Diskurs 26 - Kinder- und Jugendgesetz

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Kinder- und Jugendgesetz


Autorinnen / Autoren

Seite 04 – 05 Camillo Stubenberg, MA arbeitet für Kairos - ein gemeinnütziges Unternehmen mit Sitz in Bregenz

Impressum Medieninhaber, Herausgeber: koje - Koordinationsbüro für Offene Jugendarbeit und Entwicklung, Bregenz und aha - Jugendinformation Vorarlberg, Dornbirn | Redaktions­ leitung: Regina Sams | Redaktionsteam: Thomas Müller, Michael Rauch, Barbara Österle, Isabel Baldreich redaktion@jugend-diskurs.at | Lektorat: Margit Schneider Gestaltung & Illustrationen: chilidesign.at | Coverbild: shutterstock | Druck: Hugo Mayer GmbH, Dornbirn | Finan­ zierung: Land Vorarlberg - Fachbereich Jugend & Familie Diskurs kostenlos bestellen: abo@jugend-diskurs.at Aktuelle und weitere Infos im Netz: www.jugend-diskurs.at Im Diskurs haben Menschen als AutorInnen Gelegenheit, ihre Interpretationen von Zahlen und Fakten sowie persönliche Meinungen und Haltungen als redaktionellen Beitrag darzustellen.

Seite 06 – 07 DSA Michael Rauch ist Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt

Seite 16 – 17 Julia Krepl, BA ist Mitarbeiterin der koje und Vertreterin im Landesjugendbeirat für die Vorarlberger Pfadfinder und Pfadfinderinnen


Inhalt 04-05 Der Beteiligungsprozess zum Jugendgesetz 06-07 Kinder- und Jugendgesetz neu

Ziele und wesentliche Änderungen

08-09 Förderung von Kindern und Jugendlichen 10-13 Nachgefragt Zum Rausnehmen: Kinder- und Jugendgesetz 14-15 Impulse für Kinder- und Jugendbeteiligung 16-17 Wir reden mit

Die ersten Worte Ab Anfang April 2017 tritt das neue Kinderund Jugendgesetz in Vorarlberg in Kraft. Diese Diskurs-Ausgabe berichtet über den groß angelegten Beteiligungsprozess zur Entstehung des neuen Gesetzes, gibt einen Überblick über die vorgenommenen Änderungen und einen Einblick in weitere Gesetzesregelungen, wie z. B. die Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie den Kinder- und Jugendbeirat. Auf Seite 18 kommen Menschen mit ihrer persönlichen Meinung zu den Gesetzesänderungen zu Wort: z. B. die 17-jährige Esin, die die uneingeschränkte Ausgehzeit ab 16 Jahren kritisch sieht oder eine Sozialarbeiterin, die Jugendlichen durchaus zutraut, ihr Ausgehverhalten selbstverantwortlich zu gestalten.

Der Landesjugendbeirat und das neue Jugendgesetz

18-20 Interviews 21-23 Infos & Weiterbildungen

In eigener Sache Seit 10 Jahren gibt es den Diskurs – das Fachmagazin für Jugendarbeit. Dieses Jubiläum haben wir genutzt, das Design des Diskurs aufzufrischen. Zusätzlich wird die Website zu einem Blog umgestaltet. Dieser bietet Informationen, Fachartikel, Veranstaltungstipps und Raum für Ihre Meinung und Kommentare! Surfen Sie vorbei und gestalten Sie mit – www.jugend-diskurs.at! Ihre Rückmeldungen und Kommentare sind herzlich willkommen! Regina Sams und Barbara Österle für das Redaktionsteam

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Land Vorarlberg

Der Beteiligungsprozess zum Jugendgesetz Das Vorarlberger Jugendgesetz wurde im vergangenen Jahr überarbeitet und tritt diesen Frühling in Kraft. Ausgangspunkt war eine 2015 durchgeführte Befragung von rund 1.100 Jugendlichen. Während einige Nachbarländer überhaupt kein Jugendgesetz haben, gibt es in Österreich gleich neun unterschiedliche. Eines für jedes Bundesland. Abgesehen von dieser Vielfalt liegt es wohl auch an der Dynamik, mit der sich die Lebenswelten von Jugendlichen und Kindern entwickeln, dass es immer wieder Bestre-

bungen gibt, diese Gesetze zu überarbeiten. So hat auch die Vorarlberger Landesregierung 2014 entschieden, das Jugendgesetz zu evaluieren und anzupassen. Um das Gesetz möglichst auch im Sinne der Betroffenen zu verbessern, sollten Jugendliche und ExpertInnen bereits frühzeitig beteiligt werden. Was genau Beteiligung in solchen Fällen bedeutet, ist nicht immer klar. Zu Recht werden diese Prozesse manchmal als scheinheilig kritisiert. Damit Sie als LeserIn sich eine eigene Meinung bilden können, beschreibe

ich den Beteiligungsprozess rund um das Jugendgesetz im Folgenden näher.

Prozess Im März 2015 wurden wir (Kairos) damit beauftragt, eine Untersuchung des Vorarlberger Jugendgesetzes durchzuführen. Ziel war es, ein möglichst umfassendes Stimmungsbild unter Jugendlichen und ExpertInnen zum Jugendgesetz einzufangen: Wie denken die betroffenen Personen über das Jugendgesetz? Was passt, was muss geändert werden? Die Ergebnisse sollten dann im politischen


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Prozess als Informationsgrundlage für weitere Entscheidungen dienen. Für uns galt es, mit begrenzten Mitteln – rund 160 Arbeitsstunden waren veranschlagt – einen möglichst umfassenden Einblick zu erlangen.

Erhebung Um mit den Ressourcen möglichst effizient zum Ziel zu gelangen, wurden drei unterschiedliche Methoden angewandt: 1) Eine Online-Umfrage: Damit sollte eine möglichst große Zahl von Jugendlichen erreicht werden. Über drei Monate wurden Jugendliche mit 15 Fragen zu acht Themen des Jugendgesetzes befragt. Sie konnten die unterschiedlichen Aspekte des bisherigen Gesetzes bewerten und gleichzeitig auch Vorschläge zur Verbesserung machen. Die Umfrage wurde über Schulen sowie die Verbandliche und Offene Jugendarbeit gestreut und ist von 1.117 Jugendlichen ausgefüllt worden. Die hohe Anzahl an Beantwortungen lässt sich wahrscheinlich durch die Verfügbarkeit von Smartphones erklären: Das Ausfüllen einer Umfrage am Handy ist kurzweilig und passt so in das Kommunikationsschema der Sozialen Netzwerke. 2) Diskussion und Befragungen via Jugendarbeit: Um die Daten aus der Online-Befragung zu komplementieren, sind persönliche Interviews und vertiefende Gespräche mit Jugendlichen aus Sicht der qualitativen Sozial­ forschung sinnvoll. Allerdings sind solche Interviews sehr zeitaufwändig. Daher wurde diese Komponente an die Jugendarbeit ausgelagert. MitarbeiterInnen aus der Offenen Jugendarbeit sowie aus Jugendorganisationen erhielten einen Diskussionsleitfaden, um das Thema mit „ihren” Jugendlichen zu behandeln. Über ein Feedbackformular

konnten die Positionen und Meinungen der Jugendlichen an uns rückgemeldet werden. 3) ExpertInneninterviews: Neben den Jugendlichen selbst, wurden auch 15 ExpertInnen zum Jugendgesetz befragt. Ziel dieser leitfadengestützten Interviews war es, mit jenen Personen über das aktuelle Jugendgesetz zu sprechen, die im Rahmen ihrer Arbeit Erfahrungen mit ihm machen. Dazu gehörten ElternvertreterInnen, die Polizei, MitarbeiterInnen aus verschiedenen Verwaltungsabteilungen, der Jugendarbeit, der Sozialarbeit sowie aus der Gastronomie.

Neben der vielfachen Bestätigung für die existierenden Regelungen waren die besorgten Einschätzungen der Jugendlichen bei den Gefahren bemerkenswert. Sie sehen Jugendkriminalität, Gewalt sowie Drogen und Alkoholmissbrauch als Bedrohungen, die konsequente Gesetze erforderlich machen. Hier weichen die Einschätzung der „konservativen“ Jugendlichen von jenen der ExpertInnen ab. Diese unterstrichen in den Interviews vielmehr die Notwendigkeit, Eigenverantwortung und Selbstbewusstsein der Jugendlichen durch andere Maßnahmen zu stärken und sprachen sich teilweise für Lockerungen im Jugendgesetz aus.

Es sollten dabei keine Wertungen und Schlüsse gezogen, sondern unterschiedliche Positionen aufge­zeigt und eingeordnet werden.

Ergebnisse Anschließend wurden alle Ergebnisse in Form eines Positionspapiers zusammengefasst. Es sollten dabei keine Wertungen und Schlüsse gezogen, sondern unterschiedliche Positio­ nen aufgezeigt und eingeordnet werden. Zu zehn zentralen Themen (Ausgehzeiten, Übernachten außer Haus, Konsum von Alkohol, Tabakwaren, Gefahren für Jugendliche, Förderung Jugendlicher, Beteiligung, Bestrafung, Harmonisierung und Formulierung des Gesetzestextes), die in der Umfrage und in den Interviews angesprochen wurden, konnten wir insgesamt 52 unterschiedliche Positionen identifizieren. Interessanterweise sprachen sich viele Jugendliche für einen Erhalt des Status Quo aus. Eindeutige Bestrebungen nach Liberalisierung gab es nur bei den Ausgehzeiten (frei ab 16) sowie beim Übernachten außer Haus (ebenso frei ab 16).

... und wie kamen die 52 Positionen ins neue Gesetz? Eine Dialogveranstaltung mit rund 50 Jugendlichen sollte aus den 52 Positionen prägnante Empfehlungen für die Landesregierung entwickeln. Aufgrund mangelnder Anmeldungen musste diese allerdings abgesagt werden. Stattdessen wurden die Positionen von den ExpertInnen verdichtet und in Abstimmung mit dem Landesjugendbeirat Anfang 2016 an die Landesregierung übergeben. Der Kontrast zwischen hoher Beteiligung bei der Online-Umfrage und der abgesagten Dialogveranstaltung zeigt sowohl das Potential, als auch die Herausforderung von derartigen Beteiligungsprozessen auf. Camillo Stubenberg, MA arbeitet für Kairos und begleitete den Beteiligungsprozess, www.kairos.or.at


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Kinder- und Jugendgesetz neu Ziele und wesentliche Änderungen Am 1. Februar 2017 hat der Vorarlberger Landtag das bestehende Jugendgesetz (umgangssprachlich und bei jungen Menschen als „Jugendschutzgesetz“ bezeichnet) in mehreren Punkten geändert. Im folgenden Beitrag sollen die Ziele und die wesentlichen Änderungen dieses Gesetzes erläutert werden. Die neuen Regelungen gelten ab Anfang April 2017.

Ziele des Gesetzes Mit der Förderung und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen soll dazu beigetragen werden, dass sich junge Menschen gesund – bspw. geistig, körperlich, seelisch, ethisch – entwickeln können. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung soll ebenso unterstützt werden wie die solidarische und partizipative Beteiligung am ge-

sellschaftlichen Leben. Vor Gefahren, denen Kinder und Jugendliche auf Grund ihres Alters und Entwicklungsstandes nicht gewachsen sind, sollen sie geschützt werden. Die Verbesserung der Lebensbedingungen und der Abbau von Benachteiligungen für einzelne Gruppen ist ein weiteres Ziel des Kinder- und Jugendgesetzes. Unabhängig von diesen Zielen bleiben die Rechte und Pflichten von


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Erziehungsberechtigten zur Förderung und zum Schutz junger Menschen unberührt.

Wesentliche Änderungen Terminologie: Um Missverständnisse aufgrund der ausschließlichen Nennung von Jugendlichen zu vermeiden, wird die Terminologie weitgehend von „Jugend“ zu „Kinder- und Jugend-“ abgeändert; Bestimmungen, in denen explizit Jugendliche genannt werden, zielen auch nur auf diese ab (z. B. Strafbestimmungen). Ersichtlich ist diese Änderung bereits im Titel des Gesetzes, welches nunmehr in der Kurzform „Kinder- und Jugendgesetz“ lautet. Verantwortung der Erziehungsberechtigten: Es wird stärker betont, dass das Gesetz nur einen äußeren Rahmen darstellt und die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten liegt, welche gegebenenfalls auch strengere Vorgaben machen können (insbesondere bei den Ausgehzeiten). Kinder- und Jugendbeteiligung: Gemeinden sollen darin bestärkt und gefördert werden, neben anderen Beteiligungsverfahren auch dauerhafte Kinder- und Jugendbeteiligungsformen (Kinder- und Jugendgremien) einzurichten. Damit soll ein wesentlicher Impuls für einen Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung gesetzt werden. Ausweispflicht: Die Landesregierung kann mittels Verordnung Jugendkarten, wie die Vorarlberger Jugendkarte (aha card, vormals 360 card), als zulässige Altersnachweise definieren. Vereinfachung und Liberalisierung der Bestimmungen zu den Ausgehzeiten: Die gesetzlichen Beschränkungen der Ausgehzeiten ab 16 Jahren werden aufgehoben. Damit ist sichergestellt, dass in ganz Österreich in dieser Altersgruppe dieselben gesetzlichen Bestimmungen gelten. Nach wie vor bleibt es allerdings in der Verantwortung und Entscheidung der Eltern, welche Ausgehzeiten tatsächlich für Jugendliche gelten.

Streichung der Bestimmungen zum Übernachten außer Haus: Die Obsorgeberechtigten haben das Recht, den Aufenthaltsort ihres Kindes zu bestimmen, weshalb die bisherige Regelung nicht zwingend notwendig war und gestrichen wurde. Beschränkungen bei einzelnen Veranstaltungen: In Einzelfällen können Kinder und Jugendliche bescheidmäßig von kinder- und jugendgefährdenden Veranstaltungen ausgeschlossen bzw. kann die Teilnahme nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.

Vor Gefahren, denen Kinder und Jugendliche auf Grund ihres Alters und Entwicklungsstandes nicht gewachsen sind, sollen sie geschützt werden.

Ergänzungen zu den Genuss- und Suchtmittelbestimmungen: Das Konsumverbot von Tabakwaren für unter 16-Jährige wurde auf verwandte Erzeugnisse erweitert. Gemeint sind damit insbesondere E-Zigaretten und E-Shishas, unabhängig davon, ob diese Tabak enthalten oder nicht. Zukünftig gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen dem Konsum in der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld – beides ist für unter 16-Jährige verboten –, wobei weiterhin nur der Konsum in der Öffentlichkeit strafbar ist.

Novellierung der Strafbestimmungen: Der Jugendliche und seinE gesetzlicheR VertreterIn mussten bisher ihre Zustimmung zu Informations- oder Beratungsgesprächen bzw. zu gemeinnützigen Leistungen geben. Dies wurde gestrichen, sodass zukünftig solche Gespräche oder Leistungen angeordnet werden können. Eine Geldstrafe ist nunmehr lediglich als letztmögliches Mittel vorgesehen, wenn der Termin zum Informations- und Beratungsgespräch nicht wahrgenommen wird bzw. die gemeinnützigen Leistungen nicht erbracht werden. Nicht mehr vorgesehen sind Ersatzfreiheitsstrafen für Jugendliche. DSA Michael Rauch

Hinweis: Die Schutzbestimmungen des neuen Kinderund Jugendgesetzes finden Sie übersichtlich im herausnehmbaren Mittelteil.

Kontakt DSA Michael Rauch Kinder- und Jugendanwalt des Landes Vorarlberg Schießstätte 12 (Ganahl-Areal) A-6800 Feldkirch T 05522/84900 E: kija@vorarlberg.at www.kija.at


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Fรถrderung von Kindern und Jugendlichen


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Das Land Vorarlberg setzt sich vorrangig für gute Rahmenbedingungen in der Jugendarbeit und in der Jugendförderung ein, um bestmögliche Zukunftschancen und Perspektiven zu bieten. Neben den verschiedenen Schwerpunkten der letzten Jahre – wie z. B. dem Ausbau der Jugendbeteiligung und der Überarbeitung des Vorarlberger Jugendgesetzes, der Einführung eines Anerkennungssystems für freiwilliges Engagement – bilden regelmäßige Strukturförderungen einen wesentlichen Inhalt. Die Grundlage für die Förderungen und Unterstützungen des Landes Vorarlberg ist das Kinder- und Jugendgesetz.

Gefördert werden z. B. • Jugendräumlichkeiten und Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche beraten und informieren. • Aus- und Weiterbildung für die Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche, z. B. JugendarbeiterInnen. • Aktionen, Programme, Kurse, kulturelle Aktivitäten, Projekte, die die internationale Jugendverständigung fördern. • Maßnahmen für eine gesunde Lebensweise (auch im Hinblick auf einen kritischen Umgang mit Medien und Werbung); dazu gehören Programme zur Gewalt- und Suchtvorbeugung, Möglichkeiten für offene, tolerante Kommunikation und sportliche, kreative und soziale Aktionen und Programme. Erste Anlaufstelle für kommunale und regionale Jugendarbeit ist die Gemeinde. Sehr viele Gemeinden unterstützen Jugendgruppen, Jugendorganisationen und die Offene Jugendarbeit.

Kinder- und Jugendbeteiligung in den Gemeinden Eine wichtige Qualität in der Kinder- und Jugendförderung ist die Beteiligung. Junge Menschen sollen mit ihren Anliegen ernst genommen werden und die Möglichkeit haben, sich in wichtige Entscheidungsprozesse einzubringen. Detaillierte Informationen dazu sind in dieser Diskurs-Ausgabe auf Seite 14 im Beitrag „Impulse für Kinder- und Jugendbeteiligung“ zu finden.

Freiwilliger Einsatz im Ausland Auch junge Menschen, die einen freiwilligen Einsatz im Ausland absolvieren, werden gefördert. Diese Förderung soll zu einer aktiven Bürgerschaft, Solidarität und Toleranz motivieren. Die soziale Tätigkeit in Krankenhäusern, Schulen oder Kinderheimen in einem Land außerhalb Europas – wie z. B. Südamerika oder Afrika – gibt den Jugendlichen die Möglichkeit, fremde Länder und Kulturen kennenzulernen sowie wertvolle Erfahrungen und Eindrücke zu sammeln.

Jugend & Politik Jugendliche eignen sich durch die Förderung der Informationskompetenz im Bereich politische Bildung neue Fähigkeiten und Fertigkeiten an. Das Programm bietet Grundlagen für ein eigenverantwortliches, kompetentes und vorausschauendes politisches Handeln. Durch außerschulische Angebote bauen Jugendliche die Distanz zur Politik ab. Die aktive Meinungsbildung, Beteiligung und politisches Wissen werden gestärkt. Durch Workshops zu verschiedenen Themenbereichen – wie z. B. Medienanalyse, Moderation, Kommunikation oder Redekunst – werden Jugendliche motiviert, sich

aktiv einzubringen. Sie erkennen politische Zusammenhänge, erhalten Tipps zum sachlichen Umgang mit Medien und können ihren Standpunkt verständlich vermitteln.

„Ländle goes Europe“ Das Programm „Ländle goes Europe“ eröffnet jungen Menschen aus Vorarlberg den Austausch und die Interaktion mit verschiedenen europäischen Ländern. Das Programm bringt Jugendliche zwischen 13 und 30 Jahren mit unterschiedlichem Hintergrund aus zwei oder mehreren Ländern zusammen und gibt ihnen die Gelegenheit zur Diskussion und Auseinandersetzung mit unterschiedlichsten Themen. Die Kriterien des EU-Aktionsprogrammes Erasmus+ sind Grundlage für die Förderung dieser internationalen Jugendbegegnungen. Ziel ist u. a. die Stärkung der Eigeninitiative von Jugendlichen, die Förderung der Integration in die Gesellschaft, der Abbau von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Förderung des Verständnisses für die kulturelle Vielfalt.

Internationale Weiterbildungs- und Vernetzungsmaßnahmen Von der EU-Kommission, vom Europarat und von Jugendeinrichtungen in anderen EULändern werden laufend Kurse, Seminare, usw. angeboten. Ein Großteil dieser Kurse ist kostenlos, teilweise fallen geringe Teilnahmegebühren und/oder ein Teil der Fahrt­kosten an. Um den Anreiz, einen solchen Kurs zu besuchen, zu erhöhen und damit internationale Aktivitäten qualitativ und quantitativ zu fördern, gewährt der Fachbereich Jugend und Familie eine finanzielle Unterstützung. Thomas Müller MAS Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereich Jugend & Familie


Nachgefragt Diskurs hat beim Landeshauptmann und bei den JugendsprecherInnen der im Landtag vertretenen Parteien zum Thema Kinder- und Jugendgesetz nachgefragt.

1. Welche Änderung finden Sie im neuen Kinder- und Jugend­gesetz besonders wichtig und warum?

Mag. Markus Wallner Landeshauptmann von Vorarlberg, ÖVP

LAbg. Mag.a Nina Tomaselli Die Grünen

LAbg. Mag.a phil. Martina Pointner NEOS

1. Die deutliche Stärkung bei der Jugendbeteiligung halte ich für eine der wichtigsten Maßnahmen im neuen Gesetz. Der jungen Generation Mitwirkung, Beteiligung und Mitbestimmung zu ermöglichen sowie ihre Teilnahme am öffentlichen Leben sicherzustellen ist absolut unerlässlich für jede Gemeinschaft, die an ihre Erneuerungsfähigkeit glaubt. Weiters haben wir im Gesetz Änderungen bei den Ausgehzeiten vorgenommen, strengere Regelungen bei E-Zigaretten und Shishas eingeführt und auch die aha card (vormals 360 card) als Altersnachweis etabliert. Alles in allem ist es ein sehr ausgewogenes Gesetz geworden, das maßgeblich von Jugendlichen mitbestimmt wurde. Über 1.000 junge Menschen haben sich nämlich im Vorfeld mit Ideen und Vorstellungen eingebracht. Ein Gesetz von Jugendlichen für Jugendliche.

1. Das neue Kinder- und Jugendgesetz unterscheidet sich in einem Punkt wesentlich von dem alten: Der Umgang mit den Jugendlichen bei einer Missachtung. Anstatt mit der Strafkeule zu drohen und Verwaltungsstrafbescheide auszustellen, wird zuerst das Gespräch mit den betroffenen Jugendlichen gesucht. Das halte ich für eine zeitgemäße pädagogisch wertvolle Herangehensweise, die deutlich wirkungsvoller und nachhaltiger ist als eine Strafverfügung.

1. Besonders wichtig erscheint mir, dass das Rauchverbot für unter 16-Jährige auf E-Zigaretten, E-Shishas und verwandte Produkte ausgeweitet wird. Denn es ist erwiesen, dass auch diese Produkte massiven Schaden anrichten können. Außerdem befürworte ich sehr, dass es Änderungen bei den Strafbestimmungen gibt und bei Übertretungen künftig verstärkt auf Informations- und Beratungsgespräche bzw. im Wiederholungsfall auf gemeinnützige Arbeit gesetzt wird. Wir wollen ja Einsichtigkeit und eine Haltungsänderung bei den Jugendlichen erreichen – und dafür sind Geldstrafen, wie sie bisher angesetzt wurden, wohl eher ungeeignet.


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2. Welche Potentiale sehen Sie für unsere Gesellschaft im Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung?

3. Jugendliche ab 16 Jahren haben mit Inkraft­treten des neuen Gesetzes keine Einschränkung bezüglich Ausgehzeit mehr. Was empfehlen Sie Eltern, Jugend­ arbeiter­Innen, PädagogInnen, die ihren Jugendlichen strengere Zeitvorgaben machen wollen?

2. Ein weiterer Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung in Vorarlberg könnte sich aus mehreren Gründen sehr positiv auf unsere Gesellschaft auswirken. Wir haben gesehen, dass ein stärkeres Einbeziehen der jugendlichen Sicht in Entscheidungsprozessen zu sehr qualitätsvollen Ergebnissen für alle führen kann. Durch die Möglichkeiten sich einzubringen, erlernen Jugendliche gleichzeitig, was aktives Mitgestalten und Mitentscheiden bedeutet. Das ist gerade auch mit Blick auf die Sicherung unserer demokratischen Werte und Spielregeln unverzichtbar. Zudem belegen Studien, dass frühzeitiges Mitentscheiden und Beteiligen zu einer höheren Bereitschaft führt, sich auch in der weiteren Entwicklung auf unterschiedliche Art, zum Beispiel in Vereinen oder Initiativen, freiwillig zu engagieren.

3. Als Vater von drei Kindern bin ich der festen Überzeugung, dass es unverzichtbar ist, sich gemeinsam mit den Kindern auf klare Absprachen und Bedingungen zu einigen. Darunter fallen auch die Ausgehzeiten. Unabhängig vom Gesetz kann man als Eltern immer klar Position beziehen: Die Neuregelung im Gesetz ändert nämlich gar nichts daran, dass in letzter Konsequenz das Wort der Eltern gilt. Bei den JugendarbeiterInnen und PädagogInnen bin ich mir sicher, dass sie mit den Jugendlichen einen vertrauensvollen Diskurs starten und sich unvoreingenommen mit den jungen Menschen auseinandersetzen. Dabei lässt sich viel klären.

2. Kinder und Jugendliche, die heute in wesentliche Entscheidungen miteinbezogen werden, sind die mündigen und selbstbewussten BürgerInnen von morgen. Das übergeordnete Ziel muss sein, dass alle Menschen die Rechte, die ihnen zustehen, auch einfordern. Beharrliches Einfordern muss aber gelernt werden und das am besten schon in jungen Jahren.

3. Das Gesetz gibt ausschließlich einen Rahmen vor. Letzten Endes entscheiden die Erziehungsberechtigten, wie lange oder wie kurz die Ausgehzeiten der Jugendlichen sind. Bestenfalls sollte die Entscheidung der Eltern vor den Jugendlichen begründet werden, damit steigt erfahrungsgemäß die Akzeptanz.

2. Ich sehe darin ein sehr großes Potential und erachte den Ausbau als absolut notwendig. Die meisten Entscheidungen, die auf politischer Ebene getroffen werden, haben ja direkte Auswirkungen auf die Zukunft der jungen Menschen. Daher ist es nur richtig, wenn ihre Bedürfnisse und Vorstellungen stärker in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Ich bin mir sicher, es wird uns allen gut tun. Zudem bin ich überzeugt: Je früher wir junge Menschen für gesellschaftliche Beteiligung begeistern, desto stärker und nachhaltiger ist ihre Bindung zur Gemeinschaft – und desto geringer die Gefahr, dass sie sich von ihr abwenden.

3. Als Politikerin tue ich mir schwer, Fachleuten Empfehlungen in Erziehungsfragen zu erteilen. Aber als Mutter eines 14-Jährigen habe ich mir diese Frage natürlich auch schon gestellt. Um ehrlich zu sein: Es wird keine einfache Aufgabe – und ich persönlich stelle mich schon auf intensive Diskussionen ein. Aber ich denke, es braucht von Eltern und BetreuerInnen durchaus klare Vorgaben. Eine solche Vorgabe wäre etwa, stets eine ganz konkrete Rückkehrzeit – je nach Anlass ggf. auch nach 2 Uhr – zu definieren. Im Sinne eines konstruktiven „Geben und Nehmens“ wird die Einhaltung der Vorgabe dann (ideell) belohnt. Im Umkehrschluss müsste die Nicht-Einhaltung natürlich zu Sanktionen führen – aber wir wollen nicht hoffen, dass das nötig sein wird.


Nachgefragt 1. Welche Änderung finden Sie im neuen Kinder- und Jugend­gesetz besonders wichtig und warum?

LAbg. Julian Fässler ÖVP

LAbg. Reinhold Einwallner

1. Zuerst muss gesagt werden, dass noch nie ein Gesetz mit so viel Beteiligung von Betroffenen – in diesem Fall Jugendlichen – beschlossen wurde. 1.100 Jugendliche haben an einer Umfrage teilgenommen, alle großen Jugendorganisationen haben sich eingebracht. Eigentlich konnten alle mehrheitlichen Wünsche umgesetzt werden. Die gravierenden Änderungen sind: • Streichung der Ausgehzeitenbeschränkung bei den 16- bis 18-Jährigen. Aber auch weiterhin haben die Eltern das „letzte Wort“. • E-Zigaretten werden mit Tabakwaren gleichgestellt und sind erst ab 16 erlaubt. • Die aha Card (vormals 360 Card) gilt nun offiziell als Altersnachweis. • Die bisherigen Strafen bei Nichteinhaltung wurden gestrichen und durch Beratungsgespräche und Dienste für die Allgemeinheit ersetzt.

1. Besonders erfreulich ist die Abschaffung der reduzierten Ausgehzeiten ab 16. Diese Entscheidung haben Jugendliche im Einvernehmen mit ihren Eltern zu treffen – da braucht es kein Gesetz. Zudem freut es mich sehr, dass alle Änderungen unter Einbindung der Jugendlichen vorgenommen wurden. Ich hätte es begrüßt, wenn zusätzlich auch eine repräsentative Umfrage gemacht worden wäre, weil man dadurch zusätzliches Datenmaterial erhalten hätte.

SPÖ

LAbg. Christof Bitschi FPÖ

1. Die wichtigste Änderung im neuen Jugendgesetz ist sicher die Aufhebung der Einschränkung der Ausgehzeit für Jugendliche ab 16 Jahren. Die FPÖ, die das Wort „Freiheit“ im Namen trägt, begrüßt grundsätzlich dieses Mehr an Freiheit und möchte keine unnützen Verbote für unsere Jugendlichen. Für uns war es nie logisch, dass Jugendliche mit 16 zwar wählen, aber nicht selber entscheiden dürfen, wie lange sie ausgehen. Wir lehnen in diesem Zusammenhang auch eine Ausweitung des Rauchverbotes auf Jugendliche unter 18 Jahren ab. Junge Menschen mit 16 sind reif genug, diese Entscheidungen selbst zu treffen.


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2. Welche Potentiale sehen Sie für unsere Gesellschaft im Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung?

3. Jugendliche ab 16 Jahren haben mit Inkraft­treten des neuen Gesetzes keine Einschränkung bezüglich Ausgehzeit mehr. Was empfehlen Sie Eltern, Jugend­ arbeiter­Innen, PädagogInnen, die ihren Jugendlichen strengere Zeitvorgaben machen wollen?

2. Im neuen Jugendgesetz wird noch mehr auf Beteiligung gesetzt. Gemeinden sollen stärker gefördert und gefordert werden, um Beteiligung zu ermöglichen. Die Landesregierung lässt sich seit vielen Jahren von den großen Jugendorganisationen in einem Jugendbeirat beraten. Es gibt zahlreiche Positivbeispiele in den Gemeinden und Regionen. Ich denke dabei an das kürzlich gegründete Jugendforum im Montafon. Die Region hat dem Forum ein eigenes Budget gegeben und wird in alle jugendrelevanten Themen eingebunden. In Dornbirn wurden Spielplätze mit Hilfe von Kindern geplant und errichtet. Es gibt noch viele weitere Projekte, die zeigen, dass junge Menschen Verantwortung übernehmen wollen. Ich unterstütze diese Ansätze sehr und hoffe, dass wir sie weiter ausbauen können.

3. Vorarlberg war das einzige Bundesland, das noch Ausgehzeitenbeschränkungen in dieser Altersgruppe hatte. Eine österreich­­weit einheitliche Lösung macht Sinn. Wir haben aber eindeutig festgehalten, dass Eltern auch in Zukunft das „letzte Wort“ bei den Ausgehzeiten haben. Sie tragen die Verantwortung für ihre Kinder und legen gemeinsam in der Familie die „Spielregeln“ fest. Ich weiß, dass sich viele Eltern und Erziehungsberechtigte mit der neuen gesetzlichen Regelung Sorgen machen und kann das ein Stück weit auch nachvollziehen. Ich ermutige dennoch alle Familien, über die für sie richtigen Grenzen gemeinsam mit den Jugendlichen zu diskutieren. Ich denke, dass Familien zu einer besseren Lösung kommen, als es das Gesetz je könnte.

2. Es ist sehr zu begrüßen, wenn Jugendliche von Anfang an in demokratische Prozesse eingebunden werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, über politische Maßnahmen, die sie betreffen, mitzuentscheiden. Das ist eine demokratiepolitische Herangehensweise, die unbedingt auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden sollte, vor allem auf der Gemeindeebene. Langfristig ist Einbindung in politische Entscheidungen ein wirksames Mittel gegen Politikverdrossenheit.

3. Mit der Abschaffung der regulierten Ausgehzeiten hat die Politik sich zurecht darauf beschränkt, nur noch notwendige Rahmenbedingungen abzustecken. Innerhalb dieses Rahmens obliegt es den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten, eine gemeinsame Lösung für die konkrete Ausgehzeit zu finden.

2. Wir als FPÖ stehen für mehr Bürgerbeteiligung und fordern den Ausbau der Möglichkeiten der direkten Mitbestimmung der Bevölkerung. Die Meinung der BürgerInnen muss mehr gehört, beachtet und schlussendlich auch umgesetzt werden. Dieser Grundsatz gilt für uns als Partei der Jugend ganz besonders auch im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung. PolitikerInnen sehen die Welt oft zu wenig aus dem Blickwinkel der Betroffenen. Deshalb fordern wir die stärkere Einbeziehung von betroffenen Kindern und Jugendlichen in Bereichen der Kinder- und Jugendpolitik. Hier gibt es bereits verschiedene interessante Modelle und Ideen, die unbedingt stärker angewendet werden sollten.

3. Auch in der Vergangenheit war nach unserer Ansicht die gesetzliche Beschränkung der Ausgehzeit höchstens eine Orientierungshilfe für die Eltern und Erziehungsberechtigten. Die Ausgehzeiten waren schon bisher ein schwieriges Thema zwischen Eltern und Jugendlichen und werden es nach den Änderungen im neuen Jugendgesetz auch bleiben. Die „Machtverhältnisse“ haben sich jetzt halt etwas in Richtung der Jugendlichen verschoben.


Kinder- und Jugend für das Bundesland Vorarlberg, April 2017

bis 12 Jahre Eine Info-Broschüre für Jugendliche sowie ein übersichtlicher Folder zum Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz können bei folgenden Einrichtungen angefordert werden: Amt der Vorarlberger Landesregierung Fachbereich Jugend & Familie Römerstraße 15, 6900 Bregenz E: jugend@vorarlberg.at T: 05574/511-24144 www.vorarlberg.at/jugend Kinder- und Jugendanwalt des Landes Vorarlberg Schießstätte 12, 6800 Feldkirch E: kija@vorarlberg.at T: 05522/84900 www.kija.at aha - Jugendinformation Vorarlberg Poststraße 1, 6850 Dornbirn E: aha@aha.or.at T: 05572/52212 www.aha.or.at/kiju-gesetz

Ausgehzeiten/Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (z. B. Kino, Disco, Marktplatz etc.)

Erlaubt von 5 Uhr bis 22 Uhr

Keine Beschränkung in Begleitun Der Heimweg muss mit eingerech Die Erziehungsberechtigten sind jedoch nicht überschreiten.

Alkohol (Erwerb, Besitz und Konsum)

Verboten

Tabak, E-Zigaretten*, E-Shishas* (Erwerb, Besitz und Konsum), *auch ohne Tabak

Verboten

Autostopp

Medien (z. B. Zeitschriften & DVDs), Gegenstände (z. B. Softguns) & Dienstleistungen, die • Gewalt verherrlichen • Menschen diskriminieren • Pornographische Darstellungen zeigen

Verboten, wenn der Lenker/die Lenkerin nicht persönlich bekannt ist

Verboten


dgesetz 12 und 13 Jahre

14 und 15 Jahre

16 und 17 Jahre

Erlaubt von 5 Uhr bis 22 Uhr

Erlaubt von 5 Uhr bis 24 Uhr

Keine zeitliche Beschränkung mehr

ng einer Aufsichtsperson oder wenn ein triftiger Grund vorliegt (z. B. Aufsuchen einer Ambulanz, Zugverspätung). hnet werden und ist kein triftiger Grund.

Verboten

Verboten

Erlaubt Verboten sind: • Gebrannte alkoholische Getränke • Mischgetränke, die gebrannten Alkohol enthalten (z. B. Alkopops, selbst gemischte Getränke)

Verboten

Verboten

Erlaubt

Verboten, wenn der Lenker/die Lenkerin nicht persönlich bekannt ist

Erlaubt

Erlaubt

Verboten

Verboten

Verboten

Quelle: aha – Jugendinformation Vorarlberg und Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg – Amt der Vorarlberger Landesregierung

dazu befugt, bei allen Altersgruppen die Ausgehzeiten zu bestimmen. Diese dürfen den gesetzlichen Rahmen


Lydia Etzlstorfer

Impulse für Kinderund Jugendbeteiligung Das kürzlich in Kraft getretene Kinderund Jugendgesetz enthält zum Thema Beteiligung wesentliche Veränderungen, welche von Jugendlichen mitentwickelt wurden.

Junge Menschen haben das Recht, ihre Rechte mitzugestalten Im landesweiten Beteiligungsprozess „Jugendbeteiligung voran bringen!“ wurden die Ausweitung von Mitgestaltungsmöglichkeiten in Gemeinden und Schulen, die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Beteiligung und Projektumsetzung sowie vielfältige, gestaltbare Räume für junge Menschen gefordert. Das wesentliche Anlie-

gen der Mitwirkenden war, ernst genommen zu werden. Dahinter steht das Bedürfnis nach Unterstützung in der Umsetzung von Ideen und Ergebnissen. Sowohl im Gesetz als auch in den Erläuterungen finden sich die Vorschläge der Jugendlichen wieder.

auch kontinuierlich (z. B. Kinder- und Jugendparlamente) in die Gemeindeentwicklung einbeziehen. Entsprechende Rechte und Pflichten können von Gemeinden – sinnvollerweise mit Kindern bzw. Jugendlichen – definiert werden.

Kinder- und Jugendbeteiligung gefordert und gefördert

Ernst nehmen!

Die Förderung von Kinder- und Jugendbeteiligung wurde gesetzlich verankert. Darüber hinaus wurden Landesförderungen für Kinder- und Jugendprojekte an die Mitgestaltung durch junge Menschen gebunden. Gemeinden sollen junge Menschen sowohl punktuell (z. B. bei Platzgestaltungen) als

Jugendliche und deren Meinungen wurden bei der Überarbeitung des Kinder- und Jugendgesetz ernst genommen und die Anliegen weitgehend berücksichtigt. Um die Impulse wirksam zu machen, gilt es, das „Ernst nehmen“ weiterzuführen. Für Beteiligung in Gemeinden gibt es viele Erfahrungen, Orientierungsbeispiele, Methoden und Modelle aber keine Pa-


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tentlösung. Jede Gemeinde findet individuelle Zugänge. Um die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen sowie deren qualitätsvolle Umsetzung zu unterstützen, bestehen Angebote des Landes Vorarlberg und die wertvolle Expertise von Beteiligungsfachleuten.

Kinder und Jugendliche als MitgestalterInnen lebendiger Gemeinden Gemeinden langfristig lebendig zu halten, heißt, junge Menschen als aktive MitgestalterInnen zu gewinnen. Dadurch werden wertvolle Sozialkompetenzen erarbeitet, Selbstwirksamkeit gestärkt und die Verbundenheit zur Gemeinde erhöht. Langfristiges Engagement für das Gemeinwesen wirkt positiv auf die Lebensqualität und schafft eine Verbindung zwischen Jugend und Politik. Die jeweilige Ausgangslage und die konkrete Zielsetzung in Gemeinden sind unterschiedlich. Der Wunsch nach einer langfristig lebenswerten Gemeinde ist ein wertvoller gemeinsamer Orientierungspunkt.

Stolpersteine und Qualitätskriterien Natürlich kann die Einbindung junger Menschen auch scheitern. Erwachsene sind mitunter besorgt, dass Beteiligung als Wunschkonzert mit unerfüllbaren Forderungen und Frustration endet. Wird jedoch der Rahmen der Mitbestimmung und die Dimension an möglichen Umsetzungsmaßnahmen klar definiert, ist diese Gefahr gebannt. Junge Menschen sind enttäuscht, wenn ihr Engagement nichts bewirkt. Werden die Vorschläge ernst genommen? Wird die Verwirklichung der Ideen unterstützt? Ein Eckpfeiler der Kinder- und Jugendbeteiligung ist Verbindlichkeit. Ist diese klar geregelt und idealerweise bereits vorab – per Gemeindebeschluss – mit einem Umsetzungsbudget ausgestattet, ist auch dieser Stolperstein aus dem Weg geräumt. Kinder und Jugendliche wollen die Umsetzung aktiv miterleben und wertgeschätzt werden. Bei öffentlicher Kommunikation ist es ratsam, die jungen Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Stellen sich Erwachsene zu zentral ins Rampenlicht, entsteht mitunter das Gefühl „vor den Karren

gespannt zu werden“. Die Qualitätskriterien für Kinder- und Jugendbeteiligung der ARGE Partizipation bieten einen guten Überblick, worauf es zu achten gilt. Um die Beteiligung von jungen Menschen gut gelingen zu lassen und Know-how aufzubauen, ist die Unterstützung durch erfahrene ProzessbegleiterInnen hilfreich. Die Kosten dafür können mit Unterstützung des Landes Vorarlberg getragen werden. Weitere Informationen dazu sind in der Fact-Box nachzulesen.

Von der Theorie zur Praxis

men. Als KinderreporterInnen erkunden sie ihr Stadtviertel und veröffentlichen ihre Artikel in Stadtzeitungen. In Schulprojekten gestalten sie ihre Schule mit. Lange Nacht der Partizipation Alle genannten Projekte – und viele weitere Beteiligungsprojekte – können bei der Langen Nacht der Partizipation, am 18. Mai 2017 ab 17 Uhr in der Fachhochschule Vorarlberg kennengelernt werden. Dabei bietet sich die Gelegenheit, sich auszutauschen und inspirieren zu lassen.

Vielerorts werden Kinder und Jugendliche bereits in die Gestaltung der Gemeinde oder Region eingebunden. Hier einige Beispiele:

Christoph Kutzer

Förderungen Jugendforum Montafon: Das Jugendforum Montafon ist das erste regionale Jugendparlament in Vorarlberg und setzt sich für die Interessen und Rechte von jungen Menschen im Montafon ein. Mit der Einrichtung des Jugendforums wurde eine konkrete Form der Mitbestimmung geschaffen, durch welche Jugendliche kommunale Belange im Stand Montafon aktiv mitgestalten können. Jugendrat Sulzberg: Was ist eine gute Zukunft? Was brauchen wir für ein gutes Leben in Sulzberg? Jugendliche erarbeiten Ideen und Projekte, diskutieren die Ergebnisse in einem Bürgercafé und mit der Gemeindepolitik. Gemeinsam wird an der Umsetzung gearbeitet. Seit 2010 fand alle drei Jahre ein Jugendrat in Sulzberg statt. Kindersprechstunde Dornbirn: Wöchentlich findet im Rathaus eine Sprechstunde für Kinder statt. Die Kinder bringen ihre Vorschläge zur Verbesserung ihrer Lebenswelt ein. Ein Team bespricht im Anschluss die Anliegen. Nach Möglichkeit werden diese sehr rasch umgesetzt. Kinderbeteiligung Bregenz: Im Rahmen verschiedener Projekte werden Kinder beteiligt. So zum Beispiel beim Kindercafé, bei welchem Kinder als GastgeberInnen oder in der Spielleitung Verantwortung überneh-

Beratung und Coaching Coaching zur Entwicklung von Beteiligungsstrategien/Maßnahmen (max. Förderhöhe € 1.900,-) Prozessbegleitung Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Beteiligungsprozessen (max. Förderhöhe € 3.000,-) Jugendforen/Jugendgremien Förderung von kontinuierlichen Formen der Jugendbeteiligung (max. Förderhöhe € 2.500,-) Weitere Informationen: www.vorarlberg.at/zukunft/kjb Lange Nacht der Partizipation: 18. Mai 2017, 17 Uhr, FHV www.langenachtderpartizipation.at

DI Christoph Kutzer (Büro für Zukunftsfragen, Amt der Vorarlberger Landesregierung) unterstützt und fördert Kinderund Jugendbeteiligung in Vorarlberg E: christoph.kutzer@vorarlberg.at T: 0664/88986858


Wir reden mit Der Landesjugendbeirat und das neue Jugendgesetz Der Landesjugendbeirat, kurz LJBR, besteht aus einem Netzwerk zahlreicher Kinderund Jugendorganisationen aus ganz Vorarl­ berg und tagt mehrmals im Jahr. Er ist in seiner Rolle als beratendes Gremium der Landesregierung nicht zu unterschätzen. Aktuell wurde diese beratende Funktion durch die Formulierung eines gemeinsamen Posi­ tions­papiers zur Überarbeitung des Voralber­ ger Jugendgesetzes, das zukünftig Kinder- und Jugendgesetz heißen soll, wahrgenommen.

Die Rolle des LJBR Als Partner in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, agiert der Landesjugendbeirat als Schnitt- und Ver­ mittlerstelle zwischen Kinder- und Jugend­ organisationen und Politik, an der Expertise gebündelt und aktive Vernetzung betrieben wird. Durch die gesetzliche Verankerung im Vorarl­berger Jugendgesetz wird die Be­ deutung dieses Beirates besonders hervor­ gehoben. Der Landesjugendbeirat vernetzt aktive, engagierte und kreative Arbeit zum

Wohle der Kinder und Jugendlichen in Vorarl­ berg. Um die strukturierte und zielgerichtete Ar­ beit eines jeden Gremiums zu gewährleisten, braucht es ein klar formuliertes Aufgaben­ gebiet. Dieses wurde als solches von der Landesregierung wie folgt definiert: • Der Jugendbeirat berät die Landesregie­ rung in allen Angelegenheiten (z. B. Ge­ setzesentwürfe, Jugendförderung ...), die Kinder und Jugendliche betreffen. • Der Jugendbeirat kann: - Aktionen und Projekte im Interesse der Jugend, besonders auch gewalt- und suchtpräventive, erarbeiten, - Information, Kommunikation und Zu­ sammenarbeit unter den Mitgliedern und deren Organisationen fördern, - Jugendinteressen und Anliegen des Jugendbeirates in der Öffentlichkeit ver­ treten und nationale und internationale Kontakte wahrnehmen. • Mitglieder des Landesjugendbeirats sind: VertreterInnen der Verbandlichen und Offenen Jugendarbeit als ordentliche Mit­

glieder und VertreterInnen von Fachein­ richtungen als Mitglieder für den Informa­ tionsaustausch (kooptierte Mitglieder).

Das neue Kinder- und Jugendgesetz Ein umfassender Beteiligungsprozess mit Ju­ gendlichen, vielen ExpertInnen und Einrich­ tungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie darauf aufbauend ein Positionspapier des Landesjugendbeirats lieferten einen wesent­ lichen Beitrag auf dem Weg zum neuen Vorar­ lberger Kinder- und Jugendgesetz. Der LJBR, auf dessen Expertise die Landesregierung bei der Ausarbeitung des neuen Kinder- und Jugendgesetzes zurückgegriffen hat, zielte in seiner beratenden Funktion darauf ab, dass das Gesetz jugendnaher und zielgerichteter formuliert wird und aktuelle, lebensweltori­ entierte relevante Aspekte von Jugendlichen miteinbezogen werden.

Das Positionspapier des LJBR zum Jugendgesetz Das Positionspapier des Landesjugendbei­ rates zum Jugendgesetz wurde bereits im


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Herbst 2016 verfasst und durchlief mehre­ re Korrekturschleifen. Zu acht Punkten des Jugendgesetzes wurden dabei Anmerkungen und Änderungsvorschläge vorgebracht. Änderungen von großer Relevanz werden in diesem Artikel punktuell hervorgehoben. Bereits vorweggenommen werden kann der allgemeine Appell des LJBR, dass „öster­ reichweit eine Harmonisierung der Bestim­ mungen zumindest hinsichtlich Ausgehzeiten und Alkoholkonsum“ angestrebt werden soll sowie die Aufforderung, den Gesetzestext möglichst einfach zu formulieren.

Auszüge aus dem Positionspapier zur Änderung des Jugendgesetzes Ausgehzeiten: Ab 16 Jahren sollte es laut Landesjugendbeirat keine gesetzlichen Be­ schränkungen der Ausgehzeiten mehr ge­ ben, da den Jugendlichen ab diesem Alter ein entsprechend eigenverantwortliches Handeln zugetraut werden kann (Jugendli­ che dürfen ab 16 Jahren z. B. ja auch schon wählen). Zudem ist Vorarlberg derzeit das einzige Bundesland, das eine Begrenzung der Ausgehzeit für 16-Jährige vorsieht. Förderung: Es ist dem LJBR ein Anliegen, dass in puncto Förderung nicht nur die Ju­ gendlichen, sondern auch die Kinder hervor­ gehoben und somit im Gesetzestext ergänzt werden, insofern sie die Thematik ebenfalls betrifft.

Beteiligung: Das Land sollte die Gemeinden darin unterstützen und bestärken, auch auf Gemeindeebene dem LJBR vergleichbare Gremien einzurichten. Bestrafung: Der Landesjugendbeirat emp­ fiehlt, Geldstrafen für Jugendliche grund­ sätzlich nicht mehr vorzusehen. In den Strafbestimmungen sollten unter der Vo­ raussetzung, dass dies rechtlich möglich ist, als primäre Mittel der Bestrafung bis auf wei­ teres verpflichtende Informations- und Be­ ratungsgespräche bzw. als Steigerungsform gemeinnützige Arbeiten festgelegt werden. Quelle: Positionspapier des Landesjugend­ beirats zum Jugendgesetz Bei der Überarbeitung des Jugendgesetzes und Weiterentwicklung hin zum Kinder- und Jugend­ gesetz wurde deutlich sichtbar, wie wichtig und wertvoll die aktive Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die sie betreffenden Angelegen­ heiten ist. Dies sollte als Anreiz gesehen werden, die Kinder und Jugendlichen in unserem Land – sowohl auf Landes- als auch auf Gemeinde­ ebene – zukünftig noch mehr und noch aktiver einzubinden. Davon können alle profitieren! Julia Krepl, BA – Mitarbeiterin der koje und Vertreterin im Landesjugendbeirat für die Vorarlberger Pfadfinder und Pfadfinderinnen Mag.a (FH) Olivia Mair, MA – Vorsitz- Stellvertreterin Mag. Christoph Hämmerle – Vorsitzender des Landesjugendbeirats

Mitglieder des Vorarlberger Landesjugendbeirates Ordentliche Mitglieder Aktion kritischer SchülerInnen Alpenvereinsjugend Vorarlberg Vorarlberger Blasmusikjugend Chorverband Vorarlberg Feuerwehrjugend Vorarlberg Gewerkschaftsjugend Vorarlberg Junge ÖVP Vorarlberg Katholische Jugend und Jungschar Vorarlberg Koordinationsbüro für Offene Jugendarbeit und Entwicklung Landjugend Jungbauernschaft Vorarlberg Vorarlberger Naturfreundejugend Vorarlberger Pfadfinder und Pfadfinderinnen Ring Freiheitlicher Jugend Vorarlberg Vorarlberger Schülerunion Sozialistische Jugend Vorarlberg Vorarlberger Mittelschüler Cartell Verband Österreichische Wasserrettung Kooptierte Mitglieder aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg AK Vorarlberg Büro für Zukunftsfragen – Jugendbeteiligung freigeist – junge Initiative Arbogast Kinder- und Jugendanwalt Supro – Werkstatt für Suchtprophylaxe youngCaritas


Interviews Birgit Mohr, Leitung Mobile Jugendarbeit, Offene Jugendarbeit Dornbirn (OJAD) Über die Änderung des Vorarlberger Jugendgesetzes – dass die Einschränkungen bei den Ausgehzeiten für 16-Jährige entfallen – habe ich eine geteilte Meinung. Aus Sicht der Jugendlichen hat es natürlich sicherlich erst einmal nur Vorteile, länger fortgehen zu dürfen. Es gibt ihnen mehr Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Freizeit. Gleichzeitig stellt sich dann natürlich auch die Herausforderung, mit dieser Freiheit gewissenhaft umzugehen. Gerade für Ju-

gendliche, die evtl. nicht mehr zu Hause wohnen (können), fällt dann der elterliche Regelrahmen weg und sie müssen selbst entscheiden, was gut und schlecht für sie ist. Das fällt manchen leichter und manchen schwerer. Ich glaube, dass nun vermehrt vor allem die Vorarlberger Jugendeinrichtungen gefragt sind, kulturelle oder andere sinnvolle Freizeitangebote (auch am Abend) zu bieten und die Jugendlichen über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.


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Sarah Fessler, 19 Jahre

Johanna Berktold, Projektleiterin, OJAD Die Aufhebung der Ausgehbeschränkung für Jugendliche ab 16 Jahren finde ich gut, da sie absolut den gelebten Gewohnheiten von Jugendlichen entspricht. So machen sie und die Eltern sich endlich nicht mehr strafbar. Es ist eine Gesetzesänderung für mehr Selbstverantwortung und eigene Lebensweltgestaltung. Da der Prozess partizipativ durchgeführt wurde, überrascht mich das Ergebnis nicht. Wir trauen Ju­ gendlichen zu, dass sie mit 16 Jahren wählen und politische Entscheidungen treffen, also können wir ihnen auch zutrauen, ihr Ausgehverhalten selbstverantwortlich zu gestalten. Eine Herausforderung wird es für die GastrobetreiberInnen werden, da sie genauer kontrollieren müssen, an wen sie Spirituosen verkaufen. Die Verantwortung liegt auch bei uns Erwachsenen, da wir unsere Vorbildfunktion nicht unterschätzen sollten. In Vorarlberg fehlen hier noch Jugendlokale in den Innenstädten, in welchen Jugendliche mit ihrer Peergroup ihr Konsum- und Party­ verhalten in sicherem Rahmen erproben können.

Ich finde, dass dieses neue Gesetz nicht gerade vorteilhaft für die Eltern ist. Auch wenn die Erziehungsberechtigten sagen, dass ihre Tochter oder ihr Sohn um zwei Uhr zu Hause sein soll, kann durch dieses neue Gesetz eine große Diskussion entstehen. Die Jugendlichen werden diese Aussage sicher anfechten und als Argument bringen, dass sie vom Gesetz aus ohne eine zeitliche Einschränkung ausgehen dürfen. Ich finde auch, dass man in diesem Alter nicht unbedingt bis fünf oder sechs Uhr unterwegs sein muss. Auf was soll man sich dann freuen, wenn man 18 ist? Wenn man ab 16 schon so lange ausgehen darf, wie man will. Mich betrifft dieses Thema nicht direkt. Jedoch meine Eltern und meinen Bruder. Mein Bruder wird im April 17 und darf laut dem neuen Gesetz dann so lange ausgehen, wie er will. Auch wenn meine Eltern nicht besonders streng sind, werden sie, das glaube ich, im Laufe des Jahres noch einige Diskussionen mit meinem Bruder haben, wenn er auf die Idee kommt, bis zum Sonnenaufgang auszugehen. Klar, jede/jeder sieht das anders und für die 16- und 17-Jährigen ist es sicher toll – wäre es für mich in diesem Alter sicher auch gewesen – wenn sie vom Gesetz aus so lange wie sie wollen auf dem Weg sein dürfen. Es gibt wahrscheinlich auch einige andere Vorteile und Nachteile. Doch ist das wirklich nötig?

Janick Fuchsberger, 17 Jahre Das neue Jugendgesetz gibt Jugendlichen in meinem Alter mehr Freiheit. Freiheit, die sich jede/jeder Jugendliche wünscht, die aber auch ihre Risiken trägt. Die Reife einer/eines jeden Jugendlichen lässt sich nicht wirklich auf ihr/sein Alter zurückführen. Dies wurde mit dem neuen Gesetz auch berücksichtigt, da nach wie vor die Eltern das letzte Wort haben – und das ist auch gut so. Ich denke, dass sich erst auf lange Zeit herausstellen wird, ob diese Gesetzesänderung sinnvoll ist, jedoch bin ich sehr zuversichtlich, dass Jugendliche bzw. deren Eltern diese Grenzen selbst aufstellen können.


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Esin Tezcan, 17 Jahre

Michael Lienher, Leitung Villa K. Bludenz

Doris Staber, Mutter eines 16-Jährigen

Ich finde das neue Gesetz nicht so gut. Meiner Meinung nach haben Kinder und Jugendliche mit 16 Jahren draußen nichts alleine zu suchen. Die Gefahr, dass etwas passieren könnte, ist jetzt größer. Man könnte aber zum Beispiel ein Online-Formular aus dem Internet ausdrucken, das man ausfüllen kann, für den Bescheid, dass die/der Jugendliche mit der Zustimmung der Eltern länger draußen bleiben darf.

Zum einen ist es so, dass sich viele Jugendliche in der Vergangenheit immer in einer gewissen „Straffälligkeit“ befunden haben, wenn sie länger aus waren, als sie gesetzlich gedurft hätten. Das ist jetzt weg und das ist auch gut so! Da waren Konflikte mit der Exekutive und/ oder dem Elternhaus vorprogrammiert oder auch nicht – je nach Elternhaus. Zum anderen setzt man jetzt mit dem neuen Jugendgesetz eine gewisse Reife voraus und gibt ihnen die Mündigkeit, bis in die Morgenstunden auszubleiben. Im Gegenzug nimmt man ihnen ihre Mündigkeit, wenn es um Zigaretten und Alkohol geht. Da würde man das Mindestalter am liebsten auf 18 raufsetzen. Für mich passt das nicht ganz zusammen. Ich finde es wichtig, dass trotz der neuen Gesetzeslage die Eltern immer noch das letzte Wort haben und das Gesetz aushebeln können, denn sie haben immer noch eine gewisse Verantwortung für ihr Kind bis zur Volljährigkeit. Ich werde im Jugendhaus sicherlich mehr Anfragen für Partys bis in die Morgenstunden bekommen. Diese Fragen werden wir individuell im Team begutachten und dann entscheiden, ob sie stattfindet oder nicht. Ich kann mir im Moment eine Verlängerung der Sperrstunde bei Partys bis drei oder vier vorstellen, aber sicher nicht bis in die Morgenstunden.

Für unsere Familie hat sich dadurch nicht wirklich viel geändert. Zwei Uhr bleibt für meinen 16-jährigen Sohn auch weiterhin eine gewisse „Richtzeit“, und das sogar einvernehmlich. Was durch das neue Jugendgesetz angenehmer wird, sind die seltenen Ausnahmen, wo man auch gern mal länger feiert, z. B. der Maturaball der eigenen Schule. Ich finde, in diesem Alter sollte man den Jugendlichen so viel Selbstverantwortung zutrauen. Die Interviews wurden von Sophia Mennel geführt.


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Infos Jugendprojekt- Aktionstage wettbewerb 2017 Politische Bildung! Eure Ideen sind gefragt! Gesucht werden auch heuer wieder die besten Jugendprojekte aus den Bereichen Jugendkulturen, Lebensraumgestaltung, Soziales usw. An dem Bewerb können Jugendinitiativen, Freundeskreise, Offene und Verbandliche Jugendarbeit, Jugendorganisationen, Vereine, erwachsene InitiatorInnen sowie Gemeinden teilnehmen und insgesamt € 4.500,– gewinnen. Die besten Projekte können am interregionalen Jugendprojektwettbewerb teilnehmen. Alle Infos unter www.vorarlberg.at/jugend

Jugendredewettbewerb 2017 Andere von der eigenen Meinung zu überzeugen, Argumente klar und präzise ausdrücken und sicher auftreten und Tipps für den Umgang mit Lampenfieber bekommen – all das können Jugendliche erfahren, die am Jugendredewettbewerb mitmachen. Der Bewerb findet am Donnerstag, 6. April 2017 in der Jungen Halle der Frühjahrsmesse „SCHAU!“ statt. Jugendliche und Schulklassen sind eingeladen, die Teilnehmenden im Publikum anzufeuern. Alle Infos unter www.vorarlberg.at/jugend

In der Zeit von 23. April bis 9. Mai werden wieder in ganz Österreich vielfältige Zugänge zur Politischen Bildung aufgezeigt. 2017 finden erstmals Schwerpunkttage in den Bundesländern statt. Eine bunte Palette an Aktivitäten in Form von Workshops, Projekten an Schulen, Ausstellungen, Filmen, Theaterstücken, Fortbildungsveranstaltungen für politische BildnerInnen, Veranstaltungen zu Gedenktagen, Radiosendungen, Publikationen, Internetauftritten u. v. m animiert zur Auseinandersetzung mit Politischer Bildung. Im Rahmen der Aktionstage gibt es Angebote für Gruppen ebenso wie für Einzelne.

Zur Beteiligung eingeladen sind Bildungseinrichtungen, Schulen, Pädagogische Hochschulen, Universitäten, Volkshochschulen, Einrichtungen der Jugendarbeit, NGOs, Radiosender, Museen, Kinos usw. Als AkteurInnen der demokratiepolitischen Bildung in Österreich sind alle mit ihren Beiträgen und Aktivitäten sehr willkommen. Aktionen in Vorarlberg Im Ländle finden am 28. April 2017 Veranstaltungen an verschiedenen Orten und Plätzen statt. Lass dich überraschen und mach mit! Mehr Infos unter www.aha.or.at Alle Informationen unter www.aktionstage.politische-bildung.at


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Weiterbildungen AMPULS-Veranstaltungen im Frühjahr 2017

Das liebe Geld Finanzierungsmöglichkeiten für (Jugend)Projekte

Neue Autorität Alternative Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen Ist es dir schon passiert, dass dich ein Kind oder junger Mensch durch sein oder ihr destruktives Verhalten an deine Grenzen gebracht hat? Und dass du mit den herkömmlichen pädagogischen Mitteln in dieser Situation nichts erreicht hast? Eine alternative Handlungsmöglichkeit bietet die „Neue Autorität“. Martin Fellacher von PINA stellt bei diesem zweiteiligen Workshop vor, wie Autorität neu gedacht und mit neuen Mitteln gefestigt werden kann: Der Fokus liegt dabei auf einer Beziehung ohne Hierarchie und ohne Gewalt, aber mit ganz viel Klarheit und Widerstand gegen unerwünschtes Verhalten.

Anstatt das Gegenüber zu kontrollieren, geht es bei der „Neuen Autorität“ um die eigene Selbstkontrolle. Dadurch entsteht keine Abhängigkeit und es eröffnen sich in jeder Situation neue Handlungsalternativen. Dienstag, 16. Mai 2017 und 6. Juni 2017, jeweils von 18 – 21 Uhr Ort: Rathaus Feldkirch, 4. OG, Schmied­ gasse 5 Referent: Martin Fellacher, MA DAS, Leiter von PINA (Pädagogisches Institut für Neue Autorität) Anmeldung: ampuls@koje.at, T: 05574/45 838 Anmeldeschluss: 9. Mai 2017 Ausgleich: € 40,-

Kompakte Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Projekte von und mit Jugendlichen. Vom Crowdfunding bis zur EUFörderung, von der Unterstützung für kleine lokale Initiativen bis zur Ko-Finanzierung für kleinere und größere grenzüberschreitende Kooperationsprojekte im Jugendbereich werden anhand von konkreten Beispielen Finanzierungsmöglichkeiten vorgestellt. Ein Kooperationsprojekt des aha Vorarlberg mit dem aha Liechtenstein. Donnerstag, 11. Mai 2017, 18.30 Uhr Ort: Coworking Space, Birkenweg 6, Vaduz/FL ReferentInnen: Veronika Drexel, aha Vorarl­ berg und Virginie Meusburger-Cavassino, aha Liechtenstein Anmeldung: ampuls@koje.at, T: 05574/45 838 Anmeldeschluss: 4. Mai 2017


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Storytelling in der Jugendarbeit

Jungen* aus allen Kulturen Haltungen und Methoden für die kompetente Arbeit mit männlichen* Jugendlichen Weder sind alle Jungen* gewalttätig noch kleine Machos, leider sind es mediale Role Models größtenteils schon! Ein Blick hinter die männlichen Kulissen macht sichtbar, welche nachhaltigen Potenziale gender- und kultursensible Jugendarbeit bieten. Dieser medienunterstützte Workshop spannt einen Bogen von historischer Männlichkeit bis zu konkreten Beispielen und Methoden aus der gendersensiblen Jungen*arbeit. Mittwoch, 26. April 2017, 18.30 – 21 Uhr Ort: Jugendhaus Graf Hugo, Widnau 10, Feldkirch Referent: Philipp Leeb vom Verein Poika – Verein für gendersensible Bubenarbeit Anmeldung: ampuls@koje.at, T: 05574/45 838 Anmeldeschluss: 19. April 2017

Jugendliche sind im besonderen Maße auf der Suche nach einem für sie passenden Platz im Leben. Sie bei dieser Entwicklung zu begleiten, kann herausfordernd sein. Storytelling lässt sich als methodischer Ansatz in vielerlei Hinsicht nutzbar machen - etwa in der Selbstfindung der Jugendlichen und im SichVerbinden mit anderen, in Beteiligungsprozessen und in der didaktischen Vermittlung, im Bereich Inklusion und Individualisierung sowie auch in Richtung Extremismus-Prävention. Prinzipiell bedarf das gemeinsame Erzählen von Geschichten keiner besonderen Mittel, da die Fähigkeit dazu überall angelegt ist. Es wirkt daher niederschwellig und inklusiv. Diese Praktik vermag zudem Sinn und Identität zu stiften, Komplexität zu reduzieren und vorhandene Ressourcen sichtbar zu machen. Gemeinsam erkunden wir in diesem Schnupperworkshop, welche Methoden und Haltungen für den Prozess hilfreich sind. Freitag, 19. Mai 2017, 14.30 - 18 Uhr Ort: St. Arbogast, Götzis Referentin: Dr.in Renate Huber Anmeldung: team@junge-kirche-vorarlberg.at Veranstalterin: »freigeist - junge initiative arbogast« und Junge Kirche

Begegnungskultur in der Jugendarbeit Ein Erzählabend Dieser Abend ist anders. Du kannst dich heute entspannt zurücklehnen und brauchst nur zuzuhören. Lausche den Geschichten von Menschen, die Projekte und Begegnungsräume für Jugendliche mit und ohne Fluchterfahrung initiiert und begleitet haben und dies immer noch tun. Sie erzählen dir von ihren Erlebnissen, ihren Erfolgen und den Hürden, die es zu meistern gilt. Sie berichten von den verstörenden Augenblicken der Verwirrung und Spannung und den glücklichen Momenten des gemeinsamen Lachens und Staunens. Für alle, die ein offenes Ohr für das Thema Flucht haben und sich mit anderen austauschen wollen. Dienstag, 13. Juni 2017, 19 Uhr (mit gemütlichem Ausklang) Ort: W*ORT, Raiffeisenstraße 18, Lustenau ErzählerInnen: Martina Eisendle, Antonio della Rossa und andere … Anmeldung: ampuls@koje.at, T: 05574/45838 Anmeldeschluss: 6. Juni 2017

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Der nächste Diskurs erscheint im Herbst 2017 zum Thema „Gesellschaftliches Engagement“

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Ausgabe 26, April 2017 www.jugend-diskurs.at


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