Zwischen Besetzung und Selbstverwaltung (Leseprobe)

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Der Große Kurfürst Friedrich ­Wilhelm (1620–1688).

aus den wohlhabenden Schichten der Stadtbevölkerung etabliert, die allein die Ratspositionen besetzten und auch vermehrt untereinander heirateten. Dies führte zu engen verwandtschaftlichen Verbindungen unter den Ratsmitgliedern, wodurch eine oligarchische Führungsriege der Stadtpolitik entstand. Darüber hinaus beherrschte das Rotationsprinzip die sich jährlich ändernde Zusammensetzung des Rates: Nach einem Jahr im Amt wurden die Ratsmitglieder durch ihre Vorgänger aus dem letzten Jahr ersetzt und warteten als Platzhalter im »ruhenden Rat« auf ihre erneute Verwendung im nächsten Jahr. Zu wirklichen Neubesetzungen kam es nur aufgrund unumgänglicher Notwendigkeiten wie dem Verzug oder Tod eines Mitgliedes dieser Gruppe. In der restlichen Stadtbevölkerung entzündete sich oft Kritik an dieser »Vetternwirtschaft«, in deren Folge auch ungeeignete Kandidaten wichtige Ämter in der Stadtverwaltung übernahmen.27

Bd. 4), Berlin 2001, S. 61– 64. Zum Schicksal Brandenburgs im Dreißigjährigen Krieg siehe jüngst Asche, Matthias/Kollenberg, Marco/Zeiger, Antje (Hrsg.): Halb Europa in Brandenburg. Der Dreißigjährige Krieg und seine Folgen, Berlin 2020 sowie zu den Begebenheiten in Eberswalde Schmidt, Geschichte der Stadt Eberswalde, Bd. 1, S. 206 –217. 27 Vgl. Göse, Frank: Der Barnim in der Frühen Neuzeit, in: Heine/Neitmann (Hrsg.), Der Landkreis Barnim, S. 72 sowie ders., Zwischen beanspruchter Selbstverwaltung und landesherrlicher Reglementierung, S. 121 f. Unter Bezugnahme auf die Überlegungen von Gaetano Mosca entspricht die Formierung dieser städtischen Elite also eher der »aristokratischen Tendenz«. Demnach können die

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