Behörden Spiegel Februar 2020

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Kommunale Sicherheit

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Behörden Spiegel / Februar 2020

Wettbewerb für Förderung gestartet

Private Dienstleister nicht erlaubt

Impulse für kommunale Sicherheit gesucht

Oberlandesgericht urteilt gegen Stadtverwaltung

(BS/Bennet Klawon) Wie lassen sich Weihnachtsmärkte effektiv schützen? Welche Sofortmaßnahmen können (BS/Marco Feldmann) Die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie das damit einhergehende Verhängen Gemeinden im Fall von Hochwasser einleiten? Wie lässt sich die Bevölkerung einer Stadt schnell und umfassend von Verwarngeldern durch private Dienstleister ist gesetzeswidrig. Das entschied das Oberlandesgericht warnen? Vor diesen und ähnlichen Fragen stehen Kommunen bei der Erfüllung ihres Sicherheitsauftrages. (OLG) Frankfurt am Main (Az: 2 Ss-Owi 963/18). Gleiches gilt für den fließenden Verkehr, wie das Gericht bereits früher entschieden hatte. Dazu initiiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Wettbewerb für das Förderprogramm “SifoLIFE”. Für

Besonders Kommunen wüssten am besten über ihren Sicherheitsbedarf Bescheid, so Dr. Sandra Muhle, Ansprechpartnerin des Projektträgers Sicherheitsforschung des VDI Technologiezentrums (VDI TZ). Foto: BS/Klawon

Dort ist nun ein Passus zu finden, wonach die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst auch durch ein einschlägiges Studium erworben werden kann. Der neue, sieben Semester umfassende Bachelor-Studiengang zählt dazu. Zudem wurde eine Experi­ mentierklausel in die Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst aufgenommen. Diese gilt laut Informationen aus der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport unbefristet, soll allerdings evaluiert werden.

Früher erhebliche Probleme bei Rekrutierung Ziel des neuen Zugangsweges zur Berliner Feuerwehr, der die Bezeichnung “112 Dual” trägt, ist die verstärkte Anwerbung von Feuerwehrleuten für den gehobenen Dienst. Hier hatte es in der Vergangenheit Probleme gegeben. Denn Angeworbene, die zum Beispiel bereits ein Ingenieursstudium absolviert hatten, mussten zunächst einen zweijährigen Vorbereitungsdienst zu Anwärterbezügen absolvieren. Dies galt oft als unattraktiv. Zumal, wenn die Interessierten bereits Familie hatten.

den Wettbewerb können sich Kommunen, öffentliche Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen aus der freien Wirtschaft mit einer Idee für Sicherheitslösungen des kommunalen Sicherheitsbedarfs bewerben. Denkbare Lösungen sind technische Systeme, Dienstleistungskonzepte, Organisation- und Prozessoptimierung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Sie können aus allen Bereichen der Sicherheitsforschung stammen. Der Bedarf kann dabei durch ein spezielles Szenario, wie Naturkatastrophen, Angriffe auf Kritische Infrastrukturen oder einen terroristischen Anschlag, illustriert werden.

Förderung von bis zu 250.000 Euro Die Frist für die Bewerbung endet am 11. Mai 2020. Es werden bis zu 15 Projekte ausgewählt

und mit bis zu 250.000 Euro gefördert. In den Projekten soll ein Strategiekonzept für die individuelle Sicherheitslösung erstellt werden.

Bis zu fünf Projekte werden ausgewählt Mit diesem Konzept können sich dann Kommunen für die zweite Phase von “SifoLIFE” bewerben, in der die Lösung in einer Demonstration getestet werden soll. Diese Demonstration stellt das Bindeglied zwischen Forschung und Markt dar. Für diesen Teil der Förderung können sich nur die 15 geförderten Projekte bis zum 31. Juli 2022 bewerben. Es werden davon bis zu fünf Projekte ausgewählt. Der Förderungsbeitrag ist dabei nicht gedeckelt und wird von Projekt zu Projekt unterschiedlich hoch sowie dem Bedarf angemessen ausfallen. Die Laufzeit beträgt bis zu vier Jahre.

In dem nun zugrunde liegenden Fall hatte der Frankfurter Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro verhängt. Ausgestellt worden war das “Knöllchen” von einem uniformierten “Stadtpolizisten”, der der Verwaltung von einer Privatfirma überlassen und von der Stadt zum Stadtpolizisten bestellt worden war. Gegen dieses Verwarngeld legte der Betroffene zunächst Einspruch ein und erhob anschließend Klage beim Frankfurter Amtsgericht. Dort wurde das Verwarngeld zunächst bestätigt.

Verfahren muss eingestellt werden Die OLG-Richter entschieden jedoch, dass das Verfahren einzustellen sei, weil die zugrun-

Neue Zugangsmöglichkeit Berliner Feuerwehr kooperiert mit Hochschule (BS/mfe) Die Berliner Feuerwehr geht neue Wege bei der Anwerbung von Mitarbeitern für den gehobenen Dienst. Dazu wurde gemeinsam mit der Beuth Hochschule für Technik ein neuer Bachelor-Studiengang “Brandschutz und Sicherheitstechnik” ins Leben gerufen. Außerdem wurde die Feuerwehrlaufbahnver­ ordnung angepasst. Die Studierenden, die nun “112 Dual” absolvieren, besitzen hingegen einen Doppelstatus. Sie sind zum einen reguläre Studenten der Beuth Hochschule, die künftig möglicherweise ihren Namen ändern muss. Zum anderen sind die 20 Studenten, deren Plätze die Berliner Feuerwehr besetzt, als Brandoberin­ spektoranwärter bei der Behörde angestellt.

Studium dauert regelhaft sieben Semester Sie befinden sich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dieses endet, sofern eine Prüfung oder ein Studienmodul endgültig nicht bestanden wurde. Der Doppelstatus ist laut ­Senatsverwaltung deutschlandweit bisher einzigartig. Auch habe es für den neuen Zugangsweg keine aus anderen Bundesländern bekannte Blaupause gegeben.

Während der Regelstudienzeit von sieben Semestern müssen 210 Leistungspunkte erzielt werden. Dabei ist der Studiengang, der fortlaufend angepasst wird und zu dem die ersten Rückmeldungen sehr positiv sind, anfangs eher generalistisch strukturiert. Eine Spezialisierung findet erst in einem höheren Semester statt. In der vorlesungsfreien Zeit werden die dual Studierenden an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) auf den Feuerwehrdienst vorbereitet. Dort absolvieren sie die feuerwehrtechnische Grundausbildung. Neben den 20 Plätzen, die durch die Berliner Feuerwehr belegt werden, absolviert die gleiche Zahl an Studierenden den Studiengang ohne die Laufbahnausbildung. Er soll nun jährlich, immer zum Wintersemester, angeboten werden. Die

Studieninhalte werden ihren Fokus auf die Vermittlung naturwissenschaftlich-technischer

Strafzettel (Foto) für Parkverstöße auf öffentlichem Straßenland dürfen laut einer Gerichtsentscheidung nicht von Mitarbeitern privater Dienstleister ausgestellt werden. Foto: BS/Rene Schwietzke, CC BY 2.0, flickr.com

de liegenden Beweise einem absoluten Verwertungsverbot unterlägen. Denn das Recht zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stehe ausschließlich dem Staat, in diesem Fall der Polizei, zu. Das gelte – als Ausdruck des

Grundlagen sowie die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr richten. Didaktik, Kommunikation, Projektarbeit und Personalführung stellen weitere Kernbereiche dar. Dozenten werden von der Beuth Hochschule sowie der Berliner Feuerwehr gestellt. Berlins Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen sagte: “Mit “112 Dual” machen wir nun eine weitere Tür auf.”

staatlichen Gewaltmonopols – für die gesamte Verkehrsüberwachung. Bei ihr handele es sich um eine hoheitliche Aufgabe, die mangels Ermächtigungsgrundlage nicht durch private Dienstleister durchgeführt werden dürfe. Die Überlassung privater Mitarbeiter nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sei zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben unzulässig. Gesetzeswidrig sei darüber hinaus die Bestellung privater Personen zu Hilfspolizeibeamten der Ortspolizeibehörden. Ein per Arbeitnehmerüberlassung entliehener Beschäftigter werde nicht städtischer Bediensteter und könne deshalb auch nicht zum Stadtpolizisten werden. Letzteres sei nur im Rahmen der Bestellung eigener Mitarbeiter möglich, so die Richter.

Endgültige Entscheidung

Die Berliner Feuerwehr verfügt über eine neue Möglichkeit, mehr Personal für den gehobenen Dienst zu erhalten. Dafür muss jedoch zunächst die entsprechende Laufbahnverordnung angepasst werden. Foto: BS/magicpen, pixelio.de

2018 wurden allein in Frankfurt mehr als 700.000 Parkverstöße geahndet. Die Verwarn- und Bußgelder dafür beliefen sich auf über zehn Millionen Euro. Die Grundsatzentscheidung des OLG Frankfurt am Main, die im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens getroffen wurde, ist nicht mehr anfechtbar. Die Darmstädter Stadtverwaltung hat nach dem Beschluss bereits einer privaten Sicherheitsfirma gekündigt. In Köln soll unterdessen ab dem Frühjahr die Bezahlung von Verwarngeldern in Supermärkten möglich werden. Das wäre bundesweit bisher einmalig.


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