Schulblatt juni 2015

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THEMA

DAS SCHULBLATT | JUNI 2015

Entfall von Unterrichtsstunden). Ein Stundentausch ist möglich, wenn dies die Lehrerin oder der Lehrer wünscht und organisatorisch machbar ist. Ein Stundentausch ist in e*SA nicht einzutragen, da jede Lehrkraft ihre

Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer an der Erfüllung der stundenplanmäßigen Unterrichtserteilung verhindert ist, hat die Schulleiterin/ der Schulleiter vorübergehende Änderungen des Stundenplanes anzuordnen (Stundentausch, Fachsupplierung, Supplierung,

lehramtlichen Pflichten erfüllt. Wichtig ist, dass der Stundentausch schriftlich in der Schule dokumentiert wird. Die Schülerinnen und Schüler sind von jeder Änderung des Stundenplanes rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

Wiedereinstieg nach mehr als vier Jahren Karenzurlaub

FRANZISKA GROISBÖCK Personalvertreterin im ZA Tel.: 0732/718888-105 franziska.groisboeck@ ooe.gv.at

che und didaktische Entwicklungen an der Pädagogischen Hochschule OÖ in Linz im September b) Vier Halbtage Besuch von Seminaren nach freier Wahl aus den Fortbildungsangeboten der Pädagogischen Hochschulen c) Weiters muss eine Hospitation mit Nachbesprechungen im Ausmaß von vier Halbtagen „bei Partnerlehrer/innen“ an Schulen absolviert werden.

Nach mehr als vierjähriger Berufsunterbrechung sind als Schulungsmaßnahmen die Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen und einer Unterrichtspraxis im Gesamtausmaß von 12 Halbtagen vorgesehen. Folgende Fortbildungen sind zu absolvieren: a) Vier Halbtage Besuch des „Zentralen Seminars“ über neue rechtli-

Die Auswahl der Partnerlehrer/innen erfolgt durch die Schulleitung in Absprache mit der Pflichtschulinspektorin bzw. mit dem Pflichtschulinspektor. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor dem Dienstantritt die einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen einer PH zu besuchen bzw. die Hospitationen zu absolvieren. Hier ist allerdings zu bedenken, dass keine Reiserechnung gelegt werden kann.

Ansuchen um Vertragsverlängerung für IIL-Vertragslehrer/innen

Foto: Fotolia

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Der Landesschulrat für OÖ ersucht jedes Jahr die Vertragslehrer/innen mit befristetem Dienstvertrag um Vertragsverlängerung anzusuchen. Der dazu notwendige Erlass wird im Monat Mai/Juni veröffentlicht. Ein Ansuchen ist auf alle Fälle zu stellen, da dies für den Dienstgeber Voraussetzung zur Weiterbeschäftigung ist. Ansuchen können im Dienstweg (Abgabe Direktion – Weiterleitung Bildungsregion – LSR) gestellt werden. Das Formular findest du im Intranet unserer CLVHomepage. Vertragslehrer/innen, die für eine Überstellung in das unbefristete Dienstverhältnis IL vorgesehen sind, brauchen kein Ansu-

Michael WEBER Personalvertreter im ZA Tel.: 0732/718888-108 michael.weber@ ooe.gv.at

chen um Vertragsverlängerung mehr vorlegen. Die CLV-Personalvertretung unterstützt alle Vertragslehrer/innen und steht für Fragen und Hilfestellungen jederzeit zur Verfügung.


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