Hallo taxi 6 7 8 2014 klein

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Das Magazin für Taxiunternehmer

Ausgabe Juni / Juli / August 2014

31. Jahrgang • €2,30 • ISSN 0949-9288 • 9461

weltweite taxidemo

Der Mercedes-Sommer C-Klasse-Taxi / C-Klasse T-Modell-Taxi / S-Klasse / V-Klasse / Citan

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bitte anschnallen auch taxler brauchen bald gurt

etappensieg wundercar in hamburg verboten

bzp: Mindestlohn vernichtet jeden vierten arbeitsplatz

tarifrechner soll verbänden helfen, mindestlohn einzupreisen


Von morgens bis morgens in Bestform. Die E-Klasse als Taxi.

Eine Marke der Daimler AG

Egal, wie lange Sie unterwegs sind und wohin Ihr Arbeitstag Sie führt, mit dem E-Klasse Taxi sind Sie jederzeit optimal vorbereitet. Sicherheit serienmäßig liefert zum Beispiel die radargestützte Kollisionswarnung COLLISION PREVENTION ASSIST. Wirtschaftliche Dieselmotoren und der überlegene Fahrzeugkomfort bringen Sie und Ihre Fahrgäste rund um die Uhr entspannt an jedes Ziel. Mercedes. Das Taxi.

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Das Taxi Spielball der Mächtigen? Mit einer Taxidemo am 11. Juni diesen Jahres hat das Taxigewerbe seine bis dato unbekannte Schlagkraft demonstriert. Solidarität unter den Unternehmern hat es in meiner nun 7-jährigen Amtszeit in diesem Maße nicht gegeben. Trotz der seit Jahren absehbar gewesenen Einführung eines Mindestlohnes und der in knapp 30 Monaten zu installierenden Fiskaltaxameter blieb jeder weitestgehend unter sich. Erst eine „Bedrohung von außen“ (die Mietwagen-Apps von Uber und Co.) hat uns zusammenrücken lassen. Über 1.000 Taxis allein in Berlin sprechen für sich.

Folgt aber auf den Blitz des Protestes jedoch kein Donnern der Solidarität, war die bisher größte Machtdemonstration im Taxigewerbe nur ein Buschfeuer, dessen Folgen überschaubar sind. So bliebe das Taxigewerbe weiter Spielball der Mächtigen. Ausgerechnet Google, mit 250 Millionen Dollar größter Investor des Gewerbe-Schrecks „Uber“, würde das etablierte Taxigewerbe höchstens als Ergebnis in seiner Suchmaschine interessieren - wahrscheinlich ganz weit hinten unter „verwandte Suchanfragen“, wenn die Mehrheit der Menschen nach Mietwagen sucht.

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Weltweite Proteste für fairen Wettbewerb

Tausende Taxis machen weltweit auf die Erosion des Rechtsrahmens aufmerksam

Am 11. Juni 2014 demonstrierte das Taxigewerbe weltweit Geschlossenheit. Gemeinsam machte man sich stark für fairen Wettbewerb und gegen einen liberalen Umgang mit illegalen Personenbeförderern. Selten prasselten so viele Pressemitteilungen des Taxigewerbes auf die Medien der Republik ein wie in den Tagen vor dem 11. Juni. Mit Erfolg: Sogar in die 20-Uhr-Tagesschau schafften es die Taxler mit ihren Bemühungen, Politik und Verwaltung zu einem sensibleren Umgang mit illegalen Personenbeförderungsvermittlern zu bewegen. Uber, UberPop und Wundercar, aber auch zahlreiche andere Anbieter von Vermittlungsapps halten sich nicht immer an geltende (Personenbeförderungs-) Gesetze - häufig ohne Konsequenzen. Regional wurden außerdem Forderungen, etwa nach dem Erhalt von Halteplätzen, geäußert. Über 1000 Taxis fuhren mit lautstarkem Gehupe zwischen 12 und 15 Uhr durch Berlin Richtung Olympiastadion. Hunderte Fahrer und Personen aus dem Taxigewerbe demonstrierten im Zuge der weltweit geplanten Taxidemo für mehr Sicherheit der Kunden, gleiches Recht für alle und einen fairen Wettbewerb. In Hamburg demonstrierten mehrere hundert Taxifahrer gegen die aktuellen Angriffe milliardenschwerer Firmen und Investmentfonds auf das Taxigewerbe. Dazu Clemens Grün, 2. Vorstand des HTV - Hamburger Taxenverband e.V.: „Mit unserer Taxi-Demo richten wir uns

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gegen illegale Hobby-Taxis, welche von Internetfirmen wie UBER oder Wundercar organisiert werden. Die Hamburger „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“ hat in der letzten Woche eine Unterlassungsverfügung gegen die Firma Wundercar erlassen, weil es sich bei diesen Hobby-Taxis um eine schlicht rechtswidrige, sämtliche einschlägigen Gesetze und Vorschriften ignorierende gewerbliche Personenbeförderung handelt. Wir Taxi-Fahrer haben gemeinsam mit Politik und Verwaltung unsere Hausaufgaben gemacht. Seit 2004 bekämpfen wir mit dem „Hamburger Modell“ illegale Machenschaften. Hunderte ungesetzlicher Taxis haben wir seit 2004 von der Straße genommen. Ende 2016 kommt bundesweit das fälschungssichere Fiskaltaxameter, und schon heute, zweieinhalb Jahre vorher, fahren fast 2/3 aller Hamburger Taxis auf freiwilliger Basis mit einem solchen Fiskaltaxameter. Wir bekämpfen doch nicht erfolgreich Fehlentwicklungen, damit sich da eine neue Armada von Hobby-Taxis mit 100% Schwarzarbeit und 100% Steuerhinterziehung aufbaut!“ Die Fahrer von rund 30 Taxis hatten sich am Harras-Taxistand in München versammelt, um ihrem Ärger

Foto: Christian Brüggmann

Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de)

Luft zu machen. Tom Buntrock, Herausgeber des Münchner Taximagazins „Cab“: „Die Fahrer haben sich heute Mittag am Harras-Taxistand versammelt, um ihrem Ärger Luft zu machen. Ärger über Uber, über verschwundene Taxistellplätze und über einen ungleichen Wettbewerb mit Firmen, die sich gerne als hemdsärmlige Existenzgründer den Medien präsentieren, in Wirklichkeit aber das Großkapital vertreten. Bei Uber ist der Geldgeber Google. Der Internetriese pumpt Millionen von Dollar in Ubers Kriegskasse. Uber hingegen versucht mit illegalen Geschäftsmodellen in Deutschland Fuß zu fassen. Denn hielte sich Uber an geltendes Recht, dann würden sich die meisten seiner Geschäftsideen nicht rechnen. Bei Uber-Pop ist das besonders auffällig. Hier sollen Privatleute in ihren Privatautos Kunden für ein „Trinkgeld“ befördern – und Provisionen an Uber abdrücken. Schwarzarbeit lässt grüßen!“ Dieter Schlenker, ehrenamtlicher Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG: „Es besteht die reale Gefahr, dass durch Uber und Co. der gut regulierte TaxiMarkt komplett dereguliert wird. Die Folgen wären Dumpinglöhne; Fahrgäste, die nicht versichert sind,

Die mediale Aufmerksamkeit war, wie hier in Hamgburg, immens


6-7-8/2014 unsichere Autos und Fahrer, die weder ausgebildet noch identifizierbar sind: Sicherheit: „Apps wie Uber wollen Privatleute zu Personenbeförderern machen. Diese mit erheblichem Kapital ausgestatteten Unternehmen unterlaufen die Sicherheit und Qualität der Personenbeförderung in Deutschland und Europa. Wer garantiert die Versicherung? Im schlimmsten Fall geht der Fahrgast bei einem Unfall leer aus.“ Qualitätsstandards: „Wir sind stolz auf die hohen Qualitätsstandards, die in Deutschland für die Beförderung gelten. Daran muss sich jeder halten. Mit Taxizentralen haben Kunden es nicht mit irgendeinem Autofahrer zu tun, sondern mit dem Taxifahrer einer etablierten Organisation, die hohe Standards liefert.“ Beförderungspflicht: „Sie verpflichtet Taxifahrer dazu, jeden Fahrgast mitzunehmen und würde durch Uber abgeschafft.“ Marktpreise: „Aktuell zahlt jeder den festgelegten Tarif. Mit Uber würden Weihnachten und Silvester oder auf dem Lande die Preise explodieren, dann kann sich nicht mehr jeder ein Taxi leisten.“ Berufsstand: „Fahrer von Taxizentralen sind Fachkräfte, die eine professionelle Dienstleistung bieten und ein geregeltes Einkommen haben. Hobbyfahrer sollen diese Jobs gefährden, wenn es nach Uber geht.“ Gefahren: „Sollte ein geregeltes Qualitätsmanagement im Beförderungswesen durch Internetbewertungen ersetzt werden? Eine Internetbewertung greift erst im Nachhinein, wenn es zu spät ist! Wir wissen, dass StartupApps wie MyTaxi und Uber gern von Fahrern genutzt werden, die schon früher keiner Taxizentrale angeschlossen waren und sich oft keinem übergeordneten Qualitätsmanagement unterstellen. Kommt es zu Problemen, haben Kunden keine Taxizentrale, die hilft.“ Zuverlässigkeit: „Im Gegensatz zu Startup-Apps muss sich die App der Taxizentralen „Taxi Deutschland“ keinen Fahrerstamm sukzessive aufbauen: Angeschlossen sind alle Orte in Deutschland mit über 5.000 Einwohnern und deren Taxizentralen: mit 2.594 Städten und Gemeinden sowie zehntausenden Fahrern.“

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Entzaubertes Wunder

Wundercar verboten / „Kampf geht weiter“ Von Clemens Grün (clemens.gruen@web.de) An einem Samstag hatte Wundercar, eine neue Internetplattform für illegale Hobby-Taxis, zum Grillfest an die Hamburger Alster eingeladen. Die Gelegenheit, auf öffentlichem Grund die Wundercar-Fahrer über die gültige Rechtslage bei Personenbeförderungen aufzuklären, haben sich einige Hamburger Taxifahrer nicht nehmen lassen. Der Gründer und Geschäftsführer Gunnar Froh verlor mehr als einmal die Contenance. Fast den ganzen Tag strahlte am 17. Mai der Sonnenschein auf Hamburg, nur pünktlich um 15:00 Uhr, zum angekündigten Start der „WunderSommerParty“, schoben sich große, teils dunkle Wolken vor die Sonne. Ist Petrus auch kein Freund von illegaler Personenbeförderung? Die Facebook-Seite kündigte jede Menge „Gäste“ an : „106 Zusagen“, „43 Teilnahme unsicher“ und „240 Eingeladen“. Wobei unsereins die eigenen Mitarbeiter nicht zu „Gästen“ zählen würde, weil sie natürlich zu den Gastgebern gehören. Aber mit der Sprachgenauigkeit haben es die Wundercarler aus der „Generation Praktikum“ nicht und so basiert das ganze Geschäftsmodell der Firma auf sprachlichen Entgleisungen: Da wird von „Trinkgeld“ gesprochen, wenn „steuerpflichtiges Einkommen“ gemeint ist. Und da wird ein knallhartes Ausbeutungssytem (Provisionssatz für das Unternehmen Wundercar: 20 Prozent!) als „Community“ verkauft, in der man interessante Leute kennen lernen könne. Der Charme des Unperfekten, der

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die „WunderSommerParty“ durchzog, vom verspäteten und ungeübten Aufbau über die teils bemitleidenswerte Logistik (wer Getränkeflaschen anbietet, sollte auch an Flaschenöffner denken) bis zu der für einen in der Personenbeförderung engagierten Laden erschütternd mangelhaften Ortskenntnis (HandyDurchsage in unüberhörbarer Lautstärke: „Wir sind hier in St. Georg“ - der tatsächliche, an St. Georg angrenzenden Stadtteil „Hohenfelde“ hätte denen ein Taxifahrer mit bestandener Ortskundeprüfung problemlos mitteilen können). Dieser Charme des Unperfekten konnte nicht verdecken, dass es sich bei „Wundercar“ in Wirklichkeit um ein skrupelloses, von einem knapp halben Dutzend Investmentfirmen getragenes Start-Up handelt, das sein Geschäftsmodell auf der Unerfahrenheit junger Leute aufbaut. Die Geschäftsidee ist so simpel wie rechtswidrig: Jungen Leuten wird eingeredet, sie könnten sich einfach jederzeit in ihr Auto setzen und als „toller Community Fahrer“ in der Freizeit nebenbei durch Personenbeförderung leichtes Geld verdienen. „Als Fahrer lernst Du interessante Menschen kennen und kannst dabei bis zu €20 Trinkgeld erhalten (...) neben der Fahrt von A nach B geht es bei WunderCar um den Kontakt zu tollen und interessanten Menschen aus Deiner Stadt. Wir suchen Fahrer, die ihre Mitfahrer herzlich willkommen heißen und Spaß daran haben, andere Menschen kennenzulernen.“ Verschwiegen wird den uninformierten Interessenten, dass sie, um die von „Wundercar“ per App vermittelten Touren und Personen gegen Geld überhaupt fahren zu dürfen, einen speziellen Führerschein benötigen (den gibt es erst nach bestandenen

Medizinchecks und Ortskundeprüfung). Ferner ein für die gewerbliche Personenbeförderung staatlich konzessioniertes Fahrzeug (jedes Jahr zum TÜV) und für eine solche Tätigkeit notwendige, deutlich teurere KFZ-Versicherung. Das Geschäftmodell aus der Kategorie „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ wird beim Punkt „Bezahlung“ grotesk: Um den Eindruck zu vermeiden, es handele sich um eine vom Gesetzgeber streng reglementierte „gewerbliche Personenbeförderung“, wird nicht von „Fahrtkosten“ und „steuerpflichtigem Einkommen“ gesprochen, sondern durchgehend und strikt euphemistisch von „Trinkgeld“. Das suggeriert nicht nur „Freiwilligkeit“, sondern auch Befreiung von Steuerund Sozialabgaben. Tatsächlich sind Trinkgelder für Angestellte z.B. im Taxigewerbe und in der Gastronmie brutto für netto. Das gilt aber nicht für Selbständige in diesen Branchen - bei einem selbständigem Taxifahrer zählt das Trinkgeld zu dem zu versteuernden Einkommen. Wie ist der Status der „Wundercar“-Fahrer: Selbständig, unselbständig oder gar scheinselbständig? Für letztere Annahme gibt es ein ganz frisches Indiz: In einer internen Email an die „Wundercar“-Fahrer werden „Fahrzeiten Hamburg 12. 18. Mai“ angeboten: „Hallo liebe/r Community Fahrer/in, auch in der kommenden Woche sind wieder Zeiträume auswählbar, zu denen Du als ausgewählter Fahrer/in aktiv sein kannst. Als ausgewählter Fahrer gibt’s du uns im Vorfeld Bescheid, zu welchen Zeiten Du fahren wirst, damit wir besser planen können. Wir versichern Dir für die gewählten Zeiten ein Mindesttrinkgeld von 12,50 Euro (10 Euro ausgezahlt) pro Stunde. Wenn Du zu den Nachteu-


6-7-8/2014 len gehörst, die am Wochenende von 24 bis 3 Uhr als Fahrer unterwegs sind, garantieren wir Dir sogar ein Trinkgeld von insgesamt 50 Euro (40 Euro ausgezahlt).“ Deutlicher kann gar nicht bestätigt werden, dass es sich bei den Tourangeboten von „Wundercar“ um gewerbliche Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (kurz: PBefG) handelt, denn merke: Auch „Nebenerwerb“ zählt zu „gewerblich“. Dass etwas nicht stimmt, nicht stimmen kann mit der Einordnung „Trinkgeld“ für die Fahrkosten und die Einnahmen der „Wundercar“Fahrer, wird jedem, der auch nur zu fünf Minuten fehlerfreiem Googeln in der Lage ist, schnell klar: „Trinkgeld“ ist für Nicht-Angestellte, wie schon oben erwähnt, nicht steuerfrei. Das „Trinkgeld“-Einkommen wäre zu versteuern, und zwar in Ermangelung einer, zumindest auf dem Papier, unselbständigen Tätigkeit („Wundercar“ verlangt von den Fahrern keine Arbeitspapiere). Entweder ist ein nicht-Unselbständiger ein „Selbständiger“, dann ist auch „Trinkgeld“ steuerpflichtiges Einkommen. Oder er ist weder unselbständig noch Selbständiger dann Scheinselbständiger? Das wird „Wundercar“ selbstredend von sich weisen - die Fahrer werden weder als „Angestellte“ noch als „Scheinselbständige“ angesehen werden. Bleibt der Status „selbständig“, und da wird es gefährlich, denn es drohen neben der Steuerpflicht für das „Trinkgeld“ weitere rechtliche Fallen: Wenn ein Selbständiger nicht zu der raren Gruppe „freier Berufe“ wie Ärzte und Architekten gehört, benötigt er für seine Tätigkeit, selbst nebenberuflich, eine Gewerbeanmeldung. Spätestens hier wäre, bei korrekter Angabe des Gewerbes „Personenbeförderung“, Schluss mit dem Spuk, denn eine solche Gewerbeanmeldung wird nur erteilt, wenn der Betreffende die für sein Tun zwingenden Voraussetzungen erfüllt, welche sich aus dem PBefG, der BOKraft, der (Hamburger) Taxiordnung und weiterer Vorschriften ergeben, z.B. eine Konzssion für einen „Mietwagen“ oder ein „Taxi“ zu haben.

Selbständig, unselbständig, scheinselbständig? Eine Einordnung, die insbesondere den Mitarbeitern von Krankenkassen und „Berufsgenossenschaft Verkehr“ bei den „Wundercar“-Fahrern demnächst noch Freude bereiten wird. Die Freude werden sie sich mit Mitarbeitern des Finanzamtes teilen. Die werden zu prüfen haben, ob bei den Fahrerabrechnungen die bei „gewerblicher Personenbeförderung“ anfallende Mehrwertsteuer auch korrekt ans Finanzamt abgeführt wurde. Schon so manchem Geschäftsmann, der geltendes Recht als für sein Geschäft irrelevant einstufte, also die lange Reihe von Al Capone bis Uli Hoeneß, wurde das Steuerrecht zur überraschenden und nachhaltigen Fußangel. Dass die Kategorisierung „Trinkgeld“ nicht passt, weil dem eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus 2008 entgegen steht, ist eines der Ungereimtheiten, die sich Gründer und Geschäftsführer Gunnar Froh ankreiden lassen muss. In der Entscheidung der höchsten Finanzrichter wurde geurteilt über Trinkgeldeinnahmen von Mitarbeitern eines Spielcasinos (AZ: VI R 49/06, BStBl 2009 Seite 82). Weil denen die direkte Annahme von Trinkgeldern gesetzlich untersagt ist, zahlen die Besucher am Roulettetisch das Trinkgeld in den „Tronc“, eine vom Arbeitgeber verwalteten Trinkgeldkasse. Später werden dann die Tronc-Gelder vom Arbeitgeber auf die Angestellten verteilt. Tenor des Urteils des Bundesfinanzhofs: Diese Zahlungen sind kein steuerfreies Trinkgeld, sondern steuerpflichtiges Einkommen. Es fehle diesen Zahlungen die unmittelbare Zuwendung eines Kunden direkt an den, der durch das Trinkgeld belohnt werden soll. Auf eine Ausnahme von dieser Regel, wenn sich mehrere Mitarbeiter eine Trinkgeldkasse teilen, kann sich „Wundercar“ nicht berufen, denn tatsächlich zieht die Firma erst einmal 100% des „Trinkgeldes“ ein vom Konto des Fahrkunden, was für sich schon gegen die Einordnung als „Trinkgeld“ spricht. Von dieser

bargeldlosen Vereinnahmung des faktischen Fahrpreises, dessen Wert die Wundercar-App am Ende der Tour automatisch ausrechnet, zieht sich „Wundercar“ erst einmal unverschämte 20% Provision ab und zahlt später die restlichen 80% an die „Wundercar“-Fahrer aus. Nun könnte man argumentieren, dass schon die zentrale Vereinnahmung von „Trinkgeldern“ auf eine Arbeitgeber-Funktion von „Wundercar“ gegenüber den Fahrern hindeutet. Aber auch wenn die Fahrer, zumindest auf dem Papier, keine Angestellten von „Wundercar“ sind, so fehlt bei solchem „Trinkgeld“ die „Unmittelbarkeit“. Festzuhalten bleibt, dass bei der „Wundercar“-Masche jener Leitsatz des Finanzhofes erfüllt wird, welcher besagt, dass es sich bei solchen „Trinkgeld“-Zahlungen“ durch die zentrale Vereinnahmung und Verteilung tatsächlich um steuerpflichtiges Einkommen handelt. Auf jeden Fall bleiben diese Zahlungen und die ihnen zugrunde liegenden Fahrten gemäß deutschen Rechts zehn Jahre in der Buchhaltung von „Wundercar“ archiviert und freuen sich dort auf jeden zur Prüfung Berechtigten: Finanzamt, Berufgenossenschaft, Verkehrsgewerbeaufsicht in der Hamburger „Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation“, Steuerfahndung. Darüber wurden bei dem Grillfest die anwesenden „Wundercar“-Fahrer in einem Flugblatt (angucken als PDF) der Hamburger Taxenverbände informiert. Unter der groß gedruckten Überschrift „Liebe WundercarFahrer, wussten Sie, dass Ihr Tun strafbar ist“ wurde die zweifelsfreie Rechtslage zum Thema „gewerbliche Personenbeförderung“ in leicht verständlichen Worten erläutert. Was den Geschäftsführer Gunnar Froh ganz unfroh machte: Erst ging er den Flugblattverteiler und Autor dieser Zeilen in überraschender Rangellaune mehr als einmal persönlich an, versuchte dabei, sich der ihm unpassend erscheinenen Flugblätter zu bemächtigen (wer die kräftige Statur des Autors kennt, weiß, dass solche Attacken nicht immer zielführend sind), kündigte in omni-

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6-7-8/2014 potenter Manier an, die Flugblätter wieder einsammeln zu wollen (ein interessantes Menschenbild hat der Herr von seinen angeblichen „Vertragspartnern“), um schließlich allerlei teils infantile, teils pubertäre Drohungen auszustoßen. Gefehlt hätte nur noch, dass er seinen mitgebrachten kräftigen Hund zum Einsatz gebracht hätte. Was dem Mann völlig entgangen war: Sein Grillfest fand auf einer öffentlichen Grünanlage statt, wo ihm aber so jegliches Hausrecht fehlte. Ein Fehler, den er vermutlich nicht noch einmal begehen wird. Die Aufklärung über die rechtlichen Gefahren, welche das Geschäftsmodell von „Wundercar“ für die HobbyTaxifahrer bedeutet, ist bei einigen der Besucher der „WunderSommerParty“ offensichtlich angekommen. Manche lasen die Informationen vor Ort durch, z.B. die die glasklare und humorlose Ansage in § 61 Absatz 2 des PBefG: „Wer Personen im Straßenverkehr ohne die erforderliche Genehmigung (…) befördert, dem drohen Geldbußen bis zu zwanzigtausend Euro“. Andere steckten sich das Blatt für eine spätere Lektüre ein. Auch die vom Autor mit kräf-

tiger Stimme vorgetragenen Erläuterungen, bei dem Geschäftsmodell von „Wundercar“ gäbe es „Züge von Organisierter Kriminalität“ und die anwesenden jungen Leute hätten doch noch „ihr Leben vor sich, welches sie nicht mit einem langen Vorstrafenregister“ versauen sollten, verhallten nicht ungehört. Wer allerdings nicht hören oder verstehen will, der darf sich schon in Kürze auf Post freuen. Eine mittlerweile begonnene Serie an Testfahrten wird in Abmahnungen, Unterlassungserklärungen (alles kostenpflichtig vom Anwalt) sowie Bußgeldern gegen die „Community Fahrer „ münden, die gegen Entgeld Personen befördern. Nach einer Reihe von solchen festgestellten Rechtsverstößen wird dann, als zweiter Akt, der direkte juristische Angriff auf „Wundercar“ gestartet. „Störerhaftung“ heißt der Tatbestand, mit welchem „Wundercar“ das bisherige Geschäftsmodell untersagt werden soll. „Störerhaftung“ meint, kurz und einfach, dass der Betreiber einer Internet-Plattform, bei wiederholt festgestellten Rechtsverstößen seiner Nutzer, zu einem höhreren Kontrollaufwand gezwungen werden kann. Muss

„Wundercar“ erst einmal die Fahrer auf einen „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ prüfen und die eingesetzten Fahrzeuge auf eine Konzession, bricht das Geschäftsmodell von „Wundercar“ zusammen, das in seiner jetzigen Form eine Menge Potential für Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Erschleichung von Sozialhilfe-Geldern bietet. Dass sich organisierte Taxifahrer eine solche illegale und unfaire Konkurrenz („Wundercar“-Slogan: „Einfach wie ein Taxi, zum halben Preis!“) nicht bieten lassen, scheinen Gunnar Froh und seine Investoren nicht ausreichend bedacht zu haben. Nun bekommen Froh, sein junges Team und die „Wundercar“-Fahrer den Gegenwind, den man sich mit solcher Ignoranz von Recht und Gesetz redlich erworben hat. Nur der Hund von Gunnar Froh wird sich freuen, wenn sein Herrchen demnächst wieder viel Zeit für lange Spaziergänge haben wird. Der Beginn einer Wundervollen Freundschaft? Wenn dann UBER nach Hamburg kommt, treffen wir uns wieder in Rick‘s Café und bitten den Pianisten: „Play it again, Sam“. Die Coolness überlassen wir nicht den Milchbubis.

BZP: Jeder vierte Job geht verloren

Bundesverband rechnet mit deutlich weniger Taxis durch Mindestlohn „Die geplante Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro wird in der Taxi-Branche zur Vernichtung von mindestens 50.000 Jobs führen. Das ist jeder vierte Arbeitsplatz. Es ist absehbar, dass viele Taxi-Unternehmen den erhöhten Stundenlohn ab Januar nicht zahlen können und ihren langjährigen Mitarbeitern schon jetzt kündigen müssen, um arbeitsrechtliche Fristen einzuhalten. Denn während alle anderen Dienstleister die durch den Mindestlohn entstehenden Mehrkosten sofort an die Kunden weiter-

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geben können, ist das für die TaxiBranche nicht möglich! Die Tarife für Beförderungsleistungen werden in einem komplizierten und oft langwierigen Verfahren von der öffentlichen Hand festgelegt.“ Die Formulierung im Gesetzentwurf, wonach „als Folge der Einführung des Mindestlohns ... sich bei vollständiger Überwälzung der Lohn- und Gehaltssteigerungen die Preise für Güter und Dienstleistungen im Jahr 2015 moderat erhöhen....“ könnten, bezeichnete

Müller für die von ihm vertretene Branche als Hohn: „Bei einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro müssen nach Meinung von Gutachtern die Kosten für Taxi-Fahrten bundesdurchschnittlich um 25 Prozent steigen. Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro würde dies eine Steigerung beim Branchen-Jahresumsatz von jetzt rund drei Milliarden Euro um etwa 750 Millionen Euro bedeuten. Damit wären aber nur die Kosten für höhere Löhne abgedeckt, nicht jedoch steigende Preise für Kraftstoff, Versicherungen, Fahrzeuge usw.“


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Bundesverband: Tarifrechner online

Bundesverband stellt Werkzeug für transparente Tarifkalkulation zur Verfügung Bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes müssen die Taxitarife in Deutschland deutlich angehoben werden, um den Unternehmen überhaupt noch ein kostendeckendes Arbeiten zu ermöglichen. Mit viel Interesse wurde deshalb auf der Sitzung des Erweiterten Vorstands in Leipzig am 2.6.2014 sowie bei der öffentlichen Podiumsdiskussion am 3.6.2014 die Vorstellung des BZP-Taxitarifanhebungsrechners verfolgt. Um dem Gewerbe vor Ort (aber z.B. auch den Genehmigungsbehörden!) eine eigenen Tarifkalkulation unter Maßgabe des Mindestlohnes zu ermöglichen, hat der vereidigte und öffentlich bestellte Sachverständige Volker Wilken im Auftrage des BZP ein entsprechendes Tool in Gestalt einer Excel-Kalkulation erstellt. Das Tool enthält drei Bereiche. Auf der 1. Seite der Excel-Tabelle ist eine unveränderbare Musterkalkulation dargestellt, die die notwendige Taxitarifhöhe unter Zugrundelegung eines Musterunternehmens mit einem Fahrer mit €8,50 Stundenverdienst aufzeigt. Die 2. Tabelle erhält eine Kalkulation, die es in einigen Punkten ermöglicht, die Angaben der Musterkalkulation auf Seite 1 mit ortstypischen Daten zu versehen. Dies soll insbesondere auch den Tarifgenehmigungsbehörden die Möglichkeit geben, am besten im Zusammenhang mit dem Gewerbe vor Ort den Tarif zu berechnen, der bei €8,50 pro Stunde notwendig ist. Bei den Feldern Taxitarif-Optionen kann „gespielt“, also beispielsweise die Grundgebühr herabgesetzt werden, um zu sehen, wie sich dadurch der Km-Ansatz erhöht. Die letzte Seite schließlich ist als Leer-Kalkulation bezeichnet, weil sämtliche Felder mit individuellen Eingaben versehen werden können.

Dann kann damit auch der einzelne Unternehmer seine eigene Situation berechnen und herausbekommen, wie hoch seine Kosten pro Fahrt sind und was dies unter Zugrundelegung der sonstigen Betriebsdaten für den Taxitarif bedeuten müsste, um ihm einen kostendeckenden Betrieb zu erlauben.

Die Taxikalkulation ist mit Erläuterungen für die Öffentlichkeit freigegeben, alle Genehmigungsbehörden, Unternehmen und sonstige Interessierte können diesen Taxitarifanhebungsrechner unter der Adresse http://goo.gl/RvzrWm herunterladen.

Unser Mandant hat uns im Rahmen unserer Beratungstätigkeit beauftragt bei der Nachfolgebesetzung

eines/einer Geschäftsführers/- führerin behilflich zu sein. Unser Auftraggeber ist ein bekanntes in Norddeutschland ansässiges Unternehmen im Bereich der Personenbeförderung. Der jetzige Stelleninhaber will sich zum kommenden Jahreswechsel 2014/2015 aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen, möchte Seinen/seine Nachfolger/Nachfolgerin jedoch vertrauensvoll einarbeiten. Der/die Bewerber/- in sollte folgende Anforderungen erfüllen: -

ausreichende Führungserfahrung souveränes und kommunikatives Auftreten Sach- und Fachkunde erwünscht Betriebswirt mit Schwerpunkt Marketing/Transport Erfahrung im Beschwerdemanagement (sensibler Umgang mit Kunden)

Wir freuen uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, die selbstverständlich absolut vertraulich behandelt werden. Bitte teilen Sie uns gleichzeitig Ihre frühestmögliche Eintrittsmöglichkeit, sowie Ihre Gehaltsvorstellung mit.

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BZP: „Müssen Tarifvertragspartner werden“

Nach Scheitern von Abstimmung nun zweiter Anlauf am 3. Juli in Hannover Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Die Mitgliedsorganisationen des BZP haben gegen die Aufnahme von Verhandlungen mit der Gewerkschaft verdi ausgesprochen. Ergebnis dieser Verhandlungen hätte sein können, dass der Mindestlohn im Taxigewerbe nur schrittweise bis 1.1.2017 eingeführt würde. Am 3. Juli wagt der Verband einen weiteren Versuch. Im Interview mit diesem Magazin erklärt der Geschäftsführer des BZP, Thomas Grätz, die Hintergründe.

meinverbindlichkeit zu erklären, was eine der Voraussetzungen des Mindestlohngesetzes für diese eben erklärte Ausnahme ist. Voraussetzung, dass der BZP ein Tarifverhandlungsergebnis abschließen kann, ist seine Tariffähigkeit. Dafür hätte er in seiner Satzung seine Zuständigkeit ausdrücklich auch auf sozialpolitische Fragestellungen ergänzen müssen. Für diese Satzungsänderung ist zwar eine Mehrheit, aber nicht die notwendige Mehrheit von 3/4 der Mitgliederstimmen erreicht worden. Allerdings ist nun eine größere Anzahl von Mitgliedern schon in Leipzig, aber auch direkt danach

mit der Bitte ein BZP herangetreten, noch einmal einen 2. Versuch zu unternehmen. Der BZP-Vorstand hat diesen Anregungen entsprochen und nunmehr wird am 3. Juli eine außerordentliche Mitgliederversammlung die Thematik erneut behandeln. Hallo TAXI: Welche Optionen hätte sich der BZP mit einem entsprechend Mandat zur Tarifverhandlungen erhofft? Thomas Grätz: Mit einem Mandat zu Tarifverhandlungen wäre eine Tarifkommission zu Tarifverhandlungen beauftragt worden. Ohne hier

Thomas Grätz: Das Mindestlohngesetz führt grundsätzlich am 01.01.2015 den Mindestlohn von €8,50 brutto pro Stunde ein. Das Gesetz enthält aber auch die Möglichkeit, das zu diesem Zeitpunkt bestehende Tarifverträge mit bundesweiter Geltung erst ab 01.01.2017 die gesetzliche Mindestlohnhöhe erreichen müssen. Der BZP-Vorstand ist im März von einem Querschnittsausschuss beauftragt worden, diese Option „Tarifvertrag“ anzugehen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat nach entsprechenden Vorsondierungen ihre Bereitschaft erklärt, Tarifverhandlungen nur mit dem BZP als bundesweite Interessenvertretung einzugehen, dass Bundesminister für Arbeit und Soziales hat gleichfalls dem BZP seine Bereitschaft erklärt, in schnellstmöglicher Zeit und großem Wohlwollen bei der Prüfung Allge-

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Foto: Jan Cassalette

Hallo TAXI: Welche Auswirkung hat das Abstimmungsergebnis der letzten Mitgliederversammlung auf die Einführung des Mindestlohnes im Taxigewerbe?

Thomas Grätz, Geschäftsführer des BZP


6-7-8/2014 eine Ergebnis voraussagen zu können, kann unsererseits festgehalten werden, dass Verdi in den Vorsondierungen durchaus Übereinstimmung mit dem BZP-Ziel, den gesetzlichen Mindestlohn in 2-3 Stufen bis 2017 zu erreichen, hat durchblicken lassen. Dies wiederum hätte uns – ein insgesamt dann passendes Tarifpaket vorausgesetzt, über das die tariffähigen Mitgliedsorganisationen entschieden hätten - in die Lage gesetzt, die notwendigen TaxitarifErhöhungen ebenfalls mehrstufig durchzuführen, so dass die ganz großen Verwerfungen nach unserer Ansicht hätten vermieden werden können. Hallo TAXI: Welche Urlaubs- und Krankengeldregelungen gelten nun ab dem 1.1.2015?

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Thomas Grätz: Das Mindestlohngesetz enthält keine Änderungen bei den Urlaubs-und Krankengeldregelungen. Damit gelten die arbeitsvertraglich zwischen Taxiunternehmer und seinem Fahrpersonal vereinbarten Regelungen, oder aber die gesetzlichen Mindestvorschriften.

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Tel. 0331 / 55 04 190

14478 Potsdam,

Fax 0331 / 55 04 189

Zum Jagenstein 1 Email taxicom@t-online.de

Hallo TAXI: Welchen Rat hat der BZP für die Mitgliedsorganisationen, wie können, außer durch Tariferhöhungen, Rahmenbedingungen geschaffen werden die die Zahlung des Mindestlohnes ermöglicht / erleichtert? Thomas Grätz: Ich habe ebenso wie der Präsident Michael Müller oder andere Mitglieder des BZP-Vorstandes schon in diversen Versammlungen den Unternehmern den Rat gegeben, dass viele unternehmerischer handeln müssen. Dies beinhaltet, dass nicht jedes Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt draußen sein muss, das beinhaltet aber auch, mit großem Ernst zu prüfen, ob der Einsatz des Fahrpersonals und die daraus entstehenden Kosten auch durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind. Sofern dies nicht so ist, darf der Unternehmer auch nicht davor Halt machen, personelle Entscheidungen, so schwer dies im Einzelfall persönlich auch fallen mag, zu treffen.

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Garant für Ehrlichkeit

Nach dem Mindestlohn ist vor dem Fiskaltaxameter / Dirk Ritter im Interview Von Wiebke Gloe-Carstensen (wiebke.gloe-carstensen@ hallo-taxi.de) Mit dem Fiskaltaxameter seien Taxiunternehmen über jeden Verdacht der Einnahmenverkürzung erhaben. Die unter der Leitung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) entwickelte Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme (INSIKA) gilt als manipulationssicher und wird seit Ende 2012 mit über 2,2 Millionen Euro von der Stadt Hamburg bezuschusst. Das System wurde bereits in mehr als 1.500 Taxen der Hansestadt verbaut – bis zur Jahresmitte soll die 2.000er-Marke erreicht sein. Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zeigt sich hochzufrieden mit dieser Entwicklung. Im Interview berichtet Dirk Ritter von der Verkehrsgewerbeaufsicht der BWVI. Hallo TAXI: Worin liegt für Taxiunternehmer der Vorteil von INSIKA? Dirk Ritter: Taxiunternehmen erhalten detaillierte Aufzeichnungen über den Einsatz der Taxen. Umsätze, Kilometerlaufleistungen und Schichtzeiten stehen in Echtzeit zur Verfügung und können automatisiert in die eigene Buchführung übertragen werden. Gegenüber Steuer- und Genehmigungsbehörden können die eigenen Betriebsdaten belastbar vorgelegt werden; Schätzungen oder In-Frage-Stellen der Betriebsergebnisse sollte es nicht mehr geben. Übergeordnet wird das Gewerbe vom „Schmuddelimage“ und unfairen Wettbewerbern befreit,

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ein Vorteil für jeden professionellen Taxibetrieb.

ten die Datenabrechnungen von INSIKA?

Hallo TAXI: Wann soll das Fiskaltaxameter Pflicht werden?

Dirk Ritter: Die Entgegennahme, Speicherung und Bereitstellung der Daten erfolgt durch private Dienstleister. In der Regel ist nach Taxe zu zahlen und der Preis richtet sich nach dem Leistungsumfang. Das reine Datenhosting soll es bereits ab unter 10 Euro im Monat geben.

Dirk Ritter: Das Bundesfinanzministerium hat mit Rundschreiben vom 26. November 2010 erklärt, dass alle steuerlich relevanten Einzeldaten unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden müssen. Ist die komplette Speicherung dieser Daten im Gerät nicht möglich, dann müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden. Der Einsatz von Taxametern, die diese Anforderungen nicht erfüllen, wird längstens bis zum 31. Dezember 2016 nicht beanstandet. Das INSIKA-Signaturverfahren und die Geräte sorgen dafür, dass die Daten über die vorhandenen Schnittstellen unveränderbar, auswertbar und vollständig aufbewahrt werden.

Hallo TAXI: Hat sich der Einsatz von über 1.500 Fiskaltaxametern in Hamburg bereits steuerlich bemerkbar gemacht? Dirk Ritter: Mittlerweile sind bereits über 1.600 Fahrzeuge ausgestattet, bis zum Sommer rechnen wir mit 2.000, das wären 60 % der Hamburger Taxen. Im Zusammen-

Hallo TAXI: Was kostet der Um- bzw. Neueinbau eines Fiskaltaxameters und was steuert die Stadt Hamburg an Subventionen hinzu? Dirk Ritter: Die Gesamtkosten liegen je nach Taxameter zwischen 1.200 und 1.800 Euro. Bis zum 31.03.14 übernimmt die Stadt 1.500 Euro, ab dem 01.04. bis 30.11.14 immerhin noch 1.000 Euro. Hallo TAXI: Was kos-

Dirk Ritter


6-7-8/2014 hang mit der konsequenten Prüfung des Berufszugangs (sog. „Hamburger Modell“) sind erhebliche Steigerungen der Umsatzangaben festzustellen. Gegenüber den Jahren 2004/2005 gab es ein Plus von rd. 50 %, erste Auswertungen der Fiskaltaxameterdaten zeigen nochmalige Steigerungen von rd. 10 %. Hallo TAXI: Wird das Hamburger Modell auf andere Bundesländer übertragen bzw. dort bereits angewendet? Dirk Ritter: Wir stehen bisher lediglich im engeren Austausch mit der Berliner Genehmigungsbehörde und mehreren Industrie- und Handelskammern.

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Hallo TAXI: Dürfen Taxiunternehmen, die INSIKA nutzen, mit einer geringeren Quote an Außenprüfungen rechnen? Dirk Ritter: Hamburger Taxen mit der Geräteausstattung werden nicht mehr auf der Straße geprüft, wenn der Prüfschwerpunkt auf dem Auslesen des Taxameters und Tachometers liegt. Die Unternehmen zahlen in den Genehmigungsverfahren wegen des geringeren Prüfaufwands auch rund 1/3 weniger Gebühren. Der Schwerpunkt der Betriebsprüfungen wird eindeutig bei den Unternehmen liegen, die keine gesicherten Betriebsdaten vorlegen können. Hallo TAXI: In welchem Zusammenhang stehen INSIKA und Taxikonzessionen? Dirk Ritter: INSIKA steht eher im Zusammenhang mit der Prüfung der Berufszugangsvoraussetzungen, nämlich der steuerlichen und sozialrechtlichen Zuverlässigkeit. Eine wirkliche Prüfung ist nur dann möglich, wenn die „echten“ Betriebsdaten vorliegen, alles andere ist häufig Kaffeesatzleserei. Wenn festgestellt wird, dass Unternehmen falsche oder unplausible Angaben machen und dadurch Konzessionen nicht wieder erteilt werden, dann hat das auch Auswirkungen auf die Anzahl der Konzessionen.

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Der MercedesSommer

Noch nie war das TAXI-Angebot von Mercedes-Benz so groß wie jetzt Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) C-Klasse, C-Klasse T-Modell, Citan und V-Klasse, auf Wunsch auch die neue S-Klasse. Die B-Klasse und die E-Klasse sowie das E-Klasse T-Modell sowieso: Noch nie war das Angebot an Taxis von Mercedes-Benz so groß wie heute. Dieser Taxisommer steht unter einem guten Stern.

Fotos: Jan Cassalette

Das neue C-Klasse TAXI Die C-Klasse als Limousine und als T-Modell (wie Mercedes die Kombis traditionell nennt) wurde eine ganze Baureihe (interne Bezeichnung W204 bzw. S204 für das T-Modell) nicht ab Werk als Taxi angeboten. Das ändert sich mit der Neuen. Die Limousine der Baureihe W205, die am 15. März Marktpremiere feierte, ist ab sofort auch als „Das Taxi“ bestellbar. Die C-Klasse Limousine ist als „Das Taxi“ in der Motorisierung C 220

Links: Die neue C-Klasse Limousine Unten: So könnte das neue, zentrale Display der C-Klasse Taxiapps darstellen

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6-7-8/2014 BlueTEC erhältlich, ab der zweiten Jahreshälfte 2014 wird das Angebot um den C 200 BlueTEC erweitert. Die Motoren sind mit ECO Start-Stopp-Funktion ausgerüstet und erfüllen bereits die Euro-6-Abgasnorm. Das Sondermodell „Das Taxi“ ist mit einer umfangreichen, speziell auf die Anforderungen im Taxieinsatz abgestimmten Ausstattung ausgerüstet. Über das Modell „Das Taxi“ hinaus sind natürlich auch taxi- und mietwagenspezifische Individualausstattungen für andere Motorisierungen der neuen Mercedes-Benz C-Klasse verfügbar. Der Kaufpreis für die C-Klasse Limousine „Das Taxi“ beträgt 28.900 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und ist nicht verwerterrabattfähig. Das neue, große Display auf dem Armaturenbrett der C-Klasse Limousine und des T-Modells über der Mittelkonsole ist die auffälligste, taxirelevante Entwicklung der neuen C-Klasse. Denn auf dieses Display lassen sich in Zukunft Taxi-Apps projizieren, die bisher z.B. auf einem iPhone liefen. Sogar die Touch-Funktion des C-Klassen-Displays wird auf das iPhone mit dieser „CarPlay“ genannten Funktion zurückgespielt, so dass sich angepasste Apps wie gewohnt weiternutzen lassen. Vermittlungssysteme wie myTaxi muten damit an wie ein eingebautes Datenfunkdisplay, nur hochaufgelöst und in brillianter Farbe. Und mit einem Spiegeltaxameter wäre die neue CKlasse das erste Mercedes-Taxi, dass vollständig ohne sichtbare Einbau-

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6-7-8/2014 ten wie Datenfunkdisplay oder externes Taxameter auskäme. Carplay soll noch dieses Jahr für C-Klasse und C-Klasse T-Modell verfügbar sein und setzt ein iPhone ab Modell „5“ voraus.

Foto: Mercedes-Benz

Mit einem Bluetooth-fähigen Mobiltelefon mit Datenoption ist bereits das serienmäßige Audiosystem Audio 20 internetfähig. Damit ist freies Internetsurfen bei Fahrzeugstillstand möglich. Während der Fahrt können in Verbindung mit dem optionalen COMAND Online Mercedes‑Benz Apps wie Wetter, Google Lokale Suche mit StreetView, Ziel-/ Routen-Download und Facebook genutzt werden. Neu ist ein kleiner Dieselmotor mit 1,6 Litern Hubraum. Der einstufig aufgeladene Vierzylinder schöpft aus 1598 Kubikzentimetern Hubraum je nach Auslegung 85 oder 100 kW (115 oder 136 PS) und stellt ein Nenndrehmoment von 280 bis zu 320 Nm zur Verfügung. Zusätzlich bietet Mercedes-Benz wie bereits in der S- und E-Klasse einen Dieselmotor kombiniert mit einem Hybridmodul an. Der C 300 BlueTEC HYBRID mit Vierzylinder-Dieselmotor und einer kompakten E-Maschine leistet 150 + 20 kW (204 + 27 PS) und begnügt sich mit 3,6 Litern Dieselkraftstoff kombiniert nach NEFZ. Ein weiteres Hybrid-Modell, das später folgen soll, wird über Plug-InTechnik verfügen.

Das neue C-Klasse T-Modell TAXI Auf der diesjährigen Automesse AMI in Leipzig stellte Mercedes-Benz außerdem das neue C-Klasse T-Modell als „Das Taxi“ in der Motorisierung C 220 BlueTEC vor. Dieser Motor ist mit ECO Start-Stopp-Funktion ausgerüstet und erfüllt auch die Euro6-Abgasnorm. Das neue T-Modell der C-Klasse hat in seinen Abmessungen deutlich zugelegt. Bei 80 Millimeter mehr Radstand (2840 Millimeter) gegenüber dem Vorgänger wuchsen die Fahrzeuglänge um 96 Millimeter auf 4702 Millimeter und die Fahrzeugbreite um 40 Millimeter auf 1810 Millimeter. Der daraus resultierende Raumgewinn kommt mit 45 Millimeter größerer Beinfreiheit vor allem den Fondpassagieren zugute. Auch der Schulterraum, die Ellenbogen- und die Kopffreiheit übertreffen die Maße des Vorgängers. Der Wachstumsschub bezieht auch den Laderaum ein. Das Heck des neuen C-Klasse T-Modells birgt eine maximale Ladekapazität von 1510 Litern. Es übertrifft damit die seines Vorgängers um zehn Liter. Das Laderaumvolumen hinter den Fondsitzen wuchs um fünf Liter auf 490 Liter. Die Rückbank ist nun im Verhältnis

40 : 20 : 40 geteilt statt 60 : 40 beim Vorgänger. Damit bieten sich vielfältige Möglichkeiten, den Innenraum als Fünf-, Vier-, Drei- oder Zweisitzer zu nutzen. Der Ladekomfort lässt sich durch die elektrische EASYPACK Heckklappe oder das erhältliche System HANDS-FREE ACCESS (beides optional) steigern. Damit lässt sich die Heckklappe freihändig und berührungslos öffnen und schließen. Dazu genügt eine Fußbewegung im Bereich des hinteren Stoßfängers. Serienmäßig ist der COLLISION PREVENTION ASSIST PLUS. Er verfügt neben dem adaptiven BremsAssistenten, der bereits ab 7 km/h Schutz vor Kollisionen bietet, über eine zusätzliche Funktion: Bei anhaltender Kollisionsgefahr und ausbleibender Fahrerreaktion kann das System bis zu Geschwindigkeiten von 105 km/h (in Verbindung mit DISTRONIC PLUS bis 200 km/h) auch eine autonome Bremsung durchführen und so die Unfallschwere mit langsamer fahrenden oder anhaltenden Fahrzeugen verringern. Bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h bremst das System auch auf stehende Fahrzeuge und kann bis 40 km/h Auffahrunfälle vermeiden. Mit dem neuen C-Klasse T-Modell führt Mercedes-Benz unter der Bezeichnung „Mercedes connect me“ ein neues Paket von Service-Diensten ein. Über ein im Fahrzeug integriertes KOM-Modul mit eigener SIMKarte ist es möglich, die Dienste von

Das Citan Taxi (links) sowie das Taxi des C-Klasse T-Modell wurden auf der Automobil International in Leipzig vorgestellt

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6-7-8/2014 „Mercedes connect me“ zu nutzen. Zum verfügbaren Service zählen zum Beispiel Unfall-, Wartungs- und Pannenmanagement. Ebenso können sich Kunden überall und jederzeit via „connect.mercedes.me“ mit ihrem Fahrzeug verbinden und beispielsweise abfragen, wie voll der Tank ist oder die Standheizung von überall aus starten, stoppen oder programmieren.

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Neues auch vom E-Klasse TAXI Das traditionell erfolgreiche Taximodell der E-Klasse wird nun um eine Motorisierung erweitert. Neben dem E 200 CDI „Das Taxi“ ist auch der E 220 CDI als Taximodell erhältlich – sowohl als Limousine als auch als T-Modell. MercedesBenz kommt damit dem Wunsch gerade vieler Einwagen-Unternehmer nach, die ihr Taxi selbst lenken und oftmals eine etwas stärkere Motorisierung bevorzugen. Die Kaufpreise für die E-Klasse „Das Taxi“ 220 CDI betragen 31.100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für die Limousine, 33.100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für das T-Modell und sind nicht verwerterrabattfähig. Bestellbar ist die E-Klasse E 220 CDI als Taximodell ab sofort.

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Citan-Taxi in XXL

Solider Praktiker nun in besonders langer, 7-sitziger Taxiausführung lieferbar Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Der Citan führte bisher im Taxigewerbe eher ein Nischendasein. Mit einer neuen, extralangen Modellvariante schließt Daimler eine Lücke, mit der das günstigste aller Mercedes-Taxis mehr Freunde finden dürfte.

der mittleren Sitzreihe bequem zu­ gänglich. Den Fondpassagieren in der hinteren Reihe stehen außerdem Ablagen in den Seitenverkleidungen zur Verfügung. Je nach Position der Einzelsitze fasst der Laderaum da­ hinter zwischen 300 und 400 l Gepäck. Werden die Sitze der dritten Reihe mit wenigen Handgriffen ausgebaut, wächst der Frachtraum des Citan auf 2200 l. Klappt man zusätzlich die mittlere Dreier-Sitzbank um, stehen sogar 3500 l Stauraum zur Verfügung. Der Citan mit Taxiausstattung war mit der Motorisierung als Citan 111 CDI (81 kW/110 PS) bereits beim Taxitag auf der AMI in Leipzig zu sehen. Die Taxiausstattung stammt vom Aufbauhersteller „Intax“ und umfasst eine speziell auf die Anforderungen aller gängigen TaxiEinbaugeräte abgestimmte Ausstattung.

Foto: Mercedes-Benz

Denn der Mercedes-Benz Citan Kombi Extralang als Siebensitzer eignet sich besonders für den Ta-

xieinsatz: Als flexibler und effizienter Lastesel erfüllt der Citan gerade auch Wünsche des Gewerbes. Seine Basis ist die extralange Ausführung (Länge 4705 mm) des Citan mit 2,2 t zulässigem Gesamtgewicht. Die neue dritte Sitzreihe im Citan setzt sich aus zwei Einzelsitzen zusammen. Sie sind unabhängig voneinander in Längsrichtung um 130 mm verschiebbar und können ganz nach Bedarf einzeln umgeklappt und ausgebaut werden. Die vollwertigen Einzelsitze eignen sich auch für erwachsene Fahrgäste. Die Plätze sind nach Umklappen der Sitze in

Die neue Modellvariante steht in zwei Motorisierungs­stufen als Citan 109 CDI (Leistung 66 kW/90 PS) sowie als Citan 111 CDI (81 kW/110 PS) zur Verfügung und ist ab sofort im Handel erhältlich. Der Grundpreis beläuft sich auf 19.400 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Oben links: Der Citan ist auch als rollstuhlgerechtes Taxi erhältlich. Unten links: Der neue Citan Extralang. Unten: In allen Reihen Platz für Gäste

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Anschnallpflicht auch im Taxi Dem Bundesverband BZP ist der Entwurf aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu einer Novelle der Straßenverkehrsordnung vorgelegt worden, mit der neben der Einführung einer EU-Regelung für verbesserte Kinderrückhalteeinrichtungen auch die lange vom BZP, aber auch der Berufsgenossenschaft Verkehr und dem Deutschem Verkehrssicherheitsrat geforderte Abschaffung der Ausnahmeregelung für Taxi- oder Mietwagenfahrer, sich während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen zu müssen, abgeschafft wird. Die Streichung des § 21 a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 StVO wird wie folgt begründet: „Bisher müssen sich Personen, die ein Taxi oder einen Mietwagen führen, während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen. Diese Ausnahmemöglichkeit wurde in den siebziger Jahren eingeführt und basierte auf gewaltigen Übergriffen auf Taxen- und Mietwagenfahrer/innen bei der Fahrgastbeförderung.“ Durch verschiedene Verbände wurde vorgetragen, dass mittlerweile die Zahl der Verkehrsunfälle eine weitaus größere Gefahr darstelle als die Gefahr durch Überfälle. Aus Verkehrssicherheitsgründen wird deshalb die bisherige Ausnahmemöglichkeit für Taxi- und Mietwagenfahrer/innen, sich während der Fahrt nicht anschnallen zu müssen, nicht mehr als sinnvoll angesehen und abgeschafft. Damit müssen sich auch Taxi- und Mietwagenfahrer/innen stets anschnallen. Die EU-Kommission wurde bereits über diese Absicht, die Ausnahme im deutschen Recht abzuschaffen, informiert“. Der BZP begrüßt die bevorstehende Umsetzung seiner langjährigen Forderung außerordentlich, dankt den Mitstreitern BG Verkehr und DVR und wird sofort über den Zeitpunkt informieren, wann diese Regelung wirksam wird.

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Die neue V-Klasse PKW im Großraumkleid Mehr Daimler-Taxi geht nicht - V-Klasse ersetzt den Viano

Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de)

Völlig neu - das ist der erste Eindruck, den die Redaktion dieses Magazins von der neuen V-Klasse gewonnen hat. Vor allem das Interieur wurde komplett neu (und äußerst

Zur Markteinführung startet die neue V-Klasse mit einem 2,1-LiterVierzylinder-Turbodiesel mit zweistufiger Aufladung, der sich unter

Foto: Jan Cassalette / Mercedes-Benz

Eine neue Baureihe ist die V-Klasse nicht. Mercedes-Benz nannte die Vorgänger der erfolgreichen Großraumlimousine nur anders, nämlich Vito und Viano. Den Vito wird es als PKW-Variante des Nutzfahrzeuges weiterhin geben. Die V-Klasse ersetzt jedoch den waschechten Personenwagen Viano und ist als Taxi besonders für den Hotel- und Flughafen-Shuttle-Verkehr geeignet.

taxitauglich) gestaltet, man gewinnt sofort den Eindruck in einem „echten“ PKW zu sitzen, und nicht in einer klassischen Großraumlimousine, wozu man den Viano zählen kann. Fahrkomfort und Materialien,

Unten: Das neue V-Klasse Taxi am Halteplatz Westerland Rechts: Eher ein riesiger PKW als eine klassische Großraumlimousine

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anderem im E-Klasse-Taxi bewährt hat und für die Großraumlimousine gezielt weiterentwickelt wurde. Er ist in drei Leistungsstufen erhältlich: Der V 200 CDI entwickelt 100 kW (136 PS) und ein maximales Drehmoment von 330 Newtonmetern. Der V 220 CDI mobilisiert 120 kW (163 PS) und 380 Newtonmeter. Das sind jeweils 20 Newtonmeter mehr als im Vorgänger – bei rund


6-7-8/2014 zwei Litern (!) weniger Kraftstoffverbrauch. Mit einem Verbrauch ab 5,7 Litern pro 100 Kilometer und einem CO2-Ausstoß von 149 Gramm pro Kilometer nimmt der V 220 CDI eine absolute Spitzenstellung im Segment ein. Das Niveau von Geräuschen und spürbaren Schwingungen trägt ganz wesent­ lich zum Wohlfühlen in einem Automobil bei. Experten fassen dies unter dem Begriff NVH zusammen: Noise, Vibration, Harshness (Geräusch, Vibration, Rau­ heit). Durch neue Bauteilkonzepte und umfassende Däm­mungen bietet die V-Klasse ihren Passagieren das niedrigste Geräuschniveau im Segment. Der Innengeräuschpegel konnte gegenüber dem Vorgängermodell fast halbiert werden. In Kombination mit dem Burmester Surround-Soundsystem mit 16 Hochleistungslautsprechern bietet das COMAND Online eine technisch gestützte Sprachverstärkung von vorn nach hinten. Ein Mikrofon in der Dachbedieneinheit überträgt bei Bedarf zur besseren Verständigung die Gespräche von Fahrer und Beifahrer auf die hinteren Lautsprecher. Möchten Fahrgäste während der Fahrt etwas über eine Sehenswürdigkeit erfahren, so kostet es keine große Mühe mehr, auch die Fahrgäste in der zweiten Reihe mit Sach- und Fachkenntnis zu beeindrucken. Zum einfachen Be- und Entladen wartet die V-Klasse mit einer im Segment der Großraumlimousinen einzigartigen Neuheit auf – der separat zu öffnenden Heckscheibe, die am oberen Heckklappenrahmen angeschlagen ist. Sie lässt sich unabhängig von der Heckklappe öffnen und schließen. Dies erleichtert das Be- und Entladen gleich in doppelter Hinsicht: Zum einen entsteht eine zweite Ladeebene. Zum anderen kann auf das Öffnen der großen Heckklappe verzichtet werden. Die neue V-Klasse ist ab sofort als V 200 CDI mit 6-Gang-Schaltgetriebe für €36.050 erhältlich. Eine 7-Gang-Automatik kostet €2.100 Aufpreis. Die V-Klasse 250 CDI BlueTEC kostet €41.330 (alle Preise zzgl. MwSt.), die Automatik ist dann bereits inklusive.

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S ist angerichtet Das beste Taxi der Welt Die neue S-Klasse im Hallo-TAXI-Test

Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Die S-Klasse. Synonym für automobile Luxusklasse, kam das Flaggschiff von Mercedes-Benz in homöopathischen Dosen immer auch im Taxigewerbe vor. In Zeiten erstarkender Mietwagenkonkurrenz wie Blacklane oder Uber, für die die S-Klasse zum Standard gehört, muss das Taxigewerbe vielerorts jedoch eine Lücke im Angebot schließen. Ausgerechnet der Mindestlohn könnte Steigbügelhalter einer neuen Dienstleistungsqualität im Taxigewerbe werden. Sollte es tatsächlich wie vielerorts vermutet zu einer deutlichen Reduzierung des Taxiangebotes kommen, bliebe für jeden Einzelnen ein größeres Stück vom Kuchen. Doch während Mitbewerber immer häufiger versuchen sich auch qualitativ vom Taxigewerbe anzugrenzen und auf Phaeton, 7er BMW oder eben die S-Klasse setzen, ist häufig die E-Klasse das höchste der Gefühle im Taxigewerbe. Zugegeben, mit genau 68.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer ruft MercedesBenz für die neue S-Klasse einen im Vergleich zum E-Klassen-TAXI mehr als doppelt so hohen Preis auf. Doch dafür bekommt der Unternehmer: Das beste Taxi der Welt. Die neue SKlasse ist in taxirelevanten Disziplinen wie Laufruhe, Sparsamkeit oder Platzangebot eine Sensation. Hallo TAXI hatte Gelegenheit, die neue S-Klasse einem ausführlichen Alltagstest zu unterziehen. Mit einem sparsamen 6-Zylinder-Diesel ausgestattet, wurden wir vom besonders im Stadtverkehr niedrigen Verbrauch überrascht. Zwischen 7 und 8 Liter waren ohne besondere Bemühun-

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gen zu erreichen. Zahlen, die auch so manchem E-Klassen-Fahrer bei geringerem Fahrzeuggewicht und 4-Zylinder-Diesel bekannt vorkommen dürften. Es sollte allerdings nicht unerwähnt bleiben dass bei entsprechender (und eher taxitypischer Fahrweise) auch mit 10 Liter Verbrauch gerechnet werden muss. Das Platzangebot der neuen S-Klasse ist auch in der „kurzen“ Variante (Länge: 5,11 Meter) sehr großzügig. Mit einem Sitzabstand von fast 74 cm (in der Langversion: 87 cm) finden selbst groß gewachsene Fahrgäste ausreichend Platz. Ein Highlight der Personenbeförderung ist das optionale, 850 Euro (zzgl. MwSt.) teure Chauffeur-Paket. Damit lässt sich der Beifahrersitz vom Platz des Fahrgastes aus elektrisch bis zu 77 Millimeter weiter nach vorne bewegen und eine Fußstütze ausfahren. Die Kopfstütze stellen sich bei Belegung im Fond automatisch auf, was die Insassensicherheit erhöht. Die Vorstellung einer neuen S-Klasse ist ein Jahrhundertereignis - nur viel öfter. Damit brachte ein Journalist einmal die Bedeutung dieses Modells im Portfolio von Mercedes-Benz auf den Punkt. Es wäre eine gute Nachricht für das Taxigewerbe, wenn in Zukunft etwas mehr Superlativ auf unseren Straßen zu sehen wäre.

Die nächste Ausgabe von Hallo TAXI erscheint am 26.8.2014 Impressum Redaktion: Hallo TAXI Postfach 10 11 67 Jakobistraße 20 28011 Bremen 28195 Bremen Telefon: 0421 / 170 470, Telefax: 0421 / 170 473 redaktion@hallo-taxi.de / www.hallo-taxi.de De-Mail: jan.cassalette@gmx.de-mail.de Chefredaktion: Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Redaktion: Hilmar Bender (hilmar.bender@hallo-taxi.de) Christian Brüggmann (christian.brueggmann@hallo-taxi.de) Tom Buntrock (tom.buntrock@hallo-taxi.de) Wiebke Gloe-Carstensen (wiebke.gloe-carstensen@hallo-taxi.de) Su Celensü (su.celensue@hallo-taxi.de) Theresa Juranek (theresa.juranek@hallo-taxi.de) Jochen Liedtke (jochen.liedtke@hallo-taxi.de) Viviane Reineking (viviane.reineking@hallo-taxi.de) Peter Schmidt de Boer (peter.schmidtdeboer@hallo-taxi.de) Verlag: Cassalette Verlagsgesellschaft mbH Postfach 10 11 67 Jakobistraße 20 28011 Bremen 28195 Bremen Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 28465 HB USt.-IdNr.: DE288195524 / Steuernummer: 6010807148 Telefon: 0421 / 170 470 / Telefax: 0421 / 170 473 verlag@hallo-taxi.de / www.hallo-taxi.de Anzeigen: Christine Böttger (anzeigen@hallo-taxi.de) Abonnentenservice: Carina Buchholz (carina.buchholz@hallo-taxi.de) Erscheinungsweise: 10x jährlich Herausgeber: Jan Cassalette (V.i.S.d.P.) ISSN 0949-9288 Layout: BremerVisKom, Harald Wanetschka, www.Bremer-Vis-Kom.de Druck: Druckhaus Humburg GmbH & Co. KG, Am Hilgeskamp 51-57, 28325 Bremen, Telefon 0421/427 980 E-Mail: druckhaus@humburg.de


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