Hallo taxi 1 2 2013

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ISSN 0949-9288 • 9461

Das Magazin für Taxiunternehmer

Januar / Februar 2013 30. Jahrgang • €2,30

notruf ab werk

Die neue E-Klasse

generation taxi? Senioren fahren am liebsten selbst

überfall? uber mit umfassendem mietwagenangebot

Zahlungssysteme auf dem smartphone izettle & sumup im test

ford transit custom als taxi ab Werk


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Standort Dortmund Prävent GmbH Wellinghofer Amtsstraße 33 44265 Dortmund Telefon 0231 29 27 80 - 21 mail@praevent-gmbh.de www.praevent-gmbh.de

Standort Bremen Geschäftsstelle Taxi Ruf Bremen Jacobistraße 20 28195 Bremen Telefon 0421 140-155

Standort Frankfurt Geschäftsstelle der Taxivereinigung Breitenbachstraße 1 60487 Frankfurt Telefon 069 792079-12


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Impressum Redaktion: Hallo TAXI Postfach 10 11 67 28011 Bremen

Jakobistraße 20 28195 Bremen

Telefon: 0421 / 170 470 Telefax: 0421 / 170 473 redaktion@hallo-taxi.de www.hallo-taxi.de Chefredaktion (V.i.S.d.P.): Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de)

Mietwagen auf dem Vormarsch?

Redaktion: Angela Niggemeyer (angela.niggemeyer@hallo-taxi.de) Frank Meyer (frank.meyer@hallo-taxi.de) Leserbriefe: leserbriefe@hallo-taxi.de Verlag:

Wenn das letzte Jahr eines war, das auch durch die Taxi-Apps geprägt war, könnte das kommende Jahr eines sein, in dem wir uns mit erstarkenden Mietwagen-Wettbewerb auseinander setzen müssen. Waren die Anbieter dieser Verkehrsform bisher eher fragmentiert und unkoordiniert unterwegs, könnte sich das bald ändern. Gleich mehrere Glücksritter wollen dem Taxiunternehmer das Leben schwer machen und setzen zumindest teilweise auf niedrigere Preise oder eine Fahrzeugflotte am oberen Ende der Skala.

Anbieter dieser Art hat es immer schon gegeben, konnten in der Vergangenheit in den Städten (auf dem Land sah es anders aus) aber nicht so Fuß fassen, als dass es dem Gewerbe wesentlich weh getan hätte. Sollte sich das nun ändern, hätte das nicht nur finanzielle Folgen. Mit einer eher marktliberalen Bundesregierung könnte die Grenze zwischen den Verkehrsformen Taxi und Mietwagen weiter aufgeweicht werden. Langweilig dürfte so den Verbandsfunktionären auch in diesem Jahr nicht werden.

Cassalette Verlagsgesellschaft mbH Postfach 10 11 67 Jakobistraße 20 28011 Bremen 28195 Bremen Telefon: 0421 / 170 470 Telefax: 0421 / 170 473 verlag@hallo-taxi.de www.hallo-taxi.de Anzeigen, Abonnentenservice: Carina Buchholz (carina.buchholz@hallo-taxi.de) Erscheinungsweise: 10x jährlich Herausgeber: Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de)

Mit freundlichen Grüßen, ISSN 0949-9288

Jan Cassalette

Layout: BremerVisKom Harald Wanetschka www.Bremer-Vis-Kom.de Druck: Druckhaus Humburg GmbH & Co. KG Am Hilgeskamp 51-57, 28325 Bremen Telefon 0421 / 4 27 98 - 0 Telefax 0421 / 4 27 98 - 99 E-Mail: druckhaus@humburg.de

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Menschen wollen auch im Alter selbst fahren Taxi bisher kaum eine Alternative für die Generation 65 plus

Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Die Generation 65 plus will möglichst ein Leben lang mobil sein, denn das ermöglicht ihnen soziale Teilhabe und Lebensqualität. Fast allen älteren Autonutzern (93 Prozent) ist es sehr wichtig oder wichtig, dass sie sich selbstständig mit dem Auto fortbewegen können. Das hat eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) ergeben. Befragt wurden 1.002 Autonutzer ab 65 Jahren. 85 Prozent von ihnen sind vor allem mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs, nur zehn Prozent werden zumeist von anderen mitgenommen. Insgesamt besitzen mehr als zwei Drittel der über 65-Jährigen einen Führerschein, ein Drittel fährt fast täglich Auto. „Selbstbestimmte Mobilität wird in einer alternden Gesellschaft immer wichtiger für

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das soziale Leben“, sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. „Viele Gesundheitsbeeinträchtigungen stellen sich jedoch schleichend ein und werden von Autofahrern deshalb erst spät wahrgenommen.“ Laut forsa-Studie wären vier Fünftel (82 Prozent) der befragten Senioren bereit, auf ihren Führerschein zu verzichten, wenn sie nicht mehr sicher fahren könnten. In der Praxis spricht jedoch nur jeder zehnte ältere Autofahrer seinen Arzt auf das Thema „Gesundheit am Steuer“ an. „Einen einheitlichen Gesundheitscheck für Autofahrer gibt es in Deutschland nicht. Daher sollten ältere Autofahrer ihren Hausarzt darauf ansprechen, dass sie ihren Gesundheitszustand mit Blick auf ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen wollen“, rät DVR-Präsident Dr. Eichendorf. Der DVR, unterstützt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), hat jüngst die „Aktion Schulterblick. Bewusst und sicher mobil“ gestartet, die auf die Notwendigkeit von freiwilligen Gesundheitschecks für ältere Autofahrer im Straßenverkehr aufmerksam macht. Die Kampagne nennt die wichtigsten Ansprechpartner, bietet einen Online-Selbsttest und weitere Informationen rund um das Thema sichere Mobilität. Ziel ist es, Autofahrer zu unterstützen – damit sie möglichst lange und unfallfrei mit dem Auto unterwegs sein können.


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Diesel billiger

Aral bietet BZP-Mitgliedern ordentlichen Rabatt an Rabatt für Verbandsmitglieder deutlich erhöht: ARAL gewährt ab dem 15.1.2013 allen BZP-Mitgliedsbetrieben einen Nachlass von 3,50 EUR/100 Liter Dieselkraftstoff!

nehmend genutzt. Jetzt profitieren Alle – der Nachlass für Diesel steigt ab dem 15.01.2013 von 2,50 auf 3,50 Cent/Liter! Die neuen Konditionen im Überblick:

Gleich zu Anfang des neuen Jahres gute Nachrichten für Taxi- und Mietwagenunternehmen: Der BZP hat vor dem Hintergrund der erfreulichen Resonanz auf den Rahmenvertrag mit ARAL sehr erfolgreiche Preisverhandlungen geführt. Durch die seit einigen Jahren bestehende Möglichkeit, ohne die frühere Mindestgrößeneinschränkung von den Verbandskonditionen beim deutschen Marktführer zu profitieren, haben auch Kleinbetriebe und Einzelunternehmer den Zugriff auf echte Großabnehmerkonditionen zu-

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Geltungsbereich: Alle BP- und Aral-Tankstellen in Deutschland. Nachlass Diesel: 3,50 EUR/100 Liter bei Diesel (inkl. MwSt.) auf den Tankstellenpreis, monatlicher Abzug. (Nachrichtlich 2,94 Cent/Liter netto bezogen auf die derzeit gültige MwSt). Autoschmierstoff: 30 % Nachlass auf den Tankstellenpreis. Kartengebühr: 0,8 % auf den Bruttoumsatz oder 2,00 EUR pro Karte und Monat (zzgl.

MwSt.), Aral berechnet jeweils die kostengünstigste Variante. Ersatzkarten sind kostenfrei. Rechnungslegung/Zahlungsziel und -art: Monatlich, sofort per Bankabbuchungsverfahren.

Neben der Nutzung von Deutschlands größtem Tankstellennetz beinhaltet die Kartengebühr auch alle weiteren Leistungen der Aral CardPlus: Aral Card Kundencenter, KartenVerwaltung, KartenAnalyse und KartenKontrolle mit vielen Analyse-, Kontroll- und AuswertungsTools. Die Konditionen werden nur bei nachgewiesener Mitgliedschaft im BZP gewährt, weshalb die Kartenanträge ausschließlich über die BZP-Mitgliedsorganisationen (Landesverbände und direkt angeschlossene Zentralen) zu erhalten sind.

Neue Zapfpistole erleichtert Autogastanken Taxis sollen bald 1.000 Kilometer und mehr mit Autogas fahren können

Leichter und bequem zu bedienen – das ist die Autogas-Zapfpistole der Zukunft. Sie soll die drei unterschiedlichen Zapfpistolen-Typen ablösen, die zurzeit noch in Europa verwendet werden. Am Institut „Automotive Powertrain“ der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTWdS) ist der „Euronozzle“ genannte Spritspender schon im Einsatz. „Wir wollen der neuen Pistole zum Durchbruch verhelfen“, erläutert Prof. Dr. Thomas Heinze, „es kann doch nicht sein, dass die Autogasfahrer sich mit drei verschiedenen Adaptern behelfen müssen, wenn sie zum Beispiel von Holland nach Italien reisen wollen.“ In den Niederlanden hat die Mündung der Zapfpistole ein Bajonett, in

Deutschland ein Schraubgewinde, und südlich der Alpen wird die Dishkupplung verwendet. Entsprechend scheiterte eine Einigung auf eines der bestehenden Systeme. Und weil man gerne am Bestehenden festhält, hat der Euronozzle sich bislang nur in Spanien etabliert. Doch da gibt es nur rund 20 Autogas-Tankstellen. Nicht zuletzt für solche Länder wurde das Projekt S1000plus vor zwei Jahren gestartet, dessen Ziel eine Reichweite von mehr als 1.000 Kilometern ohne Nachtanken allein mit Autogas ist. Im Versuchsfahrzeug Peugeot 5008 ist das Gegenstück zum Euronozzle komfortabel hinter der serienmäßigen Tankklappe verbaut, denn durch den kompletten Verzicht auf einen Benzintank ist hier

ausreichend Platz. Um weiterhin an Stationen mit „alten“ Zapfpistolen tanken zu können, kann es herausgeschraubt und durch einen herkömmlichen Adapter ersetzt werden. Um die mehr als 1.000 Kilometer des Projektes S1000plus zu realisieren, wurde die Großraumlimousine auf alleinigen Autogas-Betrieb umgerüstet. Weitere Maßnahmen sind ein innovatives Kraftstofftankkonzept und eine eigens entwickelte Kühlung für die Direkteinspritzer-HochdruckKraftstoffpumpe zur Vermeidung von Dampfblasenbildung. Das Projekt S1000plus wird von zahlreichen Partnern aus der Industrie wie der Sachverständigen-Organisation KÜS und dem Auspuffanlagen-Hersteller Eberspächer unterstützt.

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Mercedes Notruf

Mercedes-Taxis mit automatischem Notrufsystem ausgestattet Im Juni 2012 und damit drei Jahre vor der geplanten verbindlichen Einführung durch die Europäische Kommission startete bei MercedesBenz der Fahrzeugnotruf eCall. Bei einem schweren Unfall können die Rettungsdienste automatisch verständigt werden und erhalten binnen weniger Minuten Informationen über die exakte Unfallstelle und das Fahrzeugmodell.

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Das Mercedes-Benz Notrufsystem ist Standard in der neuesten Version des Multimedia-Systems COMAND Online. Abgesehen von möglichen Mobilfunkgebühren entstehen dem

Mercedes Kunden für den MercedesBenz Notruf keinerlei Kosten. Der Dienst ist nun in 19 europäischen Ländern verfügbar. Nach einem schweren Unfall kommt es auf jede


1-2/2013 Sekunde an. Der Mercedes-Benz Notruf nutzt diese entscheidende Phase und kann nach einem schweren Crash automatisch die Rettungsdienste verständigen. Werden die Airbags oder Gurtstraffer ausgelöst und ist COMAND Online mit einem Mobiltelefon verbunden, werden die exakte GPS-Position des Fahrzeugs und dessen Fahrgestellnummer (VIN) per SMS an die Notruf- und Serviceleitstellen des Bosch Communication Center gesendet, die Positionsdaten dabei auch parallel per DTMF-Verfahren (Doppeltonmehrfrequenz). Selbst wenn die Insassen bewusstlos sind oder zum Beispiel auf einer Urlaubsreise gar nicht genau wissen, wo sie sich befinden, können die vom Communication Center alarmierten Rettungskräfte genau und schnell informiert werden. Außerdem baut das Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit eine Sprachverbindung zum Bosch Communication Center auf. Besonders praktisch und unter Umständen im Notfall hilfreich: Kommuniziert wird dabei nicht in der jeweiligen Landessprache, sondern in jener Sprache, die der Fahrer bei COMAND Online eingestellt hat. Auch manuell lässt sich ein Notruf absetzen, da sich der Eintrag „Mercedes-Benz Notruf“ immer an erster Stelle des Telefonbuchs befindet. Geografisch wird eCall in mehreren Stufen eingeführt: Am 1. Juni 2012 startete der automatische Notruf in neun europäischen Ländern – Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, Österreich, Belgien, Niederlande sowie der Schweiz. Ab dem 01. Januar 2013 kommen mit Norwegen, Finnland, Litauen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Portugal, Luxemburg und Malta zehn weitere Länder hinzu. Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer eSafety-Initiative angekündigt, eCall bis 2015 verbindlich bei Neuwagen einführen zu wollen. Nach Angaben der EU-Kommission könnte durch die sofortige eCall-Benachrichtigung und die Kenntnis der Koordinaten der Unfallstelle die Anfahrtszeit der Rettungskräfte in ländlichen Gebieten um 50 Prozent und in Städten um 40 Prozent verringert werden.

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Der Mietwagen auf dem Vormarsch?

Nischendasein oder neue Konkurrenz - Uber will den Markt aufrollen Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Das in den USA schon erfolgreiche Mietwagen-Vermittlungs-Unternehmen Uber bietet seine Dienste nun auch in Berlin an. Frei verhandelbare Tarife, ein gehobener Fuhrpark und Spitzenservice sollen Kunden locken. Hat der Anbieter Erfolg, drohen dem Taxigewerbe gewaltige Einbußen. Marktliberale, weil kaum regulierte Mietwagen fristeten in vielen Städten Deutschlands in der Vergangenheit eher ein Schattendasein. Geht es nach dem Unternehmen Uber, soll sich das bald ändern. Mit einer App und zahlreichen, angeschlossenen (selbständigen) MietwagenUnternehmen, sollen Kunden in Zukunft eher eine schwarze S-Klasse als eine E-Klasse in Hellelfenbein bestellen. In den USA funktioniert der Dienst nach Angaben von Nutzern und von Uber bereits gut. In vielen Städten findet man mit der Uber-App schwarze Autos auf der Karte und

kann diese bestellen. Gezahlt wird grundsätzlich bargeldlos. In Berlin sind seit Anfang Januar ebenfalls erste Autos verzeichnet. Die Funktionalität der deutschsprachigen App unterscheidet sich kaum von den bekannten Taxi-Apps. Allerdings sind die angegebenen Preise im Vergleich zum Berliner Taxitarif nur bedingt konkurrenzfähig: So soll eine Fahrt in einem nicht näher genannten „Black Car“ von Am Falkenberg 128 in den etwa 32 Kilometer entfernten Oraniendamm

Bestellen die Kunden in Zukunft lieber eine Limousine (unten) als ein Taxi (oben)?

Fotos: Mercedes-Benz

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88 Euro kosten. Taxis würden hier nach Tarif ca. 47 Euro berechnen. Der Mietwagen kostet gegenüber dem Taxi somit einen Aufpreis von 41 Euro. Doch auch die Konkurrenz der Konkurrenz schläft nicht. Anbieter Blacklane.com, bereits seit einiger Zeit und ohne durchschlagenden Erfolg auf dem Markt, berechnet für die selbe Strecke 63,64 Euro in der „Business Class“ an. Dargestellt ist in auf der Webseite des Unternehmens hierbei eine Mercedes-Benz EKlasse. Und auch myDriver.com berechnet mit 69,31 Euro einen Preis, der deutlich über dem des Taxigewerbes liegt. Uber.com ist auch in den USA nicht unumstritten. Nach einer Reihe von Gerichtsverfahren jedoch scheint das Unternehmen durch eine Einigung mit der Hauptstadt Washington D.C. einen Sieg errungen zu haben. Dort wurden Mietwagen, die per App vermittelt werden, legalisiert. Allerdings bestritt Uber, jemals illegal operiert zu haben. Ob dort das letzte Wort gesprochen wurde, dürfte für den deutschen Markt allerdings unerheblich sein.


Ford Transit Custom als Taxi

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Taxizentrum Brandenburg und Ford Fiegl bieten den Kleintransporter „ab Werk“ an Das TZB (Taxi Zentrum Brandenburg), bekannt als Taxiausbauprofi, kann ab sofort den Ford Transit Custom als Taxi anbieten. Das Taxipaket besteht aus einer Folierung in RAL 1015 sowie Taxialarm mit einer Vorrüstung für das Taxameter und das Dachzeichen. In Zusammenarbeit mit dem Ford Spezialisten, dem Autohaus Ford Fiegl in Schwabach, können Neufahrzeuge auf Kundenwunsch konfiguriert werden. So können z.B. Sonderausbauten für Rollstuhltransporte, oder Krankentransporte mitbestellt werden. Auch für das Jahr 2013 hält Ford die günstige 1,9%-Taxifinanzierung bereit. Ansprechpartner ist Taxifachmann Michael Brunner (Tel.09122/180341). Darüber hinaus hält das TZB schon jetzt einen Ford Transit Custom als Leihtaxi bei Verkehrsunfällen oder Reparaturen in der Vermietflotte bereit. Für eine Beratung steht Ihnen auch Herr Rumen Jordanov vom TZB gern zur Verfügung (03381/36 86 86). Der neue Ford Transit Custom ist „International Van of The Year 2013“ und das erste und einzige Fahrzeug in seinem Segment, das beim Euro NCAP-Sicherheitstest die Bestwertung von 5 Sternen erzielt hat.

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Was ist mit dem bargeldlos?

Kassieren mit dem Smartphone: Anbieter stellen kostengünstige Infrastruktur bereit Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Seit Jahren steigt der Anteil bargeldloser Zahlungen im Einzelhandel und das Internet hat der Kreditkarte kräftigen Aufwind gegeben. Im Taxi ist das Plastikgeld aber noch nicht so richtig angekommen. Die hohen Kosten für die Technik dürfte ein Grund dafür sein. Eine neue Gattung Zahlungssystem macht sich nun auf, dies in Taxis zu ändern. 50.000.000.000 Euro wurden 2011 allein in Deutschland mit Visa, Mastercard und Co. umgesetzt, EC-Karten nicht mitgezählt. Bestellungen im Internet dürften erheblich dazu beigetragen haben, andere Branchen dagegen kaum - wozu wohl auch das Personenbeförderungegewerbe gehört. Belastbare Zahlen liegen dazu nicht vor, doch von einer flächendeckenden Einführung von Kreditkartenterminals in Taxis kann keine Rede sein. Außerdem wird immer wieder auch an die Redaktion dieses Magazins herangetragen, dass die Lesegeräte defekt seien oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stünden. Für die schleppende Einführung sind in der Vergangenheit wohl auch die Kosten für Geräte und Service ver-

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antwortlich gewesen. Neben den teilweise mehrere hundert Euro kostenden Terminals selbst fallen häufig monatliche Gebühren von 10 Euro und mehr an. Kreditkartenakzeptanz ist derzeit also ein teurer Spaß. In einigen Städten wird daher auch ein Aufpreis bei Kartenzahlung erhoben. Derzeit drängen jedoch junge Unternehmen in den Markt, die ein gänzlich anderes Konzept verfolgen: Der Taxler nutzt sein häufig schon vorhandenes, sogenanntes Smartphone (z.B. iPhone) und verbindet dies mit einem kleinen Lesegerät. Eine monatliche Grundgebühr wird nicht berechnet, und selbst die Hardware ist teilweise kostenlos. Nur eine Gebühr zwischen 2 und 3 Prozent des Umsatzes wird berechnet. Und günstige Smartphones mit dem gängigen AndroidBetriebssystem gibt es inzwischen bereits für 100 Euro. Allerdings fallen unter Umständen Kosten für einen Datentarif für das Mobiltelefon an. Exemplarisch stellen wir im Folgenden zwei Anbieter vor: iZettle und SumUp. Beide Anbieter berechnen keine Grundgebühr und die Lesegeräte werden kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr abgegeben.

Unten links: Das 99-Euro-Smartphone SP-60 von Simvalley Oben: Die Bedienung ist bei iZettle und SumUp denkbar einfach Rechts: Unterschrieben wird mit der Fingerspitze direkt auf dem Display des Mobiltelefons

iZettle Bereits mehr als 75.000 Nutzer in den nordischen Ländern und in Großbritannien haben sich für die innovative Payment-Lösung entschieden. iZettle bietet neben einer Version für den iPhone-Stecker auch einen weiteren Chipkartenleser an, der über den Audio-Eingang mit dem Gerät verbunden werden kann. Damit ist er sowohl für iOS- als auch für Android-Geräte kompatibel. Zudem erfüllt iZettle die höchsten Sicherheitsanforderungen der Kartenindustrie: iZettle ist EMV-zertifiziert. Und erfüllt damit den Standard, der von den drei großen Zahlungskarten-Organisationen Europay, Mastercard und Visa entwickelt wurde und das sicherste Verfahren der Kartenzahlung über die Auslesung des


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Chips anstatt des Magnetstreifens beschreibt. Zudem erfüllt iZettle auch den Payment Card Industry Data Security Standard (PC DSS). Der Datenverkehr erfolgt verschlüsselt, und es werden keine Daten auf dem Kartenleser oder dem mit ihm verbundenen Gerät gespeichert. „Wir verwandeln uns immer mehr in eine bargeldlose Gesellschaft“, weiß Jacob de Geer, CEO von iZettle. „Für meist mobil agierende Gewerbetreibende bedeutet iZettle daher, dass sie nie wieder ein Geschäft verpassen und aufwändige Abrechnungen ein Ende haben.“ Die Deutsche Telekom und die DZ Bank, das Zentralinstitut der Volksund Raiffeisenbanken, sind bereits Partner von iZettle auf dem deutschen Markt. Die Mini-Chipkartenleser sind in den Shops der Telekom, in ausgewählten Filialen der Volksund Raiffeisenbanken sowie online bei iZettle erhältlich. Sumup Seit November nutzt Richard Leipold, Taxiunternehmer aus Berlin und Vorstandsvorsitzender der Berliner Taxivereinigung, mit seinen Fahrern und anderen Kollegen zusammen SumUp. „In jeder Branche gilt, dass ein verprellter oder verärgerter Kunde nicht wieder kommt. Im Taxigeschäft ist noch dazu der Konkurrenzdruck enorm hoch. Allein in Berlin gibt es zur Zeit 7200 Taxen –

da müssen Sie sich als Unternehmer abheben.“ Der Taxiunternehmer in Berlin besitzt selber acht Fahrzeuge und beschäftigt 19 Fahrer. Sein Verband, die Berliner Taxivereinigung, dem er als erster Vorsitzender vorsteht, bündelt insgesamt 83 kleinere und größere Unternehmen mit mehr als 340 Taxen. „Im November habe ich über eine Email von SumUp erfahren und da hat es bei mir sofort Klick gemacht. Rein wirtschaftlich macht das System für uns extrem viel Sinn. Keine Fixkosten und nur 2,75% Disagio – das ist fair und praktikabel. Für uns war nur noch die Frage, wie setzen wir es um.“ In enger Zusammenarbeit mit SumUp hat Leipold seine Anforderungen an so ein System abgeklopft und beschlossen, dass er die neue Lösung ausprobieren möchte. „Ich halte es für ein interessantes und zukunftsweisendes System“, erklärt Leipold. Für ihn als Unternehmer muss dabei vor allem die Abrechnung gut funktionieren. Er müsse schließlich am Monats- und Jahresende dem Fiskus etwas präsentieren und die jeweiligen Fahrer auch genau abrechnen

und nachverfolgen können. Neu ist, dass sowohl für den Fahrgast als auch für den Fahrer die üblichen papiergebundenen Nachweise wie Quittungen entfallen. Das System arbeitet komplett digital: die einzelnen Fahrer benötigen jeweils ein iPhone oder Android-Handy. Doch nehmen Kunden das System auch an? „Einige unserer Kunden haben sich über Jahre an Standards gewöhnt. Da könnte es vielleicht zu Nachfragen kommen, weshalb wir unser bisheriges Abrechnungssystem erst einmal parallel weiterführen. Aber insgesamt bin ich überzeugt, dass sich SumUp durchsetzen wird. Ich habe das System zunächst mit ein paar technikaffinen Fahrern getestet. Wenn die dann ihren Kollegen davon berichten, wollen es nach und nach alle haben.“ Zusätzlich hat Leipold SumUp im Vorstand empfohlen und das Unternehmen eingeladen, bei der nächsten Sitzung dabei zu sein und Fahrern und Verbandsmitgliedern die Details zu erklären. „Außerdem haben wir das Thema in unseren Newsletter aufgenommen. Wir im Taxigewerbe sind auch gerne mal konservativ. Da kann es eine Weile dauern, bis sich Innovationen durchsetzen,“ prognostiziert der Unternehmer. Aus Kundensicht bleibt zu hoffen, dass so eine Neuheit vielleicht dazu beiträgt, dass uns wohlbekannte Hürden wie „Kartenzahlung erst ab zehn Euro“ oder „mit Karte zwei Euro Aufpreis“ aus dem Alltag verschwinden“ - wünschenswert ist es. Kostenloses Lesegerät von SumUp: Wenn Sie sich über die Adresse www.sumup.de/hallotaxi anmelden, erhalten Sie die benötigte Hardware kostenfrei zugesandt. Außerdem nutzen Sie SumUp bis Ende April kostenfrei!

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Die zwei Gesichter der neuen E-Klasse

Umfangreiche Modellpflege der Mercedes-Benz E-Klasse / Deutlich mehr Sicherheit Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Die E-Klasse wird einer umfangreichen Modellpflege unterzogen. Deutlicher als bei früheren „Mopfs“ fielen die äußerlichen Veränderungen und die technischen Innovationen aus. In dieser Ausgabe stellen wir die neue E-Klasse ausführlich vor, in der kommenden Ausgabe berichten wir über eine erste Testfahrt. So viel Modellpflege war selten. Üblicherweise unterziehen Automobilhersteller ihre Fahrzeuge zur Mitte des Lebenszyklusses einer Überarbeitung, verändern hier und dort ein paar Zierleisten oder übernehmen bisherige (zu zahlende) Sonderwünsche in die Liste der Ausstattung ab Werk. Mercedes-Benz hat die E-

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Klasse jedoch derart intensiv überarbeitet, dass man in anderen Fällen schon von einem Modellwechsel gesprochen hätte. Auf den ersten Blick sticht das neue „Gesicht“ ins Auge. Erstmals nach 18 Jahren wird die neue E-Klasse nur noch einen einteiligen Scheinwerfer haben, die Zeiten der Zweiteiligkeit sind erst einmal vorbei. Doch das dürfte für den Taxiunternehmer eher zweitrangig sein. Entscheidender für das Taxigewerbe ist bei der am 14. Januar in den USA vorgestellten neuen E-Klasse das, was unter dem Blech passiert ist. So haben wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass die modellgepflegte E-Klasse mit dem u.a. aus der C-Klasse bekannten Einstiegsbenziner angeboten werden könnte. Angesichts des immer weiter schrumpfenden Preisunterschieds zwischen Diesel und

Benzin könnte auch die wohl E 180 genannte E-Klasse interessant werden. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass diese Motorisierung im Sondermodell „Das Taxi“ angeboten wird, eine Überlegung wert wäre der Umstieg auf Benzin bei einem Mehrverbrauch von unter einem Liter aber dennoch, da deutlich weniger KfZSteuern anfallen. Zum Vergleich: Eine C-Klasse C 180 verbraucht (jeweils kombiniert) ab 5,8 Liter Benzin, ein C 180 CDI 4,9 Liter Diesel. Gut informierte Kreise vermutet außerdem, dass ein neues 9-GangAutomatik-Getriebe in der neuen E-Klasse Prämiere feiern könnte und den Verbrauch noch einmal deutlich senken würde. Berichtet wurde über dieses Getriebe schon intensiv, nur eine Markteinführung ist bisher nicht erfolgt.


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Ein besonderes Augenmerk hat Mercedes offenbar auf die Sicherheit gelegt. Sowohl in der Limousine als auch im T-Modell feiern bereits elf neue oder optimierte Assistenzsysteme aus der künftigen S-Klasse Weltpremiere. Dazu zählen unter anderem Systeme, die erstmals Unfälle mit querenden Fahrzeugen oder mit Fußgängern verhindern können, ein aktiver Spurhalte-Assistent, der auch Unfälle mit dem Gegenverkehr verhindern kann oder ein blendfreies Dauerfernlicht. Serienmäßig sind sowohl Limousine als auch T-Modell mit dem COLLISION PREVENTION ASSIST ausgerüstet, einer radargestützten Kollisionswarnung mit adaptivem Bremsassistenten. Er verringert die Gefahr eines Auffahrunfalls deutlich. Ebenfalls zum Serienumfang gehört der ATTENTION ASSIST, der nun in einem erweiterten Geschwindigkeitsbereich vor Unaufmerksamkeit und Müdigkeit warnen sowie den Fahrer über seinen Ermüdungszustand und die Fahrtdauer seit der letzten Pause informieren

Fotos: Mercedes-Benz

Schwerpunkt Sicherheit: „Intelligent Drive“

Die Limousine der neuen E-Klasse in der Ausstattungslinie Elegance

kann. Außerdem bietet er eine einstellbare Empfindlichkeitsstufe. Zusätzlich stehen auf Wunsch neue oder in ihren Funktionen erweiterte Assistenzsysteme zur Verfügung: •

Die DISTRONIC PLUS mit Lenk-Assistent kann den Fahrer bei der Spurhaltung entlasten und beherrscht teilautonomes Staufolgefahren. Der Bremsassistent BAS PLUS

mit Kreuzungs-Assistent kann erstmals auch Querverkehr und Fußgänger erkennen und die Bremsung des Fahrers verstärken. Die PRE-SAFE® Bremse kann Fußgänger erkennen und bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h die Kollision durch eine autonome Bremsung vermeiden. PRE-SAFE® PLUS kann eine drohende Heckkollision erkennen. Der Fahrer des nachfol-

Das Interieur wurde verhältnismäßig wenig verändert

14 • Hallo TAXI


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1-2/2013 genden Fahrzeugs wird durch Aktivierung der hinteren Warnblinkleuchten mit erhöhter Frequenz gewarnt. Dann löst das System PRE-SAFE® Insassenschutzmaßnahmen für die Verringerung der Insassenbelastung aus und kann zudem das stehende Fahrzeug bei einer Heckkollision festbremsen. So können Sekundärunfälle vermieden wer-

tisch und akustisch warnen. Die 360-Grad-Kamera hat alle vier Fahrzeugseiten im Blick und ermöglicht eine homogene Rundumsicht inklusive virtueller Vogelperspektive – eine Draufsicht auf das Fahrzeug und seine direkte Umgebung. Dynamische Hilfslinien helfen beim Ein- und Ausparken sowie beim Rangieren.

berührungslos durch eine Fußbewegung unterhalb des Stoßfängers öffnen und schließen und sorgt für hohen Komfort beim Be- und Entladen. Serienmäßig besitzen E-Klasse Limousine und T‑Modell das Audio 20 CD Radio. Es verfügt über Doppeltuner und MP3-fähigen CD-Player sowie einen USB-Anschluss in der Mittelarmlehne. Das TFT‑Farbdisplay misst 14,7 Zentimeter in der

E-Klassen der Ausstattungslinie Avantgarde tragen den Stern im Kühlergrill

den. Der Aktive Spurhalte-Assistent kann jetzt belegte Nachbarspuren erkennen, unter anderem durch Gegenverkehr. Bei Kollisionsgefahr kann das System auch bei unterbrochenen Linien unbeabsichtigtes Spurverlassen durch einseitige Bremsung verhindern. Es ergänzt somit optimal den Aktiven Totwinkel-Assistenten. Der Adaptive Fernlicht-Assistent PLUS ermöglicht blendfreies Dauerfernlicht durch Ausblenden anderer Fahrzeuge im Fernlichtkegel. Der Aktive Park-Assistent ermöglicht automatisches Einparken mit aktiven Lenk- und Bremseingriffen in Längs- und Querparklücken. Der Verkehrszeichen-Assistent kann jetzt zusätzlich zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auch Überholverbote und die jeweiligen Aufhebungsschilder erkennen und anzeigen. Bei Einfahrverboten mit entsprechender Beschilderung kann er op-

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Motoren Der E 300 BlueTEC HYBRID kombiniert einen Vierzylinder-Dieselmotor mit einem Elektromotor und stellt damit eine Systemleistung von 170 kW (231 PS) und 750 Nm (!) zur Verfügung. Der E 300 BlueTEC HYBRID verbraucht 4,1 l/100 km bei einer CO2-Emission von 107 g/km. Damit nimmt er unter den sparsamsten Modellen der oberen Mittelklasse eine Spitzenstellung ein. Offiziell bestätigt wurden bisher zwei Getriebe (aber eben nicht die 9-Gang-Automatik): ein 6-GangSchaltgetriebe mit hohem Schaltkomfort und kurzen Schaltwegen sowie das Automatikgetriebe 7G-TRONIC PLUS mit DIRECT SELECT-Wählhebel und DIRECT SELECT-Schaltwippen. Diese jüngste Evolutionsstufe der 7G-TRONIC PLUS bietet deutliche Vorteile in Effizienz und Wartungsfreundlichkeit. Die neue E-Klasse ist serienmäßig ordentlich ausgestattet. Zu den neuen Wunsch-Highlights gehört unter anderem der HANDS-FREE ACCESS. Damit lässt sich die Heckklappe

Diagonalen. Bluetooth®-fähige Endgeräte lassen sich anschließen. Außerdem können SMS-Kurznachrichten angezeigt werden. Alternativ bietet Mercedes-Benz für die E-Klasse das Multimediasystem COMAND Online mit hochauflösendem 17,8-Zentimeter-Farbdisplay, Internetanschluss, FestplattenNavigation und Notruf (siehe Bericht in dieser Ausgabe) an, das ebenfalls mit einem Sechsfach-DVD-Wechsler kombiniert werden kann. COMAND Online bietet einen Internetzugang für freies Browsen im Stand oder den Aufruf einer Mercedes-Benz App, deren Seiten sich schnell aufbauen und das auch während der Fahrt einfach zu bedienen ist. Die Bestellfreigabe erfolgte zeitgleich mit der Vorstellung auf einer Automesse in den USA am 14.1.2013. Am 28.2. soll dann die Produktion in Sindelfingen umgestellt werden, Taxiunternehmer können mit einer Auslieferung um den 13. April rechnen. In der nächsten Ausgabe berichten wir ausführlich über die ersten Testfahrten in der neuen E-Klasse.


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1-2/2013

Preise des neuen E-Klasse-Taxis Preise nahezu unverändert / Erdgas-E-Klasse noch in diesem Jahr

Die speziell auf das Taxigewerbe zugeschnittenen Mercedes-Benz Modelle >>Das Taxi<< bieten zahlreiche Vorteile. Dazu gehören auch taxispezifische Konditionen. Ab dem 1. Februar 2013 gelten neue Preise für die Mercedes-Benz Pkw-Taxi-Modelle. Auch die viel beachtete Neuauflage der E-Klasse in der Version >>Das Taxi<< steht ab diesem Datum zur Verfügung.

bonus von 600 Euro erhält der Vito mit einer Leistung ab 120 KW. Für die Taxi-Sonderfinanzierungen gelten folgende Effektivzinssätze:

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Auch in puncto Leasing bietet Mercedes-Benz spezielle attraktive Angebote für das Taxi- und Mietwagengewerbe.

2,99 Prozent für B-Klasse, Neuauflage der E-Klasse 1,99 Prozent für Citan, Vito und Viano

HALE - die Zukunft im TAXI

Die Konditionen der Pkw-Sondermodelle >>Das Taxi<< ab 1. Februar 2013 (zzgl. MwSt.): •

Neuer E 200 CDI >>Das Taxi<< Limousine: 29.400,00 Euro • Neuer E 200 CDI >>Das Taxi<< T-Modell: 31.400,00 Euro • B 180 CDI >>Das Taxi<<: 22.400,00 Euro • B 200 Natural Gas Drive >>Das Taxi<<: 24.900,00 Euro Für aktuelle Bestellungen bis zum 1. Februar gelten noch die alten Preise. Die Neuauflage der E-Klasse Limousine mit Erdgasantrieb wird 2013 (in der zweiten Jahreshälfte) ebenfalls als >>Das Taxi<< bestellbar sein. Alternativ zu den Taxi-Sondermodellen gewährt Mercedes-Benz im Hinblick auf den Taxi- und Mietwagen-Einsatz für die übrigen Motorisierungen folgende Nachlasssätze: B-, C-, E-, S-Klasse: 15 Prozent Citan: 15 Prozent Viano: 15 Prozent Vito: 22 Prozent Sprinter: 25 Prozent Die Taxispezialpakete für Vito und Viano zeichnen sich durch Preisvorteile aus, die über den Taxi-Nachlass hinaus gehen (alle Preise zzgl. MwSt.): 1.453 Euro (Vito) und 1.990 Euro (Viano). Einen Motorisierungs-

18 • Hallo TAXI

0,99 Prozent für C- und S-Klasse 0,90 Prozent für die E-Klasse vor Modellpflege (nur noch wenige Fahrzeuge vorhanden)

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1-2/2013

Haftung für Linksabbieger

Biegt man links ab, gilt eine besondere Sorgfaltspflicht Von Peter Schmidt de Boer (rechtsanwalt@schmidtdeboer.de) Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem letzten Jahr (VI ZR 133/11) setzt Maßstäbe für die Wartepflicht des Linksabbiegers. Bei der zur Vorlage gebrachten Unfallkonstellation wurde dem Unfallgegner - der als Geradeausfahrer im Gegenverkehr unterwegs war - vorgeworfen, beim Einfahren in den Kreuzungsbereich zumindest ein sehr langes Gelblicht der Lichtzeichenanlage bzw. frühes Rotlicht missachtet zu haben. Er kollidierte daraufhin mit einem Linksabbieger, der hiernach seinen Schaden vor dem Landgericht Darmstadt geltend gemacht hatte mit der Begründung, dass der Geradeausfahrer bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren sei und er ihm aus diesem Grunde auch seinen vollen Schaden auszugleichen habe. Das Landgericht Darmstadt konnte dieser Ansicht nicht folgen und hatte die Klage vollständig abgewiesen. Das Ergebnis des Landgerichtes Darmstadt wollte der Kläger nicht auf sich sitzen lassen und ging daraufhin in die Berufung. Das Oberlandesgericht Frankfurt als Berufungsinstanz (Az.: 22 U 67/09) stellte darauf ab, dass beide Fahrer gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstoßen hatten. Der Linksabbieger habe das Vorfahrtsrecht des Geradeausfahrers missachtet; der Geradeausfahrer hingegen habe gegen § 37 II StVO verstoßen, indem er bei Gelb oder ggfs. sogar bei Rot in die Kreuzung

22 • Hallo TAXI

eingefahren sei. Da dieses Gericht beide Sorgfaltsverstöße schlicht für gleich schwerwiegend erachtete, hielt es eine hälftige Haftungsverteilung für gerechtfertigt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung auch weiterer, hier nicht zur Diskussion stehender rechtlicher Fragen wurde die von dem Beklagten beantragte Revision zur Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils vom Oberlandesgericht unbeschränkt zugelassen und die Sache dem BGH (Bundesgerichtshof) in Karlsruhe zur Vorlage gebracht: Der BGH beanstandete daraufhin die Ausführungen des Berufungsgerichtes Frankfurt zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verantwortungsbeiträge nach 17 I 1 STVG und führte dazu aus, dass die Abwägung der Verursachungsbeiträge zwar grundsätzlich vom Tatrichter vorgenommen werden würden

und dem Revisionsgericht insoweit nur ein Überprüfungsrecht zukommen würde, ob hierbei auch alle in Betracht kommende Umstände vollständig und richtig berücksichtigt wurden, mithin bei dieser Abwägung auch die rechtlich zulässigen Erwägungen zugrunde gelegt wurden

- die beidseitige Verursachung des Unfalles durch die Unfallgegner sei aber nur ein Faktor bei der durchzuführenden Abwägung. Da das Berufungsgericht nicht festgestellt habe, ob der Geradeausfahrer tatsächlich bei Rot in die Kreuzung eingefahren sei, sondern dies lediglich für möglich gehalten habe, sei deshalb im Revisionsverfahren vor dem BGH zunächst auch nur zu unterstellen, dass die Ampel noch nicht auf Rot umgesprungen sei, denn tatrichterlich sei bei dem Beklagten lediglich ein Gelblichtverstoß festgestellt worden – mehr nicht. Mithin handele es sich bei der zur beurteilenden Unfallkonstellation auch nur um ein Gelblichtverstoß des Beklagten gemäß § 37 II 3 1 StVO. Dieser Verstoß sei jedoch mit dem Verstoß des Linksabbiegers nach § 9 III 1 StVO nicht gleichzusetzen. Dem Linksabbieger trifft eine Wartepflicht, deren Nichtbeachtung einen besonders schwerwiegenden Verstoß darstellen würde und in der Regel – wenn keine weiteren Besonderheiten vorliegen würden – zur vollen bzw. überwiegenden Haftung des Linksabbiegers führen würde. Der Linksabbieger muss mithin den Vorrang des Gegenverkehrs grundsätzlich auch dann beachten, wenn dieser bei Gelb oder bei „frühem Rot“ in die Kreuzung einfährt. Selbst eine erhebliche Geschwindigkeit des geradeaus Fahrenden hebt dessen Vorrecht nicht auf. Die Sache war mithin gemäß § 563 I 1 ZPO an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, dass unter Berücksichtigung der Ausführungen des BGH über die Haftungsverteilung erneut zu befinden hat.


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