Praxiszeitung Winter 2019

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2019/20

Stefanie Pietz und Petra Böhme-Gassmann sind: www.die-3-gestalten.de

Liebe Patientinnen und Patienten, in der letzten Zeit wurde ich häufiger von Ihnen angesprochen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es in der Versorgung und Betreuung eines erkrankten Angehörigen gibt. Insbesondere zum Thema Pflege möchte ich Sie gerne näher informieren. In Situationen, in denen entweder Sie selbst oder ein Angehöriger auf Unterstützung im Alltagsleben angewiesen sind, kann ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Trauen Sie sich ruhig, dies baldmöglichst zu tun, da das Pflegegeld erst ab dem Tag der Antragstellung und nicht rückwirkend bewilligt wird. Ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse ist hierfür sogar zunächst ausreichend, dieses Datum ist dann gültig. Insbesondere möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auch bei Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit, wie beispielsweise einer beginnenden Demenz, ein derartiger Antrag sinnvoll ist. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird ein Begutachtungstermin des Patienten durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) mit Ihnen vor Ort vereinbart. Wie Sie vielleicht bereits wissen, wurden die bisher geltenden drei Pflegestufen seit 2017 in fünf verschiedene Pflegegrade abgeändert. Früher wurden lediglich die Zeiten berücksichtigt, die für die Pflege und Versorgung aufgewendet werden mussten. Neuerdings wird ausführlicher ermittelt, wie selbstständig die betreffende Person in den verschiedenen Lebensbereichen ist. Vorhandene Fähigkeiten oder Einschränkungen werden dokumentiert. Dafür wird ein Fragenkatalog von 64 Fragen aus den sechs Modulen ( 1. Mobilität, 2. kognitive Fähigkeiten, 3. Verhaltensweisen, 4. Selbstversorgung, 5. Belastungsbewältigung und 6. Alltagsleben/Kontakte ) abgearbeitet. Anhand der dabei ermittelten Punktzahl wird der entsprechende Pflegegrad festgelegt. Bei diesen Fragen wird jeweils geprüft, ob die Person selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig ist. Hierzu gebe ich Ihnen ein paar Beispiele aus den beschriebenen Modulen. Zum Modul Mobilität gehört zum Beispiel Positionswechsel im Bett und Treppensteigen. Zu den kognitiven Fähigkeiten gehören zeitliche Orientierung und das Erkennen von Personen. Modul Verhaltensweisen beinhaltet nächtliche Unruhe oder motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten. In Fragen der Selbstversorgung geht es um Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken. Zu Modul Belastungsbewältigung gehört die Medikation, sowie Arztbesuche. Modul Alltagsleben beinhaltet die Gestaltung des Tagesablaufs oder die Kontaktpflege zu anderen Personen, um nur einige Kriterien zu nennen. Jeder einzelnen Antwort ist ein Punktewert zugeordnet und die Summe aller Punkte, die noch unterschiedlich gewichtet werden, bestimmt abschließend den Pflegegrad. In diesem Zusammenhang kann das Führen eines Pflegetagebuches hilfreich sein, womit man idealerweise einige Zeit vor dem Begutachtungstermin beginnt. Man notiert die Tätigkeiten des Patienten und die entsprechende Unterstützung, die er dazu braucht. Vor allem auch für den Fall, dass man zunächst eine Ablehnung oder eine vermeintlich zu geringe Pflegeeinstufung erhält, ist es sinnvoll eine Dokumentation Ihrer geleisteten Pflege zu haben. Es wird für Sie leichter sein, im Falle eines Widerspruchs zu argumentieren. Obwohl ich oft um ein Vorab-Schreiben oder -Gutachten gebeten werde, läuft die Begutachtung durch den medizinischen Dienst unabhängig davon und ein Arztschreiben ist somit eigentlich nicht erforderlich. Relevante Berichte beispielsweise aus einem vorherigen Krankenhausaufenthalt oder von einer fachärztlichen Untersuchung können wir Ihnen natürlich gerne aushändigen. Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinem Bericht weiterhelfen und wünsche Ihnen, dass Sie im Bedarfsfall gut zurechtkommen und die Unterstützung bekommen, die Sie brauchen.

Mit den besten Grüßen, Ihr Dr. Stefan Schneidemann

Gemeinschafts

Pr a x i s

Pietz-Zimmermann-Schneidemann Schulte-Hübner-Stross

gesund und munter in den Winter

Liebe Patientinnen und Patienten, nach einigen überraschend warmen Herbsttagen klopfen nun doch der bevorstehende Winter und die Weihnachtszeit leise an unsere Tür. Weihnachten ist für viele das wichtigste und schönste Fest des Jahres. Dennoch sind viele Menschen an Weihnachten nicht glücklich und zufrieden, sondern gestresst von all den Erwartungen der anderen und an sich selbst. In unserer leistungsorientierten Gesellschaft wird verlangt, dass gerade an Weihnachten alles perfekt sein soll. Keiner will dem anderen in irgendetwas nachstehen, sondern dringend das fleißigste Weihnachts-Heinzelmännchen sein. Dabei sollten wir diesen Anspruch lieber hinterfragen und die Idee des Perfektionismus hinter uns lassen. Sinnvoller wäre vielleicht, sich die Idee der Entschleunigung zu Herzen zu nehmen – alles etwas entspannter und gelassener anzugehen und auch mal Fünfe grade sein lassen können. Tun Sie mehr von dem, was Ihnen Freude bereitet. Probieren Sie unsere Plätzchenrezepte und die Bratapfelmarmelade aus und zaubern sie daraus ein liebevoll selbstgemachtes Geschenk. Tun Sie Ihrem Körper Gutes und üben sie die Yoga-Stellung „Der Berg“. Diese Übung verbessert die Körperhaltung, stärkt Ihre Oberschenkelmuskulatur, Knie und Knöchel und läßt Sie auch geistig zur Ruhe kommen. Unseren Arztartikel hat Dr. Stefan Schneidmann verfasst. Er wurde in letzter Zeit immer wieder darauf angesprochen, welche Möglichkeiten der Unterstützung es im Falle der Pflege von Angehörigen geben könnte. Zu diesem Thema hat er einige Tipps und Informationen für Sie zusammengetragen. Wir wünschen Ihnen nun viel Freude beim Lesen und Ausprobieren. Genießen Sie die Adventszeit mit Entschleunigung statt Perfektion.

Ihr Praxis-Team und „die-drei-gestalten“


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