Hallo taxi 4 2013

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ISSN 0949-9288 • 9461

Das Magazin für Taxiunternehmer

April 2013

30. Jahrgang • €2,30

fiskaltaxameter in berlin

Der neue Mazda 6

altersarmut im taxigewerbe - „tut etwas für eure Rente“

Elektrotaxis: renault twizzy und Nissan Leaf

de-mail und LTE bei der telekom

Tacheles: glückstädter kreis


121.3041

Eine Marke der Daimler AG

Freiheit für den Kopf.

Und für die Beine.

Das neue B-Klasse Taxi. In diesem Taxi ist mehr Raum: für die Bequemlichkeit der Fahrgäste und für die Bedürfnisse des Fahrers. Mit 104,7 cm Kopffreiheit vorn und einem Bestwert von 97,6 cm Beinfreiheit im Fond gehört es zu den großzügigsten Fahrzeugen seines Segments. Erfahren Sie außerdem mehr Sicherheit, Leistung und Wirtschaftlichkeit. Mercedes. Das Taxi.

Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: 8,3–5,3/5,0–3,8/6,2–4,4 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 145–114 g/km.* *Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den unterschiedlichen Fahrzeugtypen.

Anbieter: Daimler AG, Mercedesstr. 137, 70327 Stuttgart


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Tabuthema Altersarmut Dem Menschen sind einige Talente vergönnt, die ihm das Leben erheblich erleichtern. Verdrängung ist so ein Talent. Wikipedia schreibt dazu: „Als Verdrängung wird in der Psychoanalyse ein grundlegender Abwehrmechanismus bezeichnet, durch den tabuierte und bedrohliche Inhalte und Vorstellungen von der bewussten Wahrnehmung des Menschen ausgeschlossen werden.“ Es wäre wohl nicht übertrieben, Altersarmut, als existentielles Risiko, zu diesen Bedrohungen zu zählen. Die schwierige wirtschaftliche Lage der vergangen Jahre und Jahrzehnte haben so manchen Unternehmer und Fahrer wirtschaftlich gebeutelt. Altersarmut ist keine Randerscheinung mehr ist, sondern Massenphaenomen.

Der Bericht eines Betroffenen in dieser Ausgabe soll so als gut gemeinter Hinweis verstanden werden, sich möglichst früh (bzw. jung) mit den eigenen Finanzen auseinanderzusetzen. Mit 55 oder 60 ist es zu spät! Wer jedoch mit 35 oder 40 anfängt ordentlich zu sparen, hat gute Chancen, im Alter von seinen Rücklagen leben zu können und nicht Haus und Hof zu verlieren, wenn die Arbeitskraft nachlässt.

Mit freundlichen Grüßen, Jan Cassalette

Impressum

Redaktion: Hallo TAXI Postfach 10 11 67 Jakobistraße 20 28011 Bremen 28195 Bremen Telefon: 0421 / 170 470, Telefax: 0421 / 170 473 redaktion@hallo-taxi.de / www.hallo-taxi.de de-mail: jan.cassalette@t-online.de-mail.de Chefredaktion (V.i.S.d.P.): Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Redaktion: Angela Niggemeyer (angela.niggemeyer@hallo-taxi.de) Frank Meyer (frank.meyer@hallo-taxi.de) Jochen Liedtke (jochen.liedtke@hallo-taxi.de) Peter Schmidt de Boer (peter.schmidtdeboer@hallo-taxi.de) Verlag: Cassalette Verlagsgesellschaft mbH Postfach 10 11 67 Jakobistraße 20 28011 Bremen 28195 Bremen Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 28465 HB USt.-IdNr.: DE 222896827 / Steuernummer: 7315201122 Telefon: 0421 / 170 470 / Telefax: 0421 / 170 473 verlag@hallo-taxi.de / www.hallo-taxi.de Anzeigen, Abonnentenservice: Carina Buchholz (carina.buchholz@hallo-taxi.de) Erscheinungsweise: 10x jährlich Herausgeber: Jan Cassalette ISSN 0949-9288 Layout: BremerVisKom, Harald Wanetschka, www.Bremer-Vis-Kom.de Druck: Druckhaus Humburg GmbH & Co. KG, Am Hilgeskamp 51-57, 28325 Bremen, Telefon 0421/427 980 E-Mail: druckhaus@humburg.de

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BZP-Partner Telekom auf der CeBit DE-Mail und LTE waren Topthemen auf der diesjährigen Messe

Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Immer mehr Menschen sind mit ihren „klugen Telefonen“ (englisch: Smartphones) auch unterwegs unterwegs im Internet, möchten für ihren Mobilfunkvertrag allerdings möglichst wenig zahlen. Die Folge: Immer schneller stoßen sie an die Grenze der übertragbaren Datenmenge, da die Mobilfunkanbieter die Geschwindigkeit nach dem erreichend des georderten Volumens drosseln. Rüstet man Taxis mit Hotspots aus, könnte man so Kunden gewinnen. Hierfür sollte man jedoch eine volumenstarke Karte von einem Netzbetreiber mit einem flächendeckenden Netz wählen. Der Mobilfunkmarkt ist schon etwas verrückt. Millionen Bundesbürger geben regelmäßig viele hundert Euro für iPhones von Apple oder Galaxys vom Samsung aus, sind aber nicht bereit, mehr als ein paar Euro für den Mobilfunkvertrag zu bezahlen. Die Folge: Die Mobilfunkanbieter drosseln nach einer bestimmten übertragenen Datenmenge die Leitung, für den Kunden wird das Internet dann zum Geduldsspiel. Doch nicht nur die Menge, auch die Geschwindigkeit der übertragenen Daten variiert von Tarif zu Tarif. Wer also viele Daten schnell übertragen möchte, zahlt mehr als wenn man weniger Daten langsam auf Tablet oder Smartphone schaufeln möchte. Die Konsequenz: Eine Renaissance des WLAN. Das schnurlose Internet, das in der Regel über einen DSL-Anschluss realisiert wird, gewinnt an Bedeutung. Bereits vor einigen Jahren waren in verschiedenen deutschen Städten Taxis mit WLAN an Bord unterwegs. Die

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Nachfrage war jedoch überschaubar, oft nutzen die Kunden ihren ohnehin vorhandenen Datentarif. Da die Datenpakete aber eben immer öfter an ihre Grenzen stoßen, ist die Nachfrage nach schnellem und den eigenen Tarif nicht strapazierendem Internetzugang explosionsartig gestiegen. Das Taxigewerbe könnte sich nun als „Retter in der Not“ profilieren. Das Taxi, der Inbegriff des mobilen Gewerbes, stellt dem SmartphoneNutzer auf dem Weg von A nach B einen WLAN-Internetzugang zur Verfügung und stellt selbst über das neue, rasend schnelle LTE-Netz der Telekom eine Verbindung ins Netz her. LTE, die vierte Mobilfunkgeneration, ist deutlich schneller als sein Vorgänger UMTS (oder 3G), dessen Frequenzen im Jahr 2000 spektakulär für 50 Milliarden Euro versteigert wurden. Die Telekom Deutschland hat das neue Netz zügig aufgebaut und nimmt einen einsamen Spitzenplatz auf dem deutschen Markt ein: Kein anderes Netz erreicht mehr Menschen und Quadratmeter in der Republik. Das passende „WLANTaxi-Produkt“ hat die Telekom auch schon im Angebot: Das „Telekom Speedbox LTE mini“. Dieses kleine netz- und batteriebetriebene Wunderwerk leitet Daten zum Kunden über LTE weiter ins Internet mit bis zu 100 Mbit/s. Das reicht für jede denkbare Anwendung. Passende Datentarife hat die Telekom auch im Angebot, die für BZP-Mitglieder in einem vernünftigen Rahmen bleiben. Die Installation ist denkbar einfach: SIM-Karte einlegen, Akku laden oder USB-Kabel über ein Adapter in den Zigarettenanzünder stecken, fertig! Optional können WLAN-Name oder Verschlüsselung eingestellt werden. Im Taxi kann der Fahrgast dann ohne Umwege ins Internet.

DE-Mail Die Telekom stellte DE-Mail bereits auf der CeBIT vor einem Jahr in Hannover vor. Doch erst auf der diesjährigen CeBIT kommt De-Mail richtig in Fahrt, die zuständigen Behörden haben sich sehr viel Zeit mit der Zertifizierung weiterer DeMail-Anbieter gelassen. So blieb das Angebot zunächst hinter den Erwartungen zurück, kaum ein großes Unternehmen bot den Kunden De-Mail als Alternative zur herkömmlichen Briefpost an. Seit der diesjährigen CeBit sind auch die E-Mail-Anbieter der United-Internet-Gruppe (GMX und web.de) im Boot, die etwa zwei Drittel des deutschen Email-Verkehres ausmachen. „De-Mail kombiniert die Vorteile des Internets mit denen schriftlicher Kommunikation: De-Mail ist komfortabel, sicher und verbindlich“, sagte TelekomChef Obermann. De-Mail soll bis 2018 29 Prozent der jährlich versendeten 17,5 Milliarden Briefe und 39 Prozent der jährlich 5,4 Milliarden Faxe ersetzen. Vorteile bringt die De-Mail für Privatkunden, Firmen oder die öffentliche Verwaltung. Die sicheren De-Mail-Nachrichten lassen sich rund um die Uhr, ortsunabhängig verschicken – auch über Smartphones. Gleichzeitig sinken durch die Nutzung von De-Mail die Kosten für Porto, Papier und Druck. Für die Sicherheit bei der Übertragung einer De-Mail sorgen verschlüsselte Transportkanäle. Darüber hinaus wird durch De-Mail die Kommunikation nachweisbar. Dazu erhält der Sender auf Wunsch eine Zugangs- und Empfangsbestätigung. Gleichzeitig ist die De-Mail Nutzeroberfläche bequem zu bedienen. De-Mail sieht für den Nutzer wie EMail aus und funktioniert auch so. Privat- und Geschäftskunden greifen


4/2013 auf ihr De-Mail-Postfach über ihren Webbrowser oder ihr vorhandenes Email-Programm zu. Vertrauliche Korrespondenz mit Krankenkassen, Abrechnungen mit Kunden oder Information an die Mitglieder: Das Taxigewerbe wird in Zukunft auf einen erheblichen Teil der Briefpost verzichten können. Zentralen, Verbände und Unternehmen können so Zeit und Geld sparen, ohne auf die Rechtssicherheit eines Einschreibens oder eines Briefes verzichten zu müssen. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis De-Mails auch in unserem Gewerbe massenhaft genutzt wird.

Kollege Torsten Niederschelp verstorben Der stellvertretende Vorsitzende der Taxi Dortmund eG, der Kollege Torsten Niederschelp, ist am Ostersamstagabend vollkommen unerwartet zu Hause verstorben.

Torsten Niederschelp ist uns bei den Gelegenheiten, in denen wir mit ihm zusammen treffen durften, als ein überaus liebenswerter, humoriger und kompetenter Mensch bekannt geworden. Unfassbar ist es, dass der gerade 42 Jahre alt gewordene Dortmunder nun nicht mehr unter uns weilt. Unsere tiefe Anteilnahme gilt der Familie, seiner sympathischen Frau und den beiden 10 und 12 Jahre alten Kindern.

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Glückstädter Kreis redet wieder Tacheles 3-geteilter Stundenlohn greift Fahrpersonalentlohnungsproblematik auf

Auch in diesem Jahr stellte der „Glückstädter Kreis“ die gewerbepolitische Auftaktveranstaltung dar, auch wenn heuer ins Niedersächsische Jesteburg umgezogen werden musste. Die traditionell gut besuchte Tagung, die von den norddeutschen Verbänden ausgerichtet wird, setzte sich mit den DauerbrennerThemen Fiskaltaxameter und Mindestlohn auseinander. Einmal mehr wurde deutlich, wie regional unterschiedlich die gewerbepolitischen Probleme gewichtet sind. In den (nordwestdeutschen) Großstädten sieht man sich mit anderen Problemen konfrontiert als in ländlichen Regionen. Zwar betrifft die bundesdeutsche Gesetzgebung alle gleichermaßen, die Auswirkungen sind aber, wie erwähnt, nicht immer vergleichbar. Die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und Zentralen berichteten zunächst von den Entwicklungen in ihren Regionen. Ende 2016 wird ein neues Zeitalter anbrechen. Darin waren sich die meisten einig. Spätestens dann wird der Fiskaltaxameter Alltag im Deutschen Taxigewerbe. Zwar fehlen nach wie vor präziese Informationen über die Ausgestaltung, aber niemand bezweifelte mehr ernsthaft, dass die neue Technik tiefgreifende Auswirkungen auf das bundesdeutsche Gewerbe haben wird. In Hamburg liegen bereits 700 Förderanträge für verschiedene Fiskaltaxameter für insgesamt 1.700 Taxis vor. Das entspricht etwa der

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Hälfte der Hamburger Taxis. Gab es bisher nur das tesymex-System, wird es schon bald Angebote von fms und von HALE geben. Beinahe unbemerkt fand in Hamburg ein Paradigmenwechsel statt: Beäugte das lokale Gewerbe das Fiskaltaxameter zunächst skeptisch, scheint nun ein erheblicher Teil der Unternehmerinnen und Unternehmer davon überzeugt, dass ein offensiver Umgang mit dem Fiskaltaxameter unterm Strich eine gute Sache sei. Auch das Thema Fahrerentlohnung wurde in Hamburg in der Vergangenheit diskutiert. Einige Unternehmer haben gegen eine pauschale Entlohnung geklagt, ihnen wird aber we-

Foto: Jan Cassalette

Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de)

Sollte in Zukunft das Fahrpersonal beispielsweise einen bestimmten und höheren Stundenlohn ausgezahlt bekommen, besteht eine größere Verbindlichkeit zwischen dem Fahrer und dem Unternehmer. In Hamburg konnte man sich mit den Behörden darauf einigen, dass die Entlohnung 3-geteilt wird: Es wird wohl ein Grundlohn pro Stunde, eine Umsatzbeteiligung sowie eine Verkehrssicherheitsprämie geben. In Berlin seien dagegen nicht viele Mehrwagenunternehmer tätig. Ein grundsätzlicher Mindestlohn könnte allerdings viele Unternehmer in den Ruin treiben. In ländlichen Regionen könne dagegen ein

Gastgeber Christian Brüggmann, Dirk Schütte und Thomas Lohse (v.l.)

nig Aussicht auf Erfolg eingeräumt. Verbandsvertreter hoffen, dass hier endlich Rechtssicherheit hergestellt wird, egal wie ein Urteil ausfällt. Mehrwagenunternehmen ohne Funkvermittlung werden nach Einschätzung Einzelner ein Auslaufmodell sein. Einige Vertreter aus ländlichen Regionen konnten den sich verändernden Rahmenbedingungen aber auch Gutes abgewinnen.

Mindestlohn auch Chancen bieten. Unternehmen, die ihr Fahrpersonal beispielsweise extrem schlecht bezahlen, könnten die „anständig“ arbeitenden Unternehmen nicht mehr verdrängen. In Hamburg werden sich die Behörden außerdem mit der Kontrolle (und Begrenzung) der Arbeitszeiten von Fahrpersonal beschäftigen. 48 Stunden pro Woche plus Pause dürfen


4/2013 angestellte Fahrer tätig sein. Immer häufiger werden sogar Konzessionen eingezogen, weil die Unternehmer nicht nachweisen können, dass ihr Personal nur eine gewisse Stundenuzahl arbeitet. Ihnen wurde nach Einsicht z.B. der Schichtzettel entweder Schwarzarbeit oder ein Verstoß des Arbeitszeitgesetztes vorgeworfen. In beiden Fällen wurde die unternehmerische Zuverlässigkeit angezweifelt und die Konzession(en) eingezogen.

Fahrerausbildung Vielerorts herrscht Fahrermangel. Unternehmen suchen händeringend nach möglichst qualifiziertem Fahrpersonal, doch das gestaltet sich manchmal schwierig. Arbeitssuchende bekommen keine „Ausbildung“ gezahlt, die Kosten für Personenbeförderungsschein, Ortskundeprüfung und ähnlichem belaufen sich in Hamburg auf fast 500 Euro. Für die Unternehmen sei es wiederum müßig, sich häufig mit Bewerbern auseinanderzusetzen, die vom Arbeitsamt als möglicher Interessent gemeldet werden, sich aber nie tatsächlich bewerben. Viele Unternehmen anderer Branchen würden inzwischen die Ausbildung zukünftiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen. Dem Taxigewerbe drohe hier ein ähnliches Schicksal. Ob und inwieweit das Gewerbe in der Lage ist, in Zukunft in Vorleistung zu gehen und die Qualifizierung vorzufinanzieren, blieb weitestgehend fraglich. Der „Glückstädter Kreis“ hat so auch in diesem Jahr eines gezeigt: Das Taxigewerbe bewegt sich bundesweit mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Hamburg darf getrost als Speerspitze der Bewegung progressiver Gewerbepolitik bezeichnet werden und vollzieht einen nicht aufzuhaltenden Wandel so, wie es eigentlich sein sollte: Die Unternehmer werden begleitet und vorbereitet und gewinnen so wertvolle Jahre. Allenfalls Berlin (siehe Artikel in dieser Ausgabe) scheint erkannt zu haben, dass es sinnvoll sein kann, dem Hamburger Vorbild zu folgen.

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„Wirtschaftlich liege ich in der Gosse“

Trotz lückenloser Erwerbsarbeitsbiographie reicht die Rente vieler Taxler nicht Von Angela Niggemeyer (angela.niggemeyer@hallo-taxi.de) Rolf Heissenbüttel ist seit 33 Jahren im Geschäft. In drei Monaten hat der Bremer sein Rentenalter erreicht, doch anstatt den wohlverdienten Ruhestand genießen zu können sieht er sich konfrontiert mit einer mehr als mageren Rente. Offen und ehrlich spricht der Taxifahrer über die ihm drohende Altersarmut, Alternativen und begangene Fehler. Vor allem aber möchte er eins: seine Kolleginnen und Kollegen wachrütteln und warnen. Rolf Heissenbüttel nimmt seine Arbeit ernst. Ein höflicher und zuvorkommender Umgangston sowie ein gepflegtes Äußeres sind ihm wichtig. Der Taxifahrer aus Leidenschaft hat sich Zeit genommen. Eigentlich hätte er jetzt Schicht, eigentlich müsste er sich bemühen Geld in die Kasse zu bringen. Gerade jetzt da er weiß, wie es finanziell um ihn bestellt ist. Der Taxifahrer trägt einen feinen Anzug, auf seiner Brust glitzern einige Anstecknadeln. Er bestellt Kaffee, gleich ein Kännchen, keine Tasse. Seine Geschichte ist lang, Rolf Heissenbüttel faltet die Hände und erzählt von dem Tag, als er mit der Realität konfrontiert wurde. Im März ist der Bremer 65 Jahre alt geworden, ab Mai hat er offiziell Rentenanspruch. Es war seine Sachbearbeiterin die ihm klarmachte, dass ihn nach einem Leben voller Arbeit nicht mehr als 620 Euro monatlich erwarten werden. „Da habe ich natürlich erstmal geschluckt. Wenn man das so sieht wäre ich Sozialhilfeempfänger sobald ich aufhöre zu arbeiten.“ Etwas mehr als 600 Euro, das entspricht dem, was in Deutsch-

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land als Grundsicherung bezeichnet wird. Diese Mindestrente reicht jedoch nicht aus um die laufenden Kosten der Familie Heissenbüttel abzudecken. „Vorne und hinten nicht. Auch unsere Wohnung muss ja weiterhin abbezahlt werden. Ich dachte wenn ich Rentner bin kann ich auch mal die Beine hochlegen und mich mit meiner Frau nett amüsieren, spazieren gehen oder irgendwo hinfahren“, so Heissenbüttel. Es bleibt wohl nur eine Wunschvorstellung. Stattdessen lautet die Devise: weiterarbeiten. So habe er sich das mit dem Ruhestand nicht vorgestellt, sagt der Taxifahrer zerknirscht. Ähnlich wie ihm geht es seiner Einschätzung nach fast allen gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen. Rolf Heissenbüttels Frau Monika fährt seit 20 Jahren Taxe, zuvor arbeitete die 61-jährige als Einzelhandelskauffrau in Bremen. Mit 129 Euro kann sie monatlich rechnen wenn sie das Rentenalter erreicht hat. Nicht mehr und nicht weniger. Rolf Heissenbüttel kommentiert das so: „Wenn man sich das mal vor Augen führt, das geht doch gar nicht. Meiner Frau kamen die Tränen.“ So wie dem Ehepaar Heissenbüttel wird es vielen Taxifahrern ergehen wenn es um die Frage des Lebensunterhaltes im Alter geht. Der baldige „Rentner auf dem Papier“ sieht seine Zukunft realistisch wenn er sagt ihn könne nichts mehr retten. Rolf Heissenbüttel kann nichts mehr abschließen oder nachträglich für eine bessere Rente sorgen. Was er aber tun kann ist ihm ein großes Anliegen und Bedürfnis: reden. Reden, erzählen, hinweisen und warnen. Aus eigener Erfahrung weiß er, dass etwas Fatales in der Taxibranche geschieht. „Das Thema wird totgeschwiegen. Man meidet es, ich merke das so richtig.“ Oft wird der

Taxifahrer von Kollegen auf sein Alter und seinen wohl baldigen Ruhestand angesprochen, „aber niemand diskutiert mit mir so richtig darüber“. Auch er habe sich früher keine Gedanken gemacht wenn er Kollegen sah, die schon weit über 65 Jahre alt sein mussten aber dennoch weiterhin Taxe fuhren. „Heute weiß ich warum. Bestimmt nicht weil es ihnen Spaß macht“, so Heissenbüttel ironisch. Für ihn steht fest: Es muss sich etwas ändern in der Branche. Gerne möchte er die Idee einer eigenen Betriebsrente für Taxifahrer anstoßen. Warum es so etwas bundesweit bisher noch nicht gibt ist ihm ein Rätsel. Was bereits existiert ist die Auszahlung eines bestimmten Betrages an die Angehörigen und Hinterbliebenen im Todesfall. „Damit ich anständig unter die Erde gebracht werde“, nimmt Heissenbüttel an. Es ginge aber doch vielmehr um die Frage, was in der Zwischenzeit sei, wie die finanzielle Sicherung im Ruhestand aussehe, nicht erst nachdem einen das Zeitliche gesegnet habe. Eine bundesweite Betriebsrente sollte laut Heissenbüttel also dringend her. In diese würde man dann einen fixen Betrag abgeben, irgendwann Gelder daraus beziehen während die anderen weiter einzahlen. Ein eigentlich bekanntes System, das anscheinend bis heute nicht im Taxengewerbe etabliert werden konnte. Alles eine Frage der Organisation findet Rolf Heissenbüttel. Der erfahrene Taxifahrer schätzt seine Situation zwar als bedenklich aber dennoch verhältnismäßig gut ein. Wenn er an Kollegen denkt, die vor dem Taxifahren gar nicht gearbeitet haben, oder nur schlechtbezahlte Jobs ausgeübt haben und deshalb über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügten, wird


4/2013 seine Stimme ganz leise. Seine Einschätzung klingt fast unglaublich, aber realistisch: „Ich nehme an, dass es bei anderen nicht mal 300 Euro sind.“ Ein breit gefächertes Arbeitsleben hat Heissenbüttel durchaus vorzuweisen, Taxifahrer war bei weitem nicht sein erster Beruf: vom Blumen-

handel über den Vertrieb von hochwertigem Glas und Porzellan, hin zur Bremer Straßenbahn AG, wo er 1969 anfing und zehn Jahre bleiben sollte. Der Drang in die weite Welt, etwas zu erleben und zu sehen - und zwar nicht nur Bremen in allen Facetten aus dem Straßenbahnführerhaus - läutete das nächste berufliche

Kapitel des gebürtigen Bremers ein. Er fing an Reisen zu fahren. Auch in der Zeit als Fern- und Reisebusfahrer habe er „immer gutes Geld verdient“, erinnert sich Heissenbüttel. Ein Unfall auf dem LKW setzte der Fernfahrerkarriere ein jähes Ende und machte einen späteren Wiedereinstieg in den Beruf aus gesundheit-

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4/2013 lichen Gründen unmöglich. Um weiterhin von seiner Personenbeförderungszulassung zu profitieren kam dem damals 32-jährigen die Idee übergangsweise auf den Taxibereich umzusteigen. Nach einer Umschreibung der Lizenz vom Fernbus zur Taxe arbeitete er für dreieinhalb Jahre bei einem Oberneulander Taxi-Unternehmer. Im Anschluss an die Anstellung bei einem weiteren Unternehmer beschloss Rolf Heissenbüttel 1986, mittlerweile Vater von vier Mädchen, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Die erfolg reich abgeschlossene Halterprüfung, welche einem Meisterbrief gleichzusetzen ist, war die letzte Hürde, die Rolf Heissenbüttel zu nehmen hatte bevor er sein eigener Chef sein konnte. 20 Jahre lang setzte er seine Philosophie des Taxifahrens konsequent um. Auch schon vorher profitierte er von dem Rat, den ihm sein erster Chef zu Beginn mit auf den Weg gegeben hatte: „Der sagte zu mir man sollte immer so fahren, dass man zu jeder Zeit alles fahren kann.“ Gemeint war damit: Kleide dich so, dass du in angemessenem Stil deine Fahrgäste chauffieren kannst, ganz egal ob bei Hochzeiten, Beerdigungen oder hohem Besuch. Dieser Grundsatz leuchtete ein, Rolf Heissenbüttel schien er eine gute Voraussetzung um sich im Taxengewerbe zu etablieren und etwas zu erreichen. Als Selbständiger kam der Erfolg. Neben dem tagtäglichen Geschäft zählten einige Schiffsmakler, Vorstände und sogar Prinz Christian von Preussen zu seinen Stammkunden. Die Miene des 64-jährigen wird ernst. „Und dann kam der Euro. Dann kam der absolute Einbruch.“ Zusammengefasst lässt sich die Währungsreform für Heissenbüttel so beschreiben: Die Einnahmen haben sich halbiert, die Ausgaben haben sich verdoppelt. 2006 bedeutete das für ihn die Aufgabe seines Betriebs, aus wirtschaftlichen Gründen heuerte er wieder bei einem Bremer Taxi-Unternehmer an, aber die Umsätze blieben bis heute sehr gering. Für seine mageren 620 Euro Rente will Rolf Heissenbüttel niemandem die Schuld geben. Im Gegenteil, er

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sucht sie bei sich selber und räumt Fehler ein. „Ich muss ehrlich sagen, ich habe einmal gutes Geld verdient. Davon hätte ich vielleicht eine Rentenversicherung abschliessen können. Obwohl ich bei der BSAG eine Laufbahn als Verkehrsmeisteranwärter in Aussicht hatte habe ich den Job - hitzköpfig wie ich war - hingeschmissen. Bei der BSAG hatte ich eine Betriebsrente, ich habe heute aber keinerlei Anspruch darauf.“ Rolf Heissenbüttel fehlen auf zehn Jahre gerechnet ganze sieben Arbeitstage. Man sagte ihm am Telefon, dass das leider nicht möglich sei. Im Nachhinein ist man immer schlauer, aber natürlich ärgert sich Rolf Heissenbüttel. „Von 2000 bis 2006 habe ich keine Beiträge mehr gezahlt, ich hatte auch keine Krankenkasse. Aus finanziellen Gründen riet mir mein Steuerberater damals nur zu einer Lebensversicherung.“ Diese ist dann aber aufgegangen in den eigenen Betrieb um diesen auf Null fahren zu können und um Schulden zu begleichen. „Das Geld war weg. Ich hätte niemals auf seinen Rat hören sollen, sondern weiterzahlen.“ Im gleichen Atemzug fügt Rolf Heissenbüttel jedoch hinzu: „Aber ganz ehrlich: finanziell hätte ich das doch gar nicht gekonnt.“ Im März 2012 unternahm die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen einen Versuch Selbständige zu eben diesem Schritt zu bewegen, gar zu zwingen. Es wurde ein Gesetzesentwurf vorgestellt nach dem Selbständige - einige Personengruppen ausgeschlossen - für ihre eigene Rentenversicherung zu sorgen hätten. In dem Papier wurde darauf hingewiesen, dass lange nicht alle Selbständigen verpflichtet sind sich abzusichern. Doch dies, so hieß es weiter, berge „die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben“. Jeder könne sich aber aussuchen über welchen Weg er oder sie sich versichern ließe. Geschiehe dies nicht müsse man automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Von einer Zwangsversicherung war die Rede. Das Papier wurde viel diskutiert, es gab Online-

Petitionen und Gegner wehrten sich vehement gegen den Vorschlag. Endgültige Ergebnisse oder Beschlüsse liegen bis heute nicht vor. Retrospektiv sagt Rolf Heissenbüttel dazu trocken: „Ich würde es heute befürworten. Die Grundidee ist nicht verkehrt“. Doch genau eine solche Zwangsversicherung, so die Gegner, bedrohe vor allem junge Freiberufler in ihrer Existenz und halte sie womöglich davon ab sich überhaupt selbständig zu machen. Mit 1200 oder 1400 Euro haben die Heissenbüttels im Alter gerechnet, nun ist es mit zusammengezählt 749 Euro nur etwa die Hälfte. Das Ehepaar wird weiterarbeiten müssen um sich ein Zubrot zu verdienen, anders geht es nicht. „Wenn ich darf werde ich weitermachen.“ Rolf Heissenbüttel nickt und merkt, dass selbst diese Entscheidung nicht mehr in seiner Macht steht. Weiterarbeiten darf nur wer einen gültigen Personenbeförderungsschein vorzuweisen hat. Die regelmäßigen Kontrollen seitens der Ärzteschaft sorgen bei dem Taxifahrer schon jetzt für ein mulmiges Gefühl. Trotz allem - die Heissenbüttels fahren in den Urlaub nach Italien. „Leichtsinnigerweise“, wie das Familienoberhaupt die Buchung bezeichnet. Weit vor dem Gespräch mit Rolf Heissenbüttels Sachbearbeiterin wurde die Reise ausgesucht. Nie im Leben würde das Ehepaar mit dem neuen Informationsstand auf die Idee kommen, gar die Möglichkeit haben so lange die Beine hochzulegen und weit weg zu fahren. „Egal. Es ist gebucht. Es ist bezahlt. Die Reise findet statt“, befindet der gebürtige Waller. „Venedig ist das letzte, was wir uns gönnen können.“ Die beiden sind seit 43 Jahren verheiratet. Rolf Heissenbüttels Kännchen Kaffee ist schon lange leer, außerdem ruft die Arbeit wieder. Gut sei es, mal über das ganze Thema zu sprechen. „Hoffentlich bringt das einen Anstoß für die Zukunft, vielleicht sind die Kollegen jetzt aufmerksam geworden, das würde mich freuen“. Er rückt seine Mütze zurecht, steigt lächelnd in sein Taxi an der Baumwollbörse und fährt davon.


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Kein Aprilscherz: Citroen mit verrücktem Angebot Bis zu einem Drittel Rabatt / Attraktive Modellpalette

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Thomas Johnson (Telefon 069/75 80 90-15, Mobil: 0173/59 02 663, E-Mail: thomas.johnson@citroen.com). Weitere Details können Sie dem Aktionsflyer in Anlage entnehmen. Ein besonderes Osterei hat noch die mobile Garantie für Abschlüsse bis zum 30.04.2013 mit dazu gepackt: Die Prämienzahlung für die Anschlussgarantie ist ohne Aufpreis in 4 Raten möglich.

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CRÉATIVE TECHNOLOGIE

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Vorrang für den Datenschutz?

Videoüberwachung hat in Bremen Überfälle beinahe auf Null reduziert Von Jochen Liedtke (jochen.liedtke@hallo-taxi.de) Wolfgang Verbeek war eigens aus seiner Heimatstadt Bremen mit seinem Taxi angereist. Auch Schnee und Eis – der März brachte Berlin nochmals viel Schnee und winterliche Straßenverhältnisse, vermochten den stellvertretenden Vorsitzenden des Taxi- Rufs Bremen nicht davon abzuhalten, der Präsentation einer Studie der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) in den Räumen des BZP an der Friedrichstraße beizuwohnen. Der Bundesverband reagierte mit seiner Unterstützung für das Projekt in der Hansestadt auch auf die ablehnende Haltung der Landesdatenschutzbeauftragten. Dazu jedoch später mehr. Worum geht es genau? Rund 50 Überfälle pro Jahr: Mit diesem Wert war Bremen bis 2010 trauriges deutsches „Mittelmaß“ bei den Delikten gegen Taxifahrer an ihrem Arbeitsplatz, also im Auto. In jeder Woche geschah ein gewalttätiger Übergriff auf einen Kollegen. „Es reicht!“, sagten sich die Kollegen aus der Hansestadt schon damals. Fred Buchholz vom Taxi- Ruf Bremen, seinerzeit zugleich Vorsitzender des BZP, stellte bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) ein neues „Kommunikations- und Kameraüberwachungssystem“ vor. Die BG zeigte Interesse an der Überfallschutzkamera und sagte ihre Bereitschaft zur Förderung des Einbaus der Anlagen und zu einem Projekt für die dem Taxi- Ruf angeschlossenen Taxen unter den insgesamt 570 Bremer Droschken zu.

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Dies beinhaltete auch die Befragung der Fahrgäste sowie wichtige rechtliche Aspekte zum Datenschutz beinhaltete. Die Ergebnisse des Projektes wurden jetzt auf Einladung des BZP in Berlin vorgestellt. Bremen: Kamera im Taxi – Keine Überfälle mehr! Martin Küppers, Leiter der Abteilung Arbeitssicherheit und Prävention bei der BG Verkehr zuständiger, erläuterte die Ausgangssituation: „Bremen war bis 2010 sogar mehrfach betroffen von tödlichen Überfällen auf Kollegen. Seit der Einführung der Kamera ereignete sich in den ausgestatteten 470 Fahrzeugen des Taxi Rufs kein einziger Vorfall mehr.“ Für etwa 150 Euro, soviel kostet die Einbaulösung bei der Bremer Variante, die allerdings bestimmte Voraussetzungen an die Vermittlungstechnik im Fahrzeug stellt, speichert eine winzige Kamera, die neben dem Mittelspiegel angebracht ist regelmäßig Aufnahmen, also nicht nur während des Einstiegsvorganges, sondern bis zum Bezahlvorgang und dem Aussteigen der Fahrgäste. Diese Aufnahmen werden für 48 Stunden gespeichert und dann automatisch wieder gelöscht. Die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Imke Sommer gab unter Auflagen ihren Segen zu dem Vorhaben. Ihre Auflagen: Die Taxen mussten äußerlich gekennzeichnet werden, die Speicherung der aufgenommenem Bilder hatte in einem softwaretechnisch geschützten Bereich zu erfolgen, auf den nur Behörden Zugriff haben und die Fotos mussten nach 48 Stunden automatisch gelöscht werden. Bei Vorliegen eines Deliktes, also nach Eingang einer Strafanzeige, müssen die Bilder im Vieraugen- Prinzip von Behördenvertretern ausgewer-

tet werden. Die in den Bremer Taxen verbaute Kommunikationsanlage von Digitax in Verbindung mit einer nebem dem Mittelspiegel installierten Kameraeinheit der Firma EAS erfüllt diese Bedingungen. Übrigens hatte der Taxi- Ruf Bremen sogar einen eigenen Datenschutzbeauftragten installiert und früh die Abstimmung mit Frau Sommer gesucht. Am Rande: Die VdK, Taxi- Versicherungssparte der Signal- Iduna- Gruppe, fördert den Einbau kameraunterstützter Unfalldatenspeicher in Taxen. Hierfür gibt es auch bei uns in Berlin bereits Fördermöglichkeiten. Hohe Akzeptanz bei den Fahrgästen und der Politik – Fotos können nur von Behörde ausgewertet werden – Dank von der Polizei Dem Transparenzgebot des Bremer Landesdatenschützers wurde also entsprochen: „Die Fahrgäste werden bereits beim Einsteigen ins Taxi auf die Kameras durch einen Aufkleber hingewiesen.“ Küppers betonte: „Wir haben die Bremer Taxikunden befragt und stießen auf breite Zustimmung und fast durchgehend auf Wohlwollen zu dieser Maßnahme.“ BG- Experte Küppers wies bei seinem Vortrag mehrfach darauf hin, dass die Auswertung der in den Bremer Taxen gemachten Aufnahmen ausschließlich durch zwei Personen beim Taxi – Ruf sowie bei Bedarf durch die Behörden (bei Vorliegen einer Strafanzeige) möglich sei. „Sonst werden die Bilder nach zwei Tagen gelöscht“. Damit sei ein umfassender Datenschutz gewährleistet, der weit über die Verarbeitung der Daten in Filmkameras hinausgehe, die etwa in Bussen und Bahnen zum Schutz vor Vandalismus oder auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden.


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4/2013 Widersprüchliche Sichtweisen bei den Datenschützern BZP- Präsident Michael Müller und Geschäftsführer Thomas Grätz bedauerten die Absagen der behördlichen Datenschützer, die ebenfalls zu der Präsentation geladen waren. Die für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder hatten sich erst wenige Tage zuvor bei einer Zusammenkunft in Düsseldorf dezidiert zu Kameras in Taxen geäußert. In ihrem Beschluss heißt es wörtlich: „Leben, Gesundheit und Freiheit der Taxifahrer sind

Müller kommentiere den Beschluss des Düsseldorfer Kreises der Aufsichtsbehörden grummelig: „Die Landesdatenschutzbeauftragten haben - bis auf Bremen - nicht begriffen, dass wir keine Videoüberwachung fordern sondern eine Überfallschutzkamera.“ Die Auswertung des Bremer Projektes habe zudem eindeutig ergeben, dass eine Aufnahmesequenz etwa nur beim Einsteigen nicht ausreiche: „80% der Fotos sind nicht verwertbar. Sie brauchen aber ein, zwei gelungene Aufnahmen für die Beweisführung.“ Bei dem Bremer Versuch

Müller: „Die haben sich gar nicht richtig mit dem Bremer Projekt auseinandergesetzt.“ Die Sichtweise des Düsseldorfer Kreises erntete auch das Kopfschütteln des Bundestagsabgeordneten Sören Bartol. Sozialdemokrat Bartol, Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr seiner Fraktion, war der BZP- Einladung im Gegensatz zu den Datenschützern gefolgt und sagte seine Unterstützung für eine länderübergreifende Zulassung des Überfallschutzes in Taxen zu: „Ich kann keinen Widerspruch zu Aspekten des Datenschutzes erkennen und werde mich für eine bundesweite Lö-

hohe Rechtsgüter, die es nachhaltig zu schützen gilt. Zu diesem Zweck kann auch der Einsatz von Videokameras in Betracht kommen.“ Aber auch: „Eine anlasslose Videoüberwachung (…) bei der das gesamte Geschehen im Fahrgastbereich permanent aufgezeichnet wird, ist weder erforderlich noch verhältnismäßig.“ Die Datenschützer der Bundesländer bestehen weiterhin darauf, dass Überwachungssysteme in Taxen nur durch den Fahrer und bei Bedarf in Betrieb genommen werden können, etwa durch einen Schalter im Cockpit.

gehe es aber in erster Linie um Prävention: Taxiüberfälle sind Spontandelikte. Die Kamera schreckt potenzielle Täter ab. Auch hier der Dissens zu den Datenschützern: „Unter Berücksichtigung sowohl der Sicherheitsinteressen des Fahrpersonals als auch der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Fahrgäste ist die Videoaufzeichnung vielmehr in der Regel auf das Anfertigen einzelner Standbilder der Fahrgäste beim Einsteigen zu beschränken“, heißt es im Beschluss des Düsseldorfer Kreises der Aufsichtsbehörden vom 27. Februar 2013 wörtlich. Michael

sung einsetzen“. Bartol betonte, dass man ihn beim Wort nehmen könne. Michael Müller ergänzte in Anspielung an die Kameras auf Bahnhöfen: „Der Schutz des Lebens ist wichtiger als vor Sachbeschädigungen“. Der BZP unterstütze die Initiative der Bremer Kollegen und der BG Verkehr für bessere Prävention am Arbeitsplatz Taxi mit allen Kräften: „Die Bremer Erfolge wünschen wir uns für die Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet“. Datenschutzrechtliche Aspekte liegen jedoch in der Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer.

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Kartenzahlungen einfach, sicher und günstig

Berliner Unternehmen SumUp verwandelt Smartphones in mobile Kartenterminals Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) „Kann ich mit Karte zahlen?“ In Deutschland sind mehr als 125 Millionen ec- und Kreditkarten im Umlauf. Rein rechnerisch besitzt somit jeder Deutsche im Durchschnitt mehr als eine Karte und Kunden erwarten, dass Sie überall mit Karte zahlen können. Taxifahrten sind da keine Ausnahme. Allerdings ist die Akzeptanz von Kartenzahlungen bisher mit teuren Verträgen, hohen monatlichen Kosten, langen Vertragslaufzeiten und immobilen Terminals verbunden. Das Unternehmen SumUp aus Berlin bietet Taxifahrern jetzt eine Al-

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ternative. „Mit SumUp ist es Taxifahrern jetzt möglich, einfach, sicher und günstig, ec- MasterCard und Visakarten mit dem Smartphone oder Tablet zu akzeptieren“, erklärt Stefan Jeschonnek, Geschäftsführer SumUp. Alles was neben einem Smartphone oder Tablet benötigt wird, ist die kostenlose SumUp App für iPhone, iPad und Android sowie der kostenlose SumUp Kartenleser. SumUp berechnet pro Transaktion lediglich 2,75 Prozent des Umsatzes. Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten an. Der Fahrer gibt am Ende der Fahrt ganz einfach den Preis in die SumUp App ein und der Fahrgast kann mit seiner ec- oder Kreditkarte zahlen. Diese steckt der Fahrer in den Kartenleser und der Kunde bestätigt die Zahlung mit sei-

ner Unterschrift auf dem Display des Smartphones oder Tablets. Der Fahrgast kann auf Wunsch ein Trinkgeld hinzufügen und die Quittung per SMS oder E-Mail erhalten. Und auch für den vollen Schutz der Daten des Fahrers und der Kunden ist gesorgt: SumUp ist Europay, MasterCard, Visa (EMV) und PCI-DSS zertifiziert und entspricht damit den höchsten Sicherheitsstandards für Kartenzahlungen. Exklusives Angebot für Hallo Taxi Leser: Jeder Taxifahrer der das beiliegende Formular bis zum 15. Mai 2013 ausgefüllt an Hallo Taxi zurückschickt, erhält nicht nur den kostenlosen SumUp Kartenleser, sondern ihm werden zusätzlich die Transaktionsgebühren für die ersten €500 Umsatz zurückerstattet.


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Ein Zwerg fürs Gewerbe

Wendig und günstig: Twizy könnte elektromobiler Vorreiter im Taxigewerbe werden Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Elektromobilität ist nach wie vor sowohl Ausnahmeerscheinung als auch Imageträger. Auch wenn inzwischen die ersten serientauglichen und -mäßigen Elektrotaxis angeboten werden, ist es noch ein weiter Weg bis sie eher Regel als Ausnahme sind. Ein recht spezielles Gefährt könnte Elektromobilität in Städten den Weg ebnen - und Taxizentralen und -unternehmen als hervorragender Werbeträger dienen. Der Twizy weckt auf den ersten Blick alle möglichen Assoziationen. Messerschmitt Kabinenroller, BMW Isetta oder Smart. An ein „richtiges“ Auto erinnert Renaults ElektroBestseller aber nur bedingt. Hallo TAXI hatte nun Gelegenheit, den Twizy ausgiebig zu testen. Für den originären Taxibetrieb ist der Zweisitzer natürlich schon aus formalen Gründen nicht geeignet: Es fehlen zwei Türen auf der rechten Seite. Der Einzelsitz in der zweiten Reihe wäre allerdings sowieso nicht vielen Kunden zumutbar: Es ist recht eng dort, und ohne (optionale) Vollverkleidung außerdem sehr zugig. Doch als Imageträger drängt sich das putzige Gefährt geradezu auf: Als Botentaxi für den mancherorts häufig nachgefragten innerstädtischen Expresstransport von Dokumenten etwa, oder als Spaßtaxi für publikumswirksame Veranstaltungen. Denn besonders tief in die Tasche greifen muss eine Taxizentrale oder ein Verband nicht: €6.990 ruft Renault für das emissionsfreie Elektromobil auf, hinzu kommen 50 Euro monatlich für den Akku inkl. 7.500

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Kilometern. Den kann der Kunde nämlich nicht kaufen, sondern nur mieten. Jedes wirtschaftliche Risiko, was den bisher schwer kalkulierbaren Wertverlust des Akkus und die zukünftige Preisentwicklung desselben angeht, wird so auf den französischen Hersteller abgewälzt. Eine höhere Laufleistung pro Jahr kostet extra, und genauso verhält es sich mit sinnvollen, wenn nicht sogar notwendigen Extras wie Seitentüren (€590) oder nachrüstbaren Seitenfenstern (€299). Nennt aber erst einmal eine Taxizentrale oder ein Unternehmer einen Twizy sein Eigen, profitiert er von dem ungemein positiven Image der umweltfreundlichen Elektromobilität, und das zu einem bisher unerreicht niedrigen Preis.

Zahlen, Daten, Fakten Mit seiner Länge von 2,3 Metern und einer Breite von 1,2 Metern darf der Twizy wegen seiner kompakten Abmessungen in manchen Ländern, darunter auch Deutschland, quer

zur Fahrtrichtung geparkt werden - wie ein Motorroller. Botentaxifahrer werden diesen Vorteil zu schätzen wissen. Welchen Zeitgewinn das bei der Parkplatzsuche bringt, zeigen Renault interne Praxistests mit dem Twizy in Paris. Das Ergebnis: Mit dem Elektroflitzer kamen die Versuchsfahrer bis zu 25 Prozent schneller zum Ziel als in herkömmlichen Fahrzeugen. Renault gewährt auf den Twizy eine Fahrzeuggarantie von zwei Jahren bei unbegrenzter Laufleistung. Hinzu kommen die Garantie auf den elektrischen Antriebsstrang von drei Jahren ohne Kilometerbegrenzung und eine Zwölf-Jahres-Garantie gegen Korrosion. Zusätzlich offeriert der französische Automobil­hersteller Garantieerweiterungen und Wartungs­ angebote mit individueller Laufzeit und Kilometerleistung. Hierzu zählen die Verlängerung der Fahrzeuggarantie auf bis zu sechs Jahre beziehungsweise 100.000 Kilometer und Wartungs­ verträge bis zu sechs Jahren beziehungsweise 200.000 Kilometern.


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Das erste Elektrotaxi ab Werk

„Auto des Jahres 2011“ ist als Taxi direkt beim Händler zu erwerben Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Der von einer internationalen Jury zum Auto des Jahres 2011 gewählte Nissan Leaf ist nun als Taxi käuflich zu erwerben und damit das erste Elektromobil, das ab Werk auch fürs Gewerbe lieferbar ist. Bestandteil des Taxipaketes sind: • Hochwertige - Folierung in Taxifarbe Hellelfenbein (optional) • Taxameter-Vorrüstung • Taxameter-Konsole • Funk-Vorrüstung (ohne separat bestellbare Antenne/Antennenleitung) • Dachzeichen-Vorrüstung mit Halterung für Kienzle Argo Dachzeichen • Taxi-Notalarmanlage mit integriertem stillen Alarm • Zentral-Innenlichtschaltung • Zusätzliche Innenleuchte vorne (nur NV200 Evalia/Kombi) • Taxi-Kurzbedienungsanleitung

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Fiskaltaxameter: Nach Hamburg jetzt Berlin

Selbstverpflichtung der Politik zu INSIKA - Berliner Senat will „Hamburger Modell“ Von Jochen Liedtke (jochen.liedtke@hallo-taxi.de) Seit den Wahlen wurde viel geredet und ver-handelt. Ge-handelt wurde hingegen leider kaum. So ist weder das LABO personell verstärkt worden, noch steht ein konkreter Termin für den Einbau der Fiskal- oder Onlinetaxameter in die Berliner Droschken fest. Nichts anderes bedeutet die Übernahme des Hamburger Modells für die Hauptstadt. Und zu der – es sei erneut daran erinnerthat sich der Berliner Senat vor einem Jahr bekannt. Nach den Abgeordnetenhauswahlen im Herbst 2011 bildete sich eine Regierungskoalition aus SPD und CDU. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bleibt damit für weitere fünf Jahre im Amt. Neu für die Stadt und unser Gewerbe ist die Berücksichtigung des Taxis im Koalitionsvertrag. In dem Papier, das die Handlungsgrundlage der „Großen Koalition“ für die laufende Wahlperiode bildet, heißt es in einem eigenen Abschnitt für das Taxigewerbe im Kapitel „Starke Infrastruktur; Mobilität in der Stadt“, also dem Vertragsteil zum Verkehr: Die Rahmenbedingungen des Berliner Taxigewerbes müssen verbessert werden. Wir setzen uns für ein koordiniertes Vorgehen gegen Schwarzarbeit im Taxigewerbe nach dem Hamburger Modell ein. Die Koalition strebt einen einheitlichen Tarif für die Anbindung des Flughafens BER an. Nach den Berliner Verwaltungszuständigkeiten sind für unser Gewerbe vorrangig die Senatsverwaltungen

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für Stadtentwicklung und für Inneres zuständig. Bei Senator Müller und „unserem“ Staatssekretär Gaebler (beide SPD) reichen wir also unsere Tarifanträge und Vorschläge etwa zur Anbindung des Flughafens BER ein. Für die Taxibehörde, in Berlin das LABO, ist hingegen Senator Henkel (CDU) zuständig. Während sich Staatssekretär Christian Gaebler nach anfänglichen Schwierigkeiten inzwischen hervorragend für unsere Interessen engagiert (eine Nachfolgeregelung für die zum Jahresende auslaufende Flughafenvereinbarung mit dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) wird aus einer Position der Stärke heraus verhandelt werden, schwächelt die Innenverwaltung ein wenig. Frank Henkel ist angeschlagen etwa durch die Pannen beim Verfassungsschutz. Hilfreich für alle Beteiligten wäre die Erkenntnis, mutig eine Entscheidung zur Einführung des Onlinetaxameters für das Berliner Taxigewerbe herbeizuführen. „Koordiniertes Vorgehen gegen Schwarzarbeit im Taxigewerbe nach dem Hamburger Modell“, wie im KoA-Papier beschlossen, bedeutet nichts anderes als Finanzierung einer festzulegenden Marge von Taxametereinbauten zu Lasten der Stadtkasse. Dabei sollte die Zahl der „gesponserten“ Ticker mit INSIKATechnik in relevanter Größenordnung zur Gesamtzahl der in Berlin konzessionierten Taxen erfolgen, etwa „3000 plus x“ in einer ersten Finanzierungswelle. Da der Einbau bis 2017 auf freiwilliger Basis erfolgt und nach der EU- Richtlinie erst danach bei Neukonzessionierung oder Austausch verbindlich fällig wird, besteht in der Kostenübernahme durch die Verwaltung der Anreiz und das Signal an die Taxiunternehmen. Wer jetzt schon freiwillig mitmacht, gehört zu

den „sauberen“ Wettbewerbern. Wer nicht mitmachen mag, setzt sich dem Anfangsverdacht der Manipulation aus und muss mit verschärften Kontrollen rechnen. Siehe Hamburg! Die Norddeutschen machen es uns vor – in jeder Hinsicht. In der Hansestadt wird weitgehend wieder gutes Geld mit ehrlicher Arbeit verdient. Marktbereinigende Effekte haben sich nach wenigen Jahren eingestellt – wie zuvor prognostiziert. Gut also, dass die Koalition sich zur Übernahme des „Hamburger Modells“ verpflichtet hat und damit ihren Willen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in unserem Gewerbe abgegeben hat. Jetzt aber kommt die Zeit, den hehren Worten konsequentes Handeln folgen zu lassen. Die „Win-Win“- Situation bei der Umsetzung brächte erhebliche Vorteile für beide Seiten: Für die Ehrlichen in unserem Gewerbe ebenso wie für die Politiker, die verantwortliches Handeln praktizierten und: Die zu leistenden Investitionen in vergleichbar überschaubarer Höhe (der Preis für die einzubauende Technik fällt dank wachsender Konkurrenz) stehen in bestem Verhältnis zu den zu erwartenden Steuermehreinnahmen für Berlin. Zudem wäre die Marktbereinigung á la Hamburg gut für’s Image – sowohl des Berliner Taxigewerbes als auch für die Hauptstadt selbst.

Die Entwicklung hat an Fahrt aufgenommen und die Preise fallen Wie bei allen Neuentwicklungen musste zu Beginn des INSIKA- Projektes improvisiert und getüftelt werden – sowohl bei der Hardware, die im Taxi zum Einsatz kommt als auch bei der Speicherung der ma-


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4/2013 nipulationssicheren Daten. Diese Phase ist jedoch längst vorbei. Die Technik steht. Es gibt inzwischen mehrere Anbieter – sowohl bei der Speicherung der Daten wie auch bei den Taxametern. Die Europäische Taximesse in Köln hat den Quantensprung verdeutlicht. Einzig die Politik zögert bislang. Bis auf Hamburg ist noch kein Bundesland in der Umsetzung. Auch der Berliner Senat zögert noch. Warum eigentlich? Speicherung der Daten In Hamburg übernimmt das Tesymex aber auch in Berlin gibt es bereits erste Dienstleister, die ein Angebot zur Speicherung der Daten bewerben. So bieten etwa Hale (siehe unten) und die taxisoft EDV Dienstleistungs- und Handels GmbH über ihr „Insika Center“ die Datenspeicherung an: „Wir bieten Gewerbetreibenden, die Registrierkassen oder Taxameter mit INSIKA Modulen verwenden, die Anbindung der Kassen an unsere Datenserver. Die revisionssicheren Kassendaten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und können vom Kunden jederzeit eingesehen und ausgewertet werden“, heißt es wörtlich im Angebot des Unternehmens, das im Internet unter www.insikacenter.com abgerufen werden kann. Damit ist auch die Einbindung in taxiwin gewährleistet. Weitere Links zum Thema: www.hamburg.de/taxi/ 3030326/taxameter-foerderung.html oder unter www. tesymex.de Konkurrenz belebt das Geschäft – der Stand bei der Taxametertechnik Nicht zuletzt den guten Kontakten zwischen den Vertretern des Taxigewerbes und den Herstellern von „Registrierkassen“ zum Einsatz im Taxi, also unseren Taxametern, ist es zu verdanken, dass unmit-

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telbar nach dem Abschluss des INSIKA- Projektes der PTB Bewegung in den Markt gekommen ist. Inzwischen besteht die Wahlmöglichkeit zwischen den Produkten mehrerer Hersteller. Kienzle Argo etwa hat mit dem neuen „T 21“ einen Microcomputer mit Touchscreen und „All in one“- Merkmalen entwickelt, das sich sehen lassen kann. Neben der Verwendbarkeit als Fiskaltaxameter soll das T 21 vor allem die Platzprobleme in der Droschke lösen: Kassenfunktionen, Auftragsvermittlung und Kommunikation mit der Zentrale können mit einem Gerät abgewickelt werden. Sogar GPRS ist integriert. Kienzle Argos Neuentwicklung hatten wir bereits vorgestellt (November- Ausgabe, Seite 26). Auch bei dem Mitbewerber aus

unserem Nachbarland Österreich gibt es eine vergleichbare technische Lösung. Hale bietet eine Signaturund Datenübertragungsbox an, die an dem MID- Taxameter Microtax 06 (MCT 06) oder dem Spiegeltaxameter SPT-02 angeschlossen wird. Die Taxameterdaten werden dann wie auch bei Kienzle Argos T 21 mittels INSIKA Smartcard manipulationssicher signiert und an einen Datendienstleister übermittelt. „All in one“- Lösung beim Kienzle Argo T 21 – Hardware und Datenspeicherung aus einem Hause von Hale Hale geht sogar noch einen Schritt weiter: Neben Tesymex Hamburg bietet das Unternehmen auch eine eigene Serverlösung zur Datenaufbewahrung: Das „HALE INSIKA Datencenter ermöglicht einen schnellen Überblick über die Unternehmerdaten und Fahrzeugaktivitäten. Fahrten- und Schichtenberichte sind frei konfigurierbar, Änderungen werden revisionssicher protokolliert. Aussagekräftige Statistiken über Auslastung, Umsatz und vieles mehr sind per Mausklick abrufbar und monatsweise vergleichbar. Via Browser können Sie von überall auf das HALE Unternehmerportal und Ihre Daten zugreifen“, erklärt Christine Puschnig, Pressesprecherin des Taxameterherstellers aus Salzburg. Auf der Taximesse in Köln bestand erstmals die Möglichkeit sich ein umfassendes Bild über den Stand der Entwicklung zu INSIKA zu machen. Wir waren überrascht und erfreut, wie rasant die Entwicklung vorangeschritten ist. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Modellversuchs gibt es keine erkennbaren Gründe bei Technik und Datenspeicherung, um die flächendeckende Einführung in Berlin weiter hinauszuzögern.


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Toller Diesel und viel Platz qualifizieren Mazdas Mittelklassemodell fürs Gewerbe Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Vom Mazda CX-5 war die Redaktion dieses Magazins angetan. Das sehr sparsame SUV wurde seinerzeit zum „besten Mazda-Taxi“ erkoren. Die neue Mittelklassen-Limousine aus gleichen Hause, schlicht „6“ genannt, stiehlt dem CX-5 allerdings die Show und darf den nun Titel für sich beanspruchen.

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Denn der neue Mazda6 besticht durch seine Taxi-Tugenden: Niedriger Verbrauch (nur 4,4 Liter Diesel je 100 Kilometer), viel Platz und ein ordentlicher Preis (ab €23941 zzgl. MwSt.). In einem ersten Test hinterließ der neue Mazda6 außerdem auch subjektiv einen soliden Eindruck. Für den Gewerbealltag schien alles am rechten Fleck, ausreichend Platz für Einbauten wie Taxameter oder Datenfunk war vorhanden. Auch die

Verarbeitung, Materialien und der angemessen dimensionierte Dieselmotor gaben keinen Anlass zu Kritik. Limousine und Kombi des neuen Mazda6 bieten die größte Beinfreiheit für Fondpassagiere im Segment. Die Kniefreiheit auf den hinteren Sitzen und der Schulterraum vorne gehören ebenfalls zu den Spitzenwerten in der Klasse. Doch bei der Gestaltung des Innenraums ging es um mehr als nur um schiere Größe.


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4/2013 Der Fortschritt liegt im Detail, etwa beim vergrößerten Fußraum. Die Frontpassagiere profitieren hier von einem intelligenten Zuschnitt der Mittelkonsole, während die Insassen im Fond über einen vergrößerten Fußraum unterhalb der Vordersitze verfügen. Die A-Säulen wurden neu gestaltet und um 100 mm nach hinten versetzt, um die Fahrzeugstruktur zu verbessern und den Ein- und Ausstieg zu erleichtern. Die neuen SKYACTIV-D Dieselmotoren arbeiten mit dem weltweit niedrigsten Verdichtungsverhältnis, was nicht nur für hohe Effizienz sorgt, sondern auch den Einsatz leichterer Motorkomponenten erlaubte. Denn eine niedrige Verdichtung ist gleichbedeutend mit einer geringeren Belastung für die Motorteile. Der neue, in zwei Leistungsstufen verfügbare 2.2 l SKYACTIV-D ist daher leichter als der Vorgänger 2.2 l MZR-CD und arbeitet dank der niedrigen Verdichtung zudem mit verbesserten Verbrennungsprozessen. Die kleinere Leistungsstufe liefert 110 kW/150 PS bei 4.500/min und entwickelt ein maximales Drehmoment von 380 Nm bei 2.000/ min, während die größere Variante 129 kW/175 PS Leistung bei 4.500/ min und 420 Nm Drehmoment bei 2.000/min produziert. Das neue SKYACTIV-Drive Sechsstufen-Automatikgetriebe verbindet ein komfortables Fahrerlebnis mit

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dem direkten Schaltgefühl eines manuellen Getriebes. Das neue Mazda i-ELOOP arbeitet als erstes regeneratives Bremssystem seiner Art mit einem Kondensator, um die beim Verzögern des Fahrzeugs gewonnene Energie zu speichern und für den Betrieb der elektrischen Fahrzeugsysteme zu nutzen. Alle SKYACTIVD Motoren des neuen Mazda6 sind ab Werk mit i-ELOOP ausgestattet. Das senkt den Verbrauch: Auf 4,8 l/100 km und 127 g/km beim Diesel mit 110 kW/150 PS und Automatik sowie 4,8 l/100 km und 127 g/ km beim Diesel mit 129 kW/175 PS und Automatik. Beide SKYACTIV-D Dieselmotoren sind zugunsten eines geringen Vibrationsniveaus mit einer Ausgleichswelleneinheit ausgerüstet und erfüllen ohne aufwändige Stickoxid-Abgasnachbehandlung die Abgasnorm Euro 6. Die von Mazda entwickelte StartStopp-Automatik i-stop gehört in allen Varianten des neuen Mazda6 zur Serienausstattung. Es ist das einzige System seiner Art, das Verbrennungsenergie für den Neustart des Motors nutzt. Dies trägt nicht nur zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs bei, sondern sorgt auch für einen schnelleren Motorneustart im Vergleich zu konventionellen Systemen: Bei den SKYACTIV-D Dieselmotoren sind es nur 0,40 Sekunden (Fahrzeuge mit Automatikgetriebe).


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4/2013

Eltern haften für Kinder? Eine differenzierte Betrachtung von Rechtsanwalt Peter Schmidt de Boer

Von Peter Schmidt de Boer (rechtsanwalt@schmidtdeboer.de) Verkehrsunfälle, an denen Kinder beteiligt sind, lassen uns aufhorchen, berühren uns, egal ob wir selbst Kinder haben oder nicht. Aber wer kommt eigentlich für Schäden, die Kinder im Straßenverkehr verursachen, auf? Jeder kennt den Satz „Kinder Eltern haften für ihre Kinder“, doch zum Tragen kommt er in den allerseltensten Fällen. Eine Haftung der Eltern kommt nur dann in Betracht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und damit ein eigenes Verschulden der Eltern vorliegt. Der Umfang der Aufsichtspflicht bestimmt sich nach dem Alter des Kindes, dessen Entwicklung und dem Unfallgeschehen. Grundsätzlich ist bereits bei Kindern im Alter ab sieben Jahren weder eine Überwachung „auf Schritt und Tritt“ noch eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Zeitabständen erforderlich. Grundsätzlich muss Kindern in diesem Alter, wenn sie normal entwickelt sind, das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht in einem räumlichen Bereich gestattet sein, der den Eltern ein sofortiges Eingreifen jedoch nicht ermöglicht. Zum Spiel der Kinder gehört es, Neuland zu entdecken und zu „erobern“. Dies kann ihnen, wenn damit nicht besondere Gefahren für sie selbst oder für andere verbunden sind, nicht allgemein untersagt werden. Vielmehr muss es bei Kindern dieser Altersstufe im Allgemeinen genügen, dass die Aufsichtspflichtigen sich über das Tun und Treiben in großen Zügen einen Überblick verschaffen, sofern nicht konkreter Anlass zu besonderer Aufsicht besteht. Andernfalls würde jede vernünftige Entwicklung des Kindes, insbesondere der Lernprozess im Umgang mit Gefahren, gehemmt

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(so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes). Kommen die Eltern (oder andere Aufsichtspersonen) diesen Anforderungen nach, haften sie nicht. Kinder haften nach § 828 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bis zum Alter von 7 Jahren grundsätzlich nicht für Schäden, die sie einem anderen zufügen. Dies gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern in allen Lebensbereichen. Wenn ein Verkehrsunfall mit Kindern bis zu 7 Jahren passiert und das Kind aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht haftet, wird man sich als Autofahrer damit arrangieren können, auf den eigenen Schäden sitzen zu bleiben, dankbar dafür, dass dem Kind möglicherweise nicht noch mehr passiert ist. Problematischer wird es, wenn bspw. ein Kind bis 7 Jahre Gefallen daran findet, die Autos der Nachbarn mit Stahlwolle „richtig sauber zu machen“ (ein wahrer Fall), die Eltern aber ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Hier zahlen Eltern jedoch oft die Schäden aus eigener Tasche, um den Frieden in der Nachbarschaft zu wahren. Dies kann unter Umständen jedoch sehr teuer werden. Eine Haftpflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn ein Verschulden des Kindes oder der Eltern vorliegt. Es empfiehlt sich daher immer, die eigenen Verträge zu prüfen und ggf. anzupassen, sodass auch beim fehlenden Verschulden Deckungsschutz seitens der eigenen Haftpflichtversicherung gegeben ist. Etliche Versicherer decken mittlerweile diese Lücke mit ab und zahlen damit auch in Fällen, in denen sie normalerweise nicht zahlen müssten. Differenzierter wird die Haftung bei Kindern zwischen 7 und 10 Jahren. Bei vorsätzlichem Handeln müssen sie in vollem Umfang für den entstandenen Schaden einstehen. Nehmen wir zwei 10-jährige, die die Nachbarautos mit Stahlwolle bearbeiten oder mit Steinen bewer-

fen, um die Nachbarn zu ärgern. In diesen Fällen haften die Kinder. Im Straßenverkehr differenziert die Rechtsprechung zwischen Unfallgeschehen im fließenden oder im ruhenden Verkehr. Im fließenden Verkehr sind die Gerichte eher „großzügig“ und gehen von Leichtsinn oder Überforderung aus und verneinen eine Haftung des Kindes, so etwas im Falle eines 8-jährigen, der auf ein verkehrsbedingt haltendes Auto auffuhr (BGH, Urt. Vom 17.04.2007 VI ZR 109/06) oder eines 8-jährigen, der ein vorbeifahrendes Auto beschädigte, als er sein Fahrrad vom Bürgersteig auf die Straße rollen ließ (BGH, Urt. v. 16.10.2007 VI ZR 42/07). Wenn allerdings Kinder zwischen 7 und 10 Jahren bspw. „Wettrennen“ mit Fahrrädern, Skateboards o.ä. auf der Straße fahren und dabei ordnungsgemäß geparkte Autos beschädigt werden (so BGH, Urt. v. 30.11.2004 VI ZR 335/03 im Fall eines 9-jährigen, nach dessen Sturz sein Kickboard ein Auto beschädigt hatte). Aber auch im ruhenden Verkehr haften Kinder mitunter nicht, wenn eine typische Überforderungssituation vorlag, die jedoch in jedem Einzelfall zu beurteilen ist. Haben Kinder das 11.Lebensjahr erreicht haften sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn bei ihnen Verschuldensfähigkeit, die nötige Einsichtsfähigkeit und auch das nötige Verantwortungsbewusstsein vorliegt. Gerade im Straßenverkehr werden die Anforderungen an ein entsprechendes Verhalten mit zunehmendem Alter des Kindes erhöht. Wenn Kinder ab 11 Jahren über rote Ampeln laufen oder ohne auf den Verkehr zu achten über die Straße laufen und dabei von einem Pkw erfasst werden, wird man ihnen ein hohes Mitverschulden am Unfall zuweisen, weil man von Kindern in diesem Alter schlichtweg erwarten kann, dass sie vernünftig genug sind, um sich an die grundlegenden Regeln des Verkehrs zu halten.



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