BODYMEDIA Fitness-Ausgabe 3-2022

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MAGAZIN KOLUMNE RECHT SPORTLICH

DIE 3 PROBLEMATISCHSTEN AGB-KLAUSELN IN STUDIOVERTRÄGEN Text Philipp von Gehlen, Andreas Rüter

Zur Vereinfachung von Geschäftsabläufen sind Fitnessstudioverträge, wie andere Vertragstypen auch, regelmäßig standardisiert. Das bedeutet, dass die Vertragsvorlagen und die darin enthaltenen Klauseln für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen vorformuliert sind. Es wird nicht mit jedem Nutzer eine Vereinbarung mit individuellem, sondern mit „allgemeinem“ Inhalt geschlossen. Der Gesetzgeber bezeichnet derartige Verträge daher als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (§ 305 BGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind also nicht nur die Regelungen, die von dem jeweiligen Verwender als solche ausdrücklich bezeichnet und genutzt werden. Vielmehr handelt es sich auch bei dem eigentlichen Vertragsformular, sofern es für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen vorformuliert wurde, um AGB. Eine Besonderheit von AGB ist, dass darin nicht jeder beliebige Inhalt wirksam vereinbart werden kann. Vielmehr müssen die von einem Verwender formulierten Klauseln der sog. Inhaltskontrolle 114

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gemäß §§ 305 ff. BGB standhalten. Wenn eine Klausel der Inhaltskontrolle nicht standhält und damit unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB). Das ist von dem Verwender aber regelmäßig nicht gewollt, sonst hätte er seine AGB schließlich nicht in der konkreten Form formuliert. Um diese ungewollte Rechtsfolge zu vermeiden, sollten Studiobetreiber bereits bei der Erstellung ihrer AGB darauf

achten, die vom Gesetz und von der Rechtsprechung definierten Grenzen des zulässigen Inhalts nicht zu überschreiten. Da sich die Rechtsprechung laufend weiterentwickelt, sollten AGB in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Besonders problemträchtig sind die folgenden Klauseln: 1. Vorfälligkeitsklausel In vielen Fitnessstudioverträgen wird vereinbart, dass die von einem Studionutzer in einem festen Turnus zu zahlenden Beiträge auf einmal fällig


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