Hausordnung - Grand Residence Suites

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Grand Residence Suites

Hausordnung Um das Zusammenleben in den Grand Residence Suites so angenehm wie möglich zu gestalten, gilt es die folgenden Richtlinien zu beachten.

Nachtruhe Ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist auf die Nachtruhe der Mitbewohner besondere Rücksicht zu nehmen. In sämtlichen Suiten, Büros, Fluren und auf dem Aussengelände des Grundstücks ist die Nachtruhe einzuhalten. Das Erzeugen von Lärm durch Musik, Stimme, Reparaturen, Staubsaugen, etc., welcher die Nachbarn stören könnte, ist nicht erlaubt. Rauchen Die Residenzen werden mittels Brandmeldeanlage überwacht, daher herrscht in allen Räumen striktes Rauchverbot. Dies beinhaltet öffentliche Räume wie Treppenhäuser sowie die Residenzen. Kosten für das Ausrücken der Feuerwehr aufgrund von einem Fehlverhalten gehen vollumfänglich zu Lasten des Residenten. Das Rauchen im Aussenbereich ist gestattet. Zigarettenrückstände sind ordnungsgemäss zu entsorgen. Haustüre Alle Zugangstüren sind stets geschlossen zu halten, um die Sicherheit aller Residenten zu gewährleisten. Abfälle Der normale Hauskehricht ist in den gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken in den dafür bereitgestellten Containern zu entsorgen. Sperrgut kann in Absprache mit der Hotelorganisation kostenpflichtig entsorgt werden. Haustiere Die Hausruhe darf durch sie nicht gestört werden. Hunde sind innerhalb der gemeinschaftlichen Anlagen an der Leine zu führen. Unterhalt und Reinigung Die gemieteten Räumlichkeiten müssen sachgemäss und sorgfältig gepflegt werden.

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