit zu erleichtern und so die Bearbeitungsprozesse zu beschleunigen.

6. Digitale Verwaltung:

Plattformen statt

Insellösungen

Der strategische Fokus muss laut NKR auf der Entwicklung eines soliden, standardisierten und plattformbasierten Fundaments liegen. Diesen Weg geht auch der IT-Planungsrat in der Föderalen Digitalstrategie: Eine modular und interoperabel gedachte „DeutschlandArchitektur“sollalsPlattformansatz einen ganzheitlichen Rahmen für die Verwaltungs-IT schaffen, die sich besser in die Lebens- und Geschäftsprozesse von Menschen und Unternehmen integrieren kann. Das Referenzmodell soll für zukunftsfeste und nutzendenorientierte IT-Verfahren über die Domäne der öffentlichen Verwaltung hinaus gelten und Architekturmerkmale und Standards zusammenfassen, um Basisdienste für die wichtigsten Kernfunktionalitäten zu identifizieren und zu beschreiben. Zum Beispiel sollen für Identifizierung und Authentifizierung (abhängig vom erforderlichen Vertrauensniveau) alle Verwaltungseinheiten die zentralen Basiskomponenten nutzen. Auch private Akteure sollen die Basiskomponenten nutzen können, um eine

hohe Durchdringung und häufige Nutzung zu ermöglichen Zentraler Basisdienst der „DeutschlandArchitektur“ zur Identifizierung und Authentifizierung wird die zukünftige EU-Digital-Wallet (EUDI) sein Die DeutschlandID wird zum Wallet-Konnektor weiterentwickelt, hierdurch sind angeschlossene Dienste unmittelbar innerhalb der EU nutzbar Die „Deutschland-Architektur“ definiert Kernfunktionalitäten, für die der Staat im Sinne der digitalen Daseinsvorsorge modulare Basisdienste und Datenräume betreibt. Dies wird eine große Chance für CDOs, die sich auf EfA-Standards konzentrieren und Schnittstellen sowie Basisinfrastrukturkomponenten vorantreiben können, anstatt auf isolierte Softwarelösungen setzen zu müssen. Vor allem im Umfeld kommunaler CDOs wird dies von besonderer Relevanz sein. Die „Deutschland-Architektur“ strebt die gemeinsame Nutzung vorhandener Lösungen aus anderen Domänen an, wie beispielsweise aus dem Finanz- oder Gesundheitssektor So wird eine „Digitale Daseinsvorsorge aus einer App“ für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen künftig doch noch realistisch.

Fazit: Jetzt mutig vorangehen

Deutschland hat eine Föderale Digitalstrategie, die nicht nur auf Technik fokussiert, sondern kulturellen Wandel fördert und viele wichtige Forderungen des NKR ganz frisch aufgreift. CDOs sind wichtige Schlüsselakteure dieses Wandels. Sie wollen die Visionen in die Tat umsetzen – und müssen dabei oft Widerstände überwinden.

Das Strategiepapier des Normenkontrollrats und die Föderale Digitalstrategie liefern wichtige Blaupausen für diese Umsetzung Jetzt liegt es – auch – an den CDOs auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, daraus eine erfolgreiche Umsetzungsagenda zu entwickeln, um eine positiv gestaltende Wirkung auf allen föderalen Ebenen für die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen und somit für ein modernes Deutschland zu erreichen.

Die Autoren Dr. André Göbel ist Vorstandsmitglied des NEGZ, CoSprecher des NEGZ AK Cloud und Präsident der FITKO. Als Verwaltungsinformatiker und Verwaltungsgeograf gestaltet er seit über zwei Jahrzehnten aus leitenden und manchmal leidenden Perspektiven der Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik die Entwicklung der digitalen Daseinsvorsorge in Deutschland.

Andreas Steffen ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des NEGZ, Co-Sprecher des CDO-Zirkels und beschäftigt sich seit 1996 mit Digitalisierung, Transformation und Innovation. Als Gründer und Managing Director von 5STEP arbeitet er als Strategieberater, Executive Coach und Moderator für Organisationen aus der Verwaltung und der Wirtschaft.

CDO-Zirkel

Infos zum CDO-Zirkel finden Sie online auf der Seite des NEGZ.

[ negz.org/arbeitskreis/cdo-zirkel ]

Niedersachsen

Bewährtes bewahren, Besseres begrüßen

Niedersachsen ist offen für Open-Source-Lösungen, möchte aber auch weiterhin Microsoft-Produkte nutzen CIO Dr. Horst Baier erklärt im Interview die Hintergründe und beschreibt die nächsten Schritte der niedersächsischen Verwaltungsdigitalisierung.

In der niedersächsischen Verwaltung läuft derzeit der Rollout von Teams. Ist dies als klares Commitment für Microsoft zu deuten?

Baier: Der Einsatz von Teams ist zunächst ein Commitment für die Leistungsfähigkeit von Teams und die damit verbundenen Möglichkeiten einer kollaborativen Zusammenarbeit. Durch die absehbare Abkündigung von Skype bestand in Niedersachsen Handlungsbedarf Durch die Bereitschaft von Microsoft für weitreichende Datenschutzregelungen in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz können wir das Produkt in einer rechtlich abgesicherten Umgebung betreiben und den Beschäftigten moderne Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.

Bei künstlicher Intelligenz nutzt Niedersachsen verschiedene Lösungen: Microsofts Copilot, aber auch den aus Hamburg nachgenutzten Assistenten LLMoin. Wie passt das zusammen?

Baier: In Niedersachsen gibt es einen Standard-Arbeitsplatz (NiC: Niedersachsen-Client), der jedoch nicht von allen Behörden genutzt wird Der Einsatz von Teams erfolgt im ersten Schritt auch nur auf dem NiC. Der Copilot Chat ist im Teams-Paket enthalten und kann auf Basis der bestehenden Datenschutzregelungen ausgerollt werden. Für alle anderen Büroarbeitsplätze kann LLMoin zur Verfügung gestellt werden. Beide KI-Assistenten arbeiten auf der Basis von ChatGPT.

Diese beiden Lösungen reichen auf Dauer aber nicht aus, da wir auch eine „private grounded“-KI im eigenen Rechnungszentrum für vertrauliche Daten benötigen. Durch das Downsizing und die Spezialisierung der Sprachmodelle ergeben sich hier gute Möglichkeiten zur Umsetzung, an denen wir ak-

tuell arbeiten Es hat sich bei den ersten KI-Projekten auch gezeigt, dass für die Nutzung von KI-Anwendungen einfach zu bedienende Oberflächen für spezielle Fragestellungen hilfreich sind. Hierfür planen den Einsatz einer KI-Plattform.

Wäre ein kompletter Wechsel zu Open Source in der niedersächsischen Verwaltung überhaupt machbar?

Baier: Wir setzen weiterhin auf Microsoft-Office-Produkte, weil alle Beschäftigten damit gut umgehen können und der Datenaustausch keine Probleme bereitet In bestimmten Bereichen werden aber auch Open-Source-Produkte eingesetzt. Gemäß unserer Digitalstrategie ist der Einsatz von Open Source bei Softwareentscheidungen immer zu prüfen. Entscheidend sind das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Anforderungen der Nutzer In der Steuerverwaltung wird beispielsweise auf 15.000 Arbeitsplätzen Libre Office eingesetzt, weil die Haupttätigkeiten über ein Steuerfachverfahren laufen. Bei der Polizei hatten wir vor einigen Jahren ebenfalls ein Open-SourceOfficeprodukt im Einsatz, dass bei den Beschäftigten aber keine Akzeptanz gefunden hat und mittlerweile nicht mehr genutzt wird. Wir hängen nicht der Illusion nach, im Zweifel Open-Source-Produkte selbst weiterzuentwickeln Hierfür fehlen schlichtweg die Entwicklerressourcen im öffentlichen Sektor Daher brauchen wir auch bei Open-Source-Produkten Partner, die den Betrieb und Service sicherstellen. Ich sehe auch nach wie vor gewisse Sicherheitsrisiken in offenen Strukturen, wie der Fall Log4Shell gezeigt hat. Die Gefahren eines Zugriffes auf Daten durch US-Behörden sind nicht das einzige Risiko, wie die stark angestiegenen Angriffe aus Ländern wie Russland und China und deren Engagement in Community-Gremi-

en zeigen. Hier ist immer eine sorgfältige Abwägung vorzunehmen

Wie nehmen Sie die Mitarbeiter beim Wechsel auf neue KITools mit?

Baier: Seit letztem Jahr haben wir ein umfangreiches Schulungsprogramm im Rahmen unseres KIKompetenzzentrums aufgelegt, um damit für das Thema KI zu sensibilisieren und die Grundanforderungen der KI-Kompetenzpflicht des AI Acts nach Artikel 4 zu entsprechen Daneben haben wir diverse Austauschformate innerhalb des Landes für User, Spezialisten und Führungskräfte geschaffen Zusätzlich gibt es regelmäßig Vorträge zu aktuellen Entwicklungen und die Präsentation von Start-ups im Bereich KI. Bei der Einführung von KI-Anwendungen gibt es zusätzlich noch produktbezogene Schulungen.

Der Ruf nach digitaler Souveränität und damit der Nutzung von Open-Source-Lösungen wird angesichts der politischen Umwälzungen immer größer Wie stehen Sie als CIO zu diesem Thema?

Baier: Ich begrüße die Entwicklung souveräner Angebote, wie beispielsweise im Bereich KI, Automation oder Cloud. Oftmals sind souveräne Angebote auch preiswerter als Produkte von großen Anbietern. Von daher bin ich bereit, souveräne Lösungen prioritär einzusetzen. Aber hier ist die technologische Leistungsfähigkeit zu beachten In vielen Segmenten ist die deutsche Softwareindustrie nicht mit der Finanz- und Innovationskraft insbesondere von amerikanischen Herstellern ausgestattet. Die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Verwerfungen sind problematisch, werden aber zu Gegenreaktionen führen und auf Dauer nicht durchzuhalten sein Insbesondere die USA werden darauf achten müssen, ihre

wirtschaftliche Kernkompetenz im Bereich der IT-Industrie nicht massiv zu beschädigen In Gesprächen mit unseren US-Anbietern stelle ich auch immer die Frage, wie lange sie die politische Beschädigung ihrer Zukunftsperspektiven einschließlich der massiven Investitionen in europäische Rechenzentren noch hinnehmen wollen. Ein

gewisser Einfluss auf Entscheidungsträger in der US-Regierung ist ja durchaus vorhanden.

Die erste Sitzung des IT-Planungsrats in diesem Jahr sowie der Fachkongress fanden kürzlich in Hannover statt. Wie wichtig ist der Austausch mit den anderen Bundesländern? Baier: Aufgrund der föderalen Struktur sind wir auf eine enge Zusammenarbeit mit allen Ländern und dem Bund angewiesen. Die Umsetzung der Digitalisierung in Deutschland ist aus verschiedenen Gründen zu langsam Ein Grund sind unsere heterogenen Strukturen und Vorgehensweisen. Jedes Land und vor allem jede Kommune hat eine komplett individuelle IT-Struktur mit einem immensen Aufwand bei der Einführung zentraler Komponenten wie den Onlinediensten oder der Modernisierung von Registern Wenn wir die Strukturen nicht stärker standardisieren, werden wir beim nächsten Großprojekt Registermodernisierung wieder viel zu langsam und auch zu teuer sein. Von den Kommunen kommen in Niedersachsen aufgrund der Komplexität auch zunehmend Forderungen, die IT zu standardisieren und zu vereinfachen. Daher bin ich sehr zufrieden mit der aktuellen Entwicklung im IT-Planungsrat und der FITKO. Wir haben uns auf Schwerpunktthemen fokussiert und gerade in der letzten Sitzung mit der Deutschen Verwaltungsc-

loud, Architekturrichtlinien und dem Marktplatz wichtige Schritte zur Konsolidierung der IT-Landschaft beschritten. Das neu geschaffene Standardisierungsboard unter Beteiligung des DIN und privater Anbieter wird auch einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung der Digitalisierung leisten. Unabhängig davon sind wir zwischen den CIOs in einem sehr vertrauensvollen Austausch über Methoden und Hemmnisse zur Digitalisierung in den Ländern Wir lernen gerne von guten Beispielen aus allen Ländern.

Welche nächsten Schritte geht Niedersachsen bei der Verwaltungsdigitalisierung?

Baier: Zunächst müssen wir die OZG-Umsetzung in der Fläche zu einem guten Abschluss bringen. Wir haben hier ein Konsortium von kommunalen IT-Dienstleistern beauftragt, die Kommunen bei der Umsetzung aktiv zu unterstützen. Die Anbindungszahlen gehen seitdem in die Höhe. Bei der Registermodernisierung haben wir unter Einbindung von Kommunen und Fachverfahrensherstellern Pilotprojekte zur Modernisierung von Registern und den Abruf von Identifikationsnummern gestartet Hieraus erwarten wir Erkenntnisse für einen Flächenrollout in Niedersachsen und vielleicht auch in anderen Ländern. Ein wichtiges Thema ist die Schaffung von Kompetenzen und Strukturen in den Bereichen KI, RPA, Low-Code und Cloud bei unseren IT-Betrieben. Sehr zufrieden bin ich mit dem Rollout der E-Akte auf ca 30.000 Arbeitsplätzen, der ohne Probleme in absehbarer Zeit abgeschlossen sein wird. In diesem Rahmen wurden Workflows für viele Routineprozesse aufgebaut. Aktuell arbeiten wir auch an der Anbindung von Fachverfahren an die E-Akte

Eine Herausforderung stellt die Steuerung der IT im Land Niedersachsen dar. Ich verfolge das Ziel, die über viele Ressorts verteilten Finanzmittel stärker zentral zu bündeln und der IT damit im Land einen höheren Stellenwert zu geben. Angesichts knapper Finanzmittel müssen wir stärker darauf achten, Synergien zu schaffen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Hierbei spielt auch die Stärkung eines zentrales IT-Architekturmanagements eine wichtige Rolle Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit unserer IT-Betriebe haben wir ein Benchmark aufgesetzt, aus dem wir bereits viele Anregungen für Kostenreduktionsmaßnahmen erhalten haben. Letztlich stehen auch die Stärkung der Cybersicherheit und der Resilienz im Fokus Durch die geplante Anschaffung eines cloudbasierten SIEM-Systems mit KI-Technologie und der Implementierung eines Business Continuity Managements stellen wir uns den Gefahren aus Cyberangriffen. Wir bauen gerade in allen Ressorts Kapazitäten für ein BCM auf und müssen in Zukunft verstärkt Übungen durchführen, um für den Fall eines erfolgreichen Angriffs gerüstet zu sein Das Interview führte Susanne Ehneß

CIO Dr. Horst Baier

Auf dem Weg zur kommunalen Digitalisierung

KI und ihr Nutzen für die Verwaltung

Frei nach Johann Wolfgang von Goethe „Die ich rief, die Geister / Werd’ ich nun nicht los“ ist seit Anfang 2023 die künstliche Intelligenz (KI) in aller Munde Doch entgegen mancher Überzeugungen, dass KI das Allheilmittel sei, sollten wir sie als ein Tool mit all seinen Vor- und Nachteilen betrachten.

Die Anwendungsfälle für KI in der öffentlichen Verwaltung sind vielfältig und reichen von Text-, Sprach-, Bild- bis hin zur Dokumentenverarbeitung In Deutschland sind bereits große Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) im Einsatz, darunter beispielsweise F13 in Baden-Württemberg, LLMoin in Hamburg, NRW.Genius in Nordrhein-Westfalen oder Bayern.GPT in Bayern. Auch Kommunen wie München experimentieren mit ChatGPT und anderen KI-Technologien.

Einsatz von Chatbots

Auf kommunaler Ebene erfreuen sich insbesondere Chatbots großer Beliebtheit. Beispiele hierfür sind EMMA in Gelsenkirchen und Lumi in Heidelberg. Die Geschichte der Chatbots reicht bis in die 1960er-Jahre zurück, als Joseph Weizenbaum den ersten Chatbot Eliza entwickelte Während einfache regelbasierte Chatbots vordefinierte Regeln (Natural Language Processing, NLP) verwenden, um häufige Fragen zu beantworten, nutzen fortgeschrittene Chatbots maschinelles Lernen für differenziertere Konversationen GenAIAgenten hingegen generieren Antworten in Echtzeit und bieten ein flüssigeres Nutzererlebnis. Chatbots ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, rund um die Uhr Informationen zu erhalten oder Anfragen zu stellen, ohne auf Öffnungszeiten angewiesen zu sein. Diese Technologien können häufig gestellte Fragen beantworten, Formulare bereitstellen oder einfache Anliegen direkt bearbeiten. Dadurch werden der Zugang zu Dienstleistungen erleichtert und die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger erhöht KI kann helfen, verschiedene Verwaltungsdienste besser zu vernet-

zen und so einen ganzheitlicheren Ansatz für die Bürgerdienste zu schaffen.

Effizienzsteigerung

Durch diese Entwicklungen hat sich auch für die öffentliche Verwaltung ein großer Vorteil herauskristallisiert: Künstliche Intelligenz kann durch Automatisierung einen großen Beitrag zur Effizienzsteigerung leisten

Viele Verwaltungsprozesse sind zeitaufwendig und fehleranfällig, wenn sie manuell durchgeführt werden KI-gestützte Systeme können Routineaufgaben wie Datenverarbeitung, Dokumentenmanagement und Antragsbearbeitung

zienter genutzt werden, was Kosten spart.

Big Data und Datenanalyse zur Entscheidungsfindung

Täglich fallen in den Kommunen riesige Mengen von Daten an (Big Data). Künstliche Intelligenz kann große Mengen an Daten analysieren und Muster erkennen, die für menschliche Analysten schwer fassbar sind. In der öffentlichen Verwaltung können diese Erkenntnisse dazu beitragen, fundierte Entscheidungen zu treffen, sei es in Bezug auf die Planung von Infrastrukturprojekten, Ressourcenverteilung, Sicherheitsmaßnahmen

automatisieren Dies führt nicht nur zu einer schnelleren Bearbeitung, sondern auch zu einer Reduzierung menschlicher Fehler. Beispielsweise können Anträge automatisch geprüft und bearbeitet werden.

Zusätzlich können durch optimierte Prozesse auch Ressourcen effi-

oder das Identifizieren von Bedürfnissen in der Bevölkerung Durch das Sammeln und Auswerten von Daten über das Verhalten und die Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger können maßgeschneiderte Angebote entwickelt und proaktiv auf zukünftige Herausforderungen reagiert werden.

Praxis

Weitere Beispiele für den Einsatz von KI in Kommunen

W Emsland: Einsatz von intelligenten Sensoren in Müllsammelboxen

W Bad Hersfeld: Parkraumüberwachung

W Stadt Bamberg: Einsatz von Drohnen und Luftbildauswertung von Baumkronen

W Stadt Herten: Einsatz von Drohnen und Luftbildauswertung von Dachausbauten

W Gelsenkirchen: Radarüberwachung von Spielplätzen

W Stadt Heiligenhaus: Auswertung von Bauakten

W Aachen: Unterstützung im Denkmalschutz

W Frankfurt: Frankfurter Urteils-Konfigurator Elektronisch (Frauke) zur Justizunterstützung

Einen Überblick der Projekte im Bund bietet das BMI auf seinem Marktplatz der KI-Möglichkeiten. Auch das URBAN.KIProjekt der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen gibt einen Überblick über laufende KI-Projekte.

Ethische und datenschutzrechtliche Aspekte

Doch bei aller Euphorie für den Einsatz von künstlicher Intelligenz muss stets gewährleistet sein, dass das KI-System (Algorithmus) nicht missbraucht wird oder die Technik menschliche Vorurteile übernimmt und somit das Ergebnis verzerrt (KI-Bias).

Daher braucht es neben aller Technik auch Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI Es stehen in den Kommunen bereits viele Beispiele für interne Richtlinien, beispielsweise Transparenz und Erklärbarkeit von Daten, zur Verfügung, aber auch hier wird eine bundesweite Einheitlichkeit benötigt. Das interdisziplinäre Forschungsprojekt „SMARD-GOV“ hat das Ziel, Anforderungen an datenschutzkonforme, sichere LLM für die Unterstützung von Entscheidungsprozessen in Behörden zu ermitteln. Dabei spielt auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, 2016/679) eine große Rolle, sie gilt unabhängig vom Medium und somit auch für alle Daten im KI-Lebenszyklus Auch aus der neuen EU-KI-Verordnung (AI Act, 2024/1689) leiten sich unterschiedliche Auswirkungen auf die Compliance beim Einsatz von KI ab. Doch egal wie, die Basis für KI-Anwendungen sind immer aktuelle, belastbare, und hochwertige Daten. Die Datenbereitstellung, -aufbereitung und -wartung entscheidet über die Güte einer künstlichen Intelligenz, welche regelmäßig mit neuen Daten trainiert werden will.

Die offenen oder/und hochwertige Datensätze sind in Deutschland noch immer Mangelware, obwohl die Kommunen auf einem Datenschatz sitzen. Um diesen zu heben,

bedarf es eines Metadatenkatalogs, der Daten leicht auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar für Menschen und Maschinen macht.

Die PROSOZ Herten GmbH und die Innovation Mine unterstützen bereits viele Kommunen bei der Erstellung von KI-Richtlinien, KISchulungen, der Umsetzung von KI-Projekten (URBAN.KI), bei Forschungsprojekten von öffentlichen Institutionen (FITKO Chatbot 115) oder Universitäten (SMARD-Gov).

Fazit

Künstliche Intelligenz bietet auf kommunaler Ebene vielfältige Anwendungsmöglichkeiten, insbesondere in der Verwaltung, Justiz und technischen Infrastruktur. Chatbots, intelligente Sensoren oder Bilderkennungssysteme sind nur einige Beispiele, die bereits in verschiedenen Städten eingesetzt werden Dennoch sind Herausforderungen wie Datenschutz, ethische Richtlinien und die Qualität der Daten entscheidend für den Erfolg und die Vertrauenswürdigkeit von KI-Anwendungen. Die EUDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der neue AI Act setzen hierbei rechtliche Rahmenbedingungen. Trotz bestehender Potenziale fehlen in Deutschland noch offene und qualitativ hochwertige Datensätze, um KI optimal zu trainieren

Die Autoren

Christian Rupp, CDO Prosoz Benjamin Müller-Grote, Leitung Marketing Prosoz

Weitere Informationen

Den„Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ des BMI finden Sie hier: [ maki.beki.bund.de ]

Weitere Infos zum Projekt Urban.KI gibt es hier: [ urban-ki.de ]

In unserem Podcast „Unbürokratisch“ sprechen wir über aktuelle Entwicklungen rund um die Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Zudem haben wir regelmäßig eine interessante Persönlichkeit aus der Branche zu Gast. Wir freuen uns, wenn Sie mal reinhören! www.egovernment.de/podcast

Aus dem Rathaus

Weener: Zwischen Tradition und digitalem Wandel

Die ostfriesische Stadt Weener mit ihren 15.260 Einwohnern steht exemplarisch für die Herausforderungen und Chancen kleinerer bis mittelgroßer Kommunen in Deutschland Unter der Leitung von Bürgermeister Heiko Abbas, der seit 2021 im Amt ist, navigiert die Stadt durch komplexe Verwaltungsaufgaben, finanzielle Engpässe und undurchsichtige Digitalisierungsprozesse

Das Stadtgebiet von Weener erstreckt sich über 81 Quadratkilometer, wobei der Großteil der Fläche landwirtschaftlich genutzt wird oder als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist Die flache Landschaft macht die Gegend besonders für Radfahrer attraktiv. „Wir sind platt wie ein Pfannkuchen. Die einzige Steigung ist der Deich“, beschreibt Bürgermeister Heiko Abbas (CDU) die Topografie der Stadt. Weener ist als staatlich anerkannter Erholungsort eingestuft und profitiert darüber hinaus auch von touristischen Angeboten wie der internationalen Dollard-Route, die entlang der Ems verläuft Die Strecke habe als Besonderheit, dass sie teilweise unterhalb des Meeresspiegels verlaufe und über kaum Steigungen verfüge. Dies mache die Region nicht nur für Zweiradfahrer, sondern auch Leichtathleten interessant, betont Abbas, der selbst gerne nach Feierabend die Laufschuhe schnürt und die kilometerweite Aussicht genießt. „Wir sind eine sehr lebenswerte Stadt, weil wir eine unglaublich engagierte Bürgerschaft haben", fährt Abbas fort Das Ehrenamt präge Weener maßgeblich und das zeige sich in zahlreichen Veranstaltungen wie dem jährlich stattfindenden Hafenkonzert, dem Weinfest sowie dem Weihnachtsmarkt, welcher ebenfalls am Hafen ausgerichtet wird Auch das Organeum, ein international bekanntes Zentrum für Orgelgeschichte und -kultur, werde von Ehrenamtlichen getragen und ziehe interessierte Besucherinnen und Besucher aus aller Welt an. Allem ehrenamtlichen Engagement zum Trotz habe der Tourismus in Weener in den vergangenen Jahrzehnten stark gelitten. „Wir hatten einmal vier Hotels, jetzt haben wir kein einziges mehr“, berichtet Abbas. Auch Ferienwohnungen und gastronomische Angebote seien signifikant zurückgegangen Die Stadt versuche nun gegenzusteuern und investiere wieder stärker in diesen Bereich. Abbas stellt dabei den Mehrwert für alle Beteiligten hervor: „Viele Dinge, die Touristen toll finden, finden Einheimische ja auch toll.“ Als Stadtverwaltung könne man auf diese Art und Weise die Bedürfnisse verschiedener Gruppierungen mit relativ geringem Investitionsaufwand bedienen Ein Beispiel für erfolgreiche lokale Initiativen ist die Wiederbelebung des „Free-for-allFestivals“, das von 2016 bis 2023 pausierte. Abbas setzte sich für die

Neuauflage ein, obwohl er selbst kein Fan von Heavy Metal ist: „Es geht darum, dass da 120, 130 Ehrenamtliche wirklich dafür gelebt haben, dieses Festival machen zu dürfen.“

Herausforderungen der Verwaltungsmodernisierung

In der Stadtverwaltung von Weener sind insgesamt etwa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon rund 80 in der Kernverwaltung Der demografische Wandel mache sich bemerkbar: „Wir haben da eine ganze Kohorte an Verwaltungsfachangestellten, die alle gemeinsam in den 70er oder 80er Jahren ihre Ausbildung hier begonnen haben und die jetzt nach und nach in den Ruhestand eintreten.“ Gleichzeitig sei es zunehmend schwieriger geworden, qualifiziertes Personal zu finden, welches diese entstehenden Lücken füllen könnte, merkt Heiko Abbas an.

Bei der Digitalisierung der Verwaltung sieht Abbas, der seit 2021 im Amt ist, seine Stadt zurzeit bei etwa 25 Prozent stehen „Wir verfügen in vielen Bereichen über qualitativ hochwertige Insellösungen, die sich aus den operativen Notwendigkeiten der Vergangenheit heraus ergeben haben Es wäre jedoch falsch zu behaupten, dass wir aktuell eine umfassende digitale Strategie hätten“, fährt Bürgermeister Abbas fort Als Hauptprobleme benennt er fehlende organisatorische Grundlagen und eine unzureichende Datengrundlage

Doch auch finanzielle Hürden hemmen die digitale Transformation der ostfriesischen Kleinstadt. Trotz

Jahr soll diese Summe gar halbiert werden

„Wir brauchen keine 950 Förderprogramme auf Bundesebene und weiß Gott wie viele hundert Programme auf Landesebene. Das braucht wirklich kein Mensch.“ Bürgermeister Heiko Abbas

einer soliden wirtschaftlichen Basis – immerhin sind hier ein großes Papierwerk, ein Kunststoffbetrieb sowie ein Experte für Belüftungsanlagen angesiedelt – steht Weener finanziell unter Druck. „Wir hatten letztes Jahr Rekordsteuereinnahmen von über 15 Millionen Euro“, berichtet Abbas. Dennoch weise der aktuelle Haushalt ein Defizit in Millionenhöhe auf; für das kommende Jahr wird sogar ein Negativ in beinahe zweistelliger Millionenhöhe prognostiziert. Grund dafür sind steigende Kreisumlagen sowie sinkende Schlüsselzuweisungen „Wir haben für gewöhnlich Schlüsselzuweisungen im mittleren bis hohen einstelligen Millionenbereich erhalten“, erklärt Abbas.

„Das wird in diesem Jahr auf deutlich unter 5 Millionen Euro zusammenschrumpfen“; im nächsten

Trotz der angespannten Haushaltslage wird in Weener in wichtige Infrastrukturprojekte investiert „Die Schulen werden für den Ganztagesbetrieb ertüchtigt, ein neues Feuerwehrhaus geplant und der finale Bauabschnitt der Stadtbücherei wurde kürzlich vollendet“, zählt Abbas auf. Auch die Kläranlage werde ausgebaut und eine neue Turnhalle für eine Grundschule errichtet. Alleine diese Maßnahmen summierten sich im laufenden Jahr auf acht Millionen Euro. Für essentielle Dinge, wie etwa den Straßenbau, bliebe dagegen kaum Geld übrig. „Das letzte Mal, dass wir hier eine Straße von Grund auf saniert haben, ist fast zehn Jahre her“, bemerkt Abbas. Zudem fehle es an Tiefbauingenieuren – eine ausgeschriebene Stelle der Stadt blieb eineinhalb Jahre lang unbesetzt. An Digitalisierungsvorhaben der Verwaltung sei dabei teilweise nicht zu denken

Der Zugang zu Fördermitteln ist nicht gerecht

Weiterhin übt Abbas deutliche Kritik an der aktuellen Fördermittelpraxis von Bund und Ländern. „Ich

bin überhaupt kein Freund von Fördermittelkulissen“, erklärt er und plädiert im gleichen Atemzug für eine direkte Finanzierung der Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich. „Wir brauchen keine 950 Förderprogramme auf Bundesebene und weiß Gott wie viele hundert Programme auf Landesebene. Das braucht wirklich kein Mensch.“ Kleinere Kommunen wie Weener hätten oft nicht die Ressourcen, um Förderanträge zu stellen sowie die komplexen Anforderungen zu erfüllen. „Große Städte sind hier einfach schneller, haben mehr Personalkapazität und können auch die Gegenfinanzierung stemmen.“

Auch die medizinische Versorgung in Weener steht vor den typischen Problemen, wie sie vielerorts in ländlichen Regionen vorherrschen „Der klassische Landarzt stirbt aus“, stellt Abbas fest Es fehlten etwa zwei bis drei Hausärzte in Weener, von Fachärzten ganz zu schweigen. Abbas sieht hier auch die Kassenärztliche Vereinigung in der Pflicht: „Wir können das – vonseiten der Stadt – ein bisschen unterstützend lenken Wir können versuchen, attraktive Angebote zu machen, versuchen zu vermitteln und uns bemühen, das Umfeld, die Rahmenbedingungen ansprechend zu gestalten.“ Aber die schlussendliche Planung und Organisation müsse die Ärzteschaft in Eigenregie durchführen. Für die Zukunft wünscht sich Abbas von der Bundespolitik „mehr Luft zum Atmen, weniger Regulatorik und mehr finanzielle Ausstattung“. Innerhalb der Verwaltung hofft er auf mehr Personal und ein „grundsätzlich offeneres Mindset für Change Management.“ Auch die Fragestellung, wie man Prozesse und Arbeit neu organisieren könne, müsse – unabhängig von Digitalisierungsthemen – schnellstmöglich angegangen werden. Die Herausforderungen für Weener sind vielfältig, aber Abbas bleibt optimistisch Die Stadt habe bewiesen, dass sie trotz finanzieller Einschränkungen wichtige Projekte realisieren und das Gemeinschaftsleben stärken kann. Nun gelte es, die Balance zwischen Tradition und Modernisierung zu wahren und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern jk

Der Hafen von Weener ist Austragungsort vieler ehrenamtlicher Aktivitäten sowie ein beliebtes Ausflugsziel für Touristen.

Heiko Abbas leitet seit 2021 die Geschicke der ostfriesischen Stadt Weener.

Praxis & Innovation

Die digitale Transformation von Gerichtsprozessen

Beschaffung: Auf dem Weg zum Marktplatz der Zukunft.

Strafrecht: Mit KI in die Neuzeit

Die Strafprozessordnung unter Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz in das 21. Jahrhundert zu transportieren – dieses Ziel hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) seit Jahren verfolgt. Ein erster Test wurde erfolgreich abgeschlossen, eine entsprechende Gesetzesanpassung hatte bereits den Bundestag passiert; und doch ist das gesamte Vorhaben schließlich dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode zum Opfer gefallen. Im Interview mit eGovernment berichtet Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Oliver Sabel, Referatsleiter im BMJ, über die technischen wie juristischen Hintergründe.

Das römische Reich ist lange passé – doch insbesondere im Bereich der Judikative kommen auch heute noch Mechanismen zur Anwendung, deren Ursprünge in der Antike liegen. So galt beispielsweise bis 1877 die Maxime „quod non legitur, non creditur“ Diese besagte, dass ausschließlich schriftliche Beweise zur Urteilsfindung herangezogen werden durften Die Reichsjustizgesetze aus ebendiesem Jahr, welche ab Oktober 1879 zur Anwendung kamen, gelten – in teilweise stark veränderter Form – bis heute Damals wurde unter anderem der Grundsatz der Mündlichkeit eingeführt Er besagt, dass einem strafgerichtlichen Urteil nur zugrunde gelegt

langwierigen Prozess eine Gesetzesänderung vorbereitet, welche die Aufzeichnung und KI-gestützte Transkription von Gerichtsprozessen in Deutschland ermöglichen sollte. Der Leiter des Referats „Gerichtliches Strafverfahren“ im BMJ, Oliver Sabel, der maßgeblich an der Gesetzesnovelle mitgearbeitet hat, gibt Einblicke in die Hintergründe.

Die Schaffung einer modernen Justiz

„Für Nicht-Juristen mag es überraschend klingen, aber es gibt derzeit – mit Ausnahme der Amtsgerichte – kein Inhaltsprotokoll von strafgerichtlichen Hauptverhand-

seltensten Fällen durchgeführt Dieses Dokumentationsdefizit der strafgerichtlichen Hauptverhandlung aufzulösen sei Hauptbestandteil des Gesetzgebungsverfahrens gewesen. Zu diesem Zweck war geplant, „zusätzlich zu dem Formalprotokoll eine vollständige Inhaltsdokumentation der gesamten Hauptverhandlung einzuführen“, fährt der Oberstaatsanwalt fort. Das neue Gesetz hätte zunächst für Strafprozesse vor den Oberlandesgerichten, später auch für Strafprozesse vor den Landgerichten gegolten

Vor den Oberlandesgerichten werden unter anderem staatsgefährdende Straftaten wie etwa terroristische Anschläge erstinstanzlich

werden darf, was in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragen wurde. Dieser Grundsatz wiederum war ein maßgeblicher Grund dafür, dass der historische Gesetzgeber im Strafverfahren auf das in allen anderen Verfahrensordnungen übliche schriftliche Inhaltsprotokoll verzichtete.

An genau dieser Stellschraube wollte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ansetzen, um die digitale Transformation der Justiz voranzubringen und die Rechtsstaatlichkeit des Strafprozesses zu stärken. Das BMJ hatte in einem

lungen.“ Die Protokollführer bei den Land- und Oberlandesgerichten würden aktuell lediglich prozessuale Förmlichkeiten protokollarisch dokumentieren: zum Beispiel den Zeitpunkt, zu welchem ein Zeuge in den Zeugenstand tritt und nach seiner Aussage wieder entlassen wird Mehr würde in solchen Protokollen nicht stehen, so Sabel. Es sei zwar bereits heute möglich, dass gewisse Teile einer Vernehmung – auf Anordnung des Vorsitzenden Richters – wörtlich protokolliert werden Dieses Prozedere würde allerdings nur in den

verhandelt Vor den Landgerichten werden alle übrigen Fälle schwerer Kriminalität erstinstanzlich verhandelt. Die Simulation einer Gerichtsverhandlung, die am BMJ und später beim Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer zur Erprobung der neuen Technik durchgeführt wurde, erfuhr national wie international große Aufmerksamkeit Mit Blick auf das Großthema Digitalisierung war das Projekt deswegen bedeutsam, weil erstmalig durch die Kombination eines Mikrofonarrays mit einem dahinter geschal-

teten großen Sprachmodell (LLM) eine rechtssichere und juristisch verwertbare Aufzeichnung einer Hauptverhandlung erstellt wurde – inklusive Transkript In der Simulation gelang es laut Sabel, dass bei hochdeutsch sprechenden Beteiligten beinahe einhundert Prozent der gesprochenen Wörter erkannt und von der Automatisierungslogik – schon fast in Echtzeit – den jeweiligen Sprechern zugeordnet werden konnten Dies habe auch Kritiker aus der Welt der Juristerei erkennbar beeindruckt. Als fertiges Produkt entstand am Ende ein Text, welcher analog zu einem Drehbuch aufgebaut war und sämtliche gesprochenen Informationen – optisch entsprechend aufbereitet – dargestellt hat Das System habe so gut funktioniert, dass auch eine Verhandlungssituation mit mehreren Spre-

Ein All-inclusiveModell als neues Konzept für die Primärversorgung.

ter, der für die Sitzung eingeteilt ist, bis zu einhundert Seiten im DIN-A4-Format – pro Sitzungstag – mitschreibt. Dass diese Situation schon aus arbeitstechnischer Sicht suboptimal sei, würden auch viele Richterinnen und Richter sehen. Womöglich sei die gespaltene Meinung der Justiz Ausdruck des derzeitigen Generationenwechsels innerhalb der Berufsgruppe Die rechtspolitische Diskussion um die Aufzeichnung von Hauptverhandlungen besteht dabei seit über zehn Jahren.

Bereits 2012 hatte das BMJ das Vorhaben propagiert und in der Zwischenzeit – als Reaktion auf den Diskurs mit verschiedenen Akteuren der Justiz – etliche Male abgeändert Schlussendlich hatte sich der Bundesrat gegen eine Umsetzung in der vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen Form

„Für Nicht-Juristen mag es überraschend klingen, aber es gibt derzeit – mit Ausnahme der Amtsgerichte – kein Inhaltsprotokoll von strafgerichtlichen Hauptverhandlungen.“

Oliver Sabel, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof © BMJ

chern, welche teilweise in tiefstem Badisch, Sächsisch oder ausländisch konnotierten Akzenten kommunizierten, weitgehend fehlerfrei transkribiert werden konnte, erzählt Sabel

Aufwändige Strafprozesse erstrecken sich teilweise über mehrere Monate oder gar Jahre. Oberstaatsanwalt Sabel ist sich sicher, dass die Verfügbarkeit von derartigen rechtlich verwertbaren Transkripten die Arbeit der jeweiligen Richterinnen und Richter signifikant und nachhaltig entlasten und vor allem die Wahrheitsfindung im Strafprozess verbessern würde Er nennt ein weiteres Beispiel: Teilweise habe man erst durch die Lektüre des KI-generierten Transkripts gewisse in starkem Dialekt gesprochene Aussageinhalte erschließen können.

Technischer Fortschritt gleich Misstrauen?

Allerdings habe es für das Projekt auch erheblichen Gegenwind aus allen Ecken der Republik gegeben Etliche Richterinnen und Richter hätten Bedenken angemeldet Viele hielten eine genaue Inhaltsdokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung nicht für erforderlich. Manche sähen darin sogar Ausdruck eines Misstrauens gegenüber der Strafjustiz Auch der Deutsche Richterbund als Berufsvereinigung der Richter war gegenüber der Novelle kritisch eingestellt Allerdings gebe es in der Justiz auch andere Stimmen. Insbesondere jüngere Staatsanwälte und Richter seien aufgeschlossen für eine automatisierte Transkription gegenüber einer manuellen Mitschrift, betont Sabel Schließlich sei es durchaus üblich, dass einer der (zumeist drei) Berufsrich-

ausgesprochen. Viele Juristinnen und Juristen – gerade auch in der Anwaltschaft – hätten die Ablehnung durch den Bundessrat sehr bedauert Und es gab manche Beobachter, die davon ausgingen, die Ablehnung durch die Länderkammer habe eher politische als fachliche Gründe gehabt. Letztlich sei Spekulation darüber aber müßig, so Sabel

Wie kann es weitergehen?

Wichtiger sei der Blick in die Zukunft. In vielen Staaten der EU sei eine Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung längst Standard. Auch deshalb müsse man kein Prophet sein, um zu sehen: Die Diskussion um die Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung in Deutschland werde die deutsche Rechtspolitik auch in Zukunft beschäftigen

Unter rein technischem Blickwinkel steht für Oberstaatsanwalt Sabel fest: Eine KI-basierte Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung wäre bereits heute möglich. „Schon jetzt verfügen sämtliche Neu- und Umbauten von Gerichtssälen über eine technische Grundausstattung, auf der man aufbauen kann. Perspektivisch steht einem flächendeckenden Rollout nichts im Weg.“ Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten hält dies Sabel persönlich für dringend erstrebenswert Das war in den vergangenen Jahren auch die politische Haltung des Bundesministeriums der Justiz. Inwieweit sich auch eine neue Bundesregierung das Anliegen einer Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung zu eigen machen wird, werden die nächsten Wochen zeigen. jk

Beschluss des IT-Planungsrats

Auf dem Weg zum Marktplatz der Zukunft

Ob Cloud-Services oder EfA-Leistungen, öffentliche oder private Anbieter – Bund, Länder und Kommunen sollen Software und ITDienste künftig über eine föderale Plattform beziehen können. Der Schlüssel zur Umsetzung ist das Cloud-Service-Portal.

Der Betriebsstart der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) wurde beim Fachkongress des IT-Planungsrats mit einem Auftaktevent entsprechend gewürdigt und somit auch öffentlich bekannt gemacht. Weniger bekannt ist, dass die Zugangsplattform zur DVC, das Cloud-Service-Portal, auch die entscheidende Rolle bei der geplanten Konsolidierung der Marktplätze spielen soll. In seiner 46. Sitzung hat sich der IT-Planungsrat (IT-PLR) mit dem Umsetzungskonzept für einen „Marktplatz der Zukunft“ befasst, das die FITKO vorgelegt hatte Darin wird zunächst die aktuelle Situation beschrieben: Obwohl der Beschaffung von Software und softwarenahen IT-Dienstleistungen durch die öffentliche Hand eine große Bedeutung zukommt, fehlt eine einheitliche Plattform, über die öffentliche Bedarfsträger schnell und kostengünstig passende Lösungen beziehen können. Das Nebeneinander mehrerer Marktplätze erschwert die Markterkundung, und der Aufwand für das Bespielen paralleler Vertriebskanäle ist besonders für kleine und junge Unternehmen belastend. Viele Onlineportale sind eher Schaufenster, eine direkte Beschaffung ist nicht möglich. Außerdem sind Anbieter aus der Privatwirtschaft unzureichend abgebildet.

Demgegenüber wird der Marktplatz der Zukunft (MdZ) als die föderale Onlineplattform zur Unterstützung der öffentlichen Beschaffung von Software und softwarenahen IT-Dienstleistungen entworfen. Damit sollen vor allem drei Ziele erreicht werden:

1. die föderalen Marktplätze des IT-Planungsrates – FIT-Store, EfA-Marktplatz und Cloud-Service-Portal der DVC –zusammenführen;

2. die Öffnung für private Anbieter ermöglichen sowie 3. weitere Marktplätze und marktplatzähnliche Portale wie etwa Deutschland.Digital und den Marktplatz der KI-Möglichkeiten integrieren.

Das Konzept beschreibt die verschiedenen Nutzergruppen anhand von Personas, z. B eines Vertriebsmanagers bei einem privaten ITDienstleisters oder einer Sachbearbeiterin in der kommunalen Verwaltung, und ordnet die sich ergebenden acht Use Cases den Zielen des Marktplatzes zu (siehe Grafik)

Der Plan zur Umsetzung

Für die Umsetzung des Marktplatzes werden drei Szenarien skizziert:

W Option 1A: Das Cloud-ServicePortal (CSP) der DVC wird zum Marktplatz der Zukunft weiterentwickelt, mit ersten Use-Cases bis Ende 2025. Die Finanzierung erfolgt 2025 budgetneutral durch die Zusammenfassung und Nutzung der bestehenden Budgets der DVC und des EfA-Marktplatzes;

W Option 1B: wie 1A, nur mit zusätzlichen Ressourcen aus dem Budget für Digitalisierungsprojekte, um die Entwicklung zu beschleunigen.

W Option 2: Der MdZ wird als neues Produkt entwickelt, mit höherem Mitteleinsatz und eigenem Budget – und ersten Use Cases 2027

Diese Optionen werden im Konzept anhand der Kriterien Souveränität und Akzeptanz, strategische Zielerreichung und Reichweite, Steuerungskomplexität, Umsetzbarkeit und Kosten (als prioritäres Kriterium) verglichen und bewertet. Empfohlen wird Option 1A

nagement, Konsolidierung des öffentlichen Beschaffungswesen und gemeinsame Beschaffungsplattformen“ Was das Kaufhaus des Bundes für Nicht-IT Leistungen schon heute sei, solle der Marktplatz des IT-Planungsrates für digitale Plattformen-, Infrastrukturen- und Software-as-a-Service werden –für Bund, Länder und Kommunen auf Basis von Angeboten öffentlicher und privater IT-Dienstleister, so Göbel weiter

Die Sicht der Kommunen

In seinem Beschluss folgt der ITPlanungsrat dieser Empfehlung. Die Fusion von Cloud-Service-Portal, EfA-Marktplatz und FIT-Store zu einem gemeinsamen Produkt sollen FITKO und govdigital gemeinsam steuern (FITKO den Produkt- und govdigital den Serviceteil), während die Steuerung der DVC bei govdigital liegt Der Bund soll bis Ende 2025 vergaberechtliche Vereinfachungen prüfen. Mit der Entscheidung, das bestehende Cloud-Service-Portal der DVC als Grundlage für den künf-

Wie bewerten weitere Akteure das Ergebnis? Laut dem FITKO-Bericht wurden bei der Erarbeitung des Konzepts wesentliche Stakeholder-Gruppen eingebunden, 19 Interviews mit Kommunen, Verbänden und Start-ups durchgeführt und das Konzept in gemeinsamen Workshops mit govdigital und Databund weiterentwickelt. Gerade in Bezug auf die Kommunen gibt es positives Feedback Bernd Schlömer, CIO in SachsenAnhalt, äußert sich überzeugt, dass sich mit dem Marktplatz der Zukunft „die öffentliche Bereitstellung und Beschaffung von digitalen Anwendungen und Produkten für die Kommunen ganz stark verändern, ja verbessern“ werde. „Wir sind in Sachsen-Anhalt sehr glücklich, dass unser gemeinsamer Antrag mit den kommunalen Spitzenverbänden und der FITKO so im Länderkreis mitgetragen wird.“

Besonders die Kommunen würden von diesem standardisierten und gebündelten Zugang zu digitalen Produkten erheblich profitieren, betont Schlömer.

Auch der Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Alexander Handschuh, sieht im MdZ großes Potenzial für die Digitalisierung in den Kommunen. Der Marktplatz schaffe zum einen Transparenz und einen Überblick

tigen Marktplatz des IT-Planungsrats zu nutzen, nehme der IT-Planungsrat seine eigene föderale Strategie ernst, befindet FITKOPräsident Dr André Göbel: „Verstärkung des Nachnutzungsprinzips, wenn damit eine schnellere Erprobung von Funktionen möglich erscheint Darüber hinaus ermöglicht der Marktplatz des ITPlanungsrates die Umsetzung vieler funktionaler Ziele aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags: strategisches Beschaffungsma-

über die zahlreichen Software-Angebote und IT-Dienstleistungen in Deutschland. Zum anderen könne die Beschaffung in den Kommunen deutlich erleichtert werden.

„Für die Kommunen ist und war von Anfang an entscheidend, dass die auf dem Marktplatz vorhandenen Angebote gewisse Basiskriterien erfüllen, auf die sie sich verlassen können“, erläutert Handschuh. Dies gelte etwa für den Datenschutz, die Datensicherheit, den Datenspeicherort oder die

offenen Schnittstellen. „Darüber hinaus ist für die Kommunen von besonderer Relevanz, dass nicht nur öffentliche, sondern auch private IT-Dienstleistungen auf dem Marktplatz verfügbar gemacht werden. Damit haben die Kommunen mit ihren unterschiedlichen Bedarfen die notwendige Angebotsvielfalt.“ Wenn diese Voraussetzungen erfüllt seien, bestehe mit dem Marktplatz der Zukunft „eine echte Chance, die Digitalisierung schneller in die Fläche zu bringen Davon profitieren nicht nur die Kommunen, sondern vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen“. Die Integration weiterer Marktplätze in den MdZ wurde vom ITPlanungsrat ebenfalls als strategisches Ziel bestätigt Das betrifft insbesondere die vom FraunhoferInstitut für Experimentelles Software Engineering (IESE) entwickelte Smart-City-Plattform „Deutschland.Digital“. Steffen Hess, Division Manager Digital Innovation & Smart City des Fraunhofer IESE, begrüßt deren Einbindung in den Markplatz der Zukunft: „Es war von Anfang an unser Ziel, das Projekt in größeren Strukturen zu verstetigen und den Marktplatz zu übergeben oder zu integrieren Hierzu stehen wir auch schon seit längerem mit der FITKO im Austausch.“ Wenn es gelinge, beide Ansätze – Smart City und digitale Verwaltung – unter einem Dach zusammenzubringen, seien das ideale Voraussetzungen, um Doppelarbeit zu vermeiden „Zudem ergänzen sich auch unsere jeweiligen Schwerpunkte: Während bei der Konzeption des Cloud Service Portals besonders die Standardisierung der Beschaffungsprozesse und die Vertragsgestaltung im Fokus stand, wollen wir mit Deutschland.Digital den Kommunen vor allem eine anbieterneutrale Produktbewertung bieten, anhand derer sie verschiedene Lösungen übersichtlich vergleichen können“. Fraunhofer IESE setzt dabei auch auf künstliche Intelligenz und arbeitet an einem KI-Tool zur Qualitätsprüfung. nh

Weitere Informationen

Den Beschluss zum„Marktplatz der Zukunft" sowie die weiteren Unterlagen zu Konzept, Umsetzung und Kostenschätzung finden Sie auf der Website des IT-Planungsrates: [ voge.ly/MdZ ]

Smart-City-Apps: ein Wegweiser für Kommunen

Die Stadt in der

Hosentasche

Mit Smart-City-Apps können Kommunen den Zugang zu digitalen Diensten und Informationen erleichtern und die Kommunikation mit den Bürgern verbessern Aber welche Lösung passt? Ein neuer Leitfaden hilft bei der Auswahl, indem er verfügbare Apps bewertet, der Schwerpunkt liegt dabei auf Open-Source-Lösungen.

Eine App für die eigene Stadt oder Gemeinde – für viele Kommunen klingt das nach einer attraktiven Lösung, denn damit lassen sich alle Angebote und Informationen einfach und mobil per Smartphone abrufen, die „Stadt in der Hosentasche“, wie es gern heißt Allerdings sollte ja längst auch für Webseiten die mobile Nutzung gegeben sein, etwa durch responsives Design Welchen besonderen Nutzen bietet dann eine App? Das ist die erste Frage, die Forschende des Fraunhofer-Instituts für Experimentelles Software Engineering (IESE) in ihrer aktuellen Studie zu Smart-City-Apps stellen. Während eine Website nur bei Bedarf aufgesucht werde, könnten Nutzende auch durch Push-Nachrichten und Gamification-Ansätze angeregt werden, die App regelmäßig zu verwenden Die Smart-City-App werde somit eher „als Portal für alle relevanten und aktuellen Informationen der eigenen Kommune wahrgenommen“ Auch könnten Smartphone-Funktionen wie Navigation besser eingebunden, Fotos leichter geteilt werden; hinzu kommt der mögliche Zugriff auf Echtzeitdaten etwa zu Wetter, Verkehr oder Luftqualität über integrierte Datenplattformen.

„Der Erfolg einer Smart-City-App hängt von zahlreichen Faktoren

Impulspapier des NEGZ

ab“, die Wahl einer geeigneten, auf die individuellen Bedürfnisse einer Kommune ausgerichteten Lösung, sei jedoch ausschlaggebend, erklärt Studienautorin Natalie Meides, Smart City Engineer am Fraunhofer IESE Doch angesichts einer wachsenden Zahl von Anwendungen, die sich auf den ersten Blick ähneln, in Bezug auf Lizenzen und

Über die Studie

Zur Methodik

Die vorgestellte Übersicht zu Smart-City-Apps basiert auf vorangegangenen Studien und Projekterfahrungen im kommunalen Umfeld des Fraunhofer IESE, auf Desk Research sowie dem Austausch mit Kommunen. Zu sechs der vorgestellten proprietären Apps konnten zudem Interviews mit den Anbietern geführt werden. Eine abschließende Darstellung aller deutschsprachigen proprietären Apps sei aufgrund der Vielfalt und Dynamik im Markt nicht möglich, die Verfasser konzentrieren sich auf die Betrachtung des kleineren Bereichs für Open-Source-Lösungen, für den wachsendes Interesse verzeichnet wird. Hier erhebt die Studie den Anspruch, den Markt „weitestgehend komplett zu erfassen und darzustellen".

Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) herausgegebene Studie „Smart-City-Apps – Möglichkeiten und Lösungen“ will die Verantwortlichen in den Kommunen bei der Bewertung und Auswahl unterstützen

Dazu sollten zunächst einmal Ziele und Zielgruppen definiert und daraus dann die eigenen Anforderun-

Betriebsmodell und auch Funktionen jedoch stark unterscheiden können, fällt der Überblick nicht leicht Die vom Bundesinstitut für

gen abgeleitet werden, wie die Autoren erläutern. In ihrem als Leitfaden konzipierten Papier stellen sie die Vor- und Nachteile propri-

Die Vorteile digitaler Zwillinge treten immer deutlicher zutage. Moritz Ahlers und Paul Raphael Schägner haben sich angesehen, was ein digitaler Zwilling des Staates leisten könnte.

Digitale Zwillinge werden derzeit vor allem als nützliches Werkzeug für bauliche Maßnahmen angewendet, beispielsweise für Brückensanierungen oder die Planung neuer Wohngebiete. Doch es gibt auch wesentlich größer gedachte Anwendungen wie Avatare für die medizinische Versorgung oder ein 3D-Modell von ganz Deutschland Hierzu läuft noch bis Ende 2026 ein Projekt im Bundesamt für Kartographie und Geodäsie: Ein bundesweit einheitliches und vor allem präzises 3D-Modell von Deutschland soll „nachhaltige Ent-

scheidungen bei allen Raum- und Geo-bezogenen Aufgaben der Bundesverwaltung“ unterstützen. Sämtliche Geo-Objekte wie Häuser, Ampeln oder Bäume sollen darin enthalten sein, sodass sich Zukunftsszenarien durchspielen lassen. Beispielsweise kann ein solcher Zwilling voraussagen, welche Flächen sich besonders für den Ausbau neuer Energien eignen oder welche Täler bei Starkregen überflutungsgefährdet sind. Einen weiteren Aspekt bringt ein aktuelles Impulspapier des NEGZ ins Spiel. Der Jurist Moritz Ahlers

und der Architekt Paul Raphael Schägner befassen sich darin mit dem Potenzial digitaler Zwillinge für die rechtliche Gestaltung der Staats- und Verwaltungsdigitalisierung. Das Impulspapier wurde in Workshops auf der NEGZHerbsttagung und mit dem Sekretariat des Nationalen Normenkontrollrates in Berlin erarbeitet und weiterentwickelt Die zentralen Erkenntnisse des Papiers: W Kollaboration: Am digitalen Zwilling können Expertinnen verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten und Schnitt-

etärer und Open-Source-Lösungen gegenüber und erklären, was bei der Entscheidung für ein Betriebsmodell – im kommunalen Eigenbetrieb oder in der Cloud – zu beachten ist Zu den Fragen, die sich Verantwortliche im Vorfeld stellen sollten, gehört zum Beispiel die nach verfügbaren Kompetenzen, um eine Open-Source-Lösung zu betreuen, aber auch generell nach den verfügbaren personellen, technischen oder finanziellen Ressourcen. Auch mögliche Partnerschaften sollten in Betracht gezogen und Fördermöglichkeiten geprüft werden.

Open-Source-Lösungen im Check

Für eine ausführliche Bewertung haben die Forschenden einen speziellen Kriterienkatalog entwickelt. Ausgehend von der zunehmenden Bedeutung von Open-Source-Apps im kommunalen Kontext und auch, weil die technische Bewertung proprietärer Lösungen nur beschränkt möglich ist, fokussiert sich diese Analyse auf Open-Source-Apps Entsprechend sind auch die technischen Kriterien gefasst: In mehreren Punkten wird beispielsweise die Dokumentation betrachtet. In den allgemeinen Kriterien werden die Zusammenarbeit mit der Community bzw mit Dienstleis-

stellen zu ihren Fachsystemen schaffen.

W Optimierung der föderalen ITKooperation: Durch Simulationen können Folgen und Probleme von Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen frühzeitig erkannt werden.

W Langfristige Planung & Transparenz: Im digitalen Zwilling des Staates können die komplexen Strukturen der verschiedenen Akteure wie Bund, Ländern, Kommunen, Kammern und ITDienstleistern erfasst und miteinander verknüpft werden. So können verschiedene Regelungsmodelle getestet, Interaktionseffekte beobachtet, Ergebnisse analysiert und staatliche Strukturen insgesamt nachhaltiger gestaltet werden.

W Bessere Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung: Durch Visualisierungen und Modellierung komplexer Verwaltungsstrukturen könnten durch datenbasierte Entscheidungen Reformen zur Staatsmodernisie-

tern, Referenzen und Nutzerfreundlichkeit bewertet. Letztere Einschätzung basiert auf der System Usability Scale (von John Brooke); statt manueller Bewertung kam aber hier das vom Fraunhofer IESE entwickelte KI-Tool Quasar zum Einsatz, das OpenSource-Software im Hinblick auf Usability und Dokumentation bewerten kann.

Mit dem Kriterienkatalog erhielten Kommunen ein Hilfsmittel, mit dem sie selbstständig Smart-CityApps analysieren und vergleichen können, so das Fazit der Autoren. Im Anhang werden zudem alle vorgestellten Apps – proprietäre wie auch Open-Source-Lösungen – genau beschrieben und die Kriterien ausführlich erläutert. nh

Über die Studie

Die Studie„Smart-City-Apps – Möglichkeiten und Lösungen. Ein Marktüberblick für Kommunen“ ist Teil der Begleitforschung für die Modellprojekte Smart Cities und wurde erstellt von Natalie Meides, Dr. Matthias Berg, Tizia Grether, Adeline Silva Schäfer. Das Papier kann über die Website des BBSR abgerufen werden:

[ voge.ly/CityApps ]

rung beschleunigt und transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden.

Die rechtliche Architektur des Staates könne von einem digitalen Zwilling, wie er als Building Information Model in der Architektur genutzt wird, profitieren, davon sind Ahlers und Schägner überzeugt. Er könne den Diskurs zwischen Politik und Verwaltung bezüglich der Staatsmodernisierung voranbringen und damit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung im Allgemeinen leisten su

Nachlesen

Das NEGZ-Impulspapier„Digitaler Zwilling des Staates – Rechtliche Architektur für eine modellbasierte Staatsmodernisierung“ ist online hier abrufbar:

[ voge.ly/NEGZ-Zwillinge2025 ]

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

KVWL fordert Umdenken

Die KV Westfalen-Lippe sieht das deutsche Gesundheitswesen an einem entscheidenden Wendepunkt. In einem Positionspapier hat sie zusammengefasst, was sich ändern muss. Schlüsselbegriffe sind Bezugspraxen, Teampraxis und ein Praxiszukunftsgesetz als Investitionsschub für die Digitalisierung.

Immer weniger Ärzte, immer mehr – ältere, oft multimorbide – Patienten: „Die aktuelle Ausgestaltung unseres Systems ist künftig weder personell noch finanziell zu stemmen“, konstatiert der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dr. Dirk Spelmeyer. Mit dem Start der neuen Bundesregierung brauche es einen echten Politik- und Stilwechsel. Ihre Vorschläge für wirksame Veränderungen hat die KVWL in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier zusammengefasst

Zentral ist dabei der Gedanke einer besseren Patientensteuerung. Derzeit entschieden in Deutschland maßgeblich diejenigen über den Einsatz der ärztlichen Ressourcen, die dafür die wenigste Expertise mitbrächten, nämlich die Patienten selbst „Und das meine ich ganz ohne Vorwurf“, so Spelmeyer, „es ist schlicht nicht ihre Aufgabe, sie sind ja keine Mediziner!“ Die Folge sei jedoch Unter-, Über- und Fehlversorgung Das soll sich ändern, beginnend mit der Notfall- und Akutversorgung: Hier schlägt die KVWL eine verbindliche Ersteinschätzung über die 116117 vor –damit Patienten eben nicht mehr einfach zur Notaufnahme fahren in Fällen, wo dies aus medizini-

Koalitionsvertrag

scher Sicht nicht nötig ist. (Die Notfallnummer 112 bleibt jedoch) Als Bestandteil der Daseinsfürsorge sei das auch staatlich zu finanzieren. Umgesetzt werden soll diese Verbindlichkeit zum Beispiel durch priorisierte Terminvergabe; die 116117 soll durch guten Service überzeugen, Spelmeyer sprach sich gegen Sanktionierungen aus

Bezugspraxen als neuer Standard

Die zweite Änderung betrifft die Regelversorgung, hier soll die Steuerung künftig über Bezugspraxen organisiert werden: Patientinnen

und Patienten entscheiden sich für eine Bezugspraxis und schreiben sich dort ein. Dies wird zumeist, muss jedoch nicht zwingend, eine hausärztliche Praxis sein. So komme zum Beispiel bei Krebspatienten oder chronisch schwer Erkrankten auch eine Facharztpraxis, etwa der Onkologie, in Frage. Anders als beim Primärarztmodell entscheiden sich Patienten aber nicht für einen bestimmten Arzt oder eine Ärztin, sondern eben für eine Praxis. Das hat Gründe, wie die stellvertretende KVWL-Vorstandsvorsitzende Anke RichterScheer verdeutlichte: Das Modell der Einzelpraxis stößt an seine

Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL, und die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Anke Richter-Scheer.

Grenzen. Zum einen übernehmen nicht-ärztliche Fachkräfte immer mehr Aufgaben, anders wäre die Versorgung auch gar nicht mehr zu stemmen. Zum anderen hat die jüngere Generation der Ärztinnen und Ärzte wie auch der MFA andere Erwartungen an die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das müsse künftig auch bei der Vergütung berücksichtigt werden „Das derzeitige Vergütungssystem ist stark auf den Arzt als alleinigen Leistungserbringer fokussiert und bietet keine Anreize für kooperative Praxisstrukturen“, heißt es im Positionspapier. Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt als zwingende Abrechnungsgrundlage belaste die ärztlichen Kapazitäten unnötig. Die KVWL setzt stattdessen die Vergütung „aller zweckmäßigen, wirtschaftlichen und notwendigen medizinischen Leistungen“ als Ziel und fordert u. a einen Teampraxiszuschlag zur Förderung kooperativer Strukturen sowie eine Koordinierungspauschale für die Bezugspraxen Generell solle für die Patientensteuerung „digital vor ambulant und stationär“ gelten, wie Dirk Spelmeyer zusammenfasste, Steuerung und Weiterleitung sollten vornehmlich über digitale Plattformen laufen. Schon über ein Jahr lang würden im Rahmen der 116117 in Westfalen-Lippe auch Videosprechstunden genutzt.

Digitalisierung muss auf die Agenda

Die Praxen müssten digital fit gemacht werden, mahnte Anke Richter-Scheer in der Pressekonferenz. Derzeit seien Verzögerungen aufgrund veralteter Software und Systemabstürze an der Tagesordnung. Eine moderne Ausstattung der Praxen mit digitalen Tools und dazu-

Verbände bejahen Reformansätze

Mehrere Akteure des deutschen Gesundheitswesens haben sich positiv, wenn auch teils verhalten, zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD geäußert Während grundsätzliche Reformansätze befürwortet werden, fordern die Verbände eine schnelle und konsequente Umsetzung der angekündigten Maßnahmen.

Nicht weniger als „die Chance für einen Neustart in der Gesundheitspolitik“ sieht die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) im ausgehandelten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „Wir sind sicher, dass mit einem neuen Minister wieder ein konstruktiver Dialog zwischen Bund, Ländern und den Akteuren im Gesundheitswesen möglich sein wird“, kommentiert der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr Gerald Gaß, der gleich noch Kritik nachschiebt: „Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die allerdings in den zurückliegenden Jahren aus dem BMG heraus bewusst missachtet wurde.“

Positiv bewertet die DKG die geplante Bereitstellung von Mitteln

zur Deckung der Finanzierungslücken aus den Jahren 2022 und 2023. „Zwar handelt es sich bedauerlicherweise nur um eine einmalige Zahlung und nicht um eine strukturelle Hilfe – dennoch zeigt sie, dass sich die Koalition der wirtschaftlich dramatischen Lage vieler Kliniken bewusst ist“, so Gaß. Die Sofort-Transformationskosten müssten allerdings noch im ersten Halbjahr 2025 ausgezahlt werden.

Für weniger Bürokratie

Neben der DKG haben auch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) Stellung bezogen Einig sind sich die Verbände in der Bewertung des

angekündigten Bürokratieentlastungsgesetzes, das durchweg gut aufgenommen wird Die Akteure pochen jedoch auf eine rasche und konsequente Umsetzung: „Die neue Regierung muss dieses Versprechen endlich ernst nehmen. In den vergangenen drei Jahren blieb es bei Sonntagsreden, während der bürokratische Aufwand stetig zunahm“, kritisiert die DKG Schon eine Stunde weniger Bürokratie pro Tag würde Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte entlasten. Dies trüge nicht nur zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bei, sondern erhöhe auch die Motivation und Attraktivität der Berufe im Gesundheitswesen. Aus Sicht der Deutschen Hochschulmedizin (DHM) enthält der

gehöriger Hardware erzeuge finanzielle und zeitliche Aufwände, sei aber zugleich „Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche digitale Transformation der Praxen und schlussendlich des gesamten Gesundheitswesens.“ Die KVWL fordert daher ein Praxiszukunftsgesetz – mit einem Investitionsförderprogramm des Bundes, bei dem die Praxen Förderanträge für die digitale Praxisausstattung einfach über ihre Landes-KVen stellen können. „Dieses Thema muss die nächste Bundesregierung unbedingt auf ihre Agenda setzen“, so Richter-Scheer.

Natürlich braucht es für Digitalisierung neben Technologien auch Kompetenzen. Digitalisierungsverantwortliche fehlten in den meisten Praxen Auch hier sieht die KV Westfalen-Lippe Förderbedarf –und bietet mit ihrem Fortbildungslehrgang „Digi-Manager“ auch eine Lösung, die als Blaupause dienen kann. Wie geht es weiter? Einige der Vorschläge des Papiers seien bereits in die Koalitionsverhandlungen eingeflossen. Dirk Spelmeyer hofft, dass nach der Klausurtagung der KV-Vorstände im Mai, bei der alle ihre Vorschläge einbringen können, ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet wird. nh

Weitere Informationen

Das vollständige Versorgungspapier„Baustein für Baustein – ein starkes Fundament für die ambulante Versorgung der Zukunft“ ist über die KVWL-Website abrufbar.

[ voge.ly/KVWL-Positionspapier25 ]

Koalitionsvertrag „viele gute Ansätze“ Besonders hervorgehoben wird die Anerkennung der Universitätsmedizin als wesentlicher Akteur in der Gesundheitsforschung „Die geplante Stärkung der deutschlandweiten Verbundforschung und Unterstützung der Translation von der Grundlagenforschung bis in die Versorgung sehen wir als wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der universitätsmedizinischen Forschungslandschaft“, sagt Prof. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentags (MFT) Die DHM begrüßt auch die geplante „Schnellbauinitiative“ für die Modernisierung von Hochschulen und Unikliniken, denn energetische Sanierung und digitale Ertüchtigung seien von hoher Dringlichkeit. Prof Jens Scholz, Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), hebt die geplante Stärkung kritischer Infrastrukturen als besonders positiv hervor: „Die Sicherstellung einer funktionierenden medizinischen

Infrastruktur im Kriegs- und Krisenfall ist von zentraler Bedeutung für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands.“ Entsprechend wichtig sei es, Universitätskliniken, Bundeswehrkrankenhäuser und BG-Kliniken mit Blick auf ihre Resilienz zu stärken. Reformstau auflösen

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie appelliert derweil an die künftige Koalition, den Reformstau zügig aufzulösen: „Deutschland hat das teuerste Gesundheitssystem in Europa, schneidet aber in Bezug auf die medizinische Qualität beispielsweise bei Krebsoperationen nur mittelmäßig ab", kritisieren DGCH-Präsident Prof. Dr. med Udo Rolle und DGCH-Generalsekretär Prof. Dr. med Thomas Schmitz-Rixen. „Unser System ist hochgradig ineffizient, was sich in den drohenden Klinikinsolvenzen widerspiegelt“, so die Verantwortlichen weiter. Dieses Kliniksterben lasse sich auch mit mehr Geld nicht aufhalten, sondern höchstens aufschieben Sie fordern deshalb eine konsequente Umsetzung der Krankenhausreform mit einem Fokus auf die Zentralisierung komplexer chirurgischer Eingriffe aus

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KOMPLETT-DIENSTLEISTER

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Governikus KG

Ansprechpartner: Stefan Rauner

Die Governikus KG ist ein führender Anbieter von ITLösungen für den gesamten Zyklus elektronischer Kommunikation von der Authentisierung über den sicheren Datentransport bis hin zur Beweissicherung elektronischer Daten. Gesetzeskonformität, Sicherheit und Innovation stehen für das in Deutschland und EU agierende Unternehmen im Vordergrund.

Hochschulring 4 28359 Bremen Tel. 0421/20495-0 Fax 0421/20495-11 kontakt@governikus.de www.governikus.de

PROSOZ Herten GmbH Ewaldstraße 261 45699 Herten Tel. 02366/188-0 info@prosoz.de www.prosoz.de

Mit innovativen Lösungen, praxisorientierter Qualifizierung und hoher Beratungskompetenz hat sich Prosoz in den zurückliegenden 35 Jahren vom Softwarehersteller für Kommunen zum Komplettlösungsanbieter in den Bereichen Soziales, Jugend sowie Bauen und Umwelt entwickelt. Als Vordenker für die Digitalisierung in den Kommunen stehen wir Ihnen als strategischer Partner zur Seite.

saascom GmbH

Ansprechpartner: Martina Diederich Heidelberger Straße 6 64283 Damstadt Tel. 06151/3600808 vertrieb@saascom.de www.saascom.de www.civento.de

IT-Experte für öffentliche Verwaltungen! saascom versteht die Bedürfnisse der Verwaltungen und unterstützt durch innovative Lösungen bei der digitalen Transformation. Mit civento© bieten wir eine zukunftssichere Low-Code-Digitalisierungsplattform, die vereinfachte und voll digitalisierte Sachbearbeitungsprozesse mit Ende-zu-Ende-Automatisierung ermöglicht.

SysEleven GmbH

Ansprechpartnerin: Christin Rehbein Boxhagener Str. 80 10245 Berlin Tel.: +49 30 233 2012 105 marketing@syseleven.de www.syseleven.de

SysEleven GmbH, eine Tochter der secunet, betreut 500+ Kunden im DACH-Markt und bietet Cloud- und Kubernetes Managed Services, darunter die OpenStack Cloud und „MetaKube“. Als CNCF-Mitglied und zertifizierter Kubernetes Provider legt SysEleven Wert auf Datenschutz und hostet in nachhaltigen Rechenzentren.

SPEZIAL

Enablement

Nachhaltigkeit

Agile Methoden

Smart Government

Marktanalyse

Hyperautomation

Cybersicherheit/Resilienz

Cloud-Transformation

Digitale Bürgerdienste

Datenschutz/Compliance

Globale Krisen und digitale Unsicherheiten?

Digitaler Wandel braucht Beratung

Der Druck auf öffentliche Institutionen wächst: Datenschutz, Cloud-Transformation und digitale Bürgerdienste verlangen neue Strategien Externe Beratung wird dabei zum Schlüssel für nachhaltige Lösungen. Ein Blick in den Consultingmarkt zeigt: Die Branche wächst – vor allem dort, wo Digitalisierung konkret wird.

In Zeiten zunehmender Digitalisierung und internationaler Datenströme stehen Verwaltungen, Behörden und staatliche Einrichtungen aktuell vor großen Herausforderungen. Eine davon ist die Frage nach dem Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU Wie geht es weiter, wenn

Das Thema rund um transatlantische Daten wurde auch auf der vergangenen Gesundheitsmesse DMEA in Berlin zum Gesprächsthema. Dort haben sich Unternehmen und Forschungsinstitute dazu geäußert, wie sie zur Nutzung transatlantischer Datensätze stehen. Für viele stand fest: Künftig

eignisse wie diese stehen uns unter US-Präsident Trump erneut bevor und sollten in Deutschland als Weckruf dienen Ein Weckruf für mehr digitale Souveränität, größere Anbieter-Unabhängigkeit – und dafür, Exit-Strategien für Behörden konsequent mitzudenken Kommt es schließlich zum Bruch,

das EU-US-Data-Privacy-Framework scheitert? Globale Krisen wie diese verdeutlichen einmal mehr, dass auch der öffentliche Sektor Unterstützung von IT-Dienstleistern und externen Beratungsunternehmen benötigt und in Anspruch nehmen sollte Denn diese wissen meist nicht nur Antwort, sie können auch Unsicherheiten beseitigen

müsse es eigene Datensätze geben. Passende technische Lösungen gebe es schließlich auch im Inland Außerdem war der Datenaustausch mit den USA schon immer problematisch – das zeigt ein Blick in die Vergangenheit: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte zuerst das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig und später auch den Privacy Shield Kritische Er-

Public Sector Consulting

Aktuelle Themenfelder

Beratungsunternehmen helfen Behörden, gesetzeskonforme Strategien zu entwickeln, IT-Systeme zu modernisieren und externe Dienstleister datenschutzkonform einzubinden.

Wichtige Themenfelder im Public Sector Consulting umfassen derzeit:

W Datenschutz- und IT-Sicherheitsstrategien

W Cloud-Transformation und Anbieterauswahl (EU-konform)

W Risikobewertungen und Compliance-Management

W Organisationsentwicklung und Change-Management

W Digitalisierung von Bürgerdiensten

In solch unsicheren Zeiten gewinnt die Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratungspartnern zunehmend an Bedeutung. Denn nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich, auch der Consultingmarkt selbst befindet sich im Wandel – und das wird im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen deutlich. Trotz globaler Krisen bleibt die Nachfrage nach Beratungsleistungen hoch, insbesondere im Bereich Digitalisierung und IT.

Ein Blick in den Consultingmarkt

Globale Krisen und eine schwache Wirtschaftslage – für die Consultingbranche war das vergangene Jahr besonders herausfordernd. Trotz einiger Stolpersteine ist der Consulting-Markt 2024 um 4,3 Prozent gewachsen. In diesem Jahr soll dieser sogar um weitere 6,4 Prozent steigen. Der Gesamtmarktumsatz in Deutschland würde damit erstmals über die 50-Milliarden-Euro-Grenze springen Das belegen die Ergebnisse der Studie „Facts & Figures zum Consultingmarkt“ vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

e.V. (BDU) Dessen Angaben zufolge war der Bereich der IT-Beratung am stärksten betroffen – mit einem Zuwachs von fast 6 Prozent und einem Umsatz von knapp 11 Mrd. Euro. Auf Kundenseite war der Healthcare-Sektor der größte Wachstumstreiber (11,5 Prozent).

Auch 2025 soll dieser weit vorne liegen Eine positive Prognose soll es besonders für die KI-Beratung in diesem Jahr geben, denn diese rechnen mit einem Plus von 14 Prozent.

muss ein rechtlich tragfähiger ExitPlan greifen, bevor Risiken entstehen. Unternehmen wie PwC und KPMG beraten öffentliche Verwaltungen beispielsweise bei der Sicherstellung von Datenschutz und Informationssicherheit Sie helfen bei der Umsetzung von eGovernment-Angeboten und der Einhaltung von Bundes- und Landesdatenschutzgesetzen.

Die BDU-Präsidentin Iris Grewe teilte mit: „Insgesamt rechnen die Beratungen mit einem Aufschwung der Wirtschaft im Jahr 2025.“ Dieser optimistische Ausblick wird auch von der Lünendonk-Blitzanalyse zu den B2B-Service-Märkten in Deutschland „Rückblick auf das Jahr 2024 und Ausblick 2025“ bestätigt, in der eine durchschnittliche Umsatzsteigerung von fast 7 Prozent erwartet wird Ein zentraler Fokus liegt u. a auf dem Bera-

tungsthema „Digitale Transformation und Automatisierung“. Hier werden in Zukunft Investitionen in KI und datengetriebene Geschäftsmodelle besondere Priorität haben. In diesen Ergebnissen zeigen die Consulting-Unternehmen, dass sie sich trotz der regulatorischen Herausforderungen und einiger globaler Krisen im vergangenen Jahr resilient aufstellen konnten und eine gewisse Sicherheit bei politisch-wirtschaftlichen Einbrüchen bewahrten

Gerade in einem wachsenden, aber herausfordernden Markt zeigt sich: Der Austausch unter Akteuren und der Zugriff auf externe Expertise werden immer wichtiger. Denn wer die digitale Transformation meistern will, braucht starke Partner –und ein belastbares Netzwerk.

Nutzen des Netzwerks

Wissen wächst im Dialog: Wer Risiken minimieren, Ideen und Innovationen fördern will, sollte auf eine breite Vernetzung setzen. Zunächst gilt das Abkommen zwischen den USA und Europa zwar weiter Sollte es jedoch brechen, müsste wohl die Verwendung von US-Cloud-Anbietern wie Apple, Microsoft und Google eingestellt werden Im Bereich der Cloud gibt es mit der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) bereits eine Lösung und seit Anfang April eine bundesweite Alternative. Denn die DVC ist diesen Monat in den Produktivbetrieb gestartet.

Doch für mehr alternative Lösungsansätze, neue Impulse und den weiteren Digitalisierungsprozess anderer Bereiche lohnt es sich einmal mehr, einen Blick auf die Consultingbranche zu werfen und das eigene Netzwerk zu erweitern: Wissen und die notwendige Expertise können Verwaltungen bei wichtigen Zukunftsfragen weiterbringen. Markus Linnemann, Vice President Division eHealth bei secunet Security Networks, sagte auch, dass man Leute brauche, die bei der Digitalisierung helfen Denn Digitalisierung ist ein Prozess. Dass diese Erkenntnis in Deutschland angekommen ist, zeigt sich schließlich am wachsenden Markt. se

Die nächste Ausgabe der eGovernment erscheint am Montag, den 26. Mai 2025.

Das SPEZIAL dieser Ausgabe widmet sich dem Thema Verwaltungsmanagement & Anwendungen

Anzeigenschluss ist der 14. April 2024.

Anzeigenhotline: 0821/2177-212

IT-Infrastrukturen in öffentlichen Einrichtungen: Worauf kommt es an?

Nicht nur die Cybersicherheit ist ein wichtiger Faktor, der bei IT-Infrastrukturen im öffentlichen Sektor beachtet werden muss Auch in puncto Nachhaltigkeit lassen sich Maßnahmen ergreifen, um auf die Ressourcenschonung zu achten.

Die Digitalisierung des öffentlichen Sektors schreitet immer weiter voran. Was auf der einen Seite dringend notwendig ist, birgt auf der anderen Seite ganz eigene Risiken. Denn einhergehend mit der digitalen Transformation von Verwaltungen steigt der Bedarf an gezielten Sicherheitsmaßnahmen

Schließlich zeigen aktuelle Entwicklungen klar: Sowohl öffentliche Verwaltungen als auch kritische Infrastrukturen – kurz: KRITIS – sind vermehrt Ziel von Cyberattacken Und das nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU. Diesen Umstand belegt auch der Cybersecurity Report H12024 von Myra Security. Demnach stieg die Anzahl der europaweiten Cyberattacken gegen Verwaltungen und KRITIS zuletzt innerhalb eines Jahres um ganze 31 Prozent. Umso wichtiger ist entsprechend, dass sowohl Verwaltungen als auch Stadtwerke als Teil der KRITIS ein besonderes Augenmerk auf ihre Cybersecurity-Strategien legen und diese bei der Planung und Inbetriebnahme von ITInfrastrukturen von Beginn an berücksichtigen.

Zertifizierung nach international anerkannten Normen beachten

Christian Lehmann. Abhilfe könne hier das sogenannte Refurbishment schaffen, also die standardisierte und zertifizierte Wiederaufbereitung von IT-Hardware Angesichts dessen sollten Verwaltungen und KRITIS ihre gebrauchten IT-Geräte im Idealfall professionell refurbishen lassen. So wird der Produktlebenszyklus der Hardware verlängert und die Umwelt geschont.

Mit AIOps potenzielle Fehler frühzeitig im Netzwerk erkennen

Wichtige Faktoren bei dieser Vorab-Analyse seien demnach Kategorien wie Sicherheit, Interoperabilität und Kosteneffizienz, um Daten ausreichend zu schützen, Systeme nahtlos zu integrieren und wirtschaftlich zu arbeiten Darüber hinaus dürfe das Qualitätsmanagement natürlich nicht außer Acht gelassen werden Konkret rät der IT-Experte etwa, dass Auftraggeber darauf achten sollten, ob ein Anbieter für IT-Infrastruktur anhand international anerkannter Normen zertifiziert ist – insbesondere, wenn es sich beim Auftraggeber um eine öffentliche Einrichtung handelt Zudem sei ein Blick in das Hersteller-Portfolio hilfreich, das der Anbieter bereithält Denn um beispielsweise bei namhaften Netzwerkausrüstern einen bestimmten Partner-Status zu erreichen, müssten bei den Anbietern externe Audits durchgeführt werden.

IT- und OT-Security gleichermaßen berücksichtigen

Um zudem die Cybersecurity von Beginn an bei der IT-Infrastruktur

Davon ist Christian Lehmann überzeugt. Er ist Director Engineering & Services beim IT-Systemhaus HCD Consulting, das sich auf ITInfrastrukturen und -Services –unter anderem für öffentliche Einrichtungen – spezialisiert hat „ITInfrastruktur ist nicht gleich IT-Infrastruktur; jeder Anwendungsfall ist unterschiedlich. Mal geht es um komplett neue Implementierungen, mal um eine Erweiterung der bereits bestehenden Infrastrukturen“, erklärt Christian Lehmann und ergänzt: „Um so wichtiger ist deshalb eine fundierte Analyse vorab Denn nur so lässt sich genau planen, was tatsächlich für die IT-Infrastruktur benötigt wird.“

sicherzustellen, gilt es laut Christian Lehmann, einen grundlegenden Aspekt zu beachten: „Viele Einrichtungen im Bereich der kritischen Infrastruktur nutzen unterschiedliche Arten von Netzwerken – nämlich sowohl klassische IT-Netze als auch OT-Netzwerke.“ Bei OT-Netzen – kurz für Operational Technology Networks – handelt es sich um Netzwerke, die speziell für den Betrieb von industriellen Steuerungssystemen und Prozessen entwickelt wurden. Dazu gehören etwa Maschinen, Sensoren und andere Geräte, die für die Überwachung und Steuerung von Industrieanlagen, aber auch von Versorgungsunternehmen verwendet werden

„OT-Security und IT-Security sind zwei Teilbereiche der Cybersicherheit, die sich auf zwei verschiedene Umgebungen konzentrieren und die unterschiedliche Anforderungen haben“, erklärt Christian Lehmann.

Während sich die IT-Security auf den Schutz von Daten und IT-Systemen konzentriert, zielt die OTSecurity darauf ab, die Sicherheit und Zuverlässigkeit kritischer Prozesse und industrieller Systeme zu gewährleisten. Entsprechend soll-

ten sowohl Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen auch beide Teilbereiche der Cybersicherheit berücksichtigen und jeweils adäquate Sicherheitsstrategien ausarbeiten.

Gebrauchte IT-Geräte professionell wiederaufbereiten lassen

Zunehmend wichtig wird für öffentliche Auftraggeber das Thema Nachhaltigkeit – und das auch bei der IT-Infrastruktur Doch inwiefern kann die Nachhaltigkeit in diesem Kontext genau sichergestellt werden? Christian Lehmann sieht hier insbesondere zwei Möglichkeiten: Zum einen können Verwaltungen oder auch Stadtwerke bei der Hersteller- und Produktauswahl darauf achten, dass die verwendeten Technologien möglichst nachhaltig sind und über einen langen Produktlebenszyklus verfügen „Grundsätzlich gilt außerdem: Je länger Verwaltungen, aber auch Unternehmen oder Privatpersonen ihre IT-Hardware nutzen, desto mehr CO2 lässt sich einsparen. Der Hauptteil der CO2-Emissionen entsteht nämlich bei der Neuherstellung von IT-Ware“, erklärt

„IT-Infrastruktur ist nicht gleich IT-Infrastruktur; jeder Anwendungsfall ist unterschiedlich. Mal geht es um komplett neue Implementierungen, mal um eine Erweiterung der bereits bestehenden Infrastrukturen. Um so wichtiger ist deshalb eine fundierte Analyse vorab. Denn nur so lässt sich genau planen, was tatsächlich für die IT-Infrastruktur benötigt wird.“

Christian Lehmann, Director Engineering & Services beim IT-Systemhaus HCD Consulting

Ein weiteres Thema, das für öffentliche Einrichtungen im Kontext der IT-Infrastrukturen zunehmend relevanter wird, ist Christian Lehmann zufolge die Frage, wie KITools hierbei sinnvoll integriert werden können. Einige Stadtwerke testen KI-Tools generell bereits aus oder wenden sie gar dauerhaft in verschiedenen Bereichen an. Ähnlich sieht es auch im Umfeld von öffentlichen Verwaltungen aus Eine Studie von IW Consult im Auftrag des Google-Konzerns geht sogar davon aus, dass die Anzahl der Arbeitsplätze, die von der Nutzung generativer KI profitieren könnten, im Fall der öffentlichen Verwaltung bei 82 Prozent liegt. Und tatsächlich stellten bereits 49 Prozent der befragten Verwaltungsangestellten eine Erhöhung der Produktivität der Beschäftigung durch KI fest. Auch bei IT-Infrastrukturen können KI-basierte Tools laut Christian Lehmann durchaus nützlich sein, um die Effizienz zu steigern Hilfreich seien etwa KI-Tools, mit deren Hilfe sich Netzwerkstörungen zumindest deutlich schneller beheben lassen – sogenannte AIOps, also ein mittels KI unterstützter IT-Betrieb. „Solche AIOps bieten viele verschiedene Möglichkeiten“, sagt Christian Lehmann: „Bei Stadtwerken ist es beispielsweise hilfreich, wenn dank AIOps frühzeitig potenzielle Fehler im Netzwerk erkannt werden.“ Ideal wäre es dann natürlich, wenn ein KI-Tool auch in der Lage wäre, den Fehler selbst direkt zu beheben. Das ist für Christian Lehmann aber noch Zukunftsmusik jk

Interview mit Ulf Glöckner, Group Practice Lead bei Sopra Steria Next, über zentrale Handlungsfelder für den öffentlichen Sektor in Europa

Der doppelten Herausforderung begegnen: So wird Europa digital souveräner

Zu viel Bürokratie, zu wenig Digitalisierung – Europas Verwaltungen stehen unter enormem Druck. Zugleich steigt der Anspruch an digitale, effiziente und bürgernahe Services. Das Positionspapier „Next Perspectives 2025“ von Sopra Steria Next benennt zentrale Handlungsfelder, die für den öffentlichen Sektor entscheidend sind Ulf Glöckner erklärt im Interview, warum strategische Investitionen überfällig sind – und wie Europa digital souverän werden kann.

Die öffentliche Verwaltung in Deutschland und Europa steht unter Druck: zu viel Bürokratie, zu wenig Digitalisierung. Wie ist die Lage aus Ihrer Sicht?

Ulf Glöckner: Der öffentliche Sektor in Europa steht vor einer doppelten Herausforderung: Zum einen erwarten Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen heute moderne, nutzerfreundliche und durchgängig digitale Verwaltungsdienste Werden diese Erwartungen nicht erfüllt, droht ein Vertrauensverlust – und damit auch ein Rückgang demokratischer Legitimität. Gleichzeitig muss der öffentliche Sektor in der Lage sein, auf Krisen resilient zu reagieren. Die zunehmende globale Instabilität legt offen, in welchem Maß Europa von externen Technologien und Anbietern abhängig ist –und wie sehr diese Abhängigkeiten die strategische Souveränität untergraben können. Es geht also um funktionierende Services im Alltag als auch gleichzeitig um die Fähigkeit, in Ausnahmesituationen selbstbestimmt und handlungsfähig zu bleiben.

Wie lässt sich dieser doppelten Herausforderung begegnen?

Ulf Glöckner: Durch das richtige Zusammenspiel von Fokus auf technischen Entscheidungen und gleichzeitiger Befähigung der Menschen. Künstliche Intelligenz, Cloud-Technologie und Quanten-

computing sollten bei technologischen Investitionsentscheidungen Priorität erhalten Das sichert technologische Souveränität und birgt Reindustrialisierungspotenziale. Gleichzeitig werden moderne Führung, starke digitale Kompetenzen in den Behörden, aber auch europäische Standards benötigt, damit die Lösungen interoperabel, vertrauenswürdig und zukunftsfähig sind.

Die digitale Identität gilt als eine der zentralen Technologien. Warum ist sie so bedeutend und gleichzeitig so herausfordernd?

Ulf Glöckner: In den digitalen Identitäten materialisiert sich das Ziel einer modernen Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger besonders deutlich Digitale Identitäten sind künftig der Zugangspunkt zur Verwaltung in Europa

Die eIDAS-2.0-Verordnung sieht vor, dass alle EU-Mitgliedsstaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern bis 2026 sogenannte European Digital Identity Wallets anbieten müssen, mit der sie sich dann onwie offline und in fast allen Lebensbereichen ausweisen können. In Ländern wie Dänemark oder Schweden sind digitale Identitätssysteme bereits Standard In Europa liegt die Nutzungsquote im Durchschnitt bei 40 Prozent, in Deutschland bei unter zehn Prozent Es gilt, die Aktivitäten länderübergreifend aufeinander abzu-

Ulf Glöckner verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung für die öffentliche Verwaltung. Zunächst war er über zehn Jahre in der Wirtschaftsforschung und Politikberatung für die für die Prognos AG tätig, seit 2014 als Strategie- und Organisationsberater bei Sopra Steria Next. Seit 2024 nimmt er auf Gruppenebene von Sopra Steria Next die Rolle des Practice Lead Public Sector wahr.

stimmen, um ein einheitliches System in Bezug auf technische Standardisierung, Interoperabilität, Datenschutz und Sicherheit zu schaffen.

Wie lässt sich das Vertrauen in digitale Leistungen stärken?

Ulf Glöckner: Vertrauen entsteht, wenn Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wie mit ihren Daten umgegangen wird, und sie die Kontrolle behalten. Hohe Sicherheitsstandards, Transparenz und der Schutz individueller Rechte sind dafür zentral Entscheidend

ist aber auch, dass die Verwaltung als Dienstleister auf Augenhöhe wahrgenommen wird Daher sind digitale Kompetenzen eine Voraussetzung für die Teilhabe. Programme wie „Digital Skills and Jobs“ und „Horizon Europe“ setzen sich dafür ein, die digitale Kluft zwischen den Mitgliedsstaaten zu überwinden.

Ein besonders sensibler Bereich ist die Nutzung von Gesundheitsdaten. Was verspricht der europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS)?

Ulf Glöckner: Ein weiteres gutes Beispiel, wie durch digitale Bürgerservices europaweit ein modernes Nutzungserlebnis sicher angeboten werden soll. Die Idee ist, dass Patientendaten grenzüberschreitend verfügbar werden, etwa wenn ein französischer Tourist in Italien behandelt wird. Auch die Forschung würde von anonymisierten Daten profitieren Damit das gelingt, braucht es allerdings harmonisierte Governance-Strukturen, eine leistungsfähige technische Infrastruktur und ein hohes Maß an öffentlichem Vertrauen. EHDS soll sowohl die Versorgung verbessern als auch die Forschung stärken –bei gleichzeitiger Wahrung von Datenschutz und Patientensouveränität.

Ein Bereich, der oft unterschätzt wird, ist GovTech. Warum sollten Verwaltungen sich stärker mit Start-ups vernetzen?

Ulf Glöckner: Auf der einen Seite, weil sie dadurch schneller, flexibler und unabhängiger werden Auf der anderen Seite ist das GovTech-Ökosystem aber vor allem ein gewaltiger Hebel für unsere Souveränitätsbestrebungen Stellen Sie sich GovTech-Startups als externe Forschungs- und Entwicklungsabteilungen vor – hochinnovativ und dynamisch, aber außerhalb der manchmal bremsenden Rahmenbedingungen großer Technologiekonzerne. Das Modernisierungspotenzial für den öffentlichen Sektor in Europa ist riesig Aber wir nutzen es noch nicht konsequent genug: In Europa gibt es über 2.000 GovTech-Startups –aber unser Anteil am Weltmarkt liegt bei mageren sieben Prozent Die größten Hürden sind zu komplexe Beschaffungsprozesse, fehlende Finanzierungsmodelle und mangelnde Skalierung Die EU-Initiative „Interoperables Europa“ will unter anderem das ändern.

Digitalisierung bietet viele Chancen – aber auch neue Risiken. Wie gut ist Europas öffentliche Verwaltung gegen Cyberangriffe gewappnet?

Ulf Glöckner: Bezogen auf unser Bild mit der doppelten Herausforderung ist Cybersicherheit natürlich ein Fundament – nicht nur für die digitale Souveränität, sondern auch für die gesellschaftliche Stabilität. Die zunehmende Digitalisierung hat die Angriffsflächen vergrößert. Öffentliche Verwaltungen sind längst ein Hauptziel für Cyberbedrohungen Wir brauchen eine Sicherheitsarchitektur, die Prävention, Detektion und Reaktion zusammendenkt mit verpflichtenden Schutzkonzepten, KI-gestützter Bedrohungserkennung und kontinuierlicher Schulung von Mitarbeitenden.

Weitere Informationen

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