Rollhockey-Spielregeln 2018/19

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SPIELREGELN & TECHNISCHE REGELN WORLD SKATE - RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION


WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION

SPIELREGELN & TECHNISCHE REGELN – ZUSAMMENFASSUNG / INHALT KAPITEL I – DAS ROLLHOCKEYSPIEL – BESCHREIBUNG UND RAHMENBEDINGUNGEN Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel

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DAS ROLLHOCKEYSPIEL NORMALE SPIELDAUER UNENTSCHIEDEN - VORGEHENSWEISE PUNKTESYSTEM – PLATZIERUNGEN – AUFLÖSEN VON GLEICHSTÄNDEN ABWESENHEIT EINER MANNSCHAFT – SPIELAUFGABE VORBEREITUNGEN ZUM SPIEL

Seite 3 Seite 3 Seiten 4 bis 6 Seite 7 Seite 8 Seiten 8 bis 10

KAPITEL II – KATEGORIEN DER SPIELER – ROLLHOCKEYMANNSCHAFTEN Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9

KATEGORIEN DER SPIELER NACH GESCHLECHT UND ALTER ZUSAMMENSETZUNG VON ROLLHOCKEYMANNSCHAFTEN RESERVEBANK FÜR DIE MANNSCHAFTSANGEHÖRIGEN

Seite 11 Seiten 12 und 13 Seiten 13 und 14

KAPITEL III – SCHIEDSRICHTERTEAM UND OFFIZIELLER TISCH FÜR DAS SPIEL Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel

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SCHIEDSRICHTERTEAM UND ZEITNAHME AUSFALL ODER ERSETZUNG DES NOMINIERTEN SCHIEDSRICHTERTEAMS - VORGEHEN BEWERTUNG DER LEISTUNGEN DER SCHIEDSRICHTER – DIE TECHNISCHEN DELEGIERTEN SPIELKONTROLLE ANHAND ELEKTRONISCHER ASSISTENZSYSTEME OFFIZIELLER TISCH FÜR DAS SPIEL – ZUSAMMENSETZUNG

Seiten 15 Seiten 18 Seiten 19 Seiten 21 Seite 23

bis 18 und 19 und 20 bis 22

KAPITEL IV – SPIELZONEN, PASSIVES SPIEL UND ANTI-SPIEL Artikel 15 Artikel 16

SPIELZONEN – DEFINITION VON PASSIVEM SPIEL UND ANTI-SPIEL AUSZEITEN (TIME–OUTS)

Artikel 17 Artikel 18

DISZIPLINARISCHE STRAFEN GEGEN MANNSCHAFTSANGEHÖRIGE DISZIPLINARISCHE STRAFEN GEGEN MANNSCHAFTEN - “SPIEL IN UNTERZAHL”

Seiten 24 bis 26 Seite 26

KAPITEL V – DISZIPLINARISCHE MAßNAHMEN DER SCHIEDSRICHTER Seiten 27 und 28 Seiten 29 und 30

KAPITEL VI – BESONDERE SITUATIONEN IM SPIEL Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel

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SPIELBEGINN UND WIEDERANSTOSS BETRETEN UND VERLASSEN DES SPIELFELDES - AUSWECHSLUNGEN AKTIONEN DES TORWARTS IM SPIEL SPIELEN DES BALLES – BESONDERHEITEN GÜLTIGKEIT VON TORERFOLGEN BLOCKEN UND BEHINDERUNG WEITERE BESONDERE SPIELSITUATIONEN

Seite 31 Seiten 31 Seiten 35 Seiten 36 Seite 38 Seite 39 Seiten 40

bis 34 und 36 und 37

bis 42

KAPITEL VII – FOULS UND BESTRAFUNGEN - VORTEILSREGEL Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel

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TYPOLOGIE VON FOULS UND REGELVERSTÖSSEN – VORTEILSREGEL BESTRAFUNGEN VON FOULS – ALLGEMEINE REGELN FOULS VON AUSSERHALB DES SPIELFELDS TECHNISCHE FOULS ERMAHNUNGEN TEAM FOULS ERNSTE FOULS / BLAUE KARTEN SCHWERE FOULS / ROTE KARTEN

Seiten 43 Seiten 44 Seite 48 Seite 49 Seite 50 Seiten 51 Seiten 52 Seiten 53

und 44 bis 47

und 52 und 53 und 54

KAPITEL VIII – TECHNISCHE STRAFEN GEGEN DIE MANNSCHAFTEN Artikel 34 Artikel 35

INDIREKTER FREISTOSS DIREKTER FREISTOSS UND PENALTY

Seite 55 Seiten 56 bis 61

KAPITEL IX – FEHLER BEI DER LEITUNG VON SPIELEN – BEANSTANDUNGEN UND/ODER PROTESTE Artikel 36 Artikel 37

FEHLER BEI DER LEITUNG VON SPIELEN UND VORGEHEN ZUR KORREKTUR BESCHWERDEN UND/ODER VORBRINGEN VON PROTESTEN

Seite 62 Seite 63

KAPITEL X – SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 38

ZUSTIMMUNG, INKRAFTTRETEN UND ZUKÜNFTIGE ÄNDERUNGEN

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Anhang

ROLLHOCKEY - TECHNISCHE REGELN

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL I – DAS ROLLHOCKEYSPIEL – BESCHREIBUNG UND RAHMENBEDINGUNGEN Artikel 1 - DAS ROLLHOCKEYSPIEL 1. Rollhockeyspiele werden von zwei Mannschaften mit jeweils fünf (5) Spielern, von denen ein Spieler ein Torwart ist, auf einem rechteckigen Spielfeld mit ebener und glatter Oberfläche ausgetragen. 2. Die Spieler müssen Rollschuhe mit vier Rollen (sog. quad skates = zwei Rollen vorne, zwei Rollen hinten) tra gen und einen Schläger benutzen, mit dem sie den Ball spielen und versuchen einen Treffer zu erzielen, indem sie den Ball nur mit Hilfe des Schlägers ins gegnerische Torgehäuse schlagen. 3. Zu Beginn des Spiels nehmen die Spieler Aufstellung in der Spielfeldhälfte, die ihr durch Artikel 6 Ziffer 2 dieser Spielregeln zugewiesen ist. Nach der Halbzeitpause nehmen die Mannschaften die jeweils andere Spielfeldhälfte ein. 4. Die Spiele werden in Hallen oder auf Außenbahnen gespielt, nahezu bei jedem Wetter, tagsüber oder abends, bei natürlichem Licht oder bei künstlicher Beleuchtung. 5. Ein oder zwei HAUPTSCHIEDSRICHTER sind auf dem Spielfeld verantwortlich für die Einhaltung der Spielregeln. Sie werden von einem ASSISTENZSCHIEDSRICHTER unterstützt, der offiziell dazu bestimmt ist, die Aufgaben am OFFIZIELLEN TISCH FÜR DAS SPIEL (Zeitnehmertisch) zu leiten. Der Zeitnehmertisch befindet sich zentral außerhalb des Spielfeldes in der Nähe der Bande.

Artikel 2 - NORMALE SPIELDAUER 1. Unter Beachtung der nachfolgenden Ziffer beträgt die effektive Spieldauer in der Kategorie UNTER 17 JAHRE WEIBLICH vierzig (40) Minuten, unterteilt in zwei Abschnitte von je zwanzig (20) Minuten Dauer. 1.1 Bei Turnieren eines Kontinentalverbandes – oder eines ihm angeschlossenen Nationalverbands – darf in der Kategorie UNTER 17 JAHRE WEIBLICH eine effektive Spieldauer von dreißig (30) Minuten unterteilt in zwei Abschnitte von je fünfzehn (15) Minuten Dauer genehmigt werden. 2. Unter Beachtung der nachfolgenden Ziffer beträgt die effektive Spieldauer in der Kategorie SENIORINNEN fünfzig (50) Minuten, unterteilt in zwei Abschnitte von je fünfundzwanzig (25) Minuten Dauer. 2.1 Bei Turnieren eines Kontinentalverbandes – oder eines ihm angeschlossenen Nationalverbands – darf in der Kategorie SENIORINNEN eine effektive Spieldauer von vierzig (40) Minuten unterteilt in zwei Abschnitte von je zwanzig (20) Minuten Dauer genehmigt werden. 3. In der Kategorie UNTER 15 JAHRE MÄNNLICH beträgt die effektive Spieldauer dreißig (30) Minuten, unterteilt in zwei Abschnitte von je fünfzehn (15) Minuten Dauer. 4. Unter Beachtung der nachfolgenden Ziffer beträgt die effektive Spieldauer in der Kategorie UNTER 17 JAHRE MÄNNLICH vierzig (40) Minuten, unterteilt in zwei Abschnitte von je zwanzig (20) Minuten Dauer. 4.1 Bei Turnieren eines Kontinentalverbandes – oder eines ihm angeschlossenen Nationalverbands – darf in der Kategorie UNTER 17 JAHRE MÄNNLICH eine effektive Spieldauer von dreißig (30) Minuten unterteilt in zwei Abschnitte von je fünfzehn (15) Minuten Dauer genehmigt werden. 5. Unter Beachtung der nachfolgenden Ziffer beträgt die effektive Spieldauer in der Kategorie UNTER 19 JAHRE MÄNNLICH fünfzig (50) Minuten, unterteilt in zwei Abschnitte von je fünfundzwanzig (25) Minuten Dauer. 5.1 Bei Turnieren eines Kontinentalverbandes – oder eines ihm angeschlossenen Nationalverbands – darf in der Kategorie UNTER 19 JAHRE MÄNNLICH eine effektive Spieldauer von vierzig (40) Minuten unterteilt in zwei Abschnitte von je zwanzig (20) Minuten Dauer genehmigt werden. 6. Unter Beachtung der nachfolgenden Ziffer beträgt die effektive Spieldauer in der Kategorie UNTER 23 JAHRE MÄNNLICH und SENIOREN fünfzig (50) Minuten, unterteilt in zwei Abschnitte von je fünfundzwanzig (25) Minuten Dauer. 6.1 Bei Turnieren eines Kontinentalverbandes – oder eines ihm angeschlossenen Nationalverbands – darf in der Kategorie UNTER 23 JAHRE MÄNNLICH und SENIOREN eine effektive Spieldauer von vierzig (40) Minuten unterteilt in zwei Abschnitte von je zwanzig (20) Minuten Dauer genehmigt werden. 7. In allen oben aufgeführten Kategorien gibt es eine Pause von zehn (10) Minuten zwischen dem Ende des ersten Spielabschnitts und dem Beginn des zweiten Spielabschnitts.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 3 - UNENTSCHIEDEN – VORGEHENSWEISE Endet ein Spiel unentschieden, und es muss ein Sieger gefunden werden, gehen die Hauptschiedsrichter wie folgt vor: 1. VERLÄNGERUNG ZUR SPIELENTSCHEIDUNG 1.1 Ein Spieler, der am Ende der normalen Spieldauer ausgeschlossen ist, muss seine Zeitstrafe erst voll ständig beenden, bevor er während der Verlängerung wieder eingesetzt werden darf. 1.2 In allen Kategorien wird eine Pause von drei (3) Minuten zwischen dem Ende der normalen Spieldauer und dem Beginn der Verlängerung eingehalten. Ohne die Umkleideräume aufzusuchen, nehmen die Mannschaften erneut ihre Spielfeldhälfte ein, wie zu Beginn des Spiels. 1.3 Die Verlängerung dauert wie folgt: 1.3.1 Bei Spielen der Kategorie UNTER-15 MÄNNLICH, UNTER-17 MÄNNLICH und UNTER-17 WEIBLICH beträgt die Verlängerung sechs (6) Minuten, unterteilt in zwei (2) Abschnitte von jeweils drei (3) Minuten Dauer. 1.3.2 In ALLEN ANDEREN KATEGORIEN beträgt die Verlängerung zehn (10) Minuten, unterteilt in zwei Abschnitte von jeweils fünf (5) Minuten Dauer. 1.4 Nach Ende des ersten Abschnitts der Verlängerung wird eine Pause von zwei (2) Minuten gewährt, während derer die Mannschaften die Spielfeldhälften und die Reservebänke wechseln, ohne ihre Umkleideräume aufzusuchen. 2. PENALTYSCHIESSEN Ist am Ende der Verlängerung das Ergebnis nach wie vor unentschieden, verbleiben die Mannschaften auf dem Spielfeld und der Sieger wird durch ein Penaltyschießen – so viele wie nötig – wie folgt ermittelt: 2.1 ERSTE SERIE: FÜNF PENALTYSCHÜSSE JE MANNSCHAFT 2.1.1 Zur Ausführung der Penaltyschüsse darf jede Mannschaft diejenigen Spieler und/oder Torwarte einsetzen, die im Spielbericht eingetragen sind. Ausgenommen sind diejenigen Spieler, die aufgrund einer Roten Karte vom Spiel ausgeschlossen sind, oder deren Zeitstrafen - am Ende der Verlängerung - noch nicht vollständig abgegolten sind. 2.1.2 Jede Mannschaft führt abwechselnd und mit jeweils einem anderen Spieler ihre fünf (5) Penaltyschüsse dieser ersten Serie aus. Jede Mannschaft darf stets denselben Torwart einsetzen, um die Penaltyschüsse abzuwehren. 2.1.3 Tritt irgend eine Mannschaft mit weniger als fünf (5) Spielern zum Penaltyschießen an, ergibt sich eine umlaufende Reihenfolge mit den für diesen Zweck einsetzbaren Spielern und Torwarten. Dem Assistenzschiedsrichter ist die Person zu benennen, die erneut zum Penalty antritt, nachdem alle übrigen einsetzbaren Spieler einmal angetreten sind. 2.1.4 Hat eine Mannschaft vor dem Ende der Serie nicht mehr die Möglichkeit, mehr Treffer zu erzielen als die andere Mannschaft, beenden die Hauptschiedsrichter das Spiel und erklären die Mannschaft mit den meisten Treffern zum Sieger. 2.1.5 Ist am Ende der ersten Serie von Penaltyschüssen das Ergebnis immer noch unentschieden, wird der Sieger, wie in der nächsten Ziffer beschrieben, festgestellt. 2.2 ZUSÄTZLICHE SERIE: AUFEINANDERFOLGENDE PENALTYSCHÜSSE 2.2.1 Jede Mannschaft führt solange abwechselnd jeweils einen Penaltyschuss aus, bis eine Mann schaft nicht getroffen hat, und die andere Mannschaft erfolgreich ist. Die Mannschaft, die einen Treffer erzielt hat, ist der sofortige Sieger. 2.2.2 Bei dieser Serie darf der Schütze einer Mannschaft stets der gleiche sein. Auch der abwehrende Torwart darf jeweils der gleiche sein. 2.3 Während der Ausführung von Direkten Freistößen zur Entscheidung eines Spiels (Ziffern 3 und 4 dieses Artikels) entscheiden die HAUPTSCHIEDSRICHTER über die Gültigkeit der Treffer. Es ist nicht erforderlich, dies durch einen Mittelanstoß jeweils zu bestätigen. 3. VERFAHRENSWEISEN DER SCHIEDSRICHTER BEIM PENALTYSCHIESSEN 3.1 Die Hauptschiedsrichter bestimmen im Beisein der beiden Mannschaftskapitäne auf dem Spielfeld durch Münzwurf, 3.1.1 welches Tor für das Penaltyschießen verwendet wird; und 3.1.2 welche Mannschaft das Penaltyschießen beginnt.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 3.2 Vor Beginn des Penaltyschießens holt der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER – bei jedem Haupttrainer der jeweiligen Mannschaften – die Rückennummern der Spieler ein, die die erste Serie von Penalties gemäß der an gegebenen Reihenfolge ausführen werden. 3.2.1 Der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER stellt sich zentral auf der Mittellinie auf. Er zeigt an, welcher Spieler, abwechselnd und gemäß der zuvor angegebenen Reihenfolge den jeweiligen Penalty ausführen soll. 3.2.2 Alle Spieler, die am Penaltyschießen teilnehmen dürfen, halten sich vollständig ausgerüstet (einschließlich der Schutzmaske im Fall der Torwarte) gemeinsam auf jeweils einer Seite neben dem ASSISTENZSCHIEDSRICHTER auf . 3.2.3 Vor Beginn des Penalty zu Gunsten seiner Mannschaft hält sich der für den anschließenden Penalty bestimmte abwehrende Torwart in einer der Spielfeldecken hinter demjenigen Torgehäuse auf, gegen welches die Penalties ausgeführt werden. 3.3 Die Position der HAUPTSCHIEDSRICHTER beim Penaltyschießen und ihre Aufgaben sind die folgenden: 3.3.1 Einer der Schiedsrichter stellt sich gemäß Artikel 35 Ziffer 9.4 dieser Spielregeln auf und gibt das Zeichen zur Ausführung des Penalty. Er kontrolliert die Aktion des Spielers sowie des abwehrenden Torwarts. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen: a) Es ist nicht auf Wiederholung oder Treffer zu entscheiden, sofern der Schütze die Bestimmungen des Artikels 35 Ziffer 5 dieser Spielregeln missachtet. b) Verhält sich der Torwart bei der Abwehr des Penalty regelwidrig, sind die Bestimmungen des Artikels 35 Ziffer 7.3 dieser Spielregeln anzuwenden. 3.3.2 Der andere Schiedsrichter stellt sich auf der gegenüberliegenden Seite des Strafraums auf, in Verlängerung der Torlinie, um die Gültigkeit eines Treffers festzustellen. 3.4 Dringt der Ball beim Penaltyschießen ins Torgehäuse ein, nachdem er zunächst die Bande hinter dem Tor und danach den Torwart getroffen hat, ist der entsprechende Treffer nicht gültig. 3.5 Dringt der Ball beim Penaltyschießen ins Torgehäuse ein, nachdem er zunächst die Pfosten berührt hat und danach den Torwart, ist der entsprechende Treffer gültig. 3.6 Während des Penaltyschießens ist es nicht notwendig, einen Treffer über einen Mittelanstoß für gültig zu erklären. 4. VORSORGLICHE ENTSCHEIDUNG EINES SPIELS – FALLS EINE QUALIFIZIERUNG ERFORDERLICH WIRD Endet ein Spiel unter Beachtung der Ziffer 5.7 dieses Artikels unentschieden – in jeder Phase eines internationalen Wettbewerbs, in welchem die erzielten Punkte über die Klassifizierung entscheiden – verbleiben die Mannschaften auf dem Spielfeld, um vorsorglich über die Durchführung einer oder mehrerer Reihen von Direkten Freistößen – so viele wie nötig - eine Entscheidung herbeizuführen. Dabei sind die Bestimmungen der folgenden Ziffern zu beachten. 4.1 ERSTE SERIE: DREI DIREKTE FREISTÖSSE FÜR JEDE MANNSCHAFT 4.1.1 Zur Ausführung der direkten Freistöße darf jede Mannschaft diejenigen Spieler einsetzen, die im Spielbericht eingetragen sind. Ausgenommen sind die folgenden: a) die Torwarte; und b) diejenigen Spieler, die aufgrund einer Roten Karte vom Spiel ausgeschlossen sind, oder deren Zeitstrafen am Ende der Verlängerung noch nicht vollständig abgegolten sind. 4.1.2 Jede Mannschaft führt abwechselnd und mit jeweils einem anderen Spieler ihre drei (3) direkten Freistöße dieser ersten Serie aus. Jede Mannschaft darf stets denselben Torwart einsetzen, um die direkten Freistöße abzuwehren. 4.1.3 Hat eine Mannschaft vor dem Ende dieser Serie nicht mehr die Möglichkeit, mehr Treffer zu erzielen als die andere Mannschaft, beenden die Hauptschiedsrichter das Spiel und erklären die Mannschaft mit den meisten Treffern zum Sieger. 4.1.4 Ist die Trefferanzahl am Ende der ersten Serie nach wie vor gleich, wird der Sieger bestimmt, wie in der folgenden Ziffer beschrieben. 4.2 ERGÄNZENDE SERIE: AUFEINANDERFOLGENDE DIREKTE FREISTÖSSE FÜR JEDE MANNSCHAFT 4.2.1 Jede Mannschaft führt abwechselnd einen (1) direkten Freistoß aus, bis eine Mannschaft nicht getroffen hat, und die andere erfolgreich ist. Die erfolgreiche Mannschaft ist sofort Sieger. 4.2.2 In dieser Serie darf ein Spieler alle direkten Freistöße seiner Mannschaft ausführen. Der abwehrende Torwart darf stets derselbe sein.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 5. VERFAHRENSWEISEN DER SCHIEDSRICHTER BEI DER VORSORGLICHEN ENTSCHEIDUNGSFINDUNG 5.1 Die Hauptschiedsrichter bestimmen im Beisein der beiden Mannschaftskapitäne auf dem Spielfeld durch Münzwurf: 5.1.1 gegen welches Tor die direkten Freistöße ausgeführt werden; und 5.1.2 welche Mannschaft mit der Ausführung der direkten Freistöße beginnt. 5.2 Die Hauptschiedsrichter stellen sich gemäß Ziffer 3.3 dieses Artikels auf. Jeder hat verschiedene Aufgaben bei der besonderen Kontrolle der direkten Freistöße, insbesondere beim Dribbling. 5.2.1 Ein Schiedsrichter zeigt an, dass mit der Ausführung des direkten Freistoßes begonnen werden kann, und er kontrolliert, dass die dafür erlaubten fünf (5) Sekunden eingehalten werden. 5.2.2 Entscheidet sich der Spieler bei der Ausführung des direkten Freistoßes den Ball zu dribbeln, kontrolliert der andere Schiedsrichter, ob die Aktion innerhalb der erlaubten fünf (5) Sekunden abgeschlossen wurde. 5.3 Bei der Kontrolle der Ausführung dieser direkten Freistöße zur vorsorglichen Entscheidungsfindung müssen die Schiedsrichter beachten: 5.3.1 Die Vorgaben der Ziffern 3.2 und 3.3 dieses Artikels hinsichtlich ihrer erforderlichen Abstimmungen. 5.3.2 Die Vorgaben des Artikels 35 Ziffer 4 dieser Spielregeln hinsichtlich der “allgemeinen Regeln bei der Ausführung von direkten Freistößen”. 5.3.3 Die Vorgaben der Artikels 35 Ziffer 7.3 dieser Spielregeln hinsichtlich der “allgemeinen Regeln für den Torwart bei der Abwehr eines direkten Freistoßes oder eines Penalty”. 5.4 Bei der Ausführung dieser direkten Freistöße müssen die Schiedsrichter darauf achten, dass: 5.4.1 Der ausführende Spieler darf sich – gemäß Artikel 35 Ziffer 4.4 dieser Spielregeln - für eine der folgenden Arten der Ausführung entscheiden: a) ein gezielter direkter Schuss in Richtung Torgehäuse; oder b) den Ball gegen den Torwart dribbeln, um mit einem Schuss oder mit einer Ausweichbewegung den Ball im Torgehäuse unterzubringen. 5.4.2 Der ausführende Spieler hat dafür maximal fünf (5) Sekunden Zeit, um die Ausführung des direkten Freistoßes abzuschließen. 5.4.3 Sind die fünf (5) Sekunden noch nicht abgelaufen, gilt der direkte Freistoß als abgeschlossen, wenn der ausführende Spieler versucht hat, abzuschließen, und der Torwart den Ball gestoppt hat. 5.4.4 Hat der ausführende Spieler die gemäß Ziffer 5.4.2 dieses Artikels erlaubte Zeit nicht eingehalten, ist eine Wiederholung nicht möglich und auch ein Treffer wird nicht anerkannt. 5.4.5 Dringt der Ball bei der Ausführung des direkten Freistoßes ins Torgehäuse ein, nachdem er zunächst die Bande hinter dem Tor und danach den Torwart getroffen hat, ist der entsprechende Treffer nicht gültig. 5.4.6 Dringt der Ball bei der Ausführung des direkten Freistoßes ins Torgehäuse ein, nachdem er zunächst die Pfosten berührt hat und danach den Torwart, ist der entsprechende Treffer gültig. 5.5 Zur Anerkennung eines Treffers bei einem direkten Freistoß zur vorsorglichen Entscheidungsfindung ist die Ausführung eines Mittelanstoßes nicht erforderlich. 5.6 Darüber hinaus ist es wichtig zu betonen, dass das entsprechende Vorgehen das Endergebnis eines unentschiedenen Spiels nicht verändert. Auch die Punktevergabe ändert sich dadurch nicht. Jede Mannschaft behält einen (1) Punkt gemäß Artikel 4 Ziffer 1.2 dieser Spielregeln. 5.7 Ist die vorsorgliche Maßnahme nicht erforderlich, informiert der verantwortliche internationale Verband die Schiedsrichter oder die Delegierten beider Mannschaften verbindlich darüber.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 4 – PUNKTESYSTEM, PLATZIERUNG UND AUFLÖSEN VON GLEICHSTÄNDEN 1. In Veranstaltungen, Turnieren und Wettbewerben mit Punktesystem, werden die Punkte wie folgt vergeben: 1.1 SIEG ................................................................ Drei (3) Punkte 1.2 UNENTSCHIEDEN ................................................

Ein (1) Punkt

1.3 NIEDERLAGE ...................................................... Null (0) Punkte 1.4 SPIELAUFGABE / NICHT ERSCHIENEN ........................ Null (0) Punkte 2. In Veranstaltungen, Turnieren und Wettbewerben mit Punktesystem, richtet sich die Platzierung in absteigender Reihenfolge nach der Summe der Punkte, die die jeweiligen Mannschaften erreicht haben. 3. PUNKTEGLEICHHEIT ZWISCHEN ZWEI MANNSCHAFTEN – KRITERIEN ZUM AUFLÖSEN VON GLEICHSTÄNDEN Im Fall von Punktegleichheit zwischen zwei (2) Mannschaften – am Ende einer jeden Spielphase derselben Veranstaltung oder des Wettbewerbs – ist folgendes Vorgehen bezüglich der Ergebnisse dieser Spielphase anzuwenden: 3.1 Zunächst ist die besser platzierte Mannschaft diejenige, welche hinsichtlich der Spiele der jeweiligen Mannschaften untereinander die höchste Punktezahl aufweist. 3.2 Wurden in dem Wettbewerb zwei Runden ausgespielt und b esteht das Unentschieden fort , ist die besser platzierte Mannschaft diejenige, welche die größte Differenz zwischen den erzielten und den erhaltenen Treffern aufweist. 3.3 Besteht das Unentschieden fort, sind alle während der jeweiligen Phase d Spiele der Veranstaltung zu berücksichtigen. Besser platziert ist dann die Mannschaft, 3.3.1 welche die größte Differenz zwischen den erzielten und den erhaltenen Treffern aufweist. 3.3.2 Besteht das Unentschieden fort, ist die besser platzierte Mannschaft diejenige, welche den höchsten Quotienten aufweist zwischen allen erzielten Treffern und allen erhaltenen Treffern. 3.4 Besteht das Unentschieden zwischen den beiden Mannschaften fort, ist die besser platzierte Mannschaft diejenige, welche gemäß Artikel 3 Ziffer 4 dieser Spielregeln die Serie der direkten Freistöße gewonnen hat, die vorsorglich ausgespielt worden sind. 4. PUNKTEGLEICHHEIT ZWISCHEN DREI MANNSCHAFTEN – KRITERIEN ZUM AUFLÖSEN VON GLEICHSTÄNDEN 4.1 Sind am Ende einer Spielphase drei (3) oder mehr Mannschaften punktgleich, richtet sich die Vorgehensweise nach Ziffer 2 und 3 dieses Artikels. 4.2 Besteht der Gleichstand in den Platzierungen aber weiterhin fort, wird am Morgen des ersten Tages der nächsten Phase des Wettbewerbs eine weitere Serie direkter Freistöße gemäß Artikel 3 Ziffer 4 + 5 dieser Spielregeln zwischen den jeweiligen Mannschaften durchgeführt. Dabei ist wie folgt vorzugehen: 4.2.1 HYPOTHESE 1 – HYPOTHESE 1 - DREI MANNSCHAFTEN SIND PUNKTGLEICH (Münzwurf durch die Hauptschiedsrichter vor Beginn der Serie bestimmt die Teams)

 1. Serie:  2. Serie: 4.2.2

Mannschaft A vs Mannschaft B Mannschaft C vs Sieger der ersten Serie

HYPOTHESE 2 – VIER MANNSCHAFTEN SIND PUNKTGLEICH (Münzwurf durch die Hauptschiedsrichter vor Beginn der Serie bestimmt die Teams)

 1. Serie:  2. Serie:  3. Serie:

Mannschaft A vs Mannschaft B Mannschaft C vs Mannschaft D Sieger der ersten Serie vs Sieger der zweiten Serie

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 5 - ABWESENHEIT EINER MANNSCHAFT – SPIELAUFGABE 1. Die Mannschaften haben fünfzehn (15) Minuten über den offiziellen Spielbeginn hinaus Zeit, um sich spielfähig auf dem Spielfeld einzufinden. 1.1 Ist der in Ziffer 1 dieses Artikels genannte Zeitraum verstrichen und eine Mannschaft befindet sich nicht auf dem Spielfeld – oder sie befindet sich auf dem Spielfeld, aber nicht mit der Mindestanzahl an Spielern zum Spielbeginn – nehmen die HAUPTSCHIEDSRICHTER „Nichterscheinen“ an und gehen sofort wie folgt vor: 1.1.1 Sie stellen die Spieler des auf dem Spielfeld anwesenden Teams fest und bestätigen die erforderliche Mindestanzahl an Spielern. 1.1.2 Die Hauptschiedsrichter veranlassen die Begrüßung des Publikums und pfeifen danach das Spiel sofort ab. 1.2 Im Spielbericht führen die Hauptschiedsrichter die Umstände exakt auf, die sie veranlasst haben, auf „Nichterscheinen“ der entsprechenden Mannschaft zu entscheiden. 2. Hinsichtlich der Pause während eines Spiels steht jeder Mannschaft ein Zeitraum von fünf (5) Minuten zu, um auf das Spielfeld zurückzukehren, damit das Spiel fortgesetzt werden kann. 2.1 Ist eine Mannschaft – nachdem dieser Zeitraum verstrichen ist – nicht auf das Spielfeld zurückgekehrt, - oder ist die Mindestanzahl an Spielern zur Fortsetzung des Spiels nicht anwesend – müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER annehmen, dass die jeweilige Mannschaft das Spiel aufgegeben hat. 2.2 Im Spielbericht führen die Hauptschiedsrichter die Umstände exakt auf, die sie veranlasst haben, auf „Spielaufgabe“ der betreffenden Mannschaft zu entscheiden. 3. NICHTERSCHEINEN Eine “nicht erschienene” Mannschaft verliert das Spiel mit 0-10 Toren (0 erzielte Tore, 10 Gegentore). 4. SPIELAUFGABE Eine Mannschaft, die ein Spiel aufgegeben hat, wird von dem jeweiligen Wettbewerb oder der Veranstaltung ausgeschlossen. Die zuständige Organisation (WORLD SKATE-RHTC, KONTINENTALVERBAND oder NATIONALVERBAND) wird dies offiziell bekannt geben. 5. Sollte das Spielfeld zeitweise oder endgültig unbrauchbar sein, müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER eine Toleranz von fünfzehn (15) Minuten gewähren, nach denen – bei unverändertem Zustand - wie folgt vorzugehen ist: 5.1 Kann das Spiel im Falle von höherer Gewalt – Stromausfall, Wasser auf dem Spielfeld, rutschige Oberfläche des Spielfeldes usw. – nicht stattfinden, wird das Spiel auf einem anderen Spielfeld ausgetragen. Hierfür gewähren die HAUPTSCHIEDSRICHTER eine weitere Toleranz von neunzig (90) Minuten, um die Mannschaften von dem einen Spielfeld zum anderen zu transportieren. 5.2 Weist die Spielfläche Mängel auf, die behoben werden können, oder findet gerade noch ein anderes Rollhockeyspiel dort statt, gewähren die HAUPTSCHIEDSRICHTER eine weitere Toleranz von dreißig (30) Minuten bis zum Spielbeginn. 5.3 Sollte in den oben genannten Fällen - nach der zusätzlichen Wartezeit - das Problem immer noch nicht gelöst sein, informieren die HAUPTSCHIEDSRICHTER beide Mannschaften, dass das Spiel nicht stattfinden wird, und beschreiben im Spielbericht exakt die Gründe, die zu ihrer Entscheidung geführt haben. 5.4 Wurde das Problem gelöst, und kann das Spiel stattfinden, gewähren die HAUPTSCHIEDSRICHTER den Mannschaften fünfzehn (15) Minuten zum Aufwärmen auf dem Spielfeld. Die Zeit wird berechnet ab dem Zeitpunkt, als das Spielfeld bespielbar war.

Artikel 6 – VORBEREITUNGEN ZUM SPIEL 1. Die für das jeweilige Spiel nominierten Angehörigen des Schiedsrichterteams müssen spätestens neunzig (90) Minuten vor Beginn des Spiels am Spielfeld anwesend sein. 1.1 Die Angehörigen des Schiedsrichterteams müssen vollständig ausgerüstet am Spielfeld erscheinen, um alle Maßnahmen zu gewährleisten, die in den nachfolgenden Ziffern dieses Artikels beschrieben sind, damit das Spiel rechtzeitig zum festgesetzten Zeitpunkt beginnen kann. 1.2 Bevor die Mannschaften und die Hauptschiedsrichter beginnen sich aufzuwärmen, nimmt der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER - oder bei dessen Abwesenheit einer der Hauptschiedsrichter - Kontakt mit den Delegierten jeder Mannschaft auf, um:

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 1.2.1 Die Vereinszugehörigkeit und die Lizenzen aller Mannschaftsangehörigen, die im Spielbericht einzutragen sind, überprüfen, einschließlich der Kontrolle der Rückennummern der Spieler. 1.2.2 Die Farben der Ausrüstung der Spieler und der Torwarte kontrollieren und ggf. für den jeweili gen Austausch sorgen. Sollte sich keine Einigung mit den beiden Mannschaften erzielen lassen, ist stets die Heimmannschaft (oder die als Team 1 aufgeführt ist) zum Wechsel der Ausrüstung verpflichtet. 2. SPIELFELDHÄLFTE JEDER MANNSCHAFT - VERANTWORTLICHKEIT FÜR DEN ERSTEN MITTELANSTOSS Es ist kein Münzwurf erlaubt zur Wahl der Spielfeldhälfte und/oder des ersten Mittelanstoßes zur Spieleröffnung. Stattdessen ist wie folgt zu verfahren: 2.1 Die „Heimmannschaft“ (Visited Team) – oder die als „Team 1“ anzusehen ist - nimmt sowohl während des Aufwärmens und zu Beginn des Spiels, als auch zu Beginn einer Verlängerung stets die Spielfeldhälfte rechts vom Zeitnehmertisch ein.

2.2 Die „Gastmannschaft“ (Visitor Team) – oder die als „Team 2“ anzusehen ist - führt stets den Anstoß aus, der das Spiel eröffnet, oder der die Verlängerung startet. 3. VERFÜGBARKEIT DES SPIELFELDS FÜR DIE AUFWÄRMPHASE DER MANNSCHAFTEN UND DER SCHIEDSRICHTER 3.1 ANPASSUNGSTRAINING AN DEN SPIELFELDBODEN Der Ausrichter eines internationalen Wettbewerbs (für National- oder Vereinsmannschaften) muss den Zugang zur Sportstätte gewährleisten – am Tag vor dem Veranstaltungsbeginn und/oder falls möglich am Morgen des Eröffnungstags -, damit sich die teilnehmenden Mannschaften – mindestens dreißig (30) Minuten lang – mit dem Boden des Spielfelds vertraut machen können. 3.2 AÜFWÄRMPHASE FÜR BEIDE MANNSCHAFTEN UND FÜR DIE SCHIEDSRICHTER VOR JEDEM SPIEL 3.2.1 Der Ausrichter des Spiels ist dafür verantwortlich, dass ein Teil des Spielfelds – durch Aufstellen von Begrenzungshütchen – für die Aufwärmphase der HAUPTSCHIEDSRICHTER reserviert wird. Dies ist ein Streifen von jeweils einem (1) Meter links und rechts von der Mittellinie. 3.2.2 Unter normalen Bedingungen endet das Aufwärmen der Mannschaften fünfzehn (15) Minuten vor dem offiziellen Beginn des Spiels. 3.2.3 Unter Berücksichtigung der Bestimmungen in den folgenden Ziffern muss das Spielfeld – für das Aufwärmen der Mannschaften und der Schiedsrichter – spätestens fünfundvierzig (45) Minuten vor dem offiziellen Beginn des Spiels verfügbar sein. 3.2.4. Sollte sich allerdings der Beginn des Spiels verzögern - z. B. aufgrund eines vorhergehenden Spiels in dem gleichen Wettbewerb - informieren die nominierten HAUPTSCHIEDSRICHTER zuvor die Delegierten und die Mannschaftskapitäne über die Einhaltung der folgenden Bestimmungen: a) Sie gewähren beiden Mannschaften mindestens fünfzehn (15) Minuten Aufwärmphase; b) Sie fordern beide Mannschaften auf, dass sich ihre Spieler mit der Ausrüstung aufwärmen, die sie im Spiel benutzen werden; c) Sie erlauben den Mannschaften nicht, nach der Aufwärmphase in ihre Umkleideräume zurückzukehren. 4. BETRETEN DES SPIELFELDS DURCH DIE SCHIEDSRICHTER UND DIE MANNSCHAFTEN 4.1 Unter normalen Bedingungen betritt das Schiedsrichterteam das Spielfeld fünfzehn (15) Minuten vor dem offiziellen Beginn des Spiels und sorgen für folgendes: 4.1.1 Diejenigen Spieler, die sich weiterhin aufwärmen, müssen das Spielfeld sofort verlassen. 4.1.2 Sie kontrollieren den Zustand der beiden Torgehäuse. 4.1.3 Sie veranlassen, dass die in Ziffer 6 dieses Artikels aufgeführten Protokollarien durchgeführt werden.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 4.2 Die Spieler beider Mannschaften betreten das Spielfeld zehn (10) Minuten vor dem offiziellen Beginn des Spiels. 5. AUSWAHL DES SPIELBALLS 5.1 Der Organisator, dem die Rechtsprechung über den Wettbewerb obliegt – WORLD SKATE-RHTC, KONTINENTAL- oder NATIONALVERBAND – ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Bälle für alle Spiele bereitzustellen. 5.2 Die „Heimmannschaft“ – oder die als „Team 1“ anzusehen ist - ist stets verpflichtet, eine Anzahl an Bällen für jedes Spiel anzubieten. Andererseits ist auch die „Gastmannschaft“ – oder die als „Team 2“ anzusehen ist - berechtigt, Bälle vorzuschlagen, die sie für geeignet hält. 5.3 Normalerweise sollen die Mannschaftskapitäne beider Mannschaften die Aufwärmphase nutzen, um sich auf einen Ball für das Spiel zu einigen. Dieser Ball wird dann den HAUPTSCHIEDSRICHTERN übergeben, sobald diese das Spielfeld betreten. 5.4 In jedem Fall sind die HAUPTSCHIEDSRICHTER für die Wahl des Spielballs verantwortlich, insbesondere, wenn sich beide Kapitäne nicht einigen können. 6. VORSTELLUNG DER SPIELER UND DER SCHIEDSRICHTER – BEGRÜSSUNG DER OFFIZIELLEN UND DES PUBLIKUMS 6.1 Unmittelbar vor Beginn des Spiels stellen sich die Schiedsrichter in der Spielfeldmitte - zwischen den neben ihnen stehenden Mannschaften - auf. Dabei ist zu berücksichtigen: 6.1.1 An dieser Aufstellung nehmen alle Spieler beider Mannschaften teil, die am Spiel teilnehmen können, einschließlich aller verfügbaren Reservespieler. 6.1.2 Sowohl die Schiedsrichter als auch alle Spieler sind dabei verpflichtet, die offizielle Ausrüstung für das Spiel zu tragen (ausgenommen hiervon sind die Torwarte, die ihre Handschuhe und Schutzmasken nicht anziehen müssen). Es ist nicht erlaubt, dass die Spieler ihre Trikots außerhalb der Hosen tragen, oder dass ihre Stutzen herunterhängen. 6.2 Zunächst veranlasst der „LEITER DES SCHIEDSRICHTERTEAMS“ mit einem Pfiff, dass die Offiziellen und das Publikum formal begrüßt werden. Dies kann in beide Richtungen erfolgen - sowohl zu den Zuschau ern als auch zum Zeitnehmertisch. 6.3 Anschließend werden durch einen Hallensprecher namentlich vorgestellt: a) die Spieler und der HAUPTTRAINER jeder Mannschaft; b) die Mitglieder des Schiedsrichterteams für das Spiel. 6.4 Direkt danach begrüßen die Spieler die Schiedsrichter und die Angehörigen der gegnerischen Mannschaft. 6.5 Schließlich nehmen die HAUPTSCHIEDSRICHTER weitere Maßnahmen vor, die sie für notwendig erachten, damit das Spiel zum festgesetzten Zeitpunkt beginnen kann.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL II – EINTEILUNG DER SPIELER – ROLLHOCKEYMANNSCHAFTEN Artikel 7 – EINTEILUNG DER SPIELER NACH GESCHLECHT UND ALTER 1. Rollhockeyspieler gliedern sich nach ihrem Geschlecht und nach ihrem Alter auf internationalem Niveau in die folgenden Wettbewerbsklassen: 1.1 KATEGORIEN VON SPIELERINNEN Altersklassen weiblich UNTER-17 weiblich

13 bis 16 Jahre

SENIORINNEN

14 Jahre und älter

1.2 KATEGORIEN VON SPIELERN Altersklassen männlich UNTER-15 männlich:

12 bis 14 Jahre

UNTER-17 männlich:

13 bis 16 Jahre

UNTER-19 männlich:

14 bis 18 Jahre

UNTER-23 männlich:

14 bis 22 Jahre

SENIOREN

14 Jahre und älter

2. Die Alterseinteilung in den jeweiligen Kategorien bezieht sich immer auf das Jahr der Geburt und das Jahr, in dem der Wettbewerb stattfindet, zu dem sie gemeldet werden. 2.1 ROLLHOCKEYSPIELERINNEN 2.1.1 KATEGORIE UNTER-17 WEIBLICH Die Spielerin muss mindestens zwölf (12) Jahre alt sein und sie darf das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag ist der 31. Dezember des Wettbewerbsjahres. 2.1.2 KATEGORIE SENIORINNEN Die Spielerin muss mindestens vierzehn (14) Jahre alt sein. Stichtag ist der 31. Dezember des Wettbewerbsjahres. 2.2 ROLLHOCKEYSPIELER 2.2.1 KATEGORIE UNTER-15 MÄNNLICH Der Spieler muss mindestens zwölf (12) Jahre alt sein und er darf das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag ist der 31. Dezember des Wettbewerbsjahres. 2.2.2 KATEGORIE UNTER-17 MÄNNLICH Der Spieler muss mindestens dreizehn (13) Jahre alt sein und er darf das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag ist der 31. Dezember des Wettbewerbsjahres. 2.2.3 KATEGORIE UNTER-19 MÄNNLICH Der Spieler muss mindestens dreizehn (14) Jahre alt sein und er darf das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag ist der 31. Dezember des Wettbewerbsjahres. 2.2.4 KATEGORIE UNTER-23 MÄNNLICH Der Spieler muss mindestens dreizehn (14) Jahre alt sein und er darf das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag ist der 31. Dezember des Wettbewerbsjahres. 2.2.5 KATEGORIE SENIOREN Der Spieler muss mindestens vierzehn (14) Jahre alt sein. Stichtag ist der 31. Dezember des Wettbewerbsjahres. 3. Die nationalen Verbände können für Rollhockeyspieler unter zwölf (12) Jahren andere Kategorien bestimmen für spezielle Wettbewerbe, die sie in verschiedenen Altersklassen austragen wollen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 8 – ZUSAMMENSETZUNG VON ROLLHOCKEYMANNSCHAFTEN 1. Ein Rollhockeyspiel wird zwischen zwei Mannschaften ausgetragen, die sich jeweils aus den folgenden Spie lern zusammensetzen, die im offiziellen Spielbericht eingetragen sein müssen. 1.1 Fünf (5) Spieler, in folgender Zusammensetzung: 1.1.1 Ein (1) Torwart; 1.1.2 Vier(4) Feldspieler; 1.2 Ein (1) Reservetorwart, der während des gesamten Spiels auf der Reservebank anwesend ist, solange eine Verletzung oder eine Disziplinarmaßnahme (Rote Karte) ihn daran nicht hindern. 2. Darüber hinaus darf jede Mannschaft in den offiziellen Spielbericht die folgenden Mannschaftsangehörigen eintragen: 2.1 Bis zu insgesamt zehn (10) Spieler, unter der Voraussetzung: 2.1.1 Mindestens zwei (2) Torwarte müssen stets darunter sein. 2.1.2 Keinesfalls ist es erlaubt, in einem internationalen Wettbewerb mit Vereins- oder Nationalmann schaften einen “Spieler/Trainer” einzutragen und/oder einzusetzen. 2.1.3 Die Spieler und die Torwarte beider Mannschaften werden anhand von individuellen Rückennummern – von Eins (1) bis Neunundneunzig (99) – die verpflichtend auf den Hemden und optional auf den Hosen aufgedruckt sind, offiziell im Spielbericht erfasst. Die Nummer 0 ist nicht zu nut zen. 2.2 Bis zu insgesamt sieben (7) andere Mannschaftsangehörge mit folgenden Funktionen: 2.2.1 Zwei (2) OFFIZIELLE MANNSCHAFTSDELEGIERTE 2.2.2 Ein (1) HAUPTTRAINER 2.2.3 Ein (1) ASSISTENZTRAINER (oder KONDITIONSTRAINER) 2.2.4 Ein (1) ARZT 2.2.5 Ein (1) MASSEUR (oder PFLEGER oder PHYSIOTHERAPEUT) 2.2.6 Ein (1) MECHANIKER (oder BETREUER) 3. Unbeschadet der stets einzuhaltenden Bestimmungen in Ziffer 2.1 dieses Artikels darf jede teilnehmende Mannschaft bei internationalen Wettbewerben mit Nationalmannschaften, die – unter der Rechtsprechung von WORLD SKATE-RHTC oder eines Kontinentalverbandes – während aufeinanderfolgender Tage ausgetragen werden, insgesamt zwölf (12) Spieler anmelden, von denen schließlich drei (3) Torwarte sein müssen. 4. Auf jeden Fall darf ein Rollhockeyspiel nur begonnen werden, wenn eine Mannschaft wie folgt vertreten ist: 4.1 MINDESTENS FÜNF (5) SPIELER, die sich wie folgt zusammensetzen: 3.1.1 Zwei (2) TORWARTE, einer als Reservetorwart (gemäß Ziffer 1.2 dieses Artikels); 3.1.2 Drei (3) Feldspieler; 4.2 MINDESTENS ZWEI (2) WEITERE MANNSCHAFTSANGEHÖRIGE, welche verbindlich die folgenden Funktionen ausüben: 3.2.1 Ein MANNSCHAFTSDELEGIERTER; und 3.2.2 Ein HAUPTTRAINER. 4.3 Jede Mannschaft darf sich jedoch nach Beginn des Spiels mit weiteren Mannschaftsangehörigen ergän zen, sofern diese Personen zuvor in den Spielbericht eingetragen waren. 5. Befindet sich eine Mannschaft zu irgend einem Zeitpunkt im Spiel nur noch mit drei (3) Spielern – einem (1) Torwart und zwei (2) Feldspielern – auf dem Spielfeld, unterbrechen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel und erklären es für beendet. Im Spielbericht ist detailliert festzuhalten, welche Umstände zu dieser Entscheidung geführt haben, insbesondere: 5.1 Mussten die Spieler das Spielfeld allerdings aufgrund von ungewöhnlichen Ereignissen im Spiel verlassen, die zu spielunfähig machenden Verletzungen führten, kann der Veranstalter das Spiel unter Berück sichtigung des Zeitpunktes der Spielunterbrechung ganz oder teilweise wiederholen. 5.2 Wurde die Situation durch Hinausstellungen gegen Spieler dieser Mannschaft herbeigeführt, tragen die HAUPTSCHIEDSRICHTER in den Spielbericht ein, dass sie das Spiel abgebrochen haben wegen "Abwesenheit" der jeweiligen Mannschaft. Die Folgen ergeben sich aus Artikel 5 Ziffer 3 dieser Spielregeln.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 5.3 Wurde die Situation durch ungerechtfertigte Aufgabe von einigen Spielern herbeigeführt, tragen die HAUPTSCHIEDSRICHTER in den Spielbericht ein, dass sie das Spiel abgebrochen haben wegen “Aufgabe des Spiels” durch die jeweilige Mannschaft. Die Folgen ergeben sich aus Artikel 5 Ziffer 4 dieser Spielregeln. 6. Eine grobe Verletzung der sportlichen Ethik stellt dar, wenn eine Mannschaft mit weniger als der nach den Spielregeln erlaubten Anzahl an Spielern spielt, obwohl sich noch genügend bereite Spieler auf ihrer Reservebank befinden. Die HAUPTSCHIEDSRICHTER sollen dann wie folgt vorgehen: 6.1 Sie unterbrechen sofort das Spiel und zeigen dem HAUPTTRAINER die Rote Karte oder – bei dessen Abwesenheit und in der Reihenfolge - dem ASSISTENZTRAINER oder einem der MANNSCHAFTSDELEGIERTEN oder dem SPIELER, der auf dem Spielfeld als Mannschaftskapitän agiert. 6.2 Gemäß Artikel 18 dieser Spielregeln muss die verursachende Mannschaft eine Zeitlang in Unterzahl spielen. 6.3 Haben die HAUPTSCHIEDSRICHTER festgestellt, dass sich die regelwidrig handelnde Mannschaft nur noch mit 4 Spielern (einschließlich eines Torwarts) auf dem Spielfeld befindet , setzen sie das Spiel mit der Ausführung eines direkten Freistoßes gegen die regelwidrig handelnde Mannschaft fort.

Artikel 9 – RESERVEBANK FÜR DIE MANNSCHAFTSANGEHÖRIGEN 1. Die Mannschaften nehmen immer die Reservebank vor ihrer eigenen Defensivzone ein. Während der Halb zeitpause wechseln sie deshalb ihre Plätze. 1.1 Um räumlichen Schutz zu gewährleisten, ist es erforderlich, hinter den Reservebänken eine „Schutzvorrichtung“ anzubringen – gemäß der folgenden Abbildung.

1.2 Zusätzlich sollte an jedem Ende jeder Reservebank eine Abgrenzung angebracht werden, damit der Raum vollständig abgetrennt ist. 2. Jede Mannschaft darf in den Bereich ihrer Reservebank insgesamt zwölf (12) Personen mit den folgenden Funktionen einbeziehen: 2.1 FÜNF (5) RESERVESPIELER, einschließlich eines (1) TORWARTS,

2.2 SIEBEN (7) WEITERE MANNSCHAFTSANGEHÖRIGE, deren Funktionen in Artikel 8 Ziffer 2.2 dieser Spielregeln aufgeführt sind. 3. Kann einer der Mannschaftsangehörigen gemäß Artikel 8 Ziffer 2.2 dieser Spielregeln nicht zum Spiel angemeldet werden, ist es nicht erlaubt, dass sich ein anderer Mannschaftsangehöriger, der nicht mit der glei chen Funktion eingetragen ist, an der Reservebank aufhält. 4. Drei (3) Angehörige jeder Mannschaft, die zur Reservebank gehören – darunter der HAUPTTRAINER – dürfen außerhalb des Spielfelds nahe an der Bande stehen. Alle übrigen Mannschaftsangehörigen müssen sitzen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 4.1 Mit Ausnahme der Reservespieler müssen alle übrigen Mannschaftsangehörigen, die im Spielbericht eingetragen sind und die auf der Reservebank sein dürfen, eine vom Organisationskomitee ausgestellte Akkreditierungskarte sichtbar tragen, die den Inhaber (Name und Funktion in seiner Mannschaft) mit einem Foto identifiziert. 4.2 Sollte die vom Ausrichter zur Verfügung gestellte Akkreditierung nicht vorliegen, dürfen die Haupt schiedsrichter diesem Mannschaftsangehörigen nicht erlauben, sich an der Reservebank aufzuhalten, es sei denn, der Ausrichter stellt eine Express-Akkreditierung aus. 5. Spieler oder andere Mannschaftsangehörige, denen die HAUPTSCHIEDSRICHTER eine rote Karte gezeigt und sie ausgeschlossen haben, verlieren die Berechtigung, auf der Reservebank zu verbleiben. 5.1 Spieler, denen die Hauptschiedsrichter eine Blaue Karte gezeigt haben, sitzen ihre Zeitstrafe auf einem der Stühle zwischen ihrer Reservebank und dem Zeitnehmertisch ab. Sie dürfen diesen Platz nicht ver lassen (einschließlich während der Auszeiten und/oder irgend einer anderen Unterbrechung im Spiel). 5.2 Folgt ein Spieler oder ein Mannschaftsangehöriger den Weisungen der Schiedsrichter nicht und weigert er sich, die Reservebank zu verlassen – nachdem er vom Spiel ausgeschlossen wurde oder aus irgend einem anderen Grund – sollen die Hauptschiedsrichter ein Einschreiten der Polizei beantragen, damit ihre Ent scheidungen durchgesetzt werden. 6. Ereignet sich irgend eine Unregelmäßigkeit an einer der Reservebänke, soll der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER die Situation sofort auflösen. 6.1 Ist die Situation nicht ernst, wartet der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER auf die nächste Unterbrechung im Spiel, um die HAUPTSCHIEDSRICHTER darüber zu informieren, damit diese die geeigneten disziplinari schen Maßnahmen ergreifen. 6.2 Ereignen sich eine oder mehrere ernste disziplinarische Verstöße, muss der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER sofort für eine Unterbrechung des Spiels sorgen und die HAUPTSCHIEDSRICHTER über die Situation un terrichten, die dann die weiteren Maßnahmen gemäß Artikel 28 Ziffer 2 dieser Spielregeln ergreifen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL III – SCHIEDSRICHTERTEAM UND OFFIZIELLER TISCH FÜR DAS SPIEL Artikel 10 – SCHIEDSRICHTERTEAM UND ZEITNAHME 1. ZUSAMMENSETZUNG DES SCHIEDSRICHTERTEAMS – ZEITNAHME BEI DEN SPIELEN 1.1 In den Spielen der internationalen Wettbewerbe besteht das Schiedsrichterteam aus drei (3) oder vier (4) internationalen Schiedsrichtern, welche folgende Funktionen haben: 1.1.1 ZWEI (2) HAUPTSCHIEDSRICHTER, die für die Leitung des Spiels verantwortlich sind. Der “LEITER DES SCHIEDSRICHTERTEAMS” - nominiert als "Schiedsrichter 1” - der seine Aufgaben gemäß Ziffer 4.4 dieses Artikels wahrnimmt. 1.1.2 EIN (1) ASSISTENZSCHIEDSRICHTER, der verantwortlich ist für: a) Die Kontrolle über die Reservebänke der Mannschaften und über diejenigen Spieler, die eine Zeitstrafe erhalten haben und vorübergehend am Spiel nicht teilnehmen dürfen; b) Die Kontrolle jeder Auszeit für jede Mannschaft sowie die Kontrolle der angezeigten Teamfouls; c) Die Information an die Zuschauer und an beide Mannschaften – mit einem elektronischen System oder auf andere Art und Weise – über folgendes:  

die Beantragung einer Auszeit für jede Mannschaft, und die Anzahl an angesammelten Teamfouls, die durch einen besonderen Warnhinweis zu ergänzen ist, sobald einer Mannschaft beim nächsten Teamfoul eine technische Strafe droht.

1.1.3 Dem Schiedsrichterteam darf ein (1) weiterer ASSISTENZSCHIEDSRICHTER angehören. Er soll – falls möglich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Artikel 13 Ziffer 3 dieser Spielregeln – die elektronische Ausstattung zur Kontrolle des Ballbesitzes jeder Mannschaft beaufsichtigen. 1.2 EIN (1) ZEITNEHMER – der am offiziellen Zeitnehmertisch eingebunden ist – und die HAUPTSCHIEDSRICHTER in Übereinstimmung mit den in Ziffer 5 dieses Artikels beschriebenen Funktionen und Verantwortlichkeiten unterstützt.

2. NOMINIERUNG DES SCHIEDSRICHTERTEAMS FÜR DIE INTERNATIONALEN WETTBEWERBE 2.1 Die Nominierung des Schiedsrichterteams für die verschiedenen internationalen Wettbewerbe (von National- oder von Vereinsmannschaften) obliegt der Verantwortung von: 2.1.1 WORLD SKATE-RHTC, das für die weltweiten Wettbewerbe zuständig ist. 2.1.2 Den KONTINENTALVERBÄNDEN, hinsichtlich der Wettbewerbe, die geografisch in ihre jeweilige Zuständigkeit fallen. 2.2 Alle Spiele der WELTWEITEN WETTBEWERBE werden von Schiedsrichterteams geleitet, die sich aus "ELITE SCHIEDSRICHTERN" zusammensetzen, deren Qualifikation WORLD SKATE-RHTC offiziell festgestellt hat. 2.3 Unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen werden die entsprechenden Spiele – hinsichtlich der verschiedenen Kontinentalwettbewerbe – von Schiedsrichterteams geleitet, die der jeweilige Kontinentalverband nominiert hat und die sich aus ihnen angeschlossenen internationalen Schiedsrichtern zusammensetzen. 2.3.1 Die ausrichtenden Kontinentalverbände dürfen mit WORLD SKATE-RHTC zusammenarbeiten, um eine Besetzung mit internationalen Schiedsrichtern aus anderen Kontinentalverbänden zu gewährleisten. 2.3.2 Es ist allerdings jedem KONTINENTALVERBAND verboten, - ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WORLD SKATE-RHTC – internationale Schiedsrichter aus anderen KONTINENTALVERBÄNDEN einzuladen, um in ihren Wettbewerben Spiele zu leiten. 3. BESTIMMUNG DER SCHIEDSRICHTERTEAMS IN NATIONALEN WETTBEWERBEN 3.1 In den nationalen Wettbewerben der jeweiligen Länder obliegt die Zusammensetzung der Schiedsrich terteams für jedes Spiel einzig DEM ANGESCHLOSSENEN NATIONALVERBAND. Diese Nominierungen folgen der Überlegung der besten Zweckdienlichkeit und sollen die Bestimmungen der folgenden Punkte berücksichtigen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 3.2 In Vereinswettbewerben der obersten Kategorie - (Seniorinnen und/oder Senioren) – bestehen folgende Voraussetzungen: 3.2.1 Jedes Spiel wird von drei (3) Schiedsrichtern geleitet, die von dem jeweiligen Nationalverband lizenziert sind, davon zwei (2) Hauptschiedsrichter und ein (1) Assistenzschiedsrichter. 3.2.2 Übereinstimmend mit Artikel 13 dieser Spielregeln erfolgt die Information an die Zuschauer – Ergebnis des Spiels, die Anzahl der Teamfouls und die Zeitnahme – durch ein geeignetes elektronisches Anzeigesystem, das vom OFFIZIELLEN ZEITNEHMERTISCH aus unter der Leitung des Assistenzschiedsrichters bedient wird. 3.3 In den übrigen nationalen Wettbewerben können ein (1) oder zwei (2) Hauptschiedsrichter die Spiele leiten. Die Aufgaben des Assistenzschiedsrichters und des Zeitnehmers dürfen folgende Personen überneh men: 3.3.1 Vom jeweiligen Nationalverband offiziell zertifizierte Personen, oder alternativ 3.3.2 Die “Gastmannschaft” stellt den Assistenzschiedsrichter, und die “Heimmannschaft” den Zeitnehmer. 3.4 Hinsichtlich der verschiedenen NATIONALEN WETTBEWERBE nominiert der ausrichtende Verband die Schiedsrichterteams mit SEINEN AKTIVEN VERBANDSSCHIEDSRICHTERN gemäß den folgenden Bestimmungen: 3.4.1 Die ausrichtenden Nationalverbände dürfen mit ihrem KONTINENTALVERBAND zusammenarbeiten, um eine Nominierung von Schiedsrichtern aus anderen Nationalverbänden ihres Kontinentalverbandes zu erreichen. 3.4.2 Jedem NATIONALVERBAND ist es jedoch verboten, - ohne vorherige und schriftliche Zustimmung seines Kontinentalverbandes – Schiedsrichter aus anderen angeschlossenen Nationalverbänden einzuladen, Spiele seiner Wettbewerbe zu leiten. 4. AUFGABEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES SCHIEDSRICHTERTEAMS 4.1 Die Rollhockeyschiedsrichter müssen die offiziellen Spielregeln anwenden und die Einhaltung der Spielregeln und aller weiteren aktuell gültigen Bestimmungen der internationalen und nationalen Gremien, denen sie angehören, durchsetzen, insbesondere die Spielregeln, die Vorschriften, die Verfahrenswei sen, die Regelinterpretationen und die Erläuterungen, soweit sie ihre Schiedsrichtertätigkeit im Rollho ckey betreffen. 4.2 Die Zusammenarbeit zwischen den Schiedsrichtern innerhalb des Schiedsrichterteams ist von grundlegender Bedeutung in ihrer Spielleitung, die - hinsichtlich einer effektiven Kontrolle aller Situationen im Spiel - nicht nur eine ordnungsgemäße Beweglichkeit mit entsprechenden Positionierungen auf dem Spielfeld, sondern auch eine passende Aufteilung ihrer Aufgaben erfordert. 4.3 HAUPTSCHIEDSRICHTER – AUFGABEN UND VERANTWORTLICHKEITEN 4.3.1 Auf dem Spielfeld haben die HAUPTSCHIEDSRICHTER absolute Entscheidungsbefugnis. Sie entscheiden – hinsichtlich des Spiels - mit Sachverstand und verantwortungsbewusst, stets unvoreingenommen und gewissenhaft in Übereinstimmung mit den aktuellen Spielregeln und anderen Bestimmungen. 4.3.2 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER sollen sich so auf dem Spielfeld bewegen, dass sie dem Spielgeschehen dicht folgen können. Sie dürfen Disziplinarmaßnahmen gegen Spieler oder gegen andere Mannschaftsangehörige anordnen – sowohl vor Beginn des Spiels, während des Spiels, während der Pause und auch nach dem Spiel. Dabei gehen sie mit der nötigen Strenge vor, damit sich das Spiel regelgerecht und ohne gewalttätige Aktionen entwickelt. 4.3.3 Falls notwendig sollen die HAUPTSCHIEDSRICHTER – bei angehaltenem Spiel – den ASSISTENZSCHIEDSRICHTER einbeziehen, um etwaige Unstimmigkeiten am Zeitnehmertisch zu klären. Während dieser Situationen ist die Anwesenheit anderer Spieler oder Mannschaftsangehöriger – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Spielfelds - nicht erlaubt, es sei denn, sie wurde zuvor zugelassen. 4.3.4 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER dürfen den Einsatz der Polizei nur anfordern, wenn sich ernste Probleme ergeben aufgrund der Aktionen von Zuschauern, oder wenn sich ein Spieler oder ein an derer Mannschaftsangehöriger – der sich im Bereich der Reservebänke oder am Zeitnehmertisch aufhält – weigert, den Anordnungen der Schiedsrichter nachzukommen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 4.3.5 Bei Vorfällen, die in den Spielregeln nicht enthalten sind, sollen die HAUPTSCHIEDSRICHTER nach ihrem Gewissen entscheiden. Dabei ist zu versuchen, alle Fälle so zu lösen, wie sie es für notwendig erachten. Etwaige Beanstandungen sind – gemäß den Bestimmungen des Artikels 36 dieser Spielregeln - stets so zu bewerten und zu entscheiden, dass eine Korrektur möglicher Regelverstöße und/oder schwerer Fehler, die sich während des Spiels ereignet haben könnten, immer eng an den aktuellen Bestimmungen anlehnt sowie Ethik und Wahrheit im Sport berücksichtigt. 4.3.6

Hinsichtlich seines Einschreitens bei der Spielentwicklung, insbesondere bei Entscheidungen auf Ausschlüsse und Regelverstöße, gibt es keine Unterschiede zwischen dem „Leiter des Schiedsrichterteams“ und dem anderen Hauptschiedsrichter.

4.4 BESONDERE AUFGABEN DES "LEITERS DES SCHIEDSRICHTERTEAMS" 4.4.1 Hinsichtlich der für ein Spiel eingesetzten Hauptschiedsrichter obliegt dem als “SCHIEDSRICHTER 1” eingetragenen Schiedsrichter die Funktion des “LEITERS DES SCHIEDSRICHTERTEAMS”. Er hat folgende Aufgaben: a) Vor Beginn des Spiels die folgenden besonderen Aspekte prüfen und genehmigen:  die Bedingungen des Spielfelds und der Zeitnahme;  die Identifizierung der Spieler und der übrigen Angehörigen beider Mannschaften;  das Informationssystem für die Zuschauer (Spieldauer und Treffer, erlaubte Auszeiten, Anzahl von Teamfouls)

Falls vorhanden - die Kontrolle der elektronischen Zeitnahme für die Dauer des Ballbesit-

zes jeder Mannschaft. b) Er ruft die Mannschaftskapitäne zu sich, um den Ball für das Spiel auszuwählen. c) Er stellt fest, ob alle Teilnehmer am Spiel auf den Beginn des Spiels vorbereitet sind, und fordert zum Beginn eines jeden Spielabschnitts auf, einschließlich einer etwaigen Verlängerung. 4.4.2 Sollten sich Zweifel ergeben über eine Entscheidung zum Spielgeschehen, – oder abweichende Ansichten darüber bestehen – muss der “LEITER DES SCHIEDSRICHTERTEAMS” die anderen Schiedsrichter des Teams befragen und – unvoreingenommen, genau und mit gesundem Menschenverstand – über unterschiedliche Auffassungen, Probleme oder Schwierigkeiten entscheiden, die sich in irgend einer Situation ereignet haben könnte. Dabei ist zu berücksichtigen: a) die genaue Einhaltung der Spielregeln und der Technischen Regeln, sowie jede weiteren Normen oder Durchführungsbestimmungen; b) die Lösung von Zwischenfällen, die sich ereignen können, indem sie die notwendigen Korrekturmaßnahmen ergreifen, nachdem sie die an sie herangetragenen Beanstandungen überprüft haben. 4.4.3 Falls nötig fertigt er einen „Vertraulichen Schiedsrichterbericht“ an, und bestätigt, dass der offizielle Spielbericht und die anderen offiziellen Dokumente ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt sind – einschließlich der Unterschriften durch die beiden anderen Schiedsrichter und weiterer Beteiligter - nachdem er die notwendigen Korrekturen vorgenommen hat. 4.4.4 Er versendet die in der vorherigen Ziffer erwähnten Dokumente, – oder sorgt für deren Versand innerhalb der vorgegebenen Fristen – an die verantwortliche internationale oder nationale Stelle, die den Wettbewerb durchführt. 4.5 ASSISTENZSCHIEDSRICHTER – AUFGABEN UND VERANTWORTLICHKEITEN 4.5.1 Die Kontrolle am OFFIZIELLEN ZEITNEHMERTISCH liegt stets in der Zuständigkeit eines ordnungsgemäß ausgerüsteten ASSISTENZSCHIEDSRICHTERS, dessen Aufgaben und Verantwortlichkeiten insbesondere folgende sind: a) das Verhalten der Angehörigen beider Mannschaften – besonders derjenigen im Bereich ihrer Reservebänke - streng und wirksam kontrollieren, sowie die HAUPTSCHIEDSRICHTER auf etwaige Regelverstöße außerhalb des Spielfelds hinweisen. b) die HAUPTSCHIEDSRICHTER unterstützen bei der Feststellung und Korrektur von Regelverstößen und/oder schweren Fehlern, die sich während des Spiels ereignet haben. c) dafür sorgen, dass die notwendigen Informationen zum Spiel den Zuschauern und den Mannschaften bekannt gegeben werden, insbesondere:

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION  das aktuelle Spielergebnis;  die verbleibende Spieldauer;  die aktuelle Ansammlung von Teamfouls je Mannschaft;  die beantragten Auszeiten je Mannschaft. d) alles Notwendige notieren, damit die Geschehnisse im Spiel wirksam kontrolliert und die HAUPTSCHIEDSRICHTER bei der Fertigung ihres Berichts darauf zurückgreifen können. 4.5.2 Der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER muss darüber hinaus auch die Tätigkeit des ZEITNEHMERS kontrollieren, etwaige Fehler beheben sowie die HAUPTSCHIEDSRICHTER – während einer Spielunterbrechung - auf jedes Problem und/oder ein etwaiges zu bestrafendes Fehlverhalten des Zeitneh mers hinweisen.

5. ZEITNEHMER – AUFGABEN UND VERANTWORTLICHKEITEN 5.1 Bei offiziellen Wettbewerben von WORLD SKATE-RHTC wird empfohlen, - vom OFFIZIELLEN ZEITNEHMERTISCH aus zu bedienende - elektronische Anzeigesysteme einzusetzen, um die verbleibende Dauer des

Spielabschnitts anzuzeigen. 5.1.1 Die Zeitmessung ist anzuhalten, sobald die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel unterbrechen. Dies erlaubt den Zuschauern und den Mannschaften eine eindeutige Information. 5.1.2 Nichtsdestotrotz dürfen auch manuelle Zeitmessgeräte für die Kontrolle der Spieldauer eingesetzt werden, vorausgesetzt am Zeitnehmertisch wird den Zuschauern deutlich die Anzahl der restlichen Spieldauer für jeden Spielabschnitt angezeigt. 5.2 Dem Zeitnehmer obliegt insbesondere: 5.2.1 Die Spieldauer jeden Spielabschnitts kontrollieren. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen: a) Die Zeit läuft, sobald der Schiedsrichter zum Beginn des Spiels gepfiffen hat. b) Am Ende eines jeden Spielabschnitts zeigt ein akustisches Signal den Schiedsrichtern an, dass sie pfeifen müssen, um das Spiel zu beenden. c) Auf jeden Fall beginnt und endet jeder Spielabschnitt mit einem Pfiff der HAUPTSCHIEDSRICHTER. Das akustische Signal des Zeitnehmers ist nur ein Hinweis. 5.2.2 Die Dauer der Pause kontrollieren. Mit einem akustischen Signal zeigt er eine (1) Minute vor Ablauf das bevorstehende Ende der Pause an. 5.2.3 In jedem Spielabschnitt die Dauer der gewährten Auszeiten kontrollieren. Den Zuschauern zeigt er an, welche Mannschaft die jeweilige Auszeit beantragt hat. 5.2.4 Die Dauer der Ableistung von disziplinarischen Strafen kontrollieren, sowohl hinsichtlich der Spieler (Zeitstrafen nach einer Blauen Karte) als auch hinsichtlich der Mannschaften (“Dauer der Unterzahl”).

Artikel 11 – AUSFALL ODER ERSETZUNG DES NOMINIERTEN SCHIEDSRICHTERTEAMS - VORGEHEN 1. ABWESENHEIT DES EINGESETZTEN SCHIEDSRICHTERTEAMS - VORGEHEN Ein Spiel muss stets stattfinden, selbst dann, wenn das ausgewählte und nominierte Schiedsrichterteam nicht anwesend ist. Ist dessen Abwesenheit erwiesen, - und es gibt keinerlei Information über den Grund dafür – ist eine Zeitspanne von dreißig (30) Minuten zu gewähren. Danach ist das folgende Verfahren anzuwenden: 1.1 Fehlen beide nominierten HAUPTSCHIEDSRICHTER, muss der nominierte ASSISTENZSCHIEDSRICHTER das Spiel leiten. 1.2 Fehlt einer der nominierten HAUPTSCHIEDSRICHTER, wird das Spiel geleitet von: 1.2.1 dem anderen HAUPTSCHIEDSRICHTER als "LEITER DES SCHIEDSRICHTERTEAMS"; und 1.2.2 dem nominierten ASSISTENZSCHIEDSRICHTER. 1.2.3 Treffen ein oder beide abwesende HAUPTSCHIEDSRICHTER nach Beginn des Spiels ein, können sie am Spiel dennoch nicht mehr teilnehmen. 1.3 Fehlt das gesamte Schiedsrichterteam, sollen sich die Delegierten der beiden Mannschaften gemäß den folgenden Kriterien auf eine Person einigen, die das Spiel leitet: 1.3.1 Sind ein oder mehrere aktive Schiedsrichter anwesend, soll der Schiedsrichter mit der größten Erfahrung das Spiel leiten - bei gleicher Qualifikation der älteste Schiedsrichter.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 1.3.2 Ist kein aktiver Schiedsrichter anwesend, stattdessen jedoch ein oder mehrere ehemalige Schiedsrichter, soll diejenige Person das Spiel leiten, auf den sich die Delegierten beider Mannschaften geeinigt haben. 1.3.3 Ist kein aktiver oder ehemaliger Schiedsrichter anwesend, soll ein inoffizieller Schiedsrichter das Spiel leiten, auf den sich die Delegierten beider Mannschaften geeinigt haben. 1.3.4 Können sich die Delegierten beider Mannschaften nicht einigen, wird das Spiel jeweils eine Halbzeit lang von dem Trainer oder einem Delegierten einer der beiden Mannschaften geleitet. Dabei übernimmt die Heimmannschaft, oder die als solche anzusehen ist, den ersten Spielabschnitt. Bei einer Verlängerung ist in gleicher Weise zu verfahren. 2. ERSETZUNG EINES HAUPTSCHIEDSRICHTERS AUFGRUND VON VERLETZUNG ODER ABWESENHEIT Muss, unter Beachtung der Ziffer 2.3 dieses Artikels , einer der beiden HAUPTSCHIEDSRICHTER – aufgrund einer Verletzung oder aufgrund körperlicher Einschränkungen – das Spiel verlassen, ist wie folgt zu verfahren: 2.1 Haben gerade zwei HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel geleitet, erfolgt keine Ersetzung, und der andere HAUPTSCHIEDSRICHTER leitet das Spiel weiter. 2.2 Hat das Spiel jedoch nur ein HAUPTSCHIEDSRICHTER geleitet, ersetzt ihn der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER. Ist ein solcher nicht vorhanden, einigen sich die beiden Delegierten der Mannschaften gemäß Ziffer 1.3 dieses Artikels auf eine Person, die ihn ersetzt. 2.3 Haben ein oder zwei Schiedsrichter das Spiel begonnen und später entschieden, es zu unterbrechen und zu beenden, nachdem sie angegriffen wurden, oder aufgrund anderer Umstände, die ihre Sicherheit betreffen, dürfen sie nicht ersetzt werden, um das Spiel fortzusetzen. 3. FEHLEN EINER MANNSCHAFT UND ABWESENHEIT DES SCHIEDSRICHTERTEAMS Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, und gleichzeitig bleibt auch das nominierte Schiedsrichter team abwesend, soll der Delegierte der anwesenden Mannschaft versuchen, folgendes zu erreichen: 3.1 Unter den Zuschauern einen aktiven oder lizenzierten Schiedsrichter finden. 3.2 Sollte dies fehlschlagen, soll sich der gleiche Delegierte – bevorzugt – um folgende Personen bemühen: a) Ein führendes Mitglied des Verbandes, der hinsichtlich des Wettbewerbs Entscheidungsbefugnis be sitzt (WORLD SKATE-RHTC oder Kontinentalverband); b) Ein Bevollmächtigter des nationalen Verbandes der beteiligten Mannschaft; c) Zwei geeignete Personen aus dem Publikum möglichst mit Verbindung zum Regelwerk des Rollho ckey. 3.3 Diese „ausgewählten“ Personen sind dann auch verantwortlich für das Ausfüllen der folgenden Dokumente, die ihnen der Delegierte der anwesenden Mannschaft vorlegt: a) Das Formular für die “KONTROLLE DER SPIELERPÄSSE” - zusammen mit den Lizenzen und Identitätsdokumenten der Spieler und der anderen anwesenden Mannschaftsangehörigen - ; es dient als Nachweis für die Mannschaftszugehörigkeit im offiziellen Spielbericht. b) Den offiziellen Spielbericht, in den zusätzlich die Gründe für das nicht durchgeführte Spiel einzutragen sind. 3.4 Die beiden zuvor genannten Dokumente werden durch den anwesenden Verein an die für die Durchfüh rung des Wettbewerbs zuständige Stelle gesandt (WORLD SKATE-RHTC oder KONTINENTALVERBAND) .

Artikel 12 - BEWERTUNG DER LEISTUNGEN DER SCHIEDSRICHTER – DIE TECHNISCHEN DELEGIERTEN 1. Mit dem Ziel, die Qualitätsstandards der internationalen Schiedsrichter anzuheben, obliegt es der Verant wortung von WS-RHTC – und auch die Technischen Rollhockey Komitees der Kontinentalverbände: 1.1 Ein System zur Beobachtung der internationalen Schiedsrichter und zur Bewertung ihrer Leistungen zu erarbeiten und zu betreiben, um zu gewährleisten, dass nur die besten und qualifiziertesten Schieds richter diese Aufgaben wahrnehmen. 1.2 Für diese Aufgabe sind Technische Delegierte auszuwählen, auszubilden und zu nominieren, damit sie die internationalen Schiedsrichter bei wichtigen internationalen Wettbewerben beobachten und bewerten. 1.3 Die Erarbeitung und Verbreitung einer “Handlungsanleitung” für Rollhockeyschiedsrichter, um die Abläufe und Verfahrensweisen zu systematisieren sowie die Interpretation der Spielregeln voranzutreiben, damit sie einheitlich angewendet werden.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 2. Unter Koordination von WS-RHTC sind die Technischen Delegierten hauptsächlich für folgendes zuständig: 2.1 Sie beobachten und bewerten das Handeln und das Auftreten der internationalen Schiedsrichter und sollen dabei unvoreingenommenen und objektiv die Leistungsfähigkeit der Schiedsrichter einschätzen. 2.2 Sie erstellen einen “Technischen Evaluierungsbericht” für jede einzelne ihrer durchgeführten Maßnahmen, und beschreiben genau und detailliert Abweichungen, Fehler und/oder mögliche Regelverletzun gen durch die beobachteten Schiedsrichter. 2.3 Sie arbeiten mit dem entsprechenden Rollhockey Komitee in den Lehrgängen für die internationalen Schiedsrichter zusammen. 3. Der Technische Delegierte ist nicht berechtigt, einen Sitzplatz am OFFIZIELLEN ZEITNEHMERTISCH zu beanspruchen. Er soll das Spiel stehend beobachten, oder von einem Platz aus, den der Ausrichter dafür vorgesehen hat.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 13 – SPIELKONTROLLE ANHAND ELEKTRONISCHER ASSISTENZSYSTEME Jeder Nationalverband, Verein oder irgend ein anderer Ausrichter, der für die Durchführung von internationalen Rollhockeyspielen mit National- oder Vereinsmannschaften verantwortlich ist, muss die geeignete elektronische Ausrüstung nutzen, um die nachfolgend aufgeführte Information bereitzustellen. 1. INFORMATION HINSICHTLICH JEDER BEANTRAGTEN AUSZEIT (TIMEOUT) 1.1 Meldet eine Mannschaft einen Timeout an, prüft der dafür am Zeitnehmertisch zuständige ASSISTENZSCHIEDSRICHTER zunächst, ob diese Mannschaft die Auszeit beantragen darf. Danach geht er wie folgt vor: 1.1.1 Ist ein geeignetes elektronisches System vorhanden (“elektronische Säulen”), stellt er das grüne Licht an der Säule an, die auf dem Zeitnehmertisch der Reservebank der Mannschaft am nächsten steht, die die Auszeit beantragt hat.

1.1.2 Ist eine solche Ausrüstung nicht vorhanden, dient eine Flagge oder ein anderes Objekt als Kennzeichen für die beantragte Auszeit. Der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER weist die andere Mannschaft auf die beantragte Auszeit mündlich hin. 1.2 Unabhängig von dieser Information gibt der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER ein akustisches Signal, um die beantragte Auszeit zu gewähren, danach löscht er das Licht wieder. 2. HINWEIS AUF EINEN BEVORSTEHENDEN DIREKTEN FREISTOSS AUFGRUND DER ANSAMMLUNG VON TEAMFOULS 2.1 Erreicht eine Mannschaft durch Ansammlung von Teamfouls (9, 14, 19, 24, etc.), dass bald ein direkter Freistoß bevorsteht, muss der am Zeitnehmertisch für diese Kontrolle verantwortliche ASSISTENZSCHIEDSRICHTER sofort für folgendes sorgen: 2.1.1 Ist ein geeignetes elektronisches System vorhanden (“elektronische Säulen”), stellt er das rote Licht an der Säule an, die auf dem Zeitnehmertisch der Reservebank der Mannschaft am nächsten steht.

2.1.2 Ist eine solche Ausrüstung nicht vorhanden, dient eine Flagge oder ein anderes Objekt als Kennzeichen für den bevorstehenden direkten Freistoß . Der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER stellt das Objekt auf der Seite des Zeitnehmertisches auf, die der Reservebank der betreffenden Mannschaft am nächsten liegt. 2.2 Unabhängig von dieser Information gibt der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER ein akustisches Signal, um den direkten Freistoß anzuzeigen, danach löscht er das Licht wieder.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 3.

KONTROLLE DER DAUER DES BALLBESITZES

3.1 Am ZEITNEHMERTISCH befindet sich die Konsole für die Kontrolle der Dauer des Ballbesitzes für jede Mannschaft, die maximal fünfundvierzig (45) Sekunden beträgt.

3.1.1 Die beiden Anzeigetafeln für die Dauer des Ballbesitzes sind hinter der Bande und dem Schutz netz – in einer Entfernung von 1-2 Metern – auf Höhe der Tore aufzustellen.

3.1.2 Die elektronischen Anzeigetafeln sind in einer Höhe von etwa 1,40 Metern anzubringen. 3.2 Diese Ausrüstungen sind in internationalen Wettbewerben – mit National- oder Vereinsmannschaften - die von WS-RHTC oder den verschiedenen Kontinentalverbänden ausgerichtet werden, vorgeschrieben. Sie werden von einem ASSISTENZSCHIEDSRICHTER bedient, der für jedes Spiel eingesetzt ist. 3.2.1 Hinsichtlich der Wettbewerbe der nationalen Verbände wird empfohlen, dass diese elektronischen Systeme auch dort eingesetzt werden, insbesondere in den Kategorien der Seniorinnen und Senioren. 3.3.2 Es bleibt jedoch den verschiedenen Kontinentalverbänden vorbehalten, darüber zu entscheiden, ob der Einsatz dieser Ausrüstungen in den Wettbewerben der ihnen angeschlossenen nationalen Verbände vorgeschrieben ist. 3.3 Das akustische Signal des Kontrollinstruments, welches das Ende des Ballbesitzes anzeigt, ist lediglich ein Hinweis. Stets ist der Pfiff der HAUPTSCHIEDSRICHTER maßgeblich für eine Unterbrechung des Spiels und für die entsprechende Spielfortsetzung mit einem indirekten Freistoß für die andere Mannschaft. 3.4 Normalerweise müssen die Hauptschiedsrichter nicht eingreifen oder dem ASSISTENZSCHIEDSRICHTER, der das Gerät für die Kontrolle des Ballbesitzes für jede Mannschaft bedient, ein Zeichen geben. 3.5 Allerdings müssen die Hauptschiedsrichter gewährleisten: 3.5.1 “Warnzeichen” geben – beide Arme über den Kopf nach oben strecken – wenn die Mannschaft in Ballbesitz innerhalb der nächsten fünf (5) Sekunden auf das gegnerische Torgehäuse schießen muss. 3.5.2 “Zählzeichen” geben – mit einem der Arme ausführen – sobald eine Mannschaft den Ball in ihrer Defensivzone übernimmt. Zu zählen sind die Sekunden des Ballbesitzes in dieser Zone.

3.5.3 Das Spiel ist mit einem Pfiff zu unterbrechen, um einen indirekten Freistoß gegen die Mannschaft anzuzeigen, welche die Dauer des Ballbesitzes überzogen hat, entweder in ihrer Defen sivzone, oder weil sie den Ball nicht gegen das gegnerische Torgehäuse geschlagen hat.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 14 – OFFIZIELLER ZEITNEHMERTISCH – ZUSAMMENSETZUNG 1. Im Außenbereich des Spielfelds - so dicht wie möglich und in Höhe der Spielfeldmitte mit bestmöglichem Blick auf das Spielgeschehen – ist ein Bereich für den offiziellen Tisch einzurichten. Er ist von den Zuschauern vollständig getrennt und mit den notwendigen technischen Hilfsmitteln ausgestattet.

OFFIZIELLER ZEITNEHMERTISCH UND “RESERVEBÄNKE”

LEGENDE 1 – Reservespieler - Team "A" 2 – Weitere Angehörige - Team "A" 3 – Spieler mit Zeitstrafen - Team "A"

1 – Reservespieler - Team "B" 2 – Weitere Angehörige - Team "B" 3 – Spieler mit Zeitstrafen - Team "B"

4 – Kommissionsmitglied eingesetzt von WS-RHTC oder von einem Kontinentalverband 5 – Sekretär am Tisch (Operateur für den elektronischen Spielbericht) 6 – Zeitnehmer und Bediener der elektronischen Anzeigetafel 7 – Assistenzschiedsrichter (Kontrolle der Notierung von Teamfouls und der Reservebänke) 8 – weiterer Assistenzschiedsrichter (Kontrolle der Dauer des Ballbesitzes für jede Mannschaft)

2. Das Personal am Zeitnehmertisch setzt sich wie folgt zusammen: 2.1 Ein Zeitnehmer (der ggf. auch die elektronische Anzeigetafel bedient) - nach Nominierung durch den nationalen Verband und/oder durch den Ausrichter des Spiels. 2.2 Nach Nominierung durch die Aufsicht führende Organisation (WS-RHTC oder Kontinentalverband): 2.2.1 Ein Kommissionsmitglied, verantwortlich für die Aufgaben am Zeitnehmertisch. 2.2.2 Ein Sekretär, verantwortlich für die Erstellung des elektronischen oder schriftlichen Spielberichts. 2.2.3 Ein ASSISTENZSCHIEDSRICHTER, der die Notierung der Teamfouls und das Verhalten der Mannschaftsangehörigen an den Reservebänken kontrolliert. Er soll mithelfen, etwaige Geschehnisse im Spiel zu klären. 2.2.4 Ein weiterer ASSISTENZSCHIEDSRICHTER, der die Dauer des Ballbesitzes für jede Mannschaft kontrolliert, sofern dafür ein geeignetes elektronisches System am Spielfeld vorhanden ist. 3. Zu jedem Spiel eines internationalen Wettbewerbs sorgt der Ausrichter des Spiels dafür, dass am offiziellen Tisch folgende Gegenstände und folgendes Material vorhanden sind: 3.1 Fünf Stühle am Zeitnehmertisch; 3.2 Zwei Stühle an jeder Seite des Zeitnehmertisches (4 Stühle insgesamt), welche die Spieler benutzen, die eine Zeitstrafe erhalten haben. 3.3 Ein funktionsfähiger mobiler Computer und ein digitaler Drucker, einschließlich ausreichend Material für die notwendigen Aufgaben (Papier, Tinte, Toner). 3.4 Zwei (2) manuelle Anzeigetafeln (eine je Mannschaft), zur Anzeige ihrer während des Spiels angesammelten Teamfouls. 3.5 Die elektronischen Messinstrumente gemäß Artikel 13 dieser Spielregeln, bestehend aus: 3.5.1 Zwei (2) "Türmen" – einer je Mannschaft – um folgende Hinweise zu geben auf: a) eine “Auszeit“, die bei der nächsten Unterbrechung gewährt wird; und b) ein weiteres Teamfoul, das zu einem Direkten Freistoß gegen die Mannschaft des Verursa chers führen wird. 3.5.2 Zwei (2) Hinweistafeln, zur Kontrolle der Dauer des Ballbesitzes je Mannschaft. 4. Jeder Nationalverband ist – in seinen nationalen Rollhockeywettbewerben – für die Besetzung des Zeitnehmertisches selbst verantwortlich. Vorgeschrieben sind dabei jedoch: 4.1 ein ZEITNEHMER; und 4.2 ein ASSISTENZSCHIEDSRICHTER.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL IV – SPIELZONEN, PASSIVES SPIEL UND ANTI-SPIEL Artikel 15 - SPIELZONEN – DEFINITION VON PASSIVEM SPIEL UND VON ANTI-SPIEL 1. SPIELZONEN Die Mittellinie teilt das Spielfeld für jede Mannschaft in zwei Spielbereiche auf – eine „DEFENSIVZONE“ und eine „ANGRIFFSZONE“ –, in denen die erlaubte Zeit für den Ballbesitz wie folgt geregelt ist: 1.1 DEFENSIVZONE – DAUER UND KONTROLLE DES BALLBESITZES 1.1.1 Gelangt eine Mannschaft in ihrer Defensivzone in Ballbesitz, darf sie innerhalb von zehn (10) Sekunden eine Angriffsaktion starten, indem sie den Ball über die Mittellinie in ihre Angriffszone bringt. 1.1.2 Nach einer ersten Angriffssituation – ausgenommen Ziffer 2.1.2 dieses Artikels – darf die angreifende Mannschaft den Ball erneut in ihre Defensivzone spielen, sie hat dann aber nur fünf (5) Sekunden Zeit, den Ball wieder in ihre Angriffszone zu bringen. 1.1.3 In beiden zuvor aufgeführten Situationen sollen die HAUPTSCHIEDSRICHTER nur dann einen Regelverstoß annehmen, wenn diejenige Mannschaft den Ball führt, die zuvor die Dauer des Ballbesitzes in ihrer Defensivzone verbraucht hat. 1.1.4 Gegen die verursachende Mannschaft wird ein indirekter Freistoß angeordnet gemäß Ziffer 3.2 dieses Artikels, vorausgesetzt: a) die Dauer des Ballbesitzes in ihrer Defensivzone ist gemäß Ziffern 1.1.1 und 1.1.2 dieses Artikels abgelaufen; oder b) der Spieler, der den Ball führt, platziert diesen im oberen Teil eines Torgehäuses oder macht ihn außen im Tornetz unspielbar. 1.2 ANGRIFFSZONE - DAUER UND KONTROLLE DES BALLBESITZES 1.2.1 Während ihrer Angriffsaktionen müssen die Mannschaften versuchen, durch einen Torschuss auf das gegnerische Torgehäuse einen Torerfolg zu erzielen. Der Abschluss dieser Aktionen sollte innerhalb einer angemessenen Zeitspanne erfolgen und fünfundvierzig (45) Sekunden Ballbesitz nicht überschreiten. 1.2.2 Das Zählen der Dauer des Ballbesitzes während der Angriffsaktionen der Mannschaften erfolgt über ein geeignetes elektronisches System oder – wenn ein solches nicht vorhanden ist – durch die HAUPTSCHIEDSRICHTER, welche die folgenden Bestimmungen für das Zählen beachten müssen. 1.2.3 Das Zählen der Dauer des Ballbesitzes ist immer dann zu unterbrechen, wenn: a) die Mannschaft in Ballbesitz einen direkten Freistoß oder einen Penalty ausführen darf; b) der Ball einen Pfosten oder die Querlatte des gegnerischen Torgehäuses berührt hat, oder vom gegnerischen Torwart berührt wurde. c) die gegnerische Mannschaft hat den Ball übernommen, ihn jedoch gleich wieder verloren an die Mannschaft, die den Ball zuvor geführt hat. d) die Schiedsrichter das Spiel mit einem Bully fortsetzen. 1.2.4 Das Zählen der Dauer des Ballbesitzes ist nicht zu unterbrechen in folgenden Situationen: a) Die Mannschaft, die in der Angriffszone den Ball führt, entscheidet sich, mit dem Ball in ihre Defensivzone zurückzukehren. b) Der Ballbesitz setzt sich nach einem Schuss auf das gegnerische Torgehäuse fort, bei dem die Pfosten oder die Querlatte oder der Torwart nicht getroffen wurden. c) Der Ball hat einen Gegner getroffen, ohne dass dieser ihn übernommen hat, und die bis da hin den Ball führende Mannschaft gelangt sofort wieder in seinen Besitz. d) Der Mannschaft, die den Ball führt, wird ein indirekter Freistoß zuerkannt. 1.2.5 Darüber hinaus ist das Zählen der Dauer des Ballbesitzes nicht zu unterbrechen, wenn: a) der Ball von einem Gegner abgefangen oder berührt wird, und das Spielfeld verlässt. b) der Ball von einem Gegner abgefangen oder berührt wird, und die Höhe von 1,5m überschreitet. In jeder dieser beiden Situationen setzen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel mit einem indirekten Freistoß fort, der von derjenigen Mannschaft ausgeführt wird, die vor der Unterbrechung in Ballbesitz war. Das Zählen der entsprechenden Dauer wird nicht unterbrochen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 2. DEFINITION VON PASSIVEM SPIEL 2.1 Passives Spiel einer Mannschaft liegt vor, wenn – nach Beginn ihrer Angriffsaktion – eine der folgenden Situationen eintritt: 2.1.1 Ein oder mehrere Spieler befinden sich in einer eindeutigen Situation für einen Torerfolg, sie vermeiden jedoch einen Treffer zu erzielen. 2.1.2 Die Mannschaft in Ballbesitz gibt – über einen Zeitraum von maximal fünfundvierzig (45) Sekunden – nicht zu erkennen, auf das gegnerische Torgehäuse zu schießen – wie in Ziffer 1.2.1 dieses Artikels beschrieben. 2.2 Zeigt eine angreifende Mannschaft „Passives Spiel“, sollen die Hauptschiedsrichter diesen Regelverstoß sofort ahnden. 2.3 In Übereinstimmung mit Ziffern 1.1 und 1.2 dieses Artikels dürfen die HAUPTSCHIEDSRICHTER in keinem Fall Ausnahmen bei der Bestrafung von passivem Spiel zulassen, auch nicht, wenn dies eine Mannschaft in “Unterzahl” betreibt. 3. VORGEHEN DER HAUPTSCHIEDSRICHTER BEI PASSIVEM SPIEL 3.1 Übt eine Mannschaft „Passives Spiel“ aus, müssen die Hauptschiedsrichter zunächst sehr deutlich ein Warnzeichen geben, dass das Spiel bald unterbrochen wird, um den Regelverstoß anzuzeigen. Dieses Si gnal, das sie nicht vor Ablauf von vierzig (40) Sekunden andauernden Ballbesitzes je Angriffsaktion zeigen, ist wie folgt vorzunehmen: 3.1.1 EIN HAUPTSCHIEDSRICHTER – vorzugsweise derjenige, der näher zum Ball steht – streckt beide Arme senkrecht über den Kopf hinaus nach oben, um der angreifenden Mannschaft zu signalisieren, dass sie innerhalb der nächsten fünf (5) Sekunden ihren Angriff mit einem Schuss auf das gegne rische Torgehäuse abschließen muss. 3.1.2 Sobald DER ANDERE HAUPTSCHIEDSRICHTER dieses Signal wahrnimmt, beginnt er - durch besondere Gesten – die fünf (5) Sekunden zu zählen, innerhalb derer die angreifende Mannschaft auf das gegnerische Torgehäuse schießen muss. 3.1.3 Sollte DER ANDERE HAUPTSCHIEDSRICHTER nicht sofort mit dem Zählen beginnen, erfolgt das Zählen durch den Schiedsrichter, der das Signal zum „Passiven Spiel“ gegeben hat. 3.2 Sollte die angreifende Mannschaft ihren Angriff nicht abschließen – d.h. vor Ablauf der fünf (5) Sekunden nicht auf das gegnerische Torgehäuse schießen – unterbrechen die Hauptschiedsrichter das Spiel sofort und setzen es mit einem indirekten Freistoß gegen die fehlbare Mannschaft wie folgt fort: 3.2.1 Befand sich der Ball in der "Defensivzone" und innerhalb des Strafraums der fehlbaren Mann schaft, erhält die gegnerische Mannschaft einen indirekten Freistoß zugesprochen, der in einer der oberen Strafraumecken der fehlbaren Mannschaft auszuführen ist. 3.2.2 Befand sich der Ball hinter dem Torgehäuse der fehlbaren Mannschaft, erhält die gegnerische Mannschaft einen indirekten Freistoß zugesprochen, der in einer der unteren Strafraumecken der fehlbaren Mannschaft auszuführen ist. 3.2.3 Befand sich der Ball in der "Defensivzone" und außerhalb des Strafraums der fehlbaren Mannschaft, erhält die gegnerische Mannschaft einen indirekten Freistoß zugesprochen, der an der Stelle auszuführen ist, an der sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand. 3.2.4 Befand sich der Ball in der "Angriffszone" der fehlbaren Mannschaft, erhält die gegnerische Mannschaft einen indirekten Freistoß zugesprochen, den sie innerhalb ihrer Defensivzone von jeder Stelle ausführen darf, an der sich der Ball gerade befindet. 4. DEFINITION VON ANTISPIEL Antispiel auszuüben, bedeutet eine klare Verletzung der Prinzipien sportlicher Ethik. Antispiel stellt sich ein, wenn die Mannschaft, die den Ball besitzt, nicht zu erkennen gibt, auf das gegnerische Torgehäuse zu schießen, um einen Torerfolg zu erzielen, während die andere Mannschaft zur gleichen Zeit ein passives Verhalten zeigt, indem sie nicht versucht, in Ballbesitz zu gelangen. Beide Mannschaften verzichten jeweils darauf, einen Torerfolg zu erzielen. 5. VORGEHEN DER HAUPTSCHIEDSRICHTER BEI ANTISPIEL Sobald beide Mannschaften Antispiel zeigen, ist eine rasche und eindeutige Aktion der HAUPTSCHIEDSRICHTER erforderlich, um einen gesunden Sportsgeist im Wettbewerb wieder herzustellen. Sie gehen dazu wie folgt vor:

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 5.1 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER unterbrechen das Spiel und beordern die beiden Mannschaftskapitäne – oder ihre Vertreter auf dem Spielfeld – in den Mittelkreis. Dort fordern sie, das Antispiel sofort zu unterlassen. Das Spiel wird danach mit einem Bully an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand. 5.2 Falls nichtsdestotrotz beide Mannschaften die Anweisungen nicht beachten, sollen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel erneut unterbrechen und beiden Mannschaftskapitänen - oder ihren Vertretern auf dem Spielfeld - die blaue Karte zeigen - Zeitstrafen von zwei (2) Minuten für jeden . Das Spiel wird mit einem Bully an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand. 5.3 Falls danach beide Mannschaften weiterhin Antispiel betreiben, beenden die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel sofort und beschreiben die Fakten auf dem Spielberichtsbogen. 5.4 Sollten die HAUPTSCHIEDSRICHTER nicht einschreiten, um das Verhalten der Mannschaften zu ändern, darf der anwesende Angehörige des Internationalen Komitees bei der nächsten Spielunterbrechung verlangen, dass die HAUPTSCHIEDSRICHTER wie oben beschrieben vorgehen.

Artikel 16 - AUSZEITEN (TIME OUT) 1. In jedem Abschnitt der normalen Spieldauer darf jede Mannschaft Auszeiten wie folgt beantragen: 1.1 Eine (1) Auszeit von einer (1) Minute Dauer. 1.2 Eine (1) Auszeit von dreißig (30) Sekunden Dauer, die erst gewährt werden kann, nachdem zuvor die Auszeit gemäß Ziffer 1.1 dieses Artikels beantragt wurde. 1.3 Hat eine Mannschaft eine oder beide Auszeiten im ersten Spielabschnitt nicht beansprucht, darf sie die se auf den zweiten Spielabschnitt nicht übertragen. 1.4 Während der Verlängerung sind Auszeiten nicht zulässig, selbst wenn eine Mannschaft während der normalen Spieldauer eine Auszeit nicht beantragt hat. 2. Unbeschadet der Bestimmungen in Ziffer 4 dieses Artikels ist jede Auszeit am Zeitnehmertisch beim ASSISTENZSCHIEDSRICHTER anzumelden, entweder durch den HAUPTTRAINER oder durch einen Delegierten der jeweiligen Mannschaft. 2.1 Der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER geht dann sofort wie folgt vor: 2.1.1 Er stellt ein besonderes Zeichen – elektronischer “Turm”, Flagge oder ein anderes geeignetes Zeichen – an der vorderen Ecke des Zeitnehmertisches auf, die der Reservebank der betroffenen Mann schaft am nächsten liegt. 2.1.2 Er veranlasst die Notierung jeder beantragten Auszeit für die jeweilige Mannschaft im Spielbericht, selbst dann, wenn sie sich dafür entscheiden, die Auszeit nicht zu nehmen, nachdem die Zeichen gemäß Ziffer 2.1.1 dieses Artikels soeben erst eingerichtet worden sind. 2.2 Bei der nächsten Unterbrechung im Spiel zeigt er den HAUPTSCHIEDSRICHTERN durch einen Pfiff oder durch ein anderes akustisches Signal an, dass sie das Spiel nicht fortsetzen dürfen, bevor die gewährte Aus zeit für die jeweilige Mannschaft beendet ist. 3. Eine Auszeit ist erst dann gültig, wenn sie die HAUPTSCHIEDSRICHTER anlässlich der Spielunterbrechung durch einen Pfiff und ein besonderes Zeichen bestätigt und genehmigt haben. Befinden sich ein oder mehrere verletzte Spieler auf dem Spielfeld , können die HAUPTSCHIEDSRICHTER den Beginn der Auszeit erst anweisen, nachdem deren Behandlung abgeschlossen ist und/oder die verletzten Spieler das Spielfeld verlassen haben. 3.1 Ist die Auszeit beendet, zeigt der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER dies durch ein weiteres akustisches Signal an. Die HAUPTSCHIEDSRICHTER veranlassen anschließend die Spielfortsetzung. 3.2 Beansprucht die Mannschaft einen Teil ihrer gewährten Auszeit nicht – oder insgesamt nicht -, muss einer der HAUPTSCHIEDSRICHTER mit der Schiedsrichterpfeife dafür sorgen, dass das Spiel sofort fortgesetzt wird. 4. Während der Auszeit dürfen sich die auf dem Spielfeld befindlichen Spieler an der Bande in der Nähe ihrer Reservebank versammeln. Auswechslungen von Spielern sind erlaubt. 4.1 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER halten sich mit Blick auf die Reservebänke in der Spielfeldmitte auf, sodass sie die Spieler und die übrigen Mannschaftsangehörigen beobachten und kontrollieren können. Sie nehmen den Spielball an sich. 4.2 Nach Beendigung der Auszeit setzen die Hauptschiedsrichter das Spiels durch einen Pfiff fort. Ausnahmen: Das Spiel wird mit der Ausführung eines direkten Freistoßes oder eines PENALTY fortgesetzt.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL V – DISZIPLINARISCHE MAßNAHMEN DER SCHIEDSRICHTER Artikel 17 - DISZIPLINARISCHE MAßNAHMEN GEGEN MANNSCHAFTSANGEHÖRIGE 1. Bei der Ausübung disziplinarischer Maßnahmen dürfen die Schiedsrichter auf folgende Formen und Verfahrensweisen zurückgreifen: 1.1 MÜNDLICHE ERMAHNUNG, gemäß Artikel 30 Ziffern 2 und 3 dieser Spielregeln. 1.2 BLAUE KARTE ergänzt mit dem Vorgehen gemäß Artikel 32 Ziffern 2.1 und 2.2 dieser Spielregeln. 1.3 ROTE KARTE ergänzt mit dem Vorgehen gemäß Artikel 33 Ziffern 2.1 und 2.2 dieser Spielregeln. 2. Haben die HAUPTSCHIEDSRICHTER vor Beginn des Spiels einen Spieler oder einen anderen Mannschaftsangehörigen endgültig ausgeschlossen, dürfen diese im offiziellen Spielbericht ersetzt werden. Die HAUPTSCHIEDSRICHTER müssen aber dennoch detailliert über die Vorkommnisse berichten, die zu ihrer Entscheidung geführt haben. 3. Haben die HAUPTSCHIEDSRICHTER während der Pause eines Spiels einen Spieler oder einen anderen Mannschaftsangehörigen endgültig ausgeschlossen, müssen sie – vor der Fortsetzung des Spiels - die weiteren Maßnahmen gemäß Artikel 33 Ziffern 2.1 und 2.2 dieser Spielregeln anwenden. 4. Während der letzten Phase eines Spiels nimmt die Zahl an schwierigen Situationen zu. Dann ist es wichtig, dass die HAUPTSCHIEDSRICHTER nicht den Überblick verlieren, Ruhe bewahren und die besten Entscheidun gen treffen. Ohne zu zögern sollen sie sich - falls notwendig – kurz besprechen, um die beste Lösung zu finden, insbesondere bei Tumulten oder allgemeinen Protesten. In solchen Situationen ist es wichtig, dass sich die HAUPTSCHIEDSRICHTER gegenseitig unterstützen und miteinander kommunizieren. 4.1 Die vorgenommenen disziplinarischen Maßnahmen der Schiedsrichter sind in den SPIELBERICHT aufzunehmen, sowohl die Ermahnungen als auch das Zeigen der verschiedenen Karten (Blaue und Rote Karte). 4.2 Bei jeder direkt gezeigten Roten Karte fertigen die HAUPTSCHIEDSRICHTER einen “VERTRAULICHEN BERICHT” an, und beschreiben darin detailliert, klar und präzise die Situationen und Umstände, die zu den Ausschlüssen geführt haben. 5. Die HAUPTSCHIEDSRICHTER müssen sehr konsequent sein bei der Kontrolle des Verhaltens der Mannschaftsangehörigen auf den Reservebänken – der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER soll dabei mit ihnen zusammenarbeiten. Sie sollen nicht zulassen, dass mehr als die drei (3) erlaubten Mannschaftsangehörigen stehen und stets jegliche Proteste oder gegen die Entscheidungen der Schiedsrichter – offen gezeigte – Widerspruchsgesten streng bestrafen. 5.1 Hinsichtlich der HAUPTTRAINER beider Mannschaften sollen die HAUPTSCHIEDSRICHTER ein “klärendes Gespräch” über ihre Entscheidungen zulassen. Dieses sollte jedoch nur von kurzer Dauer sein, so dass es nicht als Protest verstanden wird. 5.2 Hinsichtlich der Spieler – einschließlich des Mannschaftskapitäns (auf dem Spielfeld oder nicht) – und der übrigen Mannschaftsangehörigen, die im SPIELBERICHT eingetragen sind, dürfen die HAUPTSCHIEDSRICHTER nicht zögern, wenn diese – während sie gegen eine Schiedsrichterentscheidung protestieren – und dabei offen zeigen, dass sie nicht einverstanden sind, dieses Verhalten gemäß Ziffer 5.3 und/oder 5.4 dieses Artikels zu bestrafen. 5.3 Sollte einer der Verursacher Schimpfworte und/oder beleidigende Gesten oder Worte gebrauchen gegenüber einem der Schiedsrichter und/oder gegen einen Angehörigen des Zeitnehmertisches, müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER dies immer mit einer Roten Karte bestrafen, einschließlich der weiteren Strafen gegen den Verursacher und seine Mannschaft gemäß Artikel 33 Ziffer 2 dieser Spielregeln. 5.4 Sollte einer der Verursacher Schimpfworte und/oder Beleidigungen nicht aussprechen, aber dennoch unzweifelhaft die Schiedsrichterentscheidung missbilligen, sollen die HAUPTSCHIEDSRICHTER diese dennoch gemäß Artikel 30 Ziffer 3 dieser Spielregeln bestrafen. 6. ZEITSTRAFEN – BESTRAFUNG VON REGELVERLETZUNGEN DURCH SPIELER ODER TORWARTE 6.1 Haben die HAUPTSCHIEDSRICHTER einem SPIELER oder einem TORWART eine BLAUE KARTE gezeigt, schließen sie ihn für die Dauer von zwei (2) Minuten vom weiteren Spiel aus. 6.1.1 Jeder Spieler oder Torwart muss seine Zeitstrafe auf einem der Stühle zwischen seiner Reservebank und dem Zeitnehmertisch vollständig absitzen. 6.1.2 Keinesfalls ist es erlaubt, dass sich ein Spieler oder ein Torwart, der eine Zeitstrafe erhalten hat, auf seine Reservebank setzt.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 6.2 Wird gegen die Bestimmungen der Ziffer 6.1.1 dieses Artikels verstoßen, geht der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER wie folgt vor: 6.2.1 Er begibt sich sofort zu dem Verursacher und veranlasst dessen Rückkehr zu dem Stuhl neben dem Zeitnehmertisch. 6.2.2 Sollte sich der Verursacher weigern, den Anweisungen nachzukommen, muss der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER sofort ein akustisches Signal geben, - und damit das Spiel unterbrechen -, um die HAUPTSCHIEDSRICHTER über das Geschehene zu unterrichten. Daraufhin zeigen diese dem Verursacher die Rote Karte, und schließen ihn vom Spiel aus. 6.3 Sollte der Spieler oder Torwart – zusätzlich zu dem Regelverstoß nach Ziffer 6.1.1 dieses Artikels – unzulässig das Spielfeld betreten, obwohl ihre Mannschaft gerade “in Unterzahl” spielen muss, – um vor Ablauf seiner Zeitstrafe einen Mitspieler zu ersetzen -, muss der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER sofort ein akustisches Signal auslösen – und damit das Spiel unterbrechen – damit er die HAUPTSCHIEDSRICHTER über den Regelverstoß unterrichten kann. Diese gehen dann wie folgt vor: 6.3.1 Sie zeigen zwei (2) ROTE KARTEN und schließen den VERURSACHER und dessen HAUPTTRAINER oder – bei dessen Abwesenheit und in der entsprechenden Reihenfolge - den ASSISTENZTRAINER, oder einen DELEGIERTEN oder den SPIELER, der Mannschaftskapitän ist, endgültig vom Spiel aus. 6.3.2 Die fehlbare Mannschaft muss zwei (2) “Phasen in Unterzahl” spielen, gemäß Artikel 18 Ziffer 1 dieser Spielregeln. 6.3.3 Das Spiel ist wie folgt fortzusetzen: a) Haben die HAUPTSCHIEDSRICHTER das laufende Spiel aufgrund des Regelverstoßes unterbrochen, wird gegen die Mannschaft des Verursachers ein direkter Freistoß angeordnet. b) War das Spiel bereits unterbrochen, als sich der Regelverstoß ereignete, richtet sich die Spielfortsetzung nach der Aktion, welche die Unterbrechung ausgelöst hat. 6.4 Hat der Spieler einer Mannschaft, die gerade in Unterzahl spielen muss, das Spielfeld unzulässig betreten - bevor ihm die Erlaubnis dafür erteilt wurde - muss der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER sofort ein akustisches Signal auslösen – damit er die HAUPTSCHIEDSRICHTER – nachdem diese das Spiel ggf. unterbrochen haben – über den Regelverstoß unterrichten kann. Diese können danach die in den Ziffern 6.3.1, 6.3.2 und 6.3.3 dieses Artikels beschriebenen Maßnahmen treffen. 6.5 Haben der Spieler oder der Torwart das Spielfeld jedoch aufgrund eines Fehlers des ASSISTENZSCHIEDS RICHTERS unzulässig betreten, und er sowie die Hauptschiedsrichter haben dies auch festgestellt, sind die in Artikel 36 Ziffer 2.2.1 dieser Spielregeln beschriebenen Maßnahmen anzuwenden. Die inzwischen angeordneten Strafen sind zurückzunehmen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 18 – DISZIPLINARISCHE MAßNAHMEN GEGEN MANNSCHAFTEN - “SPIEL IN UNTERZAHL” 1. DISZIPLINARISCHE MAßNAHMEN GEGEN MANNSCHAFTEN - DEFINITION UND ALLGEMEINE REGELN 1.1 Eine Zeitlang “in Unterzahl” spielen zu müssen, ist eine disziplinarische Maßnahme gegen Mannschaften, deren Mannschaftsangehörige während des Spiels ernste oder schwere Regelverletzungen begangen haben. 1.2 Während irgend einer “Phase in Unterzahl” dürfen sich insgesamt vier (4) Spieler der jeweiligen Mannschaft, einschließlich eines Torwarts, auf dem Spielfeld befinden (gemäß Artikel 20 Ziffer 5.2 dieser Spielregeln).

1.3 Hinsichtlich der begangenen Regelverletzungen haben die HAUPTSCHIEDSRICHTER für folgendes zu sor gen: 1.3.1 Sie sollen die Verursacher sofort bestrafen, je nach Schwere ihrer Verstöße, sowie kontrollieren, dass sie das Spielfeld und (bei einer Roten Karte) den Bereich ihrer Reservebänke verlassen. 1.3.2 Sie sollen die notwendigen Ersetzungen veranlassen, damit das Spiel gemäß Ziffer 1.2 dieses Artikels fortgesetzt werden kann. Geschieht dies nicht, folgt die sofortige Einstellung des Spiels (Spielabbruch) und dessen Beendigung gemäß Artikel 8 Ziffer 5 dieser Spielregeln. 1.3.3 Erfolgte die Disziplinarmaßnahme gegen andere Mannschaftsangehörige - oder gegen einen Spieler - auf der Reservebank, bedeutet dies hinsichtlich der entsprechenden “Dauer der Unterzahl” für diese Mannschaft, dass deren HAUPTTRAINER bestimmt, welcher seiner Spieler das Spielfeld verlassen muss. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen: a) In diesem besonderen Fall darf sich der Spieler, der das Spielfeld verlassen muss, zu seiner Reservebank begeben, weil er nicht bestraft wurde. b) Dieser Spieler darf deshalb auch wieder am Spiel teilnehmen und einen Spieler ersetzen, sofern sein HAUPTTRAINER sich dafür entscheidet (und solange es in diesem Fall bei nur 4 Spielern auf dem Spielfeld bleibt).

1.4 Sobald für eine Mannschaft eine “Phase in Unterzahl” endet, informiert der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER sofort ihren Delegierten darüber. 2. BEENDIGUNG DER „PHASE IN UNTERZAHL“ BEI EINEM TREFFER GEGEN DIE BESTRAFTE MANNSCHAFT 2.1 Hat die in Unterzahl spielende Mannschaft einen Gegentreffer erhalten, darf ein neuer Spieler das Spielfeld sofort betreten, aber niemals ein Spieler, der ausgeschlossen oder dessen Zeitstrafe noch nicht beendet ist, und der diese vollständig abgelten muss. 2.2 Der ergänzende Spieler darf das Spielfeld sofort betreten, nachdem seine Mannschaft einen Gegentref fer erhalten hat – z. B. als Folge eines Direkten Freistoßes, der angezeigt wurde aufgrund eines Regelverstoßes, der die “Dauer der Unterzahl” ausgelöst hat.

2.3 Erzielt die mit “Unterzahl” bestrafte Mannschaft jedoch einen gültigen Treffer, bleibt die angeordnete Bestrafung hiervon unberührt. Die Mannschaft muss weiterhin in Unterzahl spielen. 2.4 Unter Beachtung von Artikel 23 Ziffer 4 dieser Spielregeln hat ein absichtliches Eigentor durch einen Spieler der bestraften Mannschaft – als Ergebnis einer absichtlichen Aktion, während seine Mannschaft in Unterzahl spielt – keinerlei Einfluss auf die jeweilige Dauer der Unterzahl. 3. VERFAHREN BEI EIN ODER ZWEI DISZIPLINARMAßNAHMEN GEGEN EINE DER MANNSCHAFTEN 3.1 Ereignet sich zu einem bestimmten Zeitpunkt im Spiel ein einzelner Regelverstoß, folgt die “Dauer der Unterzahl” folgenden Bestimmungen: 3.1.1 Die “Dauer der Unterzahl” beträgt maximal zwei (2) Minuten bei einer BLAUEN KARTE gegen den Verursacher. 3.1.2 Die “Dauer der Unterzahl” beträgt maximal vier (4) Minuten bei einer ROTEN KARTE gegen den Verursacher. 3.1.3 Die “Dauer der Unterzahl” (während des laufenden Spiels) beginnt, sobald die Hauptschiedsrichter das Spiel fortsetzen, nachdem die Bestimmungen der Ziffern 1.2 und 1.3 dieses Artikels erfüllt sind. 3.1.4 Die “Dauer der Unterzahl” (während des laufenden Spiels) endet, wenn: a) die bestrafte Mannschaft einen Gegentreffer erhält; oder b) die maximale Dauer abgelaufen ist.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 3.2 Begeht ein Angehöriger derselben Mannschaft – im gleichen Augenblick des Spiels oder zu einem anderen Zeitpunkt – einen zweiten Regelverstoß – welcher mit einer Blauen Karte oder mit einer Roten Karte bestraft wird – muss dessen Mannschaft ein weiteres Mal in Unterzahl spielen. Die HAUPTSCHIEDSRICHTER gehen dabei wie folgt vor: 3.2.1 Die Bestimmungen der Ziffern 1.2 und 1.3 dieses Artikels sind zu beachten. 3.2.2 Kann das Spiel fortgesetzt werden, muss die Mannschaft der Verursacher ein weiteres Mal in Unterzahl spielen mit einer maximalen Dauer von: a) Zwei (2) Minuten, falls dem Verursacher eine Blaue Karte gezeigt wurde; oder b) Vier (4) Minuten, falls dem Verursacher eine Rote Karte gezeigt wurde. 3.2.3 Diese zweite “Phase in Unterzahl” beginnt (während des laufenden Spiels), sobald die erste “Phase in Unterzahl” beendet ist. 3.2.4 Die zweite “Phase in Unterzahl” endet (während des laufenden Spiels) gemäß Ziffer 3.1.4 dieses Artikels. 4. VERFAHREN BEI DREI ODER MEHR STRAFEN GEGEN EINE MANNSCHAFT Erhält eine Mannschaft – zu verschiedenen Zeitpunkten oder im gleichen Augenblick des Spiels – eine dritte oder weitere Strafen, bevor die beiden vorherigen “Phasen in Unterzahl” abgelaufen sind, sorgen die HAUPT SCHIEDSRICHTER für folgendes: 4.1 Sie gehen gemäß Ziffern 1.2 und 1.3 dieses Artikels vor. 4.2 Kann das Spiel fortgesetzt werden, ist die Mannschaft der Verursacher wie folgt zu bestrafen: 4.2.1 Mit einer zusätzlichen “Phase in Unterzahl” für jede einzelne der Regelverletzungen ihrer Mannschaftsangehörigen von jeweils fünf (5) Minuten Dauer, unabhängig von der Art der Bestrafung (Blaue Karte oder Rote Karte), die aufgrund der jeweiligen Regelverstöße ausgesprochen wurde. 4.2.2 Jede zusätzliche “Phase in Unterzahl” beginnt (während des laufenden Spiels) erst, nachdem die vorherige “Phase in Unterzahl” beendet ist. 4.3 Jede weitere “Phase in Unterzahl” endet (während des laufenden Spiels) gemäß Ziffer 3.1.4 dieses Artikels. 5. GLEICHHEIT VON MANNSCHAFTEN – STRAFEN BEI GLEICHZEITIGEN REGELVERLETZUNGEN

5.1 Besteht bei beiden Mannschaften Gleichheit – das heißt, sie weisen die gleiche Anzahl an Spielern auf dem Spielfeld auf – und erhalten im gleichen Augenblick des Spiels die gleiche Anzahl von Angehörigen beider Mannschaften (Spieler und/oder andere) eine Zeitstrafe (Blaue Karte) oder einen Ausschluss vom Spiel (Rote Karte) bleiben die Strafen hinsichtlich der “Phasen in Unterzahl” ausgesetzt. Es ist wie folgt vorzugehen: 5.2 Jede Mannschaft nimmt die notwendigen Ersetzungen vor, um Gleichheit in der Anzahl der Spieler auf dem Spielfeld wie vor den jeweiligen Regelverletzungen wieder herzustellen. 5.3 Sind bei einer oder beiden Mannschaften nicht mehr genügend Reservespieler vorhanden, um Gleichheit wieder herzustellen, muss jede Mannschaft ihre jeweilige Strafe ableisten, ohne entsprechende Erset zung des jeweiligen Verursachers gemäß Ziffer 1.3.2 dieses Artikels. 5.4 Ereignet sich – vor der Spielfortsetzung, aber nachdem die in Ziffer 1.2.2 dieses Artikels erwähnten Ersetzungen erfolgt sind – eine weitere Bestrafung (Rote Karte oder Blaue Karte) gegen einen Angehörigen einer der beiden Mannschaften – oder es ereignet sich ein weiteres Foul durch den gleichen Spieler oder einen anderen Verursacher – gehen die HAUPTSCHIEDSRICHTER wie folgt vor: 5.3.1 Die Mannschaft des Verursachers muss unter Beachtung der Ziffer 4 dieses Artikels eine entsprechend zusätzliche “Phase in Unterzahl” spielen. 5.3.2 Die zuvor erfolgten Ersetzungen sind zurückzunehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass beide Mannschaften vier (4) Spieler auf dem Spielfeld haben, und dass mit der Spielfortsetzung eine Mannschaft zwei “Phasen in Unterzahl” spielen muss, während der anderen Mannschaft eine “Phase in Unterzahl” auferlegt wird.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL VI – BESONDERE SITUATIONEN IM SPIEL Artikel 19 – SPIELBEGINN UND WIEDERANSTOSS 1. Das Spiel beginnt und endet stets mit dem Schiedsrichterpfiff. Das Signal des Zeitnehmers ist nur ein Hinweis. 2. Zu Beginn eines jeden Spielabschnitts und nach einem gültigen Torerfolg wird der Ball auf den Mittelpunkt gelegt. Nach dem Schiedsrichterpfiff führt die jeweilige Mannschaft den Anstoß aus. 2.1 Gemäß Artikel 6 Ziffer 2.2 dieser Spielregeln startet die "Gastmannschaft" - oder die als "Team 2" anzusehen ist – den ersten Spielabschnitt oder den ersten Abschnitt einer Verlängerung mit einem Mittelanstoß. Entsprechend startet die “Heimmannschaft” - oder die als "Team 1" anzusehen ist – den zweiten Spielabschnitt und den zweiten Abschnitt einer Verlängerung mit einem Mittelanstoß. 2.2 Nach einem gültigen Torerfolg setzt die Mannschaft, die den Treffer erhalten hat, mit einem Wiederanstoß am Mittelpunkt fort. Ausgenommen hiervon sind alle Treffer eines Penaltyschießens, wenn gemäß Artikel 3 Ziffern 3.5 und 5.5 dieser Spielregeln ein Sieger gefunden werden muss. 3. Bei der Ausführung des Mittelanstoßes müssen sich alle Spieler in ihrer Defensivzone aufhalten. Nur zwei (2) Spieler – der den Anstoß ausführende Spieler und ein Mitspieler – dürfen sich im Mittelkreis aufhalten. 3.1 Sobald die HAUPTSCHIEDSRICHTER gepfiffen haben, ist der Ball im Spiel. Die Gegner dürfen den Ball spielen, falls der Anstoß verzögert wird. 3.2 Bei der Ausführung eines Mittelanstoßes darf der Ball in die gegnerische Spielfeldhälfte gespielt werden, oder zurück in die Defensivzone der ausführenden Mannschaft, die dann den Ball innerhalb von fünf (5) Sekunden in die gegnerische Spielfeldhälfte bringen muss. Geschieht dies nicht, gehen die HAUPTSCHIEDSRICHTER wie in Art. 15 Ziffer 1.1.4 dieser Spielregeln vor. 4. Entscheidet sich der den Anstoß ausführende Spieler nach dem Schiedsrichterpfiff für einen direkten Schuss auf das gegnerische Torgehäuse und dringt der Ball dabei in das Torgehäuse ein, ohne dass er von irgend ei nem anderen Spieler berührt oder gespielt wurde, ist dieser Treffer nicht gültig. Die Hauptschiedsrichter ordnen dann ein Bully an einer der unteren Strafraumecken an, je nach dem wo der Ball ins Tor eindrang.

Artikel 20 - BETRETEN UND VERLASSEN DES SPIELFELDES - AUSWECHSLUNGEN 1. Die Spieler jeder Mannschaft – einschließlich der Torwarte - betritt und verlässt das Spielfeld durch den Eingang in der Nähe ihrer Auswechselbank. Hier finden auch die Auswechslungen der Spieler statt. Während des laufenden Spiels darf der einwechselnde Spieler das Spielfeld nicht eher betreten, bevor es der auszuwechselnde Spieler verlassen hat. 2. BETRETEN ODER VERLASSEN DES SPIELFELDS – SPRINGEN ÜBER DIE BANDE 2.1 Fällt ein Torwart oder ein Spieler infolge einer Spielaktion über die Bande, erlauben ihm die Hauptschiedsrichter über die Bande zu steigen, um wieder ins Spielfeld zurückzukehren. 2.2 Kein Torwart, Feldspieler oder anderer Mannschaftsangehöriger darf ohne vorherige Erlaubnis der HAUPTSCHIEDSRICHTER über die Bande steigen. Sollte dies dennoch geschehen, unterbrechen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel sofort – falls dies gerade läuft – und treffen die folgenden Maßnahmen – auch wenn das Spiel nicht lief, als sich der Regelverstoß ereignete : 2.2.1 Bei der ersten Regelwidrigkeit ist der Verursacher mündlich zu ermahnen gemäß Artikel 30 Ziffer 3.1 dieser Spielregeln. 2.2.2 Wiederholt der gleiche Verursacher den mit einer Ermahnung zu bestrafenden Fehler, ist eine der in Artikel 30 Ziffer 3.2 dieser Spielregeln aufgeführten Maßnahmen durchführen. 2.3 Betritt ein Spieler das Spielfeld, indem er mit der Absicht über die Bande springt, um eine regelwidrige Auswechslung herbeizuführen, stellt dies einen schwerwiegenden Regelverstoß dar. Die HAUPTSCHIEDSRICHTER gehen dann wie in Ziffer 6 dieses Artikels beschrieben vor. 3. REGELGERECHTE AUSWECHSLUNGEN 3.1 Hat ein Spieler oder ein Torwart auf dem Spielfeld medizinische Hilfe erhalten, muss er ausgewechselt werden, auch wenn er körperlich wieder bereit ist, das Spiel fortzusetzen – es sei denn, entsprechende Reservespieler sind nicht vorhanden.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 3.2 Wird festgestellt, dass die Ausrüstung des Torwarts auf dem Spielfeld beschädigt ist – ausgenommen sind die Situationen wie in Artikel 21 Ziffer 1.3 dieser Spielregeln beschrieben –, müssen die Hauptschiedsrichter das Spiel sofort unterbrechen und seine Ersetzung durch den Reservetorwart anordnen, es sei denn, ein Reservetorwart ist nicht vorhanden. 3.2.1 Der Torwart muss nicht ersetzt werden, wenn er die Hauptschiedsrichter bei einer Spielunterbre chung bittet, sich kurz an seine Reservebank begeben zu dürfen, um das Visier seines Helmes rei nigen oder um die Bänder seiner Beinschienen oder anderer Ausrüstungsteile befestigen zu lassen. 3.2.2 Während eines Time-Out oder während ein Spieler oder der gegnerische Torwart auf dem Spielfeld Hilfe erhält, braucht der andere Torwart auf dem Spielfeld nicht vorher um Erlaubnis der Schiedsrichter bitten, sein Visier reinigen oder seine Ausrüstung richten zu dürfen. 3.3 Begibt sich der Torwart auf dem Spielfeld - ausgenommen in Situationen wie in Ziffer 3.2.2 dieses Artikels zur Reinigung seines Visiers – oder aus irgendeinem anderen Grund - an seine Reservebank ohne vorherige Erlaubnis eines Hauptschiedsrichters, ist wie folgt zu entscheiden: 3.3.1 Das weitere Vorgehen richtet sich nach Artikel 30 Ziffer 3 dieser Spielregeln. 3.3.2 Der entsprechende Torwart ist zwingend durch den Reservetorwart zu ersetzen, es sei denn, ein Reservetorwart steht nicht mehr zur Verfügung. 4. AUSWECHSLUNGEN – ALLGEMEINE REGELN Auswechslungen dürfen vorgenommen werden, während das Spiel läuft oder während einer Unterbrechung, entsprechend den folgenden Bestimmungen: 4.1 Bei einer Auswechslung während des laufenden Spiels dürfen der Spieler oder Torwart das Spielfeld nicht eher betreten, bevor der andere Spieler oder Torwart das Spielfeld verlassen haben. Wird dagegen verstoßen, müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER wie in Ziffer 6 dieses Artikels beschrieben vorgehen. 4.2 Auswechslungen sind erlaubt, solange die HAUPTSCHIEDSRICHTER die Aufstellung der Spieler zum Penalty oder zum Direkten Freistoß noch nicht abgeschlossen haben. Sobald jedoch mit deren Ausführung be gonnen wurde, darf keine der Mannschaften Auswechslungen vornehmen. Wird dagegen verstoßen, gehen die HAUPTSCHIEDSRICHTER wie folgt vor: 4.2.1 Hat die Ausführung des Direkten Freistoßes oder des Penalty noch nicht begonnen, muss das Spiel sofort unterbrochen werden, um die folgenden Maßnahmen zu treffen: a) Es sind zwei (2) Rote Karten zu zeigen, die sowohl den Spieler, der das Spielfeld betreten hat, als auch dessen HAUPTTRAINER oder – bei dessen Abwesenheit und in der Reihenfolge – den ASSISTENZTRAINER, oder einen der MANNSCHAFTSDELEGIERTEN oder den MANNSCHAFTSKAPITÄN auf dem Spielfeld vom weiteren Spiel ausschließen. b) Die Mannschaft der Verursacher muss ohne weitere technische Bestrafung zwei (2) “Phasen in Unterzahl” spielen – gemäß Artikel 18 Ziffer 1.4 dieser Spielregeln . 4.2.2 Hat die Ausführung des Direkten Freistoßes oder des Penalty bereits begonnen, und es wurde ein Treffer erzielt, müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER folgendes beachten: a) Sie treffen die in Ziffer 4.2.1. a und b dieses Artikels beschriebenen Maßnahmen. b) Sie erklären den erzielten Treffer für gültig und setzen das Spiel mit dem entsprechenden Mittelanstoß fort. 4.2.3 Hat die Ausführung des Direkten Freistoßes oder des Penalty bereits begonnen, und es wurde ein Treffer nicht erzielt, gehen die HAUPTSCHIEDSRICHTER gemäß Artikel 35 Ziffer 9.5.3 dieser Spielregeln vor. 4.3 Torwarte – die als solche im Spielbericht eingetragen sind – dürfen nur andere Torwarte ersetzen, es sei denn sie werden - wie in Ziffer 5.2 dieses Artikels beschrieben – gegen einen Feldspieler ausgewechselt, entweder innerhalb der letzten fünf (5) Minuten des zweiten Spielabschnitts, oder innerhalb der letzten Minute des zweiten Abschnitts der Verlängerung. 4.4 Ein Torwart oder ein Feldspieler, der auf dem Spielfeld Hilfe erhalten hat, darf erst dann auf das Spiel feld zurückkehren, nachdem die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel fortgesetzt haben.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 5. BESONDERE REGELN BEI DER AUSWECHSLUNG VON TORWARTEN Torwarte dürfen unter den gleichen Bedingungen wie die Feldspieler ausgewechselt werden. Eine Mannschaft darf die Schiedsrichter anlässlich einer Spielunterbrechung um einen Zeitraum von dreißig (30) Sekunden bitten, um die Auswechslung durch den Reservetorwart abzuschließen. 5.1 Muss ein Torwart auf dem Spielfeld – aus disziplinarischen Gründen oder aufgrund einer die Spielfähigkeit einschränkenden Verletzung - ausgewechselt werden, und ein Reservetorwart ist dafür nicht vorhanden, gewähren die HAUPTSCHIEDSRICHTER drei (3) Minuten, in denen ein anderer Spieler die Ausrüstung des Torwarts anlegen kann. 5.1.1 Sollte sich der zu ersetzende Torwart weigern, seine besondere Schutzausrüstung dem Reservespieler zur Verfügung zu stellen – und sich keine andere Option anbieten – fordern die Hauptschiedsrichter den Mannschaftskapitän auf dem Spielfeld und/oder den Mannschaftsdelegierten auf, das Problem rasch zu lösen. 5.1.2 Bleiben deren Bemühungen erfolglos, beenden die Hauptschiedsrichter das Spiel und beschreiben die Fakten im Spielbericht. 5.2 Als technische Alternative darf der Torwart durch einen Feldspieler seiner Mannschaft ersetzt werden gemäß den folgenden Beschränkungen (*): 5.2.1 Diese Auswechslung ist nur während der beiden folgenden Zeiträume erlaubt: a) Während der letzten fünf (5) Minuten des zweiten Spielabschnitts der normalen Spieldauer . b) Während der letzten Minute des zweiten Spielabschnitts der Verlängerung. 5.2.2 Dem ersetzenden Feldspieler stehen aber die besonderen Rechte eines Torwarts bei der Verteidigung seines Torgehäuses nicht zu, und er darf auch die besondere Schutzausrüstung eines Torwarts nicht benutzen. (*) Wichtige Anmerkung: Wird der Torwart durch einen Feldspieler außerhalb der erlaubten Zeiträume ersetzt, ist dies als “regelwidrige Auswechslung” anzusehen, die gemäß Ziffer 5.3 dieses Artikels zu bestrafen ist.

5.3 Hat ein Spieler das Spielfeld regelwidrig betreten, um einen Torwart außerhalb der in Ziffer 5.2 dieses Artikels genannten Zeiträumen zu ersetzen, ist wie folgt zu verfahren: 5.3.1 Ereignet sich die Aktion während des laufenden Spiels, sorgt der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER sofort für ein akustisches Signal, das die HAUPTSCHIEDSRICHTER auf einen Regelverstoß hinweist. Diese treffen unmittelbar danach die folgenden Maßnahmen: a) Es sind zwei (2) Rote Karten zu zeigen , die sowohl den Spieler, der das Spielfeld regelwidrig betreten hat, als auch dessen HAUPTTRAINER oder – bei dessen Abwesenheit und in der Reihenfolge – den ASSISTENZTRAINER, oder einen der MANNSCHAFTSDELEGIERTEN oder den KAPITÄN auf dem Spielfeld vom weiteren Spiel ausschließen. b) Die Mannschaft der Verursacher muss zwei (2) “Phasen in Unterzahl” spielen – gemäß Artikel 18 Ziffer 1.4 dieser Spielregeln. c) Das Spiel ist mit der Ausführung eines Direkten Freistoßes gegen die Mannschaft der Verursacher fortzusetzen. 5.3.2 Ereignet sich die Aktion, als das Spiel angehalten war, müssen der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER und die HAUPTSCHIEDSRICHTER sofort einschreiten und die Situation richtig stellen. Ein Torwart der betreffenden Mannschaft – der das Spielfeld verlassen hat oder ein Reservetorwart – kehrt sofort wieder auf das Spielfeld zurück, um einen Feldspieler zu ersetzen, ohne dass weitere disziplinarische Maßnahmen zutreffen sind. 6. REGELWIDRIGES AUSWECHSELN UND BESTRAFUNG DER VERURSACHER 6.1 Ist das Spiel angehalten oder unterbrochen, kann es regelwidrige Auswechslungen nicht geben. Die Hauptschiedsrichter dürfen das Spiel nicht eher fortsetzen, bis sie sich davon überzeugt haben, dass alle Bedingungen den geltenden Regeln entsprechen. 6.2 Ereignen sich im laufenden Spiel regelwidrige Auswechslungen, müssen die Hauptschiedsrichter – wie in den folgenden Ziffern beschrieben – dem einwechselnden Spieler oder Torwart eine Blaue Karte zeigen, dessen Mannschaft muss gemäß Artikel 18 dieser Spielregeln in „Unterzahl“ spielen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 6.3 Betritt ein Spieler oder Torwart das Spielfeld regelwidrig und war er dafür auch nicht befugt – entweder weil er vom Spiel vorübergehend oder endgültig ausgeschlossen wurde, oder weil er zuvor nicht im Spielbericht aufgeführt war – ergreift der Assistenzschiedsrichter die Maßnahmen gemäß Artikel 17 Ziffern 6.2 und 6.3

dieser Spielregeln. 6.4 Hatten die Hauptschiedsrichter das Spiel unterbrochen, um disziplinarische Maßnahmen aufgrund einer regelwidrigen Auswechslung vorzunehmen, wird das Spiel mit einem Direkten Freistoß gegen die Mannschaft des Verursachers fortgesetzt.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 21 – AKTIONEN DES TORWARTS IM SPIEL 1. GRUNDPOSITION DES TORWARTS UND ABWEHRAKTIONEN BEI DER VERTEIDIGUNG SEINES TORES 1.1 Wie die Feldspieler muss auch der Torwart seine Aufgaben auf Rollschuhen ausüben. Ein Knie darf den Boden berühren, außer bei einem Penalty oder bei einem Direkten Freistoß gegen seine Mannschaft ge mäß Artikel 35 dieser Spielregeln. 1.2 Bei der Verteidigung seines Torgehäuses – während der Abwehr eines Schusses oder zur Verhinderung eines Gegentreffers – darf der Torwart knien, sitzen, liegen oder kriechen, und den Ball stoppen mit irgend einem Teil seines Körpers - auch im Kontakt zum Boden. 1.3 Verliert der Torwart Teile seiner Schutzausrüstung (Maske oder Helm, Handschuhe, Beinschienen) , und wehrt dadurch einen Schuss ab, wird ein Regelverstoß nicht angezeigt. Die HAUPTSCHIEDSRICHTER wenden die “VORTEILSREGEL” an und unterbrechen das Spiel erst nach Abschluss der Aktion, um dem Torwart zu erlauben, seine Schutzausrüstung wieder zu vervollständigen. 2. REGELWIDRIGKEITEN DES TORWARTS BEI DER VERTEIDIGUNG SEINES TORES 2.1 Bei der Verteidigung seines Tores ist es dem Torwart nicht erlaubt: 2.1.1 den Ball mit der Hand greifen oder ihn mit den Händen festhalten; 2.1.2 absichtlich auf dem Ball liegen; 2.1.3 absichtlich den Ball zwischen den Beinen blockieren, damit er nicht gespielt werden kann. 2.2 Ereignet sich ein solches Verhalten wie in Ziffer 2.1 dieses Artikels beschrieben, unterbrechen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel sofort und bestrafen die Mannschaft des Verursachers mit einem Penalty – ohne weitere Disziplinarmaßnahme. 3. AKTIONEN DES TORWARTS AUSSERHALB SEINES STRAFRAUMS Befindet sich der Torwart mit seinem Körper vollständig außerhalb seines Strafraums, ist es ihm nicht erlaubt, dort seine besondere Schutzausrüstung einzusetzen, anderenfalls wird er wie folgt bestraft: 3.1 Spielt der Torwart den Ball absichtlich mit seinen Handschuhen oder mit seinen Beinschützern, unter brechen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel sofort, zeigen dem regelwidrig handelnden Torwart eine Blaue Karte und bestrafen ihn wie in Artikel 32 Ziffer 2 dieser Spielregeln beschrieben. 3.2 Spielt der Torwart den Ball mit dem Schläger regelwidrig – oder wenn der Ball unbeabsichtigt seine Handschuhe oder seine Beinschienen trifft, – müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER - sofern sich die Vorteilsregel nicht anwenden lässt – ohne weitere Disziplinarmaßnahme auf indirekten Freistoß gegen die Mannschaft des Torwarts entscheiden. 4. REGELWIDRIGKEITEN DES TORWARTS AUSSERHALB SEINES STRAFRAUMS Befindet sich der Ball irgendwo hinter dem Strafraum, begehen Torwarte einige Fouls, welche die HAUPTSCHIEDSRICHTER veranlassen, das Spiel sofort zu unterbrechen. Die Regelverletzungen sind wie folgt zu ahnden: 4.1 Sie zeigen ein Teamfoul an – mit dem entsprechenden indirekten Freistoß an der unteren Strafraumecke, die der Stelle am nächsten liegt, an der sich der Fehler ereignet hat, – wenn der Torwart mit seinem Schläger: a) den Schläger eines gegnerischen Spielers trifft; b) die Rollschuhe und/oder Beinschützer eines Gegners trifft, ohne gewalttätig zu sein, und ohne dass der Gegner deshalb hinfällt. 4.2 Sie zeigen einen technischen Fehler an und entscheiden ohne weitere disziplinarische Maßnahmen auf indirekten Freistoß an der unteren Strafraumecke, die der Stelle am nächsten liegt, an der sich der Fehler ereig net hat, wenn der Torwart den Ball mit dem Schläger regelwidrig spielt, weil er sich nicht ausschließ -

lich auf den Rollschuhen befindet, sondern sich mit einem Knie oder mit beiden Knien auf dem Boden abstützt. 4.3 Sie zeigen einen Direkten Freistoß an, nachdem sie dem verursachenden Torwart die Blaue Karte gezeigt haben, weil er mit seinem Schläger einen Gegner so gegen die Rollschuhe und/oder Schienbeinschützer getroffen hat, dass dieser deshalb hingefallen ist. 4.4 Sie zeigen einen Direkten Freistoß an, nachdem sie dem verursachenden Torwart die Rote Karte gezeigt haben, weil er mit seinem Schläger einen Gegner auf ungeschützte Bereiche des Körpers getroffen hat (Beine, Arme, Rumpf usw.).

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 5. TORERFOLG DURCH EINEN TORWART Ein Torwart kann nach einem regelgerechten Eingreifen einen Treffer erzielen, indem der Ball als Abpraller ins Torgehäuse der gegnerischen Mannschaft eindringt, ohne dass ihn irgendein anderer Spieler berührt hat . Die HAUPTSCHIEDSRICHTER werten den Treffer gemäß Artikel 23 Ziffer 1.2.4 dieser Spielregeln als gültig.

Artikel 22 – SPIELEN DES BALLES – BESONDERE REGELN 1. SPIELEN ODER SCHLAGEN DES BALLES MIT DEM SCHLÄGER – VORGEHEN DER SCHIEDSRICHTER 1.1 Unbeschadet des Artikels 21 Ziffer 1 dieser Spielregeln, darf der Ball nur mit dem Schläger gespielt werden. Außerhalb der Strafräume beider Mannschaften darf der Ball mit dem Rollschuh oder irgend einem Teil des Körpers gestoppt werden, aber nie mit der Hand. 1.2 Mit Ausnahme der Torwarte und der Situationen, in denen die Spieler den Ball gegen das gegnerische Torgehäuse innerhalb des Strafraums dieser Mannschaft schlagen, darf der Ball nur mit den flachen Seiten der Rundung des Schlägers gespielt werden. Es ist nicht erlaubt, den Ball mit der Kante des Schlä gers zu schneiden. 1.3 Hebt ein Spieler seinen Schläger über seine Schulter hinaus, prüfen die Hauptschiedsrichter folgende Si tuationen: 1.3.1 strafbar als technischer Fehler, wenn der hohe Schläger eine Gefahr darstellt für die Schiedsrichter und/oder für irgend einen Spieler auf dem Spielfeld (gegnerische Spieler oder Mitspieler). 1.3.2 die Aktion ist nicht strafbar, wenn ein Spieler, nachdem er seinen Schläger gehoben hat, ohne die Schiedsrichter und/oder andere Spieler zu gefährden , den Ball kontrolliert und sich entscheidet, den Ball zu einem Mitspieler zu schlagen oder auf das gegnerische Torgehäuse, um einen Treffer zu erzielen. 1.4 Jeder Treffer, der versehentlich oder absichtlich aufgrund eines Abprallers vom Körper oder vom Rollschuh eines Spielers erzielt wird, dessen Mannschaft davon begünstigt würde, ist als ungültig zu erklären. 1.5 Ein Treffer, wie nachfolgend beschrieben, ist jedoch immer gültig: 1.5.1 Ein Treffer wurde erzielt gemäß Ziffer 1.3.2 dieses Artikels. 1.5.2 Ein Treffer wurde von einem Spieler in sein eigenes Torgehäuse erzielt – entweder mit dem Schläger oder – absichtlich oder unabsichtlich – als Abpraller von seinen Rollschuhen und/oder von irgend einem Teil seines Körpers. 2. AKTIONEN VON SPIELERN MIT REGELWIDRIGER AUSRÜSTUNG - BESTRAFUNG 2.1 Ausgenommen Ziffer 3.2 dieses Artikels müssen die Schiedsrichter das Spiel unterbrechen und den entsprechenden technischen Fehler – auf den eine mündliche Ermahnung gemäß Artikel 30 Ziffer 3 dieser Spielregeln folgt – anzeigen, sobald ein Feldspieler oder ein Torwart den Ball spielt - oder aktiv am Spielgeschehen teilnimmt – und dabei eine Ausrüstung aufweist, die sich in regelwidrigem Zustand befindet, sowie unter den folgenden Bedingungen: 2.1.1 den Ball absichtlich ohne Schläger spielen; 2.1.2 den Ball spielen, wenn einer seiner Rollschuhe beschädigt ist (z. B. eine Rolle hat sich gelöst oder ist blockiert, das Gestell hat sich vom Schuh gelöst, usw.)

2.1.3 ein Torwart spielt den Ball oder wehrt ihn ab, ohne vollständige Schutzausrüstung (Schutzmaske oder Helm und Visier, beide Handschuhe und beide Beinschützer). 2.2 Befindet sich die Ausrüstung eines Spielers nicht in regulärem Zustand, aber dieser Spieler nimmt nicht aktiv am Spiel teil, müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel auch nicht unterbrechen. Sie nutzen die nächste Unterbrechung, um die Auswechslung dieses Spielers zu veranlassen. 3. BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE SPIELER BEIM SPIELEN DES BALLS 3.1 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER müssen das Spiel unterbrechen, einen technischen Fehler anzeigen, und ihn gemäß Artikel 29 dieser Spielregeln ahnden, sobald ein Spieler einen der folgenden Regelverstöße begeht: 3.1.1 Ein Spieler spielt den Ball, während er mit seiner Hand oder einem anderen Teil seines Körpers – außer den Rollschuhen – den Boden berührt, ausgenommen hiervon ist der Torwart innerhalb seines Strafraums. 3.1.2 Ein Spieler spielt den Ball unter Zuhilfenahme von Händen, Armen oder irgendeinem anderen Teil seines Körpers.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 3.1.3 Ein Spieler stoppt den Ball mit der Hand oder kickt ihn absichtlich. 3.1.4 Ein Spieler blockiert den Ball mit dem Rollschuh oder mit dem Schläger gegen die Bande. 3.1.5 Ein Spieler spielt den Ball, während er sich am Torgehäuse anlehnt oder daran festhält, ausgenommen der Torwart in seinem Strafraum. 3.1.6 Ein Spieler in Ballbesitz bleibt - mit dem Rücken zum Spielfeld - in einer der Spielfeldecken oder hinter einem Torgehäuse stehen. 3.2 Im Spiel darf der Ball nicht höher als 1,50 Meter gespielt werden, außer vom Torwart in seinem Strafraum. 3.2.1 Ein entsprechender Regelverstoß führt stets zu einem indirekten Freistoß gegen die fehlbare Mannschaft, selbst wenn sich der Regelverstoß im Strafraum der fehlbaren Mannschaft ereignet. 3.2.2 Es ist kein Fehler, wenn der Ball als Abpraller die reguläre Höhe übersteigt - weder vom Torgehäuse und den Banden, noch von Körper, Schläger oder Rollschuhen eines Feldspielers – vorausgesetzt, der Ball verlässt dabei nicht das Spielfeld. 4. DEFEKTER BALL Ist der Ball defekt, unterbrechen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel und tauschen den Ball aus. Das Spiel wird fortgesetzt mit einem indirekten Freistoß durch die Mannschaft, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung im Besitz des Balles war. 5. BALL "IM SPIEL" 5.1 Der Ball ist "im Spiel", sobald die HAUPTSCHIEDSRICHTER zum Spielbeginn oder zur Spielfortsetzung pfeifen, oder nachdem ein Spieler nach einer Spielunterbrechung den Ball bei der Ausführung eines indirekten Freistoßes für seine Mannschaft berührt hat. 5.2 Der Ball bleibt auch dann weiterhin im Spiel, wenn er einen Schiedsrichter berührt hat, oder wenn er die Höhe von 1,50 Meter übersteigt, entweder als Abpraller vom Torgehäuse, von der Bande oder nach der Abwehr durch den Torhüter, oder wenn zwei Schläger aufeinander prallen. 6. BALL "AUSSERHALB DES SPIELS" Der Ball ist immer dann “außerhalb des Spiels”, sobald die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel unterbrechen, oder in folgenden Situationen: 6.1 DER BALL VERLÄSST DAS SPIELFELD ODER STECKT ZWISCHEN BANDE UND SCHUTZVORRICHTUNG Verlässt der Ball das Spielfeld, weil ihn ein Spieler absichtlich aus dem Spielfeld geschlagen hat, oder weil er den Ball unbeabsichtigt berührt hat, oder weil er den Ball gegen die Querlatte oder gegen einen der Pfosten eines Tores geschlagen hat, unterbrechen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel sofort und setzen es - stets mit einem Pfiff - fort gemäß den folgenden Alternativen: 6.1.1 Mit einem INDIREKTEN FREISTOSS gegen die Mannschaft des Verursachers, wenn die HAUPTSCHIEDSRICHTER den Verursacher zweifelsfrei identifizieren konnten; oder 6.1.2 Mit einem BULLY, falls die HAUPTSCHIEDSRICHTER den Verursacher nicht zweifelsfrei identifizieren können. 6.2 DER BALL BLEIBT IN DEN BEINSCHIENEN DES TORWARTS STECKEN ODER LIEGT AUSSEN IM TORNETZ In diesen Situationen unterbrechen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel und setzen es mit einem BULLY an einer der unteren Strafraumecken fort. 6.3 DER BALL BERÜHRT DIE HALLENDECKE Berührt der Ball die Hallendecke – als Folge der Abwehr durch einen Torwart als Folge eines Schusses gegen ein Torgehäuse oder falls die HAUPTSCHIEDSRICHTER den Verursacher nicht zweifelsfrei identifizieren können – ist das Spiel mit einem BULLY am Mittelpunkt fortzusetzen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 23 – GÜLTIGKEIT VON TORERFOLGEN 1. GÜLTIGKEIT EINES TORERFOLGES 1.1 Um einen regulären Treffer zu erzielen, muss der Ball vollständig die Torlinie zwischen den beiden senkrechten Torpfosten überqueren und unterhalb der waagrechten Torstange in das Torgehäuse eindringen, ohne dass der Ball vom angreifenden Spieler geworfen, mit dem Fuß gekickt oder mit irgendeinem Teil seines Körpers in das Torgehäuse befördert wurde. 1.2 Ein Treffer ist immer dann gültig, wenn er wie folgt erzielt wird: 1.2.1 Als regulärer Schuss von irgendeiner Stelle des Spielfeldes, sofern der Ball nicht sofort nach einem indirekten Freistoß oder nach einem Mittelanstoß in das Torgehäuse eingedrungen ist, ohne von einem anderen Spieler berührt oder gespielt worden zu sein. 1.2.2 Nach einem regulären Bully, auch wenn der Ball sofort in das Torgehäuse eindringt, ohne von einem weiteren Spieler berührt oder gespielt worden zu sein. 1.2.3 Als Eigentor, unabhängig von der Position des Spielers auf dem Spielfeld, wenn er den Ball mit dem Schläger oder einem Teil seines Körpers in das Torgehäuse der eigenen Mannschaft befördert. 1.2.4 Der gegnerische Torwart kann nach einem regelgerechten Eingreifen bei der Verteidigung seines Torgehäuses einen Treffer erzielen, indem der Ball als Abpraller ins Torgehäuse der gegnerischen Mannschaft eindringt, ohne dass ihn irgendein anderer Spieler berührt hat. 1.3 Prallt der Ball nach einem Schuss von den Torpfosten, von der Querlatte oder von der Bande ab, übersteigt die Höhe von 1,50 Meter, und fällt dann auf den Rücken des Torwarts und dringt in das Torge häuse ein, erklären die Hauptschiedsrichter den Torerfolg für gültig, weil der Spieler, der den Schuss abgab, keinen Fehler gemacht hat. 1.4 Wirft ein Torwart der abwehrenden Mannschaft seinen Schläger, seine Maske oder seine Handschuhe in der Absicht, das Eindringen des Balles in das Torgehäuse zu verhindern, erfolglos nach dem Ball, warten die Schiedsrichter den Torerfolg ab und gehen anschließend disziplinarisch gegen den Verursacher vor in Übereinstimmung mit Artikel 27 Ziffer 8.3.1 b dieser Spielregeln. 2. UNGÜLTIGE TORERFOLGE 2.1 Ein Torerfolg ist nicht gültig, wenn er wie folgt erzielt wird: 2.1.1 Ein Spieler der angreifenden Mannschaft erzielt – absichtlich oder unabsichtlich - einen Treffer mit irgendeinem Teil des Körpers oder der Rollschuhe. 2.1.2 Der Ball dringt nach einem indirekten Freistoß in das Torgehäuse ein, ohne von einem anderen Spieler berührt oder gespielt worden zu sein. 2.1.3 Der Ball dringt nach einem Mittelanstoß direkt in das Torgehäuse ein, ohne von einem anderen Spieler berührt oder gespielt worden zu sein. 2.1.4 Aufgrund eines Ereignisses von außen, das das Spielgeschehen übermäßig beeinflusst. 2.1.5 Ein Spieler – der den Ball hinter dem Torgehäuse führt – hebt den Ball und schlägt ihn über dem Torgehäuse. 2.2 Bei jeder in den vorherigen Ziffern dieses Artikels aufgeführten Situation ist das Spiel mit einem BULLY fortzusetzen, das stets in einer der unteren Ecken des Strafraums ausgeführt wird, in dem ein ungülti ger Treffer erzielt wurde. 3. TORERFOLG AM ENDE DES SPIELS ODER AM ENDE DES ERSTEN SPIELABSCHNITTS Wird ein gültiger Torerfolg erzielt und gleichzeitig vom Zeitnehmer akustisch das Ende des Spiels oder des ersten Spielabschnitts angezeigt, lassen die Hauptschiedsrichter am Mittelpunkt einen Anstoß ausführen, um so den Torerfolg zu bestätigen. Unmittelbar danach beenden sie den Spielabschnitt oder das Spiel. 4. ABSICHTLICHES EIGENTOR Befördert ein Spieler oder Torwart den Ball absichtlich ins eigene Torgehäuse, erklären die Hauptschiedsrichter den Torerfolg immer für gültig. Ergänzend müssen sie jedoch die folgenden Maßnahmen ergreifen: 4.1 Sie zeigen zwei (2) Rote Karten, eine dem Spieler oder dem Torwart, der für das Eigentor verantwort lich ist, und schließen ihn vom restlichen Spiel aus. Die andere Rote Karte zeigen sie dem Haupttrainer oder – bei dessen Abwesenheit und in der entsprechenden Abfolge – dem Assistenztrainer, einem der Delegierten oder dem Kapitän auf dem Spielfeld. 4.2 Die Mannschaft muss gemäß Artikel 18 Ziffer 1 dieser Spielregeln in zwei verschiedenen “Phasen von Unterzahl” spielen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 24 - BLOCKEN UND BEHINDERUNG 1. BLOCKEN Blocken ist eine regelgerechte taktische Aktion, die von einem Angreifer ausgeführt wird, der – im Blickfeld des Gegners und ohne Körperkontakt – versucht, einen Gegner daran zu hindern, eine aussichtsreiche Abwehrposition einnehmen zu können, und dadurch die Effektivität seiner Aktion hemmt. 1.1 Der “Blocker” darf sich seitlich aufstellen und den Block statisch (ohne Ball) oder dynamisch (mit Ball) durchführen. 1.2 Steht der geblockte Spieler still, darf der „blockierende“ Spieler so dicht wie er möchte blocken, vor ausgesetzt er stellt keinen Körperkontakt her. 1.3 Befindet sich der Spieler, der geblockt werden soll, in der Bewegung, muss ihm der Spieler, der blocken will, ausreichend Raum lassen – mindestens fünfzig (50) Zentimeter – um ein Ausweichen durch Anhalten oder Richtungsänderung zu ermöglichen. 1.4 Der “Blocker” darf bei seiner Handlung keine Aggressivität zeigen. Er muss sich leicht nach vorne beu gen und den Schläger unten halten. 2. VERHINDERN DES BLOCKS Einen Block zu verhindern, ist eine legale Taktik, bei der der angreifende Spieler keinen Raum besetzen kann. Es darf kein Körperkontakt mit dem Gegenspieler hergestellt werden. 3. BEWEGLICHE SPERRE (sog. Vorhang) Eine bewegliche Sperre ist eine weitere regelgerechte taktische Aktion eines angreifenden Spielers, der – mit oder ohne Ball – vor dem Abwehrspieler her läuft, um ihn daran zu hindern, der Angriffsaktion des Spielers mit Ball effektiv entgegenzuwirken. 4. REGELWIDRIGES BLOCKEN Blocken ist regelwidrig, wenn sich eine der folgenden Situationen ereignet: 4.1 Der “Blocker” stellt Körperkontakt mit dem gegnerischen „Abwehrspieler“ her. 4.2 Der “Blocker” nimmt eine aggressive Haltung ein, indem er die Rundung seines Schlägers oberhalb seiner Rollschuhe hält, um zusätzlichen Raum zu beanspruchen und/oder um den „zu blockenden“ Spieler einzuschüchtern. 4.3 Der “Blocker” ist in der Bewegung und hält nicht den Mindestabstand von fünfzig (50) Zentimetern ein zu dem Spieler, den er gerade blockt, oder wenn er ihn schubst oder gegen ihn läuft. 5. BEHINDERUNG Eine Behinderung ist eine regelwidrige Aktion, bei der ein Spieler als Angreifer oder Verteidiger absichtlich Körperkontakt mit einem Gegner herstellt, um Gegenmaßnahmen und/oder die Spielentwicklung zu verhindern, wie z.B.: 5.1 Sich einem Gegner in den Weg stellen oder ihm den Weg abschneiden, um zu verhindern, dass dieser ohne Ball weglaufen oder an der gerade laufenden Aktion teilnehmen kann. 5.2 Einen Gegner gegen die Bande drücken, um zu verhindern, dass er den Ball spielt. 5.3 Sich am Torgehäuse oder an der Bande festhalten oder sich dagegen lehnen, um den Weg für einen Geg ner abzusperren und ihn daran zu hindern, frei zu laufen. 6. STRAFEN FÜR REGELWIDRIGES BLOCKEN UND BEHINDERUNGEN Die HAUPTSCHIEDSRICHTER ahnden regelwidriges Blocken und Behinderungen mit einem “Teamfoul” gegen die Mannschaft des Verursachers, entsprechend Artikel 31 Ziffer 1.2.1 dieser Spielregeln. 6.1 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER müssen jedoch die Spielsituationen richtig „lesen“ und beurteilen, sowie unterscheiden zwischen 6.1.1 Regelwidrigen und „strafbaren“ Aktionen – Behinderung und regelwidriges Blocken , die absichtlich ausgeführt werden und Körperkontakt mit dem Gegner beinhalten; und 6.1.2 Regelgerechten taktischen Handlungen von Angriffsspielern, die als solche den Wettbewerbscharakter fördern und nicht bestraft werden dürfen. 6.2 Hält sich im Spielverlauf ein Spieler im Laufweg des Gegners auf, ist er nicht verpflichtet, beiseite zu treten und den Weg frei zu geben. Er darf in des Gegners Laufrichtung verbleiben, sofern er bewegungs los stehen bleibt.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 25 - WEITERE BESONDERE SITUATIONEN IM SPIEL 1. VERSCHIEBEN DES TORGEHÄUSES Wird ein Torgehäuse verschoben, müssen die Hauptschiedsrichter wie folgt vorgehen: 1.1 Haben ein Torwart oder irgendein Spieler das Torgehäuse absichtlich verschoben, unterbrechen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel sofort, zeigen dem Verursacher die Blaue Karte und sprechen die jeweiligen in Artikel 32 Ziffer 2 dieser Spielregeln aufgeführten Strafen aus. Darüber hinaus beachten sie folgendes: 1.1.1 Hat ein Spieler der angreifenden Mannschaft, die auch den Ball führt, das Torgehäuse verschoben, ordnen die HAUPTSCHIEDSRICHTER gegen die Mannschaft des Verursachers einen direkten Freistoß an. 1.1.2 Hat ein Torwart oder ein Spieler der abwehrenden Mannschaft das Torgehäuse verschoben, ordnen die HAUPTSCHIEDSRICHTER gegen die Mannschaft des Verursachers einen Penalty an. 1.2 Hat irgend ein Spieler beider Mannschaften das Torgehäuse unabsichtlich verschoben, gehen die Hauptschiedsrichter wie folgt vor: 1.2.1 Sie versuchen das Tor auf seinen Platz zurück zu schieben, um eine Spielunterbrechung zu ver meiden. 1.2.2 Ist dies nicht möglich, unterbrechen die Hauptschiedsrichter das Spiel und stellen das Tor zurück. Das Spiel wird mit einem indirekten Freistoß durch diejenige Mannschaft fortgesetzt, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung in Ballbesitz war. 2. BULLY 2.1 Nach einer Spielunterbrechung durch die HAUPTSCHIEDSRICHTER wird das Spiel unter den folgenden Bedingungen mit einem Bully fortgesetzt: 2.1.1 Die Unterbrechung erfolgte nicht aufgrund eines angezeigten Fouls, und die HAUPTSCHIEDSRICHTER sind sich nicht sicher, welche Mannschaft zum Zeitpunkt der Unterbrechung in Ballbesitz war. 2.1.2 Die Unterbrechung erfolgte aufgrund der Anzeige von zwei Fouls gleicher Schwere, die Spieler beider Mannschaften gleichzeitig ausgeführt haben. 2.2 Zur Ausführung eines Bully stehen sich zwei (2) Spieler, je ein (1) Spieler beider Mannschaften, gegenüber. Beide kehren der eigenen Spielfeldhälfte den Rücken zu. Die Schläger halten sie mit der Rundung auf den Boden und zwanzig (20) Zentimeter vom Ball entfernt. 2.2.1 Außer den Spielern, die das Bully ausführen, müssen sich alle übrigen Spieler mindestens drei (3) Meter vom Bullypunkt entfernt aufhalten. 2.2.2 Bei einem Bully dürfen die Spieler den Ball erst nach dem Pfiff des Schiedsrichters berühren. 2.2.3 Wird der Ball von einem Spieler vor dem Pfiff des Schiedsrichters bewegt, erhält die gegnerische Mannschaft an der gleichen Stelle sofort einen indirekten Freistoß zugesprochen. 2.3 Die Stelle, an der das Bully auszuführen ist, zeigen die Hauptschiedsrichter an entsprechend der Stelle, an der sich der Ball befunden hat, als das Spiel unterbrochen wurde. Ausgenommen hiervon sind folgende Situationen: 2.3.1 Bei einem ungültigen Torerfolg nach einem Mittelanstoß oder nach einem indirekten Freistoß wird das Bully in einer der unteren Strafraumecken ausgeführt. 2.3.2 Ist der Ball „außerhalb des Spiels“, weil er in den Beinschienen des Torwarts steckt, oder weil er außen im Tornetz liegt, wird das Bully in einer der unteren Strafraumecken ausgeführt. 2.3.3 Berührt der Ball die Hallendecke – wie in Artikel 22 Ziffer 6.3 dieser Spielregen beschrieben – wird das Bully am Mittelpunkt ausgeführt. 2.3.4 Sollte die Spielunterbrechung erfolgen, wenn sich der Ball innerhalb des Strafraums oder in dem Raum zwischen unterer Strafraumlinie und kurzer Bande befindet, wird das Bully an einer der Strafraumecken ausgeführt, die der Stelle am nächsten liegt, an der sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 3. BESCHÄDIGUNGEN ODER SCHÄDIGENDES EREIGNIS WÄHREND EINES SPIELS 3.1 Ereignen sich Unterbrechungen während eines Spiels – aufgrund von Stromausfall, Beschädigungen des Spielfeldes oder weil die Spielfläche nass und rutschig wird – dürfen die HAUPTSCHIEDSRICHTER eine Frist von maximal sechzig (60) Minuten gewähren, damit der Schaden behoben und das Spiel fortgesetzt werden kann. 3.2 Die oben erwähnte zusätzliche Wartefrist ist die maximale Dauer, die die HAUPTSCHIEDSRICHTER für eine Unterbrechung während eines Spieles nutzen können, um diese Probleme zu lösen. 3.3 Sind die in Ziffer 3.1 dieses Artikels gewährten sechzig (60) Minuten abgelaufen – ohne dass sich die Probleme beheben ließen – beenden die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel und informieren die Mannschaftskapitäne über ihre Entscheidung. Die Gründe sind in den Spielbericht einzutragen. 4. VERLETZTE SPIELER AUF DEM SPIELFELD 4.1 Ist ein Spieler verletzt und bleibt ohnmächtig auf dem Spielfeld liegen, müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel sofort unterbrechen und dem Arzt und/oder dem Masseur erlauben, das Spielfeld zu betreten, um die notwendige Hilfe zu leisten (sogar nachdem sie zuvor vom Spiel ausgeschlossen wurden). 4.1.1 Während ein Spieler auf dem Spielfeld behandelt wird, dürfen sich die anderen Spieler (einschließlich der Torwarte) in der Nähe ihrer Reservebank oder irgendwo anders auf dem Spielfeld versammeln. 4.1.2 Ein auf dem Spielfeld behandelter Torwart oder Spieler ist zwingend zu ersetzen, auch wenn er sich erholt hat und weiterspielen kann, es sei denn, Reservespieler sind nicht vorhanden. a) Ein Torwart oder ein Spieler, der auf dem Spielfeld behandelt wurde, darf erst wieder auf das Spielfeld zurückkehren, nachdem die Hauptschiedsrichter das Spiel fortgesetzt haben. b) Ist ein Torwart aufgrund von disziplinarischen Maßnahmen oder wegen Verletzung nicht vorhanden, muss er unter Beachtung von Artikel 20 Ziffer 5.1 dieser Spielregeln durch einen Feldspieler ersetzt werden. 4.2 Nur die HAUPTSCHIEDSRICHTER entscheiden darüber, ob ein Torwart oder ein Feldspieler auf dem Spielfeld behandelt werden müssen. Deshalb gilt: 4.2.1 Haben der Arzt und/oder der Masseur (oder Pfleger oder Physiotherapeut) das Spielfeld betreten ohne vorherige Erlaubnis durch die HAUPTSCHIEDSRICHTER, sind die Verursacher mündlich zu ermahnen gemäß Artikel 30 Ziffer 3 dieser Spielregeln. 4.2.2 Verhalten sich diese Mannschaftsangehörigen erneut auf diese Weise regelwidrig, sind sie über eine ROTE KARTE vom weiteren Spiel auszuschließen. 4.2.3 Fordern die HAUPTSCHIEDSRICHTER den Einsatz des ARZTES und/oder des MASSEURS (oder des PFLEGERS oder des PHYSIOTHERAPEUTEN), aber diese kommen der Aufforderung nicht nach, den verletzten Spieler oder Torwart zu behandeln, muss er trotzdem ersetzt werden. 4.3 Je nach dem wo sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand , setzen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel fort: 4.3.1 mit einem INDIREKTEN FREISTOSS durch die Mannschaft, die bei der Spielunterbrechung in Ballbesitz war; oder 4.3.2 mit einem BULLY, wenn nicht deutlich erkennbar war, welche Mannschaft den Ball führte. 5. AKTIONEN, IN DENEN EIN ANGREIFER REGELWIDRIG VERSUCHT, VON EINEM FOUL ZU PROFITIEREN. 5.1 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER müssen die Situationen stets auf Unsportlichkeit und ethisch verwerfliches Verhalten der Spieler überprüfen, wenn diese versuchen, die HAUPTSCHIEDSRICHTER zu täuschen und – unerlaubterweise – von angeblichen gegnerischen Fouls, die aber tatsächlich keine sind, profitieren wollen. Solche Situationen ereignen sich sehr oft in bestimmten Spielsituationen wie den folgenden: 5.1.1 Ein Spieler, der im gegnerischen Strafraum den Ball führt , versucht, dass einige Spielsituationen als Fouls gewertet werden, indem er sich - zum Beispiel – dafür entscheidet, die Angriffsaktion abzubrechen und den Ball wie folgt zu spielen: a) gegen den Körper oder die Schutzausrüstung des Torwarts, der gerade vorübergehend keinen Schläger in seiner Hand hält; b) gegen den Körper eines Abwehrspielers, der gerade hingefallen ist und auf dem Spielfeld liegt.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 5.1.2 Ein Spieler oder Torwart versucht die Schiedsrichter dadurch zu täuschen, dass sie vorgeben, aufgrund eines technischen Fehlers oder aufgrund eines strafbaren Verhaltens eines Gegners benachteiligt zu sein, um so - unzulässigerweise - für ihre Mannschaft einen Vorteil zu erhalten. 5.2 Bei der Bewertung der zuvor beschriebenen Spielsituationen müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel sofort unterbrechen und wie folgt entscheiden: 5.2.1 Begeht der verursachende Spieler oder Torwart einen solchen Regelverstoß zum ersten Mal, gehen die HAUPTSCHIEDSRICHTER wie folgt vor: a) Der Verursacher ist mündlich zu ermahnen wie in Artikel 30 Ziffer 3 dieser Spielregeln beschrieben. b) Sein verwerfliches Verhalten ist mit einem TEAMFOUL zu bestrafen; und c) Das Spiel ist mit einem INDIREKTEN FREISTOSS fortzusetzen, oder mit einem Direkten Freistoß wie in Artikel 31 Ziffer 3.1 dieser Spielregeln beschrieben. 5.2.2 Haben die Hauptschiedsrichter den verursachenden Spieler oder Torwart bereits – gemäß Artikel 30 Ziffer 3 dieser Spielregeln – mündlich ermahnt, ist ihm eine BLAUE KARTE zu zeigen, einschließlich der weiteren Strafen gegen ihn und seine Mannschaft – gemäß Artikel 32 Ziffer 2 dieser Spielregeln. 6. SECHS SPIELER EINER MANNSCHAFT (ODER MEHR) AUF DEM SPIELFELD, WENN DAS SPIEL ANGEHALTEN IST 6.1 Während einer Unterbrechung des Spiels dürfen sich sechs (6) oder mehr Spieler auf dem Spielfeld aufhalten, entweder während einer Auszeit, nach einem Torerfolg, während ein Spieler behandelt wird oder aus irgendeinem anderen Grund. 6.2 In diesen Situationen können die Hauptschiedsrichter das Spiel nicht ohne weiteres fortsetzen. Dies ist erst möglich, nachdem sie veranlasst haben, dass die überzähligen Spieler das Spielfeld verlassen. 7. VERWENDUNG VON AUSRÜSTUNG UND/ODER SCHUTZAUSRÜSTUNG DIE VON DER TECHNISCHEN ZULASSUNG NICHT ERLAUBT IST Stellen die HAUPTSCHIEDSRICHTER fest, dass irgend ein Spieler - und insbesondere die Torwarte – versuchen, während des Spiels irgend eine Ausrüstung und/oder Schutzausrüstung einzusetzen, die der technischen Zulassung im Rollhockey nicht entspricht, ist wie folgt vorzugehen: 7.1 Der Verursacher – und sein Mannschaftsdelegierter – ist darüber zu informieren, dass er das Spielfeld sofort zu verlassen hat und dass er mit den jeweiligen regelwidrigen Teilen nicht mehr am Spiel teilnehmen darf. 7.2 Möchte der Verursacher wieder am Spiel teilnehmen, muss er dies beim ASSISTENZSCHIEDSRICHTER anmelden, damit dieser die Änderungen an seiner Ausrüstung und Schutzausrüstung prüfen und ihm die Teilnahme am Spiel erlauben kann. 7.3 Hat der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER die Rechtmäßigkeit der beanstandeten Ausrüstung und Schutzausrüstung bestätigt, darf der Verursacher zu seiner Reservebank zurückkehren und wieder am Spiel teilnehmen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL VII – FOULS UND BESTRAFUNG – “VORTEILSREGEL” Artikel 26 - TYPOLOGIE VON FOULS UND REGELVERSTÖSSEN – VORTEILSREGEL 1. Verletzungen der Spielregeln für Rollhockey lassen sich wie folgt einteilen: 1.1 Verstöße und technische Fouls. 1.2 Verstöße und disziplinarische Fouls. 2. Verstöße und disziplinarische Fouls müssen unterschieden werden: 2.1 Nach ihrer SCHWERE: 2.1.1 Geringe Fehler 2.1.2 Teamfouls 2.1.3 Ernste Fouls = mit einer “Blauen Karte” zu ahnden 2.1.4 Schwere Fouls = mit einer “Roten Karte” zu ahnden 2.2 Nach ihrer FORM: 2.2.1 Verbale Fouls 2.2.2 Fouls mit Körperkontakt 2.3 Nach dem ZEITPUNKT: 2.3.1 Fouls während des laufenden Spiels 2.3.2 Fouls während einer Spielunterbrechung 2.4 Nach dem ORT: 2.4.1 Fouls auf dem Spielfeld 2.4.2 Fouls auf der Reservebank 3. VERSTÖSSE UND „VORTEILSREGEL“ 3.1 Die Hauptschiedsrichter sollen das Spiel immer unterbrechen, um ein Foul anzuzeigen, außer in den Si tuationen, in denen die Schiedsrichter die „VORTEILSREGEL“ anwenden müssen – wie im Folgenden beschrieben. Das Spiel läuft weiter, damit die Mannschaft des Verursachers nicht von einer Unterbrechung profitieren kann. 3.2 Sollte sich eine eindeutige Torchance zeigen, müssen die Hauptschiedsrichter die “VORTEILSREGEL” anwenden und sofort im Anschluss nach dem Torschuss folgende Maßnahmen treffen: 3.2.1 Wurde ein Treffer nicht erzielt, unterbrechen sie das Spiel sofort und gehen wie in Ziffer 3.5.1 a) und b) dieses Artikels beschrieben vor. 3.2.2 Wurde ein Treffer erzielt, erklären sie ihn für gültig und treffen danach - falls erforderlich - die disziplinarischen Maßnahmen gegen die Verursacher und ihre Mannschaft. Anschließend setzen sie das Spiel aufgrund des erzielten Treffers mit einem Mittelanstoß fort. 3.3 Zeigt sich eine eindeutige Torchance nicht, wenden die Hauptschiedsrichter nur dann die „VORTEILSREGEL“ an, falls die Mannschaft, gegen die ein Teamfoul begangen wurde, von einer aus sichtsreichen Situation eines Konterangriffs profitieren würde. Dies wäre z.B. in folgenden Situationen der Fall: 3.3.1 Ein oder zwei Spieler der Mannschaft, gegen die ein Teamfoul begangen wurde, laufen weiter mit dem Ball auf das gegnerische Torgehäuse zu und haben – außer dem Torwart – nur noch einen oder gar keinen Spieler gegen sich. 3.3.2 Drei Spieler dieser Mannschaft, von denen einer den Ball führt, laufen auf das gegnerische Tor gehäuse zu und haben – außer dem Torwart – nur noch zwei, einen oder gar keinen Spieler gegen sich. 3.4 Entscheiden sich die HAUPTSCHIEDSRICHTER für die Anwendung der „VORTEILSREGEL“ – gemäß Ziffer 3.3 dieses Artikels – und sie unterbrechen das Spiel nicht, um ein TEAMFOUL anzuzeigen, müssen sie dennoch – ohne das Spiel anzuhalten - den ASSISTENZSCHIEDSRICHTER auffordern, das Teamfoul durch den Verursacher zu notieren. 3.5 Mit Ausnahme von Ziffer 3.2 dieses Artikels wenden die Hauptschiedsrichter, die das Spiel normalerweise sofort unterbrechen und das Foul anzeigen sollen , die „VORTEILSREGEL“ unter folgenden Umständen nicht an:

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 3.5.1 Wenn sich ein ernstes oder schweres Foul ereignet hat, müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER die folgenden ergänzenden Maßnahmen treffen: a) Entsprechend der Schwere des Fouls oder der Regelwidrigkeit sind disziplinarische Maßnahmen zu treffen sowohl gegen den Verursacher (Blaue Karte oder Rote Karte), als auch gegen dessen Mannschaft (Phase in Unterzahl). b) Sie zeigen die technische Strafe gegen die Mannschaft des Verursachers an – direkter Freistoß oder Penalty - in Abhängigkeit von dem Ort, an dem sich das Foul ereignete. 3.5.2 Sobald sich ein Teamfoul ereignet hat, das – aufgrund seiner selbst und unter Beachtung von Artikel 31 Ziffer 3.1 dieser Spielregeln – einen direkten Freistoß gegen die Mannschaft des Verursachers erfordert. 4. FOULS MIT DEM SCHLÄGER GEGEN DEN SCHLÄGER DES GEGNERS 4.1 Die Hauptschiedsrichter müssen in der Lage sein, alle Spielsituationen einzuschätzen und richtig zu be werten, insbesondere solche Aktionen, die als regelwidrig angesehen werden können, und darunter jene Situationen, in denen sie unter Beachtung der oben aufgeführten Artikel dieses Abschnitts die “VORTEILSREGEL” anwenden dürfen. 4.2 Um unnötige Spielunterbrechungen zu vermeiden , müssen die Hauptschiedsrichter im besonderen Fall regelwidriger Aktionen mit dem Schläger diejenigen Situationen bewerten können, in denen tatsächliche Fouls mit dem Schläger nicht unbestraft bleiben dürfen, wie im Folgenden beschrieben: 4.2.1 Wenn ein Spieler den Schläger des Gegners nur leicht "berührt", lassen die Hauptschiedsrichter das Spiel normal weiter laufen, ohne ein Foul anzuzeigen. 4.2.2 Wenn ein Spieler seinen Schläger jedoch dazu gebraucht, wiederholt und/oder heftig gegen den Schläger des Gegners zu schlagen, gehen die Hauptschiedsrichter wie folgt vor: a) Sie unterbrechen das Spiel sofort, zeigen ein Teamfoul an und setzen das Spiel danach mit einem indirekten Freistoß gegen die Mannschaft des Verursachers fort, gemäß Artikel 31 Ziffer 5.4 dieser Spielegeln; oder b) Sie wenden – unter Beachtung der Ziffern 3.3 und 3.4 dieses Artikels – die "VORTEILSREGEL" an und unterbrechen das Spiel nicht. Sie weisen den ASSISTENZSCHIEDSRICHTER aber dennoch an, ein Teamfoul gegen die Mannschaft zu notieren.

Artikel 27 – BESTRAFUNG VON FOULS – ALLGEMEINE REGELN 1. Die Hauptschiedsrichter sollen alle Fouls und Verletzungen der Spielregeln angemessen bestrafen. Ihre Eingriffe ins Spielgeschehen müssen sich an den folgenden beiden Punkten orientieren: 1.1 Die disziplinarische Bestrafung des Verursachers einschließlich der folgenden Situationen: 1.1.1 MÜNDLICHE ERMAHNUNG unter Berücksichtigung der beiden folgenden Unterscheidungen: a) ERMAHNUNGEN IN BESONDEREN SITUATIONEN, gemäß Artikel 30 Ziffer 2 dieser Spielregeln; b) ERMAHNUNGEN IN ALLGEMEINEN SITUATIONEN, gemäß Artikel 30 Ziffer 3 dieser Spielregeln; 1.1.2 ZEITSTRAFE (Blaue Karte) gemäß Artikel 32 dieser Spielregeln; 1.1.3 ENDGÜLTIGER AUSSCHLUSS VOM SPIEL (Rote Karte) gemäß Artikel 33 dieser Spielregeln. 1.2 Die Bestrafung der Mannschaft des Verursachers bestehend aus technischen und disziplinarischen Maß nahmen einschließlich der folgenden Situationen: 1.2.1 Hinsichtlich der TECHNISCHEN STRAFE GEGEN DIE MANNSCHAFT DES VERURSACHERS: a) mit einem indirekten Freistoß gemäß Artikel 34 dieser Spielregeln; b) mit einem direkten Freistoß oder mit einem Penalty gemäß Artikel 35 dieser Spielregeln. 1.2.2 Hinsichtlich der STRAFE GEGEN DIE MANNSCHAFT DES VERURSACHERS, die mit nur vier (4) Spielern spielen darf (eine Zeitlang in Unterzahl mit einem Spieler weniger auf dem Spielfeld) , wie in Artikel 18 Ziffer 1.2 dieser Spielregeln beschrieben. 2. Außer in den Situationen, in denen die Hauptschiedsrichter die „ VORTEILSREGEL“ anwenden, muss jedes Foul, das während des Spiels geschieht, entsprechend seiner Schwere bestraft werden. Dabei ist ein Foul umso ernster zu werten, wenn es einen Torerfolg verhindert.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 3. RAUES UND UNKORREKTES SPIEL 3.1 Raues und unkorrektes Spiel ist im Rollhockey nicht erlaubt. Die Hauptschiedsrichter sollen jedes regelwidrige Verhalten bestrafen, wie zum Beispiel: a) Einen Gegner gegen das Torgehäuse oder gegen die Bande pressen; b) Schubsen, Stoßen und absichtliche Behinderung eines Gegners; c) Mit dem Schläger fechten oder gegnerische Spieler schlagen oder sie an ihrer Ausrüstung oder am Körper festhalten; d) Kämpfen, Boxen, Treten oder jede andere Art von Gewalttätigkeiten. 3.2 Mit Ausnahme des Torwarts innerhalb seines Strafraums darf sich kein anderer Spieler am Torgehäuse festhalten und den Ball spielen. 3.3 Einen Gegner mit dem Schläger schlagen oder einhaken stellt eine besonders gewalttätige und gefährli che Aktion dar, welche die HAUPTSCHIEDSRICHTER sowohl technisch als auch disziplinarisch streng ahnden sollen. 4. STELLE VON FOULS Die “Stelle eines Fouls“ wird mit Ausnahme der Darlegung in der Ziffer 5 dieses Artikels bestimmt als die Stelle, an der sich das Foul ereignet hat. Übersteigt der Ball infolge eines Torschusses die Höhe von 1,50 Meter, ist die „Stelle des Fouls“ dort, wo die Aktion stattfand, z.B. die Stelle, an der der Schläger den Ball getroffen hat. 5. FOULS GEGEN EINE MANNSCHAFT IN IHRER DEFENSIVZONE Erhält eine Mannschaft in ihrer Defensivzone einen indirekten Freistoß zugesprochen, darf der Ball sofort gespielt werden, ohne dass er genau auf die Stelle, an der sich das Foul ereignet hat, oder auf eine der Strafraumecken gelegt werden muss. Der Ball muss allerdings ruhig liegen. 6. ERGÄNZENDE VERSTÖSSE WÄHREND EINER SPIELUNTERBRECHUNG UND NACH BESTRAFUNG EINES ERNSTEN ODER SCHWEREN FOULS Haben die Hauptschiedsrichter, als das Spiel angehalten war, einem oder mehreren Angehörigen einer Mannschaft die Blaue Karte oder die Rote Karte gezeigt, und führen Angehörige der gleichen Mannschaft weitere ernste oder schwere Regelverstöße aus – unabhängig davon, ob es die gleichen Verursacher sind, die zuvor bestraft wurden –

wenden die HAUPTSCHIEDSRICHTER die Bestimmungen der folgenden Ziffern an: 6.1 DISZIPLINARISCHE STRAFE GEGEN DIE VERURSACHER 6.1.1 Zeigt sich ein GERINGES FEHLVERHALTEN – einschließlich eines unsachlichen Verhaltens oder einer ungewöhnlichen Einstellung - ergreifen die HAUPTSCHIEDSRICHTER eine der folgenden Disziplinarmaßnahmen: a) Beim ersten Regelverstoß ERMAHNEN sie den Verursacher – in eindeutig nachvollziehbarer Weise – ohne weitere Folgen für ihn und seine Mannschaft. b) Handelt der Verursacher erneut regelwidrig, und wäre er zu ermahnen, müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER ihm eine BLAUE KARTE zeigen, unter zusätzlicher Einhaltung der Bestimmungen des Artikels 32 Ziffer 2.1 dieser Spielregeln. 6.1.2 Ereignet sich ein ERNSTER REGELVERSTOSS, zeigen die HAUPTSCHIEDSRICHTER dem Verursacher die BLAUE KARTE und sorgen für die weiteren Maßnahmen gemäß Artikel 32 Ziffer 2.1 dieser Spielregeln. 6.1.3 Ereignet sich ein SCHWERER REGELVERSTOSS, zeigen die HAUPTSCHIEDSRICHTER dem Verursacher die ROTE KARTE und sorgen für die weiteren Maßnahmen gemäß Artikel 33 Ziffer 2.1 dieser Spielregeln. 6.1.4 Handelt es sich dabei um eine weitere Regelverletzung eines Spielers der selben Mannschaft, ist darauf zu achten, dass diese Mannschaft gemäß Artikel 18 dieser Spielregeln stets mit zwei (2) verschiedenen “Phasen in Unterzahl” spielen muss. 6.2 DISZIPLINARISCHE STRAFE GEGEN DIE MANNSCHAFT DER VERURSACHER – „PHASEN IN UNTERZAHL“ 6.2.1 Ereignet sich nur ein Regelverstoß wie in Ziffern 6.1.1 b), 6.1.2 oder 6.1.3 dieses Artikels beschrieben, muss die Mannschaft des Verursachers eine (1) "Phase in Unterzahl" spielen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 6.2.2 Ereignen sich zwei oder mehr Regelverstöße wie in Ziffern 6.1.1 b), 6.1.2 oder 6.1.3 dieses Artikels beschrieben, muss die Mannschaft der Verursacher zwei (2) verschiedene "Phasen in Unterzahl" spielen. 6.2.3 In jeder der Situationen gemäß Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 dieses Artikels sorgen die HAUPTSCHIEDSRICHTER für die verschiedenen Maßnahmen gemäß Artikel 18 dieser Spielregeln. 6.3 TECHNISCHE STRAFE GEGEN DIE MANNSCHAFT DER VERURSACHER 6.3.1 Unter Berücksichtigung der Bestimmungen über die disziplinarischen Strafen gegen die Mannschaft der Verursacher (Phasen in Unterzahl), haben alle Regelverstöße während einer Spielunterbrechung keinerlei Konsequenzen hinsichtlich der technischen Strafe gegen diese Mannschaft. Sie wirken sich auch nicht auf die Spielfortsetzung aus. Diese richtet sich nach den Bestimmungen der folgenden Ziffer. 6.3.2 Die Hauptschiedsrichter setzen das Spiel fort je nach Anlass der Spielunterbrechung: a) Im Fall von Fehlern oder Regelverstößen, die sich zum gleichen Zeitpunkt im Spiel ereignet haben, wird das Spiel gemäß Ziffer 7 dieses Artikels fortgesetzt. b) In allen anderen Situationen wird das Spiel mit einem direkten Freistoß oder mit einem Penalty gegen die Mannschaft des Verursachers fortgesetzt, je nach dem wo sich das ernste oder schwere Foul ereignete, das zu der Unterbrechung geführt hat. 6.4 In Übereinstimmung mit Artikel 18 Ziffer 1.2 dieser Spielregeln setzen beide Mannschaften das Spiel mit mindestens vier (4) Spielern auf dem Spielfeld fort. 7. GLEICHZEITIG ODER ZUM GLEICHEN ZEITPUNKT STATTFINDENDE FOULS ODER VERSTÖSSE 7.1 REGELVERSTÖSSE GLEICHER SCHWERE VON ANGEHÖRIGEN BEIDER MANNSCHAFTEN 7.1.1 Verursachen zwei Spieler – jeweils einer pro Team – im gleichen Augenblick des Spiels Fouls gleicher Schwere, erhalten beide Verursacher und ihre Mannschaften gleichartige disziplinarische Strafen. Die HAUPTSCHIEDSRICHTER setzen das Spiel fort, wie in der folgenden Ziffer beschrieben. 7.1.2 Bei der Fortsetzung des Spiels sind folgende Alternativen zu berücksichtigen: a) Das Spiel ist mit einem Bully fortzusetzen, sofern eine der folgenden Situationen vorliegt:  Gegen keine der beiden Mannschaften ist ein direkter Freistoß oder ein Penalty anzuordnen.  Gegen beide Mannschaften müsste ein direkter Freistoß ausgesprochen werden. Eine solche Situation sehen die Spielregeln jedoch nicht vor, weshalb die beiden direkten Freistöße aufzuheben sind. b) Das Spiel ist mit einem direkten Freistoß fortzusetzen. Eine solche Situation kann sich nur ergeben, wenn die Hauptschiedsrichter gegen beide Mannschaften Teamfouls anzeigen, und eine Mannschaft die entsprechende Anzahl für einen direkten Freistoß gemäß Artikel 31 Ziffer 3.1 dieser Spielregeln angesammelt hat. 7.2 FOULS VERSCHIEDENER SCHWERE DURCH MANNSCHAFTSANGEHÖRIGE AUSGEFÜHRT Sind zwei Verursacher – einer je Mannschaft – im gleichen Augenblick des Spiels verantwortlich für Regelverletzungen verschiedener Schwere – welche unterschiedliche Strafen nach sich ziehen – müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER darauf achten, dass sie das Spiel nur mit der technischen Strafe bezüglich des schwereren Vergehens fortsetzen. Dabei gelten die folgenden Bedingungen und Verfahren: 7.2.1 Das erste zu berücksichtigende Kriterium ist der Grad der Schwere jedes einzelnen Versto ßes, und nicht die technische Strafe, die auf jeden einzelnen Verstoß folgt. 7.2.2 Folglich ist die Mannschaft, deren Spieler den schwersten Regelverstoß verantwortet, stets die jenige Mannschaft, welche die HAUPTSCHIEDSRICHTER, wie in der folgenden Ziffer dieses Artikels beschrieben, technisch bestrafen müssen. 7.3.BEISPIELE FÜR DIE VERFAHRENSWEISEN – GLEICHZEITIGE REGELVERLETZUNGEN VON BEIDEN MANNSCHAFTEN Das einzige Kriterium für die HAUPTSCHIEDSRICHTER ist die “SCHWERE” jeder einzelnen Regelverletzung (und nicht welche technische Strafe sie nach sich ziehen). Dabei sind die folgenden zwei Beispiele zu beachten:

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 7.3.1 Einem Spieler der Mannschaft “A” wurde eine “Rote Karte” gezeigt. Einem Spieler der Mannschaft “B” wurde eine “Blaue Karte” gezeigt. Beide Mannschaften müssen eine “Phase in Unterzahl” spielen. Beide Mannschaften wären technisch mit einem “Direkten Freistoß” zu bestrafen. Folglich - und berücksichtigt man, dass der Spieler der Mannschaft “A” den schwereren Regelverstoß zu verantworten hat, als der Spieler der Mannschaft “B” - setzen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel fort mit einem “Direkten Freistoß” für Mannschaft “B”. 7.3.2 Einem Spieler der Mannschaft “A” wurde eine “Blaue Karte” gezeigt, seine Mannschaft muss daraufhin eine “Phase in Unterzahl” spielen, und es wird technisch ein “Direkter Freistoß” ge gen sie ausgesprochen. Gegen einen Spieler der Mannschaft “B” wird ein Teamfoul angezeigt, bei dem es sich um das 10. Teamfoul handelt , sodass gegen seine Mannschaft ein “Direkter Freistoß” auszusprechen wäre. Berücksichtigt man, dass der Spieler der Mannschaft “A” den schwereren Regelverstoß zu verantworten hat, als der Spieler der Mannschaft “B” - müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER folglich beachten: a) Mannschaft “A” muss eine “Phase in Unterzahl” spielen, - zur Fortsetzung des Spiels – wird sie technisch mit einem “Direkten Freistoß” bestraft, weil ihr Spieler den schwereren Verstoß begangen hat. b) Mannschaft “B” muss den “Direkten Freistoß” ausführen, weshalb das Teamfoul gegen ihren Spieler zurückgenommen wird. (Mannschaft “B” steht weiterhin bei neun (9) angesammelten Teamfouls).

8. FOULS UND REGELWIDRIGKEITEN AUS DER ENTFERNUNG AUF GEGNER AUF DEM SPIELFELD 8.1 Werden Fouls aus der Entfernung begangen – Werfen des Schlägers, des Handschuhs, der Maske usw. während das Spiel läuft -, wenden die HAUPTSCHIEDSRICHTER nur dann die “VORTEILSREGEL” an, wenn sich eine deutliche Gelegenheit auf einen Torerfolg zeigt: 8.2 Hat sich ein Treffer ergeben, müssen ihn die HAUPTSCHIEDSRICHTER für gültig erklären. Danach treffen sie die disziplinarischen Maßnahmen gegen den Verursacher und seine Mannschaft, und setzen das Spiel mit dem entsprechenden MITTELANSTOSS fort. 8.3 Hinsichtlich des Verursachers, sorgen die HAUPTSCHIEDSRICHTER für folgendes: 8.3.1

Haben die HAUPTSCHIEDSRICHTER den Verursacher eindeutig identifiziert zeigen sie ihm: a) die ROTE KARTE – einschließlich der entsprechenden Strafen gegen den Verursacher und seine Mannschaft gemäß Artikel 33 Ziffer 2 dieser Spielregeln – falls er den Ball abgelenkt und/oder falls er einen der Teilnehmer am Spiel getroffen hat (Hauptschiedsrichter oder Spieler auf dem Spielfeld von einer der Mannschaften); oder b) die BLAUE KARTE – einschließlich der entsprechenden Strafen gegen den Verursacher und seine Mannschaft gemäß Artikel 32 Ziffer 2 dieser Spielregeln - sofern er niemanden getroffen hat.

8.3.2 Haben die HAUPTSCHIEDSRICHTER den Verursacher nicht identifiziert, sorgen sie für die Maßnahmen gemäß Artikel 28 Ziffer 2.2 dieser Spielregeln. 8.4 Hinsichtlich der Mannschaft des Verursachers, treffen die HAUPTSCHIEDSRICHTER folgenden Strafen: 8.4.1 sie muss gemäß Artikel 18 dieser Spielregeln eine “Phase in Unterzahl” spielen ; und 8.4.2 falls kein Treffer erzielt wurde, gibt es auch noch Raum für eine technische Strafe. Gegen die Mannschaft des Verursachers ist ein direkter Freistoß anzuordnen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 28 - FOULS VON AUSSERHALB DES SPIELFELDS 1. FOULS AUSSERHALB DES SPIELFELDS Fouls oder Verstöße – ernste oder schwere – die Mannschaftsangehörige auf der Reservebank verursachen – (Spieler, Delegierte, Technisches Personal) – sind zu bestrafen, insbesondere die folgenden: 1.1 Einen Schläger oder irgendeinen anderen Gegenstand auf das Spielfeld werfen. 1.2 Protestieren oder deutliches Missfallen zeigen gegen die Entscheidungen der Schiedsrichter. 1.3 Beleidigung, Bedrohung oder Aggression gegen irgendeinen Beteiligten am Spiel (Hauptschiedsrichter, Offizielle am Zeitnehmertisch, Angehörige der gegnerischen oder der eigenen Mannschaft, Zuschauer) . 1.4 Während des laufenden Spiels das Spielfeld betreten oder auf andere Weise versuchen, die Hauptschiedsrichter oder die Aktionen der Spieler auf dem Spielfeld zu beeinflussen. 1.5 Offenkundig unfaires Verhalten und Unsportlichkeit. 1.6 In schlechter Absicht die Spieluhr manipulieren, wenn sie ein Delegierter einer der beiden beteiligten Mannschaften kontrollieren will. 2. BESTRAFUNG VON FOULS AUSSERHALB DES SPIELFELDS 2.1 Strafen gegen die identifizierten Verursacher 2.1.1 SPIELER und HAUPTTRAINER erhalten eine Blaue oder Rote Karte, je nach Schwere des Fouls, und leisten die entsprechende Strafe ab, unbeschadet des Folgenden: 2.1.2 Wird dem HAUPTTRAINER außer nach Artikel 32 Ziffer 2.1.4 dieser Spielregeln eine Blaue Karte gezeigt, ist er nicht vom Spiel ausgeschlossen, aber seine Mannschaft muss eine Zeitlang in Unterzahl spielen, wie in Artikel 18 dieser Spielregeln beschrieben. 2.1.3 Den anderen Mannschaftsangehörigen – Delegierte, Assistenztrainer und Mitglieder des technischen Teams – ist eine Rote Karte zu zeigen. Sie müssen die Reservebank verlassen. 2.2 Strafen sofern die Schiedsrichter die Verursacher nicht identifizieren können. 2.2.1 Bei dem ersten und zweiten Verstoß, der nicht zugeordnet werden kann, wird dem Trainer gemäß Ziffer 2.2.3 dieses Artikels eine Blaue Karte gezeigt. Er wird jedoch nicht ausgeschlossen. 2.2.2 Nach der dritten Blauen Karte – Ansammlung von Karten aufgrund gleichartiger Verstöße oder anderer – ist dem HAUPTTRAINER eine Rote Karte zu zeigen, und er ist vom restlichen Spiel ausgeschlossen. Er muss die Reservebank verlassen. 2.2.3 Falls der Trainer bereits ausgeschlossen wurde, zeigen die Hauptschiedsrichter dem Mannschaftsdelegierten eine Rote Karte, oder bei dessen Abwesenheit dem Spieler auf dem Spielfeld, der als Mannschaftskapitän agiert. 2.3. Strafe gegen die Mannschaft des Verursachers 2.3.1

DISZIPLINARISCHE STRAFE: Eine Zeitlang “in Unterzahl“ spielen gemäß Artikel 18 dieser Spielregeln.

2.3.2

TECHNISCHE STRAFE: DIREKTER FREISTOSS - es sei denn, das Foul ereignete sich nicht während des laufenden Spiels. Eine technische Bestrafung ist dann nicht anzuzeigen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 29 – TECHNISCHE FOULS 1. Technische Fouls beinhalten alle Verstöße auf dem Spielfeld, die sich im Wesentlichen auf die Verletzung der Spielregeln, der Spielvorgänge oder technischen Zeichen beziehen, die in den Spielregeln aufgeführt sind, wie z.B.: 1.1

Den Ball spielen, während man sich am Torgehäuse festhält oder sich dagegen lehnt - ausgenommen der Torwart in seinem Strafraum.

1.2

Ein Spieler hält sich mit dem Ball statisch in einer der Spielfeldecken oder hinter dem Torgehäuse auf und wendet dem Spielfeld den Rücken zu.

1.3

Den Ball blockieren oder den Ball mit dem Rollschuh oder dem Schläger gegen die Bande gedrückt hal ten.

1.4

Bei der Ausführung eines Penalty oder eines Direkten Freistoßes einen Fehler begehen (täuschen oder den Ball nach den erlaubten 5 Sekunden bewegen) .

1.5

Den Ball über die erlaubte Höhe spielen, ausgenommen durch den Torwart – innerhalb seines Strafraums – und unabhängig davon, ob die Aktion bei der Verteidigung seines Tores geschah.

1.6

Fehler bei einem Bully (vor dem Schiedsrichterpfiff den Ball spielen, einen Fehler des Gegners provozieren, usw.).

1.7

Überschreiten der erlaubten Zeit, den Ball in der eigenen Defensivzone halten zu dürfen (zehn oder fünf Sekunden)

1.8

Regelwidriges Verhindern eines Torerfolges (den Ball mit der Hand oder mit dem Fuß abfangen).

1.9

Absichtliches Kicken des Balles mit dem Rollschuh.

1.10 Aufnehmen oder Spielen des Balles mit der Hand. 1.11 Absichtliche Aktionen des Torwarts, um zu verhindern, dass der Ball gespielt wird (den Ball greifen, auf den Ball legen, oder den Ball zwischen den Beinen oder den Beinschützern blockieren) . 1.12 Den Ball nach außerhalb des Spielfeldes schlagen. 1.13 Rufen oder pfeifen um den Gegner, der den Ball führt, auszutricksen. 1.14 Den Schläger so über Schulterhöhe heben, dass Gefahr besteht für die körperliche Unversehrtheit der anderen Spieler (Mitspieler oder Gegner). 1.15 Schneiden des Balles oder den Ball regelwidrig spielen, - wie z.B. den Ball mit der Kante des Schlägers schneiden oder hacken - ausgenommen durch den Torwart innerhalb seines Strafraums und unabhängig davon, ob die Aktion bei der Verteidigung seines Tores geschah. 1.16 Ohne im Besitz des Balles zu sein, in die Schutzzone des gegnerischen Torwarts einlaufen oder sich dort aufstellen. 2. Strafen für technische Fouls werden an der Stelle angezeigt, an der sich das Foul ereignete. Sie ziehen kei nerlei disziplinarische Bestrafungen nach sich. 2.1

Ausgenommen Artikel 35 Ziffer 2.1 dieser Spielregeln : Befand sich der verursachende Spieler innerhalb seines Strafraums, unterbrechen die Hauptschiedsrichter das Spiel sofort und zeigen einen PENALTY gegen die Mannschaft des Verursachers an.

2.2

In allen anderen Situationen, und wenn die „Vorteilsregel“ nicht angewendet werden kann , unterbrechen die Hauptschiedsrichter das Spiel sofort und zeigen gemäß Artikel 34 Ziffer 2 dieser Spielregeln einen indirekten Freistoß gegen die Mannschaft des Verursachers an.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 30 – ERMAHNUNGEN 1. Die HAUPTSCHIEDSRICHTER müssen stets darauf achten, dass jede mündliche Ermahnung – ob an Spieler, an Torwarte oder an andere Mannschaftsangehörige gerichtet - deutlich und nachvollziehbar und nahe beim Verursacher erteilt wird, der notfalls aufzufordern ist, sich hinzustellen. Darüber hinaus ist durch eindeutige Gesten anzuzeigen, dass dieses erste Vergehen nicht wiederholt werden sollte. 1.1 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER sollen alle mündlichen Ermahnungen, die sie während des Spiels erteilt ha ben, notieren. Der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER soll ebenso verfahren für den Eintrag im SPIELBERICHT. 1.2 Der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER sorgt dafür, dass jede Ermahnung, die die HAUPTSCHIEDSRICHTER während des Spiels erteilt haben, in den SPIELBERICHT eingetragen werden. 2. STRAFBARE REGELVERLETZUNGEN MIT MÜNDLICHER ERMAHNUNG IN BESONDEREN SITUATIONEN Eine BESONDERE MÜNDLICHE ERMAHNUNG kann sich während der Ausführung eines PENALTY oder eines DIREKTEN FREISTOSSES ergeben. Diese besonderen mündlichen Ermahnungen sind von den HAUPTSCHIEDS RICHTERN vorzunehmen, sobald sich folgende Regelverletzungen ereignen: 2.1 Ein Spieler im Strafraum der Mannschaft, die gerade einen Penalty oder einen Direkten Freistoß ausführt, bewegt sich in Richtung Ball, bevor der Ball aufgrund der Zeichengebung durch die HAUPTSCHIEDSRICHTER gemäß Artikel 35 Ziffer 8 dieser Spielregeln berührt wurde. 2.2 Ein Torwart bewegt sich bei der Abwehr eines Penalty oder eines Direkten Freistoßes gegen sich, bevor der ausführende Spieler den Ball aufgrund der Zeichengebung durch die HAUPTSCHIEDSRICHTER gemäß Artikel 35 Ziffer 7.3 dieser Spielregeln berührt hat. 2.3 Ein Spieler führt einen Penalty oder einen Direkten Freistoß aus, bevor der für die Zeichengebung zu ständige HAUPTSCHIEDSRICHTER gemäß Artikel 35 Ziffer 9.6 dieser Spielregeln dafür die Erlaubnis erteilt hat. 3. STRAFBARE REGELVERLETZUNGEN MIT MÜNDLICHER ERMAHNUNG IN NORMALEN SITUATIONEN 3.1 In normalen Situationen ermahnen die HAUPTSCHIEDSRICHTER einen Verursacher, der für eine der folgende Regelverletzungen verantwortlich ist: 3.1.1 Ein Spieler oder ein Torwart täuscht eine Verletzung vor, oder er täuscht vor, von einem Geg ner verletzt worden zu sein. 3.1.2 Ein Spieler oder ein Torwart steigen ohne Erlaubnis der HAUPTSCHIEDSRICHTER bei laufendem oder angehaltenem Spiel über die Bande. 3.1.3 Ein Arzt und/oder ein Masseur betreten ohne vorheriges Einverständnis der HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spielfeld, um einem Spieler zu helfen. 3.1.4 Ein Torwart begibt sich eigeninitiativ zu seiner Reservebank, um sein Visier zu reinigen oder aus irgendeinem anderem Grund, ohne hierfür zuvor die Erlaubnis der HAUPTSCHIEDSRICHTER eingeholt zu haben. 3.1.5 Ein Spieler, der sich darauf vorbereitet, einen Penalty oder einen Direkten Freistoß auszuführen, begibt sich – ohne vorheriges Einverständnis der HAUPTSCHIEDSRICHTER – zu seiner Reservebank und/oder zu irgend einem anderen Ort des Spielfelds. 3.1.6 Ein Spieler oder Torwart greift aktiv ins Spielgeschehen ein, seine Ausrüstung entspricht jedoch nicht den Bestimmungen gemäß Artikel 22 Ziffer 2.1 dieser Spielregeln. 3.1.7 Ein Spieler oder Torwart versucht unerlaubterweise von einem Foul zu profitieren, wie in Artikel 25 Ziffer 5 dieser Spielregeln beschrieben. 3.1.8 Ein Trainer, ein Spieler oder ein anderer Mannschaftsangehöriger zeigen – ohne respektlos und/oder beleidigend zu sein - offenkundig, dass sie mit einer Entscheidung der Schiedsrichter nicht einverstanden sind. 3.2 Wiederholt der gleiche Verursacher eine der zu ermahnenden Regelverstöße – entweder zum gleichen Zeitpunkt oder später im Spiel – treffen die HAUPTSCHIEDSRICHTER sofort die folgenden Maßnahmen: 3.2.1 Sie zeigen eine BLAUE KARTE und sorgen für die weiteren Maßnahmen gemäß Artikel 32 Ziffer 2 dieser Spielregeln, sofern der Verursacher ein HAUPTTRAINER, ein SPIELER oder ein TORWART ist. 3.2.2 Sie zeigen eine ROTE KARTE, sofern der Verursacher ein anderer Mannschaftsangehöriger ist (nicht in Ziffer 3.2.1 dieses Artikels aufgeführt), und sorgen für die weiteren Maßnahmen – gegen den Verursacher und seine Mannschaft - gemäß Artikel 33 Ziffer 2 dieser Spielregeln.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 31 - TEAMFOULS 1. Teamfouls sind ebenfalls geringe Regelverletzungen und ereignen sich wie folgt: 1.1 WÄHREND EINER SPIELUNTERBRECHUNG, aber nur in den folgenden Fällen: 1.1.1 Bei einem indirekten Freistoß gegen die eigene Mannschaft den regelgerechten Abstand nicht einhalten. 1.1.2 Absichtlich den Ball weg schlagen oder behalten und dadurch die Ausführung eines indirekten Freistoßes gegen die eigene Mannschaft verzögern. 1.2 WÄHREND DES LAUFENDEN SPIELS sind die folgenden Regelverstöße beispielhaft: 1.2.1 Regelwidriges Blocken oder absichtliche Behinderung eines Gegners gemäß Artikel 24 Ziffern 4 und 5 dieser Spielregeln. 1.2.2 Kontaktfouls ohne Gewalteinwirkung und ohne größere Verletzungen hervorzurufen, wie z.B. Halten oder Schubsen eines Gegners, gegen den Schläger eines Gegners schlagen oder gegen dessen Schienbeinschützer. 1.2.3 Der Verursacher ist – zum ersten Mal und bei laufendem Spiel – für einen Regelverstoß verantwortlich, der gemäß Artikel 30 Ziffer 3.1.1 + 3.1.2 dieser Spielregeln eine Ermahnung (in allgemeinen Situationen) nach sich zieht. 2. ANZEIGE UND NOTIERUNG VON TEAMFOULS, DIE VON DEN MANNSCHAFTEN ANGESAMMELT WERDEN. 2.1 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER zeigen dem ASSISTENZSCHIEDSRICHTER – deutlich und durch besondere Zeichen – alle während des Spiels sich ereignende Teamfouls an. 2.2 Der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER ist – hinsichtlich beider Mannschaften - verantwortlich für: 2.2.1 Notierung der aktuellen Anzahl angesammelter Teamfouls. 2.2.2 Für jedermann sichtbar die notierten Teamfouls jeder Mannschaft anzeigen. 2.3 Die Anzahl der angesammelten Teamfouls muss stets aktuell gehalten werden. Sie wird vom ersten Spielabschnitt auf den zweiten Spielabschnitt übertragen, und gegebenenfalls von der normalen Spieldauer auf die Verlängerung der Spieldauer. 3. WÄHREND DES SPIELS ANGESAMMELTE TEAMFOULS – STRAFEN UND BESONDERE MASSNAHMEN 3.1 Sobald eine Mannschaft zehn (10) Teamfouls angesammelt hat, wird sie mit einem direkten Freistoß bestraft – anschließend nach jeden weiteren fünf (5) Teamfouls. 3.2 Sobald eine Mannschaft neun (9) Teamfouls angesammelt hat - oder im Anschluss daran nach jeweils weiteren fünf (5) Teamfouls (insgesamt also nach 14, 19 usw.) – stellt der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER ein besonderes Zeichen auf dem offiziellen Tisch auf – oder er weist mittels einer Anzeigetafel darauf hin – damit die Hauptschiedsrichter beim nächsten Teamfoul sofort einen direkten Freistoß anzeigen und die „Vorteilsregel“ nicht anwenden. 3.3 Jedes Mal, wenn eine Mannschaft die entsprechende Anzahl an Teamfouls für einen direkten Freistoß erreicht hat, zeigt dies der ASSISTENZSCHIEDSRICHTER mit einem akustischen Signal an. 3.4 Zeigen die HAUPTSCHIEDSRICHTER - gleichzeitig mit dem akustischen Signal des Zeitnehmers zum Ende eines Spielabschnitts- ein Teamfoul an, dass gegen die Mannschaft des Verursachers einen DIREKTEN FREISTOSS nach sich zieht, muss der Freistoß gemäß Artikel 35 Ziffer 4.4.1 dieser Spielregeln auf jeden Fall noch mit einem direkten Schuss auf das gegnerische Torgehäuse ausgeführt werden. 4. TEAMFOULS WÄHREND EINER SPIELUNTERBRECHUNG Mit Ausnahme von Ziffer 3.1 dieses Artikels ziehen Teamfouls während einer Spielunterbrechung keine weitere Strafe nach sich. Die HAUPTSCHIEDSRICHTER zeigen sie nur dem ASSISTENZSCHIEDSRICHTER für dessen Notierung an. 5. TEAMFOULS WÄHREND DES LAUFENDEN SPIELS 5.1 Mit Ausnahme von Ziffer 3.1 dieses Artikels richtet sich die Bestrafung der während des laufenden Spiels ausgeführten Teamfouls nur nach der Stelle auf dem Spielfeld, an der sie sich ereignen – wie unten beschrieben. 5.2 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER unterbrechen das Spiel sofort – unter Beachtung, dass die „Vorteilsregel“ nicht zu gewähren ist -, wenn ein Teamfoul eindeutig deshalb ausgeführt wurde, um eine offenkundige Situation auf einen möglichen Torerfolg zu unterbinden. Sie ordnen dann folgende technische Strafen an:

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 5.2.1 einen DIREKTEN FREISTOSS, falls der Verursacher das betreffende Foul außerhalb seines Strafraums ausgeführt hat; 5.2.2 einen PENALTY, falls der Verursacher das betreffende Foul in seinem Strafraum ausgeführt hat. 5.3 In beiden zuvor aufgeführten Situationen werden die entsprechenden Teamfouls nicht erfasst. Sie be wirken auch keine weitere Bestrafung gegen den Verursacher oder gegen seine Mannschaft. 5.4 Alle anderen Teamfouls sind dem ASSISTENZSCHIEDSRICHTER zur Registrierung anzuzeigen. Die HAUPTSCHIEDSRICHTER ordnen darüber hinaus - gemäß Ziffer 3.1 dieses Artikels - einen indirekten Freistoß gegen die Mannschaft des Verursachers an, ohne weitere Disziplinarmaßnahmen.

Artikel 32 - ERNSTE FOULS (BLAUE KARTE) 1. “Ernste Fouls” – mit einer blauen Karte zu bestrafen – beinhalten Aktionen oder durch Gesten gezeigte Geringschätzung, Beleidigungen und/oder Verstöße sowie Fouls, die die körperliche Unversehrtheit gefährden, so dass medizinische Hilfe notwendig wird, und/oder die dazu führen, dass jemand zeitweise nicht mehr am Spiel teilnehmen kann. Zum Beispiel: 1.1 Trainer, Spieler oder Torwarte im Bereich der Reservebank zeigen ein unzulässiges Verhalten, indem sie offenkundig mit Entscheidungen der HAUPTSCHIEDSRICHTER und/oder einem Angehörigen am ZEITNEHMERTISCH nicht einverstanden sind. 1.2 Spieler oder Torwarte auf dem Spielfeld protestieren gegen die HAUPTSCHIEDSRICHTER und zeigen, dass sie offenkundig mit ihren Entscheidungen nicht einverstanden sind (verbal, durch Gesten, demonstratives Kopfschütteln usw.)

1.3 1.4 1.5

Spieler oder Torwarte zeigen während des Spiels ein aggressives Verhalten gegenüber einem Angehöri gen der gegnerischen Mannschaft, einem Schiedsrichter, einem Mitspieler oder den Zuschauern. Spieler oder Torwarte verschieben absichtlich eines der Torgehäuse. Einen Gegner auf gefährliche Art blockieren, schubsen oder angreifen (einschließlich robustes Attackieren gegen die Bande oder Spielfeldumrandung, so dass der Gegner zu Boden fällt, usw.).

1.6

Ohne gewalttätig zu sein, auf Körperteile eines Gegners schlagen, die ungeschützt sind (Rumpf, Hände, Arme, Beine oder Knie). 1.7 Einen Gegner umreißen, sodass er hinfällt. 1.8 Den Schläger im Rollschuh des Gegners einhaken, auch unabsichtlich und selbst wenn der Gegner nicht hinfällt. 1.9 Den Schläger des Gegners festhalten oder gegen dessen Schläger schlagen, um den Gegner an einem Torschuss zu hindern. 1.10 Regelwidriges Auswechseln während des laufenden Spiels. Das Spielfeld betreten, bevor der Mitspieler es verlassen hat. 2. Von Mannschaftsangehörigen – Spieler, Torwarte, Delegierte, Technisches Team und Betreuer - verursachte ernste Fouls sind unter Beachtung der Bestimmungen in Artikel 27 Ziffern 6 und 7 dieser Spielregeln wie folgt zu ahnden: 2.1 DISZIPLINARISCHE STRAFEN GEGEN DEN VERURSACHER 2.1.1 Ist der Verursacher ein Torwart oder ein Spieler, zeigen die HAUPTSCHIEDSRICHTER eine BLAUE KARTE und schließen ihn für zwei (2) Minuten vom Spiel aus. Ausgenommen ist Ziffer 2.1.4 dieses Artikels. 2.1.2 Ist der Verursacher der Haupttrainer, zeigen ihm die Hauptschiedsrichter die BLAUE KARTE. Dabei ist zu beachten: a) Gemäß Artikel 28 Ziffer 2.1.2 dieser Spielregeln – und unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 2.1.4 dieses Artikels – wird der HAUPTTRAINER nicht vom Spiel ausgeschlossen. b) Ereignete sich der Regelverstoß des HAUPTTRAINERS unter den Bedingungen des Artikels 17 Ziffer 6.3 dieser Spielregeln, wird seine Mannschaft stets mit zwei verschiedenen „Phasen in Unterzahl“ bestraft. 2.1.3 Ist der Verursacher ein anderer Mannschaftsangehöriger, zeigen die Hauptschiedsrichter – entsprechend Artikel 28 Ziffer 2.1.3 dieser Spielregeln – die ROTE KARTE, die einen endgültigen Ausschluss vom Spiel und das Verlassen der Reservebank bedeutet.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 2.1.4 Wird einem Torwart, einem Spieler oder dem Haupttrainer eine dritte Blaue Karte (Ansammlung) gezeigt, zeigen die HAUPTSCHIEDSRICHTER dem Verursacher zusätzlich die ROTE KARTE und schließen ihn vom Spiel aus. 2.1.5 Ein Spieler, der eine Zeitstrafe erhalten hat, muss sie auf einem der Stühle absitzen, die für diesen Zweck zwischen ZEITNEHMERTISCH und seiner Reservebank aufgestellt sind. Er darf das Spielfeld nicht wieder betreten, bevor seine Zeitstrafe vollständig abgelaufen ist. 2.1.6 Hat ein Spieler am Ende eines Spielabschnitts seine Zeitstrafe noch nicht vollständig abgesessen, setzt sie sich im nächsten Spielabschnitt fort, bis sie abgelaufen ist. 2.1.7 Sobald die Zeitstrafe eines Spielers abgelaufen ist, erhält er einen Hinweis des ASSISTENZSCHIEDSRICHTERS, der ihm auch erlaubt, zu seiner Reservebank zurückzukehren. 2.2 DISZIPLINARISCHE STRAFE GEGEN DIE MANNSCHAFT DES VERURSACHERS 2.2.1 Die Mannschaft des Verursachers muss gemäß Artikel 18 dieser Spielregeln eine “Phase in Unterzahl“ spielen. 2.2.2 Unter Beachtung der folgenden Ziffer 2.2.3 ordnen die Hauptschiedsrichter gegen die Mannschaft des Verursachers einen DIREKTEN FREISTOSS oder einen PENALTY an, je nach dem wo sich das Foul ereignete. 2.2.3 Es ist keine technische Strafe anzuzeigen, falls sich das Foul nicht im laufenden Spiel ereignete – entweder während einer Pause oder während einer Spielunterbrechung.

Artikel 33 - SCHWERE FOULS (ROTE KARTE) 1. “Schwere Fouls“ – welche die HAUPTSCHIEDSRICHTER veranlassen, dem Verursacher eine ROTE KARTE zu zeigen – beinhalten sehr ernste undisziplinierte Aktionen, die Gewalt oder einen größeren Schaden einschließen können, oder die die körperliche Unversehrtheit eines Dritten beeinträchtigen, wie zum Beispiel: 1.1 Das folgende Verhalten gegen einen Akteur im Spiel – Zuschauer, Hauptschiedsrichter, Offizielle am Zeitnehmertisch, Spieler und andere Angehörige der eigenen oder der gegnerischen Mannschaft:

1.1.1 Drohungen, Beleidigungen, verletzende Worte oder obszöne Gesten; 1.1.2 Angriff oder versuchter Angriff; 1.1.3 Reaktion oder versuchte Reaktion auf einen Angriff; durch aggressives und/oder gewalttätiges Verhalten. 1.1.4 Jede andere gewalttätige oder brutale Aktionen. 1.2 Den Gegner bedrohen, schubsen oder versuchen ihn anzugreifen, wenn das Spiel nicht frei gegeben ist (Unterbrechung, Pause oder Spielende). 1.3 In einen Gegner hineinlaufen und ihn zu Boden werfen. 1.4 Einen Gegner gewalttätig auf ungeschützte Körperteile schlagen (Rumpf, Hände, Arme, Beine oder Knie). 1.5 Absichtlich mit dem Schläger den Rollschuh des Gegners einhaken, damit er auf den Boden stürzt. 1.6 Gegenstände auf das Spielfeld in Richtung des Balles oder gegen die Hauptschiedsrichter, Gegner oder Mitspieler werfen. 1.7 Die Zuschauer mit offensiven Gesten oder Ausdrücken (oder die als solche anzusehen sind) provozieren. 1.8 Ein weiteres ernstes oder schweres Foul ausführen, während man eine Zeitstrafe absitzt, und das Spiel bereits fortgesetzt wurde. 1.9 Eine direkte Beeinträchtigung jeglicher Aktion im Spiel - durch einen Mannschaftsangehörigen auf der Reservebank (Spieler, Trainer, Delegierter oder andere Personen) – sodass die normale Spielentwicklung sowohl der gegnerischen Mannschaft als auch der eigenen Mannschaft behindert wird. 2. Schwere disziplinarische Fouls von Mannschaftsangehörigen – Spieler, Torwarte, Delegierte, Technisches Team und Assistenten – sind wie folgt zu ahnden: 2.1 DISZIPLINARISCHE STRAFE GEGEN DEN VERURSACHER Die Hauptschiedsrichter zeigen dem Verursacher die ROTE KARTE; sie schließen ihn vom restlichen Spiel aus und veranlassen, dass er die Reservebank verlässt.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 2.2 DISZIPLINARISCHE UND TECHNISCHE STRAFE GEGEN DIE MANNSCHAFT DES VERURSACHERS 2.2.1 Die Mannschaft des Verursachers muss gemäß Artikel 18 dieser Spielregeln max. vier (4) Minuten lang in „Unterzahl“ spielen. 2.2.2 Mit Ausnahme der folgenden Ziffer wird gegen die Mannschaft des Verursachers technisch ein DIREKTER FREISTOSS oder ein PENALTY angeordnet, je nach dem wo sich das Foul ereignete. 2.2.3 Es ist keine technische Strafe anzuordnen, falls sich das schwere Foul nicht im laufenden Spiel ereignete – entweder während einer Pause oder während einer Spielunterbrechung.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL VIII – TECHNISCHE STRAFEN GEGEN DIE MANNSCHAFTEN Artikel 34 - INDIREKTER FREISTOSS 1. Die Hauptschiedsrichter zeigen einen INDIREKTEN FREISTOSS an, um: 1.1 geringfügige Fouls, die auf dem Spielfeld geschehen, sowie in besonderen Situationen ernstere Fouls, technisch zu bestrafen. 1.2 das Spiel fortzusetzen – nach einer Unterbrechung durch die Hauptschiedsrichter, ohne dass ein Foul geschehen ist – durch die Mannschaft, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung in Ballbesitz war. 2. AUSFÜHRUNG DES INDIREKTEN FREISTOSSES 2.1 Unter normalen Bedingungen muss der indirekte Freistoß bei ruhig liegendem Ball ausgeführt werden, indem er – ohne dass die HAUPTSCHIEDSRICHTER pfeifen - mit einem einzigen Schlag in Bewegung versetzt wird. 2.1.1 Bittet der den Freistoß ausführende Spieler die Hauptschiedsrichter darum, dass die Gegner den regelgerechten Abstand von drei (3) Metern einhalten sollen, darf er den Freistoß nicht vor dem Schiedsrichterpfiff ausführen. 2.1.2 Nach einem Foul nahe an der Bande - oder nachdem der Ball das Spielfeld verlassen hat – ist der indirekte Freistoß im Abstand von bis zu siebzig (70) cm zur Bande auszuführen. 2.1.3 Die Spieler der Mannschaft, die den indirekten Freistoß ausführt, dürfen sich überall auf dem Spielfeld aufstellen, außer in der Schutzzone des gegnerischen Torwarts. 2.1.4 Der den indirekten Freistoß ausführende Spieler darf den Ball erst wieder berühren, wenn a) ein anderer Spieler den Ball berührt oder gespielt hat; oder b) der Ball den äußeren Teil eines der Torgehäuse berührt hat. 2.1.5 Verzögert der Spieler die Ausführung des Freistoßes, pfeift einer der HAUPTSCHIEDSRICHTER, um das Spiel sofort fortzusetzen. 2.2 Der den Freistoß ausführende Spieler darf die HAUPTSCHIEDSRICHTER darum bitten, dass die Gegner den regelgerechten Abstand von drei (3) Metern einhalten. Der Freistoß darf dann nicht ausgeführt werden, bevor ein Hauptschiedsrichter gepfiffen hat. 2.2.1 Bewegt der ausführende Spieler den Ball vor dem Schiedsrichterpfiff, erhält die gegnerische Mannschaft am gleichen Ort sofort einen indirekten Freistoß zugesprochen. 2.2.2 Nach dem Schiedsrichterpfiff befindet sich der Ball im Spiel und jeder Spieler der bestraften Mannschaft darf versuchen, in Besitz des Balles zu gelangen, und das Spiel fortsetzen. 3. STELLEN FÜR INDIREKTE FREISTÖSSE Die Stelle, an der ein indirekter Freistoß ausgeführt werden soll, wird bestimmt durch die Art des begangenen Fouls und durch die Stelle, an der sich das Foul ereignet hat: 3.1 Ereignen sich die Fouls in der gegnerischen Defensivzone wird der indirekte Freistoß an irgend einer Stelle gemäß Artikel 27 Ziffer 5 dieser Spielregeln ausgeführt. 3.2 Übersteigt der Ball die Höhe von 1,50 Meter als Ergebnis einer Bewegung des Spielers mit dem Schläger innerhalb seines Strafraums, wird der indirekte Freistoß durch die gegnerische Mannschaft an einer der oberen Strafraumecken ausgeführt. 3.3 Ereignen sich Fouls hinter dem Torgehäuse des Verursachers, wird der indirekte Freistoß in der unteren Strafraumecke ausgeführt, die dem Foul am nächsten liegt. 3.4 Ist ein Spieler über die Bande gesprungen, wird der indirekte Freistoß in der Nähe der Stelle ausgeführt, an der sich der Fehler ereignet hat. 3.5 Hat eine Mannschaft den Ball länger als erlaubt in der eigenen Defensivzone gehalten, ist der indirekte Freistoß analog zu Artikel 15 Ziffer 3.2 dieser Spielregeln auszuführen. 3.6 Bei jedem anderen Foul wird der indirekte Freistoß an der Stelle ausgeführt, an der sich das Foul ereig net hat. 4. TORERFOLG NACH EINEM INDIREKTEN FREISTOSS 4.1 Ein Torerfolg nach einem indirekten Freistoß ist nur dann gültig, wenn irgendein anderer Spieler den Ball vor dem Eindringen in das Torgehäuse berührt oder gespielt hat. 4.2 Ein Treffer nach einem indirekten Freistoß ist nicht gültig, wenn der Ball direkt in das Torgehäuse ein drang, ohne dass ihn ein Spieler berührt oder mit seinem Schläger gespielt hat. Das Spiel wird mit ei nem BULLY in einer der unteren Ecken des jeweiligen Strafraums fortgesetzt.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 35 - DIREKTER FREISTOSS UND PENALTY 1. REGELVERSTÖSSE AUSSERHALB DES STRAFRAUMS DES VERURSACHERS, DIE MIT EINEM DIREKTEN FREISTOSS ZU BESTRAFEN SIND.

1.1 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER müssen ernste und/oder schwere Fouls – in der Nähe des Balles oder davon entfernt - streng ahnden – mit einem direkten Freistoß - , wenn sie auf Gegner ausgeführt werden, welche sich außerhalb des Strafraums des regelwidrig handelnden Spielers oder Torwarts befinden. Dabei ist zu beachten, dass die Strafraumlinien zum Strafraum gehören, gemäß Artikel 2 Ziffer 2.1 der Technischen Regeln (sh. Anhang zu diesen Spielregeln). 1.2 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER müssen darüber hinaus auch “Technische Fouls” und/oder “Teamfouls” mit einem direkten Freistoß ahnden, wenn sie darauf abzielen, einen möglichen Torerfolg für die gegnerische Mannschaft zu verhindern. 2. REGELVERSTÖSSE INNERHALB DES STRAFRAUMS DES VERURSACHERS 2.1 Nicht mit einem Penalty zu bestrafende Spielaktionen Die folgenden besonderen Situationen sind nicht mit einem Penalty zu bestrafen: 2.1.1 Der Ball übersteigt die Höhe von 1,50 Meter als Ergebnis einer Bewegung mit dem Schläger eines Spielers innerhalb seines Strafraums – unabhängig davon, ob sich der Fehler absichtlich ereignete oder nicht; die HAUPTSCHIEDSRICHTER setzen das Spiel fort mit einem INDIREKTEN FREISTOSS für die gegnerische Mannschaft an einer der oberen Strafraumecken. 2.1.2 Wird der Ball angehalten oder abgefälscht als Ergebnis einer unbeabsichtigten Aktion eines Spielers innerhalb seines Strafraums – Abpraller vom Körper, von den Rollschuhen oder vom Schläger – ist dies durch die HAUPTSCHIEDSRICHTER nicht zu bestrafen. 2.2 Spielaktionen, die einen Penalty nach sich ziehen. 2.2.1 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER müssen ernste und/oder schwere Fouls – in der Nähe des Balles oder davon entfernt - streng ahnden – mit einem Penalty -, wenn sie auf Gegner ausgeführt werden, welche sich innerhalb des Strafraums des regelwidrig handelnden Spielers oder Torwarts befinden. Dabei ist zu beachten, dass die Strafraumlinien zum Strafraum gehören. 2.2.2 Die HAUPTSCHIEDSRICHTER müssen auch auf alle anderen Regelwidrigkeiten achten, die ein Verursacher innerhalb seines Strafraums ausführt. Sie sind mit gleicher Strenge und Beflissenheit zu ahnden. Insbesondere: a) Wenn ein Torwart verhindert, dass der Ball gespielt werden kann, indem er den Ball mit der Hand greift, sich über den Ball legt, oder den Ball zwischen den Beinen oder den Handschuhen blockiert. b) Wenn ein Spieler oder Torwart einen Gegner greift, schubst, oder regelwidrig blockt, der – abseits vom Ball – läuft, um ein Zuspiel von einem Mitspieler aufzunehmen oder um eine günstigere Position in der Nähe des Tores des Verursachers einzunehmen. c) Wenn ein Spieler oder Torwart bei der Verteidigung seines Tores ein Foul begeht, - unabhängig davon, ob dies absichtlich geschieht oder nicht - das eindeutig dazu beiträgt, einen Treffer gegen die Mannschaft des Verursachers zu verhindern. 3. STELLEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG DES DIREKTEN FREISTOSSES UND DES PENALTY Der direkte Freistoß und der Penalty werden immer in der Spielfeldhälfte der Mannschaft des Verursachers und von den besonderen Markierungen ausgeführt. 3.1 Die Stelle für den PENALTY befindet sich auf der oberen Strafraumlinie 5,40 Meter zentral von der Torlinie entfernt. 3.2 Die Stelle für den DIREKTEN FREISTOSS befindet sich 7,40 Meter zentral von der Torlinie entfernt. 4. ALLGEMEINE REGELN BEI DER AUSFÜHRUNG EINES DIREKTEN FREISTOSSES 4.1 Die Ausführung des direkten Freistoßes darf nicht mehr begonnen werden, nachdem die dafür erlaubten fünf (5) Sekunden abgelaufen sind. 4.2 Der den direkten Freistoß ausführende Spieler muss wählen zwischen: 4.2.1 einer ruhenden Position in der Nähe des Balles, oder

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 4.2.2 mit Anlauf – Stoppen oder Täuschungen sind nicht erlaubt – aus einer Entfernung von höchstens drei (3) Metern zu der entsprechenden Markierung. 4.3 Bei der Ausführung eines direkten Freistoßes sind Täuschungen nicht erlaubt; der Schütze darf insbeson dere nicht: 4.3.1 Stoppen oder eine unstetige Bewegung mit dem Schläger beim Schuss ausführen. 4.3.2 Bevor er den Ball mit seinem Schläger trifft – den Körper oder den Schläger bewegen in der Absicht, den gegnerischen Torwart zu einer Bewegung zu verleiten, die mit einer disziplinarischen Strafe zu ahnden wäre. 4.3.3 Den direkten Freistoß nicht gemäß Ziffer 4.2 dieses Artikels ausführen, indem der Ball nicht Richtung gegnerisches Tor gedribbelt oder geschlagen wird, und stattdessen: a) den Ball bei sich behalten und ihn zu einem Mitspieler zu passen; b) den Ball hinter das gegnerische Torgehäuse mitnehmen. 4.4 Unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 6 dieses Artikels hat der den direkten Freistoß ausführende Spieler – von der entsprechenden Markierung in der Defensivzone der bestraften Mannschaft - die Wahl zwischen folgenden Ausführungen: 4.4.1 Schlagschuss - direkt auf das Torgehäuse gezielt; 4.4.2 Den Ball in Richtung des gegnerischen Torgehäuses treiben, und versuchen, den Torwart zu überwinden und/oder mit einem Schuss oder mit einem Ausweichmanöver gegen das Torgehäuse abzuschließen. 5. ALLGEMEINE REGELN BEI DER AUSFÜHRUNG EINES PENALTY 5.1 Die Ausführung des Penalty darf nicht mehr begonnen werden, nachdem die dafür erlaubten fünf (5) Sekunden abgelaufen sind. 5.2 Der den Penalty ausführende Spieler muss aus einer ruhenden Position in der Nähe des Balls, der auf der Penaltymarkierung in der Defensivzone der bestraften Mannschaft liegt, einen Schlagschuss abgeben, direkt auf das gegnerische Torgehäuse gezielt.

5.3 Bei der Ausführung des Penalty sind Täuschungen nicht erlaubt. Der ausführende Spieler darf insbesondere nicht: 5.3.1 Anhalten oder eine regelwidrige und unstetige Bewegung mit dem Schläger ausführen, um den Ball zu schlagen. 5.3.2 Bevor der Ball mit dem Schläger geschlagen wird, den Körper oder den Schläger so bewegen, dass der Torwart zu einer Aktion verleitet wird, die geeignet ist, mit einer disziplinarischen Strafe geahndet zu werden. 5.3.3 Der Schütze des Penalty hält die Bestimmungen der Ziffer 5.1.2 dieses Artikels nicht ein. 5.4 Hat der Penalty nicht zu einem Torerfolg geführt, - nach einer Abwehr durch den Torwart, nach einem Abpraller vom Torgehäuse oder nach einem Abpraller von der Bande – und der Schütze des Penalty konnte den Ball wieder aufnehmen, hat er die Wahl, entweder erneut selbst zu schießen oder den Ball auf andere Weise zu spielen. 6. AUSFÜHRUNG VON PENALTY ODER DIREKTEM FREISTOSS AM ENDE EINES SPIELABSCHNITTS

6.1 Ereignet sich – gleichzeitig mit dem Signal des Zeitnehmers zum Ende eines Spielabschnitts – ein Foul, das mit einem Penalty oder mit einem direkten Freistoß geahndet werden muss – einschließlich der Situationen, in denen Artikel 31 Ziffer 3.1 anzuwenden ist – lassen die Hauptschiedsrichter die Ausführung – unter Beachtung der Ziffern 4 oder 5 dieses Artikels – noch zu. Darüber hinaus gelten folgende Einschränkungen: 6.1.1 Wie beim Penalty muss dieser direkte Freistoß mit einem direkten Schlag ausgeführt werden; es ist nicht erlaubt, zu täuschen oder den Ball mitzunehmen. 6.1.2 Nach der Ausführung dieses Penalty oder direkten Freistoßes sind ein Nachschuss oder andere Aktionen nicht mehr erlaubt. 6.2 Je nach Ergebnis des Penalty oder des direkten Freistoßes am Ende eines Spielabschnitts sorgen die HAUPTSCHIEDSRICHTER für Folgendes: 6.2.1 Wurde ein gültiger Treffer erzielt, müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER den Torerfolg mit einem „Mittelanstoß“ offiziell anerkennen, und unmittelbar danach den Spielabschnitt beenden. Ausgenommen ist Artikel 3 Ziffer 3.5 und 5.5 dieser Spielregeln.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 6.2.2 Wurde ein gültiger Treffer aufgrund regelwidriger Aktionen durch den abwehrenden Torwart während der Ausführung nicht erzielt, ordnen die HAUPTSCHIEDSRICHTER die Wiederholung des Penalty oder des direkten Freistoßes an. 6.2.3 Hat der Schütze einen Treffer nicht erzielt, – und der abwehrende Torwart hat sich regelgerecht verhalten – beenden die HAUPTSCHIEDSRICHTER den Spielabschnitt sofort. 7. ALLGEMEINE REGELN FÜR DEN TORWART BEI DER ABWEHR EINES PENALTY ODER EINES DIREKTEN FREISTOSSES 7.1 Verbindliche Anwesenheit eines Torwarts im Torgehäuse Haben die Hauptschiedsrichter einen direkten Freistoß oder einen Penalty gegen eine Mannschaft angeordnet, ist die Anwesenheit eines ihrer Torwarte zur Abwehr verpflichtend. 7.1.1 Hat ein Feldspieler den Torwart gemäß Artikel 20 Ziffer 5.2 dieser Spielregeln ersetzt, ist der Penalty oder der direkte Freistoß erst auszuführen, nachdem ein Torwart wieder gegen einen Feldspieler eingewechselt wurde. 7.1.2 Ist ein Torwart - aufgrund von Disziplinarmaßnahmen oder Verletzungen - nicht einsetzbar, nimmt ein Feldspieler - wie in Artikel 20 Ziffer 5.1 dieser Spielregeln beschrieben - die Position eines Torwarts ein. 7.2 Einschränkungen für Aktionen der Torwarte Bei einem Penalty oder bei einem direkten Freistoß gegen seine Mannschaft muss der Torwart: 7.2.1 Auf beiden Rollschuhen stehen, die vorderen Achsen der Rollschuhe sind auf der Torlinie. 7.2.2 Der Schläger berührt die Rollschuhe; er wird horizontal und parallel zur Torlinie gehalten. Die Hand, die den Schläger hält, darf den Boden oder das Torgehäuse nicht berühren. Die freie Hand ist ruhig zu halten; sie darf den Boden oder das Torgehäuse nicht berühren.

7.2.3 Er darf keine Abwehraktion beginnen, bevor der mit der Ausführung des direkten Freistoßes oder des Penalty beauftragte Spieler den Ball getroffen hat. 7.3 Strafen für Regelverstöße des Torwarts bei der Abwehr eines Penalty oder eines direkten Freistoßes

Bewegt sich der Torwart bevor der mit der Ausführung des Penalty oder des direkten Freistoßes beauf tragte Spieler den Ball berührt hat, ist wie folgt vorzugehen: 7.3.1 Beim ersten Regelverstoß des Torwarts erfolgt eine MÜNDLICHE ERMAHNUNG. Ein HAUPTSCHIEDSRICHTER steht dabei vor dem Verursacher, der sich hinstellen muss, und bringt deutlich zum Ausdruck, dass der Regelverstoß nicht wiederholt werden soll. 7.3.2 Beim zweiten Regelverstoß des Torwarts - während desselben Penalty oder direkten Freistoßes zeigt ihm einer der Hauptschiedsrichter eine BLAUE KARTE, oder – während des Penaltyschießens – eine ROTE KARTE. 7.3.3 Gemäß Artikel 18 dieser Spielregeln muss die Mannschaft dieses Torwarts eine Zeitlang “in Unterzahl“ spielen – außer beim Penaltyschießen. 7.3.4 Ist der Reservetorwart gerade ebenfalls hinausgestellt, wie in Ziffern 7.3.1 und 7.3.2 dieses Artikels beschrieben, muss er durch einen Feldspieler ersetzt werden, oder durch einen weiteren, im Spielbericht eingetragenen Torwart. 7.3.5 Wurde ein zweiter Reservetorwart ebenfalls hinausgestellt, wie in Ziffern 7.3.1 und 7.3.2 dieses Artikels beschrieben, beenden die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel und tragen die Umstände detailliert in den offiziellen Spielbericht ein.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 7.4 Hat der Spieler den direkten Freistoß oder den Penalty mit einem direkten Schlag – fast gleichzeitig – ins Torgehäuse geschlagen, obwohl sich der Torwart zu früh bewegt hat , führen die HAUPTSCHIEDSRICHTER die folgende Maßnahmen durch: 7.4.1 Hat einer der HAUPTSCHIEDSRICHTER schon gepfiffen, um das Spiel anzuhalten, ist der Treffer nicht gültig; der regelwidrig handelnde Torwart ist gemäß Ziffern 7.3.1, 7.3.2 und 7.3.3 dieses Artikels zu bestrafen, und der Penalty oder der direkte Freistoß ist zu wiederholen. 7.4.2 Der Treffer ist gültig, falls einer der HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel noch nicht angehalten hatte; der regelwidrig handelnde Torwart ist gemäß Ziffern 7.3.1, 7.3.2 und 7.3.3 dieses Artikels zu bestrafen. 8. Bestrafung von Fouls durch Spieler, die am Penalty oder am direkten Freistoß nicht beteiligt sind. 8.1 Unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 9.2 dieses Artikels darf ein Spieler, der nicht direkt in die Ausführung des Penalty oder des direkten Freistoßes eingebunden ist, und sich innerhalb des Strafraums des Schützen aufstellen muss, diesen Raum nur verlassen oder in Richtung des Balles laufen, nachdem der Schütze den Ball geschlagen oder berührt hat. 8.2 Wird gegen die vorherige Ziffer verstoßen – außer es ist in Ziffer 8.3 dieses Artikels besonders aufgeführt – sorgen die HAUPTSCHIEDSRICHTER gemäß Artikel 30 Ziffer 2 dieser Spielregeln für Folgendes: 8.2.1 Handelt es sich um die erste Regelverletzung eines der Spieler oder Torwarte beider Mann schaften: a) Ein Hauptschiedsrichter ermahnt den Verursacher. Dies bedeutet auch für die anderen Spieler seiner Mannschaft, dass ein erneuter Regelverstoß eine BLAUE KARTE für den Verursacher nach sich ziehen wird. b) Danach ist der Penalty oder der direkte Freistoß zu wiederholen. Ausgenommen sind die Bestimmungen in Ziffer 8.3.2 a) dieses Artikels. 8.2.2 Ereignet sich während der Wiederholung des selben Penalty oder direkten Freistoßes ein neues Foul – durch den selben Verursacher oder einen anderen Spieler seiner Mannschaft – gehen die HAUPTSCHIEDSRICHTER wie folgt vor: a) Sie zeigen dem Verursacher sofort eine BLAUE KARTE, er ist vom Spiel ausgeschlossen, und seine Mannschaft muss gemäß Artikel 18 dieser Spielregeln eine Zeitlang “in Unterzahl“ spielen. b) Ausgenommen unter den Bestimmungen der Ziffer 8.3.2 a) dieses Artikels ist der Penalty oder der direkte Freistoß zu wiederholen. 8.3 Ereignete sich der Fehler, als der Schütze bereits mit der Ausführung des Penalty oder des direkten Freistoßes begonnen hatte, sollen die HAUPTSCHIEDSRICHTER stets erst das Ergebnis abwarten und anschließend die folgenden Maßnahmen ergreifen: 8.3.1 Ein erzielter Treffer ist immer gültig. Nur wenn es sich um die Wiederholung desselben Fouls handelt, sorgen sie gemäß Ziffer 8.2 dieses Artikels für die jeweiligen Disziplinarmaßnahmen gegen den Verursacher und seine Mannschaft. 8.3.2 Wurde ein Treffer nicht erzielt, unterbrechen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel sofort und ergreifen die folgenden Maßnahmen: a) Nur wenn das Foul ein oder mehrere Spieler der Mannschaft des Schützen ausgeführt haben, ist der Penalty oder der direkte Freistoß nicht zu wiederholen. Sie setzen das Spiel mit einem indirekten Freistoß gegen die Mannschaft des Verursachers in einer der oberen Ecken ihres Strafraums fort. b) Haben ein oder mehrere Spieler der mit dem PENALTY oder mit dem direkten Freistoß bestraften Mannschaft das Foul ausgeführt, – oder Spieler beider Mannschaften – ist der Strafstoß stets zu wiederholen, unmittelbar nachdem die Hauptschiedsrichter die Disziplinarmaßnahmen gemäß Ziffer 8.2 dieses Artikels getroffen haben. 8.4 Hinsichtlich des DIREKTEN FREISTOSSES – und unter Berücksichtigung der Art seiner Ausführung durch den Schützen – sorgen die HAUPTSCHIEDSRICHTER für folgende Abläufe: 8.4.1 Wählt der Schütze den direkten Torschuss ist folgendes zu beachten: a) Wurde ein Treffer erzielt, ist gemäß Ziffer 8.3.1 dieses Artikels zu entscheiden. b) Wurde ein Treffer nicht erzielt, ist gemäß Ziffer 8.3.2 dieses Artikels zu entscheiden.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 8.4.2 Entscheidet sich der Schütze des direkten Freistoßes zum Dribbling, ist das Spiel sofort zu unterbrechen und nach Ziffer 8.3.2 dieses Artikels zu verfahren. 9. Maßnahmen der Hauptschiedsrichter bei der Ausführung von Penalty und direktem Freistoß 9.1 Dem Spieler, der den Penalty oder den direkten Freistoß ausführt, stehen fünf (5) Sekunden zur Verfügung, um bei ruhig liegendem Ball, ohne dass die HAUPTSCHIEDSRICHTER pfeifen, mit der Ausführung zu beginnen. Ein Hauptschiedsrichter zählt diese Zeit durch eine besondere Zeichengebung. 9.1.1 Den Penalty und den direkten Freistoß – auch beim Penaltyschießen sowie bei den vorsorglich ausgeführten direkten Freistößen – dürfen auch TORWARTE ausführen, vorausgesetzt sie behalten ihre Beinschützer an. Sie dürfen ihre Schutzhandschuhe und ihre Maske ablegen. 9.2 Die Spieler, die nicht an der Ausführung oder der Abwehr des direkten Freistoßes oder des Penalty teilnehmen, müssen sich in der anderen Spielfeldhälfte im Strafraum aufstellen. Sie dürfen sich erst bewegen und am Spiel teilnehmen, nachdem der Schütze den Ball getroffen oder berührt hat. 9.2.1 Die betreffenden Spieler dürfen in folgenden Situationen nicht mehr ins Spielgeschehen eingreifen: a) nach der Ausführung beim Penaltyschießen (Artikel 3 Ziffer 2 dieser Spielregeln); b) nach der Ausführung eines direkten Freistoßes im Hinblick auf ein präventives Playoff-Spiel. (Artikel 3 Ziffer 3 dieser Spielregeln); c) nach der Ausführung eines Penalty oder direkten Freistoßes am Ende eines Spielabschnitts. 9.3 Einer der HAUPTSCHIEDSRICHTER stellt sich seitlich ungefähr einen (1) Meter vor den in Ziffer 2.2 dieses Artikels aufgeführten Spielern auf, um deren richtige Aufstellung auf dem Spielfeld zu kontrollieren. Ist alles in Ordnung, streckt er einen Arm in die Höhe und zeigt dem anderen Hauptschiedsrichter damit an, dass dieser die Ausführung des direkten Freistoßes oder des Penalty beginnen lassen kann. 9.4 Der andere HAUPTSCHIEDSRICHTER stellt sich auf einer der unteren Ecken des Strafraums der bestraften Mannschaft auf. Er sorgt für eine richtige Aufstellung des Torwarts und gibt – nach dem Signal seines Kollegen und ohne zu pfeifen – die folgenden Zeichen: 9.4.1 Er streckt einen Arm in die Höhe, um anzuzeigen, dass der Penalty oder der direkte Freistoß ausgeführt werden kann. 9.4.2 Den anderen Arm bewegt er in Hüfthöhe fünf (5) mal waagerecht zur Seite – eine Bewegung je Sekunde –, um die erlaubten fünf (5) Sekunden bis zur Ausführung des direkten Freistoßes oder des Penalty zu zählen. 9.4.3 Der den Penalty oder den direkten Freistoß ausführende Spieler darf mit der Ausführung beginnen, sobald der Hauptschiedsrichter den Arm gemäß Ziffer 9.4.1 dieses Artikels nach oben streckt. Dabei ist zu beachten: a) beim Penalty muss der Spieler den Ball direkt Richtung Torgehäuse schlagen; b) unter Beachtung von Ziffer 6 dieses Artikels darf der Spieler den Ball beim direkten Freistoß direkt Richtung Torgehäuse schlagen oder zunächst übernehmen, dribbeln und schließlich Richtung Torgehäuse schlagen. 9.4.4 Der Zeitnehmer setzt die Zeitnahme fort, sobald der den Penalty oder den direkten Freistoß ausführende Spieler den Ball getroffen hat. 9.5 Während das Signal zur Ausführung des direkten Freistoßes oder des Penalty gegeben wird, bis zu seinem Abschluss, darf keine Mannschaft einen ihrer Spieler auf das Spielfeld schicken – weder im Rahmen einer Auswechslung noch nach Ablauf einer Strafe in Unterzahl . 9.5.1 Wird dagegen verstoßen, unterbrechen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel nicht, sondern sie warten das Ergebnis des Penalty oder des direkten Freistoßes erst ab . Danach gehen sie wie in den nächsten Ziffern beschrieben vor. 9.5.2 Ein erzielter Treffer ist immer gültig – unabhängig von den anschließenden disziplinarischen Maßnahmen gemäß Ziffern 2.5.3 a) und b) dieses Artikels. 9.5.3 Wurde kein Treffer erzielt, unterbrechen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel sofort und treffen die folgenden Maßnahmen: a) Sie zeigen eine ROTE KARTE sowohl für den Spieler, der das Spielfeld regelwidrig betreten hat, als auch für dessen HAUPTTRAINER oder - bei dessen Abwesenheit und in dieser Reihenfolge -

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION dem Assistenztrainer oder einem der Delegierten oder dem Mannschaftskapitän auf dem Spielfeld. b) Die Mannschaft des Verursachers muss anschließend gemäß Artikel 18 dieser Spielregeln zwei (2) verschiedene „Phasen in Unterzahl“ spielen. c) Hat ein Spieler der Mannschaft, gegen die der Strafstoß angeordnet war, den Fehler begangen, ist der Penalty oder der direkte Freistoß zu wiederholen. d) Hat ein Spieler der Mannschaft, die den Strafstoß ausführt, den Fehler begangen, ist das Spiel mit einem DIREKTEN FREISTOSS gegen diese Mannschaft fortzusetzen. 9.6 Entscheidet sich der für die Ausführung des direkten Freistoßes oder des Penalty verantwortliche Spieler die Ausführung vor dem Signal des Hauptschiedsrichters zu beginnen, bedeutet dies einen eindeutigen Regelverstoß während einer Unterbrechung. Die HAUPTSCHIEDSRICHTER treffen die folgenden Maßnahmen: 9.6.1 Der verursachende Spieler ist in bekannter Weise zu ermahnen, sodass die Zuschauer, und die Angehörigen beider Mannschaften über die Situation unterrichtet sind. 9.6.2 Danach ist mit der Ausführung des zuvor angeordneten Penalty oder des direkten Freistoßes zu beginnen. 9.6.3 Wiederholt derselbe Spieler diesen Regelverstoß, treffen die HAUPTSCHIEDSRICHTER zusätzlich die folgenden Maßnahmen: a) Sie zeigen dem Verursacher die Blaue Karte und schließen ihn vorübergehend vom weiteren Spiel aus. Der Spieler muss das Spielfeld sofort verlassen. b) Darüber hinaus muss die Mannschaft des Verursachers gemäß Artikel 18 dieser Spielregeln eine Zeitlang in Unterzahl spielen. c) Sie veranlassen, dass nun ein anderer Spieler der Mannschaft des Verursachers den zuvor angeordneten Penalty oder direkte Freistoß ausführt. 9.7 Handelt der den Penalty oder den direkten Freistoß ausführende Spieler hinsichtlich der in Ziffer 4 und 5 dieses Artikels beschriebenen Vorgehensweise während der Ausführung regelwidrig, unterbrechen die HAUPTSCHIEDSRICHTER das Spiel sofort, zeigen einen „Technischen Fehler“ gegen diesen Spieler an und setzen das Spiel fort mit einem indirekten Freistoß gegen seine Mannschaft am Penaltypunkt oder an der Stelle für den direkten Freistoß.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL IX – FEHLER BEI DER LEITUNG VON SPIELEN – BEANSTANDUNGEN UND/ODER PROTESTE Artikel 36 – FEHLER BEI DER LEITUNG VON SPIELEN UND VORGEHEN ZUR KORREKTUR 1. Unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 3 dieses Artikels gilt: Wurde wahrgenommen, dass sich hinsichtlich des Spiels – durch den Fehler eines Zeitnehmers, Assistenz- oder Hauptschiedsrichters – ein Irrtum ereignet hat, müssen die Hauptschiedsrichter das Spiel sofort unterbrechen. In einem solchen Fall begeben sie sich zum ZEITNEHMERTISCH, um sich mit dem Assistenzschiedsrichter und/oder mit dem Zeitnehmer zu beraten, welche Korrekturen vorzunehmen sind. 1.1 In jedem Fall nehmen die Hauptschiedsrichter die in den folgenden Ziffern aufgeführten Korrekturen nur dann vor, sofern die regelwidrigen Situationen innerhalb von maximal fünf (5) Minuten nach ihrem Auftreten festgestellt wurden. 1.2 Hat sich die Unregelmäßigkeit außerhalb des Spielfelds ereignet – entweder vom Assistenzschiedsrichter selbst bemerkt oder nach Hinweis durch einen Mannschaftsdelegierten an ihn – ruft der Assistenzschiedsrichter die Hauptschiedsrichter herbei und informiert sie über das Geschehene - entweder bei der nächsten normalen Spielunterbrechung oder eigeninitiativ über einen Pfiff. 1.3 Wirkt sich eine festgestellte Unregelmäßigkeit direkt oder indirekt auf den Verlauf des Spiels und/oder auf das Ergebnis aus – unbemerkte falsche Auswechslung, ganz oder zeitweise ausgeschlossene Spieler, die fälschlicherweise am Spiel teilgenommen haben, 10.Teamfoul nicht mit direktem Freistoß geahndet, usw. – müssen sich die Hauptschiedsrichter immer beraten, und eine Entscheidung herbeiführen. Danach sorgen sie gegebenenfalls für die Korrekturen, die sie für sachdienlich halten. 1.4 Wird ein Spielabschnitt vor Ablauf der vollständigen Spieldauer beendet oder bevor eine festgestellte Regelwidrigkeit korrigiert werden konnte, fordern die Hauptschiedsrichter die Mannschaften – falls notwendig - zur Rückkehr auf das Spielfeld auf. Die Spielfortsetzung richtet sich dann nach der zu korrigie renden Regelwidrigkeit; bei einem Irrtum in der Spieldauer ist das Spiel mit einem Bully am Mittelpunkt fortzusetzen. 2. Die erforderlichen Änderungen können sowohl technische Strafen beinhalten – z. B. die Ausführung oder die Wiederholung eines direkten Freistoßes - als auch disziplinarische Bestrafungen der Verursacher und ihrer Mannschaften. 2.1 Nach vorheriger Rücksprache und in Abstimmung mit dem Assistenzschiedsrichter und dem Zeitnehmer sorgen die HAUPTSCHIEDSRICHTER zunächst dafür, dass die Uhr auf die noch zu spielende Zeit zurückgestellt wird, als sich die Unregelmäßigkeit ereignet hatte. Beide Mannschaften und soweit möglich die Zuschauer (über die elektronische Anzeigetafel) sind auf die Änderungen in der Spieldauer hinzuweisen. 2.2 Danach sind alle das Spiel betreffenden Aktionen, die sich in der gelöschten Spielphase ereignet haben, zurückzunehmen. Dabei sind die folgenden Besonderheiten sind zu berücksichtigen: 2.2.1 Beeinflusste die Unregelmäßigkeit nur disziplinarische Angelegenheiten wie ein unzulässiges Zeigen einer oder mehrerer ROTER KARTEN - z. B. falls die Schiedsrichter eine angeblich regelwidrige Auswechslung bestraft haben, die sich - wie sich später herausstellte - gar nicht ereignet hat – sind sie zurückzunehmen. 2.2.2 Beeinflusste die Unregelmäßigkeit nur technische Sachverhalte, sind die späteren Entscheidungen zurückzunehmen – einschließlich etwaiger Torerfolge beider Mannschaften, ausgenommen irgendwelcher direkt gezeigter ROTER KARTEN. Alle Maßnahmen gegen die Mannschaft eines Verursachers bleiben aber gelöscht (die Mannschaft muss nicht eine Zeitlang in Unterzahl spielen). 3. Haben die HAUPTSCHIEDSRICHTER – nach einem Hinweis auf eine etwaige Unregelmäßigkeit - entschieden, dass eine Korrektur nicht erfolgen muss, ist das Spiel gemäß der Aktion, die zu der Unterbrechung führte, fortzu setzen. 4. Gleichwohl müssen die HAUPTSCHIEDSRICHTER - in einem "Vertraulichen Bericht" – über alle Beanstandungen während des Spiels wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten und/oder Irrtümer der Schiedsrichter informieren. Sie führen die Vorkommnisse und die Gründe für ihre Entscheidungen genau auf, einschließlich etwaiger Korrekturen, die sie vorgenommen haben.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 37 - BESCHWERDEN UND/ODER VORBRINGEN VON PROTESTEN 1. ADMINISTRATIVE PROTESTE 1.1 “Administrative Proteste” ergeben sich durch Unregelmäßigkeiten oder Verletzungen der Technischen Regeln – schlechter Zustand des Spielfeldes, fehlerhafte Markierungen auf dem Spielfeld, regelwidrige Torgehäuse, usw.

1.2 Um als gültig anerkannt zu werden, müssen “administrative Proteste” den Hauptschiedsrichtern des Spiels durch den Delegierten und den Kapitän einer Mannschaft vor Beginn des Spiels angezeigt werden. 1.3 Wird den Hauptschiedsrichtern ein “administrativer Protest” angezeigt, gehen sie wie folgt vor: 1.3.1 Sie informieren den Delegierten und den Kapitän der gegnerischen Mannschaft über den Protest. 1.3.2 Sie tragen die Gründe für den Protest in den Spielbericht ein, und lassen unmittelbar danach die Delegierten und Kapitäne beider Mannschaften an einer Stelle unterschreiben, die als “Anmeldung eines Protestes” bezeichnet wird. 1.3.3 Sie lassen sich die angeblichen Mängel benennen und untersuchen sie gemeinsam mit den Delegierten und den Kapitänen beider Mannschaften dahingehend, ob der Protest berechtigt ist. Sollte dies der Fall sein, prüfen sie, ob die Mängel abgestellt werden können, und/oder ob sie sich auf die Austragung des Spiels auswirken. 1.4 Sind die Hauptschiedsrichter der Auffassung, dass das Spiel in den Räumlichkeiten nicht stattfinden kann, verfahren sie wie in Artikel 5 Ziffer 5 dieser Spielregeln beschrieben. 1.5 In jedem Fall müssen die Hauptschiedsrichter ergänzend zu dem Spielbericht einen separaten “Vertraulichen Bericht” anfertigen, der alle Schritte und Entscheidungen bezüglich des Protestes beinhaltet. 2. TECHNISCHE PROTESTE 2.1 “Technische Proteste” richten sich gegen angeblich “falsche Entscheidungen” oder technische Fehler , die von den Hauptschiedsrichtern während des Spiels ausgegangen sein könnten. 2.2 Um anerkannt zu werden, muss ein “technischer Protest” durch den Mannschaftskapitän auf dem Spielfeld während einer Spielunterbrechung oder unmittelbar nach Ende des Spiels gegenüber den Hauptschieds richtern des Spiels erklärt werden. 2.3 Wird ein “technischer Protest” ausgesprochen, gehen die Hauptschiedsrichter wie folgt vor: 2.3.1 Sie informieren sofort den Kapitän der anderen Mannschaft oder bei dessen Abwesenheit den stellvertretenden Kapitän, dass ein Protest beabsichtigt wird. 2.3.2 Sie tragen die vorgebrachten Gründe in den Spielbericht ein und lassen unmittelbar danach die Delegierten und Kapitäne beider Mannschaften an einer Stelle unterschreiben, die als “Anmeldung eines Protestes” bezeichnet wird. 3. BESTÄTIGUNG VON PROTESTEN UND/ODER BESCHWERDEN Beide Proteste, “administrative” und “technische” Proteste, müssen nachträglich durch einen Verantwortlichen der Mannschaft, die den Protest erhoben hat, per offiziellen Brief fristgerecht bestätigt werden. Das Schreiben muss zusätzlich den Nachweis über die gezahlte Gebühr beinhalten, entsprechend den Regeln des Ausrichters des Wettbewerbs, und ist zu richten an: 3.1 Den AUSRICHTER DES WETTBEWERBS; und 3.2 Die Stelle, die mit der Rechtsprechung über die Veranstaltung beauftragt ist, das ist: 3.2.1 WORLD SKATE-RHTC oder KONTINENTALVERBAND, bei einem internationalen Wettbewerb 3.2.2 den ANGESCHLOSSENEN NATIONALVERBAND, bei einem nationalen Wettbewerb.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL X – SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 38 - ZUSTIMMUNG, INKRAFTTRETEN UND ZUKÜNFTIGE ÄNDERUNGEN 1. Nach erfolgreicher Begutachtung durch “World Skate Rink Hockey Technical Commission” haben WORLD SKATE und “World Skate Rink Hockey Technical Commission” (WS-RHTC) diese Spielregeln und ihre Anlagen (die “Technischen Regeln”) gemeinsam genehmigt. 2. Die genehmigten Spielregeln und die Technischen Regeln sind verbindlich in allen Rollhockey Wettbewerben von World Skate, den Kontinentalverbänden und den angeschlossenen nationalen Verbänden. 2.1 Verstößt ein nationaler Verband gegen diese Verfügung, sieht sich WS-RHTC veranlasst den Vorstand von WORLD SKATE formal zu beteiligen, der die entsprechende Strafe festsetzt, unbeschadet der Bestim mungen in der folgenden Ziffer. 2.2 Der jeweilige nationale Verband wird auf jeden Fall vorübergehend von allen internationalen Rollhockey Wettbewerben unter der Leitung von WS-RHTC und/oder einem ihm angeschlossenen Kontinentalverband ausgeschlossen. 3. Die genehmigten Spielregeln und die Technischen Bestimmungen für Rollhockey treten offiziell wie folgt in Kraft: a) 1. SEPTEMBER 2018, in allen Rollhockey Wettbewerben, die WORLD SKATE EUROPE und seine jeweils angeschlossenen nationalen Verbände ausrichten; b) 1. JANUAR 2019, in allen Rollhockey Wettbewerben, die WS-RHTC, die anderen Kontinentalverbände (WORLD SKATE AFRICA, WORLD SKATE AMERICA, WORLD SKATE ASIA and WORLD SKATE OCEANIA) und deren jeweils angeschlossenen nationalen Verbände ausrichten. 4. Jeder zukünftige Änderungsvorschlag hinsichtlich der Spielregeln und der Technischen Regeln ist dem WORLD SKATE-RHTC zur Genehmigung vorzulegen.

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ANHANG

ROLLHOCKEY TECHNISCHE REGELN Zusammenfassung / Inhalt KAPITEL I - RÄUMLICHKEITEN – SPIELFELDMARKIERUNGEN UND GEGENSTÄNDE Artikel 1

RÄUMLICHKEITEN UND SPIELFELD

Seiten 66 und 67

Artikel 2

SPIELFELDMARKIERUNGEN

Seiten 67 und 68

Artikel 3

DAS TORGEHÄUSE

Seiten 68 und 69

Artikel 4

DER BALL

Seite 70

Artikel 5

WERBUNG AUF DEM SPIELFELD UND AUF DEN INNEREN BANDENFLÄCHEN

Seite 70

KAPITEL II - SCHIEDSRICHTER – AUSRÜSTUNG, ZEICHENGEBUNG UND SPIELBERICHTE Artikel 6

KLEIDUNG UND GEBRAUCHSGEGENSTÄNDE DER SCHIEDSRICHTER

Seite 71

Artikel 7

ZEICHENGEBUNG DER SCHIEDSRICHTER

Seiten 72 bis 75

Artikel 8

OFFIZIELLE SPIELBERICHTSFORMULARE – VERFAHRENSWEISEN

Seiten 76 und 77

KAPITEL III - AUSRÜSTUNG, SCHUTZ UND GEGENSTÄNDE DER SPIELER Artikel 9

NORMALE AUSRÜSTUNG DER SPIELER

Seiten 78 und 79

Artikel 10

SCHUTZAUSRÜSTUNG DES TORWARTS

Seiten 80 bis 82

Artikel 11

ZUSÄTZLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG DER SPIELER (OPTIONAL)

Seiten 83 und 84

Artikel 12

WERBUNG AUF DER AUSRÜSTUNG DER SPIELER

Seite 85

KAPITEL IV – ORGANISATION INTERNATIONALER VERANSTALTUNGEN Artikel 13

AUSRICHTER VON INTERNATIONALEN VERANSTALTUNGEN

Seite 86

Artikel 14

VERBINDLICHE VORKEHRUNGEN BEI VERANSTALTUNGEN

Seite 86

TECHNISCHE REGELN ANHÄNGE Anhang 1

SPIELFELDMARKIERUNGEN

Seite 88

Anhang 2-A DAS TORGEHÄUSE(Front und Seitenansicht)

Seite 89

Anhang 2-B DAS TORGEHÄUSE (Draufsicht)

Seite 90

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL I – SPIELORT – SPIELFELDMARKIERUNGEN UND GEGENSTÄNDE Artikel 1 – SPIELORT UND SPIELFELD 1. Zum Spielort gehören das Spielfeld, die Umkleideräume und alle Zugänge dazu. 2. Das Spielfeld besitzt eine ebene und geglättete Oberfläche aus einem zugelassenen Material, das nicht schlüpfrig ist und ein gutes Gleiten beim Rollschuhlaufen ermöglicht, wie z.B. Parkett, Zement oder anderes. 3. Das Spielfeld ist rechteckig und muss immer ein Seitenverhältnis von 2:1 einhalten. Die Größe des Spielfel des darf variieren zwischen: 3.1 Minimum: 34 Meter mal 17 Meter; 3.2 Maximum: 44 Meter mal 22 Meter. 4. Eine geschlossene Bande von 1 Meter Höhe umgibt das Spielfeld auf allen Seiten. Die vier abgerundeten Ecken besitzen einen Radius zwischen maximal 3 Meter und minimal 1 Meter.

ECKEN DES SPIELFELDS

5. Hinsichtlich der Bande sind verschiedene Lösungen möglich: 5.1 Undurchsichtige weiße senkrechte Platten, die in Hartkunststoff eingelassen sind. 5.2 Senkrechte Pfosten, die fest im Boden verankert sind, mit: 5.2.1 Holzbohlen, 20 Zentimeter hoch und 2 Zentimeter dick, die die Basis der Bande bilden; gestrichen in einer neutralen Farbe, die sich von der Farbe des Balles absetzt. 5.2.2 Eine Struktur aus Holz, Maschendraht oder durchsichtigem Kunststoff, mit oder ohne Handlauf oben auf den Banden.

5.3 Hinter den kurzen Banden sind Sicherheitsnetze anzubringen, die vom Boden gemessen bis in eine Höhe von 4 Meter reichen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 5.4 An den langen, seitlichen Banden sind nahe der Reservebank jeder Mannschaft und neben dem Zeitnehmertisch zwei Türen anzubringen, die nicht zum Spielfeld hin geöffnet werden können.

6. Bei internationalen Wettbewerben mit Nationalmannschaften müssen die Spielfelder ein Standardmaß von 40 x 20 Meter einhalten, mit abgerundeten Ecken, die einen Radius von 3 Metern aufweisen. 6.1 Bei Vereinswettbewerben – sowohl national als auch international – müssen die Spielfelder die in Ziffer 3 dieses Artikels aufgeführten Bestimmungen einhalten. 6.2 Die nationalen Verbände dürfen andere Spielfeldmaße mit Abweichungen bis zu 10% gegenüber der in Ziffer 3 dieses Artikels aufgeführten Größe zulassen.

Artikel 2 – SPIELFELDMARKIERUNGEN 1. Die Spielfeldmarkierungen entsprechen dem unten dargestellten Schaubild sowie den besonderen Beschreibungen in diesem Artikel.

2. Die Standardmarkierungen auf jeder Spielfeldhälfte müssen den Bestimmungen in Anhang 1 entsprechen. 2.1 Alle Linien sind Bestandteil der Bereiche, die sie kennzeichnen. Sie haben eine andere Farbe als der Ball und der Boden, so dass sie sehr gut zu erkennen sind. 2.2 Bei internationalen Veranstaltungen mit Nationalmannschaften darf das Spielfeld keine anderen als die Rollhockeymarkierungen aufweisen. 2.3 Bei allen übrigen Veranstaltungen, sind weitere Markierungen zulässig, vorausgesetzt die besonderen Rollhockey Markierungen sind gut zu erkennen. 3. STRAFRAUM: Der Strafraum in jeder Spielfeldhälfte ist rechteckig und wird durch 4 Linien, die vollständig zum Strafraum gehören, wie folgt umschlossen: 3.1 3.2

Zwei Linien parallel zu der kurzen Bande, 9 Meter lang. Zwei Linien parallel zu der langen Bande, 5,40 Meter lang.

4. TORLINIE: Die Linie zwischen den Torpfosten ist 1,70 Meter lang, und wird mindestens 2,70 Meter und höchstens 3,30 Meter von der kurzen Bande entfernt aufgetragen. 5. SCHUTZZONE DES TORWARTS: Sie ist ein halbkreisförmiger Bereich vor der Torlinie (von Torpfosten zu Torpfosten gezogen), der Mittelpunkt des Halbkreises befindet sich auf der Mitte der Torlinie eines jeden Tores. 6. PENALTYPUNKT: Auf der oberen Strafraumlinie und 5,40 Meter vor der Torlinie wird mittig zum Tor der Penaltypunkt aufgetragen, der einen Durchmesser von 10 Zentimetern hat. 7. PUNKT FÜR DEN DIREKTEN FREISTOSS: In jeder Spielfeldhälfte befindet sich in einer Entfernung von 7,40 Metern mittig vor der Torlinie der Punkt für den direkten Freistoß, der einen Durchmesser von 10 Zentimetern hat.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 8. MITTELLINIE: Parallel zu den kurzen Banden teilt die Mittellinie das Spielfeld in zwei Hälften. Daraus erge ben sich für jede Mannschaft zwei “Spielzonen”: 8.1 Die “DEFENSIVZONE”, in der sich die Spieler zum Mittelanstoß aufhalten müssen, entweder zum Spiel beginn oder zur Spielfortsetzung (nach der Halbzeitpause), oder nach einem gültigen Torerfolg. 8.2 Die “ANGRIFFSZONE” bildet dementsprechend die “Defensivzone” der gegnerischen Mannschaft. 9. MITTELKREIS: Er ist in der Spielfeldmitte aufgetragen und hat einen Radius von 3 Metern. Bei einem Mittelanstoß dürfen sich die gegnerischen Spieler nicht im Mittelkreis aufhalten. 10.MITTELPUNKT: Die Stelle, von der aus der Mittelanstoß ausgeführt wird, befindet sich auf der Mittellinie genau im Zentrum des Mittelkreises und hat einen Durchmesser von 10 Zentimetern.

Artikel 3 – DAS TORGEHÄUSE 1. Die relevanten Maße für das Torgehäuse ergeben sich aus Anhang 2 dieser Technischen Regeln.

2. Das Torgehäuse besteht aus einem Rahmen aus hohlem, galvanisiertem Standardeisenrohr, hergestellt aus drei Elementen, die wie folgt zusammen geschweißt werden: 2.1 Der Frontrahmen, gestrichen in fluoreszierendem Orange, besteht aus: 2.1.1 Zwei senkrechten Rohren – den Torpfosten – die oben mit einem waagrechten Rohr – der Torlatte verbunden sind. 2.1.2 Die Torpfosten und die Torlatte haben einen Durchmesser von an 7,5 Zentimeter. 2.1.3 Die oberen Ecken des Torgehäuses sollen in einem Winkel von 45º (fünfundvierzig Grad) abgeschrägt sein – von vorne gesehen.

DIE ECKEN DES TORGEHÄUSES – FORM + “DETAIL" FOTO

2.1.4 Der Abstand vom Boden zur Unterkante der Torlatte beträgt 102,5 Zentimeter. Der Abstand zwischen den Torpfosten beträgt im Innenmaß 170 Zentimeter. 2.2 Der untere hintere Aufbau ist in weißer Farbe gestrichen und besteht aus einem halbkreisförmigen Bogen, der mit einem waagrechten Steg verbunden ist: 2.2.1 Das Rohr, das den halbkreisförmigen Bogen bildet, – der an den Frontrahmen angeschweißt ist – hat einen Durchmesser von 5 Zentimetern. Der Bogen besitzt einen Radius von 64 Zentimetern mit einem Mittelpunkt auf der Torlinie.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 2.2.2 Der waagrechte Steg ist 12 Zentimeter breit. Er ist parallel zur Torlinie – im Abstand von 25 Zentimetern – an den halbkreisförmigen Bogen angeschweißt und besitzt eine Neigung von 20º Grad zum Boden. 2.3 Der in weißer Farbe gestrichene obere hintere Aufbau, besteht aus einem Rechteck mit einem Halbbogen: 2.3.1 Das Rechteck und der Halbbogen bestehen aus normalem Eisenrohr mit einem Durchmesser von 1,5 Zentimetern, und ist an den Frontrahmen angeschweißt. 2.3.2 Die vier Seiten des Rechteckes werden gebildet von: a) zwei waagrechten Rohren, 40 Zentimeter lang, die an den oberen Teil jedes Torpfostens angeschweißt sind; b) die Torlatte des Frontrahmens und eine 170 Zentimeter lange Stange, die an beiden Torpfosten angeschweißt ist. 2.3.3 Der Halbbogen ist an die hinteren Ecken des Rechtecks angeschweißt. Eine 65 Zentimeter lange Querstange verbindet den Halbbogen mit der Torlatte des Frontrahmens. 3. Der hintere Aufbau des Torgehäuses wird vollständig von einem weißen Tornetz bedeckt; Maschengröße: 2,5 x 2,5 Zentimeter. 3.1 Das Netz sollte aus Baumwoll- oder Nylonleinen bestehen. Ein Netz aus Metall ist nicht erlaubt. 3.2 Das Netz muss an dem Frontrahmen befestigt sein und sowohl den oberen, hinteren und seitlichen Teil des hinteren Torgehäuses als auch den gesamten Bogen über dem Boden abdecken, um zu verhindern, dass der Ball von außen ins Torgehäuse eindringen oder von innen das Torgehäuse verlassen kann. 4. Ein zweites weißes Netz, Maschengröße ebenfalls 2,5 x 2,5 Zentimeter, wird innerhalb des Torgehäuses aufgehängt, um die Möglichkeit zu verringern, dass der Ball aus dem Torgehäuse wieder herausrollt. 4.1 Dieses Netz aus Baumwolle oder Nylon – leichter als das Außennetz – , wird an dem oberen hinteren Rahmen befestigt und soll frei hängend und parallel zur Torlinie in einem Abstand von 40 Zentimetern zu dieser bis auf den Boden reichen. 4.2 Dieses Netz ist 110 Zentimeter hoch und 180 Zentimeter breit. 5. Die Torgehäuse werden in jeder Spielfeldhälfte so auf der jeweiligen Torlinie einander gegenüber aufgestellt, dass die Mitte des Torgehäuses genau über der Mitte der Torlinie steht.

DAS TORGEHÄUSE – SEITEN- UND VORDERANSICHTEN (siehe Anhang 2.A)

DAS TORGEHÄUSE – DRAUFSICHT (siehe Anhang 2.B)

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 4 – DER BALL 1. Bei allen offiziellen Rollhockeywettbewerben dürfen nur von WORLD SKATE - RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION (WS-RHTC) zugelassene Bälle benutzt werden, die die folgenden Eigenschaften haben: 1.1 Der Ball besteht aus gepresstem Kork, wiegt 155 Gramm, ist völlig rund und hat einen Umfang von 23 Zentimeter.

DER BALL FÜR DAS SPIEL

1.2 Der für das Spiel benutzte Ball ist einfarbig – vorzugsweise schwarz oder orange, darf aber hiervon auch abweichen. Er muss sich von der Farbe des Bodens, der Markierungslinien und den Banden abheben. 1.3 Wird ein Spiel im Fernsehen übertragen, darf der Ausrichter der Veranstaltung die Farbe des Balles für dieses besondere Spiel bestimmen. 2. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Kapitänen beider Mannschaften über die Auswahl des Balles – oder falls kein offizieller Ball verfügbar sein sollte – entscheiden die Hauptschiedsrichter darüber, mit welchem Ball gespielt wird. Sie wählen denjenigen Ball aus, der ihnen am wenigsten elastisch und völlig rund erscheint.

Artikel 5 – WERBUNG AUF DEM SPIELFELD UND INNEN AN DEN BANDENFLÄCHEN 1. Bei internationalen Wettbewerben mit Nationalmannschaften von WORLD SKATE - Mitgliedsstaaten ist jede Art von Werbung auf dem Boden des Spielfeldes wie folgt erlaubt: 1.1 Bei internationalen Wettbewerben mit Vereinsmannschaften darf der Ausrichter einem seiner Sponsoren erlauben, Werbung auf dem Spielfeld innerhalb des Mittelkreises anzubringen, vorausgesetzt, das be nutzte Material beeinflusst nicht die Haftung der Rollschuhe und die Bewegungen. 1.2 Ergänzend zur obigen Ziffer 1.1 dürfen die nationalen Verbände Werbung auch auf anderen Bereichen des Spielfeldes zulassen – ausgenommen innerhalb der Strafräume – und solange die Markierungslinien erkennbar bleiben. 2. Reklameflächen sind auch auf den Innenseiten der Bande erlaubt, solange ein Mindestabstand zum Boden von 30 Zentimetern frei gehalten wird. 3. Bilder, Werbebanner oder Poster auf der Innenseite der Bande dürfen die Spieler weder gefährden, noch deren Aktionen auf dem Spielfeld behindern.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL II - SCHIEDSRICHTER – AUSRÜSTUNG, ZEICHENGEBUNG UND SPIELBERICHTE Artikel 6 - KLEIDUNG UND GEBRAUCHSGEGENSTÄNDE DER SCHIEDSRICHTER 1. Die Kleidung der HAUPTSCHIEDSRICHTER und des ASSISTENZSCHIEDSRICHTERS während des Spiels besteht aus: 1.1 Einem Hemd oder T-Shirt mit dem offiziellen Schiedsrichterabzeichen auf der linken Brustseite des Hemdes. a) bei Weltmeisterschaften tragen die internationalen Schiedsrichter das offizielle Abzeichen von WSRHTC; b) in Wettbewerben der Kontinentalverbände tragen die internationalen Schiedsrichter das Abzeichen ihres Kontinentalverbandes; c) in den nationalen Wettbewerben tragen die offiziellen Schiedsrichter das jeweilige Abzeichen ihres nationalen Verbandes. 1.2 Lange Hose, Socken und Schuhe mit Gummisohle.

2. Die Hauptschiedsrichter des Spiels benutzen die folgenden Gegenstände: 2.1 Eine von WS-RHTC offiziell zugelassene Pfeife. 2.2 Zwei Karten - eine blaue und eine rote Karte - mit den Maßen 12 x 9 Zentimeter. 2.3 Einen Stift und ein besonderes Notizblatt, um die während des Spiels getroffenen Disziplinarmaßnahmen zu notieren. 2.4 Eine Armbanduhr und ein Taschentuch. 3. Die Farbe der Schiedsrichterbekleidung im Spiel darf der Bekleidung der beiden Mannschaften nicht ähneln. 3.1 Bei Spielen mit zwei HAUPTSCHIEDSRICHTERN müssen beide die gleichen Farben tragen. 3.2 Die ASSISTENZSCHIEDSRICHTER dürfen ein Hemd oder T-Shirt mit anderer Farbe tragen als die Hauptschiedsrichter.

4. Werbung – auch von verschiedenen Sponsoren und Marken – darf auf der Schiedsrichterbekleidung angebracht sein, sofern sie folgende Einschränkungen einhält: 4.1 Zwei Werbebanner auf dem Hemd, eins auf der Brust und eins auf dem Rücken. 4.2 Das Logo eines Sponsors oder ähnliches auf jedem Ärmel. 5. Werbung auf dem Schiedsrichterdress bei Weltmeisterschaften bestimmt ausschließlich WORLD SKATE.

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Artikel 7 – ZEICHENGEBUNG DER SCHIEDSRICHTER Die Hauptschiedsrichter benutzen die Zeichen, die in den Spielregeln und in den Technischen Regeln beschrie ben sind, um die Spieler anzuweisen. Ihre Zeichen müssen deutlich sein, wie im Folgenden beschrieben: 1. ZEITRAHMEN FÜR DEN BALLBESITZ EINER MANNSCHAFT IN IHRER “DEFENSIVZONE” Ist eine Mannschaft in ihrer “Defensivzone” im Besitz des Balls, zählen die Schiedsrichter die Zeit - ein Arm in Höhe der Hüfte - wird pro Sekunde seitwärts bewegt.

2. AUSZEIT (TIME-OUT) Um eine Auszeit (Time-out) anzuzeigen, legt der Schiedsrichter eine Hand mit geöffneter Handfläche waagrecht über die andere senkrecht gehaltene, ebenfalls geöffnete Handfläche.

3. BULLY Um ein Bully anzuzeigen, streckt der Schiedsrichter einen Arm senkrecht nach oben, Handfläche nach vorn, und spreizt zwei Finger zu einem “V”. Mit dem anderen Arm deutet er auf die Stelle, an der das Bully ausge führt werden soll.

4. “VORTEILREGEL” Es ist nicht vorgeschrieben, dass der Schiedsrichter bei Anwendung der “Vorteilsregel” anzeigen muss, dass das Spiel ohne Unterbrechung weiterlaufen darf. Wenn er dies jedoch anzeigt, soll er beide Arme so vor sich halten, dass sie mit dem Körper einen Winkel von etwa 60° bilden und die Handflächen nach oben zeigen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 5. WARNZEICHEN BEI DER AUSÜBUNG VON PASSIVEM SPIEL 5.1 DAS “WARNZEICHEN" Wenn eine angreifende Mannschaft dazu übergeht, passiv zu spielen, wird es erforderlich, dass einer der beiden Hauptschiedsrichter seine beiden Arme gestreckt empor hält als Warnzeichen, dass die angreifende Mannschaft innerhalb von fünf (5) Sekunden ihren Angriff mit einem Schuss auf das gegnerische Torgehäuse abschließen muss.

5.2 ZÄHLEN DER DAUER DES BALLBESITZES Sobald in Spielen mit zwei Hauptschiedsrichtern einer der beiden Schiedsrichter „Passives Spiel“ anzeigt, muss der andere Schiedsrichter die entsprechenden Zeichen aus Ziffer 1 dieses Artikels anzeigen, und die fünf (5) Sekunden zählen, während derer der Ball auf das gegnerische Torgehäuse geschossen werden muss. Sollte letzteres nicht geschehen, muss der Schiedsrichter das Spiel mit einem Pfiff unterbrechen.

6. FREISTOSS AN EINER ECKE DES STRAFRAUMS Um anzuzeigen, dass der Ball in eine Ecke des Strafraums zu legen ist, hebt der Schiedsrichter beide Hände nach oben, führt die Fingerspitzen zusammen und formt mit den Händen ein Dreieck.

7. INDIREKTER FREISTOSS Einen indirekten Freistoß zeigt der Schiedsrichter wie folgt an: a) Ein gestreckter Arm deutet auf die Stelle, an welcher der Ball gespielt werden soll; b) Der andere gestreckte Arm deutet auf die Spielh älfte der Mannschaft, die den indirekten Freistoß verursacht hat.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 8. TEAM FOULS Der Schiedsrichter, der das Foul anzeigt, streckt einen Arm senkrecht nach oben und signalisiert dem Zeitnehmer, ein Teamfoul zu notieren. Mit dem anderen Arm deutet er auf die Spielhälfte der Mannschaft, die das Foul verursacht hat.

9. DISZIPLINARMAßNAHMEN (ZEIGEN DER KARTEN) 9.1 DISZIPLINARISCHES VORGEHEN - PHASE 1 Bevor der Schiedsrichter die Karte zeigt, muss er den Verursacher des Fouls von den anderen Spielern absondern und ihn auffordern, sich in einem Abstand von ungefähr zwei (2) Metern vor ihm aufzustellen. Erst dann zeigt er die Karte, indem er den Arm mit der Hand, die die Karte hält, senkrecht nach oben streckt.

9.2 DISZIPLINARISCHES VORGEHEN - PHASE 2 Nachdem er die Karte gezeigt hat, deutet der Schiedsrichter zum Zeitnehmertisch die Rückennummer des Spielers an, dem er die Karte gezeigt hat – so dass keine Zweifel mehr darüber bestehen. Ist der Verursacher kein Spieler, teilt der Schiedsrichter am Zeitnehmertisch mit, wem die Karte gilt.

9.3 DISZIPLINARISCHES VORGEHEN - Phase 3 Anschließend deutet der Schiedsrichter mit einem Arm waagrecht und in einem Winkel von 90º zu seinem Körper auf die Spielhälfte der Mannschaft, der der bestrafte Spieler angehört.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 10. GÜLTIGER TORERFOLG – ANZEIGEN AM ZEITNEHMERTISCH Um einen gültigen Torerfolg anzuzeigen, pfeift der Schiedsrichter, zeigt danach zum Mittelpunkt, und informiert dann den Schreiber am Zeitnehmertisch über die Rückennummer des Torschützen, damit dieser im Spielbe richt eingetragen werden kann.

11. PENALTY UND DIREKTER FREISTOSS 11.1 PENALTY und DIREKTER FREISTOSS - PHASE 1 Um einen direkten Freistoß oder einen Penalty anzuzeigen, begibt sich der Schiedsrichter zu der entsprechenden Markierung und deutet auf die Stelle, an der der Ball abgelegt werden soll.

11.2 PENALTY und DIREKTER FREISTOSS - PHASE 2 Außer dem Spieler, der den Schuss ausführen soll, und dem gegnerischen Torwart, müssen sich alle anderen Spieler unter Kontrolle eines der Hauptschiedsrichter im Strafraum der Mannschaft aufstellen, die den Strafstoß ausführt. Dieser Schiedsrichter signalisiert dem anderen Schiedsrichter, dass die Ausführung beginnen kann.

11.3 PENALTY und DIREKTER FREISTOSS - PHASE 3 Der Schiedsrichter, der den Schlag ausführen lässt, streckt einen Arm senkrecht nach oben, um dem Spieler anzuzeigen, dass dieser mit der Ausführung beginnen darf. Mit seinem anderen Arm zählt dieser Schiedsrichter auch die fünf (5) Sekunden, die für die Ausführung gewährt werden.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 8 – OFFIZIELLE SPIELBERICHTSFORMULARE – VERFAHRENSWEISEN 1. OFFIZIELLE SPIELFORMULARE UND EINZUTRAGENDE INFORMATIONEN Die HAUPTSCHIEDSRICHTER notieren alle wichtigen Ereignisse und berichten über besondere Vorkommnisse eines Spiels in den folgenden offiziellen Formularen:  Der OFFIZIELLE SPIELBERICHT  Der SPIELKONTROLLBOGEN  Das Formular zur KONTROLLE DER SPIELERLIZENZEN  Der VERTRAULICHE BERICHT DER SCHIEDSRICHTER 2. VON DEN HAUPTSCHIEDSRICHTERN ZU BERICHTENDE WESENTLICHE INFORMATIONEN Bei jedem Spiel unter der Leitung von WS-RHTC, sorgen die Schiedsrichter für folgende Einträge in die offiziellen Formulare: 1.1 Ort, Datum und Uhrzeit des Spielbeginns und des Spielendes. 1.2 Endergebnis, sowie die in jedem Spielabschnitt erzielten Treffer jeder Mannschaft. 1.3 Die Aufstellung der Spieler jeder Mannschaft, mit den Nummern ihrer Lizenzen oder eines Ausweisdokumentes, das ihre Identität bestätigt – sowie: 1.3.1 die Rückennummer der Spieler 1.3.2 die Funktion der Spieler, insbesondere: a) die Torwarte, und b) die Mannschaftskapitäne und ihre Stellvertreter 1.3.3 die Torschützen. 1.4 Die Liste der anderen Mannschaftsangehörigen mit den Nummern ihrer Lizenzen oder eines Ausweisdokumentes, das ihre Identität bestätigt sowie den Angaben zu ihren Funktionen gemäß Artikel 8 Ziffer 2.2 dieser Spielregeln. 1.5 Die Disziplinarmaßnahmen, die die Hauptschiedsrichter während des Spiels angeordnet haben, gegen Spieler und andere Mannschaftsangehörige sowie die gezeigten Karten (Blaue Karte und/oder Rote Karte). 1.6 Die Anzahl der Teamfouls, die gegen jede Mannschaft angezeigt wurden. 1.7 Die Auszeiten, die beide Mannschaften in den jeweiligen Spielabschnitten beantragt haben. 1.8 Hinweise auf jeden Protest, den die Mannschaften an die Schiedsrichter herantragen, ordnungsgemäß gegengezeichnet durch ihre Mannschaftskapitäne. 2. Darüber hinaus sind ebenso einzutragen: 2.1 Das für das Spiel eingesetzte Schiedsrichterteam (Hauptschiedsrichter, Assistenzschiedsrichter und Zeitnehmer).

2.2 Weitere Personen am Zeitnehmertisch mit ihren Funktionen. 2.3 Der Technische Delegierte, der offiziell für die Evaluierung der Schiedsrichterleistung eingesetzt ist. 3. Unmittelbar nach Ende des Spiels unterschreiben die Kapitäne beider Mannschaften den offiziellen Spielbericht. 3.1 Weigern sich ein Kapitän und/oder sein Stellvertreter, den Spielbericht zu unterschreiben, berichten die Hauptschiedsrichter darüber in einem “Vertraulichen Bericht”. 3.2 Waren der Kapitän und sein Stellvertreter bereits ausgeschlossen, unterschreibt derjenige Spieler, der als Mannschaftskapitän bestimmt wurde. 4. Die für das Spiel eingesetzten Angehörigen des Schiedsrichterteams unterschreiben den offiziellen Spielbe richt, nachdem sie die Eintragungen sorgfältig überprüft und mitgeteilt haben, ob sie gemäß Ziffer 5 dieses Artikels in einem besonderen und ergänzenden “Vertraulichen Bericht” noch weitere Informationen mitteilen werden. 5. VERTRAULICHER BERICHT DER SCHIEDSRICHTER 5.1 Er ist nur anzufertigen, falls über ernste oder besondere Situationen berichtet werden muss, oder wenn ergänzende Informationen notwendig erscheinen, um eine genaue und objektive Beschreibung der relevanten Tatsachen sicherzustellen. 5.2 Insbesondere sind stets über folgende Ereignisse zu berichten:

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 5.2.1 ROTE KARTEN mit einer genauen Beschreibung der Regelverstöße, der Umstände und Motive, und besonders: a) die ausgesprochenen Beleidigungen oder die verletzenden Ausdrücke; b) die Fälle von grobem und gewalttätigem Verhalten – wie Angriffe und/oder Reaktionen auf Angriffe – sowie die Einzelheiten, wie sie vorgebracht wurden, – Boxen, Treten, Schlagen mit dem Schläger, usw. - und welche Bereiche des Körpers getroffen wurden. 5.2.2 Wenn ein Spiel nicht stattgefunden hat, oder wenn es vor dem regulären Spielende abgebrochen werden musste, einschließlich einer deutlichen Beschreibung der Beweggründe und Umstände, die zu der Entscheidung der Hauptschiedsrichter geführt haben. 5.2.3 Fälle von “Höherer Gewalt” oder Situationen, in denen die körperliche Unversehrtheit der Schiedsrichter bedroht war und sie sich veranlasst sahen, deshalb das Spielfeld zu verlassen. 5.2.4 Mängel oder Unregelmäßigkeiten, welche die Schiedsrichter an der Ausrüstung und/oder an der Schutzausrüstung eines Spielers oder eines Torwarts feststellen, welche Maßnahmen sie getroffen haben, und welches Ergebnis sie erzielen konnten.  

Ob sie die Situation klären konnten, und ob sie dem Spieler oder Torwart erlaubt ha ben, wieder am Spiel teilzunehmen; oder Falls sie die Situation nicht klären konnten, ob sie dem Spieler oder dem Torwart nicht erlaubt haben, am Spiel teilzunehmen.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL III - AUSRÜSTUNG, SCHUTZ UND GEGENSTÄNDE DER SPIELER Artikel 9 – NORMALE AUSRÜSTUNG DER SPIELER 1. Die Spieler benutzen folgende Grundausrüstung: 1.1 Trikot, kurze Hosen und Stutzen, wie in Ziffer 4 unten beschrieben. 1.2 Schuhe mit Gestellen, wie in Ziffer 5 unten beschrieben. 1.3 Einen Schläger, wie in Ziffer 6 unten beschrieben. 2. Der Torwart muss besondere Schutzausrüstungen tragen, wie in Artikel 10 beschrieben. 3. Spieler und Torwarte dürfen weitere Schutzausrüstung tragen, wie in Artikel 18 beschrieben. 4. Die Trikots, Hosen und Stutzen der Feldspieler sind in den entsprechenden Vereinsfarben oder Landesfarben gehalten. Die Torwarte müssen Trikots mit einer anderen Farbe tragen, die aber nicht mit der Farbe der gegnerischen Mannschaft verwechselt werden kann (einschließlich der von den Torwarten). 4.1 Alle Spielertrikots, wie auch die Torwarttrikots, haben verschiedene Rückennummern – von 1 (eins) bis 99 (neunundneunzig). 4.1.1 Die Rückennummern müssen mit der Trikotfarbe kontrastieren und dürfen nicht kleiner sein als dreißig (30) Zentimeter. 4.1.2 Unbeschadet der obigen Ziffer dürfen auch auf der Vorderseite der Trikots und auf den Hosen Nummern angebracht sein. 4.2 Unabhängig von ihren Rückennummern müssen die Torwarte im Spielbericht als solche gekennzeichnet sein. 4.3 Wenn beide Mannschaften – und die Torwarte beider Mannschaften – mit den gleichen Farben auf dem Spielfeld antreten, oder mit Farben, die zur Verwirrung führen könnten, gehen die Hauptschiedsrichter wie folgt vor: 4.3.1 Sie versuchen zunächst mit beiden Mannschaften eine Einigung zu erzielen. 4.3.2 Kann dies nicht erreicht werden, muss die Heimmannschaft – oder die im Spielplan als solche anzusehen ist – die Farbe ihrer Ausrüstung, falls notwendig auch einschließlich der Torwarte, ändern. 4.4 Der Mannschaftskapitän trägt als Erkennungszeichen eine Armbinde mit anderer Farbe als sein Trikot. 4.4.1 Wird der Mannschaftskapitän ersetzt, braucht er seine Armbinde nicht an einen Mitspieler über geben. Er muss die Hauptschiedsrichter aber darüber informieren, wer ihn als Mannschaftskapitän auf dem Spielfeld ersetzt. 4.4.2 Wurde der Mannschaftskapitän ausgeschlossen – oder kann er verletzungsbedingt nicht mehr am Spiel teilnehmen – übergibt er seine Armbinde dem im Spielbericht eingetragenen stellvertretenden Mannschaftskapitän. 5. Spieler müssen Rollschuhe tragen mit vier (4) Rollen, die paarweise auf zwei quer hindurch gesteckten Achsen montiert sind. Im Rollhockey sind “In-line”-Rollschuhe nicht erlaubt. 5.1 An den Rollschuhen ist jegliche Schutzausrüstung aus Metall nicht erlaubt - auch nicht, wenn es mit an derem Material überzogen ist. 5.2 Die Rollen dürfen keinen Durchmesser aufweisen, der kleiner ist als drei (3) Zentimeter. Zwischen den vorderen und den hinteren Rollen darf kein zusätzlicher Schutz angebracht sein. 5.3 Stopper dürfen vorn an den Schuhen oder an den Gestellen angebracht sein, sofern sie nicht größer sind als fünf (5) Zentimeter, und sofern sie die anderen Spieler nicht gefährden.

ROLLSCHUHE DER FELDSPIELER

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 5.4 Torwarte dürfen Rollschuhe mit kleineren Rollen tragen, um einen stabileren Stand bei der Verteidigung des Tores zu haben.

ROLLSCHUHE DER TORWARTE

6. Der Schläger, den die Spieler – und die Torwarte – benutzen, muss den folgenden Erfordernissen entsprechen: 6.1 Der Schläger besteht aus Holz oder aus Kunststoff, oder aus einem anderen, zuvor von WS-RHTC zugelassenen Material. Ausgenommen sind Metall oder Verstärkungen aus Metall. Der Gebrauch von Klebeband oder Stoffstreifen ist erlaubt. 6.2 Das Schlägerblatt ist auf beiden Seiten flach. Die Länge des Schlägers, gemessen an der Außenseite des Blattes, muss den folgenden Maßen entsprechen: 6.2.1 Maximale Länge: 6.2.2 Minimale Länge:

115 (einhundert und fünfzehn) Zentimeter 90 (neunzig) Zentimeter

6.3 Der Schläger muss durch einen Ring von 5 (fünf) Zentimeter Durchmesser passen. Das Gewicht des Schlägers darf nicht größer sein als 500 (fünfhundert) Gramm.

DER “SCHLÄGER”

6.4 Torwarte dürfen mit einem alternativen Schlägermodell spielen, wie im nachfolgenden Foto dargestellt.

DER ALTERNATIVE “SCHLÄGER” DER TORWARTE

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 10 – SCHUTZAUSRÜSTUNG DER TORWARTE 1. Ergänzend zu dem vorherigen Artikel, ist es für Torwarte erforderlich, die folgende Schutzausrüstung zu tragen: 1.1 Eine Schutzmaske für den gesamten Kopf oder einen Helm mit Visier, wie in Ziffer 2 unten beschrieben. 1.2 Einen Brustschutz, wie in Ziffer 3 unten beschrieben. 1.3 Zwei Torwarthandschuhe, wie in Ziffer 4 unten beschrieben. 1.4 Zwei Beinschützer, wie in Ziffer 5 unten beschrieben. 2. Der von den Torwarten benutzte einteilige oder zweiteilige Kopfschutz besteht aus Hartkunststoff oder aus einem anderen Material. Er wird mit Bändern fixiert. Werden Teile aus Metall verwendet, müssen diese mit einem anderen Material (Kunststoff, Leder, oder Gummi) überzogen sein, damit sie die körperliche Unversehrtheit der anderen Spieler nicht beeinträchtigen.

SCHUTZMASKEN DER TORWARTE

3. Der Brustschutz muss unter dem Trikot getragen werden. Er ist in einem Teil gefertigt – einschließlich Schulter- und Oberarmschutz – und besteht aus einem ausreichend flexiblen Material, das um den Körper herum be festigt wird. Die Stärke des Schutzes darf 1,5 (eins Komma fünf) Zentimeter nicht überschreiten.

BRUSTSCHUTZ DER TORWARTE

3.1 Der Gebrauch der folgenden Schutzausrüstung für den Torwart ist freigestellt: 3.1.1 Schutz für den Hals, der im Nacken zusammengesteckt wird, maximal 5 (fünf) Zentimeter hoch, eingepasst unterhalb des Brustschutzes. 3.1.2 Schutz für den Oberschenkel, elastisch oder halbsteif, der wie ein Handschuh über den Oberschenkel gezogen wird, und maximal 0,5 (null Komma fünf) Zentimeter stark sein darf. 3.2 Es ist in keinem Fall erlaubt, andere Materialien einzusetzen, um damit die normalen Maße der vor genannten Schutzausrüstung zu vergrößern.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 4. Die Handschuhe des Torwarts sind aus einem flexiblen Material hergestellt, wie Leder, Stoff, Segeltuch, Synthetik oder Kunststoffmaterialien, die von WS-RHTC zugelassen sind. Jeder Einsatz von Metallteilen innerhalb oder außerhalb ist verboten. Ebenfalls verboten ist der Gebrauch anderer Materialien, die die kör perliche Unversehrtheit des Benutzers oder anderer Spieler beeinträchtigen könnte. 4.1 Die Handschuhe des Torwarts müssen die Hände und die Unterarme schützen. Ihre Form und Fertigung muss nicht unbedingt identisch sein, solange sie die folgenden Maße einhalten: 4.1.1 Maximale Länge des Handschuhs .................. 40 (vierzig) Zentimeter 4.1.2 Maximale Breite bei gespreiztem Daumen.......

25 (fünf und zwanzig) Zentimeter

4.1.3 Maximale Breite der 4 Finger....................... 20 (zwanzig) Zentimeter 4.1.4 Maximale Dicke ......................................

5 (fünf) Zentimeter

4.2 Einer der Handschuhe muss flexibel und gelenkig sein, damit der Torwart den Schläger halten und gebrauchen kann.

GELENKIGER HANDSCHUH DES TORWARTS

4.3 Der andere Handschuh darf weniger flexibel sein, aber er muss der Hand erlauben, mit gespreizten Fingern geöffnet zu bleiben.

HALBSTEIFER HANDSCHUH DES TORWARTS

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 5. Die Beinschützer des Torwarts sind aus Leder gefertigt – oder aus einem anderen von WS-RHTC zugelassenen Material. Sie bestehen aus einem Stück, oder zwei miteinander verbundenen Teilen, und werden mit Riemen um die Beine befestigt, damit die Beine und die Füße teilweise geschützt sind. 5.1 Die Beinschützer des Torwarts müssen die folgenden Maximalmaße einhalten: 5.1.1 Breite oben ........................30 (dreißig) Zentimeter 5.1.2 Breite in der Mitte ................27,5 (sieben und zwanzig Komma fünf) Zentimeter 5.1.3 Breite unten .......................25 (fünf und zwanzig) Zentimeter 5.1.4 Gesamthöhe ........................65 (fünf und sechzig) Zentimeter 5.1.5 Dicke an jeder Stelle ............. 5 (fünf) Zentimeter

BEINSCHÜTZER DER TORWARTE

5.2 Der Schutz für den Fuß kann auch ein einzelnes und separates Teil des Beinschutzes sein. Insgesamt ist jedoch stets die maximale Höhe von 65 (fünf und sechzig) Zentimetern einzuhalten. 5.2.1 Der Schutz für den Fuß ist maximal 25 (fünf und zwanzig) Zentimeter breit, am unteren Ende des Beinschützers befestigt, und besitzt Verstärkungen an der Seite, die maximale Höhe darf 11 (elf) Zentimeter, das Außenmaß 20 (zwanzig) Zentimeter betragen – der Länge nach entlang des Schuhs gemessen. 5.2.2 Die maximale Stärke darf 5 (fünf) Zentimeter betragen. 5.2.3 Diese Schutzgegenstände müssen unabhängig voneinander um die Beine und Füße gebunden werden, und zwar mit 2 (zwei) oder 3 (drei) Riemen, die vorne oder an den Seiten durch die Beinschützer gesteckt werden. 5.3 Die Beinschützer des Torwarts sind aus Leder, Stoff, Segeltuch, Synthetik oder Kunststoffmaterialien hergestellt. Sie müssen flexibel sein und dürfen – weder innerhalb noch außerhalb – Metall oder andere Materialien beinhalten, die die körperliche Unversehrtheit der Torwarte oder der anderen Spieler beeinträchtigen könnten. 6. Die Schutzausrüstung der Torwarte muss von einem Gremium geprüft und abgenommen werden , das für die Durchführung des Wettbewerbs verantwortlich ist, sowohl international (durch WS-RHTC oder den jeweiligen Kontinentalverband) als auch national (durch den jeweiligen nationalen Verband) .

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 11 – ZUSÄTZLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG DER SPIELER 1. Alle Spieler, einschließlich der Torwarte, dürfen Schutzausrüstung tragen, die nicht aus Metall bestehen darf, unmittelbar auf dem Körper getragen und vollständig daran befestigt wird. Voraussetzungen sind, dass ihre körperliche Unversehrtheit geschützt ist, und dass daraus kein unfairer Vorteil im Spiel entsteht. 2. Die Spieler dürfen die folgende Schutzausrüstung benutzen: 2.1 Gepolsterte Handschuhe mit gegliederten Fingern, maximal 2,5 (zwei Komma fünf) Zentimeter dick. Der Schutz am Unterarm darf – gemessen vom Puls aus – maximal 10 (zehn) Zentimeter lang sein.

HANDSCHUHE DER SPIELER

2.2 Gepolsterte Knieschoner, maximal 2,5 (zwei Komma fünf) Zentimeter dick, ausschließlich für den Schutz der Knie.

KNIESCHONER DER SPIELER

2.3 Schienbeinschoner, maximal 5 (fünf) Zentimeter dick, die unter den Stutzen um die Beine angelegt werden.

SCHIENBEINSCHONER DER SPIELER

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION 2.4 Der Tiefschutz aus Textil oder widerstandsfähigem Kunststoff schützt den Genitalbereich.

TIEFSCHUTZ UND TIEFSCHUTZHALTER

2.5 Ellbogenschoner aus weichem Material dürfen andere Spieler nicht gefährden. 3. SCHUTZ DES KOPFES ODER DES GESICHTS EINES SPIELERS 3.1 Benötigt ein Spieler – aufgrund einer Verletzung des Kopfes oder des Gesichts – eine besondere Schutzausrüstung, darf die Organisation, der die Rechtsprechung über den Wettbewerb obliegt - WORLD SKATE-RHTC oder Kontinentalverband oder Nationalverband – , die entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen, nachdem das folgende Verfahren eingehalten wurde: 3.1.1 Schriftlicher Antrag des Spielers zur Benutzung der besonderen Schutzausrüstung, der folgendes beinhalten muss: a) Die Bestätigung eines Arztes, welche die Gründe für den erforderlichen Einsatz des Schutzes sowie dessen notwendige Dauer beschreibt. b) Dem Antrag ist ein Foto der einzusetzenden Schutzausrüstung für den jeweiligen Spieler beizufügen. 3.1.2 Angesichts eines solchen Antrags wird die Organisation, welcher die Rechtsprechung über den Wettbewerb obliegt, dem Spieler gegenüber den Gebrauch der beabsichtigten Schutzausrüstung mittels einer formalen Bescheinigung (per Brief oder Email) bestätigen (oder ablehnen), damit seine Mannschaft, die Schiedsrichter und die Offiziellen des Wettbewerbs unterrichtet werden können. 3.2 Hinsichtlich zukünftiger Anträge könnte dem Einsatz der beiden folgenden Modelle zugestimmt werden, nachdem das zuvor beschriebene Verfahren eingehalten wurde.

ERLAUBTER KOPFSCHUTZ, NACH DER ZULASSUNG

3.3 Es ist jedoch wichtig, daran zu erinnern, dass eindeutig festgelegt ist, der Gebrauch von Helmen auf dem Kopf, - aus steifem oder halbsteifem Material – ist nicht erlaubt - in keinem Rollhockeywettbewerb -, weil dies unzweifelhaft eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der anderen Spieler auf dem Spielfeld auslöst.

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION Artikel 12 – WERBUNG AUF DER AUSRÜSTUNG DER SPIELER 1. Werbung auf dem Dress der Spieler ist erlaubt, sofern die eindeutige Identifizierung der Grundfarbe der Mannschaft nicht behindert wird. 2. Werbung auf der Ausrüstung der Spieler darf kommerzieller Art sein. Politische oder religiöse Beeinflussung ist gänzlich verboten.

WERBUNG AUF DER AUSRÜSTUNG DER SPIELER

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WORLD SKATE – RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION KAPITEL IV – ORGANISATION INTERNATIONALER VERANSTALTUNGEN VERBINDLICHE VORKEHRUNGEN Artikel 13 – AUSRICHTER VON INTERNATIONALEN ROLLHOCKEY VERANSTALTUNGEN 1. Jede internationale Rollhockey Veranstaltung – sowohl für Nationen als auch für Vereine – können nur nationale Verbände ausrichten, die WORLD SKATE angeschlossen sind. Grundlage dafür ist ein formeller Antrag, dem – in Abhängigkeit zu der Veranstaltung – vorher und ordnungsgemäß zugestimmt wurde von: 1.1 WORLD SKATE - RINK HOCKEY TECHNICAL COMMISSION, bei offiziellen oder inoffiziellen Weltmeisterschaften, an denen Nationalmannschaften oder Vereinsmannschaften der nationalen Verbände teilnehmen, die den verschiedenen Kontinentalverbänden angeschlossen sind. 1.2 TECHNISCHE KOMMISSION ROLLHOCKEY JEDES KONTINENTALVERBANDES bei offiziellen oder inoffiziellen kontinentalen Wettbewerben, an denen Nationalmannschaften oder Vereinsmannschaften des selben Kontinentalverbandes teilnehmen. 2. Der ausrichtende nationale Verband darf jedoch vorschlagen, den jeweiligen Wettbewerb gemeinsam mit einem oder mehreren Vereinen und/oder mit Unterstützung einer oder mehreren öffentlichen Einrichtungen auszutragen. Diese Möglichkeiten sind von der für den Antrag verantwortlichen Stelle formal einzubringen.

Artikel 14 – VERBINDLICHE VORKEHRUNGEN BEI VERANSTALTUNGEN Der nationale Verband und/oder die Stelle, die für die Organisation einer Meisterschaft, eines Turniers oder ei ner anderen Rollhockey Veranstaltung verantwortlich sind, haben für folgende Vorkehrungen zu sorgen: 1. SICHERHEITSVORKEHRUNGEN 1.1 Der Ausrichter eines Rollhockeywettbewerbs – nationaler Verband und/oder ein anderer - ist verantwortlich für einen guten Verlauf aller Spiele. Dies bedeutet, dass alle Vorkommnisse durch die Zuschauer und/oder andere Ereignisse zurückgedrängt werden müssen. 1.2 Der Ausrichter muss deshalb stets folgende Vorkehrungen treffen: 1.2.1 Für die Dauer der gesamten Veranstaltung ist die ständige Anwesenheit von öffentlichem oder privatem Sicherheitspersonal verbindlich. 1.2.2 Es ist notwendig, die Bereiche für die Reservebänke der Mannschaften und für den Zeitnehmertisch durch geeignetes Absperrmaterial zu schützen – deren Zugänge sind durch das Aufstellen von Barrieren oder Raumteilern zu beschränken, um zu vermeiden, dass Zuschauer Gegenstände werfen und/oder andere Probleme verursachen. 2. MEDIZINISCHE VORKEHRUNGEN 2.1 Während einer Rollhockey Veranstaltung ist es vorgeschrieben, in den Räumlichkeiten der Sporthalle an jedem Veranstaltungstag, die folgenden medizinischen Ausrüstungen und Bedingungen bereit zu halten: 2.1.1 Zumindest einen Defibrillator; 2.1.2 Ein “medizinisches Büro”, ordnungsgemäß vorbereitet für “Dopingkontrollen”; 2.1.3 Ein “Krankentransportwagen”, der außerhalb des Gebäudes einfach zu erreichen ist. 2.1.4 Ein Arzt “in Bereitschaft” während der Spiele und innerhalb der Sporthalle. 2.2 Darüber hinaus sollten die Hinweise (Adresse und Verbindungen) auf das nächst gelegene Krankenhaus an einer übersichtlichen Stelle, deutlich erkennbar angebracht sein. 3. VERSICHERUNGSVERTRÄGE Um sich vor den Folgen von jeglichen Unfällen, die sich in den verschiedenen Spielen einer Rollhockey Veranstaltung ereignen könnten, abzusichern, seien es Schäden oder Beeinträchtigungen am Gebäude und/oder dessen Einrichtungsgegenständen, oder an den anwesenden Personen (Schiedsrichter, Spieler, und andere Mannschaftsangehörige, Mitglieder von Institutionen, Zuschauer, Offizielle und freiwillige Helfer) , ist es zwingend erforderlich, folgende Versicherungen abzuschließen: 3.1 Arbeitsunfallversicherung für alle Offiziellen und “Freiwilligen Helfer” während der Veranstaltung; 3.2 Haftpflichtversicherung zur Abdeckung etwaiger Schäden und Beeinträchtigungen, die sich auswirken könnten auf: a) die Vertreter der Mannschaften, die Schiedsrichter, die Geschäftsführer und andere internationale Bedienstete, sowie Offizielle des Ausrichters, der internationalen Stellen und der Öffentlichkeit; b) das Gebäude und dessen im Gebrauch befindliche Einrichtungsgegenstände. 3.3 Allgemeine Unfallversicherung, zur Abdeckung von Forderungen aufgrund etwaiger Verletzungen von Schiedsrichtern, Spielern, und anderer Mannschaftsangehöriger, sowie Angehörigen von Sportverbänden oder von Zuschauern, Offiziellen, Angestellten und “Freiwilligen Helfern”, die sich für die Veranstaltung engagieren.

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ANHANG 1.

SPIELFELDMARKIERUNGEN (je Spielfeldhälfte)

2.A

DAS TORGEHÄUSE (Front + Seitenansicht)

2.B

DAS TORGEHÄUSE (Draufsicht)

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ANHANG 1 – SPIELFELDMARKIERUNGEN

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ANHANG 2.A – DAS TORGEHÄUSE FRONT– UND SEITENANSICHT

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ANHANG 2.B – DAS TORGEHÄUSE DRAUFSICHT

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