#Pillar 2: Technische Mängel bei der Mindeststeuer

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#Pillar 2: Technische Mängel bei der Mindeststeuer beseitigen Notwendige Nachbesserungen, um Vereinfachung zu erreichen

Mai 2022 Umsetzung der Mindeststeuer in der Europäischen Union Die EU-Kommission hat Ende 2021 einen Richtlinienentwurf zur Umsetzung der international abgestimmten Mindeststeuer in der EU vorgelegt. Hintergrund ist eine weltweite Einigung zwischen rund 140 Staaten über eine globale Mindeststeuer für Unternehmensgewinne in Höhe von 15 Prozent („Top-up-Tax“). Damit soll ein „Level Playing Field“ bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen geschaffen und das Steueraufkommen hieraus angemessener zwischen den Staaten verteilt werden.

Erstanwendung erst ab dem Jahr 2024 Der ambitionierte Zeitplan, eine Anwendung der Mindeststeuer in den EU-Mitgliedsstaaten bereits ab dem Jahr 2023 vorzusehen, ist vor dem Hintergrund der enormen Komplexität der hiermit verbundenen Neuregelungen nicht realistisch. Die deutsche Wirtschaft setzt sich daher mit Nachdruck für vereinfachende Übergangsregelungen und eine Verschiebung auf mindestens 2024 ein.

Unverhältnismäßigen Aufwand für Unternehmen und Verwaltung reduzieren Die globale Mindeststeuer kann nur dann effektiv sein, wenn sie für die Unternehmen umsetzbar ist und keine unverhältnismäßige administrative Belastung darstellt. Es ist daher essenziell, die GloBERegeln zu vereinfachen und die GloBE-Ermittlungsvorschriften für Unternehmensgruppen in hochbesteuernden Ländern abzuschaffen. Das Aufkommenspotential der Mindeststeuer ist gering, wohingegen die Befolgungskosten dazu in keiner Proportion stehen. Vereinfachungskonzepte und Anwendungsleitlinien sind notwendig, um die Effizienz der GloBE-Vorschriften zu erhöhen und eine rechtssichere und verlässliche Administration der hochkomplexen Regeln auf Seiten der Unternehmen und der Finanzverwaltung zu schaffen. Aus Sicht der deutschen Industrie gibt es noch wesentliche technische Mängel in den gegenwärtigen GloBE-Regeln, wofür der BDI nachfolgende Lösungsvorschläge anbietet.

BDI | Steuern und Finanzpolitik | www.bdi.eu


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