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AKTUELL | LOKAL | GUT INFORMIERT Jahrgang 43 | Mittwoch, 23. Mai 2018 | Auflage: 34.000 Stück
Die Lokalausgabe des
DIE Wochenzeitung für die Städte Medebach, Hallenberg, Winterberg, Brilon, Olsberg und Willingen
Licht-Ideen für Gebäude im Olsberger Ortskern
Die Visualisierung vermittelt einen Eindruck, wie private Gebäude im Olsberger Ortskern mit einer Beleuchtung wirken könnten. Foto: Indi*Light GbR Olsberg. Das Olsberger Zentrum kern Olsberg“ (IOO) entwickelt hat. Fachwelt Stadt Olsberg zusamins „richtige Licht rücken“ – das ist In der Initiative haben sich Anlie- mengeschlossen, um – parallel zu eine Idee, die die „Initiative Orts- ger, Gewerbetreibende und die den baulichen Projekten – weitere
Stichwort der Woche „Meine Beamten können doch nicht den ganzen Tag lang mit dem Grundgesetz unterm Arm rumlaufen!“ Diese Äußerung des ehemaligen Bundesinnenministers Hermann Höcherl (CSU) ist inzwischen ein geflügeltes Wort geworden. Dabei ist diese „Mutter unserer Gesetze“ eigentlich gar nicht so umfangreich, dass man sie unter dem Arm tragen muss, die Standart-Schulausgabe passt bequem in jede Jackentasche. Wieso haben wir eigentlich in Deutschland keine Verfassung sondern ein Grundgesetz? Das kam so: Vor Gründung der Bundesrepublik setzten die alliierten Siegermächte der drei westlichen Besatzungszonen eine Kommission ein, die eine Verfassung für die geplante Staatsgründung eines westdeutschen Staates ausarbeiten sollte. Die sowjetische Besatzungszone blieb, durch den beginnenden kalten Krieg, hierbei außen vor. So taten sich die Mitglieder der Kommission schwer damit, dieses Gesetzeswerk als Verfassung zu bezeichnen. Das Grundgesetz sollte am 23. Mai 1949, also heute vor 69
Vor dem Gesetz sind alle gleich? Jahren, erstmal als Provisorium in Kraft treten, eine eigene Verfassung sollten sich die Deutschen dann bei ihrer Wiedervereinigung geben. Wie wir alle wissen, geschah das nicht und wir leben heute noch mit dem „provisorischen“ Grundgesetz. Dabei ist das gar nicht so schlecht. Die Väter des Grundgesetzes taten das, was immer sinnvoll ist: Sie beschränkten sich auf das Wesentliche. Je umfangreicher Gesetzeswerke sind, desto ungerechter werden sie. Die Bibel beschränkte sich auf zehn Gebote, damit war für die damalige Zeit alles geregelt. Das Grundgesetz verfügt über 146 Artikel, sicher schon einiges mehr, aber immer noch akzeptabel, nur nicht für Politiker und Juristen. In einer Internetdatenbank sind derzeit 6.396 gültige Gesetze und Verordnungen einsehbar. Eine derartige Flut von, sich teilweise gegenseitig widersprechenden, Regeln führt nur dazu, dass viele Juristen jede Menge Arbeit haben und kein normaler Mensch mehr durchblicken kann, was eigentlich erlaubt oder verboten ist. Wer also über genü-
gend Geld verfügt um sich teure Anwälte zu leisten ist auf der sicheren Seite, wer kein Geld hat – Pech gehabt. Als bisherige Krönung der überbordenden Gesetzesflut tritt übermorgen das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Was ursprünglich von der EU als Schutz von Verbraucherdaten vor Staaten und Großkonzernen gedacht war, entpuppt sich jetzt als eine Waffe, die sich vor allen Dingen gegen kleine Handels- und Handwerksbetriebe, sogar gegen Vereine richtet, die bisher sorglos im Internet präsent waren. Unseriöse Abmahnvereine haben sich jetzt schon ein Schlabberlätzchen umgebunden und warten darauf, kleine Anbieter, die ihrerseits kein Geld für teure Anwälte haben, mit saftigen Abmahngebühren zur Kasse zu bitten. Viele dieser Anbieter werden dann aufgeben müssen, zugunsten der großen Internetkonzerne. Wie heißt es doch gleich im Artikel drei unseres Grundgesetzes: „Vor dem Gesetz sind alle gleich“ (…aber manche sind nun mal etwas gleicher). Norbert Schnellen
private Maßnahmen für den Ortskern umzusetzen. Eine davon: Eine Beleuchtung von Gebäuden könnte ein sichtbares Zeichen für noch mehr Attraktivität im Stadtraum werden. Über das Projekt informierte die IOO jetzt Immobilieneigentümer im Olsberger Rathaus. Hintergrund: Ein Teil der Fördermittel, die die Stadt Olsberg vom Land NRW für die Weiterentwicklung des Stadtkerns erhält, sind für private Maßnahmen vorgesehen. Anlieger oder Gewerbetreibende können auf diese Weise zu ihren privaten Investitionen im Ortskern von Olsberg einen 50-prozentigen Zuschuss aus den Fördermitteln des Landes erhalten. Das gilt auch für die Idee, Gebäudefassaden und Giebel privater Immobilien mit Licht „in Szene zu setzen“. Das Briloner Unternehmen Indi*Light hat dazu im Auftrag der IOO drei Beleuchtungsvarianten erarbeitet. Die erste Variante beleuchtet die Gebäudefassade von unten, in einer weiteren Variante werden die Gebäudekanten punktuell betont und
In dieser Ausgabe
BRILON: 150 Jahre Männergesangverein 1868 Brilon ........12
SCHÜTZENFEST IN: Altenbüren ...................22 Bontkirchen ..................16 Elleringhausen ..............25 Nehden ..........................9 Radlinghausen ..............10 Scharfenberg ................14
SONDERTHEMA: Immobilien ...................19
die dritte Version setzt lineare Akzente insbesondere am Dach. Zu sehen waren diese verschiedenen Ansätze bereits im vergangenen Herbst während einer Probebeleuchtung am Haus Bahnhofstraße 10 (Haarmoden Schmücker). Lesen Sie weiter auf Seite 3.
Der nächste BRILONER ANZEIGER erscheint am: Mittwoch, 30. Mai 2018 – Redaktions- und Anzeigenannahmeschluss: Mittwoch, 23. Mai 2018, 10 Uhr Kontakt: Obere Mauer 1 · 59929 Brilon · Tel. 02961 9776-24 · Fax 02961 9776-30 · redaktion@briloner-anzeiger.de · www.brilon-totallokal.de Erscheint kostenlos