Die Information

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Die Information Landwirtschaftskammer Wien

n Gartenbau n Wein- & Obstbau n Land- und Forstwirtschaft

Ausgabe 5 - Mai 2014

EDITORIAL

Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor

Bildungsbericht 2013 präsentiert Der im letzten Fachausschuss für Beratung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit der LK Wien präsentierte Bildungsbericht brachte beindruckende Zahlen. Das auf die Zielgruppe maßgeschneiderte Bildungsprogramm des LFI Wien - der Bildungseinrichtung der LK Wien - wurde 2013 von mehr als 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Anspruch genommen. 29 Bildungsveranstaltungen (Seminare, Kurse, Exkursionen, etc.) in 16 verschiedenen Veranstaltungsorten vermittelten Wissenswertes zu den Fachbereichen Produktion, Unternehmen, Vermarktung, Gesundheit & Ernährung sowie Persönlichkeit. Ergänzend zu den Fachreferenten der LK Wien waren 16 externe Trainerinnen und 32 Trainer im Einsatz. Insgesamt wurden somit 7.924 Teilnahmeeinheiten absolviert. Mein Dank gilt allen GärtnerInnen, WeinhauerInnen und LandwirtInnen, die durch ihre Teilnahme die Bedeutung von Bildung für die zukünftige Entwicklung des Landwirtschaftsstandortes Wien damit untermauert haben sowie dem Team des LFI Wien für die hervorragende Arbeit.

Wiens bäuerliche Familienbetriebe stehen im Zentrum der Marketingkampagne „Wir leben Stadtlandwirtschaft“

Wiener Stadtlandwirtschaft erfolgreich unterwegs Fachausschuss für Bildung, Beratung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit tagte Am 23. April 2014 tagte der Fachausschuss für Bildung, Beratung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit unter dem Vorsitz von KR Herbert Jedletzberger zum 3. Mal. Die umfangreiche Tagesordnung beschäftigte sich mit dem Agrarmarketing, dem Bildungsjahr 2013, Aktuelles aus dem LFI Wien und Aktuelles aus der Beratung. Weiters wurden die Themen Change Management LK Wien 2020, Projekt Wien & Kulinarik und Green Care von den Ausschussmitgliedern behandelt. Am Fachausschuss teilgenommen haben Vizepräsident Martin Flicker, KR Rosa Fuchs, KR Matthias Kierlinger, KR Helmut Schmidt, Kammerdirektor Ing. Robert Fitzthum, Vorsitzender KR Herbert Jedletzberger sowie die LK

Beraterinnen Barbara Pletzer, BA, Dipl.-Ing. Doris Preßmayr, Nicole Prop BA, Verena Scheiblauer, BEd und Mag. Caroline Schlinter. Erfolgreiche Bilanz über die Kommunikation und das Marketing der Wiener Stadtlandwirtschaft. Der Bericht von Barbara Pletzer über das Agrarmarketing startete mit der äußerst erfolgreichen Bilanz über das Jahr 2013.

Insgesamt wurden sechs Jahresschwerpunkte: Wiener Wein – Kultiviert für Kutlivierte, Wiener Gemischter Satz DAC, Der Wiener Heurige, Wiener Weinfrühling, Wiener Landesweinbewertung/Wiener Weinpreis und Regionale Lebensmittelproduktion in Wien – Ein Wiener Original umgesetzt. Lesen Sie weiter auf Seite 2.

P.b.b. Verlagspostamt 1060 Wien 02Z032283 M Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien


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Mai 2014

Fortsetzung von Seite 1 Wiener Stadtlandwirtschaft erfolgreich unterwegs

Der kommunikative Schwerpunkt dieser sechs Themenbereiche lag vor allem in der Pressearbeit (Presseaussendungen, Fotoreportagen sowie Pressegespräche). Über die Pressearbeit der LK Wien liegt für das Jahr 2013 eine erfolgreiche Medienanalyse vor. Insgesamt wurden lt. Medienbeobachtung durch den APA-Pressespiegel 360 Berichte über die Wiener Stadtlandwirtschaft abgedruckt. Dies entspricht einem Werbewert (errechneter Anzeigenpreis für diese Berichte) von ca. € 2,1 Millionen. Der Werbewert für die Wiener Stadtlandwirtschaft, der nur durch die redaktionelle Berichterstattung vorliegt, ist mehr als das 10-fache des Agrarmarketingbudgets der LK Wien eines Jahres.

Medienanalyse 2013

Agrarmarketing - Zeitachse 2014

Bildung und Beratung Analyse: Zahlen 2013 im Überblick n 7 Veranstaltungen: Wiener Winzertour, Genussfestival, Wiener Weinpreis, Erntedankfest, Weinlese am Schwarzenbergplatz, Junger Wiener, Bundesweintaufe in Wien n 150 Betriebe nahmen an den Maßnahmen teil (Kerngruppe ca. 60 Betriebe) n 360 Medienclippings im Wert von € 2.100.000* (lt. APA-Pressespiegel, 2013) n 193.146 Seitenaufrufe der Website wienerwein.at n 1.588 „Fans“ der Facebook Seite Wiener Wein n 980 „WINEWS“ Newsletter Abonnenten Wiener Stadtlandwirtschaft & Wiener Wein dominieren den Marketingplan 2014 - Wir leben

Stadtlandwirtschaft. Die UNO hat 2014 das Jahr der bäuerlichen Familienbetriebe ausgerufen und so liegt es nahe, dass sich auch das Agrarmarketing der LK Wien diesen Themen widmet. Unter dem Slogan „Wir leben Stadtlandwirtschaft“ werden durch die Pressearbeit Wiens bäuerliche Familienbetriebe vorgestellt. Fotoreportagen, Facebook-Postings, eine eigene Website sowie Inserate in Wochenmagazinen sollen den Wienerinnen und Wienern ihre bäuerlichen Familienbetriebe vorstellen. Weitere Themen die dieses Jahr im Dachmarketing der Wiener Stadtlandwirtschaft maßgeblich forciert werden sind die Zusammenarbeit mit Foodcoops (Lebensmittelkooperativen) in Wien, sowie die Herausforderungen und Chancen einer Stadtlandwirtschaft. Beim Erntedankfest am Wiener Heldenplatz werden die Wiener Stadtlandwirtschaft in ihrer Vielfalt sowie die Wiener Heurigenbetriebe in gewohnter und bewährter Weise vertreten sein. Dieser Event bietet uns bzw. Ihnen als Produzenten die Chance in direkten Kontakt mit den Konsumenten zu treten. Ein weiteres Projekt im Bereich direkten Kundenkontakt auf Wiener Märkten ist Wien & Kulinarik. Wiener Wein – Kultiviert für Kultivierte, Wiener Gemischter Satz DAC und der Wiener Heurige.

Die Information Der Wiener Wein erlebt derzeit einen regelrechten Boom. Nicht nur in der Kommunikation, auch bei den Wiener Winzerinnen und Winzern ist die Nachfrage nach dem Produkt so groß wie schon lange nicht mehr. Mit einer gut besuchten Pressekonferenz und der enormen medialen Berichterstattung über den Wiener Gemischten Satz DAC wurde auch die erste Wiener Gemischter Satz DAC Präsentation ein einzigartiges Event. Bei der ersten Themenpräsentation, nutzten 700 Besucher die Gelegenheit 45 Wiener Gemischter Satz DAC von 31 Winzerinnen und Winzern zu verkosten. Die weiteren Events, bei denen Sie Wiener Wein verkosten können, entnehmen Sie bitte dem Marketingplan. Ein wichtiger kommunikativer Schwerpunkt wird ab diesem Jahr wieder auf den Wiener Heurigen gelegt. Diese Form der Vermarktung, sei es in einem traditionellen oder modernen Heurigenbetrieb oder in den Buschenschenken in den Wiener Weingärten soll wieder von den Wienerinnen und Wienern aber auch den Touristen (Fokus auf Individualtouristen) geschätzt werden. Beachtliche Kennzahlen im Bereich Bildung und Beratung. 2013 wurden insgesamt 29 Veranstaltungen an 16 verschiedenen Veranstaltungsorten im Bereich der Bildung durchgeführt. 803 Personen nahmen das vielfältige Bildungsangebot, welches Veranstaltungen und Seminare in den Bereichen Acker-, Gartenund Weinbau, Unternehmen bis hin zur Direktvermarktung und Persönlichkeit umfasst, in Anspruch. Die Anzahl der männlichen Teilnehmer überwiegt dabei um 56 %. Die LFI Geschäftsführerin Dipl.Ing. Doris Preßmayr hebt das erfolgreiche Projekt Schule am Bauernhof hervor, welches sich in den letzten zwei Jahren sehr positiv in Wien entwickelt hat. Im Jahr 2013 gab es insgesamt 1.042 Lehrausgänge in Wien. Mit den qualitativ hochwertigen


DIE INFORMATION Programmen, die die ausgebildeten Wiener LandwirtInnen auf ihren Betrieben anbieten, konnten insgesamt 16.495 Kinder und Jugendliche 2013 erreicht werden. „Schule am Bauernhof ist ein großer Mehrwert – die möglichst frühe Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für die vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft ist von großer Bedeutung. Nicht zuletzt wird das spätere Konsumverhalten und das Bewusstsein für nachhaltige Produktionsweise

PERSONALIA

Mag. Caroline Schlinter

Da unsere Mitarbeiterin Frau Barbara Pletzer, BA, mit Anfang Mai in Karenz gehen wird, übernimmt nun ihre Aufgabengebiete für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit unsere neue Mitarbeiterin, Mag. Caroline Schlinter. Caroline Schlinter stammt ursprünglich aus St.Peter am Wechsel in der buckligen Welt. Während ihres Diplomstudiums der Ernährungswissenschaften an der Universität Wien, konnte sie die unterschiedlichsten Bereiche von der Lebensmittelproduktion bis zur Vermarktung von Lebensmitteln kennenlernen. Durch ihre zahlreichen Praktika gewann Frau Mag. Schlinter Einblicke in die österreichische Lebensmittelindustrie. Als Diplomarbeit verfasste sie eine bilinguale Arbeit zum Thema Lebensmittelsensorik. Nach Abschluss ihres Studiums schlug sie für einige Jahre eine internationale Karriere in London ein. Dort beschäftigte sich Frau Mag. Caroline Schlinter mit Lebensmittel- und Marktforschung, Projektmanagement sowie Produktentwicklung bei der Firma „Leatherhead Food Research“. Das Ziel von Frau Mag. Schlinter ist es, das Tätigkeitsfeld von Frau Pletzer zu übernehmen und das Bewusstsein der Wiener und Wienerinnen für die Wichtigkeit der Wiener Stadtlandwirtschaft zu schärfen.

AGRARPOLITIK von Lebensmitteln die Zukunft der Landwirtschaft und deren Entwicklung wesentlich mitbestimmen. Im Bereich der Beratung gibt es aufgrund des neuen Fördervertrags 2014-2016, der eine leistungsfähige agrarische Beratung sicherstellen soll, eine Reihe neuer Anforderungen zu erfüllen. Die zuständige Beratungsreferentin Verena Scheiblauer betont dabei die Neukonzeption von Produktstammblättern und Beratungsdokumenten, den Aufbau eines neuen Leistungserfassungssystems sowie die Einführung einer Warenwirtschaft in der Beratung als zentrale Maßnahmen zur Verbesserung der Prozessqualität und Leistungen in der LK Wien. Das Beratungsportfolio der LK Wien umfasst aktuell 76 Beratungsangebote in den Bereichen Persönlichkeit, Pflanzenproduktion, Vermarktung, Unternehmensführung und Recht. Im Juli 2014 soll ein neuer Beratungskatalog herauskommen, der den Wiener LandwirtInnen eine kompakte Übersicht über die einzelnen Angebote und Kosten ermöglicht.

SPRECHTAGE Einmal im Monat besteht in der LK Wien die Möglichkeit, ein kostenloses Rechts- und Steuerberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Rechtsberatungssprechtag Mi, 4. Juni 2014 9 - 11 Uhr Mag. Peter Bubits Steuerberatungssprechtag Mi, 14. Mai 2014 10 - 12 Uhr Mag. Alfred Komarek Terminvereinbarung bzw. Anmeldung und kurze Rücksprache bei Mag. Christian Reindl (Tel.: 01/587 95 28-27, christian.reindl@lk-wien.at)

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IM BRENNPUNKT Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Präsident

Für unsere Bauern, Gärtner und Winzer ist es nicht egal in welche Richtung sich dieses Europa nach der EU-Parlamentswahl am 25. Mai 2014 bewegt. Tagtäglich wird in allen Medien über die Zukunft der europäischen und heimischen Lebensmittelversorgung und deren vorgeschalteten Produktionsweisen debattiert. Dabei sind die Verkaufsregale des Lebensmittelhandels überbordend gefüllt. Dem Konsumenten wird dabei ein Mix aus regionalen und internationalen Produkten präsentiert. Wir stehen dabei mit unseren hohen Produktionsstandards im ökologischen und sozialen Bereich in direkter Konkurrenz mit Importprodukten, welche nicht selten ganz anderen Produktionsbedingungen unterliegen. Es geht daher um eine Verbesserung der Herkunftskennzeichnung und mehr Ehrlichkeit bei der Bewerbung von Lebensmittel. Für uns Produzenten sind die Entscheidungen des EUParlaments hinsichtlich der Absicherung regionaler Herkünfte, sowie eine ausreichende Budgetierung von Ausgleichszahlungen und Leistungsabgeltungen unverzichtbar. Immerhin hat das Europäische Parlament im Kräfteverhältnis der EU-Politik eine starke Aufwertung erfahren. Die Abgeordneten des EU-Parlamentes sind die direkten Vertreter von 28 Mitgliedsstaaten und rund 500 Millionen Bürger Europas. Um die Interessen unserer Landwirtschaft zu wahren und um auch zukünftig unsere Interessen verstärkt einbringen zu können, brauchen wir eine starke und kompetente Stimme im EU-Parlament und dessen Agrarausschuss. Mit der EU-Abgeordneten Elisabeth Köstinger hat auch

die Wiener Stadtlandwirtschaft eine erfahrene und dynamische Kämpferin für unsere Interessen. Ihr bäuerlicher Sachverstand, ihr Verhandlungsgeschick und ihr Fleiß haben sie zu einer echten europäischen Agrarexpertin werden lassen. Unter anderem deswegen wurde sie auch in geheimer Wahl von allen Parlamentariern zur Abgeordneten des Jahres 2014 gewählt. Nicht zuletzt ist sie auch die einzige unter allen an wählbarer Stelle gereihten Kandidaten Österreichs, welche durch bäuerliche Herkunft und Expertise glänzt. In den letzten 5 Jahren war sie die starke Stimme für den österreichischen Agrarsektor. Nur mit den richtigen Rahmenbedingungen und Perspektiven kann es auch in Zukunft gelingen, dass Österreichs bäuerliche Familienbetriebe – Hand in Hand mit einer vielfältigen Kulturlandschaft und einer hochwertigen Lebensmittelproduktion – abgesichert bleiben. Der bäuerliche Familienbetrieb bleibt die wichtigste Zelle der Agrarpolitik. Wir sind ein Feinkostladen im Herzen Europas und werden es nie schaffen über die große Masse zu punkten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir mit starker Stimme vertreten sind. In diesem Sinne ersuche ich Sie in ihrem eigenen Interesse von Ihrem Wahlrecht am 25. Mai 2014 zu den EU-Wahlen Gebrauch zu machen. Ihr

Franz Windisch Präsident Foto: Parlamentsdirektion/Wilke


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MAI 2014

AKTUELLES

DIE INFORMATION

Plasticksackerl Verbot Österreich ganz ohne Plastiksackerl? VON MAG. CAROLINE SCHLINTER

Das EU Parlament will nun mit einem Verbot für EinwegPlastiksackerl die stetig wachsenden Kunststoff Müllberge reduzieren. Durch die Auflage von strengen Regeln für die Mitgliedsländer, soll dem Einweg-Plastiksackerl der Kampf angesagt werden.

Zu Ehren von Ök.-Rat Willi Jezik wurde in Wien Penzing eine StraBild: Richard Schmögner ßenbenennung vorgenommen.

Straßenbenennung zu Ehren Willi Jeziks Offizielle Enthüllung der Straßentafel für den Jezikweg VON AGRAR WIEN AKTUELL

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft hat in seiner Sitzung am 26. November 2013 beschlossen: Die Verkehrsfläche (Code Nr. 12684) in 1140 Wien, Fußweg zwischen dem Karl-Toldt-Weg und der Minorgasse, wird nach Wilhelm Johann Jezik (Wilhelm Johann Jezik; 22. April 1944 bis 31. März 2011; Gärtner, Ökonomierat) in „Jezikweg“ benannt. Am Montag, 1. April 2014, wurde im Rahmen einer Feierstunde die

Straßentafel enthüllt. Familie Jezik konnte dabei auch Dompfarrer Anton Faber willkommen heißen, der seinen Segen gab. Von Seiten der Standesvertretung und der Politik waren LK Wien-Präsident Franz Windisch, Direktor Robert Fitzthum und Bauernbunddirektor Gemeinderat Norbert Walter anwesend. Die Landesgartenbauvereinigung war vertreten durch Gf. Monika Burket.

Der Jezikweg in Penzing erinnert nun an den vor drei Jahren verstorbenen ehemaligen Präsidenten der LK Wien. Die Gärtnerei Jezik liegt einige Hundert Meter entfernt in der Waidhausenstraße (www.jezik.at).

Doch wer zahlt am Ende? Der Präsident der LK Wien Ök.-Rat Ing. Franz Windisch spricht sich im Allgemeinen für die Einsparung von Plastiksackerl aus, denn die Nachhaltigkeit der regionalen Produkte in Wien steht im klaren Kontrast zur Verpackung in Plastik. Es müsse einen umweltschonenderen Weg für dieses Problem geben, wie z.B. Papiersackerl mit Sichtfenster. Weiters betont er jedoch, dass es sich dabei um einen

nationalen Schulterschluss handeln muss. Alle in der Lebensmittel Kette eingebundenen Akteure, vom Produzenten bis zum Konsumenten, sollten dabei gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Denn am Ende dürfte das Ergebnis nicht zu Lasten der Produzenten ausfallen. Verbrauchsmuster einer Wegwerfgesellschaft. Das Einweg-Plastiksackerl als Symbol der Wegwerfgesellschaft. Die Debatte um das Verbot scheint jedoch bei weitem nicht nur auf das Plastiksackerl abzuzielen, vielmehr geht es um das Müllproblem im Allgemeinen. Daher wird der EU-Vorschlag laut Umfragen von 75% der Bevölkerung auch begrüßt, um so ein Zeichen zu setzen und die Ressourcenverschwendung aufzuzeigen.


Die Information

Landwirtschaft

Mai 2014

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ÖPUL - Information Biologische Wirtschaftsweise Schulungserfordernis bei Bewirtschafterwechsel

Bild: LK Wien

Reinigung, Wartung und Überprüfung von Pflanzenschutzmittelgeräten Geräte gründlich reinigen von Ing. Philipp Prock

Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel ist besonders auf eine korrekte Dosierung und eine genaue Berechnung der benötigten Brühmenge zu achten. Trotz genauer Berechnung können jedoch Restmengen im Behälter verbleiben. Hinzukommen noch technische Restmengen, welche sich in den Pumpen, Filtern, Schlauchleitungen und Amaturen des Gerätes befinden. Um Pflanzenschutzgeräte ausreichend zu reinigen, ist nach Beendigung der Pflanzenschutzarbeiten eine Innenreinigung mit frischem Wasser erforderlich. Um beginnende Ablagerungen aufzulösen, sollte die eingefüllte Frischwassermenge ungefähr zehn Minuten umgepumpt werden. Um eine optimale Reinigung zu erzielen und Rückstände

von Pflanzenschutzmittel vollständig ausschließen zu können, sollte dieser Vorgang wiederholt werden. Das Waschwasser des Gerätes sollte auf den zuvor behandelten Flächen ausgebracht werden. Erfolgt die Ausbringung von Restmengen bzw. des Spülwassers in anderen Kulturen, ist unbedingt darauf zu achten, dass das verwendete Pflanzenschutzmittel auch in der jeweiligen Kultur zugelassen oder gemäß IP-Bestimmungen eingesetzt werden darf. Vor allem vor der „Einwinterung“ des Pflanzenschutzmittelgerätes ist eine genaue Reinigung erforderlich. Diese sollte mit hierfür speziell vorgesehenen Reinigungsmitteln erfolgen. Wichtiger Augenmerk ist auch auf die Aussenreinigung des Gerätes zu legen, da sich auch hier Restmengen von Präparaten ablagern können. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten sind Pumpen, Filter und Schlauchleitungen zu entleeren,

um Frostschäden zu vermeiden. Bei der Reinigung von Pflanzenschutzmittelgeräten ist besonders darauf zu achten, dass es zu keinem Eindringen in die Kanalisation bzw. Oberflächengewässer kommt. Überprüfung von Pflanzenschutzmittelgeräten. Achten Sie auch auf die im Dreijahreszeitraum wiederkehrende Überprüfungspflicht Ihres Pflanzenschutzmittelgerätes. Im Rahmen des Öpul 2007 ist diese bei Teilnahme an einer der Maßnahmen der Integrierten Produktion, der biologischen Wirtschaftsweise bzw. der umweltgerechten Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandfläche erforderlich, wenn das Gerät in Kartoffeln, Rüben, Gemüse, Erdbeere, Heilund Gewürzpflanzen, Alternativen, Saatgutvermehrungen, Zierpflanzen sowie Baumschulen eingesetzt wird.

Erfolgt auf einem Biobetrieb ein Bewirtschafterwechsel im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2014 und 31. Mai 2014 ist bei aufrechter ÖPUL Maßnahmen „Biologische Wirtschaftsweise“ der Besuch eines Bio-Umstellerkurses bis 31. Dezember 2014 durch den Neubewirtschafter nachzuweisen. Diese Verpflichtung kann entfallen, wenn der Vorbewirtschafter nach wie vor in die Bewirtschaftung integriert ist und dieser den Bio-Umstellerkurs frühestens fünf Jahre vor Einstieg in die ÖPUL 2007 Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ absolviert hat. Bei einem Bewirtschafterwechsel nach dem 1. Juni 2014 ist vom neuen Bewirtschafter kein Umstellungskursbesuch mehr nachzuweisen.

Internet Warndienst Prognosen und Befallserhebungen für Schaderreger im Ackerbau Die Internet Plattform www. warndienst.at bietet Landwirten die Möglichkeit, Prognosen und Befallserhebungen für Schaderreger im Ackerbau einzusehen. Durch eigene Feldbeobachtungen kann in Kombination mit diesem Internet Tool ein gezielter Pflanzenschutz durchgeführt werden. Je nach Vegetationszeitraum stehen unterschiedliche Kulturen zum Abruf zur Verfügung. Durch anklicken der passenden Wetterstation bekommt man gezielte Informationen über die Entwicklung der Schaderreger in den einzelnen Kulturen. Die Darstellung erfolgt für die letzten 20 Tage und für eine Drei-Tages-Vorschau. Auf der Wetterstations-Grafik können die Niederschlagsmengen geändert werden, wodurch die Prognose an die eigenen Standortverhältnisse angepasst werden kann. Die Informationsplattform wird durch die Firma Pro Planet, laufend weiterentwickelt und aktuellen Anforderungen angepasst.


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Weinbau

Mai 2014

Die Information

Alles neu beim Verein „Der Wiener Heurige“ Michael Edelmoser ist neuer Obmann, Qualitätsprogramm wurde einstimmig beschlossen von Barbara Pletzer, Ba

Qualitätspyramide „Wiener Heuriger“

Bei der Generalversammlung des Vereins „Der Wiener Heurige“ am 11. Februar 2014 übergab der langjährige Obmann Ök.-Rat Martin Kierlinger, das Zepter an die jüngere Generation. Michael Edlmoser wurde durch die Generalversammlung zum neuen Obmann gewählt. Unterstützt wird Michael Edlmoser durch ein junges, engagiertes Vorstandsteam, das sich aus Rainer Christ, Stefan Fuchs, Thomas Huber, Matthias Kierlinger, Katharina Klager, Martin Obermann, Herbert Schilling und Franz Wieselthaler zusammensetzt. Ebenso wurde durch die Generalversammlung Barbara Pletzer als neue Geschäftsführerin bestellt. Für die Dauer der Karenzzeit werden die Agenden an Dipl.-Ing. Elmar Feigl übertragen. Neues Team – neues Qualitätsprogramm. Im Zuge der Generalversammlung wurde den Mitgliedern das neu ausgearbeitete Qualitätsprogramm „Wiener Top Heuriger“ präsentiert. Die Qualitätskriterien dieses Programmes wurden mit externen Beratern sowie in zahlreichen Vorstandssitzungen ausgearbeitet. Ausschlag-

gebend für die Entscheidung ein zusätzliches Qualitätsprogramm für die Mitgliedsbetriebe des Vereins „Der Wiener Heurige“ zu installieren, war die neue Positionierung des Vereines. Ziel des Vereinsvorstandes ist es, mit dem Wiener Heurigen eine Renaissance zu erleben, die ebenso erfolgreich ist, wie die des Wiener Gemischten Satzes, der nun DACStatus hat. Es soll bzw. „muss“ wieder angesagt sein den Wiener Heurigen zu besuchen, um dort regionale Schmankerl und Wiener Weine zu genießen. Schwerpunkte des Wiener Top Heurigen Programmes. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Weinqualität gelegt, denn

das wesentliche Differenzierungsmerkmal/der USP des Wiener Heurigen ist der Wiener Wein, der aus eigenem Anbau stammt und Qualitätswein mit Prüfnummer sein muss. Die rund 40 Qualitätskriterien gliedern sich in folgende acht Schwerpunkte: 1. Finden–Reservieren–Anreisen 2. Außengestaltung 3. Gasträume 4. Tischkultur 5. Wein- und Getränkeangebot 6. Speisenangebot/ Buffet 7. Präsenz der Gastgeberfamilie/ Auftreten der Mitarbeiter 8. Besonderes Wie werde ich Wiener Top Heuriger? Um sich für das Qualitätsprogramm Wiener Top Heuriger anmelden zu können, ist eine Mitgliedschaft im Verein „Der Wiener Heurige“ und somit die Erfüllung der neun Basiskriterien Grundvoraussetzung. Nach erfolgter Anmeldung bei den zuständigen Mitarbeitern in der LK Wien, werden Ihnen der Kriterienkatalog sowie alle relevanten Informationen übermittelt. Im Anschluss erfolgt ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch (€ 100 inkl. Anfahrtspauschale) mit den LK Beratern, bei dem die Kriterien des Qualitätsprogrammes bei Ihnen am Betrieb evaluiert werden. Dieses

Beratungsgespräch ist zwingend erforderlich. Nach einem positiven Resümee des Beratungstermins steht der Anmeldung zur externen Überprüfung (Kosten noch nicht definiert) durch eine zertifizierte Stelle nichts mehr im Wege. Erfolgt auch die externe Zertifizierung positiv, werden Sie als Wiener Top Heurigen ausgezeichnet. Alle Mitgliedsbetriebe des Vereins „Der Wiener Heurige bekommen in den nächsten Tagen die Unterlagen zum Qualitätsprogramm postalisch übermittelt.

Wiener Winzertour 2014 Eine Reise zum Wiener Wein mit vielen Ab-Hof-Angeboten

Bereits zum sechsten Mal luden die Wiener Winzer und Winzerinnen zur „Wiener Winzertour“. Diese fand am 25. April und 26. April 2014, jeweils von 15 bis 20 Uhr statt. Dabei hatten die Gäste die Möglichkeit, bei Wein und kulinarischen Köstlichkeiten den Weinbau in Wien auf eine ganz persönliche Weise kennen zu lernen. Zwanzig Betriebe im 19. und 21. Bezirk waren mit dabei: Vom kleinen Geheimtipp über ambitionierte Nebenerwerbs-Winzer bis zu den großen, renommierten Weingütern. Die Winzertour ist inzwischen nicht nur für viele Wiener und Wienerinnen bereits ein Fixpunkt in ihrer FrühjahrsTerminplanung, sondern auch für Gäste von auswärts. Erstmals gibt es auch einen Wiener Gemischten Satz mit DAC-Status. Nachdem diese traditionelle Wiener Weinspezialität aus mehreren Rebsorten, die im selben Weingarten stehen, zuletzt eine eindrucksvolle Renaissance erlebt hatte, wurde der Wiener Gemischte Satz mit dieser geschützten Herkunftsbezeichnung noch einmal aufgewertet. Das vorhandene Publikum zeigte großes Interesse an der Schaffensweise des jeweiligen Winzers und hielt die Veranstaltung für eine gute Idee und Zielsetzung, die unbedingt weitergeführt Foto: LK Wien werden sollte.


LE-Maßnahmen Sechs Prioritäten

Alm-/Weidemeldung

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Fristen beachten

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Ö S T E R R E I C H

FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN

MAI 2014

Am 25. Mai findet die Wahl zum EUParlament statt. GAP-Chefverhandlerin Elisabeth Köstinger, skizziert künftige Herausforderungen. LISA NEUMANN, ANDREAS THURNER, LK ÖSTERREICH, BRÜSSEL

Von insgesamt 766 EU-Abgeordneten sind 19 österreichische Abgeordnete in 22 Ausschüssen des EU-Parlaments tätig. Im Rahmen des Ausschusses Landwirtschaft und ländliche Entwicklung engagiert sich Elisabeth Köstinger – neben den stellvertretenden Ausschuss-Mitgliedern Karin Kadenbach (S&D) und Ewald Stadler (fraktionslos) – besonders für die österreichische Land- und Forstwirtschaft. Mit dem „BauernJournal“ sprach Elli Köstinger über Erfolge der letzten Wahlperiode, die intensive Zeit während der Plenartage

VIELE HERAUSFORDERUNGEN IM EU-PARLAMENT

„Die Ärmel hochkrempeln und anpacken!“ in Straßburg sowie über zukünftige Projekte. Was ist seit 2009 gelungen und worauf sind Sie besonders stolz? Das waren mit Sicherheit die Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die vier GAPGesetze regeln die größten Budgetfonds im EU-Haushalt und sind die Grundlage für die land- und forstwirtschaft-

Bauernfamilien sichern Vielfalt 2014 hat die UNO offiziell zum Internationalen Jahr der bäuerlichen Familienbetriebe ausgerufen. Die österreichische Landwirtschaft besteht mehrheitlich aus Familienbetrieben und unsere Bauernfamilien erbringen neben der Lebensmittelversorgung noch viele Leistungen für Gesellschaft und Umwelt. Mit dem Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen zum Jahr der bäuerlichen Familienbetriebe wollen wir die Stär-

lichen Leistungszahlungen. Als Chefverhandlerin für die größte Fraktion im Europaparlament, die Europäische Volkspartei (EVP), saß ich bei allen Verhandlungsrunden mit am Tisch. Insgesamt dauerte es zwei Jahre bis zur politischen Einigung. Der Abschluss der Verhandlungen wurde fraktionsübergreifend gefeiert, denn es war auch für das Europäische Parlament eine Premiere.

BUNDESBÄUERIN ANDREA SCHWARZMANN

ken der bäuerlichen Familienbetriebe wie etwa die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, hohe Produktqualität und Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen einmal mehr ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken. Österreichs Konsumenten schätzen die Arbeit der Bauernfamilien und haben eine Sehnsucht nach Vielfalt und guter Qua-

Wie sieht ein typischer Plenartag für Sie und Ihr Team in Straßburg aus? Eine Plenarwoche in Straßburg erstreckt sich über vier Tage von Montag bis Donnerstag. In der Regel geht es um acht Uhr los und endet um elf Uhr abends. Dazwischen liegen Gespräche, Verhandlungen und Abstimmungen. Es geht ziemlich rund in diesen vier Tagen, aber es ist ein tolles Gefühl nach monate- oder

lität. Unsere bäuerlichen Familienbetriebe können diese Sehnsüchte stillen. Voraussetzung dafür ist eine wertschätzende Familienpolitik, die faire und leistungsgerechte Abgeltung der öffentlichen Leistungen sowie der weitere Ausbau regionaler Kooperationen und nicht zuletzt auch der Schutz von regionalen Spezialitäten.

kommentar


Bauernjournal agrarpolitik

II

M a i 2014

Weitere Umsetzungsschritte gesetzt

Agrarausschuss des EU-Parlaments setzt Nachbesserungen durch Die Mitglieder des Agrarausschusses im Europa-Parlament haben im Finale der GAP-Reform besonderes Verhandlungsgeschick bewiesen. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission wurde unter anderem ein höherer Gewichtungsfaktor für stickstoffbindende Pflanzen sowie eine Evaluierung der GreeningBestimmungen nach dem ersten Umsetzungsjahr durchgesetzt. Die EU-Grundverordnungen zur GAP wurden bekanntlich bereits am 20. Dezember 2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. In diesen Verordnungen ist verankert, dass die Europäische Kommission (EK) zu einzelnen Artikeln mittels sogenannter „Delegierter Rechtsakte“ Detailbestimmungen betreffend die Umsetzung festlegt. Das Prozedere sieht hierzu vor, dass die EK entsprechende Vorschläge (Delegierte Rechtsakte) vorlegt. Diese Vorschläge werden dann rechtswirksam, wenn binnen einer Frist von zwei Monaten sowohl der Europäische Rat (EULandwirtschaftsminister) als auch

jahrelangen Verhandlungen die Gesetzestexte abzustimmen. Es lässt sich sagen, dass in Straßburg der letzte Feinschliff an den Berichten vorgenommen wird. Im Grunde hat man sich bereits im Vorfeld auf einen Grundtenor geeinigt. Einzelne Textpassagen sind dann noch offen. Über

das Europäische Parlament keinen Einspruch erheben. Detailbestimmungen über die Umsetzung einzelner Artikel in der Verordnung zu den Direktzahlungen (Greening) sind bei den Parlamentariern im Agrarausschuss jedoch auf heftigen Widerstand gestoßen. Überbordende Bürokratie und mangelnde Praxistauglichkeit wurden attestiert. Gegenüber der EK signalisierten die Mitglieder des Agrarausschusses, darunter die Österreicherin Elisabeth Köstinger, bis zuletzt Entschlossenheit, die vorgelegten Delegierten Rechtsakte aus diesen Gründen zurückzuweisen. Letzteres hätte für die EK

diese wird bis in die Nacht hinein verhandelt. Oft entscheiden feine Nuancen im Wortlaut des Textes über Annahme oder Anlehnung im Plenum. Welche Projekte stehen in der kommenden Parlamentsperiode an?

„Ich gehe zur Europawahl, weil Europa eine starke Landwirtschaft braucht – wir Bauern setzen das um, denn nur wir Bauern decken den Tisch!“ Hermann Schultes Präsident LK Österreich

möglicherweise ein „Zurück an den Start“ bedeutet und damit die rechtzeitige Implementierung der neuen GAP in den Mitgliedsstaaten per 1. Jänner 2015 ernsthaft infrage gestellt. Um eine mögliche Zurückweisung der Delegierten Rechtsakte durch den Agrarausschuss und in der Folge durch das Plenum des Europäischen Parlamentes abzuwenden, hat die EK reagiert und im Wege von ergänzenden Leitlinien zur Interpretation der Delegierten Rechtsakte einige strittige Punkte ausgeräumt. Diese Punkte betreffen unter anderem: n  Greening – Ökologische Vorrangfläche (ÖVF):

Agrarpolitisch gibt es in den kommenden Jahren viel zu tun. Wir müssen die Rahmenbedingungen weiterentwickeln, um die Zukunft der bäuerlichen Familienbetriebe zu sichern. Auch der ländliche Raum muss weiterhin aktiv gestaltet werden. Landgemeinden stehen vor großen Herausforderungen. Sie müssen einerseits attraktive Lebens- und Wirtschaftsräume bleiben und Arbeitsplätze sichern, andererseits aber auch die Infrastruktur anbieten. Zusätzlich will ich mich in der kommenden Legislaturperiode im Umweltausschuss einbringen. Thematisch hat kein anderer Bereich so viel Einfluss auf die Land- und Forstwirtschaft wie die Umweltpolitik der EU. Da gilt es die Ärmel

Gewichtungsfaktor für die Anrechnung von stickstofffixierenden Kulturen wird von 0,3 auf 0,7 angepasst (dazu wird die EK gleich zu Beginn der nächsten Gesetzesperiode einen entsprechenden Delegierten Rechtsakt vorlegen) n  Etliche Klarstellungen bezüglich Umsetzung spezifischer Vorgaben (z. B. Ökologische Vorrangflächen: Anrechenbarkeit von Landschaftselementen, Erntemöglichkeit von Kulturen, Möglichkeit der Anlage von Winterkulturen, …) Darüber hinaus hat die EK zugesichert, dass die GreeningBestimmungen bereits im ersten Jahr nach der Implementierung einer Evaluierung unterzogen werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass sich die Verpflichtungen zu Ökologischen Vorrangflächen merkbar auf das Produktionspotenzial in der EU auswirken und mit einem unverhältnismäßigen administrativen Aufwand einhergehen, so sollen die dafür verantwortlichen Bestimmungen entsprechend überarbeitet werden.

hochzukrempeln und anzupacken (lacht).

ElisabEth KöstingEr: „Die ländlichen Regionen müssen attraktive Lebens- und Wirtschaftsräume bleiben.“ Foto: Europäisches Parlament


Bauernjournal HagelversicHerung M a i 2 01 4

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Agrarversicherer AIAG, zum UNO-Weltklimabericht fest.

Sorgsamer Umgang mit der Ressource Boden

steigenDe schäDen durch Wetterextreme erfordern eine umfassende Absicherung.

Fotos: ÖHV

uno-weltklImaberIcht

Klimawandel führt zu steigenden Schäden in der Landwirtschaft Zunahme der Wetterextremereignisse macht umfassendes Risikomanagement für die Landwirtschaft immer wichtiger. Wie der jüngste UNO-Weltklimabericht belegt, nehmen Wetterextremereignisse wie Überschwemmungen und Trockenheit in ihrer Intensität und Häufigkeit zu. Es ist allgemein bekannt, dass der Klimawandel eine Folge der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen ist. Wenn man bedenkt, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Klimaveränderung bis zum Ende dieses Jahrhunderts auf rund 20 Prozent des weltweiten BIP ansteigen könnten, ist neben einer Reduktion der Treibhausgasemissionen auch ein entsprechendes Risikomanagement aufgrund der steigenden Schäden durch Wetterextremereignisse notwendig. „Weltweit gibt es den Trend zu mehr Private-publicpartnership-Versicherungsmodellen. So hat beispiels-

weise Amerika in seiner kürzlich beschlossenen Farm Bill die jährlichen finanziellen Mittel für die Versicherungssysteme zur Ertragsabsicherung von Naturkatastrophen in der Landwirtschaft von 5 auf 9 Milliarden US-Dollar fast verdoppelt. Österreich hat jetzt schon ein Private-public-

partnership-Modell für die Absicherung von Hagel- und Frostschäden in der Landwirtschaft und nimmt damit bereits eine Vorreiterrolle in Europa ein“, stellt Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung und Präsident der weltweiten Vereinigung der

Landwirtschaft ist Klimaschützer Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen (1990 - 2012)

Industrie +17%

Verkehr +54%

Landwirtschaft -12%

Quelle: Umweltbundesamt, Jänner 2014

Die LanDwirtschaft ist bei der Reduktion der klimaschädigenden Emissio-

nen auf Kyoto-Kurs.

Boden ist ein bedeutender CO2- (und Wasser-)Speicher. Wenn man bedenkt, dass täglich mehr als 22 Hektar der natürlichen Ressource „Boden“ durch Verbauung verloren gehen, kann CO2 nicht mehr in dem Ausmaß gespeichert werden. Die Erderwärmung wird somit beschleunigt. Zusätzlich wird bei vermehrt auftretenden Starkniederschlägen weniger Wasser aufgenommen und die Schäden bei Überschwemmungen steigen. Umso wichtiger ist es daher, guten landwirtschaftlichen Boden nicht durch Verbauung der Bewirtschaftung zu entziehen und damit einerseits die Lebensmittelversorgung zu gefährden und andererseits den Klimawandel zu beschleunigen. So sind ressourcenschonende Landwirtschaft und die Verwendung erneuerbarer Energien erfolgreich umgesetzte Beispiele für eine klimafreundliche Landwirtschaft.

Landwirtschaft ist Klimaschützer, jedoch Klimaopfer Nr. 1 Die Landwirtschaft ist mit ihrer Werkstatt unter freiem Himmel vom Klimawandel als erste und am stärksten betroffen. Gleichzeitig ist sie aber ein wichtiger Akteur beim Kampf gegen den Treibhauseffekt. „Als einziger Sektor ist die Landwirtschaft bei der Reduktion der klimaschädigenden Emissionen auf KyotoKurs. So steht einer Reduktion der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen von knapp 12 Prozent ein Plus von 54 Prozent für den Bereich Verkehr gegenüber. Der forcierte Klimaschutz ist schon alleine im Sinne unserer zukünftigen Generationen weiterhin ein Gebot der Stunde“, so Weinberger abschließend.


Bauernjournal ländliche entwicklung

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M a i 2014

LänDLIchE Ent wIckLung 2014 – 2020

Intelligentes und nachhaltiges Wachstum für den ländlichen Raum Die Ländliche Entwicklung spielt für ein lebenswertes Österreich eine zentrale Rolle. Zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher leben in ländlich geprägten Regionen. Durch intelligentes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum werden diese Gebiete als attraktiver Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum gestärkt.

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as neue Programm für die Ländliche Entwicklung wurde mit großer Sorgfalt und Bedacht erarbeitet. Die betroffenen Personengruppen waren von Beginn an aktiv in die Gestaltung der Maßnahmen eingebunden. Die Programmschwerpunkte stellen sicher, dass der Sektor Landwirtschaft innovativ, professionell und wettbewerbsfähig bleibt. Dabei wird darauf geachtet, dass die heimischen Betriebe besonders umweltschonend und nachhaltig wirtschaften. Konsumentinnen und Konsumenten werden sich auch weiterhin auf sichere, qualitativ hochwertige, leistbare Lebensmit-

tel verlassen können. Zahlreiche Maßnahmen wirken dem Klimawandel und dem hohen Ressourcenverbrauch aktiv entgegen. Die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen wird gefördert und Schutzgebiete wie Nationalparks und Biosphärenparks werden gesichert. Davon profitiert ganz Österreich.

Ländlicher Raum als Entwicklungsmotor Die Ländliche Entwicklung in Österreich ist eng mit der europäischen Entwicklungsstrategie „Europa 2020“ verbunden. Ihr Ziel ist intelligentes, nachhaltiges und ausgewoge-

Ländlicher Raum: Wirtschaftsstandort und Lebens- und Erholungsraum

LE-Maßnahmen mit sechs Prioritäten 1. Wissenstransfer und Innovation 2. Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe 3. Organisation der Nahrungsmittelkette, Verarbeitung und Vermarktung, Tierschutz und Risikomanagement 4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme 5. Ressourceneffizienz und Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft 6. Soziale Inklusion, Armutsbekämpfung und wirtschaftliche Entwicklung

nes Wachstum in der gesamten Europäischen Union. Die Maßnahmen des Programms eröffnen neue Erwerbschancen für den ländlichen Raum. Auch soziale Aspekte, die Wirtschaft und der Ausbau der Infrastruktur

Die Ländliche Entwicklung erö

werden unterstützt. Der ländliche Raum wird attraktiver – als Wirtschaftsstandort und insbesondere auch als Lebensund Erholungsraum. Nicht zuletzt stellt das Programm auch die Bewirtschaftung in benachteiligten Regionen sicher. Diese Gebiete dürfen ökonomisch und ökologisch nicht vernachlässigt werden.

Finanzielle Mittel effizient eingesetzt In der Ländlichen Entwicklung kommt europaweit das Modell der Kofinanzierung zum Einsatz. Den EU-Mitteln werden auch nationale Mittel beigestellt. Damit wird die Wirkung der Programme erhöht. Für den Zeitraum von 2014 – 2020 konnten mehr als 3,9 Mrd. Euro an EU-Geldern für die Ländliche Entwicklung in Österreich sichergestellt werden. Zusammen mit der nationalen Kofinanzierung ergibt sich für die Jahre 2014 – 2020 ein finanzieller Rahmen von etwa 1,1 Mrd. Euro jährlich. Mit diesem gegenüber der Vorperiode leicht reduzierten Finanzrahmen können die wesentlichen Programmschwerpunkte weiterentwickelt und neue Herausforderungen aktiv in Angriff genommen werden.


Bauernjournal ländliche entwicklung Entgeltliche Einschaltung

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ng eröffnet neue Erwerbschancen für den gesamten ländlichen Raum. auch soziale aspekte, die Wirtschaft und die infrastruktur werden unterstützt. Fotos: AMA-MArketing, kArl-rudolF Huber, bMlFuW/r. neWMAn

Neue Investitionsförderung Das Wachstum des ländlichen Raums wird stark von der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe geprägt. Darum stellt die Investitionsförderung eine der Hauptmaßnahmen des Programms dar. Sie steigert die wirtschaftliche Durchsetzungskraft der heimischen Landwirtinnen und Landwirte und erhöht die Umwelt- und Ressourceneffizienz der Betriebe. Gezielte Investitionen tragen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation auf den Höfen bei. Wichtig ist auch, dass der Tierschutz sowie Hygiene- und Qualitätsbedingungen in der Produktion auf diese Weise sichergestellt werden können. Die Möglichkeit der frühzeitigen Antragstellung sorgt dafür, dass dringende Investitionen bereits in Angriff genommen werden können.

Gezielte Förderungen – starke Schwerpunkte Im Vergleich zur vergangenen Periode werden die Obergrenzen für Förderungen deutlich erhöht. Dadurch wird auch dem gestiegenen Investitionsbedarf Rechnung getra-

gen. Zugleich kommt ein neues, wirkungsorientiertes Auswahlverfahren zum Einsatz. Es gewährleistet eine weiterentwickelte Zielorientierung und eine strategisch gesteuerte Schwerpunktbildung.

ÖPUL: Umwelt und Wirtschaft im Einklang Der schonende Umgang mit den natürlichen Ressourcen und der langfristige Schutz des Weltklimas sind große Herausforderungen, die im neuen Programm erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Die Weiterentwicklung des Agrarumweltprogramms ÖPUL war daher besonders wichtig.

Biologische Vielfalt und Klimaschutz im Grünland Die bäuerliche Grünlandwirtschaft bildet einen wesentlichen Schwerpunkt des neuen ÖPUL. Die Maßnahmen aus diesem Bereich dienen der Erhaltung und Entwicklung artenreicher Grünlandflächen.

Sie bilden den Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen.

Fruchtbarer Boden, sauberes Wasser und Artenvielfalt im Ackerland Im heimischen Ackerbau wird eine umweltgerechte und an den Standort angepasste Bewirtschaftung gefördert. Das Programm erhält und verbessert die Bodenfruchtbarkeit und den Humusgehalt von Ackerflächen. Bodenerosion wird reduziert. Spezielle Maßnahmen wirken auch der Verunreinigung des Wassers durch Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel entgegen. Blühstreifen und verschiedenartige Landschaftselemente wirken sich positiv auf die pflanzliche und tierische Vielfalt der heimischen Kulturlandschaft aus. Spezielle Flächen für blütenbesuchende Insekten („Biodiversitätsflächen“ wie z. B. „Bienenweiden“) sollen diese Wirkung verstärken und werden daher besonders gefördert.

ÖPUL „ÖPUL“ ist die Abkürzung für Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft. Dieses Umweltprogramm bildet weiterhin den bedeutsamsten Schwerpunkt der LE.

Bio bleibt attraktiv Biologisches Wirtschaften wird weiterhin umfassend unterstützt. Die Maßnahme wurde weiterentwickelt und auch finanziell aufgestockt. Die biologische Landwirtschaft wirkt sich durch ihren ganzheitlichen Ansatz positiv auf Boden, Wasser, Luft, Artenvielfalt und Klima aus. Zudem wird Nutztieren ein artgerechtes Leben ermöglicht. Weitere Infos zum Thema Ländliche Entwicklung online auf le2020*.bmlfuw.gv.at


Bauernjournal invekos

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m a i 2014

jedeS gealpTe TIer muSS der ama gemeldeT werden

Alm-/Weidemeldungen 2014 Jeder Tierauftrieb auf eine Alm ist an die Agrarmarkt Austria (AMA) zu melden. Jedes bis zum 15. Juli aufgetriebene gealpte Rind, Pferd, Schaf und jede Ziege ist grundsätzlich förderfähig. Nach dem 15. Juli aufgetriebene Tiere können nur mehr als Ersatztiere z. B. für die Erfüllung der 60 bzw. 110 Alpungstage herangezogen werden. Harald WaitscHacHer, aMa Franz eberHarter, lK tirol

Für die fristgerechte Abgabe der Almauftriebsliste und der Alm-/Weidemeldung Rinder ist der Almbewirtschafter (Almobmann) verantwortlich. Die Almauftriebsliste bei reinen Rinderalmen kann bereits im Zuge der Mehrfachantragstellung abgegeben werden. Dabei ist vor allem auf die Angaben zu Behirtung und Erreichbarkeit der Alm entsprechend zu achten. Almen mit „gemischtem“ Auftrieb (Rinder und sonstige RGVE) müssen die Almauftriebsliste bis 1. Juli (Nachreichfrist bis 15. Juli) über die zuständige Bezirksbauernkammer/das Bezirksreferat einreichen.

Alm-/Weidemeldung Rinder Bis spätestens am 15. Tag nach dem Almauftrieb muss die Alm-/Weidemeldung bei der AMA eingelangt sein. Nur durch die fristgerechte Übermittlung ist gewährleistet, dass alle mit der Alpung in Zusammenhang stehenden Prämien und Förderungen ausbezahlt werden. Auch für die Gewäh-

Spätestens 15 Tage nach dem almauftrieb muss jedes Tier der ama gemeldet sein

rung der Mutterkuhprämie und der Milchkuhprämie ist eine fristgerechte Alm-/Weidemeldung unbedingte Voraussetzung. Die AMA stellt unter www. ama.at das Merkblatt „Alm-/ Weidemeldung Rinder 2014“ zur Verfügung, darin werden alle wichtigen Punkte zum Thema umfassend erklärt. Der sicherste Weg der Almmeldung ist über www.eama.at. Die Meldung kann nur vom Almbewirtschafter (Obmann) vorgenommen werden. Dafür benötigt er von jedem Auftreiber die Betriebsnummer und die entsprechenden Daten (Ohrmarkennummern, Auftriebsdatum, voraussichtliches Abtriebsdatum) aller aufgetriebenen Tiere. Vorteil bei der Meldung über das Internet ist, dass direkt bei der Eingabe die Daten auf ihre Richtigkeit geprüft werden und es dadurch keine falschen Eingaben durch Ziffernstürze oder Ähnliches gibt. Auch alle Änderungen zur Almmeldung wie z. B. vorzeitiger Almabtrieb usw. können – ausgenommen Ersatzrindmeldung – jederzeit auf diesem Weg problemlos und sicher durchgeführt werden. Zu beachten ist allerdings, dass der Almbewirtschafter über die Betriebsnummer der Alm und nicht mit der

seines Heimbetriebes in e-AMA einsteigen muss. Weiters sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass Geburtsmeldungen ausschließlich vom Heimbetrieb durchzuführen sind. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Beginn der Almsaison die Gültigkeit und Funktion des e-AMA-Pin-Codes zu überprüfen. Sollte dieser nicht mehr bekannt oder ungültig sein, ist ein neuer Pin-Code direkt auf der Startseite von e-AMA oder per Telefon unter 01334/3930 anzufordern. Erfolgt die Alm-/Weidemeldung Rinder nicht über das Internet, sondern per Meldeformular, ist wie folgt vorzugehen: n  Spätestens am Auftriebstag füllt der Auftreiber der Tiere das Formular „Alm-/Weidemeldung Rinder“ aus. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die korrekte Angabe der Ohrmarkennummern zu legen und darauf, dass gemolkene Milchkühe durch Setzen des entsprechenden Kreuzes auch eindeutig als solche erkenntlich sind. Der Auftreiber unterschreibt das Formular, behält sich den zweiten Durchschlag und übergibt das Formular im Zuge des Almauftriebes an den Almbewirtschafter. n  Der Almbewirtschafter kontrolliert die Angaben, unter-

Foto: Fürstaller

schreibt ebenfalls, behält sich den ersten Durchschlag und versendet das Original möglichst umgehend am besten per Einschreiben an die AMA. Das Formular muss innerhalb von 15 Kalendertagen in der AMA eintreffen. n  Vorgedruckte Formulare „Alm-/Weidemeldung für Rinder“ hat der jeweilige Almbewirtschafter auf Datenbasis des Vorjahres erhalten. Leerformulare sind in allen Bezirksbauernkammern erhältlich. Wichtiger Hinweis: Für die Einhaltung der Meldefrist von 15 Tagen ist der Eingang der Meldung in der AMA maßgeblich. Der Postweg ist in der 15-tägigen Meldefrist enthalten. Die Meldungen sind daher entsprechend früher abzusenden.

Erforderliche Meldungen während der Almzeit n  Viehverkäufe oder Verendungen werden vom Betrieb des Tierbesitzers über die Rinderdatenbank gemeldet. Es ist keine zusätzliche Almabtriebsmeldung für die betroffenen Rinder notwendig. n  Ändert sich das Abtriebsdatum gegenüber dem auf der Meldung angeführten Datum (= voraussichtliches Herden-


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Abtriebsdatum), so ist eine eigene Meldung (Korrektur) notwendig, am besten online im e-AMA-Rindernet. Erfolgt diese Meldung schriftlich auf dem Postweg, so ist dafür der Durchschlag des Alm/Weideformulars zu verwenden. Am Formular ist für das tatsächliche Abtriebsdatum eine eigene Spalte (Korrekturfelder „Herden-/Einzel-Abtriebsdatum“) vorgesehen. Dazu sollte der Almbewirtschafter das Formular (Durchschlag) kopieren (es könnte im Laufe des Almsommers noch einmal eine vorzeitige Abtriebsmeldung erforderlich werden), auf dieser Kopie die entsprechenden Eintragungen vornehmen und sie so zeitgerecht per Post versenden, dass sie verlässlich innerhalb von 15 Tagen bei der AMA einlangt, bzw. per Fax unter 0133151/495 an die AMA übermitteln. Jede Korrekturmeldung ist vom Almbewirtschafter (Obmann) zu unterschreiben. n  Werden auf der Alm Kälber geboren, so sind sie automatisch mit der Geburtsmeldung auf der Alm gemeldet. Meldeund kennzeichnungspflichtig ist der Heimbetrieb. Wird ein Kalb direkt von der Alm verkauft, so reicht die Abgangsmeldung für das Kalb. Wird ein Kalb vor dem gemeldeten Almabtrieb der Herde auf den Heimbetrieb gebracht, ist jedoch eine Meldung des Almabtriebs durch den Almbewirtschafter (Obmann) erforderlich. Dazu muss die Ohrmarkennummer des Kalbes auf die Kopie der Alm-/Weidemeldung Rinder geschrieben und in der Spalte „vorzeitiger Almabtrieb“ das Datum der Verbringung auf den Heimhof eingetragen werden. Diese Korrektur ist ebenfalls binnen 15 Tagen an die AMA einlangend zu übermitteln.

Meldepflicht auch für Gemeinschaftsweiden Die angeführte Beschreibung gilt im selben Umfang auch für Gemeinschaftsweiden. Auch in diesen Fällen muss

jeder Weideauftrieb bekannt gegeben werden. Die Meldepflicht besteht für alle Tiere, die auf der Weide zusammenkommen – auch die Rinder des Weidebesitzers sind zu melden. Die Meldung ist wie bei den Almen im AMA-Rindernet oder mittels Formular „Alm-/Weidemeldung Rinder“ möglich.

Ersatz von gealpten Tieren Tiere, die vorzeitig von der Alm abgetrieben werden, können grundsätzlich ersetzt werden. Um die Prämienfähigkeit zu erhalten, ist allerdings eine Ersatzmeldung mit einem Tier derselben Kategorie (z. B. Milchkuh) erforderlich. Das Ersatztier muss binnen zehn Tagen auf der Alm sein. Für die Ersatzmeldung ist ein eigenes Formular („Alm-/Weidemeldung eines Ersatzrindes“) zu verwenden. Die Meldefrist von max. 15 Tagen ist sowohl bei der Korrektur der Abtriebsdatums (auf der Almmeldung – sofern es nicht möglich ist, die Meldefrist über das Formular „Alm-/Weidemeldung eines Ersatzrindes“ einzuhalten) als auch bei der Ersatzmeldung einzuhalten. Die Ersatzmeldung ist auch über e-AMA oder per Fax unter 0133 151/ 495 an die AMA möglich.

Bei „höherer Gewalt“ ist kein Ersatztier notwendig Im Falle „höherer Gewalt“ ist kein Ersatztier notwendig, um die mit der Alpung zusammenhängenden Förderungen trotzdem auszulösen. „höhere Gewalt“ liegt z. B. bei Blitzschlag oder Absturz vor und muss mit einer entsprechenden Bestätigung z. B. vom Tierarzt belegt werden. Die Meldung „höhere Gewalt“ ist bis zum zehntenTag nach dem Ereignis notwendig. Für Fragen im Zusammenhang mit der Alm-/Weidemeldung stehen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern gerne zur Verfügung.

VII

eIn renommIertes weIngut feIert

900 Jahre Stift Klosterneuburg Das Stift Klosterneuburg und das dazugehörige Stiftsweingut wurden 1114 gegründet. Heuer wird das 900-JahrJubiläum gefeiert. Das ganze Jahr über finden zu diesem Anlass Veranstaltungen und Ausstellungen statt, es wird eine Neuauflage der Prägung eines Leopoldipfennigs durch die Münze Österreich geben, eine JubiläumsMessgarnitur des Goldschmieds Wolfgang Hufnagl und eine „Kultur-App“ für das Smartphone u. v. m. Außerdem wurde ein eigener Jubiläumswein, ein Rotwein-Cuvée, kreiert. Das Stiftsweingut ist heute eines der renommiertesten

Weingüter Österreichs und war von Anfang an Bestandteil der stiftlichen Gründung und ein Hauptzweig deren Wirtschaft. Gemeinsam mit den Einkünften aus dem Grundbesitz sichert es heute wie damals das Auskommen des Klosters. Seit Jahrhunderten spielt das Stift die Rolle eines landwirtschaftlichen Mustergutes, das neue Techniken im Weinbau in seinem Einflussbereich bekannt macht; eine Tradition, die durch die mit stiftlicher Hilfe gegründete Klosterneuburger Weinbauschule bis heute fortgesetzt wird. Stiftsfest: So, 15. Juni, 11 Uhr n  Festmesse und Festumzug n  symbolische Grundsteinlegung und Segnung n  Kinderprogramm n  Live-Musik

LK-Broschüre

Photovoltaik in der Landwirtschaft Dank sinkender PhotovoltaikPreise liefert das eigene Dach den Strom zu günstigeren Konditionen als der Energieversorger. Wie die Eigenverbrauchslösung funktioniert und welche Möglichkeiten sich daraus für bäuerliche Betriebe ergeben, stellt die Fachbroschüre dar. Neben den allgemeinen Grundlagen der Technik, Planung und Wirtschaftlichkeit setzt die Broschüre einen besonderen Schwerpunkt auf die fachgerechte Ausführung. Auf einem Bauernhof ist die Anlage besonderen Belastungen wie Staub, Dreck und Ammoniak ausgesetzt. Die Broschüre ist zu einem Preis von

15 € in der LK Steiermark, Tel. 0316/8050-1433 oder E-Mail christine.wallner@lk-stmk.at, erhältlich.


Bauernjournal agrarmarkt austria

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M a i 2014

Das neue aMa-BIosIegel

Mehr Bio, mehr Qualität Durch einen ambitionierten Schritt wurde das AMA-Biozeichen um Qualitätskriterien für die Produktion erweitert, die über den Grundstandards liegen. Zusätzlich verlangt die neue Richtlinie hundert Prozent biologische Zutaten.

Die AMA-Marketing hat den gesetzlichen Auftrag zur Absicherung der Qualität heimischer Lebensmittel. „Bio-Lebensmittel sind bei Tests häufig im Bereich der besten Produktqualität zu finden, aber wie überall gibt es auch Ausreißer. Mit der neuen Richtlinie wollen wir dazu beitragen, die Produktqualität von BioLebensmitteln durch konkrete Anforderungen zu heben und abzusichern“, erklärt Michael Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing. Seit 1. Juli 2010 ist das EUBio-Logo verpflichtend auf allen Bio-Lebensmitteln anzubringen, die in der EU produziert werden. Dieses Zeichen übernahm die Aussagen des bisherigen AMA-Biozeichens. Das neue AMA-Biosiegel garantiert – wie schon bisher – die biologische Produktion von Lebensmitteln. Zusätzlich steht es für eine ausgeprägte Qualitätsausrichtung: Es kennzeichnet nun BioProdukte, die höheren Qualitätsanforderungen entsprechen, als die Grundstandards vorsehen. Martin Greßl, Leiter des AMA-Qualitätsmanagements, ist sicher, mit dieser zusätzlichen Dimension in der Produktqualität ein Vorreiter

haltiges Verpackungsmaterial verwendet werden, wenn es mit Bio-Lebensmitteln in Kontakt kommen könnte.

Transparente Herkunft der Rohstoffe

Die AMA stellte kürzlich das neue AMA-Biosiegel sowie die dahinterliegenden Qualitätsrichtlinien vor. Im Bild von links Barbara Köcher-Schulz (AMA-Bio-Marketing), Michael Blass (Geschäftsführer), Martin Greßl (AMA-Qualitätsmanager) Foto: AMA/APA/Preiss

und Beispielgeber für die BioBranche zu sein und den Konsumentenerwartungen noch besser zu entsprechen.

Hundert Prozent biologische Zutaten Konsumenten erwarten ausschließlich Bio, wenn Bio draufsteht. Die Grundstandards erlauben bei zusammengesetzten Lebensmitteln eine Bio-Kennzeichnung, wenn 95 Prozent der Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen. Die AMA verlangt mit Einführung der neuen Richtlinie mehr Bio, nämlich hundert Prozent biologische Zutaten bei landwirtschaftlichen Rohstoffen.

Ausgezeichnete Produktqualität Ihren Anspruch auf mehr Qualität will die AMA mit konkreten Qualitätskriterien und Anforderungen an die „gute Herstellungspraxis“ und an hohe Hygienestandards absichern. Werden Lebensmittel mit dem

AMA-Biosiegel ausgezeichnet, müssen ihre chemischen, mikrobiologischen und sensorischen Eigenschaften höchsten Vorgaben entsprechen. Beispielsweise ist eine garantierte Rindfleischreifung von mindestens neun Tagen bei Edelteilen vorgeschrieben. Bei Milchprodukten werden die jeweils höchste Qualitätsstufe laut dem Österreichischen Lebensmittelbuch sowie die erste Güteklasse nach dem AMA-Gütebewertungsschema gefordert. Das wird durch regelmäßige Produktanalysen überprüft. Bio-Konsumenten wollen größtmögliche Naturbelassenheit. Daher gibt es Einschränkungen bei den Zusatzstoffen. Rund ein Viertel der Zusatzstoffe, deren Verwendung die EU-Bio-Verordnung erlaubt, ist bei AMA-Biosiegel-Produkten verboten. Langfristiges Ziel der AMA ist eine weitere Reduzierung der erlaubten Zusatzstoffe. Auch bei den Verpackungen gibt es Anforderungen: So darf kein chlor-

Für die Herkunft der Rohstoffe gilt unverändert: Rot-weiß garantiert den heimischen Ursprung der wertbestimmenden landwirtschaftlichen BioZutaten sowie die Be- und Verarbeitung in Österreich. Das schwarz-weiße AMA-Biosiegel kennzeichnet Produkte, die – unabhängig vom Ort ihrer Gewinnung und Herstellung – die AMA-Qualitätskriterien erfüllen. Qualitätskriterien

Unabhängige Kontrolle Der ganzheitliche AMAQualitätsansatz kommt auch beim Kontrollsystem zum Ausdruck: Eigenkontrollen, sind als Basis der Kontrollpyramide regelmäßig durchzuführen und zu dokumentieren. Darauf bauen Überprüfungen durch externe, unabhängige Kontrollstellen auf. Wichtig ist dabei eine entsprechende Qualifizierung der Kontrollorgane. Die AMA setzt hier einen Ausbildungsschwerpunkt. Zusätzlich zu den Betriebskontrollen werden die Lebensmittel selbst stichprobenartig geprüft –durch objektive Laboranalysen und sensorische Überprüfungen. Die Arbeit der Kontrollorgane wird auf dritter Ebene ebenfalls evaluiert. Dazu erfolgen gezielte Überkontrollen.


Green Care

Die Information

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Green Care

Kurzmeldungen

Menschen mit Behinderung bei Holzarbeiten

Tagung

Foto: LK Wien

Green Care Willkommen am Hof

3. Green Care Tagung am 26. Juni 2014 , Vorzeigebetriebe aus Deutschland und der Schweiz stellen sich vor

von Dipl.-Ing. Petra Kernstock

Die ersten beiden Green Care Tagungen 2012 und 2013 waren sehr erfolgreich und wurden trotz Hitze jeweils von über 200 Teilnehmer/innen besucht. An diesen Erfolg wollen wir erneut anknüpfen! Mit Green Care wird seit März 2011 die Lebensmittel- und Umweltkompetenz der österreichischen Bäuerinnen und Bauern um eine soziale Komponente erweitert. Die neue Produktpalette umfasst die Bereiche Pädagogik, Therapie, Pflege & Betreuung und soziale Arbeit. Der Schwerpunkt der diesjährigen Tagung „Green Care – Willkommen am Hof“ ist die Präsentation von Green Care-Pionierbetrieben aus dem deutschsprachigen Raum. Ziel ist, einerseits den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu zeigen, wie Green Care-Produkte und Dienstleistungen – auch außer-

halb Österreichs – in der Praxis funktionieren, und andererseits einen intensiven Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Europa ist mit gesellschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, die in den kommenden Jahren aktiv angepackt werden müssen. Exemplarisch stehen bei der dritten Green Care-Tagung die zwei Zielgruppen „Menschen mit Demenz“ und „Menschen mit Behinderung“ im Mittelpunkt. Die praxisnahen Vorträge dienen als Beispiele, wie landwirtschaftliche Betriebe in Kooperation mit Sozialträger und Institutionen gemeinsam zu erfolgreichen sozialen Dienstleistern werden und wie alle involvierten Sektoren optimal zusammenarbeiten können. Begleitend zu den Vorträgen und Diskussionen gibt es am Green Care-Informationsmarktplatz während der Veranstaltung die Möglichkeit, sich mit weiteren Green Care-PionierInnen und -KooperationspartnerInnen auszutauschen und zu vernetzen. PROJEKTTRÄGER

Eingeladen werden Entscheidungsträger aus der Sozial-, Bildungs- und Gesundheitspolitik, dem Arbeitsmarkt, dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Funktionäre und Führungskräfte aus der Wirtschaft, Non-ProfitOrganisationen, Dachverbände und Vertreter der Wissenschaft. Die Teilnahmegebühr beträgt € 15,- (inkl. Tagungsunterlagen und Pausenverpflegung). Für die Teilnahme an der Tagung ist eine verbindliche Anmeldung bis spätestens Mittwoch 11. Juni 2014 erforderlich! Anmeldungen bitte über www.greencare-oe.at bzw. www.lfi.at, per E-Mail oder telefonisch an Petra Kernstock, Landwirtschaftskammer Wien: petra.kernstock@lk-wien.at oder 01/ 5879528-30 3. Green Care Tagung Donnerstag, 26. Juni 2014 (13 bis 17 Uhr) Festsaal HBLFA Schönbrunn Grünbergstraße 24, 1130 Wien

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROP ÄISCHER UNION

„The next step“ An der Hochschule für Agrarund Umweltpädagogik fand am 25. April 2014 ein besonderes Jour Fix zu Green Care statt. Unter dem Titel „the next step aus nationaler und internationaler Perspektive“ kamen die Abgeordnete zum Europäischen Parlament Elisabeth Köstinger, der Wiener Kammerdirektor Robert Fitzthum und die Green Care Bäuerin vom Dreierhof Eva Hieret zusammen, um aus ihren Tätigkeitsfeld über Green Care in Österreich und auf EU-Ebene zu berichten. Mit den zahlreichen TeilnehmerInnen aus den unterschiedlichsten Bereichen wurde im Anschluss über die nächsten Schritte diskutiert.

Terminvorschau 8. Mai 2014 Green Care Tag „Handwerk vom Bauernhof“ im HLFS Sitzenberg 23. Mai 2014 1. Tagung zu Green Care WALD in der FAST Ossiach 26./27. Juni 2014 Green Care auf dem 13. Österreichischen Kongress für Führungskräfte in der Altenarbeit „Hart an der Grenze“ in Eisenstadt

Nähere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie unter www.greencare-oe.at


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Steuer

Mai 2014

Die Information Impressum

www.lk-wien.at

Das Informations- und Schulungsangebot der LK Wien zur Einheitswert-Hauptfeststellung 2014 dient Foto: LK Wien Ihnen als Hilfestellung beim Ausfüllen der abzugebenden Formulare.

Einheitswert Hauptfeststellung 2014 26. Mai 2014 findet der Erklärungsversand in Wien statt Nachdem die letzte Hauptfeststellung der Einheitswerte vor mehr als 25 Jahren erfolgt ist, werden die Einheitswerte für die Landund Forstwirtschaft bekanntermaßen mit Stichtag 1. Jänner 2014 neu festgestellt. Die neuen Einheitswertbescheide sind steuerlich (zB: Grundsteuer, Einkommenssteuer) grundsätzlich ab 1. Jänner 2015 wirksam, auf die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern wirkt sich der neue Einheitswert erst ab dem Jahr 2017 aus. Schritt 1 - Erklärungsversand. Die Umsetzung der neuen Hauptfeststellung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst sind zum Stichtag 1. Jänner 2014 die vorliegenden Verhältnisse des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zu erklären. Das heißt, auf Basis der zu erhebenden Vermögens- bzw. Betriebsdaten werden die neuen Einheitswertbescheide von der Finanzbehörde festgelegt. Im Rahmen der Einheitswertfeststellung bzw. dieser Erhebung hat

grundsätzlich jeder Grundeigentümer, der vom Finanzamt aufgefordert wird, eine Erklärung über Finanz-Online oder schriftlich im Originalformular abzugeben. Jeder, der vom Finanzamt aufgefordert wird, ist verpflichtet, diese Erklärung (auch Leermeldungen) wahrheitsgemäß abzugeben. Der Erklärungsversand erfolgt für Wien einheitlich für alle Sparten (Weinbau, Gartenbau, Ackerbau, …) am 26. Mai 2014. Informations- und Schulungsveranstaltungen der LK Wien. Allgemeine Informationen und Hinweise sowie Hilfestellung und Unterstützung beim Ausfüllen der an die Eigentümer (Betriebe) versandten Formulare finden Sie an nach Sparten gegliederten Terminen: n Mo, 2. Juni, 10 Uhr, 1220 Wien, Lindenhof – Landwirtschaft n Mo, 2. Juni, 18 Uhr, 1110 Wien, LGV (Schwerpunkt Simmering, Donaustadt) – Gartenbau

von Mag. Christian Reindl

n Di, 3. Juni, 10 Uhr, 1100 Wien, Oberlaa (Pfarrsaal) – Weinbau und Landwirtschaft n Mi, 4. Juni, 10 Uhr, 1190 Wien – Schwerpunkt Grinzing (Feuerwehr-Wagner) – Weinbau n Mi, 4. Juni, 18 Uhr, 1110 Wien, LGV (Schwerpunkt Kaiserebersdorf, Schwechat) – Gartenbau n Di, 10. Juni, 10 Uhr, 1190 Wien – Schwerpunkt Neustift (Fuhrgassl-Huber) – Weinbau n Mi, 11. Juni, 10 Uhr, 1210 Wien, Pfarrsaal Stammersdorf - Weinbau und Landwirtschaft n Do, 12 Juni, 10 Uhr, LK Wien (Rest Wien) – Weinbau n Do, 12. Juni, 18 Uhr, LK Wien (Schwerpunkt Rest Wien) – Gartenbau Grundsätzlich nach 4 Wochen, spätestens aber nach 8 Wochen müssen die ausgefüllten Erklärungen und Beilagen an die Finanzämter retourniert bzw. über Finanzonline übermittelt werden.

Das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Wien Die Information erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung es Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, Anspruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15 Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ök.-Rat Ing. Franz Windisch Chefredakteur: KDir. Ing. Robert Fitzthum Anzeigenannahme: Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, direktion@lk-wien.at Herstellung: Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Verlagsort: Wien

Schritt 2 – Ausstellung des Bescheides. Aufgrund der abgegebenen Erklärungen berechnet die Finanzbehörde die individuellen Einheitswerte auf Grundlage der neuen Kundmachungen bzw. Richtlinien und stellt einen neuen Einheitswertbescheid aus. Dies wird mutmaßlich gegen Ende des Jahres passieren. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich bei diesen Veranstaltungen entsprechende Informationen zum Ausfüllen der Formulare anzueignen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, aus organisatorischen Gründen wird aber um eine Teilnahme an der jeweiligen regionalen Unterteilung/Sparte ersucht. Für Hilfesuchende, die konkrete Unterstützung bei der Ausfüllung der eigenen Formulare benötigen, wird ein kostenpflichtiges Beratungsprodukt („Ausfüllungsanleitung“) angeboten.


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