Diskurs 26 - Kinder- und Jugendgesetz

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Herbst 2016 verfasst und durchlief mehre­ re Korrekturschleifen. Zu acht Punkten des Jugendgesetzes wurden dabei Anmerkungen und Änderungsvorschläge vorgebracht. Änderungen von großer Relevanz werden in diesem Artikel punktuell hervorgehoben. Bereits vorweggenommen werden kann der allgemeine Appell des LJBR, dass „öster­ reichweit eine Harmonisierung der Bestim­ mungen zumindest hinsichtlich Ausgehzeiten und Alkoholkonsum“ angestrebt werden soll sowie die Aufforderung, den Gesetzestext möglichst einfach zu formulieren.

Auszüge aus dem Positionspapier zur Änderung des Jugendgesetzes Ausgehzeiten: Ab 16 Jahren sollte es laut Landesjugendbeirat keine gesetzlichen Be­ schränkungen der Ausgehzeiten mehr ge­ ben, da den Jugendlichen ab diesem Alter ein entsprechend eigenverantwortliches Handeln zugetraut werden kann (Jugendli­ che dürfen ab 16 Jahren z. B. ja auch schon wählen). Zudem ist Vorarlberg derzeit das einzige Bundesland, das eine Begrenzung der Ausgehzeit für 16-Jährige vorsieht. Förderung: Es ist dem LJBR ein Anliegen, dass in puncto Förderung nicht nur die Ju­ gendlichen, sondern auch die Kinder hervor­ gehoben und somit im Gesetzestext ergänzt werden, insofern sie die Thematik ebenfalls betrifft.

Beteiligung: Das Land sollte die Gemeinden darin unterstützen und bestärken, auch auf Gemeindeebene dem LJBR vergleichbare Gremien einzurichten. Bestrafung: Der Landesjugendbeirat emp­ fiehlt, Geldstrafen für Jugendliche grund­ sätzlich nicht mehr vorzusehen. In den Strafbestimmungen sollten unter der Vo­ raussetzung, dass dies rechtlich möglich ist, als primäre Mittel der Bestrafung bis auf wei­ teres verpflichtende Informations- und Be­ ratungsgespräche bzw. als Steigerungsform gemeinnützige Arbeiten festgelegt werden. Quelle: Positionspapier des Landesjugend­ beirats zum Jugendgesetz Bei der Überarbeitung des Jugendgesetzes und Weiterentwicklung hin zum Kinder- und Jugend­ gesetz wurde deutlich sichtbar, wie wichtig und wertvoll die aktive Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die sie betreffenden Angelegen­ heiten ist. Dies sollte als Anreiz gesehen werden, die Kinder und Jugendlichen in unserem Land – sowohl auf Landes- als auch auf Gemeinde­ ebene – zukünftig noch mehr und noch aktiver einzubinden. Davon können alle profitieren! Julia Krepl, BA – Mitarbeiterin der koje und Vertreterin im Landesjugendbeirat für die Vorarlberger Pfadfinder und Pfadfinderinnen Mag.a (FH) Olivia Mair, MA – Vorsitz- Stellvertreterin Mag. Christoph Hämmerle – Vorsitzender des Landesjugendbeirats

Mitglieder des Vorarlberger Landesjugendbeirates Ordentliche Mitglieder Aktion kritischer SchülerInnen Alpenvereinsjugend Vorarlberg Vorarlberger Blasmusikjugend Chorverband Vorarlberg Feuerwehrjugend Vorarlberg Gewerkschaftsjugend Vorarlberg Junge ÖVP Vorarlberg Katholische Jugend und Jungschar Vorarlberg Koordinationsbüro für Offene Jugendarbeit und Entwicklung Landjugend Jungbauernschaft Vorarlberg Vorarlberger Naturfreundejugend Vorarlberger Pfadfinder und Pfadfinderinnen Ring Freiheitlicher Jugend Vorarlberg Vorarlberger Schülerunion Sozialistische Jugend Vorarlberg Vorarlberger Mittelschüler Cartell Verband Österreichische Wasserrettung Kooptierte Mitglieder aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg AK Vorarlberg Büro für Zukunftsfragen – Jugendbeteiligung freigeist – junge Initiative Arbogast Kinder- und Jugendanwalt Supro – Werkstatt für Suchtprophylaxe youngCaritas


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