Möchten sie Lehrlinge ausbilden?
Der Leitfaden für die betriebliche Ausbildung.
formations.cdm.lu/de/ausbildung
Chambre des Métiers du Grand-Duché de Luxembourg
2, Circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxembourg
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WAS BEDEUTET EINE AUSBILDUNG IM HANDWERK?
Sie haben in Ihrem Betrieb die Zukunft in der eigenen Hand, indem Sie Lehrlinge unter Lehrvertrag ausbilden. Ihr Fachwissen und Ihre Erfahrung geben Ihnen die Möglichkeit, Auszubildende in Ihrem Betrieb zu wertvollen qualifizierten Mitarbeitern heranzubilden – und dies mit staatlicher Unterstützung.
Einen Lehrling selbst auszubilden bedeutet:
einen Lehrgang, der sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule stattfindet
die Weitergabe von wertvollem Fach- und internem Unternehmenswissen
gut ausgebildete zukünftige Handwerker
eine wesentliche Kostenund Zeitersparnis gegenüber der Einarbeitung neuer Mitarbeiter
eine qualifizierte Fachkraft auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens
eine Investition in die Zukunft
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Pflichten und Aufgaben
Als Ausbildungsbetrieb engagieren Sie sich dazu Ihren Lehrling auszubilden, zu informieren und zu begleiten.
Am Anfang eines jeden Semesters sind Sie verpflichtet sich über die zu vermittelnden Kompetenzen zu informieren und setzen Ihren Auszubildenen entsprechend dieser angestrebten betrieblichen Fähigkeiten ein.
Am Ende des jeweiligen Semesters (Dezember und Mai) erhalten Sie das Evaluierungsraster, welches Sie ausgefüllt an die Handwerkskammer zurücksenden.
Fortschritte in der Ausbildung sind grundsätzlich mit Zeitaufwand, Geduld und Einsatz verbunden.
Welche Ausbildungssysteme gibt es?
Das Erlernen von Praxiswissen erfolgt im Rahmen eines Ausbildungsvertrags im Unternehmen. Gleichzeitig besteht eine Schulpflicht.
Gemischtes Ausbildungssystem
Bei einigen Berufen finden sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr ausschließlich in der Schule statt. Erst ab dem zweiten Ausbildungsjahr wird die Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsvertrags auch im Unternehmen fortgesetzt.
Beispiel eines Ablaufplans:
3 Tage Arbeitgeber
2 Tage Schule
Grenzüberschreitende Ausbildung
Im Rahmen einer grenzüberschreitenden Ausbildung besucht der Auszubildende die Schule in der Großregion, während die praktische Ausbildung im Rahmen eines Lehrvertrags in einem Ausbildungsbetrieb in Luxemburg erfolgt.
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Wie lange dauert eine Ausbildung?
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Die reguläre Dauer der Ausbildung zum Erwerb des CCP oder DAP liegt bei drei Jahren
JAHRE
Die Dauer der Ausbildung für ein Technikerdiplom beträgt vier Jahre 4
JAHRE
Zertifikate
und Diplome, die erworben werden können:
CCP Certificat de Capacité
Professionnelle
Beim CCP handelt es sich um eine eher praktisch orientierte Ausbildung, welche vorwiegend beim Arbeitgeber stattfindet. Absolventen dieser Qualifikation haben nach zwei Jahren Praxis im Beruf Anspruch auf den qualifizierten Mindestlohn.
DT Diplôme de Technicien
DAP Diplôme d’Aptitude
Professionnelle
Das DAP ist eine theoretisch und praktisch orientierte Ausbildung und findet sowohl in der Schule als auch beim Arbeitgeber statt. Absolventen dieser Qualifikation haben Anspruch auf den qualifizierten Mindestlohn.
Das Technikerdiplom bereitet die Kandidaten aufs aktive Berufsleben sowie auf weiterführende Studien an einer Hochschule vor. Hierbei handelt es sich um eine rein theoretisch orientierte Ausbildung, welche ausschließlich in der Schule stattfindet. Im Rahmen dieser Ausbildung absolviert der Aus-zubildende diverse Praktika.
05 Master Bachelor BTS Brevet de maîtrise DT DAP CCP BTS Meisterbrief
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Die Ausbildungsentschädigung ist berufsspezifisch und qualifikationsspezifisch geregelt. Die Beträge sind fix, monatlich und in Brutto angegeben.
Die Liste der Ausbildungsvergütungen finden Sie unter: formations.cdm.lu/de/ausbildung
CCP Erhöhung der Ausbildungsentschädigung jedes Jahr zum 1. September unter der Voraussetzung, dass das Lehrjahr bestanden wurde.
DAP Erhöhung der Ausbildungsentschädigung nach Bestehen der Zwischenprüfung - PII (Projet Intégré Intermédiaire), prinzipiell zum 1. April nach Erhalt des Briefes der Handwerkskammer. Bei Nichtbestehen des PII bleibt die Vergütung unverändert.
Erwachsenenausbildung: CCP oder DAP, der Auszubildende erhält den gesetzlichen Mindestlohn für unqualifizierte Mitarbeiter. Jedoch werden im Falle einer Erwachsenenausbildung 100% des Differenzbetrages zwischen dem Mindestlohn für unqualifizierte Mitarbeiter und der regulären Lehrlingsentschädigung zurückerstattet. Diese Rückerstattung findet monatlich über ein spezifisches Formular der ADEM statt. Die Nettobelastung für den Ausbildungsbetrieb bleibt demnach für die Erstausbildung und die Erwachsenenausbildung gleich.
Gibt es eine Ausbildungsbeihilfe?
Ja ! Als Ausbildungsbetrieb erhalten Sie folgende staatliche Hilfen:
> 27 % der Ausbildungsentschädigung für DAP/DT-Vertäge
> 40 % der Ausbildungsentschädigung für CCP-Verträge
> 100 % des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungskosten bezogen auf die Ausbildungsvergütung
Die Rückerstattung erfolgt jährlich und wird zwischen November und Juni rückwirkend angefragt (Formular ADEM).
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Was
ist der Unterschied zwischen der Erstausbildung und der Erwachsenenausbildung?
Der Unterschied zwischen der Erstausbildung und der Erwachsenenausbildung besteht in der Ausbildungsvergütung sowie in den Zugangsbedingungen.
Die Erwachsenenausbildung richtet sich an volljährige Personen, die mindestens ein Jahr in einem Arbeitsverhältnis waren. Unqualifizierte Mitarbeiter können über eine Erwachsenen-ausbildung eine Qualifikation erlangen. Hierbei wird der bestehende Arbeitsvertrag aufgelöst und durch einen Lehrvertrag für Erwachsene ersetzt.
Wer ist mein Ansprechpartner während der Ausbildung?
Die Ausbildungsberater haben die Aufgabe, Auszubildende und Ausbildungsbetriebe im Bereich der beruflichen Bildung zu informieren und zu beraten. Sie halten auch den direkten Kontakt zu den Berufsschulen. Eine weitere Aufgabe der Berater besteht darin, die Ausbildungsbetriebe regelmäßig zu besuchen, um sich vor Ort mit dem Auszubildenden und dem Arbeitgeber/ Ausbilder auszutauschen und einen guten Ablauf in der betrieblichen Ausbildung zu achten.
Bei Problemen vermittelt der Ausbildungsberater zwischen beiden Parteien. Im Falle einer Vertragsauflösung erklärt er die Vorgehensweise und leitet die nötigen Schritte ein, da diese einer gesonderten Gesetzgebung unterliegen.
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ICH MÖCHTE AUSBILDER WERDEN!
Dann gehen Sie diese Check-Liste durch:
> Überprüfen Sie, ob Sie bei der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingeschrieben sind und über eine Ausbildungsberechtigung verfügen.
> Nehmen Sie am Lehrgang für Tutoren im Betrieb teil.
> Schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular zur Meldung Ihrer freien Ausbildungsstelle(n) an die Berufsberatung der ADEM.
> Wählen Sie einen Bewerber aus und teilen Sie der Berufsberatung der ADEM mit, für welchen Kandidaten Sie sich entschieden haben.
> Nach Abschluss aller Modalitäten wird eine Bescheinigung von der ADEM erstellt. Diese wird an alle Beteiligten verschickt. Die Handwerkskammer erstellt den Ausbildungsvertrag, der dem Ausbildungsbetrieb per Post zugeschickt wird.
> Unterzeichnen Sie den Ausbildungsvertrag vor Arbeitsbeginn des Auszubildenden und schicken Sie die drei Exemplare an die Handwerkskammer zurück.
> Melden Sie den Auszubildenden bei der Zentralstelle der SozialversicherungenCCSS.
> Melden Sie den Auszubildenden beim arbeits-medizinischen Dienst - STM.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
> formations.cdm.lu/de/ausbildung
> apprentissage@cdm.lu
> 42 67 67 520