Hallo taxi 3 2010

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ISSN 0949-9288 • H 9461

Das Magazin für Taxiunternehmer

März 2010

27. Jahrgang • €1,80

Wer ist eigentlich diese elena?

Den Sumpf trockenlegen! Wie der Staat Unternehmer zu Steuerehrlichkeit zwingen will dies und mehr aus Glückstadt mehrwert für ihre Zentrale gewinn mit pinkey

Das Treppentaxi von studenten entwickelt

mehr geld pro meter BZP schliesst verbesserten vertrag mit der bahn

hotspot jetzt auch ab werk e-klasse mit internetanschluss


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2

Kraftstoffverbrauch kombiniert von 5,3 l/100 km bis 6,9 l/100 km; CO2-Emission kombiniert von 140 g/km bis 181g/km. Angaben nach RL 80/1268/EWG.


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Das Gewerbe vor dem Umbruch

Das Taxigewerbe steht vor einer gewaltigen Herausforderung. Bald werden Taxis in Deutschland mit technischem Gerät ausgestattet, das den Finanzämtern den Zugriff auf steuerrelevante Fahrdaten in Echtzeit erlaubt. Fluch oder Segen? Den ehrlichen Unternehmer wird das „Fiskaltaxameter“ schützen, es ihm ermöglichen, wieder erträgliche Umsätze mit seinem Taxi zu erwirtschaften. Auf der Strecke bleiben die Extremverkürzer, deren Geschäftsmodell auf dem massiven Hinterziehen von Steuern beruht. Diese Unternehmer brauchen wir nicht, sie haben das Gewerbe vielmehr bundesweit an den Rand des Ruins gewirtschaftet und den Ehrlichen die Geschäftsgrundlage geraubt. Wir sollten daher von uns aus für eine lückenlose Dokumentation im Fahrzeug sein und hoffen, dass es nicht zu spät ist.

Doch nicht nur die Ganoven unter uns stellen ein Problem dar. Gefahr lauert auch von außen. Die Mineralölindustrie macht uns mal wieder das Leben schwer. Völlig grundlos kostet der Liter Diesel in einigen Regionen €1,20, Tendenz steigend. Das Oligopol diktiert den Preis, und das Kartellamt dreht Däumchen. Mit dramatischen direkten und indirekten Folgen für das Taxigewerbe. Erstens fressen die Treibstoffkosten die winzigen Gewinne auf, die mit einem Taxi derzeit zu erzielen sind. Außerdem zerstören sie das zarte Pflänzchen Aufschwung, und uns bleiben die Kunden aus. Die Hoffnung nie aufgebend grüßt Sie Jan Cassalette

Hallo

TAXI • 3


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Ein australischer Taxifahrer hat den fettesten Auftrag seiner Karriere ergattert. Für 17.000 Euro darf er Touristen auf einer 6500-Kilometer-Fahrt die Highlights von Western Australia zeigen. Für den Werbegag des Tourismusamtes werden noch Passagiere gesucht. / In 1.000 Taxis aus Taipeh werden Hotspots eingebaut, damit die Fahrgäste auch während der Fahrt ins Internet gehen können. Mit einem Smartphone oder Laptop kann man seine eigenen E-Mails abrufen. Außerdem erhalten die Fahrzeuge einen Bildschirm, mit denen die Kunden Filme schauen können. Der Bildschirm ist ein Touchscreen, der es ebenfalls ermöglicht, im Internet zu surfen. / Ausgerechnet das London Taxi soll in ausländische Hand übergehen. Manganese Bronze, der letzte unabhängige britische Autobauer, steht vor der Übernahme durch den chinesischen Autohersteller Geely. Es sieht schlecht aus für die Briten. „Wir fahren Verluste ein, und wir können uns nicht darauf verlassen, dass die Aktionäre das Unternehmen finanzieren“, sagte der 42-jährige Mark Fryer, Finanzchef des London-Taxi-Herstellers. / Ein 30-jähriger Taxifahrer hat in Delmenhorst einen 11-jährigen Jungen übersehen, der die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg querte. Der Schüler wurde frontal erfasst und schwer verletzt. Der Taxifahrer war vermutlich mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Auf Anordnung eines Amtsrichters wurden sowohl der Führerschein des Taxi-Fahrers als auch das Taxi beschlagnahmt. / Obwohl er im Mai 2009 unter anderem wegen Raubes zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, bleibt ein 30-jähriger Mann aus Vöhrenbach jetzt zunächst vor dem Gefängnis verschont. Das Landgericht Konstanz ordnete damals auch die Unterbringung des schwer suchtkranken Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Im Oktober 2008 hatte der 30-Jährige zusammen mit einem Nachbarn einen Taxifahrer aus Bräunlingen überfallen. Anschließend fuhr der völlig berauschte 30-jährige Mann das Taxi in einen Graben, während der Taxifahrer auf der Rückbank liegen musste. / Weil er einen Taxifahrer niedergestochen hat, wurde ein 22-Jähriger am Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Am 7. Juni 2009, hatte Eugen S. kurz nach Mitternacht dem Taxifahrer Pierre Weiß (29) am Ende der Fahrt in Dresden unvermittelt ein Messer in den Hals gerammt.

4 • Hallo TAXI

Wir sind die Taxiausrüster!

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NACHRICHTEN

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3/2010

NACHRICHTEN

„Carsharing fördern“

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert einen bundesweit einheitlichen Rahmen, um Car-Sharing für Kommunen noch attraktiver zu machen. „Wir brauchen bundesweit einheitliche Regeln für CarSharing“, so Uwe Beckmeyer, verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Er fordere daher die Bundesregierung auf, einen einheitlichen Rahmen für das Verfahren, die Kennzeichnung von Stellplätzen und Fahrzeugen sowie die Gebührenerhebung zu schaffen. Die SPD-Fraktion habe daher jetzt einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. „Wir wollen insbesondere den Stadtverkehr durch die Einführung neuer Technologien und den Ausbau moderner Verkehrskonzepte sicherer, umweltfreundlicher und sozialer gestalten.“ Bisher fehle den Kommunen jedoch eine rechtssichere und bundeseinheitliche Regelung, die ihnen über Modellversuche hinaus die Einrichtung von Car-Sharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum ermöglicht, sagte Beckmeyer. Car-Sharing sei ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zu einer lebenswerten und gesunden Umwelt in der Stadt. Denn es entlaste den begrenzten Parkraum in der Innenstadt und ermögliche flexible und bezahlbare Mobilität mit dem Auto. Die Untersuchung „Mobilität in Deutschland 2008“ habe gezeigt, dass gerade bei der jüngeren Generation in urbanen Räumen die Autoaffinität sinke, so Beckmeyer. „Die heutigen Berufseinsteiger machen seltener den Führerschein, wollen aber auf Mobilität dennoch nicht verzichten.“ Im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ sei das Konzept gerade für einen Stadtstaat wie Bremen hoch attraktiv. Mit seinem Aktionsplan Car-Sharing habe es dazu beigetragen, die Akzeptanz des Mobilitätskonzeptes in der Stadt weiter zu steigern. Ziel sei es, die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer bis 2020 von 5.100 auf 20.000 zu erhöhen. Bei der Expo-Ausstellung in Shanghai werde sich Bremen mit einem Beitrag zu nachhaltiger Mobilität in Großstädten am Beispiel des Car-Sharing präsentieren, so der SPD-Politiker. „Die Nutzerzahlen nehmen stetig zu.“ Allein in 2009 sei der Anteil um 18 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Mittelfristig werde das Potenzial von Car-Sharing bei geeigneten Rahmenbedingungen auf bis zu zwei Millionen Nutzer geschätzt. Voraussetzung für einen Erfolg des Car-Sharing seien aber ein Angebot aus einer Hand und ein einfacher Zugang.

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Hallo

TAXI • 5


3/2010

NACHRICHTEN

Bahn und Taxler helfen gemeinsam den Kunden Erfolgreicher Service für Bahnreisende mit eingeschränkter Mobilität

Der Mobilitätsservice für Bahnreisende wird gut angenommen. Im Schnitt wurde das Angebot im vergangenen Jahr 500.000 Mal genutzt, die Hälfte davon nach vorheriger Anmeldung. Pro Monat gehen bundesweit im Schnitt mehr als 21.000 Bestellungen ein. Kernstück der Leistung ist, Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen an Bahnhöfen zu geben. Damit leistet die Deutsche Bahn einen aktiven Beitrag, das Reisen mit dem Zug zu erleichtern. Die Mobilitätsservice-Teams bieten ihre Hilfe an mehr als 300 Bahnhöfen an – an einigen Standorten unterstützt von örtlichen Taxibe-

trieben. Im Juni 2009 hatte die DB Station&Service AG das Angebot um 16 Stützpunkte erweitert, von denen aus weitere 65 Bahnhöfe bedient werden. Seit der Einführung ist die Nachfrage stetig gestiegen. So haben DB-Mitarbeiter im vergangenen Jahr rund 500.000 Mal geholfen. 2008 lag die Zahl bei rund 400.000. Besonders groß ist die Nachfrage in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. „Wegen der großen Nachfrage haben wir den Mobilitätsservice um 40 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt, um noch mehr Menschen das Bahnfahren zu erleichtern“, sagt Oliver Kühn, Leiter Service der DB Station&Service AG. Für den reibungslosen Ablauf wurde

2009 zudem für Material – beispielsweise Autos und Hublifte – rund eine Million Euro investiert. Damit der kostenlose Service reibungslos funktioniert, ist eine vorherige Anmeldung bei der Mobilitätsservice-Zentrale erforderlich, die die Einsätze der MobilitätsserviceTeams koordiniert. Die Mobilitätsservice-Zentrale bietet auch eine spezielle Reiseauskunft, die sich an den Bedürfnissen behinderter Menschen orientiert. Dazu zählen beispielsweise die Auswahl von Direktverbindungen sowie die Platzreservierung mit gezielter Buchung geeigneter Sitzplätze im Fernverkehr und das Zusenden bestellter Fahrscheine direkt nach Hause.

Korrektur „Anforderungen an Fahrgeldquittungen“

In unserer Ausgabe 1-2/2010 waren die wichtigen Unterstreichungen im Text leider nicht abgedruckt worden:

Jede von einem Unternehmer erstellte Rechnung, Quittung, Abrechnung und Gegenrechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung muss nachfolgende Angaben enthalten, wenn sie den steuerlichen Anforderungen genügen soll, andernfalls ist der Vorsteuerabzug nicht möglich. - Einmalige fortlaufende Rechnungsnummer, frei bestimmbare Form. - Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. - Name und Anschrift des Leistungsempfängers. - Wahlweise die Steuernummer oder

6 • Hallo TAXI

Umsatzsteueridentifikationsnummer. - Das Ausstellungsdatum der Rechnung. - Zeitpunkt der Lieferung/Leistung oder Zeitpunkt der Vorauszahlung, wenn die Rechnung oder ein Teil davon bezahlt ist. - Beschreibung der Leistung/Lieferung (Fahrstrecke von…. bis). - Netto-Entgelt für die einzelnen Rechnungsposten und Angabe des angewandten Mehrwertsteuersatzes. - Netto-Gesamtentgelt; wurden Rechnungen für Vorauszahlungen ausgestellt, müssen diese Beträge von der Schlussrechnung abgezogen werden! - Im Voraus vereinbarte Minderun-

gen (Skontos). - Der auf das Gesamtentgelt entfallende Mehrwertsteuerbetrag; gegebenenfalls Hinweis auf Beträge, die von der Mehrwertsteuer befreit sind (z.B. bei Behindertenbeförderungen). Der Grund der Befreiung muss auf der Rechnung angegeben sein. - Für Barzahlungs-Quittungen gelten die gleichen Anforderungen. Rechnungen, die die Pflichtangaben nicht enthalten, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug! Die unterstrichenen Angaben sind Mindestanforderungen für Kleinbetragsrechnungen und -quittungen bis 150 €. Eine fortlaufende Nummerierung auch von Kleinbetragsrechnungen und –quittungen wird empfohlen.


Deutschlands Taxiversicherer Nummer 1!

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3/2010

Bekannte Idee, professionell umgesetzt PiNkey vermarktet „Schlüsselbringdienst“ bundesweit

SERVICE & INFOS

Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de)

vor eingelagerten Ersatzschlüssel im Gepäck und überreicht diesen dem Kunden.

Die PiNkey AG, ein Start-up aus dem Thürginger Wald, hat eine Idee des Taxigewerbes aufgegriffen, die jahrelang ein tristes Dasein in kleinen Stahlschränken in Taxizentralen geführt hat: Verliert der Kunde seinen Schlüssel, steht das Gewerbe bereit und liefert Ersatz an eine beliebige Adresse. Die PiNkey AG wird diese Idee nun mit viel Aufwand und Professionalität vermarkten.

Fred Buchholz, Erfinder dieser Idee und inzwischen Präsident des BZP, konnte seine Idee, den „Taxi-Key“, als Geschäftsführer des Taxi-Ruf Bremen einige Male im Bundesgebiet vermarkten. Der wirtschaftliche Durchbruch gelang jedoch nicht, vielmehr profitierten die Zentralen von Kundenbindung und einem Image-Gewinn. Die PiNkey AG möchte genau hier ansetzen und das Konzept mit immensem Marketingaufwand bundesweit bekannt machen. Partner sollen dabei lokale Taxizentralen sein, deren Telefonzentralen in der Regel rund um die Uhr und häufig 365 Tage im Jahr besetzt sind. Eine solch durchgehende personelle Besetzung kostet Geld und ist in anderen Branchen selten zu finden. Zentralen sollen nun mit PiNkey ihre Einnahmesituation verbessern und ihr Personal besser

In Zeiten, in denen Umsätze schwinden und das Gewerbe nicht gerade den Ruf einer Diensleistungshochburg genießt, möchte ein Unternehmen aus dem Thüringischen Oberweißbach den Taxlern mit einer einfachen und eigentlich schon bekannten Idee unter die Arme greifen. Verliert ein Kunde seinen Schlüssel, ruft er statt dem extrem teuren Schlüsseldienst einfach ein Taxi. Dieses hat den zu-

2. Infocall & E-Mail

1. Notruf geht ein

latz

PiNkey lagert in speziellen Tresoren etwa Haustürschlüssel anonym, also ohne dass ein bestimmter Schlüssel einer Person zuzuordnen wäre, und liefert diese an den Kunden aus. Damit größtmögliche Sicherheit gewährleistet werden kann, wird der Schlüssel nur nach einer bestimmten Prozedur herausgegeben (siehe Punkte 1-15 unten und auf den Seiten 9 - 10). Wie vergleichbare Dienstleistungen gezeigt haben, sind die Auslieferungen eher eine Seltenheit und kommen als wesentliche Einnahmequelle nicht in Frage. PiNkey wird dem Kunden hierbei außerdem einen bundeseinheitlichen Tarif für die Auslieferung von nur 15 Euro anbieten können - im Sinne der

3. Schlüsselentnahme PiNkey Tresor

selp

lüs

Sch

auslasten können. Eine wirkliche „Last“ ist die Zusammenarbeit allerdings nicht und beschränkt sich in der Regel auf die bloße Anwesenheit in dem Raum, in dem die PiNkeyAusrüstung aufbewart wird.

2 Minuten

0 Minuten

4 Minuten

Partner

- Zentrale

Partner

Der Notruf eines Kunden geht in der PiNkey Zentrale

- Sie erhalten einen Infocall von der PiNkey Zentrale.

Nun öffnet der zugriffsberechtigte Mitarbeiter mit

(Callcenter) ein.

- Zeitgleich erreicht Sie eine E-Mail, die Sie über den

seinem persönlichen, sicher verwahrten Schlüssel

Die PiNkey Zentrale sucht den entsprechenden

Schlüsselplatz informiert.

Datensatz heraus und veranlasst die Auslieferung des - Die E-Mail enthält zusätzlich den Link zu Ihrem Partnerzugang unter dem Sie anschliessend den Schlüssels. Automatisch wird eine E-Mail an den PiNkey Partner

Übergabeort erfahren.

erstellt und an die entsprechende Filiale gesendet. Zusätzlich erfolgt ein Infocall an den PiNkey Partner.

Der PiNkey-Partner ist Tag und Nacht erreichbar (24 Stunden).

8 • Hallo TAXI

den Tresor und entnimmt den Schlüssel vom mitgeteilten Platz.


3/2010 hat PiNkey die Chance, ein neuer Partner des Taxigewerbes zu werden. Die ohnehin besetzten Taxizentralen lassen sich effizient(er) monetarisieren, ohne dass die Gefahr besteht, das Kerngeschäft aus den Augen zu verlieren. Im Gegenteil, in Zusammenarbeit mit regionalen Medien etwa besteht die Möglichkeit, das Gewerbe und die eigene Zentrale positiv darzustellen. Gerade im Marketing sind die Mittel vieler Zentralen begrenzt. Dass es keine zuverlässigen Zahlen des zu erwartenden Umsatzes gibt, liegt in der Natur der Sache. Da jedoch kein betriebswirtschaftliches Risiko eingegangen wird, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts mehr im Wege.

5 Minuten

Partner - Klicken sie auf den Link in ihrer E-Mail und loggen sich mit Ihren Zugangsdaten ein. - Scannen Sie nun den am Schlüsseltütchen angebrachten Barcode. Auf dem Bildschirm erscheint nun der Übergabeort. Hierbei ist die Unversehrtheit des Siegels zu überprüfen. Ist das Siegel beschädigt bitte sofort die PiNkey Zentrale informieren.

6. Übergabe an den Boten

5. Drucken Auslieferungsauftrag

6 Minuten x

4. Scannen

Nr.

Bote

368

7. Zwei Unterschriften

7 Minuten 8 Nr. 36

Bote

8 Minuten

x x

Partner

Partner

Drucken sie nun den Auslieferungsauftrag aus.

Die entnehmende Person übergibt jetzt den Schlüssel

Der zugriffsberechtigte Mitarbeiter und der Bote

an den Boten und weist diesen noch einmal auf die

unterschreiben auf dem Auslieferungsauftrag die

Unversehrtheit des Siegels hin.

Ausgabe des Schlüssels.

9. Bote liefert aus

8. Vor der Abfahrt prüfen Schlüssel

Auslieferungsauftrag

Partner

10. Übergabe Schlüssel

Neuer Vertrag Kunden werben Kunden

Bote

68

Nr. 3

29 Minuten

25 Minuten x

x

x

Kunde

Vor der Abfahrt prüft der Bote ob mitgeführt wird:

Nr. 368

Bote

Der Bote fährt innerhalb der festgelegten Zeit zum

Unser freundlicher PiNkey Bote übergibt dem Kunden

vereinbarten Treffpunkt.

den Schlüssel und lässt durch den Kunden die

1. Schlüssel

Unversehrtheit des Siegels überprüfen.

2. Auslieferungsauftrag (zur Unterschrift beim Kunden)

Abschließend erkundigt er sich nach der Zufriedenheit

3. Neuer Vertrag (für evt. zusätzliche

mit dem PiNkey-System.

Neukundengewinnung - Kunden werben Kunden)

Hallo

TAXI • 9

SERVICE & INFOS

Transparenz eine gute Idee. Pro eingelagertem Schlüssel jedoch soll die Zentrale einen Euro pro Monat erhalten. Bei 12 Euro pro Schlüssel im Jahr kann diese Gebühr durchaus zu einem nennenswerten Mehrumsatz führen. Dem Kunden werden für diesen Dienst übrigens 29,88 Euro / Jahr oder 2,49 Euro / Monat berechnet. Für jeden zusätzlich selbst gewonnenen Kunden kassiert die Zentrale außerdem 10 Euro. Die für den Betrieb nötige Ausrüstung möchte PiNkey den Zentralen solange kostenlos anbieten, bis eine ausreichende Anzahl an Schlüsseln eingelagert wurde. Dadurch entsteht keinerlei unternehmerisches Risiko seitens des Taxigewerbes. Durch ein transparentes Konzept, eine gute Idee und dem Willen, diese durch Werbung auch Kund zu tun,


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Eckdaten Schlüsselarten (prinzipiell beliebig, hier einige Beispiele): - Haustürschlüssel - Schlüssel für Schließanlagen - Autoschlüssel - Tresorschlüssel - Schließfachschlüssel

Lackierung: außen schwarz, innen grün, Anzahl möglicher Schlüssel: 2500 Stück - Software - Auslieferungsbox - Computer / Drucker - Internet / E-Mail / Telefon / Fax Unterstützung durch die PiNkey AG:

SERVICE & INFOS

- PiNkey Schlüsseltresor (Widerstandsgrad II nach EN1143-1, Außenmaße: H 1800 x B 800 x T 560 mm, Gewicht: ca. 1050 kg)

- professionelle Partnerbetreuung - kostenfreie Mitarbeiterschulung - schnelle Zahlungen - personalisiertes Werbepaket (Visitenkarten, Flyer, Kopfstützenbezüge, Quittungsblöcke u.a.) - bundesweite Werbeaktionen in Funk und Fernsehen

11. Wiedereinlieferung des Schlüssels

12. Quittierung Empfang

Technische Vorraussetzung in den Zentralen:

- Plakatwerbung - Onlinemarketing - Kinowerbung - Flyerwerbung - Radiowerbung PiNkey sucht in fast allen Regionen Deutschlands noch Partner. Interessieren Sie sich für dieses Konzept? Dann erfahren Sie mehr unter Telefon 01805-PINKEY (01805-746539*), im Internet www.pinkey.de oder per E-Mail: info@pinkey.de *14 Cent/Min. aus dem Festnetz, max. 42 Cent aus Mobilfunknetzen Außerdem stellt die PiNkey AG ihr Konzept auf der AMI in Leipzig vor.

13. Abrechnung 15,00 € Auslieferungsgebühr

30 Minuten

30 Minuten

Kunde

x

x

Bote

15,00 €

30 Minuten

x

Unterschrift Kunde

Der Bote weist darauf hin, dass der Schlüssel im Besitz Der Bote lässt sich die Übergabe des Schlüssels und

Der PiNkey Bote zieht nun Ihre Auslieferungsgebühr

des Kunden bleiben wird und er diesen nur mit dem

die Unversehrtheit des Siegels durch den Kunden

in Höhe von 15,00 € vor Ort und in bar ein.

später zugesendeten Einlieferungsset wieder

mit einer Unterschrift quittieren. Bitte kontrollieren!

einlagern kann.

14. Bote meldet Abschluss

15. Auslieferung bestätigen

16. Einlagerung PiNkey Tresor

31 Minuten

45 Minuten

4 Minuten

Bote

Partner

Partner Der PiNkey Partner erhält einen Umschlag von der

Der Bote meldet umgehend nach abgeschlossener Auslieferung bei dem zugriffsberechtigten Mitarbeiter des PiNkey Partners den Auslieferungsstatus.

Nach Abschluss des Auslieferungsvorganges meldet der PiNkey Partner umgehend den Status an die PiNkey Zentrale.

PiNkey-Zentrale. Dieser enthält den einzulagernden Schlüssel in einem blickdichten und unversehrtemTütchen. - Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im PiNkey-System an

1. Online im PiNkey - System

+

2. Schicken Sie den komplett unterschriebenen Auftrag (3 Unterschriften) postalisch im Original an die PiNkey Zentrale zurück.

- scannen Sie den Barcode auf dem Tütchen - nach erfolgreichen abscannen wird Ihnen der Schlüsselplatz angezeigt - Platzieren Sie den Schlüssel am vorgesehenen Platz im Tresor - verschliessen sie den Tresor fachmännisch und verwahren Ihren Tresorschlüssel an einem sicheren, immer

10 • Hallo TAXI

schnell verfügbaren Platz


3/2010

Much auf Deutschlandtour

Michael Much, Geschäftsführer des Autohaus Much aus Bad Tölz, besucht wieder Unternehmer und Zentralen im Bundesgebiet um gebrauchte Taxifahrzeuge aufzukaufen.

Montag, den 12.04.2010 Nürnberg Dienstag, den 13.04.2010 Leipzig Mittwoch, den 14.04.2010 Berlin Donnerstag, den 15.04.2010 Hamburg Freitag, den 16.04.2010 Bremen Samstag, den 17.04.2010 Dortmund

Montag, den 19.04.2010 Düsseldorf Dienstag, den 20.04.2010 Köln Mittwoch, den 21.04.2010 Koblenz Donnerstag, den 22.04.2010 Frankfurt Freitag, den 23.04.2010 Stuttgart Samstag, den 24.04.2010 München

Das MUCH Team ist an folgenden Tagen von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr bei der jeweiligen Taxizentrale bzw. Mercedes Benz Niederlassung vor Ort. Terminabsprache, weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 08041 – 7889-30

Kein Alkohol am Steuer App soll helfen Auto stehen lassen, Taxi fahren - So wirbt eine bundesweite Kampagne

Eigentlich unbeabsichtigt unterstützt die Initiative „DON’T DRINK AND DRIVE“ das Taxigewerbe mit einer „App“. Die Verkehrssicherheitskampagne „DON’T DRINK AND DRIVE“ empfiehlt die iPhone App „fairTAXI“, mit der sich die Taxikosten bereits im Voraus berechnen lassen. Mit diesem persönlichen Taxometer für das iPhone behält man den Fahrpreis also stets im Blick. Im Rahmen der Kooperation wird das DDAD-Logo ab sofort in die neue Version von „fairTAXI“ integriert und macht so darauf aufmerksam, dass Alkohol und Auto fahren nicht zusammen passen! Das Update steht ab heute im App Store zum Download zur Verfügung. „fairTAXI“ berechnet nicht nur die

Fahrtkosten, sondern bietet zudem die Funktion, sich die nächstgelegenen Taxiunternehmen anzeigen zu lassen, um dann direkt das Taxi seiner Wahl rufen zu können. Der aktuelle Standort kann via GPS oder Wi-Fi automatisch bestimmt werden und erspart die Eingabe des Abfahrtsortes. Darüber hinaus zeigt „fairTAXI“ den aktuellen Taxipreis

während der Fahrt sowie die Entfernung, Geschwindigkeit und Fahrzeit an. Und wenn man sich nach einer Partynacht mit mehreren Freunden das Taxi nach Hause teilen möchte, berechnet „fairTAXI“ ganz einfach die Fahrtkosten pro Kopf. Die Kampagne „DON’T DRINK AND DRIVE“ wendet sich mit der Botschaft „Wer fährt, bleibt nüchtern!“ vor allem an die jungen Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren, da diese überproportional häufig an den so genannten Alkoholunfällen beteiligt sind. Wer beim Ausgehen etwas trinken möchte, der sollte sein Auto in jedem Fall stehen lassen und stattdessen die öffentlichen Verkehrsmittel oder den Service von „fairTAXI“ nutzen. Hallo

TAXI • 11

SERVICE & INFOS

Es werden wieder Taxis aufgekauft - Bad Tölzer auch in Ihrer Nähe


3/2010

Treffen in Glückstadt fand zum Glück statt Glückstädter Kreis tagt trotz teilweise katastrophaler Wetterlage

Von Hartmut Knaack (hartmut.knaack@hallo-taxi.de)

VERBÄNDE

Schon zu einer Traditionsveranstaltung im Taxi- und Mietwagengewerbe zählt der „Glückstedter Kreis“. Seit mindestens vierzehn Jahren (so ganz genau weiß das keiner mehr, weil es anfänglich Vorläufertreffen gab, denen zunächst mit gehörigem Misstrauen begegnet wurde) treffen sich Vertreter norddeutscher Verbände im Februar zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch. In das urige und von moderner Tagungstechnik verschont gebliebene Hotel „Raumann“ luden die Hamburger Kollegen Thomas Lohse und Dirk Schütte (LPVG Hamburg) – was sich so ergeben hat – wieder nach Glückstadt ein. Auch dieses Mal waren – bis auf einige wetterbedingte Ausfälle wie Bremerhaven und Mecklenburg-Vorpommern alle der Einladung gefolgt. Vertreten waren Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Berlin und Bielefeld. Als Gastreferent konnte Thomas Krause des Beratungsunternehmens „Linne und Krause“ aus Hamburg

12 • Hallo TAXI

gewonnen werden, in Taxikreisen durch die von Städten und Landkreisen in Auftrag gegebenen Wirtschaftlichkeitsgutachten gut bekannt. Sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit, Steuer- und Abgabenhinterziehung im Taxi- und Mietwagengewerbe noch zeitgemäß? Mit diesem Thema setzte sich Thomas Krause anhand jüngst erstellter Gutachten und daraus gewonnener

Erkenntnisse auseinander. „Finanzämter haben eine merkwürdige Sicht auf das Gewerbe. Sie prüfen gerade die Unternehmen mit guten, durchaus plausiblen Umsätzen und Gewinnen, also Betriebe bei denen es anscheinend etwas zu holen geben könnte. Betriebe mit auffällig geringen Umsätzen und Personalkosten geraten häufig gar nicht erst in das Visier der Prüfer“, resümierte Krause.


Wie entwickeln sich liberalisierte Märkte? Besonders interessant waren die Ausführungen zu dem jüngsten Gutachten für den Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen, siehe Grafiken oben rechts). Um die Ergebnisse verstehen zu können, muss man wissen, dass es in diesem Landkreis bis vor kurzem keine Taxengenehmigung gab. Die Behörde erteilte ausschließlich Mietwagengenehmigungen und sah großzügig darüber hinweg, dass taxenähnliche Verkehre betrieben wurden. Zu bestimmten Anlässen wie Schützenfesten oder sonstigen Großveranstaltungen war es den Unternehmen sogar gestattet ein Taxizeichen zu führen. Das bereithalten der Fahrzeuge an Orten mit interessanten Auftragsaufkommen war und ist dem Vernehmen nach noch immer gang und gäbe. Auf Anfrage der regionalen Tageszeitung NWZ erklärte der zuständige Verkehrsdezernent der Kreisverwaltung, dass man

sich auf Grund der personellen Situation nicht in der Lage sehe diesen offensichtlichen Verstößen entgegenzuwirken. Rückendeckung erhält die Verwaltung vom zuständigen Verkehrsausschuss, der kurz und bündig entschied, die bestehende Situation nicht zu verändern. Dieses „Cloppenburger Landrecht“ hat Auswirkungen auf die Nachbarregionen. Selbst in Oldenburg ansässige Unternehmen beklagen Verstöße ihrer Cloppenburger Kollegen gegen die Rückkehrpflicht und das Bereitstellungsverbot. Eine überalterte Fahrzeugflotte, eine angespannte Liquiditätssituation und ein niedriges Legalitätsbewusstsein sind die Folge des sich selbst überlassen Marktes, was Thomas Krause durch die erhobenen Daten und gewonnenen Erkenntnisse belegen konnte. Fazit: Ein funktionsfähiges Taxiund Mietwagengewerbe erfordert einen Ordnungsrahmen verbunden mit zeitnaher Überwachung. Nur in einem fairen Wettbewerb stehende Unternehmen können den öffentlichen Anspruch auf ein leistungsfähiges und sicheres Beförderungsmittel erfüllen. Gerade in der Fläche gehört die Aufrechterhaltung der Mobilität breiter Bevölkerungsgruppen zur Daseinsvorsorge. Das Modell „Clop-

VERBÄNDE

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penburg“ dürfte für die Erfüllung dieser Ansprüche denkbar ungeeignet sein. Elektronischer Schichtzettel, das Finanzamt möchte mitfahren Zusammen mit dem Software Entwickler Gerrit Kuhlendahl arbeitet Linne und Krause an einem neuen Projekt namens Tesymex. Basis ist die telemetrische zeitnahe Übermittlung der Taxameterdaten an einen zentralen Rechner. Die so gespeicherten Werte sind im steuerlichen Sinne einem Ursprungsbeleg gleichzusetzen. Eine Zugriffsmöglichkeit durch den Unternehmer ist nicht gegeben, was eine deutlich höhere Manipulationssicherheit gewährleisten soll. Ziel ist es, die Forderungen aus Wirtschaft und Politik an alle Bargeldbranchen nach einer manipulationsfreien Erfassung der Bareinnahmen zu gewährleisten. Mit im Boot ist die PhysikalischTechnische Bundesanstalt (PTB) als oberste Eichbehörde. In der Diskussion konnten die schon früher geäußerten Bedenken gegen Hallo

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VERBÄNDE

die elektronische Datenerfassung nicht zerstreut werden. Besonders die Mietwagenproblematik bedarf einer Lösung, was jedoch praktisch nicht umzusetzen sein dürfte. Ohne Betriebs-, Beförderungs-und Tarifpflicht kann es keine manipulationsfreie Aufzeichnung geben. Selbst im Taxigewerbe - sicher nicht so sehr in Hamburg oder auch anderen Großstädten - gibt es eine Fülle von Leistungen, die eine manuelle Aufzeichnung erfordern. Es bleibt die Befürchtung, dass das Gewerbe mit weiteren Kosten und aufwendigen Verfahren belastet wird, die gewünschten Ergebnisse aber nicht erreicht werden. Es wird eine neue Abhängigkeit von Di e n s tl e i s te rn geschaffen. Vielleicht passt hier auch der bekannte Spruch „mit Taxis kann man viel Geld verdienen, solange man selbst kein Taxi besitzt“. Erfolg versprechender ist es, wenn die Aufsichtsbehörden die ihnen auferlegten Verpflichtungen aus

16 • Hallo TAXI

dem PBefG erfüllen. Die Hamburger BSU (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ) ist dafür ein gutes Beispiel. Zur Unterstützung der Behörden hat Linne und Krause eine Software entwickelt, die eine schnelle Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestattet und mit der sich sehr schnell nicht plausible Unternehmensdaten ermitteln lassen. Der richtige Ansatz ist die Be-

Wirkungsweise nachgelagerter Beriebsprüfungen ist vergleichbar mit der Bankenkrise. Die Höhe der festgestellten Nachzahlungen führt gerade bei denen mit unlauteren Mitteln arbeitenden zu einem jähen Ende. Mitwettbewerber, Gläubiger und die Allgemeinheit haben das Nachsehen. Aber einen wesentlichen Unterschied zu den Banken gibt es doch. Diese existieren mit Staatshilfe weiter. Das wirkliche Übel ist das derzeitige Steuer- und Sozialrecht. Für klein- und mittelständische Unternehmen inzwischen ein unkalkulierbares Unternehmerrisiko. Mindestlohn

trachtung der Kosten und die darauf basierenden Leistungen eines Unternehmens. Vor allem sind zeitnahe Überprüfungen der Taxi- und Mietwagenunternehmen notwendig. Die

Gesetzlicher Mindestlohn als Branchenlösung, Fluch oder Segen für das Taxigewerbe? Mit diesem Thema wurde der 2. Tag des Glückstädter Kreises eröffnet. Kontrovers wie die gewählte Fragestellung war auch die Diskussion. Qualität und gute Leistungen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Sicher ist das Gewerbe gut beraten, sich mit der Frage eines Mindestlohnes intensiv auseinanderzusetzen, um die Möglichkeiten einer politischen


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Norddeutscher Taxi- und Mietwagentag Der niedersächsische Landesvorsitzende Michael Müller berichtete über den 1. Norddeutschen Taxiund Mietwagentag, der letztes Jahr in Hannover vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) ausgerichtet wurde. Fachlich hoch qualifiziert, überschauberer Rahmen, gute Gespräche mit den

Ausstellern und eine durchweg positive Resonanz bei Besuchern und Ausstellern. Rundum gelungen. Das war knapp die Meinung der übrigen Nordverbände. Es wird 2011 eine Folgeveranstaltung geben. Ob es wieder Hannover oder ein anderer Nordverband Träger der nächsten Veranstaltung sein wird, ließ man noch offen. Wer genau zuhörte, dem entging nicht, dass alle den nächsten Norddeutschen Taxi- und Mietwagentag ideell unterstützen, aber das Veranstalterrisiko nicht tragen wollen bzw. können und die personellen Ressourcen dazu nicht ausreichen. Da wird es wohl doch wieder Hannover und wenn die Messe AG mit-

spielt, das Convention Center mit seinen optimalen Räumlichkeiten. Kontakte und Gespräche sind wichtig Es ist gut, dass es den „Glückstädter Kreis“ gibt. Das Taxi und Mietwagengewerbe sollte jede Möglichkeit des kollegialen Meinungs- und Gedankenaustausches nutzen. Die unkonventionelle Form, aber auch die anheimelnde Ausstrahlung des Tagungsortes animiert zum „Klönschnack“ auch außerhalb strenger Vorgaben einer Tagesordnung. Dies war – wie in den Jahren zuvor – deutlich zu spüren. So werden 2011 sicher wieder alle dabei sein.

Billiger Tanken bei Orlen 3 Cent Rabatt / 50 Euro Tankgutschein bei schneller Anmeldung

Von Frederik Wilhelmsmeyer (info@bzp.org)

Exklusiv für BZP-Mitglieder: Schnelle Unternehmer erhalten bei ORLEN nicht nur Top-Rabatte von bis zu 3,0 Cent/Liter, sondern auch einen „Begrüßungs-Bonus“ von bis zu 50 Euro! Seit Anfang 2009 bietet die starFlottenkarte die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens an knapp 490 teilnehmenden star- und ORLENTankstellen von Schleswig-Holstein bis ins Rhein-Main-Gebiet, bei denen BZP-Mitglieder exklusive TopKonditionen erhalten. Der BZP hat mit ORLEN jetzt darüber hinaus eine tolle Werbeaktion vereinbart: Einfach schnell sein – und Tankgutschein einfahren: BZP-Mitglieder, die bis zum 12.04.2010 Ihren Kartenantrag bei ORLEN einreichen, erhalten einen Tankgutschein im Wert von 50€*. Mitglieder, die Ihren Antrag später einreichen, erhalten – sofern der Kartenantrag noch im Jahr 2010 bei ORLEN eingeht – einen Tankgutschein im Wert von 30€*.

(* Einzulösen an allen knapp 490 teilnehmenden star- und ORLENTankstellen. Voraussetzungen: Das Mitglied muss mind. 3 Monate Vertragspartner der ORLEN Deutschland GmbH sein und innerhalb dieses Zeitraumes die fälligen Rechnungen fristgerecht ausgleichen!) Einfach günstig – die Konditionen im Einzelnen: Mit der star-Flottenkarte aus dem Hause ORLEN bezahlen BZP-Mitglieder ihre Tankrechnungen sicher und flexibel. Der finanzielle Vorteil dabei: Brutto-Nachlass auf Dieselkraftstoff in Höhe von 3 €-Cent / Liter an allen ORLEN- Standorten Brutto-Nachlass auf Dieselkraftstoff in Höhe von 2 €-Cent / Liter an allen star-Standorten Die unterschiedliche Rabattierung ist durch den im star-Netz bereits um 1 €-Cent reduzierten Verkaufspreis gegenüber den Markengesellschaften zu erklären. Wie auch bei Jet, bieten star-Tankstellen die Kraftstoffe immer einen Cent günstiger an als z.B. benachbarte Tankstellen

von Shell oder Aral. Ihr Preisvorteil beträgt somit auch hier 3 Cent. Weitere Vorteile für BZP-Mitglieder: Keine Belastung einer monatlichen Kartengebühr; einmalige Kartenkosten: 2€ / Karte. Auf Wunsch monatliche, halbmonatliche oder wöchentliche Abrechnung. Die Rechnungsbeträge werden vom Konto abgebucht. Rechnungsgebühr 1 Euro/Rechnung (entfällt bei Download aus dem kostenfreien Internetbereich „Flottenkarte Direkt“). Wichtig: Keine Mindestabnahmemenge oder Mindestgröße des Unternehmens. Eine Übersicht der knapp 490 angeschlossenen Tankstellen finden Sie auf der Internetseite www.tankeinfach-star.de oder www.orlendeutschland.de. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, so steht Ihnen der Ansprechpartner von ORLEN, Herr Jörg Oster unter der Telefonnummer 0151/16143514 oder unter j.oster@orlen-deutschland.de gerne zur Verfügung! Die Anträge sind bei den BZP-Mitgliedsorganisationen erhältlich! Hallo

TAXI • 17

VERBÄNDE

Gestaltung nicht zu verpassen. Die BG-Verkehr kennt den Mindestlohn schon länger. 7,25€ werden für die Arbeitsstunde zur Ermittlung der berufsgenossenschaftlichen Umlage mindestens angesetzt.



Der Taxikalender „Mission TAXI Impossible“ der Schloz Wöllenstein GmbH & Co. KG zeigt teilweise Fahrzeuge, die so nie als Taxi verkauft wurden. Mit freundlicher Unterstützung der Schloz Wöllenstein GmbH & Co. KG, Autorisierter Mercedes-Benz Verkauf und Service, Blankenburgstr. 116, 09114 Chemnitz, Telefon: +49 (0) 0371 / 3355 - 233, Telefax: +49 (0) 0371 / 3355 - 101, E-Mail: Sven.Zohlen@swmb.de, Internet: http://www.swmb.de


3/2010

BZP protestiert beim Bundesfinanzministerium Entwurf eines Erlasses hätte drastische Konsequenzen für das Taxigewerbe

Von Thomas Grätz (info@bzp.org)

VERBÄNDE

Über das Internet hat das Bundesministerium der Finanzen ein sogenanntes BMF-Schreiben zur Anhörung gestellt. BMF-Schreiben sind vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den Ländern herausgegebene Erlasse, welche die untergeordneten Finanzbehörden zu beachten haben. Sie stellen also jedenfalls im Innenverhältnis beachtliche Rechtsakte dar, quasi Anweisungen an die Steuerverwaltung. Dieser vorliegende Entwurf eines BMF-Schreibens befasst sich in seinem Schwerpunkt mit der Aufbewahrung der mittels Registrierkassen gebuchten Geschäftsvorfälle, vollzieht sodann aber den Bogen zu den Taxametern. Diese seien danach zumindest ähnliche Geräte, weil sie ebenfalls steuerlich relevante Daten aufzeichnen und speichern. Der BZP stellt dagegen in seiner Stellungnahme heraus, dass diese Geräte sehr wohl unterschiedlich sind, weil Taxameter vorrangig als Messgeräte fungieren. Zwar gäbe es Taxameter sowie Wegstreckenzähler, die auch speichern, die geltenden Vorschriften für diese Geräte verlangen aber derzeit nur die so genannte Kontrollzählerspeicherung. Die weitere Argumentation des Verbandes lautet, dass die Messgeräte für Taxis und Mietwagen im Regelfall keine umfassenden Eingabegeräte sind, gerade von dieser Auffassung scheint aber der BMF-Entwurf auszugehen. Dieser stellt unter Berufung auf die bekannte Schichtzettel-Entscheidung des Bundesfinanzhofes einen Katalog vor, der Anforderungen

20 • Hallo TAXI

an die einzelnen aufzuzeichnenden Daten stellt. Der BZP vertritt jedoch die Position, dass selbst die neuesten Taxameter die Gesamtheit dieses Kataloges keinesfalls speichern können. Insbesondere der vorgesehene Abgleich des Km-Standes des Fahrzeuges mit den Messgerätedaten sei technisch derzeit und auch in absehbarer Zukunft überhaupt nicht machbar. Des Weiteren würden einige der Abfragen eine Eingabe erfordern, gerade das würde aber dem Sinn des Vorhabens widersprechen, da manuelle Eingaben immer Manipulationsmöglichkeiten eröffnen.

POSTANSCHRIFT

Zusammengefasst wird vom BZP, dass dieses Schreiben einige Anforderungen aufstellt, die angesichts der bestehenden Rechtslage und technischen Situation nicht gelöst werden können. Selbst wenn eine Verpflichtung bestünde, sei das BMF-Schreiben doch auch technisch noch unklar. Schon gar nicht ent-

Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin

Oberste Finanzbehörden der Länder

HAUSANSCHRIFT

nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern

BETREFF

GZ DOK

TEL

Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin +49 (0) 30 18 682-0

FAX E-MAIL

poststelle@bmf.bund.de

DATUM

Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften; Entwurf eines BMF-Schreibens IV A 4 - S 0316/08/10004-05 2009/0833877 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Das Hauptargument des BZP lautet, dass es keine gesetzliche Ermächtigung gebe, die eine solch weitgehende Feststellungsverpflichtung des Unternehmers erzeuge. Denn die notwendige Folge wäre die Anschaffung von Geräten, die den umfangreichen Anforderungskatalog auch erfassen könnten. Schließlich sei auch mit den vorgelegten Gedankengängen nicht sichergestellt, dass der Mietwagenunternehmer in vergleichbarer Form wie der Taxiunternehmer verpflichtet wird. Dementsprechend sieht der Verband weiterhin die Gefahr einer „Flucht in den Mietwagen“ mit den entsprechend negativen Folgen für die ÖPNV-Bedienung der Bevölkerung. Jedenfalls müsste aber sowohl die vielerorts geübte Praxis der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Wegstreckenzähler bei Mietwagen wie auch das System der Mischgenehmigungen gelöst werden.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen gebuchten Geschäftsvorfälle Folgendes: Moderne Registrierkassen können in PC-Kassen/PC-gestützte Kassensysteme (Kassentyp 1) und elektronische Registrierkassen (Kassentyp 2) unterteilt werden. PC-Kassen/PC-gestützte Kassensysteme verfügen regelmäßig über ein handelsübliches Betriebssystem und ein dauerhaftes Speichermedium. Elektronische Registrierkassen basieren regelmäßig auf einem herstellerspezifischen Betriebssystem und besitzen oft nur ein flüchtiges Speichermedium. Grundsatz: Einzelaufbewahrungspflicht für alle Registrierkassentypen Nach § 147 Abs. 2 Nr. 2 AO sind Unterlagen i. S. d. § 147 Abs. 1 AO seit dem 1. Januar 2002 in maschinell auswertbarer Form aufzubewahren. Die Registrierkassen (Kassentyp 1 und 2) sowie die mit ihnen erzeugten Unterlagen müssen seit diesem Zeitpunkt neben den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ vom 7. November 1995 (BStBl I S. 738) auch den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüf­ barkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ vom 16. Juli 2001 (BStBl I S. 415) entsprechen (§ 147 Abs. 6 AO). Die Feststellungslast liegt beim Steuerpflichtigen. Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung dieser Daten ist unzulässig. Eine ausschließliche Vorhaltung aufbewahrungs­ pflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend.

www.bundesfinanzministerium.de

spreche die gesetzte Übergangsfrist bis Ende 2011 der Machbarkeit. Die Taxameterindustrie sei bis dahin gar nicht in der Lage, dem Gewerbe entsprechende Geräte zur Verfügung zu stellen. Deshalb sei nach Bundesverbandsansicht das entsprechende Vorhaben der Finanzverwaltung mit dem Zeitplan zu verbinden, der auch von der EU-Messgeräterichtlinie verfolgt wird, also mit dem Oktober 2016. Dies sei ein Zeitraum, der die Möglichkeit biete, die aufgezeigten Probleme juristisch wie technisch (besser) zu lösen.


3/2010

Oh, wie schön ist Elena

Elektronischer Entgeltnachweis soll Bürokratie abbauen

Hinter dem anmutigen und feminin klingenden Namen verbirgt sich das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz). Seit Januar ist er ein wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie, wie der offizielle Verlautbarung der Bundesregierung zu entnehmen ist. Im August 2002 erarbeitete die von der damaligen Bundesregierung eingesetzte Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, unter Vorsitz von Peter Hartz einen Vorschlag zur Entwicklung einer Versicherungskarte, damals „JobCard“ genannt. Es wurde das ELENA-Verfahren daraus, das mit Veröffentlichung am 1. April 2009 im Bundesgesetzblatt seinen gesetzgebenden und somit verpflichtenden Abschluss fand. Seit 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber für ihre Beschäftigten zusammen mit der Entgeltabrechnung monatlich eine elektronische Meldung an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung in Würzburg senden. Dabei umfasst die Meldung Daten wie Sozialversicherungsnummer, Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Anschrift und das Einkommen des Beschäftigten. Doch auch über die Lohnabrechnung hinausgehende Informationen, wie beispielsweise die Angabe des Grundes bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder die individuelle wöchentliche Arbeitszeit, sind per ELENA zu übermitteln. Und dies ist keineswegs die vollständige Aufzählung. Bis zu 40 Millionen diverse Arbeitnehmerdaten werden so gesammelt. Verfassungsrechtliche Bedenken ge-

Ob Skispringerin Elena Runggaldier den „elektronischen Entgeltnachweis“ kennt?

gen das Verfahren ergeben sich aus der Tatsache, dass Daten auf Vorrat gespeichert werden ohne zu wissen, ob dies im Einzelfall wirklich erforderlich war. Von ELENA verspricht sich die Politik Einsparungen für Arbeitgeber sowie für die Agentur für Arbeit im Umfang von rund 86 Millionen Euro. Im Wesentlichen beruht die Einsparung darauf, keine Verdienst- oder Arbeitsbescheinigungen routinemäßig ausstellen zu müssen. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist die Einsparung nicht nachvollziehbar. Vielmehr ergeben sich weitere Abhängigkeiten von Dienstleistern oder Steuerberatern verbunden mit höheren Kosten. Das ELENA-Verfahren soll stufenweise ausgebaut werden. Es startet mit durch die Behörden abrufbaren Bescheinigungen für Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld. Weitere Aufgaben der Agentur für Arbeit, kommunalen bis hin zu zivilrechtlichen Verfahren (Prozesskostenhilfe) sollen eingegliedert werden. Für die Bauwirtschaft soll Elena die Funktion eines fälschungssicheren Sozialversicherungsausweises übernehmen. Darüber hinaus ist

das System ein Hoffnungsträger zur Durchsetzung der qualifizierten digitalen Signatur (elektronisch übermittelte verbindliche Unterschrift). Gleich zwei elektronische Petitionen sind beim Bundestag eingereicht worden. Sie richten sich gegen aus der Sicht der Antragsteller unzulässig erhobene Daten, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen. Auch von Kosteneinsparungen bei den Arbeitgebern könne keine Rede sein, da die Erfassung aller Daten einen erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Die Zahl von 50.000 Mitzeichnern, die erforderlich für die Behandlung im Petitionsausschuss ist, dürfte nicht erreicht werden. Wie auch! Die wirklich Betroffenen sind am Verfahren nicht direkt beteiligt und wissen auch nicht um dessen Brisanz. Bis 2012 besteht nicht einmal die Möglichkeit, Auskünfte über die gespeicherten Daten zu erhalten. Dennoch muss der Beschäftigte auf seiner Verdienstbescheinigung auf die Datenübermittlung und seinen Auskunftsanspruch gegenüber der zentralen Speicherstelle hingewiesen werden. Hallo

TAXI • 21

VERBÄNDE

Von Hartmut Knaack (hartmut.knaack@hallo-taxi.de)


3/2010

Kreditkarte: Mehr Leistung, weniger Geld Zahlung mit Bargeld beim Kunden immer weniger beliebt

Von Hartmut Knaack (hartmut.knaack@hallo-taxi.de)

VERBÄNDE

Kundenorientiertes Arbeiten, in dem der Servicegedanke eine besondere Rolle spielt, ist für das Taxi- und Mietwagengewerbe wichtig. Mehr und mehr werden jedoch Leistungen vom Kunden erwartet, die die ohnehin nicht üppigen Entgelte schmälern. Gemeint sind die bequemen Kreditkartenzahlungen, die eine steigende Tendenz aufweisen. Ganz davon abgesehen, dass das entsprechende Equipment installiert sein muss und selbst bei der Nutzung eines Kreditkarten – Imprinters zusätzliche Verwa l t u n g s a r b e i t anfällt, kassiert natürlich die Kartengesellschaft eine Provision für jede Transaktion. Mit allem Drum und Dran können sich Entgeltkürzungen bis zu 10 % und mehr ergeben. Andere Branchen, wie Tankstellen oder der Einzelhandel, akzeptieren aus diesem Grund häufig erst ab einem bestimmten Umsatz Kartenzahlungen. Kaum eine Taxitarifordnung sieht ein Entgelt für Kartenzahlungen vor. In Berlin gibt es bereits eine Gebühr in Höhe von 0,50 €, die allerdings die tatsächlich entstehenden Kosten bei

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weitem nicht auffängt. Eine Anpassung auf 2,- € soll beantragt werden. So ermittelten die Berliner Kollegen Transaktionskosten je nach Anbieter zwischen 1,34 € und 2,25 €. Wenn man von einem durchschnittlichen Fahrpreis von 20 € ausgeht, können so leicht nur 18 € und weniger daraus werden. Im Taxigewerbe ist man es gewohnt mit kleinen Beträgen umzugehen. Umso schmerzlicher sind versteckte Kürzungen. Und wie sagt schon der Volksmund: „Kleinvieh macht auch Mist“.

Der Taxitarif ist eindeutig eine Festpreis-Verordnung. Rechtlich betrachtet kann jedoch keiner eine Leistung verlangen ohne dafür eine angemessene Gegenleistung erbringen zu müssen. Die öffentlich-rechtlichen Taxitarife sind üblicherweise auf Barzahlungsbasis kalkuliert. Streng genommen läge

ein Tarifverstoß vor, wenn Zahlungsersatzmittel akzeptiert werden, die zu einer Entgeltverkürzung führen. Konsequenterweise wäre eine Kartenzahlung gar nicht möglich. Dies widerspräche aber dem Gedanken einer kundenorientierten Dienstleistung. Die andere Lösung wäre, ein angemessenes Entgelt auf Basis einer freien Vereinbarung zu verlangen. Allerdings müsste der Kunde zuvor in geeigneter Weise deutlich darauf hingewiesen werden. Mit Sicherheit kein optimaler Lösungsansatz. Die bessere Lösung scheint die der Berliner Kollegen zu sein, nämlich einen Kostenersatz für die zusätzlich gewünschte Dienstleistung „ Kartenzahlung“ in der Tarifverordnung vorzusehen. Ein Weg, der letztlich auch den Willen im Gewerbe, Kartenzahlungen zu akzeptieren, deutlich stärken dürfte und zu einer Verbesserung der Serviceleistungen beiträgt. Die Kundenakzeptanz für diese Gebühr ist sicher eher gegeben, als die Einsicht für Gepäckstücke(normaler Art) einen Zuschlag zahlen zu müssen. Letzteres gehört wirklich zum Servicebereich und ist nicht mit tatsächlich entstehenden Mehrkosten verbunden, schmälert also nicht die Einnahme sondern erhöht allenfalls die Chance auf ein großzügiger bemessenes Trinkgeld. Von kostenverursachenden Leistungen ohne entsprechende Gegenleistung lässt sich allerdings auf Dauer nur schlecht leben.


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3/2010

Umweltzonen zeigen Wirkung

Weniger Privat-PKW und mehr Umsatz im Taxigewerbe Rückenwind für Umweltzonen: Die nun vom Bundestag beschlossene Verordnung zu Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen erhöht den Druck, konsequent gegen umwelt- und gesundheitsbelastende Schadstoffe in der Atmosphäre vorzugehen.

MOTOR & TECHNIK

Das gilt vor allem für den Straßenverkehr, einen Hauptproduzenten von Feinstaub und Stickstoffdioxid. „Umweltzonen haben sich als effektives Instrument erwiesen, um nachhaltige Mobilität zu fördern“, so Hermann Josef Schulte, Inhaber der HJS Fahrzeugtechnik. „Immer mehr Stadtzentren bleiben für Wagen mit zu hohem Schadstoffausstoß gesperrt, was nachweislich zur Modernisierung im Straßenverkehr und damit zur Verbesserung der Luftqualität beiträgt.“ Uneingeschränkt mobil sind nur noch Fahrzeuge, die strenge europäische Abgasstandards

erfüllen - zum Beispiel, indem der Verbrennungsmotor mit Partikelminderungssystemen ausgerüstet ist. Die Filtertechnologien des Abgasnachbehandlungsspezialisten HJS reduzieren den Ausstoß von Ruß und Stickstoffdioxid fast vollständig und verschaffen Pkws, Lkws, Bussen und anderen Nutzfahrzeugen auch in Umweltzonen freie Fahrt. Die Erkenntnis, dass Umweltzonen die Grundlage für nachhaltige Mobilität schaffen, setzt sich bundesweit durch. Bereits 41 Städte und Kommunen haben sich für die Fahrbeschränkungen entschieden, mit positiver Bilanz. Beispiel Düsseldorf, wo seit einem Jahr Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß ausgesperrt sind: Während der zulässige Tagesmittelwert von Feinstaub 2007 am Verkehrsknotenpunkt Corneliusstraße noch 59 Mal überschritten wurde, gab es 2009 nach Daten des Umwelt-

bundesamts nur noch 26 Verstöße. Laut der vom Bundestag beschlossenen Verordnung sind maximal 35 Überschreitungen pro Jahr erlaubt, sonst drohen den betroffenen Städten Klagen der EU-Kommission. Auch in Berlin bestätigen die Ergebnisse den Erfolg der dortigen Umweltzone. Innerhalb der vergangenen drei Jahre reduzierte sich an mehreren Messstationen der Hauptstadt die Anzahl der Tage, an denen die Grenzwerte überschritten wurden, um bis zu ein Drittel. Die Berliner Verkehrsbetriebe gehen dabei mit gutem Beispiel voran: Bereits lange vor Einführung der Umweltzone am 1. Januar 2008 haben sie begonnen, ihre Busse zu modernisieren und so die Schadstoffbelastung zu minimieren. Mittlerweile fahren mehr als 20.000 und damit fast die Hälfte aller Busse in deutschen Kommunen rußfrei. Technologien für heute und morgen.

Insolvenz überstanden Taxitronic ist zurück Traditionshersteller steht nach Zahlungsunfähigkeit wieder auf stabilen Füßen

Gute Nachrichten aus Barcelona: Die Firma Taxitronic hat die Insolvenz überstanden und schreibt: „Die Firma Interfacom-Taxitronic kann einen neuen und wichtigen Erfolg vermelden: die Genossenschaft der Taxizentrale Autocoope in Lissabon, Portugal hat sich in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einem Abstimmungsergebniss von 95 % dazu entschieden, ihre

24 • Hallo TAXI

Zentrale mit der kompletten TAXITRONIC-Zentralensoftware sowie ihre 500 Fahrzeuge mit dem “All-inOne”-Gerät TAXITRONIC - GOBOX BCT ® auszurüsten. Dies beweist eindeutig, das der Weg der Firma Interfacom-Taxitronic nach vorne geht und die schweren Zeiten, die die Firma dieses Jahr durch das Insolvenzverfahren durchgestanden

hat, ein rasches Ende haben werden. Dies ist aber auch Dank des Vertrauens und vor allem der Treue, die uns von Seite unserer ca. 60 Zentralenkunden und ca. 100 Vertragshändler in der ganzen Welt entgegengebracht worden ist. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei allen herzlichst bedanken. Gemeinsam sind wir stark und gemeinsam schauen wir in eine gesicherte Zukunft.“


3/2010

Videobegleitung im Taxi

EMO Video two ist ein kompakter, mobiler digitaler Video- und Audiorekorder, der für den Innenbereich von Fahrzeugen entwickelt wurde. Sobald das Fahrzeug gestartet wird, nimmt das Gerät auf einer 4 GB SDSpeicherkarte 160 Minuten Audiound Videodaten in einer Schleife auf, wobei nach dem First-in-firstout-Prinzip gespeichert wird. Das bedeutet, dass nach Ablauf der 160 Minuten die ältesten Daten mit den neuesten überschrieben werden. Mit einer größeren SD Karte können sogar bis zu 1000 Minuten aufgezeichnet werden. Durch den integrierten GPS-Empfänger werden Position und Geschwindigkeit des Fahrzeuges ermittelt. Der zusätzlich eingebaute Beschleunigungssensor misst die auf das Fahrzeug wirkenden Kräfte. Die gesammelten Daten werden vom System ebenfalls gespeichert. Um im Rahmen der

Nachbearbeitung besondere Situationen schnell und einfach auffinden zu können, ist es während der Aufnahme möglich, durch Betätigung des im Lieferumfang enthaltenen Alarmknopfes, spezielle Ereignisse zu markieren. Im Lieferumfang von EMO Video two enthalten ist ein entsprechendes Softwarepaket, mit dessen Hilfe die aufgezeichneten Daten auf einfache Art und Weise analysiert und nachbearbeitet werden können. Eine entsprechende grafische Oberfläche stellt dabei die Daten in übersichtlicher und leicht verständlicher Form dar. Und der Vorteil : Sicherheit für den Fahrgast und das Taxiunternehmen, Verringerung des Risikos von Gewaltstraftaten, Auswertung von Gefahrensituationen bei Unfällen. Die beiden Module EMO Video one und two sind mit einem Alarm Button, einen Infrarot-Licht Modul,

einen Stromkabel mit Zigarettenanzünderadapter, einer Spiegelhalterung sowie einer 2GB SD-Speicherkarte ausgerüstet. Die verwendete Daten SD Karte wird abhängig von Ihrer Größe automatisch wieder überspielt , sobald das Datenvolumen erreicht ist. So ist gewährleistet , dass die aufgenommen Daten permanent gelöscht werden und die Module den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden. Allerdings sollte am Fahrzeug deutlich sichtbar angebracht sein, dass das Fahrzeug videoüberwacht wird. Die EMO Video Module verbessern durch Ihren Einsatz die Sicherheit des Taxiverkehrs erheblich. Zum Einen wird der Taxifahrer vor Gewalttaten geschützt. Zum Anderen kann auch der Fahrgast auf seine sichere seriöse Fahrt vertrauen. Sicherheit für einen preis von 399 bzw. 359 Euro. Mehr Informationen unter www.videobegleitendes-fahren.de

20-jähriges Jubiläum in Erfurt

Am 1.4.10 feiert der Erfurter Taxibetrieb All-Transport-Service sein 20-jähriges Betriebsjubiläum. Die ersten Fahrgäste wurden mit einem Wartburg 353 vom Inhaber Wolfgang Schwuchow befördert. Schon zu Beginn der Geschäftstätigkeit wurde auf eine Erweiterung der Geschäftsfelder großen Wert gelegt. Im Zuge dieser Aktivitäten wurde im April 1991 der Bereich Kleintransporte und Kurier geschaffen. Im selben Jahr konnte der erste Arbeitneh-

mer fest eingestellt werden. Zur Zeit sind 11 Mitarbeiter beschäftigt. Der

Fahrzeugstamm besteht aus 4 Kombifahrzeugen, einem Kleinbus mit neun Sitzplätzen sowie zwei Kleintransportern. Die 5 Taxifahrzeuge fahren bei der Erfurter Taxizentrale Das City Taxi AG, 55555. Angefangen mit Personenbeförderung, Kurier- & Botenservice, Klein- & Eiltransporte, Umzüge mit Packservice sowie Beräumung von Kellern, Böden, Wohnungen und Geschäftsräumen mit besenreiner Übergabe bietet das Unternehmen einen Rundumservice. Hallo

TAXI • 25

MOTOR & TECHNIK

Überfallsicherheit erhöhen durch digitale Aufzeichnung


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Internet-Taxi ab Werk E-Klasse mit Hotspot Mercedes-Benz InCar Hotspot: Drahtloser Internetzugang im Fahrzeug

Mercedes-Benz bietet nun auch ab Werk kabellosen und uneingeschränkten Internetzugang im Fahrzeug an. Mit Mercedes-Benz InCar Hotspot werden die Datensignale über die Fahrzeugantenne empfangen. Ein spezieller WLAN-Router und eine datenfähige SIM-Karte verarbeiten die Signale und stellen innerhalb des Fahrzeugs auch während der Fahrt den kabellosen Zugang zum Internet her. Dadurch können bis zu drei WLAN-fähige Endgeräte (z.B. Laptop, Mobiltelefon) gleichzeitig mit dem Internet verbunden werden. Den Nutzern steht das „world wide web“ dabei uneingeschränkt zur Verfügung. Das Mercedes-Benz InCar Hotspot-System unterstützt

den besonders schnellen Übertragungsstandard HSDPA, UMTS und GSM/EDGE. Ab Oktober 2009 ist

das Mercedes-Benz InCar Hotspot optional in der neuen E- und S-Klasse* verfügbar.

Fotos: Mercedes-Benz

MOTOR & TECHNIK 26 • Hallo TAXI

Dienst am Kunden: Das Internet ist aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken


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Hondas Hybrid-Taxis Gemacht für die Stadt 4,4 Liter Verbrauch, 28 Euro Steuer im Jahr - Ideal für das Gewerbe

So benötigt der Insight Hybrid mit einer Gesamtleistung von 98 PS gerade einmal 4,4 Liter auf 100 km. Der Civic Hybrid mit 115 PS Gesamtleistung kommt auf 4,9 Liter auf 100 km. Bei der Kfz-Steuer geben sich ebenfalls beide knauserig und kommen nur auf jeweils 28 Euro jährlich. Außerdem liefert die neue Technologie viel Stoff für Gespräche mit interessierten Passagieren. Auch weil Unternehmen mit ihrer Fahrzeugwahl dokumentieren, dass sie mit der Zeit gehen. Die INTAX Taxi-Ausstattung des speziellen Angebots von Honda beinhaltet eine hochwertige folioCar-

Folierung in Hellelfenbein, eine Taxametervorrüstung, eine Taxameter-Konsole oder -Halterung, eine Funk-Vorrüstung, Dachzeichen-Vorrüstung, Zentral-Innenlichtschaltung, Taxi-Fußraumschalen sowie eine Taxi-Notalarmanlage mit integriertem stillen Alarm. Beide angebotenen Hybrid-Modelle verfügen in der Comfort-Ausstattung unter anderem über CVT-Automatikgetriebe, Klimaautomatik mit Pollenfilter, Multifunktionslenkrad, Mittelarmlehne vorn, 15 Zoll Leichtmetallfelgen, CD-Radio mit MP3-Funktionalität und AUX-Eingang. Auf Wunsch ist für beide Hybriden eine Garantieerweiterung auf 3 Jahre oder

300.000 km sowie ein Taxi Schutzbrief erhältlich. Der so genannte Eco Assist des Modells Insight dürfte bei den Fahrgästen das Interesse für die innovative Hybridtechnik wecken. Durch das Wechseln der Hintergrundbeleuchtung des digitalen Tachometers können auch unbedarfte Fahrer sehr niedrige Realverbrauchswerte realisieren. Denn der Eco Assist wechselt von grün zu blau, je nachdem wie effizient das Fahrzeug gerade bewegt wird. Weitere Anzeigen sind eine Energieflussanzeige oder die Bewertung der aktuellen Fahrt, die bei effizienter Fahrweise mit Blütenblättern belohnt wird.

Angebote bei Ford Fliegl

Aktuelle Transit-Sonderaktion von Ford-Fiegl: KombiSondermodell „City Light“ 9-Sitzer ab 16.480 Euro netto!

und hinten sowie mit einer Wasserheizung hinten ausgerüstet und einschließlich Händlervorfrachtkosten für 16.480 Euro netto erhältlich.

Der bekannte Ford-Händler Auto-Fiegl aus dem fränkischen Schwabach bietet ein besonders günstiges Sondermodell „City Light“ des Transit-Kombis FT 280 K in neunsitziger Ausführung an. Die Fahrzeuge sind u.a. mit Klimaanlage vorne

Auch bei diesem Sonderangebot ist eine „AbwrackPrämie“ möglich, Fiegl zahlt beim Kauf eines Ford-Nutzfahrzeuges 1.680,67 Euro + MwSt – also brutto 2.000 Euro – für mindestens drei Jahre alte Gebrauchtwagen, die seit über sechs Monaten auf den Käufer zugelassen sind. Hallo

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MOTOR & TECHNIK

Komfort, Solidität, aber auch Verkaufspreise, die sich an den Realitäten im Taxi-Geschäft orientieren - das sind die Parameter bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge. Bei den speziellen Taxiangeboten von Honda kommt der Faktor Innovation hinzu. Denn die Spritspartechnologie hilft ganz wesentlich, die laufenden Kosten im Zaum zu halten.


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Taxivisionen Studenten der Hochschule für Gestaltung Offenbach

Prof. Bertsch lehrt interkulturelle Designprojekte an der HfG Offenbach sowie als visiting professor an der Bezalel Academy of Art & Design, Jerusalem sowie der Istanbul Teknik Üniversitesi, Istanbul.

TAXIVISION

Dipl.Des. Darius Zieba, graduierte als „Master of Transportation Design“ in Pforzheim, arbeitete an diversen Projekten für Mercedes-Benz und VW. 2009 Lehrbeauftragter an der HfG Offenbach

Taxi und Bus gehen zuweilen seltsame Paarungen ein. Etwa im Türkischen Dolmuş, einem Gefährt, das sowohl Taxi-Funktionen hat als auch Kleinbusfunktionen. Dolmuş fährt in manchen Fällen Routen, in anderen wird auf Zuruf gehalten. Mit einem völlig neuartigen Konzept tritt nun der gebürtige Teheraner Imam Baradaran Sadati in unserem Projekt auf: er entwickelte ein Dolmuştaxi, welches er mit einem alten Londoner Doppeldeckerbus gekreuzt hat. Man mag denken, dass dabei ein räudi- imanhard@yahoo.com ger Mischling herausgekommen ist, aber ganz im Gegenteil: es ist ein Gefährt, das statt Stadt- und Straßenraum zuzustellen neuen Raum schafft. Das Format des Fahrzeuges ist ein klassischer Dolmuş, nur eben mit zwei Etagen. Dazu packt Imam Elemente des London Double Decker. Eines der typischen Merkmale des Doppeldeckers ist die Treppe, meist an der linken hinteren Seite. Diese Treppe hat der Designer zum Ausgangspunkt für seinen Entwurf gemacht. Die Treppe wird bei ihm aber nicht mehr nur zum Aufsteigen auf das Oberdeck verwendet, sondern auf die ganze Fahrzeugbreite erweitert und als Sitzgelegenheit, als Sitztreppe verstanden, wie in einem Römischen Amphitheater. Stellt man mehrere solcher Fahrzeuge nebeneinander, am besten noch in einem Halbkreis, dann entsteht

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Foto: Prof. Georg-Christof Bertsch

Von Prof. Georg-Christof Bertsch (bertsch@hfg-offenbach.de) und Dipl.Des. Darius Zieba, MTD (info@dariuszieba.de)

Foto: Prof. Georg-Christof Bertsch

entwerfen zukunftsweisende Taxi Konzepte

Dolmuș-Station Taksim-Platz Istanbul

Überland-Dolmuș in Üsküdar

London Doppeldecker; Courtesy: www.doubledecker-bus.com

ein schöner kleiner Platz. So gelingt es, aus einer Parksituation, die normalerweise nichts anderes ist als das Zustellen von Straßenraum, einen lebenswerten öffentlichen Platz zu machen. Die Fahrzeuge sind auf diese Art und Weise einzeln und in Gruppen nutzbar und können für die spontane Einrichtung einer Gemein-


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Taxi als mobiler Städtebau „Ein Projekt in Zusammenarbeit mit Daimler Forschung und Vorentwicklung in Sindelfingen“

Entwurfskizzen

Bilder auf dieser Seite: Imam Baradaran Sadati

schaftssituation genutzt werden. Angewandt kann man sich das so vorstellen: Über Taxifunk wird den Fahrern mitgeteilt, dass an einem Ort in der Stadt etwas Besonderes stattfindet, ein überraschend schöne Straßentheateraufführung z.B.. Nun kann der Fahrer, der touristische Gäste hat, sich dazu entscheiden einen Abstecher dorthin zu machen. Wie viel angenehmer und attraktiver ist es, diesem Spektakel von der Treppe aus zu folgen, statt durch die Scheibe! Ein anderer Fahrer, der gerade keine Gäste hat, kann sich dazugesellen und auf die Treppe seines Fahrzeuges setzen.

TAXIVISION

Grundsätzlich ist dieser Entwurf eine Antwort auf den ewig schwelenden Konflikt zwischen der autogerechten Innenstadt und dem Ideal des lebenswerten Stadtraums. Wenn Fahrzeuge wie bei Imams Konzept selbst zu Stadtraum werden, dann ist der dieser Konflikt zumindest abgeschwächt. Das Treppentaxi ist auf jeden Fall eine wirklich innovative Idee, aus der noch viel mehr werden könnte.

Hallo

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