Kinderbetreuung-Studie 2014

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Maga Drin Stephanie Posch

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg 2013/2014

Sozialpolitik in Diskussion


Vorwort

Seit vielen Jahren setzt sich die Arbeiterkammer Salzburg für den Ausbau der Kinderbetreuung ein. Die jährlich präsentierte Kinderbetreuungsstudie des AK Frauenreferats hat sich dabei als wirksames Druckmittel erwiesen. So hat sich im Fünfjahresvergleich beispielsweise die Anzahl der Krabbelgruppen um 93% erhöht. Frühkindliche Bildung hat nachweislich einen hohen Einfluss auf den Bildungsweg unserer Kinder. Fehlende elementare Grundlagen können später selbst mit hohen Investitionen nur im Ausnahmefall zur Gänze ausgeglichen werden. Sowohl der Krabbelgruppen- als auch der Kindergartenbesuch wirken sich signifikant auf die spätere Bildungskarriere aus. Die Kinderbetreuung und ihre Qualität entscheiden aber nicht nur über die späteren Chancen der Kinder im (Berufs-)Leben, sondern auch über die aktuellen Möglichkeiten von Eltern – aufgrund traditioneller Rollenverteilung überwiegend von Frauen - am Arbeitsmarkt. Daher ist es sozial- und bildungspolitisch unabdingbar, dass Bildung und Frühförderung durch Kinderbetreuung nicht an die finanziellen Möglichkeiten der Eltern gebunden ist. Durch die von der Landesregierung geplante Halbierung der Zuschüsse zu den Elternbeiträgen wird für viele Eltern die in Salzburg ohnehin teure Kinderbetreuung unleistbar gemacht. Dies obwohl Salzburg bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dem europäischen Standard weiterhin hinterher hinkt. Mit einer Betreuungsquote von 17,6 Prozent (+1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr) bei den Unter- Dreijährigen sind wir beispielsweise vom Ziel der Europäischen Union, bis 2010 eine Betreuungsquote von 33 Prozent zu erreichen, auch 2014 noch deutlich entfernt. Geht es in dieser Geschwindigkeit weiter, wird das Barcelona Ziel in Salzburg erst in knapp zwölf Jahren erreicht! Bund, Land und Gemeinden sind also weiter gefordert – für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen muss Geld in die Hand genommen werden! Wir sprechen uns vehement gegen die Halbierung der Zuschüsse zu den Elternbeiträgen aus. In der neuen Regierungsperiode muss überdies das gesamte vom Bund zur Verfügung gestellte Fördervolumen abgerufen und kofinanziert werden. Die Aufwertung und der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen ist eine win-win Situation für uns alle und bringt positive Beschäftigungseffekte mit sich. So wird beispielsweise das Steueraufkommen sowie die Einnahmen der Sozialversicherungsträger erhöht und letztlich auch der Konsum angekurbelt. Hier werden die Weichen für die Zukunft einer Gesellschaft gestellt! Ihr

Siegfried Pichler AK-Präsident

Impressum

Medieninhaberin, Herstellerin und Herausgeberin: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg · Für den Inhalt verantwortlich: Roman Hinterseer · Autorin: Mag.a Dr.in Stephanie Posch, Referat für Frauenpolitik der AK Salzburg · Mitarbeit: Mag. Philipp Brokes, Janine Heinz, Stefanie Gumpold-Ziegler, MBA. Alle 5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 10 · www.ak-salzburg.at · Titelfoto: Fotolia Druck: Eigenvervielfältigung. ISBN: 978-3-901817-22-9 · Stand: Juni 2014


Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg 2013/2014

Maga Drin Stephanie Posch Referat f端r Frauenpolitik der AK Salzburg


Inhaltsverzeichnis 1. ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE

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2. ALLGEMEINES

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3. ERHEBUNGSMETHODE

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4. ERHEBUNGSUMFANG

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5. ERHEBUNGSSTICHTAG

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5. 1 Die Gemeinden der Erhebung 6. DAS SPEKTRUM DER BETREUUNGSANGEBOTE 6. 1 Die Angebote 6. 2 Die Rechtsträger 7. BETREUUNGSQUOTEN IM BEZIRKSVERGLEICH 7. 1 Betreuungsquoten der unter 3 jährigen Kinder 7. 2 Betreuungsquoten der 3 – 5 jährigen Kinder 8. BETREUUNGSQUOTEN IM GEMEINDEVERGLEICH 8. 1 Betreuungsquoten auf Gemeindeebene 9. BETRIEBSZEITEN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN 9. 1 Öffnungszeiten 9. 2 Die Öffnungszeiten nach Bezirken 9. 2. 1 Stadt Salzburg 9. 2. 2 Bezirk Salzburg-Umgebung 9. 2. 3 Bezirk Hallein 9. 2. 4 Bezirk St. Johann im Pongau 9. 2. 5 Bezirk Zell am See 9. 2. 6 Bezirk Tamsweg 9. 3 Die Schließzeiten im Überblick 9. 4 Schließzeiten nach Bezirken 9. 4. 1 Schließzeiten im Bezirk Salzburg Stadt (153 Einrichtungen) 9. 4. 2 Schließzeiten im Bezirk Salzburg-Umgebung (127 Einrichtungen) 9. 4. 3 Schließzeiten im Bezirk Hallein (57 Einrichtungen) 9. 4. 4 Schließzeiten im Bezirk St. Johann im Pongau (76 Einrichtungen) 9. 4. 5 Schließzeiten im Bezirk Zell am See 9. 4. 6 Schließzeiten im Bezirk Tamsweg 9. 5 Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) 10. Elterntarife 10. 1 Tarifdurchschnitt der untersuchten Einrichtungen 10. 1. 1 Tarifermäßigungen in den untersuchten Einrichtungen 10. 1. 2 Zusätzliche Beiträge 10. 1. 3 Tarifdurchschnitt der untersuchten Krabbelgruppen 10. 1. 4 Tarifdurchschnitt aller untersuchten Kindergärten 10. 1. 5 Tarifdurchschnitt aller untersuchten alterserweiterten Gruppen 10. 1. 6 Tarifdurchschnitt aller untersuchten Schulkindgruppen

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10. 1. 7 Zusätzliche Beiträge 10. 1. 8 Gratisbetreuung für die 5-Jährigen 2 Durchschnittstarife im Bezirk Salzburg Stadt 10. 2. 1 Tarifdurchschnitt der untersuchten Krabbelgruppen 10. 2. 2 Beitragsstaffelung und Tarifermäßigungen 10. 2. 3 Tarifdurchschnitt der untersuchten alterserweiterten Gruppen 10. 2. 4 Tarifermäßigungen in den untersuchten alterserweiterten Gruppen 10. 2. 5 Tarifdurchschnitt der untersuchten Kindergärten 10. 2. 6 Tarifermäßigungen in den untersuchten Kindergärten 10. 2. 7 Tarifdurchschnitt der untersuchten Horte 10. 2. 8 Tarifermäßigungen in den untersuchten Horten 3 Durchschnittstarife im Bezirk Salzburg Umgebung 10. 3. 1 Durchschnittstarife der untersuchten Krabbelgruppen 10. 3. 2 Tarifermäßigungen in den untersuchten Krabbelgruppen 10. 3. 3 Durchschnittstarife der untersuchten alterserweiterten Gruppen 10. 3. 4 Tarifermäßigungen in den untersuchten alterserweiterten Gruppen 10. 3. 5 Durchschnittstarife der untersuchten Kindergärten 10. 3. 6 Tarifermäßigungen in den untersuchten Kindergärten 10. 3. 7 Durchschnittstarife der untersuchten Schulkindgruppen 10. 3. 8 Tarifermäßigung in den untersuchten Schulkindgruppen 10. 3. 9 Durchschnittstarife des untersuchten Hortes 10. 3. 10 Tarifermäßigung im untersuchten Hort 4 Durchschnittstarife im Bezirk Hallein 10. 4. 1 Durchschnittstarife der untersuchten Krabbelgruppen 10. 4. 2 Tarifermäßigung in den untersuchten Krabbelgruppen 10. 4. 3 Durchschnittstarife der untersuchten alterserweiterten Gruppen 10. 4. 4 Tarifermäßigungen in den untersuchten alterserweiterten Gruppen 10. 4. 5 Durchschnittstarife der untersuchten Kindergärten 10. 4. 6 Tarifermäßigungen in den untersuchten Kindergärten 10. 4. 7 Durchschnittstarife der untersuchten Schulkindgruppen 10. 4. 8 Tarifdurchschnitt der untersuchten Schulkindgruppen 10. 4. 9 Durchschnittstarife und Ermäßigungen Hort 5 Durchschnittstarife im Bezirk St. Johann 10. 5. 1 Durchschnittstarife der untersuchten Krabbelgruppen 10. 5. 2 Tarifermäßigungen in den untersuchten Krabbelgruppen 10. 5. 3 Durchschnittstarife der untersuchten alterserweiterten Gruppen 10. 5. 4 Tarifermäßigungen in den untersuchten alterserweiterten Gruppen 10. 5. 5 Durchschnittstarife der untersuchten Kindergärten 10. 5. 6 Tarifermäßigungen in den untersuchten Kindergärten 10. 5. 7 Durchschnittstarife der untersuchten Schulkindgruppen 10. 5. 8 Tarifermäßigungen in den untersuchten Schulkindgruppen 6 Durchschnittstarife im Bezirk Tamsweg 10. 6. 1 Durchschnittstarife der untersuchten Krabbelgruppen 10. 6. 2 Tarifermäßigungen in den untersuchten Krabbelgruppen 10. 6. 3 Durchschnittstarife der untersuchten alterserweiterten Gruppen 10. 6. 4 Tarifermäßigungen in den untersuchten alterserweiterten Gruppen

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10. 6. 5 Durchschnittstarife der untersuchten Kindergärten 10. 6. 6 Tarifermäßigungen in den untersuchten Kindergärten 10. 6. 7 Durchschnittstarife der untersuchten Schulkindgruppen 10. 6. 8 Tarifermäßigungen in den untersuchten Schulkindgruppen 10. 7 Durchschnittstarife im Bezirk Zell am See 10. 7. 1 Durchschnittstarife der untersuchten Krabbelgruppen 10. 7. 2 Tarifermäßigungen in den untersuchten Krabbelgruppen 10. 7. 3 Durchschnittstarife der untersuchten alterserweiterten Gruppen 10. 7. 4 Tarifermäßigungen der untersuchten alterserweiterten Gruppen 10. 7. 5 Durchschnittstarife der untersuchten Kindergärten 10. 7. 6 Tarifermäßigungen in den untersuchten Kindergärten 10. 7. 7 Durchschnittstarife der untersuchten Schulkindgruppen 10. 7. 8 Tarifermäßigungen in den untersuchten Schulkindgruppen 11. NICHT INSTITUTIONELLE KINDERBETREUUNG 11. 1 Tageseltern 12. SCHULISCHE TAGESBETREUUNG AN DEN PFLICHTSCHULEN SALZBURGS 2013/2014 12. 1 Allgemeines 12. 2 Schulische Tagesbetreuung im Schuljahr 2013/2014 13. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND FORDERUNGEN

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1.

ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE

In Salzburg gibt es im aktuellen Berichtsjahr 2013/14 516 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen, davon sind 118 Krabbelgruppen, 228 Kindergärten, 22 Horte und 148 alterserweiterte Gruppen.

DIE EINRICHTUNGEN n Die klassische Betreuungsform – die Kindergärten – machen 44,2 % der Einrichtungen aus. Im

Fünfjahresvergleich hat sich die Anzahl der Kindergärten um 0,4 % bzw. einen Kindergarten erhöht. Der vergleichsweise geringe Anstieg ist dadurch erklärbar, dass immer mehr Einrichtungen als alterserweiterte Kinderbetreuungseinrichtungen – in denen neben Kindergartenkindern auch unter 3 jährige Kinder oder nachmittags teilweise zusätzlich auch SchülerInnen betreut werden – und Krabbelgruppen geführt werden. Die Anzahl der alterserweiterten Einrichtungen hat sich im Fünfjahresvergleich um 17,5 % erhöht, die Anzahl der Krabbelgruppen sogar um 93 %. n 55,8 % der Einrichtungen sind Tagesbetreuungseinrichtungen (Krabbelgruppen, alterserweiterte

Gruppen und Schulkindgruppen bzw. Horte). Die Anzahl der Krabbelgruppen und alterserweiterten Gruppen nimmt signifikant ab, je südlicher der Bezirk liegt. n Die Krabbelgruppen als spezifische Betreuungsform für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren machen

22,9 % des Angebotes aus. Im Lungau existieren zwei (+ 1 im Vorjahresvergleich) Krabbelgruppen, im Pongau 15 (+ 7), im Pinzgau 13 (+ 3) Krabbelgruppen, im Tennengau 15 (+/- 0), im Flachgau 29 (+ 8) und in der Stadt 45 (+ 3). n 28,7 % des Angebotes stellen die hinsichtlich der Altersdurchmischung sehr flexiblen „alterserwei-

terten Gruppen“ dar. Alterserweiterte Gruppen können grundsätzlich auch Klein- sowie Schulkinder betreuen und sind oft ein Auffangbecken in Orten, in denen es keine altersspezifischen Einrichtungen wie Krabbelgruppen oder Schulkindgruppen gibt. Denn Angebote für Klein- und für Schulkinder sind nicht nur in ihrer Anzahl beschränkt, sondern fehlen in vielen Gemeinden und Regionen gänzlich. Keine Krabbelgruppen bestehen zum Erhebungsstichtag 16.6.2014 in 64 Gemeinden (53,8 %), dazu gehören: n 46,2 % der Tennengauer Gemeinden:

Annaberg-Lungötz, Krispl, Puch, Rußbach a.P.G., St. Koloman, Scheffau a. Tg. n 32,4 % der Flachgauer Gemeinden:

Berndorf, Dorfbeuern, Ebenau, Eugendorf, Göming, Hallwang, Hintersee, Köstendorf, Nussdorf, Schleedorf, St. Gilgen, Strobl n 52 % der Pongauer Gemeinden:

Dorfgastein, Eben i. Pg., Filzmoos, Forstau, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Mühlbach a. Hkg., St. Martin a. Tgb., St. Veit i. Pg., Untertauern, Werfen, Werfenweng Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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n 71,4 % der Pinzgauer Gemeinden:

Bramberg, Dienten, Fusch a. d. Glstr., Hollersbach, Krimml, Lend, Leogang, Lofer, Maishofen, Maria Alm, Neukirchen, Piesendorf, Rauris, Saalbach-Hinterglemm, St. Martin b. L., Stuhlfelden, Uttendorf, Viehhofen, Wald i. Pzg., Weißbach b. L. n 86,7 % der Lungauer Gemeinden:

Göriach, Lessach, Mauterndorf, Muhr, Ramingstein, St. Andrä, St. Margarethen, St. Michael, Thomatal, Tweng, Unternberg, Weißpriach, Zederhaus

Keine Alterserweiterten Gruppen bestehen zum Erhebungsstichtag 16.6.2014 in 48 Gemeinden (40,3 %), dazu gehören: n 35,1 % der Flachgauer Gemeinden:

Anif, Dorfbeuern, Elixhausen, Elsbethen, Fuschl, Göming, Hintersee, Lamprechtshausen, Nußdorf a. H., Plainfeld, Straßwalchen, Strobl, Thalgau n 44 % der Pongauer Gemeinden:

Bad Hofgastein, Dorfgastein, Forstau, Großarl, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Schwarzach i. Pg., St. Johann i.Pg., Wagrain, Werfenweng n 42,9 % der Pinzgauer Gemeinden:

Dienten, Fusch a. d. Glstr., Hollersbach, Krimml, Lend, Leogang, Maishofen, Piesendorf, St. Martin b. L., Stuhlfelden, Unken, Weißbach b. L. n 56,3 % der Lungauer Gemeinden:

Göriach, Lessach, Muhr, Ramingstein, St. Andrä, Tweng, Weißpriach, Zederhaus n 30,8 % der Tennengauer Gemeinden:

Bad Vigaun, Russbach a. P. G., Scheffau, St. Koloman

Kein institutionelles Betreuungsangebot für Kleinkinder gibt es zum Erhebungsstichtag in 34 Gemeinden (28,6 %), dazu gehören: n 13,5 % der Flachgauer Gemeinden:

Dorfbeuern, Göming, Hintersee, Nußdorf a. H., Strobl n 24 % der Pongauer Gemeinden:

Dorfgastein, Forstau, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Werfenweng n 42,9 % der Pinzgauer Gemeinden:

Dienten, Fusch a.d. Glstr. Hollersbach, Krimml, Lend, Leogang, Maishofen, Piesendorf, St. Martin b. L., Stuhlfelden, Unken, Weißbach b. L.

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Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


n 53,3 % der Lungauer Gemeinden:

Göriach, Lessach, Muhr, Ramingstein, St. Andrä, Tweng, Weißpriach, Zederhaus n 23,1 % der Tennengauer Gemeinden:

Rußbach a. P.G., Scheffau, St. Koloman

Es gibt nach wie vor Gemeinden, in denen seit Jahren der Kindergarten das einzige Betreuungsangebot darstellt und ausschließlich Vormittagsbetreuung angeboten wird. Dieses Phänomen fanden wir insbesondere im Lungau und Pinzgau, aber auch im Pongau und Flachgau: n Flachgau:

Dorfbeuern, Hintersee n Pongau:

Hüttschlag, Kleinarl n Pinzgau:

Dienten, Hollersbach, Krimml, Lend, Stuhlfelden n Lungau:

Göriach, Lessach, Muhr, St. Andrä, Weißpriach, Zederhaus

DIE TRÄGER n Der größte Teil der Einrichtungen (69 %) im Bundesland Salzburg wird von den Gebietskörper-

schaften (67,1 % Gemeinden, 1,7 % Land, 0,2 % Bund) getragen. n 31 % werden privat, davon 18,6 % von Vereinen, 6,6 % von Religionsgemeinschaften, 4,7 % von

Privatpersonen und 0,5 % von anderen betrieben. n Lediglich 0,6 % bzw. 3 Kinderbetreuungseinrichtungen sind betriebliche Kinderbetreuungseinrich-

tungen. In zwei Bezirken– im Lungau und der Stadt – tragen Firmen ihrer Verantwortung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf diese Weise Rechnung. Darüber hinaus bieten einige Betriebe Belegskindergärten an, die in der Regel von privaten Rechtsträgern betrieben werden.

DER VEREINBARKEITSINDIKATOR FÜR FAMILIE UND BERUF (VIF) Um feststellen zu können, inwieweit das österreichische Kinderbetreuungsangebot tatsächlich die Vereinbarung von Familie und Beruf ermöglicht, hat die Arbeiterkammer 2003 den Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) entwickelt und 2007 die Kriterien neu definiert.

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Die VIF Kriterien sind: n Kinderbetreuung durch qualifiziertes Personal; n mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit, werktags Montag bis Freitag; n an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet; n Angebot Mittagessen und n maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen. In dieser Studie haben wir neuerlich dieses Instrument für die Bewertung der Berufsvereinbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen aufgenommen. Im Bundesland Salzburg sind 2013/14 nur 26,2 %, 135 Einrichtungen mit einem Vollzeitjob beider Elternteile kompatibel, ein Rückgang zum Vorjahr von 0,8 %. Als Sieger im Bezirksranking ging wieder der Tennengau mit 33,3 % (19 Einrichtungen, + 1 Einrichtung gegenüber dem Vorjahr) hervor. Den 2. Platz belegt erneut die Stadt Salzburg mit 31,4 % (48 Einrichtungen, + 1 Einrichtung gegenüber dem Vorjahr) der untersuchten Einrichtungen. Auf dem 3. Platz ist der Flachgau zu finden, mit einer Quote von 26,8 % bzw. 34 Einrichtungen (+ 2 Einrichtungen gegenüber dem Vorjahr). Den 4. Platz belegt der Pongau mit 22,4 % bzw. 17 Einrichtungen (- 2 Einrichtungen gegenüber dem Vorjahr). Auf dem 5. Platz ist der Lungau mit 18,5 % bzw. 5 Einrichtungen (+ 1 Einrichtung gegenüber dem Vorjahr) zu finden. Den letzten Platz nimmt neuerlich der Pinzgau mit einer Quote von 15,8 % bzw. 12 Einrichtungen (+/- 0 Einrichtungen gegenüber dem Vorjahr) ein.

DIE BETREUUNGSQUOTEN n 17,6 % der unter 3 jährigen Kinder werden im Bundesland Salzburg institutionell betreut.

Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Steigerung von 1,3 Prozentpunkten. Die höchste Betreuungsquote weist wieder die Stadt Salzburg, mit 24,7 %, einer Steigerung von 1,6 Prozentpunkten auf. Die zweithöchste Betreuungsquote weist der Tennengau mit 17,6 % (- 0,1 Prozentpunkte) auf. Dahinter folgt der Flachgau mit 15,6 % (+ 2,3 Prozentpunkte), der Pongau mit 15,1 % (+ 2,1 Prozentpunkte) und der Lungau mit 13,8 % (+ 2,3 Prozentpunkte). Das Schlusslicht bildet der Pinzgau mit 13,6 % (+ 0,1 Prozentpunkte). n Die Betreuungsquote bei den unter 3 jährigen Kindern liegt erneut unter dem Barcelona Ziel.

Demnach hätte bereits bis 2010 für 33 % der unter 3 jährigen Kinder ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden müssen. Entwickelt sich die Betreuungsquote in Salzburg in dieser Geschwindigkeit weiter, wird erst in knapp zwölf Jahren das Barcelona Ziel erreicht werden.

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n 90,3 % der 3 bis 5 jährigen Kinder werden im Bundesland Salzburg institutionell betreut. Zwar gibt

es zum Vorjahr einen leichten Rückgang von 0,1 Prozentpunkten, es wird jedoch erneut das Barcelona Ziel von 90 % Betreuungsquote der 3 – 5 jährigen Kinder knapp überschritten. Auch in dieser Altersgruppe weist die Stadt Salzburg mit 94,3 % (+ 1,2 Prozentpunkte) die höchste Betreuungsquote auf. Dahinter folgt der Lungau mit 93,7 % (+ 4,4 Prozentpunkte), der Pongau mit 90,4 % (+ 1 Prozentpunkt), der Flachgau mit 88,8 % (- 2,9 Prozentpunkte) und der Tennengau mit 88,7 % (- 1,6 Prozentpunkte). Mit 86,9 %, einem Anstieg von 1,9 Prozentpunkten, liegt der Pinzgau wieder an letzter Stelle.

DIE ANZAHL DER GEÖFFNETEN STUNDEN PRO BETRIEBSTAG n Mittlerweile versucht die Mehrzahl der Einrichtungen sich mit ihren Betriebszeiten der Arbeitswelt

der Eltern anzunähern. Die Hälfte der Kinderbetreuungseinrichtungen in Salzburg (50,4 %) haben neun oder mehr Stunden täglich geöffnet. n 6,8 % der Betreuungseinrichtungen (35) haben zwölf und mehr Stunden geöffnet, wobei sich 32

dieser Einrichtungen in der Stadt Salzburg befinden. n 10,6 % der Einrichtungen haben acht bis unter neun Stunden geöffnet. Solche Öffnungszeiten sind,

werden die Wegezeiten berücksichtigt, grundsätzlich selten ausreichend, um mit den regulären Arbeitszeiten der Berufswelt zu harmonieren. n Lediglich Halbtagsbetreuung (weniger als 6 Stunden pro Tag) bieten noch immer 14,1 % der Kin-

derbetreuungseinrichtungen an. In der Bezirksauswertung liegt der Lungau (29,6 %) vor dem Pongau (22,4 %) an der Spitze. n 35,3 % der Kinder sind im Bundesland Salzburg ganztagsbetreut (mehr als sechs Stunden täglich),

in der Stadt Salzburg sind es bereits mehr als die Hälfte (61,3 %) der Kinder. n 49,1 % der Kinder in Salzburg nehmen das Mittagessen in der Kinderbetreuungseinrichtung ein.

Auch hier findet sich der höchste Wert im Bezirk Stadt Salzburg (77,1 %), gefolgt von Salzburg – Umgebung (43,9 %).

DIE FERIENBETREUUNG In den Ferien wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oft schwierig: n 52,7 % der Kinderbetreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg haben mehr als 5 Wochen pro

Jahr geschlossen. Viele Gemeinden – aber längst nicht alle – bieten als Auffangbecken für Kinder berufstätiger Eltern einen Sommerkindergarten an, allerdings kann dieser nicht immer von allen Altersgruppen von Kindern genutzt werden. Oft werden von Vereinen (Kinderfreunde, Caritas etc.) unterschiedliche Sommeraktivitäten für Kinder angeboten. Letztlich können Eltern auch noch auf das Angebot von Tageseltern zurückgreifen – ob diese im Sommer in der Lage sind, den bestehenden Bedarf auch abzudecken, war nicht Teil unserer Erhebung. Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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n 6,2 % der Betreuungsstätten stellen analog zu den übers Jahr verteilten Schulferienzeiten ihren

Betreuungsbetrieb zu Ferienzeiten komplett ein. n Lediglich 12,6 % der Einrichtungen koppeln zu den Ferienzeiten ihre Betriebszeiten vom Schulor-

ganisationsgesetz ab und halten (mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen) das ganze Jahr über offen. n Im Kindergartenjahr 2013/14 haben im Bundesland Salzburg die Kindertagesheime durchschnittlich

insgesamt 28,5 Tage (- 1,0 Tage) geschlossen. Dabei stechen die Horte (38,2 Tage) und Kindergärten mit 34,4 durchschnittlichen Schließtagen besonders hervor. Krabbelgruppen weisen mit 19,7 durchschnittlichen Schließtagen wieder den niedrigsten Wert auf.

DIE TARIFE n Für eine Ganztagesbetreuung ist seit der Novelle des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes 2007

als Mindesttarif ein Preis von € 116,00 (für Kinder unter 3 Jahren) bzw. von € 72,00 (für Kinder ab 3 Jahren) zu bezahlen. Von „ganztägiger“ Betreuung spricht das Salzburger Kinderbetreuungsgesetz bereits ab einem Umfang von 31 Wochenstunden. Bereits ab diesem Ausmaß an Betreuungsstunden wird der Ganztagstarif fällig. Wird eine Betreuung über 40 Wochenstunden in Anspruch genommen, ist in den meisten Fällen ein Zusatzbeitrag zu entrichten. Bei sozialer Staffelung nach Elterneinkommen bzw. anderen Formen der Preisminderung müssen die Mindesttarife eingehalten werden. Die tarifliche Höchstgrenze wiederum liegt bei € 440,00. Was impliziert, dass grundsätzlich der vorgegebene Tarifrahmen bis zum oberen Limit ausgereizt werden kann. Viele Träger mildern durch soziale Staffelung der Preise die budgetären Belastungen der Familien, ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungen entsteht aber dadurch nicht. Durch diese gesetzliche Regelung können Eltern (insbesondere jene von Kleinkindern, die weit höhere Beträge bezahlen müssen) sowie einkommensschwache Familien mit schwer zu bewältigenden Ausgabenlasten konfrontiert werden. n 2009 hat die Landespolitik als Familien entlastende Maßnahme einkommensunabhängige Lan-

deszuschüsse zu den Kostenbeiträgen der Eltern gesetzlich eingeführt. Diese mit September 2009 eingeführten Zuschüsse des Landes stehen Kindern im nicht schulpflichtigen Alter bis zu deren vollendetem 5. Lebensjahr zu, wenn diese sich in institutioneller Betreuung bzw. bei Tageseltern befinden. Diese Landeszuschüsse betragen monatlich bei Ganztagesbetreuung (ab 31 Wochenstunden) pro Kind € 50,00 bzw. € 25,00 bei einer Betreuung bis 30 Wochenstunden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt an die jeweiligen Rechtsträger der Betreuungseinrichtungen, die wiederum einen um die Höhe des jeweiligen Zuschusses reduzierten monatlichen Elternbeitrag einheben. In unmittelbarer Folge dieser die Familien entlastenden Zuschüsse haben sich die Durchschnittspreise 2009 für Kinder bis 5 Jahre drastisch reduziert. Die Elternkosten wurden laut unseren Erhebungen in manchen Einrichtungen um mehr als die Hälfte herabgesenkt.1 n Nun plant die Landesregierung diese Zuschüsse zu kürzen. Waren 2013 im Landeshaushalt noch

€ 4,340.700 für die Zuschüsse budgetiert, sind es 2014 nur noch € 2,948.900.

1 Vgl. AK Salzburg, Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg, 2009. 12

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Gemäß vorliegendem Gesetzesentwurf zur Novellierung des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes2 soll ab dem Kindergartenjahr 2014/15 der Zuschuss für die Halbtagesbetreuung nur noch € 12,50 und für die Ganztagesbetreuung € 25 betragen. Das hat zur Folge, dass dadurch die Preise ab Herbst 2014 für die Kinderbetreuung um durchschnittlich 21 % ansteigen werden. Am stärksten steigen die Preise für den ganztägigen Kindergartenbesuch mit durchschnittlich 39 %. Eltern müssen künftig pro Kind um bis zu € 300 im Jahr mehr für die Kinderbetreuung aufwenden. Für viele Eltern wird durch die Kürzung der Landeszuschüsse die ohnehin teure Kinderbetreuung unleistbar gemacht. Es ist sozial- und bildungspolitisch unabdingbar, dass Bildung und Frühförderung durch Kinderbetreuung nicht an die finanziellen Möglichkeiten der Eltern gebunden ist. Die Tarifgestaltung darf insbesondere das Ziel der besseren beruflichen Integration von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter in Wirtschaft und Gesellschaft nicht entgegen wirken.

Im Sinne sozialer Gerechtigkeit, mit dem Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Erreichung der Chancengleichheit von Frauen wie Männern, ist die Politik aufgefordert, die frühkindliche Bildung möglichst kostengünstig und mittelfristig kostenlos – analog des Pflichtschulbesuches – zu gestalten. Gleiches gilt für die institutionelle Nachmittagsbetreuung der Schulkinder.

n Auf vergleichsweise hohem Niveau blieben – trotz der bereits in Abzug gebrachten Landeszu-

schüsse – die Tarife für Kleinkindbetreuung in Krabbelgruppen und in alterserweiterten Gruppen. Die Mindesttarife für Kleinkinder wurden schon vom Gesetzgeber höher festgelegt und häufig gehen auch die Rechtsträger mit ihrem Grundtarif bis an die Tarifobergrenze von € 440,00. Je höher die Grundpreise gestaltet sind, desto weniger entlastende Effekte können die Landeszuschüsse bewirken. n Seit September 2009 ist der halbtägliche (bis 20 Wochenstunden, täglicher Betreuungsbeginn

08:00 Uhr) Besuch eines Kindergartens bzw. einer anderen geeigneten Einrichtung für Fünfjährige kostenfrei. Bei Inanspruchnahme von Früh- und/oder Ganztagesbetreuung (über 20 Wochenstunden) können jedoch Beiträge eingehoben werden. Die Betreuung während der Ferien, die Verabreichung von Essen sowie besondere Angebote sind ohnehin weiterhin kostenpflichtig.

Wie unsere Erhebung neuerlich belegt, verursacht die so genannte „Gratis-Betreuung der Fünfjährigen“ oft dann Kosten, sobald diese Kinder Ganztagesbetreuung beanspruchen. Die Einhebungspraxis und auch die Höhe der Tarife für Betreuung, die über 20 Wochenstunden hinaus geht, wird durchwegs unterschiedlich – abhängig von der Art der Betreuungseinrichtung und vom jeweiligen Bezirk – gehandhabt und gestaltet. Durchschnittlich kostet die Ganztagesbetreuung der Fünfjährigen im Bundesland Salzburg € 27,62 monatlich. Auffällig ist dabei, dass jene Kindergärten, die nur eingeschränkte Nachmittagsöffnungszeiten anbieten, die Betreuung über 20 Wochenstunden hinaus eher kostenlos gestalten. Für die Ferienbetreuung der 5 bis 6 jährigen Kinder fallen in den meisten Betreuungseinrichtungen ebenfalls Kosten an.

2 http://service.salzburg.gv.at/publix/Index?cmd=dokumentansehen&prodextern=true&veroeffentlichungid=6337&gruppelda p=gesetz_entw Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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n Schulkinder sind von den Betreuungszuschüssen des Landes ausgenommen. Natürlich würden

auch Eltern dieser Kinder einer Stützung der Elterntarife durch die öffentliche Hand dringend bedürfen. Eine Senkung der Betreuungstarife für diese Kinder und die ökonomische Entlastung der Kindeseltern wird derzeit nur auf dem Weg sozialer Beitragsstaffelungen bzw. auch durch Geschwisterermäßigungen herbeigeführt. Doch wie eingangs bereits ausgeführt wurde, beruhen Kostensenkungsmaßnahmen auf der Freiwilligkeit der Rechtsträger. n Die Durchschnittspreise (ohne Berücksichtigung von sozialer Staffelung oder Ermäßigung für

Geschwister) betragen im Bundesland Salzburg für den Vierteltag: € 59,38 Halbtag: € 77,80 Dreivierteltag: € 110,51 Ganztag: € 138,18 Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,93 täglich bzw. € 57,30 im Monat. n Salzburg weist im Bundesländervergleich hohe Gebühren für die Kinderbetreuung auf. So ist eine

ganztägige Gratisbetreuung beispielsweise für die 0-6 Jährigen in Wien gegeben, im Burgenland wird dies für 70 % der Kinder durch einkommensabhängige Förderung erreicht. Gratisbetreuung von zweieinhalb bis sechs Jahren existiert in Oberösterreich. In Kärnten und Niederösterreich ist die Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen vormittags kostenlos, in Tirol die Betreuung der Vier- bis Sechsjährigen. In der Steiermark werden die Beiträge nach dem Familieneinkommen gestaffelt. Nur in Vorarlberg und Salzburg ist nur das verpflichtende Kindergartenjahr halbtägig beitragsfrei.3

3 Institut für Kinderrechte und Elternbildung: „Rechtliche Rahmenbedingungen für elementarpädagogische Einrichtungen im internationalen Vergleich“ 2013. 14

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


DAS FAZIT Vielen Müttern bleibt angesichts der Rahmenbedingungen in manchen Regionen nach wie vor nur die Wahl des Erwerbsausstieges oder die drastische Reduktion des Arbeitsvolumens auf eine Mini-Teilzeitbeschäftigung. Das hat negative Auswirkungen auf die Karriere, Einkommensverluste für Familien und letztlich eine mangelnde eigenständige Pensionsabsicherung von Frauen zur Folge. Das eingeschränkte Angebot an Öffnungszeiten oder Einrichtungen für unterschiedliche Altersgruppen von Kindern wird oft mit einem nicht feststellbaren Bedarf begründet. Abseits aller von den Gemeinden getätigten Bedarfserhebungen zeigen Musterbeispiele immer wieder auf, dass es gerade die nachhaltigen, die verlässlichen Angebote sind, welche Nachfrage erzeugen und diese steuern. Und wir wissen auch, dass eine funktionierende Betreuungsinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Erwerbsaufnahme und Arbeitsplatzerhaltung der Eltern leistet und damit auch zur wirtschaftlichen Standortsicherung einer Region beiträgt. Modellberechnungen der Arbeiterkammer Wien belegen, dass sich soziale Investitionen, insbesondere der Ausbau der Kinderbetreuung und die Verbesserung des Angebotes mehrfach rechnen: Wenn in den kommenden vier Jahren durch eine Umschichtung der Familienpolitik von Geldleistungen zu Sachleistungen jährlich jeweils 100 Millionen Euro vom Bund zum Ausbau und zur qualitativen Verbesserung der Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt würden, könnten in Österreich 35.000 zusätzliche Betreuungsplätze errichtet und bei 70.000 Plätzen die Öffnungszeiten verbessert werden. Die positiven Effekte übersteigen die Kosten in mehrfacher Hinsicht: bis zu 44.000 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse und für alle Kinder gerechte Bildungschancen würden geschaffen werden. Weites ergäben sich Mehreinnahmen durch direkte Lohnabgaben sowie Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung, die die laufenden Kosten ab dem fünften Jahr nicht nur abdecken, sondern sogar übersteigen würden. Die AK wird auch in den nächsten Jahren die Kinderbetreuungslage im Bundesland Salzburg, die Übereinstimmung der Öffnungszeiten mit den Bedingungen der Arbeitswelt, das Spektrum der Angebote für alle Altersgruppen und insbesondere die Preisentwicklung bei den Kinderbetreuungseinrichtungen aufmerksam verfolgen. Salzburgs ArbeitnehmerInnen haben gleichermaßen ein Recht auf die Sicherung ihrer Existenz durch Berufsarbeit als auch auf berufsadäquate, qualitätsvolle und zugleich leistbare Betreuung ihrer Kinder.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

15


2.

ALLGEMEINES

Die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an qualitativ hochwertigen und leistbaren Kinderbetreuungseinrichtungen hat einen entscheidenden Einfluss auf die Arbeitsmarktintegration von Frauen. Drei Viertel der gesamten Kinderbetreuung werden noch immer von Frauen erbracht. Der Anteil an Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen ist unverändert hoch und lag im Bundesland Salzburg im Dezember 2013 erneut bei 97 %.

3.

ERHEBUNGSMETHODE

Das Frauenreferat der Arbeiterkammer Salzburg erhebt seit 2005 stichprobenartig die institutionelle Kinderbetreuungssituation in den Salzburger Bezirken. Im November/Dezember 2011 wurde erstmals die Kinderbetreuungssituation in allen Salzburger Gemeinden erhoben. Um doppelte Erhebungen zu vermeiden, wurde 2012/2013 eine Kooperation mit dem Landesstatistischen Dienst Salzburg eingegangen. Dieser hat im Auftrag der Statistik Austria die Daten für die Kindertagesheimstatistik 2013/2014 in Salzburg bearbeitet. Diese Daten wurden uns freundlicherweise in Form von Tabellen zur Verfügung gestellt. Die Betreuungstarife der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden auch heuer wieder von der Arbeiterkammer Salzburg erhoben.

4.

ERHEBUNGSUMFANG

Die Statistik Austria definiert den Begriff „institutionelle Kinderbetreuung“ zur Abgrenzung anderer Formen der Kinderbetreuung nach folgenden Kriterien n regelmäßige und ganzjährige Kinderbetreuung, n betrieben mit öffentlicher Förderung, n durch ausgebildetes Personal, n ohne Anwesenheit der Eltern, n an mindestens 30 Wochen pro Jahr, n an mindestens 4 Tagen pro Woche, n an mindestens 15 Stunden pro Woche.

Die Arbeiterkammer Salzburg hat sich in den bisherigen Kinderbetreuungsstudien an diese Definition angelehnt. Grundsätzlich ausgenommen und daher nicht in die Datenerhebung inkludiert sind beispielsweise Tageseltern, Spielgruppen, Internate, Ganztagsschulen, und SchülerInnenheime. In den Kapiteln 11 und 12 wird ein Überblick über die Tageselternbetreuung sowie schulische Tagesbetreuung an Salzburger Pflichtschulen gegeben. 16

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


5.

ERHEBUNGSSTICHTAG

Stichtag für die Durchführung der Datenerhebung zur Kindertagesheimstatistik war der 15. Oktober 2013. Die Erhebung der Betreuungstarife durch die Arbeiterkammer Salzburg fand zwischen dem 1. Februar und 31. Mai 2014 statt.

5. 1

Die Gemeinden der Erhebung

Bezirk Salzburg Stadt (156 Betreuungseinrichtungen) Bezirk Salzburg Umgebung (36 Gemeinden und 124 Betreuungseinrichtungen) Anif, Anthering, Bergheim, Berndorf, Bürmoos, Dorfbeuern, Ebenau, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Faistenau, Fuschl, Grödig, Großgmain, Hallwang, Henndorf, Hintersee, Hof, Koppl, Köstendorf, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt, Nussdorf, Oberndorf, Obertrum, Plainfeld, St. Georgen, St. Gilgen, Schleedorf, Seeham, Seekirchen, Straßwalchen, Strobl, Thalgau und Wals – Siezenheim. In der Gemeinde Göming gibt es keine Kinderbetreuungseinrichtung. Bezirk Hallein (13 Gemeinden und 58 Betreuungseinrichtungen) Abtenau, Adnet, Annaberg-Lungötz, Bad Vigaun, Golling, Hallein, Krispl, Kuchl, Oberalm, Puch, Rußbach, St. Koloman und Scheffau. Bezirk St. Johann (25 Gemeinden und 76 Betreuungseinrichtungen) Altenmarkt, Bad Gastein, Bad Hofgastein, Bischofshofen, Dorfgastein, Eben, Filzmoos, Flachau, Forstau, Goldegg, Großarl, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Mühlbach, Pfarrwerfen, Radstadt, St. Johann, St. Martin, St. Veit, Schwarzach, Untertauern, Wagrain, Werfen und Werfenweng. Bezirk Zell/ See (27 Gemeinden und 79 Betreuungseinrichtungen) Bramberg, Bruck, Dienten, Fusch, Hollersbach, Kaprun, Krimml, Lend, Leogang, Lofer, Maishofen, Maria Alm, Mittersill, Neukirchen, Niedernsill, Piesendorf, Rauris, Saalbach-Hinterglemm, Saalfelden, Stuhlfelden, Taxenbach, Unken, Uttendorf, Viehhofen, Wald, Weißbach und Zell am See. Die Gemeinde St. Martin bei Lofer verfügt über keine Kinderbetreuungseinrichtungen. Bezirk Tamsweg (14 Gemeinden und 26 Betreuungseinrichtungen) Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Muhr, Rammingstein, St. Andrä, St. Margarethen, St. Michael, Tamsweg, Thomatal, Tweng, Unternberg und Zederhaus.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

17


6.

DAS SPEKTRUM DER BETREUUNGSANGEBOTE

6. 1

Die Angebote

n 44,2 % der Betreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg bestehen aus Kindergärten (228

Einrichtungen). n 28,7 % des Angebotes bestehen aus alterserweiterten Gruppen (148 Einrichtungen). n 22,9 % des Angebotes sind Krabbelgruppen (118 Einrichtungen). n 4,3 % des Angebotes – mit 22 Einrichtungen der kleinste Teil – stellen Horte dar. Diese befinden sich im Tennengau (2), Flachgau (1) und in der Stadt Salzburg (19).

6. 2

Die Rechtsträger

n Der Großteil, d.h. 67,1 % bzw. 346 Betreuungsstätten werden von den Gemeinden getragen und n n n n n n

betrieben. 23,3 % bzw. 120 Kinderbetreuungseinrichtungen werden von Privatpersonen oder von Vereinen geführt. 6,6 % der Einrichtungen bzw. 34 Betreuungsstätten werden von Pfarren bzw. Ordensgemeinschaften betrieben. 0,6 % bzw. 3 Betreuungsstätten sind betriebliche Einrichtungen. 1,7 % der Einrichtungen bzw. 9 Betreuungsstätten werden vom Land Salzburg betrieben. 0,2 % bzw. 1 Betreuungseinrichtung fungiert gleichzeitig als Ausbildungsstätte für KindergartenpädagogInnen und wird vom Bund betrieben. 0,6 % bzw. 3 Einrichtungen sind von sonstigen Erhaltern.

7.

BETREUUNGSQUOTEN IM BEZIRKSVERGLEICH

Basis für die Berechnung der Betreuungsquoten war die vom Landesstatistischen Dienst für 1.9.2013 berechnete Anzahl der in der jeweiligen Gemeinde bzw. dem jeweiligen Bezirk wohnhaften Kinder im Alter bis 14 Jahre. Damit wurde je nach Altersgruppe die Anzahl der institutionell betreuten Kinder in den einzelnen Gemeinden und Bezirken verglichen. Das Verhältnis zwischen wohnhaften und institutionell betreuten Kindern spiegelt sich in den jeweiligen Betreuungsquoten.

18

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


7. 1

Betreuungsquoten der unter 3 jährigen Kinder

2013/2014 sind 17,6 % der unter 3 jährigen Kinder im Bundesland Salzburg institutionell betreut. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Steigerung von 1,3 Prozentpunkten. Die höchste Betreuungsquote weist wieder die Stadt Salzburg, mit 24,7 %, einer Steigerung von 1,6 Prozentpunkten auf. Die zweithöchste Betreuungsquote weist der Tennengau mit 17,6 % (- 0,1 Prozentpunkte) auf. Dahinter folgt der Flachgau mit 15,6 % (+ 2,3 Prozentpunkte), der Pongau mit 15,1 % (+ 2,1 Prozentpunkte) und der Lungau mit 13,8 % (+ 2,3 Prozentpunkte). Das Schlusslicht bildet der Pinzgau mit 13,6 % (+ 0,1 Prozentpunkte). Die Betreuungsquote bei den unter 3 jährigen Kindern liegt erneut unter dem Barcelona Ziel. Demnach hätte bereits bis 2010 für 33 % der unter 3 jährigen Kinder ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden müssen. Wird die Anzahl der Kinder, die von Tageseltern betreut werden, hinzugerechnet, ergibt sich eine Betreuungsquote von 22 % im Bundesland Salzburg.

7. 2

Betreuungsquoten der 3 – 5 jährigen Kinder

2013/2014 sind 90,3 % der 3 – 5 jährigen im Bundesland Salzburg institutionell betreut. Zwar gibt es zum Vorjahr einen leichten Rückgang von 0,1 Prozentpunkten, es wird jedoch erneut das Barcelona Ziel von 90 % Betreuungsquote der 3 – 5 jährigen Kinder knapp überschritten. Auch in dieser Altersgruppe weist die Stadt Salzburg mit 94,3 % (+ 1,2 Prozentpunkte) die höchste Betreuungsquote auf. Dahinter folgt der Lungau mit 93,7 % (+ 4,4 Prozentpunkte), der Pongau mit 90,4 % (+ 1 Prozentpunkt), der Flachgau mit 88,8 % (- 2,9 Prozentpunkte) und der Tennengau mit 88,7 % (- 1,6 Prozentpunkte). Mit 86,9 %, einem Anstieg von 1,9 Prozentpunkten, liegt der Pinzgau wieder an letzter Stelle. Wird die Anzahl der Kinder, die von Tageseltern betreut werden, hinzugerechnet, ergibt sich eine Betreuungsquote von 92 % im Bundesland Salzburg. Abbildung 1: Betreuungsquoten nach Bezirken

Alter

Bezirk Salzburg (Stadt)

Bezirk Hallein

Bezirk SalzburgUmgebung

Bezirk St. Johann im Pongau

Bezirk Tamsweg

Bezirk Zell am See

0 bis 2

24,7 %

17,6 %

15,6 %

15,1 %

13,8 %

13,6 %

3 bis 5

94,3 %

88,7 %

88,8 %

90,4 %

93,7 %

86,9 %

6 bis 9

18,1 %

8,3 %

10,9 %

7,3 %

7,6 %

4,6 %

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistischer Dienst.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

19


8.

BETREUUNGSQUOTEN IM GEMEINDEVERGLEICH

8. 1

Betreuungsquoten auf Gemeindeebene

In untenstehender Grafik werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nur jene Salzburger Gemeinden aufgelistet, in denen mindestens 200 Kinder im Alter zwischen 0 bis einschließlich 14 Jahre wohnhaft sind. Die Betreuungsquoten liegen für manche Altersgruppen in einigen Gemeinden über 100 %. Das kann einerseits daran liegen, dass in dieser Gemeinde auch Kinder aus anderen Gemeinden betreut werden, andererseits daran, dass die Daten der Wohnbevölkerung am 1.9.2013 interpolierte Werte sind und daher nicht exakt der tatsächlichen Wohnbevölkerung der Gemeinde entsprechen müssen. Abbildung 2: Betreuungsquoten auf Gemeindeebene 0 bis 2 Jahre

3 bis 5 Jahre

6 bis 9 Jahre

10 bis unter 15 Jahre

24,7 %

94,3 %

18,1 %

2,1 %

Abtenau

25,3 %

88,9 %

5,6 %

0,3 %

Adnet

16,2 %

91,2 %

0,0 %

0,0 %

Annaberg-Lungötz

8,5 %

77,2 %

0,0 %

0,0 %

Golling an der Salzach

11,8 %

94,1 %

11,8 %

1,4 %

Hallein

22,3 %

89,6 %

9,2 %

3,7 %

Kuchl

10,3 %

84,9 %

1,2 %

0,0 %

Oberalm

32,1 %

102,3 %

12,0 %

0,0 %

Puch bei Hallein

2,5 %

81,8 %

23,9 %

5,3 %

Sankt Koloman

1,7 %

77,1 %

12,5 %

0,0 %

Scheffau am Tennengebirge

13,7 %

68,2 %

1,2 %

0,0 %

Bad Vigaun

16,8 %

79,3 %

15,5 %

0,0 %

Altenmarkt im Pongau

14,5 %

85,0 %

8,4 %

0,9 %

Bad Hofgastein

11,3 %

89,1 %

0,0 %

0,0 %

Bad Gastein

27,9 %

92,1 %

24,4 %

1,5 %

Bischofshofen

20,5 %

91,8 %

1,6 %

0,0 %

Dorfgastein

4,8 %

100,9 %

0,0 %

0,0 %

Eben im Pongau

12,8 %

100,7 %

10,8 %

0,0 %

Filzmoos

7,1 %

89,2 %

0,0 %

0,0 %

Flachau

36,1 %

98,2 %

19,0 %

0,7 %

Gemeindename Bezirk Salzburg (Stadt) Salzburg Bezirk Hallein

Bezirk St. Johann im Pongau

20

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Goldegg

18,8 %

83,3 %

21,4 %

0,0 %

Großarl

20,6 %

74,2 %

0,0 %

0,0 %

Hüttau

0,0 %

91,3 %

19,7 %

1,3 %

Mühlbach am Hochkönig

11,9 %

89,6 %

16,6 %

0,0 %

Pfarrwerfen

14,6 %

106,6 %

10,3 %

0,0 %

Radstadt

19,9 %

82,1 %

5,5 %

0,0 %

Sankt Johann im Pongau

9,2 %

92,5 %

0,5 %

0,0 %

Sankt Martin am Tennengebirge

24,7 %

96,1 %

15,9 %

0,0 %

Sankt Veit im Pongau

8,4 %

90,1 %

16,4 %

2,4 %

Schwarzach im Pongau

14,3 %

90,3 %

0,0 %

0,0 %

Wagrain

14,1 %

78,7 %

0,0 %

0,0 %

Werfen

17,1 %

93,7 %

14,8 %

0,6 %

Mariapfarr

24,1 %

87,9 %

11,6 %

0,0 %

Sankt Michael im Lungau

14,1 %

94,7 %

7,6 %

4,8 %

Tamsweg

18,2 %

85,1 %

6,0 %

0,0 %

Bramberg am Wildkogel

6,1 %

71,6 %

1,3 %

0,0 %

Bruck an der Großglocknerstraße

10,9 %

87,9 %

8,5 %

0,8 %

Kaprun

22,6 %

95,0 %

1,0 %

0,0 %

Leogang

1,9 %

92,7 %

5,6 %

0,0 %

Lofer

25,0 %

116,8 %

3,0 %

0,0 %

Maishofen

1,7 %

88,1 %

0,0 %

0,0 %

Maria Alm am Steinernen Meer

7,5 %

88,1 %

10,3 %

0,9 %

Mittersill

24,0 %

88,2 %

1,4 %

0,0 %

Neukirchen am Großvenediger

12,3 %

84,2 %

6,3 %

0,7 %

Niedernsill

14,6 %

100,4 %

16,7 %

0,0 %

Piesendorf

9,4 %

78,4 %

9,7 %

0,0 %

Rauris

1,2 %

77,8 %

2,1 %

0,0 %

Saalbach-Hinterglemm

21,1 %

105,6 %

25,1 %

0,8 %

Saalfelden am Steinernen Meer

11,3 %

86,1 %

4,9 %

0,2 %

Stuhlfelden

7,3 %

78,4 %

1,3 %

0,0 %

Taxenbach

17,6 %

78,7 %

7,9 %

0,0 %

Unken

25,0 %

76,6 %

0,0 %

0,0 %

Uttendorf

18,8 %

83,7 %

0,9 %

0,0 %

Zell am See

26,3 %

94,0 %

3,1 %

0,0 %

Bezirk Tamsweg

Bezirk Zell am See

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

21


9.

BETRIEBSZEITEN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN

9. 1

Öffnungszeiten

464 Einrichtungen bieten schon am frühen Morgen Betreuung an. Davon gestaltet der überwiegende Teil seine Öffnungszeiten relativ berufsfreundlich: n 1,7 % bzw. 9 Einrichtungen beginnen zwischen 06:00 und 06:29 Uhr. n 14,0 % bzw. 72 Einrichtungen beginnen zwischen 06:30 und 06:59 Uhr. n 63,4 % bzw. 327 Einrichtungen – d.h deutlich mehr als die Hälfte – öffnen zwischen 07:00 und

07:29 Uhr. n 10,9 % bzw. 56 Einrichtungen beginnen zwischen 07:30 und 07:59 Uhr. n 0,6 % bzw. lediglich 3 Einrichtungen beginnen erst zwischen 08:00 und 08:59 Uhr mit der Betreuung der Kinder. Die restlichen 49 Einrichtungen mit Vormittagsbetrieb sind Schulkindgruppen. Sie nehmen dementsprechend später, d.h. erst im Laufe des Vormittages zwischen 10:00 und 13:00 Uhr den Dienst auf. Abbildung 3:

Kinderbetreuungseinrichtungen nach Beginn der Öffnungszeiten im Bundesland Salzburg

350

327

300 250 200 150 100

72

56

50 0

9 6:00 bis 6:29

6:30 bis 6:59

7:00 bis 7:29

7:30 bis 7:59

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

22

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


9. 2

Die Öffnungszeiten nach Bezirken

9. 2. 1 Stadt Salzburg 148 Einrichtungen mit Morgenbetrieb, 96,7 %. Die Stadt Salzburg ist wie im Vorjahr der Vorreiter bei den frühen Öffnungszeiten. n 8 Einrichtungen (5,2 %) öffnen bereits vor 06:30 Uhr. n 30 Einrichtungen (19,6 %) öffnen zwischen 06:30 und 06:59 Uhr. n 92 Einrichtungen (60,1 %) öffnen zwischen 07:00 und 07:29 Uhr. n 18 Einrichtungen (11,8 %) öffnen zwischen 07:30 und 07:59 Uhr. Abbildung 4:

Kinderbetreuungseinrichtungen nach Beginn der Öffnungszeiten im Bezirk Salzburg Stadt

100

92

90 80 70 60 50 40

30

30

18

20 10

8

0 6:00 bis 6:29

6:30 bis 6:59

7:00 bis 7:29

7:30 bis 7:59

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

9. 2. 2 Bezirk Salzburg-Umgebung 104 Betreuungseinrichtungen mit Morgenbetrieb, 81,9 %. n 10 Einrichtungen (7,9 %) öffnen zwischen 06:30 und 06:59 Uhr. n 82 Einrichtungen (64,6 %) öffnen zwischen 07:00 und 07:30 Uhr. n 12 Einrichtungen (9,5 %) öffnen zwischen 07:30 und 07:59 Uhr.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

23


Abbildung 5:

Kinderbetreuungseinrichtungen nach Beginn der Öffnungszeiten im Bezirk SalzburgUmgebung 82

80 70 60 50 40 30 20 10

12

10

0 6:30 bis 6:59

7:00 bis 7:29

7:30 bis 7:59

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

9. 2. 3 Bezirk Hallein 48 Betreuungseinrichtungen mit Morgenbetrieb, 84,2 %. n 1 Einrichtung (1,7 %) öffnen zwischen 06:00 und 06:29 Uhr. n 18 Einrichtungen (31,6 %) öffnen zwischen 06:30 und 06:59 Uhr. n 27 Einrichtungen (47,4 %) öffnen zwischen 07.00 und 07:29 Uhr. n 3 Einrichtungen (5,3 %) öffnen zwischen 07:30 und 07:59 Uhr. Abbildung 6:

Kinderbetreuungseinrichtungen nach Beginn der Öffnungszeiten im Bezirk Hallein

30

27 25

20

18

15

10

5

3 1

0 6:00 bis 6:29

6:30 bis 6:59

7:00 bis 7:29

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

24

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

7:30 bis 7:59


9. 2. 4 Bezirk St. Johann im Pongau 67 Betreuungseinrichtungen mit Morgenbetrieb, 88,2 %. n 57 Einrichtungen (75 %) öffnen zwischen 07:00 und 07:29 Uhr. n 10 Einrichtungen (13,2 %) öffnen zwischen 07:30 und 07:59 Uhr. Abbildung 7:

Kinderbetreuungseinrichtungen nach Beginn der Öffnungszeiten im Bezirk St. Johann im Pongau 57

60 50 40 30 20

10

10 0 7:00 bis 7:29

7:30 bis 7:59

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

9. 2. 5 Bezirk Zell am See 70 Betreuungseinrichtungen mit Morgenbetrieb, 92,1 %. n 9 Einrichtungen (11,8 %) öffnen zwischen 06:30 und 06:59 Uhr. n 53 Einrichtungen (69,7 %) öffnen zwischen 07:00 und 07:29 Uhr. n 8 Einrichtungen (10,5 %) öffnen zwischen 07:30 und 07:59 Uhr. Abbildung 8:

Kinderbetreuungseinrichtungen nach Beginn der Öffnungszeiten im Bezirk Zell am See

60

53 50

40

30

20

10

9

8

0 6:30 bis 6:59

7:00 bis 7:29

7:30 bis 7:59

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

25


9. 2. 6 Bezirk Tamsweg 26 Betreuungseinrichtungen mit Morgenbetrieb, 96,3 %. n 5 Einrichtungen (18,5 %) öffnen zwischen 06:30 und 06:59 Uhr. n 16 Einrichtungen (59,3 %) öffnen zwischen 07:00 und 07:29 Uhr. n 5 Einrichtungen (18,5 %) öffnen zwischen 07:30 und 07:59 Uhr. Abbildung 9:

Kinderbetreuungseinrichtungen nach Beginn der Öffnungszeiten im Bezirk Tamsweg

18

16

16 14 12 10 8 6

5

5

4 2 0 6:30 bis 6:59

7:00 bis 7:29

7:30 bis 7:59

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

9. 3

Die Schließzeiten im Überblick

Erwerbstätigkeit ist die ökonomische Basis, mit der Familien ihre Existenz absichern. Gerade in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt sich besonders die Unverzichtbarkeit der eigenen Berufstätigkeit und des eigenen Einkommens beider Elternteile. Geht etwa die Erwerbsarbeit eines Elternteiles verloren oder ist diese bedroht, so kann der andere Elternteil den Lebensstandard durch seine eigene Berufstätigkeit sicherstellen und damit die Armutsbedrohung der Familie mindern. Damit aber Arbeit die Existenz tatsächlich sichern kann, braucht es Arbeitsvolumina, die das wirtschaftliche Überleben der Haushalte garantieren können. Ökonomische und soziale Absicherung versprechen am ehesten jene Einkommen, die aus gut entlohnter Vollzeitbeschäftigung resultieren. Damit beide Elternteile ausreichende Erwerbschancen haben, ist eine gut ausgestattete soziale Infrastruktur, d.h. ein ausreichendes und kostengünstiges soziales Dienstleistungsangebot unverzichtbar. Damit gemeint sind auch Kinderbetreuungseinrichtungen, deren Öffnungszeiten zu den elterlichen Erwerbszeiten passen. In ländlichen Regionen, insbesondere in jenen mit Schwergewicht auf der Tourismusbranche und/oder insgesamt schwacher Beschäftigungsstruktur sind zudem häufig atypische Arbeitszeiten – etwa im Tourismus – an der Tagesordnung bzw. wird auch berufliches Auspendeln unumgänglich. Gerade in diesen Regionen muss es Kinderbetreuungseinrichtungen geben, deren Öffnungszeiten mit den – mitunter auch atypischen – Arbeitszeiten der Eltern harmonieren. Die Angebotspalette an institutioneller Ganztagesbetreuung muss möglichst breit sein, damit auch Kinder von in Vollzeit beschäftigten Eltern ausreichend mit Betreuung versorgt werden können und auch diese Kinder in vollem Ausmaß in den Genuss frühkindlicher Bildung kommen.

26

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Die soziale Infrastruktur erfüllt jedoch in manchen Regionen diese Ansprüche nicht. Angebote an institutioneller Ganztagesbetreuung bestanden auch in der Erhebung 2013/14 längst nicht in allen Gemeinden. Nur ein knappes Drittel der Einrichtungen im Bundesland Salzburg strengt sich an, die Öffnungszeiten auf die Gegebenheiten einer elterlichen 40-Stunden-Woche abzustellen: 30,8 % (- 0,7 Prozentpunkte im Vorjahresvergleich) der Einrichtungen schließen ihre Tore erst zwischen 17:00 und nach 19:00 Uhr, was eine deutliche Entlastung für berufstätige Eltern bedeutet. 20,2 % (+ 0,6 Prozentpunkte) bieten Öffnungszeiten zwischen 17:00 und 17:59 Uhr (104 Einrichtungen, + 8 Einrichtungen) an. Vorreiter-Einrichtungen, die sogar zwischen 18:00 und 18:59 oder nach 19 Uhr offen halten, sind – außer in der Stadt Salzburg – noch dünn gesät. Sie machen gerade einmal 10,7 % (-1,2 Prozentpunkte) aller untersuchten Betreuungsstätten aus. Lediglich 55 Betreuungseinrichtungen achten mit ihren Betriebszeiten auf atypische Arbeitszeiten bzw. auf elterliche Arbeitsvolumina, die einer 40-Stunden-Woche entsprechen und kalkulieren auch die erforderlichen Wegzeiten mit ein. Darunter sind 6,6 % (34 Betreuungsstätten, – 3 Betreuungseinrichtungen), die eine Kinderbetreuung zwischen 18:00 und 18:59 Uhr sicherstellen. 21 Einrichtungen (4 %) haben bis nach 19 Uhr geöffnet. 19 dieser 21 Einrichtungen befinden sich in der Stadt Salzburg. 9,5 % (- 2,8 Prozentpunkte) der Einrichtungen schließen zwischen 16:00 und 16:29 Uhr. Diese Betriebszeiten entsprechen nicht den Erfordernissen der Berufswelt und reichen erfahrungsgemäß nicht aus, um auch die Wegzeiten abzudecken. Annähernd jede fünfte (18,6 %, + 1 Prozentpunkt) Kinderbetreuungseinrichtung bietet Nachmittagsbetreuung erst gar nicht an und schließt bis 13:59 Uhr. 5,2 % der Einrichtungen beenden die Betreuung der Kinder schon zwischen 12:00 und 12:59 Uhr. 13,4 % schließen zwischen 13:00 und 13:59 Uhr. Weitere 9,9 % schließen zwischen 14:00 und 14:59 Uhr. 40 Einrichtungen (7,7 %, + 2 Prozentpunkte) betreuen nur bis zwischen 15:00 und 15:29 Uhr. Alle diese Betreuungseinrichtungen haben Betreuungsrahmen, die nur Teilzeitbeschäftigung oder gerade mal eine Halbtagesbeschäftigung der Eltern abdecken können, auch die Wegzeiten werden nicht berücksichtigt. Abbildung 10: Kinderbetreuungseinrichtungen nach dem Ende der Öffnungszeiten im Bundesland Salzburg 120

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bis 11:59

12:00 bis 12:59

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14:00 bis 14:59

15:00 bis 15:29

15:30 bis 15:59

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16:30 bis 16:59

17:00 bis 17:59

18:00 bis 18:59

nach 19:00

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

27


9. 4

Schließzeiten nach Bezirken

9. 4. 1 Schließzeiten im Bezirk Salzburg Stadt (153 Einrichtungen) n In 97,4 % der Einrichtungen wird eine Ganztagesbetreuung angeboten (mehr als 6 Stunden Öff-

n n n n n n n n

nungszeiten täglich). Nur 1 Betreuungseinrichtung (0,7 %) schließt bis 12:59 Uhr, vier weitere (2,6 %) schließen bis 13:59 Uhr. 13 Einrichtungen (8,5 %) schließen zwischen 14:00 und 14:59 Uhr. 10 Einrichtungen (6,5 %) schließen zwischen 15:00 und 15:29 Uhr. 8 Einrichtungen (5,2 %) schließen zwischen 15:30 und 15:59 Uhr. 10 Einrichtungen (6,5 %) schließen zwischen 16:00 und 16:29 Uhr. 44 Einrichtungen (28,8 %) schließen zwischen 16:30 und 16:59 Uhr. 18 Einrichtungen (11,8 %) schießen zwischen 17:00 und 17:59 Uhr. 26 Einrichtungen (17 %) schließen zwischen 18:00 und 18:59 Uhr. 19 Einrichtungen (12,4 %) haben bis nach 19:00 Uhr geöffnet.

Abbildung 11: Kinderbetreuungseinrichtungen nach dem Ende der Öffnungszeiten im Bezirk Salzburg Stadt 50 44

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15:30 bis 15:59

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Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

28

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

16:30 bis 16:59

17:00 bis 17:59

18:00 bis 18:59

nach 19:00


9. 4. 2 Schließzeiten im Bezirk Salzburg-Umgebung (127 Einrichtungen) n In 17,3 % der Einrichtungen wird keine Ganztagesbetreuung angeboten. 4 (3,1 %) der Einrich-

n n n n n n

tungen schließen bereits bis 12:59 Uhr, 15 Einrichtungen (11,8 %) schließen bis 13:59 Uhr und 22 der Einrichtungen (17,3 %) halten zumindest bis 14:59 Uhr geöffnet. 10 Einrichtungen (7,9 %) schließen bis 15:29 Uhr. 5 Einrichtungen (3,9 %) schließen bis 15:59 Uhr. 13 Einrichtungen (10,2 %) schließen bis 16:29 Uhr. 27 Einrichtungen (21,3 %) schließen bis 16:59 Uhr. 28 Einrichtungen (22 %) schließen bis 17:59 Uhr. 3 Einrichtungen (2,4 %) schließen bis 18:59 Uhr.

Abbildung 12: Kinderbetreuungseinrichtungen nach dem Ende der Öffnungszeiten im Bezirk Salzburg Umgebung 30

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18:00 bis 18:59

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

29


9. 4. 3 Schließzeiten im Bezirk Hallein (57 Einrichtungen) n 12,3 % der Einrichtungen bieten keine Ganztagesbetreuung an, eine Einrichtung (1,8 %) schließt

n n n n n

bis 12:59 Uhr, 9 Einrichtungen (15,8 %) schließen bis 13:59 Uhr und 5 der Einrichtungen (8,8 %) schließen bis 14:59 Uhr. 4 Einrichtungen (7 %) schließen bis 15:29 Uhr. 7 Einrichtungen (12,3 %) schließen zwischen 16:00 und 16:29 Uhr. 14 Einrichtungen (24,6 %) schließen bis 16:59 Uhr. 16 Einrichtungen (28,1 %) schließen bis 17:59 Uhr. 1 Einrichtung (1,8 %) schließt bis 18:59 Uhr.

Abbildung 13: Kinderbetreuungseinrichtungen nach dem Ende der Öffnungszeiten im Bezirk Hallein 18

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14:00 bis 14:59

15:00 bis 15:29

15:30 bis 15:59

16:00 bis 16:29

16:30 bis 16:59

17:00 bis 17:59

18:00 bis 18:59

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

9. 4. 4 Schließzeiten im Bezirk St. Johann im Pongau (76 Einrichtungen) n In 22,4 % Einrichtungen wird keine Ganztagesbetreuung angeboten. 7 Einrichtungen (9,2 %)

n n n n n

30

schließen bis 12:59 Uhr, 12 Einrichtungen (15,8 %) schließen bis 13:59 Uhr, 2 Einrichtungen (2,6 %) schließen bis 14:59 Uhr und 7 Einrichtungen (9,2 %) schließen bis 15:29 Uhr. 3 Einrichtungen (3,9 %) schließen bis 15:59 Uhr. 10 Einrichtungen (13,2 %) schließen bis 16:29 und 10 weitere bis 16:59 Uhr. 22 Einrichtungen (28,9 %) schließen bis 17:59 Uhr. 2 Einrichtungen (2,6 %) schließen bis 18:59 Uhr. 1 Einrichtung (1,3 %) schließt nach 19:00 Uhr.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Abbildung 14: Kinderbetreuungseinrichtungen nach dem Ende der Öffnungszeiten im Bezirk St. Johann im Pongau 25

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16:30 bis 16:59

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18:00 bis 18:59

nach 19:00

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

9. 4. 5 Schließzeiten im Bezirk Zell am See (76 Einrichtungen) n In 19,7 % der Einrichtungen wird keine Ganztagesbetreuung angeboten. 8 Einrichtungen (10,5 %)

schließen bis 12:59 Uhr, 21 Einrichtungen (27,6 %) schließen bis 13:59 Uhr, 7 Einrichtungen (9,2 %) schließen bis 14:59 Uhr, 8 Einrichtungen (10,5 %) schließen bis 15:29 Uhr und 1 Einrichtung (1,3 %) schließt bis 15:59 Uhr. n 6 Einrichtungen (7,9 %) schließen bis 16:29 Uhr. n 8 Einrichtungen (10,5 %) schließen bis 16:59 Uhr. n 17 Einrichtungen (22,4 %) schließen bis 17:59 Uhr. Abbildung 15: Kinderbetreuungseinrichtungen nach dem Ende der Öffnungszeiten im Bezirk Zell am See 25

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16:30 bis 16:59

17:00 bis 17:59

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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9. 4. 6 Schließzeiten im Bezirk Tamsweg (27 Einrichtungen) n In 29,6 % der Einrichtungen wird keine Ganztagsbetreuung angeboten. 6 Einrichtungen (22,2 %)

n n n n

schließen bis 12:59 Uhr, 8 Einrichtungen (29,6 %) schließen bis 13:59 Uhr, 2 Einrichtungen (7,4 %) schließen bis 14:59 Uhr und jeweils 1 Einrichtung (3,7 %) schließt bis 15:29 und 15:59 Uhr. 3 Einrichtungen (11,1 %) schließen bis 16:29 Uhr. 3 Einrichtungen (11,1 %) schließen zwischen 17:00 und 17:59 Uhr. 2 Einrichtungen (7,4 %) schließen bis 18:59 Uhr. 1 Einrichtung (3,7 %) schließt nach 19:00 Uhr.

Abbildung 16: Kinderbetreuungseinrichtungen nach dem Ende der Öffnungszeiten im Bezirk Tamsweg 9

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17:00 bis 17:59

18:00 bis 18:59

nach 19:00

Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik, eigene Berechnungen.

9. 5

Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF)

Um feststellen zu können, inwieweit das österreichische Kinderbetreuungsangebot tatsächlich die Vereinbarung von Familie und Beruf ermöglicht, hat die Arbeiterkammer 2003 den Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) entwickelt und 2007 die Kriterien neu definiert. Die VIF Kriterien sind: n Kinderbetreuung durch qualifiziertes Personal; n mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit, werktags Montag bis Freitag; n an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet; n Angebot an Mittagessen und n maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen.

In dieser Studie haben wir dieses Instrument für die Bewertung der Berufsvereinbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen neuerlich aufgenommen. Die Qualität der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen entscheidet meist darüber, ob Mütter Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder überhaupt erwerbstätig sind.

32

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Im Bundesland Salzburg sind 2013/14 nur 26,2 %, 135 Einrichtungen mit einem Vollzeitjob beider Elternteile kompatibel, ein Rückgang zum Vorjahr von 0,8 %. Als Sieger im Bezirksranking ging wieder der Tennengau mit 33,3 % (19 Einrichtungen, + 1 Einrichtung gegenüber dem Vorjahr) hervor. Den 2. Platz belegt erneut die Stadt Salzburg mit 31,4 % (48 Einrichtungen, + 1 Einrichtung gegenüber dem Vorjahr) der untersuchten Einrichtungen. Auf den 3. Platz ist der Flachgau zu finden mit einer Quote von 26,8 % bzw. 34 Einrichtungen (+ 2 Einrichtungen gegenüber dem Vorjahr). Den 4. Platz belegt der Pongau mit 22,4 % bzw. 17 Einrichtungen (- 2 Einrichtungen gegenüber dem Vorjahr). Auf dem 5. Platz ist der Lungau mit 18,5 % bzw. 5 Einrichtungen (+ 1 Einrichtung gegenüber dem Vorjahr) zu finden. Den letzten Platz nimmt neuerlich der Pinzgau mit einer Quote von 15,8 % bzw. 12 Einrichtungen (+/0 Einrichtungen gegenüber dem Vorjahr) ein.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

33


10. Elterntarife Das 2007 novellierte Salzburger Kinderbetreuungsgesetz schreibt für Ganztagesbetreuung obligatorische Mindestelternbeiträge – unterschiedlich nach Alter der Kinder – für alle Arten institutioneller Kinderbetreuung vor. Diese Mindesttarife dürfen nur in Härtefällen unterschritten werden. Der im Salzburger Kinderbetreuungsgesetz festgelegte Mindesttarif für Ganztagesbetreuung beträgt für Kinder unter 3 Jahren € 116,00 und für Kinder ab 3 Jahren € 72,00. Im Gegensatz zum Unterschreitungsverbot der vorgeschriebenen Mindesttarife steht es den Einrichtungen frei, die Mindesttarife zu überschreiten. Zur Preisregulierung hat der Gesetzgeber hier die Tarifobergrenze von € 440,00 eingezogen. Innerhalb des tariflichen Rahmens zwischen € 72,00 bzw. € 116,00 und dem Limit von € 440,00 gibt das Gesetz den Rechtsträgern der Einrichtungen freien Spielraum, ihre Tarife festzulegen. Denn Rechtsträger können wählen, Tarife am Einkommen der Eltern zu orientieren, alternativ nach Betreuungsdauer oder dem Alter der betreuten Kinder zu staffeln und/oder (zusätzlich) andere Ermäßigungen – wie etwa Geschwisterrabatt – zu gewähren. Der Gesetzgeber hat den Einrichtungen gleichzeitig die Entscheidungsfreiheit gelassen, auf Ermäßigungen oder soziale Preisstaffelung ganz zu verzichten. Was impliziert, dass der vorgegebene Tarifrahmen bis zum oberen Limit ausgereizt werden kann. Viele Träger mildern durch soziale Staffelung der Preise die budgetären Belastungen der Familien, ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungen besteht aber dadurch nicht. Rechnet man zu den Mindesttarifen noch einen (die durchschnittlichen Kosten deckenden) Betrag von € 3,00 für ein tägliches Mittagessen dazu, erhöht sich der monatliche Aufwand z.B. pro dreijährigem Kind auf € 140,00 bzw. auf € 180,00 für ein unter dreijähriges Kind. Bei zwei Kindern ergibt dies bereits einen Betrag von € 280,00 bzw. von € 360,00 an monatlicher Mindestbelastung für die Eltern. Der höchste Tarif, d.h. der Ganztagestarif muss bereits ab einem Betreuungsumfang von 31 Wochenstunden bezahlt werden. Bei einem Betreuungsumfang von über 40 Wochenstunden fällt meist ein Zusatzbeitrag an. Seit September 2009 werden Eltern vom Land mit Zuschüssen zu den Kostenbeiträgen unterstützt. Diese stehen für Kinder im nicht schulpflichtigen Alter bis zu deren vollendetem 5. Lebensjahr dann zu, wenn diese sich in institutioneller Betreuung bzw. bei Tageseltern befinden. Diese Landeszuschüsse betragen monatlich bei Ganztagesbetreuung (ab 31 Wochenstunden) pro Kind € 50,00 bzw. € 25,00 bei einer Betreuung bis 30 Wochenstunden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt an die jeweiligen Rechtsträger der Betreuungseinrichtungen, die wiederum einen um die Höhe des jeweiligen Zuschusses reduzierten monatlichen Elternbeitrag einheben. Der Anspruch auf die spezifischen Landeszuschüsse zur Senkung der elterlichen Betreuungskosten endet für Salzburger Kinder mit ihrem 5. Geburtstag. Eltern von 5-Jährigen werden auf anderem Weg bei den Betreuungskosten entlastet:

34

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Seit September 2009 ist der halbtägige (bis 20 Wochenstunden, täglicher Betreuungsbeginn 8:00 Uhr) Besuch eines Kindergartens bzw. einer anderen geeigneten Einrichtung für Fünfjährige kostenfrei. Ganz kostenfrei ist der Besuch einer Betreuungseinrichtung für diese Gruppe freilich nicht. Besteht nämlich Bedarf an Früh- und/oder Ganztagesbetreuung (über 20 Wochenstunden), dann können Beiträge eingehoben werden. Die Betreuung während der Ferien, die Verabreichung von Essen sowie besondere Angebote bleiben von der neuen gesetzlichen Regelung unberührt bzw. sind ohnehin weiterhin kostenpflichtig. Diese neue Regelung für die Fünfjährigen steht in Zusammenhang mit der bundesweiten Einführung der halbtägigen und kostenfreien Kindergartenbesuchspflicht. Diese ist mit September 2010 in Kraft getreten und gilt für Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr bzw. für Kinder, die ein Jahr vor dem Schuleintritt stehen. Basis dieser Regelung ist die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über die Einführung der halbtägigen kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, die mit Bundesfördermitteln gestützt wird. Auch in dieser Studie hat das Frauenreferat im Hinblick auf die Zielgruppe der Fünfjährigen die konkreten Auswirkungen dieser Regelung bzw. die Praxis der Einhebung etwaiger Kostenbeiträge erhoben und es lässt sich neuerlich feststellen, dass die Beiträge durchaus unterschiedlich – abhängig von der Art der Betreuungseinrichtung und vom jeweiligen Bezirk – gehandhabt und gestaltet werden. Das Ergebnis zeigt, dass sich die Kindergärten in der Tarifgestaltung großzügiger verhalten können, als die alterserweiterten Gruppen, dass Kindergärten deutlich häufiger von Tarifen für die Frühbetreuung absehen und auch die Preise für die Nachmittagsbetreuung dieser Altersgruppe niedrig halten. Faktum ist: Obzwar der „Gratiskindergarten“ für Fünfjährige bereits in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen ist, verursacht auch die Betreuung der Fünfjährigen in vielen Fällen Kosten, vergleichsweise hoch sind diese in den alterserweiterten Gruppen. Sobald fünfjährige Kinder Ganztagesbetreuung brauchen, Essen konsumieren oder Ferienbetreuung in Anspruch nehmen, ist die oft zitierte Kostenfreiheit nicht mehr gegeben. Schulkinder sind bis dato mit keinerlei Maßnahmen bedacht worden, die Familien bei den Betreuungskosten entlasten könnten. Natürlich würden auch Eltern dieser Kinder eine Stützung der Elterntarife durch die öffentliche Hand dringend brauchen. Eine Senkung der Betreuungstarife für diese Kinder und damit eine ökonomische Entlastung der Kindeseltern kann derzeit nur auf dem Weg sozialer Beitragsstaffelungen bzw. auch durch Geschwisterermäßigungen herbeigeführt werden. Doch wie eingangs bereits ausgeführt, beruhen Kostensenkungsmaßnahmen auf der Freiwilligkeit der Rechtsträger. Es wurde im Rahmen der Erhebung die generelle Tarifgestaltung der unterschiedlichen Einrichtungen unter die Lupe genommen. Bei der Berechnung der Betreuungs-Durchschnittstarife der Salzburger Kinderbetreuungseinrichtungen haben wir die ab 2009 geltenden einkommensunabhängigen Zuschüsse des Landes (geltend für alle nicht schulpflichtigen Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) bereits vom monatlichen Grundbetreuungstarif in Abzug gebracht. Nach wie vor hoch sind – auch unter Abzug der Landeszuschüsse – die Tarife für Kleinkindbetreuung (in Krabbelstuben und in alterserweiterten Gruppen). Die Rechtsträger reizen hier oft die gesetzliche Tarifobergrenze von € 440,00 aus.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

35


Die Schulkinder sind hinsichtlich der Betreuungskosten bzw. der mangelnden Entlastung quasi die Stiefkinder des Landes. Sie profitieren weder von den Landeszuschüssen zu den Betreuungskosten, noch haben sie Anspruch auf Gratisbetreuung. Bei Schulkindern können die im Salzburger Kinderbetreuungsgesetz vorgegebenen Preise (€ 72,00 bis € 440,00) weiterhin voll durchschlagen, da der Gesetzgeber keine Zuschuss-Bremse eingezogen hat. Kinder dieser Altersgruppe sind daher angewiesen auf das freiwillige Entgegenkommen der Rechtsträger, sei es in Form von sozialen Tarifen, Geschwisterermäßigungen oder Tarifstaffelung nach Einkommen. Wie unsere Kinderbetreuungsstudien zeigen, haben sich durch die Zuschüsse die Durchschnittspreise 2009 für Kinder bis 5 Jahre drastisch reduziert. In manchen Einrichtungen wurden die Kosten dadurch um mehr als die Hälfte gesenkt. Nun plant die Landesregierung diese Zuschüsse zu kürzen. Waren 2013 im Landeshaushalt noch € 4,340.700 für die Zuschüsse budgetiert, sind es 2014 nur noch € 2,948.900. Gemäß vorliegendem Gesetzesentwurf zur Novellierung des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes4 soll ab dem Kindergartenjahr 2014/15 der Zuschuss für die Halbtagesbetreuung nur noch € 12,50 und für die Ganztagesbetreuung € 25 betragen. Das hat zur Folge, dass dadurch die Preise ab Herbst 2014 für die Kinderbetreuung wieder stark ansteigen werden. Eltern müssen künftig pro Kind um bis zu € 300 im Jahr mehr für die Kinderbetreuung aufwenden. Für viele Eltern wird durch die Kürzung der Landeszuschüsse die ohnehin teure Kinderbetreuung unleistbar gemacht. Es ist sozial- und bildungspolitisch unabdingbar, dass Bildung und Frühförderung durch Kinderbetreuung nicht an die finanziellen Möglichkeiten der Eltern gebunden ist. Die Tarifgestaltung darf insbesondere das Ziel der besseren beruflichen Integration von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter in Wirtschaft und Gesellschaft nicht entgegen wirken. Im Sinne sozialer Gerechtigkeit, mit dem Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Erreichung der Chancengleichheit von Frauen wie Männern ist die Politik aufgefordert, die frühkindliche Bildung möglichst kostengünstig und mittelfristig kostenlos – analog des Pflichtschulbesuches – zu gestalten. Gleiches gilt für die institutionelle Nachmittagsbetreuung der Schulkinder.

10. 1 Tarifdurchschnitt der untersuchten Einrichtungen Bei den folgenden Preisdarstellungen (im Gesamtdurchschnitt und nach Bezirken) ist jeweils zu berücksichtigen, dass die von uns unter Abzug der Landesförderung errechneten Durchschnittstarife nur Richtwerte sein können.

4 http://service.salzburg.gv.at/publix/Index?cmd=dokumentansehen&prodextern=true&veroeffentlichungid=6337&gruppelda p=gesetz_entw 36

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Die endgültigen Tarife, die Eltern letztlich bezahlen, können zusätzlichen Faktoren unterliegen. Denn mehrere (aber längst nicht alle) Einrichtungen praktizieren zusätzlich ein System der vom Haushaltseinkommen abhängigen Tarifstaffelung und/oder gewähren Ermäßigungen für Geschwister. Die Auswirkungen der je nach Träger und Maßgabe zusätzlich praktizierten gestaffelten Tarifsysteme, sowie der individuell fallweise gewährten Beitragssenkungen (etwa für Geschwister) auf die endgültigen Betreuungstarife bilden wir in den durchschnittlichen Mindesttarifen ab. Zudem geben wir die Spannweite des Maximalbeitrages an. Weiters wird Auskunft über den prozentuellen Anteil jener Einrichtungen gegeben, die in irgendeiner Form Preisermäßigungen und/oder einkommensabhängige Beitragsstaffelungen praktizieren. Für das gesamte Land Salzburg wird ein Überblick über die Durchschnitte der jeweiligen Betreuungseinrichtungen gegeben, der Fokus liegt jedoch auf dem Vergleichen von Kostenunterschieden in den Bezirken sowie in den verschiedenen Betreuungseinrichtungen. Insgesamt haben wir die Tarife in 498 Kinderbetreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg erhoben, darunter befinden sich 115 Krabbelgruppen, 102 alterserweiterte Gruppen, 224 Kindergärten, 38 Schulkindgruppen und 19 Horte. Die maximalen Durchschnittspreise (ohne Berücksichtigung von sozialer Staffelung oder Ermäßigung für Geschwister) betragen für den n Vierteltag: € 59,38 n Halbtag: € 77,80 n Dreivierteltag: € 110,51 n Ganztag: € 138,18 Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,93 täglich bzw. € 57,30 im Monat. In der nachfolgenden Aufzählung sind die durchschnittlichen Mindest- und Maximalbeiträge inklusive Spannweiten angegeben. Die Spannweite bildet der jeweils günstigste und höchste Tarif. n Viertelbetreuung (in 50 % aller Einrichtungen angeboten):

n Durchschnittlicher Maximalbeitrag: € 59,38, Spannweite: € 6,90 – € 260,00 n Durchschnittlicher Mindestbeitrag: € 32,45, Spannweite: €0,00 – € 80,50

n Halbtagsbetreuung (in 83 % aller Einrichtungen angeboten):

n Durchschnittlicher Maximalbeitrag: € 77,80, Spannweite: € 12,00 – € 285,00 n Durchschnittlicher Mindestbeitrag: € 40,09, Spannweite: € 0,00 – € 260,00

n Dreiviertelbetreuung (in 70 % aller Einrichtungen angeboten):

n Durchschnittlicher Maximalbeitrag: € 110,51, Spannweite: € 16,00 – € 362,00 n Durchschnittlicher Mindestbeitrag: € 40,33, Spannweite: € 0,00 – € 176,00

n Ganztagsbetreuung (in 84 % aller Einrichtungen angeboten):

n Durchschnittlicher Maximalbeitrag: € 138,18, Spannweite: € 20,00 – € 440,00 n Durchschnittlicher Mindestbeitrag: € 57,07, Spannweite: € 0,00 – € 250,00

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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Abbildung 17: Durchschnittliche Maximalkosten für Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

€ 138,18 € 110,51

€ 140,00 € 120,00

€ 77,80

€ 100,00 € 80,00

€ 59,38

€ 60,00 € 40,00 € 20,00 € 0,00

Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h Dreiviertel 21-30 h Ganztag 31-40 h

Quelle: eigene Berechnungen, ohne Berücksichtigung von sozialer Staffelung oder Geschwisterermäßigungen.

10. 1. 1 Tarifermäßigungen in den untersuchten Einrichtungen n 159 Einrichtungen (31,9 %) bieten eine Staffelung nach dem Einkommen der Eltern an. n In 232 Einrichtungen (46,5 %) besteht ein Geschwisterrabatt, der durchschnittlich 32,50 % beträgt. n Insgesamt werden in 362 Einrichtungen (73 %) die Kinder arbeitsloser Eltern nachgereiht.

10. 1. 2 Zusätzliche Beiträge n Von 307 Einrichtungen, in denen Kinder im Kindergartenpflichtjahr betreut werden, besteht in 292

n

n n n

38

(95,1 %) die kostenlose Betreuung auch vor 8 Uhr, in den restlichen Einrichtungen kostet diese durchschnittlich € 19,20 monatlich. Die Betreuungskosten ab der 21. Stunde werden größtenteils aliquot zum herkömmlichen Betreuungsbeitrag verrechnet. Bei jenen Einrichtungen, die einen abweichenden Tarif haben, beträgt dieser im Durchschnitt € 27,62. Beim Großteil aller Einrichtungen wird die Jause von den Kindern mitgebracht, in manchen Einrichtungen wird einmal täglich eine (gesunde) Jause angeboten, durchschnittlich kostet diese € 11,40 monatlich. In 33 der befragten Einrichtungen im Land Salzburg wird eine Anmeldegebühr verlangt, sie kostet durchschnittlich € 77,91. Bei 52 % der befragten Einrichtungen fällt jährlich (oder pro Semester) ein Bastelbeitrag an, dieser kostet im Durchschnitt € 23,55 jährlich. Nur 9 Einrichtungen verlangen zusätzlich einen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von durchschnittlich € 21 jährlich.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Abbildung 18: Gesamtkosten für eine Ganztagesbetreung im Bundesland Salzburg

Monatliche Gesamtkosten bei einer Ganztagsbetreuung im Bundesland Salzburg: € 197,35

€ 1,95 Essensbeitrag

€ 57,20

Betreuungskosten bei Ganztagsbetreuung

€ 138,20

Bastelbeitrag

Quelle: eigene Berechnungen.

Im Durchschnitt müssen Eltern € 197,35 monatlich für eine ganztägige Betreuung ihres Kindes bezahlen. Darin enthalten sind der Essensbeitrag sowie der anteilige Bastelbeitrag. Abbildung 19: Essensbeiträge im Bundesland Salzburg nach Betreuungsarten

€ 3,50

€ 2,90

€ 2,80 € 2,90

€ 3,00

€ 3,20

€ 2,90 € 2,65

€ 2,50 € 2,00 € 1,50 € 1,00 € 0,50 € 0,00

Quelle: eigene Berechnungen.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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Abbildung 20: Bastelbeiträge im Bundesland Salzburg nach Betreuungsarten € 30,00 € 30,00

€ 28,00

€ 23,50

€ 25,00

€ 21,90

€ 20,00

€ 20,25 € 13,90

€ 15,00 € 10,00 € 5,00 € 0,00

Quelle: eigene Berechnungen.

Hier weisen wiederum die Krabbelgruppen die höchsten Beiträge auf, was jedoch daran liegen könnte, dass im Bastelbeitrag manchmal eine Pauschalgebühr für Windeln und ähnliches enthalten ist. 10. 1. 3 Tarifdurchschnitt der untersuchten Krabbelgruppen n Vierteltag: € 75,15 n Halbtag: € 117,45 n Dreivierteltag: € 170,15 n Ganztag: € 222,45

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,83 täglich. 10. 1. 4 Tarifdurchschnitt aller untersuchten Kindergärten n Vierteltag: € 42,14 n Halbtagtag: € 46,88 n Dreivierteltag: € 51,14 n Ganztagtag: € 64,42

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,90 täglich. 10. 1. 5 Tarifdurchschnitt aller untersuchten alterserweiterten Gruppen n Vierteltag: € 66,51 n Halbtag: € 112,30 n Dreivierteltag: € 157,61 n Ganztag: € 209,23

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,94 täglich.

40

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


10. 1. 6 Tarifdurchschnitt aller untersuchten Schulkindgruppen n Viertel: € 57,10 n Halbtag: € 81,10 n Dreiviertel: € 108 n Ganztag: € 143,35

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 3,26 täglich. 10. 1. 7 Zusätzliche Beiträge Zu den monatlichen Betreuungsbeiträgen kommen in den meisten Betreuungseinrichtungen noch weitere Beiträge hinzu. Das tägliche Essen kostet durchschnittlich € 2,93 in Salzburgs Betreuungseinrichtungen. Pro Monat werden in den Betreuungseinrichtungen durchschnittlich € 1,95 an Bastelbeiträgen eingehoben. 6,6 % aller Einrichtungen im Bundesland Salzburg verrechnen eine Anmeldegebühr, diese variiert zwischen € 3,00 und € 400,00 jährlich. 10. 1. 8 Gratisbetreuung für die 5-Jährigen In allen Bezirken ist der Besuch eines kindergartenpflichtigen Kindes auch über das Ausmaß von 20 Wochenstunden hinaus in den Betreuungseinrichtungen nicht kostenlos. Durchschnittlich kostet die Ganztagesbetreuung für die 5 Jährigen € 27,62.

10. 2 Durchschnittstarife im Bezirk Salzburg Stadt Insgesamt wurden die Tarife von 148 Einrichtungen erhoben, darunter sind 45 Krabbelgruppen, 24 alterserweiterte Gruppen, 62 Kindergärten und 17 Horte. 10. 2. 1 Tarifdurchschnitt der untersuchten Krabbelgruppen n Vierteltag: € 87,77, Spannweite: € 42,50 – € 110,00 n Halbtag: € 183,77, Spannweite: € 60,00 – € 285,00 n Dreivierteltag: € 266,59, Spannweite: € 70,00 – € 362,00 n Ganztag: € 297,62, Spannweite: € 30,00 – € 436,00

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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Abbildung 21: Durchschnittliche Maximalbeiträge für Krabbelgruppen in der Stadt Salzburg € 297,62 € 300,00

€ 266,59

€ 250,00 € 183,77 € 200,00 € 150,00

€ 87,77

€ 100,00 € 50,00 €

0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,74 täglich. 10. 2. 2 Beitragsstaffelung und Tarifermäßigungen n In 26 der untersuchten Krabbelgruppen (58 %) wird eine soziale Staffelung nach dem Einkommen

angeboten. n 21 Krabbelgruppen gewähren einen Geschwisterrabatt. Dieser beträgt im Durchschnitt 17 %. 10. 2. 3 Tarifdurchschnitt der untersuchten alterserweiterten Gruppen n Vierteltag: € 80,25, Spannweite: € 42,50 – € 110,00 n Halbtag: € 188,20, Spannweite: € 80,00 – € 285,00 n Dreivierteltag: € 286,96, Spannweite: € 127,50 – € 362,00 n Ganztagtag: € 344,13, Spannweite: € 170,00 – € 408,00

42

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Abbildung 22: Durchschnittliche Maximalbeiträge für alterserweiterte Gruppen in der Stadt Salzburg € 344,13 € 350,00

€ 286,96

€ 300,00 € 250,00

€ 188,20

€ 200,00 € 150,00

€ 80,25

€ 100,00 €

50,00

0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 2. 4 Tarifermäßigungen in den untersuchten alterserweiterten Gruppen n 17 alterserweiterte Einrichtungen (85 %) haben eine soziale Staffelung nach dem Einkommen n 16 Einrichtungen bieten einen Geschwisterrabatt an, der durchschnittlich 32 % beträgt.

10. 2. 5 Tarifdurchschnitt der untersuchten Kindergärten n Vierteltag: € 52,00, Spannweite: € 26,00 – € 80,00 n Halbtag: € 55,08, Spannweite: € 36,00 – € 160 ,00 n Dreivierteltag: € 76,71, Spannweite: € 56,00 – € 101,00 n Ganztags: € 72,00, Spannweite: € 25,00 – € 190,00

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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Abbildung 23: Durchschnittliche Maximalbeiträge in Kindergärten in der Stadt Salzburg € 76,71

€ 72,00

€ 80,00 € 55,08

€ 70,00 € 60,00

€ 52,00

€ 50,00 € 40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 2. 6 Tarifermäßigungen in den untersuchten Kindergärten n In 56 % der Einrichtungen gibt es eine Staffelung nach dem Einkommen. n In 62,9 % besteht ein Geschwisterrabatt. Dieser beträgt im Durchschnitt 23 %.

10. 2. 7 Tarifdurchschnitt der untersuchten Horte n Viertel- und Dreiviertelbetreuung werden nicht angeboten n Halbtag: € 48,50 n Ganztag: € 72,24, Spannweite: € 66,00 – € 172,00

Die Kosten für das Mittagessen belaufen sich auf durchschnittlich € 53 im Monat. Abbildung 24: Durchschnittliche Maximalkosten in Horten in der Stadt Salzburg € 72,24 € 80,00 € 60,00

€ 48,50

€ 40,00 € 20,00 € 0,00

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Quelle: eigene Berechnungen.

10. 2. 8 Tarifermäßigungen in den untersuchten Horten In 94 % der Einrichtungen wird eine soziale Staffelung nach Einkommen vorgenommen. In allen Einrichtungen wird ein Geschwisterrabatt angeboten.

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Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


10. 3 Durchschnittstarife im Bezirk Salzburg Umgebung Unter den insgesamt untersuchten 127 Einrichtungen befinden sich 29 Krabbelgruppen, 24 alterserweiterte Gruppen, ein Hort, 55 Kindergärten und 18 Schulkindergruppen. 10. 3. 1 Durchschnittstarife der untersuchten Krabbelgruppen n Vierteltag: € 90,00, Spannweite: € 18,00 – € 260,00 n Halbtag: € 104,63, Spannweite: € 32,00 – € 260,00 n Dreivierteltag: € 150,69, Spannweite: € 32,00 – € 315,00 n Ganztag: € 188,45, Spannweite: € 66,00 – € 390,00

Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,74 täglich. Abbildung 25: Durchschnittliche Maximalbeiträge in Krabbelgruppen im Flachgau € 188,45 € 195,00 € 180,00 € 165,00 € 150,00 € 135,00 € 120,00 € 105,00 € 90,00 € 75,00 € 60,00 € 45,00 € 30,00 € 15,00 € 0,00

€ 150,69

€ 104,63 € 90,00

Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 3. 2 Tarifermäßigungen in den untersuchten Krabbelgruppen n 66 % der Einrichtungen gewähren eine soziale Staffelung nach Einkommen. n 66 % der Einrichtungen bieten einen Geschwisterrabatt an, der im Durchschnitt 39 % beträgt.

10. 3. 3 Durchschnittstarife der untersuchten alterserweiterten Gruppen n Vierteltag: € 89,97, Spannweite: € 18,00 – € 220,00 n Halbtag: € 112,06, Spannweite: € 33,00 – € 220,00 n Dreivierteltag: € 157,22, Spannweite: € 52,00 – € 305,00 n Ganztag: € 189,66, Spannweite: € 62,00 – € 400,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 3,08.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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Abbildung 26: Durchschnittliche Maximalkosten in alterserweiterten Gruppen im Flachgau € 189,66 € 200,00 € 157,22

€ 180,00 € 160,00 € 112,06

€ 140,00 € 120,00

€ 89,97

€ 100,00 € 80,00 € 60,00 € 40,00 € 20,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 3. 4 Tarifermäßigungen in den untersuchten alterserweiterten Gruppen n In 42 % der Einrichtungen wird eine Staffelung nach dem Einkommen angeboten. n 52 % der Einrichtungen bieten einen Geschwisterrabatt an, der durchschnittlich 31 % beträgt.

10. 3. 5 Durchschnittstarife der untersuchten Kindergärten n Vierteltag: € 41,80, Spannweite: € 0,00 – € 86,00 n Halbtag: € 45,52, Spannweite: € 17,00 – € 86,00 n Dreivierteltag: € 49,27, Spannweite: € 16,00 – € 86,00 n Ganztag: € 57,23, Spannweite: € 27,00 – € 121,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,92 täglich. Abbildung 27: Durchschnittliche Maximalkosten in Kindergärten im Flachgau € 57,23 € 60,00 € 50,00

€ 45,52

€ 49,27

€ 41,80

€ 40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

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Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

Ganztag 31-40 h


10. 3. 6 Tarifermäßigungen in den untersuchten Kindergärten n 9 % der Einrichtungen praktizieren soziale Preisstaffelung n 75 % gewähren einen Geschwisterrabatt, der durchschnittlich 45 % beträgt.

10. 3. 7 Durchschnittstarife der untersuchten Schulkindgruppen n Vierteltag: € 67,05, Spannweite: € 16,00 – € 147,00 n Halbtag: € 100,35, Spannweite: € 40,00 – € 220,00 n Dreivierteltag: € 127,98, Spannweite: € 40,00 – € 330,00 n Ganztag: € 177,30, Spannweite: € 47,50 – € 390,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 3,16 täglich. Abbildung 28: Durchschnittliche Maximalkosten in Schulkindgruppen im Flachgau € 177,30 € 180,00 € 127,98

€ 160,00 € 140,00 € 100,35

€ 120,00 € 100,00 € 80,00

€ 67,05

€ 60,00 € 40,00 € 20,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 3. 8 Tarifermäßigung in den untersuchten Schulkindgruppen n In 44 % der Einrichtungen gibt es eine Staffelung nach dem Einkommen der Eltern. n Der durchschnittlich gewährte Geschwisterrabatt von 28 % wird in 50 % der Einrichtungen ange-

boten. 10. 3. 9 Durchschnittstarife des untersuchten Hortes n Vierteltag: € 78,33 n Halbtags: € 78,33 n Dreivierteltag: € 85,00 n Ganztag: € 85,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,53 täglich.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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Abbildung 29: Maximalkosten Hort im Flachgau € 100,00 € 78,33

€ 85,00

€ 85,00

€ 78,33

€ 80,00 € 60,00 € 40,00 € 20,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 3. 10 Tarifermäßigung im untersuchten Hort n Es wird keine soziale Staffelung der Beiträge angeboten. n Der Geschwisterrabatt beträgt 40 %.

48

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


10. 4 Durchschnittstarife im Bezirk Hallein Unter den 56 untersuchten Einrichtungen befinden sich 15 Krabbelgruppen, 11 alterserweiterte Gruppen, 20 Kindergärten, neun Schulkindgruppen und ein Hort. 10. 4. 1 Durchschnittstarife der untersuchten Krabbelgruppen n Vierteltag: € 61,46, Spannweite: € 25,00 – € 170,00 n Halbtag: € 68,27, Spannweite: € 34,00 – € 195,00 n Dreivierteltag: € 108,54, Spannweite: € 58,00 – € 305,00 n Ganztag: € 139,11, Spannweite: € 66,00 – € 390,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 3,41 täglich. Abbildung 30: Durchschnittliche Maximalbeiträge in Krabbelgruppen im Tennengau € 139,11 € 140,00 € 108,54

€ 120,00 € 100,00 € 80,00

€ 61,46

€ 68,27

€ 60,00 € 40,00 € 20,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 2130 h

Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 4. 2 Tarifermäßigung in den untersuchten Krabbelgruppen n In 26,6 % der Einrichtungen gibt es eine soziale Staffelung nach dem Einkommen. n 46,7 % der Krabbelgruppen gewähren einen Geschwisterrabatt, der im Durchschnitt 36 % beträgt.

10. 4. 3 Durchschnittstarife der untersuchten alterserweiterten Gruppen n Vierteltag: € 39,21, Spannweite: € 7,00 – € 69,00 n Halbtag: € 53,10, Spannweite: € 27,50 – € 82,00 n Dreivierteltag: € 68,60, Spannweite: € 40,00 – € 330,00 n Ganztag: € 112,00, Spannweite: € 34,00 – € 390,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 3,24 täglich.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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Abbildung 31: Durchschnittliche Maximalbeiträge in alterserweiterten Gruppen im Tennengau € 112,00

€ 120,00 € 100,00 € 80,00

€ 68,60 € 53,10

€ 60,00 € 39,21 € 40,00 € 20,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h Dreiviertel 21-30 h Ganztag 31-40 h Maximale Elternbeiträge pro Monat

Quelle: eigene Berechnungen.

10. 4. 4 Tarifermäßigungen in den untersuchten alterserweiterten Gruppen n 27,3 % der Einrichtungen bieten eine soziale Staffelung nach dem Einkommen an. n 45,5 % bieten einen Geschwisterrabatt an, der durchschnittlich 38 % beträgt.

10. 4. 5 Durchschnittstarife der untersuchten Kindergärten n Vierteltag: € 45,97, Spannweite: € 27,50 – € 69,00 n Halbtag: € 52,19, Spannweite: € 27,50 – € 69,00 n Dreivierteltag: € 54,42, Spannweite: € 34,00 – € 84,00 n Ganztag: € 62,71, Spannweite: € 34,00 – € 119,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 3,50 täglich. Abbildung 32: Durchschnittliche Maximalbeiträge in Kindergärten im Tennengau € 62,71

€ 70,00 € 60,00

€ 45,97

€ 54,42

€ 52,19

€ 50,00 € 40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

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Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


10. 4. 6 Tarifermäßigungen in den untersuchten Kindergärten n 10 % der Einrichtungen bieten eine soziale Staffelung an. n 65 % gewähren einen Geschwisterrabatt.

10. 4. 7 Durchschnittstarife der untersuchten Schulkindgruppen n Vierteltag: € 61,01, Spannweite: € 16,00 – € 85,00 n Halbtag: € 58,26, Spannweite: € 30,00 – € 49,00 n Dreivierteltag: € 79,52, Spannweite: € 48,00 – € 124,00 n Ganztag: € 92,55, Spannweite: € 55,00 – € 157,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 3,50 täglich. Abbildung 33: Durchschnittliche Maximalbeiträge in Schulkindgruppen im Tennengau € 92,55 € 100,00 € 79,52

€ 90,00 € 80,00 € 70,00

€ 61,01

€ 58,26

€ 60,00 € 50,00 € 40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € 0,00

Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 4. 8 Tarifdurchschnitt der untersuchten Schulkindgruppen n 11 % der Einrichtungen bieten soziale Staffelungen an. n 44 % der untersuchten Einrichtungen gewähren einen Geschwisterrabatt, der im Durchschnitt

37 % beträgt. 10. 4. 9 Durchschnittstarife und Ermäßigungen Hort n Alle Betreuungstarife betragen € 65,00. n Das Essen kostet pro Monat € 30,00. n Es findet keine soziale Staffelung der Preise statt. n Der Geschwisterrabatt wird in Form eines Nachlasses des Essensgeldes gewährt.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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10. 5 Durchschnittstarife im Bezirk St. Johann Unter den 72 untersuchten Einrichtungen befinden sich 35 Kindergärten, 14 Krabbelgruppen, 19 alterserweiterte Gruppen und vier Schulkindgruppen. 10. 5. 1 Durchschnittstarife der untersuchten Krabbelgruppen n Vierteltag: € 51,38 Spannweite: € 14,00 – € 107,00 n Halbtag: € 97,86, Spannweite: € 45,00 – € 195,00 n Dreivierteltag: € 138,81, Spannweite: € 67,00 – € 305,00 n Ganztag: € 195,55, Spannweite: € 88,00 – € 390,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,71 täglich. Abbildung 34: Durchschnittliche Maximalkosten in Krabbelgruppen im Pongau € 195,55

€ 210,00 € 195,00 € 180,00 € 165,00

€ 138,81

€ 150,00 € 135,00

€ 97,86

€ 120,00 € 105,00 € 90,00 € 75,00

€ 51,38

€ 60,00 € 45,00 € 30,00 € 15,00 € 0,00

Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 5. 2 Tarifermäßigungen in den untersuchten Krabbelgruppen n 28,6 % der Einrichtungen bieten eine soziale Staffelung nach dem Einkommen an. n 21,4 % bieten einen Geschwisterrabatt an, der im Durchschnitt 40 % beträgt.

10. 5. 3 Durchschnittstarife der untersuchten alterserweiterten Gruppen n Vierteltag: € 43,29, Spannweite: € 10,00 – € 110,00 n Halbtag: € 89,81, Spannweite: € 24,00 – € 237,00 n Dreivierteltag: € 122,01, Spannweite: € 40,00 – € 330,00 n Ganztag: € 171,23, Spannweite: € 60,00 – € 400,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,82 täglich.

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Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Abbildung 35: Durchschnittliche Maximalbeiträge in den alterserweiterten Gruppen im Pongau € 171,23 € 180,00 € 160,00

€ 122,01

€ 140,00 € 120,00

€ 89,81

€ 100,00 € 80,00

€ 43,29

€ 60,00 € 40,00 € 20,00 € 0,00

Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 5. 4 Tarifermäßigungen in den untersuchten alterserweiterten Gruppen n 32 % der alterserweiterten Gruppen bieten eine Staffelung nach dem Einkommen an. n 32 % der Einrichtungen bieten einen Geschwisterrabatt an, der durchschnittlich 28 % beträgt.

10. 5. 5 Durchschnittstarife der untersuchten Kindergärten n Vierteltag: € 41,79, Spannweite: € 22,00 – € 61,00 n Halbtag: € 41,99, Spannweite: € 15,00 – € 61,00 n Dreivierteltag: € 45,22, Spannweite: € 20,00 – € 111,00 n Ganztag: € 59,45, Spannweite: € 30,00 – € 111,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,61 täglich. Abbildung 36: Durchschnittliche Maximalbeiträge in Kindergärten im Pongau € 59,45 € 60,00 € 50,00

€ 41,79

€ 41,99

€ 45,22

€ 40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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10. 5. 6 Tarifermäßigungen in den untersuchten Kindergärten n 11 % weisen eine soziale Staffelung auf n 63 % gewähren einen durchschnittlichen Geschwisterrabatt von 27 %.

10. 5. 7 Durchschnittstarife der untersuchten Schulkindgruppen n Vierteltag: € 40,84, Spannweite: € 32,00 – € 48,00 n Halbtag: € 73,40, Spannweite: € 63,00 – € 96,00 n Dreivierteltag: € 98,89, Spannweite: € 79,00 – € 144,00 n Ganztag: € 120,00, Spannweite: € 100,00 – € 140,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 3,48 täglich. Abbildung 37: Durchschnittliche Maximalbeiträge in Schulkindgruppen im Pongau € 120,00 € 120,00

€ 98,89

€ 100,00 € 73,40

€ 80,00 € 60,00

€ 40,84

€ 40,00 € 20,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h Ganztag 31-40 h

Elternbeiträge pro Monat

Quelle: eigene Berechnungen. 10. 5. 8 Tarifermäßigungen in den untersuchten Schulkindgruppen In keiner der untersuchten Schulkindgruppen gibt es eine Staffelung nach dem Einkommen der Eltern. Der durchschnittlich gewährte Geschwisterrabatt von 37,50 % wird in jeder zweiten Schulkindgruppe angeboten.

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Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


10. 6 Durchschnittstarife im Bezirk Tamsweg Unter den 27 untersuchten Einrichtungen befinden sich zwei Krabbelgruppen, neun alterserweiterte Gruppen, 15 Kindergärten und eine Schulkindgruppe.

10. 6. 1 Durchschnittstarife der untersuchten Krabbelgruppen n Vierteltag: € 59,00 (2013: nicht erhoben) n Halbtag: € 49,50, Spannweite: € 40,00 bis € 59,00 n Dreivierteltag: € 84,00, Spannweite: € 72,00-€ 96,00 n Ganztag: € 95,00, Spannweite: € 79,00- € 111,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,70 täglich. Abbildung 38: Durchschnittliche Maximalbeiträge in Krabbelgruppen im Lungau € 95,00 € 100,00 € 80,00

€ 84,00

€ 59,00 € 49,50

€ 60,00 € 40,00 € 20,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-

Ganztag 31-

30 h

40 h

Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 6. 2 Tarifermäßigungen in den untersuchten Krabbelgruppen n Eine von zwei Krabbelgruppen gewährt einen Geschwisterrabatt in der Höhe von 15 %.

10. 6. 3 Durchschnittstarife der untersuchten alterserweiterten Gruppen n Vierteltag: € 45,00, Spannweite: € 10,00 – € 110,00 n Halbtag: € 87,71, Spannweite: € 21,66 – € 220,00 n Dreivierteltag: € 151,67 ,Spannweite: € 45,00 – € 330 n Ganztag: € 152,89, Spannweite: € 44 – € 440

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 3,02 täglich.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

55


Abbildung 39: Durchschnittliche Maximalbeiträge in alterserweiterten Gruppen im Lungau € 152,89

€ 151,67 € 150,00 € 135,00 € 120,00

€ 87,71

€ 105,00 € 90,00 € 75,00 € 60,00

€ 45,00

€ 45,00 € 30,00 € 15,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 6. 4 Tarifermäßigungen in den untersuchten alterserweiterten Gruppen n 22,2 % staffeln die Beiträge nach dem Einkommen der Eltern. n 44,4 % der Einrichtungen bieten einen Geschwisterrabatt an, der durchschnittlich bei 16,25 % liegt.

10. 6. 5 Durchschnittstarife der untersuchten Kindergärten n Vierteltag: € 28,00, Spannweite: € 12,00 – € 48,00 n Halbtag: € 31,80 ,Spannweite: € 14,00 – € 55,00 n Dreivierteltag: € 38,90, Spannweite: € 24,00 – € 55,00 n Ganztag: € 59,90, Spannweite: € 20,00 – € 90,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 3,07 täglich. Abbildung 40: Durchschnittliche Maximalkosten in Kindergärten im Lungau € 59,50 € 60,00 € 50,00 € 40,00

€ 38,90 € 28,00

€ 31,80

€ 30,00 € 20,00 € 10,00 € 0,00

Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

56

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

Ganztag 31-40 h


10. 6. 6 Tarifermäßigungen in den untersuchten Kindergärten n Kein Kindergarten bietet eine soziale Staffelung der Beiträge an. n 33 % gewähren Ermäßigungen in Form von Geschwisterrabatten von durchschnittlich 28,6 %.

10. 6. 7 Durchschnittstarife der untersuchten Schulkindgruppen n Vierteltag: € 37,00 n Halbtag: € 47,00 n Dreivierteltag: € 71,00 n Ganztag: € 95,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 3,80 täglich. Abbildung 41: Durchschnittliche Maximalkosten in Schulkindgruppen im Lungau € 95,00 € 100,00 € 71,00

€ 80,00 € 60,00 € 37,00

€ 47,00

€ 40,00 € 20,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 6. 8 Tarifermäßigungen in den untersuchten Schulkindgruppen n Es wird weder eine soziale Staffelung der Tarife noch ein Geschwisterrabatt angeboten.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

57


10. 7 Durchschnittstarife im Bezirk Zell am See Unter den 70 analysierten Einrichtungen befinden sich zehn Krabbelgruppen, 17 alterserweiterte Gruppen, 37 Kindergärten und sechs Schulkindgruppen. 10. 7. 1 Durchschnittstarife der untersuchten Krabbelgruppen n Vierteltag: € 63,75, Spannweite: € 30,00 – € 110,00 n Halbtag: € 119,43, Spannweite: € 44,00 – € 220,00 n Dreivierteltag: € 168,56, Spannweite: € 50,00 – € 330,00 n Ganztag: € 210,63, Spannweite: € 83,00 – € 390,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,70 täglich. Abbildung 42: Durchschnittliche Maximalbeiträge in Krabbelgruppen im Pinzgau € 250,00

€ 210,63

€ 200,00

€ 168,56

€ 150,00 € 100,00

€ 119,43

€ 63,75

€ 50,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 7. 2 Tarifermäßigungen in den untersuchten Krabbelgruppen n In 30 % der Einrichtungen gibt es eine soziale Staffelung nach dem Einkommen. n 50 % gewähren einen Geschwisterrabatt, der im Durchschnitt 28 % beträgt.

10. 7. 3 Durchschnittstarife der untersuchten alterserweiterten Gruppen n Vierteltag: € 95,00, Spannweite: € 75,00 – € 110,00 n Halbtag: € 126,62, Spannweite: € 33,20 – € 220,00 n Dreivierteltag: € 175,60, Spannweite: € 80,00 – € 330,00 n Ganztag: € 197,60, Spannweite: € 90,00 – € 390,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,52 täglich.

58

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Abbildung 43: Durchschnittliche Maximalbeiträge in alterserweiterten Gruppen im Pinzgau Maximale Elternbeiträge für alterserweiterte Gruppen im Pinzgau € 197,60 € 200,00

€ 175,60

€ 180,00 € 126,62

€ 160,00 € 140,00 € 120,00

€ 95,00

€ 100,00 € 80,00 € 60,00 € 40,00 € 20,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 7. 4 Tarifermäßigungen der untersuchten alterserweiterten Gruppen n 29,4 % der alterserweiterten Gruppen haben eine soziale Staffelung nach dem Einkommen. n 64,7 % bieten einen Geschwisterrabatt an, der durchschnittlich 20 % beträgt.

10. 7. 5 Durchschnittstarife der untersuchten Kindergärten n Vierteltag: € 20,50, Spannweite: € 10,00 – € 35,00 n Halbtag: € 35,55, Spannweite: € 24,80 – € 48,30 n Dreivierteltag: € 49,87, Spannweite: € 25,00 – € 98,50 n Ganztag: € 56,63, Spannweite: € 23,00 – € 83,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,61 täglich. Abbildung 44: Durchschnittliche Maximalbeiträge in Kindergärten im Pinzgau € 56,63 € 60,00

€ 49,87

€ 50,00 € 35,55

€ 40,00 € 30,00

€ 20,50

€ 20,00 € 10,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h

Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

59


10. 7. 6 Tarifermäßigungen in den untersuchten Kindergärten n In keinem der untersuchten Kindergärten gibt es eine Staffelung nach dem Einkommen n 70 % der Einrichtungen bieten einen Geschwisterrabatt an. (Durchschnitt: 44 %).

10. 7. 7 Durchschnittstarife der untersuchten Schulkindgruppen n Vierteltag: € 20,75, Spannweite: € 8,00 – € 33,50 n Halbtag: € 61,00, Spannweite: € 40,00 – € 76,00 n Dreivierteltag: € 91,78 Spannweite: € 73,00 – € 92,00 n Ganztag: € 100,20, Spannweite: € 70,00 – € 134,00

Das Mittagessen kostet durchschnittlich € 2,86 täglich. Abbildung 45: Durchschnittliche Maximalbeiträge in Schulkindgruppen im Pinzgau € 120,00

€ 91,78

€ 100,20

€ 100,00 € 80,00

€ 61,00

€ 60,00 € 40,00

€ 20,75

€ 20,00 € 0,00 Viertel bis 10 h

Halbtag 11-20 h

Dreiviertel 21-30 h Ganztag 31-40 h

Maximale Elternbeiträge pro Monat Quelle: eigene Berechnungen.

10. 7. 8 Tarifermäßigungen in den untersuchten Schulkindgruppen n In keiner Einrichtung wird eine soziale Staffelung der Beiträge angeboten. n 83,3 % der Einrichtungen gewähren einen Geschwisterrabatt, der im Durchschnitt 45 % beträgt.

60

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


11. NICHT INSTITUTIONELLE KINDERBETREUUNG 11. 1 Tageseltern Tageseltern sind gem. Salzburger Kinderbetreuungsgesetz eigenberechtigte Personen, die Kinder regelmäßig und entgeltlich während des Tages individuell im eigenen Haushalt betreuen, mit Ausnahme von Personen, die zum Kind bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert, Wahleltern, Pflegeeltern oder Vormund sind. Werden ausschließlich Kinder im Vorschulalter in der Tagesfamilie betreut, darf die Höchstzahl von vier Kindern (inklusive eigene Kinder) nicht überschritten werden. Im Bundesland Salzburg gibt es 2013/2014 drei Rechtsträger, die eine Tageselternbetreuung anbieten: KOKO GmbH, TEZ-Tageselternzentrum und das Hilfswerk. Abbildung 48: Anzahl der Tageseltern 2013/2014 Bezirk

insgesamt

davon Neuzulassung

Salzburg Stadt

82

9

Hallein

46

6

Salzburg Umgebung

83

6

St. Johann im Pongau

46

9

Tamsweg

7

1

Zell am See

46

5

Bundesland Salzburg

310

36

Quelle: Tageselternzentrum, Koko, Soziales Hilfswerk; Bearbeitung: Landesstatistischer Dienst

2013/2014 wurden insgesamt 1.217 Kinder im Bundesland Salzburg von Tageseltern betreut. Das entspricht einer Betreuungsquote von 4,4 % bei den unter 3 jährigen, von 1,7 % bei den 3-5 jährigen, von 1,0 % bei den 6 bis unter 10 jährigen und 0,3 % bei den 10-15 jährigen Kindern. Der Großteil (55,9 %) der Kinder, die von Tageseltern betreut werden, sind unter 3 jährige Kinder, gefolgt von 6 bis 10 jährigen Kindern (16,8 %).

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

61


Abbildung 49: Anzahl der Kinder, die 2013/2014 von Tageseltern betreut werden

Bezirk

0 bis unter 3 Jahre

3 bis unter 4 Jahre

4 bis unter 5 Jahre

5 bis unter 6 Jahre

6 bis unter 10 Jahre

10 bis 15 Jahre

Summe

Salzburg Stadt

184

47

10

7

39

17

304

Hallein

74

16

3

4

27

9

133

Salzburg Umgebung

212

30

15

10

64

12

343

St. Johann im Pongau

92

24

4

8

24

17

169

Tamsweg

7

4

3

0

2

2

18

Zell am See

111

41

18

14

49

17

250

Bundesland Salzburg

680

162

53

43

205

74

1.217

Quellen: Tageselternzentrum, Koko, Soziales Hilfswerk. Bearbeitung: Landesstatistischer Dienst Salzburg.

62

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


12. SCHULISCHE TAGESBETREUUNG AN DEN PFLICHTSCHULEN SALZBURGS 2013/2014 12. 1 Allgemeines Die schulische Tagesbetreuung ist eine wichtige Maßnahme um die Chancengerechtigkeit zu erhöhen und unterstützt bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die schulische Tagesbetreuung kann in allen allgemein bildenden Pflichtschulen (Volksschulen, Sonderschulen, Neue Mittelschulen, Hauptschulen, Polytechnische Schulen) und in der AHS-Unterstufe durchgeführt werden. Zuständig für die Errichtung der schulischen Tagesbetreuung ist der jeweilige Schulerhalter. Das ist in der Regel bei den Pflichtschulen die Gemeinde des Schulstandortes und bei der AHS-Unterstufe der Bund. Die Eltern sind in den Prozess eingebunden. Die Tagesbetreuung wird in Nachmittagsbetreuung oder verschränkter Form angeboten. Die Nachmittagsbetreuung kann klassen-, schulstufen-, schul- und schulartenübergreifend durchgeführt werden. Bei der verschränkten Form wechseln Unterrichts-, Lern- und Freizeit im Laufe eines Tages ab. Sie gilt immer für eine ganze Klasse und für die Dauer eines Schulbesuchs. In beiden Formen werden die SchülerInnen bis mindestens 16:00 Uhr betreut – am Freitag ist in der verschränkten Form ein Ende ab 14:00 Uhr möglich. Der Schulerhalter entscheidet über die Höhe des Selbstkostenanteils für Verpflegung und Freizeit. Im Bundesland Salzburg ist für die schulische Nachmittagsbetreuung für zehn Monate pro Schuljahr ein monatlicher Beitrag in Höhe von € 80 (für 5 angemeldete Tage), sowie ein von der Gemeinde festgesetzter und eingehobener Verpflegungsbeitrag für das Mittagessen und gegebenenfalls ein Beitrag für Lern- und Arbeitsmittel zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Eltern einen Rechtsanspruch auf schulische Tagesbetreuung ihrer Kinder. Bei einer Anmeldezahl von mindestens zehn Kindern für mindestens drei Tage pro Woche haben Eltern an einer AHS einen Rechtsanspruch auf die Einführung der Nachmittagsbetreuung. Für den Bereich der öffentlichen Pflichtschulen legen die Landesgesetze der Bundesländer fest, ab wann eine Nachmittagsbetreuungsgruppe geführt wird. Diese ist aber jedenfalls mit mindestens 15 Kindern klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend zu führen. Bei einer schulartenübergreifenden Tagesbetreuung gilt der Rechtsanspruch bereits bei einer Anmeldezahl von 12 Kindern. Bei der verschränkten Form der Tagesbetreuung besteht der Rechtsanspruch auf eine Tagesbetreuung bei Zustimmung von mindestens zwei Drittel der Eltern und zwei Drittel der LehrerInnen der betroffenen Klasse.

12. 2 Schulische Tagesbetreuung im Schuljahr 2013/2014 Im Schuljahr 2013/14 gibt es im Bundesland Salzburg 94 Pflichtschulen (32 % aller Pflichtschulen), die schulische Tagesbetreuung anbieten. Der Großteil davon bietet Tagesbetreuung in Form von Nachmittagsbetreuung an. Nur 10 Standorte bieten eine verschränkte Tagesbetreuung an. Von den 94 Standorten (da 1 Standort verschränkt und nicht verschränkt angeboten wird) mit schulischer Tagesbetreuung werden 85 nicht verschränkt und 10 verschränkt angeboten. Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

63


Abbildung 50: Pflichtschulen mit schulischer Tagesbetreuung im Schuljahr 2013/2014 85

90 80 70 60 50

49

40 30 20 10 0

nicht verschränkt

18

17 3

10

5

verschränkt

2

1

Quelle: Landesschulrat für Salzburg.

Abbildung 51: Schulische Tagesbetreuung an den Pflichtschulen im Bundesland Salzburg mit Nachmittagsbetreuung Volksschule Nachmittagsbetreuung Abfalter Aigen Alfred Bäck Taxham (incl. NMS) Gnigl Heinrich-Salfenauer Herrnau Itzling Josefiau Lehen 1 Lehen 2 Leopoldskron-Moos Liefering 2 Maxglan 1 Maxglan 2 Morzg Mülln Nonntal Parsch Pestalozzistraße Priv. Evang. VS St. Andrä

64

Hallein-Burgfried Hallein-Neualm Hallein-Rif-Rehhof Kuchl Oberalm Ebenau Eugendorf (incl. and. VS) Hallwang Lamprechtshausen Neumarkt/Wallersee Nußdorf Oberndorf Seeham Siezenheim St. Gilgen (incl. HS) Strasswalchen (incl. and. VS) Strobl (incl. HS) Wals Wals-Viehhausen Bad Hofgastein Bischofshofen Markt Bischofshofen Neue Heimat St. Johann Neu

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

Kaprun (incl. HS) Maishofen (incl. HS) Saalfelden I (incl. VS II) Zell am See Tamsweg


Hauptschule/NMS

Polytechn. Schulen

Sonderschulen

Hubert-Sattler-Gasse Lehen Liefering Maxglan I Nonntal Schlossstraße Priv. Evang. NMS

Altenmarkt

SPZ SPZ SPZ SPZ

1 2 VS/HS Laufenstraße Sinnesbehinderte

Köstendorf Oberndorf Thalgau

Eugendorf Lamprechtshausen Oberndorf Seekirchen (incl. VS) Walserfeld Wals-Viehhausen Goldenstein Michaelbeuern

Abtenau (incl. aus VS) Hallein Bischofshofen Radstadt St. Johann (incl. VS u. HS) Högmoos Saalfelden St. Anton Stuhlfelden Zell am See

Hallein-Neualm Mittersill (incl. VS)

Tamsweg Quelle: LSR Salzburg

Abbildung 52: Schulische Tagesbetreuung im Bundesland Salzburg verschränkt Hauptschule/NMS

Sonderschulen

Maxglan 1 Bad Gastein (Schi-Hauptschule) Saalelden – Markt

Körperbehinderte SPZ 2 2 11 A.B.-Königsegg-Schule

Polytechn. Schulen Mattsee Bad Gastein Bischofshofen Taxenbach Tamsweg Quelle: LSR Salzburg

Im Bundesland Salzburg befinden sich im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 5.543 SchülerInnen in schulischer Tagesbetreuung. Das ist ein Anstieg von 7,7 % gegenüber dem Vorjahr. Berücksichtigt wurden Kinder in Volksschulen, Hauptschulen, Neue Mittelschulen, Polytechnischen Schulen, Sonderschulen und SchülerInnen in ganztägigen Schulformen der AHS-Unterstufe, im Werkschulheim Felbertal und im HIB-Saalfelden. Die Zuordnung zu den einzelnen Bezirken erfolgt nach dem Schulstandort und nicht nach dem Wohnort der SchülerInnen.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

65


Abbildung 53: Sch端lerInnen in schulischer Tagesbetreuung im Bundesland Salzburg Bezirk

2011/2012

2012/2013

2013/14

2.329

2.569

2.773

281

351

378

1.038

1.300

1.346

St. Johann im Pongau

290

395

365

Tamsweg

100

61

111

Zell am See

372

469

570

4.410

5.145

5.543

Salzburg (Stadt) Hallein Salzburg-Umgebung

Bundesland Salzburg

Quelle: LSR Salzburg, Werkschulheim Felbertal, BG und Sport-RG (HIB) Saalfelden; Bearbeitung: Landesstatistischer Dienst Salzburg

66

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


13. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND FORDERUNGEN Flächendeckende, qualitätsvolle und für die Eltern leistbare Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersgruppen sind entscheidende Voraussetzungen für die bestmögliche Entwicklung und Förderung der Kinder, darüber hinaus aber auch eine wesentliche Rahmenbedingung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Existenz sichernde Berufsarbeit von Frauen. Nur wenn außerfamiliäre Kinderbetreuungseinrichtungen in ausreichender Anzahl und Qualität, mit auf die Anforderungen der Arbeitswelt abgestimmten Öffnungszeiten vorhanden sind und diese auch ohne soziale Differenzierung für alle Kinder zugänglich sind, dann können sie ihre wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben auch im erforderlichen Ausmaß erfüllen und somit junge erwerbstätige Menschen mit Kinderwunsch auch tatsächlich in deren Lebensplanung unterstützen. Das Kinderbetreuungsangebot Salzburgs weist jedoch nach wie vor Lücken auf. Die Betreuungssituation ist stark vom Wohnort abhängig, die Betreuungsquoten als auch die Öffnungszeiten zeigen noch immer ein krasses Stadt-Land-Gefälle. Die meisten Einrichtungen mit berufsadäquaten Öffnungszeiten befinden sich in der Landeshauptstadt, hier finden wir auch die größte Anzahl an Krabbelstuben und Schulkindgruppen. Betriebliche Betreuungseinrichtungen sind ebenfalls fast ausschließlich in Salzburg Stadt angesiedelt. Kinderbetreuungseinrichtungen mit Öffnungszeiten, die Vollzeitarbeit für beide Elternteile ermöglichen, sind nach wie vor Mangelware. Als Maßstab dafür ist wieder der Vereinbarkeitsindikator für Betreuung und Familie (VIF) herangezogen worden. Nur rund 26,2 % der Kinderbetreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg erfüllen diese Kriterien. 381 Kinderbetreuungseinrichtungen sind nicht mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar, weil sie entweder keine berufsfreundlichen Öffnungszeiten anbieten oder mehr als 5 Wochen im Kindergartenjahr geschlossen sind. Die durchschnittliche Schließdauer der Kindertageseinrichtungen beträgt in Salzburg 28,5 Tage (- 1 Tag gegenüber dem Vorjahr), wobei Horte die meisten Schließtage aufweisen (38,2 Tage). Eine grundlegende Voraussetzung für die Steigerung und Sicherung der Frauenerwerbsbeteiligung ist eine entsprechende Organisation von Betreuungs- und Pflegeleistungen – sowohl für Kinder als auch für kranke, beeinträchtigte und alte Menschen. Nur mit einer qualitativ hochwertigen und effizienten sozialen Infrastruktur, die unbezahlte Arbeit im Privathaushalt ersetzen kann, bleiben – bei gegebener geschlechtsspezifischer Segmentierung der Arbeit – ausreichend weibliche Ressourcen für andere Tätigkeitsfelder, die für den Erhalt der Produktiv- und Innovationskraft sowie der Wettbewerbs- und Wachstumsfähigkeit der Wirtschaft notwendig sein werden. Zudem ist das beste Mittel zur Bekämpfung der materiellen Armut von Familien die Erhöhung der Erwerbschancen der Mütter, was die Qualität der Arbeitsplätze wie auch das Stundenausmaß betrifft. Da die Betreuungsinfrastruktur den wesentlichsten Ansatzpunkt für eine nachhaltige Integration von Menschen mit Betreuungspflichten in das Erwerbsleben darstellt, wird damit auch ein höherer Risikoausgleich innerhalb eines Haushalts möglich, sodass bei etwaigem Arbeitsplatzverlust von Angehörigen das Verarmungsrisiko weniger stark steigt.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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Forderungen der AK Salzburg an das Land: n Beibehaltung des Zuschusses zu den Elternbeiträgen in voller Höhe. n Abbau finanzieller Hürden bei der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsplätzen, denn Kinderbe-

treuung muss für alle leistbar sein. Die Tarifgestaltung darf insbesondere dem Ziel der besseren beruflichen Integration von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter in Wirtschaft und Gesellschaft nicht entgegen wirken. Es muss auch sozial schwächeren Familien und Alleinerziehenden ermöglicht werden, institutionelle Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen. Schulkinder kommen nicht in den Genuss der Kosten entlastenden Zuschüsse des Landes und die Mindesttarife für Kleinkinder sind vom Gesetzgeber mit € 116 zu hoch angesetzt. Hier braucht es sozial verträgliche Anpassungen. n Umsetzung des Barcelona Ziels bei den unter Dreijährigen spätestens bis 2015. n Rechtsanspruch eines jeden Salzburger Kindes auf einen professionell geführten und kostengün-

stigen Betreuungsplatz. n Verbesserung und Sicherung der Qualität der Betreuungsangebote, denn Kinderbetreuungseinrich-

tungen sind notwendig für frühkindliche Förderung, sind Bildungsträger und wesentliche Vermittler von sozialem Lernen. n Forcierter Ausbau der Angebote insbesondere für die Gruppe der Klein- und Schulkinder und

Abstimmung der Öffnungszeiten aller Einrichtungen auf die Anforderungen der elterlichen Arbeitswelt. n Ausbau der Ganztagesbetreuungsformen inklusive eines kostengünstigen und gesunden Mittages-

senangebotes. n Verlässliche Kinderbetreuung auch in Ferienzeiten bzw. mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch

erwerbstätiger Eltern kompatible Ferienschließzeiten. n Ausschließliche Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen, die die VIF Kriterien erfüllen. n Gesetzliche Klarstellung dahingehend, dass ein Betreuungsplatz auch jenseits der Gemeinde-

grenzen gewählt werden kann. n Schaffung eines flächendeckenden Angebots an Ganztagsschulen, bei denen Unterricht und Frei-

zeitphasen verschränkt sind und eine Einheit bilden. n Umsetzung qualitativer Änderungen in der Elementarbildung (Erhöhung des Männeranteils, Aus-

bildung auf tertiärem Niveau, Entlohnung muss der verantwortungsvollen Aufgabe entsprechen). n Förderung von Gemeindekooperationen bei der Schaffung von sozialer Infrastruktur und voll-

ständige Abholung und Kofinanzierung der vorgesehenen Bundesmittel. 68

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Forderungen der AK Salzburg an den Bund: n Reform der Familienpolitik – Ausbau der Sachleistungen

Österreich gibt im internationalen Vergleich einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Wirtschaftsleistung für Familienleistungen aus. Dies ist umso bemerkenswerter, als diese hohen Ausgaben von einer unterdurchschnittlichen Geburtenquote und einer anhaltenden ökonomischen Schlechterstellung von Frauen im Vergleich zu Männern begleitet sind. Ein wesentlicher Aspekt in diesem Zusammenhang ist die im internationalen Vergleich starke Konzentration familienbezogener Leistungen in Österreich auf finanzielle Transfers an Eltern und die geringe Bedeutung von Sachleistungen wie beispielsweise flächendeckende Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen. Durch die Vielfalt und Unübersichtlichkeit der zahlreichen, historisch gewachsenen Familienleistungen ist eine zielorientierte Familienpolitik kaum möglich. Die Arbeiterkammer fordert daher eine Neuausrichtung der Familienpolitik auf mehr Sachleistungen. Dabei steht der Ausbau der qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung im Zentrum. Denn Kinderbetreuung ist der entscheidende Faktor dafür, dass Vereinbarkeit und Gleichstellung der Geschlechter gelingen. Darüber hinaus tragen Kinderbetreuungseinrichtungen als elementare Bildungseinrichtungen auch wesentlich zur Entwicklung und Chancengleichheit von Kindern bei. n Qualitative Änderungen in der Elementarbildung endlich umsetzen

Erster und wichtigster Ansatzpunkt für gelungene Bildung ist die Elementarbildung. Der elementare Bildungsbereich ist aber immer noch Stiefkind der Bildungspolitik. Im Sinne der Chancengleichheit ist die Bundesregierung aufgerufen, neben dem quantitativen Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen auch eine Qualitätsoffensive in Angriff zu nehmen. Es ist wissenschaftlich unbestritten, dass durch frühe Bildung im Kindergarten, Kindern jene Kompetenzen vermittelt werden, die für ihre zukünftige Bildungs- und Lebenslaufbahn im hohen Ausmaß entscheidend sind. Wir wissen, dass frühe Bildung im Kindergarten allen Kindern Start-Vorteile verschafft – nicht nur jenen aus sozial benachteiligten Familien. Und wir wissen auch, dass der Kindergarten für Kinder aus sozial benachteiligten Familien oftmals die einzige Chance für einen guten Start ins Leben ist. Was im Kindergarten versäumt wird, ist in der Schule und im späteren Leben nur äußerst schwer, wenn überhaupt, nachzuholen.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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Die langjährigen Forderungen nach tiefgreifenden, effektiven und nachhaltigen Reformen im elementaren Bildungsbereich sind endlich umzusetzen, durch n ein Bundesrahmengesetz mit einheitlichen Qualitätsstandards (Gruppengrößen, Betreuungsn n n n n n

70

schlüssel, Öffnungszeiten, Ausbildung); Einführung eines zweiten kostenlosen und verpflichtenden Kindergartenjahres, in dem professionelle (Sprach-)Förderung erfolgreich stattfinden kann; eine gemeinsame Ausbildung für alle pädagogischen Berufe auf tertiärem Niveau; Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle PädagogInnen, die auch den Anforderungen einer modernen, mehrsprachigen und multikulturellen Gesellschaft Rechnung tragen; eine höhere Bezahlung wie sie der verantwortungsvollen Aufgabe entspricht; eine deutliche Erhöhung des Männeranteils im elementaren Bildungsbereich, um bereits im frühkindlichen Alter das Spektrum an Rollenvorbildern zu erweitern und eine ausreichende Sprachförderung, welche im Rahmen der Sprachstandfeststellung bei festgestellten Defiziten noch vor Schuleintritt erfolgt.

Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg


Institutionelle Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg

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Kammer für Arbeiter und Angestellte Markus-Sittikus-Straße 10 5020 Salzburg Tel.: 0662-8687 Fax: 0662-876258 www.ak-salzburg.at kontakt@ak-salzburg.at Bezirksstellen: Pongau: Gasteiner Straße 29 5500 Bischofshofen Telefon: 06462-2415 Fax: 06462-3113 -20 Pinzgau: Ebenbergstraße 1 5700 Zell am See Telefon: 06542-73777 Fax: 06542-74124-22 Flachgau: Kirchenstraße 1b 5202 Neumarkt Telefon: 06216-4430 Fax: 06216-7845-14 Tennengau: Bahnhofstraße 10 5400 Hallein Telefon: 06245-84149 Fax: 06245-84149-76 Lungau: Schlossparkweg 6 5580 Tamsweg Telefon: 06474-2349 Fax: 06474-2349-14


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