Europas Wettbewerbsfähigkeit sichern

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STELLUNGNAHME | EUROPAPOLITIK | EU-HAUSHALT

Europas Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Der nächste Mehrjährige Finanzrahmen braucht Investitionspriorität

10. Oktober 2025

▪ Die Erfordernisse beim Hochlauf der privaten und öffentlichen Investitionstätigkeit in der EU sind durch den Ukraine-Krieg und die Neuausrichtung der US-Politik nochmals drastisch angestiegen. Während in der Verteidigung und partiell in der Infrastruktur deutliche Steigerungen erkennbar sind, bleiben in den Feldern der Technologie, des Klimaschutzes und der Resilienz die Entwicklungen weit hinter den Bedarfen zurück.

▪ Der Hochlauf der Investitionen bleibt hinter den Anforderungen zurück. Wie im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit dargelegt, müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen öffentlichen Investitionen, die Bedingungen für private Investitionen, gemeinsame Initiativen über IPCEIs und die nationalen wie europäischen Förderbanken noch erheblich stärken, um die Ziele der EU erreichen zu können. Der Mehrjährige Finanzrahmen muss sich spätestens ab 2028 daran messen lassen, einen spürbaren Beitrag zur Schließung dieser Lücke zu leisten.

▪ Die Europäische Union benötigt im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 eine klare Prioritätensetzung auf Investitionen in ihre Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Dekarbonisierung. Der Vorschlag der Europäischen Kommission enthält wichtige und richtige Weichenstellungen, geht aber nicht weit genug auf die neuen Anforderungen ein.

▪ Die strukturelle Umschichtung wird fortgeführt, springt aber zu kurz. Zukunftsgerichtete Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung, Forschung und Infrastruktur werden im Vorschlag zwar gestärkt, aber die klassischen Ausgabenbereiche bleiben weiterhin mit einem erheblichen Anteil im Haushalt verankert. Der Lösungsbeitrag des Finanzrahmens zum Investitionshochlauf bleibt zu gering. Mit der Verankerung von Wettbewerbsfähigkeit als Querschnittsziel und der Bündelung zentraler Programme im neuen Wettbewerbsfähigkeitsfonds soll die Verdichtung erreicht und die Umsetzung der Maßnahmen erleichtert werden.

▪ Passt der Entwurf zum Draghi-Bericht? Nicht vollständig. Der Haushaltsvorschlag greift zentrale Empfehlungen des Draghi-Berichts auf. Die Mittel für Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Verteidigung steigen deutlich, Investitionen in strategische Technologien werden gestärkt, ein Beitrag zur Schließung der Innovationslücke geleistet. Auch Governance, Bürokratieabbau und grenzüberschreitende Infrastruktur werden unterstützt. Gleichzeitig bestehen Herausforderungen: Die Investitionssicherheit – insbesondere im Energie- und Infrastrukturbereich – ist nicht überall gewährleistet, und die Balance zwischen Flexibilität und Planbarkeit bleibt offen.

1. Grundsätzliche Bewertung des Kommissionsvorschlags

Kommissionsvorschlag

Die Europäische Kommission hat einen im Umfang moderaten und in der Struktur anspruchsvollen Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt. Der Vorschlag sieht de facto konstante reale Gesamtausgaben im Vergleich zur laufenden Periode vor, obwohl Mittel für mehrere Unionsschwerpunkte dramatisch erhöht werden sollen. So sollen die Ausgaben zugunsten von Vereidigung, Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Infrastruktur zulasten der klassischen Ausgabenschwerpunkte Landwirtschaft und Kohäsion umgeschichtet werden Der MFR-Rahmen wurde um den Schuldendienst für NextGenerationEU (NGEU) – das heißt 0,12 Prozent des Bruttonationaleinkommens – erhöht und liegt in konstanten Preisen bei 1,76 Billionen Euro beziehungsweise in inflationsangepassten Werten bei 1,98 Billionen Euro, was jeweils 1,26 Prozent des Bruttonationaleinkommens entspricht (im laufenden MFR sind es 1,14 %). Die Auszahlung der Mittel für Landwirtschaft, Kohäsion, Migration und Grenzsicherung sollen an Nationale und Regional Partnerschaftspläne der Mitgliedstaaten gebunden werden.

Immerhin 30 Prozent des Budgets sollen in Programme für Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung fließen, knapp ein Viertel des Gesamthaushalts in den Wettbewerbsfähigkeitsfonds und vier Prozent in gesamteuropäische Infrastrukturen Auf die Agrar- und Kohäsionspolitik sollen nur noch 38 Prozent (665 Milliarden Euro) entfallen, inklusive Grenzschutz und Soziales sind es 43 Prozent (771 Milliarden Euro) Zum Vergleich: Im aktuellen MFR sind noch 62 Prozent der Mittel für die Agrar- und Kohäsionspolitik veranschlagt. Elf Prozent sind zukünftig für die Außenpolitik vorgesehen (derzeit 9 %) und sechs Prozent für administrative Ausgaben.

Außerhalb des MFR gibt es mehrere wichtige Finanzinstrumente. Dazu gehört die Ukraine-Hilfe, die mit 89 Milliarden Euro ausgestattet ist. Außerdem zählt das Flexibilitätsinstrument mit 14 Milliarden Euro dazu. Die Europäische Friedensfazilität, die gemeinsame Kosten für Militärmissionen und militärische Hilfsmaßnahmen abdeckt, umfasst 27 Milliarden Euro. Hinzu kommen potenzielle Kredite an Mitgliedstaaten für grenzüberschreitende Projekte im Rahmen von „Catalyst Europe“ in Höhe von 150 Milliarden Euro. Schließlich gibt es noch einen Krisenmechanismus, der 0,25 Prozent des Bruttonationaleinkommens beziehungsweise 350 Milliarden Euro umfasst. Insbesondere die letzten beiden Positionen werden im Rat mit Sicherheit sehr kontrovers beurteilt werden.

Der Vorschlag enthält zudem eine Vielzahl von alten und neuen Eigenmitteln, durch die über 400 Milliarden Euro beziehungsweise ein Fünftel des Haushalts erhoben werden sollen. Für den Schuldendienst sind dagegen nur knapp 170 Milliarden Euro vorgesehen.

Bewertung

Angesichts der schwierigen Haushaltslage in den meisten Mitgliedstaaten wahrt der Vorschlag lediglich die Finanzkraft des EU-Haushalts, obwohl nun ein Schuldendienst für NGEU ansteht. Dies geschieht bei einer moderaten Erhöhung der Finanzierung europäischer öffentlicher Güter in Verbindung mit einer klaren Umschichtung von Landwirtschaft und Kohäsion hin zu Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit Der Vorschlag enthält hingegen nur zaghafte Ansätze zur Europäisierung von Ausgaben für gesamteuropäische öffentliche Güter, vor allem in den Bereichen Verteidigung, Forschung und Infrastruktur In den bislang unzulänglich finanzierten Politikfeldern Energie- und Klimapolitik sowie strategischer Resilienz sind solche Ansätze jedoch unterentwickelt. Im Vergleich zur laufenden Periode, in

der der Mehrjährige Finanzrahmen durch das Programm NextGenerationEU erheblich erweitert wurde, würde das gesamte Finanzierungsvolumen fast wieder auf das Vorkrisenniveau zurückfallen

Angesichts der erheblichen Wettbewerbsherausforderungen der europäischen Wirtschaft nicht nur in klassischen Standortfragen, die in den Berichten von Mario Draghi und Enrico Letta ausführlich erörtert worden sind, sondern auch in der weltweiten Industrie- und Technologiepolitik bleiben einige Komponenten des Vorschlags weiterhin deutlich hinter den vergleichbaren Budgetierungen in den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China zurück. Zudem hat Mario Draghi jüngst nochmal deutlich gemacht, dass die gesamten zusätzlichen Investitionsanforderungen in der EU, um die Ziele der Verteidigung, technologischen Wettbewerbsfähigkeit, Dekarbonisierung und Resilienz auch nach der Verschärfung der Sicherheitslage und im Lichte der dynamischen Entwicklung bei der künstlichen Intelligenz von den in seinem Bericht geschätzten 800 Milliarden Euro bis 20231 auf 1,2 Billionen Euro angestiegen sind. Dabei muss die öffentliche Hand nun einen höheren Anteil schultern (über 40 %, statt ein Viertel), da die Verteidigung naturgemäß vorrangig öffentlich finanziert werden muss. Dies umzusetzen fällt bei sinkendem fiskalischen Spielraum in den meisten Mitgliedstaaten selbstredend schwer.

Das zentrale politische Risiko des Vorschlags besteht darin, dass die Verankerung neuer Zielsetzungen und Maßnahmen im MFR ungleich schwerer fällt als die Verteidigung althergebrachter Verteilungsmaßnahmen. Insofern wird es entscheidend darauf ankommen, die politischen Akzente für die Finanzierung europäischer Güter auch in den Verhandlungen zum Erfolg zu führen. Die Rückverlagerung der Verantwortung auf die nationale Ebene im Rahmen der Neujustierung der agrar-, regionalund sozialpolitischen Ausgaben dürfte ebenfalls komplizierte Verhandlungen der betroffenen Politikebenen mit sich bringen

2. Governance, Vereinfachung und Steuerung

Kommissionsvorschlag

Mit dem Vorschlag für den MFR 2028-2034 verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, den EUHaushalt einfacher, flexibler und wirkungsorientierter auszugestalten

Vereinfachung

Ein zentrales Governance- und Vereinfachungselement ist die Einführung nationaler und regionaler Partnerschaftspläne, die Investitionen und Reformen in einem kohärenten Planungsrahmen bündeln. Diese Pläne sollen auf die gemeinsamen politischen Prioritäten der Union ausgerichtet sein, gleichzeitig aber nationale und regionale Besonderheiten berücksichtigen. Die Ermittlung von Prioritäten und Herausforderungen soll sich unter anderem auf das Europäische Semester stützen.

Die Partnerschaftspläne werden in enger Zusammenarbeit mit nationalen und regionalen Behörden entwickelt und können – je nach Verwaltungsstruktur der Mitgliedstaaten – sektorale, territoriale oder thematische Kapitel umfassen. Sie ersetzen nicht die gesamte EU-Ausgabenarchitektur, bündeln aber 14 bestehende Fonds, darunter zentrale Bestandteile der Agrar- und Kohäsionspolitik. Ziel ist es, Synergien zwischen Politikbereichen zu stärken, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Wirkung der EU-Ausgaben zu erhöhen.

Parallel dazu wird die Finanzierungsarchitektur auf Programmebene umfassend neu strukturiert: Die Gesamtzahl der EU-Ausgabenprogramme soll von 52 auf 16 reduziert werden. Diese Programme

basieren künftig auf einheitlichen und harmonisierten Regelwerken, um Komplexität zu verringern, Zugangshürden abzubauen und die Verwaltungsbelastung für Antragsteller und Behörden zu senken.

Zur Unterstützung der Umsetzung ist ein neues zentrales Förderportal vorgesehen, das Informationen zu allen EU-Finanzierungsmöglichkeiten gebündelt bereitstellt. Es soll als Single Gateway für Projektträger dienen und den Zugang zu EU-Mitteln über einheitliche Informationen, Verfahren und Antragswege deutlich vereinfachen

Flexibilität

Zur Erhöhung der Flexibilität des Haushaltsrahmens setzt die Europäische Kommission an mehreren Stellschrauben an. Die Zahl der Haushaltsrubriken wird von sieben (plus eine Unterrubrik) auf vier reduziert, um Umschichtungen zwischen Politikbereichen zu erleichtern. Gleichzeitig soll der Anteil vorab programmierter Mittel verringert werden, um innerhalb von Programmen leichter Reallokationen vornehmen zu können. Ergänzend tragen auch unprogrammierte Mittelreserven („cushions“) innerhalb großer Programme zur Flexibilität bei, etwa im Rahmen der Partnerschaftspläne, des Europäischen Wettbewerbsfonds und der Global Europe-Säule

Die Architektur der Sonderinstrumente wird zudem gestrafft, da die Vielzahl thematischer Instrumente nach Einschätzung der Europäischen Kommission die Flexibilität des Haushaltsrahmens einschränkt: Statt acht sind künftig nur noch drei vorgesehen – zwei nicht thematische (das Flexibilitätsinstrument und das Single Margin Instrument) sowie ein thematisches Instrument, die Ukraine-Reserve. Das Flexibilitätsinstrument wird gestärkt und umfasst künftig zwei Milliarden Euro jährlich (2025er Preise), gegenüber durchschnittlich 1,33 Milliarden Euro im aktuellen MFR. Es kann zusätzlich durch Decommitments sowie Einnahmen aus Geldbußen aufgestockt werden und erlaubt die Übertragung nicht genutzter Mittel über die gesamte MFR-Laufzeit. Das Single Margin Instrument ermöglicht die Verwendung verfügbarer Mittelreste aus Verpflichtungs- oder Zahlungsspielräumen der Vergangenheit zur Finanzierung zusätzlicher Ausgaben über die Obergrenzen einer anderen Rubrik hinaus und stärkt so die strukturelle Anpassungsfähigkeit des Haushalts. Ergänzend schlägt die Europäische Kommission die Einführung eines neuen, außerordentlichen und temporären Krisenmechanismus vor, der im Fall schwerer Krisen zusätzliche Darlehen an Mitgliedstaaten ermöglichen soll.

Zugleich betont die Europäische Kommission, dass Flexibilität und Planungssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden sollen. Insbesondere in Bereichen mit langfristigem Investitionshorizont – etwa bei Energie-, Verkehrs- oder Forschungsprojekten – soll die notwendige Verlässlichkeit für Projektträger und Behörden möglichst gewahrt bleiben.

Ergänzend zur finanziellen Flexibilisierung soll auch die politische Steuerung im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens gestärkt werden. Ein neu eingeführter politischer Steuerungsmechanismus soll eine strukturierte Abstimmung zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament über zentrale politische Vorhaben ermöglichen. Ziel ist es, die haushaltspolitischen Spielräume gezielt an prioritären Herausforderungen auszurichten und strategische Vorhaben frühzeitig zu verankern. Ergänzt wird der Mechanismus durch einen integrierten Strategiebericht, der bestehende Formate – etwa das Europäische Semester, das neue Competitiveness Coordination Tool sowie den Binnenmarkt- und Wettbewerbsbericht – zusammenführt und damit eine kohärente Grundlage für die Prioritätensetzung schafft.

Performance

Ein weiterer Kernpunkt ist die Stärkung der Performance-Orientierung: Zahlungen im Rahmen der Partnerschaftspläne erfolgen konditional und sind an die Erfüllung von Investitions- und Reformzielen sowie Zielen geknüpft, die mit den vereinbarten Prioritäten verbunden sind. Ergänzend wird ein vereinfachter und kohärenter Leistungsrahmen eingeführt, der rund 900 Output- und Ergebnisindikatoren umfasst und damit über 5 000 bisherige Einzelindikatoren ersetzt. Dies soll die Transparenz erhöhen und die Wirkungssteuerung des EU-Haushalts deutlich verbessern. Zur weiteren Vereinfachung und Beschleunigung der Mittelverwendung setzt die Europäische Kommission verstärkt auf Finanzierungsformen, die nicht an tatsächliche Kosten gebunden sind („financing not linked to costs“) sowie auf vereinfachte Kostenoptionen wie Pauschalbeträge und Einheitskosten. Beide Ansätze sollen den Verwaltungsaufwand für Begünstigte reduzieren, indem sich Prüfungen stärker auf die erzielten Ergebnisse als auf die zugrunde liegenden Ausgaben konzentrieren.

Bewertung

Vereinfachung

Die vorgeschlagene Vereinfachung der Ausgabenarchitektur ist ein sinnvoller Schritt zur Reduktion von Komplexität und Verwaltungsaufwand. Die Reduktion der Programme auf 16 und die Einführung einheitlicher Regelwerke können dazu beitragen, Zugangshürden abzubauen und die Umsetzung für Antragsteller wie auch für Verwaltungsbehörden effizienter zu gestalten. Das zentrale Förderportal („Single Gateway“) ist als eigenständige Plattform ein wichtiger Fortschritt zur Verbesserung von Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Es soll bestehende Informationsquellen bündeln und den Zugang zu EU-Förderinformationen deutlich erleichtern. Entscheidend ist, dass das Portal funktional, benutzerfreundlich und vollständig ausgestaltet wird.

Eine echte Vereinfachung erfordert jedoch mehr als strukturelle Änderungen. Notwendig sind klare, effiziente und digital unterstützte Verfahren bei Antragstellung, Prüfung und Abwicklung. Trotz wiederholter Reformen – insbesondere in der Kohäsionspolitik – bleibt die Umsetzung komplex. Dokumentationspflichten, Prüfmechanismen und unterschiedliche Regelwerke erschweren die Beteiligung, insbesondere für kleinere Akteure. Die Europäische Kommission greift einige dieser Punkte auf, etwa durch vereinfachte Kostenoptionen, die Harmonisierung technischer Regeln und die Reduktion von Indikatoren. Ob dies zu spürbaren Verbesserungen führt, hängt von der konkreten Umsetzung ab.

Flexibilität

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität adressieren zentrale Schwächen des aktuellen MFR. Die Reduktion der Rubriken, die Einführung unprogrammierter Mittelreserven und die Vereinfachung der Sonderinstrumente können dazu beitragen, den Haushalt anpassungsfähiger zu gestalten und besser auf neue Herausforderungen zu reagieren. Auch die Möglichkeit zur Umschichtung innerhalb von Programmen ist grundsätzlich sinnvoll.

Die Europäische Kommission betont, dass der siebenjährige Finanzrahmen weiterhin Planungssicherheit für langfristige Investitionen gewährleisten soll. Wie genau die Balance zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit in der Praxis ausgestaltet wird, bleibt jedoch teils offen. Für zentrale Investitionsbereiche sind bislang keine konkreten Vorkehrungen vorgesehen, die eine Umschichtung oder Zweckänderung verbindlich ausschließen würden.

Mit dem vorgeschlagenen politischen Steuerungsmechanismus soll die Ausrichtung des Haushalts auf prioritäre Vorhaben gestärkt werden. Dieses Instrument kann helfen, Flexibilität gezielt zu nutzen und politische Schwerpunkte im Haushalt besser abzubilden. Entscheidend wird jedoch sein, dass es nicht zu einem rein interinstitutionellen Verfahren wird, sondern auch die Perspektive wirtschaftlicher Akteure berücksichtigt und zur strategischen Prioritätensetzung beiträgt.

Performance

Die stärkere Ausrichtung des MFR auf Wirkung und Ergebnisse ist ausdrücklich zu begrüßen. Die in den Partnerschaftsplänen vorgesehene Konditionalität kann Investitionen und Reformen zielgerichteter an strategischen Prioritäten ausrichten. Dabei ist jedoch entscheidend, dass die Verfahren realistisch, verhältnismäßig und praktikabel bleiben – insbesondere mit Blick auf administrative Anforderungen und die Vielfalt der beteiligten Akteure.

Der neue, vereinheitlichte Leistungsrahmen mit rund 900 Indikatoren soll die Steuerung verbessern und den Aufwand reduzieren. Ob dies in der Praxis gelingt, hängt von der konkreten Umsetzung ab. Wichtig ist, dass Wirkung nicht nur gemessen, sondern auch systematisch ausgewertet wird. Eine stärkere Nutzung von Evaluierungen, Wirkungsanalysen und Best-Practice-Ansätzen sollte integraler Bestandteil der Haushaltssteuerung werden.

Auch die vorgesehene Ausweitung vereinfachter Kostenoptionen und ergebnisorientierter Finanzierungsinstrumente ist sinnvoll. Sie kann zur Entlastung der Begünstigten beitragen und die Umsetzung von Projekten beschleunigen – vorausgesetzt, Zielgrößen sind realistisch definiert und steuerbar.

3. Finanzierung und Eigenmittel

Kommissionsvorschlag

Der Vorschlag enthält eine Vielzahl von alten und neuen Eigenmitteln, durch die über 400 Milliarden Euro beziehungsweise ein Fünftel des Haushalts erhoben werden sollen. Für den Schuldendienst sind dagegen nur knapp 170 Milliarden Euro vorgesehen. Die EU-Institutionen haben seit Jahren einen vorgesehenen Eigenmittelbeschluss aufgeschoben. Dieser wurde bei der Verabschiedung des NGEUProgramms im Grundsatz politisch vereinbart. Mehrere Vorschläge der Europäischen Kommission aus den Jahren 2021 und 2023 konnten jedoch im Rat nicht verabschiedet werden. Nun hat die Kommission neue Ideen veröffentlicht. Die europäischen Unternehmen wären nur vom Vorschlag zu einer Corporate Resource for Europe (CORE) (siehe unten) direkt betroffen. Die anderen Eigenmittelvorschläge beruhen auf sehr unterschiedlichen Quellen der Umverteilung nationalen Steueraufkommens an die EU. Zur Diskussion steht auch die Abschaffung diverser Beitragsrabatte, von denen auch Deutschland bislang profitiert. In der Diskussion ist auch ein höherer Rückbehalt der Zolleinnahmen für den EU-Haushalt (derzeit 75 %, 25 % verbleiben bei den Mitgliedstaaten).

Der Vorschlag enthält folgende zusätzliche Eigenmittel1, per annum:

▪ 15 Milliarden Euro: nicht-verwerteter Elektroschrott,

1 Zolleinnahmen fließen im Verhältnis 75/25 in den EU-Haushalt und an die Mitgliedstaaten. Es besteht zudem eine Mehrwertsteuer-basierte Einnahme. 2021 wurde die Plastikabgabe eingeführt. Der Rest wird über nationale Beiträge finanziert.

▪ 11,2 Milliarden Euro: Tabakabgabe auf der Basis von Produktion und Verbrauch, in Verknüpfung mit einer geplanten Richtlinie zur Mindestabgabe auf Tabak,

▪ 9,6 Milliarden Euro: EU Emissions Trading System (ETS) 1 (30 Prozent-Anteil statt 25 %),

▪ 6,8 Milliarden Euro: Corporate Resource for Europe, Abgabe von Unternehmen mit Umsatz über 100 Millionen Euro in Höhe von 0,1 Prozent des Umsatzes, in einem gestaffelten Beitragssystem nach Umsatzklassen,

▪ 1,4 Milliarden Euro: Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Bewertung

Die Finanzierung des nächsten MFRs durch die Mitgliedstaaten wird voraussichtlich auch weiterhin im Wesentlichen durch nationale Beiträge stattfinden. Nominal höhere nationale Beiträge sind notwendig, um die Finanzkraft des Haushalts sicherzustellen; in Relation zur Wirtschaftsleistung ist nur eine moderate Erhöhung im Vergleich zur laufenden Finanzplanung erforderlich Die meisten Vorschläge für neue Eigenmittel dürften keine realistische politische Chance auf einstimmige Einigung haben. Am ehesten wären noch höhere Rückbehalte von Zolleinnahmen beziehungsweise von CBAM-Einkünften vorstellbar.

Völlig inakzeptabel wäre die Einführung einer direkten Abgabe auf Unternehmen (CORE-Vorschlag). Die Einführung dieser neuen Belastung würde europäische und nationale Maßnahmen für dringend erforderliche Investitionen und eine attraktivere Standortpolitik konterkarieren. Die steuerpolitischen Rahmenbedingungen geraten in Europa derzeit durch geo- und handelspolitische Spannungen unter Druck und leiden seit längerer Zeit unter einer zunehmenden Regulierung und einer immer komplexer werdenden Bürokratie. Die CORE-Abgabe verstärkt diesen Trend: Einheitliche, am Umsatz orientierte Abgaben, die unabhängig von der Rentabilität erhoben werden, verkennen die wirtschaftliche Realität vieler Unternehmen und senden ein fatales Signal – insbesondere auch an Investoren außerhalb Europas. Statt unternehmerische Dynamik zu fördern, erhöht die Europäische Kommission pauschal die Belastung – ein konzeptionell verfehlter Ansatz, der Europa im internationalen Standortwettbewerb zurückwirft.

Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, bestehende Einnahmequellen gezielt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Unterstützung der Transformation zu nutzen. Eine Rückführung in beitragende Sektoren, die vom ETS auch in ihrer nationalen Wettbewerbsfähigkeit negativ betroffen sind, ist dringend erforderlich. Die Erlöse aus der Versteigerung der Zertifikate (stationäre Quellen und Luftfahrzeuge) sollten in höchstmöglichem Maße der Verstetigung, gegebenenfalls der Beschleunigung der begonnenen Transformation in den betroffenen Sektoren zugutekommen. Dies gilt auch für den Luft- und Seeverkehr, wo hohe Investitionen in die Dekarbonisierung (zum Beispiel für CO₂-neutrale Kraftstoffe und Flottenerneuerung) der Verkehrsträger erforderlich sind.

4. Wettbewerbsfähigkeit als Leitprinzip

4.1 Verankerung der Wettbewerbsfähigkeit im MFR

Kommissionsvorschlag

Wettbewerbsfähigkeit ist im Vorschlag für den MFR 2028-2034 als zentrales Querschnittsziel verankert und wird in der Rubrik 2 „Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit“ sowohl finanziell als auch strukturell gestärkt. Insgesamt sind 522,2 Milliarden Euro (in 2025er Preisen) unter dieser Rubrik vorgesehen. Dies entspricht knapp 30 Prozent des neuen Haushalts. In dieser Rubrik werden zentrale Programme zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Resilienz und grenzüberschreitender Zusammenarbeit gebündelt – darunter der neue Europäische Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF), Horizon Europe, die Connecting Europe Facility, Erasmus+ sowie der erweiterte Katastrophenschutzmechanismus (UCPM+).

Bewertung

Die neue Rubrik „Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit“ verleiht dem Thema nicht nur finanziell, sondern auch strukturell mehr Gewicht. Die Bündelung zentraler Programme bietet Potenzial für mehr Kohärenz und Effizienz. Angesichts der hohen strategischen Bedeutung dieses Bereichs –nicht zuletzt mit Blick auf die Analysen des Draghi-Berichts – wäre ein noch stärkerer finanzieller Beitrag wünschenswert gewesen. Umso wichtiger ist es nun, die gesetzten Prioritäten inhaltlich zu konkretisieren, schlüssig auszugestalten und die vorgesehene Mittelausstattung verlässlich zu sichern.

4.2 Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF)

Kommissionsvorschlag

Finanzieller Umfang, Aufbau und Zielsetzung des ECF

Der neue Europäische Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) bildet den größten Einzelposten innerhalb der Rubrik „Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit“. Zusammen mit dem weiterhin eigenständigen Programm Horizon Europe und dem Innovation Fund beläuft sich das Gesamtvolumen dieser drei Instrumente auf rund 397,7 Milliarden Euro (alleinstehend sind es 207,4 Milliarden Euro für den ECF). Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) beziffert den nominalen Mittelaufwuchs gegenüber den entsprechenden Programmen im aktuellen MFR auf 160 Prozent.

Der ECF soll insgesamt 14 bestehende Programme zusammenführen. Grundlage für seine Konzeption sind unter anderem die Empfehlungen des Draghi- und Letta-Berichts, der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit sowie der Clean Industrial Deal der Europäischen Kommission. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der EU in strategischen Technologien und Sektoren wie Künstlicher Intelligenz, Biotechnologie, Verteidigung, Raumfahrt, Gesundheit, Digitalisierung und Dekarbonisierung zu stärken. Gleichzeitig soll die EU-Förderlandschaft durch einheitliche Regeln und zentrale Steuerung vereinfacht werden. Der Fonds soll gezielt private Investitionen mobilisieren – etwa durch Garantien und Finanzinstrumente – und zur Reduktion strategischer Abhängigkeiten sowie zur Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz beitragen.

Die Europäische Kommission will sich dabei möglichst viele Förderoptionen offenhalten: Der ECF soll Zuschüsse, Eigenkapitalinvestitionen, Darlehen, Garantien und weitere Förderformen ermöglichen. Ergänzend sind Beratungsangebote für Projektträger vorgesehen, und die Antragstellung soll künftig

über eine zentrale Anlaufstelle erfolgen. Darüber hinaus kann der ECF künftig auch einzelne Projekte kofinanzieren, die Teil eines IPCEI sind – vorausgesetzt, sie tragen zu strategischen Zielen der Union bei, etwa zur Stärkung der Resilienz, zur Beteiligung von KMU oder zur breiteren geografischen Abdeckung.

Der Fonds gliedert sich in vier sogenannte Policy Windows, die jeweils unterschiedliche thematische Schwerpunkte abdecken.

Vier Policy Windows des ECF

1) Grüne Transformation und industrielle Dekarbonisierung (Policy Window Clean Transition and Industrial Decarbonisation)

Für den Bereich Grüne Transformation und industrielle Dekarbonisierung verfolgt die Europäische Kommission das Ziel einer nachhaltigen, zirkulären, energie-, wasser- und ressourceneffizienten sowie klimaneutralen und resilienten Wirtschaft. Hierfür sollen Unternehmen, speziell auch KMU und energieintensive Branchen, bei der technologischen Transformation der Dekarbonisierung unterstützt werden. Energieintensive Industrien sollen im Wettbewerbsfähigkeitsfonds gezielte Unterstützung erfahren, hierzu sollen auch CCS/CCU-Technologien genutzt werden. Nachhaltigkeit soll besonders auch in KMU gestärkt werden; in diesem Zusammenhang nennt die Kommission die Bauindustrie mit dem Verweis auf andere Wirtschaftssektoren.

Ein weiterer Fokus wird auf die Dekarbonisierung des Energiesystems gelegt. Energieeffizienz, die Weiterentwicklung erneuerbarer Energien und System-Flexibilität sowie die Integration und Digitalisierung von Energie-Infrastruktur stehen hier laut EU-Vorschlag im Vordergrund. Auch Energiespeicher sowie Heiz- und Kühllösungen werden in dem Papier der Kommission genannt.

Zudem setzt die Europäische Kommission einen Fokus auf Smart Mobility und nachhaltige Kraftstoffe, die Entwicklung innovativer und naturbasierter Geschäftsmodelle, nachfrageorientierter Lösungen für den Gebäudesektor sowie einen allgemeinen Produktionsanstieg in Europa mit dem Ziel der Erreichung einer strategischen Unabhängigkeit. Um die Dekarbonisierung des Mobilitätssektors zu beschleunigen, sieht die Kommission eine gezielte Unterstützung für die Beschaffung, Produktion, Speicherung und Verteilung nachhaltiger Kraftstoffe vor.

Des Weiteren zielt die Kommission auf eine Unterstützung für die Herstellung von Cleantech. Strategische Projekte für Netto-Null-Technologien sollen hier durch Finanzmittel im Rahmen der EU-Verordnung 2024/1735 unterstützt und Produktionslinien ausgeweitet werden.

Die Europäische Kommission plant zudem, relevante Institutionen kontinuierlich zu unterstützen, die Kooperation zwischen nationalen Behörden und relevanten Stakeholdern auszubauen sowie die Entwicklung und Verteilung von (IT) Tools und Infrastruktur voranzutreiben.

2) Digitale Schwerpunkte im ECF (Policy Window Digital Leadership)

Im Bereich „Digitale Führung“ verfolgt die EU-Kommission das Ziel, die technologische Souveränität der EU zu stärken, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Sicherheit sowie Resilienz digitaler Infrastrukturen zu gewährleisten. Geplant ist ein ganzheitlicher Ansatz, der zentrale Technologiefelder wie Künstliche Intelligenz (einschließlich AI- und Gigafactories), Hochleistungsrechnen, Quantencomputing, Halbleiter, Photonik, Robotik, Cloud, Edge- und 6G-Technologien, Cybersicherheit,

Softwareentwicklung, Augmented Reality, digitale Zwillinge, digitale Identitätslösungen und Business Wallets umfasst.

Die Umsetzung ist in mehreren Bereichen vorgesehen. So wird angestrebt, Europas Führungsrolle in digitalen Technologien durch Investitionen in Forschung, angewandte Innovation, Technologietransfer und industrielle Anwendung zu stärken. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung nachhaltiger digitaler Schlüsseltechnologien, die europäische Werte widerspiegeln sollen. Darüber hinaus ist der Aufbau widerstandsfähiger digitaler Ökosysteme vorgesehen. Dazu zählen der gezielte Kompetenzaufbau, die Förderung disruptiver Unternehmen, insbesondere Start-ups und KMU sowie Maßnahmen zur Sicherung von Lieferketten, zur Standardisierung und zur Steigerung der Produktionskapazitäten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung von Wirtschafts- und Verwaltungssektoren. Die öffentliche Verwaltung soll durch interoperable digitale Dienste effizienter und bürgernäher gestaltet werden. Ergänzend unterstützt das Programm die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung relevanter EU-Gesetzgebung im digitalen Bereich. Dies schließt die Bereitstellung von IT-Infrastrukturen und digitalen Tools für Behörden sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Institutionen und Interessengruppen ein.

Ein zentrales Element bildet die Cybersicherheit. Geplant ist der gezielte Ausbau fortschrittlicher Cybersicherheitskapazitäten, um kritische Infrastrukturen und digitale Lieferketten zu schützen, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und wirksam darauf reagieren zu können. Gleichzeitig wird angestrebt, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Cybersicherheitsindustrie zu stärken und den Kompetenzaufbau insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern.

3) Gesundheitliche Schwerpunkte im ECF (Policy Window Health)

Dieser Bereich umfasst Investitionen in die Gesundheitswirtschaft, die Entwicklung neuer Technologien in der Biotechnologie und die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Bioökonomie. Im Jahr 2021 wurde als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie zur Forcierung der Krisenvorsorge das Programm EU4Health initiiert. Eine Neuauflage von EU4Health ist im neuen MFF nicht vorgesehen. Stattdessen setzt der Entwurf für den Bereich Gesundheit im Rahmen des ECF folgende Schwerpunkte: Verbesserung der Bevölkerungsgesundheit durch Gesundheitsförderung und Prävention; Stärkung der Effizienz und Resilienz von Gesundheitssystemen durch digitale Lösungen wie die Nutzung von Gesundheitsdaten und KI sowie durch digitale Produkte in der Versorgung; Förderung der Entwicklung und Anwendung von Gesundheitstechnologien unter besonderer Berücksichtigung des gleichen Zugangs für alle Mitgliedstaaten.

Ergänzend sieht der Entwurf des MFR im Abschnitt „Schutz der Menschen und Verbesserung der Krisenvorsorge und Resilienz“ mit dem überarbeiteten Union Civil Protection Mechanism (UCPM+) eine Bündelung von Katastrophenschutz und gesundheitlicher Notfallvorsorge vor. Das EU-Katastrophenschutzverfahren, in dem das bisherige Programm EU4Health aufgeht, soll mit mehr als zehn Milliarden Euro für bessere sektorübergreifende Koordinierung sorgen und bestehende Kapazitätslücken bei der Reaktion auf Notlagen gezielt schließen.

4) Resilienz, Sicherheit und Verteidigung, Weltraum (Policy Window Resilience and Security, Defence Industry and Space)

Im ECF sind für die Bereiche Resilienz und Sicherheit, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt 115,6 Milliarden Euro vorgesehen – das entspricht über der Hälfte des Fonds (abzüglich Horizon

Europe und dem Innovation Fond). Die Verteidigungsausgaben sind damit erstmals systematisch Teil dieses Investitionsschwerpunkts.

Darüber hinaus bleibt die Europäische Friedensfazilität ein außerbudgetäres Instrument und erhält 27,1 Milliarden Euro. Zudem enthält Rubrik 3 („Globales Europa“) sicherheitsrelevante Ausgaben, darunter drei Milliarden Euro für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und 0,9 Milliarden Euro für überseeische Gebiete. Für die Ukraine ist eine eigene Reserve vorgesehen, die sowohl Zuschüsse als auch durch den EU-Haushalt garantierte Darlehen bereitstellen kann – auch über die MFR-Obergrenzen hinaus.

Ziel der ECF-Mittel in diesem Bereich ist es, Lieferketten zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der europäischen Verteidigungsindustrie (EDTIB) zu fördern, Raumfahrtsysteme auszubauen und die industrielle Sicherheit zu erhöhen. Die Förderkriterien sind breit gefasst, künftig wird jedoch eine „EU-Präferenz“ bei der Vergabe eingeführt.

Vereinheitlichung von Programmen im ECF

Der Vorschlag zum ECF zielt auf eine grundlegende Vereinfachung der EU-Förderlandschaft. Die Europäische Kommission möchte das derzeit als fragmentiert, schwer kombinierbar und administrativ belastend wahrgenommene Fördersystem reformieren. Statt vieler paralleler Programme mit unterschiedlichen Anforderungen soll der ECF eine konsolidierte Struktur mit kohärenter Strategie und schlankeren Verfahren schaffen.

Kern des Vorschlags ist die Zusammenführung von 14 bestehenden Programmen in einem gemeinsamen Rahmen. Ergänzt wird dies durch die Einführung eines einheitlichen Regelwerks („single rulebook“) für Förderbedingungen, Verfahren und Teilnahmevoraussetzungen, das die Komplexität für Antragstellende deutlich reduzieren soll.

Ein zentrales Instrument zur Umsetzung ist die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangs („Single Portal“) zu EU-Fördermitteln, der auf bestehenden Plattformen wie dem Funding & Tenders Portal, dem InvestEU Portal, dem Access to Finance Portal und dem STEP Portal aufbauen soll. Über das Portal sollen Informationen zu Förderangeboten gebündelt bereitgestellt und Förderanträge direkt eingereicht werden können.

Ein weiteres Reformziel ist die Verbesserung der Kombinierbarkeit von Fördermitteln. Unterschiedliche Regeln, Zeitpläne und Zuständigkeiten erschwerten bislang die Nutzung mehrerer Programme für ein Vorhaben. Der ECF soll dies durch harmonisierte Verfahren, gemeinsame Förderlogiken und integrierte Governance-Strukturen erleichtern.

Darüber hinaus soll ein neues Projektberatungsangebot („Project Advisory“) geschaffen werden, das Vorhaben über den gesamten Investitionszyklus hinweg begleitet – von der Entwicklung über die Finanzierung bis zur Umsetzung. Dieses Angebot richtet sich unter anderem an KMU, Start-ups und hochinnovative Unternehmen, um deren Zugang zu EU-Finanzierung zu verbessern und die Zusammenarbeit mit privaten Investoren zu fördern.

Die geplanten Maßnahmen zielen insgesamt darauf ab, den Zugang zu EU-Förderung übersichtlicher, schneller und weniger administrativ belastend zu gestalten. Hintergrund sind unter anderem die bislang langen Verfahrensdauern („time-to-grant“) und der hohe Aufwand bei der Antragstellung, insbesondere bei komplexeren Programmen.

Flexibilität innerhalb des ECF

Ein zentrales Element des ECF ist die stärkere Flexibilisierung der Programmsteuerung. Förderprioritäten sollen künftig über Arbeitsprogramme festgelegt werden, die die Europäische Kommission im sogenannten Beratungsverfahren erlässt – dabei werden die Mitgliedstaaten konsultiert, ohne dass eine formale Zustimmung erforderlich ist. Für sicherheitsrelevante Bereiche wie Verteidigung und Raumfahrt ist ein erweitertes Mitspracherecht vorgesehen. In dringenden Fällen kann die Kommission zudem „sofort anwendbare Durchführungsakte“ erlassen, etwa zur Sicherstellung kritischer Infrastruktur oder zur schnellen Krisenreaktion. Auch die Mittelverteilung zwischen den vier Förderfenstern bleibt flexibel: Die Verordnung sieht vor, dass Mittel im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens an neue Prioritäten angepasst werden können. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der haushaltspolitischen Verfahren der EU.

EU-Präferenz im ECF

„Made in Europe“-Technologien, -Produkte und -Dienstleistungen sollen im Zuge des ECF gefördert werden. Artikel 10 der ECF-Verordnung ermöglicht es, EU-Unternehmen bei der Vergabe von Fördermitteln gezielt zu bevorzugen. Förderbedingungen können zum Beispiel vorschreiben, dass Projekte in der EU durchgeführt werden, Ergebnisse nicht an Drittstaaten übertragen werden dürfen oder ein Mindestanteil an EU-Komponenten verwendet werden muss. Auch Eigentums- und Kontrollvorgaben sind im Sicherheits- und Verteidigungsbereich möglich. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt über die jeweiligen Arbeitsprogramme und Ausschreibungen. Ziel ist es, die wirtschaftliche und technologische Souveränität der EU zu stärken – ohne den Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Bewertung

Finanzieller Umfang, Aufbau und Zielsetzung des ECF

Mit dem Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds wird ein zentrales Instrument geschaffen, um die wettbewerbsbezogene Schwerpunktsetzung des MFR 2028-2034 operativ zu unterlegen. Die Zusammenführung von 14 bestehenden Programmen bietet die Chance, Fragmentierung zu verringern und die Förderarchitektur effizienter und strategischer auszurichten. Begrüßenswert ist zudem, dass künftig auch einzelne Projekte, die Teil eines IPCEI sind, über den ECF kofinanziert werden können – etwa zur Erweiterung der Beteiligung von KMU oder zur breiteren geografischen Abdeckung Der vom EPRS errechnete nominale Mittelaufwuchs von rund 160 Prozent gegenüber dem laufenden Finanzrahmen ist jedoch mit Vorsicht zu interpretieren, da sich die Haushaltsstruktur grundlegend verändert hat und direkte Vergleiche nur eingeschränkt möglich sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil der unter „Wettbewerbsfähigkeit“ veranschlagten Mittel für bislang nicht näher definierte (verteidigungspolitische) Zwecke vorgesehen ist. Umso wichtiger ist es, dass der ECF in seiner weiteren Ausgestaltung klar auf wirtschaftliche Wirkung, strategische Kohärenz und die Stärkung europäischer Schlüsseltechnologien ausgerichtet bleibt.

Vier Policy Windows des ECF

1) Grüne Transformation und industrielle Dekarbonisierung (Policy Window Clean Transition and Industrial Decarbonisation)

Die Vorschläge der Kommission rund um das Thema Grüne Transformation und industrielle Dekarbonisierung gehen in die richtige Richtung, müssen aber nun noch weiter ausgearbeitet und mit konkreten Initiativen untermauert werden, um eine effiziente Nutzung der angekündigten Finanzmittel zu

gewährleisten. Die Unterstützung der Industrien bei der Umstellung auf Dekarbonisierungstechnologien setzt ein richtiges Signal und kann dabei helfen, die nötige Planungssicherheit für langfristige Investitionen zu schaffen.

Anzumerken ist allerdings, dass eine effiziente industrielle Dekarbonisierung nur dann gelingen kann, wenn ressourcenschonende Alternativen auch wirtschaftlich tragbar sind. Hierbei spielen besonders die Energiekosten eine entscheidende Rolle und sollten entsprechend mitgedacht werden. Eine höhere Energieeffizienz und die Weiterentwicklung erneuerbarer Energien sind begrüßenswert, gleichzeitig braucht es aber auch Investitionen in einen kostenoptimierten Netzausbau, der sich nach der zukünftig zu erwartenden Stromnachfrage richten sollte. Zudem sollte die EU gezielt Investitionen in die grenzüberschreitende Energieinfrastruktur fördern, um Versorgungssicherheit und Systemintegration zu stärken. Der MFR sollte daher Mittel für strategische Netzausbauprojekte bereitstellen, die den industriellen Bedarf an erneuerbarem Strom und Wasserstoff berücksichtigen.

Zudem ist eine stärkere institutionelle Verzahnung zwischen der EU und der Bundesregierung erforderlich, um Genehmigungsverfahren und Fördermittelanträge effizient zu gestalten. Ziel sollte es sein, regulatorische Unsicherheiten zu reduzieren und die Umsetzung von Dekarbonisierungsprojekten zu beschleunigen Insbesondere bei der Genehmigung und Finanzierung von Infrastrukturprojekten braucht es klare, abgestimmte und vor allem schnellere Verfahren.

2) Digitale Schwerpunkte im ECF (Policy Window Digital Leadership)

Der MFR-Vorschlag 2028-2034 zur Stärkung der digitalen Führungsrolle Europas sendet ein starkes Signal Der Aufbau einer modernen und resilienten digitalen Infrastruktur durch die gezielte Förderung von Schlüsseltechnologien ist entscheidend für die Sicherung und Stärkung der Industrie sowie der globalen Wettbewerbsfähigkeit Europas

Ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Etablierung von Schlüsseltechnologien ist die koordinierte Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene. Um einen maximalen Output zu erreichen, ist eine bessere Abstimmung der Investitionen der Mitgliedstaaten zielführend. Dabei sollte auch die Entwicklung von Hardware, Software und Algorithmen im Rahmen europäischer Partnerschaften erfolgen. Die geplante Koordinierung der EU-Programme, etwa zwischen Horizon Europe und „Digitale Führung“, unterstreicht den Anspruch der Europäischen Kommission, Kohärenz zwischen den Förderinstrumenten sicherzustellen. So lassen sich Doppelstrukturen vermeiden und die Effizienz steigern.

Die gezielte Förderung von Schlüsseltechnologien gelingt nur, wenn zentrale Rahmenbedingungen wie Rechtssicherheit, leistungsfähige Infrastrukturen, vertrauenswürdige Datenräume sowie gezielte Qualifizierungs- und Transfermaßnahmen gegeben sind. Damit Schlüsseltechnologien in Europa entwickelt und zur Marktreife gebracht werden, ist ein innovationsfreundlicher, klarer und harmonisierter Rechtsrahmen notwendig. Darüber hinaus fordert die Industrie skalierbare KI-Infrastrukturen (Rechenzentren, Cloud, Edge und Datenräume) zu schaffen und den Zugang zu hochwertigen Daten und Rechenkapazitäten als industriepolitische Priorität zu behandeln Neben diesen Anforderungen muss auch der Aufbau resilienter Strukturen in weiteren Schlüsselbereichen berücksichtigt werden. So ist die gesamte Wertschöpfungskette der Mikroelektronik als strategisches Element der europäischen Wirtschaftssicherheit zu verstehen und entsprechend in der European Economic Security Strategy zu verankern. Zudem ist es wichtig, den Austausch von Expertise im Bereich Quantentechnologien auf europäischer Ebene zu fördern. Die Zusammenarbeit zwischen Spitzenforschungszentren und Unternehmen in ganz Europa sollte intensiviert werden.

Die Förderung von Schlüsseltechnologien umfasst auch die Etablierung von Standards sowie die Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums. Wer Standards setzt, kann eigene Technologien breit verankern und sich durch Patente wirtschaftliche Vorteile sichern Daher muss Europa weiterhin Normen setzen und darf nicht zum bloßen Normennehmer werden. Denn Normung trägt wesentlich zur Verbreitung technologischen Wissens und zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum am Standort Europa bei. Gleichzeitig muss der Schutz geistigen Eigentums gewährleistet sein. Unternehmen müssen in der Lage sein, die Ideen ihrer Mitarbeitenden sowie ihre Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen zügig und wirksam in marktfähige Produkte zu überführen, um ihren Wettbewerbsvorsprung zu sichern.

Die Europäische Kommission hat den Bedarf erkannt, die bislang uneinheitliche Verwaltungs-IT zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und damit zu einer europaweiten Verwaltungsmodernisierung beizutragen. An dieser Stelle wird aus dem MFR-Vorschlag jedoch nicht deutlich, wie dieses Vorhaben konkret umgesetzt werden soll.

Der Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit auf europäischer Ebene ist begrüßenswert. Es ist von entscheidender Bedeutung, kohärente gesetzliche Anforderungen zur Erhöhung der Cyberresilienz Europas sicherzustellen und gleichzeitig Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen zu verhindern. Nationale Alleingänge sind dabei zu vermeiden, um den Erfolg des Europäischen Binnenmarktes nicht zu gefährden. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, den Ausbau bestehender Cybersecurity-Hubs dem Aufbau neuer Strukturen vorzuziehen. So können vorhandene Infrastrukturen nachhaltig und effizient genutzt werden.

3) Gesundheitliche Schwerpunkte im ECF (Policy Window Health)

Der MFR-Vorschlag 2028-2034 sendet ein starkes Signal: Gesundheit ist nicht nur ein soziales Gut, sondern wird auch als ein strategischer Erfolgsfaktor für die Autonomie und Souveränität der EU anerkannt. Das geplante UCPM+ hebt die strategische Rolle der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) für Europas Resilienz hervor und birgt neue Entwicklungschancen der iGW beim Aufbau europäischer Krisenstrukturen. Eine starke Gesundheitswirtschaft reduziert Abhängigkeiten, gewährleistet Versorgungssicherheit und stärkt die Handlungsfähigkeit in Krisen. Gleichzeitig ist sie ein Treiber für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im globalen Markt. Dennoch könnte die Streichung des eigenständigen EU-Gesundheitsprogramms EU4Health aus gesundheitspolitischer Sicht einige Bedenken hervorrufen, denn neben der Wettbewerbsförderung müssen die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt gestellt und vorausschauende Vorbereitungen auf künftige Krisen getroffen werden.

Entscheidend wird sein, wie zugänglich, effizient und industrieorientiert die Umsetzung erfolgt und dass eine Fragmentierung der einzelnen Programme und Fördertöpfe vermieden wird. Neue Belastungen für die Unternehmen der iGW etwa durch die Unternehmensressource für Europa (CORE) würden die Intention des MFR konterkarieren und müssen vermieden werden. Dies gilt ebenso für stärkere Regulierung, neuen Verpflichtungen, Preisdruck und komplexeren Entscheidungswegen. Ergänzend bedürfen auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Gesundheitsbranche gezielter Unterstützung.

4) Resilienz, Sicherheit und Verteidigung, Weltraum (Policy Window Resilience and Security, Defence Industry and Space)

Eine robuste, widerstandsfähige und wettbewerbsfähige europäische technologische und industrielle Verteidigungsbasis (EDTIB) ist selbst eine wichtige (militärische) Fähigkeit und eine unverzichtbare

Voraussetzung für Verteidigungsbereitschaft und glaubwürdige Abschreckung. Die Verteidigungsindustrie entwickelt, produziert und wartet die Produkte und Dienstleistungen, die die Streitkräfte zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Dies ist besonders wichtig in hochintensiven Auseinandersetzungen und Zermürbungskriegen, in denen Material schnell repariert, ersetzt und verbessert werden muss. Eine robuste Verteidigungsindustrie versetzt die Streitkräfte nicht nur in die Lage, einen Angriff abzuwehren, sondern signalisiert allein durch ihre Existenz die Fähigkeit dazu und kann so Gegner davon abhalten, überhaupt einen Angriff zu versuchen. Um ihre Rolle als Versicherungspolice für die Sicherheit Europas zu erfüllen, muss die EDTIB dabei unterstützt werden, zu wachsen und das Wachstum zu beschleunigen, um eine kritische Masse zu erreichen und technologisch auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Der EU-Haushalt spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung einer starken und innovativen EDTIB Die nationalen Regierungen sind und bleiben die Entscheider und Abnehmer von Verteidigungssystemen und -ausrüstung – und damit bei weitem die wichtigsten Verteidigungsausgaben und letztendlichen Entscheidungsträger in Bezug auf F&E, Investitionen und Beschaffungsprioritäten –, doch kann die EU (ergänzende) Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich vorschlagen, fördern und unterstützen beziehungsweise kofinanzieren Um ihre Rolle wirksam wahrnehmen zu können, muss der EU-Haushalt für Verteidigung ein ausreichendes Volumen erreichen. Das heißt, er muss einen nennenswerten Anteil an den gesamten Verteidigungsinvestitionen Europas ausmachen, um die Instrumente der EU-Verteidigungsindustrie mit finanziellen Mitteln zu unterstützen, die etwas bewirken und eine strukturelle Wirkung entfalten. Gleichzeitig muss der EU-Haushalt für Verteidigung auf die EU-Verteidigungsindustrie ausgerichtet sein, um die EDTIB und damit die europäische Souveränität zu stärken (Stichwort: „Europäische Präferenz”). Eine eingehende und vergleichende Analyse der verschiedenen Einzelmaßnahmen und -posten steht hierbei noch aus.

Vereinheitlichung von Programmen im ECF

Die im Vorschlag zum ECF vorgesehene Vereinfachung der EU-Förderstruktur ist grundsätzlich zu begrüßen. Die geplante Bündelung bestehender Programme, einheitliche Regeln und ein zentraler digitaler Zugang können dazu beitragen, den Zugang zu EU-Fördermitteln transparenter, effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Positiv ist auch, dass der ECF die Kombinierbarkeit von Förderinstrumenten verbessern und gezielte Unterstützung entlang des gesamten Investitionszyklus bieten soll – insbesondere für KMU und innovative Unternehmen. Dies entspricht langjährigen Forderungen nach weniger Bürokratie, besserer Koordination und Skalierung. Entscheidend wird jedoch sein, dass die angekündigten Vereinfachungen in der Praxis tatsächlich spürbar werden. Nur wenn Verfahren wirklich entlastet und beschleunigt werden, kann der ECF sein Potenzial zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit voll entfalten.

Flexibilität innerhalb des ECF

Die Flexibilisierung im ECF – etwa durch Arbeitsprogramme der Europäischen Kommission und die Möglichkeit zur Umschichtung von Mitteln – kann helfen, schneller auf neue Herausforderungen zu reagieren und Fördermittel gezielter einzusetzen. Für Unternehmen ist das grundsätzlich positiv, solange die Mittel strategisch und nachvollziehbar eingesetzt werden. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass Gelder von langfristig wichtigen Bereichen wie Forschung oder Digitalisierung in kurzfristige politische Projekte umgelenkt werden. Um zu verhindern, dass Flexibilität in Beliebigkeit umschlägt, sind klare Prioritäten, Transparenz und eine verlässliche Einbindung des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich

EU-Präferenz im ECF

Es ist zu begrüßen, dass der ECF gezielt zur Stärkung der technologischen und wirtschaftlichen Souveränität der EU beitragen soll. Die in Artikel 10 vorgesehenen Förderbedingungen können dabei ein geeignetes Instrument sein, sofern sie gezielt, verhältnismäßig und auf sicherheitspolitisch oder strategisch begründete Fälle beschränkt angewendet werden. Kritisch wäre hingegen eine übermäßige Lokalisierung von Anforderungen – etwa bei Produktionsstandorten, Lieferketten oder Eigentumsverhältnissen –, da solche Bedingungen faktisch zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen können. Unternehmen mit global integrierten Wertschöpfungsketten oder aus strukturschwächeren Mitgliedstaaten könnten benachteiligt werden. Die konkrete Ausgestaltung über die Arbeitsprogramme sollte daher wirtschaftlich realistisch, transparent und mit Blick auf Binnenmarktfreiheiten und internationale Verpflichtungen ausgewogen erfolgen.

4.3 InvestEU und Förderbanken

Kommissionsvorschlag

Das Investitionsprogramm InvestEU, das mit dem Ende des aktuellen Finanzrahmens (2021-2027) auslaufen würde, soll im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsfonds (ECF) fortgeführt werden. Es bleibt ein zentrales Instrument zur Hebelung privater Investitionen und soll weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den Durchführungspartnern – insbesondere der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie nationalen Förderbanken – operieren.

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass InvestEU künftig mit einer Haushaltsgarantie von bis zu maximal 70 Milliarden Euro arbeiten kann. Diese Garantie muss zur Hälfte mit Haushaltsmitteln abgesichert werden – also mit bis zu 35 Milliarden Euro (sogenannte Provisionierung). Als Mindestbeitrag aus dem ECF sind 17 Milliarden Euro vorgesehen, die entweder für diese Absicherung oder direkt für Finanzinstrumente verwendet werden können. Im Vergleich zum aktuellen Programm (20212027), das mit 26,2 Milliarden Euro Garantievolumen und rund 10,5 Milliarden Euro an Rücklagen ausgestattet war, ergibt sich damit ein deutlich höheres finanzielles Potenzial. Allerdings sind im Haushaltsentwurf bislang nur elf Milliarden Euro für InvestEU eingeplant – die vollständige Umsetzung des Mindestbetrags steht also noch aus.

Das InvestEU-Instrument soll im Rahmen des ECF als zentrale Plattform für Haushaltsgarantien und Finanzinstrumente im Bereich der Binnenpolitik dienen. Die Kommission plant, zur besseren Kohärenz bei der Umsetzung solcher Instrumente unter verschiedenen Programmen Leitlinien mit technischen Vorgaben und Bedingungen zu entwickeln. Ziel ist es, die Umsetzung effizienter zu gestalten und die Wirkung der eingesetzten Mittel zu erhöhen. Die bestehenden Strukturen und Erfahrungen aus dem bisherigen InvestEU-Programm sollen dabei genutzt und weiterentwickelt werden.

Bewertung

Laut der Europäischen Kommission wurden bis zur Halbzeit der aktuellen Förderperiode von InvestEU Investitionen in Höhe von rund 218 Milliarden Euro angestoßen, davon etwa 65 Prozent aus privaten Quellen. Das zeigt die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des Instruments – reicht aber angesichts des geschätzten jährlichen Investitionsbedarfs von 1.2 Billionen Euro (Draghi anlässlich des Jahrestags seines Berichts) nicht aus

Die vorgesehene finanzielle Verstärkung von InvestEU im Rahmen des ECF kann dazu beitragen, Investitionslücken in strategischen Bereichen gezielter zu schließen. Das maximale Garantievolumen

kann auf bis zu 70 Milliarden Euro steigen – deutlich mehr als in der laufenden Finanzperiode (26,2 Milliarden Euro). Um diesen Rahmen voll auszuschöpfen, wären 35 Milliarden Euro an Haushaltsmitteln erforderlich (unter Annahme einer durchgängigen Provisierung von 50 %). Vorgesehen sind bislang mindestens 17 Milliarden Euro, von denen im Haushaltsentwurf nur elf Milliarden abgebildet sind. Diese Lücke sollte im weiteren Verfahren nachvollziehbar geschlossen werden.

Positiv ist, dass InvestEU künftig als zentrale Plattform für Haushaltsgarantien und Finanzinstrumente im Bereich der Binnenpolitik dienen soll. Die geplante Entwicklung technischer Leitlinien kann zur Vereinfachung beitragen. Wichtig ist zudem, dass die Koordinierung zwischen der EIB, nationalen Förderbanken und weiteren Finanzinstitutionen verbessert wird. Auch der bislang begrenzte Risikoappetit der Durchführungspartner wurde in der Vergangenheit als Schwäche identifiziert. Konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission zur Erhöhung der Risikobereitschaft – etwa durch gezielte Anreize oder eine differenzierte Risikoteilung – sind bislang jedoch nicht erkennbar.

Vor diesem Hintergrund ist zusätzlich zu beachten, dass die EIB-Gruppe im Jahr 2025 das Programm TechEU für wachstumsstarke Tech-Unternehmen in Europa gestartet hat. Bis 2027 sollen über EIBund EIF-Mittel rund 70 Milliarden Euro bereitgestellt und damit Investitionen von bis zu 250 Milliarden Euro mobilisiert werden. Ziel ist es, junge Unternehmen in Schlüsselbereichen wie Künstliche Intelligenz, sauberen Technologien, Gesundheits- und Sicherheitstechnologien sowie digitale Infrastruktur zu fördern und ihre Entwicklung in Europa zu unterstützen. Über die neu geschaffene TechEU-Plattform werden Finanzierungs- und Beratungsinstrumente gebündelt, die InvestEU ergänzen, jedoch nicht auf EU-Haushaltsmitteln beruhen. Im Vorschlag für das nächste MFF wird TechEU bislang nicht ausdrücklich erwähnt; offen bleibt daher, ob und in welcher Form das Programm nach 2027 fortgeführt oder mit den haushaltsgestützten Instrumenten verzahnt wird.

4.4 Forschung & Innovation (Horizon Europe / FP10)

Kommissionsvorschlag

Horizon Europe bleibt ein eigenständiges Programm für Forschung und Innovation mit einem klar abgrenzten Budget von 175 Milliarden Euro, das durch integrierte Arbeitsprogramme für die Verbundforschung und ein gemeinsames Regelwerk eng mit dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit verbunden wird (154,9 Milliarden Euro sind eingeplant, knapp 80 % mehr als im aktuellen MFR).

Die bisherigen drei Säulen von Horizon Europe wurden zu vier Säulen neu strukturiert, wobei Inhalte neu verteilt, stärker strategisch ausgerichtet und eng mit dem Europäischen Wettbewerbsfonds verzahnt wurden. Die vier Säulen sind: Excellent Science, Competitiveness und Society, Innovation sowie European Research Area. Die vierte Säule European Research Area war bereits unter FP9 vorhanden, wurde bisher allerdings als übergreifende Strategie und nicht als eigenständige Säule begriffen. Säule zwei Competitiveness und Society besteht weiterhin als eigenständige Säule und wurde nicht, wie ursprünglich geplant, in den Fonds für Wettbewerbsfähigkeit verankert. Als „Industriesäule“ bekommt diese mit 75 Milliarden Euro weiterhin das höchste Budget und wurde im Vergleich zu FP9 deutlich erhöht, ist nun allerdings direkt an die Policy Windows des ECF gekoppelt.

Zudem ist der Kommissionsvorschlag von Horizon Europe nun deutlich bürokratieärmer und transparenter gestaltet. Antragsverfahren sollen deutlich schneller funktionieren, offene Themenaufrufe werden zum Standard, und es soll einheitliche Finanzierungssätze geben. Weiterhin bezieht sich FP10 nun nicht mehr ausschließlich auf zivile Forschung. Neu hinzukommen sollen zudem elf „Moonshot“Missionen, unter anderem zu Quantencomputern und Datenhoheit. Daneben soll es nur noch zwei

Partnerschaftsformen geben: basierend auf eigener Verordnung wie aktuell bei den Joint Undertakings sowie Memorandum-of-understanding-basierten Partnerschaften (aktuell ko-programmiert).

Bewertung

Der Vorschlag ist übergreifend positiv zu beurteilen, viele Stellen werfen allerdings noch Fragen auf. Begrüßenswert sind die deutliche Erhöhung beziehungsweise Verdoppelung des Budgets im Vergleich zu FP9 und ein abgegrenztes und eigenständiges Budget für Forschung und Innovation. Besonders positiv ist zudem, dass das Programm deutlich bürokratieärmer aufgesetzt werden soll. Dazu gehören schnellere Antragsverfahren und Ziele zur Verkürzung von time-to-grant Zudem soll es weniger präskriptive Aufforderungen zur Einreichung von Projekten geben. Für KMU soll es künftig die Möglichkeit geben, 100 Prozent der Kosten förderfähig zu machen.

Das Budget der Industriesäule Competitiveness und Society ist zwar auf 75 Milliarden Euro deutlich gewachsen, weist im Vergleich zu FP9 nun allerdings nur noch 43 Prozent des Gesamtbudgets des MFF auf (unter FP9 waren es 56 % am Gesamtbudget). Weiterhin negativ zu beurteilen ist, dass große Unternehmen nun finanzielle Beiträge zu Partnerschaften leisten sollen. Dies widerspricht dem Zweck von europäischen Partnerschaften und würde die Beteiligung großer Unternehmen verringern. Außerdem sollen Lump sums nun zum Standard für die Kostenerstattung werden, wobei kein Unterschied mehr zwischen Research and Innovation-Maßnahmen und Innovation-Maßnahmen gemacht wird. Die Vielfalt der Finanzierungsinstrumente unter FP10 und ECF werden zu Unklarheiten hinsichtlich der Finanzierung von Verbundforschung führen Zudem sind Lump sums nicht immer das beste Instrument für Forschungs- und Innovationszwecke (zum Beispiel erhöhtes Risiko, Vorabfinanzierungen, geringere Flexibilität).

Offene Fragen bestehen momentan vor allem zur „engen Verzahnung“ von FP10 und ECF. Momentan ist nicht ersichtlich, wie diese Verzahnung genau ausgestaltet sein soll und welche Bedeutung es für Unternehmen in der Praxis hat, welche Auswirkungen es auf die Qualität der Arbeitsprogramme hat und inwiefern Calls damit unspezifischer werden könnten. Außerdem ist die Verbindung zwischen den Säulen noch unklar und wie die Industrie von den im Rahmen von European Research Council (ERC) und European Innovation Council (EIC) durchgeführten Aktivitäten profitieren kann. Bezüglich der „Moonshot“-Missionen bestehen vor allem Unklarheiten zur genauen Ausgestaltung, zur Finanzierung, zur Governance, zur Komplexität sowie zur Abgrenzung zu Europäischen Partnerschaften. Durch die Öffnung von FP10 für militärische Forschung stellt sich weiter die Frage, wie Forschung im Verteidigungsbereich genau gefördert werden soll – hier bedarf es weiterer Klarheit.

5. Weitere strategische Sektoren

5.1 Verkehr und Mobilität

Kommissionsvorschlag

Die maßgeblich zur Fertigstellung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) vorgesehenen Mittel im Rahmen der Connecting Europe Facility (CEF-T) sollen von 25,8 Milliarden Euro auf 51,5 Milliarden Euro aufgestockt werden, wobei 17,6 Milliarden Euro auf die Stärkung militärisch relevanter ziviler Infrastruktur entfallen. Außerdem unterstützt die CEF auch die Ziele einer interoperablen, sicheren und intelligenten Mobilität im TEN-V-Netz sowie den Übergang der EU zu einer nachhaltigen, dekarbonisierten Mobilität. Dies soll in enger Abstimmung vor allem mit dem Europäischen Wettbewerbsfonds (ECF) erfolgen.

Bewertung

Die geplante Erneuerung und Aufstockung des speziell für den Verkehrssektor fungierenden Teils der CEF sendet ein wichtiges Signal für ein gut integriertes und funktionierendes Verkehrsnetz zum Nutzen der europäischen Wirtschaft, Gesellschaft und Sicherheit. Trotz deutlicher Erhöhung bleibt die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf EU- und nationaler Ebene insgesamt jedoch deutlich hinter dem Investitionsbedarf zurück So müssen laut Draghi-Bericht allein bis 2040 schätzungsweise 845 Milliarden Euro, davon 210 Milliarden Euro für wichtige grenzüberschreitende Verbindungen, investiert werden. Auch wenn die CEF-T allein diesen Bedarf nicht decken kann, ist eine Ausweitung des Programms dringend notwendig, um die rechtzeitige Fertigstellung des TEN-V mit den jeweiligen Fristen (2030 für das Kernnetz, 2040 für das erweiterte Kernnetz sowie 2050 als spätesten Termin für die Fertigstellung des Gesamtnetzes) zu gewährleisten

Positiv hervorzuheben ist die eigenständige Berücksichtigung der militärischen Mobilität. Mit 17,5 Milliarden Euro wird Military Mobility als separate Budgetlinie innerhalb der CEF ausgewiesen – zusätzlich zu den Mitteln für die klassische TEN-V-Infrastruktur.

Die enge Verknüpfung zwischen CEF-T, (CEF-E) und ECF und die Priorisierung einer zukunftsfähigen und dekarbonisierten Mobilität sind grundsätzlich ein richtiger Ansatz. Der ECF setzt hinsichtlich einer zukunftsfähigen und dekarbonisierten Mobilität richtige Schwerpunkte insbesondere in Bezug auf erneuerbare Kraftstoffe, indem Beschaffung, Produktion, Speicherung, Verteilung und Nutzung adressiert werden sollen Positiv ist, dass ebenso saubere, multimodale, digitalisierte, sicherere Verkehrsund Mobilitätslösungen ganzheitlich im Fokus stehen sollen, das heißt einschließlich Infrastrukturen, explizit auch Ladeinfrastruktur, Häfen oder Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr, Systemen und Betrieb sowie mobile Vermögenswerte wie vor allem Fahrzeuge für alle Verkehrsträger. Auch die Entwicklung und Einführung intelligenter Mobilität soll richtigerweise unterstützt werden

5.2 Förderung des Mittelstands

Kommissionsvorschlag

Die Europäische Kommission sieht an vielen Stellen eine Förderung mittelständischer Unternehmen –kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Small Mid-Caps (SMC) – vor Sie identifiziert hierbei unterschiedliche Ansatzpunkte, Programme und Unterstützungsmaßnahmen.

Bewertung

Angesichts der vielen Ansatzpunkte fällt es schwer, einen klaren Überblick zur geplanten Förderung für den Mittelstand zu bekommen oder eine nachvollziehbare Mittelstands-Strategie zu erkennen Positiv zu bewerten ist, dass die Kommission über klassische KMU-Förderung hinausblickt und auch anerkennt, wie wichtig mittelständische Unternehmen unter anderem für leistungsfähige und resiliente Wertschöpfungsverbünde und Lieferketten sind.

Allemal bietet der kommende MFR eine gute Möglichkeit, um die neue Unternehmenskategorie der SMC gezielt an EU-Förderung heranzuführen. Um KMU-Förderung nicht zu beeinträchtigen, könnten eigene „SMC-Fenster“ vorgesehen sowie Mittel degressiv zugeordnet oder gedeckelt werden. Pilotprojekte etwa auf den Feldern Transformation, Klima, Umwelt, F&E oder Internationalisierung könnten zeigen, ob und wie zielgerichtete Förderung von SMC ankommt und damit die bestehende Lücke zwischen Förderung von KMU und Großunternehmen geschlossen sowie in welchem Umfang damit Ziele der EU unterstützt werden.

6. Kohäsionspolitik

Kommissionsvorschlag

Das Budget für die EU-Kohäsionspolitik verkleinert sich durch den Vorschlag der Europäischen Kommission deutlich Im derzeitigen MFR sind für die Kohäsionspolitik anteilig am regulären Gesamtbudget etwa 35 Prozent eingeplant (330 Milliarden zu 2018er-Preisen und 392 Milliarden Euro zu laufenden Preisen) – ohne Berücksichtigung der zusätzlichen NGEU-Mittel. Laut Kommissionvorschlag soll künftig die Kohäsionspolitik gemeinsam mit der Agrarpolitik nur 38 Prozent des Budgets (665 Milliarden Euro zu 2025er-Preisen) ausmachen Im laufenden MFR sind für beide Säulen gemeinsam noch 62 Prozent (667 Milliarden Euro zu 2018er-Preisen und 797 Milliarden Euro zu laufenden Preisen) veranschlagt. Zusätzlich der Mittel für die Migrations- und Grenzpolitik wird ein Gesamtbudget von 771 Milliarden Euro auf der Basis übergreifender, sogenannter Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne (NRPs) gebündelt durch die Europäische Kommission zur Verfügung gestellt.

Wie viel künftig genau für Kohäsion in Konkurrenz zur Agrarpolitik ausgegeben wird, werden die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können Für die gesamte EU fest vorgesehen und zweckgebunden sind jedoch 217,8 Milliarden Euro (nominal und etwa 197,3 Milliarden zu 2025er-Preisen) für die schwächsten Regionen, was etwas mehr als zehn Prozent des Gesamthaushalts ausmacht. Außerdem sollen 295,7 Milliarden Euro (nominal und etwa 267,8 Milliarden zu 2025er-Preisen) zweckgebunden für Agrarpolitik ausgegeben werden. 465,1 der 665 Milliarden Euro (2025er-Preise), beziehungsweise etwa 70 Prozent der Mittel, die insgesamt für Kohäsions- und Agrarpolitik zur Verfügung stehen, sind damit bereits verplant. Knapp 200 Milliarden können von den 27 Mitgliedstaaten, im Rahmen der für die NRPs vorgesehenen Posten, relativ frei allokiert werden. Im Rahmen der NRPs sind allerdings mindestens 14 Prozent aller Ausgaben für Soziales, definiert nach der Europäischen Säule Sozialer Rechte, auszugeben. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten will die Europäische Kommission zudem national individuelle Ausgabenmindestquoten für Klima- und Umweltziele festlegen – übergreifend soll dieser Zielwert bei 43 Prozent für alle NRPs liegen

Durch die Bündelung bisheriger Fonds und deren Einbindung in NRPs verändert sich die Governance der EU-Kohäsionspolitik grundlegend Bislang war diese durch regionale Beteiligung und geteiltes Management diverser Fonds und Zugangsregeln geprägt. Es existieren in der gesamten EU derzeit 540 Einzelprogramme im Bereich Kohäsion und Landwirtschaft mit unterschiedlichen Bewerbungsverfahren und Anforderungsprofilen. Diese sollen künftig in 27 NRPs und einen Interreg-Plan überführt werden – mit einheitlichen Anforderungen und einem weiter gefassten Empfängerpool. Außerdem erhofft sich die Europäische Kommission Synergieeffekte durch die zentralisierte Betrachtung aller Programme.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission begünstigt eine deutlich stärkere Nationalisierung der Governance Statt verschiedener einzelner, fragmentierter Programme, wird nun auf nationalstaatlicher Ebene ein NRP pro Mitgliedstaat am Anfang des Budgetzyklus erstellt Darauf folgt eine Prüfung durch die Kommission und Freigabe durch den Rat. Die NRPs werden sich, basierend auf individueller nationaler Entscheidung, aus verschiedenen Kapiteln zusammensetzen. Diese können sowohl nach Regionen, wirtschaftlichen Branchen oder anderer nationaler Kategorien organisiert sein. Auch sollen die NRPs auf makroökonomische Empfehlungen der Kommission, wie beispielsweise die länderspezifischen Empfehlungen (CSRs) des Europäischen Semesters, reagieren. Zur Halbzeit des MFR sind die Mitgliedstaaten dazu angehalten, den Plan zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Für die Kapitel eines NRPs ist ein (oder mehrere) sogenanntes „Monitoring Committee“ zuständig, welches die Implementierung als auch die Evaluation der NRP-Ausgaben überwacht und Änderungen der NRPs genehmigt Die Monitoring Committees sollen sich, dem Partnerschaftsprinzip folgend, mindestens zur Hälfte aus Sozial- und Wirtschaftspartnern, NGOs und Umweltverbänden sowie Forschungseinrichtungen und Universitäten zusammensetzen. Diese haben je eine Stimme und können somit gegenüber den staatlichen Vertretern beziehungsweise Behörden, die die restlichen Mitglieder stellen, mindestens ein Veto-Recht ausüben Die Europäische Kommission wirkt ohne Stimmrecht beratend an den Monitoring Committees mit. Ein sogenanntes „Coordinating Committee“ spricht mit Blick auf den Gesamtplan Empfehlungen aus, koordiniert zwischen Einzelkapiteln und überwacht die Implementation der in den NRPs festgehaltenen Maßnahmen. Bei konfligierenden Sichtweisen zu den Monitoring Committees gilt allerdings deren Sichtweise.

Das Budget für die NRPs soll zudem flexibler als bislang eingesetzt werden können, ein Teil der Mittel bleibt ungebunden und kann nach der Halbzeit des MFR mobilisiert oder in Krisen eingesetzt werden. Innerhalb der NRPs können Mittel einfacher umgewidmet werden Zudem sollen Kosten unter 400.000 Euro grundsätzlich in Form von Lump sums ausgezahlt werden Die Auszahlung von Mitteln und Überwachung soll dabei stärker an Meilensteine und andere Performance-basierte Kriterien wie konkrete Ziele und Meilensteine geknüpft sein, die ebenfalls in den NRPs festgehalten werden

Bewertung

Grundsätzlich sind die Vorschläge der Kommission zur Kohäsion weitgehend positiv zu beurteilen. Die Ausrichtung der NRPs an den Zielen einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit und der Komplettierung des Binnenmarktes sind begrüßenswert Die NRPs sollen unter anderem die industrielle Basis stärken, die Industrie nachhaltiger und wettbewerbsfähiger machen, die Resilienz von Lieferketten festigen, die Konnektivität und der Energieunabhängigkeit steigern und die grüne und digitale Transformation voranbringen. Die Kohäsionsmittel sollen allen Regionen zur Verfügung stehen, insbesondere zur Steigerung von Innovation und Verteidigungsfähigkeit Dabei sollen innerhalb der NRPs auch die schwächsten Regionen mindestens 15 Prozent der Maßnahmen co-finanzieren – bis auf wenige Ausnahmen bei CAP-Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Insgesamt bleibt die Zielsetzung jedoch mit vielen weiteren nichtwirtschaftlichen Bereichen so umfassend, dass sie Potenzial zur Fokussierung verschenkt.

Insbesondere die Vereinheitlichung von Antragsverfahren, die Umstellung auf Pauschalen bei kleineren Maßnahmen und die Performance-basierte Auszahlung von Mitteln lassen positive Effekte für einen effizienten Mitteleinsatz erwarten. Zusätzlich ist ein begrüßenswerter Mechanismus von Zahlungsaussetzungen bei Nicht-Erreichung von Meilensteinen und Zielen vorgesehen. Auch die Verzahnung der NRPs mit makroökonomischen Empfehlungen, wie der des Europäischen Semesters entsprechen den Forderungen der Industrie Die neue zentralisierte Governance könnte zu einer schnelleren Mittelauszahlung beitragen. Auch die gesteigerte Flexibilität bei der Widmung von Mitteln birgt Chancen, gerade im Hinblick auf Finanzierung von militärtauglicher Infrastruktur und anderer Rüstungsinvestitionen Allerdings bleibt unklar, ob die Umsetzung praxistauglich und unternehmensfreundlich erfolgt Grundsätzlich bietet der Vorschlag Potenzial für einheitliche und niedrigschwellige Ausschreibungen, Verfahren und Anforderungsprofile, die konkrete Umsetzung liegt aber letztlich bei den Mitgliedstaaten.

Die zentralisierte Programmierung auf nationalstaatlicher Ebene begünstigt eine Schwächung der Position der Regionen und voraussichtlich auch der Sozial- und Wirtschaftspartner. Es wird nicht klar ersichtlich, ob Unternehmen tatsächlich besser in die Programmierung, Implementierung und Evaluation von Maßnahmen eingebunden werden. Den Wirtschaftspartnern ist zwar in der Überwachung der

Umsetzung der Pläne eine Rolle vorgesehen, allerdings dürfte deren Einfluss überschaubar bleiben. Dies könnte sich negativ auf die Effizienz der eingesetzten Mittel auswirken. Die Zentralisierung könnte zulasten eines Ansatzes gehen, welcher die lokalen wirtschaftlichen Stärken und Herausforderungen als Ausgangspunkt für eine wettbewerbsfähigkeitssteigernde Kohäsionspolitik nimmt.

Gerade unter Berücksichtigung einer potenziellen Aufnahme weiterer Staaten in die EU ist die anteilige Verkleinerung des Budgets für Kohäsions- und Agrarpolitik positiv zu bewerten. Schließlich sind alle Beitrittskandidaten deutlich ärmer als die derzeitigen Mitgliedstaaten und viele haben einen Agrarsektor signifikanter Größe. Eine Erweiterung der EU hätte massive Konsequenzen im Sinne einer Umverteilung dieser Mittel hin zu den Neumitgliedern

7. Erweiterung und Außenbeziehungen

7.1 Erweiterung

Kommissionsvorschlag

Mit neun Kandidatenländern und einem potenziellen Kandidaten steht die Erweiterung weit oben auf der Agenda der EU. Die Europäische Kommission sieht die Erweiterung der EU als politische und geostrategische Notwendigkeit und versteht sie als Investition in Europas langfristige Sicherheit, Stabilität und Wohlstand.

Im Rahmen des neu strukturierten außenpolitischen Finanzierungsinstruments Global Europe sollen gezielte finanzielle und politische Unterstützungsmaßnahmen für Beitrittskandidaten bereitgestellt werden. Die Europäische Kommission betont, dass die Erweiterung im Einklang mit einem meritokratischen Ansatz erfolgt: Der Beitrittsprozess basiert auf den individuellen Fortschritten der Kandidatenländer bei der Erfüllung der Beitrittskriterien. Global Europe stellt hierfür das gesamte außenpolitische Instrumentarium der EU zur Verfügung – darunter technische Vorbeitrittshilfe, politikbasierte Unterstützung, Investitionen im Rahmen von Global Gateway, makrofinanzielle Hilfe sowie Krisenreaktionsmaßnahmen.

Die Unterstützung zielt grundsätzlich darauf ab, Reformen und Investitionen zu fördern, die administrativen Kapazitäten der Kandidatenländer zu stärken und Rückschritte im Erweiterungsprozess zu verhindern Auch die EU selbst soll sich im Rahmen des MFR strukturell auf eine mögliche Erweiterung vorbereiten. Die sektoralen Politiken sollen „fit für eine erweiterte Union“ gemacht werden. Eine Revision des MFR wird als Möglichkeit genannt, sobald der Zeitpunkt einer Erweiterung konkretisiert ist.

Innerhalb von Global Europe ist für den Zeitraum 2028-2034 ein spezifischer Ausgabenposten in Höhe von 37,6 Milliarden Euro (in 2025 Preisen) für die Region „Erweiterung, Östliche Nachbarschaft und übriges Europa“ vorgesehen. Er ist Teil eines Gesamtbudgets von 190 Milliarden Euro für Global Europe und soll eine planbare, mehrjährige Finanzierung im Rahmen der geografischen Säule des Instruments gewährleisten.

Bewertung

Der Kommissionsvorschlag zum MFR 2028-2034 setzt ein grundsätzlich richtiges Signal, indem er die EU-Erweiterung als geostrategische Priorität verankert und mit gezielter finanzieller Unterstützung unterlegt. Die geplante Mittelvergabe über das Instrument Global Europe orientiert sich am meritokratischen Beitrittsprinzip und fokussiert auf zentrale Reformbereiche wie Rechtsstaatlichkeit,

Verwaltungsmodernisierung und wirtschaftliche Stabilität („Fundamentals“). Positiv ist zudem, dass auch die institutionelle Vorbereitung der EU auf neue Mitglieder angesprochen wird. Ebenso zu begrüßen ist die vorgesehene Möglichkeit einer Revision des MFR, da sie eine gezielte Anpassung der Mittelverwendung im Fall konkreter Erweiterungsschritte erlaubt.

Unklar bleibt hingegen, wie die finanziellen Auswirkungen einer Erweiterung – insbesondere im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik (siehe oben) – bewältigt werden sollen. Auch Fragen zur Governance und Entscheidungsfindung in einer erweiterten Union werden bislang nur angedeutet. Eine stärkere Einbindung wirtschaftlicher Akteure sowie eine klare Strategie zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit sind im weiteren Verlauf wesentlich, um die Erweiterung politisch und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.

7.2 Global Europe / External Action Kommissionsvorschlag

Für das neue Global Europe Instrument sieht die Europäische Kommission 176,8 Milliarden Euro vor (in 2025 Preisen). Dies entspricht nominal 200 Milliarden Euro und damit einer Aufstockung um 75 Prozent im Vergleich zum aktuellen MFR.

Ziel ist, im Zeitraum 2028 bis 2034 eine effizientere Finanzierung von außenpolitischen Maßnahmen sicherzustellen, Global Gateway voranzutreiben, die EU-Unterstützung in Partnerländern sichtbarer zu machen und EU-Beitrittskandidatenländer stärker zu unterstützen.

Für schnelle Reaktionen wird eine Krisenreserve von 15 Milliarden Euro eingerichtet. Im aktuellen Haushalt beträgt das vergleichbare flexible Budget nur rund 9,5 Milliarden Euro. Der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus (EFSD+), das Hauptfinanzierungsinstrument für Global Gateway, wird in das Global Europe Instrument integriert. Darüber hinaus wird es einfacher, die Risiken von Exportkreditagenturen über Garantien und andere Finanzinstrumente zu decken Für Unternehmen soll es bei internationalen Projekten mehr Optionen für Risikoabsicherungen und attraktivere Blended Finance Instrumente geben.

Bewertung

Die Aufstockung des Global Europe Instruments ist angesichts der notwendigen Diversifizierung von Absatzmärkten und Lieferketten ein wichtiges Signal. Es ist gut, dass die Ausrichtung der externen Maßnahmen der EU künftig strategische außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitische Ziele stärker miteinander verknüpfen soll.

Für die europäische Entwicklungszusammenarbeit ist zentral, dass – neben den Interessen der Partnerländer – künftig stärker die strategischen Interessen der EU abgebildet werden. Aus Industriesicht sind insbesondere die Felder wirtschaftliche Sicherheit, Handel und Wettbewerbsfähigkeit, Energieversorgungssicherheit, Konnektivität und der Zugang zu kritischen Rohstoffen relevant.

Dass Garantien und Blended Finance Instrumente stärker in den Fokus rücken, ist eine zentrale Forderung der europäischen Industrie, um Risikominderungen beim Einsatz privaten Kapitals zu erreichen. Hinsichtlich Global Gateway sollte die EU-Unternehmen klare Möglichkeiten bieten, sich an der Definition neuer Projekte zu beteiligen.

7.3 Unterstützung der Ukraine

Kommissionsvorschlag

Im Rahmen ihres Vorschlags für den MFR hat die Europäische Kommission eine substanzielle Ausweitung der Ukraine-Fazilität angekündigt. Mit einem geplanten Volumen von 100 Milliarden Euro soll die Fazilität weiterhin als zentrales Instrument zur Unterstützung der Ukraine dienen – sowohl im Hinblick auf den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Erholung als auch auf die schrittweise Annäherung an die Europäische Union. Die Mittel sollen gezielt eingesetzt werden, um öffentliche Dienstleistungen zu stabilisieren, Reformprozesse zu begleiten, Investitionen zu mobilisieren und die lokale Selbstverwaltung zu stärken.

Die Fazilität gliedert sich in drei Säulen: 1) den Ukraine-Plan, der finanzielle Unterstützung an konkrete Fortschritte bei Rechtsstaatlichkeit, Haushaltsführung und EU-Integration koppelt; 2) einen Investitionsrahmen, der Garantien und Mischfinanzierungen zur Förderung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen vorsieht; und 3) eine Beitrittshilfe, die technische Unterstützung zur Angleichung an das EU-Recht und zur Stärkung administrativer Kapazitäten bietet. Mindestens 20 Prozent der Mittel sollen in den grünen Wiederaufbau und Klimaschutz fließen. Die Europäische Kommission betont zudem die Flexibilität der Fazilität, um auf die dynamische Lage in der Ukraine reagieren zu können.

Bewertung

Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist die geplante Ausweitung der Ukraine-Fazilität ein starkes Signal für die langfristige Stabilisierung und Integration der Ukraine in den europäischen Wirtschaftsraum. Sie bietet Planungssicherheit für Unternehmen, schafft Anreize für private Investitionen und eröffnet deutschen Unternehmen neue Chancen zur Beteiligung am Wiederaufbau. Gleichzeitig stärkt sie die geopolitische Handlungsfähigkeit der EU. Für die Umsetzung ist sicherzustellen, dass die Mittel effizient und transparent eingesetzt werden und die Fazilität kohärent mit anderen EU-Instrumenten verzahnt wird.

Der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 – Tabelle

MEHRJÄHRIGERFINANZRAHMEN2028-2034(MITTELBINDUNGEN)

BeträgezuPreisenvon2025,

Wirtschaftlicher,sozialerundterritorialerZusammenhalt, Landwirtschaft,ländlicherRaumundMeere,WohlstandundSicherheit

Plänefürnational-regionalePartnerschaften,davon:

GemeinsameAgrarpolitik(GAP)EinkommensstützungundFischerei

Wirtschaftlicher,territorialerundsozialerZusammenhalteinschließlichFischereisowie ländlicheGemeinschaftenundTourismus

MindestbetragEuropäischerFondsfürWettbewerbsfähigkeitInstrument„InvestEU“und Beratungsleistungen,vorläufigerBeitragausdenFenstern (TeildesgesamtenFondsfürWettbewerbsfähigkeit)

Fazilität„ConnectingEurope“(CEF),davon:

ZusammenarbeitimBereichdernuklearenSicherheitundStilllegung kerntechnischerAnlagen

(*)22,4Mrd.EUR(zuPreisenvon2025)ausderMittelausstattung2028-2034könntenalsBeitragzuhumanitärerHilfeaufgewendetwerden. (**)2,06Mrd.EUR(zuPreisenvon2025)werdenindenRegionenfüreinigeMaßnahmeninZusammenhangmitKrisen,FriedenundaußenpolitischenBelangenunterBerücksichtigungderglobalenDimensionumgesetzt. DieGesamtsummenkönneneinerundungsbedingteDifferenzaufweisen.

ÜberdieObergrenzenhinaus,davon: Flexibilitätsinstrument

CatalystEurope(PolicyLoansNationaleAufbau-undResilienzpläne) (134Mrd.zuPreisenvon2025) Krisenmechanismus (0,25%desBNE)

AußerhalbdesMFR

Impressum

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Redaktion

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