2007 05 hallo taxi

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ISSN 0949-9288 EUR 1,80 - Ausgabe 5 - 2007

H 9461

Das Magazin für Taxiunternehmer

• STUTTGART: PROFESSIONELLES MANAGMENT

• OSLO: INNOVATIVE TAXIZENTRALE • MERCEDES: T-MODELL DER C-KLASSE ÜBERZEUGT Seite 1


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Seite Seite22 4-5 / 2006


VORWORT Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Lage auf dem Deutschen Taximarkt hat sich in den vergangenen Monaten merklich beruhigt. Taxiunternehmen sind wieder bereit, in Taxi-Fahrzeuge zu investieren. Das wurde deutlich auf der MUCH Taxiausstellung 2007 in Bad Tölz. Beinahe alles was Rang und Namen im bundesdeutschen Taxi- und Mietwagengewerbe war angereist und stellte seine Produkte aus und stand für Fachgespräche zur Verfügung. Nicht zu verkennen ist der Trend zu anderen Fahrzeugmarken. Die fernöstlichen Modellreihen nehmen immer mehr Platz in unserem Gewerbe ein. Eins sollte uns klar sein; die Qualität auch dieser Fahrzeuge stimmt. Nun sollten wir „die Kirche jedoch im Dorf lassen“: Die Automobilhersteller aus Stuttgart, Bremen (C- und E-Klasse) und Emden (Passat) haben durch qualitativ hochwertige Produkte etwaige Marktvorsprünge anderer PKW-Hersteller aus Fernost egalisiert und sogar überholt. Die nächste Taxi-Fachtagung steht bereits für den Dezember 2007 im Haus. Der 3. TaxizentralenKongress ist in Arbeit. Auch hier geht es um moderne Technologien für Taxi-Zentralen. Aber vorsichtig: Alles hat auch seine Schattenseiten. Sprich, es muss von den Taxiunternehmerinnen und -Unternehmern bezahlt werden. Die Diskussionen sind auch im Vorfeld der Dortmunder Tagung im vollen Gang. Es hat sich bereits herumgesprochen, dass anfänglichen Euphorien kühle Ernüchterungen folgten. Es sind bereits Vorstände geschasst worden, weil sie die Eindrücke in der Kollegenschaft hinterließen, in zu teure Taxi-Zentralen-Systeme geordert zu haben.

Mit freundlichen Grüßen gez. Raimund Cassalette

INHALT Seite 4: Taxi-Auto-Zentrale - Eine Zentrale der Superlative. Hier ist modernste Computer-Technologie im Einsatz. Und, was wichtig ist, die Stuttgarter Vorstandskolleginnen und -kollegen arbeiten mit einer eigenen Marketingabteilung (!). Seite 8: Hallo TAXI war für Sie in Oslo bei OsloTaxi. Im Gegensatz zu früheren Zeiten als ein Flugticket noch richtig Geld kostete, ist man jetzt für schlappe € 60,- dabei. Ein Besuch der wunderschönen norwegischen Hauptstadt sollte zu einem MUSS werden. Es ist schon ein echtes Ding mitzuerleben, wie das Taxigewerbe in Oslo funktioniert.

Seite 12: Die VDK - Beiratstagung Herbst 2007 hatte einen echten Höhepunkt: Dieter Wender, seit Jahrzehnten Mitglied des VDK-Beirates, verabschiedete sich in den verdienten „Ruhestand“. Seite 16: Ausschließlich in Bremen wird zukünftig die C-Klasse T-Modell produziert. Kein schlechtes Fahrzeug für das Taxigewerbe. Seite 19: Diesjähriger Taxizentralenkongress 2007 findet erneut in Dortmund statt Seite 20: BZP Meldungen Seite 23: Taxi und Nichtraucherschutz. Prof. Dr. Lutz Hambusch aus Berlin bezieht Stellung zu dem heiklen Themenbereich „Rauchen im Taxi“.

Foto Titelseite: Krag prägte Oslo und Umgebung Seite 3


Aktuelle Berichte aus Deutschland, Europa und umzu!

TAXI-AUTO-ZENTRALE STUTTGART E.G. ARBEITET MIT PROFESSIONELLEM MANAGEMENT.

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Der 5.10.2007 war ein bemerkenswerter Tag im ÖPNV Deutschlands. Ein Teil der Lokomotivführer, die in ihrer eigenen Gewerkschaft organisiert sind, legten zumindest teilweise ihre Arbeit nieder. Irgendwann waren im Laufe der Verhandlungen 30% (!) mehr Lohn im Gespräch. Eine bodenlose Unverschämtheit, die die Bahn AG an ihrem Nerv traf und zweistellige Millionensummen verursachten. Dennoch war Hallo TAXI früh am Tag unterwegs und erreichte am Vormittag des 5.10. die Schwäbische Landeshauptstadt. Nach diversen Umwegfahrten auf der Strecke Stuttgart – Bremen konnte es sich der Unterzeichner in Bremen wieder gemütlich machen. Um es ganz deutlich zu machen: Die Lokomotivführer der Lokführer-Gewerkschaft haben mindestens einen Sympathisanten verloren. Nämlich mich. 30% mehr Lohn sind offensichtlich jenseits von Gut und Böse! Haben die denn ihren Verstand gänzlich verloren? Am 10. und 11. Oktober haben es viele tausend fahrwillige Gäste der DB dennoch geschafft, an ihre Zielwünsche zu gelangen. Am Stuttgarter Hauptbahnhof haben sich am 5. Oktober Taxifahrer die Reifen platt gestanden. Nichts ging taximäßig mehr in der City von Stuttgart. Von Fahrtwünschen etwa von Stuttgart nach München, Ulm oder

Harald Flecker, ebenfalls Geschäftsführer

Karlsruhe blieben nichts als Träume übrig. Der Vorstand und Aufsichtsrat der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart hat es im Laufe vieler Jahre geschafft, aus der Taxi-Genossenschaft ein modernes Dienstleistungsunternehmen zu schaffen. Mit, das sollte nicht ganz verschwiegen werden, den Kollegen Riedelsheimer und Kristan und nunmehr seit vielen Jahren Dietmar Plag. Gewerbepolitisch geht die Zentrale getrennte Wege. Nicht mehr der BZP sondern der TVD vertritt die gewer-

bepolitischen Belange unseres Gewerbes in einigen Bundesländern. Das sind momentan die Bereiche Berlin, Hamburg, NRW, Baden Württemberg und andere. Hierbei von gewerbepolitischen „Randgruppen” zu sprechen, ist ein Fehler. Ein ewiges Hin und Her gibt es auch um die Farbfreigabe . Wir in Bremen haben es geschafft, die Freigabe der Taxi-Farbe RAL 1015 zu unterbinden und das ist richtig. Selbst der Kollege, der mich vom Stuttgarter Hauptbahnhof in die Taxi-Zentrale beförderte, sprach von möglichen Betrugsmöglichkeiten mit

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Taxis, die ohne RAL1015 auf Kundenfang gehen. Zu leicht wird es unkorrekt arbeitenden Kollegen gemacht. Aus dem Kofferraum das Dachkennzeichen aufs Dach und schon ist ein „Taxi” fertig. Nun sollte man nicht nur die eine

Harald Flecker, ebenfalls Geschäftsführer

Harald Flecker, ebenfalls Geschäftsführer

negative Seite dieser Freigabe der Taxifarbe diskutieren. Dietmar Plag: „Wir haben mit dieser Freigabe der Taxifarbe weitere Verdienstmöglichkeiten erschlossen. Erst nach dieser Freigabe waren Firmen bereit, Geld für Werbemaßnahmen vorzuhalten. Sollen wir die letzten Taxiunternehmen sein, die schlauer sind als z.B. in den Niederlanden? Dort ist Werbung an Taxis völlig normal”. Auf anderen Gebieten ist Dietmar Plag ebenfalls an der Spitze. Mit Taxi-Zentralen wie Waiblingen, Göppingen und Aschaffenburg ist man erfolgreich mit der Stuttgarter Zentrale Kooperationen eingegangen. Aschaffenburg beteiligt sich zum Beispiel mit 30 Taxis und 3 Mietwagen an dieser bisherigen Zusammenarbeit. Dietmar Plag, Klaus Knupfer und Georgios Natsiopoulos sind das Dreiergremium, das die Belange der Taxigenossenschaft leitet. Der Aufsichtsrat mit Wolfgang Schübel kontrolliert einvernehmlich die Belange der GeSeite 6

Harald Flecker, ebenfalls Geschäftsführer

nossenschaft mit seinen 700 Taxis. Im Laufe der vergangenen Jahre hat Dietmar Plag es geschafft, die Zentrale mit ihrer fms-Technologie weiter auszubauen. Mittels dieser Technik ist es anzunehmen, dass die Taxi-AutoZentrale Stuttgart e.G. weiter auf der Überholspur bleiben wird. Dazu gehört auch eine erfolgreich arbeitende Notruf-Zentrale. In Sekundenbruchteilen können in der Zentra-

le entsprechende Notrufmaßnahmen eingeleitet werden. Zum Schluss sei noch zu erwähnen, dass sich die Genossenschaft eine Marketing-Abteilung leistet. Nur damit können Vorstand und Aufsichtsrat schnell auf werbemäßige Belange reagieren. Fotos: Hallo Taxi Text: Raimund Cassalette


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Von Links: Lennart Hamnered, Präsident des Schwedischen Taxenverbandes; Jørn Berthelsen, Entwicklungschef beim Norwegischen Taxenverband; Jan Bekkevold, Ingenieur bei OsloTaxi; Tor Johannessen, Präsident des Norwegischen Taxenverbandes.

Norwegen. Eigentlich nur ein paar hundert Kilometer von der Deutschen Küste entfernt und mit der Fähre oder dem Billigflieger gut zu erreichen. Und trotzdem scheinen Welten zwischen unseren Ländern zu liegen. Den Eindruck gewinnt man zumindest, wenn man mit den Menschen spricht, die sich in Oslo um die Belange des Norwegischen Taxengewerbes bemühen. Tor Johannessen, Präsident des Norwegischen Taxenverbandes, wurde gerade erst für weitere zwei Jahre in seinem Amt bestätigt. Tätig ist er in dieser Position bereits seit Anfang der 1990er Jahre. „Allein für die größte Zentrale OsloTaxi fahren 1.500 Taxen. Hinzu kommen die vielen Fahrzeuge, die für Mitbewerber in Oslo tätig sind.“ So verkehren in Oslo etwa 2.300 Taxen. Allerdings hat Oslo „nur“ 550.000 Einwohner, genauso viele wie Bremen. In Bremen sind derzeit aber nur 550 Taxen zugelassen, also pro 1.000 Einwohner ein Taxi. In Oslo sind es viermal so viele. Und trotzdem läuft das Geschäft in Bremen wie in vielen anderen Großstädten eher schlecht als recht. Gar nicht auszudenken was passieren würde, wenn wir die Zahl der Taxen einfach vervierfachen würden. Seite 8

Im Gegenteil, in vielen Städten wird über die Reduktion der Konzessionen diskutiert. Was also macht OsloTaxi anders? Sicherlich kann und darf man Deutschland und Norwegen so einfach nicht miteinander vergleichen. Die Arbeitslosenquote liegt in Deutschland bei fast 9 Prozent, in NorweIn Oslo sind pro Einwohner eine Vielzahl an Taxen und Mietwagen unterwegs. Dies meisten davon sind in der Zentrale von OsloTaxi organisiert.

gen dagegen herrscht quasi Vollbeschäftigung. Arbeitskräfte sind derart knapp, dass ein Großteil der Taxen inzwischen von Zugezogenen besetzt werden. Für Norwegischen „Ureinwohner“ scheint Taxifahren inzwischen keine interessante Berufswahl mehr zu sein, vielleicht warten im Land lukrativere Arbeitsplätze nur


In der Zentrale herrscht entspannte Ruhe. Den Mitarbeitern bleibt die Zeit, sich auf die Kunden zu konzentrieren.

darauf, von Norwegern besetzt zu werden. Neue Fahrer sind quasi ausschließlich Immigranten, die meisten davon kommen aus Pakistan. Dieser Generationenwechsel brachte aber auch Probleme mit sich. Viele der meisten Einwanderer sprechen nur schlecht oder fast gar kein Norwegisch. Allerdings: Ähnliche Probleme kennen wir in Deutschen Großstädten auch. In Norwegen bleiben deswegen aber nicht die Kunden weg. Diese Kunden gibt es nämlich teilweise staatlich verordnet. So fahren jeden Tag viele Kinder mit dem Taxi zur Schule. So bestreiten zahlreiche Osloer Taxifahrer ihr täglich Brot ausschließlich mit Fahrten zur Schule oder mit Krankenfahrten. Eine kurze Bemerkung am Rande: Eine Krankenversicherung gibt es in Norwegen nicht. Das Gesundheitswesen wird aus Steuergeldern finanziert. Eine Milchmädchenrechnung?

Keinesfalls. Die Einkommenssteuern sind in Norwegen zwar in etwa so hoch wie die Steuern in Deutschland plus Krankenversicherung. Für den Bürger bleibt somit am Ende nicht mehr Geld übrig. So lässt sich aber ein hervorragendes Gesundheitswesen finanzieren, an dem sich auch Unternehmen und Konzerne durch ihre Steuern beteiligen. Die Kosten für Krankenfahrten werden also wie selbstverständlich vom Staat übernommen. Dieses gut funktionierende System gibt es natürlich trotzdem nicht umsonst. Es funktioniert nur, wenn sich alle Mitglieder der Gesellschaft daran beteiligen. Umso mehr Zorn und Wut hat daher auch ein Fall ausgelöst, der im Dezember vor Gericht verhandelt wird. Zunächst als Musterprozess gegen einige wenige Beteiligte. Später, so hofft man, wird man auch den

Bestellungen sind sofort einsehbar. Detaillierte hierzu Informationen können zusätzlich angezeigt werden.

Auf einen Blick ersichtlich ist der aktuelle Zustand des Systems.

übrigen etwa 350 Beschuldigten den Prozess machen können. Was war passiert? Über viele Jahre hinweg soll eine Gruppe von Taxifahrern das Abrechnungssystem im Fahrzeug umgangen haben und so den Staatshaushalt um bis zu 500.000.000 Millionen Kronen (etwa 65 Millionen

Auch Flughafeninformationen sind über den Bordcomputer abrufbar. Seite 9


Bei Cen-ComAS werden Inspektion und Wartung der Taxen durchgeführt.

Euro) betrogen haben. Das Ansehen des Gewerbes in der Bevölkerung hat durch diesen Fall immens gelitten, obwohl nur eine relativ kleine Gruppe daran beteiligt gewesen ist. Leider scheint die öffentliche Wahrnehmung anders zu funktionieren. Bisher fahren alle mutmaßlichen Steuersünder weiter Taxi. Ob sich daran nach einer Verurteilung etwas ändern wird, ist offen. Derzeit verhandelt der Norwegische Taxiverband mit dem zuständigen Gericht über eine Klausel im zu erwartenden Urteil. Dieser Zusatz soll es den dann Verurteilten verbieten, weiterhin im Taxengewerbe tätig zu sein. Der Erfolg von OsloTaxi ist dennoch nicht nur ein Produkt staatlicher Instrumente. OsloTaxi hat ein eigenes Taxameter und ein Computersystem für die Zentralen entwickelt. Allerdings wird dieser Begriff dem eingesetzten System nicht mehr gerecht. Es handelt sich dabei um ein vollständig integriertes, flexibles System, das alle erdenklichen Aufgaben im Taxi sowie in der Zentrale übernimmt. So ist jedes Taxi von OsloTaxi in der Lage, eine Vielzahl elektronischer Zahlungsmittel und Kreditkarten zu akzeptieren. Heute werden sagenhafte 50.000 Kreditkartentransaktionen am Tag abgewickelt. Etwa 50 Prozent der Touren werden inzwischen mit Kreditkarte beSeite 10

zahlt, bei den MaxiTaxen mit bis zu 11 Sitzen sind es fast 90 Prozent. Außerdem kann der Kunde mit einer OsloTaxi-Karte bezahlen. Die Auftragsvergabe funktioniert mit GPS, Radiofunk und bei Bedarf Mobilfunk. Hierfür ist Oslo in Zonen aufgeteilt. Fährt ein leeres Taxi in eine Zone und wartet auf einen Fahrgast, so reiht sich dieses Taxi automatisch in eine Warteschlange ein. Unabhängig davon ob es am Taxenstand

steht oder nicht. In der Zentrale werden Touren unter idealen Bedingungen mit nur einem einzigen Knopfdruck vergeben. Ruft ein bekannter Kunde an, sieht der Disponent sofort mit wem er spricht. Möchte der Kunde ein Taxi zur gewohnten Adresse, genügt die Taste F1, und sofort wird der Auftrag an das erste wartende Fahrzeug in der Zone übermittelt. Bis zu 10.000 Touren werden auf diese Weise jeden Tag verarbeitet.

In der OsloTaxi-eigenen Firma Cen-ComAS werden Taxameter und Bordcomputer installiert.


Mercedes-Benz und Volvo prägen das Straßenbild mit über 90% Marktanteil.

Außerdem kann ein registrierter Kunde direkt am System anrufen und mit seinem Handy ein Fahrzeug bestellen, ohne mit persönlich mit der Zentrale zu sprechen. Die Akzeptanz bei den Kunden hierfür ist enorm hoch. Für abzuholende Schulkinder lässt sich das System so programmieren, dass das Kind an einem Tag von der Mutter, am nächsten Tag von Vater abgeholt wird. Die Mitarbeiter vom OsloTaxi bemerken diese Vorgänge nicht und können sich ganz auf die anrufenden Kunden konzentrieren. Das Terminal im Taxi hat sich aber im Laufe der Zeit zu einem Alleskönner entwickelt. Steigen zum Beispiel zwei Gäste in ein Taxi, möchten aber zu unterschiedlichen Zielen, genügt ein Druck auf die Anzeige, und schon wird der bisher angefallene Fahrpreis gerecht unter den Mitfahrern aufgeteilt. Der Weiterfahrer zahlt von da an den gesamten anfallenden Preis, für erste Teilstrecke aber nur die Hälfte. Außerdem können alle Gäste unabhängig voneinander mit jedem beliebigen Zahlungsmittel zahlen, der erste Gast also z.B. bar, der zweite mit Kreditkarte. Möchte ein Fahrer wissen ob es sich lohnt am Flughafen auf einen Fahrgast zu warten, kann er die sekundengenau aktualisierten Fluginformationen des Osloer Flughafen einsehen. Diese werden permanent über den Datenfunk übermittelt.

Für die Installation der Taxameter und Bordcomputer gründete OsloTaxi eigens eine Servicezentrale. CenComAS, in einem Osloer Industriegebiet gelegen, übernimmt darüber hinaus Service und Wartung der Taxen selbst. Eingesetzt wird das System nicht nur von OsloTaxi, sondern von 22 weiteren Zentralen in ganz Norwegen und Dänemark. Diese haben das System in Oslo erworben und betrieben wird es in vielen Fällen auch aus der Zentrale von OsloTaxi. Der Fahrgast in einem anderen Teil Norwegens bekommt von alldem nichts mit, für die Zentralen stellt dies aber einen erheblichen finanziellen Vorteil dar. Dabei entstand das System eher aus einer Not heraus. Philips stellte die Entwicklung an deren System ein, und so entschied man sich, ein eigenes Produkt auf die Beine zu stellen. Wann und ob das System auch in Deutschland verfügbar sein wird, ist noch nicht abzusehen. Mitarbeiter, die für OsloTaxi fahren möchten, müssen sich vor Dienstantritt einer Ausbildung unterziehen. Dies soll die Servicequalität erhöhen und geht weit über die Gesundheits- und Ortskundeprüfung hinaus. Hierfür betreibt OsloTaxi eigens ein Ausbildungszentrum. Vielleicht ein weitere Grund für den Norweger, ein Taxi zu nehmen, ist dort die Promille-Grenze. Während man sich in

Deutschland mit 0,5 Promille am Steuer noch auf der sicheren Seite befindet, liegt diese Grenze in Norwegen bei nur 0,2 Promille. Anders als in Deutschland drohen in Norwegen außerdem empfindliche Strafen und sogar Freiheitsentzug, wird man mit mehr Alkohol im Blut erwischt, und nicht erst, wenn man einen Unfall verursacht hat. Sicherlich steigen auch aus diesen Gründen mehr Menschen ins Taxi als anderswo (die meisten schwedischen Taxen haben sogar Alkoholtester im Fahrzeug, das den Fahrer daran hindert, alkoholisiert zu fahren). Ungewöhnlich: In Norwegen müssen Taxen mit einer Zentrale verbunden sein. Einzelunternehmer gibt es nicht. Hierdurch soll die Kontrolle und Betreuung der Taxiunternehmer verbessert werden. In Norwegen findet man beinahe paradiesische Zustände vor. Natürlich ist das Land sehr viel wohlhabender als etwa Deutschland. Dennoch haben die Osloer und der Norwegische Taxenverband interessante Ideen umgesetzt und so dem Gewerbe den Weg zum Erfolg geebnet. Der Einsatz moderner Computersysteme und freundlicher FahrerInnen sowie überaus gepflegter Taxen lassen eine Taxifahrt für den gebeutelten Kontinentaleuropäer zu einem echten Erlebnis werden. Fotos: Hallo Taxi Text: Jan Cassalette Seite 11


Worms 2007 - VDK - Beiratstagung Im Herbst 2007 trafen sich die VDK - Beiratsmitglieder in der wunderschönen Stadt Worms. Für Gespräche und Diskussionen blieb jedoch wenig Zeit. Sie wissen sicherlich, dass die Signal Iduna zu den größten Taxi-Versicherern in Deutschland gehört. „Mit einem Ohr am Gewerbe können Dr. Klaus Sticker und Direktor Walter Mathes Details über die Schadensentwicklungen im deutschen Taxigewerbe geben. Diese Angaben sind für viele Taxiunternehmen sehr wichtig. Denn negative Schadensverläufe schlagen sich auf die zukünftigen Prämien aus. Mit anderen Worten: „Es sollen in Zukunft verstärkt auch die Kolleginnen und Kollegen höhere Beiträge leisten müssen, die keine oder wenig Schäden verursacht haben“. Diese solidarische Vorgehensweise muss zukünftig auch und verstärkt bei der SIGNAL / IDUNA greifen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Prämien bei der Signal/Iduna außerordentlich günstig sind und andere Versicherungen bereits große Probleme bei der Gestaltung ihrer Prämien haben.

Die VDK - Beiratsmitglieder trafen sich in Worms zu ihrem halbjährlichen Meinungsaustausch.Doktor Klaus Sticker (vorne rechts), Direktor der SIGNAL IDUNA,informierte die VDK - Beiratsmitglieder über neueste Entwicklungen im Bundesdeutschen Versicherungswesen.

Für die Mitarbeiter der Signal/Iduna Dr. Sticker, Walter Mathes und Herbert Brenner war es in Worms nidht einfach, den Vertretern des bundesdeutschen Taxi- und Mietwagengewerbes die zukünftigen Prämien-Strukturen der Signal/Iduna zu vermitteln. Fotos: Hallo Taxi Text: Raimund Cassalette

Herbert Brenner sorgte für einen reibungslosen Ablauf der VDK - Beirats-Tagung.

Während der VDK - Beiratstagung sorgte ein Kulturprogramm für eine notwendige Abwechslung. Seite 12

Direktor Walter Mathes referierte über die Schadensentwicklung im Deutschen Taxigewerbe.

Dieter Wender ( Hannover ) verabschiedete sich von seinen langjährigen VDK - Beiratskollegen.


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MOTOR & TECHNIK Seite 1616 Seite

C-KLASSE T-MODELL Erster Eindruck bestätigt

Der S204 (links) wird ausschließlich in Bremen gebaut

„Die Straße in die Zukunft“ - Unter diesem Motto stellte Mercedes-Benz auf der diesjährigen Internationalen Automobil-Ausstellung in Frankfurt unter anderem das neue T-Modell der C-Klasse vor. Nachdem wir bereits in der letzten Ausgabe von unseren ersten Eindrücken des S204 berichteten, konnten wir uns inzwischen selbst auf einer Testfahrt von den Qualitäten des „Neuen“ überzeugen. Und in der Tat enttäuscht auch der Nachfolger nicht. Denn zunächst mutet das neue T-Modell im Interieur ebenso elegant und modern an wie die Limousine an. Gleichzeitig beträgt das Ladevolumen bis zu 1.500 Liter. Als besonders praktisch hat sich bei unserem Test das EASYPACK-Fixkit erwiesen. Mit diesem optionalen System öffnet und schließt sich die Heckklappe automatisch. Für unser Gewerbe dürfte besonders der überarbeitete Diesel im C 220 CDI im T-Modell sein. Mit 6,1 Litern verbraucht das T-Modell nur ca. 0,2 Liter mehr als die Limousine und 0,8 Liter weniger als der Vorgänger. Außerdem wurde die Leistung auf nunmehr 170 PS gesteigert (150 PS beim Vorgänger). Preise: Mit 136 PS und manueller 6-Gang-Schaltung kostet der C 200 CDI 28,250 € (Preise jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer). Das bisher erhältliche Taxipaket ist nicht mehr verfügbar. Lieferbar ist nur noch die Vorrüstung für Taxen und Mietwagen sowie eine (vorgeschriebene) Alarmanlage für Taxen. Wie die Limousine auch, ist das neue T-Modell in den drei Ausstattungslinien Classic, Elegance

und Avantgarde. Elegance und Avantgarde kosten im Vergleich zu Classic jeweils 1.680 bis 1.780 €. Weitere sinnvolle, aber nicht immer günstige Extras: Keyless-Go (750 €), Pre-Safe (330 €), Tempomat (180 €), automatische Heckklappe (350 €) oder das Navigationssystem Audio 50 APS für 1.560 €. Und neu Ab 2008: Der C 200 CDI. Kombiniert soll dieses neue Vierzylinder-Aggregat in der Limousine der C-Klasse nur 5,1 Liter verbrauchen. Ob

Mit einem Ladevolumen von 485 bis 1.500 Litern geeignet für großes und kleines Gepäck.


1.500 Liter stehen bei umgeklappter Rückbank zur Verfügung

man damit bei entsprechender Fahrweise die 4-Liter-Marke knacken kann, bleibt abzuwarten und spannend. Erreicht werden sollen diese Einsparungen vor allem durch ein Effizienzpaket, vergleichbar mit den BlueMotion-Maßnahmen von Volkswagen. So soll die Karosse abgesenkt, die Aerodynamik verbessert sowie der Rollwiderstand der Reifen reduziert werden. Unverändert bleibt die Leistung von 136 PS sowie ein Drehmoment von 270 Newtonmetern. 2009 soll dann in eine neue Dimension der Energieeffizienz vorstoßen. Der C 250 Bluetec soll als 4-Zylinder-Diesel 204 PS leisten und in 7,9 Sekunden von 0 auf 100 km/h beschleunigen, aber nur 4,9 Liter Diesel im Durchschnitt verbrauchen und die Euro-6-Norm erfüllen. Womöglich wird die C-Klasse damit Mercedes‘ erste Drei-Liter-Limousine. Nach 2010 kommt außerdem eine C-Klasse mit Diesel-Hybrid auf den Markt. Verbrauch: 4,6 Liter Diesel.

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Alles neu auf www.hale.at HALE hat die Sommerpause genutzt und meldet sich mit einer rundum erneuerten Homepage zurück. Ab sofort präsentiert der Salzburger Taxameterhersteller unter www.hale. at seine Homepage im neuen Design und mit erweitertem Inhalt. Eine spannende Online-Taxi-Welt steht ab sofort jedem interessierten User zur Erkundung offen. Ein spannender Mix aus detaillierten Produktvorstellungen, Wissenswertem vom Unternehmen und nützlichen Online-Tools bietet profunde Fachauskunft und praktische Hilfestellungen.

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3. TAXIZENTRALENKONGRESS DES BZP FINDET AM 05./06. DEZEMBER 2007 ERNEUT IN DORTMUND STATT! Sehr geehrte Damen und Herren,

sondern auch die Verpflegung während der Tagung sowie die Teilnahme an einer geselligen Abendveranstaltung am nach den sehr erfolgreich verlaufenen ersten beiden Ta- 05.12.07 enthalten. Als Förderer der Veranstaltung konnten xizentralenkongressen im Februar 2005 und März 2006 erfreulicherweise die Firmen DaimlerChrysler AG, Volkswaren die für die Thematik zuständigen Fachausschüsse wagen AG und Opel GmbH gewonnen werden. „Technik und Software“ sowie „Taxizentralen, Verwaltung und Tarife“ ebenso wie der Vorstand der Ansicht, dass auch Die Buchung der Hotelübernachtung liegt in Ihren Händen: 2007 ein solcher Kongress stattfinden sollte. Dementspre- für die Kongressteilnehmer ist im Hotel Westfalenhalle chend läuft bereits seit einiger Zeit die Vorbereitung in ein Sonderpreis von 94 Euro (im Einzelzimmer) vereinden federführenden Ausschüssen und nach dem jetzt die bart. Weisen Sie bitte bei der Buchung darauf hin, dass organisatorischen Veranstaltungsdaten feststehen, können Sie Teilnehmer des 3. Taxizentralenkongresses des BZP wir Ihnen nun auch den entsprechenden Anmeldebogen sind. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, sodass Sie sich zukommen lassen. dementsprechend zur Sicherung Ihrer Teilnahme schnell mit Hilfe des Anmeldeformulars anmelden sollten. Das Der 3. Taxizentralenkongress des BZP findet am 05. und Formular finden sie im BZP-Report in der Ausgabe 6/07 06.12.2007 nach den sehr guten Erfahrungen beim letzten der Zeitschrift TAXI sowie auf der Internetseite des BZP Mal wiederum im Kongresszentrum in der Westfalenhalle www.bzp.org. Dortmund statt. Die Unterkunft erfolgt im angrenzenden Parkhotel Westfallenhalle. Mit freundlichen Grüßen Am 05.12.07 wird der erste Vortragsblock v. A. zum The- Thomas Grätz menbereich „Zentralenverwaltung“ in der Zeit von 10.30 h bis 15.30 h stattfinden. In diesem ersten Themenblock werden Personalmanagement in Zentralen und UnterDer Trend: nehmen sowie die von der Finanzverwaltung aufgestellten steuerlichen Richtsätze für das deutsche Taxi- und Spiegeltaxameter ab Werk gleich Mietwagengewerbe vorgestellt und das Ganze kombiniert beim Taxenkauf mitbestellen! mit einem allgemeinen technischen Thema, nämlich dem Ausblick auf kommende Fahrverbotsszenarien aufgrund Feinstaub und NOX. Anschließend an diesem Mittwoch in der Zeit von 15.30 h bis 18.30 h werden in separaten Räumen Firmenpräsentationen erfolgen, bei denen Sie Ihre individuellen Frage- und Problemstellungen zu allen Fragen der Zentralenausrüstung- und -ausstattung ansprechen können. Wir gehen davon aus, dass die Vertreter der Firmen Heedfeld, Gefos, Cordic, FMS, Interfacom, Seibt und Straub sowie T-Systems/T-Mobile dort zur Verfügung stehen.

Die Tagungsgebühr beträgt 149,-- Euro für Mitglieder von BZP-Organisationen sowie 199,-- für die anderen Teilnehmer. In diesem Betrag ist nicht nur die Kongressteilnahme,

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Der zweite Kongresstag, Donnerstag, der 06.12.07, wird sich dann folgenden Themen widmen: Sicherheit bei der GPRS-Vermittlung, rechtliche und technische Rahmenbedingungen für Taxi-Hardware im Fahrzeuginnenraum sowie Taxizentralendarstellungen im Internet sowie die Möglichkeiten für Taxizentralen, über dieses Medium Kunden, aber auch Unternehmer und Fahrer zu erreichen.

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§

RECHT

§

MELDUNGEN

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Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) wie folgt zu ändern: 1. 2. 3. 4. 5.

Streichung von § 26 Abs. 2 BOKraft. Streichung von § 26 Abs. 3 BOKraft. Streichung von § 26 Abs. 4 Satz l BOKraft. Streichung von § 43 Abs. l Satz 2 BOKraft. In § 43 BOKraft wird ein Absatz 2a mit folgen dem Wortlaut eingefügt: „(2a) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Bereich ihres Landes § 26 Abs. l Nr. l BOKraft außer Kraft zu setzen. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung diese Befugnis auf die obersten Landesbehörden übertragen und dabei bestimmen, dass diese die Befugnis durch Rechtsverordnung auf nach-geordnete oder ihrer Aufsicht unterstehende Behörden weiter übertragen können.“

Begründung Die Möglichkeit zur Entscheidung über die Farbgebung von Taxen, die Kenntlichmachung von Nichtraucher-Taxen sowie über Eigen- und Fremdwerbung außerhalb der seitlichen Türflächen erhöht den Entscheidungsspielraum jeder Taxiunternehmerin und jedes Taxiunternehmers zur eigenverantwortlichen Gestaltung des eigenen Betriebes sowie zur Nutzung von Kosteneinsparpotenzialen. Gleichzeitig dient die Schaffung dieser Möglichkeiten dem Ziel, staatliche Regelungen zurückzuführen. A. Allgemeiner Teil Die rechtliche Ausgestaltung des Taxenverkehrs durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), insbesondere die Auferlegung der sogenannten drei Grundpflichten, nämlich Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht, zeigt, dass Taxen zu den Verkehrsmitteln gehören, an denen ein öffentliches Verkehrsinteresse besteht. Aus der Betriebspflicht folgt die Notwendigkeit einer einheitlichen äußerlichen Kenntlichraachung der Taxen. Das frühere Recht sah für Taxen zunächst einen schwarzen Farbanstrich vor. Durch die „Verordnung über eine allgemeine Ausnahme von dem Erfordernis des schwarzen Farbanstrichs für Taxen“ vom 18. Dezember 1970 wurde auch die Farbe „hel-

lelfenbein“ zugelassen, weil eine helle Farbgebung die Verkehrssicherheit im Betriebsablauf erhöht. Die allgemeine Vorschrift über den hellelfenbeinfarbigen Anstrich ist am 1. September 1980 in Kraft getreten. Allerdings wurde in § 43 BOKraft die Möglichkeit geschaffen, Ausnahmen auch von der Vorschrift über den Farbanstrich zuzulassen. Keine Ausnahmen lässt diese Vorschrift demgegenüber bei dem vorgeschriebenen Dachschild quer zur Fahrtrichtung mit der Aufschrift „Taxi“ hinsichtlich der Schrifthöhe und der Schriftstärke zu. Diese Vorschrift wurde 1989 zusätzlich eingefügt, um den einheitlichen äußeren optischen Eindruck des Taxischildes zu gewährleisten. Damit wird der vom Gesetzgeber geforderten einheitlichen Kenntlichmachung ausreichend Genüge getan. Bis 1989 war die Eigen- und Fremdwerbung generell verboten. In der Praxis wurde jedoch Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Fremdwerbung auf der Grundlage des § 43 BOKraft stattgegeben, so dass der Gesetzgeber das Werbeverbot für Fremdwerbung entsprechend dem Wandel der Verkehrsauffassung lockerte. In den Folgejahren wurden - nicht zuletzt als Folge der immer stärker werdenden Interessen der Wirtschaft - weitere Ausnahmegenehmigungen für Fremdwerbung auch auf anderen Flächen als den nach Absatz 4 zulässigen seitlichen Fahrzeugtüren (z. B. Dachwerbung, Heckwerbung, Werbung auf Motorhaube, Werbung durch eigenständige Dachreiter) sowie für Eigenwerbung erteilt. Aus den Ländern, in denen derartige Ausnahmen zugelassen wurden, wurden keine negativen Folgen dieser Erweiterung der Werbemöglichkeiten bekannt. Somit wurden vermehrt Anträge auf Zulassung von Ausnahmen mit der Folge gestellt, dass zwischenzeitlich die Ausnahme zur Regel mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand wurde. Unzulässig ist jedoch weiterhin die politische und religiöse Werbung an Taxen. Mit dieser einschränkenden Vorschrift soll verhindert werden, dass insbesondere an Taxenständen Auseinandersetzungen wegen politischer Parolen an Taxen die Ordnung des Taxenverkehrs stören. Dadurch bleibt das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. l GG in seinem Kerabereich unberührt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vorn 28. Oktober 1998 seine Auffassung bekräftigt, dass der tragende Grund für die Aufrechterhaltung eines politischen (und religiösen) Werbeverbotes nicht


entfallen ist und § 26 Abs. 4 Satz 2 BOKraft nicht gegen die Verfassung verstößt. Über das Verbot der politischen und religiösen Werbung hinaus gibt es hinsichtlich des Inhalts der Werbung keine Einschränkungen, die personenbeförderungsrechtlich begründet werden könnten. Nach § 43 Abs. l BOKraft können die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen in bestimmten Einzelfallen oder allgemein für bestimmte Antragsteller von allen Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen genehmigen. Bei Vorliegen gewichtiger sachlicher Gründe können Ausnahmegenehmigungen im Wege der Ermessensausübung erteilt werden, wenn die Ordnungsfunktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird und ansonsten die Berufsausübungsfreiheit des einzelnen Taxiunternehmers beeinträchtigt würde. Das öffentliche Interesse, ein Taxi im Straßenbild zu erkennen, ist zu unterscheiden von dem verbandspolitischen Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes im Sinne von Corporate Design. Ebenso sind die Vorschriften hinsichtlich Eigen- und Fremdwerbung auf Taxen und Mietwagen durch die in vielen Ländern erteilten Ausnahmegenehmigungen und der insoweit nicht eingetretenen Störungen des Taxiverkehrs inhaltlich überholt. Dem öffentlichen Interesse wird Genüge getan durch die Vorschrift der Verwendung eines Taxischildes nach § 26 Abs. l Nr. 2 BOKraft. Vergleichbare Regelungen für das Dachschild (mit je nach Staat differierenden Ausstattungsmerkmalen) bestehen in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Beitrittsländern; lediglich Portugal kennt zusätzlich eine Regelung zur Fahrzeugfarbe. Das Taxigewerbe dieser Staaten agiert problemlos ohne vergleichbare einengende Vorschriften wie im bundesdeutschen Ord-iiungsrahrnen. Insofern kann auf die langjährige Erfahrung in diesen Staaten hinsichtlich der Erkennbarkeit von Taxen im Straßenverkehr Bezug genommen werden. Es ist nicht mehr zeitgemäß, eine gesetzliche Regelung wegen des Wunsches eines Teils des Taxigewerbes nach einem Corporate Design zu begründen. Auf Grund der gewandelten Vorstellungen über die Ordnungsfunktion der staatlichen Verwaltung und im Sinne der Entlastung des Gewerbes von einengenden Vorschriften ist deshalb eine Änderung des gesetzlichen Ordnungsrahmens erforderlich. Trotz eines möglichen Verzichtes auf Landesebene auf eine gesetzliche Regelung bleibt es dem Gewerbe weiterhin unbenommen, die derzeitige Farbgebung auf freiwilliger Basis beizubehalten. Es wird keine anderslautende Vorschrift eingeführt, so wie dies 1970 durch den Wechsel von der Farbe „schwarz“ auf „hellelfenbein“ erfolgte. Die Änderung des Ordnungsrahmens dient der Vergrößerung des Entscheidungsspielraums jedes einzelnen Taxiuntemehmers zur eigenverantwortlichen Gestaltung seines Betriebes sowie zur Nutzung von Kosteneinsparpotentialen. B. Zu den einzelnen Vorschlägen Zu Nummer l § 26 Abs. 2 BOKraft regelt in Verbindung mit der Anlage 2, wie Nichtraucher-Taxen kenntlich gemacht sein müssen. Der Nichtraucherschutz wird durch diese Regelung aber nicht sichergestellt, da nur die Form der Kenntlichmachung von Nichtraucher-Taxen geregelt ist und es keine Vorschrift gibt, dass und in welchem Umfang Nichtrauchertaxen bereitzuhalten

sind. Bei der Änderung des § 26 BOKraft sollte daher auch diese Vorgabe gestrichen werden. Nachteile für die Belange der Nichtraucher sind dadurch nicht zu erwarten, denn Taxiuntemehmer dürften ein ausreichendes wirtschaftliches Eigeninteresse haben, auch Nichtraucher-Taxen anzubieten. Ob und wie sie ihr Taxi kennzeichnen, sollte ihnen überlassen bleiben. Einer detaillierten gesetzlichen Regelung zur Kennzeichnung bedarf es daher nicht. Folge dieser Streichung ist, dass die entsprechenden Regelungen in § 8 Abs. 5 Satz 2 BOKraft und § 14 Abs. 2 Nr. 8 BOKraft sowie in § 45 Abs. 2 Nr. 4b BOKraft aufgehoben werden. Zu Nummer 2 § 26 Abs. 3 BOKraft untersagt die nach außen wirkende Eigenwerbung an Taxen und Mietwagen. Durch die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen werden jedoch Ausnahmen von dieser Regelung auf der Grundlage des § 43 BOKraft erteilt. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand mit Kostenauswirkungen für den Antragsteller. Entsprechend dem Wandel in der Verkehrsauffassung sowie im Sinne einer Gleichbehandlung mit den Unternehmen im ÖPNV auf der Straße und der Schiene ist das Verbot der nach außen wirkenden Eigenwerbung zu streichen. Zu Nummer 3 § 26 Abs. 4 Satz l BOKraft lässt Fremdwerbung an Taxen und Mietwagen nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren zu. Durch die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen werden jedoch bundesweit Ausnahmen von dieser Regelung auf der Grandlage des § 43 BOKraft erteilt (z. B. Dachwerbung, Heckwerbung, Werbung auf Motorhaube, Werbung durch eigenständige Dachreiter). Dadurch entsteht ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand mit Kostenauswirkungen für den Antragsteller. Entsprechend dem Wandel in der Verkehrsauffassung sowie im Sinne einer Gleichbehandlung mit den Unternehmen im ÖPNV sowie im Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen ist das Verbot der nach außen wirkenden Eigenwerbung zu streichen. Zu Nummer 4 Erforderliche Folgeänderting, da bei Annahme der Nummer 2 die Ausnahme¬regelung des § 43 Abs. l Satz 2 BOKraft entfällt. Zu Nummer 5 Unter Beibehaltung der bundeseinheitlichen Regelung der Kenntlichmachung von Taxen durch einen hell-elfenbeinfarbigen Anstrich wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, abweichende Regelungen für ihren Bereich zu treffen. Dabei wird den Ländern des Weiteren die Möglichkeit eingeräumt, die Entscheidung über eine Farbfreigabe für Taxen auf nachgeordnete oder ihrer Aufsicht unterstehende Behörden für deren Zuständigkeitsbereich zu übertragen. Die Verordnungsermächtigung für die BOKraft ist dahingehend zu ergänzen, dass den Landesregierungen die Befugnis zum Erlass abweichender Regelungen durch Rechtsverordnung übertragen werden kann.

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BZP hoch erfreut über die Stellungnahme der Bundesregierung pro einheitliche Taxifarbe hellelfenbein! Mit großer Genugtuung hat der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) heute von der Stellungnahme der Bundesregierung vom 22.08.2007 zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erfahren. Dieses Schreiben des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBS) ist die Reaktion auf die Entschließung des Bundesrates vom 28.11.03, in welcher dieser die Bundesregierung aufforderte, Eigenwerbungsverbot und Fremdwerbungseinschränkungen bei den Taxen aufzuheben sowie die Länder zu ermächtigen, die bundeseinheitliche Vorschrift über die einheitliche Farbgebung der Taxen durch abweichende Länderregelungen außer Kraft zu setzen. Mit der nun bekannt gemachten Gegenäußerung hat das BMVBS im Namen der Bundesregierung klargestellt, dass in ihren Augen die

einheitliche äußerliche Kenntlichmachung von Taxen die wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die im Taxiverkehr geltende Betriebspflicht durchgesetzt werden kann. Nur die sofortige und zweifelsfreie Erkennbarkeit in der Masse anderer Fahrzeuge setze das Taxi in die Lage, seiner Funktion der Bedienung individueller Mobilitätsbedürfnisse nachkommen zu können. Ein Wegfall der einheitlichen Farbgebung würde gleichzeitig aufgrund davon ausgehender mangelnder Erkennbarkeit der Taxifahrzeuge die Existenz und Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes, an der ein anerkanntes erhebliches öffentliches Verkehrssinteresse bestehe, gefährden. Wasser auf die Mühlen des BZP und der übergroßen Mehrheit des Taxigewerbes ist auch die Aussage, dass der durch den hellelfenbeinfarbigen Anstrich verwirklichten einheitlichen Kenntlichmachung eine wesentliche Bedeutung zukommt. Der außerordentlich prägnanten und voll zu unterstützenden Herleitung der Bundesregierung ist auch insoweit

voll inhaltlich zuzustimmen, wenn sie zu Teilen der Begründung des Bundesrates zu den Streichungen und Ausweitungen der Ausnahmemöglichkeiten aussagt, dass es „ausgesprochen problematisch“ zu bewerten ist, „immer stärker werdenden Interessen der Wirtschaft im Rahmen der Ermessenausübung Präferenz vor wichtigen ordnungspolitischen Erwägungen einzuräumen“. Eine Ausweitung entsprechender Ausnahmemöglichkeiten bei der Farbgebung wird daher von der Bundesregierung im Einvernehmen mit der großen Mehrheit des Gewerbes abgelehnt. Der BZP ist über die ausgesprochen klare, branchen- und fahrgastfreundliche Stellungnahme der Bundesregierung sowie die eindeutige Absage zu den dem Dienstleistungsgedanken entgegen stehenden Liberalisierungsbestrebungen um der Liberalisierung und nicht der Sache wegen hoch erfreut.

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Straßen können glitschig werden Herbstlaub in Verbindung mit Nässe kann die Straßen in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) warnt vor dem Risiko besonders in ländlichen Gegenden, weil hier im Zusammenhang mit der Ernte manche Straßen zusätzlich verschmutzt sein können. Auto- und Motorradfahrer sollten ihre Fahrweise anpassen und bei Regen sowie in den Morgen- und Abendstunden besonders vorsichtig fahren. Auf viel frequentierten Straßen steigern Reifenabrieb, Staub und Ölrückstände die Rutschgefahr. Der KS rät: In solchen Situationen Fuß vom Gas und Abstand halten! Falls der Bremsweg nicht auszureichen scheint, sollte man schnell Seite 22

nach Ausweichmöglichkeiten zu suchen. Meist ist es ungefährlicher, mit 80 km/h rechts in den Acker zu fahren als mit 30 km/h aufzuprallen. Wer die Straßeverlässt, sollte drei Grundregeln beachten: •

Kupplung durchtreten,

Räder gerade stellen und

nicht bremsen.

So vermeidet man in der Regel einen Überschlag. Was viele nicht wissen: Eine richtig nasse Straße ist viel ungefährlicher als eine feuchte, weil sie nicht so glitschig ist.

TAXIRAUB BREMEN-NEUSTADT ( ROG ). Sie wollten nur eine kurze Strecke fahren, nicht zahlen, aber Geld haben: Die Polizei sucht nach einem Überfall auf einen 40-jährigen Taxifahrer in der Neustadt in der Nacht zu Mittwoch nach zwei Männern. Das Duo hatte den Fahrer gegen 23:30 Uhr in der Volkmannstraße angegriffen. Als das Opfer aus dem Wagen stürzte, ergriffen die Täter mit seinem Wagen die Flucht. Beamte fanden das Fahrzeug wenig später in Kattenturm. Laut Polizei steht die Tat kurz vor der Aufklärung. Dennoch bittet sie um Hinweise. Quelle: Weser-Kurier


Taxi und Nichtraucherschutz Seit langem war man sich in ganz Europa einig: Rauchen ist gesundheitsgefährdend. So kann man es in Deutschland auf jeder Zigarettenschachtel lesen- und nicht nur hier; denn hier besteht für die Europäische Union ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen. Im Gegensatz zum Genuss alkoholischer Getränke, die im Falle des Missbrauchs nur den Konsumenten selbst gesundheitlich schädigen können, fand man sich mit dem Problem des Passivrauchens konfrontiert. Unbestritten ist im Tabakrauch bis zu einer hundertfach höheren Konzentration von lebensgefährlichen Stoffen die Rede. Der Bundesgesetzgeber hat nun gehandelt: Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (BGBl. I Nr. 35 S. 1595) vom 27.7.2007 trat am 1.9.2007 in Kraft. In diesem Gesetz ist als Art. 1 das „Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln“ enthalten, das kurz als Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) ein weiteres juristisches Sprachungetüm hervorgebracht hat. Der Bund war und ist für diesen Bereich zuständig – im Gegensatz zum Gaststättenrecht, das dem Landesrecht vorbehalten blieb und insoweit den Ländern unterschiedliche Gesetzgebungsmöglichkeiten freigehalten hat. In § 1 Abs. 1 Nr. 2 BNichtrSchG heißt es klipp und klar: „Das Rauchen ist … 2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Pesonenverkehrs verboten.“ Damit ist auch das Taxi durch das BNichtrSchG betroffen. Denn ein „Kraftfahrzeug, soweit denVorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegt“ (und das ist gerade auch ein Taxi) ist ein „Verkehrsmittel des öffentlichen Pesonenverkehrs im Sinne dieses Gesetzes“, wie es als Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 2 b) BNichtrSchG definiert ist.

Es bleiben Fragen offen, die in der Praxis eine Rolle spielen könnten. Denn das Gesetz verzichtet auf, die Verantwortlichkeit für die Durchsetzung der Rauchverbote näher zu bestimmen. Es enthält in § 3 „nur“ eine Hinweispflicht, wonach auf das Rauchverbot nach § 1 in geeigneter Weise hinzuweisen ist, und verweist in § 4 nur darauf, dass die Erfüllung der Hinweispflicht nach § 3 dem Inhaber des Hausrechts oder dem Betreibe des Verkehrsmittels obliegt.

und gäbe ist, vollauf genügen.

Wo kein Kläger, da kein Richter – so könnte man denken. Denn eine Vorschrift, wonach der Betreiber eines Verkehrsmittels – beispielsweise der Taxifahrer oder der Taxiunternehmer – für die Durchsetzung der vorgesehenen Rauchverbote verantwortlich ist, ist im Gesetz ausdrücklich nicht enthalten.

Besonders schwierig kann es sein, Fahrgäste mit einer brennenden Zigarette etwa beim Einsteigen darauf hinzuweisen, dass im Taxi nicht geraucht werden darf. Es wird sicher in den ersten Monaten zu einigen unerfreulichen Konfrontationen kommen. Ein erfahrener Taxifahrer wird mit diesen Situationen fertig werden, wie sie auch früher vorgekommen sind, etwa bei angetrunkenen oder sonst beeinträchtigten Fahrgästen.

Das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat dazu ausgeführt, dass „auch bisherige Regelungen zu Rauchverboten im gewerblichen Straßenpersonenverkehr explizite Pflichten der Betreiber nicht vorsehen“. Es steht allerdings fest, dass „das Rauchen in einem Bereich mit Rauchverbot eine Ordnungswidrigkeit“ darstelle. Für eine solche Ordnungswidrigkeit gilt der Bußgeldrahmen zwischen 5 und 1000 Euro. Der Taxiunternehmer kann also aufatmen: Bei Verstößen gegen das Rauchverbot durch einen Fahrgast gilt das Opportunitätsprinzip; d.h. der Verstoß gegen das Rauchverbot im Taxi muss nicht, er kann aber sanktioniert werden. Die Verfolgung eines solchen Verstoßes trifft auch nur den rauchenden Fahrgast, nicht aber den (nichtrauchenden) Taxifahrer, der allerdings auf das Rauchverbot im Taxi hinweisen muss. Für die Erfüllung der gesetzlichen Hinweispflicht dürfte ein entsprechend angebrachtes, sichtbares Symbol (Pictogramm o.ä.), wie es heute schon gang

Richtig ist auch, dass eine allgemeine Übereinstimmung bzw. Nichteinwendung gegen das Rauchen von der Pflicht des Nichtrauchens nicht befreit, weil ein Taxi eben auch ein öffentliches Verkehrsmittel ist. Bei einer Verkehrskontrolle kann also der im Taxi angetroffene Raucher im Taxi nicht sagen: „Der Fahrer oder die übrigen Fahrgäste waren mit meinem Rauchen einverstanden“.

Jedes neue Gesetz ist gewöhnungsbedürftig. Es dürfte aber nach einiger Zeit seine pädagogisch durchaus gewünschte Wirkung erzielen, nämlich den allmählichen Rückgang des Rauchens auch im Taxi. Schließlich ist die Gurtpflicht heute allgemein unbestritten, ebenso wie auch die Regeln über die Benutzung eines Handys während der Fahrt. Punkte in Flensburg sind bis jetzt für Verstöße gegen das Rauchverbot im Bußgeldkatalog nicht vorgesehen. Man wird abwarten müssen, ob den Taxifahrern und -benutzern eine solche Regelung erspart bleibt; ein Verzichtdarauf wäre zu wünschen, zumal wenn man in einiger Hinsicht an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer glaubt. Prof. Dr. Lutz Hambusch, Rechtsanwalt in Berlin

Berufsverbot für Raucher? Man kann das Kind auch mit dem Bade ausschütten. In der immer wieder beklagten „Dienstleistungswüste“ Deutschland darf einem Viertel der Erwachsenen der oft genutzte Service „Rauchertaxi“ nicht mehr angeboten werden. Wer unbedingt wollte, konnte sich auch bisher ein „Nichtrauchertaxi“ bestellen oder in ein solches einsteigen. Und wer die Umstände kennt, unter denen Taxifahrer ihre Arbeit verrichten, bei Wind und Wetter, zu jeder Jahreszeit (und immer eine Hand in der Nähe der Funktaste, beim

mitunter stundenlangen Warten auf die nächste Fahrt, um den ohnehin kargen Verdienst nicht zu schmälern), der wird auch verstehen, daß die Gesetzesvorgabe, in einem Taxi n i e m a l s zu rauchen, faktisch einem Berufsverbot für Raucher gleichkommt. Ein weiterer Schritt in Richtung Erziehungsdiktatur. Die Lüftungsanlagen der heutigen Autos sind leistungsstark genug, um auf dem Weg zum Kunden binnen kürzester Zeit die Luft im Wagen auszutauschen. In jeder Schadstoffverordnung sind Grenzwerte festgelegt,

hier nicht. Vom Rauch-„Geruch“ kann ein Fahrgast nicht geschädigt werden. Das ist kein Passivrauchen. Vom Duft einer leckeren Speise ist auch noch keiner satt geworden! Norbert Staude Taxifahrer und Herausgeber des Buches „2048“ von Ogereg Lerlow, einer Hommage an George Orwellin einer zeitgemäßen Fassung seines Klassikers „1984“ www.verlag2048.de Seite 23


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