VOB 2015 – Änderungen im Schnellüberblick (WEKA MEDIA)

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ATV DIN 18330 „Mauerarbeiten“

ATV DIN 18330 „Mauerarbeiten“ ATV Abschnitt 0 „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ Die Angaben zur Ausführung wurden ergänzt um Angaben zu: •• Kimmschichten •• Traggerüsten Die Angabe der bündigen Seite ist nicht näher auf einschaliges Sichtmauerwerk beschränkt, sondern soll grundsätzlich bei Mauerwerk, dessen Dicke ein Steinmaß beträgt, gemacht werden. ATV Abschnitt 1 „Geltungsbereich“ Der Geltungsbereich wurde dahin gehend präzisiert, dass die ATV nicht gilt für: •• Schalungssteine •• statisch nicht mittragende Natur- und Betonwerksteine ATV Abschnitt 2 „Stoffe und Bauteile“ Die geltenden Normen wurden auf den aktuellen Stand gebracht. ATV Abschnitt 3 „Ausführung“ Als Grund für eine Bedenkenanmeldung durch den Auftragnehmer wurde ein ungenügender Arbeitsraum mit aufgenommen. Die bisherige Regel, dass eine Ausführung bei Frost der Zustimmung des Auftraggebers bedarf, wurde auf alle ungeeigneten Bedingungen aufgrund von Witterung oder Raumklima erweitert und mit dem Hinweis versehen, dass es sich bei den dadurch ergebenden Leistungen um Besondere Leistungen handelt. Die Ausführungsnormen wurden auf den aktuellen Stand, insbesondere Eurocode 6, gebracht. Der Abschnitt 3.4 mit Regelungen zu Traggerüsten ist entfallen. Für Gerüste ist die ATV DIN 18451 „Gerüstarbeiten“ zuständig.

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