Handlungsempfehlungen_Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

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Die Gewerkschaften und Unternehmensseite im Bündnis „Zukunft der Industrie“

Handlungsempfehlungen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren Verabschiedet von der Leitungsrunde des Bündnisses „Zukunft der Industrie“ am 18. März 2022

Einleitung Die Koalition hat das Ziel eines modernen Staates zuoberst in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Die Ampel-Koalition will insbesondere auch Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren, entbürokratisieren und digitalisieren. Das ist richtig und unverzichtbar. In den nächsten Monaten geht es um die rasche Umsetzung eines breiten Maßnahmenbündels für mehr Tempo bei Planung und Genehmigung transformationsrelevanter Investitionsprojekte – ohne dabei Umweltschutz oder die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu vernachlässigen. Mit der derzeitigen Planungs- und Genehmigungspraxis lassen sich ambitionierte Ausbau- und Modernisierungsziele in den Sektoren Industrie, Energie und Mobilität nicht erreichen. Die Verfahrensbeschleunigung ist neben der verlässlichen Finanzierung notwendiger Infrastrukturvorhaben daher ein wesentlicher Pfeiler auf dem Weg in eine dekarbonisierte Industrie. Auch die Unternehmen müssen ihre Betriebe für die Energiewende, die Digitalisierung und den demografischen Wandel neu ausrichten. Dazu werden Investitionen in Infrastruktur und Industrieanlagen notwendig, die in Zahl und Umfang bisherige Entwicklungen um ein Vielfaches übersteigen. Um diese Herausforderungen erfolgreich meistern zu können, brauchen auch Unternehmen und Infrastrukturbetreiber schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Im Folgenden werden mögliche und notwendige Maßnahmen auf nationaler Ebene beschrieben, die sich als konstruktive Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung verstehen. Von entscheidender Bedeutung wird aber auch die rechtssichere Ausgestaltung des EU-Rechtes sein. Im Rahmen der unten beschriebenen Verfahren wird im Wesentlichen europäisches Umweltrecht geprüft. Die diesen Prüfungen zu Grunde liegenden Richtlinien erfordern langwierige Vorbereitungen und Studien durch die Vorhabenträger. Eine Modernisierung nationaler Planungs- und Genehmigungsverfahren muss somit zusammengedacht werden mit einem europäischen Austausch zu einem entsprechenden EURechtsrahmen (europäisches Umweltrecht). 1. Planung von Infrastrukturvorhaben stärker koordinieren und priorisieren Um den Standort Deutschland und die Beschäftigung dauerhaft zu sichern, sollte die Beschleunigung von Planungsverfahren als Bestandteil einer aktiven Industrie-, Energie- und Strukturpolitik verstanden werden. Die vorhandenen Planungskapazitäten werden bislang insgesamt relativ ineffizient genutzt. Zu viele Infrastrukturprojekte (z. B. Ausbau Verkehrswege und Stromtrassen) werden als dringlich eingestuft, ohne den Projektnutzen konsequent zu evaluieren. Zu viele Investitionsmittel und Planungskapazitäten bei Infrastrukturvorhaben werden nach regionalen Quoten verteilt, ohne den ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesamtnutzen angemessen zu berücksichtigen.

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