Das deutsche System der ertragsteuerlichen Organschaft ist seit Jahrzehnten etabliert, aber seine komplexen Anforderungen – insbesondere der Ergebnisabführungsvertrag – verursachen erhebliche Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Im internationalen Vergleich geht Deutschland damit einen Sonderweg, während andere Länder auf einfache Beteiligungsgrenzen und Gruppenanträge setzen. Eine Reform sollte daher darauf abzielen, die Vorteile der Gruppenbesteuerung zu erhalten, gleichzeitig aber die Strukturen zu modernisieren und dort zu vereinfachen, wo unnötige Hürden bestehen. Ziel muss ein transparentes, effizientes und international wettbewerbsfähiges System sein.