Mühldorfer Wochenblatt - Ausgabe 17 | 2021

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Nr. 17 / 41. Jahrgang

Heute im Wochenblatt

28. April 2021

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Mit 206 anstatt der erlaubten 80 km/h geblitzt Seite 10

Pferd verletzt Polizei sucht den unbekannten Tierquäler Seite 15

Das fragt sich Angelika Kölbl, 1. Vorsitzende SPD Unterbezirk Mühldorf sowie Kreis- und Stadträtin, nachdem am vergangenen Samstag eine Demo am Mühldorfer Stadtplatz eskalierte. Als die Polizei die Identität eines Maskenverweigerers festellen wollte, wurden die Beamten von einem Pulk aus etwa 60 Menschen teils massiv angegangen. Seite 2

So geht‘s nach Erstimpfung mit AstraZeneca weiter Landkreis. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt seit dem 30. März 2021 den Impfstoff AstraZeneca nur noch für Personen ab 60 Jahren. Eine Impfung unterhalb dieser Altersgrenze ist gemäß der STIKO Empfehlung nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz weiterhin möglich. Foto: pixabay Vor diesem Hintergrund haben alle Personen unter 60 Jahren, die bei ihrer Erstimpfung gegen AstraZeneca geimpft wurden, für 1. Wer seine Impfserie mit dem Covid-19 VOR dem 30. März die Verabreichung der zweiten Impfstoff von AstraZeneca fortset2021 mit dem Impfstoff von Impfung zwei Möglichkeiten: zen möchte, kann seinen bereits

bestehenden Termin im Impfzentrum Mühldorf wahrnehmen. 2. Wer anstelle der Zweitimpfung mit dem Impfstoff von Astra Zeneca eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (BionTech/Moderna) erhalten möchte, wird ebenfalls an dem bereits vereinbarten Termin geimpft. Alle betroffenen Personen, die unter 60 Jahre alt sind und vor dem 30. März 2021 mit dem Impfstoff von AstraZeneca erstgeimpft wurden, werden von den Mitarbeitern des Impfzentrums telefonisch kontaktiert und müssen keine weite-

ren Schritte veranlassen. Wer AB dem 30. März 2021 seine erste Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca erhalten hat, hat keine Möglichkeit zur Wahl des Impfstoffes. In diesem Fall wird die Impfserie mit dem Impfstoff von AstraZeneca fortgesetzt. Dies gilt für alle Personen unabhängig vom Alter. Hiervon sind insbesondere auch alle Personen erfasst, die an der Sonderaktion vom 15. bis 18. April 2021 teilgenommen haben. Diesen wurde der Termin für die Zweitimpfung bereits mitgeteilt. wo


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