2007 04

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ISSN 0949-9288 EUR 1,80 - Ausgabe 4 - 2007

H 9461

Das Magazin für Taxiunternehmer

• INNSBRUCK: TAXI-ZENTRALE MIT TRADITION

• BREMEN: DAS NEUE T-MODELL DER C-KLASSE

• LUDWIGSHAFEN: MORDVERSUCH AN TAXIFAHRER Seite 1


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Seite Seite22 4-5 / 2006


VORWORT Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Freunde (und Gegner) unseres Gewerbes! Es ist sichtlich Ruhe im Präsidium und Vorstand unseres Bundesverbandes eingekehrt; es kann wieder zur konstruktiven Arbeit zurückgekehrt werden.Das ist schon deshalb notwendig, weil für viele Probleme nach Lösungen gesucht wird. Eine Sorge: In vielen Landesbereichsebenen ist zwischenzeitlich die Farbfreigabe duchgesetzt worden. Das diese Maßnahmen gar gewerbeschädlich sind, interessiert aus diesen Bereichen kaum jemanden. Oder? Nun sollten wir einen Silberstreif am Horizont durchaus für unser Gewerbe nutzen. Es muss modernste Datenfunktechnologie zum Einsatz kommen. So können wir die zukünftigen Arbeiten zum Wohle der angeschlossenen Taxi-Zentralen und Vorstände effektiv lösen. Nur, dabei gibt es noch zu überwindende Hürden. Die Kosten für die Datenfunk-Technologien sind beträchtlich und müssen mittel- oder kurzfristig von den Kolleginnen und Kollegen aufgebracht werden. Es darf nicht übersehen werden, dass beinahe alle bedeutenden Taxi-Zentralen mit modernster Datenfunktechnologie ausgerüstet sind.Über 50 bedeutende Taxi-Zentralen aus z.B. Frankreich, den Niederlanden, Österreich und auch Deutschland sind mit dabei. Aber, verstehen Sie mich bitte richtig. Alles muss vernünftig durchfinanziert sein. Erst dann kann invesiert werden.

Mit freundlichen Grüßen gez. Raimund Cassalette

INHALT Seite 4:

INNSBRUCK Besuch bei Anton Eberl

Seite 9:

LUDWIGSHAFEN Pressebericht zum Mordversuch an Taxifahrer

Seite 10: BREMEN Vorstellung des neuen T-Modells der C-KLasse Seite 12: VON HALLO TAXI GETESTET • Dodge Avenger • Peugeot 207SW • Kia cee‘d Sporty Wagon Seite 20: BZP MELDUNGEN

Foto Titelseite: Premiere des neuen t-Modells Seite 3


Aktuelle Berichte aus Deutschland, Europa und umzu!

INNSBRUCK TAXIZENTRALE MIT TRADITION

Seite 4


Bildunterschrift

Anton Eberl, Geschäftsführer der Innsburcker Taxi-Funk-Zentrale 5311

In den vergangenen Monaten hat sich sich im Österreichischen Taxigewerbe einiges getan. Der Obmann der TaxiZentrale „Innsbrucker Funk-Zentrale 5311”, Anton Eberl wurde zum Obmann des Österreichischen Taxigewerbe gewählt. Eine Wahl, die dem Taxigewerbe der Alpenrepublik ausgesprochen gut tun wird. Anton Eberl hat sich in den vergangenen Jahren nicht nur im Innsrucker Taxigewerbe einen ausgesprochen guten Eindruck erarbeiten können. Zunächst ein kurzer historischer Abriss. Anton Eberl ist Taxiunternehmer in Innsbruck in der dritten Generation. Den Pferdedroschken folgten Motortaxis vom Typ Steyer Typ VII aus Österreichischer Produktion. Erst 1976 übernahm Anton Eberl die Geschäfte seines Vaters, die er dann erfolgreich weitergeführte. Bemerkenswert war auch, dass die beiden Geschäftsführer der 5311, Harald Flecker und Anton Eberl erfolgreich ein Italienisches Datenfunk System installiert hatten. So warte sich die Geschäftsleitung der 5311 eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber anderen Systemen wie zum Beispiel INDELCO oder FROGNE.

Harald Flecker, ebenfalls Geschäftsführer

der Funktaxi-Zentrale zu binden, wurde vor Jahren eine Gesellschaft ,die Innsbrucker Funktaxi Zentrale GmbH gegründet. In den kommenden Jahren werden keine weiteren Taxis zugelassen . Innsbruck hat noch einen weiteren Pluspunkt: Jährlich strömen in die Hauptstadt des Bundeslandes Tirol Touristen um Ski zu laufen oder um im Sommer Berge zu erklimmen. Als einer der wichtigsten Aufgaben der Zukunft sieht Anton Eberl eine Verbesserung des ÖPNV´s. Hier

bietet sich ein noch weites Betätigungfeld seiner gewerbepolitischen Arbeit. Hier können durch die Integration des Taxigewerbes weitere Schwerpunkte gesetzt werden. Wir wünschen unserem Innsbrucker Taxiunternehmerkollegen viel Glück und Erfolg. Wichtig ist, dass Anton Eberl die notwendige Unterstützung seiner 12.000 Taxifahrer bzw. Taxiunternehmer hat. Fotos: Hallo Taxi Text: Raimund Cassalette

1994 wurde die Gesellschaft Innsbrucker Funktaxi-Gesellschaft GmbH langsam und kontinuierlich auf 280 Taxis aufgestockt. Um eine „gesunde” Anzahl von Taxis über Jahre an Seite 5


MÖGLICHE FUSIONEN VON TAXI-ZENTRALEN Wiesbaden/Frankfurt - Stellen Sie sich das einmal bildlich vor: Auf der BZP-Tagung 2007, auf der Fred Buchholz aus gutem Grund einstimmig (!) zu unserem neuen BZP-Präsidenten gewählt wurde, erdreistete sich der 1. Vorsitzende der Wiesbadener Taxi-Genossenschaft, Norbert Krink, Rechtsanwalt Herwig Kollar auf übelste Art und Weise anzugreifen. Rechtsanwalt Kollar war im Laufe der vergangenen Jahre immer wieder als Rechtsberater für Taxi-Zentralen und auch Taxiunternehmen erfolgreich tätig. Sie können sich an die Taxi-Zentrale Koblenz erinnern? Dort wurde zwischen den TaxiZentralen Frankfurt und Koblenz eine Fusion beschlossen. Nach einer relativ kurzen Anlaufzeit bewährt sich diese Zusammenarbeit. Juristischer Berater war seinerzeit Herwig Kollar. Herr Kollar ist inzwischen

zu einem profunden Rechtsberater aufgestiegen. Was erdreistet sich Herr Krink eigentlich, wenn er anlässlich einer BZP-Tagung Herwig Kollar in den Dreck zieht. Das hat mit konstruktiver Kritik überhaupt nichts zu tun. Da hatten sicherlich Wiesbadener Vorstandskollegen Angst um ihren Job. Ein wirklich nachahmenswertes Beispiel, wie es besser gehen kann? Die beiden großen Wiener TaxiZentralen 40 100 und 60 100 haben sich zum Wohle ihrer Fahrgäste zusammengeschlossen. Die beiden geschäftsführenden Kollegen Leo Müllner und Ernst Schlecht haben in den vergangenen Jahren immer wieder dafür gesorgt, dass ihre beiden Taxi-Zentralen führend im Europäischen Taxigewerbe sind. Immer wieder wurden die beiden

Taxi-Zentralen von ausländischen Kolleginnen und Kollegen besucht. Man wollte einfach mal sehen, wie optimal geführte Taxi-Gesellschaften organisiert werden. Um es noch einmal zu betonen: Leo Müllner und Ernst Schlecht haben es gut gemeint mit ihren Kolleginnen und Kollegen. Es wird in den kommenden Monaten vermutlich zu einem wahren Ansturm auf die beiden Taxi-Zentralen kommen. Die Kolleginnen und Kollegen, die einen Besuch in Wien für einen Informationsaustausch nutzten, sind sicherlich im Vorteil bei zukünftigen Investitionsentscheidungen. Also, nicht polemisieren und diskriminieren sondern konstruktiv für seine Taxi-Zentrale arbeiten. Das ist das Zeichen der Zeit auch für Sie Herr Kollege Krink. Raimund Cassalette

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Vielen Dank an unsere Taxifahrer.

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§

Übertragung von Taxenunternehmen Rechsprechung: Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 18.09.2006 – Az.: 6 B 176/06 – zu §§ 2 Abs. 2 und Abs. 3 PBefG sowie 1 Abs. 1 Nr. 2 PBZugV: Bei Übertragung des Taxiunternehmens ist alles, was zu dem Taxiunternehmen gehört, im selben Zeitpunkt zu übertragen!

§

RECHT

Sehr geehrte Damen und Herren,

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zu immer wieder auftretenden Problemstellungen der Übertragung eines Taxiunternehmens im Zusammenhang mit einer Insolvenz des abgebenden Unternehmens hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren interessante Feststellungen getroffen. Das übernehmende Unternehmen wollte die Behörde verpflichten, ihr den Verkehr mit sechs Taxis vorläufig, bis zur Entscheidung in der Hauptsache, zu gestatten. Dieses Ansinnen blieb beim Verwaltungsgericht ohne Erfolg. Denn die Behörde hätte die Genehmigung der Übertragung mit Recht verweigert: 1. Eine vorläufige Genehmigung widerspräche bereits der Regelung in § 15 Abs. 4 PBefG. Denn danach gibt es im PBefG-Genehmigungsrecht keine vorläufige Genehmigung, was somit auch für die Genehmigung einer Konzessionsübertragung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBefG gelte. 2. Die Behörde dürfe die Übertragung einer Taxikonzession nur genehmigen, wenn keine Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit der für die Führung der Geschäfte bestellten Person dartun (§ 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 7 PBefG). Diese Zuverlässigkeit habe die Antragsstellerin nicht glaubhaft gemacht, da ihr Geschäftsführer Steuern und steuerliche Nebenleistungen aus dem Betrieb des inzwischen von der Antragsstellerin erworbenen Taxiunternehmens in Höhe von weit über 400.000 Euro schuldet. Auch sei wegen dieser Rückstände das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Geschäftsführers eröffnet worden. Insofern laufe auch die Berufung der Antragsstellerin auf § 12 Gewerbeordnung (GewO) ins Leere. § 12 GewO bestimmt, dass Vorschriften über die Untersagung eines Gewerbes oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Gewerbezulassung wegen einer auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführenden Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden in bestimmten Umfang in Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren keine Anwendung finden. Das Gericht stellt jedoch heraus, das § 12 GewO nur für das Gewerbe anzuwenden ist, das der Schuldner zur Zeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

ausgeübt hat. Damit solle nämlich verhindert werden, dass der Schuldner trotz bestehender Bedenken gegen seine Fähigkeit, ein Gewerbe ordnungsgemäß zu betreiben, weitere Gewerbebetriebe eröffnet. Wegen dieser Zielsetzung ist die Anwendung des § 12 GewO also auf die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 13 PBefG jedenfalls in Fällen wie hier ausgeschlossen, in denen sich die Zuverlässigkeitszweifel aus der Tätigkeit des Unternehmens als Inhaber eines Beförderungsunternehmens ergeben, die zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geführt hat, und der Betreffende nunmehr als Geschäftsführer eines anderen Beförderungsunternehmens tätig wird. 3. Im Übrigen sei auch nicht glaubhaft gemacht worden, dass die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 PBefG überhaupt erfüllt sind. Die Übertragung der Taxikonzessionen setze nach dieser Vorschrift nämlich voraus, dass „gleichzeitig das ganze Unternehmen“ übertragen wird. Dies ist nach Ansicht des VG Braunschweig dann der Fall, wenn der Altinhaber alles, was nach dem Sprachgebrauch und den herrschenden kaufmännischen Gepflogenheiten zu einem Taxiunternehmen gehört, auf den Erwerber übertragen hat. Anhaltspunkte hierfür seien Übernahme der Geschäftsräume und Fahrzeuge einschließlich der Ausrüstung, des Personals und der Kundenbeziehungen sowie die Fortführung des Firmennamens. Diese Übertragung müsse zudem wegen der geforderten Gleichzeitigkeit zu einem Zeitpunkt („uno actu“) und nicht in Rationen erfolgt sein. Darüber hinaus müsse das abgebende Unternehmen zum Zeitpunkt der Übertragung ein betriebsfähiges Taxiunternehmen gewesen sein und der Taxibetrieb muss bis zur Übertragung auch ausgeübt worden sein. Diesbezüglich hätte die Antragstellerin die Voraussetzungen offenbar nicht erfüllt, denn ein Teil der Fahrzeuge, die sie als Taxen einsetzen will, sei bei der Aufzählung der Kaufgegenstände in dem Kaufvertrag überhaupt nicht erwähnt. Darüber hinaus habe sie auch nicht den bestehenden Mietvertrag übernommen, gleichfalls werde der Firmenname nicht fortgeführt. Laut Kaufvertrag wäre sogar ein Auswahlrecht hinsichtlich der Aufträge vereinbart worden und die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde nicht im vollen Umfang übernommen. 4. Das Gericht weist zudem darauf hin, dass die Regelung in § 2 Abs. 3 PBefG den Hintergrund habe, den Konzessionshandel zu erschweren. Damit spreche auch viel dafür, dass für die Übertragung des „ganzen“ Unternehmens eine Übernahme aller Aktiva und Passiva zu verlangen sei. Letztlich könne dies aber im Eilverfahren offen bleiben. Thomas Grätz


Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen Ludwigshafener Taxifahrer nach Messerstecherei erneut operiert18-jähriger Tatverdächtiger schweigt zu Vorwürfen

Aktueller Pressebericht

Ludwigshafener Taxifahrer am Klinikum diskutieren das Schicksal ihres durch Messerstiche schwer verletzten Kollegen. Nachdem er am Sonntag nach einer Notoperation vorübergehend außer Lebensgefahr war, ist der mit einer Vielzahl von Messerstichen schwer verletzte Taxifahrer aus Ludwigshafen gestern in Heidelberg erneut operiert worden. Der 37-Jährige war, wie am Montag auf der Südwest-Seite kurz berichtet, am Sonntagmorgen gegen 7:30 Uhr vermutlich von einem 18-Jährigen in Weinheim-Lützelsachsen niedergestochen worden. Gegen den mutmaßlichen Täter hat die Staatsanwaltschaft Mannheim gestern wegen versuchten Mordes Haftbefehl erlassen.

„Ich hoffe und bete, dass unser Kollege das alles übersteht.“ Deutlich ist Branko Benderac, dem Leiter der Ludwigshafener Taxizentrale, am Montagmorgen die Betroffenheit über das blutige Geschehen am Tag zuvor anzumerken. Seit etwa 17 Jahren kennt er das Opfer, ebenfalls Mitglied der Taxizentrale, persönlich. Wie Benderac der RHEINPFALZ weiter berichtete, hat er so wohl am Sonntag als auch gestern mehrfach mit den behandelnden Ärzten telefoniert. „Ich stehe ständig in Verbindung mit der Station. Heute gegen 8 Uhr hat mich ein Arzt sogar kurz mit meinem Kollegen selbst sprechen lassen.“ Doch beim nächsten Anruf hat Branko Benderac dann am Vormittag zu hören bekommen, dass der Taxifahrer nochmals operiert werde. „Nachmittags hat mich dann eine Krankenschwester

beruhigt; es hat sich um eine bereits am Sonntag geplante Nachoperation gehandelt“ 68 Meter lange Kampfspur „Das Opfer hat viel Blut verloren“, berichtete Harald Kurzer, Pressesprecher der Heidelberger Polizeidirektion, gestern der RHEINPFALZ. Am gesamten Oberkörper habe der Mann Stichverletzungen erlitten; Nacken und Hals waren ebenfalls betroffen. Offenbar hat sich der 37-Jährige seinem Peiniger aber auch heftig zur Wehr gesetzt: Über 68 Meter zieht sich vom, Standort des Taxis eine Kampfspur in die Weinberge bei Weinheim-Lützesachsen, dem Wohnort des Beschuldigten. Der hat sich nach Erkenntnissen der Polizei am Sonntagmorgen aus einer Ludwigshafener Diskothek mit dem Taxi nach Hause bringen lassen. „In Lützelsachsen hat er dem Fahrer , dann an einem Berghang zum Odenwald in die Weinberge und dort in eine Art Sackgasse dirigiert“, sagte der Polizeisprecher. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass es beim Bezahlvorgang zu der Bluttat kam. Mit einem Stoßmesser - das ist ein Klappmesser mit je einer Klinge am oberen und am unteren Ende - soll der 18-Jährige auf dem Taxifahrer eingestochen haben. Polizeisprecher Kurzer: „Es kam anschließend zu einem massiven Kampf, davon zeugen überall auf dem Boden deutliche Spuren.“ Joggerin hört Hilfeschreie Eine Joggerin, die die Hilfeschreie des Taxi-

fahrers hörte, hat am Sonntag um 7:40 Uhr die Polizei benachrichtigt. Der mutmaßliche Täter hat das wohl mitbekommen, jedenfalls ließ er von dem Schwerverletzten ab und flüchtete zu Fuß. Noch ehe der Notarzt eintraf, leisteten dem blutüberströmten Mann aus Ludwigshafen Bewohner eines sich in der Nähe befindenden Hauses Erste Hilfe. Dann kam der Taxifahrer zur Operation ins Krankenhaus. Gestern Vormittag sei eine Nachsorge-Operation angesetzt gewesen, bestätigte der Polizeisprecher die Angaben des Ludwigshafener Taxizentralen-Chefs. Weitere Angaben zum Gesundheitszustand machte die Polizei nicht. Der junge Mann – bis gestern hat er zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geschwiegen - ist, wir informierten, etwa 90 Minuten nach der Tat in seiner Wohnung festgenommen worden. Er hatte seinen Rucksack, der auch Hinweise auf seine Person enthielt, im Taxi vergessen. „Das Tatrnesser und blutverschmierte Kleidung haben wir bei dem Tatverdächtigen sichergestellt“, informierte Polizeisprecher Kurzer. Unter Alkoholeinfluss Der Verdächtigte habe am Sonntag unter Alkoholeinfluss gestanden, einem Atem-Alkoholtest jedoch abgelelehnt. Deshalb seien ihm zwei Blutproben abgenommen worden, deren Ergebnis gestern noch ausstand. Möglicherweise sei auch noch der Konsum anderer Drogen nachzuweisen. Quelle: Ludwigshafener Rundschau 21.08.07

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MOTOR & TECHNIK Seite 1010 Seite

S204: Das neue T-Modell der C-Klasse

Das neue T-Modell

Über die C-Klasse berichteten wir bereits ausführlich – nun wird das Erfolgstaxi unterstützt durch das wichtige T-Modell. Vorab „sickerten“ technische Daten durch und lassen erwarten, dass auch der Nachfolger des erfolgreichen W203 (bzw. S203) einen festen Platz in unserem Gewerbe einnehmen wird. 13 Prozent mehr Leistung bei 12 Prozent weniger Verbrauch, 1500 Liter Ladevolumen, Agility Control serienmäßig – Daten, die neugierig machen. Bereits vor der Fahrvorstellung im September durfte Hallo TAXI in Stuttgart probesitzen und sich einen ersten Eindruck vom Fahrzeug machen. Die erste Überraschung: Die überarbeiteten Sitze, auf Wunsch mit Multikonturfuntion erhältlich, gestalten den Arbeitsplatz komfortabler als beim Vorgänger. Eine kleine Sensation: Das C 200 CDI T-Modell kommt mit einer Tankfüllung über 1000 Kilometer weit und verbraucht im Mittel nur 6 Liter Diesel. Und das bei einer Leistung von 136 PS und bei 1605 kg Gewicht. Aus E- und S-Klasse bekannt ist das PRE-SAFE-System. Dieses (optionale) Sys-

tem erkennt kritische Fahrsituationen bereits bevor möglicherweise ein Unfall geschieht und strafft beispielsweise den Gurt. NECKPRO-Kopfstützen und sieben Airbags gehören ebenfalls zur Serienausstattung. Auf Wunsch ist ein Navigationsgerät erhältlich


S204 – In drei Ausstattungslinien erhältlich

Wie die Limousine auch, ist das T-Modell auch in drei Ausstattungslinien erhältlich. Classic, Elegance und Avantgarde unterscheiden sich durch die Ausprägung von Designund Ausstattungsdetails. Optional erhältlich ist die Easy-Pack-Heckklappe, die sich automatisch öffnet und wieder schließt. In insgesamt 100 Crashtests hat Mercedes Benz die Sicherheit des neuen T-Modells getestet. Ergebnis: Der Kombi ist einer der sichersten Autos seiner Klasse. Optional sind integrierte Kindersitze, die sich auf Knopfdruck aus der Fondsitzbank heraus klappen lassen. Und in den Linien Elegance und Avantgarde ist ein Multifunktionslenkrad serienmäßig. Der erste Eindruck zählt – Uns konnte das neue T-Modell gleich beim ersten Zusammentreffen überzeugen, zumindest was die optische Erscheinung angeht. Und bereits im September wird Hallo TAXI den S204 testfahren. Bleibt zu hoffen, dass das neue Fahrzeug auch auf der Straße überzeugen wird. Eine Enttäuschung ist aber sicherlich nicht zu erwarten.

1500 Liter Ladevolumen sind Rekord in dieser Klasse

Die Easy-Pack-Heckklappe öffnet und schließt sich automatisch Seite 11


CEE‘D SPORTY WAGON Ein Kia für Europa

Der erste Kia, der in Europa entwickelt wurde und produziert wird

Mit dem neuen Kia cee‘d Sporty Wagon wird erstmals Kias neue Strategie deutlich. Als einer von wenigen Herstellern hatte Kia bisher darauf verzichtet, Familien zu gründen, um dann mehrere Modelle einer Produktfamilie anzubieten. Die Familie cee‘d bekommt nun erstmals Nachwuchs. Der Kombi „Sporty Wagon“ ist nach der cee‘d Steilheckversion das zweite Mitglied und wird mit einem sehr interessanten Diesel angeboten. Hallo TAXI konnte den ab September lieferbaren Kombi bereits testfahren. Zwar klingt ein Sporty Wagon nicht unbedingt nach einem potentiellen Taxi. Tatsächlich aber muss man diesen Marketing-Ausdruck nicht allzu ernst nehmen. Der Sporty Wagon ist eigentlich „nur“ ein Kombi. Anders als bisher bei Kia aber ein gänzlich europäischer. Produziert wird die cee‘d-Familie im Seite 12

slowakischen Žilina, entworfen wurde der Sporty Wagon in Rüsselsheim. Im Vergleich zur im Januar vorgestellten Steilheckversion (wir berichteten) ist der Kombi länger (4,47 Meter statt 4,23 Meter) und höher (1,52 Meter statt 1,48 Meter). Besonders auffällig: Die Heckklappe ist besonders groß und öffnet sich sehr weit und wurde 225 Milimeter nach vorn verlegt. Eine 1,85 Meter große Person kann selbst bei aufrechter Körperhaltung bequem unter der Klappe stehen. Außerdem erleichtert die Heckklappe das Beund Entladen wenn direkt hinter dem Fahrzeug nicht viel Platz zur Verfügung steht. Mit 1.664 Litern ist der Gepäckraum anständig dimensioniert, vorausgesetzt man klappt die Rückbank zu einer vollständig ebenen Fläche um. Mit der hinteren Sitzbank in Normalposition fasst der Gepräckraum immerhin

noch 543 Liter und damit fast 240 Liter mehr als das Steilheckmodell. Für noch mehr Gepäck ist eine Dachreling serienmäßig montiert. Aber auch Fahrgäste Außergewöhnlich: 1,87 cm Platz zwischen Heckklappe und Boden


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haben genug Platz. 90cm Beinfreiheit hinten und 1,1 Meter vorne sind für ein Fahrzeug dieser Klasse gut. Drei Ausführungen sowie zwei Dieselmotoren stehen zur Auswahl. Die Ausführungen LX, EX und TX unterscheiden sich durch Ausstattungsmerkmale, wobei bereits die Einstiegsvariante LX ordentlich ausgestattet ist und etwa MP3-Radio, sechs Lautsprecher oder ein Lenkrad mit Bedienelementen umfasst. Serienmäßig in der EX-Linie ist darüber hinaus eine Klimaanlage sowie Lederelemente im Innenraum und automatische Fensterheber hinten. Mit der TX-Version kommen Lederbezüge der Sitze und Sitzheizung vorn, Regensensor und Parksensoren am Heck. Angetrieben wird der cee‘d Sporty Wagon wahlweise von einem neuen 1,6 Liter Vierzylinder-Diesel (produkziert in der Slowakei) oder vom bereits aus dem Kia Carens bekannte 2,0 Liter aus koreanischer Produktion. Beide Diesel erfüllen Euro 4, wobei der kleinere Motor 115 PS leistet und sich mit 4,9 Litern begnügt. Das ist auch in dieser Klasse ein ordentlicher Wert. Außerdem erhältlich: Eine leistungsreduzierte Version mit 90 PS. Auswirkungen auf dem Verbrauch hat diese Reduktion allerdings nicht. Der 2,0 Liter-Diesel verbraucht 5,8 Liter (kombiniert). Leider ist für die Diesel keine automatische Schaltung verfügbar, und nur der große Diesel arbeitet mit einer 6-Gang-Schaltung (sonst mit 5 Gängen).

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Das Cockpit ist aufgeräumt und übersichtlich

Auch für Fahrgäste auf der „zweiten Reihe“ ist genug Platz Der Kombi wurde eigenständig gestaltet, ist aber als Mitglied der Familie erkennbar

Die Kia-Garantie gilt selbstverständlich auch für den Sporty Wagon. Diese umfasst die ersten 150.000 Kilometer (oder 7 Jahre, wobei dies für unser Gewerbe kaum eine Rolle spielen dürfte) und gilt für das gesamte Fahrzeug inklusive Motor und Getriebe. Preis: 17,560€ für den leistungsreduzierten Diesel mit 90 PS (Preis inkl. MehrwertJan Cassalette steuer).


Dodge Avenger Limousine mit Charakter Im Dodge verrichtet ein Volkswagen-Diesel sein Werk

Markanter Auftritt: Der Dodge Avenger

Mit dem Avenger stellt die Chrysler-Marke Dodge erneut unterwegs, und 140 Diesel-PS sind für den Taxialltag völlig ein Fahrzeug vor, das sich erst auf den zweiten Blick als ausreichend. Und für 23.990€ (inkl. Mehrwertsteuer) ist der interessante Alternative herausstellt. Die Mittelklasselimou- Avenger mit 140-PS-Diesel fast ein Schnäppchen. sine ist mit dem aus anderen Dodge-Modellen bekannten Jan Cassalette Turbodiesel lieferbar. Mehr PS pro Euro – Eine Aussage, die Unternehmer unseres Gewerbes normalerweise nicht gerade aufhorchen lässt. Aber tatsächlich bekommt man mit dem Avenger ein beinahe vollständig ausgestatteten Wagen. Und mit dem Turbodiesel aus dem Hause VW ist der Avenger perfekt für den Einsatz als Taxi geeignet. Durch den langen Radstand haben Passagiere auch im Fond mit 95 Zentimetern ausreichend Platz. Der Kofferraum ist mit 438 Litern für eine Limousine in Ordnung, aber nicht herausragend. Mit 6,2 Litern im kombinierten Fahrzyklus ist der Avenger sparsam

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Peugeot 207SW Preiswerter Franzose

Im Vergleich zum Vorgänger in allen Dimensionen gewachsen – 337 bis 1.258 (bei umgeklappter Rückbank) Liter Kofferaumvolumen

Noch bis zum 30. September ist der 4,15 Meter lange Peugeot 207SW mit sparsamen Diesel für nur 15.500€ erhältlich – anschließend kostet das Fahrzeug 650€ mehr. Dafür bekommt man einen Kombi mit akzeptablen Platzangebot und sehr attraktivem Diesel mit Dieselpartikelsystem FAP. Aus 1.560 cm³ generiert

der 4-Zylinder-Diesel 90 oder 109 PS. Ein 5-GangSchaltgetriebe ermöglicht den Sprint von 0 auf 100 km/h in 10,3 bzw. 11,8 Sekunden (bei 109 PS bzw. 90 PS). Dennoch liegt der kombinierte Verbrauch bei sparsamen 5 Litern. Fahrer-, Beifahrer- und Seitenairbags sind Serie.

Im Tendance und Sport serienmäßig: Das Panorama-Glasdach.

Serienmäßig im Tendance u. Sport: Die separat zu öffnende Heckscheibe

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GOODYEAR STELLT NEUEN WINTERREIFEN ULTRAGRIP 7+ VOR Köln, August 2007 – Rechtzeitig zur bevorstehenden Wintersaison stellt Goodyear jetzt eine weiterentwickelte Version des UltraGrip 7 vor. Der überarbeitete Winterspezialist trägt den Namen UltraGrip 7+ und bietet Autofahrern neben den anerkannten Qualitäten des Vorgängers zusätzliche Verbesserungen in puncto TrockenHandling und Rollwiderstand. Eine weitere Optimierung der Fahreigenschaften auf trockener Fahrbahn erzielten die Goodyear-Entwickler über eine geänderte Konstruktion der Karkasse. Sie sorgt für eine gleichmäßigere Aufstandsfläche, sodass die Kraft des Fahrzeugs souverän auf die Straße gebracht wird. Im Ergebnis führte die Überarbeitung des Winterspezialisten zu einem rund 7 Prozent besseren Trocken-Handling und einer Absenkung des Rollwiderstands um etwa 8 Prozent bezogen auf die Dimension 205/55 R 16 91H. „Die Ansprüche der Verbraucher an Premium-Reifen sind

insbesondere im Wintersegment sehr hoch“, so Holger Rehberg, Produktmanager Pkw-Reifen bei Goodyear. „Der UltraGrip 7+ baut auf unserem bisherigen Erfolgsrezept auf und kann auch hochgesteckte Erwartungen erfüllen.“ Die zunehmend wichtigeren Anforderungen an die Umweltverträglichkeit berücksichtigt Goodyear über eine veränderte Gummimischung. Die neue Zusammensetzung des Laufstreifens gewährleistet einen geringen Rollwiderstand und reduziert so den Kraftstoffverbrauch und die Entstehung des Treibhausgases Kohlendioxid. Wie der bewährte Vorgänger verfügt der UltraGrip 7+ über die patentierten 3D-Lamellen. Sie bilden tausende von Angriffskanten für beste Traktion und stabilisieren im Gegensatz zu konventionellen Lamellen die Lauffläche des Reifens. Der Trick: Die Wände der Waffel-Lamellen verfügen über pyramidenförmige Noppen mit abgeflachter Spitze und

dazu passenden Mulden. Sobald die Profilblöcke auf der Straße aufsetzen, verschließen die Noppen die entsprechenden Mulden der gegenüberliegenden Seite und verzahnen beide Seiten fest miteinander. Dies führt zu einer höheren Steifigkeit der Lamellenblöcke und somit zu einem stabileren Lenkverhalten und einer besseren Fahrzeugkontrolle. Für optimalen Schutz vor Aquaplaning sorgt auch das laufrichtungsgebundene Profil des UltraGrip 7+. Seine tiefen, miteinander verbundenen Doppelrillen bietet reichlich Platz für die Verdrängung von Matsch und Wasser über die gesamte Lebensdauer des Reifens. Der UltraGrip 7+ ist in 30 Ausführungen, 20 Reifengrößen von 13 bis 16 Zoll und für Höchstgeschwindigkeiten von 190 oder 210 km/h und somit für die meisten Mittel- bis Oberklassefahrzeuge lieferbar. Quelle: Goodyear

Die Zukunft gibt Gas Erdgasfahrzeuge auf der IAA 2007 Berlin, den 9.8.2007 –Die diesjährige Internationale Automobil-Ausstellung (IAA) vom 13. bis 23. September in Frankfurt am Main wird ganz im Zeichen der aktuellen Klimadebatte stehen. Die Veranstalter aus der Automobilindustrie haben die „nachhaltige Mobilität“ als Leitidee formuliert und wollen entsprechende Akzente in puncto klima-schonende Fahrzeuge setzen. Eine zukunftsträchtige Option und sofort verfügbar sind Fahrzeuge mit Erdgasantrieb. Erdgas als Kraftstoff bildet eine umweltschonende Alternative zu herkömmlichen Antriebsarten. Ein Erdgasfahrzeug stößt bis zu 25 Prozent weniger CO2 aus als ein vergleichbarer Benziner. Die positive CO2-Bilanz von Erdgasfahrzeugen wird sich künftig durch die Beimischung von BioErdgas zum Erdgas

noch deutlich verbessern. BioErdgas als Kraftstoff hat die gleiche Qualität wie das fossile Erdgas und kann darum über das Erdgasleitungsnetz an die Tankstellen gelangen. Wenn BioErdgas aus Restund Abfallstoffen herstellt wird, kann die CO2-Reduktion bis zu 90 Prozent betragen. Außerdem ist der Umstieg auf Erdgas auch wirtschaftlich attraktiv: Wer mit Erdgas fährt, reduziert seine Kraftstoffkosten um die Hälfte. Schon jetzt fahren über 60.000 Erdgasfahrzeuge auf Deutschlands Straßen, Eine Gemeinschaftskampagne von: 2 Tendenz steigend. In wenigen Jahren wird das Tankstellennetz an den Autobahnen geschlossen sein. Auf der IAA werden die Anbieter von Erdgasfahrzeugen auf dem deutschen

Markt mit ihren aktuellen Modellen vertreten sein. Volkswagen beispielsweise präsentiert die familienfreundlichen Modelle Caddy und Touran EcoFuel. Auch Opel zeigt mit dem Zafira 1.6 CNG ein Fahrzeug in diesem Segment. Fiat präsentiert mit dem Panda Natural Power einen Kleinwagen sowie den Multipla Natural Power mit Erdgasantrieb. Außerdem werden auf der IAA neue Projekte und technische Innovationen zum Thema Erdgas zu sehen sein. So können die Besucher auch einen Blick auf die Zukunft der Erdgastechnologie werfen.

Weitere Informationen zum Thema Erdgasfahrzeuge im Internet unter www. erdgasfahrzeuge.de. Seite 17


2.000 Crashtests im Volvo Cars Safety Centre Arbeit im Labor und am Computer hilft, Menschenleben zu retten

Köln. Im Göteborger Volvo Cars Safety Centre ist jetzt der zweitausendste Crashtest durchgeführt worden. Das Sicherheitszentrum verfügt über eine der modernsten Crashtest-Anlagen der Welt, und die Tests werden kontinuierlich optimiert. Mittlerweile absolviert jedes neue Volvo Modell vor der Markteinführung 100 bis 120 Crashtests. Eine immer wichtigere Rolle nehmen auch virtuelle Tests mit Hilfe von Supercomputern ein, die bereits lange vor der Entwicklung eines neuen Modells durchgeführt werden können. Und auch die Erforschung realer Unfälle gibt den Sicherheitsexperten wertvolle Informationen, um das hohe Sicherheitsniveau bei Volvo noch weiter zu verbessern. Die Crashtests im Volvo Cars Safety Centre erfolgen etwa ein Jahr vor der Markteinführung eines neuen Volvo Modells. Die Durchführung eines kompletten Tests dauert fünf Tage, wobei drei Tage für die Präparierung des Testfahrzeugs mit Sensoren und speziellen Markierungen benötigt werden. Es folgen die Installation diverser Messinstrumente und die Positionierung von bis zu 30 Highspeed-Kameras zur detaillierten Aufzeichnung der Testabläufe. Die grundlegenden Testdaten liegen bereits eine Stunde nach Durchführung eines Crashs vor, ein erster Bericht wird innerhalb von 24 Stunden an das Entwicklungsteam des jeweiligen Modells übergeben. Die Erstellung der detaillierten Crashtest-Auswertung nimmt hingegen bis zu zwei Wochen in Anspruch. Das Volvo Cars Safety Centre, das mit Gesamtinvestitionen von rund 75 Millionen Seite 18

Euro entstand, wurde im Jahr 2000 eröffnet. Das 7.400 Quadratmeter große CrashtestLabor verfügt über eine 154 Meter lange, permanente sowie eine 108 Meter lange, mobile Teststrecke, die sich durch eine Luftkissentechnologie um bis zu 90 Grad drehen lässt. Hier können beispielsweise Kollisionen zwischen zwei Fahrzeugen unterschiedlicher Art, mit differierenden Geschwindigkeiten und in verschiedenen Winkeln durchgeführt werden. Die permanente Strecke ist für Kollisionen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 120 km/h ausgelegt. Zu der vierstöckigen Crashtest-Anlage gehört auch eine bewegliche 850 Tonnen schwere Aufprallwand. Die hochmoderne Technik ermöglicht Offset-, Frontal-, Seiten- und Heckkollisionen aus verschiedensten Winkeln. Neben den Tests nach den Kriterien großer Institute wie EuroNCAP und IIHS wird in Göteborg eine Vielzahl weiterer Crashtests nach Volvo eigenen Standards durchgeführt. „Wir unterziehen dabei unsere Fahrzeuge Tests, die weit über die derzeitigen Standards oder gesetzlichen Vorschriften hinausgehen, um heute schon Sicherheitslösungen von morgen anbieten zu können. Die Testmöglichkeiten im Crashtest-Labor sind nahezu grenzenlos“, sagt Magnus Krokström, Senior Manager im Volvo Cars Safety Centre. Einen wichtigen Beitrag zur Fahrzeugsicherheit liefern auch virtuelle Crashtests mit Hilfe von Supercomputern. Sogar Fahrzeuge, von denen noch kein Prototyp existiert, können bereits einem umfassenden virtuellen Crashtest unterzogen

werden. Bereits dreieinhalb Jahre vor dem Produktionsstart eines neuen Modells werden die ersten Crashtests dieser Art durchgeführt. Physische Tests mit realen Fahrzeugen beginnen erst dann, wenn die die Sicherheitsexperten von Volvo mit dem Testverlauf am Computer zufrieden sind. Darüber hinaus kommt bei Volvo auch ein Crashsimulator zum Einsatz. Dabei handelt es sich um einen verstärkten Karosseriekorper, in den das jeweilige Interieur eingebaut wird, das einem Crashtest unterzogen werden soll. Dabei kann der Crashsimulator auch Schleuder- und Kippbewegungen realer Unfälle simulieren, ohne dass dabei die Karosserie zerstört wird, und selbst das Eindringen diverser Bauteile in den Passagierraum testen. Zugleich rekonstruieren die Experten im Sicherheitszentrum reale Unfälle aus dem Verkehrsalltag, an denen ein Vol. vo beteiligt war. Mittlerweile können die Experten auf eine Datenbank mit rund 30.000 untersuchten Verkehrsunfällen zurückgreifen. „Die Analyse dieser Unfälle in Ver¬bindung mit der Erprobung neuer Sicherheitssysteme bietet uns die Möglichkeit, das Sicherheitsniveau unserer Fahrzeuge weiter zu verbessern“, sagt Krokström. Zum Volvo Cars Safety Centre gehört darüber hinaus eine große Forschungsabteilung. Hier werden in Zusammenarbeit mit den Entwicklungsingenieuren neue Sicherheitssysteme entwickelt. Weitere Informationen: www.volvocarspresse.de


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MELDUNGEN Neues von Mercedes: Preisanpassung, Ausstattungserweiterung für die BKlasse >>Das Taxi<< und für das Taxigewerbe sehr interessante neue Motorisierung für das E-Klasse T-Modell >>Das Taxi<<

Mercedes-Benz startet „Taxi Umwelt-Wochen 2007“ für das Taxi- und Mietwagengewerbe: 2.000 Euro für Außenwerbung an neuen E 200 NGTErdgastaxis!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Preise für Mercedes-Benz Personenwagen werden aufgrund diverser Preissteigerungen zum 02.07.2007 angepasst. Dabei steigen auch die Preise für die Mercedes-Benz Sondermodelle >>Das Taxi<<. Allerdings erfährt das Sondermodell der B-Klasse dabei eine Erweiterung des Serienlieferumfanges um den TEMPOMAT. Auch das Sondermodell >>Das Taxi<< des E-Klasse T-Modells wird um knapp 2.000 Euro günstiger, da Mercedes-Benz ab dem 02.07.2007 das T-Modell mit der von der Limousine her bekannten kleineren Dieselmotorisierung als E 200 CDI T-Modell anbietet. Demzufolge lauten die neuen Preise für die Reihe >>Das Taxi<< wie folgt:

die nicht abreißende Diskussion um den Klimawandel nimmt uns alle in die Pflicht, umweltbewusster zu handeln. Das hat sich auch die DaimlerChrysler Vertriebsorganisation Deutschland (DCVD) auf die Fahne geschrieben, die beispielsweise beim diesjährigen LIVE EARTH Konzert gegen den Klimawandel am 07.07.2007 in Hamburg als engagierter Partner in Erscheinung trat. Auf Anregung des BZP wird die DCVD auch im Taxigewerbe mit der Aktion „Taxi Umwelt-Wochen 2007“ ein deutliches Zeichen setzen!

B 180 CDI >>Das Taxi<< 20.490 Euro E 200 CDI >>Das Taxi<< 27.490 Euro E 200 NGT >>Das Taxi<< 30.490 Euro E 200 CDI T-Modell >>Das Taxi<< 29.490 Euro

Die DaimlerChrysler Bank bietet für alle Mercedes-Benz Taxis und Mietwagen mit Ausnahme der neuen C-Klasse weiterhin die günstige Taxi-Sonderfinanzierung mit einem Effektivzins von nur 1,99 % und einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten an. Für die neue C-Klasse bietet die DaimlerChrysler Bank ab dem 02.07.2007 für Taxi- und Mietwagenunternehmer einen Effektivzins von 5,99 % an. Alternativ kann das neue Taxi oder der neue Mietwagen auch zu günstigen Konditionen geleast werden. Seite 20

Ab sofort wird deshalb der Kauf eines Taxis oder Mietwagens mit umweltfreundlichem Erdgasantrieb – dem E 200 NGT – besonders unterstützt. Im Rahmen der „Taxi Umwelt-Wochen 2007“ wird jedem Taxi- und Mietwagenunternehmer für eine kostenfrei zur Verfügung gestellte Türenbeklebung, die über sechs Monate am Fahrzeug angebracht bleiben soll, ein einmaliger Betrag in Höhe von 2.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt. Die Aktion wird ergänzend zu den bestehenden Taxikonditionen für den E 200 NGT angeboten: - E 200 NGT „Das Taxi“ zum einmalig günstigen Festpreis von 30.490 Euro zzgl. MwSt. mit einer umfangreichen Serienausstattung wie bspw. Automatikgetriebe,

Ledernachbildung ARTICO, Sitzheizung, Klimatisierungsautomatik, Radio Audio 20, komplettes Taxipaket inkl. FunkDachantenne, Funkfreisprechvorrüstung, Dachzeichenanschluss, Taxi-Notalarmanlage, integrierte Kindersitze, etc. - Alternativ kann sich der Unternehmer seinen E 200 NGT mit Taxi-/Mietwagenvorrüstung individuell zusammenstellen und erhält den Taxi-Sondernachlass in Höhe von 12 %. - 1,99 % Taxi-Sonderfinanzierung mit bis zu 60 Monaten Laufzeit, alternativ günstige Taxi-Leasingkonditionen. - 24 Monate Garantie und sich daran anschließende 6-monatige kostenlose Taxi-Kulanz. In den Genuss kommt jeder Taxi- und Mietwagenunternehmer, der zwischen dem 17.07.2007 und dem 31.12.2007 einen E 200 NGT (mit Code P10/965) bestellt, der spätestens bis zum 31.03.2008 übernommen sein muss. Hinzu kommen häufig noch lokale Fördermaßnahmen der Erdgasversorger und Kommunen. In Summe also eine sehr wirtschaftliche Kaufentscheidung für den Unternehmer, der gleichzeitig einen sichtbaren und zeitgemäßen Beitrag zum Umweltschutz leistet. Wir sind sicher, dass die Marke MercedesBenz hiermit nicht nur über das Taxigewerbe ihr Engagement beim Klimaschutz sehr öffentlichkeitswirksam kommuniziert, sondern auch im Gewerbe einen positiven Impuls für den E 200 NGT setzt, dessen jetziger Entwicklungsstand auch die in der Vergangenheit vereinzelt aufgetretenen Probleme, die durch Erdgasverunreinigungen ausgelöst wurden, nicht mehr hat.


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07.08.2007 15:20:55 Uhr


Rauchverbot in Taxen Absolutes Rauchverbot in Taxen und Mietwagen ab dem 1.09.07: BZP stellt Aufkleber zur Kennzeichnung der Fahrzeuge zur Verfügung!

Sehr geehrte Damen und Herren, wie auch in den Medien verlautbart, hat der Bundesrat am 8.07.07 erwartungsgemäß dem „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ zugestimmt. Das Gesetz verbietet ab dem 1.09.07 das Rauchen in Einrichtungen des Bundes, Personenbahnhöfen der Eisenbahnen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Nach § 2 Abs. 2 zählen alle zur Beförderung von Personen nach den Vorschriften des PBefG oder § 1 Nr. 4 Buchstaben d), g) oder i) der Freistellungsverordnung eingesetzten Kraftfahrzeuge zu öffentlichen Verkehrsmitteln im Sinne der Vorschrift.

Danach gilt in allen Taxis und Mietwagen sowie in freigestellten Schul-, Kindergarten und Behindertenbeförderungen ein absolutes Rauchverbot. Da das Verbot auf die Fahrzeuge bezogen ist („zur Beförderung von Personen eingesetzte…Kraftfahrzeuge“ und nicht etwa „bei der Beförderung von Personen“), gilt dies bspw. auch, wenn der Wagen am Wochenende privat genutzt wird! Gesetzestechnisch wird das absolute Rauchverbot im Taxi- und Mietwagenbereich dergestalt umgesetzt, dass die das Rauchen regelnden Vorschriften (etwa § 8 Abs. 5 und 26 Abs. 2 BOKraft) ersatzlos gestrichen werden. Weiter muss nach § 3 des Nichtraucherschutzgesetzes in geeigneter Weise auf das Rauchverbot hingewiesen werden. Da dies bei den bisherigen Nichtraucherfahrzeugen bereits der Fall ist, müssen lediglich die bisherigen Raucherfahrzeuge gekennzeichnet werden.

Der BZP hat hierzu einen Aufkleber in großer Stückzahl aufgelegt, der den BZP-Mitgliedsorganisationen in den nächsten Tagen zugeht. Das Logo kann zusätzlich auch im BZP-Intranet heruntergeladen werden.

Frederik Wilhelmsmeyer

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Warnwesten sind keine Pflicht, können aber Leben retten

München. Sie sind handlich, kosten höchstens zehn Euro, können Leben retten und fehlen doch in vielen deutschen Autos: Warnwesten. Wer bei einem Unfall oder einer Panne seinen Wagen mit reflektierender Weste verlässt, ist wesentlich besser zu sehen für andere Verkehrsteilnehmer. Die farbigen Westen sind in Deutschland nicht verpflichtend vorgeschrieben. Seite 22

Doch wer ins europäische Ausland fährt, muss oft mit empfindlichen Geldbußen rechnen, wenn die Weste an Bord fehlt. Die TÜV SÜD-Experten geben Tipps, worauf es bei Warnwesten ankommt und raten von scheinbaren Schnäppchen ab. In Deutschland müssen Autofahrer bei privaten Fahrten bislang keine Warnweste dabei haben. Obwohl die Verkehrsminister- und Innenministerkonferenzen dringend raten, für Pannen und Unfälle eine Warnweste im Auto zu deponieren, gibt es noch kein entsprechendes Gesetz. Vorgeschrieben ist das Zubehör in gewerblich genutzten Fahrzeugen.

In großen Teilen Europas ist das anders: In Belgien, Spanien, Italien und der Slowakei muss jeder, der wegen einer Panne sein Auto verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhält, eine Warnweste tragen. Wer ohne reflektierende Weste erwischt wird, zahlt in Spanien bis zu 90 Euro, in Italien mindestens 35 Euro, in Belgien und der Slowakei mindestens 50 Euro Strafe. Im benachbarten Österreich wird unter Umständen schon ohne Panne ein Bußgeld fällig. Wer dort in eine Polizeikontrolle kommt und keine Warnweste im Auto hat, zahlt in der Regel 14 Euro. In Portugal müssen nur Fahrer eines dort zugelassenen Autos


eine Warnweste griffbereit haben. In Finnland, Norwegen und Kroatien muss zwar eigentlich eine Weste an Bord sein, ein Bußgeld droht bei einem Verstoß aber bislang nicht. Doch Warnweste ist nicht gleich Warnweste: Sie sollte rot, gelb oder orange sein und in jedem Fall der europäischen Norm EN 471 entsprechen, raten die TÜV SÜD-Experten. Die Norm unterteilt das textile Zubehör in drei Klassen. Im Straßenverkehr sollte immer Klasse 2 getragen werden. Die Klassen unterscheiden sich in der Mindestgröße des fluoreszierenden Hintergrundmaterials (Klasse 2: 0,5 m²) und der reflektierenden Streifen (0,13 m²). Außerdem sollte man auf die richtige Größe achten. Es gibt Warnwesten in verschiedenen Größen oder als verstellbare Einheitsgröße. Für Kinder gibt es spezielle Westen. Vorsicht Fälschung: Bei Kontrollen in Spanien entsprachen 80 Prozent der mitgeführten Warnwesten nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Auch in Deutschland sind nach Schätzungen 40 bis 50 Prozent der Warnwesten

mangelhaft. Häufigster Grund: Der Fluo¬reszenz¬grad ist zu niedrig, das heißt, die Westen reflektieren nicht genug Licht. Um die Produktionskosten zu senken versuchen manche Firmen möglichst wenig reflektierendes Material einzusetzen. Besonders Billig-Westen aus Fernost entsprechen oft nicht dem Gesetz. Die TÜV SÜD-Experten empfehlen daher, lieber etwas mehr zu investieren und im Fachhandel zu kaufen. Geprüfte und zugelassene Warnwesten sind schwer zu erkennen: Oft sind auch auf die gefälschten Schnäppchen CEZeichen und die Normangabe „EN 471“ aufgedruckt, obwohl sie nie geprüft wurden. Wichtig ist daher der Blick auf die Beschriftung der Verpackung. Wenn dort eine Gebrauchsanweisung aufgedruckt ist und die Farbechtheit bis zu 25 Waschgängen garantiert wird, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine zugelassene Warnweste. Auf dem Etikett sollte außerdem immer der Name des Herstellers, die Produktbezeichnung, die Größe und ein Piktogramm aufgedruckt sein.

Ab ins Handschuhfach: Warnwesten gehören nicht in den Kofferraum, sondern ins Handschuhfach. Damit hat man sie im Fall einer Panne oder eines Unfalls schnell griffbereit. Die Westen sollten aber auch nicht einfach über dem Sitz hängen, sondern vor Licht geschützt werden. Ist der fluoreszierende Stoff zu lange der Sonnenstrahlung ausgesetzt, leuchtet er im Dunkeln nicht mehr. Die TÜV SÜD-Experten empfehlen außerdem im Wageninneren einen Aufkleber anzubringen, der an das Anlegen der Warnweste erinnert. Unfälle und Pannen sind Extremsituationen, in denen viele Fahrer sonst vergessen die Weste anzuziehen. Aufkleber gibt es kostenlos bei vielen Automobilclubs. Mehrere Warnwesten sollten Fahrer im Auto haben, die oft mit einem Beifahrer oder der ganzen Familie unterwegs sind. So können auch die Mitfahrer beim Sichern von Unfall- oder Pannenstelle helfen. Weitere Informationen für Autofahrer gibt es unter www.tuev-sued.de

Nötigung kann teuer werden Zu dichtes, drängendes Auffahren auf der Autobahn „ bei gleichzeitigem Einsatz von Lichthupe und Hupe „ ist nicht nur unangenehm für den Vordermann, sondern auch

TAXIFAHRERIN AUSGERAUBT WINGST - Eine Taxifahrerin wurde kurz nach Mitternacht zum Krummenbuscher Weg bestellt. Unterwegs versperrte ein Ast die Straße. Als die Frau ausstieg, um ihn zur Seite zu schieben, sprangen zwei maskierte Männer aus dem Dunkeln. Sie klauten der erschrockenen Taxifahrerin einen größeren Geldbetrag. Die Räuber entkamen unerkannt. Quelle: Bild-Zeitung

gefährlich, weil die Reaktion der Beteiligten unvorhersehbar ist. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) beurteilen Gerichte neuerdings solch ein Verhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch innerorts als Nötigung. Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls. Dabei ahnden Richter nicht mehr nur die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes (halber Tachoabstand) mit Bußgeld, sondern erkennen darin psychische Gewalt im Sinne einer Nötigung nach dem Strafgesetzbuch.

Fall, der höchstrichterlich entschieden worden war, fuhr ein Verkehrsteilnehmer auf einer Strecke von 300 Metern mit einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 km/h dicht auf und betätigte dabei Hupe und Lichthupe in der Absicht, den Vorausfahrenden zu veranlassen, entweder schneller zu fahren oder die Fahrbahn freizugeben. Ein solches Verhalten im Straßenverkehr kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und Medizinisch-Psychologischer Untersuchung (MPU) sanktioniert werden.

Allerdings muss das verkehrswidrige Verhalten eine gewisse Intensität und Dauer beinhalten. Im konkreten

BverfC, Beschluss vom 29.03.2007, Az.: 2 BvR 932/06

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