Position | Steuerpolitik | Steuerrecht Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung
Möglichkeiten zur Nutzung des Optionsmodells
Ist dann der Turnaround bzw. Erfolgsfall des Start-ups absehbar/eingetreten, kann die Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft gezielt eingesetzt werden, um die zukünftigen Gewinne thesaurieren bzw. reinvestieren zu können und den Exit vorzubereiten (siebenjährige Sperrfrist ist zu beachten). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass gewerbesteuerliche Verlustvorträge im Zuge der Optionsausübung untergehen und somit nicht in das neue Regime überführt werden können. Wann genau daher die Option ausgeübt wird, ist sorgsam und anhand von Rechenmodellen zu prüfen.
2. Das Optionsmodell in der Nachfolgeplanung und bei der Strukturierung von Familienvermögen
Für Start-ups mit positiven Gewinnerwartungen und dem Wunsch nach hoher Thesaurierung/Reinvestition dürfte sich die Option dagegen tatsächlich ab „Tag 1“ als attraktiv darstellen, wenn gleichzeitig die gesellschaftsrechtlichen Vorteile der Rechtsform der Personengesellschaft in Anspruch genommen werden sollen.
Fazit Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Optionsmodell nach dem KöMoG Start-ups die Möglichkeit bietet, die günstige Thesaurierungsbesteuerung der Kapitalgesellschaft mit der gesellschaftsrechtlichen Flexibilität der Personengesellschaft zu kombinieren. Insbesondere bei der Wahl der Rechtsform der Kapitalgesellschaft & Co. KG lassen sich flexible gesellschaftsvertragliche Regelungen mit der Beibehaltung der Nicht-Publizität, einer Haftungsbegrenzung und den steuerlichen Vorteilen der Kapitalgesellschaft verbinden. Das Optionsmodell ist dabei insbesondere interessant für Start-ups, die überwiegend natürliche Personen als Gesellschafter haben oder deren Geschäftsmodell unmittelbar mit positiven Gewinnerwartungen verbunden ist.
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2.1. Hintergrund Sowohl bei der Strukturierung von privatem als auch betrieblichem Familienvermögen stellt sich die Frage nach der Rechtsform. Zielsetzung vieler Familien ist die Bündelung des Vermögens zum Schutz und zum Bewahren dieses Familienvermögens über Generationen. In der Praxis kommen hierbei nahezu alle vorhandenen Gesellschaftsformen, Stiftungen und Kombinationsmodelle zum Einsatz. Bei der Entscheidung über die Rechtsform kommt der transparenten bzw. intransparenten Besteuerung und somit dem Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft eine wichtige Rolle zu. Durch das Optionsmodell nach dem KöMoG eröffnen sich neue Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere können die gesellschaftsrechtlichen Vorteile der Personengesellschaft, wie geringere Formerfordernisse, geringerer administrativer Aufwand, geringere Publizitätsanforderungen, weniger strenges Regime der Unternehmensmitbestimmung, mit den ertragsteuerlichen Vorteilen der Besteuerung der Kapitalgesellschaft bei der Thesaurierung von Gewinnen kombiniert werden. Letzteres gilt sowohl für die Familienpoolgesellschaft als auch für das operative Familienunternehmen.