1 Geltungsbereich
1.1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Erbringung Veranstaltungs- und Eventsdienstleistungen sowie Beherbergungsdienstleistungen, und alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen durch die Bürgenstock HotelsAG, die Bürgenstock Bahn AG und die Hammetschwand Lift AG (nachfolgende "Hotel") an den Kunden (nachfolgend der "Kunde").
1.1.2 Sämtliche Offerten des Hotels basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Hotel und dem Kunden. Das Hotel behält sich jederzeitige Änderungen an den AGB vor und publiziert die jeweils aktuelle Fassung auf der Webseite des Hotels. Mit Inanspruchnahme der Leistungen des Hotels, akzeptiert der Kunde die jeweils aktuellen AGB. Individuelle Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichenschriftlichenVereinbarungzwischendenParteien.Diesgiltauch für dieAufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden widersprechen, gehen die vorliegendenAGB vor.
2 Beherbergungsdienstleistungen
2.1 Zimmerbuchungen
2.1.1 Das Hotel hat die Beherbergungsdienstleistungen zu erbringen, welche der Kunde bestellt und vom Hotel schriftlich oder per E-Mail bestätigt worden sind.
2.1.2 Ohne anderslautende schriftliche Abrede (inkl. E-Mail) erwirbt der Kunde kein Recht auf die Überlassung eines bestimmten Zimmers innerhalb einer Zimmerkategorie.
2.1.3 Die vom Kunden resp. den Gästen des Kunden reservierten Zimmer (die "Reservierten Zimmer") gelten grundsätzlich als für den Kunden verbindlich gebucht.
2.1.4 Die Untervermietung und jegliche Art der Gebrauchsüberlassung von Reservierten Zimmern oder anderen Räumen des Hotels sowie jeglicher Gegenstände des Hotels des Kunden an Dritte bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Liegt eine solche Zustimmung vor, muss derKundedieindenvorliegendenAGBenthaltenenVerpflichtungensämtlichen Dritten überbinden, welchen er die Reservierten Zimmer resp. Räume untervermietet. Weiter hat der Kunde die Untermieter auf die sie treffenden Sorgfaltspflichten (insb. Pflicht auf sorgfältigen Gebrauch der Mietsache) hinweisen.
2.1.5 Falls der Kunde die Anzahl Reservierten Zimmern ändern, zusätzliche Dienstleistungen des Hotels in Anspruch nehmen oder die Aufenthaltsdauer
ändern möchte, so bedarf dies Zustimmung des Hotels in Schriftform oder per E-Mail. Preisanpassungen bleiben diesbezüglich ausdrücklich vorbehalten.
2.1.6 Bei Nichterscheinen (sog. "No-shows") oder frühzeitiger Abreise eines Kunden werden 100% der Reservierten Zimmer in Rechnung gestellt.
2.1.7 Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Preis oder den Preis, der üblicherweise vom Hotel für Hotelzimmer der entsprechenden Kategorie und andere Dienstleistungen oder Waren verlangt wird, zu bezahlen. Dies gilt ebenfalls für von Gästen/Besuchern des Kunden bezogene Waren und Dienstleistungen (inklusive Nebenleistungen wie Konsumation, Telefonanrufe, etc.).
2.2 Übergabe und Rückgabe von Reservierten Zimmern
2.2.1 Die Reservierten Zimmer können durch den Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 15 Uhr bezogen werden.
2.2.2 Die Reservierten Zimmern müssen vom Kunden am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 12 Uhr verlassen werden. Danach kann das Hotel die folgenden Zuschläge für den Gebrauchsausfall geltend machen:
• Bis 18 Uhr: 50% des normalen Zimmerpreises (aktuelle Tagesrate);
• ab 18 Uhr: 100% des normalen Zimmerpreises (aktuelle Tagesrate).
2.2.3 Weitergehende Ansprüche des Hotels (namentlich wegen ausserordentlichem Reinigungsaufwand, Zusatzpersonal etc.) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.3 Ersatz für Reservierte Zimmer
2.3.1 Sollten die Reservierten Zimmer nach Vertragsabschluss vom Hotel aus irgendwelchen Gründen nicht vereinbarungsgemäss zur Verfügung gestellt werden können, ist das Hotel dafür besorgt, für die ausgefallenen Übernachtungen eine Unterkunft in einem Hotel ähnlicher Kategorie und vergleichbarer Qualität im unmittelbaren Umkreis ohne Zusatzkosten für den Kunden zu organisieren.
2.3.2 Ergänzend wird das Hotel folgende in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten (abschliessendeAufzählung) übernehmen:
● Zusätzliche Anreise-/Transferkosten vom Hotel zum Hotel ähnlicher Kategorie;
● Einen Telefonanruf.
2.3.3 Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien gelten die übrigen Vereinbarungen betreffend die Eventdienstleistungen des Hotels (insbesondere die vereinbarten Preise) zwischen dem Kunden und dem Hotel unverändert weiter. Insbesondere ist der Kunde in diesem Fall nicht berechtigt, vom Eventvertrag zurückzutreten.
2.4 Zusatzdienstleistungen
2.4.1 Die Nutzung eines Stellplatzes in der Hotelgarage/auf dem Hotelparkplatz untersteht den vorliegenden AGB und erfolgt ausschliesslich nach Verfügbarkeit.
2.4.2 Das Hotel bietet einen Weckdienst an. Es weckt die Gäste mit der gebotenen Sorgfalt. Die Ausführung des Weckdienstes kann nicht garantiert werden. Das Hotel haftet nicht für das erfolglose oder unterlassene Wecken und dadurch entstandene Nachteile oder Schäden für die Gäste
2.4.3 Nachrichten, Post und Pakete für den Kunden werden mit der gebotenen Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Lagerung und - falls ausdrücklich gewünscht - die Weiterleitung derselben gegen Entgelt.Alle diese Lagerräume unterliegen der vom Hotel zu bestätigenden Verfügbarkeit. Das Hotel behält sich das Recht vor, Lieferungen, die seine Service- und Lagerkapazität überschreiten, nicht anzunehmen. Für Lieferungen mit einer Flächevonmehrals3m²undeinemZeitfenstervonmehrals48Stunden gelten individuelle Bedingungen gemäß vorheriger schriftlicherAbsprache. Das resort lehnt jegliche Haftung ab.
3 Eventdienstleistungen
3.1 Gebuchte Dienstleistungen
3.1.1 Das Hotel hat die vertraglichen Dienstleistungen zur Durchführung des vom Kunden organisierten Events bzw. der Veranstaltung (das "Event") zu erbringen. Das Hotel behält sich jedoch das Recht auf Änderung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten vor, sofern die Flächen den Bedürfnissen und Interessen des Kunden entsprechen und für den Kunden zumutbar sind.
3.2 Getränke- und Speisekonsumation
3.2.1 Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, dass sämtliche Speisen und Getränke über das Hotel bezogen werden. Zudem dürfen, ohne vorgängige schriftliche Genehmigung durch das Hotel, keine Speisen und Getränke zur Konsumation in die Räumlichkeiten mitgebracht werden. Das Hotel behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke, ein äquivalentes Entgelt für die Deckung der Gemeinkosten (“corkage”) in Rechnung zu stellen.
3.3 Externe Dienstleister
3.3.1 DerBeizugexternerDienstleisterdurchdenKundenistvorgängigmitdemHotel abzusprechen.
3.3.2 Den Beizug externer Sicherheitsdienste bedarf der vorgängigen Zustimmung des Hotels.
3.4 Technische Einrichtungen und Verbindungen
3.4.1 SoferndasHoteltechnischesundsonstigesMaterialvonDrittenfürden Kunden auf dessen Verlangen zur Verfügung stellt, handelt das Hotel auf Namen und Rechnung des Kunden. Der Kunde übernimmt sämtliche Haftung für die sorgfältige Benutzung dieses Materials und die korrekte und einwandfreie Rückgabe desselben. Der Kunde hält das Hotel gegen alle Ansprüche Dritter aus der Überlassung dieses Materials schadlos.
3.4.2 Die vorgängige schriftliche Zustimmung des Hotels ist erforderlich, bevor der Kunde die Hauptleitungen und andere Netzwerke des Hotels benutzt, um eigene elektrische oder sonstige technische Geräte anzuschliessen.
3.4.3 Falls derAnschluss von eigenen Geräten des Kunden erfolgt,obwohl geeignete Geräte des Hotels zur Verfügung stünden, steht die Zustimmung des Hotels unter dem Vorbehalt, dass der Kunden eine Gebühr für Nichtbenutzung dieser Geräte zu zahlen hat.
3.4.4 Der Kunden ist haftbar für sämtliche Störungen oder Schäden an den Hauptleitungen oder anderen Einrichtungen des Hotels, welche aufgrund der Benutzung eigenen Materials des Kunden entstehen, es sei denn, das Hotel sei für diese Störungen oder Schäden verantwortlich.
3.4.5 Das Hotel kann Energiekosten, welche aufgrund der Benutzung von eigenem Material des Kunden verursacht werden,separat in Formeiner Pauschalgebühr in Rechnung stellen.
3.4.6 Falls der Kunden seine eigenen Telefon-, Telefax oder anderen Kommunikationseinrichtungen nutzen möchte, bedarf dies der vorgängigen schriftlichen Einwilligung des Hotels. Diese Einwilligung kann von der Bezahlung einer Gebühr abhängig gemacht werden.
3.5 Verlust oder Beschädigung von Gegenständen / Räumung der Eventräumlichkeiten
3.5.1 Ausstellungs- oder andere Gegenstände, inklusive persönliche Effekten, welche in die Veranstaltungsräume, Hotelzimmer oder andere Räumlichkeiten des Hotels gebracht werden, werden auf Risiko des Kunden aufbewahrt. Die Versicherung ist Sache des Kunden.
3.5.2 Für die Verwahrung von Gegenständen durch das Hotel bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3.5.3 Sämtliche Ausstellungs- oder andere Gegenstände, welche in die Räumlichkeiten des Hotels gebracht worden sind, sind nach Veranstaltungsende ohne Verzug zu entfernen und dürfen nicht, auch nicht vorübergehend, in einem öffentlich zugänglichem Bereich des Hotels deponiert werden.
3.5.4 Falls der Kunde gegen diese Bestimmung verstösst, ist das Hotel berechtigt, die Gegenstände zu entfernen und sie auf Kosten und Risiko des Kunde zu lagern.
3.5.5 Falls die Gegenstände in den Veranstaltungsräumen verbleiben, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Kosten und Raummieten für die betreffende Zeit zu verrechnen.
3.5.6 Alle nach den Veranstaltungsterminen nicht abgeholten Materialien werden auf Kosten des Kunde entfernt undeingelagert. Die KostenfürdenAbtransport sind Bestandteil der vom Hotel zu stellenden Schlussrechnung.
3.5.7 Der Kunde muss sicherstellen, dass sämtlicher Abfall in Übereinstimmung mit den anwendbaren lokalen Vorschriften betreffend Abfalltrennung und Entsorgung einwandfrei entsorgt wird, bzw. er die Entsorgung von üblichen Abfall durch das Hotel erfolgt. Sämtliches zurückbleibende Material wird nach dem Eventdatum auf Kosten des Kunden entfernt und gegebenenfalls entsorgt. Die Kosten hierfür werden dem Kunde bei der definitivenAbrechnung belastet. Das Hotel behält sich das Recht vor, Zuschläge für die beauftragte Entsorgungsfirma zu erheben, welche dieseAufgabe übernimmt.
3.6 Bewilligungen
3.6.1 Soweit die Durchführung eines Events eine private oder öffentlich-rechtliche Bewilligung, Genehmigung oder Zustimmung benötigt, ist der Kunde für deren Einholung auf eigene Kosten und Risikos verantwortlich.
3.6.2 Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher privatrechtlicher und öffentlichrechtlicher Vorschriften inkl.Auflagen und Bedingungen verantwortlich.
3.6.3 Urheberrechtsentschädigungen in Zusammenhang mit Musik- und anderen Vorstellungen sind vom Kunden zu entrichten. Im Fall von musikalischer Unterhaltung istder Kunde verpflichtet, alle rechtlichen Dokumente,welche den Kunde berechtigen, die Musik, Tonträger etc. zu verwenden und verfügbar zu halten. Falls diese Berechtigung nicht dokumentiert werden kann, fordert das Hotel den Organisator auf, die SUISA (schweizerische Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik) zu benachrichtigen.
4 Preise,
Preisanpassungen
4.1 Preise
4.1.1 Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Preis oder den Preis, der üblicherweisevomHotelfürdasHotelzimmerundandereDienstleistungenoder Waren verlangt wird, zu bezahlen. Dies gilt ebenfalls für von Gästen/Besuchern des Kunden bezogene Waren und Dienstleistungen (inklusive Nebenleistungen wie Konsumation, Telefonanrufe, Dekoration etc.).
4.1.2 Falls eine pauschale Eventgebühr vereinbart worden ist, versteht sich diese mangels anderslautender Vereinbarung pro Veranstaltungstag und Teilnehmer.
4.2 Nachtzuschläge
4.2.1 Während 00.30 Uhr und 05.00 Uhr hat das Hotel gemäss der kantonalen Behörde geschlossen zu sein. Diese Sperrstunden müssen beachtet werden. Eine Sondererlaubnis kann bei den lokalen Behörden durch den Organisator beantragt werden.
4.2.2 Das Resort behält sich vor, ab 00.30 Uhr einen Zuschlag pro Mitarbeiter und Stunde im Service zu verrechnen, wobei ein Mitarbeiter pro 15 Gäste abgestellt wird. Der Mindestbetrag desAufschlags pro Veranstaltung beträgt CHF 300
4.3 Zahlungspflichten, Zahlungstermine
4.3.1 Sofern und soweit keine Vorauszahlung vom Resortl verlangt wird, wird der volle Betrag der beanspruchten Waren und Dienstleistungen spätestens bei Abreise des Kunden zur Zahlung fällig. Zahlungen können entweder mittels Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Diners Club, JCB), Debit Card (EC/Maestro, Postcard) oder in bar geleistet werden.
4.3.2 Falls die Parteien eine Bezahlung mittels Rechnung vereinbaren, ist der gesamte Betrag spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Bezahlung fällig.
4.3.3 Sämtliche vereinbarten Zahlungstermine gelten als Verfalltag. Im Falle einer nicht fristgemässen Zahlung ist das Hotel berechtigt, Zinsen in der Höhe von 5% auf dem Rechnungsbetrag zu verlangen. Das Hotel kann darlegen, dass es einen darüber hinaus gehenden Schaden erlitten hat und diesen Schaden dem Kunden in Rechnung stellen.
4.3.4 Falls das Hotel dem Kunden gegenüber einen Zahlungsaufschub oder einen Kredit gewährt und der Kunde innert der gesetzten Frist keine Zahlung tätigt, kann das Hotel den Zahlungsaufschub oder die Kreditgewährung umgehend annullieren und der gesamte aufgeschobene Betrag wird sofort zur Zahlung fällig.
4.3.5 Werden nach Unterzeichnung des Eventvertrags zusätzliche Leistungen vereinbart (z. B. Blumen, Dekoration, Messebau, Eventtechnik usw.), ist da Hotel jederzeit berechtigt, hierfür separateAnzahlungsrechnungen zu erstellen, welcher der Kunde innert 10 Tagen und in jedem Fall spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen hat
4.3.6 Das Hotel behält sich das Recht vor, zusätzliche Personalkosten im Falle eines kurzfristigen Mehraufwandes bei Änderung des Setups zu erheben.
4.4 Preisanpassungen
4.4.1 Das Hotel ist in jedem Falle zu Preisänderungen infolge Anpassung des bei Vertragserfüllung geltenden Mehrwertsteuer oder bei Änderung oder Einführung öffentlicher Gebühren oder Steuern, wie Kurtaxen, Tourismusabgaben oder ähnliche berechtigt.
5
Vorzeitiger Vertragsrücktritt, ausserordentliche Kündigungsrechte
des Hotels
5.1 Vorzeitiger Vertragsrücktritt, ausserordentliche Kündigung durch das Hotel
5.1.1 Im Fall einer vereinbarten Vorauszahlung ist das Hotel bei Zahlungsverzug durch den Kunden berechtigt, nach unbenutztem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen.
5.1.2 Das Hotel ist zum entschädigungslosen Rücktritt / Vertragsauflösung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt. Ein wichtiger Grund ist namentlich in folgenden Fällen gegeben:
• Der Kunde hat bei der Buchung irreführende oder falsche Angaben hinsichtlich wesentlicher Tatsachen, namentlich seine Person oder den Zweck der Hotelbuchung gemacht;
• Wenn die Dienstleistungserbringung durch das Hotel durch höhere Gewalt (vgl. Ziff. 7) oder durch andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder verunmöglicht wird, kann das Hotel im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch das Hotel werden allfällige zu viel geleistete Anzahlungen dem Kunden innert 30 Tagen zurückerstattet;
• Bei begründetem Anlass, dass die Inanspruchnahme der Leistungen oder Waren des Hotels durch den Kunden den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels in der Öffentlichkeit
beeinträchtigen könnte. Allfällige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5.1.3 Im Falle einer Vertragsauflösung durch das Hotel hat der Kunde den vereinbarten Preis für die vertraglich vereinbarten und bereits erbrachten Leistungen trotz der Auflösung des Vertrages zu bezahlen. Das Hotel ist berechtigt, diese Kosten mit bereits erbrachten Vorauszahlungen zu verrechnen.
5.2 Vertragsauflösung / -kündigung durch den Kunden
5.2.1 Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags durch den Kunden ist vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Vertrag ausgeschlossen.
6 Änderungen der Teilnehmerzahl oder des Veranstaltungstermins
6.1 Änderung der Teilnehmerzahl
6.1.1 Vorbehaltlich einer anders lautenden vertraglichen Vereinbarung gelten folgende Regeln:
6.1.1.1 Die Veranstaltungsabteilung des Hotels muss in jedem Fall über die definitive Anzahl Teilnehmer bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt werden.
6.1.1.2 über jegliche Reduktion der Teilnehmerzahl imAusmass von mehr als 5% (im Falle einer “ungefährenAnzahl” kommen die absoluten Zahlen zur Anwendung) im Voraus schriftlich (oder per E-Mail) spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt werden. Sofern das Hotel keine Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 5% schriftlich genehmigt, wird die vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% als Grundlage für die Veranstaltungsplanung und Berechnung der Kosten herangezogen.
6.1.1.3 Verringert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10 %, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Darüber hinaus ist das Hotel in diesem Fall berechtigt, andere geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
6.1.1.4 Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl basiert die Rechnung auf der effektiven Teilnehmerzahl.
6.1.1.5 Falls die effektive Teilnehmerzahl höher ist, kann das Hotel nicht gewährleisten, dass alle Teilnehmer berücksichtigt werden können.
7 Höhere Gewalt
7.1.1 Keine der Parteien gilt als vertragsbrüchig, wenn die Erfüllung ihrer jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen durch ein Ereignis höherer Gewalt ganz oder teilweise verhindert oder massgeblich erschwert wird. Als Ereignis höherer Gewalt nach Schweizer Rechtsverständnis zählen insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen, Schneerutsch, Lawinen, Vulkanausbrüche oder Erdbeben, sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- und Reaktorunfälle, Streiks, Pandemien und Epidemien, unvorhersehbare behördliche Restriktionen der Schweizer Behörden (namentlich Entscheidung der schweizerischen Behörden in Bezug auf diese gesundheitliche Situation, die zu Reiseeinschränkungen führen), usw.
7.1.2 Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung des Hotels betrifft, ist das Hotel nach Massgabe von Ziff. 5.1 berechtigt, vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Schadenersatz und/oder entgangenen Gewinn. Alternativ ist das Hotel berechtigt, die Verschiebung der Durchführung des EventsunddenHotelaufenthaltgemässvereinbartenEventprogrammaufeinen neuen Termin nach Verfügbarkeit des Hotels innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt zu verschieben. Die Bedingungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages gelten in Abhängigkeit der Saisonalität für diesen Ersatztermin unverändert fort.
7.1.3 Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung des Kunden betrifft, vereinbarten die Parteien die Verschiebung der Durchführung des Events und den Hotelaufenthalt gemäss vereinbarten Eventprogramm auf einen neuen Termin nach Verfügbarkeit des Hotels innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt zu verschieben. Die Bedingungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages gelten, in Abhängigkeit der Saisonalität, für diesen Ersatztermin unverändert fort.
7.1.4 Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei den Eintritt und die Beendigung eines Ereignisses höherer Gewalt innerhalb von drei Tagen mitzuteilen. Der Zeitraum, in dem der Hotelaufenthalt nach Beendigung der höheren Gewalt nachgeholt werden kann, beginnt mit dem auf die Mitteilung der Beendigung der höheren Gewalt folgenden Tag.
7.1.5 Wird der Hotelaufenthalt nicht innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Mitteilung über die Beendigung der höheren Gewalt vom Kunden nachgeholt, erlischt der Anspruch des Kunden auf die Leistungen. Er bleibt jedoch verpflichtet, den vereinbarten Preis entsprechende dem geschätzten Gesamtpreis gemäss Vertrag an das Hotel zu zahlen.
7.1.6 Ist es dem Hotel nicht möglich, dem Kunden innerhalb der genannten Frist von 12 Monaten einen Ersatztermin anzubieten, so verlängert sich die Frist zur Nachholung des Hotelaufenthaltes um 6 Monate.
7.1.7 Das Hotel wird dem Kunden auf Wunsch eine Verlängerung der 12-monatigen Frist zur Nachholung des Hotelaufenthaltes um 6 Monate gewähren, wenn der Kunde innerhalb der 12-monatigen Frist eine entsprechende Anfrage an das Hotel stellt. Es gilt das Datum des Erhalts derAnfrage durch das Hotel.
8
Sicherheitsvorschriften
8.1.1 Die Sicherheitsvorschriften des Hotels, insbesondere die Einhaltung sämtlicher feuerpolizeiliche Vorschriften, das Freihalten der Fluchtwege, die Einhaltung des Rauchverbotes innerhalb aller Gebäude des Resorts etc. müssen vom Kunde strikt eingehalten werden. Auch eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Kunden muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.
8.1.2 Sofern der Kunde Dekorationsmaterialien mitbringt, müssen diese den behördlichen Brandschutzvorschriften entsprechen.
8.1.3 Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Hotels. Der Kunde haftet für jeglichen dem Hotel daraus entstehenden Schaden.
8.1.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen der entsprechenden Räumlichkeiten resp. Hotelzimmer entspricht. Verbindlich sind dafür die vom Hotel angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das Hotel jede Haftung ab.
9 Haftung
9.1.1 Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, seine Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige durch ihn beauftragte Dritte verursacht werden.
9.1.2 Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von sonstigen durch ihn beauftragten Dritten eingebracht werden, ab.
9.1.3 Die Versicherung vonAusstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Kunden, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von sonstigen Dritten eingebracht werden, ist Sache des Kunden. Das Hotel kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Kunden verlangen. Dem Hotel steht es frei, seine Leistungen zu verweigern, bis der Kunde den Nachweis einer angemessenen Versicherung vorlegen kann.
9.1.4 Der Kunde ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, das Hotel vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die
von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Kunden) aufgrund des Events gegen das Hotel erhoben werden, vollumfänglich schadlos bzw. für die gesamten entsprechendenAnsprüche aufzukommen.
9.1.5 Das Hotel haftet für eigenes Verhalten nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit wird wegbedungen.
9.1.6 Das Hotel haftet für seine Hilfspersonen nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Schädigung und für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit sowie die Haftung für indirekte Schäden werden wegbedungen. Als indirekte Schäden im Sinne dieser AGB gelten insbesondere entgangener Gewinn und reine Vermögensschäden.
9.1.7 Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt das Hotel keinerlei Haftung, für die vom Kunden bestellte Leistung.
9.1.8 Der Verlust und/oder Fund von Gegenständen ist nach Bekanntwerden des Verlusts umgehend durch den Eigentümer an lost.found@burgenstockresort.com zu melden.
9.1.9 Verlorene und/oder gefundene Gegenstände werden vom Hotel während 12 Monaten seit Fund aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden Wertgegenstände wie Schmuck und Uhren mit einem Zeitwert höher CHF 500 einem Fundbüro übergeben. Alle anderen (Wert)Gegenstände werden nach dieser Frist entsorgt und nicht mehr im Hotel aufbewahrt. Das Hotel übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene (Verlust durch Unachtsamkeit und Diebstahl) Gegenstände. Eine proaktive Kontaktaufnahme mit dem mutmasslichen Eigentümer, bei Fund eines Gegenstandes durch das Hotel, erfolgt nicht.
10 Rückbehaltsausschluss, Verrechnungsauschluss
10.1.1 Dem Kunden steht kein Rückbehaltsrecht zu.
10.1.2 Eine Verrechnung durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
11 Urheberrecht
11.1.1 Die Verwendung von Logos und Bildern des Hotels in jeglicher Form bedarf stets der vorgängigenschriftlichen Erlaubnis des Hotels. Falls diese Logos oder Bilder ohne Zustimmung des Hotels verwendet werden, ist das Hotelberechtigt, vom Vertrag mit dem Organisator zurückzutreten. Der Organisator haftet diesfalls für sämtlichen Schaden, der dem Hotel aufgrund der Verwendung dieser Logos oder Bilder entsteht.
12 Datenschutz
12.1.1 Es gilt die Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung. Das Hotel ist berechtigt, die Datenschutzerklärung jederzeit anzupassen.
13 Salvatorische Klausel
13.1.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unzulässig sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. In diesem Fall soll die ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, welche dem Zweck der ungültigen Bestimmung und dem gesamten Vertrag am nächsten kommt.
14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1.1 Sämtliche Verträge zwischen dem Hotel und dem Kunden unterliegen Schweizerischem materiellen Recht unterAusschluss des Wiener Kaufrechts.
14.1.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit vorliegenden AGB und anderen Verträgen zwischen dem Hotel und dem Kunden sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte des Kantons Nidwalden zuständig.
Obbürgen, 19.12.2024