Nationale Umsetzung der Europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II)

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DISKUSSIONSPAPIER | MOBILITÄT | KLIMAPOLITIK Nationale Umsetzung der Europäischen Erneuerbaren-EnergienRichtlinie (RED II) GEMEINSAME ERKLÄRUNG I THEMA

30. September 2020

Zusammenfassung

23. Oktober 2017

Um die ehrgeizigen nationalen Klimaschutzziele im Verkehrssektor bis zum Jahre 2030 zu erreichen, bedarf es enormer politischer und wirtschaftlicher Anstrengungen beim Hochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe sowie strombasierter Kraftstoffe. Neben der Zielmarke von zehn Millionen Elektrofahrzeugen wären die heutigen Mengen an biogenen Kraftstoffen zur Zielerreichung bis 2030 mindestens zu vervierfachen – rund die Hälfte davon in Form von E-Fuels. Der Vorschlag aus dem Bundesumweltministerium zur Umsetzung der Europäischen ErneuerbarenEnergien-Richtlinie (RED II) dürfte hingegen zu keiner Steigerung der erneuerbaren Kraftstoffmengen führen. Überdies verwässert die vierfache Anrechenbarkeit von Ladestrom für elektrische Fahrzeuge die Zielquote und setzt einen Anreiz, den die verpflichteten Inverkehrbringer von Mineralölprodukten gar nicht selbst in der Hand haben. Sie sollen im Zuge eines „Quotenhandels“ mit Ladepunktbetreibern Ladestrom als Erfüllungsoption einsetzen – einem modernen Ablasshandel ähnlich. Angesichts der gewaltigen Herausforderungen zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr klammert der Vorschlag des BMU eine mögliche Mehrfachanrechnung strombasierter Kraftstoffe als Erfüllungsoption nahezu aus. Stattdessen soll bei Kerosin eine nationale Quote für strombasiertes Kerosin eingeführt werden. Hierdurch würden in erster Linie nationale Fluggesellschaften im internationalen Wettbewerb benachteiligt. Zumindest ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene wäre sinnvoll. Überdies dürften dieses gesamtwirtschaftlich sehr teure Minderungsinstrument keinen nennenswerten Beitrag zur THG-Reduktion leisten. Die erwartbaren Wasserstoff- und E-FuelsMengen hinken hinter den Ankündigungen der nationalen Wasserstoffstrategie her. So lässt sich keine starke deutsche Wasserstoffwirtschaft aufbauen. Für einen wirkungsvollen Klimaschutz durch CO 2-neutrale Kraftstoffe wäre stattdessen eine spezielle Treibhausgasminderungsquote, ohne Berücksichtigung von Strom und besonderer Berücksichtigung strombasierter Kraftstoffe im Straßenverkehr, in einem klugen Politikmix denkbar: Zusätzlich zu einer Quote wären auch Anreize bei der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie bei dem ab 2021 geltenden Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu nutzen, um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien zu befeuern. Diese kämen langfristig auch dem Luftverkehr zugute.

Dr. Eike Blume-Werry | Abteilung Energie- und Klimapolitik | T: +49 30 2028-1429 | e.blumewerry@bdi.eu | Petra Richter | Abteilung Mobilität und Logistik | T: +49 30 2028-1514 | p.richter@bdi.eu | www.bdi.eu


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