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Reform der Energiesteuerrichtlinie im Rahmen des Green Deal Wettbewerbsfähige Energie- und Stromsteuern in Deutschland
Einführung und Summary
15. Juli 2021
Zur Umsetzung der neuen Klimaziele hat die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 im Rahmen des Green Deal das Fit-for-55 Klimamaßnahmenpaket vorgelegt, das auch einen Vorschlag für eine Neuausrichtung der EU-Energiesteuerrichtlinie („Energy Tax Directive“, ETD) enthält. Der BDI unterstützt eine Neuausrichtung der EU-Energiesteuerrichtlinie und nimmt hiermit zu den wesentlichen Eckpunkten eine erste Bewertung vor. Klimaneutrale Energieträger freistellen Zur Unterstützung der Markteinführung von klimaneutralen Energieträgern (Wasserstoff, strombasierte Kraftstoffe, nachhaltige Biokraftstoffe) sind verpflichtende Steuerbefreiungen für alle Sektoren erforderlich, um Investitionen in diese Technologien zu fördern. Wettbewerbsverzerrungen für den europäischen Luft- und Seeverkehr durch eine europäische Insellösung vermeiden Die Besteuerung von Kraftstoffen in der Luft- und Schifffahrt (Kerosinsteuer) einseitig innerhalb der Europäischen Union ist abzulehnen, um Wettbewerbsverzerrungen zulasten der europäischen Unternehmen im internationalen Luft- und Seeverkehr zu vermeiden. Entlastung industrieller Prozesse und energieintensiver Industrien sichern Industrielle Prozesse brauchen weiterhin Unterstützung. Für mehr Rechtssicherheit sollte die Steuerbefreiung von industriellen Prozessen grundsätzlich als verpflichtende Steuerbefreiung und damit unabhängig vom Beihilferecht geregelt werden. Die mineralogischen Prozesse sollten wieder von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen werden. Stromsteuer in Deutschland auf den EU-Mindeststeuersatz absenken Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Energie- und Stromsteuern an der Spitze. Eine deutliche Senkung der Stromsteuer in Deutschland auf den EU-Mindeststeuersatz ist dringend notwendig.
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