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Das neue Gesetz ist zum 1.1.2015 in Kraft getreten
Der Mindestlohn ist da
Für wen gilt das Mindestlohngesetz? Stefan Engels: Zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet sind alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland in Bezug auf ihre in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Der Mindestlohn soll grundsätzlich für alle Branchen und Regionen gelten und er ist vertraglich unabdingbar. Gibt es Fälle, in denen das Mindestlohngesetz nicht gilt? Ausnahmen existieren für Jugendliche ohne Ausbildung, Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Mona-
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te, „freiwillige“ Praktika in den ersten drei Monaten, Ehrenamt (ehrenamtliche Übungsleiter und andere ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in Sportvereinen) sowie Auszubildende. Warum ist dieses Gesetz überhaupt notwendig gewesen und wer profitiert davon? Vor allen Dingen in Branchen, in denen die Gewerkschaften schwach waren und in denen es um eher einfache Tätigkeiten geht, werden oft nur Niedriglöhne gezahlt. So kam es, dass die Verdienste mancher Ver-
käufer oder Kurierfahrer sogar unter das Hartz-IV-Niveau rutschten – und dann von den Behörden mit Sozialleistungen aufwendig aufgestockt werden mussten. Der gesetzliche Mindestlohn setzt nun eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Laut Angaben der Bundesregierung sollen rund 3,7 Millionen Menschen ab 2015 davon profitieren. Was kann passieren, wenn man sich als Arbeitgeber nicht an die Zahlung des Mindestlohns hält?
Hermann Eske/Shuttersock.com
Wissen Sie über das neue Mindestlohngesetz Bescheid? Mit 8,50 Euro Stundenlohn soll es seit Jahresanfang dafür sorgen, dass eine gesetzliche Lohnuntergrenze nicht unterschritten werden kann. Was bedeutet das für Sie? Anwalt Stefan Engels beantwortet die wichtigsten Fragen