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NAUSWÄRTS
Das Sportjahr 2021
Was tun in einem immer noch von einer Pandemie geprägten Jahr, um ein wenig Spaß zu haben, sich fi t zu halten, und um auf andere Gedanken zu kommen? Fitnessstudios haben immer noch keine
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konkrete Öff nungsperspektive, schlimm genug für die Betreiber und vor allem auch für die vielen Tausend Menschen im Coburger Land, die nun schon seit Monaten auf ihr Training verzichten müssen, auf ihren Gesundheitssport, weil Fitnessstudios ja schon lange keine Muckibuden mehr sind, sondern Orte, an dem man etwas für sein Wohlergehen tut, für Herz und Kreislauf, für die Muskulatur, Sehnen und Bänder – und das in einem sozialen Umfeld, das für viele zu einem zweiten oder dritten Zuhause geworden ist. Was also tun? Im besten
Fall rausgehen, gerade jetzt im Frühjahr und Sommer gibt es eine Fülle an Möglichkeiten, altbekannte wie Wandern, Klettern, Radfahren oder Joggen, oder neue oder relativ neue Trends, die es sich lohnt, mal auszuprobieren. Wir haben drei Vorschläge zusammengetragen und hoff en gleichzeitig darauf, dass auch die Fitnessstudios möglichst bald wieder öff nen können. Damit sie eine Zukunft haben – und alle Kunden dort gezielt etwas für ihre Gesundheit tun können.

TIPP 1: Stand-Up-Paddling

Frühling, Sommer, Sonne: Also raus aufs Wasser. Als hierzulande die ersten Stand-Up-Paddler mit wackligen Beinen auf ihren Boards über heimische Seen schipperten, gabs am Ufer noch den einen oder anderen Lacher. Doch wer das Paddelboard selbst für sich entdeckt hat, mit ruhigen Paddelschlägen der Sonne entgegengleitet, irgendwo ein Päuschen einlegt und die mitgenommene Brotzeit verspeist, wer ab und mal kniend oder sitzend wie in einem Boot ordentlich Tempo macht, den Main hinunter oder vielleicht sogar hinau ährt, der wird sagen: „Ja, das war sicher nicht das letzte Mal“.
Das Training ist auch ONLINE möglich!
Meine Zielgruppe sind Führungskräfte, Selbstständige, Unternehmer und Ärzte, die ihr Potenzial berufl ich, privat und gesellschaftlich voll und effektiv ausschöpfen wollen.
Personaltrainer/Fitnessfachwirt
Frank Sperschneider Trainingsstützpunkt
Bahnhofstrasse 14 | 96450 Coburg Tel. 09561 973 44 68 | Mobil. 0177 299 39 21 hallo@frank-sperschneider.de
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TIPP 2: Trailrunning
Auf englisch klingen ja irgendwie alle Sportarten gleich ziemlich hipp … Trailrunning … letztlich ist ein Trail ja einfach nur ein Pfad, und beim Trailrunning läu man diesen Pfad entlang. Klingt ziemlich einfach, ist es auch, und deswegen ist der Einstieg in diesen Outdoor-Sport auch schnell gemacht und das ist das Schöne: Schuhe an und los gehts. Spannend und anspruchsvoll wird es, wenn der Lauf über Stock und Stein führt, bergauf und bergab, oder eben sogar im Gebirge hinauf auf den Gipfel. Das fordert die Beine, den Oberkörper und vor allem auch die Konzentration. Und wenn die Kondition mal nicht reicht: Man wechselt beim Trailrunning zwischen Gehen und Laufen, kann auch mal Stöcke verwenden oder die Oberschenkel durch Druck der Arme unterstützen. Am Ziel sind Glücksgefühle garantiert.
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sport
TELEFON: 09561/68015 WWW.SPORTLAND-COBURG.DE


TIPP 3: Gravel-Biking
Schon wieder ein neues Fahrrad? Hab doch schon alles: Trekking- und Mountainbike, eines davon als E-Bike, und vielleicht noch ein Rennrad. Ja, kann man so sehen, aber dennoch: Wer einmal „gravelt“, kommt schwer wieder davon weg: Gravel-Bikes sind aktuell schwer im Trend und werden wie andere Fahrräder auch gerade in dieser Zeit schon fast mit Gold aufgewogen: Ausverkau , die Lager sind leer, wenn sich alle mal anders beschä igen müssen als in „normalen“ Zeiten. Gravel-Bikes sind eine Mischung aus Rennrad und Cyclocrossern, mit denen früher die Querfeldeinrennen über Stock und Stein führten. Das Schöne: Man kann ganz ordentlich Tempo machen, aber auch mal auf einem Feldweg oder im Wald weiterschüren. Oder eben auf Schotter, der deutschen Übersetzung von „Gravel“. Das liegt vor allem an den breiteren Reifen mit mehr Pro l. Man könnte auch sagen: Eigentlich ist so ein Gravelbike auch ein guter Allrounder für den Alltag oder für längere Touren.
Schöneres als eine Radtour, ob alleine, mit der Familie,
oder, wenn wieder erlaubt, mit Freunden oder im Verein.
Fahrradfahren boomt. Gerade in Corona-Zeiten kommen
die Hersteller mit dem Produzieren kaum hinterher, ist doch
Bewegung an der frischen Luft immer erlaubt gewesen und
eine der wenigen Möglichkeiten, sich während der Pandemie
fit zu halten und Spaß zu haben – ob mit dem Mountainbike, auf dem Trekkingrad oder mit Motorunterstützung. Damit die Freude an der Bewegung auch ungetrübt bleibt, sollte man sich allerdings an ein paar Regeln halten. Der COBURGER
hat sich dazu mit Wolfgang Hörnlein und Lutz Lindner von
der Kanzlei Hörnlein & Feyler unterhalten, Fachanwälten unter anderem für Verkehrsrecht.
COBURGER: Was ist der Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike?
Lutz Lindner: Das Pedelec ist das, was die meisten fahren und meinen, wenn sie von E-Bike reden. Bei einem Pedelec funktioniert der Motor nur, wenn man in die Pedale tritt. Der Motor hat bis zu 250 Watt und unterstützt den Fahrer bis zu maximal 25 Stundenkilometern. Das Pedelec gilt daher rechtlich als normales Fahrrad, das jeder ohne irgendeinen Führerschein, Altersbeschränkungen oder Zulassungen fahren darf. S-Pedelecs sind dagegen keine Fahrräder, sondern sind als Kleinkra räder einzustufen. Sie funktionieren wie ein normales Pedelec, aber der Motor schaltet erst bei 45 km/h ab. Die erlaubte Nenndauerleistung bei Motoren liegt bei 500 Watt. S-Pedelecs benötigen eine Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung vom Kra fahrtbundesamt. Der Fahrer muss 16 Jahre sind, eine Fahrerlaubnis AM und ein Versicherungskennzeichen haben und einen geeigneten Schutzhelm tragen. Es gibt noch E-bikes im engeren Sinne. Diese lassen sich mit Drehgri oder Schaltknopf fahren, ohne in die Pedale zu treten. Auch hier wird eine Betriebserlaubnis, ein Kennzeichen und mindestens eine Mofa-Prü escheinigung gefordert. Und E-Scooter darf man ab 14 Jahren fahren, eine Versicherung ist zwingend, aber kein Führerschein.
COBURGER: Und wer darf jetzt auf den Fahrradweg und wer nicht?
Wolfgang Hörnlein: Nur das reine Pedelec ist ein Fahrrad und darf damit auch auf einen Fahrradweg. Und wenn ein mit dem blauen Kennzeichnen markierter Fahrradweg vorhanden ist, muss dieser auch benutzt werden. Wer dagegen verstößt, kann im Falle eines Unfalls eine Teilschuld haben. S-Pedelecs oder E-Bikes haben auf einem Fahrradweg dagegen nichts verloren. E-Scooter dagegen sind auf Radwegen erlaubt. Nicht aber auf Gehwegen, in der Fußgängerzone oder in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung.
COBURGER: Wie ist das sonst mit der Ha ung, wenn man auf dem Zweirad unterwegs ist?
Wolfgang Hörnlein: Bei Fahrrädern ist es ja anders als z.B. bei Autos. Bei einem Auto ha et der Fahrer schon alleine durch die Bewegung des Fahrzeugs. Unabhängig von der Schuldfrage. Bei Pedelecs und E-Bikes, aber auch bei E-Scootern, muss ein Verschulden des Fahrers dagegen nachgewiesen werden. Erst wenn dieses vorliegt, ha et der Fahrer. Und auch wenn einem Fahrradfahrer selbst etwas zustößt, sollte man sich immer rechtsanwaltlich beraten lassen. Auch wenn das ohne Einwirkung eines Dritten passiert, z.B. weil Straßenschäden zu einem Sturz geführt haben. Ob in so einem konkreten Fall die Verkehrssicherungsp icht verletzt worden ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
COBURGER: Jetzt kommt der Frühling, irgendwann werden auch Biergärten wieder ö nen dürfen. Klingt nach einem schönen Aus ug mit dem Rad. Aber wie sind denn die Richtlinien in Sachen Alkohol am Lenker?
Lutz Lindner: Ab 1,6 Promille begehen Radfahrer auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr). Eine Trunkenheit im Verkehr kann aber auch dann gegeben sein, wenn man einen Promillewert von 0,3 erreicht hat und einen alkoholbedingten Fahrfehler begeht.In diesen Fällen kann es zu einer Überprüfung der Fahreignung (Anordnung der Führerscheinbehörde) eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar in Extremfällen zu einem Radfahrverbot kommen. Wenn ich noch keinen habe, weil ich z.B. noch zu jung bin, wird die Behörde angehalten, dem Fahrer erst einmal keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Schlimmstenfalls wird ein Radfahrverbot ausgesprochen. Unabhängig davon gibt es auch eine Geldstrafe. Eine Trunkenheit im Verkehr kann aber auch dann gegeben sein, wenn man einen Promillewert von 0,3 erreicht hat und einen alkoholbedingten Fahrfehler begeht. Sanktionen können dann im Übrigen auch Fußgänger tre en. Für S-Pedelec-, E-Bike- oder E-Scooter-Fahrer gelten ohnehin die strengeren Regeln wie für Autofahrer. Am besten also nicht alkoholisiert aufs Rad, den Gehsteig oder die Straße.
COBURGER: Welchen P ichten gelten denn überhaupt für Fahrradfahrer?
Wolfgang Hörnlein: Natürlich muss die Straßenverkehrssicherheit des Fahrrads gegeben sein, also Licht, Klingel, 2 Bremsen, Re ektoren in den Speichen. Beim E-Bike gilt zudem eine Helmp icht. Beim Pedelec nicht, das wird sich aber nach unserer Einschätzung ändern, dann wird das Nichttragen eines Helmes auch bei Fahrrädern im Schadensfall immer als Mitverschulden gewertet. Und auch vom gesunden Menschenverstand her sollte man einen Helm aufsetzen, vor allem bei schnelleren Radtypen wie Rennrädern zum Beispiel.
COBURGER: Und noch die aktuelle Frage, wie es sich verhält, wenn man auf einer Radtour durch unterschiedlichen Inzidenzgebiete fährt. Welche Regeln gelten dann?
Lutz Lindner: Es gilt immer, den jeweiligen Wert und die Regeln zu beachten der Stadt oder des Landkreises, den ich auf meiner Strecke durchfahre. Nur die Werte und Regeln der eigenen Heimatgemeinde einzuhalten, reicht also nicht.

Kultouren DER COBURGER AUF REISEN






