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Editorial

Liebe Mitglieder und Freunde der Britischen Hütehunde, der Sommer hat nun Einzug gehalten und die Outdoor Veranstaltungen des Clubs, wie Sommerfeste, Ausstellungen und Trainingstreffen finden bei unseren Mitgliedern großen Anklang. Die hohen Energiekosten und Energiesparmaßnahmen stehen erstmal nicht mehr im Focus, dafür machen wir uns aber insgesamt über steigende Preise, Flüchtlingsströme und Bezahlbarkeit der politisch festgelegten energetischen Maßnahmen nebst dem Kriegsgeschehen in der Ukraine große Sorgen. Ja, und da war doch noch etwas, die so gut gemeinte Tierschutz-Hundeverordnung. Darüber schreibe ich ja nun schon oft genug, hier im Editorial. Richtig, aber wer von den Bürger/innen, außer uns Hundeleuten interessiert sich denn dafür, und die Politiker/innen bei den derzeitigen wirtschaftlichen Problemen schon gar nicht. Selbst das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat ganz andere Prioritäten gesetzt und die Umsetzung des Gesetzes in die Hände der Länder gelegt. Wie wir nun leidvoll erfahren durften, hängt die Einschätzung und Bewertung von sogenannten Qualzuchtmerkmalen im Sinne des Gesetztes von der Einschätzung und Meinung einzelner Amtsveterinäre ab, um nicht von Willkür zu sprechen. Der VDH bemüht sich mit der Fachkompetenz von Dr. vet. Peter Bach bei der Festlegung von Durchführungsbestimmungen in entsprechenden Gremien mitzuwirken, aber auch hier teilt sich das Ganze wieder mehr oder weniger regional auf. Somit bestehen weiter Unsicherheiten bezüglich der Einlasskriterien bei Ausstellungen u. ä. Veranstaltungen.

Als Rassehundverein haben wir uns zu einer unserer Hauptaufgabe gesetzt, die Reinzucht der von uns betreuten Rassen nach den gültigen FCI-Standards zu fördern. Dabei ist die Grundlage Erhaltung, Festigung und Verbesserung der Britischen Hütehunde in ihrer Rassereinheit, ihrer Gesundheit, ihrem einzigartigen Wesen, ihrer gesunden Konstitution und ihrem formvollendeten Erscheinungsbild. Dieser Aufgabe sind wir bisher verantwortungs- und sinnvoll mit unserer Zucht- und Körordnung nachgekommen und wollen dieses auch weiterhin gepaart mit neuen Erkenntnissen und Rahmenbedingungen tun. Dazu gehören die aus dem

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Gesetz sinnvoll abzuleitende Maßnahmen unter Berücksichtigung züchterischer Erfahrungen und Diskussionen u.a. aus den Züchtertagungen, Beratungen und Definition von Anträgen im Zuchtausschuss durch die Rassebetreuer/innen als Vorbereitung zur formgerechten Beschlussfassung auf der Hauptversammlung als oberstes Organ des CfBrH.

Eine Überregelung im Sinne eines vorauseilenden Gehorsams unter Einbeziehung aller Eventualitäten von DNA-Ergebnissen muss auch vor dem Hintergrund der Tierschutz-Hundeverordnung vermieden werden, in dem der Genpool jeder Rasse soweit eingeschränkt wird, dass am Ende nur noch Kreuzungen, wenn überhaupt, aus der Misere führen. Ebenso darf, auch nicht gedanklich, die züchterische Eigenverantwortung durch ein allumfassendes Zuchtreglement an den Rassehundverein übergehen. Dieser Balanceakt wird in der Hundezucht problematisch, wenn wir seitens des VDH und der Rassehundvereine alles tun wollen, damit niemand einen Makel findet, der die Rasse in einen sogenannten „Qualzuchtverdacht“ bringen könnte.

In der Hoffnung, dass meine Überlegungen nicht missverstanden oder fehlinterpretiert werden, verbleibe ich mit den besten Sommergrüßen

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