Diskurs 21 - Kinderrechte

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Themenschwerpunkt „Kinderrechte“


Autorinnen / Autoren DI Christoph Kutzer, Kinder- und Jugendbeteiligung in Vorarlberg Seite 10 − 11

BJV/Maly

DSA Michael Rauch, Kinder- und Jugendanwalt des Landes Vorarlberg Seite 04 – 06

Alexandra Achatz, Mitarbeiterin des Kompetenz­ zentrums Kinderschutz Vorarlberg Seite 07 − 09

David Neuber, Vorsitzender der Bundesjugendvertretung Seite 18 − 19

Impressum Medieninhaber, Herausgeber: koje - Koordinationsbüro für Offene Jugendarbeit und Entwicklung, Bregenz und aha - Tipps & Infos für junge Leute, Dornbirn | Redaktionsleitung: Regina Sams | Redaktionsteam: Thomas Müller, Michael Rauch, Monika Paterno, Johannes Grabuschnigg - redaktion@jugend-diskurs.at | Lektorat: Margit Schneider | Gestaltung & Illustrationen: chilidesign.at | Druck: Hugo Mayer GmbH, Dornbirn | Finanzierung: Land Vorarlberg - Jugend Diskurs kostenlos bestellen: abo@jugend-diskurs.at

Im Diskurs haben Menschen als Autor/innen Gelegenheit, ihre Interpretationen von Zahlen und Fakten sowie persönliche Meinungen und Haltungen als redaktionellen Beitrag darzustellen.


Die ersten Worte Kinder haben Rechte! Eigentlich sollten die Kinderrechte selbstverständlich sein. Trotzdem werden sie weltweit jeden Tag gebrochen und missachtet. Weltweit – auch in Österreich. Denken Sie z. B. an vernachlässigte Kinder. Oder an Kinder, die von Armut betroffen sind.

25 Jahre Übereinkommen über die Rechte des Kindes

04-06

Kinderrecht auf Schutz vor Gewalt

07-09

Recht auf Beteiligung

10-11

Inhalt Mehr Mut zum ICH

12-13

Rechte von Kindern und Jugendlichen Poster zum Herausnehmen

14-15

Wir sitzen alle im gleichen Boot

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Überlegen Sie jetzt, von welchen Kinderrechten hier gesprochen wird? Dann lohnt es sich, folgende Fragen zu stellen: Wie bekannt sind Ihnen die Kinderrechte? Ist in Ihrem Organisationsleitbild festgeschrieben, dass Sie sich zu den Kinderrechten bekennen und danach handeln? Anlässlich des 25-jährigen Übereinkommens über die Rechte des Kindes wollen wir mit dieser Diskurs-Ausgabe auf die Kinderrechte aufmerksam machen. Mit dem ehrgeizigen Ziel, dass die Kinderrechte bewusst gelebt und umgesetzt werden! Ob das leicht ist? Sicherlich nicht, aber es lohnt sich: Für unsere Kinder!

25 Jahre Kinderrechte: Grund zu feiern? 18-19 Junge Menschen mit starker Stimme

20-21

Jung sein

22-24

Aus der Jugendarbeit

25-27

Mag.a Regina Sams für das Redaktionsteam

Alle bisherigen Diskurs-Ausgaben und Abo kostenlos bestellen unter www.jugend-diskurs.at


25 Jahre

Ăœbereinkommen Ăźber die

Rechte des Kindes

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UN-Kinderrechtskonvention


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Am 20. November 1989, 30 Jahre nach der Erklärung der Rechte des Kindes und zehn Jahre nach dem Internationalen Jahr des Kindes, wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die „UN-Kinderrechtskonvention“, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. 25 Jahre später ist dieser Beschluss Anlass für eine parlamentarische Enquete, Aktionen von Kinderrechtsorganisationen aber auch für eine kritische Bilanz und einen Ausblick, was an Umsetzung fehlt.

Basis der Kinderrechtskonvention (KRK) sind 4 Grundprinzipien, nämlich • Vorrang des Kindeswohls (bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, soll das Wohl des Kindes ein vorrangiges Kriterium in der Interessenabwägung sein). • Kinderrecht auf Partizipation (Kinder sollen bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, angemessen eingebunden werden). • Recht auf Leben, Überleben, Entwicklung (neben der reinen Existenzsicherung sollen die Entfaltungsmöglichkeiten von

aha

Die Konvention und die Zusatzprotokolle Kindern gewährleistet werden). • Verbot der Diskriminierung (unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Geschlecht, Religion, Behinderung, Vermögen der Eltern etc. sollen Kinder gleich behandelt bzw. nicht benachteiligt werden). Neben diesen Grundprinzipien sind die eigentlichen Rechte benannt. Zusammenfassend spricht man dabei von • Versorgungsrechten, wie das Recht auf angemessenen Lebensstandard (einschließlich Nahrung und Unterkunft),

auf Zugang zu Gesundheitsdiensten, auf Bildung usw. • Schutzrechten, insbesondere der Schutz vor jeder Form von Gewalt (körperlich, psychisch, sexuelle Gewalt sowie Vernachlässigung) und nicht zuletzt der Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung von Kindern (Kinderarbeit). • Beteiligungsrechten, wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Recht von Kindern auf soziale Integration und vor allem Recht auf Partizipation (Beteiligung, Hören und Einbezug der Meinung von Kindern).


Jo Thumser, Youthmedia.eu

Festgelegt ist in der KRK, dass die Eltern für die Erziehung des Kindes verantwortlich sind. Daneben gibt es auch eine spezielle Verpflichtung des Staates, wenn die­ se außerhalb ihrer Familie aufwachsen. Für die Bereiche „Kinder in bewaffneten Konflikten“, „Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie“ sowie dem sogenannten „Individualbeschwerdeverfahren“ gibt es besondere Regelungen in Form von Zusatzprotokollen.

Umsetzung in Österreich und Vorarlberg Seit der Unterzeichnung der Konvention hat Österreich bei einer Vielzahl von gesetzlichen Maßnahmen auf rechtlicher Ebene Umsetzungsschritte gesetzt. Beispielhaft erwähnt seien die Änderung der Landesverfassung in Vorarlberg,

das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, wie das Verbot von Gewalt in der Erziehung, Spielraumgesetz in Vorarlberg oder das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001. Die Kinderrechtskonvention, welche Österreich am 26. Jänner 1990 unterzeichnet hat und die 1992 vom Nationalrat ratifiziert wurde, gab und gibt für solche Gesetzesänderungen wertvolle Anstöße und führte dazu, dass die Rechtsstellung junger Menschen sukzessive gestärkt und ausgebaut wurde.

Es gibt noch viel zu tun Neben den Empfehlungen und Einschätzungen des Kinderrechte-Ausschusses der UNO (http://kija.at/kinderrechte)

sieht die Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg (kija) vor allem bei der Bewusstseinsbildung von Erwachsenen Handlungsbedarf. Am Beispiel des Gewaltverbots in der Erziehung und den tatsächlichen Möglichkeiten von jungen Kindern sich zu beteiligen, wird besonders deutlich, dass wir vor allem die Köpfe und die Herzen von Erwachsenen, allen voran die der Eltern und Menschen in pädagogischen Berufen, gewinnen müssen, damit Kinderrechte gelebt werden. Weiters müssen Maßnahmen zur besseren Integration von Kindern mit Behinderung in vielen Bereichen gesetzt werden. Vor allem ist der inklusiven Bildung für Kinder mit Behinderungen Priorität einzuräumen. Österreichweit soll im Rahmen des Kinderrechte-Monitoring-Boards in zwölf Arbeitsgruppen an Verbesserungen gearbeitet werden – siehe dazu www.kinderrechte.gv.at/kinderrechte-monitoring/. In Vorarlberg sind es neben der kija verschiedenste Institutionen, die Kinderrechtethemen umsetzen. DSA Michael Rauch

Zum Autor DSA Michael Rauch ist Kinder- und Jugendanwalt des Landes Vorarlberg seit 2002. E: kija@vorarlberg.at www.kija.at


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Kinderrecht auf

Schutz vor Gewalt Wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt geht, spricht man im Allgemeinen von Kinderschutz. Wie hat sich der Kinderschutz entwickelt und was wird heute unter Kinderschutz verstanden? Erste Anzeichen einer Kinderschutzbewegung lassen sich in der Zeit der zunehmenden Industrialisierung erkennen. Es entwickelten sich Kinderschutzvereine

mit den Zielen einer Verrechtlichung von Kindesangelegenheiten und dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Ausbeutung und Misshandlung. Die tatsächliche Verankerung von Kindesinteressen im Recht erfolgte jedoch erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Vor 25 Jahren, im Jahr 1989, wurde die Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen beschlossen. In Artikel 19 ist das Recht auf Schutz vor Gewaltan-


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Stärkung der Elternkompetenz

wendung, Misshandlung, Verwahrlosung verbrieft. Wenn heute von Gewalt gesprochen wird, unterscheidet man zumeist körperliche (physische) Gewalt, seelische (psychische) Gewalt, sexuelle (sexualisierte) Gewalt und Vernachlässigung. Das Kinderrecht auf Schutz vor Gewalt findet sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB § 138) wieder. Ebenfalls im Jahr 1989 wurde in Österreich das Gewaltverbot in der Erziehung (ABGB § 137) festgeschrieben. Die Anwendung jeglicher Form von Gewalt in der Erziehung ist seither gesetzlich verboten und nicht mehr nur „Privatsache“. Eltern und Staat haben das Recht und die Pflicht, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen.

Der traditionelle Kinderschutz orientierte sich vorrangig am Prinzip der Kontrolle und Bestrafung. Neue Ansätze zielen darauf ab, Eltern in ihren Erziehungskompetenzen zu stärken, Ressourcen von Familien zur bestmöglichen Förderung der Kinder nachhaltig zu aktivieren, Anzeichen von Überforderungssituationen früh zu erkennen und Eltern in diesen Situationen gezielt zu unterstützen.

Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Die Verbandliche und Offene Jugendarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung des Gewaltthemas. Durch den besonderen Draht zu Jugendlichen erhöht sich die Chance, dass Jugendliche und deren Eltern in schwierigen Situationen Hilfe erhalten, oder die (begleitete) Vermittlung ins Hilfesystem gelingt und somit eine akut gefährdende Situation vermieden oder abgewandt werden kann. Brauchen Einrichtungen Unterstützung, wie (anonyme) Fallberatung und Fallcoaching, helfen spezialisierte Facheinrichtungen in Vorarlberg. Trotzdem sind Kinder und Jugendliche bei uns immer noch von Gewalt be-


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Stärkung der Zusammenarbeit Im Jugendbereich ist zu klären, ob es sich um eine „Einrichtung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit“

oder eine „anerkannten Einrichtung zur psychosozialen Beratung und Betreuung“ handelt. Diese Mitteilungen unterliegen keinen Einschränkungen durch allfällige berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten, umgekehrt können die Abteilungen der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaften mit Fachkräften zusammenarbeiten. Zur Verschwiegenheit sind sie verpflichtet, „sofern es nicht im überwiegenden berechtigten Interesse der betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Er-

wachsenen liegt.“ (L-KJHG § 38). Niemand kann allein den Schutz einer/eines Jugendlichen sicherstellen. Die Mitteilungspflicht ist der Einstieg in eine professionelle Zusammenarbeit im Interesse der Heranwachsenden. Im Hintergrund steht die Erfahrung, dass meist die Zusammenarbeit mehrerer Einrichtungen und Professionen notwendig ist, um Kinder und Jugendliche wirkungsvoll zu schützen. Alexandra Achatz, Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums Kinderschutz Vorarlberg

Kompetenzzentrum Kinderschutz Vorarlberg Träger: Gemeinnütziger Verein gegründet: November 2012 Zielgruppe:Fachkräfte aller Professionen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben Aufgaben: Unterstützung des Vorarlberger Kinderschutznetzwerkes in den Bereichen 1. Kooperation und Beteiligung 2. Forschung und Qualitätssicherung 3. Aus- und Weiterbildung 4. Öffentlichkeitsarbeit und Informations management

Buket Lienharter

troffen und Interventionen notwendig. Sollte die Gefährdung eines bestimmten Kindes oder einer/eines Jugendlichen nicht anders verhindert werden können, gilt für bestimmte Einrichtungen die Mitteilungspflicht (B-KJHG § 37) mit dem Ziel, den Kinderschutz und Hilfen für betroffene Familien sicherzustellen.

Kontakt: Widnau 2-4, 6800 Feldkirch T: 05522/38388 E: office@kivo.at www.kivo.at


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Recht auf

Beteiligung

Von Paragraphen zur Beteiligungskultur

Das Recht auf Beteiligung junger Menschen bei der Gestaltung ihrer Lebenswelt wurde in den vergangenen Jahrzehnten schrittweise gesetzlich verankert. Doch welchen Wert haben die Bestimmungen? Wie werden Paragraphen zu gelebter Beteiligungskultur?

Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendbeteiligung Laut der UN-Kinderrechtskonvention haben junge Menschen das Recht, in ihrer Würde anerkannt, angehört und nicht diskriminiert zu werden. Es steht ihnen zu, sich frei zu informieren und mitzubestimmen.

Das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ räumt jungen Menschen das Recht auf angemessene, altersgerechte Beteiligung in allen Angelegenheiten ein, die sie betreffen. Diese Regelungen werden im Vorarlberger „Landesgesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend“ detailliert beschrieben. Bei Planungen und Vorhaben, welche die Interessen von jungen Menschen besonders betreffen, legen Land und Gemeinden in geeigneter Weise dar, wie diese Interessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen in besonderen Fällen oder periodisch geeignete Verfahren einer Beteiligung von

Kindern und Jugendlichen angewendet werden. Das „Landesgesetz über öffentliche Kinderspielplätze und naturnahe Freiräume“ regelt die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die Entwicklung altersgerechter Spiel- und Freiräume. Vor allem die Bindung von Landesfördermitteln zur Errichtung von Kinder- und Jugendplätzen an die nachweisliche Mitgestaltung durch junge Menschen ist bemerkenswert. Auch Schüler/innen haben ein Recht, sich an der Gestaltung des Unterrichts zu beteiligen. Zudem besteht das Recht auf Mitverwaltung und Interessens-


11 vertretung. Diese Regelungen sind im Schulunterrichtsgesetz und im Schulvertretungsgesetz enthalten.

Verwirklichung des Rechts auf Beteiligung – eine Frage der Kultur?

Jugendarbeit und Beteiligung Während Kinder- und Jugendbeteiligung bei politischen Entscheidungen und im Bereich der Schulen noch in den Kinderschuhen steckt, ist sie ist in vielen Jugendorganisationen zu einer Grundhaltung geworden. Jugendliche werden dazu ermutigt, sich zu informieren, aktiv zu werden und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Diese Basisarbeit ist von großem Wert. Die Erfahrungen wirken nach außen und fördern die Beteiligungskultur im Land, in Gemeinden und Regionen.

Jedes durchgeführte Projekt, jedes Abgeben von Entscheidungsmacht an junge Menschen, jede Stärkung der Selbstorganisationsfähigkeit ist ein Beitrag zur Entwicklung einer Kultur der Beteiligung.

Vielfältige Beiträge zur Beteiligungskultur In zahlreichen Gemeinden, Schulen und Organisationen werden Kinder- und Jugendliche dazu eingeladen, ihre Ideen einzubringen und mitzugestalten. Vielerorts entstehen Beteiligungsinitiativen, Kinder- und Jugendteams. Viele Projekte werden entwickelt und umgesetzt. Es tut sich viel – und das ist gut! Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen, Beteiligungsprofis, Schulen, Kindergärten, Vereine, Eltern, Fami-

lien, Gemeinden, Regionen, das Büro für Zukunftsfragen, Kinder in die Mitte, das Land Vorarlberg und vor allem engagierte (junge) Menschen leisten wertvolle Beiträge zur Entwicklung einer Kultur der Beteiligung. Das ist mitunter harte Arbeit! Diese Arbeit lässt aus Paragraphen Wirklichkeit werden und formt aus Jung und Alt eine Gesellschaft. DI Christoph Kutzer unterstützt und fördert Kinder- und Jugendbeteiligung in Vorarlberg im Auftrag des aha – Tipps & Infos für junge Leute und des Büros für Zukunftsfragen

Infos & Kontakt m5/Jugendbeteiligungstage Coaching & Begleitung für Jugendbeteiligungsprozesse in Gemeinden, max. Förderhöhe € 3.500,Jugend & Politik Projekte, die Informationskompetenz fördern, Meinungsbildungsprozesse begleiten und das Urteilsvermögen stärken, max. Förderhöhe € 4.000,www.invo.at/foerderung

Sonja Krämer, Youthmedia.eu

Diese gesetzlichen Bestimmungen sind sehr wertvoll und geben Bemühungen um Mitgestaltungsmöglichkeiten für junge Menschen mehr Gewicht. Die Verbindlichkeit der Umsetzung dieser Regelungen ist jedoch nicht stark ausgeprägt. Was Kinder- und Jugendliche „besonders betrifft“ und was „geeignete Verfahren“ sind, bewerten in der Regel Erwachsene. Inwiefern das Recht auf Beteiligung verwirklicht wird, bleibt eine Ermessensfrage. Neben den rechtlichen Bestimmungen gilt es, eine Kultur der Beteiligung zu entwickeln, die das gemeinsame Gestalten und Entscheiden von jungen und erwachsenen Menschen ermöglicht.

Kontakt Kinder- und Jugendbeteiligung T: 0699/11465908 E: christoph.kutzer@aha.or.at


Offene Jugendarbeit Lebensraum Vorderland

Mehr Mut

zum ICH

Erwerb von Handlungskompetenzen in Bezug auf Gewalt im öffentlichen und virtuellen Raum

„Mehr Mut zum ICH“ ist das aktuelle Jugendsozialarbeitprojekt der Offenen Jugendarbeit Lebensraum Vorderland. Das Team der OJA LV sowie die Jugendlichen aus dem Lebensraum Vorderland und Umgebung haben gemeinsam dieses Projekt geplant. Das JSA-Projekt „Mehr Mut zum ICH“ lädt Jugendliche ein, in diversen Workshops, in Kooperation mit verschiedensten Professionen, die verschiedensten Facetten

der Thematik Gewalt im öffentlichen und virtuellen Raum zu erarbeiteten. Die Workshops zielen darauf ab, die vorhandenen Ressourcen der Teilnehmer/ innen zu aktivieren und zu fördern. Die Jugendlichen werden ermutigt, in ihrem individuellen sozialen Umfeld mit mehr Selbstvertrauen, Selbstbewusstsein zu agieren. Ein Hauptziel dieses Projektes ist es, dass die jungen Heranwachsenden ihre eigenen Grenzen benennen und setzen können. Durch verschiedene In-


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Graffiti Workshop als Kick-off Der Kick-off des JSA-Projekts war der zweitägige Graffiti Workshop im Jugendtreff Haus Nr. 27 in Röthis. Zuerst lernten die teilnehmenden Jugendlichen die Geschichte des Graffitis und deren Bedeutung. Anschließend wurde die Technik der Ausführung von individuellen Schriftzügen den Jugendlichen nähergebracht. Am nächsten Tag war es dann endlich soweit. Die Jugendlichen konnten an der eigens dafür montierten Graffiti Fläche, an der Außenwand des „Hauses Nr. 27“, selbst die Spraydose ansetzen und ihren Inspirationen freien Lauf lassen. Während des gesamten Workshops wurden sie von den Graffiti Künstlern Nico, Domingo und Anil unterstützt. Ein wichtiger Aspekt des Workshops lag auch in der Zielsetzung, den Jugendlichen neben der aktiven Rolle als Graffiti-Sprayer, Werte wie Respekt, Mut, Einstehen für ihre Bedürfnisse, Einstehen für eine konstruktive Konfliktlösung und die Wertschätzung gegenüber anderen Menschen zu vermitteln. Der Tag war bunt, lustig, anstrengend, genau, kreativ, verrückt und

erfüllend. Das Ergebnis spricht für sich und zeigt auf, dass Graffiti eine Kunst ist, die Botschaften in die Welt hinausträgt.

Mehr Mut zum ICH – Kinderrechte Nicht nur der Erwerb von Handlungskompetenzen steht im Vordergrund, sondern auch die Kinderrechte. Gerade in Bezug auf die Gewalt im öffentlichen und virtuellen Raum wird transparent, dass die Jugendlichen herangeführt werden, Meinungen äußern zu können. Dieser Aspekt wird im Selbstbehauptungsworkshop für Mädchen und Jungen gefördert. Die Schutzrechte, in diesem Fall der Eigenschutz, werden im Selbstverteidigungskurs den Teilnehmer/innen vermittelt.

Zugang zu Hilfsangeboten Im Rahmen dieses Projekts bekommen die Jugendlichen der acht Vorderlandgemeinden und Umgebung die Möglichkeit, eine sogenannte „Hosentaschenhilfe“ gemeinsam mit einer Grafikerin zu erarbeiten. „Hosentaschenhilfe” – was ist das? Entgegen den neuen Medien erstellen die Jugendlichen in einem Workshop ein Hilfsmittel, das leicht in der Hosentasche bzw. Geldtasche Platz findet. Diese Hilfe macht den Jugendlichen transparent, wer, wo, wann im Bezirk Feldkirch Ansprechspartner/in ist in Bezug auf erlebte, erfahrene Gewalt und im öffentlichen und virtuellen Raum wann zur Verfügung steht. Mag.a (FH) Nicole Beck

Offene Jugendarbeit Lebensraum Vorderland

puts auf verschiedenen Ebenen, erhalten Jugendliche neue Impulse und werden somit in ihrer Individualität, in der individuellen Entwicklung und in ihrer eigenen Lebenswelt bestärkt und können im Anschluss im Rahmen der „Peer Education“ das Erlernte an andere Jugendliche weitergeben bzw. vermitteln.

Kontakt Mag.a (FH) Nicole Beck T: 0676/842973400 E: nicole.beck@vorderlandhus.at


• Schutz vor Gewalt zu erfahren

• in ihrer Würde anerkannt zu werden

• gesund zu leben

Kinder und Jugendliche bis 18 haben das Recht

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde im Jahr 1998 verabschiedet, 1992 von Österreich anerkannt und 2004 in die Vorarlberger Landesverfassung aufgenommen.

und Jugendlichen

Rechtevon Kindern


Kinder- und Jugendbeteiligung in Vorarl­ berg. Bei Interesse kann die Wanderausstellung kostenlos gebucht werden: aha@aha.or.at

Wanderausstellung „miteinander.beteiligt sein!“

Mehr Infos zur UN-Kinderrechtskonvention sowie zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen, die in Vorarlberg leben, sind auf der Website der Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg nachzulesen: http://vorarlberg.kija.at

• auf besondere Unterstützung bei besonderen Bedürfnissen

• auf eigenen Raum

• Bescheid zu wissen über eigene Rechte

• angehört zu werden und mitzubestimmen

• auf einen eigenen Namen

• sich frei zu informieren und zu entscheiden

• auf Kontakt zu Vater und Mutter

• nicht diskriminiert zu werden

• auf Bildung, Spiel und Freunde

• auf Zugehörigkeit zu einem Staat

• dass beide Eltern für sie da sind


Offene Jugendarbeit Dornbirn

Wir sitzen alle im

gleichen Boot Im September 2014 waren Landtagswahlen und Jugendliche ab 16 Jahren waren wahlberechtigt. Im Jugendalter haben sie ein Recht darauf kritisch zu sein, zu hinterfragen und ihre Interessen und Anliegen gerade heraus vorzubringen. In den Kinderrechten ist das Recht auf die eigene Meinung, das Recht gehört zu werden, das Recht auf Information und das Recht auf Bildung verankert. Der Offenen Jugendarbeit Dornbirn ist es gelungen, diesen Grundrechten gerecht zu werden und vor der Wahl eine Begegnung zwischen Jugendlichen und

politisch Verantwortlichen zu ermöglichen, bei der offen geplaudert wurde. Beide Seiten konnten nachfragen, sich über die verschiedenen Belange austauschen und ein gegenseitiges Kennenlernen und Voneinander-Lernen wurde ermöglicht.

Offener Austausch auf dem See Das Treffen fand in Bregenz, beim Wirtshaus am See, statt. Dort am Steg liegt die Autonom 2. Das Solarboot wurde im Rahmen des Jugendqualifizierungsprojekts „Job Ahoi“ der Offenen Jugendarbeit Dornbirn mit Jugendlichen in der

Bootswerkstatt restauriert. Zudem wurde es auf Sonnenenergie als Antriebsquelle umgerüstet. Politiker/innen aller wahlwerbenden Parteien wurden eingeladen, mit jeweils einer Gruppe Jugendlicher eine Ausfahrt auf dem Boot zu machen und sich dort in lockerer Atmosphäre mit den Jugendlichen ganz ungezwungen zu unterhalten. Erfreulicherweise haben Vertreter/innen aller Parteien eine Projektteilnahme bestätigt. Ziel des Projekts war in erster Linie, ein neues Format für einen offenen Austausch zwischen Jugend und Politik zu erproben und eine Begegnung zwischen


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Politik & Privates „Super war, dass die Politiker so offen mit uns geredet haben. Sie haben auch private Dinge erzählt, zum Beispiel, wo sie im Urlaub waren oder was sie in ihrer Freizeit gerne machen“, freute sich Angela über den angenehmen Austausch. „Ich fand es wirklich super, dass sich alle Politiker die Zeit genommen haben und mit uns die Ausfahrt gemacht haben. Sie haben sich sehr für uns interessiert und es entstanden sehr gute Diskussionen“, so Ismail, der es sich nicht nehmen ließ und bei fast allen Ausfahrten

dabei war. „Manchmal haben die Politiker in kaum verständlicher Fachsprache gesprochen“, zeigten sich Nadine und Kaan kritisch.

Begeisterte Politiker/innen „Ich möchte mich ganz herzlich für die Einladung zum Bootfahren und für die netten Gespräche bedanken. Es hat mich wirklich sehr gefreut“, schrieb Sabine Scheffknecht von den Neos im Nachhinein in einem E-Mail als Rückmeldung an die Offene Jugendarbeit Dornbirn. Und auch Christoph Alton von der WIR – Plattform für Familien war begeistert: „Für mich persönlich war die Teilnahme am Projekt ein Gewinn in mehrfacher Hinsicht: Als ‚politischer Neuling‘ mit sogenannten Politikerprofis und Jugendlichen in einem Boot zu sitzen, erweiterte den Horizont.“ Für die ÖVP

Offene Jugendarbeit Dornbirn

Jugendlichen und Politiker/innen auf Augenhöhe zu ermöglichen. Jugendliche konnten in angenehmer Atmosphäre kritisch nachfragen, Themen hinterfragen und ihre Interessen und Themen ansprechen. Doch nicht nur die Jugendlichen erhielten auf diese Weise Einblick in die Landespolitik und das Programm verschiedener Parteien. Auch die politischen Vertreter/innen erfuhren einiges von dem, was der Jugend im Ländle wichtig ist und was sie bewegt. Den Verantwortlichen war es ein Anliegen, Menschen aus der Landespolitik, die ansonsten eher wenig in Kontakt mit Jugendlichen treten, deren Lebenswelten und Belange näherzubringen. Gleichzeitig wurden die Jugendlichen auf diese Weise an das oft abstrakt wirkende Thema „Politik“ herangeführt.

nahm Karlheinz Rüdisser am Projekt teil und beantwortete geduldig alle Fragen der Jugendlichen. Michael Ritsch (SPÖ), Dieter Egger (FPÖ) und Johannes Rauch (Grüne) bekamen auch kritische Fragen zu Themen wie Integrationspolitik oder Legalisierung von Cannabis gestellt. Hannes Hausbichler (Männerpartei) und Erwin Dünser (CPÖ) genossen die sonnige Ausfahrt und den Kontakt zu den jungen Menschen. Ausgerechnet Friedrich Gsellmann von den Piraten erklärte sich bereit, anstelle der Bootsfahrt, sich an Land mit den Jugendlichen auszutauschen. Es ging sich nämlich nicht aus, dass alle neun Politiker/innen mit an Bord gehen konnten. Dafür wurden ihm Tanzschritte beigebracht. Mit viel Humor machte er gerne mit. DSA Cornelia Reibnegger, Sozialarbeiterin, Offene Jugendarbeit Dornbirn


BJV

25 Jahre Kinderrechte:

Grund zu feiern? Am 20.11.1989 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ an. 190 der 193 UN-Mitgliedsstaaten sind der Konvention beigetreten, so viele wie keiner anderen UNKonvention. Österreich gehörte zu den Erstunterzeichnenden und hinterlegte die Ratifizierungsurkunde Mitte 1992. Am 20.11.2014 feiern wir mit Pauken und Trompeten 25 Jahre Kinderrechtskonvention, denn diese Konvention stellt Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt und gibt ihnen umfassende Rechte bezüglich Gesundheit, Bildung, Partizipation, Schutz in Notlagen, Freizeitgestaltung, Privatsphäre, Betreuung

bei Behinderung, Identität und Gleichbehandlung. Anlässlich des Jubiläums findet am 10.11. eine parlamentarische Enquete statt, erstmals mit direkter Jugendbeteiligung.

Stellenwert der Kinderrechtskonvention Für uns als Bundesjugendvertretung (BJV), der gesetzlichen Interessenvertretung aller Kinder und Jugendlichen in Österreich, ist es neben der berechtigten Freude über die Entwicklung der Kinderrechte wichtig, den Finger dort hinzulegen, wo sie missachtet werden. Problematisch ist zum Beispiel, dass es nur ein Siebtel der Kinderrechtsartikel in die österreichische Verfassung ge-


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schafft hat und von diesen sechs drei Artikel unter gewissen Umständen nicht gelten, dafür sorgt Artikel 7. Eine verwirrende Situation, die damit aufgelöst werden könnte, dass alle Artikel der UNKonvention in der Verfassung verankert werden würden, ohne Einschränkungen! Das ist eines der vorrangigsten Ziele des Netzwerks Kinderrechte, einem Zusammenschluss von 42 Organisationen aus dem Kinderrechte-Bereich.

Umsetzung der Kinderrechte Derzeit gibt es durch das „KinderrechteMonitoring-Board“ einen Prozess, der als permanenter Koordinationsmechanismus verstanden werden soll, zumindest von Seiten des Familien- und Jugendministeriums. Die beteiligten NGOs, darunter die BJV, würden gerne die Umsetzung der Kinderrechtskonvention gemeinschaftlich überprüft wissen. Seit knapp zwei Jahren läuft dieser Prozess bereits ohne klar strukturiertem Ziel und drohte auszufransen. Neue Statuten sollen mehr Klarheit schaffen und diesem wichtigen Board mehr Stabilität geben. Eine zentrale Forderung vieler NGOs ist die Ratifizierung des 3. Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention. Dieses

Protokoll mit dem sperrigen Titel „Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren“ soll dafür sorgen, dass die Kinderrechtskonvention ein Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche vorsieht; davor war es der letzte Menschenrechtsvertrag ohne solch einer Möglichkeit. Bei einem Treffen der Familien- und Jugendministerin Sophie Karmasin mit dem Netzwerk Kinderrechte wurde versichert, dass die Ratifizierung durch Österreich kurz bevorsteht, was ein riesiger Schritt in Richtung umfassenden Rechtsschutz für Kinder und Jugendliche wäre.

Wo es noch hakt Ein mit den Kinderrechten in Zusammenhang stehendes Gesetz ist das ebenfalls seit 25 Jahren geltende „Gewaltverbot in der Erziehung“. Österreich hat hier eine Vorreiterrolle eingenommen, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen betrifft. Allerdings wird Gewalt von Eltern an Kindern nach wie vor gesellschaftlich toleriert und als Kavaliersdelikt angesehen. Nach einer aktuellen Market-Umfrage sehen 27 % Ohrfeigen sogar als akzeptables Erziehungsmittel an – ein

Stimmungsbild, das sich im verbreiteten Begriff der „g‘sunden Watschn“ widerspiegelt. Diese alarmierende Zahl zeigt uns, dass es auch bewusstseinsbildende Maßnahmen braucht, damit Kinder ohne Gewalt aufwachsen können, denn das ist ihr Recht! Die BJV kooperiert derzeit mit dem Projekt „gewaltFREI leben“, mit dem u.a. Jugendliche über Multiplikator/innen-Workshops erreicht und für Gewaltsituationen sensibilisiert werden sollen. Für die Zukunft wünschen wir uns von den Politiker/innen und Entscheidungsträger/innen, dass sie vermehrt eine Kinderrechtsperspektive auf Gesetze und Prozesse legen, damit wir uns 2039, beim 50-Jahr-Jubiläum zum Gewaltverbotsgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention, über optimale kinderrechtliche Grundstrukturen freuen können. David Neuber, Vorsitzender der Bundesjugendvertretung

Infos Weitere Informationen und Materialien zum Thema finden sich auf der Website www.bjv.at.


youngCaritas

Junge Menschen

mit starker Stimme

Die Jugendbotschafter/innen der youngCaritas setzen sich für jene Kinder und Jugendlichen ein, deren Rechte oft mit Füßen getreten werden.

Kinder haben ein Recht auf Leben, auf Überleben, auf Entwicklung. Kinder haben ein Recht auf Bildung. Und ein Recht, dass ihre Anliegen gehört werden. Das ist schon in den UN-Menschenrechtskonventionen so verankert. „Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sie sind JETZT schon da!“ Seit vergangenem Jahr engagiert sich ein Team junger Menschen gemeinsam mit Nico Kantner von der youngCaritas im Rahmen des Projektes „go4future“ für die Einhaltung der Kinderrechte. „Uns Jugendbotschafter/innen ist es nicht gleichgültig, wie die Erde morgen aussieht. Es liegt uns am Herzen, dass alle Kinder und Jugendliche weltweit

eine gerechte Chance haben“, betonen die derzeit 17 Mädchen und Burschen im Alter von elf bis 18 Jahren. „Wenn jede/r ihre/seine Rechte kennen und sich für deren Umsetzung einsetzen würde, hätten wir eine gerechtere Welt! Denn nur wer aktiv wird, kann auch was verändern.“ Dies geschieht auf ganz vielfältige Weise, beispielsweise durch den Brief-Kontakt mit jungen Menschen in Äthiopien, ganz aktuell durch das Einstudieren eines Kinderrechte-Musicals, das im November Premiere feiert, durch verschiedene Schwerpunkte, bei Treffen mit bekannten Persönlichkeiten, Bildungsrei-


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Thema: Überleben Die Versorgung mit Trinkwasser und hygienischen Sanitäreinrichtungen bleibt eine der großen Herausforderungen der Menschheit. Trotz weltweiter Fortschritte haben noch immer rund 1,1 Milliarden Menschen nicht genug sauberes Wasser zum Leben und müssen ohne WC-Einrichtungen und Abwasserentsorgung auskommen. Durch verunreinigtes Wasser sterben Schätzungen zufolge jährlich allein 1,5 Millionen Kinder an Krankheiten – an Hunger etwa alle 15 Sekunden ein Kind. Was bedeutet es, keine medizinische Versorgung genießen zu können? Übrigens: Auch in Österreich ist fast jedes sechste Kind armutsgefährdet.

Thema: Entwicklung Rund zwei Drittel der Kinder, die weltweit nicht zur Schule gehen (72 Millionen Kinder weltweit), wachsen in Krisengebieten auf. Meist sind sie besonders von Armut und Unterernährung betroffen. Ihre Schulen sind zerstört, die Lehrer/innen im Krieg getötet oder auf der Flucht. Viele Flüchtlingskinder bräuchten spezielle Betreuung, um erfolgreich lernen zu können. Weltweit sind 54 % der nicht eingeschulten Kinder Mädchen. Kinderarbeit ist einer der Hauptgründe dafür, dass Kinder nicht zur Schule gehen. Nach Schätzungen von UNICEF müssen 150 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren arbeiten, viele von ihnen werden ausgebeutet und misshandelt.

Thema: Schutz Wer kümmert sich um die unzähligen Flüchtlingskinder aktuell in Syrien und im Gazastreifen? Was für ein Leben müssen Kindsoldaten im Kongo, in Somalia, im Südsudan und anderen Ländern leben? Nach Schätzungen werden ungefähr 150 Millionen Kinder im Alter von fünf bis 14 Jahren für gefährlichste Arbeiten eingesetzt und jährlich geschätzte 500 Millionen bis 1,5 Milliarden Kinder Opfer von Gewalt. Über 70 Millionen Frauen und Mädchen sind

weltweit von Genitalverstümmelung betroffen. In Österreich ist jedes vierte Kind von häuslicher Gewalt betroffen und die Dunkelziffer für sexuellen Missbrauch wir auf 10.000 Fälle geschätzt.

Thema: Beteiligung Wie fühlt es sich an, ohne Dokumente in einem fremden Land leben zu müssen oder wegen seiner Religion verfolgt zu werden? Was bedeutet es, eine Identität und einen Namen zu haben? Wie viele Dinge sind für uns Österreicher/innen einfach selbstverständlich …? Beteiligung soll keine Methode sondern ein Grundprinzip sein. Auch Erwachsene tun sich oft schwer, das zu erfassen, sich auf die Kids einzulassen, sie wirklich ernst zu nehmen und ihnen Ressourcen und Macht abzutreten. Nur so können Jugendliche und Kinder selbstbestimmt und möglichst frei agieren. Mit umfangreichem Hintergrundwissen über die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in aller Welt, kann Zukunft produktiv gestaltet werden. Übrigens: Das Team der Jugendbotschafter/innen freut sich über Verstärkung – interessierte Jugendliche sind immer herzlich willkommen! Elke Kager, Caritas Vorarlberg

Projekt: Go4Future Anmeldeformular: vbg.youngcaritas.at

youngCaritas

sen und durch Workshops an Schulen. „Wenn Gleichaltrige mit Schüler/innen ein Thema erarbeiten, sind diese viel mehr bei der Sache und hören aufmerksam zu“, erzählen die Jugendbotschafter/innen. Partizipation ist erst möglich, wenn mehr Kinder und Jugendliche über die Hintergründe, Einhaltung und Nichteinhaltung von den UN- Kinderrechten Bescheid wissen. Laut Statistik kennen bis zu 65 % aller Kinder (bis 18 Jahren) die Kinderrechte NICHT. In vier Teams beschäftigen sie sich mit Themen, die ihnen wichtig sind:

Kontakt: E: youngcaritas@caritas.at oder www.kinderweltweit.at


Lena Smfd, Youthmedia.eu

jung sein ... Interviews mit jungen Menschen

Deboroah, 16 Jahre Alle Kinderrechte sind wichtig. Jedoch ist besonders wichtig für mich der Punkt „Das Grundrecht auf Leben“. Kinder bereichern und tragen auch zum Weiterbestehen der Menschheit bei. Denn wenn es irgendwann keine Kinder mehr gibt, dann gibt es uns alle nicht mehr.

Ich selbst liebe Kinder über alles und ich finde, dass jedes Lachen und auch Weinen eines Kindes etwas in mir bewirkt: Empathie und Sympathie. Egal, wie ich mich fühle – sobald ich ein lebendiges Lachen eines Kindes sehe, fühle ich mich glücklich.

Joan-Mae, 13 Jahre Das Recht auf Zusammenführung der Familie, wenn sie sich in verschiedenen Ländern befindet, ist für mich ein sehr wichtiges Recht. Ich selbst habe Verwandte, die nicht mit ihren Eltern zu-

sammen leben. Ich könnte mir nicht vorstellen, ohne Mama oder Papa aufzuwachsen. Jeder hat das Recht, zusammen mit den Eltern zu leben und Zeit mit ihnen zu verbringen.


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John-Kevin, 16 Jahre Jeder hat das Recht, gehört zu werden und seine eigene Meinung zu äußern. Alle Kinder sollten die Chance haben etwas

zu sagen und ihre Meinung sollte auch akzeptiert werden. Alle sollten gleichbehandelt werden – egal ob jung oder alt.

André, 17 Jahre Die Kinderrechte für Flüchtlingskinder sind für mich sehr wichtig. Gerade jetzt ist das Thema sehr aktuell wegen den Konflikten in Israel oder in der Ukraine. Die Kinder können nichts dafür und sollten in Schutz genommen werden.

Fabienne, 16 Jahre Jedes Kind hat das Recht auf „Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit“. Es ist sehr wichtig, dass Kinder selbst entscheiden dürfen und Gedankenfreiheit haben. Ein weiteres Recht „Recht bei Trennung der Eltern“ ist auch notwendig. Heute lassen sich sehr viele Eltern

scheiden und oft fühlen sich die Kinder in solchen Situationen vernachlässigt. Man sollte immer mitbedenken, dass auch Kinder in diesen Situationen mitreden dürfen und dass viel Wert auf die Meinung der Kinder gelegt werden sollte. Oft denken Kinder weiter als Erwachsene.

Hannah, 16 Jahre Es ist sehr wichtig, dass Kinder „das Recht gehört zu werden“ haben. In vielen Situationen – z. B. in der Politik – werden wir Kinder zu wenig miteinbezogen. In bestimmten Fällen werden wir oft nicht ernst genommen und einfach ignoriert. Jeder hat das Recht,

seine eigene Meinung zu äußern und miteinzubringen. Ein anderes weiteres wichtiges Recht für mich, ist „das Recht auf Bildung“. Man lernt für ein besseres Leben. Kinder wollen lernen, denn in der Schule wird man gefördert wie auch gefordert.


Magdalena, 18 Jahre „Schutz vor sexuellem Missbrauch“ – dieses Recht ist für mich sehr wichtig, da solche Vorfälle immer noch hinter verschlossenen Türen passieren. Ich finde, es sollten strengere Gesetze beschlos-

sen werden, da in den meisten Fällen nur eine Anmerkung in der Polizeiakte zurückbleibt. Hingegen tragen die Opfer schwere psychische und physische Leiden davon.

Carmen, 16 Jahre Mir persönlich ist das Recht auf Gesundheit am wichtigsten. Jedem Kind oder Menschen im Allgemeinen sollten medizinische Mittel, wenn diese nötig sind, zur Verfügung stehen. Es macht mich

traurig, dass jedes Jahr so viele Menschen leiden oder gar sterben müssen, weil sie keine ausreichende Versorgung haben, die zum Beispiel hier bei uns als selbstverständlich gilt.

Die Interviews führte Elisabeth Isidro vom aha-Jugendteam.

Qurban, 18 Jahre Aus eigener Erfahrung finde ich es ganz besonders wichtig, dass Kinder in die Schule gehen dürfen und nicht schon als Kinder arbeiten müssen. In Afghanistan habe ich schon mit acht Jahren als Automechaniker gearbeitet, weil ich das Geld für Essen gebraucht habe. Meine Eltern sind schon sehr früh gestorben und ich bin bei einer Nachbarin aufgewachsen. Aber auch in Österreich finde ich es wichtig, dass Kinder in die Schule dürfen und auch Freizeit haben, dass sie hinausgehen dürfen und etwas mit Freunden unternehmen können. Aber auch, dass die Eltern ihre Kinder

beschützen und darauf achten, welche Leute sie treffen und was sie genau machen. Dass Eltern z. B. verhindern, dass ihre Kinder Drogen nehmen. Insgesamt finde ich eigentlich alle Kinderrechte wichtig. Z. B. zum Recht und Schutz von behinderten Kinder denke ich, dass Eltern alle ihre Kinder gleich behandeln sollten, – egal ob behindertes oder nicht behindertes Kind und auch egal, ob Junge oder Mädchen. Gerade für Mädchen finde ich es wichtig, dass sie nicht gezwungen werden, z. B. schon mit 14 Jahren jemanden zu heiraten.


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Aus der Jugendarbeit Powder Power! Ermäßigte Schi-Saisonkarten und mehr bei der 360-Winteraktion Bei der 360-Winteraktion sparen Jugendliche, die zwischen 1994 und 2001 geboren sind, bei den Schi-Saisonkarten und erhalten tolle Winterangebote. In den Regionen Arlberg, Brandnertal, Montafon, Sonnenkopf und 3Täler können 360-Inhaber/innen günstiger Schifahren und Snowboarden. Einfach den

Saisonkarten-Tarif auf www.360card.at/ winteraktion berechnen, Gutschein ausdrucken und gemeinsam mit der 360 card einlösen. Zudem gibt es im Rahmen der Winteraktion Ermäßigungen auf Helme und Rückenprotektoren, Servicechecks, Winterausrüstung und Safety Camps. Alle Winter-Infos unter www.360card.at.

Lehrgang „Mit Kindern unterwegs“ Mit Kindern unterwegs zu sein ist etwas Besonderes: am und im Bach, im Wald, in den Bergen oder auf einer Brachfläche in der Stadt. Es ist eine schöne Kunst, Kinder gut zu begleiten und Geborgenheit, Freiraum sowie natürliche Gelegenheiten für kindliche Entwicklung zu geben. Aufbau des Lehrgangs 17 Ausbildungstage gliedern sich in vier Lehrgangsmodule, Praxiscoaching und ein Abschluss-Kolloquium zur Präsenta-

tion des durchgeführten Praxisprojektes. Unabhängig vom Besuch des gesamten Lehrgangs können die Module auch einzeln gebucht werden, sie stellen jeweils geschlossene Kurseinheiten dar. Das gemeinsame Erleben sowie das gemeinsame Arbeiten mit Kindern ist integrativer Bestandteil der Seminare. Eigene Kinderbetreuung sorgt dafür, dass sich Erwachsene der Theorie widmen können. Pro erwachsenem/er Teilnehmer/in kann ein Kind dabei sein.

Zielgruppe Alle, die gern „mit Kindern unterwegs“ sind: Erzieher/innen, Kindergartenpädagog/innen, Lehrer/innen, Tagesmütter, Mütter und Väter (und solche, die es werden wollen), Großeltern, Onkel und Tanten. Detailinformationen und Termine zum Lehrgang „Mit Kindern unterwegs“ sowie zahlreiche weitere Angebote der Alpenvereins-Akademie: www.alpenverein-akademie.at


Eventkalender – keine Party mehr versäumen Partys, Konzerte, Bälle und weitere Events sind im brandneuen 360-Eventkalender online abrufbar. Unter www.360card.at/events können Jugendliche die Tipps der Event-Scouts durchstöbern oder selbst Veranstaltungen eintragen.

Bewerbungs­ foto-Aktion im aha Lebenslauf und Anschreiben sind die eine Sache. Das richtige Bewerbungsfoto die andere. Ein erstklassiges Foto bekommen Jugendliche an drei Terminen gratis im aha Bregenz, Bludenz und Dornbirn. Hier werden sie von einem Profi-Fotografen passend in Szene gesetzt und abgelichtet. Zusätzlich zum Foto-Shooting gibt es im aha Tipps und Infos zum Bewerbungsschreiben. Der kostenlose Info-Folder „Check die Berufswelt“ ist ebenfalls im aha erhältlich – mit Infos, Tipps und Terminen zu Tagen der offenen Tür und Schnuppermöglichkeiten in Lehrbetrieben. Fototermine im aha: 20. Jänner, 14 bis 17 Uhr, aha Dornbirn 22. Jänner, 14 bis 17 Uhr, aha Bregenz 24. Jänner, 14 bis 17 Uhr, aha Bludenz Für alle zwischen 14 und 26 Jahren. Infos unter www.aha.or.at/bewerbungsfoto

Das sind die Gewinner/innen des Jugendprojektwettbewerbs 2014 Der Jugendprojektwettbewerb feiert Jubiläum – gesucht wurden heuer beim 20. regionalen Jugendprojektwettbewerb die besten Projekte aus den Bereichen Jugendkulturen, Lebensraumgestaltung, Soziales, u.v.m. Am 18. Oktober konnten sich Jugendliche zwischen 14 und 25 Jahren beim regionalen Jugendprojektwettbewerb in Dornbirn austauschen, Erfahrungen sammeln und gewinnen. Die Preisträger/innen des regionalen Jugendprojektwettbewerbs sind: 1. Platz: Filmteam „AJA Pictures“: Warum ich? 2. Platz: Vindex – Verein für Schutz und Asyl: Vindex – New Generation

3. Platz: Jugendservice Bregenz: Freizeitpark Remise 3. Platz: Jugendteam Schruns: Sind wir alle Muntafuner? Sonderpreis: Sozialzentrum Lebensraum Vorderland: Green Chill, Jugendtreff Sonderpreis: Offene Jugendarbeit Götzis: Element 4 Diese Jugendlichen dürfen sich am Samstag, 15. November 2014, in Feldkirch beim interregionalen Jugendprojektwettbewerb mit Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen messen. Alle Infos unter www.vorarlberg.at/ jugend


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Mädchenberatung in der Amazone Mädchen, denen etwas auf der Seele brennt oder die jemanden zum Zuhören brauchen, können während der Öffnungszeiten im Mädchenzentrum vorbeischauen. Das Mädchenzentrum Amazone hat immer ein offenes Ohr! Manchmal scheinen Probleme unlösbar und wachsen über den Kopf. Es reicht nicht nur ein Gespräch. Das Mädchenzentrum Amazone unterstützt bei Schwierigkeiten mit Familie, Freund/

innen oder bei Fragen zu den Themen Beziehung, Sexualität, Verhütung, Ausbildung, Mobbing … Das Angebot ist kostenfrei! Anliegen werden absolut vertraulich behandelt! Einfach im Mädchenzentrum Amazone vorbeikommen, ein E-Mail schreiben an E: beratung@amazone.or.at oder anrufen unter T: 05574/45801.

Sich und ihre Band präsentieren können junge Musiker/innen unter www.v-tunes.at. Außerdem können sich Jugendliche im Forum vernetzen, im Wissenspool und in der Musikbörse stöbern und an Workshops und Jamsessions teilnehmen. Tontechnik-Workshop Wie wird im Tonstudio gearbeitet? Am 23. November bietet v:tunes Jugendlichen die Gelegenheit, ins Studio zu gehen und zu erfahren, wie privates Home-Recording, aber auch professionelle Studioaufnahmen, entstehen. Termin: 23. November, 15 Uhr, Tonstudio TonZoo, Dornbirn Anmeldung und Details unter www.vtunes.at

„Eure Projekte“ Klipp & Klar Talk Der Klipp & Klar Talk gibt Mädchen die Möglichkeit, Fragen zu Themen wie Verliebtheit, Pubertätsveränderungen, Regel, Liebeskummer, Sexualität … zu stellen. Es gibt keine peinlichen Fragen! Termin: Freitag, 21. November 2014, ab 17 Uhr im Mädchenzentrum Amazone. Mit Michaela Moosmann

Eine Idee für ein tolles Projekt im Kopf, ohne zu wissen, wie es umgesetzt und finanziert werden soll? Ab sofort unterstützt das aha Jugendliche mit Rat und Tat und das Bundesministerium für Familien und Jugend mit bis zu € 500,–. Alle jungen Menschen zwischen 14 und 24 Jahren können ihre Projektidee einreichen. Egal ob Facebook-Workshop oder Theateraufführung – es werden die coolsten Projektideen aus den Bereichen Soziales Engagement, Musik, Umwelt, Technik, Medien, Sport, Kultur ...

gesucht. Eine Jury mit Jugendlichen wählt die besten Projekte aus. „EureProjekte“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Familien und Jugend. Das Ministerium möchte Krea­ tivität und Eigeninitiative unterstützen und Jugendliche dazu ermutigen, etwas auszuprobieren und eigene Ideen umzusetzen. Bei Interesse einfach registrieren auf www.eureprojekte.at und ein Beratungsgespräch im aha vereinbaren.


Ausgabe 21, November 2014 www.jugend-diskurs.at

DVR 0662321

Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt

Der nächste Diskurs...

Liv Stephan, Youthmedia.eu

Sollten Sie keine Zusendung des Jugend-Fachmagazins Diskurs wünschen, melden Sie sich bitte unter abo@jugend-diskurs.at oder im aha unter 05572/52212.

... erscheint im Frühjahr 2015. Kostenloses Diskurs-Abo: abo@jugend-diskurs.at

Auf den Punkt gebracht.


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