BAYERN
Finanzminister bestätigt: „Es gibt keine Kürzungen“ Seite 7
BAYERN
SEP | OKT 2018 B 2428 E ISSN 01733796
NACHRICHTEN
Neuregelung des Familienzuschlages für nicht Verheiratete Seite 8
BAYERN
Reisezeit = Arbeitszeit Welchen Stellenwert nehmen Reisezeiten ein? Seite 9
IM FOKUS
Seite 12
ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN
LANDTAGSWAHL 2018
EDITORIAL
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.
LIEBE LESERINNEN UND LESER,
Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht bodony@bbb-bayern.de
Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht kasperkowitz@bbb-bayern.de
Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz ondracek@bbb-bayern.de
„woswäistjetztnachhaduso?“ – mein Tischnachbar versuchte sein Lallen in den Griff zu bekommen ... Richtig. Auf der Wiesn, im Zelt, zwei Wochen vor der Landtagswahl! Gibt es da keine anderen Themen? Für diese Ausgabe der BBB-Nachrichten natürlich nicht. Wir haben das Wichtigste rund um die Wahlen zusammengestellt. Vom Wahlverfahren, über die Spitzenkandidaten bis hin zu den Kernaussagen der Parteien in Bezug auf den öffentlichen Dienst. Das alles finden Sie im Fokus ab Seite 12. Neues gibt es bei der Beihilfe. Hier kommt eine ganze Reihe von größeren und kleineren Änderungen. Die Spezialisten aus dem Finanzministerium haben dem Hauptvorstand einen umfassenden Überblick geliefert, den wir für Sie zusammengefasst haben (Seite 6). Und auch beim Familienzuschlag hat sich einiges getan. Da muss sich jeder Einzelne die Neuregelungen genauer ansehen. Eventuell gehört man ja zum Kreis der Neuberechtigten. Für die in verschiedensten Ausprägungen immer wiederkehrenden Problematiken im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverhältnissen im Tarifbereich gibt es eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Es geht um die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung aus vorangegangenen Beschäftigungsverhältnissen beim gleichen Arbeitgeber. Genaueres auf Seite 31. Nun überlasse ich Sie dem Blättern und der Entscheidungsfindung in Sachen Parteien und Zukunft des Freistaats. Jetzt wird’s nämlich Zeit! Auf der Wiesn habe ich übrigens schleunigst das Weite gesucht und alle Überlegungen vertagt ;-)
Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse
Mit herzlichen Grüßen aus der Redaktion Ihre
rosch@bbb-bayern.de
Anette Egle Chefredakteurin BBB-Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de
3
4
INHALT
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
7 FINANZMINISTER BESTÄTIGT: „ES GIBT KEINE KÜRZUNGEN“
8 NEUREGELUNG DES FAMILIENZU SCHLAGES FÜR NICHT VERHEIRATETE
ZUR AKTUELLEN LAGE 5 Landtagswahlen 2018 Rolf Habermann, Vorsitzender
BAYERN 6 Beteiligungen und Veröffentlichungen 6 Weiterentwicklung des Beihilferechts: Anhebung der Vergütungen von physiotherapeutischen Leistungen und Weiteres geplant 7 Finanzminister bestätigt: „Es gibt keine Kürzungen“ 8 Neuregelung des Familienzuschlages für nicht Ver heiratete 9 Reisezeit = Arbeitszeit: Welchen Stellenwert nehmen Reisezeiten ein? 10 Im Gespräch: BBB-Chef Rolf Habermann und Andreas Kolb, Vorstand der Bayerischen Beamtenkrankenkasse
IM FOKUS 12 T ITELTHEMA: Landtagswahl 2018
BUND 25 Die Richtung stimmt, Mängel bleiben: Einigung über Rentenpaket 25 Versorgungsempfängerstatistik 2017 25 dbb Bürgerbefragung: „Öffentlicher Dienst“ 2018 26 Verbändeanhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
9 REISEZEIT = ARBEITSZEIT WELCHEN STELLENWERT NEHMEN REISEZEITEN EIN?
TARIF 27 Streikleiterkonferenz des dbb: Im Vorfeld der Einkommensrunde 2019 27 Spitzengespräch zur Bundesfernstraßenreform im Verkehrsministerium
BEAMTENRECHT 28 Aktuelle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts 28 Beihilfe im Vollzug
TARIFRECHT 30 Arbeitszeitreduzierung: Urlaub und Entgelt bleiben? 31 Stufenzuordnung im TVöD
VERBAND 32 Kreisausschuss Nordoberpfalz: 100 Jahre Frauen wahlrecht 32 Kreisausschuss Kronach: Landtagsvizepräsidentin Inge Aures zu Gast 32 Kreisausschuss Kelheim: Wirtschaftsminister Pschierer lobt Engagement der Unternehmer 33 Kreisausschuss Straubing-Bogen: Beamtenbund trifft Politik auf dem Volksfest 33 Buchvorstellung: Beamtenstatusgesetz 34 Kreisausschuss Würzburg: Versammlung unter hochkarätiger politischer Beteiligung 34 SMA: Neuer Mitgliedsverband des BBB 35 Neue Vorstandschaft des Bayerischen Gerichts vollzieherbundes
ZUR AKTUELLEN LAGE
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
5
LANDTAGSWAHLEN 2018 Liebe Kolleginnen und Kollegen,
FDPSPITZENKANDIDAT MARTIN HAGEN UND DR. WOLFGANG HEUBISCH IM GESPRÄCH MIT BBBCHEF
nur noch wenige Tage bis zum 14. Oktober, dem Tag der Landtagswahlen 2018! Ich gehe davon aus, dass Sie sich den Termin dick im Kalender markiert haben! Gerade wir, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, lenken unser Schicksal an diesem Tag gleich in zweifacher Hinsicht. Denn wir wählen nicht nur, wer die Richtung in unserem Bundesland vorgibt, sondern auch, wer die nähere Ausgestaltung unseres Beschäftigungsverhältnisses übernehmen soll.
Mit FDP-Spitzenkandidat Martin Hagen (Mitte) und FDP-Kandidat Dr. Wolfgang Heubisch (links) traf sich BBB-Chef Rolf Habermann rund einen Monat vor der Landtagswahl. Heftiger Diskussionspunkt war die Frage, ob Lehrerinnen und Lehrer auch künftig Beamte sein müssen. Hagen und Dr. Heubisch sahen hierin allerdings keinen Schwerpunkt ihres Wahlkampfs. Absolut einig war man sich, was das Thema Einheitsversicherungen anging: Das Hauptaugenmerk müsse auf der Erhaltung der momentanen Versicherungslandschaft bei einer Verbesserung des aktuellen Systems liegen.
Das ist nicht so ohne. Die Diskussionen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass sich die Parteien in Sachen Vorsorge – sei es auf dem Gebiet der Gesundheit, oder der Alterssicherung – keineswegs einig sind. Wichtig für uns ist: Eine Einheitsversicherung wird es mit uns nicht geben! Wir bestehen auf den Grundsätzen, die das Wesen des Berufsbeamtentums ausmachen. Dazu gehört das bewährte duale System aus Beihilfe und privater Krankenversicherung ebenso wie die Versorgung am Ende des Berufslebens.
weiteren Parteien, die zur Wahl antreten, unter den dort angesprochenen Aspekten zu überprüfen. Was mich sehr zuversichtlich stimmt, ist, dass die derzeitige Staatsregierung, vertreten durch Finanzminister Albert Füracker, schon jetzt sehr deutliche Worte gefunden hat, um den Kurs nach den Wahlen zu verdeutlichen: „Es wird keine Kürzungen geben!“ Noch gestalten sich Aussagen über die künftige Zusammensetzung des Landtags und damit auch der Staatsregierung schwierig. Die Parteien ringen hart um die Gunst der Wählerinnen und Wähler, und für viele ist das erfolgreiche Abschneiden greifbar geworden. Aber die Zielrichtung ist vorgegeben. Nicht nur mit der Aussage des amtierenden Finanzministers. Sondern auch mit der unverzichtbaren Rolle des öffentlichen Dienstes im Staatswesen und besonders mit seiner herausragenden Kompetenz hier in Bayern. Wir dürfen also gespannt sein, was die kommenden Monate bringen: Zunächst einen neu aufgestellten Landtag – in welcher Zusammensetzung auch immer, eine personell neu besetzte Staatsregierung und neue wegweisende Entscheidungen.
Gehen Sie wählen! Sagen Sie, wo es lang gehen soll! Nur wenn der Einzelne die Verantwortung annimmt, die ihm mit seinem Wahlrecht übertragen wurde, kann Demokratie funktionieren. Wir, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, sind Teil dieser Demokratie.
Wenn dann die politische Arbeit wieder in Angriff genommen werden kann, steht die Tarifrunde der Länder an. Eine erste Bewährungsprobe für die neue bayerische Mannschaft. Die Forderung wird noch im Dezember aufgestellt. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden.
Wer hier eine Wahlempfehlung sucht, wird sie nicht finden. Denn dem BBB geht es um die Interessen der Beschäftigten. Nicht um eine bestimmte politische Ausrichtung. Das hindert uns aber nicht daran, einen intensiven Blick auf die Zukunftsabsichten und -aussichten der verschiedenen Parteien zu werfen. In unserem Fokus finden Sie die wichtigsten Positionen der im Landtag vertretenen Parteien. Wir haben uns aus Platzund Gleichbehandlungsgründen auf diesen Kreis beschränkt. Ich empfehle Ihnen aber selbstverständlich, auch die Programme der
Gehen Sie wählen! Bestimmen Sie den künftigen Weg mit! Mit kollegialen Grüßen Ihr
Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.
6
BAYERN
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
BETEILIGUNGEN Entwurf einer (Fünften) Verordnung zur Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung (siehe nebenstehend) Entwurf einer Bekanntmachung zur Änderung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten Entwurf der Bayerischen Inklusionsrichtlinien Entwurf einer Verordnung über die Unterrichtspflichtzeit in Bayern
VERÖFFENTLICHUNGEN Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei; GVBl. Nr. 14, Seite 607 Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2018 – 2. NHG 2018); GVBl. Nr. 14, Seite 613 Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsschulordnung und der Bayerischen Schulordnung; GVBl. Nr. 14, Seite 634 Verordnung zur Änderung der Grundschulordnung und der Mittelschulordnung; GVBl. Nr. 14, Seite 654 Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Grundschulordnung und der Mittelschulordnung vom 19.07.2018 (GVBl. S. 654); GVBl. Nr. 17, Seite 717 Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung Justiz; GVBl. Nr. 15, Seite 673
WEITERENTWICKLUNG DES BEIHILFERECHTS
Anhebung der Vergütungen von physiotherapeutischen Leistungen und Weiteres geplant In einem ausführlichen Referat informierten Peter Rötzer, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, und Regierungsrat Wolfgang Weigel in der Sitzung des BBB-Hauptvorstandes am 17. Juli über in letzter Zeit bereits durchgeführte Änderungen im Beihilferecht sowie anstehende bzw. geplante Vorhaben. Bereits durchgeführte ... Zunächst gingen sie auf den zum 1. Januar 2017 mit einer Änderung des Bayerischen Beamtenge- Ministerialrat Peter Rötzer und Regierungssetzes (BayBG) eingeführten eigenständigen An- rat Wolfgang Weigel brachten die Mitglieder spruch auf Beihilfe während der Elternzeit ein; des BBB-Hauptvorstandes auf den neuesten der Bemessungssatz beträgt hier stets 70 %. Auf- Stand zu geplanten Weiterentwicklungen des grund entsprechender Änderung der Bayerischen Bayerischen Beihilferechts. Beihilfeverordnung (BayBhV) traten im Weiteren ab 1. Januar bzw. 1. September 2017 Verbesserungen bei der Pflege und bei Sehhilfen ein. Darüber hinaus wurde eine Rechtsgrundlage für eine künftige Direktabrechnung eingeführt. ... und anstehende Änderungen im Beihilferecht Weitere Änderungen der BayBhV sind – nach derzeitigem Stand – mit Wirkung zum 1. Januar 2019 vorgesehen. Diese Änderungen sind in einem Entwurf einer (Fünften) Verordnung zur Änderung der Bayer. Beihilfeverordnung enthalten, die dem BBB wenige Tage nach der Sitzung zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Darin ist eine deutliche Anhebung der seit 1996 (!) unveränderten beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilbehandlungen an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, vergleichbar den vom Bundestag beschlossenen Anpassungen im GKV-Bereich, sowie die inhaltliche Weiterentwicklung der Leistungsbeschreibungen vorgesehen. Damit wird nun endlich eine lange erhobene Forderung des BBB aufgegriffen. Korrespondierend zur vom Bundestag ebenfalls beschlossenen Erweiterung der rechtlichen Grundlagen für eine Leistungsgewährung für Sehhilfen für Mitglieder der GKV ist nun auch in der Beihilfe die Aufhebung der einschränkenden Regelungen für Sehhilfen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geplant. In dem Entwurf der Änderungsverordnung sind darüber hinaus die Anpassung der BayBhV in verschiedenen Bereichen u.a. an den aktuellen medizinischen Entwicklungsstand enthalten. Durch die Weiterentwicklung technischer Verfahren wird das Ausmaß einer Antragstellung in Papierform tendenziell verringert. Regelungen, die bislang den zeitlichen Grundaufwand einer Prüfung von Beihilfeanträgen in Papierform zum Gegenstand hatten, sind nicht mehr erforderlich. Im Übrigen wird dem Änderungsbedarf Rechnung getragen, der sich bei der praktischen Anwendung und aus der Rechtsprechung zum Beihilferecht zwischenzeitlich ergeben hat. Die Vertreter des Finanzministeriums berichteten auch von Überlegungen, die Ausschlussfrist zur Stellung eines Beihilfeantrags von einem auf drei Jahre zu verlängern. Dies erfordert allerdings eine Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes.
BAYERN
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
7
FINANZMINISTER BESTÄTIGT:
„ES GIBT KEINE KÜRZUNGEN“ Dass nach den Wahlen die Welt nicht mehr die gleiche ist wie davor, musste so manch einer schon erleben. Wer erinnert sich nicht an die ein oder andere böse Überraschung. Umso erfreulicher, wenn dem schon im Vorfeld entgegengewirkt wird.
B
ei einem spontanen Zusammentreffen nach der Sommerpause waren sich Staatsminister Albert Füracker und der BBB-Vorsitzende Rolf Habermann einig, dass die Grundsätze des Berufsbeamtentums auch über die Landtagswahlen hinaus Bestand haben müssen und Bayern seine Spitzenstellung im Bundesvergleich beibehalten muss. Insbesondere gelte dies für die Grundsätze der Beihilfe und der Versorgung, die durch Verlautbarungen verschiedener Parteien in Frage gestellt wurden. Auch aus den Grundsatzpositionen der Parteien, die im aktuellen Fokusartikel abgedruckt sind, vgl. Seiten 18 – 21, lässt sich hier Interessantes entnehmen. Die Fakten bleiben aber unverändert: Zusätzliche Beitragszahler lösen kein Finanzierungsproblem der gesetzlichen Versicherungen, weil damit auch zusätzliche Leistungsansprüche verbunden sind. Sicher ist jedoch, dass die öffentlichen Haushalte durch die Mehrkosten für
Arbeitgeberbeiträge weitergehend belastet würden als bisher. Außerdem müsse immer bedacht werden, dass das Berufsbeamtentum ein Institut eng verwobener Rechte und Pflichten sei. Wird hier willkürlich eingegriffen, könne noch viel mehr in Schieflage geraten als nur die öffentlichen Haushalte, warnt Habermann. „Einheitsversicherungen jeglicher Art lehnen wir ab“, so der einhellige Tenor von Finanzminister und BBB-Chef. Auch einer Abkehr vom Beamtenstatus für Lehrkräfte erteilte Füracker eine deutliche Absage. „Wir wissen in Bayern ganz genau, was wir an unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben, von der Polizei über die Verwaltungen bis hin zu den Lehrerinnen und Lehrern.“ Das Gerücht, die Staatsregierung plane Kürzungen nach der Wahl, dementierte er Ende September in aller Deutlichkeit. Da sei nichts dran! „Es gibt überhaupt keine
Notwendigkeit, auch nur über irgendwelche Kürzungen bei den Beamten oder im Öffentlichen Dienst nachzudenken.“ Der Freistaat stehe finanziell besser da als die anderen Bundesländer. Man denke keineswegs über Kürzungen nach, sondern eher das Gegenteil davon: „Bei der im Frühjahr 2019 anstehenden Einkommensrunde für Landesbeschäftigte wollen wir den eingeschlagenen Weg der letzten Jahre fortsetzen.“ Seit 2013 wurden die Tarifabschlüsse eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Zudem soll auch das bundesweit herausragende Dienstrecht in Bayern mit seinen bundesweit einmaligen zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten ständig weiterentwickelt wird.
Das vollständige Interview mit dem Donaukurier vom 25. September 2018 unter www.bbbbayern.de
8
BAYERN
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
Neuregelung des Familienzu schlages für nicht Verheiratete Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 wurde die Familienzuschlagsregelung des Art. 36 Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) neu aufgestellt. Bisher konnten nicht verheiratete Be soldungsempfänger den Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten, wenn sie eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen hatten und ihr Unterhalt gewährten, weil sie gesetzlich (z. B. gegenüber Kindern oder Eltern) oder sittlich (z. B. gegenüber Geschwistern) dazu verpflichtet waren. Kein Zuschlag wurde aber gewährt, wenn für den Unterhalt der aufgenommenen Person Mittel zur Verfügung standen, die den sog. Eigen mittelgrenzbetrag überstiegen. Die Neuregelung knüpft nun nicht mehr an eine gesetzliche oder sittliche Unterhaltsverpflichtung an; in Folge dessen entfällt auch der Eigenmittel grenzbetrag. Sofern Kinder in die
Wohnung aufgenommen sind, d. h. sie dort ihren Lebensmittelpunkt haben bzw. eine häusliche Verbindung besteht, ist künftig nur noch Voraussetzung, dass – wie bei den kindbezogenen Teilen des Familienzuschlags – eine generelle Kindergeldberechtigung vorliegt. Als weitere Folge des Wegfalls des Eigenmittelgrenzbetrags wird in Fällen der anderweitigen Unterbringung des Kindes, z. B. wegen Studiums an einem anderen Ort, Internatsaufenthalts – ohne dass die häusliche Verbindung (z. B. Vorhaltung eines eigenen Zimmers in der Wohnung, familiäre Bindung usw.) aufgehoben wird – auf das Kriterium der Kostentragung seitens der Berechtigten verzichtet (vgl. bisherige einschränkende Regelung des Art. 36 Abs. 1 Satz 4). Das Abstellen auf eine generelle Kinder geldberechtigung hat allerdings zur Folge, dass Kinder nach Vollendung des 25. Lebensjahres nicht mehr berücksichtigt
werden können. Für die Fälle, in denen der bisher zustehende Familienzuschlag der Stufe 1 künftig entfällt, ist jedoch in Art. 108 Abs. 12 i. V. m. Art. 111 eine Übergangsregelung für einen Zeitraum von längstens jedoch bis 30.06.2022 vorgesehen. Neben der Wohnungsaufnahme von (kindergeldanspruchsberechtigenden) Kindern führt künftig die Wohnungsaufnahme von nahen Angehörigen (z. B. Elternteil) dann zur Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1, wenn diese nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig sind (vgl. hierzu auch die besoldungsrechtliche Regelung des Art. 31 Abs. 1 Nr. 4 und die beamtenrechtliche Regelung des Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 zweite Alternative BayBG). Die bisherige Regelung der Wohnungsaufnahme von anderen Personen, deren Hilfe der Besoldungsempfänger oder die Besoldungsempfängerin aus gesundheitlichen Gründen benötigt, wird fortgeführt. Die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 wegen Wohnungsaufnahme einer anderen Person aus beruflichen Gründen entfällt.
BAYERN
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
9
REISEZEIT = ARBEITSZEIT
WELCHEN STELLENWERT NEHMEN REISEZEITEN EIN? Das Thema der Berücksichtigung von Reisezeiten als Arbeitszeit nimmt wieder an Fahrt auf. Betroffen sind zahlreiche Berufsgruppen aus Reihen des BBB, z. B. – aber selbstverständlich nicht abschließend – Polizei, Finanz- oder Bauverwaltung. Für den BBB eine Materie, die ihn über alle Gremien hinweg beschäftigt.
W
erden Beamte wegen Dienstreisen (bzw. Dienstgängen) außerhalb der für vollzeitbeschäft igte Beamte festgelegten täglichen Arbeitszeit beansprucht, so werden Reisezeiten lediglich zu einem Drittel durch Freizeit ausgeglichen.
Eine aus Sicht vieler Beschäftigter nicht mehr zeitgemäße und ungerechte Regelung, die die Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Beamtengesetz treffen. Schließlich wird das Arbeitsumfeld immer mobiler, die Anforderungen auch in Sachen Flexibilität steigen. Es gibt zahlreiche Gründe, diese Vorschriften zu überdenken. Ungerecht wird diese Drittelung vor allem deswegen empfunden, weil die „verbleibenden zwei Drittel“ keineswegs als Freizeit genutzt werden können, wie das die Vorschrift andeutet. In überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln, auf vollen Straßen und mit der Aufmerksamkeit beim Verkehrsgeschehen, haben Beschäft igte kaum selbstbestimmten Handlungsspielraum. Zudem wird häufig der private Wagen für Dienstgeschäfte zur Verfügung gestellt – was natürlich die Kosten von Dienstwägen deutlich minimiert.
Das hat auch die Rechtsprechung so gesehen. Schon im Jahr 2015 hatte der EuGH sich damit zu befassen, wann dienstlich veranlasste Reisen als Arbeitszeit zu werten sind (Az. C-266/14). Seine grundlegende Aussage: Arbeitszeit ist jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Der Begriff sei im Gegensatz zur Ruhezeit zu sehen, da beide Begriffe einander ausschließen. Eine Zwischenkategorie sei nicht vorgesehen. Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht Arbeitszeiten dort, wo eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ohne Reisezeiten gar nicht möglich sei (z. B. 5 AZR 292/08). Momentan beschäft igen sich die Haupt personal räte verschiedener Ministerien intensiv mit der Thematik und auch der BBB macht seinen Einfluss geltend. Der Landtag ist bereits eingebunden.
10
BAYERN
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
IM GESPRÄCH:
BBBCHEF ROLF HABERMANN UND ANDREAS KOLB, VORSTAND DER BAYERISCHEN BEAMTENKRANKENKASSE BBB: Herr Habermann, wie funktio niert die Krankenversicherung für Beamte eigentlich und wie zufrieden sind Sie mit dem sogenannten „BeihilfeModell“?
Habermann: Der Staat kümmert sich ausgezeichnet um seine Beamten. Für uns funktioniert die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV) hervorragend. Das System hat sich bewährt und sollte auch künftig erhalten bleiben. BBB: Sie spielen hier auf das soge nannte „Hamburger Modell“ an, das Beamten den Weg in die gesetzliche Versicherung (GKV) schmackhaft machen möchte?
Habermann: So ist es. Eine Ausweitung des Beitragszuschusses für GKVversicherte Beamte ist aus unserer Sicht zum einen verfassungsrechtlich bedenklich und führt zum anderen zu erheblichen Mehrkosten für die Steuerzahler ohne ersichtlichen Nutzen für die gesetzliche Krankenversicherung. Schließlich würde sich auch noch die Gesundheitsversorgung der Beamten verschlechtern, besonders nach der Pensionierung. Warum sollten wir daher ein gut funktionierendes System ohne Not ändern? BBB: Herr Kolb, was macht Beamte als Zielgruppe aus Versicherungs sicht besonders?
Kolb: Die Position von Herrn Habermann teile ich uneingeschränkt: Aufgrund des bewährten Beihilfemodells haben Beamte ja den Vorteil, sich bereits ab Berufsstart für die optimale Gesundheitsvorsorge aus Beihilfe plus
PKV-Ergänzung entscheiden zu können, die vom Leistungsniveau über dem der GKV liegt. Damit kommt auch unser Konzept der Alterungsrückstellungen besonders effektiv zum Tragen. So wird über einen langen Zeitraum ein Teil der Beiträge angespart, um altersbedingt höhere Ausgaben in späteren Jahren finanzieren zu können. Zusätzlich erhöht sich mit der Pension die Beihilfe, was umgekehrt die Beiträge aus der PKV nochmal reduziert: Beamte und PKV passen also optimal zusammen. Darüber hinaus schätzen wir an unseren Beamten-Kunden die langfristige Treue, nicht nur bei der Absicherung der Gesundheitskosten. BBB: Herr Kolb, gerade sind Sie in Bayern und der Pfalz mit neuen BeihilfeTarifen an den Start gegangen. Was war Ihnen dabei wichtig?
Kolb: Die Versicherungskammer Bayern bietet für jeden Beihilfesatz und jedes Beihilferecht die passende Krankenversicherung. Unser neuer Tarif BeihilfeCOMFORT ist modular aufgebaut und erlaubt die passgenaue Ergänzung der Beihilfe: Die Kunden stellen sich ihren Versicherungsschutz individuell nach jeweiligem Bedarf zusammen und können diesen später in vielen Fällen sogar ohne weitere Gesundheitsprüfung anpassen. Durch Nutzung der Selbstbeteiligung ist der Versicherungsschutz gerade für Einsteiger sehr günstig. Zudem fördern wir aktiv gesundheitsbewusstes Verhalten, indem wir etwa Bewegung
mit attraktiven Prämien belohnen und Präventionsleistungen nicht auf die Beitragsrückerstattung anrechnen. BBB: Herr Habermann, was bewegt Sie im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Absicherung von Beamten?
Habermann: Das Besondere an Beamten ist ja, dass sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis befinden, das lebenslang besteht. Dementsprechend knapp und wertvoll sind diese Humanressourcen und umso wichtiger ist auch der langfristige Erhalt der Arbeitskraft. Wir müssen also aktiv daran arbeiten, dass etwa Polizeibeamte nicht mit 40 dienstunfähig werden oder Studienräte nach 20 Jahren Schuldienst im Burnout landen. Darüber hinaus ist es uns auch wichtig, Prozesse möglichst schlank zu halten, etwa beim Antrags- und Festsetzungsverfahren in der Beihilfe. Auch eine stärkere Digitalisierung in der Beihilfebearbeitung wäre wünschenswert. BBB: Herr Kolb, was kann eine Krankenversicherung hier in Sachen Prävention und Digitali sierung leisten?
Kolb: Wir sehen uns als lebenslanger Gesundheitspartner unserer Kunden. Daher wollen wir einen aktiven Beitrag dazu leisten, ihre Gesundheit möglichst lange zu erhalten bzw. im Krankheitsfall die bestmögliche Versorgung und aussichtsreichste Therapie sicherzustellen. Dabei setzen wir auf digitale Chancen, aber auch neue „analoge“ Services. Diverse Apps oder eine „Tele-Sprechstunde“, die bei medizinischen Fragen
BAYERN
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
11
Andreas Kolb, Vorstand der Bayerischen Beamtenkrankenkasse
BBBChef Rolf Habermann
sowie der Vermittlung einer ärztlichen Zweitmeinung per Telefon oder im Video-Chat helfen, sind bereits im Angebot enthalten. Mit unserem neuen digitalen Service „Meine Gesundheit“ sind Befunde, Impfpass und Arztschreiben stets zur Hand, Rechnungen können schnell und einfach eingereicht werden. Zum anderen unterstützen wir unsere Kunden gezielt und individuell beim Gesundbleiben: So haben wir in unseren neuen BeihilfeCOMFORTTarif den Zusatzservice „Meine Fitness“ integriert, der regelmäßige Bewegung und Sport mit Punkten belohnt, die im Prämienshop gegen Wertgutscheine ausgewählter Partner aus den Bereichen Sport, Ernährung und Entspannung eingelöst werden können. BBB: Herr Habermann, sind Ihre Anliegen damit erfüllt?
Habermann: Ich denke, dass wir dann erfolgreich sind, wenn Dienstherr und PKV gemeinsam alle Möglichkeiten von Telemedizin und Digitalisierung nutzen, die Prävention stärken und gesundheitsbewusstes Verhalten unserer Beamtinnen und Beamten fördern. Digitale Innovationen und Apps wie von Herrn Kolb genannt sind dabei sehr gut und zielführend; allerdings müssen wir auch noch mehr eigene Anstrengungen unternehmen: Ich denke hier etwa an das betriebliche Gesundheitsmanagement in unseren Behörden, das zwar vorgesehen und gewünscht ist, in der Praxis aber oft an fehlenden Ressourcen oder Budgets scheitert.
Auch Verbesserungen bei der Wiedereingliederung von Beamten nach längerer Krankheit sind wünschenswert. BBB: Herr Kolb, eine PKV ist ein lebenslanger Begleiter. Warum ist die Versicherungskammer Bayern dabei der Partner der Wahl?
Kolb: Herr Habermann, auch zu den Themen betriebliches Gesundheitsmanagement und Wiedereingliederung in Behörden können wir uns für die Zukunft in der Zusammenarbeit einiges vorstellen, da wir diese Themen bereits bei Firmenkunden zusammen mit Kooperationspartnern in unsere dortigen Angebote integrieren. Die Versicherungskammer Bayern ist als Marktführer in Bayern und in der Pfalz mit großer regionaler Nähe auch führender Versicherer von Staat und Kommunen. Unser Krankenversicherer, die Bayerische Beamtenkrankenkasse, trägt die Nähe zu den Beamten daher schon seit ihrer Gründung im Jahr 1926 im Namen. Für Beamte ist sie seitdem ein erfahrener, verlässlicher und innovativer Partner und gehört in Bayern zu den PKV-Unternehmen mit dem größten Kundenbestand. Daher investieren wir auch kontinuierlich in diese wichtige Zielgruppe und haben für sie mit unseren neuen Beamtentarifen das derzeit modernste Angebot am Markt entwickelt.
12
IM FOKUS
LANDTAGSWAHL 2018
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
LANDTAGSWAHL 2018 Es ist wieder soweit! Am 14. Oktober wird gewählt! Rund 9,5 Millionen bayerische Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, über die Zusammensetzung des 18. Bayerischen Landtages für die nächsten fünf Jahre zu entscheiden. Mindestens 180 Mandate in sieben Wahlkreisen sind zu vergeben. Die wichtigsten Infos, Persönlichkeiten und Positionen im Überblick ...
IM FOKUS
LANDTAGSWAHL 2018
DIE BAYERNTREND/ BRPROGNOSE (12. SEPTEMBER 2018)
CSU 35 % SPD 11 % Freie Wähler 11 % Grüne 17 % FDP 5 % Linke 5 % AfD 11 % Sonstige 5 %
13
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
ERGEBNIS DER LANDTAGSWAHL 2013 UND DERZEITIGE SITZVERTEILUNG*
CSU 47,7 % SPD 20,6 % Freie Wähler 9 % Grüne 8,6 % FDP 3,3 % Linke 2,1 % Sonstige 2,6 %
SITZVERTEILUNG NACH DER LANDTAGSWAHL 2013
CSU 101 SPD 47 Freie Wähler 19 Grüne 18
*Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
Die 180 Sitze im Landtag werden auf die Wahlkreise gemäß ihrem Anteil an der Bevölkerung verteilt. Dabei entsprechen die Wahlkreise den Regierungsbezirken: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Die Wahlkreise wiederrum sind in Stimmkreise aufgeteilt, die üblicherweise den Landkreisen und kreisfreien Städten entsprechen. Die Stimmkreise sind immer ungefähr gleich groß (Wahlgerechtigkeit!). Damit hat jeder Wahlkreis unterschiedlich viele Stimmkreise. Aus jedem der insgesamt 91 Stimmkreise zieht der Vertreter mit den meisten Stimmen in den Landtag ein. So ist sichergestellt, dass jede bayerische Region dort vertreten ist. Die weiteren Sitze (89) werden anhand des auf die Parteien entfallenden Stimmenanteils vergeben. Die entsprechenden Kandidatinnen und Kandidaten entstammen den von den Parteien in jedem Wahlkreis erstellten Listen. Und so funktioniert’s:
DIE STIMMABGABE Wer wählen geht, hat zwei Stimmen. Erst- und Zweitstimme. Die Erststimme wird für den Direktkandidaten einer Partei abgegeben, mit der Zweitstimme entscheidet man sich für eine Kandidatin oder einen Kandidaten der Wahlkreisliste einer Partei. Man kann dadurch also auf die von der Partei vorgegebene Reihung Einfluss nehmen und z. B. auch einen Kandidaten auf einem der hinteren Listenplätze wählen. Die Spitzenkandidaten werden zwar von den Parteien bestimmt, können aber so von den Wählern auch beeinflusst werden.
DIE STIMMAUSZÄHLUNG Für jeden Wahlkreis werden die gesamten Erst- und Zweitstimmen, die eine Partei erhalten hat, zusammengezählt. Nach dem sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahren werden aus dieser Gesamtstimmenzahl die Mandate, also die Sitze im Landtag errechnet, die jede Partei erhalten hat. Das ist ein entscheidender Unterschied zur Bundestagswahl, bei der ausschließlich die Zweitstimmen über die Gesamtzahl der Sitze entscheiden.
Bei jeder Partei werden die Sitze abgezogen, die ihre Bewerber in den Stimmkreisen direkt gewonnen haben, indem sie dort die meisten Stimmen erhalten haben. Die verbleibenden Sitze werden an die Bewerber auf den Wahlkreislisten entsprechend ihrer Platzierung verteilt. Die Reihung auf jeder Liste ergibt sich dabei aus der Gesamtstimmenzahl aus Erststimmen (sofern ein Bewerber auch in einem Stimmkreis kandidiert hat) und Zweitstimmen, die jeder Kandidat erhalten hat. Jeder, der einen Platz innerhalb der für den Wahlkreis insgesamt zu vergebenden Sitzzahl erreicht hat, kann ins Parlament einziehen. Diejenigen, die nicht einziehen, bleiben Nachrückkandidaten, falls ein Abgeordneter im Laufe der Legislaturperiode ausscheidet.
DIE FÜNFPROZENTSPERRKLAUSEL Nur Parteien, die insgesamt mindestens 5 Prozent der in Bayern insgesamt abgegebenen gültigen Erst- und Zweitstimmen erhalten, dürfen in den Landtag einziehen. Die Klausel soll eine Zersplitterung der politischen Landschaft verhindern und die Bildung von Mehrheiten im Landtag erleichtern. Soweit eine Partei diese Hürde nicht überwindet, verfallen auch die von ihren Kandidaten erworbenen Direktmandate. Im Stimmkreis ist dann derjenige gewählt, der die nächsthöchste Stimmenzahl erzielt hat.
ÜBERHANG UND AUSGLEICHSMANDATE Durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Zahl der in der Regel 180 Sitze im Landtag erhöhen. Erhält eine Partei mehr Direktmandate in den Stimmkreisen, als ihr nach ihrem Anteil an Erst- und Zweitstimmen insgesamt eigentlich zustehen, verbleiben ihr diese Sitze trotzdem. Anschließend wird die Zahl der für den betroffenen Wahlkreis vorgesehenen Sitze so lange erhöht, bis die Verteilung der Sitze zwischen den Parteien dem Verhältnis ihrer insgesamt erhaltenen Stimmen entspricht. Auch die anderen Parteien erhalten also zusätzliche (Ausgleichs-) Mandate.
14
IM FOKUS
LANDTAGSWAHL 2018
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
WER SIND DIE SPITZENKANDIDATEN? Spitzenkandidaten – die Kandidatinnen und Kandidaten, die von ihrer Partei dazu auserwählt sind, dem Wahlkampf ein Gesicht zu verleihen, die in den Wahllisten den obersten Platz einnehmen und die gegebenenfalls um das höchste Amt im Land, das Amt des Ministerpräsidenten oder seines Stellvertreters, kandidieren. NATASCHA KOHNEN 1967 in München geboren, Natascha Kohnen wuchs in der Maxvorstadt auf, studierte in Regensburg und lebte zwischenzeitig in Paris. Heute lebt sie in Neubiberg. Die Diplombiologin und zweifache Mutter arbeitete vor ihrem Einzug in den Landtag als selbständige Lektorin. Politik: 2002 wurde Natascha Kohnen in den Gemeinderat von Neubiberg gewählt, 2008 in den Bayerischen Landtag. Ab 2009 war sie Generalsekretärin der BayernSPD. Im Mai 2017 wurde Natascha Kohnen zur Landesvorsitzenden der SPD gewählt. Sie setzte sich in einem Mitgliedgliedervotum gegen fünf weitere Mitbewerber durch. Im Dezember erfolgte die Wahl zur stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden. Sie ist Spitzenkandidatin ihrer Partei für die anstehende Landtagswahl.
DR. MARKUS SÖDER MdL; geb. 5. Januar 1967 in Nürnberg; evangelisch-lutherisch; verheiratet, vier Kinder. Seit 1994 Mitglied des Bayerischen Landtags; 2007 –2008 Bayerischer Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten; 2008 –2011 Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Gesundheit; 2011–2013 Bayerischer Staatsminister der Finanzen; 2013 –2018 Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Seit dem 16. März 2018 Bayerischer Ministerpräsident. Söder: „Unser Öffentlicher Dienst ist Grundpfeiler der Stabilität Bayerns. Herzlichen Dank unseren Beamten und Tarifbeschäftigten für Ihren täglichen Einsatz! Ein starker Staat und eine leistungsfähige Verwaltung gehören untrennbar zusammen. Bayern sorgt daher für die beste Bezahlung seiner Beamten im bundesweiten Vergleich, sagt Ja zum Beamtenstatus und zum Berufsbeamtentum und entlastet seine Beschäftigten insbesondere in den teuren Ballungsräumen.“
Ihr Statement zum öffentlichen Dienst: „Wir brauchen mehr Gemeinschaft und Zusammenhalt in Bayern. Dafür setzen wir auf einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst – mit guter Bezahlung und Chancen zur individuellen Weiterentwicklung“.
IM FOKUS
LANDTAGSWAHL 2018
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
HUBERT AIWANGER (*26. Januar 1971 in Ergoldsbach) ist Bundes- und Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER. Er ist seit September 2008 Mitglied des Bayerischen Landtags und Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Aiwanger wohnt im niederbayerischen Rottenburg an der Laaber, hat zwei Kinder und ist römisch-katholisch. Nach dem Abitur und dem Grundwehrdienst studierte Aiwanger an der Fachhochschule Weihenstephan Agrarwissenschaften. Seit 2001 ist er Mitglied der FREIEN WÄHLER, seit 2006 Landesvorsitzender in Bayern und seit 2010 Bundesvorsitzender der Partei. Aiwanger engagiert sich als Stadtrat in Rottenburg und Kreisrat im Landkreis Landshut. Darüber hinaus ist er Vorsitzender des Bayerischen Jagdverbands, Kreisgruppe Rottenburg. Die FREIEN WÄHLER setzen sich für eine starke, bürgerfreundliche und bürgernahe Verwaltung ein. Sie stehen für die Beibehaltung des Berufsbeamtentums. Denn für eine funktionsfähige Staatsverwaltung braucht es einen unabhängigen Öffentlichen Dienst.
LUDWIG HARTMANN Knapp 300 Stimmen fehlten Ludwig Hartmann (40) am 25. März 2012 bei der Stichwahl zum Oberbürgermeisteramt seiner Heimatstadt Landsberg am Lech. Knapp 300 Stimmen zur endgültigen Sensation, die sich zwei Wochen zuvor angedeutet hatte, als der junge Grüne den CSU-Kandidaten überraschend in die Stichwahl zwang. Als Landsberger OB hätte er natürlich der Landespolitik gefehlt. 2008 war er erstmals in den Bayerischen Landtag eingezogen, seit 2013 ist der Fraktionschef der Grünen Landtagsfraktion und treibt nicht nur grüne Kernthemen wie den Artenund Umweltschutz oder den Kampf gegen den Flächenfraß voran. Ludwig Hartmann fordert auch eine Mobilitätsgarantie für ganz Bayern, gleiche Chancen für alle Bürgerinnen und Bürger, egal wo sie in Bayern leben, und mehr bezahlbare öffentlich finanzierte Wohnungen in den überhitzten Ballungszentren. Zur Landtagswahl 2018 tritt Ludwig Hartmann im neu geschaffenen Stimmkreis München-Mitte an und peilt dort das erste grüne Direktmandat in Bayern an.
15
16
IM FOKUS
LANDTAGSWAHL 2018
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
LANDTAGSWAHL 2018
3 GUTE GRÜNDE ... Ja. Jede Partei hat ihr Programm. Aber, mal Hand aufs Herz, wo sind die „big points“? Beschäftigte in Ballungsräu men entlasten: Wir sorgen für eine Entlastung unserer Beamten und Tarifbeschäftigten in den Ballungsräumen. Wir erhöhen die Ballungsraumzulage und weiten den Wohnungsbau für Staatsbedienstete aus. Mit Für uns als CSU ist klar: Ein starker Staat braucht eine starke öffentder Errichtung von Staatsbedienstetenwohliche Verwaltung! Damit dies so bleibt, setzen wir uns dafür ein: nungen unterstützen wir nicht nur die BeBeste Bezahlung: schäftigten im öffentlichen Dienst, sondern Bayern ist bei der Beamtenbesoldung bundesweit führend und wird dies tragen auch zur Entlastung des angespannauch bleiben. Durch die wiederholte zeit- und wirkungsgleiche Übertragung ten Wohnungsmarkts in den Ballungsräudes Tarifergebnisses auf die Bezüge der bayerischen Beamten, zuletzt mit der men insgesamt bei. Mit Behördensatelliten Bezügeanpassung 2017/2018, hat Bayern seine Spitzenposition sogar noch ausgeentschärfen wir die Pendlerströme, entlasten baut. Der Blick auf andere Länder zeigt die Spitzenposition Bayerns: Der Vorsprung den Wohnungsmarkt und ermöglichen der Besoldung in Bayern beträgt bis zu 10 %! heimatnahes Arbeiten.
2
... die
zu wählen:
1
Beste Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Wir richten den öffentlichen Dienst kontinuierlich auf ein optimales Miteinander von Beruf und Familie aus. Mit der Möglichkeit zu Teilzeit und familienbedingten Beurlaubungen, einem sog. Sabatjahr nicht nur für ein Jahr, sondern bis zu fünf Jahren und einer konkreten Karriereunterstützung nach einer Familienauszeit haben wir wichtige Instrumente für ein Miteinander von Beruf und Familie geschaffen. Wir werden diese Möglichkeiten fortentwickeln. Mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eröffnen wir zusätzliche Möglichkeiten der zeitlichen und räumlichen Flexibilisierung und schaffen neue Freiräume für die individuelle Lebensgestaltung der Beschäftigten.
3
...
zu wählen:
Bayern braucht in Zukunft eine stabile und vernünftige Regierung. Das können die FREIEN WÄHLER sicherstellen, wenn sie stark genug gewählt werden und dadurch eine konsensfähige bürgerliche Mehrheit zustande kommt. Politische Experimente kann sich Bayern nicht leisten.
1
Wir stehen für einen starken öffentlichen Dienst, der die wachsenden Ansprüche an ein funktionierendes Staatswesen erfüllen kann. Massiver Unterrichtsausfall durch Lehrermangel und Millionen an Überstunden bei der Polizei beispielsweise müssen lösungsorientiert angegangen werden
2
Wir FREIEN WÄHLER sind die politische Kraft, welche in den vergangenen Jahren im bayerischen Landtag am meisten für Staat und Bürger bewegt hat. Abschaffung der Studiengebühren, Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums und Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durch unsere Volksbegehren – gegen den Widerstand der Regierung und der anderen Oppositionsparteien – hat viel Unmut in der Bevölkerung beseitigt und damit zur Stabilisierung unseres Gemeinwesens beigetragen. In diesem Sinne wollen wir weiterarbeiten. Probleme erkennen und lösen. Pragmatisch und unideologisch!
3
IM FOKUS
LANDTAGSWAHL 2018
... die
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
zu wählen:
17
3
Angesichts der steigenden Mietkosten wollen wir die aktuelle Ballungsraumzulage mindestens verdoppeln und auf Kommunen mit überdurchschnittlich hohen Lebenshaltungskosten ausweiten. Zusätzlich wollen wir in diesen Kommunen erheblich mehr Wohnungen für Staatsbedienstete schaffen.
Wir schaffen mehr bezahlbaren Wohnraum mit einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft. Und wir sorgen für bessere Kinderbetreuung – mit einer Qualitätsoffensive und kostenfreien Kitas sowie guter Ganztagsbetreuung an den Schulen.
1
Wir wollen eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme von Tarifabschlüssen für alle bayerischen Beamten. Kürzungen zur Konsolidierung des Haushalts auf dem Rücken der Beamten lehnen wir ab. Wir wollen bessere Beförderungsmöglichkeiten (und dafür auch Mittel im Haushalt bereitstellen) sowie eine Rückkehr zur Pensionsvorsorge, wie sie es bis 2013 gab.
2
...
Werden Sie als Frau genauso bezahlt wie Ihr männlicher Kollege? Frauen bekommen bei gleicher Arbeit im Schnitt 21 Prozent weniger Geld als Männer – verdienen sollten sie aber das Gleiche! Wir Grüne fordern gleiche Bezahlung von Männern und Frauen, eine verbindliche Quote für Frauen in Führungspositionen und flexiblere Kita-Öffnungszeiten, damit auch Frauen ihre Karrieren planen können.
2
zu wählen:
Haben Sie eine bezahlbare Wohnung, die Sie sich auch im Alter noch leisten können? Glückwunsch! Wenn nicht: Wir Grüne fordern die Verlängerung der Sozialbindung bei öffentlich subventionierten Wohnungen. Und wir wollen, dass die Sozialbindung bei neu geschaffenen Sozialwohnungen nie ausläuft. Weil Wohnen ein Grundbedürfnis ist und man einen „alten Baum“ nicht mehr verpflanzt.
1
3
Wussten Sie eigentlich, dass wir Grüne ein subventioniertes ÖPNV-Ticket für alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst fordern? Mit einem 50-prozentigen Zuschuss wollen wir Ihren Umstieg auf Busse und Bahnen fördern!
18
IM FOKUS
LANDTAGSWAHL 2018
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
Manchmal möchte man es eben doch genauer wissen! Der öffentliche Dienst ist wesentlicher Teil des Staatswesens. Aber seine Ausgestaltung wird von der Politik geprägt. „Wohin soll᾿s gehen?“, haben wir gefragt.
1 BERUFSBEAMTENTUM
3 HAUSHALTSPLANUNG
Die CSU sagt klar Ja zum Beamtenstatus und zum Berufsbeamtentum. Für uns ist dies nicht nur ein leeres Wort, sondern wir beweisen das auch in konkreter Umsetzung: Wir haben die Einstellungszahlen beim Freistaat in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert. Für uns ist klar: Das Berufsbeamtentum ist kein Auslaufmodell, sondern ein Stabilitätsfaktor für Gesellschaft und Staat. Nur wenn der Staat im Wettbewerb um die besten Bewerber attraktive Bedingungen bietet, kann er den hohen Standard halten.
Die CSU steht für stabile und solide Staatsfinanzen und damit für sichere Pensionen. Mit unserer generationsgerechten Finanzpolitik sind wir durch das Zwei-Säulen-Konzept aus Schuldentilgung und Pensionsfonds für künftige Versorgungsausgaben bestens gerüstet. Allein in den Jahren 2012 bis 2017 wurden staatliche Schulden in Höhe von rd. 4,1 Mrd. Euro zurückgezahlt. Für 2018 ist eine weitere Schuldentilgung in Höhe von 1,5 Mrd. Euro geplant. Daneben greift der Bayerische Pensionsfonds, der bereits einen Betrag von ca. 2,7 Mrd. Euro umfasst und dem seit 2013 jährlich 100 Mio. Euro (ab 2018: 110 Mio. Euro) zugeführt wurden.
2 GESUNDHEITSVORSORGE Der Einführung einer Bürgerversicherung erteilen wir eine klare Absage. Das haben wir auch innerhalb der Koalition so durchgesetzt. Eine Einheitsversicherung wäre der direkte Weg in eine Staatsmedizin nach Kassenlage. Neben der Beamtenversorgung und der Möglichkeit des abschlagsfreien Ruhestandseintritts mit 64 Jahren wollen wir daher am bewährten System der Beihilfe festhalten. Wir wollen das Beihilfeverfahren optimieren und setzen verstärkt auf digitale Möglichkeiten, beispielsweise mit einem elektronischen Antrags- und Abrechnungsverfahren.
4 EINKOMMENSVERHÄLTNISSE Seit 2013 hat der Freistaat Bayern die Tarifabschlüsse 1:1 auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Im Vergleich zum Bund und den anderen Ländern bleibt die Besoldung in Bayern damit weiterhin mit an der Spitze. Für uns ist das Nebeneinander von Beamten und Angestellten selbstverständlich. Wir werden auch weiterhin sicherstellen, dass das Einkommen der Beschäftigten der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung folgt.
UNSERE 4 KE 1 BERUFSBEAMTENTUM Die BayernSPD steht für einen handlungsfähigen Staat und deshalb für einen starken öffentlichen Dienst mit Berufsbeamtentum und Tarifbeschäftigten. Wir bekennen uns klar zum Berufsbeamtentum mit den spezifischen Rechten und Pflichten von Beamten und Dienstherrn. Im Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft um die besten Köpfe wollen wir das Beamtentum in Bayern attraktiv halten. Wichtige Faktoren sind gute Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung, attraktive Arbeitsplätze und Vergütung, umfassende Mitbestimmungsrechte, betrieblicher Gesundheitsschutz und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schließlich bedeuten mehr Spielräume für die Bediensteten auch mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger.
2 GESUNDHEITSVORSORGE Die BayernSPD setzt sich dafür ein, die Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten bei der Krankenversicherung aufzuheben. Beamtinnen und Beamte sollen in Bayern ohne finanzielle Nachteile zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können. Seit 2009 besteht auch für Beamtinnen und Beamte die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Dies ist in der Regel eine private Krankenteilversicherung, die die Beihilfe ergänzt. Zwar können Beamtinnen und Beamte unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig gesetzlich versichert sein, sie müssen dann aber derzeit die gesamten Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen. Der Öffentliche Dienst zahlt für Beamtinnen und Beamte keinen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung, sondern ausschließlich Beihilfe in Höhe von in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten. Die restlichen 50 Prozent können nur in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es keine Teilversicherung. Mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe von 50 Prozent der Versicherungskosten erhalten Beamtinnen und Beamte eine echte Wahlmöglichkeit für ihre Krankenversicherung. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und
Beamte erhalten die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV. Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteiligt.
3 HAUSHALTSPLANUNG Der Freistaat Bayern ist für künftige Versorgungsleistungen aus den Beamtenverhältnissen nicht ausreichend gerüstet. Wir wollen wieder die Pensionsvorsorge, die es mit den Sondervermögen Pensionsrücklage und Versorgungsfonds bereits bis 2013 gab. Aktuell fließen jährlich nur noch 100 Millionen Euro in den neuen Bayerischen Pensionsfonds. Das sind bis heute über drei Milliarden Euro weniger an Vorsorge als unter dem ehemaligen Vorsorgesystem. Dem Versorgungsbericht ist zu entnehmen, dass in Bayern die Versorgungsausgaben von 4,2 Milliarden Euro im Jahr 2013 – in Abhängigkeit von der Bezügeanpassung (2 Prozent, 2,5 Prozent oder 3 Prozent) – bis zum Jahr 2050 auf 11,4 Milliarden Euro (+ 172,8 Prozent), 13,6 Mrd. Euro (+ 224,1 Prozent) oder sogar auf 16,1 Mrd. Euro (+ 285,0 Prozent) ansteigen können. Handlungsbedarf ist offensichtlich!
4 EINKOMMENSVERHÄLTNISSE Der öffentliche Dienst muss unter Beibehaltung seiner Qualifikationsanforderungen bei der Bezahlung im Wettbewerb mit der Wirtschaft attraktiv sein. Er muss deshalb an der allgemeinen Entwicklung der Einkommen teilhaben. Die BayernSPD macht sich seit jeher stark für die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Bezüge der bayerischen Beamten, Richter, Anwärter sowie der Versorgungsempfänger. Wir freuen uns mit den bayerischen Beamten darüber, dass der aktuelle Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich übernommen wurde. Das war nicht immer so. Beim Tarifabschluss 2011 hatten Staatsregierung und Landtagsmehrheit die Beamtinnen und Beamten 19 Monate auf die Erhöhung ihrer Bezüge warten lassen.
ERNTHEMEN 1 BERUFSBEAMTENTUM
3 HAUSHALTSPLANUNG
Wir FREIEN WÄHLER bekennen uns ausdrücklich zum Berufsbeamtentum, dass sich gerade in Krisenzeiten als Stabilitätsfaktor für Gesellschaft und Staat erweisen hat. Unabhängig davon, ob Beamte klassische Eingriffsbefugnisse oder einen verfassungsrechtlich herausragenden Auftrag – wie beispielsweise die in Art. 7. Abs. 1 GG vorgesehene Gewährleistung des öffentlichen Schulwesens – wahrnehmen, gewährleistet dies die Funktionsfähigkeit des Staates.
Die Absenkung der Zuführung zu den Versorgungsrücklagen in den vergangenen Jahren ist nach Auffassung der FREIEN WÄHLER kontraproduktiv. Daher muss der Mittelansatz in Zukunft wieder deutlich erhöht werden. Im Interesse eines fairen Umgangs mit den Staatsbediensteten und im Interesse einer soliden und nachhaltigen Verwaltung wollen wir, dass die Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds in einem Pensionsfonds zusammengeführt vor Zugriffen abgesichert werden.
2 GESUNDHEITSVORSORGE
4 EINKOMMENSVERHÄLTNISSE
Die FREIEN WÄHLER lehnen eine Einheitsversicherung ab. Stattdessen wollen wir mit dem Konzept der „Sozialen Gesundheitsversicherung“ die bewährten Regeln der privaten Krankenversicherung in ein Gesamtsystem einfügen, das einen sozialen Ausgleich ermöglicht. Dazu sollen die privaten Krankenversicherungen und die gesetzlichen Krankenkassen in einem fairen Wettbewerb zueinander stehen, bei dem der Bürger selbst entscheiden kann, wo er sich versichern möchte – bei einer privaten Krankenversicherung oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Es sollen alle Krankenversicherungen bestehen bleiben, aber sie müssen einen vorgeschriebenen Leistungskatalog anbieten. Dessen ungeachtet wollen wir die Beibehaltung des bewährten Beihilfesystems für Beamte als eigenständigen Teil zur Absicherung der Krankheitskosten neben der privaten Krankenversicherung. Das „Hamburger Modell“ lehnen wir FREIE WÄHLER ab.
Es ist zunächst zwischen Beamten und Angestellten zu unterscheiden. Das System der Beamtenbesoldung folgt anderen Grundsätzen (Alimentation) und hat damit andere Vor- und Nachteile wie die tarifliche Vergütung. Dieses System stellen die FREIEN WÄHLER nicht in Frage. Wichtig ist für uns, dass die Besoldung der jeweiligen Besoldungsgruppen angemessen ist. Besondere Bedeutung hat für uns in diesem Zusammenhang, dass die Tätigkeiten angemessen bewertet sind. Für den Tarifbereich halten wir FREIE WÄHLER an der Tarifautonomie fest, sodass es im Grundsatz Aufgabe der Tarifparteien ist, die „Vergütung“ etc. auszuhandeln. Nichtsdestotrotz ist es vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der veränderten Anforderungen notwendig, dass relativ starre Besoldungs- und Entgeltgruppen-„System“ mehr an den Marktgrundsätzen und dem Leistungsprinzip auszurichten.
IM FOKUS
LANDTAGSWAHL 2018
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
21
1 BERUFSBEAMTENTUM
3 HAUSHALTSPLANUNG
Wir wollen einen starken öffentlichen Dienst für alle Menschen in Bayern. Und das Berufsbeamtentum ist dabei ein wesentlicher Teil des öffentlichen Dienstes und für hoheitliche Aufgaben des Staates die angemessene Form der Beschäftigung. Damit das so bleibt und auch in der Bevölkerung weiterhin Akzeptanz findet, wollen wir eine vorausschauende Personalpolitik. Um den Personalbedarf zu ermitteln, brauchen wir eine Aufgabenkritik. Wir müssen unter Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten diskutieren, in welchen Bereichen wie viele Mitarbeiterinne und Mitarbeiter notwendig sind. Daran müssen sich die Stellenpläne ausrichten. Einen pauschalen Stellenabbau lehnen wir ab. Personalpolitik und Personaleinsatz lassen sich nicht pauschalieren.
Die zurückgelegten Summen sind angesichts der wachsenden Ausgaben für Pensionen deutlich zu niedrig. Der Fonds reicht allenfalls für ein paar Monate und über den Entnahmezeitraum verteilt nur für wenige Prozentpunkte der Ausgaben. Das ist auch deshalb besonders verantwortungslos, weil die Einnahmesituation des Staates eine deutlich höhere Vorsorge erlaubt hätte. Und die als Ersatz für den Versorgungsfonds angekündigte Schuldentilgung geschieht zu langsam, um das Ziel bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Außerdem hat der Pensionsfonds einen deutlichen Konstruktionsfehler: Die Mittel sind nur einfach gesetzlich gebunden, das heißt dass sie bei sinkenden Steuereinnahmen relativ leicht zweckentfremdet werden können. Somit ist Bayern keinesfalls für zukünftige Versorgungsleistungen aus den Beamtenverhältnissen gerüstet.
2 GESUNDHEITSVORSORGE Wir wollen keine Einheitsversicherung, sondern Wahlfreiheit und Wettbewerb. In Deutschland gibt es ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. Um das zu erhalten, muss unter anderem die Finanzierung dauerhaft gesichert werden. Grundsätzlich sind für uns dabei drei Punkte wesentlich: Solidarität: Alle beteiligen sich nach ihren finanziellen Möglichkeiten an der Finanzierung unseres solidarischen Gesundheitswesens, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Qualität der Versorgung: Leistungen von Ärztinnen und Ärzten und anderen Gesundheitsberufen sollten nach einheitlichen Vergütungssystemen abgerechnet werden. Wahlfreiheit: Die Krankenversicherung kann auch durch private Krankenversicherungsunternehmen angeboten werden. Alle Bürgerinnen und Bürger können frei zwischen allen gesetzlichen und privaten Kassen wählen.
4 EINKOMMENSVERHÄLTNISSE Die Einkommen der Tarifbeschäftigten sind das Ergebnis von Tarifverhandlungen, auf die der Gesetzgeber keinen Einfluss hat und auch keinen Einfluss haben soll. Gleichwohl ist festzustellen, dass die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst seit Mitte der 90er Jahre hinter der Entwicklung der privaten Wirtschaft zurückgeblieben ist. Dazu kamen Nullrunden im Beamtenbereich zu Anfang des Jahrzehnts. In den letzten Jahren waren die Tarifabschlüsse höher und wurden auch voll in das Besoldungsgesetz übernommen. Das wollen wir auch in Zukunft so beibehalten, um eine Gleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten in diesem Bereich zu gewährleisten. Das kann die Einschnitte in der Vergangenheit nicht ausgleichen. Das kann nur schrittweise erfolgen, da in vielen Bereichen auch Personalmehrungen finanziert werden müssen.
22
IM FOKUS
LANDTAGSWAHL 2018
DIE KANDIDATEN Auch aus den Reihen der Mitglieder der BBB-Fachverbände stellen sich zahlreiche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Eine Kurzvorstellung ...
EVA GOTTSTEIN, FREIE WÄHLER Direktkandidatin Stimmkreis 115 – Eichstätt; Wahlkreis Oberbayern, Liste 3, Platz 3 68 Jahre, verheiratet, 4 Kinder, 6 Enkelkinder, Mitglied im brlv
BASTIAN GEBHARDT, CSU Listenplatz 17 für die Stimmkreise Fürth, FürthLand/Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim 32 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Mitglied in der DPolG Stadtrat Stadt Stein (Nachrücker im September 2017); Stellvertretender Dienstgruppenleiter PI Herzogenaurach, Führungs-/Planungsstab G7 Gipfel, Koordinierungsstab Asyl 2015 Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Klarheit und Transparenz in den Abläufen und Entscheidungen sind mir wichtig, sowohl in meiner politischen, als auch in meiner Arbeit als Polizeibeamter. Ich sehe mich als Dienstleister für die Menschen, sowohl als Polizeibeamter als auch in der Politik. In meiner täglichen Arbeit bekomme ich die Sorgen und Nöte der Gesellschaft und der Kolleginnen und Kollegen aus erster Hand mit. Diese Erfahrungen möchte ich aufnehmen und in meine politische Arbeit mit einbringen.
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
HOLGER DREMEL, CSU Direktkandidat im Stimmkreis 401 BambergLand 46 Jahre, verheiratet, 3 Kinder Mitglied in der DPolG Leiter Ermittlungsgruppe der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, Polizeihauptkommissar, 2. Bürgermeister der Stadt Scheßlitz, Ldkr. Bamberg Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Die Angehörigen des öffentlichen Dienstes leisten einen hervorragenden Dienst. Zu einem funktionierenden Staat gehört eine leistungsfähige Verwaltung, welche die Herausforderungen der kommenden Zeit, z.B. die Digitalisierung erkennt. Eine zeitgerechte, moderne Ausstattung und die gerechte Entlohnung unserer Angehörigen im öffentlichen Dienst sind wichtige Säulen, dass unser Staat auch weiterhin funktioniert. Dafür möchte ich mich in den entsprechenden Ausschüssen einsetzen.
Realschuldirektorin a. D.; Mitglied des Bayerischen Landtags; Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport; Mitglied im Ausschuss Öffentlicher Dienst Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Als ehemalige Realschullehrerin und -direktorin kenne ich die Belange der Bürgerinnen und Bürger im Bereich Bildung aus erster Hand und möchte diese zusammen mit meinen weiteren Herzensanliegen Jugend-, und Frauenpolitik weiterhin engagiert im Bayerischen Landtag vertreten.
PETRA GUTTENBERGER, CSU Stimmkreis 509 Fürth/Liste 1 Platz 3/Direktkandidatin 56 Jahre, nicht verheiratet Mitglied in der bfg Stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen; Vorsitzende des entsprechenden Arbeitskreises und rechtspolitische Sprecherin der CSU-Landtagsfraktion; Beirätin der Stiftung Opferhilfe Bayern; Dozentin an der Staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Ein bürgerfreundlicher und leistungsfähiger Staat braucht einen engagierten und effektiven öffentlichen Dienst, der sich auf die politischen Rahmenbedingungen auch in Zukunft verlassen kann!
WOLFGANG FACKLER, CSU Direktkandidat für den Stimmkreis DonauRies Nr. 706, Listenkan didat für den Wahlkreis Schwaben auf Platz 21 43 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Mitglied in der bfg Steuer-Jurist, Mitglied des Bayerischen Landtags seit 2013, Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes seit April 2018, zuvor Mitglied im Haushaltsausschuss Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Ich kenne den öffentlichen Dienst von Kindheitstagen an. Ich weiß um seine Leistungsbereitschaft, ich schätze den enormen Fleiß, und kenne seine Mentalität. Ein starker Staat, dank starker Beamter und guter Gesetze. Das gibt’s nur in Bayern.
VOLKMAR HALBLEIB, SPD Direktkandidat Würzburg Land, Listenplatz 1 54 Jahre, verheiratet Mitglied in der DVG Bayern Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion; Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Wohnungs- und Städtebaupolitik Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Als Verwaltungsrichter, als langjähriger Abteilungsleiter am Landratsamt und als Organisationsreferent einer Bezirksregierung weiß ich um die Leistungsfähigkeit, aber auch um die Sorgen und Nöte des Öffentlichen Dienstes in Bayern. Im Landtag habe ich mich für eine angemessene Stellenausstattung eingesetzt und den Zick-Zack-Kurs der Staatsregierung gegenüber den Beschäftigten kritisch begleitet.
IM FOKUS
LANDTAGSWAHL 2018
ALEXANDER HEIMISCH, CSU Wahlkreis Oberbayern, Liste 1, Platz 129 40 Jahre Mitglied im VLB Oberstudienrat an der Beruflichen Oberschule Weißenburg, Fachbetreuer und Vorsitzender des Personalrats; Mitglied im Marktgemeinderat Gaimersheim und im Kreistag des Landkreises Eichstätt Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Als Personalrat liegen mir die Probleme der Kollegen sehr am Herzen, für die ich mich gerne einsetze, so wie ich es in meiner Freizeit als Feuerwehrkommandant und Kreisbrandmeister auch praktiziere. Politisch ist mir zudem die berufliche Bildung sehr wichtig. Sie muss weiter gefördert werden, wie etwa durch den Meisterbonus von 1.500 Euro.
JOCHEN KOHLER, CSU NürnbergWest, Direktkandidat für den Landtag, Listenplatz 14 Wahlkreis Mittelfranken 43 Jahre, verheiratet, eine Tochter Mitglied in der KOMBA Bayern CSU-Kreisvorsitzender Nürnberg-West; Bauingenieur beim U-Bahnbauamt der Stadt Nürnberg Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Als Beamter des technischen Dienstes beim U-Bahnbauamt der Stadt Nürnberg halte ich aus eigener Erfahrung eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst für hoch modern und auch effektiv im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. Ich werde mich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass bei Einkommensrunden für den öffentlichen Dienst deutlich erkennbar wird, was die Beschäftigten dem Staat und auch den Kommunen wert sind.
Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Nach über 30jähriger Zugehörigkeit in unterschiedlichen Funktionen zum Öffentlichen Dienst und vielen Begegnungen in meiner 10jährigen Abgeordnetentätigkeit gehören die Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes zu den tragenden Säulen unser Gesellschaft, ohne die Bayern, so wie wir es kennen und schätzen, keinen Bestand hätte.
MANFRED LÄNDNER, CSU Direktkandidat im Stimm kreis 609 – WürzburgLand 59 Jahre, verheiratet, zwei erwachsene Kinder Mitglied in der DPolG BERND KRÄNZLE, CSU Landtagsliste 1 / Bezirk Schwaben / Platz 112 76 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Mitglied in der KOMBA Bayern Jurist, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.; MdL seit Oktober 1990, Stadtrat in Augsburg Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Öffentlicher Dienst in einer modernen Leistungsgesellschaft: modern, attraktiv und verlässlich. So können Vorurteile abgebaut werden.
Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport; Mitglied im Ausschuss für Bildung und Kultus; Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks; Mitglied im Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriger Personalrat der DPolG kenne ich den öffentlichen Dienst aus eigenem Erleben, schätze die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen und weiß, wie wichtig der öffentliche Dienst und das Berufsbeamtentum für das Funktionieren unseres Staates ist.
BARBARA REGITZ, CSU Direktkandidatin Nürnberg Nord, Liste 1 Mittelfranken Platz 5 60 Jahre, verheiratet Mitglied in der KEG und im BLLV
PROF. DR. MICHAEL PIAZOLO, FREIE WÄHLER Stimmkreis München Giesing (Direktkandidat); Liste 3 Platz 2 58 Jahre, ledig, Mitglied im vhw Generalsekretär der FREIEN WÄHLER Bayern; Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Bayer. Landtags Wahlkreis Oberbayern
23
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
Stadträtin seit 1996 in Nürnberg, Bildungs- und frauenpolitische Sprecherin, Mitglied im Schulausschuss des Bayerischen und Deutschen Städtetags; Seminarrektorin FRANZ JOSEF PSCHIERER, CSU Stimmkreis Kaufbeuren, Platz 4 der Liste Schwaben, Direkt kandidat 62 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Mitglied in der KEG Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Energie und Technologie; Mitglied des Bayerischen Landtags Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Ein leistungsfähiger und effizienter öffentlicher Dienst ist für mich ein wesentlicher Standortfaktor für Bayern. Ich bekenne mich daher uneingeschränkt zum Berufsbeamtentum und den beamtenrechtlichen Grundsätzen. Eine nachhaltige Personalpolitik ist unverzichtbar, um staatliche Aufgaben bestmöglich zum Wohle aller erfüllen zu können.
Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Demokratie, Freiheit und Sicherheit, Wohlstand sind nicht selbstverständlich. Für gute Rahmenbedingungen setze ich mich ein – für meine Heimatstadt Nürnberg und die Menschen, die hier leben. Dazu gehört auch ein klares Ja zum Beamtentum für Lehrkräfte. Bildung für alle muss auf sicheren Füßen stehen.
BERND SCHÖTTERL, FREIE WÄHLER Landtagsdirektkandidat im Stimmkreis Miltenberg (607); Listenplatz 3 in Unterfranken 50 Jahre, verheiratet, 2 Söhne Mitglied in der bfg Fraktionssprecher der Freien Wähler (FW) im Stadtrat Amorbach (seit 2008); stellv. Fraktionssprecher der FW im Kreistag Miltenberg (seit 2008); Vorsitzender der Freien Wähler Amorbach (seit 2013) Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Ich bin immer erst Mensch, dann Politiker. Respekt vor der Meinung Anderer und ein freundliches Auftreten auf Augenhöhe ist für mich die Grundlage dafür, parteiübergreifende Lösungen zum Wohle aller zu finden.
24
IM FOKUS
LANDTAGSWAHL 2018
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
JÖRG VOLLETH, CSU Liste Mittelfranken Platz 21 Landtag 47 Jahre, verheiratet, 3 erwachsende Kinder Mitglied in der DPolG WALTER TAUBENEDER, CSU Direktkandidat PassauWest, Listenplatz 15 65 Jahre, verheiratet, 1 Kind Mitglied in der KEG
Polizeibeamter; Fraktionsvorsitzender der CSU Stadtratsfraktion Erlangen (Stadtrat); Stellv. CSU Kreisvorsitzender der CSU Erlangen – Stadt, Ortsvorsitzender der CSU Frauenaurach
Seit Oktober 2008 Mitglied des Bayerischen Landtags
Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Als Polizeibeamter sehe ich mich als Teil des öffentlichen Dienstes. Die Arbeit des BBB unterstütze ich durch meine Mitgliedschaft seit über 25 Jahren. Meine Schwerpunkte sind es, ein familien-, und kinderfreundliches Arbeitsumfeld zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Politisch setzte ich mich für die Herausforderungen der Städte (Wohnen, Gewerbe, Verkehr) ein. Bayern soll seine Spitzenstellung innerhalb der Bundesländer behalten und den Menschen, die in Bayern leben, Heimat sein.
Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Politik ist für mich das Werkzeug, um unsere Gesellschaft weiter als faire, soziale und starke Gemeinschaft auszubauen. Als ehemaliger Lehrer weiß ich um die Probleme von Beamten und werde mich auch in Zukunft weiter für deren Bedürfnisse und beste Bedingungen einsetzen. Die Herausforderungen, auch für den BBB in unserer Zeit sind groß und können nur in engem Zusammenwirken bewältigt werden. In Bayern geht es den Beschäftigten im öffentl. Dienst im Vergleich zu anderen Bundesländern gut! Das soll auch in Zukunft so bleiben.
FLORIAN WIEDEMANN, FREIE WÄHLER LandtagsDirektkandidat für den Stimmkreis 403 Bayreuth, Listenplatz 3 (Oberfranken) 36 Jahre Mitglied im VLB Bayern Gemeinderat in Hummeltal, Wirtschaftspädagoge an den Staatlichen Beruflichen Schulen für Textil und Bekleidung Münchberg-Naila Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Als Lehrer und als Vorsitzender eines Schulfördervereins liegt mir die Bildungspolitik ganz besonders am Herzen. Kleinere Klassen führen nicht nur zu besseren Lernbedingungen, sondern auch zu einer Entlastung der Lehrkräfte. An der Verbeamtung der Lehrkräfte in Bayern darf nicht gerüttelt werden!
PROF. DR. GERHARD WASCHLER, CSU Direktkandidat PassauOst, Listenplatz 17 61 Jahre, verheiratet, 1 Kind Mitglied im bpv GERHARD WAAS, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Stimmkreis Miesbach, Liste Obb, Platz 48 55 Jahre, verheiratet, 4 Kinder Mitglied im BDF Förster, Bayerische Forstverwaltung, Gemeinderat in Schliersee, Kreisrat im Landkreis Miesbach, Sprecher Arbeitskreis Wald und Forstwirtschaft B90/ Die Grünen Bayern Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Als Familienvater und Forstbeamter sind für mich ein sorgfältigerer Umgang mit dem Thema Flächenverbrauch, der Ausbau der regenerativen Energien, die Förderung der ökologischen Land- und Forstwirtschaft und der Klimaschutz wichtige politische Arbeitsfelder, in denen ich sowohl über fachliche Kompetenz als auch kommunalpolitische Erfahrung verfüge.
MARGIT WILD, SPD Direktkandidatin Regens burgStadt Listenplatz 3 60 Jahre, ledig Mitglied im BLLV Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport; Stadträtin in Regensburg; SPD-Stadtverbandsvorsitzende; Heilpädagogische Förderlehrerin Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Ich setze mich mit Leidenschaft und Hartnäckigkeit für meine politischen Schwerpunkte ein. Das sind vor allem die Bildungspolitik und Fragen der sozialen Gerechtigkeit. Faire Löhne, günstige Mietpreise und in Würde altern – das sind unsere aktuellen Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Ich war über 30 Jahre als heilpädagogische Förderlehrerin an schulischen und vorschulischen Einrichtungen tätig und kenne daher die Probleme und Anliegen des öffentl. Dienstes aus eigener Erfahrung. Auch imBay. Landtag führen wir viele intensive Debatten über die Situation.
ISABELL ZACHARIAS, SPD Direktkandidatin München Schwabing, Listenplatz 7 53 Jahre, drei Kinder Mitglied im BLLV Abgeordnete des Bayerischen Landtags Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Dass ich mich mit aller Kraft für eine bessere Bezahlung von Verwaltungsangestellten an Schulen einsetze – sie sind die erste Anlaufstelle für die Schulfamilie, Behörden, Handwerker und andere. Sie müssen – unabhängig von der Schulart – einheitlich eigestuft werden und Beförderungsmöglichkeiten haben. Der Anteil an befristeten Arbeitsverträgen muss auf 10 % begrenzt werden. Und: Jede Schule braucht eine solche „Schulmanagerin“.
Von 1998 – 2008 und 2013 bis heute MdL; seit 1996 Stadtrat in Passau; aktuell: Bildungspolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion; Stv. Vorsitzender des Bildungsausschusses im Landtag Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Als MdL über Jahre Mitglied des Ausschusses für Fragen des öffentl. Dienstes. Seit über einem Jahrzehnt Landesvorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentl. Dienstes der CSU. Politische Zielstellung: Die hohe Leistungsfähigkeit des öffentl. Dienstes in Bayern muss auch in Zukunft durch bestmögliche Rahmenbedingungen gewährleistet werden. Vertiefte Informationen zu meiner Person sowie mit Lebenslauf und Aktivitäten im Internet unter www.gerhard-waschler.de sowie in facebook.
JOSEF ZELLMEIER, CSU Direktkandidat Straubing, Listenplatz 18 54 Jahre, verheiratet und zweifacher Vater Mitglied in der bfg Seit 2003 Mitglied des Bayerischen Landtags, seit 2018 Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr; vertriebenenpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion; bis 2003 Oberregierungsrat am Finanzamt München, Bearbeitungsstelle Straubing Was jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Ihnen wissen sollte ... Eine funktionierende öffentliche Verwaltung ist mir sehr wichtig. Gerne setze ich mich deshalb für gute Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ein.
BUND
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
25
DIE RICHTUNG STIMMT, MÄNGEL BLEIBEN
Einigung über Rentenpaket Die Große Koalition hat den Rentenstreit beigelegt. Bundesseniorenvertretung und Bundes frauenvertretung des dbb begrüßen die Regierungs pläne. Diese würden mit der Garantie des Rentenniveaus bis 2025, den Regelungen für Erwerbsminderungsrentner und einer Neuregelung bei der Mütterrente wichtige Ver besserungen enthalten, in punkto Weiterentwicklung der sogenannten Mütterrente aber noch nicht weitreichend genug sein. So sieht das Rentenpaket vor, für Mütter und gegebenenfalls auch für Väter die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um ein weiteres Jahr zu verlän-
gern, wenn sie mindestens drei Kinder erzogen haben. Damit werden diesen Personen für die Erziehung ihrer Kinder künftig insgesamt drei Jahre pro Kind angerechnet. „Eltern, die ein beziehungsweise zwei Kinder vor dem Stichtag geboren haben, werden von der Verbesserung ausgeklammert“, beanstandete die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer. Die Frage nach der Finanzierung der Mütterrente dürfe nicht vor den Gleichbehandlungsgedanken gestellt werden. Weiter sei zu befürchten, dass „diese Verbesserungen im Wesentlichen von den Beitragszahlern finanziert werden müssen und nicht – was sachgerecht wäre – als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von den Steuerzahlern“, so Wolfgang Speck, Vorsitzender der dbb bundesseniorenvertretung.
Versorgungs empfängerstatistik 2017
DBB BÜRGERBEFRAGUNG
„Öffentlicher Dienst“ 2018
2017 hat die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger und empfängerinnen des öffentlichen Dienstes gegenüber dem Jahr 2016 um mehr als 25.000 auf annähernd 1,27 Mio. zugenommen. Zugleich sind erneut ein relativ niedriger Umfang der Pensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeit und ein hoher Stand des Erreichens der Antrags und Regelaltersgrenzen zu verzeichnen. Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass nach dem vorläufigen Ergebnis der Versorgungsempfängerstatistik im Jahr 2017 bei den Gebietskörperschaften rund 62.000 Pensionierungen (2016: 66.000; 2015: 64.000) angefallen sind. Im Einzelnen ist die Gesamtzahl der Ruhegehaltsempfänger und -empfängerinnen von Bund, Ländern und Gemeinden zum Stichtag 1. Januar 2018 auf ca. 968.000 (1.1.2017: 938.000; 1.1.2016: 905.000) Personen angewachsen. Zusammengerechnet ergibt sich zum Stichtag 1. Januar 2018 eine vorläufige Anzahl von ca. 1.274.000 Ruhegehaltsempfängern und -empfängerinnen des öffentlichen Dienstes (inklusive der privatisierten Bereiche und der rechtlich selbstständigen Einrichtungen). Rund vier Fünftel der Ruhestandseintritte im Jahr 2017 erfolgten nach dem Erreichen einer Altersgrenze. Diese bestehen einerseits aus den seit 2012 im Ansteigen befindlichen Regelaltersgrenzen und besonderen Altersgrenzen sowie andererseits aus der allgemeinen Antragsaltersgrenze und der Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung. Der verhältnismäßige Anteil der neuen Pensionärinnen und Pensionäre, welche aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem aktiven Dienst ausschieden, betrug etwa 16 % (2016: 17 %; 2015: 16 %). Dieser Wert ist seit mehreren Jahren nahezu gleichbleibend.
Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die diesjährige Bürgerbefragung zum Thema „Öffentlicher Dienst“ der forsa veröffentlicht. In der Befragung wurde bereits zum zwölften Mal untersucht, wie der öffentliche Dienst in Deutschland von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen wird. Des Weiteren wurden die Erfahrungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, außerdem der abhängig Beschäftigten in der Privatwirtschaft, mit Teilzeit, Diskriminierung und Benachteiligung im Berufsleben sowie mit sexueller Belästigung im beruflichen Umfeld erhoben. Die gesamte Befragung mit allen Befunden kann nachgelesen werden auf www.bbbbayern.de.
26
BUND
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
Verbändeanhörung zum Terminserviceund Versorgungsgesetz (TSVG) Im August fand im Bundesgesundheitsministerium die Verbändeanhörung zum aktuellen Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) statt. Der dbb war mit einer Delegation vertreten und hat darüber hinaus eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Wesentliches Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfs ist die Verbesserung des Zugangs zur ambulant-ärztlichen Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte. Hierzu werden die sogenannten Terminservicestellen (TSS) der kassen ärztlichen Vereinigungen aufgewertet. Waren diese bisher im Wesentlichen für die Vermittlung von Facharztterminen zuständig, soll es künftig möglich sein, sämtliche Arzt-Patientenkontakte
zu vermitteln. Über eine bundesweit einheitliche Servicenummer (116 117) sollen sämtliche Anrufer im Rahmen einer Triage (Einteilung nach medizinischer Dringlichkeit) entweder an die Notfallambulanzen oder die ambulante Versorgung vermittelt werden. Diese neu vorgesehene Koordinierungsfunk tion hat der dbb in seiner Stellung nahme ausdrücklich begrüßt, leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Notfallambulanzen. Kontrovers diskutiert wurde während der Anhörung, ob die vorgesehene Verpflichtung der Ärzte, offene Sprechstunden im Umfang von mindestens fünf Wochenstunden anzubieten, zielführend sei. Während die Ärzteschaft chaotische Zustände in den Arztpraxen prophezeit, sehen der dbb und zahlreiche Patientenverbände die Vorteile überwiegen: die Möglich-
keit, einen Arzt in bestimmten Zeitfenstern auch ohne Termin aufsuchen zu können, ist aus Sicht des dbb ein Beitrag zu mehr Niedrigschwelligkeit und kann unnötige Anrufe bzw. Besuche der Notfallambulanzen vermeiden helfen. Ausdrücklich begrüßt der dbb in seiner Stellungnahme die Ergänzungen im § 74 SGB V, die Ärztinnen und Ärzte künftig verpflichten, ab einer bescheinigten Dauer der Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen die Option einer stufenweisen Wiedereingliederung regelmäßig zu prüfen. Mit einer ärztlichen Beratung im Hintergrund gehen Patienten künftig informierter in ein beriebliches Eingliederungsmanagement.
TARIF
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
27
STREIKLEITERKONFERENZ DES DBB
Im Vorfeld der Einkommensrunde 2019 Die Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Länder wird Anfang 2019 beginnen. Die konkreten Forderungen dazu beschließen im Dezember 2018 die zuständigen dbb-Gremien. Bereits am 3. September 2018 haben sich die Streikleiter/ innen der betroffenen dbb Fachgewerkschaften in Berlin zu einer Konferenz getroffen, um frühzeitig in die organisatorischenVorbereitungen einzusteigen. Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, informierte die fast 70 Teilnehmer – unter ihnen auch Corinna Henkel aus der BBB-Geschäftsstelle – zunächst über die allgemeine tarifpolitische Lage, insbesondere bezüglich der TdL. Hier spiele der Abbruch der Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TV-L durch die Arbeitgeber eine entscheidende Rolle. Geyer stellte zudem fest, dass durch den Abstand der Entgelttabellen des TV-L zu den Tabellen des TVöD bereits jetzt klar sei, dass ein ganz erheblicher Nachholbedarf bestehe. Der dbb Tarifchef betonte außerdem, dass bei Einkommensrunden nicht nur auf Großkundgebungen und große Demonstrationen gesetzt werden sollte, sondern auch viele kleinere Aktionen entsprechende Wirkung erzielen könnten.
Friedhelm Schäfer, dbb Fachvorstand Beamtenpolitik, stellte fest, dass wie in der Vergangenheit auch in Zukunft vom dbb ein ganzheitlicher Ansatz für beide Statusgruppen, also Arbeitnehmer und Beamte, bei der Einkommensrunde verfolgt werde. Insgesamt soll die vorhandene Vernetzung der Streikleiterinnen und Streikleiter ausgebaut werden, um die nächste Einkommensrunde gemeinsam noch besser gestalten zu können.
Streikleiterkonferenz des dbb in Berlin: Ausbau der Vernetzung geplant
Spitzengespräch zur Bundesfernstraßenreform im Verkehrsministerium Um die Kritik der Straßenverkehrsbeschäftigten an den Umsetzungsplänen zur Bundesfernstraßenreform ging es in einem Spitzengespräch im Bundesverkehrsministerium (BMVI) zwischen dbb Chef Ulrich Silberbach, Volker Geyer, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und BMVI-Staatssekretär Gerhard Schulz Ende August in Berlin. Silberbach und Geyer, der die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der zu gründenden Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Fernstraßen (IGA) mit dem BMVI führt, wiesen auf die nach wie vor große Skepsis unter den Beschäftigten hin. Sorge bereite vor allem der IGA-Gesellschaftsvertrag, der
auch in einem überarbeiteten Entwurf in keiner Weise geeignet sei, die gesetzlich vorgeschriebene Unternehmensmitbestimmung der Beschäftigten ernsthaft umzusetzen. „Wenn der Aufsichtsrat erst nach Erreichen einer bestimmten Beschäftigtenzahl in einigen Jahren paritätisch besetzt werden soll, wo doch gerade in der Anfangsphase zahlreiche wesentliche, das Personal betreffende Strukturentscheidungen zu treffen sind, trägt das nicht gerade dazu bei, die derzeit bei den Ländern beschäftigten Kolleginnen und Kollegen von der IGA als künftigem Arbeitgeber zu überzeugen“, so dbb Chef Silberbach. Silberbach kündigte an, dass sich die Beschäftigtenvertretungen in diesem
Zusammenhang auch direkt an die Fraktionen des Deutschen Bundestags wenden würden. dbb Tarifvorstand Geyer forderte, auch die Länder in die laufenden Tarifverhandlungen einzubinden: „Wir benötigen für die nicht zum Bund wechselnden Beschäftigten Sozialregelungen, wenn der bisherige Arbeitsort entfällt oder bisherige Einsatzeinheiten aufgrund des Neuzuschnitts der Zuständigkeiten aufgelöst werden.“
28
BEAMTENRECHT
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
Aktuelle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ANFECHTUNGSRECHT BEI KONKURREN TENKLAGEN UNTERLIEGT VERWIRKUNG
(URTEIL VOM 30.08.2018, AZ. 2 C 10.17): Das Recht des Beamten, seinen Bewerbungsverfahrensanspruch in Fällen der Rechtsschutzhinderung durch die Anfechtung der Ernennung eines Konkurrenten geltend zu machen, unterliegt der Verwirkung. Im entschiedenen Fall war es nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts einer Studienrätin im Dienste des Freistaates Thüringen zumutbar, binnen eines Jahres nach Ernennung der Kollegin zur Oberstudienrätin diese Ernennung anzufechten. Gesetzlicher Anknüpfungspunkt für diese Jahresfrist ist § 58 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
KEINE UNFALLFÜRSORGEANSPRÜCHE OHNE UNFALLMELDUNG
(URTEIL VOM 30.08.2018, AZ. 2 C 18.17): Die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, besteht unabhängig davon, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat. Das Gesetz fordere von einem Beamten, der aktuell oder später Unfallfürsorgeansprüche geltend machen will, ein aktives Tun in Form einer fristgebundenen Unfallmeldung.
Beihilfe im Vollzug Kosten für Pflegeberatung und Leistungen in interdisziplinär tätigen heilpädagogischen Fördereinrichtungen ANGEMESSENHEIT DER KOSTEN DER PFLEGE BERATUNG: Für jede Pflegeberatung, die ab 1. Juli 2018 in der häuslichen Umgebung des Betroffenen von der COMPASS GmbH erbracht wird, wird von dieser ein Betrag von 199 Euro verrechnet. Diese Rechnungsstellung durch die COMPASS GmbH gilt wie bisher als Antrag des Beihilfeberechtigten (§ 48 Abs. 1 S. 3 Bayerische Beihilfeverordnung – BayBhV). Der genannte Betrag wird in voller Höhe von der jeweiligen Beihilfefestsetzungsstelle als Beihilfeleistung an die COMPASS GmbH überwiesen.
MEDIZINISCHE LEISTUNGEN IN INTERDISZIPLINÄR TÄTIGEN HEILPÄDAGOGISCHEN FÖRDEREINRICHTUNGEN: Aus Anlass einer Krankheit sind die ärztlich in Schriftform verordneten Heilbehandlungen und die dabei verbrauchten Stoffe dem Grunde nach beihilfefähig (§ 19 Abs. 1 BayBhV). Zur Heilbehandlung gehören z. B. ärztlich verordnete Bäder, Massagen, Bestrahlungen, Krankengymnastik, Bewegungs-, Beschäftigungs- und Sprachtherapien.
Die Heilbehandlung muss von Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Logopäden, Masseuren, Masseuren und medizinischen Bademeistern oder Podologen durchgeführt werden. Sofern diese Leistungen als individuelle Einzelmaßnahme abgerechnet werden, sind diese bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen der Anlage 3 zu § 19 BayBhV beihilfefähig. Anteile der Vergütungen, die die genannten beihilfefähigen Höchstgrenzen übersteigen, sind nicht beihilfefähig. Angesichts des hohen Stellenwerts der Frühförderung in Bayern wird im Rahmen einer Vorgriffsregelung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat aus dem Jahr 2012 sichergestellt, dass die nach dem Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern (RV IFS) zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den Trägern der genannten Einrichtungen geschlossenen Vergütungsvereinbarungen der Beihilfeabrechnung zugrunde gelegt werden.
Neben den genannten Frühförderstellen erbringen auch interdisziplinär tätige heilpädagogische Fördereinrichtungen vergleichbare Förderleistungen, die u.a. auch medizinisch-therapeutische Anteile enthalten. Das Finanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben sein Einverständnis erklärt, wenn bei Einrichtungen, die auf der Basis des Rahmenvertrages über die Behandlung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in interdisziplinär tätigen heilpädagogischen Fördereinrichtungen vom 01.09.2010 (RV IHF) in der jeweils gültigen Fassung, gegenüber den Eltern der betroffenen Kinder medizinisch-therapeutischen Anteile liquidieren, diese bis zu der Höhe, wie sie mit gesetzlichen Krankenkassen vereinbart sind, in sinngemäßer Anwendung der oben genannten Vorgriffsregelung als beihilfefähig anerkannt werden. Neben den genannten Einzelleistungsvergütungen sind die Aufwendungen für Eingangs-, Quartalsuntersuchungen und Teamgespräche als jeweils eigenständige Komplexleistung beihilfefähig (§ 20 BayBhV).
30
TARIFRECHT
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
Arbeitszeitreduzierung: Urlaub und Entgelt bleiben? Die Vergütung des „Alt-Urlaubs“ muss der Höhe nach an der alten Arbeitszeit bemessen werden. Wer also zum Beispiel von Vollzeit auf eine 50-Prozent-Stelle reduziert hat und noch 30 Urlaubstage aus der Vollzeit in die Teilzeit mitbringt, erhält für die 30 Urlaubstage das volle Entgelt und nicht 50 Prozent.
EINMAL ERWORBENER URLAUB BLEIBT UNANGETASTET Bei Beschäftigten, die ihre regelmäßige Arbeitszeit reduzieren, muss sichergestellt sein, dass sie für „Alt-Urlaub“, den sie vor der Arbeitszeitreduzierung erworben haben, mindestens das Entgelt erhalten, das sie erhalten hätten, wenn sie den Urlaub vor der Arbeitszeitverringerung genommen hätten. Die hiervon abweichende tarifvertragliche Regelung (§ 26 Abs. 1 Satz 1 TV-L und § 21 Satz 1 TV-L) ist nach dem Urteil des BAG (Urteil vom 20. März 2018, Aktenzeichen 9 AZR 486/17) wegen der mittelbaren Benachteiligung von Teilzeitkräften gemäß § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz in Verbindung mit § 134 BGB unwirksam. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits in der so genannten „Tirol-Entscheidung“ (Urteil vom 22. April 2010, Aktenzeichen RS. C-486/08) festgestellt, dass Unionsrecht dahin auszulegen ist, dass die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs zu einer späteren Zeit als dem Bezugszeitraum in keiner Beziehung zu der in der späteren Zeit vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitszeit steht. Konsequent stellt nun das BAG fest, dass der Urlaubsentgeltanspruch genauso behandelt werden muss und daher nicht die aktuelle Arbeitszeit für die Entgelthöhe während des Urlaubs heranzuziehen ist, sondern das zu der Zeit der Entstehung des Urlaubsanspruchs vorliegende Arbeitszeitregime maßgeblich ist.
IMPRESSUM Verleger:
(Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München T 089 / 55 25 880 F 089 / 55 25 8850 bbbverlag@bbbbayern.de
ENTGELTAUSFALLPRINZIP DES TVL DISKRIMINIERT TEILZEITBESCHÄFTIGTE Neben dieser zentralen Aussage hat das BAG für Rechtsklarheit bei der Anwendung der Tarifnormen gesorgt. In der Vergangenheit haben Arbeitsgerichte im Hinblick auf den Diskriminierungsschutz von Teilzeitkräften durch die unionsrechtlichen Vorgaben den Wortlaut der §§ 21 und 26 TV-L teilweise so ausgelegt, dass sie in diesen Tarifnormen eine Ausnahme vom Entgeltausfallprinzip bei verändertem Beschäftigungsumfang erkannt haben. Die Normen wurden also trotz entgegenstehendem Wortlaut unionsrechtskonform ausgelegt. Dem hat das BAG nun eine klare Absage erteilt. Schon der Wortlaut der Tarifvorschriften knüpft an den Begriff der Entgeltfortzahlung an und legt fest, dass das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile „weitergezahlt“ werden. Eine Weiterzahlung im Tarifsinne bezieht sich auf das Entgelt, auf das der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des aktuellen Beschäftigungsumfangs Anspruch hat. Das BAG stellt hierzu fest: „Berechnet man das Urlaubsentgelt auf der Grundlage einer im Vergleich zum aktuellen Beschäftigungsumfang höheren Beschäftigungsquote, wird das Entgelt nicht ‚weitergezahlt‘, sondern für den Urlaubszeitraum erhöht.“ Ausnahmen vom Entgeltausfallprinzip seien den Tarifvorschriften gerade nicht zu entnehmen. Der TV-L diskriminiert insoweit Teilzeitbeschäftigte, da dort allein der Beschäftigungsumfang während des Urlaubszeitraums maßgeblich ist. Das BAG stellt fest, dass diese tarifvertragliche Regelung dem unionsrechtlichen Diskriminierungsschutz von Teilzeitbeschäftigten widerspricht und daher nicht angewendet werden und auch nicht mithilfe einer Auslegung als unionsrechtskonform betrachtet werden kann.
Erscheinungsweise: Sechs mal im Jahr. Konditionen für Mitglieder: Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar.
Fotos: Bayer. Gerichtsvollzieherbund (35), BBB (5, 6, 11), C.H. BECK (33), dbb (25), dbb/Jan Brenner (27), Mauricio Dreher gesetzlich vertreten durch den Vorstand. (15), eye.d-photodesign/Thomas Lother (14), Fraktion B90/ Verantwortlich für die Redaktion: Die Grünen im Bayerischen Landtag (15), Sebastian Gabriel Landrat Thomas Ebeling, Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner Rolf Habermann (7), Rainer Glissnik (32), KA Kelheim (33), KA Nordoberpfalz und Kreisausschussvorsitzender Wolfgang Meischner (v.l.) (32), KA Straubing-Bogen (33), KA Würzburg (34), Susie Anzeigen: Knoll (14), SMA (34), Versicherungskammer Bayern (11), Michael Rosch, rosch@bbb-bayern.de Anna Olivia Weimer (3, 5), ©iStock.com/bixpicture (9), ©iStock.com/Happycity21 (4), ©iStock.com/kamisoka (Titel, Fokus), ©iStock.com/PhotoMelon/smartstock (25) Die im Rahmen der Kandidatenvorstellungen veröffentlichten Bilder wurden uns von den jeweiligen Kandidaten zur Verfügung gestellt.
Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting T 08671 / 50 650 mail@geiselberger.de Design und Layout: mattweis GmbH Isartalstraße 44 80469 München T +49 89 720 59 09-0 agentur@mattweis.de
ID-Nr. 1874838
TARIFRECHT
31
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
Stufenzuordnung im TVöD Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus vorherigen befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber sind zu berücksichtigen Das gilt allerdings nur, wenn die Wiedereinstellung für eine gleichwertige oder gleichartige Tätigkeit erfolgt („horizontale“ Wiedereinstellung) und es zu keiner längeren als einer sechsmonatigen rechtlichen Unterbrechung zwischen den Arbeitsverhältnissen gekommen ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 06.09.2018 (Az: 6 AZR 836/16) für die Stufenzuordnung nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses, auf das der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung anzuwenden ist, entschieden. Die Klägerin war im Zeitraum vom 05.08.1996 bis 31.07.2008 mit kurzen Unterbrechungen aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse bei der beklagten Stadt als Erzieherin in einer Kindertagesstätte beschäftigt. Als solche ist die Klägerin auch in dem seit dem 04.08.2008 bestehenden, unbefristeten Arbeitsverhältnis mit der Beklagten tätig. Kraft einzelvertraglicher Bezugnahme ist der TVöD in der im Bereich der VKA jeweils geltenden
Fassung anzuwenden. Die nach ihrer Wiedereinstellung zum 04.08.2008 nach § 16 TVöD (VKA) vorzunehmende Stufenzuordnung erfolgte ohne vollständige Berücksichtigung der in den vorangegangenen Arbeitsverhältnissen mit der Beklagten erworbenen einschlägigen Berufserfahrung. Das hält die Klägerin für fehlerhaft. Sie meint, sie sei ab dem 01.03.2015 der Stufe 6 ihrer Entgeltgruppe zuzuordnen und entsprechend zu vergüten. Das Arbeitsgericht hatte dem entsprechenden Feststellungsantrag stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hatte das Landesarbeitsgericht unter teilweiser Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils der Klägerin ab 01.03.2015 die Stufe 4 zugebilligt und die Klage im Übrigen abgewiesen. Die auf die Wiederherstellung des Urteils des Arbeitsgerichts gerichtete Revision der Klägerin hatte vor dem BAG Erfolg. Nach Auffassung des BAG ist die Begründung des Arbeitsverhältnisses am 04.08.2008 eine Einstellung i.S.d. § 16
TVöD (VKA). Bei der nach der Einstellung vorzunehmenden Zuordnung der Klägerin zu einer Stufe ihrer Entgeltgruppe seien unter Berücksichtigung des Benachteiligungsverbots des § 4 Abs. 2 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) alle Zeiten einschlägiger Berufserfahrung als Erzieherin aus den vorherigen befristeten Arbeitsverhältnissen mit der Beklagten zu berücksichtigen gewesen. Dem stünden die rechtlichen Unterbrechungen zwischen den einzelnen Befristungen nicht entgegen. Solche seien jedenfalls dann unschädlich, wenn sie wie im Fall der Klägerin jeweils nicht länger als sechs Monate dauern. Diese sei daher bei ihrer Einstellung im August 2008 bereits der Stufe 5 ihrer Entgeltgruppe zuzuordnen gewesen. Im März 2015 sei sie daraus in die begehrte Stufe 6 aufgestiegen.
32
VERBAND
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
KREISAUSSCHUSS NORDOBERPFALZ
100 Jahre Frauenwahlrecht
KREISAUSSCHUSS KRONACH
Landtagsvizepräsidentin Inge Aures zu Gast Landtagsvizepräsidentin Inge Aures war zu Gast beim BBB-Kreisausschuss Kronach. Dabei präsentierte sie sich vor allem als leidenschaftliche Landtagsvizepräsidentin. In diesem Amt sei Neutralität geboten, und das zeige sie auch, obwohl sie ebenso leidenschaftliche SPD-Politikerin sei.
Gerlinde Woppmann (Bildmitte) mit MdL Helga Schmitt-Bussinger (li.) und MdL Annette Karl (re.)
Männer und Frauen sind in Deutschland wahlberechtigt. Das war nicht immer so. Bei der Veranstaltung der SPD zum Jubiläum „100 Jahre Frauenwahlrecht“ hat MdL Annette Karl daran erinnert, wie lange es gedauert hat, bis Frauen in Deutschland das Wahlrecht bekommen haben. Die Vorsitzende des BBB-Kreisausschusses Nordoberpfalz, Gerlinde Woppmann, wies darauf hin, dass bei der Aufstellung von Wahlvorschlagslisten Frauen ausreichend und nicht nur auf unattraktiven Plätzen untergebracht werden dürften. Parité sei angesagt. MdL Helga Schmitt-Bussinger richtete ihren Appell ergänzend an alle politisch Verantwortlichen in den Kommunen, sich rechtzeitig um Bewerberinnen zu bemühen, denn eine erst Wochen vor der Nominierung benannte noch so fähige Frau habe keine Chance gegen einen allseits und lange bekannten Feuerwehrkommandanten.
KREISAUSSCHUSS KELHEIM
Wirtschaftsminister Pschierer lobt Engagement der Unternehmer
„Ich strenge mich an und bemühe mich, alles möglichst gerecht zu machen.“ Voller Respekt sprach sie von den Personen der politischen Mitbewerber. „Es ist ein schöner Job, der macht richtig Spaß.“ Hier im Gasthaus Weber in Gehülz zeigte sie, dass sie diesen Stadtteil gut kennt. „Ich komme immer gerne nach Gehülz. Da spielt großartig die Musik und die Gewerkschaft ist sehr aktiv“, erinnerte Inge Aures an die vielen 1.-Mai-Feiern und anderen Termine hier vor Ort. Zudem kennt sie die Strecke, schließlich stammt sie aus Presseck und fuhr früher oft hier zum Architektur-Studium nach Coburg durch Gehülz. Von Beruf ist sie Architektin und sie hat enge Bindungen nach Kronach. Über viele Jahre war sie bei der FWO in Rieblich. Als Oberbürgermeisterin von Kulmbach war sie zwölf Jahre Wahlbeamtin. Dort hatte sie 300 Mitarbeiter in verschiedensten Bereichen, weshalb sie sich sehr in diesem Sektor auskennt. Sie machte den Master in Denkmalpflege und wurde in den Landtag gewählt. In ihrem Vortrag sprach sie viele aktuelle Themen an.
Landtagsvizepräsidentin Inge Aures (2.v. r.) zeigte sich beim Kreisausschuss Kronach in erster Linie als Vertreterin ihres Amtes, aber schließlich auch als engagierte Streiterin für die Sozialdemokratie. Rechts im Bild BBB-Kreisausschussvorsitzender Franz-Josef Wich.
Für Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer bleibt der Mittelstand der Motor einer brummenden Wirtschaft im Freistaat. Zupackende Unternehmerpersönlichkeiten und die richtigen politischen Rahmenbedingungen in einer sozialen Marktwirtschaft sind in den Augen des Ministers verantwortlich für das Erfolgsmodell der bayerischen Wirtschaft seit dem Zweiten Weltkrieg. Jetzt komme es darauf an, die Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Unter dem Stichwort „Digitalisierung“ machte der Minister den Betrieben das Angebot, entsprechende staatliche Fördermöglichkeiten auf dem Weg in die Welt von Industrie 4.0 in Anspruch zu nehmen. Auch kritischen Fragen nach der Verantwortung der Unternehmen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Geringqualifizierten oder Flüchtlingen wich der Minister nicht aus. Keinesfalls dürften diese Gruppen in einer modernen Industriegesellschaft abgehängt werden. Die Diskussionspartner IHK-Sprecher Michael Gammel, Rektor und BBB-Kreisausschussvorsitzender Wolfgang Brey sowie Christian Rieger vom Landratsamt Kelheim hörten unisono gerne, dass die Betriebe 72.000 Praktika und rund 7.000 Ausbildungsplätze anböten.
Wolfgang Brey, Minister Franz Josef Pschierer, Sachgebietsleiter für Wirtschaftsförderung Christian Rieger, Michael Gammel (v.l.)
In der Tat sähen die aktuellen Wirtschaftsdaten sehr gut aus. Doch genau jetzt sei es an der Zeit, die richtigen Weichen zu stellen.
VERBAND
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
33
KREISAUSSCHUSS STRAUBING-BOGEN
Beamtenbund trifft Politik auf dem Volksfest Der Vorstand des BBB-Kreisausschusses Straubing-Bogen hatte einer guten Tradition folgend mit Kreisvorsitzendem Hubert Lehner zum Treffen mit Politikern am Sonntagvormittag ins Krönner-Festzelt eingeladen. Zahlreiche Mitglieder des Kreisausschusses nutzten die Gelegenheit zum lockeren Gedankenaustausch mit dem Bundestagsabgeordneten Alois Rainer, mit Staatssekretär MdL Josef Zellmeier, dem Landtagsabgeordneten MdL Hans Ritt sowie Oberbürgermeister Markus Pannermayr und Landrat Josef Laumer. Über 50 Fachverbände aus allen öffentlichen Bereichen mit über 200.000 Mitgliedern sind bayernweit unter dem Dach des BBB zusammengeschlossen wie die Lehrer, Erzieher, Polizeibeamten, Juristen, Finanz- und Steuerbeschäftigten, die öffentliche Verwaltung und die Justiz usw. Der Beamtenbund setzt sich für die Belange der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein. Kreisvorsitzender Lehner führte an, dass sich gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltungen durch die Flüchtlings- und Zuwanderungssituation der letzten Jahre ein spürbarer Personalmangel ergeben hat. Auch im Sicherheitsbereich (Polizei, Justiz) sucht die öffentliche Hand dringend qualifiziertes Personal. Der öffentliche Dienst müsse deshalb attraktiv bleiben, um die steigenden Aufgaben mit ausreichendem Personal erledigen zu können. Lehner dankte der Stadt und dem Landkreis für die gute Zusammenarbeit.
Oberbürgermeister Markus Pannermayr (I.), Reinhard Müller (3.v.I.), Leitender Baudirektor Wolfgang Bach (4.v.l.), Staatssekretär Josef Zellmeier (5.v.I.), MdB Alois Rainer (6.v.I.), Kreisvorsitzender Hubert Lehner (4.v.r.), MdL Hans Ritt (3.v.r.), Friedrich Blendl (2.v.r.) und Landrat Josef Laumer (r.) mit weiteren Vertretern des Beamtenbundes beim Volksfest Straubing
Sonntagvormittag zur besten Frühschoppenzeit standen allerdings erst einmal das Feiern und das gemütliche Beisammensein im Vordergrund. Beim Treffen mit dabei waren auch die kommunalen Beamten und Arbeitnehmer (KOMBA) mit ihrem Vorsitzenden Friedrich Blendl, der die Organisation vor Ort übernommen hatte.
BUCHVORSTELLUNG
Beamtenstatusgesetz Zum Werk
Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) legt bundeseinheitliche Strukturen für die beamtenrechtlichen Angelegenheiten von Landes- und Kommunalbeamten fest. Im handlichen Format erläutert der Kommentar das Beamtenstatusgesetz prägnant und praxisorientiert mit Blick auf die Verzahnung des BeamtStG und den Landesbeamtengesetzen. Die Schwerpunkte liegen insbesondere bei der Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses, bei der Abordnung und Versetzung und der rechtlichen Stellung im Beamtenverhältnis sowie beim Rechtsschutz. Die Neuauflage berücksichtigt alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen; zuletzt durch Art. 6 Abs. 3 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, durch Art. 3 Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts und durch Art. 2 Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften.
Zielgruppe
Für Beamte im höheren und gehobenen Dienst in Landes- und Kommunalbehörden, Personalräte, Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte, Hochschullehrer und Studierende an Verwaltungshochschulen und Universitäten.
Reich, Beamtenstatusgesetz: BeamtStG C.H.BECK, 3. Auflage, 2018 XXVII, 497 S., In Leinen 79,00€ ISBN 978-3-406-71819-9
34
VERBAND
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
KREISAUSSCHUSS WÜRZBURG
Versammlung unter hochkarätiger politischer Beteiligung Ende Juli konnte der Vorsitzende des Kreisausschusses Würzburg, Hubert Schömig, den Vorsitzenden des Innenausschusses, MdL Manfred Ländner (CSU), den Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, MdL Wolfgang Fackler (CSU) sowie Prof. Dr. Walter Eykmann, der den öffentlichen Dienst Ausschuss als Vorsitzender von 1986 bis 2008 maßgeblich geprägt hat, begrüßen. Im Rahmen anstehender Neuwahlen wurde für den aus persönlichen Gründen zurückgetretenen Schatzmeister Gerhard Neubauer einstimmig der bisherige Beisitzer Norbert Mitnacht (bfg) gewählt. Als neuer Beisitzer fungiert künftig Gerald Ganz (bfg). Warum nicht auch Altersteilzeit für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst? Diese Frage konnte Hubert Schömig, wie er berichtete, bei seinem Treffen mit Volker Geyer, dem stellvertretenden dbb Bundesvorsitzenden und Fachvorstand Tarifpolitik, im dbb-Forum in Berlin Mitte ansprechen. Der Kreisausschussvorsitzende ging auch auf das immer wieder angesprochene Problem ein, dass die Nachwuchsgewinnung in fast allen Verwaltungen schwierig ist. Im Grußwort des Stimmkreisabgeordneten Würzburg-Land, Manfred
MdL Wolfgang Fackler, stellv. Kreisausschussvorsitzende Anne Krumholz, MdL Manfred Ländner, Kreisausschussvorsitzender Hubert Schömig (v.l.)
Ländner, bedankte dieser sich für die herausragende Leistung der Staatsbediensteten, die oft unter erschwerten Bedingungen ihren Dienst verrichten müssen. Er benannte die Verbesserungen bei Freistellungsmöglichkeiten in Bezug auf die Vereinbarung von Familie und Beruf. Zusätzliche Mehreinstellungen seien schwer zu realisieren, nicht zuletzt auch aufgrund der Wachsamkeit der Haushälter, die auch die Verantwortung der künftigen Generationen im Fokus haben müssen. MdL Wolfgang Fackler bezog sich in seiner Rede auf die Nachwuchsgewinnung, die Digitalisierung und eine stabile Versorgung unter haushälterischen Gesichtspunkten. Er bezeichnete diese drei Themenbereiche als die aktuell wesentlichen Aufgaben seiner Arbeit als Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes. Er stehe für seine Staatsdiener ein und wertschätze die Leistungen der Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes. Gutes Personal sei das Kapital einer Verwaltung. Die Zeit, in der ein kleiner Imbiss gereicht wurde, nutzte Prof. Dr. Walter Eykmann, um den Sitzungsteilnehmern mit einer launigen Ansprache die Wichtigkeit der Ausschüsse und die gute Zusammenarbeit untereinander zu verdeutlichen, schließlich dankte er dem Kreisausschussvorsitzenden für seine hervorragende Arbeit. Bei der abschließenden Diskussionsrunde wurde klar, dass der Personalmangel die Beschäftigten in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes an die Grenzen der Belastbarkeit führt. Der offene Dialog wird auch künftig enorm wichtig sein, um die Lage vor Ort entsprechend zu kommunizieren und nach Lösungen zu suchen.
SMA: Neuer Mitglieds verband des BBB Der Bayerische Beamtenbund durfte kürzlich einen neuen Mitgliedsverband willkommen heißen: Den Verband der Sozialmedizinischen Assistentinnen an bayerischen Gesundheitsämtern e.V., kurz SMA. Die Berufsgruppe der Sozialmedizinischen Assistentinnen ist dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zugeordnet und in den Bayerischen Gesundheits-
ämtern tätig. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Durchführungen der Schuleingangsuntersuchungen bei den bayerischen Vorschulkindern, Mitwirkung in der FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht), Eltern- und Impfberatungen. Eine Aufnahme wurde in der Sitzung des BBB-Hauptvorstands am 17. Juli 2018 einstimmig beschlossen.
Auf der Homepage des BBB www.bbbbayern.de können die Kontaktdaten des Verbands eingesehen werden.
VERBAND
BBB-NACHRICHTEN SEP | OKT 18
35
Neue Vorstandschaft des Bayerischen Ge richtsvollzieherbundes Der Landesverbandstag des Bayerischen Gerichtsvollzieherbundes in Irl bei Regensburg stand ganz im Zeichen der Neuwahlen der geschäftsführenden Vorstandschaft, da sich der langjährige Vorsitzende Raimund Geiger nicht mehr zur Wiederwahl stellte. Zur neuen geschäftsführenden Vorstandschaft wurden gewählt: HGV Gregor Weber, Landesvorsitzender OGV Matthias Göß, stellvertretender Landesvorsitzender OGV’in Evi Hofmann, stellvertretende Landesvorsitzende OGV’in Tanja Jauch, Geschäftsführerin OGV Norbert Linha, Schatzmeister Als Gäste konnten Ministerialdirigent Dr. Schulz und Leitender Ministerialrat Steib sowie die Landesvorsitzenden aus den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt begrüßt werden, sie alle gratulierten der neuen Vorstandschaft. Kollege Raimund Geiger wurde als Zeichen der Wertschätzung und des Dankes für seinen langjährigen Einsatz von der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied und Ehrenvorsitzenden ernannt.
Der neu gewählte geschäftsführende Vorstand mit Staatsminister Dr. Bausback
Einer der ersten Termine der neuen Vorstandschaft war am 31. Juli 2018 in München die Verleihung der Justizmedaille durch Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback an Personen, die sich in besonderer Weise um die Justiz verdient gemacht haben. Zu den Geehrten gehörte auch Raimund Geiger, der seit über 30 Jahren in Interessenvertretungen der Gerichtsvollzieher engagiert ist – zuletzt 16 Jahre lang als Landesvorsitzender des Bayerischen Gerichtsvollzieherbunds e.V. „Das Engagement und Herzblut unserer Bediensteten ist für unseren Rechtsstaat von herausragender Bedeutung. Sie haben für die Zukunft der Justiz und für Ihre Kollegen viel bewirkt. Auf Ihr qualifiziertes Wissen war immer Verlass. Vielen herzlichen Dank für die stets konstruktive Zusammenarbeit und Ihren großartigen Einsatz für die Justiz!“, so Staatsminister Dr. Bausback.