SEMINAR KAFFEESTEUER

12. Oktober 2023
10.00 bis 16.00 Uhr
Mit praxisnahen Empfehlungen aus Sicht der Steuerprüfung
THE MADISON HOTEL HAMBURGINHALTE UND ZIEL
In Deutschland regeln das Kaffeesteuergesetz und die Kaffeesteuerverordnung, wer die Kaffeesteuer zu entrichten hat, wann und in welcher Höhe die Steuer fällig wird, was bei der Lieferung in andere Länder oder aus anderen Ländern zu beachten ist und vieles mehr. Ziel des Seminars ist, die rechtlichen Grundlagen der Kaffeesteuer zu vermitteln und wichtige Tipps für die tägliche Anwendung zu geben.

ZIELGRUPPE
Optimal für Einsteigende und Quereinsteigende, die sich bisher wenig mit der Kaffeesteuer auseinandergesetzt haben. Doch auch Fortgeschrittene sind herzlich eingeladen, ihr Wissen zu vertiefen.
REFERENT
Das Seminar wird geleitet von Uwe Mühlenhardt, der seit über 25 Jahren beim Prüfungsdienst des Hauptzollamtes Bremen als Außenprüfer insbesondere für die Verbrauchssteuer Kaffee tätig ist. Als Kenner gibt er wichtige Tipps aus Sicht der Steuerprüfung.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Definition Verbrauchssteuer, Steuergegenstand, Kaffeesteuergesetz, Erhebung durch Zoll
HERSTELLUNG & LAGERUNG VON KAFFEE IM STEUERLAGER
Anschreibung im Steuerlager, Bestandsaufnahmen, Steuerentstehung, Steuersätze, Steueranmeldung und -befreiung, Lagersicherheiten
BEFÖRDERUNGEN IM & AUS DEM STEUERGEBIET
Verwaltungsdokumente, Nachweise bei Beförderungen in andere Mitgliedsstaaten, Ausfuhr in Drittländer, Durchfuhren durch das Steuergebiet, Beförderungssicherheiten
BEZUG AUS ANDEREN MITGLIEDSSTAATEN
Versandhandel, Bezug zu gewerblichen Zwecken
EINFUHR AUS DRITTLÄNDERN
Einfuhrverfahren, Steuerentstehung, Steuerschuldner

STEUERENTLASTUNG
Entlastungsverfahren, Versteuerungsbestätigung, Zusageschein
STEUERAUFSICHT & AUSSENPRÜFUNG
Unterschiede der Prüfungsarten, Pflichten des Rösters, Befugnisse der Zollbehörde ABSCHLIESSENDE
ANMELDUNG ZUM SEMINAR KAFFEESTEUER
Die Anmeldung zum Seminar Kaffeesteuer ist bis zum 05. Oktober 2022 und ausschließlich online HIER möglich. Eine Stornierung ist bis zum angegebenen Anmeldeschluss kostenfrei möglich. Nach diesem Zeitpunkt sind bei Nichtteilnahme die vollen Veranstaltungsgebühren zu entrichten. Eine Vertretung der angemeldeten Person ist immer möglich.
Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Deutschen Kaffeeverbandes ist das Compliance Programm zum ordnungsgemäßen, wettbewerbsrechtlichen Verhalten des Verbandes anzuerkennen. Das Compliance Programm finden Sie HIER. Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen des Deutschen Kaffeeverbandes e.V.

Die aktuellen Teilnahmebedingungen für diese Veranstaltung finden Sie HIER
TAGUNGSLOCATION
THE MADISON HOTEL HAMBURG
Schaarsteinweg 4
20459 Hamburg
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