Geschäftsbericht 2007

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Wirtschaftsverband Arbeitgeberverband Technischer Verband

Gesch채ftsbericht 2007

Gesch채ftsbericht 2007


Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. Verantwortlich: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Ilona K. Klein Kronenstraße 55–58 10117 Berlin-Mitte Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419 www.zdb.de E-Mail: bau@zdb.de Gestaltung: Helmut Vandenberg, Neuss büro simonis, Düsseldorf Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Berlin Druck: DCM Druck Center Meckenheim GmbH Bildnachweis: Axentis.de/Lopata (Seite 4), Dena (Seite 11), DGFM (Seite 42), Soka Bau (Seite 33), Unternehmensgruppe Frauenrath (Seite 20), Alle anderen Bilder: ZDB Januar 2008


Gesch채ftsbericht 2007.


Inhalt Wirtschaftsverband

6-27

LEISTUNGEN AUF HOHEM NIVEAU. Wirtschaftspolitik

8-11

Rechtspolitik

12-15

Steuerpolitik

16-17

Haushaltspolitik

18-19

Unternehmensentwicklung

20-23

Baukonjunktur

24-25

Betriebswirtschaft

26-27

Arbeitgeberverband

28-39

IM GEMEINSAMEN INTERESSE ALLER BETRIEBE. Tarifpolitik

30-33

Sozialpolitik

34-37

Berufsbildung

38-39

Technischer Verband

40-51

FORTSCHRITT BAUT AUF FACHWISSEN. Fachbereich Hochbau Bundesfachgruppe Hochbau Bundesfachgruppe Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau Fachbereich Ausbau Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturstein Bundesfachgruppe Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk Bundesfachgruppe Holzbau und Ausbau Bundesfachgruppe Stuck-Putz-Trockenbau Bundesfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz Bundesfachgruppe Estrich und Belag Fachbereich Verkehrswegebau Bundesfachgruppe Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geotechnik Bundesfachgruppe Straßen- und Tiefbau

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42-43 42 43 44-49 44 45 46 47 48 49 50-51 50 51


Struktur und Organisation

52-64

INFORMATIONEN EFFEKTIV ORGANISIEREN. Organigramm

54-55

Vorstand

56-57

Ehrenringtr채ger

58-59

Mitgliedsverb채nde

60-62

Hauptgesch채ftsstelle

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Publikationen

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Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren,

Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.

Der Rückblick auf das vergangene Jahr lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Alles in allem hat sich die Lage auf dem deutschen Baumarkt mit einem Plus von rund einem Prozent zwar stabilisiert; angesichts von deutlich gestiegenen Material-, Transport- und Energiekosten bedeutet ein Prozent mehr Umsatz jedoch Verluste für viele Unternehmen.

Die Ergebnisse des Baujahres 2007 müssen daher sehr differenziert betrachtet werden: Der Wirtschaftsbau lief aufgrund der hohen Investitionsbereitschaft vieler Wirtschaftsunternehmen überdurchschnittlich gut und hat viel zu diesem Jahresergebnis beigetragen. Auch der öffentliche Bau hat seinen Anteil beigesteuert, wenn auch nicht in dem Maße wie der Wirtschaftsbau. Allein der Wohnungsbau ist das Sorgenkind gewesen - und wird es vorerst auch bleiben. Die Abschaffung der Eigenheimzulage sowie die Mehrwertsteuererhöhung haben den privaten Wohnungsbauinvestitionen einen ganz erheblichen Dämpfer versetzt. Der Einbruch der Baugenehmigungen um rund 40 % wird erhebliche Auswirkungen auf die Baukonjunktur in diesem Jahr haben. Leider konnten auch die Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung nicht den Level von 2006 erreichen, so dass die Modernisierung nicht die Einbrüche im Neubau ausgleichen konnte. Zu den spartenbedingten Unterschieden kommen ganz erhebliche regionale Differenzen. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, warum diejenigen Bauunternehmen, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsbau und im Infrastrukturbau haben, mit den Ergebnissen in 2007 zufrieden waren, wogegen Bauunternehmen, die im Wohnungsbau tätig sind,

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über einen erheblichen Auftragsmangel und damit verbunden über Kurzarbeit und Entlassungen klagten. Zudem bescherte die Tarifrunde 2007 dem deutschen Baugewerbe den zweiten - wenn auch nur regionalen - Streik in der Nachkriegsgeschichte. Die völlig unterschiedliche Situation in den Bausparten und Regionen hat zu ebenso unterschiedlichen Bewertungen des Tarifabschlusses geführt. Die Tarifrunde 2007 hat auch gezeigt, dass bundesweit einheitliche Tarifabschlüsse immer schwieriger und die Erfüllung der betrieblichen Anforderungen an die Tarifpolitik immer mühsamer werden. Auch die politischen Rahmenbedingungen haben die Wettbewerbssituation der mittelständischen Bauunternehmen erschwert. Nehmen wir als Beispiel den Arbeitsmarkt: Trotz erheblichen Rückgangs der Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nur zögerlich gesenkt. Hier wäre eine größere und frühere Kostenentlastung möglich gewesen. Auch das Arbeitsrecht und der Kündigungsschutz entsprechen nicht den unternehmerischen Anforderungen. Die Arbeitsmarktregulierung in Deutschland – allen voran der rigide Kündigungsschutz – ist immer noch das wesentliche Hemmnis für die Schaffung neuer legaler Arbeitsverhältnisse. Der graue und schwarze Markt bedeutet für unsere mittelständischen Bauunternehmen weiterhin die größte Herausforderung. Denn die Spielregeln, die dort gelten, sind für Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz sowie an Tarifverträge halten, nicht akzeptabel. In der Bekämpfung dieser Konkurrenz sind wir im vergangenen Jahr keinen Schritt weitergekommen. Ganz im Gegenteil, die Mehrwertsteuererhöhung wird die Schwarzarbeit weiter ansteigen lassen und die Verfolgung der Schwarzarbeit ist nach wie vor ineffektiv. Nehmen wir als anderes Beispiel den Abbau der Staatstätigkeit. Der Staat kann und muss sich aus vielen Bereichen zurückziehen, in denen er sich wie ein Pilz ausgebreitet hat. Zu dieser Fehlentwicklung gehört auch, dass Deutschlands Gemeinden sich immer stärker


als Unternehmen betätigen. Dieser Weg in die Kommunalisierung privatisierungsfähiger Aufgaben muss beendet und durch wettbewerbliche Strukturen ersetzt werden. Städte und Gemeinden befinden sich trotz höherer Einnahmen weiterhin in einer schwierigen Finanzlage. Angesichts einer maroden Infrastruktur und immenser, unerledigter Bauaufgaben bei Städten und Gemeinden kann die Zukunft nur darin liegen, den Weg des partnerschaftlichen Miteinanders von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zügig zu beschreiten. Von entscheidender Bedeutung für die Akzeptanz von ÖPP wird sein, ob die öffentliche Hand bereit ist, die Projekte in überschaubaren, vertikalen Losen auszuschreiben. Mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch schiere Losgrößen und andere Wettbewerbshemmnisse von diesem Zukunftsmarkt ausgeschlossen werden. Die mittelständische Bauwirtschaft steht als Partner für eine umfassende Kooperation bereit. Was wir jetzt brauchen, ist eine kommunale ÖPP-Offensive, um die von der Bundesregierung vorgegebenen Ziele zu erreichen. Nehmen wir als drittes Beispiel den Bürokratieabbau: Mit dem Standardkostenmodell zur Messung der Bürokratiekosten und mit der Einrichtung eines Normenkontrollrates hat die Bundesregierung erste Schritte unternommen, das Thema Bürokratieabbau in grundsätzlicher Weise anzugehen. Erste Ergebnisse sind bereits umgesetzt: So muss der Gewerbezentralregisterauszug bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge nicht mehr vorgelegt werden, was die Bauunternehmen erheblich entlastet. In diesen Kontext gehört die Reform des Vergaberechts. Es wird immer wieder behauptet, dass GU-Vergaben zum Bürokratieabbau beitrügen. Das Gegenteil ist der Fall. Werden Fachlose zusammengefasst, entstehen regelmäßig Mehrkosten zwischen 10 und 20 Prozent. Hinzu kommt, dass bei einer Ausschreibung zusammengefasster Lose der Bieterkreis und damit der Wettbewerb eingeschränkt werden. Das führt zu überhöhten Angebotspreisen und zu unvollständigen Angeboten, was in der Folge Verzögerungen beim Bau mit sich bringen

kann. Im Übrigen verliert der öffentliche Auftraggeber bei der GU-Vergabe unverzichtbare Kompetenzen als Bauherr. Diese Beispiele zeigen, dass die deutsche Politik noch weit von einer wettbewerbsorientierten, mittelstandsfreundlichen Positionierung entfernt ist, die wir aber im Interesse der mittelständischen Unternehmen in Deutschland, die mehr als zwei Drittel der Arbeits- und Ausbildungsplätze stellen, brauchen. Dazu gehört für uns auch eine Fortsetzung der Reformpolitik: Die strukturelle Sanierung der öffentlichen Haushalte, die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und die Verringerung der Steuer- und Abgabenlast stehen weiter auf der politischen Agenda. Deutschland hat viele Potenziale, die das Land in der Vergangenheit voran gebracht haben. Hierzu gehört ein leistungsfähiger Mittelstand, der insbesondere die Bauwirtschaft prägt. Über seine wirtschaftliche Bedeutung hinaus ist dieser auch eine gesellschaftliche Kraft, der den Kern einer breiten bürgerlichen Mitte bildet. Er steht für unternehmerische Verantwortung, für Arbeits- und Ausbildungsplätze in Deutschland. Diese Unternehmenskultur gilt es zu entfesseln und zu stärken – im Interesse unseres Landes. Ihr

Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe

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Wirtschaftsverband

Leistungen auf hohem Niveau. Ob es um Wohn-Riester, um die energetische Gebäudesanierung, um die Unternehmensteuerreform oder um ÖPP ging, viele Themen standen zur Diskussion; wir haben dabei immer die berechtigten Anliegen des mittelständischen Baugewerbes gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit zur Geltung gebracht – im Interesse von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

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Wirtschaftspolitik Rechtspolitik Steuerpolitik Haushaltspolitik Unternehmensentwicklung Baukonjunktur Betriebswirtschaft

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Wirtschaftsverband / Wirtschaftspolitik Rahmenbedingungen für die mittelständische Bauwirtschaft: Keine durchgreifende Verbesserung. Die Rahmenbedingungen für die mittelständischen Bauunternehmen haben sich im vergangenen Jahr nur unwesentlich verbessert. In vielen Themenbereichen ist die Reform-agenda keineswegs abgearbeitet. Die strukturelle Sanierung der öffentlichen Haushalte, die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und die Verringerung der Steuer- und Abgabenlast stehen weiter auf der politischen To-do-Liste. Zu den hohen Lohnkosten der Bauunternehmen tragen vor allen Dingen die teuren sozialen Sicherungssysteme und das Ausbleiben weiterer Reformen bei. Insbesondere die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung hatten wir im vergangenen Jahr angesichts sinkender Arbeitslosenzahlen immer wieder gefordert. Die zu Jahresbeginn 2008 in Kraft getretene Beitragssenkung entlastet die Unternehmen zumindest ein wenig. Die mittelständischen Bauunternehmen brauchen angesichts der EU-Erweiterung mehr Wettbewerbsfähigkeit. Während die Unternehmen ihre Hausaufgaben gemacht und sich

im Wettbewerb neu aufgestellt haben, können wir dieses im Hinblick auf die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen noch nicht sehen. Das Deutsche Baugewerbe forderte daher, die Dienstleistungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch über das Jahr 2009 hinaus auszusetzen. Die Politik muss die weiteren zwei Jahre nutzen, die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen zu verbessern und damit deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der zunehmenden Konkurrenz aus dem Osten Europas zu stärken. Dazu gehört für uns vor allen Dingen eine kräftige Deregulierung des deutschen Arbeitsrechts. Insbesondere die Vielzahl arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften sowie unterschiedlichster Schwellenwerte lassen Unternehmen davor zurückschrecken, weitere Mitarbeiter einzustellen. Dabei wäre die wohlstandsfördernde Wirkung einer Deregulierung des Arbeitsmarktes gewaltig: Eine erkennbare Deregulierung brächte Deutschland eine halbe Million Jobs und eine zusätzliche Wertschöpfung von 40 Mrd. Euro.

Großes Podium beim Deutschen Baugewerbetag 2007: Bauen in Europa - Bauen in Deutschland. So lautete das Motto, das wir mit überaus kompetenten Experten aus fünf europäischen Nachbarstaaten diskutierten (v. r. n. l.): Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, ZDBPräsident, Stephen Ratcliffe, Hauptgeschäftsführer British Construction Confederation, London, Albert Letondel, Selbständiger Berater, Paris, Norbert Lehman, ZDF (Moderation), Dr. Jürgen G.S. Warmerdam, Koninklijke Vereinigung MKB-Nederland, Den Haag, Henning Gade, Chefberater Dänischer Arbeitgeberverband, Kopenhagen, Borhut Grzinc, Hauptgeschäftsführer Slowenischer Bauverband, Ljubljana

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Wir sind daher der Auffassung, das Kündigungsschutzgesetz sollte nur für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gelten. Das würde die Mehrzahl der mittelständischen Bauunternehmen spürbar entlasten und so zu neuen Arbeitsplätzen führen. Darüber hinaus muss der arbeitsmarktpolitische Instrumentenkasten entrümpelt werden. Indem man die Zahl der Programme


und Fördermöglichkeiten weiter ausdehnt, entsteht kein neuer Arbeitsplatz. Um eine signifikante Kostenentlastung der Bauunternehmen zu erreichen muss die Generalunternehmerhaftung abgeschafft und das sog. Gleichstellungsgesetz revidiert werden. Die bereits im ersten Jahr seiner Gültigkeit entstandenen Kosten, die von der deutschen Wirtschaft zu tragen sind, betragen 1,7 Mrd. Euro.

veräußern. In denselben Kontext gehört die Ausschreibungspraxis für das Abfertigungsterminal auf dem Flughafen BBI in Schönefeld. Auch hier waren mittelständische Unternehmen zunächst vom Wettbewerb ausgeschlossen. Erst die deutlich erhöhten Angebote der Konzerne haben zu einer Neuausschreibung in mittelstandsfreundlichen Teillosen geführt.

Auch die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge kosten die Unternehmen 186 Mio. Euro jährlich. Daher haben wir mehrfach gefordert, diese Maßnahme zurückzunehmen, zumal auch das damit verbundene Ziel, nämlich eine Stabilisierung der Rentenbeiträge, nicht erreicht worden ist. Auch in der Steuerpolitik werden die mittelständischen Unternehmen, sofern sie Personenunternehmen sind, durch die Unternehmensteuerreform weit weniger begünstigt als die Kapitalgesellschaften. Wir fordern daher, nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen steuerlich zu begünstigen. Eine nachhaltig wirkungsvolle Unternehmensteuerreform muss die Bildung von zusätzlichem und erforderlichem Eigenkapital bei mittelständischen Unternehmen stärken. Denn die Mehrzahl der mittelständischen Bauunternehmen sind Personenunternehmen. Sie beschäftigen rund drei Viertel der Mitarbeiter am Bau und bilden eben so viele Baulehrlinge aus.

ZDB-Präsident Dr. Hans-Hartwig Loewenstein präsentiert die mittelstandspolitischen Forderungen des deutschen Baugewerbes anlässlich des Deutschen Baugewerbetages 2007 am 8. November 2007 in Berlin. „Das Bekenntnis zum Mittelstand darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Immerhin beschäftigt der baugewerbliche Mittelstand in Deutschland rund 75 % aller Mitarbeiter und Lehrlinge; er erbringt rund 70 % des gesamten baugewerblichen Umsatzes. Wir fordern daher die Politik auf, ihren Sonntagsreden Taten folgen zu lassen.“

Zur Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Bauunternehmen gehört auch die restriktive Handhabung sog. GU-Vergaben. Eine Untersuchung des Bundesrechnungshofes hat nämlich ergeben, dass dadurch regelmäßig Mehrkosten zwischen 10 und 20 Prozent entstünden. Darüber hinaus wird der Bieterkreis und damit der Wettbewerb eingeschränkt, was wiederum zu überhöhten Angebotspreisen führen kann. Daher haben wir auch gegen die Verkaufspraxis der DB AG öffentlich kritisiert, nämlich ihre Immobilientochter komplett an ein Industriekonsortium zu 9


Der Wohnungsbau auf Talfahrt: Zwischen „Wohn-Riester“ und energetischer Sanierung. Die Entwicklung im Wohnungsbau kann nur als dramatisch bezeichnet werden. Die Baugenehmigungen im Ein- und Zwei-FamilienHausbau sind eingebrochen. Angesichts einer ansonsten robusten Konjunktur ist diese Tatsache weder von der Öffentlichkeit noch von der Politik wirklich wahrgenommen worden. Da auch die Zahl der genehmigten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern rückläufig ist, ist keine Stabilisierung der Nachfrage zu erwarten. Davon wird die Baunachfrage mittelfristig beeinträchtigt werden. Denn Baugenehmigungen sind die Aufträge der Zukunft. Die Baubranche bekommt die Abschaffung der Eigenheimzulage nun mit voller Wucht zu spüren. Entscheidung für „Wohn-Riester“ Da war es fast schon eine kleine Sensation, als CDU-/CSU-Fraktionschef Volker Kauder Ende Oktober verkündete, die Koalitionsfraktionen hätten sich auf die gleichberechtigte Einbeziehung des Wohneigentums in die private Altersvorsorge geeinigt. Denn die Regierung hatte ihre Zusage, die gleichberechtigte Einbeziehung des Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester-Förderung) gesetzlich zum 01.01.2007 zu regeln, nicht eingehalten. Deshalb haben wir mit den Verbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie der IG-Bau weiterhin für die Umsetzung unseres bereits in 2006 vorgelegten Lösungsansatzes geworben. Die gesetzlichen Regelungen sollen nun - so die Ankündigung der Bundesregierung - im Frühjahr 2008 verabschiedet werden und rückwirkend zum 01.01.2008 Geltung erlangen. Die maßgeblichen Punkte unseres Vorschlags, wie die Entnahme vorhandener Riester-Sparguthaben für die Wohneigentumsfinanzierung, die Anerkenntnis der Tilgung als Sparvorgang und die Einbeziehung der Fördermittel in die Kredittilgung sowie die Möglichkeit der Begleichung der bei Rentenbeginn entstehenden Steuerschuld über einen längeren Zeitraum (nachgelagerte Besteuerung der Sparleistung) sind Bestandteil der Übereinkunft von CDU/CSU und SPD. Diese Entscheidung der Großen Koalition ist ein wichtiger Impuls für den Wohnungsbau. Wir begrüßen 10

die vorgesehene Entnahmemöglichkeit von Guthaben aus Riester-Verträgen für die Tilgung von Immobilienkrediten und hoffen, dass sich damit die desolate Lage im privaten Eigenheimbau verbessert. Unsere Argumentation und Hartnäckigkeit scheinen somit Erfolg gehabt zu haben. Einen Schönheitsfehler enthält die vorgeschlagene Regelung, denn 25 % des angesparten Kapitals müssen im Vertrag belassen werden. Damit besteht die Hoffnung, dass sich die abwartende Haltung der potenziellen Häuslebauer nun verringert. Es ist allerdings noch das politische Signal erforderlich, dass die Regelung zum “Wohn-Riester”, unabhängig vom Verabschiedungszeitpunkt des Gesetzes, auf alle Fälle zum 1. Januar 2008 angewendet wird. Wohnungsbauförderung ist Ländersache. Gemäß den bisherigen Festlegungen zur Föderalismusreform erfolgt nunmehr die Wohnungsbauförderung weitgehend durch die Länder. Die Fördermaßnahmen erstrecken sich dabei auch auf den Erwerb von Wohneigentum. Die jeweiligen Programme zeigen hinsichtlich der Förderkriterien einen hohen Gleichlauf. Dabei wird die Förderhöhe sowohl für Neubau- als auch für Bestandsmaßnahmen vorrangig in Abhängigkeit von Haushaltseinkommen und Haushaltsgröße gestaltet. Hinzu kommt, dass die Förderung, speziell beim Neubau, regional begrenzt wird. Die Fördermaßnahmen sind vorrangig auf Zinsverbilligungen, Landesbürgschaften und Koppelungen mit KfW-Angeboten gerichtet. Vereinzelt werden auch Zuschüsse gewährt. Die unterschiedlichen Zielsetzungen der Länder hinsichtlich Wohneigentum, Mietwohnungsbau und Bestandsmaßnahmen lassen derzeit kein aktuelles Gesamtvolumen der Förderung bestimmen. Überschläglich ergibt sich ein Jahresvolumen von etwa 2 Mrd. Euro. Energetische Sanierung stagniert. Das in 2006 verabschiedete Sofort-Programm für Wachstum und Beschäftigung zeigte am Bau bereits positive Wirkung. Angesicht der ersten Erfahrungen werden Nachbesserungen vorgenommen bzw. diskutiert. So ist nunmehr bei Bestandsmaßnahmen zur CO2-Minderung die Wahl zur Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Kredits oder eines Investitionszuschusses möglich.


Allerdings hat die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum Jahresbeginn 2007 dazu geführt, dass sich die energetische Sanierung nicht auf dem Niveau von 2006 bewegt. Auch die Debatte über die Klimaschutzpolitik und energetische Standards führt dazu, dass potenzielle Nachfrager erst einmal abwarten, was die Zukunft bringt. Deshalb kommt es für die Zukunft entscheidend darauf an, ob es gelingt die überwiegend privaten Immobilienbesitzer dazu zu bewegen, in ihre Häuser und Wohnungen zu investieren. Dazu gehört auch eine fundierte Informationspolitik, durch die den Besitzern oder Mietern von Gebäuden der wirtschaftliche Nutzen von Investitionen zur Energieeinsparung verdeutlicht werden kann. Wenn nur 5 % der Wohnungen jährlich saniert würden, was immerhin 1,3 Mio. Wohnungen wären und was einem Investitionsvolumen von 19,5 Mrd. Euro entspräche, dann könnten mittel- und langfristig die Arbeitsplätze unserer 2,7 Mio. Beschäftigten erhalten sowie neue geschaffen werden. Energieausweise endlich beschlossen. Der Bundesrat hat im Frühsommer 2007 wesentliche Änderungen zur Energieeinsparverordnung beschlossen und damit den Weg frei gemacht, auch für den Gebäudebestand Energieausweise auszustellen.

Allerdings sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass nicht die Ausstellung von Energieausweisen, sondern erst die Umsetzung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung und damit auch zum Klimaschutz führt. Da Energie immer teurer wird, sind die Modernisierungsempfehlungen in der Anlage zum Energieausweis von großer Bedeutung. Die Gebäudeenergieberater können dem Verbraucher genau vorrechnen, um wie viel ihre Energiekosten sinken, wenn sie bestimmte Sanierungsmaßnahmen ergreifen. Um bestehende Gebäude beurteilen zu können und Hauseigentümer fachgerecht zu beraten, bedarf es fundierter Kenntnisse. Gerade hier

können sich Hauseigentümer an Gebäudeenergieberater aus dem Bauhandwerk wenden. Sie haben umfassende Kenntnisse über Baustoffe, über die Konstruktionen der jeweiligen Baujahre und auch über die Anlagentechnik. Durch eine umfassende energetische Sanierung wird nicht nur der Wohnkomfort an heutige Verhältnisse angepasst, sondern auch der Wert einer Immobilie gesteigert.

Auf der Zielgeraden ging es noch einmal darum, wer befugt sein soll, die begehrten Ausweise auszustellen. Die Entscheidung des Bundesrats, Handwerksmeister mit der Zusatzqualifikation Gebäudeenergieberater HWK grundsätzlich für die Ausstellung zuzulassen, ist auf Grund der hohen Qualität dieser Ausbildung sachgerecht und begründet. Diese Entscheidung entspricht einer immer wieder erhobenen Forderung des deutschen Baugewerbes. Auch hier hat sich die intensive Lobbyarbeit ausgezahlt.

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Wirtschaftsverband / Rechtspolitik Vergaberecht: Zweite Stufe der Reform Nachdem die von dem Deutschen Vergabeund Vertragsausschuss im Jahr 2006 erarbeiteten Reformen in der VOB/A und der VOB/B durch die Verabschiedung der Vergabeverordnung in Kraft getreten waren, stand die zweite Stufe der Reform des Vergaberechts im Jahr 2007 im Mittelpunkt der Diskussion. Die Bundesregierung hat hierzu einen Beschluss über die Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System gefasst. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch im Beschluss der Bundesregierung über die Vereinfachung des Vergaberechts wird betont, dass eine Reform unter Aufrechterhaltung der VOB/A, VOL/A und VOF unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands zu erfolgen hat. Zu diesem Zweck sollen sowohl das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabe- und Vertragsordnungen entsprechend geändert werden.

Novelle des GWB Der Bundeswirtschaftsminister sollte bis Ende des Jahres 2006 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des deutschen Vergaberechts vorlegen. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts soll dabei sichergestellt werden, dass Vorgaben des EU-Rechts 1:1 umgesetzt und überflüssige bürokratische Vorgaben gestrichen werden; um Wachstum und Beschäftigung im Mittelstand zu fördern, soll auf eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung des künftigen Vergaberechts besonders geachtet werden. Eckpunkte des Referentenentwurfs zur Novelle des GWB stehen jedoch seit Ende 2007 fest. So ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung des Mittelstandes durch eine entsprechende Ausgestaltung des Vergaberechts, insbesondere durch eine verstärkte Fach- und Teillosvergabe von allen beteiligten Ressorts gebilligt worden. Danach sollen mittelständische Interessen bei der Vergabe durch eine verstärkte Fach- und Teillosvergabe vornehmlich berücksichtigt werden. Diese Position der Bundesre12

gierung hat der ZDB ausdrücklich unterstützt, da sie einer vom Baugewerbe seit langem erhobenen Forderung entspricht. In zahlreichen Gesprächen mit der Bundesregierung und Bundestagsabgeordneten haben wir im Lauf des Jahres 2007 darauf gedrungen, dass das Vergaberecht mittelstandsfreundlicher ausgestaltet wird. In einem von dem ZDB Anfang September 2007 veröffentlichten Positionspapier zur Novelle des GWB, in dem die zentralen Forderungen und Erwartungen des Baugewerbes zusammengefasst sind, stellt die mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung des Vergaberechts ein Schwerpunkt dar. Der Referentenentwurf zur Novelle des GWB ist aber bislang nicht veröffentlicht worden, da innerhalb der Bundesregierung keine Einigkeit in der Frage erzielt werden konnte, inwieweit allgemeine politische Forderungen mit dem Vergaberecht verknüpft werden sollen. Innerhalb der Bundesregierung gibt es politische Bestrebungen, ökologische und soziale Aspekte verstärkt mit der öffentlichen Vergabe zu verknüpfen. Strittig ist, ob, und wenn ja in welcher Weise Art. 26 der europäischen Vergabekoordinierungsrichtlinie umzusetzen ist. Der ZDB hat die beteiligten Ressorts im Jahr 2007 immer wieder darauf hingewiesen, dass die eigentliche Zielsetzung des öffentlichen Vergabewesens die sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung ist, weshalb der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot er-

Berieten über das Vergaberecht (v.l.): Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, ZDB-Präsident Dr. Hans-Hartwig Loewenstein und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos.


folgen soll. Mit dieser primären Zielsetzung des Vergaberechts stehen die sog. politischen Kriterien, wie z.B. ökologische und soziale Aspekte in keinem Zusammenhang. Zudem haben wir darauf hingewiesen, dass eine über die bereits bestehenden Regelungen hinausgehende Berücksichtigung vergabefremder Kriterien dem von der Bundesregierung verfolgten Ziel des Bürokratieabbaus und der Vereinfachung des Vergaberechts widerspricht. Zudem darf die öffentliche Auftragsvergabe nicht weiter verkompliziert und mit zusätzlichen Anforderungen belastet werden.

Neuherausgabe der VOB/A Die von Bundesregierung und Bundesrat formulierten Schwerpunkte für eine Reform des Vergaberechts im bestehenden System bilden die Grundlage für eine Neuherausgabe der VOB/A. Danach soll die Transparenz bei allen Vergabeverfahren erhöht und die Vorgaben des EU-Vergaberechts 1:1 umgesetzt werden; über das EU-Recht hinausgehende strengere Verpflichtungen soll es nicht geben. Des Weiteren sollen unterschiedliche Rechtsbegriffe für gleiche Sachverhalte in den verschiedenen Vergabe- und Vertragsordnungen vermieden, die Vergaberegeln auf ein notwendiges Maß beschränkt sowie überflüssige bürokratische Vorgaben gestrichen werden. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) arbeitete das gesamte Jahr 2007 an der Neuherausgabe der VOB/A. Die neue Struktur für VOL/A und VOB/A umfasst 20 vereinheitlichte Paragraphen, ergänzt um zwei Paragraphen für den Baubereich. Die Inhalte werden größtenteils unter den gleich ParagraphenÜberschriften normiert sein. Einen Schwerpunkt der Diskussion nimmt die Frage ein, ob es bei zwei getrennten Abschnitten für den Unter- und Oberschwellenbereich bleiben soll. Wir haben uns klar für die Beibehaltung des 1. Abschnitts ausgesprochen, da rund 98 % aller Vergaben im Baubereich unterhalb des europäischen Schwellenwertes stattfinden.

Der zuständige Hauptausschuss des DVA hat sich im Oktober 2007 einhellig für die Beibehaltung von zwei getrennten Abschnitten ausgesprochen. Bis zur endgültigen Neuherausgabe der VOB im Jahr 2008 sind jedoch noch eine Reihe strittiger Fragen, wie z.B. die Einführung von Wertgrenzen bei beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe, der Stärkung des Präqualifikationsverfahrens im Baubereich, die eventuelle Einführung von Eigenerklärungen bei Eignungsprüfungen sowie die mögliche Heilung von Formfehlern zu klären.

Wegfall der Vorlagepflicht des Gewerbezentralregisterauszugs Die ersten Erfolge des Bürokratieabbaus haben sich bereits im Jahr 2007 eingestellt. Die Bundesregierung hat die ersten bürokratischen Belastungen in den Mittelstandsentlastungsgesetzen I und II abgeschafft. Auf Initiative des ZDB ist mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz II die Vorlagepflicht des Gewerbezentralregisterauszugs bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge entfallen. Stattdessen fordert nun die Vergabestelle den Gewerbezentralregisterauszug des Bauunternehmens an, das den Zuschlag für den öffentlichen Auftrag erhalten soll. Damit ist die Pflicht der Unternehmer entfallen, alle drei Monate persönlich bei der Verwaltung den Auszug zu beantragen. Neben den Gebühren, die regelmäßig fällig wurden, haben die Unternehmer selbst zwei bis drei Stunden für die Beantragung aufbringen müssen. Die von uns vehement geforderte und nun vorgenommene Änderung spart Geld, Zeit und der gesetzgeberische Zweck, keine öffentlichen Aufträge an unzuverlässige Firmen zu vergeben, wird dennoch erreicht.

Zudem ist die Beibehaltung getrennter Abschnitte für das nationale und das europäische Vergabeverfahren anwenderfreundlicher, da sowohl Vergabestellen als auch Bieter mit dieser Systematik und den jeweiligen Begrifflichkeiten der Vergabeverfahren vertraut sind. 13


Evaluation der VOB/A Das Bundesbauministerium hat im Laufe des Jahres 2007 auch den bürokratischen Aufwand der Vergabeverfahren nach der VOB/A evaluieren lassen. Das Gutachten zur Bürokratiemessung der VOB/A kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl von den öffentlichen Vergabestellen als auch von den Unternehmern die VOB/A als klar und deutlich geregelt empfunden wird und man mit der VOB/A bis auf marginale Änderungen zufrieden ist. Als völlig unbefriedigend und änderungsbedürftig wird hingegen die Vielzahl und die Uneinheitlichkeit der Vergabehandbücher auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie die sich daraus ergebende Belastung im Rahmen der Angebotserstellung bezeichnet. Die Bürokratiekostenmessung hat damit eindeutig ergeben, dass sich die VOB/A bewährt hat und Änderungen an der Struktur der VOB keinen Beitrag zum Bürokratieabbau im Vergaberecht darstellen, sondern dass allein eine Vereinheitlichung der Verwaltungsvorschriften und der Verwaltungspraxis der öffentlichen Hand die bürokratischen Lasten der Betriebe bei der öffentlichen Vergabe senken kann.

Die nächste Veranstaltung des Gesprächskreises Mittelstand ist im Februar 2008 geplant, zu der bereits die Staatsministerin im Bundeskanzleramt, Hildegard Müller, ihre Teilnahme zugesagt hat.

Organisationsreform im Handwerk

Auf Initiative des ZDB-Vorstands wollen wir uns verstärkt um die besonderen Interessen und Belange der größeren mittelständischen Unternehmer in einem speziellen Gesprächs-

Nachdem die ZDH-Vollversammlung im Herbst 2005 den Abschluss verbindlicher Vereinbarungen auf regionaler Ebene über eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen Kammern einerseits und Verbänden andererseits beschlossen hatte, wurde im September 2006 nicht zuletzt aufgrund unserer Initiative vereinbart, dass die verbindlichen Vereinbarungen bis zum Frühjahr 2007 getroffen werden sollen. Bis zu den Vollversammlungen von UDH und ZDH im März 2007 lagen jedoch lediglich in vier von 16 Bundesländern (Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland) abgeschlossene Vereinbarungen vor.

Der CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla (rechts) im Gespräch mit mittelständischen Unternehmern. Der Gesprächskreis trifft sich regelmäßig unter der Leitung von ZDB-Vizepräsident Walter Derwald (links).

Die Mitgliederversammlung des ZDB hat sich daher am 8. November 2007 erneut mit der Thematik befasst. Dabei ist bekräftigt worden, dass in verbindlichen Vereinbarungen zwischen den Handwerkskammern und den Fachverbänden auf Landesebene das Primat der freiwilligen Organisation in fach- und gewerkespezifischen Fragen und die vorrangige Zuständigkeit in der arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Beratung festgeschrieben werden muss. Die Mitgliederversammlung hat festgestellt, dass die regionalen Vereinbarungen zur Umsetzung der Organisationsreform im Handwerk bundesweit noch ungenügend getroffen seien; die ZDH-Vollversammlung Ende November 2007 wurde aufgefordert, einen eindeutigen Beschluss zur Beschleunigung der noch ausstehenden Vereinbarungen zu treffen.

Gesprächskreis größerer mittelständischer Bauunternehmen

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kreis kümmern. Der Gesprächskreis soll größeren mittelständischen Bauunternehmern die Möglichkeit zum Informationsaustausch auf Bundesebene bieten, da vor Ort nur ein Austausch mit der „direkten Konkurrenz“ möglich wäre. In dem Gesprächskreis werden auch Themen behandelt, die über den „Tellerrand hinausgehen“. Der Gesprächskreis fand das erste Mal im September 2007 statt. Als Referent konnte u.a. der CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla gewonnen werden.


Fahrpersonalverordnung Nach der bisherigen Rechtslage waren Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 2,8 und 3,5 t, die zur Beförderung von Material und Ausrüstungen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, nur in einem Umkreis von 50 km um den Fahrzeugstandort von den Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen. Nach intensiver Lobbyarbeit des ZDB soll diese für viele Unternehmen problematische Begrenzung für den Gewichtsbereich zwischen 2,8 und 3,5 t vollständig entfallen. Dies stellt im Vergleich zur bisherigen Rechtslage eine deutliche Verbesserung für die Unternehmen des Baugewerbes dar. Diese können künftig unabhängig von der Entfernung zwischen Fahrzeugstandort und den Bau- und Arbeitsstellen Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, ohne dass sie Lenk- und Ruhezeiten und die diesbezüglichen Nachweispflichten einhalten müssen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 - 7,5 t bleibt die Ausnahme für die Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen in einem Umkreis von 50 km vom Standort bestehen. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t gilt die 50 km-Ausnahme aufgrund europäischer Vorgaben nicht mehr.

Umweltschadensgesetz Mit dem am 14. November 2007 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz wird die EUUmwelthaftungsrichtlinie in Deutschland umgesetzt. Adressat der neuen öffentlichrechtlichen Haftung gemäß Umweltschadensgesetz ist jeder, der durch eine berufliche Tätigkeit Boden, Gewässer oder besonders geschützte Arten und Lebensräume auf eigenen oder fremden Grundstücken schädigt oder zumindest die Gefahr eines solchen Schadens verursacht.

hierbei eine öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit gegenüber der Behörde, nicht gegenüber dem Geschädigten. Neu ist insbesondere die Haftung für Biodiversitätsschäden, also die Schädigung besonders geschützter natürlicher Lebensräume sowie besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten durch jede Form der beruflichen Tätigkeit. Je nach Art der beruflichen Tätigkeit besteht eine strenge Gefährdungshaftung oder eine verschuldensabhängige Haftung. Das Umweltschadensgesetz sieht keine Versicherungspflicht vor. Die neuen öffentlichrechtlichen Haftungsrisiken, die sich aus dem Umweltschadensgesetz ergeben, sind grundsätzlich nicht durch bestehende Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherungen abgedeckt.

Bürokratieabbau Die Bundesregierung hat zu Beginn des Jahres 2007 beschlossen, die gesetzlich verursachten Bürokratielasten zu messen und unnötige Bürokratie abzubauen. Sie hat dabei die Zielvorgabe ausgegeben, bis zum Jahr 2011 rund 25% der Bürokratielasten abzubauen. Der Normenkontrollrat der Bundesregierung schätzt, dass die deutsche Wirtschaft durch gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. Statistikpflichten, Informations- und Aufbewahrungspflichten Kosten von rund 27 Mrd. Euro im Jahr zu tragen hat. Der ZDB hat gemeinsam mit verschiedenen Verbänden wie dem BDI, der BDA, dem ZDH, aber auch der Bundesarchitektenkammer und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie einen gemeinsamen Forderungskatalog zum Fortgang des Bürokratieabbaus in der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet und im Oktober 2007 bei einem Kongress zum Bürokratieabbau vorgestellt.

Während die bisherige Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz auf der Verletzung von Individualgütern beruht, die durch die Umwelt vermittelt worden sind, wird durch das Umweltschadensgesetz eine Haftung für ökologische Schäden an sich, unabhängig von der Verletzung von Rechtsgütern Dritter statuiert. Das Umweltschadensgesetz begründet 15


Wirtschaftsverband / Steuerpolitik Unternehmensteuerreform Das Unternehmensteuerreform-Gesetz tritt zum 01.01.2008 in Kraft. In unserer Stellungnahme an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages haben wir es ausdrücklich begrüßt, dass die Körperschaftsteuer bei den Kapitalgesellschaften von heute 25 % auf 15 % gesenkt wird. Wir befürworten die Einführung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen als einen Schritt in Richtung der steuerlichen Gleichstellung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften, da der Thesaurierungssatz in Höhe von 29,8 % (einschl. Solidaritätszuschlag) der zukünftigen Belastung von Kapitalgesellschaften auf Unternehmensebene entspricht. Einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen sollen auf Antrag begünstigt und mit dem niedrigen Sondersteuersatz belegt werden. Allerdings müssen spätere Entnahmen aus der Rücklage mit 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) nachversteuert werden. Es wird unterstellt, dass Entnahmen vorrangig aus der Thesaurierungsrücklage stammen, so dass die Nachsteuer fällig wird, auch wenn andere, bereits progressiv versteuerte Gewinnrücklagen bestehen. Die Thesaurierungsbegünstigung ist deshalb nur bei dauerhafter bzw. sehr langfristiger Investition der Gewinne vorteilhafter als die Aufnahme von Fremdkapital. Die große Mehrzahl unserer Unternehmen steht sich daher mit der Besteuerung nach ihrem individuellen Einkommensteuersatz besser. Für sie bringt die Thesaurierungsbegünstigung in der jetzigen Ausgestaltung daher keinen Anreiz, Kapital im Betrieb zu belassen. Die steuerliche Begünstigung der Investitionstätigkeit kleinerer und mittlerer Betriebe wurde durch den Ausbau der bisherigen Ansparrücklage in einen Investitionsabzugsbetrag erhöht. Positiv ist hierbei zu bewerten, dass die Frist für die Anschaffung von heute zwei auf künftig drei Jahre verlängert, das begünstigte Anschaffungsvolumen von heute 154.000 auf dann 200.000 Euro erweitert und dass die Grenze, bis zu der Betriebe einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen können von heute 204.517 Euro auf künftig 235.000 Euro angehoben wird. Zudem wird die Handhabung dieser Vorschrift durch mehr Flexibilität bei der Bezeichnung der geplanten 16

Investition vereinfacht. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter können angeschafft werden, die allerdings zu 90 % betrieblich genutzt werden müssen. Der Investitionsabzugsbetrag kann künftig außerhalb der Bilanz abgezogen werden, die bisher notwendige buchmäßige Bildung von Rücklagen entfällt. Vorteilhaft ist eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 %, die ohne Bindung an den Investitionsabzugsbetrag neben der regulären Abschreibung geltend gemacht werden kann. Die Gewerbesteuer wird künftig bei Personenunternehmen deutlich besser auf die Einkommensteuer angerechnet. So wird der Anrechnungsfaktor von derzeit 1,8 auf 3,8 mehr als verdoppelt. Der Gewerbesteuermessbetrag wird rechtsformunabhängig – d. h. für Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften – von 5 % auf 3,5 % gesenkt. Im Gegenzug kann aber die Gewerbesteuer nicht mehr bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer abgezogen werden. Derzeit werden im Rahmen der Gewerbesteuer 50 % der Dauerschuldzinsen hinzugerechnet. Künftig werden 25 % aller Zinsen für Verbindlichkeiten hinzugerechnet. Bei Mieten, Pachten und Leasingraten werden 25 % der sogenannten Finanzierungsanteile hinzugerechnet. Erfreulich ist, dass ein sogenannter Hinzurechnungs-Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro eingeführt wird. Dadurch werden künftig zahlreiche Betriebe, die bisher Dauerschuldzinsen dem Gewerbeertrag hinzurechnen mussten, entlastet. Als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme wurde die sog. Zinsschranke eingeführt, wobei der Betriebsausgabenabzug von Fremdfinanzierungszinsen im Kalenderjahr gedeckelt wird. Durch eine großzügige Freigrenze in Höhe von einer Mio. Euro ist jedoch der Mittelstand weitgehend verschont worden. Die Zinsschranke gilt nicht, wenn das Unternehmen nicht zu einem Konzern gehört. Dies ist für überwiegend fremdfinanzierte PPP-Projekte eine elementar wichtige Ausnahmeregelung. Nicht betroffen von der Zinsschranke sind demnach PPP-Projekte, wenn sie nicht in einen Konzern eingebunden sind und z. B. gemeinschaftlich durch mehrere Unternehmen geführt werden. Alle unsere Mitgliedsunternehmen tragen durch die verschlechterten Abschreibungs-


regelungen einen erheblichen Anteil an der Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform. Sie können aber ganz überwiegend nicht von der Thesaurierungsbegünstigung und z.T. auch nicht vom Investitionsabzugsbetrag Gebrauch machen. Die mittelständischen Unternehmen werden daher von der Unternehmensteuerreform auch deutlich belastet. Der Bundesrat hat die Bundesregierung auch explizit daraufhin gebeten, die Auswirkungen der Steuerreform im Jahr 2009 zu überprüfen. Es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf.

Erbschaftsteuerreform Mit dem Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge soll die Generationenfolge in Unternehmen von der Erbschafts- und Schenkungsteuer entlastet werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das im Januar 2007 veröffentlicht wurde, geht von der Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuerrechts aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht räumt jedoch einen weitreichenden Spielraum bei der Neugestaltung ein. So dürfen Immobilien oder das Betriebsvermögen auch künftig privilegiert werden, wenn es im Sinne des Allgemeinwohls ist. Der ursprüngliche, von der Bundesregierung am 25.10.2006 beschlossene Gesetzentwurf konnte nicht mehr aufrecht erhalten werden. Ein neues Bewertungsgesetz und ein verfassungskonformes Erbschaftsteuergesetz mussten erarbeitet werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesfinanzminister Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Koch einigte sich auf Eckpunkte, die vom Bundesfinanzministerium am 20.11.2007 in einen Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts übernommen wurden.

Betrieb 15 Jahre behalten wird. Gelingt dies nicht, fällt – auch für die Vergangenheit – die Steuer an, es denn, es wird eine entsprechende Reinvestition getätigt. Ferner ist für die Verschonung erforderlich, dass das Unternehmen zehn Jahre mindestens 70 % der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre beibehält. Wenn dies nicht gelingt, droht zwar keine Rückforderung der schon erlassenen Steuer, wohl aber eine anteilsmäßige Nachversteuerung. Betriebe mit höchstens zehn Mitarbeitern werden von dieser Lohnsummenklausel ausgenommen. Das Gesetz soll bis Ende März 2008 verabschiedet werden. Als Zeitraum des Inkrafttretens ist der 01.04. oder 01.07.2008 geplant. Das neue Recht soll auf Antrag rückwirkend zum 01.01.2007 für Erbfälle (nicht für Schenkungen) zur Anwendung kommen

Reduzierter Mehrwertsteuersatz Während die Mehrheit aller europäischen Mitgliedstaaten das Instrument des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Leistungen anwendet, sind in Deutschland die Arbeitskosten durch die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 sogar um drei Punkte gestiegen. Vor diesem Hintergrund hatte der ZDB gegenüber dem Verband der Europäischen Bauwirtschaft (FIEC) angeregt, sich auf europäischer Ebene verstärkt für eine Änderung der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie dahingehend einzusetzen, dass in jedem Mitgliedsstaat ohne zeitliche Befristung ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf arbeitsintensive Dienstleistungen eingeführt werden können. Die FIEC hat dies zum Anlass genommen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, dessen Vorsitz der Vizepräsident des ZDB, Dipl.-Kfm. Frank Dupré, innehat.

In dem nun entwickelten modifizierten Abschmelzmodell werden pauschal 15 % des Betriebsvermögens als nicht produktiv eingestuft mit der Konsequenz der Versteuerungspflicht. Ein gleitender Abzugsbetrag bis zu 150.000 Euro und z.T. stark erhöhte persönliche Freibeträge können geltend gemacht werden. Die restlichen 85 % des Betriebsvermögens werden von der Versteuerung verschont, falls der 17


Wirtschaftsverband / Haushaltspolitik Haushaltspolitik zwischen Sparen und Steuererhöhung. Nicht zum ersten Mal und nicht nur von unserer Seite ist die Art der Hauhaltskonsolidierung zu kritisieren. Die Bundesregierung hat nach wie vor die Einnahmeseite im Blick. Davon zeugt auch die Mehrwertsteuererhöhung zu Beginn des vergangenen Jahres um drei Prozentpunkt. Da die Streichung von Ausgabenpositionen offenbar auf erheblichen Widerstand der Bundestagsabgeordneten trifft, sollten BestPractice-Ergebnisse genutzt werden, um innerhalb von Ausgabenkomplexen (Gesundheit, Schulbildung, Öffentliche Ordnung, Allgemeine Verwaltung) das Kostenvolumen zu verringern. Allerdings hat die Bundesregierung Glück: Denn dank einer anhaltend aufwärts gerichteten Wirtschaftsentwicklung sprudeln vor allem die einkommens- und ertragsabhängigen Steuereinnahmen. Für 2007 ergibt sich gemäß Steuerschätzung vom November 2007 gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme aller Steuern um 50,5 Mrd. Euro auf 538,9 Mrd. Euro. Das Aufkommen der Steuer vom Umsatz aufgrund der Anhebung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer auf 19 % wird 2007 voraussichtlich das Volumen von 170 Mrd. Euro erreichen und 23,3 Mrd. Euro höher liegen als noch vor einem Jahr. Deutliche Zunahmen in Höhe von 9,9 Mrd. Euro werden auch bei der Lohnsteuer erwartet. Sie steigt auf 132,5 Mrd. Euro; die veranlagte Einkommenssteuer legt um 7,6 Mrd. Euro auf 25,2 Mrd. Euro zu und die nicht veranlagte Steuer vom Ertrag um 3,6 Mrd. Euro auf 13,4 Mrd. Euro. Dagegen wird die Gewerbesteuer um lediglich 900 Mio. Euro auf 39,3 Mrd. Euro zunehmen und die Körperschaftssteuer wird sogar um 200 Mio. Euro auf 22,7 Mrd. Euro zurückgehen. Angesichts jährlicher Zinsen von rund 65 Mrd. Euro, die die Gebietskörperschaften zu entrichten haben, kommt der Rückführung des Schuldenstandes bzw. der Neuverschuldung enorme Bedeutung zu. Die bisher vorliegenden Zahlen zum 1. Halbjahr 2007 belegen eine solche Entwicklung nur auf Ebene der Länder bzw. der Gemeinden. 18

Eine Ausweitung des Investitionsvolumens wäre notwendig und wünschenswert, sie wird aber nur in begrenztem Maße betrieben. So legten bis einschließlich August die Bauausgaben des Bundes gegenüber dem Vorjahr um 102 Mio. Euro auf 2.936 Mio. Euro und die der Länder um 175 Mio. Euro auf 2.204 Mio. Euro zu. Die Kommunen gaben im ersten Halbjahr 2007 für Baumaßnahmen mit 5.795 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 649 Mio. Euro mehr aus. Weder im Haushaltsentwurf 2008 noch in der Finanzplanung 2009 bis 2011 sieht der Bund eine Erhöhung seiner Bauausgaben gegenüber dem Niveau von 2006 vor. Auch hinsichtlich des Volumens der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen wird 2009 bis 2011 lediglich ein Volumen in der Größenordnung des Jahres 2006 angesetzt. In 2007 sollen diese Ausgaben vor allem aufgrund der Vereinbarungen zum Ausbau der Kindergartenplätze um 1,9 Mrd. Euro zunehmen. Im Haushaltsentwurf 2008 liegt die Summe der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen dagegen lediglich um 800 Mio. Euro über dem Wert von 2006. Insofern spiegeln diese Zahlen das Credo des Bundesfinanzministers anlässlich der Vorstellung der Schätzergebnisse zum Steueraufkommen wider: Kein Spielraum für Ausgabenträume. Die Kommunen können ihren Finanzbedarf derzeit im Westen nur zu 53 % und im Osten lediglich zu 30 % durch Steuereinnahmen und Gebühren decken. Die Finanzzuweisungen der Länder haben für die Kommunen daher existentielle Bedeutung. Die Zuweisungen decken die kommunalen Einnahmen derzeit im Osten zu 55 % und im Westen zu 28 %. Dabei dient im Westen gut ein Zehntel der Zuweisungen und im Osten ein Fünftel investiven Maßnahmen. Die Stabilisierung der kommunalen Finanzen muss daher weiterhin ein Grundanliegen unserer politischen Forderungen bleiben, denn nur dann können auch die kommunalen Investitionen wieder steigen.


Infrastrukturinvestitionen immer auf zu niedrigem Niveau. Auch im vergangenen Jahr entsprachen die Verkehrsinvestitionen nicht den Anforderungen, die aus dem Bundesverkehrswegeplan resultieren. Im Zuge der Beratungen des Ver-

Leider konnte sich der Verkehrsausschuss nicht mit seiner Forderung durchsetzen, die zusätzlichen Mittel von der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft, VIFG, über mehrere Jahre bewirtschaften zu lassen. Dieses hätte zu einer deutlichen Stärkung der VIFG geführt, was wir sehr befürwortet hätten.

Investitionsansätze im Bundeshaushalt für Verkehrsinfrastruktur (in Mrd. Eur0)

Wie schnell Planungsansätze hinfällig werden können, zeigt die aktuelle Entwicklung des Lkw-Verkehrs. Die 2006 2007 2008 2009 2010 2011 im Bundesverkehrswegeplan niedergelegte InvestitionsStraße 5,00 4,70 4,93 4,58 4,53 4,52 planung der Bundesregierung sieht bis 2015 ein Schiene 3,32 3,41 3,61 3,59 3,60 3,61 Wachstum des Güterverkehrs vor, das bereits EnWasserde 2007 erreicht wurde, also 0,69 0,74 0,80 0,85 0,85 0,85 straße zur Hälfte der Laufzeit des BVWP. Die vorgenommene Gesamt 9,01 8,85 9,34 9,02 8,98 8,98 Aufstockung der Investitionsmittel reicht daher bei Quelle: Haushalt 2008 und Finanzplanung bis 2011, Stand: 2.01.2008, Bundesmiweitem nicht aus, um die nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Verkehrsströme, die sich bereits heute über deutsche kehrshaushalts wurden zwar durch das ParAutobahnen quälen, zu bewälten. Hier wälament noch kurzfristige Aufstockungen im ren deutlich mehr Mittel erforderlich. Denn Verkehrsetat vorgenommen, so dass für die die ScheVerkehrswege in 2008 weitere 350 Mio. € bere zwischen reit gestellt werden konnten, davon 225 Mio. € höherem für die Bundesfernstraßen. Ausbau- und ErhaltungsDer erfreuliche Anstieg der Investitionen bedarf einerreicht jedoch nicht aus, um den starken seits sowie Preisanstieg für Bauleistungen der letzten bei- rückläufigen den Jahre, der u.a. durch die Erhöhung der finanziMehrwertsteuer bedingt ist, vollständig auselle Mitteln zugleichen. Allein dafür wären mindestens anderer400 Mio. € notwendig gewesen. Zumindest seits muss ist es aber gelungen, den anfänglichen Haussich wieder haltsansatz für 2008 von nur 4,45 Mrd. € noch schließen. um fast 500 Mio. € zu erhöhen. Denn eine Für Schiene und Straßen wurden zudem für wachsende die Folgejahre zusätzliche VerpflichtungserWirtschaft mächtigungen in Höhe von 300 Mio. € in die braucht leiPlanung aufgenommen, davon 75 Mio. für stungsfähige 2009. Diese Ansätze werden jedoch nur dann Verkehrsumgesetzt, wenn sie in den Haushaltsgesetnetze für ihBeim Gespräch von ZDB-Präsident Loezen für das jeweilige Jahr bestätigt werden. re weitere Nutzbringend ist dieses Verfahren für einzelEntwicklung. wenstein (r.) und Bundesminister Wolfgang Tiefensee (l.) ging es auch um die ne, mehrjährig andauernde Projekte, deren FiVerkehrsinvestitionen. nanzierung dadurch abgesichert wird. 19


Wirtschaftsverband / Unternehmensentwicklung Der Mittelstand ist längst aktiv. In Zeiten knapper öffentlicher Haushalte stehen keine ausreichenden Mittel für die notwendigen baulichen Investitionen in die öffentlichen Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung. Das Modell einer öffentlich-privaten-Partnerschaft (ÖPP) ist geeignet, den Investitionsstau aufzulösen und dringend notwendige Bauinvestitionen zu ermöglichen. Über den Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet verursachen der Betrieb und die bauliche Unterhaltung Kosten in Höhe eines Vielfachen der Investitionskosten. Daher können bei ÖPP-Projekten insbesondere in der Betriebsphase große wirtschaftliche Potenziale erschlossen werden, wenn der private Investor auch als späterer Betreiber fungiert und das Gebäude im Hinblick auf die Betriebskosten

Anne-Jakobi-Haus Münster, in öffentlich-privater Partnerschaft realisierte Modelleinrichtung.

sowie die bauliche Unterhaltung optimiert. Das gleiche gilt sinngemäß auch für die Errichtung bzw. Erneuerung und den Betrieb von Straßen, Sportplätzen etc. Mittelständische Unternehmer sind nach Aussage des vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im April 2007 veröffentlichten Erfahrungsberichts „ÖPP in Deutschland“ aufgrund der großen Projektvolumina und der Komplexität von ÖPP-Projekten in diesem Bereich nur ungenügend vertreten, obwohl die meisten PPP-Projekte in Deutschland bisher auf kommunaler Ebene realisiert wurden. Daher hat die PPP-Task Force Bund gemeinsam mit der PPP-Task Force

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Nordrhein-Westfalen im Oktober 2007 einen Vergaberechtsleitfaden veröffentlicht, um durch Standardisierungsarbeiten den Bearbeitungsaufwand für die Auftraggeber und die Verfahrenskosten für die sich am Ausschreibungsverfahren beteiligenden Unternehmer zu verringern. Dem Leitfaden ist zu entnehmen, dass mittelständische Interessen bei PPPVergaben, wenn möglich, insbesondere durch eine sachgerechte vertikale Losteilung berücksichtigt werden sollen. Auch in Nordrhein-Westfalen will man den kommunalen Aufsichtsbehörden ihre Arbeit bei PPP-Projekten erleichtern durch die im Juli 2007 veröffentlichten Leitfäden „Plausibilitätscheck - Anleitung zur Prüfung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von PPP-Projekten im öffentlichen Hochbau“ und „PPP im Hochbau und neues kommunales Finanzmanagement“. Anhand konkreter Beispiele wird gezeigt, wie aus dem Zusammenspiel von Planung, Finanzierung und Gebäudemanagement erhebliche Effizienzvorteile erreicht werden können. Die bayerische Staatsregierung hat für PPP-interessierte Kommunen einen Leitfaden „Vergabe und Vertragsgestaltung“ erarbeitet. In Baden-Württemberg wurde ein Praxisleitfaden „PPP und Mittelstand“ veröffentlicht, der Grundlagen und Grundstrukturen von PPPProjekten im Hochbau behandelt. Bezweckt wird damit, öffentlichen Auftraggebern Empfehlungen für eine möglichst breite Einbindung mittelständischer Unternehmen in PPP-Projekte zu geben und andererseits auch diesen die betrieblichen Anpassungen an PPP zu erleichtern. Da es erklärter politischer Wille ist, dass bei den ÖPP-Projekten die Belange der mittelständischen Wirtschaft stärker zu berücksichtigen sind, haben der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die Bundesvereinigung zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben der PPP Task Force Bund einen Forderungskatalog vorgelegt, wie dieses Ziel zu erreichen ist.


Forderungen des Mittelstandes Die Projektgrößen sind durch Unterteilung in vertikale Lose oder in einer Kombination vertikaler mit horizontalen Losen mittelstandsgerecht zu gestalten. Die gesamtschuldnerische Haftung sollte bei Bietergemeinschaften nur für die Bau- und anschließende Betriebsphase getrennt gelten. Es ist eine Forfaitierung mit Einredeverzicht zu vereinbaren und das ÖPP-Inhabermodell als Realisierungsvariante vorzuziehen. Die ÖPP-Kompetenz der Vergabebehörde ist unter Hinzuziehung mittelstandsorientierter Berater zu bündeln. Es ist ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb mit einer Bewerbungsfrist von mindestens 50 Tagen vorzusehen. Die Ausschreibung und die Vergabe sind transparent unter Offenlegung der Bewertungsmatrix zu gestalten. Die Bildung einer Projektgesellschaft nach Vertragsabschluss ist zulässig. Alle Risiken sind fair analog der Risikoverteilung bei einer Eigenerledigung zu verteilen. Es ist ein Verhandlungsverfahren mit verkleinertem Bieterkreis durchzuführen. Unterlegene Bieter erhalten eine Aufwandsentschädigung. Der Gewährleistungszeitraum beträgt 4 Jahre gemäß VOB. Die Sicherheiten in Form von Vertrags- und Gewährleistungsbürgschaften bzw. einer Sicherheitsleistung sind auf max. 3 % der jährlichen Investitionskosten bzw. der jährlichen Betriebskosten zu begrenzen. Alternative Sicherheitsleistungen wie die Baufertigstellungs- bzw. Mängelansprücheversicherung (Baugewährungsleistungs-Versicherung) sind zuzulassen.

Mittelstandsfreundliche ÖPPProjekte aus der Praxis Am 22. Oktober 2007 veranstalteten wir gemeinsam mit der BVPA, der Bundesvereinigung zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben, im Anne-Jakobi-Haus in Münster ein Forum „Mittelstandsfreundliche ÖPP-Projekte aus der Praxis“ unter dem Motto „Wir zeigen, wie es geht“. Das Anne-Jakobi-Haus selbst ist als ein mittelstandsfreundliches ÖPP-Projekt entstanden und ist eine Modelleinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in MünsterRoxel. Nach einführenden Worten des Präsidenten des ZDB, Hans-Hartwig Loewenstein sowie des Vorsitzenden der BVPA, Gereon Frauenrath, zu den Anforderungen an mittelstandsfreundliche Vergaben von ÖPP-Projekten referierte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Roland Schäfer, zu dem Thema „Bauprojekte in öffentlichprivater Partnerschaft – Chancen und Risiken aus kommunaler Sicht“. Anschließend stellten Vertreter mittelständischer Bauunternehmen gemeinsam mit den Auftraggebern mittelstandsfreundliche ÖPP-Projekte wie das Feuerwehrgerätehaus in Marl, die Sportstätte in Grefrath, die Kläranlage Rahden, das Schulsanierungsprojekt Köln P 2 und die Privatisierung öffentlicher Schwimmbäder vor. Der Leiter „strukturierte Unternehmensfinanzierung“ der Hypovereinsbank München und der Leiter Verbands- und Kooperationsmanagement Bau der VHV Wiesbaden/Hannover stellten das ÖPP-Mittelstandsmodell der VHV und HVB vor. Experten aus Politik, Verwaltung, Finanzwelt, von Städten und Gemeinden sowie der Bauwirtschaft diskutierten abschließend über die Bedeutung mittelständischer Bauunternehmen bei der Durchführung von ÖPP-Projekten sowie die Anforderungen an eine mittelstandsgerechte ÖPP-Vergaben. Insgesamt zeigte die Veranstaltung einmal mehr, dass es genügend Vorzeigeprojekte gibt, die belegen, dass es bei entsprechender Ausschreibung und Gestaltung für mittelständische Bauunternehmen sehr wohl möglich ist, sich an diesem Zukunftsmarkt zu beteiligen. 21


Auslandsbau. Vor dem Hintergrund des wachsenden europäischen Wirtschaftsraumes steigt das Interesse des baugewerblichen Mittelstands an grenzüberschreitenden Aktivitäten spürbar an. Neben den seit Jahren interessanten Märkten in Mittel- und Osteuropa weckt der nordeuropäische Raum aufgrund seines dynamischen Wirtschaftswachstums zunehmend das Interesse der Unternehmen. Wir unterstützen daher verschiedene Kooperationsprojekte, um die informellen Netzwerke weiter auszubauen und den Mitgliedsbetrieben optimale Voraussetzungen für einen Einstieg in die Märkte zu bieten. Als herausragende Kontakt- und Wissensbörse diente im vergangen Jahr die Deutsch-Russische Konferenz 2007, die bereits zum vierten Mal, diesmal in Kaliningrad, stattfand. Unter dem Motto „Erschwinglicher Wohnraum - Bauen, Investieren, Sanieren“ fanden sich rund 300 hochrangige Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft aus Deutschland und Russland zusammen, um sich zu Fragen des Wohnungsneubaus, des Ausbaus, der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur und der Stadtplanung auszutauschen. Die vom fachlichen Austausch geprägte Konferenz bot den teilnehmenden Unternehmen vielfältige Kontaktmöglichkeiten, die rege genutzt wurden. Als effizientes Instrument, um neue Märkte kennenzulernen, unterstützen wir die Informations- und Kontaktveranstaltungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, die speziell für mittelständische Unternehmen angeboten werden. Durch die mehrtägigen Veranstaltungen, die zumeist parallel zu nationalen Fachmessen oder -kongressen stattfinden, erhalten vor allem KMU eine attraktive Gelegenheit, sich vor Ort einen Überblick über die vorherrschenden Marktstrukturen zu verschaffen und erste Kontakte zu knüpfen. Im vergangen Jahr konnte den Mitgliedsbetrieben so eine breite Palette an Informationsveranstaltungen nahe gebracht werden, so z.B. zu Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Ukraine, Schweden, Kenia, Saudi-Arabien und Aserbaidschan. Für Unternehmen, die bereits konkrete Erfahrungen im Ausland gewinnen konnten, bietet 22

sich ergänzend die Möglichkeit, an hochrangigen Wirtschaftsdelegationen teilzunehmen, die begleitend zu politischen Besuchen durchgeführt werden. In Ergänzung dazu wurden einzelne verbandsspezifische Veranstaltungen bzw. Delegationsreisen angeboten. Unabhängig von verschiedenen Einzelaktivitäten unterrichten wir die am Auslandsbau interessierten Unternehmen regelmäßig über internationale Projekte. So konnten die Mitgliedsbetriebe auf direktem Wege über eine Vielzahl von Infrastrukturvorhaben informiert werden. Zur Erkundung des derzeit sehr attraktiven schwedischen Baumarktes fand im Oktober 2007 eine Wirtschaftsdelegationsreise Bau nach Stockholm und Göteborg statt. Mehr als 30 Teilnehmer informierten sich vor Ort über die umfangreichen anstehenden Infrastrukturinvestitionen und die Beteiligungsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen. Aufgrund der knappen Baukapaziäten in Schweden bieten sich in den nächsten Jahren attraktive Betätigungsfelder für deutsche Unternehmen. In Bezug auf den britischen Baumarkt gelang es im Jahr 2007 erstmalig, interessierten Firmen die Beteiligung an einem deutschen Firmengemeinschaftsstand für baugewerbliche Unternehmen auf der englischen Bau-Leitmesse Interbuild im November 2007 in Birmingham zu ermöglichen. Zur Intensivierung der allgemeinen Kontakte zwischen den Mitgliedsuntenehmen und der Politik diente der Wirtschaftstag der Botschafterkonferenz des Auswärtigen Amtes im September 2007 in Berlin, an dem die deutschen Botschafter für einen zentralen Gedankenaustausch mit der Wirtschaft zur Verfügung standen. Mit rund 700 Teilnehmern aus allen Wirtschaftsbereichen hat sich der Wirtschaftstag zum jährlichen Branchentreffpunkt der Außenwirtschaft entwickelt, der insbesondere den mittelständischen Unternehmen viele Kontakt- und Gesprächsmöglichkeiten bietet.


Die Vereinigung Junger Bauunternehmer im ZDB. Basis für erfolgreiche Nachwuchsarbeit. Berlin war am 1. und 2. März 2007 wieder einmal Tagungsort des Jungunternehmer-Kongresses, zu dem Delegierte aus ganz Deutschland angereist waren. Dabei standen eine Vielzahl von Themen auf dem Programm: So ging es am ersten Kongresstag um das Standardkostenmodell zum Bürokratieabbau, um die Reform der Unfallversicherung, um die Optimierung der Kundenzufriedenheit sowie um eine nachhaltige Produktivitätssteigerung durch effiziente Ablauforganisation. Der zweite Kongresstag begann mit dem Auftritt von Dirk Niebel, dem Generalsekretär der FDP. Er appellierte bei seiner Tour de Raison durch die deutsche Politik an die anwesenden Unternehmer, sich verstärkt politisch einzumischen. Denn Politik lebe vom Mitmachen. Er kritisierte den starren Arbeitsmarkt in Deutschland und forderte Lockerungen beim Kündigungsschutz: „Arbeitsplätze mit weniger Kündigungsschutz sind besser als Arbeitslose mit Kündigungsschutz.“ Niebel griff die zu hohe Lohnkostenbelastung deutscher Unternehmen an und forderte betriebliche Bündnisse für Arbeit statt unflexibler Flächentarifverträge. Zu steigenden Kosten tragen allerdings auch die hohen Sozialversicherungsbeiträge bei. „Wenn die Beiträge sinken, steigen die Chancen auf mehr Arbeitsplätze.“ In diesem Zusammenhang kritisierte Niebel die Gesundheitsreform der Großen Koalition. Sie bedeute den Weg in die staatliche Zuteilungsmedizin, die insgesamt zu einer schlechteren Versorgung führe. Deutschland habe trotz aller Schwierigkeiten, so Niebel, weiter entscheidende Wettbewerbsvorteile: nämlich gut ausgebildete Menschen, eine immer noch gute Infrastruktur sowie weitest gehende Rechtssicherheit. Dies seien Pfunde, mit denen es sich zu wuchern lohne. Diesem durchaus unterhaltsamen und politisch interessanten Vortrag folgte ein nicht minder spannender Beitrag von Prof. Dr. Horst Malberg, ehemaliger Direktor des Instituts für Meteorologie der Freien Universität Berlin, zu den Auswirkungen des globalen Klimawandels. Malberg legte dar, dass der menschli-

Dirk Niebel, FDP-Generalsekretär, bei seinem Auftritt vor den jungen Bauunternehmern; neben ihm Ralf Jünemann.

che Einfluss auf den Klimawandel bei weitem nicht so groß ist, wie dieses in der Öffentlichkeit derzeit diskutiert würde. Denn, so seine These, das Weltklima werde ebenso von Sonnenaktivitäten bestimmt, wie durch die Umweltverschmutzung. Die Heftigkeit dieser Sonnenaktivitäten trage derzeit auch zum Anstieg der durchschnittlichen Erderwärmung bei. Seine Forschungen hätten ergeben, dass die Sonnenaktivitäten aber einem 200jährigen Zyklus folgten, so dass er davon ausgehe, dass sich die Erde im Verlauf dieses Jahrhunderts auch wieder abkühle. Malberg betonte ausdrücklich, dass er damit nicht einem sorglosen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen das Wort reden wolle, sondern er plädierte für weniger Hysterie in der aktuellen Debatte zum Klimaschutz. Der Jungunternehmer-Kongress 2007 bot ein Forum für anregende Vorträge und spannende Diskussionen. Ergänzt wurde das Programm durch zwei interessante Besichtigungen: Während sich die eine Gruppe der Teilnehmer mit der Architektur der Päpstlichen Nuntiatur in Berlin beschäftigte, stieg die andere Gruppe in die Unterwelt ab und besichtigte ehemalige Luftschutzbunker aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Ralf Jünemann, Vorsitzender der Vereinigung Junger Bauunternehmer im ZDB, erklärte in seinem Schlusswort: „Die baugewerbliche Organisation braucht immer Unternehmernachwuchs für vielfältige Aufgaben in den Ehrenämtern auf allen drei Organisationsebenen. Der VJB bietet das perfekte Netzwerk für diese Zielgruppe. Für die Zukunft gilt es die Ressourcen noch stärker zu nutzen und das Netzwerk weiter auszubauen.“ 23


Wirtschaftsverband / Baukonjunktur Bauinvestitionen nach langer Zeit wieder deutlich im Plus. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland hielt 2007 weiterhin an und beträgt nach den ersten Ergebnissen der VGR real 2,5 %. . Vor allem die höhere Beschäftigung trug zum Wachstum bei. Das Baugewerbe steigerte seine Bruttowertschöpfung gegenüber dem Vorjahrszeitraum um real 1,7 % Die Beschäftigung im Baugewerbe lag um 1,9 % über dem Vorjahr. Von der Investitionstätigkeit ging ein deutlicher Wachstumsbeitrag aus, wenngleich sich das Tempo von Quartal zu Quartal abschwächte. Das Volumen der Ausrüstungsinvestitionen lag um real 8,4 % über dem Vorjahreswert. Bei den Bauinvestitionen beträgt der Volumenszuwachs im gleichen Zeitraum real 2,0 %. Für den Wohnungsbau wird mit 0,3 % der schwächste Zuwachs der Bauinvestitionen ausgewiesen. Im Wirtschaftsbau erhöhte sich das Investitionsvolumen im Jahresvergleich 2006/2007 real um 4,5 %. Die öffentlichen Bauinvestitionen nahmen binnen Jahresfrist real um 3,9 % zu.

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Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Bauinvestitionen im Jahresverlauf 2007 spiegelt sich in den Konjunkturdaten des Bauhauptgewerbes wider. Einem guten Start in das neue Jahr folgen Monate mit nur schwacher Wachstumsausprägung oder gar rückläufiger Entwicklung gegenüber dem entsprechenden Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bei der Beschäftigung blieb, aufbauend auf einem vergleichsweise hohem Niveau zu Jahresbeginn, die Zunahme im weiteren Jahresverlauf verhalten. Im November 2007 liegt die Beschäftigtenzahl mit 723.201 Personen um 1,5 % unter der Vorjahrsgröße. Hochgerechnet auf das Jahr dürfte die durchschnittliche Beschäftigung im Bauhauptgewerbe bei 714.000 Personen liegen. Gegenüber dem Vorjahr wäre eine Zunahme um 4.000 Beschäftigte zu verzeichnen. Die amtliche Statistik zur Auftragsentwicklung im Bauhauptgewerbe bezieht nur die Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigen ein. Für diese Betriebe lag das neue Auftragsvolumen


bis einschließlich November um real 3,6 % über der vorjährigen Größe. Wachstumsträger ist hierbei der Wirtschaftsbau mit einem realen Zuwachs von 6,7 %. Im öffentlichen Bau nahm die Ordertätigkeit im Zeitraum Januar bis November um real 6,0 % zu. Für den Wohnungsbau, der nur sehr eingeschränkt von der Auftragseingangsstatistik erfasst wird, ergibt sich über die ersten 11 Monate ein Einbruch der Nachfrage um 9,5 %. Die Bautätigkeit, gemessen in den geleisteten Arbeitsstunden, weist bis einschließlich November 2007 gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 2,6 % auf. Für den Wohnungsbau erhöhten sich die Bauleistungen um 2,2 %. Im Wirtschaftsbau nahm das Leistungsvolumen um 1,3 % zu und für den Öffentlichen Bau ergibt sich bis dahin eine Ausweitung der Bautätigkeit um 4,7 %. Für alle Bausparten gilt gleichermaßen, dass die kumulativen Veränderungsraten von einer äußerst regen Bautätigkeit während des ersten Vierteljahres 2007 profitieren.

geringer aus. Im Wirtschaftsbau konnten die Baubetriebe bis dahin einen Umsatz von 27,6 Mrd. Euro realisieren, woraus sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Zuwachs von 4,3 % ableitet. Auch im öffentlichen Bau übertrifft die bisherige Umsatzgröße von 22,2 Mrd. Euro den Vorjahreswert, und zwar um 3,1 %. In der Summe der drei Bausparten beträgt das Umsatzvolumen im Bauhauptgewerbe 72,9 Mrd. Euro, d.h. der relative Zuwachs während dieser 11 Monate beträgt 1,9 %. Für das gesamte Jahr 2007 könnte sich eine Umsatzsteigerung um 0,6 % auf 81,7 Mrd. Euro ergeben.

Bei den Umsätzen erweist sich lediglich der Wohnungsbau als negativ geprägt. Gegenüber der Vergleichsgröße des Vorjahres fielen die Erlöse bis einschließlich November mit 23,0 Mrd. Euro um fast 500 Mio. Euro bzw. 1,9 % 25


Wirtschaftsverband / Betriebswirtschaft Unternehmensführung Im Jahr 2007 hat der Betriebswirtschaftliche Ausschuss (BWA) des ZDB die fünfte „Baubetriebswirtschaftliche Tagung des ZDB“ veranstaltet. Diese Veranstaltungsreihe gibt die Möglichkeit, aktuelle Themen zu diskutieren und betriebswirtschaftliches Know How stärker an die Basis zu tragen. Im Rahmen der Frühjahrstagung des BWA wurde diese für alle Mitgliedsunternehmen des ZDB offene Tagung dem Thema „Planung und Kontrolle – kaufmännische Werkzeuge für die Bauunternehmensführung“ gewidmet.

Teil (69 %; im Vorjahr insgesamt 55 %) gab eine unveränderte (62 %) oder eine verbesserte Situation (7 %) bei der Kreditvergabe an.

Wie erstellt man eine Planungsrechnung? Was lesen Banken aus der Bilanz des Bauunternehmens? Wie organisiert man die Informationsgewinnung zur Unternehmenssteuerung? Wie kommuniziert man Unternehmenserfolg? Das waren Fragen, auf die dezidiert eingegangen wurde.

65 % der Befragten kennen ihre Ratingnote. Auch wenn das Wissen um die Ratingbenotung damit weiter auf dem Vormarsch ist, sollten die Unternehmer aktiver einfordern, über ihr Rating von den Banken informiert zu werden.

Aufbauend auf der KfW-Umfrage 2006 zur Finanzierung, an der sich Unternehmen des ZDB beteiligt haben, wurde die Sichtweise der Banken bei der Kreditierung von Bauunternehmen erläutert. Dabei wurde deutlich, dass Unternehmensplanung und Transparenz für erfolgreiche Kreditverhandlungen von entscheidender Bedeutung sind. Werkzeuge, die erfolgreiche Bauunternehmen hierbei einsetzen, waren Inhalt der Praxisbeiträge.

Unternehmensfinanzierung In 2007 hat sich der ZDB unter Initiative des Betriebswirtschaftlichen Ausschusses wiederum direkt an der Unternehmensbefragung zur Unternehmensfinanzierung der KfW beteiligt. Die Beteiligung schafft die Möglichkeit, mittels der Öffentlichkeitsarbeit der KfW, die Probleme der Finanzierung der mittelständischen Bauunternehmen stärker deutlich zu machen. An der Befragung haben über 400 baugewerbliche Unternehmen aus dem Mitgliederbereich teilgenommen. Wesentliche Ergebnisse der Befragung waren: Die Kreditversorgung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich entspannt. Während im Vorjahr 41 % der Befragten eine schwierigere Situation wahrgenommen haben, waren es in diesem Jahr nur noch 24 %. Der überwiegende 26

Befragt nach den Gründen einer Verschlechterung der Kreditvergabesituation, wurden die Offenlegungspflichten und höhere Zinsen genannt. Dies macht deutlich, dass der ZDB und die Mitgliedsverbände weiter für Verständnis bei den Mitgliedsunternehmen werben müssen, dass Offenheit und Transparenz berechtigte Forderungen von Gläubigern sind.

Im Ergebnis der Befragung hat die KfW entschieden, in Kooperation mit den an der Umfrage beteiligten Verbänden auf ihrer Internetseite einen „Rating Berater“ zu installieren. Von hier aus wird auch auf entsprechende Informationsangebote des ZDB verlinkt. Vor dem Hintergrund der erhöhten Anforderungen zur Kreditfinanzierung hat der Betriebswirtschaftliche Ausschuss des ZDB mit der BMS Consulting GmbH (ein Spin-off-Unternehmen des Lehrstuhls für Controlling der Westfälischen Willhelms-Universität Münster) ein Tool zur Vorbereitung auf Bankgespräche entwickelt.


Bisher gelingt es Unternehmen oft nur sehr ansatzweise, sich gezielt auf das Kreditgespräch vorzubereiten. Häufig werden benötigte Informationen nachträglich eingereicht, „überraschende“ Fragen aus dem Bauch heraus beantwortet. Die Software generiert nach der Eingabe betriebsindividueller Daten einen Bankenbericht. Dieser orientiert sich an dem Firmenkundendialog der Volks- und Raiffeisenbank und gestattet so eine gute Vorbereitung auf Kreditgespräche. Die Software ist seit August 2007 im Vertrieb.

Rationalisierungspotenziale moderner Informationstechnologien nutzen Zu den Aufgaben des Betriebswirtschaftlichen Ausschuss gehört es, innovative Entwicklungen zum Nutzen der Bauunternehmen aufzugreifen und als Multiplikator zu deren Verbreitung beizutragen.

se durch ein BWA- Mitglied datentechnisch umgesetzt. Ein weiteres innovatives Thema sind die RFID (Radio Frequence Identification) Anwendungen in der Bauwirtschaft. Diese Technologie ermöglicht es, Objekte berührungslos und eindeutig per Funk zu identifizieren. Der BWA ist mit der Forschungsinitiative „Zukunft BAU“ in Kontakt getreten, um Einsatzgebiete dieser Technologie am Bau zu diskutieren. Potenziale bestehen insbesondere in der beleglosen Steuerung und Kontrolle des Materialflusses, von Werkzeugen und Maschinen als auch in den Anwendungsgebieten des Facility Management. Das Speichern von Informationen auf Bauteilen wie z.B. Güteklassen, Verarbeitungs- und Sicherheitshinweisen erlaubt eine redundanzfreie Informationsverarbeitung in der Nutzungs- und Verwertungsphase eines Gebäudes.

So ist der Ausschuss seit Jahren aktiv, um das Thema „Klassifikation von Baustoffen“ voranzutreiben. Der Ausschuss hat die Entstehung einer Initiative unterstützt, deren Ziel es ist, eine einheitliche Normung für Baustoffe zu schaffen. Mit Hilfe dieser Klassifikation wird es möglich, wechselseitig zu bearbeitende Produktinformationen zwischen allen am Bau beteiligten Partnern – Baustoffherstellern, Baustoffhändlern und Bauunternehmen - maschinenlesbar auszutauschen. In 2007 wurden die ersten Baustoffe entsprechend der entworfenen Klassifikation testwei27


Arbeitgeberverband

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Im gemeinsamen Interesse aller Betriebe. Siebenmonatige Lohnund Gehaltsverhandlungen waren die tarifpolitische Herausforderung des vergangenen Jahres, die erst nach einem Schlichtungsverfahren und einem vierwÜchigen, regionalen Arbeitskampf gemeistert werden konnte. Daneben standen weitere sozialund tarifpolitische Themen auf unserer Agenda, die es im Interesse unserer mittelständischen Baubetriebe zu bewältigen galt.

Tarifpolitik Sozialpolitik Berufsbildung

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Arbeitgeberverband / Tarifpolitik Tarifrunde 2007 Die unterschiedliche Einschätzung der Baukonjunktur in den einzelnen RegiFlexibilität der Baubetriebe im Entgeltbereich onen und Gewerken und die Diskussion über das vertretbare Ausmaß von 1 Beschäftigungssicherungsklausel Ost 1997 Lohn- und Gehaltserhöhungen wurde (Tariflohnunterschreitung bis 10 %) in der diesjährigen Tarifrunde überlagert von der Grundsatzfrage, ob über2 Verringerung des 13. Monatseinkom- 2003 haupt noch Kostenbelastungen aus mens auf 780 € (Öffnungsklausel) den Tarifabschlüssen (nur) für unsere Mitgliedsbetriebe akzeptabel sind. 3 Bonus-/Malusregelung beim Leis2005 Denn diese Kostenbelastungen treftungslohn fen die nicht verbandsgebundenen (sog. Außenseiter-) Betriebe nicht, es 4 Betrieblich disponible Festbeträge 2007 sei denn, unsere Tarifverträge sind für allgemeinverbindlich erklärt wor5 Öffnungsklausel für Firmentarifver2007 den. Diese Grundsatzfrage wird geträge stellt, weil unsere Tariflöhne oberhalb derjenigen Löhne liegen, die von den Flexibilität der Baubetriebe nicht nur bei der Mitbewerbern auf dem grauen (Beispiele: IchArbeitszeit, sondern auch im Entgeltbereich AGs, Scheinselbständige, Scheinwerkverträge, schrittweise zu erhöhen. „Hausmeisterservice“) und auf dem schwarzen Markt (Illegalität und Schwarzarbeit) Daher haben wir eine neue Lohnstruktur entgezahlt werden, die allenfalls in Höhe der allwickelt, bei der neben die tabellenwirksame gemeinverbindlichen und durch die Zollvertarifliche Lohnerhöhung, die wegen ihres Basiwaltung kontrollierten Mindestlöhne liegen. seffektes die Arbeitskosten dauerhaft erhöht, Unsere Tarifpolitik hat aber in erster Linie dieeine betriebliche Einmalzahlung gesetzt wird, jenigen Betriebe im Fokus, die eigene Bauausderen Zahlung von der wirtschaftlichen Laführungskompetenz haben und Bauleistungen ge des einzelnen Betriebes abhängig gemacht mit eigenen Mitarbeitern ausführen und deswird. Diese betriebliche Einmalzahlung (sog. halb besonders lohnkostenintensiv sind. DeFestbetrag) ist aufgrund einer Öffnungsklauren Interessen sowie deren Wettbewerbs- und sel für Betriebsvereinbarungen und einzelverKonkurrenzsituation wollen und müssen wir tragliche Regelungen betrieblich disponibel, in den Tarifverhandlungen in erster Linie Rech- zugleich aufgrund einer Begrenzung auf die nung tragen. Laufzeit des Lohntarifvertrages zeitlich befristet und darüber hinaus nicht tabellenwirksam, Vor diesem Hintergrund war es unser Verso dass sie bei zukünftigen Lohnerhöhungen handlungsziel, eine stärker betriebsorientierte keinen Basiseffekt hat. Tarifpolitik durchzusetzen, die betriebsnah den Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsbetriebe Rechnung trägt, ohne dabei zu WettbeTariflohnerhöhungen und Festbeträge werbsverzerrungen zu führen. Eine solche deutlich differenzierter aus7 Monate gestaltete Lohnpolitik erscheint uns 5 Monate 1,6 % auch deshalb notwendig, weil sich 10 Monate 1,5 % die wirtschaftliche Situation und die 2 Nullmonate Ertragslage der Betriebe des Bauge3,1 % werbes in den einzelnen Gewerken Festbetrag 0,4 % Festbetrag 0,5 % und auch in den einzelnen Regionen Deutschlands sehr unterschied1.4.2007 1.6.2007 1.4.2008 1.9.2008 lich darstellt. Dies war die konsequente Fortsetzung des bereits im Jahre 1997 begonnenen Weges, die 30


Erstmals enthält daher der Lohn- und Gehaltsabschluss vom 20. August 2007 der Struktur nach die beiden Lohnkomponenten einer dauerhaften prozentualen Lohnerhöhung einerseits und eines betrieblich disponiblen Festbetrages andererseits. Das Verhandlungsergebnis vom 20. August 2007 beruht auf den Ergebnissen der Verhandlungen der Zentralschlichtungsstelle für das Baugewerbe, die erstmals unter dem Vorsitz von Bundesminister a.D. Wolfgang Clement zusammengetreten war, und auf den während des Arbeitskampfes in Niedersachsen und Schleswig-Holstein für diese beiden Bundesländer geführten Nachverhandlungen; es enthält im wesentlichen folgende Eckpunkte:

1. Die Löhne und Gehälter werden in drei Stufen ab 1. Juni 2007 um 3,1 %, ab 1. April 2008 und 1,5 % und ab 1. September 2008 um 1,6 % erhöht. Für die Monate April und Mai 2007 sind keine Entgeltanhebungen erfolgt. Der Lohn- und Gehaltsabschluss liegt somit im Mittelfeld der im Jahre 2007 in der deutschen Wirtschaft wirksam gewordenen tabellenwirksamen Tariferhöhungen; deren Bandbreite liegt zwischen 2,0 % und 4,5 %. 2. Zusätzlich erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer und die Angestellten monatliche Festbeträge, und zwar für die Zeit vom 1. Juni bis zum 31. März 2008 in Höhe von 0,4 % und für die Zeit vom 1. April 2008 bis 31. März 2009 in Höhe von 0,5 % ihres Monatseinkommens. Durch Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Vereinbarung können diese Festbeträge verringert werden oder ganz entfallen. 3. Die in den alten Bundesländern geltenden Mindestlöhne werden mit Wirkung vom 1. September 2008 auf 10,70 Euro (Mindestlohn 1) bzw. auf 12,85 Euro (Mindestlohn 2) erhöht. Für die neuen Bundesländer werden erst im Jahre 2008 gesonderte Mindestlohnverhandlungen durchgeführt. 4. Die Ausbildungsvergütungen werden in den alten Bundesländern ab 1. Juni 2007 um 3,1 % und ab September 2008 um 1,6 % erhöht. In den neuen Bundesländern wird eine Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze um 300 angestrebt. Wird dieses Ziel erreicht, blei-

ben die Ausbildungsvergütungen bis zum 31. März 2009 unverändert.

5. In den neuen Bundesländern wird die seit dem Jahre 1997 bestehende Möglichkeit, die Tariflöhne durch betriebliche Vereinbarungen zu unterschreiten (sog. Beschäftigungssicherungsklausel) ab 1. Januar 2008 eingeschränkt. Bisher können die Tariflöhne und -gehälter durch Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Vereinbarung bis zu 10 % unterschritten werden, ab 1. Januar 2008 nur noch bis zu 8 %. 6. In den alten Bundesländern wird erstmals die Möglichkeit geschaffen, während der Laufzeit des Lohntarifvertrages durch Firmentarifverträge mit der Gewerkschaft die Tariflöhne um bis zu 8 % unterschreiten. Dabei handelt es sich nicht um eine wirtschaftliche Notlagenklausel, sondern um eine Öffnungsklausel, die in jedem Betrieb unabhängig von dessen wirtschaftlicher oder sonstiger Situation genutzt werden kann (unkonditionierte Öffnungsklausel). Ob, in welcher Weise, in welchem Umfang, für welchen Zeitraum und für welche Teile des Betriebes eine entsprechende Vereinbarung erfolgt, bleibt allerdings den Verhandlungen zwischen dem Betrieb und der Gewerkschaft vorbehalten.

Dipl.-Kfm. Peter Huber, langjähriger ZDB-Vizepräsident und Verhandlungsführer der Bau-Arbeitgeber, erhält für seine Verdienste um die Sozial- und Tarifpolitik den Ehrenring des Deutschen Baugewerbes. ZDB-Präsident Loewenstein würdigte seine beispielhafte ehrenamtliche Tätigkeit. „Sein Wirken ist verbunden mit herausragenden und bis heute stark nachwirkenden tarifpolitischen Erfolgen. Ihm ist es stets darum gegangen, etwas für die Branche und damit für seine Unternehmerkollegen zu bewegen.”

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Lohnentwicklung im Baugewerbe Die Lohnentwicklung, die sich aus den Tarifabschlüssen der letzten Jahre für das Baugewerbe ergibt, kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Daraus sind die Auswirkungen des von der Gewerkschaft erstreikten Lohnabschlusses für die Jahre 2002 und 2003, die Auswirkungen der beiden Nullrunden in den Jahren 2004 und 2005 und die Auswirkungen der zum 1. Januar 2006 vereinbarten Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich (Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche) erkennbar. Lohnentwicklung im Baugewerbe (West) 2001

LG 4 = 13,98 €

2002 2003

+ 3,2 % +2,4 %

2004 2005 2006

----- 2,5 % +1,0 %

2007 2008

+ 3,1 % + 1,5 % + 1,0 %

Auch hinsichtlich der zukünftigen Verhandlungsführung haben wir uns neu aufgestellt und erste Lehren aus der diesjährigen Tarifrunde gezogen. Zukünftig werden fünf Regionen und zusätzlich das Ausbaugewerbe in unserer Verhandlungskommission durch jeweils einen Vertreter repräsentiert sein.

Tarifliche Zusatzversorgung im Baugewerbe

LG 4 = 15,48 €

Differenz

+ 1,50 €

durchschnittliche Lohnerhöhung (7 Jahre)

+ 1,5 %

Mit dem im Jahr 2007 erreichten Verhandlungsergebnis haben die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes wieder einmal tarifpolitisches Neuland betreten. Die Süddeutsche Zeitung hat dies in ihrer Ausgabe vom 5. Juni 2007 wie folgt kommentiert: „Kaum ein anderer Vertrag enthält derart umfassende Öffnungsklauseln und regionale Sonderregelungen wie dieser. Die Tarifvereinbarung ist der sehr unterschiedlichen Lage der Baubranche gerecht geworden und hat die Belange großer und kleiner Betriebe strikter als bisher berücksichtigt. Die Baugewerkschaft hat sich sehr weit nach vorn bewegt.“ Gleichwohl reicht die gewonnene Flexibilität im Entgeltbereich nicht aus, um auch nur annähernd den Grundsatz „gleicher Lohn für 32

gleiche Arbeit“ für alle auf deutschen Baustellen Tätigen durchzusetzen. Deshalb ist eine gemeinsame Kommission aller drei Tarifvertragsparteien zur Verbesserung der tarifpolitischen Gesamtsituation eingesetzt worden. Diese hat den Auftrag, eine neue Tarifstruktur zu finden, durch die den Mitgliedsbetrieben, die an unsere Tarifverträge gebunden sind, keine weiteren Nachteile im Wettbewerb entstehen. Diese Kommission wird zu Beginn des Jahres 2008 ihre Arbeit aufnehmen.

Im Jahr 2007 konnte die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien auf ihr 50jähriges Bestehen zurückblicken. Am 31. Oktober 1957 erteilte das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen, Berlin, der ZVK die Erlaubnis, ihren Geschäftsbetrieb als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit aufzunehmen. Am 1. Januar 1958 nahm die ZVK ihre Tätigkeit auf, die ersten Rentenbeihilfen konnten im Januar 1959 ausgezahlt werden. Seit ihrer Gründung erhielten über 1 Million ehemalige Arbeitnehmer unseres Wirtschaftszweiges eine zusätzliche ZVKRentenbeihilfe neben der gesetzlichen Rente. 50 Jahre nach ihrer Gründung zählt die ZVK mit ca. 600.000 Versicherten, über 430.000 Beziehern von Rentenbeihilfeleistungen und einer Bilanzsumme von ca. 3 Mrd. Euro zu den größten Pensionskassen Deutschlands. Im Rahmen eines Festaktes zum 50jährigen Bestehen der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes wurde auch das langjährige ZDB-Vorstandsmitglied (1970 - 1994) BauIng. Hans Langemann aus Köln als einer der „Männer der ersten Stunde“, der als Aufsichtsratsmitglied den Aufbau der ZVK über 32 Jahre (1961 bis 1993) ganz wesentlich beeinflusst hat, mit der Goldenen Ehrennadel der ZVK ausgezeichnet.


Die sozialpolitischen Erfolge der ZVK sind auch in einer Festschrift unter dem Titel „Soziale Sicherheit durch Sozialpartnerschaft“ gewürdigt worden. Die Herausgeber dieser Festschrift haben hervorgehoben, dass die betriebliche Altersversorgung ein frühes Betätigungsfeld der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes gewesen sei, die dadurch zu Vorreitern in diesem Bereich geworden seien. Auch mit der Einführung einer tariflichen Zusatzrente im Baugewerbe unmittelbar nach Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes im Jahre 2002 (sogenannte Riesterreform) hätten die Tarifparteien der Bauwirtschaft ihre Pionierrolle erneut unter Beweis gestellt. 50 Jahre später, d.h. im vergangenen Jahr, stand aber die Sanierung dieses Zusatzversorgungssystems und die zukünftige Finanzierung der tariflichen Rentenbeihilfeleistungen auf dem Prüfstand. Bereits in den im Jahre 2002 geführten Tarifverhandlungen war allen Beteiligten klar, dass drei Stellschrauben zur Disposition gestellt werden mussten:

eingeräumt. Die Schaffung solider Finanzierungsgrundlagen und die Vermeidung einer Ausuferung der Versorgungslasten sind nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gewichtige Gründe für eine Änderung der Versorgungsregelungen und die vorgenommene Kürzung der Rentenbeihilfen im Baugewerbe. Fünf Jahre nach dieser ZVK-Reform 2002 musste ein zusätzlicher Mehrbedarf zur Finanzierung der Rentenbeihilfen gedeckt werden, nachdem neue Finanzierungslücken insbesondere durch die höhere Lebenserwartung der Rentenbeihilfebezieher und strengere Anforderungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BaFin) festgestellt worden waren. Deshalb wird der ZVK-Beitrag in zwei Schritten zum 1. Januar 2008 um 0,6 Prozentpunkte und zum 1. Januar 2009 um weitere 0,6 Prozentpunkte erhöht werden.

1. das bisherige Finanzierungssystem, 2. die zukünftige Kostenbelastung der Arbeitgeber und

3. das zukünftige Versorgungsniveau von

Rentenanwärtern und Rentenbeziehern.

Dabei standen die Tarifvertragsparteien in ihren Tarifverhandlungen über eine Reform der Zusatzversorgung, die am 1. Januar 2003 in Kraft getreten war, vor der schwierigen Aufgabe, sich in einem durch die Rechtsprechung bisher nicht abgesicherten Bereich zu bewegen. Die im Jahre 2002 getroffene Entscheidung, einerseits den ZVK-Beitrag anzuheben, andererseits die Finanzierung der Zusatzversorgung von dem Umlageverfahren auf das Kapitaldeckungsverfahren umzustellen und zugleich die tariflichen Leistungen für Rentenbeihilfeempfänger um 5 % und für Rentenanwärter um 9 % abzusenken, barg ein erhebliches Prozessrisiko in sich. Erst durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. August 2007 konnte Rechtssicherheit und zugleich finanzielle Planungssicherheit erreicht werden. Darin hat das Bundesarbeitsgericht die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Kürzung der tariflichen Rentenbeihilfen für rechtmäßig gehalten und den Tarifvertragsparteien diesbezüglich einen weiten Gestaltungsspielraum

Im regen Meinungsaustausch, Heinrich Tiemann, Staatssekretär im Bundeskanzleramt, und ZDB-Vizepräsident Frank Dupré.

Wegen dieser notwendigen Anhebung des ZVK-Beitrages ist im Rahmen der Tarifrunde 2007 auch über eine Senkung des zusätzlichen Urlaubsgeldes verhandelt worden, und zwar mit dem von den Arbeitgebern verfolgten Ziel, eine Umschichtung der Beitragsbelastung innerhalb der Sozialkassenverfahren zu erreichen. Die Gewerkschaft war bereit, das zusätzliche Urlaubsgeld, das bisher 30 % des Urlaubsentgelts beträgt, ab 1. Januar 2008 auf 25 % zu senken. Diese Verringerung wird sich positiv auf den Urlaubskassenbeitrag auswirken. Trotz der stufenweisen Anhebung des ZVK-Beitrages konnte so verhindert werden, dass der Sozialkassenbeitrag insgesamt in den nächsten beiden Jahren 2008 und 2009 die 20Prozent-Marke erreicht. 33


Arbeitgeberverband / Sozialpolitik Erste Erfahrungen mit dem SaisonKurzarbeitergeld Die Einführung des von uns mit konzipierten gesetzlichen Saison-Kurzarbeitergeldes war als das alles überragende sozial- und tarifpolitische Thema des Jahres 2006 bezeichnet worden. Wir hatten uns davon eine größere Flexibilität der Betriebe sowohl bei Auftragsmangel als auch bei Schlechtwetter in den Wintermonaten versprochen. Die Politik erwartet davon einen deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit in der Schlechtwetterzeit. Inzwischen liegen erste Wirkungs- und Kostenanalysen der Bundesagentur für Arbeit für die erste Schlechtwetterperiode nach Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes vor. Danach kann eine positive Zwischenbilanz gezogen werden:

1. Nach einer ersten vorsichtigen Einschät-

zung hat die Neuregelung zu einem Abbau der Winterarbeitslosigkeit und zu einer Verstetigung der Beschäftigung in der Schlechtwetterperiode 2006/2007 geführt, wodurch die Versichertengemeinschaft nach einer ersten Auswertung voraussichtlich um mehr als 100 Mio. Euro entlastet wurde.

2. Durch die Einführung des Saison-Kurz-

arbeitergeldes sind in erheblichem Umfang Entlassungen vermieden worden. Die Winterarbeitslosigkeit der Bauarbeiter war um mehr als ein Drittel niedriger als im Vorjahr.

3. Arbeitgeberbefragungen in 15 ausgewählten Agenturbezirken haben ergeben, dass die neuen Leistungen eine hohe Akzeptanz bei den Arbeitgebern des Baugewerbes erfahren. Durch das Kundenbarometer der SOKA-BAU ist diese hohe Akzeptanz bestätigt worden.

4. Die unter Beteiligung der Arbeitnehmer

auf 2,0 % der Bruttolohnsumme festgelegte Winterbeschäftigungs-Umlage hat sich bisher als auskömmlich erwiesen.

5. Die im Gesetzgebungsverfahren geäußer-

te Befürchtung, durch die Gewährung eines Saison-Kurzarbeitergeldes von der ersten Ausfallstunde an könnte die Bereitschaft der Arbeitnehmer zurückgehen, Arbeitszeitguthaben anzusparen und Arbeitszeitkonten zur Überbrückung von Ausfallstunden zu nutzen, wird 34

durch die ersten Erfahrungen widerlegt. Der Umfang der aufgelösten Arbeitszeitguthaben-Stunden hat sich um ein Drittel auf 12 Mio. Stunden erhöht. Die Motivation der Arbeitnehmer, Guthaben anzusparen, ist somit offensichtlich durch die Erhöhung des Zuschuss-Wintergeldes auf 2,50 Euro tatsächlich gesteigert worden. Insgesamt kann somit der Start der SaisonKurzarbeitergeldregelung im letzten Winter für alle Beteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versichertenwirtschaft), allerdings unter den klimatisch günstigen Bedingungen eines milden Winters, als gelungen bezeichnet werden.

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe Als einziger Wirtschaftszweig kann das Baugewerbe das Instrument der Zeitarbeit nicht nutzen, weil seit 1982 ein gesetzliches Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes besteht. Durch dieses Verbot fühlen sich die Betriebe unseres Wirtschaftszweiges von Anfang an diskriminiert. Die ursprünglichen Gründe für dieses Verbot sind nicht mehr vorhanden. Dieser Status quo ist für das deutsche Baugewerbe nicht länger akzeptabel. Wir fordern daher, dass auch das deutsche Baugewerbe die Möglichkeit der Zeitarbeit als Instrument einer flexiblen Personalpolitik nutzen kann. Bei Aufrechterhaltung des Verbotes soll die Zeitarbeit tarifvertraglich geregelt werden. Dieser Weg einer tarifvertraglichen Legalisierung der Zeitarbeit im Baugewerbe entspricht auch unserem Grundverständnis, dass den Sozialpartnern bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse eine wesentliche Rolle zukommt. Tarifvertragliche Regelungen verdienen daher immer Vorrang vor gesetzlichen Regelungen. Eine völlige Aufhebung des Verbotes erscheint uns dagegen weder wünschenswert noch derzeit politisch durchsetzbar. Wir wollen auch bei einer Legalisierung der Zeitarbeit im Baugewerbe unsere gewachsenen Tarifstrukturen beibehalten und deshalb die Zeitarbeitnehmer in unsere Bau-Mindest-


lohnregelung und in unser Sozialkassensystem einbeziehen. Bereits im Jahre 2006 sind entsprechende Gespräche über eine solche tarifvertragliche Regelung mit den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeitsbranche aufgenommen worden. Im vergangenen Jahr sind in einem ersten Spitzengespräch der IG BAU die gemeinsamen Vorstellungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes zu einer solchen tarifvertraglichen Regelung erläutert worden. Dabei haben die Arbeitgeber deutlich gemacht, dass sie daran interessiert sind, die Arbeitnehmerüberlassung tarifvertraglich zu regeln, um die Flexibilität der Betriebe zu erhöhen. Der bisher bestehende Druck, nicht ausgelastete Personalkapazitäten zu nutzen, führt nach unserer Auffassung zu einem Preisverfall. Die Möglichkeit des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern kann daher zu einer deutlichen Preisstabilisierung am Baumarkt führen. Wir streben nicht die Substitution eigener Arbeitskräfte durch Zeitarbeitnehmer an, sondern wollen lediglich die Möglichkeit schaffen, auf vorrübergehende Kapazitätsengpässe und Auftragsspitzen flexibel durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern zu reagieren. Bauarbeit soll dadurch nicht billiger, sondern flexibler werden. Die Gewerkschaft reagierte auf diese Vorstellungen zwar zunächst zurückhaltend, aber durchaus gesprächsbereit. Sie hat eigene Vorstellungen zu einer solchen tarifvertraglichen Regelung angekündigt, die zum Gegenstand weiterer Gespräche gemacht werden sollen. ZDB-Präsident Dr. Loewenstein hat unsere Vorstellungen wiederholt öffentlich verdeutlicht, z.B. auf dem Bundeskongress der Interessengemeinschaft Zeitarbeit im April 2007 in Frankfurt und auf dem Zeitarbeitskongress der Freien Demokratischen Partei im November 2007 in Berlin.

EU-Osterweiterung Die acht neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aus Mittel- und Osteuropa, das sind Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn genießen die Grundfreiheiten des EU-Vertrages bisher nur in eingeschränktem Umfang. Nach dem Beitrittsvertrag gelten für sie mindestens bis zum 30. April 2009, längstens jedoch bis zum 30. April 2011 folgende Übergangsregelungen: 1. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wurde ausgesetzt. Aufgrund dessen gelten besondere Vorschriften für den Arbeitsmarktzugang. 2. Die Dienstleistungsfreiheit ist hinsichtlich der Entsendung von Arbeitnehmern in einzelnen Wirtschaftszweigen – so auch in der Bauwirtschaft – eingeschränkt. Aufgrund dessen kann eine Dienstleistungserbringung mit eigenem Personal aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nur im Rahmen des deutschen Arbeitsgenehmigungsrechts und nur in einem auf bilateraler Grundlage geregelten Werkvertragsverfahren (sog. Kontingentregelung) erfolgen. Wir haben für das deutsche Baugewerbe eine Verlängerung der Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und für die Dienstleistungsfreiheit bis zum Jahre 2011 gefordert, weil ein vorzeitiges Auslaufen dieser Übergangsregelungen zu schwerwiegenden Störungen des Bauarbeitsmarktes führen würde. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Möglichkeit, beide Grundfreiheiten während einer insgesamt siebenjährigen Übergangsfrist (sog. „2+3+2-Modell“) zu beschränken. Diese Möglichkeit muss für das Baugewerbe aus folgenden Gründen voll ausgeschöpft werden:

1. Der Lohnkostendruck würde sich verschärfen. 2. Der hohe Lohnkostenanteil und die hohe Sozialabgabenlast im personalintensiven Bauhandwerk sowie das bestehende Lohngefälle zwischen Deutschland und den Beitrittsstaaten würde die deutschen Baubetriebe konkurrenzunfähig machen.

35


3. Die bestehenden Vollzugsdefizite bei der

ganisation zu straffen, leistungsfähige Unfallversicherungsträger zu schaffen und das Leistungsrecht zielgenauer zu definieren.

4. Das besondere Problem der Scheinselb-

Um diese Ziele zu erreichen, wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene eingerichtet, die im Jahr 2006 ein Eckpunktepapier zur Reform der Organisation der gewerblichen und der öffentlich-rechtlichen Unfallversicherungsträger sowie des Leistungsrechts vorgelegt hatte. Auf der Basis dieses Eckpunktepapiers sollte das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis Februar 2007 einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs hat sich jedoch im Jahr 2007 erheblich verzögert, so dass das BMAS das Gesetzgebungsvorhaben aufgeteilt hat: zum einen in einen Organisationsteil, der die Neugliederung der Berufsgenossenschaften und die Neuorganisation des Dachverbandes sowie die Einführung des für die Bauwirtschaft wichtigen Überaltlastausgleichs beinhaltet und zum anderen in eine Reform des Leistungsrechts.

Mindestlohnkontrolle müssen zunächst abgebaut werden. ständigkeit durch ein Unterlaufen der Mindestlohnregelung durch Ein-Mann-Betriebe muss zunächst gelöst werden.

5. Bei vorzeitigem Auslaufen der Übergangs-

fristen wäre ein weiterer Anstieg der Illegalität zu befürchten. Auch der notwendige Bedarf an Spezialfacharbeitern im Inland kann nach unserer Überzeugung aus eigener Kraft bewältigt werden. Die Ausbildungsquote im Baugewerbe ist mit über 6 % überdurchschnittlich hoch. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge steigt seit dem Jahre 2006 wieder an. Zahlreiche Baubetriebe bilden über den eigenen Bedarf hinaus aus. Der sich abzeichnende Mangel an qualifizierten Bauingenieuren stellt ein europaweites Problem dar und kann nicht durch eine übereilte Öffnung des Arbeitsmarktes beseitigt werden. Das volle Ausschöpfen der Übergangsfristen ist somit notwendig, um die heimischen Baubetriebe schrittweise auf den Wettbewerb mit Konkurrenzbetrieben aus den mittel- und osteuropäischen Nachbarländern vorzubereiten, die zu einem großen Teil mit einem deutlich niedrigeren Lohnniveau und einer geringeren Steuer- und Abgabenlast arbeiten. Aufgrund der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit wäre bei vorzeitigem Auslaufen der Übergangsregelungen mit verstärkten Spannungen auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen. Eine solche Entwicklung darf die Bundesregierung nicht zulassen.

Reform der gesetzlichen Unfallversicherung Einen Schwerpunkt der Lobbyarbeit des ZDB bildete im Jahr 2007 erneut die gesetzliche Unfallversicherung. Ziel unserer Aktivitäten war dabei eine Entlastung der Bauunternehmen bei den Beiträgen zu den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, das System der gesetzlichen Unfallversicherung zukunftssicher zu machen und dabei die Or36

Von Seiten des Ministeriums wurden zu dem Organisationsteil, der den Überaltlastausgleich enthält, Ende 2006 und Anfang 2007 insgesamt drei Arbeitsentwürfe vorgelegt. Diese enthielten keine Festlegung über den Verteilungsschlüssel in dem Überaltlastkonzept. Dieser Verteilungsschlüssel hat jedoch entscheidende Bedeutung für die Höhe der Ausgleichszahlung, die die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft im Rahmen des Überaltlastkonzeptes erhalten soll. Die Entlastungswirkung zugunsten der BG BAU und damit zugunsten der allein die Beiträge zahlenden Unternehmen der Bauwirtschaft hängt dabei entscheidend davon ab, dass ein Verteilungsschlüssel gewählt wird, der besonders nach Maßgabe der Arbeitsentgelte ermittelt wird. Wir haben in vielerlei Gesprächen mit Abgeordneten, mit Vertretern von Parteien und Ministerien für eine möglichst hohe finanzielle Entlastung der Bauunternehmen bei der Ausgestaltung des Überaltlastenkonzeptes geworben. Vor der Entscheidung der BundLänder-Arbeitsgruppe im Frühjahr 2007 haben wir auf Bundes- und unsere Mitgliedsverbände auf Landesebene auf die erheblichen finanziellen Belastungen der Betriebe der Bauwirtschaft durch die hohen Beiträge der Berufsgenossenschaften hingewiesen.


Dieses Lobbying auf Bundes- und Länderebene hat u.a. dazu beigetragen, dass sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bei dem Überaltlastkonzept auf einen Verteilungsschlüssel geeinigt hat, der zu 70 % nach Arbeitsentgelten und zu 30 % nach Neurenten aufgeteilt ist. Bei einer Realisierung dieses Verteilungsschlüssels würde dies eine jährliche Ausgleichszahlung zugunsten der BG der Bauwirtschaft in Höhe von 270-290 Mio. Euro bedeuten. Der zweite Teil des Arbeitsentwurfs zur Reform der Unfallversicherung, mit dem das Leistungsrecht reformiert werden soll, wurde von der Bundesregierung jedoch erst im Mai vorgelegt. Bei der Reform des Leistungsrechts sollten nach dem Eckpunktepapier insbesondere das Verhältnis von Unfallrente und Altersrente neu geordnet, Überversorgungen im Bereich der Unfallrenten abgebaut sowie die Anerkennungsvoraussetzungen im Berufskrankheitenrecht präzisiert werden, so dass das Risiko der Übernahme von Volkskrankheiten durch die Unfallversicherung verringert werden kann. Zudem war geplant, Kleinstrenten häufiger abzufinden, so dass sich die Verpflichtung zu lebenslangen Rentenzahlungen deutlich minimieren würde. Eine Einigung über den Wegfall des Wegeunfallrisikos oder des Leistungsanspruchs bei Schwarzarbeit war innerhalb der großen Koalition dabei leider nicht konsensfähig. Eine genauere Analyse des von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgelegten Arbeitsentwurfes zum Leistungsrecht machte jedoch deutlich, dass die Leistungen für die Versicherten z. T. deutlich ausgeweitet worden wären. Insbesondere sah der Arbeitsentwurf des BMAS höhere Leistungen an Schwerverletzte sowie höhere Rentenleistungen vor. Ebenso schlug das BMAS eine deutliche Ausweitung des Prinzips „Rehabilitation vor Rente“ mit einem finanziellen Mehraufwand pro Jahr von rd. 200 Mrd. Euro allein in diesem Bereich vor. Auch die Neuordnung des Verhältnisses von Unfallrente und Altersrente entsprach in keiner Weise den Vorstellungen der Arbeitgeberseite, da der Arbeitsentwurf eine Belastung der Unfallversicherung mit den Arbeitsmarktrisiken sowie deutliche Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten vorsah, die zu Mehrausgaben bei allen gewerblichen Berufsgenossenschaften von rd. 400 Mio. Euro/Jahr in den nächsten 30 Jahren

geführt hätten. Der von Seiten des BMAS vorgelegte Arbeitsentwurf war daher aus Arbeitgebersicht absolut inakzeptabel, da dieser für die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, je nach Arbeitnehmer- und Rentnerentwicklung, jährliche Mehrkosten von 40-60 Mio. Euro bedeutet hätte. Der ZDB und die anderen Arbeitgeberverbände haben sich daraufhin massiv gegen die Reform des Leistungsrechts in dieser Form gewandt. Dies hat dazu geführt, dass die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs immer wieder verschoben wurde, da insbesondere die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die von dem BMAS vorgeschlagenen Änderungen im Leistungsrecht abgelehnt hat. Der ZDB hat sich daher sowohl an die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD sowie an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales gewandt und für eine Trennung von Leistungsrecht und Organisationsteil geworben, da nur so eine zeitnahe Verabschiedung des Organisationsteils einschließlich des für die Bauwirtschaft so wichtigen Überaltlastkonzepts möglich ist. Mit der Thematik hat sich schlussendlich der Koalitionsausschuss im November 2007 befasst und eine Teilung des Gesetzgebungsvorhabens in der vom ZDB favorisierten Form zugestimmt. Aufgrund des Rücktritts von Bundesarbeitsminister Müntefering wurde der Referentenentwurf erst am 28. November 2007 veröffentlicht. Dieser sieht bei der Überaltlast einen Verteilungsschlüssel vor, der die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft mit einer jährlichen Summe von 270-290 Mio. Euro entlastet, abhängig von der Entwicklung der Entgeltsumme und der Anzahl der Unfallrentner. Vorgesehen ist, dass der Referentenentwurf im Dezember 2007 bzw. im Januar 2008 durch das Bundeskabinett verabschiedet wird. Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat sollen sich sodann im Frühjahr 2008 mit dem Gesetzgebungsvorhaben befassen, so dass eine Verabschiedung vor der Sommerpause 2008 zu erwarten ist. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wird es darauf ankommen, dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Ausgestaltung des Überaltlastkonzepts nicht zu Lasten der Bauwirtschaft verändert wird.

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Arbeitgeberverband / Berufsbildung Berufsbildungsstatistik Die Lehrlingszahlen haben sich 2007 auf Vorjahresniveau stabilisiert. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hat sich um 6,4 % erhöht. Berufsbildungsstatistik der ULAK (Stichtag: 31. Dezember) 1) Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (1. Lehrjahr)

Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse

2003

11.083

38.440

2004

11.754

37.541

2005

10.843

37.128

2006

11.815

37.532

2007

12.577

38.665

Gesamtaufwand der ULAK für betriebliche und überbetriebliche Ausbildungskosten 2003

260 Mio. €

2004

270 Mio. €

2005

275 Mio. €

2006

275 Mio. €

2007

285 Mio. €

1) Die Statistik der ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) erfasst nur die betrieblichen Ausbildungsverhältnisse. In der Gesamtstatistik der Kammern werden die betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse berücksichtigt.

Zukünftige Anforderungen an die Berufsausbildung im Baugewerbe Die von der Kultusministerkonferenz prognostizierte Entwicklung der Zahl der Schulabgänger, die von 975.000 im Jahre 2007 auf nur noch 850.000 jährlich ab dem Jahre 2010 zurückgehen wird, und der sich abzeichnende 38

Fachkräftemangel, aber auch die veränderten betrieblichen Anforderungen haben uns veranlasst, der Verbesserung der Qualität der Berufsausbildung und der Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe größeres Augenmerk zu widmen. Die Möglichkeiten der Qualitätssicherung und der Qualitätsverbesserung der tarifvertraglich finanzierten überbetrieblichen Ausbildung sind zurzeit Gegenstand von Untersuchungen einer von allen drei Tarifvertragsparteien gemeinsam eingesetzten technischen Kommission. In deren Beratungen wurden im vergangenen Jahr erste zielführende Ansätze erkennbar, um den notwendigen Qualitätswettbewerb zwischen den Ausbildungszentren in Gang zu setzen:

1. Durch eine Definition von Qualitätsstandards für die überbetrieblichen Ausbildungszentren könnte verhindert werden, dass unabhängig von der Infrastruktur und der Kompetenz der Ausbilder alle Ausbildungszentren nach dem Gießkannenprinzip dieselben Erstattungsleistungen der ULAK erhalten. 2. Durch die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen und die Zertifizierung von Ausbildungszentren könnte die Qualität der überbetrieblichen Ausbildung deutlich gesteigert werden. 3. Die Wirtschaftlichkeit und die Kapazitätsauslastung der einzelnen Ausbildungszentren müssen ebenso kritisch hinterfragt werden, wie das offensichtlich sehr unterschiedliche Ausbildungsniveau in den ca. 240 überbetrieblichen Ausbildungszentren, die bei der ULAK in unterschiedlicher Trägerschaft registriert sind. Darüber hinaus muss nach unserer Auffassung insgesamt eine Strategie für eine Anpassung der überbetrieblichen Ausbildungskapazitäten an den tatsächlichen Bedarf entwickelt werden; notwendig erscheint das auch, um ein überproportionales Ansteigen des Berufsbildungsbeitrages zu verhindern. Angesichts der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung streben wir darüber hinaus eine breit angelegte Werbeoffensive für einen qualifizierten Nachwuchs im Baugewerbe an, die auch neue Überlegungen darüber einschließt, auf welche Weise wir für unseren


Wirtschaftszweig die fähigsten Lehrlinge finden können. Mit einem ersten Konzept für eine solche neue Werbeoffensive werden wir bei dem potenziellen Nachwuchs der Schüler ab der 7. Klasse versuchen, Interesse für das Erlernen eines Berufs des Baugewerbes zu wecken.

Weiterbildung als gemeinsame Aufgabe Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die IG Bauen-Agrar-Umwelt haben gemeinsam eine Internetplattform zum Auffinden von Fort- und Weiterbildungsangeboten in der Bauwirtschaft entwickelt. Die Internetseite www.weiterbildung-bauwirtschaft.de gibt einen Überblick und eine Orientierung über die Angebote von zurzeit 66 Bildungszentren der Bauwirtschaft. Angebote können nach Rubriken und Bausparten (HochTief- oder Ausbau) gezielt gesucht werden. Eine Suche nach Regionen und Bundesländern ist ebenfalls möglich. Dazu erfolgt eine Verlinkung mit den Internetadressen der einzelnen Bildungszentren. Dort können dann detaillierte Informationen zu den Lehrgängen abgefragt und Anmeldungen vorgenommen werden.

Neuordnung „Geprüfter Polier“

56. Bundesleistungswettbewerb in den bauhandwerklichen Berufen Zum 56. Mal versammelten sich die besten Junggesellinnen und Junggesellen des Bauhandwerks zum Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks („PLW – Profis leisten was“) auf Bundesebene, der einer „Deutschen Meisterschaft“ gleichzusetzen ist. Dieser fand vom 10. bis 12. November in Saarbrücken in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungszentrum AGV Bau Saar und dem Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft des Saarlandes in den Berufen Zimmerer, Maurer, Stuckateur, Beton- und Stahlbetonbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger sowie Straßenbauer statt; für die Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer wurde der Wettbewerb am 12. November 2007 in Bühl in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungszentrum des Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH durchgeführt. In Saarbrücken kämpften insgesamt 58 Teilnehmer (darunter drei Junggesellinnen) um die traditionellen Gold-, Silber- und Bronzemedaillen, um Förderpreise sowie um ausgelobte Sonderpreise. In Bühl zeigten 3 Teilnehmer in dem Beruf Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer ihr Bestes.

Verankerung der betrieblichen Praxis in den Zugangsvoraussetzungen.

Der Wettbewerb hat auch in diesem Jahr wieder ganz eindeutig die Vorzüge der betrieblichen Ausbildung herausgestellt, die Achtung vor der beruflichen Arbeit im Handwerk gestärkt und für die Ausbildungsleistungen im Bau-Handwerk überzeugend geworben. Mit den im Verlauf des Wettbewerbs gezeigten Leistungen haben die Teilnehmer einen wertvollen Beitrag für die Imageverbesserung des Bauhandwerks geleistet.

Handlungsorientierte Prüfung bezogen auf Geschäftsfelder nach neuen Prüfungsmethoden.

39. Internationale Berufsweltmeisterschaft in Japan

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Polier“ wird novelliert. Die Sozialpartner gehen mit folgenden Forderungen gemeinsam in das Neuordnungsverfahren:

Die Sozialpartner haben sich weiterhin darauf verständigt, dass parallel die Erarbeitung der Fortbildungsordnung für den Vorarbeiter und den Werkpolier bundeseinheitlich auf tarifvertraglicher Ebene erfolgen soll.

Die Wettbewerbe der Berufsweltmeisterschaft 2007 fanden vom 15. bis 18. November 2007 in Shizuoka/Japan statt. Das Bauhandwerk war durch die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Maurer und Zimmerer vertreten. Auch dabei erzielten die deutschen Teilnehmer herausragende Ergebnisse. 39


Technischer Verband

Fortschritt baut auf Fachwissen. Ob in Merkblättern, in Info-Schriften, im Intranet oder auf Seminaren und Veranstaltungen, die aktuellsten technischen Neuerungen standen für unsere Mitgliedsunternehmen immer abrufbereit zur Verfügung, damit diese besser als ihre Konkurrenten sind. Nur Verbandsbetriebe können diesen Vorteil exklusiv nutzen, für viele ein Grund, dabei zu sein.

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Fachbereich Hochbau Fachbereich Ausbau Fachbereich Verkehrswegebau

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Technischer Verband / Fachbereich Hochbau Bundesfachgruppe Hochbau (Fachverband Hoch- und Massivbau im ZDB) Im vergangenen Jahr bildete der Deutsche Mauerwerkskongress 2007 in Kassel als Gemeinschaftsveranstaltung zwischen der Bundesfachgruppe Hochbau im ZDB, der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau und dem Institut für Massivbau der Universität Kassel die zentrale Veranstaltung in unserer Arbeit. Hochkarätige Referenten und BaufachExperten aus den Bereichen Hoch- und Mauerwerksbau sowie der Wohnungswirtschaft boten die Möglichkeit, sich auf die Anforderungen künfMD Michael Halstenberg, Abteitigen Bauens lungsleiter im Bundesministerium unter veränfür Verkehr, Bau und Stadtentwickderten demolung, bei seinem überaus interessan- grafischen ten Vortrag beim Deutschen MauerBedingungen werkskongress. einzustellen. Dabei hat sich die Kooperation mit der DGfM als erfolgreich erwiesen.

In Fortsetzung bewährter Praxis traf sich der Arbeitskreis Technik/ VOB zu jeweils zweitägigen Arbeitsmeetings im Zeitraum 3./4. April 2007 in Dortmund sowie 6./7. November 2007 in Wiesensteig. Beide Sitzungen boten Gelegenheit, die begonnenen Arbeiten einer neuen Merkblatt-Sammlung Hochbau für die angeschlossenen Mitgliedsunternehmen und Dritte einvernehmlich abzuschließen. Zudem konnten die Arbeiten zu einer DIN-Normensammlung Hochbau aufgenommen werden. Im Berichtszeitraum sind neben der regelmäßigen Arbeit in den Arbeitskreisen folgende Aktivitäten als Schwerpunkte herauszuheben: • Herausgabe eines neues Merkblattes „Dränung“. • Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM). • Vorbereitung des kommenden Hochbautages 2009 in München. • Ausweitung der internen und externen Kommunikation. Arbeitskreis Technik/ VOB/C-Auslegungen Die Erarbeitung von Auslegungen zu verschiedenen Abrechnungsfragen der neuen VOB 2006 konnte beendet werden. Schwerpunktmäßig hat sich der Arbeitskreis u.a. auch mit Auslegungsfragen zu der ATV 18330 Mauerarbeiten, ATV 18331 Betonarbeiten sowie zu weiteren den Bereich Hochbau betreffenden ATV‘ en befasst.

Zum Jahresende 2007 kamen der Vorsitzende des FHMB sowie der Vorsitzende der DGfM zu einem informellen Spitzengespräch in Hannover zusammen, um die gegenwärtige baupolitische Entwicklung sowie die weitere Zusammenarbeit beider Organisationen zu erörtern. Turnusmäßig trafen sich die Landesfachgruppenleiter zu Sitzungen am 25.Mai 2007 in Leipzig sowie anlässlich des Deutschen Mauerwerkstages am 17.September 2007 in Kassel. Als ein wichtiges Ergebnis erging das einvernehmliche Votum, die Bundesfachgruppe Hochbau zusätzlich als Fachverband Hochund Massivbau (FHMB) im ZDB zu führen. 42

Betonen die gute Zusammenarbeit zwischen der DGfM und dem Fachverband Hoch- und Massivbau im ZDB, der DGfMVorsitzende Dr. Hans-Georg Leuck (l.) und Thomas Sander, Vorsitzender FHMB.


Bundesfachgruppe Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau Im Verlauf der diesjährigen Frühjahrs- und Herbsttagungen, die – wie in jedem Jahr - gemeinsam mit der Bundesfachabteilung Feuerfest- und Schornsteinbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie durchgeführt wurden, stand neben den Themen Sicherheitsund Gesundheitsschutz sowie Aus- und Fortbildung erneut die Tarifpolitik im Mittelpunkt.

Erneut durchgeführt wurde der Vorarbeiterund Werkpolierlehrgang für Mitgliedsunternehmen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes und der Deutschen Gesellschaft Feuerfest- und Schornsteinbau. Im Einzelfall wurden auch Teilnehmer aus dem Auftraggeberkreis zugelassen.

So wurde der Zusatz-TV Feuerungstechnisches Gewerbe fristgerecht zum 30.06.2007 von der Arbeitgeberseite gekündigt worden. Erste Gespräche wurden dann im Oktober 2007 aufgenommen. Nach wie vor stehen aus Sicht der Arbeitgeber folgende Verhandlungsziele im Vordergrund: • Wegfall der Lohnrelationen, • Absenkung der Erschwernis- und Zeitzuschläge, • Reduzierung der Fahrtkosten sowie • Flexibilisierung der Arbeitszeit. Zu einem Abschluß der Verhandlung dürfte es frühestens Mitte des Jahres 2008 kommen.

Die Beiträge wurden im Wesentlichen durch Mitarbeiter aus den Betrieben erbracht, auch das Schulungsprogramm wurde durch den zuständigen gemeinsamen Arbeitskreis aktualisiert.

Im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe wurde im Berichtszeitraum intensiv die Betriebssicherheitsverordnung mit den entsprechenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) behandelt. Dabei wurden zunächst die verabschiedeten bzw. im Entwurf vorliegenden Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung unter folgenden Fragestellungen behandelt: Was fordert die jeweilige TRBS? Inwieweit betrifft die TRBS den Feuerfest- und Schornsteinbau? Welche Veränderungen ergeben sich aus der TRBS für den Feuerfest- und Schornsteinbau? Eine erste Durchsicht der TRBS’en zeigte, dass eine Vielzahl von Veränderungen sich auf den Feuerfest- und Schornsteinbau auswirken können. Es wurde daher wird ein Papier erarbeitet, aus dem ersichtlich ist, welche Auswirkungen die TRBS’en haben werden. Eine erste Fassung wurde anlässlich der Herbsttagung der Betriebe des Feuerfest- und Schornsteinbaues vorgestellt.

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Technischer Verband / Fachbereich Ausbau Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturstein im ZDB Die Landesfachgruppenleiter hatten auf ihrer Sitzung am 13. September 2007 beschlossen, die Bundesfachgruppe in Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturstein (BFTN) umzubenennen. Die Arbeit der Bundesfachgruppe war in 2007 einerseits von fachlichen Tätigkeiten und Informationen für die Betriebe des Betonsteinund Terrazzohersteller-Handwerks geprägt. Darüber hinaus standen ausgesuchte Themen wie Berufsbildung und Lehrlingsentwicklung auf der Tagesordnung. Zusätzlich erhielten diejenigen Mitglieder, die bereit waren, hierfür den entsprechenden Sonderhaushalts-Obolus zu entrichten, das Mitteilungsblatt der Bundesfachgruppe BFTN mit ergänzenden Fachinformationen (6x jährlich). Veranstaltungen Im Jahr 2007 gab es folgende größere Veranstaltungen im Betonsteingewerbe: • Betonwerksteintage International vom 30.31. Januar 2007 in Berlin • Fachseminar (mit integriertem Sachverständigenseminar) vom 8.-9. März 2007 in Berlin • Jahrestagung der Bundesfachgruppe vom 13.-14. September 2007 in Göttingen • Gemeinsame Jahrestagung des Vereins Ehemaliger Ulmer Meisterschüler (VUM) und des Berufsförderungswerkes für die Betonund Fertigteilhersteller (BBF) vom 15.- 16. Oktober 2007 in Tübingen. Darüber hinaus wurden für Bundesfachgruppenmitglieder zwei weitere offene Tagungen durchgeführt: zum Travertinwerk Bad Langensalza und zu den Steinbrüchen des Elbsandsteingebirges. Die Angebote der Veranstaltungen wurden dabei sehr gut angenommen. Aus-, Fort- und Weiterbildung An der Bayerischen Bauakademie ist es mit Unterstützung der Bundesfachgruppe BFTN möglich, „ungelernte“ Mitarbeiter in den Wintermonaten über 3 Jahre zum Facharbeiter zu qualifizieren. Die Maßnahme wird dabei unter bestimmten Voraussetzungen in Teilen von der Agentur für Arbeit gefördert. 44

Technik Die DIN V 18500 „Betonwerkstein – Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Überwachung“ wurde im Dezember 2006 veröffentlicht. Im fachlichen Zusammenhang mit der DIN EN 13748 Teil 1 „Terrazzoplatten für die Verwendung im Innenbereich“ und Teil 2 „Terrazzoplatten für die Verwendung im Außenbereich“ wurden in 2007 Mitgliederinformationen und umfangreiche Beratungen notwendig. Auch der Betonwerksteinkalender als Nachschlagewerk und Argumentationshilfe für die Beratung und für Sachverständige wurde mit neuesten technischen Vorschriften und Regeln überarbeitet, so dass er in 2008 in 2. Auflage erscheinen kann. Die Arbeiten beim Standardleistungsbuch STLB 014 „Natur- und Betonwerksteinarbeiten – Teilbereich Betonwerksteinarbeiten“ sind kontinuierlich weitergeführt worden. Im Fachberaterkreis steht die ATV DIN 18333 „Betonwerksteinarbeiten“, dessen Obmannschaft die Bundesfachgruppe innehat, vor ihrer Endlesung. Der Statikaufsatz „Bemessung von Belägen und tragenden Bauteilen aus Betonwerkstein – Vorstellung komfortabler Diagramme zur optimalen Ausnutzung der Werkstoffeigenschaften“ ist veröffentlicht worden. Er stammt von Wolfram Reinhardt, dem Vorsitzenden der Bundesfachgruppe, und kann als allgemein anerkannte Regel der Technik herangezogen werden.


Bundesfachgruppe Fliesen-, Plattenund Mosaiklegerhandwerk (Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB) Technische Beratung Im Geschäftsjahr 2007 wurde die Strategie der Ausweitung des Dienstleistungsspektrums mit dem Schwerpunkt auf der technischen Beratung weiter fortgesetzt. Sachverständigen Schulung (Module I-IV) Bewerbern für das Amt des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk bietet der Fachverband Schulungen an. Kasseler SV-Tage Zur Ergänzung des Sachverständigen-Seminarprogramms bieten die Kasseler SV-Tage ein ausgewähltes Vortragsprogramm und Zeit zum Austausch. Die Vorträge behandelten dieses Jahr: Naturstein, Betonwerkstein, Putze und Verbundabdichtungen, Herstellergewährleistung, Hohlstellen von Belagsstoffen und Natursteinbelägen im Außenbereich und auf Wärmedämmverbundsystemen. Betreuung der Mitglieder Der FFN und seine Landesverbände betreuen ihre Mitglieder umfassend in allen Leistungsbereichen des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks. Um die Verbandsstruktur in den neuen Bundesländern zu stärken ist hier ein besonderes Engagement notwendig. „Innovationsforum Fliesen und Naturstein“ im Rahmen der Messe „Farbe–Ausbau& Fassade“ Erstmals führte der Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB seine Jahresveranstaltung im Rahmen einer Ausbaumesse gemeinsam mit der EUF (Europäische Union der Fliesenfachverbände) unter dem Namen „Innovationsforum Fliesen und Naturstein“ durch. Werbung und PR Es wurden zwei neue Konzepte für Werbezwecke für die Landesverbände entwickelt, die einen bundesweit einheitlichen Wiedererkennungseffekt für das Fliesenlegerhandwerk bewirken: „Ihr Fliesenlegermeister weiß wie´s geht“ und „Verleger verlegen“.

Mit dem neuen Internetauftritt konnten neue Serviceangebote für die Betriebe des Verbandes geschaffen werden: Die Fliesenleger-Suchmaschine, kostenlose Mitgliedervisitenkarte, Extrabereiche für die Ausschüsse und eine Sachverständigenplattform. Öffentlichkeitsarbeit Der Fachverband führte anlässlich der stone+tec 2007 in Kooperation zwei Natursteinseminare durch und beteiligte sich auch an der Messe „Farbe, Ausbau & Fassade“ in Köln, u.a. mit Sonderaktionen wie z.B. „Lebende Werkstatt“ sowie durch Fachvorträge und Seminare. Die Gespräche mit der Fliesenindustrie und dem Fliesenhandel wurden fortgeführt und die Zusammenarbeit vertieft. Dabei haben wir gemeinsame Aktionen entwickelt, um die Werbewirksamkeit zu steigern. Technischer Ausschuss Der Technische Ausschuss des Fachverbandes befasste sich mit der Überarbeitung und Neufassung von Regelwerken. Folgende Merkblätter konnten mit Stand Juni 2007 veröffentlicht werden: - Toleranzen im Hochbau - Beläge auf Gussasphaltestrich - Reinigen, Schützen, Pflegen - Beläge auf Zementestrich. Darüber hinaus wurden folgende Merkblätter überarbeitet und stehen kurz vor der Veröffentlichung: - Verbundabdichtungen - Belagskonstruktionen außerhalb von Gebäuden. Arbeitskreise - DIN 18157 Teile 1-3, Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren, - DIN 18195 Bauwerksabdichtungen - Untersuchungsauftrag - Schimmelpilze in privaten Schwimmbädern. 45


Bundesfachgruppe Holzbau und Ausbau (Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB) Das Jahr 2007 war für das Zimmerer- und Holzbaugewerbe ernüchternd. Die gute Auftragslage des Vorjahres erwies sich leider als Strohfeuer. Nur im ersten Quartal profitierten die Betriebe noch vom „Bauboom 2006“, der als Vorzieheffekt der Mehrwertsteuererhöhung zu verdanken war. Insgesamt kann man immer mehr von einer Firmen-, statt von einer Branchenkonjunktur sprechen. Betriebe, die im hochwertigen Holzhausbau tätig sind, haben gut zu tun. Ebenfalls besser sieht es bei Gewerbebauten aus. Aufgrund der Betriebsgröße mit durchschnittlich 5,6 Mitarbeitern profitieren davon nur die wenigen größeren Betriebe, die seit jeher Gewerbebauten errichten. Sonst sorgt der Wegfall der Eigenheimzulage neben der erhöhten Mehrwertsteuer nachhaltig für einen Einbruch beim Eigenheimbau. Die Zukunft für das Zimmerer- und Holzbaugewerbe liegt in der energetischen Modernisierung. Die Nachfrage zieht jedoch nur langsam an. BDZ-Vision 21 Im Frühling präsentierte der BDZ die BDZ-Vision 21 (www.bdz-vision21.de). Diese ist die Basis für die Zusammenarbeit aller Beteiligten in der BDZ-Verbandsorganisation - vom Innungsbetrieb über die Innung, den Landesverband zur Gemeinschaft des BDZ als Klammer aller Mitglieder der Verbandsorganisation. Das Leitbild lautet „E.R.F.O.L.G.“. Jeder Buchstabe steht für einen anderen Wert: Engagement, Respekt, Fortschritt, Offenheit, Leistung und Gemeinschaft. Aufbauend auf diesen Werten hat sich der BDZ vier Hauptziele gesetzt: 1. Marktpräsenz des Zimmerer- und Holzbaugewerbes, 2. Steigerung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit in unseren Betrieben durch permanente technische und betriebswirtschaftliche Weiterentwicklung, 3. Stärkung der Marktposition und der Handlungsfähigkeit der Betriebe, 4. Gestaltung und Durchsetzung einer zukunftsweisenden Aus- und Weiterbildung im Zimmerer-Handwerk. 46

Bundeskongress des BDZ und des ZVDH in Saarbrücken Erstmals fand im April 2007 in Saarbrücken ein gemeinsamer Bundeskongress des BDZ mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) statt. Die Veranstaltung war der gelungene Start zu einer engeren Zusammenarbeit beider Verbände.

Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (2.v.l.) war einer der Hauptredner beim Bundeskongress. Mit auf dem Podium v.l.: Karl-Heinz Schneider, Präsident des ZVDH, Ullrich Huth, Vorsitzender des BDZ und die Moderatorin MarieElisabeth Denzer vom Saarländischen Rundfunk.

Deutscher Holzbaupreis 2007 Im Rahmen der LIGNA+ wurden im Mai 2007 in Hannover die Preisträger des Deutschen Holzbaupreises 2007 präsentiert, der erneut u.a. vom BDZ ausgelobt worden war. Die Jury hatte knapp 200 Arbeiten zu bewerten. Gütesicherung Ingenieurholzbau Unter maßgeblicher Beteiligung des BDZ wurde das RAL-Gütezeichen Ingenieurholzbau entwickelt. Träger des neugeschaffenen Zeichens ist die Gütegemeinschaft Holzbau – Ausbau – Dachbau e.V. (GHAD) in Berlin. Zimmermeister modernisieren Zur Marketingunterstützung im Bereich der energetischen Modernisierung haben die Leistungspartner und der BDZ die Kampagne „Komplett Modernisieren mit dem Zimmererhandwerk“ gestartet. Auf der neuen Internetseite www.zimmermeister-modernisieren.de werden die Vorteile der energetischen Modernisierung aufgezeigt. Im Mittelpunkt der Seite stehen mehrere Bautagebücher, die Schritt für Schritt verschiedenste Modernisierungsmaßnahmen an realen Bauprojekten beschreiben.


Bundesfachgruppe Stuck-PutzTrockenbau (Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB) Das Geschäftsjahr 2007 war durch zahlreiche Messeaktivitäten geprägt. Der Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB präsentierte sich auf einer über 800 m2 großen Ausstellungsfläche auf der „Farbe - Ausbau & Fassade“, die vom 18. bis 21. April 2007 in Köln stattgefunden hatte. Die dort präsentierten Beiträge des Wettbewerbs „Phantasiewelten – die Suche nach dem Machbaren“ und des Kunst- und Designwettbewerbs „Latente Talente“ fanden ausgesprochen große Aufmerksamkeit bei den Messebesuchern. Die Ergebnisse des Wettbewerbs „Latente Talente“ betonten die künstlerischen Möglichkeiten der Gestaltung mit Stuckgips. Die „Phantasiewelten“ präsentierten sich in Form von sieben skulptural in Trockenbauweise gestalteten Kuben und einer durch futuristisches Design zukunftsweisenden Hotelsuite. Die Jury kürte am Ende alle Wettbewerbsteilnehmer zu Siegern, da sämtliche Wettbewerbsbeiträge durch ein phantastisches Design und eine meisterliche Ausführung bestachen. So konnten alle Beteiligten des Wettbewerbs mit einem eindrucksvollen Workshop, der von der Sto-Stiftung Anfang Oktober 2007 in Stühlingen ausgerichtet wurde, belohnt werden. Im Rahmen des Workshops wurden den Teilnehmern äußerst interessante Vorträge u. a. zu den Themen Wohngesundheit, energetische Gebäudemodernisierung, Wohnen im Jahr 2020 sowie zu verschiedenen neuartigen Produktentwicklungen geboten. Die „Phantasiewelten“ wurden zur Eröffnung der neuen Messe in Stuttgart vom 19. bis 21. Oktober 2007 noch einmal gezeigt. Ein weiterer Höhepunkt des Jahres 2007 war der 3. Branchentreff-Ausbau, zu dem der Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB sowie der Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB am 18. Oktober 2007 auf die Burg Staufeneck bei Salach eingeladen hatten. Unter dem bewährten Motto „Gemeinsam die Zukunft gestalten“ diskutierten die Initiatoren gemeinsam mit zahlreichen Teilneh-

mern aus der Baustoffindustrie, des Baustoffhandels und weiteren Verbänden die Vortragsthemen „Auswirkungen des Klimawandels“ und „Strategiediskussion zum zukünftigen Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft“. Das mittlerweile schon traditionelle Benefizturnier „Ausbau–Golfcup“ fand am Vortag zu Gunsten der Sozialsponsoring-Aktion „KidsKlinik – Mit Herz zum Erfolg!“ statt, wobei ein erfreulicher Spendebetrag für den wohltätigen Zweck verbucht werde konnte. Normung Auch im Jahr 2007 hat der Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB wieder aktiv in nationalen und internationalen Gremien an der technischen Normung mitgewirkt. Mitte Oktober 2007 konnte die Fertigstellung des Ergänzungsbandes zur Merkblattsammlung Ausbau und Fassade angekündigt werden. Bei der Erarbeitung der Veröffentlichung hatte der Technische Ausschuss des Verbandes einen beachtlichen Beitrag geleistet. Forschung und Entwicklung Auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung ist der von uns initiierte und gemeinsam mit den Projektpartnern TU Dresden, OderSun AG und Sto AG im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingereichte Forschungsantrag einer PVWDVS-Fassade hervorzuheben. Gegenstand ist die Erforschung einer Fassade aus neuartigen, dünnschichtigen Photovoltaikelementen (PV), die durch Verklebung in ein Wärmedämm-Verbundsystem integriert werden. Sozialsponsoring KidsKlinik Am 12. Januar 2007 wurden in Anwesenheit des Schirmherren Dr. Günther Beckstein, zu dem Zeitpunkt noch Bayerischer Staatsminister des Inneren, die renovierten Krankenzimmer und Flure der Cnopf’schen Kinderklinik in Nürnberg übergeben. Darüber hinaus konnte auch das „KidsKlinik“-Projekt Dresden, bei dem die Räumlichkeiten der therapeutischen Wohngruppe Dresden-Pieschen kinderfreundlich gestaltet und renoviert wurden, eröffnet werden. 47


Bundesfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz Deutsche Isolierertage vom 11.-13. Mai 2007 in Rust/Südbaden Mit den Deutschen Isolierertagen 2007 wurde erneut ein besonderes Arbeitsforum geboten, auf dem sich das Isolierhandwerk selbstbewusst und zukunftsorientiert darstellte. Das Motto der Veranstaltung lautete in diesem Jahr „Verantwortung hat Zukunft“. „Mit dieser Mischung, dem neuen Outfit und neuen Inhalten wollen wir weg von den eingefahrenen Strukturen“, so der Bundesvorsitzende Peter W. Baum. Mitgliederversammlung der Fördergemeinschaft Dämmtechnik Ganz im Zeichen der verstärkten Aktivitäten für mehr Qualität im Isolierhandwerk und Service am Kunden stand auch die Mitgliederversammlung der Fördergemeinschaft Dämmtechnik, die am 11. Mai 2007 in Rust stattfand. Dabei wurde Thomas Graber zum neuen Geschäftsführenden Vorsitzenden gewählt. Die Beiträge der fördernden Mitglieder, Dämmstoffhersteller und –handel, unterstrichen die Aufgabe der Fördergemeinschaft, ein Forum zur Begegnung zwischen Industrie und Isolierfachunternehmen zu bieten; die Teilnehmer konnten sich dabei über Produktneuheiten und Entwicklungen auf dem Markt informieren. PUR-(Polyurethan)-Seminar vom 5.-16. Februar 2007 in Bühl Wie jedes Jahr wird in Alleinverantwortung der Bundesfachgruppe im Ausbildungszentrum Bühl/Baden ein einwöchiger Vorbereitungslehrgang für die PUR-Prüfung, die in der darauf folgenden Woche abgelegt werden kann, durchgeführt. Absolventen, die den handwerklichen Vorbereitungslehrgang unter Leitung der Bundesfachgruppe bestritten haben, konnten ausnahmslos die Prüfung bestehen. Die erfolgreichen Teilnehmer haben den Befähigungsnachweis als „Geprüfter PUR-Ortschäumer“ für die PUR-Ortschaumherstellung erhalten. Erfreulicherweise ist die Teilnehmerzahl wieder angestiegen.

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Bundesleistungswettbewerb WKSB und Europameisterschaften der Isolierer Nach den Qualifikationen auf Kammer- und Landesebene wurde in Bühl der Bundesleistungswettbewerb WKSB durchgeführt. Traditionell führt auf Bundesebene die Bundesfachgruppe WKSB den Bundesleistungswettbewerb für das Isolierhandwerk durch. Der Nachwuchs zeigte dabei durchweg gute Leistungen. Auch im vergangenen Jahr konnte die „Vormachtstellung“ des deutschen Isolierhandwerks bei der Europameisterschaft in Wien mit seiner außergewöhnlich guten Ausbildung behauptet werden. Technik Die DIN 4140 (Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der Gebäudetechnik – Ausführung von Wärme- und Kältedämmung) wurde mit Stand März 2007 veröffentlicht. Die VDI 2055 (Wärme- und Kälteschutz für betriebs- und haustechnische Anlagen – Berechnung, Gewährleistung, Mess- und Prüfverfahren, Gütesicherung, Lieferbedingungen) befindet sich weiter in Überarbeitung. Das Standardleistungsbuch 047 (Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen – Wärme-, Kälte-, Brandschutz) wird weiter kontinuierlich und grundlegend überarbeitet. Das STlB Standardleistungsbuch für das Bauwesen – Zeitvertragsarbeiten (Z) - Leistungsbereich 621 – Dämmarbeiten an technischen Anlagen ist im Oktober 2007 veröffentlicht worden. Die ATV DIN 18421 (Dämmarbeiten an technischen Anlagen) wird derzeit ebenfalls überarbeitet. Handbuch für Isoliertechnik Dieses umfassende Kompendium mit seinen rund 500 Seiten ist mit seiner 1. Ausgabe im April 2007 auf den Markt gekommen. Die Vertriebszahlen übertreffen die Erwartungen bei weitem, weil es bisher ein derartiges Handbuch für die Isolierbranche noch nicht gab.


Bundesfachgruppe Estrich und Belag Die ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“ das zentrale vertragstechnische Regelwerk für den Estrich wurde 2007 grundlegend überarbeitet und mit der technischen Regel DIN 18560 „Estrich im Bauwesen“ harmonisiert. Der branchenübergreifend zusammengesetzte Arbeitsausschuss bereitete in zwei Sitzungen die Aktualisierung vor, die im Oktober dem Hauptausschuss Hochbau zur ersten Lesung vorgelegt wurde. Zur Feststellung der Belegreife eines schwimmenden Estrichs ist eine CM-Messung vorzunehmen. Die Art der Messung und Probenahme ist für die Bewertung des Ergebnisses von entscheidender Bedeutung. Hierzu hat die Bundesfachgruppe gemeinsam mit dem Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB und dem Bundesverband Estrich und Belag eine Handlungsanleitung veröffentlicht. Hierin wird präzise das Verfahren beginnend von der Probenahme bis zur Bewertung des Messergebnisses beschrieben. Für die ausführenden Unternehmen bedeutet dies ein „Mehr“ an Sicherheit. Im Außenbereich werden für die Verlegung von Terrassen- und Balkonbelägen Estriche aus so genannten Grobkornmörteln verwendet. Diese bewirken neben der Tragfunktion auch eine Dränung der Konstruktion und verringern bei entsprechender Zusammensetzung evt. Kalkausblühungen auf dem Belag. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit dem Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB erarbeitete Rahmenbedingungen für den fachgerechten Einsatz und Einbau dieser Grobkornmörtel.

Herbst veröffentlicht. Mit den Herstellern von Estrichzusatzmitteln und der Zementindustrie wird in Kooperation an der Lösung von Einzelfragen gearbeitet. Im Laufe des Jahres wurden die Kontakte zu der Bundesfachgruppe Fliesen und Platten weiter vertieft. Insbesondere im technischen und organisatorischen Bereich fand eine zunehmende Vernetzung statt. Gemeinsam wurden die folgenden Merkblätter neu erstellt bzw. überarbeitet und veröffentlicht: • Beläge auf Gussasphaltestrich – Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein aus Gussasphaltestrich (AS) • Beläge auf Zementestrich – Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten und unbeheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen • Toleranzen – Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202. Im April fand der 2. Deutsche Estrichtag 2007 und die Jungmeistertagung der Bundesfachschule Estrich und Belag in Köln statt. Sie war eingebettet in die Messe Farbe-Ausbau & Fassade. Die Teilnahme am Innovationsforum Fliesen und Naturstein war in Kombination möglich.

Durch die erforderliche Reduktion von CO2 bei der Zementherstellung wird ab 2008 eine Umstellung der Zemente von CEM I auf sogenannte CEM II und CEM III Zemente vorgenommen. Da das estrichspezifische Eigenschaftsprofil beim Einsatz von CEM II und CEM III Zementen durchaus Veränderungen (z. T. auch negativer Art) erfährt, ist bei deren Verwendung, insbesondere in Kombination mit Zusatzmitteln zur Erreichung bestimmter Estricheigenschaften, besondere Sorgfalt geboten. Eine Information zur Verwendung von CEM II und CEM III Zementen wurde für die Unternehmen im 49


Technischer Verband / Fachbereich Verkehrswegebau Bundesfachgruppe Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geotechnik Die Bundesfachgruppe Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geotechnik startete das Veranstaltungsjahr im April 2007 mit den Deutschen Brunnenbauertagen, die in Frankenthal/Pfalz stattfanden. Bei frühsommerlichen Temperaturen trafen sich die deutschen Brunnenbauer, um sich im Rahmen von verschiedenen Fachseminaren zu aktuellen Fachfragen zu informieren. Die Neugestaltung des Tagungskonzeptes, nach dem die bisherige Fachtagung nun als anerkannte Weiterbildungsveranstaltung durchgeführt wird, wurde von den Betrieben sehr gut angenommen und unterstreicht nun den Mehrwert der Deutschen Brunnenbauertage. In fachlicher Hinsicht stand für die Bundesfachgruppe auch in diesem Jahr die Geothermie, die Nutzung der Erdwärme im Mittelpunkt des Interesses. Aufgrund der weiter steigenden Nachfrage nach Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien verzeichnet die Geothermie seit Jahren beständige Wachstumsraten. In den daraus erwachsenden Regelungsbedarf haben wir uns aktiv fachlich eingebracht. Als Ergebnis der fachlich fundierten Arbeit der Bundesfachgruppe im Bereich der bauvertraglichen Regelungen wurde der langjährige frühere Vorsitzende der Bundesfachgruppe, Brunnenbauermeister Peter Lange, in diesem Jahr mit der goldenen VOB-Ehrennadel ausgezeichnet. Peter Lange war über viele Jahre Obmann des Arbeitsausschusses, der alle drei ATVen des Brunnenbaus gleichzeitig betreute. 50

Nachdem wir die zentralen bauvertraglichen Regelungen aktualisiert haben, haben wir im vergangenen Jahr unsere Aktivitäten im Bereich der Normung konzentriert. Gleichzeitig setzen wir uns im Hinblick auf die Berufsbildung für eine Vereinheitlichung der Weiterbildungsaktivitäten der verschiedenen Fachorganisationen ein. Die Bundesfachgruppe unterstützt die Entwicklung eines neuen RAL-Gütezeichens für den Bereich der Geothermie, wodurch zukünftig qualifizierte Fachbetriebe ausgezeichnet werden können. Ziel ist es dabei vor allem, in dem derzeit überhitzen Markt ein verlässliches und transparentes Verfahren zur Unternehmenszertifizierung einzuführen. Zur Versachlichung der vergabe- und handwerksrechtlichen Diskussionen im Bereich der Geothermie hat zudem unsere Initiative beigetragen, eine handwerksrechtliche Abgrenzung zwischen dem Brunnenbauer- und dem Heizungsbauerhandwerk zu formulieren. Aufgrund der zahlreichen Fragen aus dem Bereich der Berufsbildung wurde im September ein neuer Berufsbildungsausschuss konstituiert, welcher sich mit der Überarbeitung der Ausbildungsverordnung und der Beurteilung der verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des Brunnenbaus und der Geothermie befassen wird. Es wird dabei angestrebt, die Ausbildung möglichst schnell den gewandelten Marktanforderungen durch die Geothermie anzupassen.


Bundesfachgruppe Straßen- und Tiefbau (Straßen- und Tiefbaugewerbe im ZDB) Sehr positiv entwickelte sich das von uns initiierte Weiterbildungskonzept des „Zertifizierten Kanalsanierungsberaters“. Insgesamt rund 700 Absolventen sind ein klares Bekenntnis der Fachwelt zu dem 4-wöchigen Weiterbildungslehrgang, der ein vertieftes Wissen in Theorie und Praxis der Kanalsanierung vermittelt. Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums dieser Weiterbildungsmaßnahme fand im Mai 2007 die Fachtagung Kanalsanierung in der Bayerischen Bauakademie in Feuchtwangen statt, der Geburtsstätte des Lehrgangs. Aufgrund der bundesweit gestiegenen Anforderungen an die Dichtheit der Kanäle und der privaten Hausanschlüsse ist mit einem weiter steigendem Bedarf nach qualifizierten Personal in der Kanalsanierung zu rechnen. Vor allem für die im Kanalbau tätigen Betriebe bietet sich dadurch die Möglichkeit eines konzentrierten Wissensgewinns in einem Branchensegment, das auch in den nächsten Jahren noch stark wachsen wird. Zum Beginn des Jahres startete erneut das von uns mit initiierte Weiterbildende Studium Asphalttechnik an der TU Dresden. Dieses richtet sich an Ingenieure in Bauunternehmen, Bauverwaltungen, Prüflaboratorien und Ingenieurbüros – und an alle, die ein vertieftes Wissen in der Asphalttechnologie erwerben wollen. Als Referenten konnten nahezu alle deutschen Hochschulkapazitäten im Bereich der Asphalttechnik gewonnen werden. Die Teilnehmer werden innerhalb von rund 170 Stunden Lehrveranstaltungen durch eine praxisorientierte Ausbildung in die Lage versetzt, bei Bemessung, bei Ausschreibung, bei der Herstellung, auf der Baustelle, bei der Prüfung, bei Beratungs- und Schlichtungsfragen den Baustoff richtig zu beurteilen, einzusetzen und zu behandeln. Über den Fachbereich Bahnbau standen wir im vergangenen Jahr im intensiven Dialog mit der Deutschen Bahn AG. Schwerpunkte der Gespräche mit dem größten privaten deutschen Auftraggeber für Bauleistungen waren Verfahrensweisen zur einheitlichen Durchführung der Auftrags- und Nachtragskalkulation

sowie die Ausgestaltung des DB-Musterbauvertrags. Der Fachbereich Leitungstiefbau beteiligte sich im November des Jahres erneut am BDEW-Fachkongress Netztechnik, besser bekannt als Kabeltagung, die in Erfurt stattfand. Im Rahmen des Kongresses wurde der Dialog mit den Energieversorgern vertieft und gleichzeitig die Kompetenz der Leitungstiefbauunternehmen hervorgehoben. Das traditionell im Spätherbst in Hannover stattfindende Sachverständigenseminar traf erneut auf großes Interesse bei den Sachverständigen des Straßen- und Tiefbaus. Das nunmehr 15. Seminar hat sich zum zentralen Treffpunkt für die Sachverständigen des Straßen- und Tiefbaus entwickelt. Durch die zweitätige Veranstaltung halten wir den engen Kontakt zu den Sachverständigen aufrecht und vermitteln wesentliches Fachwissen, was den Qualitätsgedanken im Baugewerbe weiter vorantreibt. Neben der vielfältigen Mitwirkung im Bereich des technischen Regelwerks haben wir uns intensiv mit der Weiterentwicklung von PPP-Modellen im Straßenbau beschäftigt. Angesichts der Entwicklungen des vergangenen Jahres bleibt festzustellen, dass die grundsätzlichen Vorteile der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlichem Auftraggeber und privatem Auftragnehmer zwar auf der Hand liegen, die Politik es aber versäumt hat, bei der Entwicklung der Modelle die Flexibilität und Kreativität des baugewerblichen Mittelstands einzubinden. Langfristig angelegte Projekte mit Projektverantwortung des Bauunternehmens über 20 oder 30 Jahre führen unweigerlich zu deutlichen Effizienzgewinnen – auch bei kleineren Infrastrukturmaßnahmen. Die bisherigen und aktuellen Pilotprojekte schlossen schon alleine aufgrund ihrer immensen Größe eine aktive Beteiligung des baugewerblichen Mittelstandes aus. Wir setzen uns daher auch weiterhin dafür ein, dass die Bundesregierung mittelstandsfreundliche Projektgrößen an den Markt gibt. 51


Struktur und Organisation

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Informationen effektiv organisieren. Wir bieten kompetenten Service für unsere Mitglieder. Damit dieser Vorteil Verbänden und Betrieben auch zustatten kommt, nutzen wir die elektronischen Medien. Das spart Ressourcen. So können wir uns auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich stets aktuellste Informationen aus allen Fachgebieten zur Verfügung zu stellen.

Organigramm Vorstand Ehrenringträger Mitgliedsverbände Hauptgeschäftsstelle Publikationen

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Struktur und Organisation / Vorstand Ehrenpräsident Dipl.-Ing. Fritz Eichbauer Eichbauer Bauunternehmung Postfach 80 05 49 81605 München Tel. 089 993-116 Fax 089 993 -11899 postmaster@eichbauer.com Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein Jean Bratengeier Baugesellschaft mbH Im Steingrund 6 63303 Dreieich Tel. 06103 83359-0 Fax 06103 83359-66 jb-bau@jbratengeier.de Vizepräsidenten Dipl.-Kfm. Frank Dupré C. Dupré Bau GmbH & Co. KG Franz-Kirmeier-Str. 17 67346 Speyer Tel. 06232 71061 Fax 06232 71066 dupre@web.de Dipl.- Kfm. Walter Derwald DERWALD GmbH & Co. KG Burgweg 56 44145 Dortmund Postfach 10 08 42 44008 Dortmund Tel. 0231 8407-0 Fax 0231 813258 info@derwald.de

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Schatzmeister Dipl.- Kfm. Walter Derwald DERWALD GmbH & Co. KG Burgweg 56 44145 Dortmund Postfach 10 08 42 44008 Dortmund Tel. 0231 8407-0 Fax 0231 813258 info@derwald.de Mitglieder Fliesenlegermeister Hans-Josef Aretz 52511 Geilenkirchen Tel. 02451 90333-0 Fax 02451 90333-33 info@aretz.net Dipl.-Math. Stuckateurmeister Jürgen G. Hilger Finkenplatz 20 50735 Köln Tel. 0221 7124496 Fax 0221 7124498 j.g.hilger@t-online.de Dipl.- Ing. (FH) Helmut Hubert Hermann Hubert GmbH Gibitzenhofstraße 58 90443 Nürnberg Tel. 0911 941909-0 Fax 0911 941909-20 info@hubert-bau.de Dipl.- Ing. (FH) Ullrich Huth Ullrich Huth Holzbau Dachbau Hausbau Mauritiusstraße 48 - 50 55232 Alzey Tel. 06731 7639 Fax 06731 44431 kontakt@ullrich-huth.de


Dipl.-Ing. Gerhard List List Bau GmbH Annastraße 84 48529 Nordhorn Tel. 05921 8840-46 Fax 05921 8840-60 gerhard.list@listbau.de Dipl.-Ing. Uwe Nostitz Nostitz & Partner Bauunternehmung GmbH Bautzener Straße 98 02692 Großpostwitz / OT Ebendörfel Tel. 03591 35197-0 Fax 03591 35197-9 info@nostitz-bau.de Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Paul Lukas Gläser GmbH & Co. Backnanger Straße 66 71546 Aspach-Großaspach Tel. 07191 213-0 Fax 07191 213-133 info@lukas-glaeser.de Dipl.-Ing. Thomas Sander Heinz Sander-Bau GmbH Bei der Neuen Münze 11 22145 Hamburg Tel. 040 210072-0 Fax 040 210072-18 sander.bau@t-online.de Baumeister Hubert Schlun Lambert Schlun GmbH & Co. KG Lambert-Schlun-Weg 5 52538 Gangelt Postfach 1160 52532 Gangelt Tel. 02454 581-0 Fax 02454 8483 info@schlun.de

Kooptiertes Mitglied Dipl.-Ing. Ralf Jünemann Jünemann Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG Osterfeldstraße 1 30890 Barsinghausen Tel. 05105 51 93-0 Fax 05105 51 93-60 info@juenemann.de Rechnungsprüfer Michael Kellner Michael Kellner Baugesellschaft mbH Zeißstraße 79 30519 Hannover Tel. 0511 831289 Fax 0511 831229 info@kellnerbau.de Dipl.-Ing. Sigmar Madlener Madlener - Baubetreuung Baischstraße 4 76133 Karlsruhe Tel. 0721 913796-0 Fax 0721 913796-20 Stellvertretender Rechungsprüfer Bau-Ing. Helmut Oehler Ingenieurbüro für Straßen- und Tiefbau Wüstenhöfer Straße 149 45355 Essen Tel. 0201 86728-14 Fax 0201 86728-20 oehler-essen@arcor.de

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Struktur und Organistion / Ehrenringträger Träger des Ehrenrings des Deutschen Baugewerbes

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49.

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Baumeister Carlos Blaschke <, Hamburg Baumeister Peter Roos <, Düsseldorf Stukkateurmeister Josef Späth <, Gräfelfing b. München Bau- und Zimmermeister Karl Brill <, Kassel Baumeister Wilhelm Rischmüller <, Hannover Diplom-Ingenieur Ernst Liebergesell <, München Baumeister Alois Geiger <, Kaiserslautern Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Hans Honigmann <, Aachen Verbandsdirektor i.R. Dr. Erwin Gerland <, Kassel Bau-Ingenieur Albert Baum <, Düsseldorf Diplom-Ingenieur August Hackert <, Bochum Straßenbauermeister Hans Harms <, Hamburg Baumeister Eduard Barghusen <, Hamburg Stv. Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Wilhelm Klein <, Bonn Hauptgeschäftsführer Dr. Otto Ettwein <, Baden-Baden Maurermeister Robert Sieber <, Mannheim Baumeister H. Thölken <, Bremen Baumeister Ferdinand Becker <, Altenkirchen/Westerwald Zimmermeister Heinz Philippen <, Düsseldorf Baumeister Wilhelm Schäfer <, Freiburg Bauunternehmer Kurt Lombard <, Frankfurt a.M. Stukkateurmeister Wilhelm Flad <, Freiburg Verbandsdirektor i.R. Dr.-Ingenieur Karl Plümecke <, Wiesbaden Hauptgeschäftsführer i.R. Diplom-Kaufmann Wilhelm Brüggemann <, Kiel Hauptgeschäftsführer i.R. Diplom-Volkswirt Dr. Hans Preute <, Essen Hauptgeschäftsführer Diplom-Volkswirt Dr. Erich Rocholl <, Hannover Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Karl Zeiger <, Hamburg Stv. Hauptgeschäftsführer i.R. Diplom-Kaufmann Dr. Erich Peltz <, Düsseldorf Geschäftsführer i.R. Diplom-Volkswirt Ludwig Rebholz <, Mannheim Diplom-Ingenieur Friedrich Wieland <, Singen Straßenbauermeister Gustav Ziegenhagen <, Berlin Stv. Hauptgeschäftsfüher i.R. Dr. Rudolf von der Blumensaat <, Hamburg Bau-Ingenieur Georg Burghard <, Kassel Isoliermeister Hans Röckelein <, München Diplom-Ingenieur Walter Schäfer <, Stuttgart Diplom-Ingenieur Otto H. Vogel <, Mannheim Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Horst Petermann <, Frankfurt a.M. Bau-Ingenieur Hans Langemann, Köln Bau-Ingenieur Eduard Kähding <, Kiel Bau-Ingenieur Hermann Borchard <, Münster Estrichlegermeister Helmut Knöller <, Nürnberg Fliesenlegermeister Karl Körner <, Stuttgart Straßenbauermeister Erich Gelhausen <, Kierspe Bauunternehmer Hans Bunk <, Bad Homburg Ingenieur Heinrich Stade <, Heide/Holstein Verbandsdirektor i.R. Karl Weber <, Kaiserlautern Diplom-Ingenieur Hans Papenhoff <, Bochum Diplom-Ingenieur Architekt Bruno Musolff, Offenbach Minister a.D. Zimmermeister Karl Möller <, Quakenbrück


50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 65. 66. 67. 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. 85.

Verbandsdirektor i.R. Dr. Karl-Heinz Kleine, Castrop-Rauxel Bau-Ingenieur Richard Wurbs , Kassel Geschäftsführer i.R. Carl Brocksiepe, Bonn Zimmermeister Donat Müller <, Augsburg Geschäftsführer i.R. Friedhelm Bohn, Rheinbreitbach Hauptgeschäftsführer i.R. Rechtsanwalt Wolfgang Barke <, Bonn Diplom-Volkswirt Franz Schmieder <, Ilvesheim Hauptgeschäftsführer i.R. Dr.-Ing. Jörg Holzinger, Bonn Ehrenvorstandsmitglied Isoliermeister Heinz Gass, Freiburg Betonstein und Terrazzoherstellermeister Martin Ihle, Murrhardt Bau-Ingenieur Rolf Jacobs, Düsseldorf Ehrenpräsident Diplom-Ingenieur Fritz Eichbauer, München Maurermeister Klaus Ewig <, Hildesheim Steinholzlegermeister Alfred Chini, Freudenstadt Baumeister Walter Derwald <, Dortmund Bauunternehmer Günter Schirmer, Oberhausen Diplom-Ingenieur Klaus Hochheim <, Wuppertal Hauptgeschäftführer i.R. Rechtsanwalt Prof. Ludwig Glatzel, Frankfurt a.M. Verbandsdirektor i.R. Rechtsanwalt Dr. Dieter Rummler, Merzhausen Stuckateurmeister Georg Kopp <, Nürnberg Bau-Ingenieur Rolf Hubert <, Nürnberg Hauptgeschäftsführer i.R. Diplom-Volkswirt Klaus Schmidt, Hannover Hauptgeschäftsführer i.R. Dr. Klaus Krämer, Hamburg Hauptgeschäftsführer i.R. Rechtsanwalt Christian Holstein, Kiel Zimmermeister Günter Kuhs <, Freiburg Diplom-Ingenieur Heinz Freudenberg, Hamburg Diplom-Ingenieur Dieter Brauckmann, Gladbeck Hauptgeschäftsführer i.R. Rechtsanwalt Dr. Nils Kleine-Möller, München Baumeister Diplom-Ingenieur Dieter Horchler, Hamburg Diplom-Ingenieur Diplom-Volkswirt Laurenz Börgel, Ibbenbüren Diplom-Ingenieur Werner Kahl <, Hamburg Baumeister Hubert Schlun, Gangelt Diplom-Ingenieur Hans-Ulrich Greimel, Herrsching Hauptgeschäftsführer i.R. Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, München Dipl.-Ingenieur Arndt Frauenrath, Heinsberg Dipl.-Kfm. Peter Huber, Heidelberg

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Struktur und Organisation / Mitgliedsverbände Baden-Württemberg

Verband der Bauwirtschaft Südbaden Vizepräsident und Vorsitzender der Sparte Baugewerbe Dipl.-Ing. Hans-Peter Früh Verbandsdirektor RA Michael Hafner Holbeinstr. 16 79100 Freiburg Telefon 0761 70302-0 Telefax 0761 70302-30 vbs@bausuedbaden.de www.bausuedbaden.de

Badischer Zimmererund Holzbauverband e. V. Präsident Dipl.-Ing. (FH) Zimmermeister Rolf Kuri Verbandsdirektor RA Michael Hafner Holbeinstr. 16 79100 Freiburg Telefon 0761 70302-0 Telefax 0761 70302-30 holzbau@bausuedbaden.de www.holzbau-baden.de

Fachverband Ausbau und Fassade Baden e. V. Vorsitzender Stuckateurmeister Michael Bleich Verbandsdirektor RA Michael Hafner Holbeinstr. 16 79100 Freiburg Telefon 0761 70302-0 Telefax 0761 70302-30 stuck@bausuedbaden.de www.stukkateur-baden.de

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Fachverband Bau Württemberg e. V.

Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg

Vorsitzender Maurerermeister Horst Köhler

Vorsitzender

Hauptgeschäftsführer RA Dieter Diener

Geschäftsführer RA Wolfram Kümmel

Hohenzollernstraße 25 70178 Stuttgart Telefon 0711 64853-0 Telefax 0711 64853-49 info@fachverband-bau.de www.fachverband-bau. de

Stuckateurmeister Werner Kaiser

Wollgrasweg 23 70599 Stuttgart Telefon 0711 45123-0 Telefax 0711 45123-50 info@stuck-verband.de www.stuck-verband.de

Verband des Zimmererund Holzbaugewerbes Baden-Württemberg

Landesinnungsverband Fliesen Baden-Württemberg

Präsident

Vorsitzender

Zimmermeister Josef Schlosser

Hauptgeschäftsführer Dipl.- Bw. Joachim Hörrmann Hackländerstraße 43 70184 Stuttgart Telefon 0711 23996-50 Telefax 0711 23996-60 info@holzbau-online.de www.holzbau-online.de

Verband Bauwirtschaft Nordbaden

Heinz Messner

Geschäftsführer Hans Hess Ressestraße 1 70599 Stuttgart Telefon 0711 451035-30 Telefax 0711 451035-55 info@fliesen-bw.de www.fliesen-bw.de

Fachverband Fußbodenbau Baden-Württemberg

Vizepräsident und Vorsit- Vorsitzender zender der Sparte BaugeDipl.-Ing. Rüdiger Ade werbe Dipl.-Ing. Jürgen Pfirmann Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Boris A. Gruber Hauptgeschäftsführer RA Thomas Möller Charlottenstraße 3 Bassermannstraße 40 68165 Mannheim Postfach 120253 68053 Mannheim Telefon 0621 42301-0 Telefax 0621 42301-20 info@bau-nordbaden.de www.bau-nordbaden.de

71032 Böblingen Telefon 07031 71052-0 Telefax 07031 71052-1 info@fussbodenbau. de www.fussbodenbau.de

Bayern

Landesverband Bayerischer Bauinnungen / Verband baugewerblicher Unternehmer Bayerns e. V. Präsident Dipl.-Ing (FH) Helmut Hubert Hauptgeschäftsführer RA Andreas Demharter Bavariaring 31 80336 München Postfach 201316 80013 München Telefon 089 7679-0 Telefax 089 768562 baugewerbe@lbb-bayern.de www.lbb-bayern.de

Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks / Verband der Zimmererund Holzbauunternehmer in Bayern e. V. Präsident Zimmermeister Georg König Hauptgeschäftsführer RA Alexander Habla Postfach 402064 80720 München Eisenacher Straße 17 80804 München Telefon 089 36085-0 Telefax 089 36085-100 info@zimmerer-bayern.com www.zimmerer-bayern. com


Brandenburg/Berlin

Landesverband Bauhandwerk Brandenburg und Berlin e. V. Vorsitzender Dipl.- Bauing. Bodo Pilgrimowski Geschäftsführerin Edeltraud Lüderitz Röhrenstraße 6 14480 Potsdam Telefon 0331 2700233 Telefax 0331 2705633 buero@lv-bbb.de www.lv-bbb.de

Landesinnungsverband der Fliesen-, Platten- & Mosaikleger Brandenburg Landesfachgruppenleiter Christian Lutz Geschäftsführerin Edeltraud Lüderitz Röhrenstraße 6 14480 Potsdam Telefon 0331 6204658 Telefax 0331 2705633 buero@lv-bbb.de

Bremen

Verband Baugewerblicher Unternehmer im Lande Bremen e. V. Vorsitzender Bau-Ing. Jürgen Rotschies Geschäftsführer Ass. jur. Dieter Smieja Außer der Schleifmühle 53 28203 Bremen Telefon 0421 339377 Telefax 0421 323081 info@vbu-bremen. de www.vbu-bremen.de

Hamburg

Norddeutscher Baugewerbeverband e. V. Vorsitzender Dipl.- Ing. Thomas Sander Hauptgeschäftsführer RA Michael Seitz Postfach 130188 20101 Hamburg Johnsallee 53 20148 Hamburg Telefon 040 41527-0 Telefax 040 41527-77 info@bau-innung.de www.bau-innung.de/ nbv

Niedersachsen

Baugewerbe-Verband Niedersachsen / Verband Baugewerblicher Unternehmer Niedersachsen e. V. Präsident Dipl.-Ing. Rainer Lorenz Hauptgeschäftsführer Ass. jur. Hans Espel Postfach 610169 30601 Hannover Baumschulenallee 12 30625 Hannover Telefon 0511 95757-0 Telefax 0511 95757-40 bvn@bvn.de www.bvn.de

Hessen

Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. Vorsitzender Dr.-Ing. Michael Kellermann Hauptgeschäftsführer RA Rainer von Borstel Postfach 500251 60392 Frankfurt Emil-von-Behring-Straße 5 60439 Frankfurt Telefon 069 95809-0 Telefax 069 95809-233 baugewerbe@bgvht. de www.bgvht.de

Nordrhein-Westfalen

Baugewerbe-Verband Nordrhein Präsident Baumeister Hubert Schlun Hauptgeschäftsführer RA Lutz Pollmann Postfach 10 14 53 40005 Düsseldorf Graf-Recke-Straße 43 40239 Düsseldorf Telefon 0211 91429-0 Telefax 0211 91429-31 info@bgv-nrw.de www.bgv-nrw.de

Fachverband Ausbau und Fassade Nordrhein-Westfalen, Stuck-Putz-Trockenbau-Farbe Vorsitzender Stuckateurmeister Rolfgeorg Jülich Hauptgeschäftsführer RA Lutz Pollmann Postfach 101453 40005 Düsseldorf Graf-Recke-Straße 43 40239 Düsseldorf Telefon 0211 91429-0 Telefax 0211 91429-31 info@bgv-nrw.de www.bgv-nrw.de

Straßen- und Tiefbauverband Nordrhein-Westfalen Vorsitzender Dipl-Ing. Joachim Selzer Hauptgeschäftsführer RA Lutz Pollmann Postfach 101453 40005 Düsseldorf Graf-Recke-Straße 43 40239 Düsseldorf Telefon 0211 91429-0 Telefax 0211 91429-31 info@bgv-nrw.de www.bgv-nrw.de

Zimmerer- und HolzbauVerband Nordrhein

Verband Hessischer Zimmermeister e. V.

Vorsitzender Dipl.-Ing. Ulrich Hamacher

Vorsitzender Dipl.-Ing. Helmut Klumb

Hauptgeschäftsführer RA Lutz Pollmann

Geschäftsführer Dipl.- Holzwirt Hans Fitzner Postfach 10 38 26 34038 Kassel Werner-Heisenberg-Straße 4 34123 Kassel Telefon 0561 95897-13 Telefax 0561 582923 fohr@zimmerer-hessen.de www.zimmerer-hessen.de

Postfach 10 14 53 4005 Düsseldorf Graf-Recke-Straße 43 40239 Düsseldorf Telefon 0211 91429-0 Telefax 0211 91429-31 info@bgv-nrw.de www.bgv-nrw.de

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Baugewerbeverband Westfalen

Landesverband Bauindustrie Rheinland-Pfalz e. V.

Präsident Dipl.-Kfm. Walter Derwald

Vorsitzender Karl-Wilhem Faber

Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop

Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Dossmann

Westfalendamm 229 44141 Dortmund Telefon 0231 4339-18 Telefax 0231 4339-07 info@bauverbaende.de www.bauverbaende.de

Stuck-, Putz- und Trockenbau Westfalen e.V.

Saarland

Präsident Dipl.-Ing. (FH) Hans-Peter Zschoch Geschäftsführer RA Peter Hinz Siedlerstraße 11 01662 Meißen Telefon 03521 40008-1 Telefax 03521 40008-2 strassenbau@ liv-strassenbau-sachsen.de www.liv-strassenbausachsen.de

Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft des Saarlandes

Verbände des Zimmererund Holzbaugewerbes für Mitteldeutschland e. V.

Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop

Präsident Dipl.-Ing. Hans-Ludwig Bernardi

Präsident Zimmermeister

Hauptgeschäftsführer RA Karl Hannig

Geschäftsführer Rainer Kozieraz

Postfach 100245 66002 Saarbrücken Kohlweg 18 66123 Saarbrücken Telefon 0681 38925-0 Telefax 0681 38925-20 agv@bau-saar.de www.bau-saar.de

Wölkauer Weg 1 04129 Leipzig Telefon 0341 46762-0 Telefax 0341 46762-22 info@zimmerer-mdl.de www.zimmerer-mdl.de

Rheinland-Pfalz

Baugewerbeverband Rheinland-Pfalz e.V. Präsident Dipl.-Kfm. Frank Dupré Hauptgeschäftsführer RA Dr. Harald Weber Max-Hufschmidt-Straße 11 55130 Mainz Telefon 06131 988349-0 Telefax 06131 988349-49 bgv@bgvmz.de www.bgv-rheinland-pfalz.de

Schleswig-Holstein

Baugewerbeverband Schleswig-Holstein Vorsitzender Maurermeister Sönke Voß Hauptgeschäftsführer RA Georg Schareck Hopfenstraße 2e 24114 Kiel Telefon 0431 53547-0 Telefax 0431 53547-77 info@bau-sh.de www.baugewerbe-sh.de Thüringen

Vorsitzender Stuckateurmeister Karl Weber

Westfalendamm 229 44141 Dortmund Telefon 0231 4339-18 Telefax 0231 4339-07 info@bauverbaende.de www.bauverbaende.de

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Am Linsenberg 16 55131 Mainz Telefon 06131 2617-0 Telefax 06131 2617-22 mainz@bauindustrie-rlp.de www.bauindustrie-rlp.de

Landesinnungsverband des Sächsischen Straßenbaugewerbes

Sachsen

Landesverband Sächsischer Bauinnungen – Sächsischer Baugewerbeverband e. V. Präsident Bauing. Andreas Baumann Hauptgeschäftsführer RA Klaus Bertram An der Pikardie 6 01277 Dresden Telefon 0351 21196-0 Telefax 0351 21196-17 info@sbv.nu www.sbv.nu

Klaus-Hubert Heinemann

Verband baugewerblicher Unternehmer Thüringen e. V. Präsident Dipl.-Ing. (FH) Manfred Schlink Geschäftsführer Dipl.-Jur. Dipl.-Ing. Klaus-Peter Dünkler Eugen-Richter-Straße 44 99085 Erfurt Telefon 0361 24106-3 Telefax 0361 24106-50 post@tbgv.de www.tbgv.de

Sachsen-Anhalt

Überregional

Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt

Deutscher Holz- und Bautenschutzverband e. V.

Präsident Dipl.-Ing. Lutz Blaschke

Präsident Dipl.-Ing. Horst Eickhoff

Hauptgeschäftsführer RA Giso Töpfer

Bundesgeschäftsführer Dr. Friedrich W. Remes

Lorenzweg 56 39128 Magdeburg Telefon 0391 5322-180 Telefax 0391 5322-189 info@bgv-vdz.de www.bgv-vdz.de

Postfach 400220 50832 Köln Hans-Willy-Mertens-Str. 2 50858 Köln Telefon 02234 48455 Telefax 02234 49314 info@dhbv.de www.dhbv.de


Struktur und Organisation / Hauptgeschäftsstelle Postanschrift

Durchwahlen

Hausanschrift

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karl Robl Tel. 407, Fax 470 Robl@zdb.de

Postfach 08 03 52 10003 Berlin

Kronenstraße 55 - 58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 2 0314-419

Internet

www.zdb.de

E-Mail

bau@zdb.de

Geschäftsführer Sozial- und Tarifpolitik RA Harald Schröer Tel. 504, Fax 518 Schroer@zdb.de Unternehmensentwicklung Prof. Dr. Karl Robl (komm.) Tel. 555, Fax 565 Sander@zdb.de Hauptabteilungsleiter Wirtschaft Dipl.-Ing. oec. Dr. Lutz Uecker Tel. 456, Fax 471 Uecker@zdb.de Recht RA Felix Pakleppa Tel. 436, Fax 421 Pakleppa@zdb.de Finanz- und Rechnungswesen / Personalverwaltung Carsten Arndt Tel. 451, Fax 406 Arndt@zdb.de Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Ilona K. Klein Tel. 409, Fax 420 Klein@zdb.de

Verbandsservice Betriebswirtschaft, EDV Dipl.-Ing. oec. Dr. Andreas Geyer Tel. 404, Fax 419 Geyer@zdb.de Sozial- und Tarifpolitik, Arbeitsrecht, Berufsbildung Dr. Derk Strybny Tel. 502, Fax 518 Strybny@zdb.de Dr. Cornelia Vater Tel. 514, Fax 518 Vater@zdb.de RA Jens Dirk Wohlfeil Tel. 509, Fax 518 Wohlfeil@zdb.de Technik AdB Dipl.-Ing. Rudolf Domscheid Tel. 547, Fax 521 Domscheid@zdb.de Dipl.-Ing. (FH) Roland Glauner Tel. 534, Fax 560 Glauner@zdb.de Dipl.-Ing. Michael Heide Tel. 519, Fax 565 Heide@zdb.de Dipl.-Ing. Rainer Kabelitz-Ciré Tel. 536, Fax 560 Kabelitz@zdb.de Dipl.-Ing. Dieter Kuhlenkamp Tel. 540, Fax 561 Kuhlenkamp@zdb.de Dipl.-Ing. Helmut Schgeiner Tel. 553, Fax 563 Schgeiner@zdb.de

Bau-, Vergabe-, Wirtschafts- und Steuerrecht Dr. Philipp Mesenburg Tel. 440, Fax 421 Mesenburg@zdb.de RAin Barbara Rosset Tel. 438, Fax 421 Rosset@zdb.de Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dipl.-Kffr. Carin Hollube Tel. 449, Fax 420 Hollube@zdb.de Informationsstelle für Unternehmensführung AdB Dipl.-Ing. Rudolf Domscheid Tel. 547, Fax 521 Domscheid@zdb.de Dipl.-Ing. oec. Dr. Andreas Geyer Tel. 404, Fax 419 Geyer@zdb.de Dipl.-Ing. Helmut Schgeiner Tel. 553, Fax 563 Schgeiner@zdb.de Dipl.-Ing. oec. Dr. Lutz Uecker Tel. 456, Fax 419 Uecker@zdb.de RAin Barbara Rosset Tel. 438, Fax 421 Rosset@zdb.de Dipl.-Wirtsch.-Ing. Rudolf Voos Tel. 434, Fax 419 Voos@zdb.de

Dipl.-Geol. Ingo Schulz Tel. 551, Fax 563 Schulz@zdb.de Dipl.-Wirtsch.-Ing. Rudolf Voos Tel. 434, Fax 419 Voos@zdb.de Dipl.-Ing. Gerhard Winkler Tel. 120, Fax 160 Winkler@zdb.de

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Struktur und Organisation / Publikationen Periodika Geschäftsbericht Erscheint jährlich Baumarkt Ergebnisse, Entwicklungen, Tendenzen Erscheint jährlich Analyse & Prognose Bauwirtschaftlicher Bericht Erscheint jährlich Konjunktur & Analyse Aktuelle Lage und Entwicklung im Bauhauptgewerbe Erscheint vierteljährlich ZDB-Direkt Aktuelles über das Deutsche Baugewerbe Erscheint 6-mal jährlich ZDB-Infos Ein Jahrhundert im Bau. Die Geschichte des Deutschen Baugewerbes im 20. Jahrhundert (Oktober 2000) Leitfaden „Energie-Contracting“ (April 2000) Leitfaden Facility-Management (November 2000) Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (Januar 2001) Novellierung der Handwerksordnung (HwO) Auswirkungen auf die Bauwirtschaft (März 2004) Preisvorbehalte und Preisgleitklauseln in Bauverträgen (Juni 2004) Leitlinien zum Kartellrecht (Oktober 2004) Los-ARGE-Vertrag Die Zusammenarbeit von Unternehmen durch Bildung von Los-ARGEN mit Hinweisen zur Vertragserstellung (Juni 2004)

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10 Jahre Tarifpolitik (Oktober 2005) Ausführung von Wänden aus Mauerwerk (Mai 2006) ÖPP im kommunalen Hochbau Möglichkeiten und Anforderungen für das mittelständische Baugewerbe (Mai 2006) VOB 2006 Die wichtigsten Änderungen im Überblick. (November 2006) Merkblatt „Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202 (August 2007) Energieeinsparverordnung EnEV 2007 Hinweise für die Praxis (Oktober 2007) Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen für das Baugewerbe (November 2007) Weitere Schriften Zukunft Bau: Strategien und Maßnahmen (November 1998 / Schrift 48) BAUORG Unternehmerhandbuch für Bauorganisation und Betriebsführung (November 1998) EU-Osterweiterung Chancen und Risiken für Bauunternehmen (November 2002 / Schrift 50) Optimierung der Wertschöpfungskette Bau (September 2005 / Schrift 51) Qualität und Qualitätspolitik im Baumarkt (Dezember 2006 / Schrift 52)




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