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Apotheke: Besondere Leistungen in der Pandemie
Besondere Leistungen in der Pandemie
Das eigene Wissen stets auf aktuellstem Stand zu halten, es ständig zu erweitern und Berufserfahrung zu gewinnen ist eine Herausforderung, der sich ein Apotheker beziehungsweise eine Apothekerin ein Berufsleben lang stellen muss und wird. Je nach Wahl des Tätigkeitsfeldes werden darüber hinaus zusätzliche Spezialkenntnisse gefordert. Die pharmazeutische Weiterbildung vermittelt dieses Spezialwissen. Die höhere Qualifikation in einem Spezialgebiet wird in einer Prüfung nachgewiesen; der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen einer Fachapothekerbezeichnung (ähnlich einem Facharzt). Nachdem die Ausschreibung zum vierten Deutschen Apotheken-Award (DAA) im vergangenen Jahr pandemiebedingt verschoben werden musste, startet vor wenigen Tagen die Neuauflage des Wettbewerbs 2021. Die Verleihung wird am 28. April 2022 im Rahmen einer festlichen Zeremonie direkt im Anschluss an das DAV-Wirtschaftsforum stattfinden. Der Deutsche Apotheken-Award wird wie bisher in den beiden Kategorien „Apotheke und Patient“ sowie „Moderne Apotheke“ verliehen. Um das außerordentliche Engagement der Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen der Pandemiebekämpfung zu würdigen, wurde die Kategorie „Apotheke und Patient“ um „besondere Leistungen während der Corona-Pandemie“ erweitert. Der Deutsche Apotheken-Award setzt ein deutliches Signal an die Öffentlichkeit, wie engagiert sich die Apotheken für die Belange ihrer Patienten und Kunden einsetzen. Insbesondere in der Pandemie haben die Apothekerinnen und Apotheker mit viel Ideenreichtum, Flexibilität und Pragmatismus bewiesen, dass sie neue Aufgaben und Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung übernehmen können. Nicht zuletzt dank der außergewöhnlichen Leistungen der Apotheken im Rahmen der Pandemiebewältigung ist die pharmazeutische Kompetenz heute gefragter denn je. Im Jahr 2015 gab es in Deutschland 62.575 berufstätige Apotheker (Frauenanteil: 69,3 Prozent) und 15.268 Pharmaziestudierende. Apotheker zählen wie Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte zu den klassischen „freien Berufen“. Sie absolvieren ein fünfjähriges Studium. Das Betreiben einer Apotheke ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1960 an die Approbation des betreibenden Apothekers gebunden. Die zuvor bestehende traditionelle Konzessionierung wurde als verfassungswidrig erklärt.
Gute Beratung in der Apotheke Foto: Peter Ade