BBB Nachrichten Januar/Februar 2020

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BAYERN

JAN | FEB 2020 B 2428 E ISSN 0173-3796

Kampf gegen Hass im Netz Seite 7

BAYERN

Neue Regelungen ab 1. Januar 2020

NACHRICHTEN

Seite 8

BEAMTENRECHT

Im Überblick: Nebentätigkeiten Seite 22

ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN

IM FOKUS

BEHÖRDENVERLAGERUNG 2.0 Seite 14

IMPULSE FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM DURCH STELLENVERLAGERUNGEN



EDITORIAL

BBB-NACHRICHTEN JAN | FEB 20

SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.

Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht

LIEBE LESERINNEN UND LESER, Nutella mit oder ohne Butter aufs Brot? Pommes mit Ketchup oder Mayo? Neues Jahr mit oder ohne guten Vorsätzen? Grundsatzfragen, die keiner objektiven Argumen­ tation zugänglich sind. Ich hoffe Sie hatten einen unübertrefflichen Start in das nun ja schon richtig an­ gelaufene Jahr 2020 – egal, ob mit oder ohne Vorsätzen! Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat das Jahr mit ganz konkreten Plänen begonnen, die er 2020 angehen will: eine weitere Behördenverlagerung. Wir haben die­ sem Projekt den Fokus gewidmet und auch die Parteien im Landtag dazu befragt, ab Seite 14.

Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht

Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz

Auch rechtlich gibt es seit Jahresbeginn einiges an Neu­ em. Zahl­reiche Themen, die uns schon lange beschäftigt haben, werden jetzt umgesetzt. Neben der zweiten Stufe der Einkommensrunde sind das insbesondere die Vor­ schriften zur weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Beihilfe. Achtung! Hier gibt es eine Übergangsregelung für Behandlungen, die noch in 2019 stattgefunden haben (Seiten 8 und 9). Im Rechtsteil geben wir einen Überblick über das Nebentätigkeitsrecht. Vieles ist möglich, aber man muss wissen, wo die Grenzen liegen. Außerdem gibt es eine ganze Reihe interessanter Entscheidungen ab Seite 22. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das gesamte ­Redaktionsteam! Herzliche Grüße

Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse

Sie erreichen uns über unser Kontaktformular unter www.bbb-bayern.de!

Anette Egle Chefredakteurin BBB-Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de

P.S.: Übrigens, bei mir immer Nutella und Butter! Von den Vorsätzen rede und schreibe ich nicht.

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INHALT

BBB-NACHRICHTEN JAN | FEB 20

8 NEUE REGELUNGEN AB 1. JANUAR 2020

14 BEHÖRDENVERLAGERUNG 2.0 – IMPULSE FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM DURCH STELLENVERLAGERUNGEN

ZUR AKTUELLEN LAGE 5 Zusammentreffen beim Finanzempfang 5 Spannendes, Überraschendes und Herausforderndes 2020 Rolf Habermann, Vorsitzender

BAYERN 6 Beteiligungen und Veröffentlichungen 6 BBB-Textsammlung zum Neuen Dienstrecht wird neu aufgelegt 6 20 Jahre Bayerischer Pensionsfonds 7 „Wir brauchen ein zeitgemäßes Recht für den erfolgreichen Kampf gegen Hass im Netz!“ 8 Neue Regelungen ab 1. Januar 2020 10 „Schwieriger Kollege“ oder „Krankheitsfall“? Zum Umgang mit psychisch kranken Kollegen und Mitarbeitern 13 Die PKV – Garant einer innovativen medizinischen Versorgung und einer hervorragenden Absicherung der Beamten

IM FOKUS 14 TITELTHEMA: Behördenverlagerung 2.0 – Impulse für den ländlichen Raum durch Stellenverlagerungen

BUND 18 24. bis 25. April 2020 in Potsdam: 12. dbb bundesfrauenkongress 18 dbb überarbeitet Broschüre: „Zahlen Daten Fakten“ heißt jetzt „Monitor öffentlicher Dienst“ 19 Ruhestandseintrittsverhalten im öffentlichen Dienst im Jahr 2018

22 IM ÜBERBLICK: NEBENTÄTIGKEITEN

TARIF 21 Gespräche mit VKA: Sozial- und Erziehungsdienst: Evaluierung gestartet 21 Gespräch mit VKA-Präsident Ulrich Mädge: Vorbereitung der TVöD-Einkommensrunde 2020 21 TVöD / Krankenhäuser: VKA nicht zur Einigung bereit

BEAMTENRECHT 22 Im Überblick: Nebentätigkeiten 24 VG Ansbach: Erfüllungsübernahme des Schmerzensgeldanspruchs durch den Dienstherrn 25 Bundesverwaltungsgericht: Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzung mit Dienstortwechsel

TARIFRECHT 26 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei neuer Erkrankung 27 Tariffähigkeit von Arbeitnehmerkoalitionen 27 Hinweise zur Einführung der Entgeltgruppen 9a und 9b TV-L – FMS vom 8.11.2019 27 Hinweise zur Durchführung des § 12 TV-L – FMS vom 30.10.2019 27 BAG zum Schwerbehindertenrecht

VERBAND 28 dbb Jahrestagung 2020 in Köln 29 Neuwahlen der Kreisausschüsse 30 Kreisausschuss Würzburg: MdL Manfred Ländner zu Gast 30 Kreisausschuss Memmingen: Im Klimawandel der Zeit 30 Kreisausschuss Deggendorf: Der Jahresabschluss 31 Kreisausschuss Nordoberpfalz: Besuch des BayernLAB in Nabburg 31 Kreisausschuss Kronach: Bürgermeisterkandidatinnen zu Gast 31 Kreisausschuss Schwandorf: CSU-Neujahrsempfang mit Finanzminister Füracker


ZUR AKTUELLEN LAGE

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SPANNENDES, ÜBERRASCHENDES UND HERAUSFORDERNDES 2020 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die erste Ausgabe im Jahr 2020 und wir stehen schon wieder vor einem breiten Spektrum an Themen. Der Januar lässt vermuten: Es erwartet uns ein spannendes Jahr!

ZUSAMMENTREFFEN BEIM FINANZEMPFANG

Beim Heimat­ und Finanz­ empfang im Kaisersaal der Münchner Residenz Ende Januar war auch der Staats­ minister a.D. Kurt Faltlhauser zu Gast, der von 1998 bis 2007 das Amt des Bayeri­ schen Staatsministers der Finanzen innehatte. Er nahm sich Zeit für einen freund­ schaftlichen Austausch mit BBB­Chef Rolf Habermann.

Zunächst einmal sind wir alle mit einer Ein­ kommenserhöhung in den Januar gestartet. Es ist das ganz besondere Merkmal des bayeri­ schen öffentlichen Dienstes, dass die Arbeit der Beschäftigten auch in dieser Form ausdrück­ liche und angemessene Wertschätzung erfährt. Das muss und soll auch in Zukunft so sein. So hat das auch Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seinem Grußwort zum Jahreswechsel im Bayerischen Staatsanzeiger zugesagt. Die Klausurtagung der Regierungsfraktion in Seeon hat einige für uns alle überraschende Pläne zur Behördenverlagerung gebracht. Vieles steht noch nicht im Detail fest, aber die groben Konzepte liegen auf dem Tisch. Ganz unvorbereitet trifft es uns nicht. Wir alle konnten schon Erfahrungen bei der letzten Verlagerung von Arbeitsplätzen sammeln, der Heimatstrategie 2015. Schon seit damals haben wir dafür gesorgt, dass ein wirksames Personal­ rahmenkonzept geschaffen wird, das wichtige Schwerpunkte für die Beschäftigten setzt. Wir haben gesehen: gute Kommunikation, Freiwil­ ligkeit des Wechsels, Vermeidung möglicher Nachteile und lange Laufzeiten sind grundle­ gend. Das alles gilt nach derzeitigem Stand auch für die aktuellen Pläne. Das hat Finanzminister Albert Füracker mir ausdrücklich versichert. Er nimmt die Belange aller Betroffenen sehr ernst! Ein ungutes Thema, das ebenfalls wieder aufbrandet, ist das der Einheitsversicherung. Wie immer geht es darum, den ins Wanken ge­ ratenden gesetzlichen Systemen neue Finanz­ mittel zu beschaffen. Regelmäßig werden dabei die Beamten ins Spiel gebracht. Das eigentliche Problem ist damit selbstverständlich nicht gelöst. Wir müssen uns vor Augen führen – das hat der Ökonom Hans­Werner Sinn zuletzt in der Münchner Runde sehr deutlich betont – dass das eigentliche Problem der gesetzlichen Systeme seinen Ursprung in unserer demogra­ phischen Entwicklung hat. Die Rente ist ein

Umlagesystem. Die jüngere Generation „zahlt“ für die ältere. Wo aber immer weniger Kinder geboren werden, kann diese Rechnung irgend­ wann nicht mehr aufgehen. Das merken wir jetzt schon. Und die geburtenreichen Jahrgänge stehen uns mit ihrem Renteneintritt erst noch ins Haus! Da hilft es auch nichts, noch mehr Menschen in dieses – nicht mehr funktionie­ rende – System zu zwingen. Denn auch wir – die Beamtinnen und Beamten – werden älter. Und auch wir unterliegen in unserer gemein­ samen Altersstruktur dem demographischen Wandel. (Es tut mir leid, Ihnen das so direkt sagen zu müssen!) Abgesehen davon also, dass es mehr als ungerecht wäre, uns das System zu nehmen, für das sich seinerzeit der Staat – und auch jeder Einzelne von uns – entschieden hat. Es würde rein gar nichts an dem Problem ändern. Wir brauchen bessere Lösungen! Wo wir guten Lösungen schon viel näher sind, ist unser gemeinsames Projekt mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zum Schutz der Beschäftigten vor Gewalt. Eine Herzensangelegenheit! Wir verlieren das The­ ma nicht aus den Augen und starten demnächst in die Sacharbeit. Näheres erfahren Sie dann voraussichtlich in der nächsten Ausgabe. Dann wird Sie an dieser Stelle bereits jemand anderer begrüßen. Ich erreiche die gesetzliche Altersgrenze und werde nach 18 Jahren beim Beamtenbund mein Amt als Vorsitzender Ende März, kurz bevor die nächste Ausgabe erscheint, zur Verfügung stellen. Diesen Job müssen Men­ schen im aktiven Dienst machen! Ich danke al­ len, Kolleginnen und Kollegen, Mitstreiterinnen und Mitstreitern, Diskussionspartnerinnen und Diskussionspartnern, und jedem Einzelnen von Ihnen für diese ereignisreiche und spannende, manchmal anstrengende, aber immer heraus­ fordernde Zeit, die wir Seite an Seite verbracht haben. Ich sage Ade! Macht’s gut! Mit kollegialen Grüßen,

Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.


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BETEILIGUNGEN - Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

- Verordnung zur Änderung

BBB-Textsammlung zum Neuen Dienstrecht wird neu aufgelegt

beruflicher Schulordnungen

- Verordnung über Sachbezugswerte und ihre Anrechnung auf die Besoldung

- Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

VERÖFFENTLICHUNGEN - Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften,

GVBl. 2019, Seite 724

- Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Krippengeldes,

GVBl. 2019, Seite 743

Dienstrecht in Bayern BayBG | LlbG | BayBesG | BayBeamtVG | BayBhV | VV-BayBhV | BeamtStG 4. Auflage, Stand 01.01.2020

Die BBB­Textsammlung zum Neuen Dienst­ recht in Bayern wird zum vierten Mal neu aufgelegt. Seit 2011 ist die BBB­Textsamm­ lung, die inzwischen in der 3. Auflage vorliegt, in vielen Dienststellen ein wichtiger Begleiter im täglichen Umgang mit den Vorschriften zum öffentlichen Dienstrecht in Bayern geworden. Vier Jahre nach ihrem letzten Erscheinen ist es wieder an der Zeit, sie zu aktualisieren und zu erweitern. Die neue Ausgabe wird nun neben den bereits gewohnten Rechtstexten auch weitere Vorschriften zum Beihilferecht in Bayern enthalten. Zukünftig sind die Bayerische Beihilfeverordnung sowie die Verwal­ tungsvorschriften zum Beihilferecht in der Rechtssammlung enthalten. Ab April 2020 können Mitglieder des Bayerischen Beamtenbundes die BBB­Text­ sammlung bei ihrem Mitgliedsverband kostenlos beziehen.

- Bayerisches Teilhabegesetz II (BayTHG II), GVBl. 2019, Seite 747 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern, GVBl. 2019, Seite 751

- Verordnung zur Änderung der Zulassungs-, Ausbildungsund Prüfungsordnung für den gehobenen technischen und höheren Forstdienst, GVBl.

2019, Seite 752

- Verordnung zur Änderung der Schulunterrichtsverordnung,

GVBl. 2019, Seite 758

- Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes, GVBl. 2019, Seite 762

20 Jahre Bayerischer Pensionsfonds Als ergänzenden Baustein zur Fi­ nanzierung künftiger Versorgungs­ ausgaben hat der Freistaat Bayern im Jahr 1999 begonnen, ein Sonder­ vermögen – den heutigen Bayeri­ schen Pensionsfonds – aufzubauen. Seitdem wurden dem Fonds über 2 Milliarden Euro zugeführt. Auch in den kommenden Jahren sind wei­ tere pauschale Zuführungen in Höhe von 110 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Über den Gesamtzeit­ raum konnte im Durchschnitt eine jährliche Rendite von 4,7 Prozent

erreicht werden, und dies trotz des in den letzten Jahren schwierigeren Kapitalmarktumfeldes. Aktuell beläuft sich der Bayerische Pensions­ fonds auf knapp 3,2 Milliarden Euro. „Der öffentliche Dienst genießt in Bayern zu Recht eine hohe Wert­ schätzung. Dazu gehört auch, dass wir uns um eine nachhaltige Finan­ zierung der Beamtenversorgung kümmern“, so Finanz­ und Heimat­ minister Albert Füracker anlässlich des 20­jährigen Jubiläums.


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„Wir brauchen ein zeitgemäßes Recht für den erfolgreichen Kampf gegen Hass im Netz!“ Von Georg Eisenreich, Bayerischer Staatsminister der Justiz

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ass und Hetze im Internet haben inzwischen ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Im Internet hat sich etwas zusammengebraut, das eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt: Hass im Netz unterdrückt die Meinungsfreiheit anderer und vergiftet das gesellschaftliche Klima. Zudem neh­ men Bedrohungen und Anfeindungen gegenüber unseren Staatsbediensteten und gegenüber Politikern vor allem auf kommunaler Ebene zu. Ich bin für Freiheit im Internet. Aber das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Die Gesetze, die in der analogen Welt gelten, müssen auch im Internet beachtet und durchgesetzt werden. Die Meinungsfrei­ heit ist ein wichtiges Grundrecht und eine der Säulen unserer Demokratie. Sie findet eine Grenze aber dort, wo das Strafrecht beginnt. Die Ereignisse der vergangenen Monate in Kassel und Halle haben auf er­ schreckende Weise gezeigt, wie auf Worte Taten folgen können. Unser Rechtsstaat muss wehrhaft sein und sich gegen straf­ baren Hass im Netz stellen. Gemeinsam mit der Bayerischen Lan­ deszentrale für neue Medien haben wir im Oktober 2019 das Projekt „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ ins Leben gerufen. Wir haben damit Rund­ funkanbietern und Zeitungsverlagen einen einfachen Weg eröffnet, Hasskom­ mentare auf ihren Internetseiten an die

Staatsanwaltschaft zu melden. Unser Ziel lautet: „Erst anzeigen, dann löschen.“ Statt wie bisher schriftlich Anzeige zu er­ statten, können die Medienunternehmen Hasskommentare über ein Online­For­ mular unmittelbar hochladen und der Staatsanwaltschaft übermitteln. Die Staatsanwaltschaft München I fungiert dabei als zentraler Ansprechpartner und führt zentral die Ermittlungen. Zudem haben wir unsere Strafver­ folgungsbehörden für eine konsequente Ahndung von strafbaren Hassreden gut ausgestattet: Wir haben bei allen 22 Staatsanwaltschaften Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate­Speech eingerichtet und zudem bei der Gene­ ralstaatsanwaltschaft München zentral für ganz Bayern einen eigenen Hate­ Speech­Beauftragten bestellt. Modernisierungsbedarf gibt es auch beim Beleidigungsstrafrecht. Beleidi­ gungen in der digitalen Welt sind in der Anonymität oft enthemmter, haben eine größere Reichweite und sind praktisch kaum mehr aus der Welt zu bekommen. Eine Demokratie lebt davon, dass eine lebendige und offene Diskussion möglich ist und jeder Einzelne vor Anfeindung und Gewalt geschützt wird. Bayern hat dehalb einen umfassenden Reformvor­ schlag erarbeitet: Beleidigungstaten, die über das Internet verbreitet werden, Hassrede, Beleidigungstaten gegenüber Personen des politischen Lebens und

das sogenannte Cybermobbing sollen als Qualifikationstatbestände härter bestraft werden können. Auch die Auskunfts­ und Meldepflichten von Plattformbetreibern im Netzwerk­ durchsetzungsgesetz müssen erweitert werden. Die sozialen Medien müssen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stärker gerecht werden. Ich erwarte von den Betreibern sozialer Netzwerke – auch wenn diese ihren Sitz nicht in Deutschland haben – dass Auskunfts­ ersuchen der Strafverfolgungsbehörden ohne Wenn und Aber beantwortet werden. Zudem müssen die Ermittlungsmöglich­ keiten der Strafverfolgungsbehörden im Internet verbessert werden. Oft scheitert eine Täterermittlung im Netz an den fehlenden Verkehrsdaten. Die Bundes­ justizministerin und die Europäische Kommission sind gefordert, sich für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspei­ cherung einzusetzen. Die klarste Auskunftspflicht nützt nichts, wenn die Daten bereits gelöscht sind. Die derzeit ausgesetzte Verkehrsdaten­ speicherung muss schnellstmöglich auf eine neue Grundlage gestellt und ausge­ weitet werden. Auf bayerische Initiative hat sich auch die Justizministerkonferenz im November 2019 für eine Regelung der Verkehrsdatenspeicherung aus­ gesprochen.


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Zur Verbesserung der Eingangsbesol­ dung ist zum 1. Januar 2020 jeweils die erste mit einem Wert belegte Stufe des Grundgehalts (Anfangsstufe) der je­ weiligen Besoldungsgruppe entfallen.

VERBESSERTE REGELUNGEN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

NEUE REGELUNGEN AB 1. JANUAR 2020 Ab dem 1. Januar 2020 treten zahlreiche Verbesserungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bayern in Kraft. Neben der Besoldungserhöhung gibt es unter anderem Verbesserungen in der Beihilfe, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie in der Beamtenversorgung. BEZÜGEANPASSUNG ZUM JAHRESWECHSEL Zum 1. Januar 2020 haben sich die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beam­ ten erneut linear um 3,2 Prozent erhöht. Im Rahmen der Bezügeanpassung erhöht sich auch der Familienzuschlag (siehe Tabelle unten). Anwärterinnen und An­ wärter erhalten eine Erhöhung um wei­ tere 100 Euro.

Die Höchstbeurlaubungsdauer bei der Betreuung von minderjährigen Kindern liegt nun bei 17 Jahren. Bisher durfte gemäß Art. 92 Abs. 1 Satz 1 des Baye­ rischen Beamtengesetzes (BayBG) die Dauer von Beurlaubungen gemäß Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG (familienpoliti­ sche Beurlaubung) und Art. 90 Abs. 1 BayBG (Arbeitsmarktpolitische Beurlau­ bung einschließlich Altersbeurlaubung) insgesamt die Dauer von 15 Jahren nicht übersteigen. Elternzeit (max. drei Jahre pro Kind) wird auf die Höchstbeur­ laubungsdauer nicht angerechnet. Die Erweiterung der Beurlaubung um zwei Jahre reduziert die Fälle, in denen die Höchstbeurlaubungsdauer bis zur Voll­ jährigkeit des zu betreuenden Kindes nicht ausgeschöpft werden konnte. Im Übrigen wird damit eine Gleichstellung zur Pflege naher Angehöriger erreicht. Ab 1. Januar 2020 kommt es zudem zu einer verbesserten Berücksichtigung von Elternzeit während der Probezeit. Nun ist eine Anrechnung auf die Probezeit im Umfang von maximal sechs Monaten möglich. Die Änderung der Anrechnungsmodalitäten auf die Probezeit ist erfolgt, um die Fälle der Elternzeit mit der Teilzeit gem. Art. 88 Abs. 4 BayBG gleichzustellen. Bei einer Teilzeit nach Art. 88 Abs. 4 BayBG handelt es sich um Zeiten einer Beschäftigung mit einer ermäßigten Arbeitszeit, die nach Art. 12 Abs. 1

Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro) Stufe 1: verheiratet / verpartnert

Stufe 2: verheiratet / verpartnert mit einem Kind

Besoldungsgruppen A 3 bis A 8

136,72

136,72 + 122,74

übrige Besoldungsgruppen

143,54

143,54 + 122,74

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 122,74 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 380,38 Euro.


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Satz 5 LlbG in Verbindung mit Art. 15 Abs. 2 LlbG in vollem Umfang bei der Berechnung der Probezeit berück­ sichtigt wird. Damit ein ausreichender Beobachtungszeitraum während der Probezeit sichergestellt wird, kann die vollständige Freistellung während der Probezeit für maximal sechs Monate bewilligt werden. Für Beamtinnen und Beamte, die sich in Elternzeit oder einer familienpolitischen Beurlaubung befinden, kann nun eine Anrechnung auf die Probezeit erfolgen. Die tatsäch­ liche abzuleistende Probezeit kann hierdurch verkürzt werden.

VERBESSERUNGEN IN DER BEIHILFE Ab 1. Januar 2020 gilt in Art. 96 Abs. 1 Satz 1 BayBG nun der neue Grenzbetrag in Höhe von 20.000 Euro für Ehegatten bzw. Lebenspartner. Nach dieser Vor­ schrift sind Aufwendungen des Ehegatten bzw. Lebenspartners eines Beihilfebe­ rechtigten nur beihilfefähig, wenn dessen Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinn des Steuerrechts im zweiten Jahr vor der (Beihilfe­)Antragsstellung diesen Grenz­ betrag nicht übersteigt. Nun erfolgte eine Erhöhung um 2.000 Euro. Dies ist insbe­ sondere deshalb sinnvoll, da die Höhe des zu versteuernden Anteils von Renten in den kommenden Jahren ansteigen wird. Mit diesem Anteil gehen die Renten in die Bildung des Gesamtbetrags der Einkünfte im Sinn des § 2 Abs. 3 EStG ein. Damit steigt die Gefahr, dass in zunehmendem Ausmaß auch bei durchschnittlicher Rentenhöhe ein Ausschluss der Beihilfe­ fähigkeit von Kosten des Ehegatten bzw. Lebenspartners entstehen wird. Bei einer Überschreitung gilt der Ehegatte nach der Rechtsprechung als wirtschaftlich selb­ ständig, mit der Folge, dass eine (private) Vollversicherung erforderlich ist. Überdies hat sich die Ausschlussfrist zur Stellung eines Beihilfeantrags ge­ ändert. Bisher war in Art. 96 Abs. 3a geregelt, dass Beihilfe nur gewährt wird, wenn sie innerhalb eines Jahres

nach Entstehung der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wurde. Diese Frist ist nun auf drei Jahre angehoben worden. Hinweis: Für Aufwendungen, die bis zum 1. Januar 2020 entstanden und in Rechnung gestellt worden sind, gilt noch die alte Regelung und somit die Jahresfrist!

ÜBERTRAGUNG DER MÜTTERRENTE II AUF DIE BEAMTENVERSORGUNG – RÜCKWIRKEND AB 1. JANUAR 2019 Bereits rückwirkend zum 1. Januar 2019 kommt es zu einer Erhöhung der Berück­ sichtigung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um ein weiteres halbes Jahr. Damit sind die Än­ derungen im Rentenrecht zur Mütterren­ te II unter Berücksichtigung der system­ bedingten Unterschiede wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen worden. Bei Ruhestandseintritten ab 2019 werden die berücksichtigungsfähigen Kindererziehungszeiten für vor 1992 ge­ borene Kinder entsprechend erhöht. Am 31. Dezember 2018 vorhandene Versor­ gungsempfänger, deren ruhegehaltfähiger Dienstzeit Zeiten nach Art. 103 Abs. 2 BayBeamtVG zu Grunde liegen oder die einen Kindererziehungszuschlag für vor 1992 geborene und vor der Berufung ins Beamtenverhältnis erzogene Kinder beziehen, erhalten einen entsprechenden Zuschlag zur Versorgung. Bayern ist damit das erste Bundesland, das die Ver­ besserung in der gesetzlichen Rente auf die Beamtenversorgung überträgt.

TARIFERHÖHUNG IM TV-L In der Entgeltrunde 2019 wurde die Erhöhung der Entgelte der Tarifbeschäf­ tigten der Länder in drei Schritten sowie der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten in drei Schritten ver­ einbart. Der zweite Erhöhungsschritt erfolgte am 1. Januar 2020.

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Vergleichbar den am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Veränderungen der Anlage B zum TV­L wurden für die Entgeltgruppen 1 bis 15 zum 1. Januar 2020 entsprechende Mindestbetragsrege­ lungen in der Entgelttabelle vereinbart: - in der Stufe 1 (EG 2 bis EG 15) Er­

höhung um einen Festbetrag von 90 Euro, sofern die Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um 4,3 Prozent hinter diesem Mindest­ betrag zurückbleibt,

- in den Stufen 2 bis 6 (EG 1 bis EG 15)

Erhöhung um einen Festbetrag von 90 Euro, sofern die Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um 3,12 Prozent hinter diesem Mindest­ betrag zurückbleibt.

ÜBERLEITUNG DER BESCHÄFTIGTEN IM SOZIALUND ERZIEHUNGSDIENST (§ 29E TVÜ-LÄNDER) Die Tarifvertragsparteien haben sich in der Tarifeinigung vom 2. März 2019 für die Beschäftigten im Sozial­ und Erziehungsdienst ab 1. Januar 2020 auf neue Eingruppierungsregelungen in Teil II Abschnitt 20 der Entgeltordnung sowie auf eine neu strukturierte Ent­ gelttabelle in der Anlage G zum TV­L (sog. „S­Tabelle“) verständigt. § 29e TVÜ­Länder enthält die Überleitung der am 31. Dezember 2019 bereits vorhandenen Beschäftigten.

EINFÜHRUNG DES BAYERISCHEN KRIPPENGELDES Ab 1. Januar 2020 können Eltern ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungskosten unterstützt werden. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren haushaltsbezogenes Einkommen 60.000 Euro (5.000 Euro für jedes weitere Kind) nicht übersteigt.


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„Schwieriger Kollege“ oder „Krankheitsfall“? Zum Umgang mit psychisch kranken Kollegen und Mit­arbeitern

Ist die psychische Gesundheit im Arbeitsleben ein Tabuthema? S ­ icher! Körperliche Erkrankungen sind Schicksal. Jeder von uns ist zumindest gelegentlich krank und kann nachvollziehen, wie sich andere Kranke fühlen. Alle Kollegen und letztlich die Gesellschaft sind gehalten, körperlich kranke und behinderte Mitmenschen zu unterstützen. Das hat alle Qualitäten einer guten Tat und ist selbstverständlich. Wenn die erkrankten Kollegen unsere Unterstützung wertschätzend annehmen, dann ist die Welt, einschließlich unserer Arbeitswelt, in Ordnung. Angesichts psychischer Erkrankungen sollte es genauso sein. Theoretisch. Praktisch ist es jedoch erheblich schwieriger. Was mehrere Gründe hat.


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„EINE PERSPEKTIVE, DIE HILFT, MIT MITMENSCHEN ENTSPANNTER UMZUGEHEN: ,NICHTS AUF DER WELT IST SO GERECHT VERTEILT WIE DER VERSTAND. DENN JEDERMANN IST ÜBERZEUGT, DASS ER GENUG DAVON HAT.‘“ (RENE DESCARTES)

PROF. DR. DR. ANDREAS HILLERT Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Chefarzt an der Schön Klinik Roseneck, Prien am Chiemsee

HINTERGRUND UND VERBREITUNG PSYCHISCHER ERKRANKUNGEN Psychische Störungen sind im Vergleich zu körperlichen Erkrankungen eine sehr heterogene und zumal in Grenzbereichen oftmals schwer als solche erkennbare Erkrankungsgruppe. Ausgehend von der Kombination von „Normabweichung“ und „Leiden“ (für den Betroffenen und/ oder dessen Umwelt) werden aktuell von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „Störungsbilder“ definiert, als deren Ursachen neben genetischer Veranlagung eine belastete bzw. negativ­prägende Lerngeschichte angenommen wird (Bio­Psycho­Soziales Krankheitsmodell). Psychische Erkrankungen sind häufig: Etwa ein Drittel aller Erwachsenen er­ füllt jedes Jahr die Kriterien zumindest einer psychischen Störung. Viele davon leiden unter Phobien/Ängsten, ca. 7­8% unter depressiven Episoden. Einige häufige psychische Erkrankungen bzw. Störungen wurden in den vergangenen Heften der BBB Nachrichten vorgestellt. Dabei wurde nicht zuletzt deutlich, dass viele der Symptome, die psychische Erkrankungen ausmachen, „normal“ sind und im menschlichen Miteinander kaum auffallen. Ein Beispiel: etwa die Hälfte al­ ler Menschen, die jedes Jahr die Kriterien einer depressiven Episode erfüllt (z. B. anhaltende Niedergeschlagenheit, Freud­ verlust und Konzentrationsstörungen – wer kennt dies, zumindest zeitweise, nicht selbst?), geht nie zu irgendeinem Arzt oder Therapeuten und kommt – sicher

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„FÜR PSYCHISCH BELASTETE „ÜBER DAS SEHR MENSCHLICHE MITARBEITER IST PHÄNOMEN ‚PSYCHISCHE WERTSCHÄTZUNG UND BE- UND ÜBERLASTUNG‘ GEGENSEITIGES WOHLWOLLEN IM TEAM OFFEN SPRECHEN BEI DER ARBEIT ZU KÖNNEN, IST IN VIELEN BESONDERS WICHTIG.“ FÄLLEN BEREITS DIE HALBE LÖSUNG DES PROBLEMS.“ DR. STEFAN KOCH Psychotherapeut und Supervisor, Leitender Psychologe der Schön Klinik Roseneck, Prien am Chiemsee

mit erheblichen Anstrengungen – im Leben und in der Arbeit zurecht.

BEDEUTUNG DER ARBEIT FÜR DIE PSYCHISCHE GESUNDHEIT – UND UMGEKEHRT Sofern die Symptomatik nicht allzu aus­ geprägt oder chronifiziert ist, oder in Ver­ bindung mit ausgeprägten sozialen Kon­ flikten am Arbeitsplatz auftritt, ist Arbeit an sich keine Zumutung oder „krank machend“. Die Teilhabe am Erwerbsleben ist vielmehr u.a. durch ihre damit ver­ bundene Tagesstruktur, soziale Kontakte, Wertschätzung und Sinnstiftung ein die Gesundheit fördernder Faktor. Wenn es einem Kollegen sichtlich „psychisch nicht gut geht“, dann unterstützt man ihn. Vorzugsweise vor allem, wenn dieser zuvor seinerseits ein unterstützendes Teammitglied war und seine Problematik nachvollziehbar ist. Viele Probleme, die im Rahmen einer „psychischen Störung“ auftreten, lassen sich dann im kollegialen Miteinander ganz „normal“ lösen. Im Arbeitsleben geht es somit weniger um die Frage, wie mit psychisch erkrank­ ten Mitarbeitern umgegangen wird (klare Antwort: „So normal, wie von Mensch zu Mensch irgend möglich!“). Erheblich schwieriger, für die Betroffenen und das beteiligte Arbeitsumfeld, sind Konstella­ tionen, in denen es beispielsweise gehäuft zu Missverständnissen und Konflikten mit im Sozialverhalten („psychisch“) auffälligen Mitarbeitern kommt und die krankheitsbedingten Ausfallzeiten erheb­

DR. MARTIN GREETFELD Facharzt für Psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Chefarzt an der Schön Klinik Roseneck, Prien am Chiemsee und Schön Klinik Tagesklinik in München

lich sind. Besondere Schwierigkeiten be­ reiten Situationen, in denen das Verhalten der Betreffenden nur schwer bis gar nicht nachvollziehbar und/oder tolerierbar erscheint, z.B. bei sozialer Unsicherheit, Entscheidungsproblemen oder erhöhtem Zeitbedarf. Ob diese auffälligen Personen die Kriterien einer psychischen Störung erfüllen, ist dabei weniger entscheidend. „Zu ahnen“, dass ein Kollege psychisch krank sein könnte, macht die Sache nicht einfacher. Psychische Beschwerden sind Privatangelegenheit, solange sie von den Betroffenen nicht kommuniziert werden. Sie unter Kollegen anzusprechen, wäre wiederum ein Tabubruch ... Beispiel: Ein Lehrer bricht alkoholisiert vor der Klasse zusammen. Alle Kollegen und die Schulleitung „ahnten“ seit Lan­ gem etwas von seinem Alkoholproblem. Niemand, auch der Schulleiter, hatte sich getraut, ihn darauf anzusprechen. Über die hohen Fehlzeiten des Betreffenden hatte man sich bereits mehrfach geärgert. Arbeitsplatzkonflikte mit psychisch auf­ fälligen Mitarbeitern sind entsprechend ihrer unterschiedlichen Erscheinungsbilder sehr vielfältig. Das Spektrum reicht vom netten, aber „kauzigen“ Kollegen, der irgendwie auffällig, aber gut integriert ist, über oft krankgeschriebene, distanzierte, nach außen hin nicht wirklich krank wirkende, leicht kränkbare „Problem­ Mitarbeiter“ („Wenn ich ihn kritisiere, ist er sofort wieder krank“), bis zu sich ständig angegriffen fühlenden, mehr oder weni­


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ger aggressiv auftretenden Mitarbeitern, die damit ganze Abteilungen paralysieren können.

WAS KANN MAN FÜR EINEN VER­BESSERTEN UMGANG MIT DEM THEMA PSYCHISCHE GESUNDHEIT IN DER ARBEITSWELT TUN? Mit guten Ratschlägen allein lassen sich die beiden letztgenannten Konstellatio­ nen leider nicht lösen. Unabhängig davon, ob eine psychische Erkrankung vorliegt oder, was nicht nur in multi­ kulturellen Teams vorkommt, die Betrof­ fenen anders sozialisiert sind, gehen viele Beteiligte oft intuitiv davon aus, dass sie selbst die Situation „angemessen beur­ teilen“ und der jeweils andere z. B. „mehr Rücksicht nehmen müsste“. Folgende Maßnahmen bieten sich an: - Psychische Gefährdungsbeurteilung:

Psychische Erkrankungen sind für den höchsten Anteil von Arbeitsunfähigkeit und Frühberentungen verantwortlich. Die Ausweitung der gesetzlich vorge­ schriebenen Gefährdungsbeurteilung eines jeden Arbeitsplatzes auf den Bereich der psychischen Belastung und die Ableitung entsprechender Maßnah­ men hat sicher zur Sensibilisierung für diesen Gesundheitsbereich beigetragen.

- Informationsmaterial bzw. Informa-

tionsveranstaltungen zum Thema psychische Erkrankungen: Sie sind gut gemeint und grundsätzlich wich­ tig. Wenn ich die Symptomatik kenne, unter der ein erkrankter Kollege leidet, werde ich verständnisvoller mit ihm umgehen können. Wenn im Team offen über das Thema „psychische Erkrankungen“ gesprochen wird, fällt es allen Beteiligten leichter, über die eigenen Belastungsgrenzen zu sprechen und Betroffenen leichter, sich zu­ mindest so weit zu öffnen, dass ihre Situation für Kollegen nachvollziehbar wird. Das Problem solcher Veranstal­ tungen liegt darin, dass es zum einen nicht darum gehen kann, Mitarbeiter zu „Hobbypsychiatern“ auszubilden. Sich unter Kollegen gegenseitig Dia­ gnosen stellen ist sicher kein Garant für einen guten Umgang miteinander. Zum anderen geht eine intensivere Be­ schäftigung mit dem Thema zwangs­ läufig damit einher, die „Normalität“ des eigenen Denkens und Empfindens

zu hinterfragen. Das ist interessant, kann aber auch verunsichern. Schu­ lungen mit dem Ziel der Entstigmati­ sierung psychischer Erkrankungen hatten auch deshalb teils gegenteilige Effekte. Es ist nicht jedermanns Sache, seine „gesunde Einstellung“ im Sinne von: „Ich bin normal und das ist gut so“ auf den Prüfstand zu stellen. - Kommunikationstrainings: Kom­

mu­nikation, Kommunikation, Kom­mu­nikation ... Das ist in unserer heutigen zunehmend multikulturellen Gesellschaft schwieriger als in einer ehemals soziokulturell homogeneren Arbeitswelt. Sich über die Dynamik von Kommunikation Gedanken zu machen und den Umgang mit potentiellen Kommunikationsproblemen praktisch zu üben (z. B. Wünsche und Forde­ rungen äußern, Feedback geben bzw. annehmen), müsste heute für alle zur Grundausbildung gehören. Friedemann Schulz von Thun hat in seinen Büchern „Miteinander reden“ prägnant beschrie­ ben, worum es hierbei geht: wenn ich einem Kollegen etwas mitteile, heißt das noch lange nicht, dass meine Botschaft so ankommt, wie sie gemeint ist. Das liegt u.a. daran, dass jede Botschaft unterschiedliche Ebenen hat (Sach- bzw. Informations-, Selbstaussage, Appellund Beziehungsebene). Ausgehend von den eigenen Erwartungen empfängt der Empfänger eine Botschaft ggf. auf einer anderen Ebene, als sie vom Sender in­ tendiert war. Präventive Kommunikati­ onstrainings erhöhen die Sensibilität für kommunikative Fallstricke und erwei­ tern die Fähigkeit, auch mit psychisch erkrankten Kollegen angemessenen zu kommunizieren.

Ein Beispiel: Stufenweise Wiederein­ gliederungsmaßnahmen für psychisch erkrankte Mitarbeiter funktionieren dann am besten, wenn die Betroffenen angemessen über ihre Einschränkungen und die Kollegen über ihre Erwartungen sprechen können. - Teamsupervision: Im Falle eska­

lie­ren­der, innerhalb des Team nicht selbständig lösbarer Konflikte (unabhängig davon, ob diese durch die psychische Erkrankung eines Mitarbeiters mitbedingt sind), kann Teamsupervision das Mittel der Wahl sein. Eine kompetente, idealerweise

externe, damit nicht in bestehende Konflikte involvierte Person arbeitet mit dem Team an Lösungen. Jedes Teammitglied bekommt die Mög­ lichkeit, seine Sicht der Dinge zu schil­dern. Davon ausgehend zeigt der Supervisor die im Konflikt relevanten Kommunikations-Fallen auf und sucht mit dem Team nach Lösungswegen. Wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, sich auf solche Lösungen einzulassen, wird es, so oder so, zu einem Führungsthema. - Führungskräftetraining: Führungs­

kräften kommt in zentralen Aufgaben­ bereichen wie der Strukturierung von Arbeitsabläufen, der Vermittlung bei Teamkonflikten und der Führung von Wiedereingliederungsgesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliede­ rungsmanagements (BEM) eine zent­ rale Rolle zu, die spezifische Erfahrung und Training erfordert.

- Psychotherapie: Die Breite der

psycho­therapeutischen Regelversor­ gung, von der Kontaktaufnahme mit Beratungsstellen bis hin zu ambulanter oder stationärer Behandlung, leidet weiterhin unter Unterversorgung und einer oft zu spät eingeleiteten zielge­ richteten Therapie – oft auf Kosten der Betroffenen, der Kollegen und der Solidargemeinschaft.

Psychische Erkrankungen sind, wie gesagt, häufig. Relativ dazu „verursachen“ die Betroffenen vergleichsweise selten Probleme am Arbeitsplatz. In vielen Fällen bleibt die psychische Erkrankung unbemerkt. Patentrezepte für den „richtigen“ Umgang damit gibt es nicht. Mit den allermeisten psychisch kranken Kollegen kann, darf und sollte „normal“ kommuniziert werden. Probleme treten dann auf, wenn die Kommunikation gestört ist – wozu psychische Störungen beitragen können. Angesichts zunehmen­ der Arbeitsanforderungen, steigender Heterogenität der Menschen und hoher subjektiver Erwartungen an das Wohl­ befinden im täglichen beruflichen Mit­ einander bleibt oft wenig Spielraum, mit entsprechenden Problemen entspannt umzugehen. In diesem Spannungsfeld das Thema „psychische Gesundheit“, zum Wohle aller Beteiligten, stärker zu ge­ wichten, ist einerseits objektiv schwierig und andererseits unabdingbar.


BAYERN

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DIE PKV – GARANT EINER INNOVATIVEN MEDIZINISCHEN VERSORGUNG UND EINER HERVORRAGENDEN ABSICHERUNG DER BEAMTEN Von Dr. Florian Reuther, seit März 2019 Direktor und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Privaten Krankenversicherung (PKV)

D

eutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Es bietet ein flächendeckendes Netz von niedergelassenen Ärz­ ten, Krankenhäusern und Apotheken. Die Wartezeiten sind kurz, die Zuzah­ lungen gering und die Teilhabe am medi­ zinischen Fortschritt ist für alle Patienten gesichert. Unverzichtbar für die Qualität der Versorgung ist das Zusammenwirken von Gesetzlicher und Privater Kran­ kenversicherung (PKV). Unser zweige­ gliedertes Versicherungssystem führt nämlich eben nicht zu Zwei­Klassen­Me­ dizin, sondern ist im Gegenteil die beste Prävention gegen eine Behandlung in Abhängigkeit vom privaten Geldbeutel: Alle Versicherten in Deutschland – ge­ setzlich wie privat – haben grundsätzlich Zugang zu denselben hochklassigen Versorgungseinrichtungen. Dagegen gibt es in Ländern mit einheit­ lichem Sicherungssystem gravierende Ungleichheiten. In der Praxis ist die Versorgung dort meist von erheblichen Rationierungen sowie separaten Struk­ turen für Arm und Reich geprägt: Wer es sich leisten kann, organisiert seine Behandlung am dürftigen Einheitssystem vorbei. Das deutsche, zweigegliederte System wirkt einer solchen Entwicklung entgegen. Die höheren Honorare bei Privatver­ sicherten bedeuten rein rechnerisch ein Plus für jede einzelne bayerische Arztpraxis von über 57.000 Euro pro Jahr. Diese Einnahmen ermöglichen Investitionen in moderne Geräte und Behandlungsmethoden, die allen zugutekommen: privat und gesetzlich Versicherten.

Die Menschen in Deutschland er­ kennen die großen, grundsätzlichen Vorzüge unseres Gesundheitssystems, das dank seiner Vielfalt und Wahl­ freiheiten allen Versicherten eine in­ dividuelle und gute Versorgung bietet. Regelmäßige Umfragen des Meinungs­ forschungsinstituts Allensbach bele­ gen die anhaltende Zustimmung auf höchstem Niveau. Als klaren Schritt in Richtung einer solchen Einheitsversicherung empfinden deren Befürworter übri­ gens die sogenannte pauschale Beihilfe in Form eines Zuschusses zur gesetz­ lichen Versicherung, auch bekannt als sogenanntes Hamburger Modell. Bedingung ist allerdings, dass Beamte und ihre Angehörigen ihren Anspruch auf individuelle Beihilfe unwiderruf­ lich aufgeben. Doch die Kombination aus Beihilfe und privater Versicherung ist für die allermeisten Beamten die klar bes­ sere Alternative: Beihilfeberechtigte tragen für ihre PKV­Restkosten­ versicherung in der Regel eine ge­ ringere Beitragslast als in der GKV, erhalten mit der Kombination aus Beihilfe und PKV aber bessere Leis­ tungen als dort. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass sich auch weiter­ hin der übergroße Anteil der Be­ amten und ihrer Familien – aktuell sind es 94 Prozent! – für die Private Krankenversicherung entscheiden. „Ganz nebenbei“ stabilisieren sie damit unser zweigliedriges Versiche­ rungssystem und damit die hervor­ ragende medizinische Versorgung in Deutschland.

EIN KOMMENTAR Klare Absage an die Einheitsversicherung! Was sich nach Gerechtigkeit für alle und damit dem Grundgedanken nach sehr richtig anhört, ist leider der völlig falsche Weg! Keine Frage; die Sozialversicherungssysteme stehen vor großen Herausforderungen. Die müssen wir gemeinsam, mit Behutsamkeit und Weitsicht angehen. Wer durch die Aufnahme zusätzlicher Versicherter auf das schnelle Geld hofft, wird mit Sicherheit enttäuscht werden. Mit dem System aus Beihilfe und privater Versicherung verfügen wir über eine funktionierende Absicherung für den Krankheitsfall. Will man das wirklich opfern, um noch mehr Menschen in ein – sagen wir – angegriffenes System zu zwängen? Nach Berechnungen des PKV entstehen allein in Hamburg bereits mindestens 5,8 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr für den öffentlichen Haushalt, allein dadurch, dass die Beiträge zur gesetzlichen Versicherung monatlich – und nicht wie die Beihilfe nur im Krankheitsfall – anfallen. Und auch sonst: Welche Mehrkosten entstehen denn allein durch die gänzliche Umstrukturierung des Systems? In der Reihe der zahlreichen Argumente bleibt eines immer zu bedenken: Ein System, dass in sich nicht ausgewogen ist, kann zwar mit zusätzlichen Mitteln kurzfristig über Wasser gehalten werden. Wirkungsvolle Korrekturen müssen aber auf lange Sicht erfolgen. Das wird so nicht funktionieren.

ROLF HABERMANN


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IM FOKUS

BEHÖRDENVERLAGERUNG 2.0

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BEHÖRDENVERLAGERUNG 2.0 IMPULSE FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM DURCH STELLENVERLAGERUNGEN

Für viele überraschend gab Ministerpräsident Dr. Markus Söder Mitte Januar seine Pläne zu einer groß angelegten Umstrukturierung bekannt. 3.000 Stellen sollen in den kommenden zehn Jahren aus München und Umland abgezogen und in sogenannte strukturschwache Gebiete verlagert werden. Gleichzeitig soll München zum eigenen Regierungsbezirk werden. Noch sind die Einzelpunkte nicht in allen Details definiert. Der BBB fordert: Alle Neuerungen müssen in enger Abstimmung mit den Beschäftigten kommen.

S

öder sieht das Projekt als „Liebeserklärung an Bayern“. München leide unter zunehmendem Zuzug, andere Regionen wiederrum müssen Anschluss an diese Entwicklung finden. Man brauche ein abgestimmtes Konzept. Und für die Mitarbeiter stellt er klar: Niemand soll gezwungen werden. Aus den bisher laut gewordenen Veröffentlichungen stellen sich die Neuerungen wie folgt dar: Aus Herrsching soll die Finanzausbildung komplett abgezogen und ins oberfränkische Kronach verlegt werden – 400 Plätze und 70 Ausbilder. 300 Stellen, eine Einheit des Finanzamts, wechseln von München ins unterfränkische Schweinfurt. Das Schulungszentrum des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (100 Stellen) geht nach Bad Kissingen. Damit profitiert die Region nicht nur von den neuen Stellen, sondern auch von zusätzlichen Besuchern, den Teilnehmern an den Schulungen. Hof bekommt ein neues Polizei-

beschaffungsamt (300 Stellen). Von dort aus sollen künftig die Polizisten in ganz Bayern mit Kleidung und Ausrüstung versorgt werden. Dafür sind bisher mehrere Stellen in ganz Bayern zuständig. Im Raum Weiden soll künftig ein Teil des Landesamts für Finanzen angesiedelt werden; mit etwa 300 neuen Jobs für die Region. In Freyung entsteht das neue Verwaltungsgericht für Niederbayern mit 40 Beschäftigten und in Zwiesel werden weitere 300 Stellen für Finanzbeamte geschaffen, die sich um Fragen der Grundsteuer kümmern werden. Der Verwaltungsgerichtshof zieht nach Ansbach (120 Stellen), ebenso ein Teil der Landesanwaltschaft (40 Stellen). Um die drittgrößte Stadt Augsburg aufzuwerten, wird dort ein Teil des Bauministeriums angesiedelt (200 Stellen). Aus der Regierung von Oberbayern sollen von 1.600 Mitarbeitern in München künftig je 500 in den Raum Ingolstadt und in den Raum Rosenheim wandern.


IM FOKUS

BEHÖRDENVERLAGERUNG 2.0

HEIMATSTRATEGIE 2015 Schon seit 2015 werden im Rahmen der Heimatstrategie 2015 sukzessive Behörden in den ländlichen Raum verlagert. Danach sollen bis zum Jahr 2025 in 70 Behörden und staatlichen Einrichtungen an neuen Standorten im Freistaat insgesamt mehr als 2.200 Menschen arbeiten und 930 studieren. Nach anfänglichen Irritationen laufen diese Projekte weitgehend reibungslos. Rund ein Drittel ist bisher geschafft. Die Stellen würden durch eine Kombination von Versetzungswünschen und auch Neueinstellungen von Ortsansässigen besetzt. Jeder vierte Mitarbeiter kommt aus der Region. Rückmeldungen lassen darauf schließen, dass sich besondere Herausforderungen beim Wissenstransfer ergeben. Gleichzeitig bringen neu zusammengestellte Teams zahlreiche Impulse und frischen Wind in die Arbeit.

„GEMEINSAM MIT DEN BESCHÄFTIGTEN!“ Das müssen wir uns als Vorbild nehmen, so BBB-Chef Rolf Habermann. Damals war das Motto „Gemeinsam mit den Beschäftigten!“. Eine intensive Kommunikation hat Barrieren abgebaut. Die Freiwilligkeit, die Stellenwechsel persönlich mitzugehen, respektiert die Bedürfnisse der Beschäftigung und die lange Laufzeit der Projekte lässt Raum für Veränderungen in der Lebensplanung. Ergänzt wurde all das durch das sogenannte Personalrahmenkonzept, in dem flankierende Maßnahmen festgeschrieben wurden, die einerseits den Vertrauensschutz gewährleisten und andererseits auch Anreize bieten, einen persönlichen Ortswechsel in Betracht zu ziehen oder die Stellenverlagerung auf andere Weise zu unterstützen. „Wir brauchen die Fortgeltung – und gegebenenfalls Weiterentwicklung – des Personalrahmenkonzepts auch für die aktuellen Verlagerungen“, verlangt Habermann.

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BBB IM GESPRÄCH MIT DEM FINANZMINISTER Das sieht auch der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker so. Er stand unmittelbar nach Veröffentlichung der Verlagerungsabsichten für ein klärendes Gespräch zur Verfügung. Mit dem BBB ist er sich einig, dass Vorbild die Heimatstrategie 2015 zusammen mit dem damals erarbeiteten Personalrahmenkonzept sein müsse. Ihm seien die Belange der betroffenen Beschäftigten wichtig und er nehme diese sehr ernst, so der Finanzminister. Vorrangiges Ziel sei die Verlagerung von Stellen, nicht von Personen. Attraktive Bedingungen und Anreize, wie z. B. Mobilitätsprämien, Umzugshilfen oder Aufstiegsmöglichkeiten sollen aber auch die Menschen animieren, den Ortswechsel mitzuvollziehen. Es bleibe aber dabei: Niemand müsse gegen seinen Willen wechseln. Hier liegt auch für den BBB ein Schwerpunkt: Niemandem dürfen Nachteile entstehen, wenn er sich gegen einen Ortswechsel entscheidet. Auch für diejenigen, die am bisherigen Einsatzort bleiben, müssen Bedingungen geschaffen werden, die Einschnitte – egal welcher Art – vermeiden. Nach derzeitigem Stand bleibt das Konzept von 2015 ohne Abstriche erhalten. Man sei sich einig: Durch einen Zeitraum bis zum Abschluss der Verlagerungen von bis zu zehn Jahren werde nichts über das Knie gebrochen. Das neue Projekt solle in höchstem Maße sozialverträglich angegangen werden.

MÜNCHEN ALS 8. REGIERUNGSBEZIRK Mit dem Plan, München bis 2025 zum 8. Regierungsbezirk zu machen, hat Söder ein noch umfangreicheres Projekt

angestoßen. Gegebenenfalls ist sogar eine Verfassungsänderung nötig. Eine Kommission unter der Leitung von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) soll konkrete Vorschläge zur Umsetzung erarbeiten. Erklärtes Ziel sei es, die Strukturen schlanker und schneller zu machen. Er wolle eine Partnerschaft von Stadt und Staat, so der Ministerpräsident. München sei die drittgrößte Stadt in Deutschland. Die beiden größeren, Berlin und Hamburg, würden sogar als Stadtstaaten regiert. Eine Bezirksregierung in München solle sich originär um die Herausforderungen von München kümmern und helfen, hier passgenaue Lösungen zu erarbeiten.

ZUSÄTZLICHE NEUE STUDIENPLÄTZE Ergänzt wird das Gesamtprojekt durch Aufstockung der bereits in der Regierungserklärung angekündigten neu zu schaffenden Studienplätze, die von 10.000 auf 13.244 erhöht werden, 9.200 davon im Bereich Informatik und künstliche Intelligenz. Das von Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) erarbeitete Konzept sieht vor, dass jede Universität und Hochschule im Freistaat weitere Studienplätze erhält.


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IM FOKUS

BEHÖRDENVERLAGERUNG 2.0

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WOLFGANG FACKLER MDL, VORSITZENDER DES AUSSCHUSSES FÜR FRAGEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES DES BAYERISCHEN LANDTAGS

DAS PERSONALRAHMENKONZEPT

B

ehördenverlagerungen müssen aus zwei Blickwinkeln beurteilt werden: Wir schaffen Arbeitsplätze im ländlichen Raum und stärken die dortige Infrastruktur. Gleichzeitig wird der Ballungsraum München entlastet. Die Behördenverlagerungen sind nur dann erfolgreich, wenn sie von den Beschäftigten mitgetragen werden. Eine sozialverträgliche Gestaltung ist uns wichtig. Wir wollen keine Zwangsversetzungen. Stattdessen setzen wir auf die natürliche Personalfluktuation. Deshalb erstreckt sich die Umsetzung auf bis zu zehn Jahre. Der Personalaufbau erfolgt überwiegend durch Neueinstellungen aus der Region und unter Berücksichtigung der vorliegenden Versetzungswünsche. Ich setze darauf, dass alle Beteiligten den Prozess engagiert begleiten und stehe für einen konstruktiven Dialog bereit.

Für das Gelingen der Behördenverlagerung 2015 war ein wesentlicher Pfeiler des Erfolgs das Personalrahmenkonzept. Es wurde seinerzeit auch in intensiver Zusammenarbeit mit dem BBB erarbeitet: Vertrauensbildende Maßnahme, aber gleichzeitig Motor zur Steigerung der Ortswechselbereitschaft und Absicherung erworbener Positionen. Auch für die aktuelle Behördenverlagerung muss es den Grundstein bilden. Es listet ein ganzes Sortiment an Möglichkeiten – im normalen Recht verankerte, aber auch zusätzliche – und Zusicherungen in zahlreichen Bereichen auf, die die Behördenverlagerung befördern, z. B.: Umfassende Beteiligung der Interessenvertretungen der Beschäftigten Umsetzungen, Versetzungen oder weitere dauerhafte Zuteilungen an die neuen Standorte erfolgen im Einvernehmen mit den Bediensteten Soweit hierdurch finanzielle Einbußen folgen würden, wird ein Ausgleich gezahlt (auch bei vorgezogenem Ruhestand oder Versetzung in ein Amt mit niedrigerem Endgrundgehalt) Keine betriebsbedingten Kündigungen Berufliches Fortkommen wird nicht beeinträchtigt Ressortübergreifendes Personalmanagement, damit freie Stellen vorrangig den von einer Verlagerung betroffenen Mitarbeitern zur Verfügung stehen Zusätzliche Beurteilungen oder Zwischenzeugnisse Erweiterte Möglichkeiten zur Telearbeit oder mobilem Arbeiten Erleichterte Qualifizierungsmaßnahmen Mobilitätsprämie Qualifizierungsmöglichkeiten an den neuen Standorten Zuschläge und Leistungsbezüge Umzugs- und Reisekosten, Trennungsgeld Unterstützung vor Ort bei Wohnungssuche und Kinderbetreuung

ARIF TAŞDELEN MDL, SPRECHER DER SPD-LANDTAGSFRAKTION FÜR FRAGEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES

D

ie SPD-Landtagsfraktion unterstützt grundsätzlich die Behördenverlagerung als ein Instrument der regionalen Strukturförderung. Ziel ist es, damit Regionen zu stärken und Arbeitsplätzen zu schaffen. Allerdings ist ja noch nicht mal die Behördenverlagerung von 2015 seitens der Staatsregierung abgeschlossen: Bei nur neun von 64 angekündigten Behörden ist der Umzug abgeschlossen, das sind bisher lediglich 148 von 2.225 Arbeitsplätzen. Und nun kündigt die Staatsregierung schon eine weitere Verlagerung an. Wichtig ist für uns: Die Personalvertretungen müssen einbezogen werden, kein Beamter und kein Beschäftigter sollte gegen seinen Willen zum Umzug gezwungen werden. Und es muss ein stimmiges und realisierbares Gesamtkonzept sein, das alle Auswirkungen (z. B. Pendlerströme) im Blick behält.


IM FOKUS

BEHÖRDENVERLAGERUNG 2.0

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TESSA GANSERER

GERALD PITTNER

MDL, SPRECHERIN VON BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN FÜR FRAGEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES

MDL, SPRECHER DER FREIEN WÄHLER FÜR FRAGEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES

D

ie Stärkung des ländlichen Raumes ist ein großes Anliegen der Landtags-Grünen. Behördenverlagerungen können sich positiv auf die Entwicklung der jeweiligen Region auswirken. Allerdings muss der Umzug ohne Reibungsverluste gelingen, die Belegschaft darf nicht zwangsumgesiedelt werden und bei Neubauten dürfen keine Millionengräber entstehen. Um künftig genügend Auszubildende aus der jeweiligen Region zu gewinnen, muss die Konkurrenzfähigkeit des Öffentlichen Dienstes insbesondere in den unteren Einkommensgruppen deutlich gesteigert werden. Für die Stärkung des ländlichen Raums in Bayern wird die einzelne Umsiedlung von Behörden allerdings nicht ausreichen. Wir brauchen eine deutliche Stärkung des ÖPNV und regionaler Wirtschaftskreisläufe sowie gute Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vor Ort.

M

it der Verlagerung von Behördenarbeitsplätzen in die Fläche Bayerns setzt die schwarz-orange Koalition das richtige Zeichen: Wir wollen auf dem Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnisse in ganz Bayern weiter vorankommen. Dazu ist es erforderlich, auch strukturschwache Gebiete so attraktiv zu gestalten, dass Leute auf dem Land bleiben oder sogar dort hinziehen. Mit der geplanten Behördenverlagerung unterstützen wir auch die regionale Wertschöpfung vor Ort. Das ist das richtige Programm zur Stärkung der ländlichen Räume und zum Schutz der bayerischen Metropolregionen vor überhöhten Mieten und Verkehrsinfarkt. Dies wird auch nicht der letzte Schritt in diese Richtung sein. Die Stellen sollen durch eine Kombination von Versetzungswünschen und auch Neueinstellungen von Ortsansässigen besetzt werden. Zwangsversetzungen darf es nicht geben. Klärungsbedürftig bleibt allerdings noch, welche Behörden und Orte sich für eine Verlagerung eignen.

DR. WOLFGANG HEUBISCH MDL, VI. VIZEPRÄSIDENT DES BAYERISCHEN LANDTAGS UND SPRECHER DER FDP FÜR FRAGEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES

D

ie FDP begrüßt die Pläne von Ministerpräsident Söder zur geplanten Behördenverlagerung. Sie entspricht unseren Vorstellungen, da sie nicht mit dem Gießkannen-Prinzip erfolgt, sondern spürbare Impulse in zumeist besonders strukturschwachen Regionen bezweckt. Unserem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern zu schaffen, kommen wir damit näher. Mit der Verlagerung muss aber zwingend auch eine Modernisierung dieser Behörden einhergehen. Die Pläne müssen zügig und kraftvoll umgesetzt werden, um in den Regionen Wirkung zu erzielen. Die Idee, München als achten Regierungsbezirk zu etablieren, wirft allerdings viele Fragen auf und muss kritisch durchdacht werden. Auch der Ministerpräsident selbst will hierzu ja erst einmal die konkreten Vorschläge der Kommission abwarten. Aber eine ganze Staatsbehörde, die bayernweit aufgesetzte Landesförderungen, Verwaltungsmaßnahmen und die Rechtsaufsicht für nur eine einzige Stadt umsetzt, halten wir für völlig übertrieben. Inwieweit der Bürger davon Vorteile haben soll, ist nicht zu erkennen.


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BUND

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24. BIS 25. APRIL 2020 IN POTSDAM

12. dbb bundesfrauenkongress Mit mehr als 400.000 weiblichen Mit­ gliedern ist die dbb bundesfrauenver­ tretung die größte Interessenvertretung für Frauen im öffentlichen Dienst. Der dbb bundesfrauenkongress tritt alle fünf Jahre zusammen. Er legt die Grund­ sätze für die frauenpolitische Arbeit

im dbb beamtenbund und tarifunion fest. Darüber hinaus entscheidet der dbb bundesfrauenkongress auch über Satzungsänderungen und wählt die Geschäftsführung der dbb bundes­ frauenvertretung auf die Dauer von fünf Jahren.

Der 12. dbb bundesfrauenkongress findet unter dem Motto „Zurück in die Zukunft – Frauenpolitik gestern, heute, morgen“ vom 24. bis 25. April 2020 in Potsdam statt.

DBB ÜBERARBEITET BROSCHÜRE

„Zahlen Daten Fakten“ heißt jetzt „Monitor öffentlicher Dienst“ Die dbb Broschüre „Zahlen Daten Fakten“ mit diversen Statistiken zum öffentlichen Dienst wurde grundlegend überarbeitet und erscheint nun unter dem Titel „Monitor öf­ fentlicher Dienst“ – in einem neuen Format und mit mehr grafischen Elementen. Die Aus­ gabe für das Jahr 2020 ist ab sofort auf den Homepages von dbb und BBB online. Das jährlich vom dbb veröffentlichte Nach­ schlagewerk ermöglicht anhand der von der forsa Gesellschaft für statistische Analysen exklusiv für den dbb erhobenen Zahlen einen objektiven Überblick über die wichtigsten Eckdaten und lässt Rückschlüsse auf aktuelle Themen und Problematiken des öffentlichen Dienstes zu. Zum Beispiel hat sich der Perso­ nalabbau im öffentlichen Dienst verlangsamt und ist in manchen Bereichen Neueinstellungen gewichen – dennoch leidet die Leis­ tungsfähigkeit des Staates weiter unter massivem Personalmangel. Das wirkt sich unter anderem auch auf die Sichtweise der Be­ völkerung auf die Daseinsvorsorge aus: So belegen die Zahlen,

dass der Staat aus Sicht der Bevölkerung zunehmend Probleme hat, seinen Pflichten nachzukommen. 61 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger halten den Staat für überfordert – obwohl die Berufe des öffentlichen Dienstes nach wie vor zu den­ jenigen mit dem höchsten Ansehen in der Bevölkerung zählen. Darüber hinaus beob­ achten viele Menschen, dass der Umgangston innerhalb der Gesellschaft rauer wird und dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes immer öfter zu Opfern von Übergriffen werden. Zudem weisen die aktuellen Zahlen einen deutlichen Nachholbedarf aus, was Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes angeht: Während das Bundesfamilienministerium als Leuchtturm für eine hohe Frauenquote dienen darf (59,8 Prozent der allgemeinen Leitungsfunktionen sind dort weiblich besetzt) und das Bundesverfassungsgericht bei genau 50 Prozent landet, scheitern alle anderen obersten Bundesbehörden an der paritä­ tischen Besetzung oder unterschreiten sie zum Teil deutlich.


BUND

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Ruhestandseintrittsverhalten im öffentlichen Dienst im Jahr 2018 2018 hat die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger und -empfängerinnen des öffentlichen Dienstes gegenüber dem Jahr 2017 um 1,9 Prozent oder rund 25.000 auf mehr als 1,31 Mio. zugenommen. Zugleich sind erneut ein relativ niedriger Umfang der Pensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeit und ein hoher Stand des Erreichens der Antrags- und Regelaltersgrenzen zu verzeichnen.

L

aut Statistischem Bundesamt ergibt sich zum Stichtag 1. Januar 2019 zusammenge­ rechnet eine Anzahl von ca. 1.313.000 Ruhegehaltsempfängern und ­empfängerinnen des öffentlichen Dienstes (inklusive der privatisierten Bereiche und der rechtlich selbststän­ digen Einrichtungen). Die 63.000 Zugänge führten damit – abzüglich der Sterbefälle – zu einem Anstieg um mehr als 25.000 Ruhegehaltsempfänger und ­empfängerinnen im Jahr 2018. Der höchste prozentuale Anstieg um 3,2 Prozent der Ruhegehaltsempfänger und ­empfängerinnen im Jahr 2018 betraf wie bereits in den Vorjahren die Länder (2017: 4,1 Prozent; 2016: 4,1 Prozent;) auf etwa 758.100 (2017: 738.200; 2016: 711.800) Per­ sonen. Die Zahl der Ruhegehalts­

empfänger und ­empfängerinnen der Länder hat sich somit in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt, wobei in diesem Zeitraum allein für den Bereich der ehemaligen Lehrkräfte ein Plus von 191,6 Prozent zu verzeichnen ist. Für den Bereich des Bundes (ehemalige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten – inklusive der Bundesbank und der rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich­rechtlicher Rechtsform) lautet die moderate Größenordnung des Anstiegs für 2018 etwa 0,6 Prozent (2017: 0,7 Prozent; 2016: 1,2 Prozent) auf ca. 144.630 (2017: 143.800; 2016: 142.800) Ruhege­ haltsempfänger und ­empfängerinnen. Rund vier Fünftel der Ruhestandsein­ tritte im Jahr 2018 erfolgten nach dem

Erreichen einer Altersgrenze. Diese bestehen einerseits aus den seit 2012 im Ansteigen befindlichen Regelalters­ grenzen und besonderen Altersgrenzen sowie andererseits aus der allgemeinen Antragsaltersgrenze und der besonde­ ren Antragsaltersgrenze bei Schwer­ behinderung. Das Durchschnittsalter bei Ruhestandseintritt lag 2018 bei 63 Jahren und 8 Monaten. Der Anteil der neuen Pensionärinnen und Pensionäre, welche aufgrund von Dienstunfähigkeit – zumeist unter Hinnahme eines Versorgungsabschlags – vorzeitig aus dem aktiven Dienst ausschieden, betrug unverändert 16 Prozent (2017: 16 Prozent; 2016: 17 Prozent). Dieser Wert ist seit mehre­ ren Jahren nahezu gleichbleibend.



TARIF

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GESPRÄCHE MIT VKA

Sozial- und Erziehungsdienst: Evaluierung gestartet In der Tarifrunde 2015 hatten die Gewerk­ schaften das Ziel verfolgt, im kommunalen Sozial­ und Erziehungsdienst durchzuset­ zen, dass den gewandelten und erheblich gestiegenen Anforderungen in diesem Berufsfeld Rechnung getragen wird. Denn eine Aufwertung der beruflichen Arbeit war hier mehr als überfällig. Nach längerer Zeit sollten endlich eine größere Zahl von Tätigkeitsmerkmalen grundlegend über­ arbeitet und neu bewertet werden. Auf ein Ergebnis einigte man sich mit der Vereini­ gung der kommunalen Arbeitgeberverbän­ de (VKA) erst nach einem mehrwöchigen Arbeitskampf, anschließender Schlichtung, Ablehnung in einer Mitgliederbefragung und erneuten Nachverhandlungen.

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Gewerkschaften und Arbeitgeber ver­ einbarten damals auch, sich ab dem Jahr 2019 über die Erfahrungen mit dem Abschluss und die notwendige Weiter­ entwicklung im Bereich des Sozial­ und Erziehungsdienstes auszutauschen. Diese Evaluierungsgespräche dienen insbeson­ dere der Vorbereitung für die ansteh­ enden Tarifverhandlungen im Jahr 2020. Am 21. November 2019 haben die Evalu­ ierungsgespräche zwischen Gewerkschaf­ ten und der VKA begonnen. Die Tarifver­ tragspartner tauschten sich intensiv über ihre Erfahrungen in den vergangenen vier Jahren aus. Erste Erkenntnisse – vor allem von der Gewerkschaftsseite – wurden dar­ gelegt. Gleichwohl wurde deutlich, dass auch die VKA Handlungsbedarf sieht und Verbesserungen in vielen Bereichen erfor­ derlich sind, um die Attraktivität dieser Berufsgruppen zu erhöhen. Es wurden verschiedene Themenbereiche angesprochen, darunter auch „Restanten“ aus der zurückliegenden Tarifrunde. Dazu gehört zum Beispiel die Überprü­

GESPRÄCH MIT VKA-PRÄSIDENT ULRICH MÄDGE

Vorbereitung der TVöDEinkommensrunde 2020 Ulrich Silberbach, dbb Bundesvorsitzender mit dem VKA-Präsidenten Ulrich Mädge und Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik (v.l.)

Am 13. November 2019 trafen sich Ulrich Silberbach, dbb Bundesvorsitzender, und Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, mit dem neuen Präsidenten der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Ulrich Mädge, zu einem Gespräch. Ulrich Mädge ist Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg und seit März 2019 als Präsident der VKA im Amt. Er ist damit Verhandlungsführer der Kommunen in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Die Gesprächspartner tauschten sich intensiv über zahlreiche Tarifthemen aus, die in nächster Zeit anstehen. Ein zentraler Punkt war die Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommu­ nen, für die bereits jetzt die ersten Vorbereitungen getroffen werden. Weitere Gesprächsthemen waren der Bereich Sozial­ und Erziehungsdienst, die Auswirkungen der Digitalisierung auf den öffentlichen Dienst und eine mögliche Tarifierung der Wahlmöglichkeit „Freizeit statt Geld“.

fung der Möglichkeiten, Plätze für Kinder unter drei Jahren und für Kinder mit Behinderungen zahlenmäßig anders zu bewerten (Faktorisierung), da dies für die Eingruppierung der Kita­Leitungen ein ausschlaggebendes Kriterium ist. Besprochen wurde auch die verbindliche Bestellung einer ständigen Stellvertretung für Kita­Leitungen in allen Einrichtun­ gen. Das wird in der Praxis nicht flächendeckend umgesetzt. Zudem ist ins­ besondere im Bereich der Sozialen Arbeit sowie in der Behindertenhilfe deutlich geworden, dass viele Tätigkeitsmerkmale veraltet oder neue Berufsbezeichnungen im Tarifvertrag nicht aufgeführt sind. Hier bedarf es dringend einer Überarbei­ tung und Aktualisierung an die tatsächli­ chen Aufgaben und Gegebenheiten. Die Tarifvertragspartner erörterten die Möglichkeit, verschiedene Arbeits­ gruppen zu bilden, um einzelne The­ menschwerpunkte effektiver angehen zu können. Die Gespräche werden fortgeführt.

TVÖD / KRANKENHÄUSER

VKA nicht zur Einigung bereit Der dbb hat sich am 9. Dezember 2019 mit der Vereini­ gung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) getroffen, um erneut über die Erhöhung des Samstagszu­ schlags sowie die Einrechnung der Pausen in die Arbeits­ zeit bei Wechselschichtarbeit für die Beschäftigten der Krankenhäuser zu verhandeln. Nach Arbeitgeberansicht ist die Refinanzierung der erhöhten Samstagszuschläge durch den Gesetzgeber nicht gesichert. Die Versprechungen der Politik seien nicht eingehalten worden. Auch die Einrechnung der Pausen bei Wechselschicht lehnt die VKA deutlich ab. Diese führe zu einem erhöhten Personal­ bedarf, der von den Mitgliedern der VKA nicht tragbar sei. Die Gewerkschaften haben gegenüber der VKA deutlich gemacht, dass dringend eine spürbare Entlastung der Be­ schäftigten in den Krankenhäusern erfolgen muss. Der extrem angespannte Arbeitsmarkt in den Gesundheitsberufen kann nur durch deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern aufgelockert werden. Hierzu gehören unter anderem die Aufwertung durch die Erhöhung des Samstagszuschlags sowie die Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht, sodass die Beschäftigten der Krankenhäuser so behandelt werden, wie alle anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst.


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BEAMTENRECHT

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IM ÜBERBLICK

Nebentätigkeiten Sie möchten demnächst ein kommunales Ehrenamt übernehmen oder gegen Bezahlung einen Vortrag halten – was ist als Beamtin oder Beamter in Bayern zu beachten? Braucht man dafür eine Genehmigung? Der folgende Beitrag soll einen Überblick über das bayerische Nebentätigkeitsrecht geben.

A

uch wenn der Beamte die Pflicht hat, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, kann er sich außerhalb des Amtes und der Dienstzeit wie jeder andere Staatsbürger innerhalb der gesetzlichen Schranken frei bewegen. Das Nebentätigkeits­ recht legt in diesem Zusammen­ hang den rechtlichen Rahmen genau fest.

zum Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffent­ lich­rechtlichen Dienst­ oder Amtsver­ hältnisses wahrgenommen wird (§ 2 Abs. 2 BayNV). Die Nebenbeschäftigung ist jede sonstige, nicht zum Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes (§ 2 Abs. 3 BayNV).

RECHTLICHE GRUNDLAGE

- Die Wahrnehmung eines öffentlichen

- Art. 81 bis 86 Bayerisches Beam­

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tengesetz (BayBG): Grundlegende Vorschriften Art. 88 Abs. 2 und 91 Abs. 2 Satz 2 BayBG: Verhältnis von Nebentätig­ keit und Altersteilzeit Art. 89 Abs. 3 BayBG: Nebentätig­ keit bei Teilzeit und Beurlaubung Bayerische Nebentätigkeitsverord­ nung (BayNV): Vollzugsvorschrif­ ten zu Art. 81 ff. BayBG Verwaltungsvorschriften zum Recht der Nebentätigkeit § 23 Abs. 2 Urlaubs­ und Mutter­ schutzverordnung (UrlMV): Ne­ bentätigkeit während der Elternzeit

BEGRIFFSBESTIMMUNG

Die Nebentätigkeit ist entweder ein Nebenamt oder eine Nebenbeschäf­ tigung. Das Nebenamt ist ein nicht

KEINE NEBENTÄTIGKEIT

Folgende Tätigkeiten gelten kraft Geset­ zes nicht als Nebentätigkeiten (Art. 81 Abs. 2 Satz 2 BayBG): Ehrenamtes, z. B. Beschäftigung als Gemeinderatsmitglied, ehrenamtlicher kommunaler Wahlbeamter, Ehrenbe­ amter oder als ehrenamtlicher Richter, § 3 BayNV. Für die Genehmigung einer Dienstbefreiung gilt die Sonder­ vorschrift des § 17 Abs. 2 UrlV. - Die unentgeltliche Führung der Vormundschaft, Betreuung oder Pfleg­ schaft für einen Angehörigen. Die Ausübung einer solchen Tätigkeit bedarf keiner Genehmigung. Es besteht jedoch schriftliche Anzeigepflicht (Art. 81 Abs. 2 Satz 2 BayBG).

GENEHMIGUNGSFREIE NEBENTÄTIGKEITEN

Nicht genehmigungspflichtige Beschäf­ tigungen sind (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 BayBG):


BEAMTENRECHT

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- Nebentätigkeiten, die auf Vorschlag

oder Veranlassung des Dienstherrn übernommen werden, - unentgeltlich ausgeübte Nebentätigkei­ ten (genehmigungspflichtig ist hier al­ lerdings z. B. die Mitarbeit/Ausübung eines ­Gewerbes oder der Eintritt in ein Organ eines Unternehmens), - Verwaltung eigenen Vermögens, - schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeiten oder Vor­ tragstätigkeiten, - selbständige Gutachtertätigkeiten von Beamtinnen und Beamten an wissen­ schaftlichen Instituten, - Tätigkeiten zur Wahrung von Berufs­interessen in Gewerkschaften, Berufsverbänden oder Selbsthilfe­ einrichtungen der Beamtinnen und Beamten. Die Beamtin oder der Beamte ist über Art und Umfang solcher Nebentätig­ keiten auskunftspflichtig (Art. 82 Abs. 2 BayBG). Werden durch eine genehmi­ gungsfreie Nebentätigkeit dienstliche Pflichten verletzt, ist deren Ausübung ganz oder teilweise zu untersagen.

GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE NEBENTÄTIGKEITEN Jede andere Beschäftigung ist i. d. R. genehmigungspflichtig (Art. 81 Abs. 2 BayBG). Die Genehmigung ist vor Auf­ nahme der Nebentätigkeit einzuholen. Endet das Beamtenverhältnis durch Eintritt in den Ruhestand, tritt an die Stelle der Genehmigungspflicht die Anzeigepflicht (Art. 86 BayBG).

ALLGEMEINE GENEHMIGUNG Die Genehmigung zur Übernahme einer Nebentätigkeit gilt allgemein als erteilt (§ 7 Abs. 1 BayNV), wenn

- die Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

wahrgenommen wird,

- dienstliche Interessen nicht be­

einträchtigt werden (Art. 81 Abs. 3 BayBG) und - die Vergütung für alle ausgeübten Nebentätigkeiten allgemein einen be­ stimmten Betrag (derzeit 2.400 Euro) nicht übersteigt.

Die Ausübung einer solchen Tätigkeit bedarf keiner Einzelfallgenehmigung. Es besteht jedoch schriftliche Anzeigepflicht (§ 7 Abs. 2 BayNV).

Ergibt sich eine Beeinträchtigung dienst­ licher Interessen nach Erteilung der Genehmigung, so ist diese zu widerrufen (Art. 81 Abs. 3 Satz 7 BayBG).

VERSAGUNGSTATBESTÄNDE, WIDERRUF

GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Die Genehmigung ist zu versagen, wenn zu befürchten ist, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (Art. 81 Abs. 3 Satz 1 BayBG). Ein solcher Versagungs­ grund liegt insbesondere vor, wenn die Nebentätigkeit

- nach Art und Umfang die Arbeitskraft

des Beamten oder der Beamtin so stark in Anspruch nimmt, dass die ord­ nungsgemäße Erfüllung der dienstli­ chen Pflichten behindert werden kann, - den Beamten oder die Beamtin in einen Widerstreit mit dienstlichen Pflichten bringen kann, - in einer Angelegenheit ausgeübt wird, in der die Behörde, der der Beamte oder die Beamtin angehört, tätig wird oder tätig werden kann, - die Unparteilichkeit oder Unbefangen­ heit des Beamten oder der Beamtin beeinflussen kann, - zu einer wesentlichen Einschränkung der künftigen dienstlichen Verwend­ barkeit des Beamten oder der Beamtin führen kann, - dem Ansehen der öffentlichen Verwal­ tung abträglich sein kann. Dienstliche Interessen sind i. d. R. be­ einträchtigt, wenn der Zeitaufwand für eine oder mehrere genehmigungs­ pflichtige Nebentätigkeiten in der Woche acht Stunden überschreitet. Dieser Versagungsgrund ist besonders zu prüfen, wenn abzusehen ist, dass die Entgelte und geldwerten Vorteile aus ge­ nehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten im Kalenderjahr 30 v. H. der jährlichen Dienstbezüge bei Vollzeitbeschäftigung überschreiten werden (Art. 81 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BayBG). Bei kurzfristig stärkerer Belastung kann auf die durch­ schnittliche zeitliche Beanspruchung während eines Kalendervierteljahres abgestellt werden.

Die Genehmigungsbehörde hat in jedem Einzelfall zu prüfen, ob durch die Ausübung der Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Zu be­ achten ist sowohl der zeitliche wie auch der inhaltliche Aspekt. Der Genehmigungsantrag ist vor Aufnahme der Nebentätigkeit einer personalverwaltenden Stelle zuzuleiten. In dem schriftlichen Antrag sind Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit, der Auftraggeber, die voraussichtliche Höhe der Vergütung und die zeitliche Bean­ spruchung durch alle von dem Beamten ausgeübten genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten darzulegen.

Die Genehmigung ist auf längstens fünf Jahre zu befristen. Sie kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Die Beamtin oder der Beamte kann verpflichtet werden, nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres eine Aufstellung über alle im Kalenderjahr ausgeübten ge­ nehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten und die dafür erhaltenen Entgelte und geldwerten Vorteile vorzulegen (Art. 81 Abs. 3 Sätze 5, 6 BayBG). Nachträgliche Änderungen der im Ge­neh­mi­gungsantrag enthaltenen Tatsachen sowie die Beendigung der ­Nebentätigkeit sind unverzüglich ­schriftlich mitzuteilen.

NEBENTÄTIGKEIT VON ­RUHESTANDSBEAMTEN

Endet das Beamtenverhältnis durch Eintritt in den Ruhestand, tritt an die Stelle der Genehmigungspflicht die Anzeigepflicht (Art. 86 BayBG). Die Anzeigepflicht endet je nach Ruhestandseintrittsgrund nach drei bzw. nach fünf Jahren. Eine Untersagung der Nebentätigkeit ist auch in diesem Zeitraum möglich.


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BEAMTENRECHT

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VG Ansbach

Erfüllungsübernahme des Schmerzensgeldanspruchs durch den Dienstherrn Mit Urteil vom 25. Juli 2019 hat das Verwaltungsgericht Ansbach (Az. AN 1 K 18.01545) entschieden, dass einem Beamten eine Erfüllungsübernahme des Schmerzensgel­d­­an­ spruchs, der auf einem gerichtlichen Vergleich beruht, durch den Dienstherrn zusteht.

N

ach Art. 97 Abs. 1 Bayerisches Beamten­gesetz (BayBG) kann der Dienstherr auf Antrag die Erfüllung eines Schmer­ zensgeldanspruchs bis zur Höhe des festgestellten Schmerzensgeldbetrags übernehmen, sofern der Beamte oder die Beamtin wegen eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs, den er oder sie in Ausübung des Dienstes oder außer­ halb des Dienstes wegen der Eigenschaft als Beamter oder Beamtin erleidet, einen rechtskräftig festgestellten An­ spruch auf Schmerzensgeld gegen einen Dritten hat und die Erfüllungsübernah­ me zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist.

Der rechtskräftigen Feststellung steht ein Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleich, sobald er un­­wider­ruflich und der Höhe nach angemessen ist. Anders als bei ­Urteilen besteht für den Dienstherrn bei der Übernahme eines Schmerzensgeldanspruchs gegen den Schädiger, der auf einem Vergleich beruht, die Prüfungskompetenz, ob die Schmerzensgeldhöhe an­gemessen ist. Das VG Ansbach hat nun festgestellt, dass diese missbrauchsvorbeugende Regelung auf Ausnahmekonstellationen abziele, in denen der Schädiger einer unangemessenen Schmerzensgeldhöhe zustimmt. Im vorliegenden Fall läge dies insbesondere deswegen nicht vor,

da der Vergleich auf einem Vorschlag des Zivilgerichts beruht und deutlich unter der ursprünglich geltend gemach­ ten Schmerzensgeldhöhe liege. Für ein kollusives Zusammenwirken des Klä­ gers und des Schädigers zum Nachteil des Dienstherrn beim Vergleichsschluss bestehen nach Ansicht des Gerichts keine Anhaltspunkte. Zudem stellt das Gericht klar, dass bei der Prüfung der Angemessenheit der Höhe des verein­ barten Schmerzensgeldes nicht nur die dem Kläger zugefügte Körper­schäden und die nachfolgenden gesundheit­ lichen Einschränkungen berücksichtigt werden müssen. Vielmehr müsse auch die mit Art. 97 BayBG verfolgte Zielsetzung in den Blick genommen werden. Die ­bun­des­weit zum Zeitpunkt des Inkraft­ tretens am 1. Januar 2015 einmalige Regelung basiert auf einem Beschluss des Bayerischen Landtags vom 16. Juli 2013 (LT-Drs. 16/18027), in dem ein Prüfauftrag an die Bayerische Staatsregierung im Hinblick auf Ver­ besserungen der Fürsorgeleistungen des Freistaats Bayern für von tätlichen Angriffen betroffene Polizei- und Justizvollzugsbeamte – vor allem durch die Übernahme rechtskräftiger unein­ bringlicher Schmerzensgeldansprüche – erteilt wurde. Dieser Prüfauftrag be­ ruhte wiederum auf der politischen For­ derung, der gegenwärtig wachsenden

Gewaltbereitschaft insbesondere gegen Polizeibeamten ein klares Signal der Wertschätzung für die betroffenen Be­ amten entgegenzusetzen. In diesem Zu­ sammenhang wurde es von den Befür­ wortern im Lichte der Für­sorgepflicht des Dienstherrn (§ 45 BeamtStG) als nicht hinnehmbar erachtet, dass Polizei­ beamte zum Wohle der Allgemeinheit sowie für ihren Dienstherrn regelmäßig ihre Gesundheit riskieren, anschließend aber selbst das Ausfallrisiko eines nicht vollstreckbaren Schmerzensgeldtitels tragen mussten. Bei der Prüfung der Angemessenheit der Höhe eines durch Vergleich ver­ einbarten Schmerzensgeldes sei deshalb zu berücksichtigen, dass dem Schmer­ zensgeld vorrangig eine Genugtuungs­ funktion zukomme, welcher gerade bei tätlichen Angriffen gegenüber (Polizei-) Beamten besondere Bedeutung zu­ komme. Denn bei Art. 97 BayBG stehe der immaterielle Sonderopfer­gedanke im Mittelpunkt.


BEAMTENRECHT

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Bundesverwaltungsgericht

Mitbestimmung des ­Personalrats bei Umsetzung mit Dienstortwechsel Mit Beschluss vom 16. September 2019 (Az. 5 P 5.18) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist, unabhängig von ihrer Geltungs­ dauer der Mitbestimmung des Personalrats gem. § 76 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 Bundes­personalvertretungsgesetz (BPersVG) unterliegt. Bisher waren Umsetzungen mit Dienstortwechsel nach ständiger Rechtsprechung nur dann mitbestimmungs­ pflichtig, wenn die Umsetzung auf Dauer angelegt war. Eine vorübergehende, befristete oder vertretungsweise vorgenom­ mene Umsetzung unterlag bisher grundsätzlich nicht der Mitbestimmung des Personalrats.

In Ermangelung einer zeitlichen Vorgabe in § 76 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 BPersVG wurde diese ungeschriebene Voraussetzung jedoch aufgegeben. Dieser zu § 76 Abs. 1 Nr. 4 Alt 2 BPersVG ergangene Beschluss ist uneingeschränkt auf den Mitbestim­ mungstatbestand der Umsetzung gem. Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Alt. 2 Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ­übertragbar. Folglich bedürfen künftig Umsetzungen inner­halb der Dienststelle, die mit einem Dienst­ort­wechsel ­ver­bunden sind, unabhängig von ihrer Geltungsdauer der Mitbestimmung des Personalrats gem. Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Alt. 2 BayPVG.

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TARIFRECHT

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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei neuer Erkrankung In den meisten Fällen kurieren wir eine Erkrankung innerhalb von sechs Wochen vollständig aus und die Arbeit kann wieder aufgenommen werden. Innerhalb der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unverschuldet erkranken, von ihrem Arbeitgeber ihr gewöhnliches Gehalt als Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall, § 3 EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz).

M

it Urteil vom 11. Dezember 2019 (Az: 5 AZR 505/18) hat­ te das Bundesarbeitsgericht (BAG) über einen Fall zu ent­ scheiden, in dem eine Arbeitnehmerin krankheitsbedingt arbeitsunfähig war und dem sich daran im engen zeitlichen Zusammenhang eine im Wege der „Erstbescheinigung“ attestierte weitere Arbeitsunfähigkeit anschloss.

Enthält dadurch die Arbeitnehmerin automatisch einen weiteren Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Das BAG weist in seinem Urteil da­ rauf hin, dass maßgeblich ist, ob die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der weiteren Arbeitsverhinderung geendet hatte. Denn wenn während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit innerhalb der ersten sechs Wochen eine neue, auf einem an­ deren Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähig­ keit führt, sog. Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls, dann endet die Gewährung des Entgeltfortzahlungs­

6 WOCHEN

KRANKHEIT 1 § 3 EFZG

anspruchs nach Ablauf der ersten sechs Wochen (Abbildung 2). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht allerdings dann, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeits­ unfähigkeit führte (Abbildung 1). Gerade dies konnte die Klägerin jedoch nicht beweisen, so dass ihre Klage keinen Erfolg hatte.

6 WOCHEN

KRANKENGELD DURCH KRANKENKASSE

KRANKHEIT 2 § 3 EFZG

ABBILDUNG 1

KRANKHEIT 1

KRANKHEIT 1 + 2

§ 3 EFZG

ABBILDUNG 2

6 WOCHEN

KRANKENGELD DURCH KRANKENKASSE


TARIFRECHT

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Tariffähigkeit von Arbeitnehmerkoalitionen Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied mit ­Beschluss vom 13. September 2019, dass die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft von der Mitgliederzahl abhängig gemacht werden kann (Az 1 BvR 1/16). „Ohne eine gewisse Geschlossenheit der Or­ ganisation und Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler wäre eine Arbeit­ nehmervereinigung vom guten Willen der Arbeitgeberseite und anderer Arbeitnehmer­ koalitionen abhängig und könnte den Aufga­ ben der Tarifautonomie nicht gerecht werden; von der Mitgliederzahl einer Koalition hängt ihre Verhandlungsstärke ab“, so das Bundes­ verfassungsgericht. Eine wichtige Entscheidung, die den Zu­sam­ men­schluss von Arbeitnehmenden betont und zeigt, dass nur gemeinsam Ziele erreicht werden können.

Hinweise zur ­Einführung der ­Entgeltgruppen 9a und 9b TV-L

Hinweise zur Durch­führung des § 12 TV-L FMS vom 30.10.2019

FMS vom 8.11.2019 Mit der Tarifeinigung vom 2. März 2019 wurde die „Auf­ spaltung“ der bisherigen Ent­gelt­ gruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b zum 1. Januar 2019 vereinbart. Das FMS enthält zudem Hinwei­se zu den neuen Ga­ran­ tie­beiträgen und zur Stufen­ zuordnung bei einem Wechsel der Tätigkeit, die mit einem ­Tabellenwechsel verbunden ist.

BAG zum Schwer­ behindertenrecht EINLADUNG ZUM VORSTELLUNGSGESPRÄCH TROTZ ÜBERLAUFENDEM OUTLOOK-POSTFACH Der Kläger bewarb sich mit einer E-Mail auf eine von einem ­öffentlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle. Die Be­ werbung war mit dem deutlichen Hinweis auf seinen Grad der Behinderung von 30 und seine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen versehen. Obwohl der Kläger fachlich für die Stelle nicht offensichtlich ungeeignet war, ­wurde er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Gem. §165, 151 Abs. 1 SGB IX sind öffentliche Arbeitgeber dazu ver­pflichtet, schwerbehinderte bzw. diesen gleichgestellten Per­sonen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn ihnen die fachliche Eig­nung nicht offensichtlich fehlt. Das beklagte Land hat geltend gemacht, die Bewerbung des Klägers sei aufgrund eines schnell überlaufenden Outlook-Postfachs und wegen ungenauer Absprachen unter den befassten Mit­ arbeitern nicht in den Geschäftsgang gelangt. Dies widerlege jedoch nicht die Vermutung einer Be­nach­teiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, so das BAG mit Urteil vom 23. Januar 2020 – 8 AZR 484/18.

Das Staatsministerium der Fi­ nanzen und für Heimat hat die Hinweise zur Durchführung des § 12 TV-L, ­über­­­mittelt mit Schrei­ ben vom 2. April 2012, Gz.: 25 – P 2607 – 042 – 12 770/12, über­ arbeitet. Die Änderun­gen aus der Entgelt­runde 2019 (insbesondere Aufteilung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b, Einführung eines sog. Ausbil­ dungsstrangs in Teil I der Entgelt­ ordnung zum TV-L) wurden dabei eingefügt. Des Weiteren erfolgte eine umfangreiche redaktio­nelle Überarbeitung.

BETEILIGUNG DER SCHWERBEHINDERTEN­ VERTRETUNG VOR ENTSCHEIDUNG ÜBER GLEICHSTELLUNGSANTRAG Eine Arbeitnehmerin mit einem anerkannten Grad der Be­ hin­derung von 30 beantragte die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen und teilte dies der Arbeitgeberin mit. Die Arbeitgeberin setze die Arbeitnehmerin in ein anderes Team um, ohne die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Etwa fünf Monate später stellte die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitnehmerin rückwirkend einem schwerbehinderten Menschen gleich. Hätte die Schwerbehindertenvertretung vor der Umsetzung angehört werden müssen? Nach § 178 Abs. 2 Satz 1, 151 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeit­ geber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegen­ heiten, die einen einzelnen oder die Schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Dies gilt jedoch nicht, wenn über den Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden ist. Zwar wirkt die Gleichstellung nach § 151 Abs. 2 Satz 2 SGB IX auf den Tag des Eingangs des ­Antrags zurück. Eine Pflicht zur vorsorglichen Unterrichtung und Anhörung besteht jedoch nicht, BAG Beschluss vom 22. Januar 2020 – 7 ABR 18/18.


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VERBAND

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Fortentwicklung ohne Verschlechterung. Des Weiteren erteilte Seehofer Gewalt gegen Staatsbeschäftigte und extremisti­ schen Tendenzen im öffentlichen Dienst erneut eine klare Absage.

dbb Jahrestagung 2020 in Köln Unter dem Motto „Ideenwerkstatt für den öffentlichen Dienst“ hat am 6./7. Januar 2020 die 61. dbb Jahrestagung in Köln stattgefunden. Dort kamen hochrangige Gäste zusammen, um über aktuelle Herausforderungen in der gesellschaftspolitischen Debatte zu diskutieren.

DBB CHEF SILBERBACH FOR­ DERT MASSIVE INVESTITIONEN In seiner Auftaktrede der Jahrestagung hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach massive Investitionen in den Staatsdienst gefordert. Unter anderem in den Bereichen der frühkindlichen Bildung, in Schulen und Berufsschulen, bei den Sicherheitsbehörden, in Justiz und Finanzämtern, im Gesundheits­ dienst, in der Pflege und der Sozialen Arbeit erreiche die Personalknappheit bedenkliche Ausmaße. Silberbach machte die Dringlichkeit dieser Thema­ tik deutlich: „In den kommenden zehn Jahren werden zudem mehr als 1,3 Millionen Beschäftigte in den Ruhe­ stand gehen. Damit steht uns ein ganz gewaltiger Verlust von Arbeitskraft und Knowhow ins Haus. Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit, den der öffentliche Dienst zu bewältigen hat – und leider sind wir bislang noch nicht einmal richtig aus den Startlöchern gekommen. Das ist wirklich dramatisch. Wir müssen schleunigst die Beine in die Hand nehmen und zusehen, dass wir den öffentlichen Dienst mit sinnhafter Digitalisierung und nachhal­ tiger Personalpolitik fit für die Zukunfts­ aufgaben bekommen.“

AGIL, VIELFÄLTIG, DIGITAL: DBB PRÄSENTIERT WERK­ STATTPAPIER Passend dazu hat der dbb ein Werkstatt­ papier zur Modernisierung des Staats­

dienstes vorgelegt, das zeigt: „Nur ein personell wie technisch gut und vielfältig aufgestellter, modern agierender und beweglicher öffentlicher Dienst wird die Herausforderungen der Zukunft meistern und seine Arbeit mit der Rückendeckung einer breiten gesellschaftlichen Akzep­ tanz leisten können“, erklärte Silberbach und kritisierte: Insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung der Verwaltung hinke man weit hinterher. „Ob die Fahr­ zeuganmeldung per Klick oder Sozial­ leistungen via Onlineformular – die Menschen beklagen immer wieder, dass etliche Bürgerservices noch immer nicht digital angeboten werden.“ Hier gebe es ein „eklatantes Umsetzungsproblem“.

BUNDESINNENMINISTER SEE­ HOFER: „AUF DIE LEISTUNGS­ FÄHIGKEIT DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES IST VERLASS“ „Ich bin stolz auf die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes“, betonte Horst Seehofer während seiner Rede und erin­ nerte daran, dass der öffentliche Dienst mit seinen Beschäftigten „erheblich zur Einheit unseres Landes beigetragen hat“. Damit man sich darauf auch weiterhin verlassen könne und den Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht werde, sei es nun notwendig, Ideen für die Zukunft zu entwickeln. In diesem Zuge gab der Bundesinnenminister das Versprechen ab, das Personalvertretungs­ recht zu modernisieren, und sprach von

BUNDESTAGSPRÄSIDENT SCHÄUBLE ZUR DEUTSCHEN WIEDERVEREINIGUNG 30 Jahre nach der deutschen Wiederver­ einigung gehe es nun darum, vor welchen gesellschaftlichen Herausforderungen die Bundesrepublik mittlerweile stehe, wurde in Wolfgang Schäubles Vortrag deutlich. Der Prozess der Deutschen Einheit habe „nicht nur mutige politische Entschei­ dungen gefordert, sondern auch die engagierte Arbeit der Menschen in der öffentlichen Verwaltung.“ Mit Blick auf das heutige Verhältnis von Staat und Ver­ waltung auf der einen und Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite sagte der Bundestagspräsident, dass dieses immer neu austariert werden müsse.

BUNDESFAMILIENMINISTERIN GIFFEY: „ICH MÖCHTE DIE JUGEND ZU POLITISCHEM ENGAGEMENT ERMUTIGEN!“ „Wer wirklich etwas bewegen will, muss in politische Ämter gehen. Dazu möchte ich alle jungen Menschen ermutigen – dann sinkt auch der Altersdurchschnitt in der Politik", betonte Bundesfamili­ enministerin Franziska Giffey in ihrem Impulsvortrag während der Tagung. In der anschließenden Podiumsdiskussion mit Karoline Herrmann (dbb jugend), Martin Horn (Oberbürgermeister Frei­ burg) und Quang Anh Paasch (Fridays For Future) wurde darüber gesprochen, wie das Engagement von jungen Men­ schen an politischen Prozessen gestärkt werden kann.

NRW­MINISTERPRÄSIDENT LASCHET: ÖFFENTLICHER DIENST BRAUCHT MEHR MITARBEITER Nur mit einem leistungsfähigen öffent­ lichen Dienst wird Deutschland die anstehenden strukturpolitischen Heraus­ forderungen meistern können, machte Nordrhein­Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet deutlich. Und betonte: „Wir brauchen mehr Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Nicht im Sinne von Überregulie­ rung. Aber wir brauchen genügend Menschen, die unsere Zukunftsthemen managen. Diese Menschen gewinnen wir nur, wenn der Staat als Arbeitgeber attraktiv ist. Auch bei der Bezahlung.“


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Neuwahlen der Kreisausschüsse

KELHEIM

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MÜNCHEN

KELHEIM

GARMISCHPARTENKIRCHEN

HOF

Der BBB gratuliert allen neu- oder wiedergewählten Vorstands­ mitgliedern ganz herzlich und dankt den bisherigen für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit!

MÜNCHEN

KELHEIM

Im Dezember 2019 fand eine Versammlung zur Wiederbe­ gründung des Kreisausschusses München statt. Nach dem plötzlichen Tod von Willi Wolf in 2018, der bis zu seinem Ab­ leben das Amt des Kreis­ausschussvorsitzenden innehatte, war diese Position nicht mehr besetzt gewesen. Bei den Neuwahlen stimmte der Großteil der Anwesenden für Alexander Georg vom Bayerischen Realschullehrerverband (brlv, im Bild rechts) als neuen Kreisausschussvorsitzenden. Für das Amt der stell­ vertretenden Vorsitzenden wurde Ilse Schedl gewählt, Klaus Franz vom Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr (VAB) wird als Kassier fungieren. Das Amt des Schriftführers konnte nicht besetzt werden, der neue Vorsitzende Alexander Georg wird dieses in Personalunion vorerst übernehmen.

Auch hier wurden zum Ende des Jahres 2019 e­ inige Ämter neu besetzt, da zwei der langjährigen Vorstands­mitglieder aus Alters­ gründen zurücktraten. So ver­ab­schiedete Wolfgang Brey, nach wie vor Kreis­ausschussvorsitzender (BLLV, 2. v. r. im ersten Bild), die Urgesteine Helmut Schreml (mittig im zweiten Bild; Kassier seit 1974!) und Alois Triebswetter (Schrift­führer seit 1974!) und dankte für die jahrzehntelangen, treuen und äußerst gewissenhaft geführten Amtsgeschäfte und die immer unterstützende Arbeit.

GARMISCH-PARTENKIRCHEN Ebenfalls Anfang Dezember wurde eine neue Vor­­­stand­­schaft gewählt: Als neuer Kreisausschussvorsit­zender fungiert künftig Matthias Haller von der Bayerischen Finanzgewerkschaft (bfg, im Bild ganz links). Die weiteren Ämter wurden wie folgt ge­wählt: 2. Vorsitzender ist Andreas Bartl (bfg), Schatzmeister Adrian ­Pielenz (bfg), Schriftführer Andreas Ehstand (Baye­ rischer Lehrer- und Lehrerinnenverband, BLLV), 1. Beisitzer Matthias Negele (Bayerische Justizgewerk­schaft, BJG), 2. ­B ei­­sitzer Marcus Maier (BJG, abwesend). Der bisherige Vorsitzende Dieter Schermak (Deutsche Poli­zei­­gewerkschaft, DPolG, 2.v.r) blickte auf eine seit 2007 bestehen­de Vorstandstätigkeit mit vielen gut be­suchten Ausflügen zurück, zum Beispiel nach Brüssel, München, Straßburg oder Berlin. Höhepunkte waren die Gespräche mit Frank-Walter Steinmeier und Alexander Dobrindt. Außerdem wurden Umbau und Neustrukturierung diverser Behörden mitbeeinflusst. Auch anwesend war Altvorstands­ mitglied Thomas Pokorny von der Bayerischen Forstge­ werkschaft (BDF). Die neue Vorstandschaft plant, die Arbeit in dieser hohen Qualität weiter fortzusetzen.

Die Kasse übernimmt künftig Christine Brey (BLLV), das Amt des Schriftführers Regierungs­inspektor Ludwig Hofmann. Wei­ tere Beisitzer sind Thomas Dachs (brlv) und Kirsten Kirmeier (BLLV). Bei der Neuwahl stellte sich außerdem der neue zweite Vorsitzende Thomas Daffner (brlv) vor, der seine Fach- und Sach­kompetenz auch in die Kreisarbeit einbringen will.

HOF In Hof fand ebenfalls eine Neuwahl des Vorstandes statt. Der bisherige Vorsitzende Karl-Heinz Marko (links im Bild) stellte sein Amt zur Verfügung und wurde zum Ehrenvorsitzenden des Kreisausschusses ernannt. Vom stellvertretenden BBBLandes­vorsitzenden Rainer Nachtigall (3. v. r.) erhielt er dafür eine Dank­urkunde und das Ehrenzeichen des BBB in Gold. Zuvor gab er aber einen kurzen Überblick über die vielen Veranstaltungen in seiner 15-jährigen Amtszeit. Bei den inter­ essanten Tages- und Mehr­tagesfahrten, Betriebserkundungen, kulturellen Veranstaltungen und Gesprächsrunden mit Kom­ munal- und Landes­politikern kamen fast immer zwischen 25 und 50 Teilnehmer zusammen. Einstimmig wurden gewählt: Joachim Ehrenberg (bfg, 5. v. l.) zum Vorsitzenden, Carsten Schübel (DPolG) zu seinem Stellvertreter, als Beisitzer Jürgen Stader von der Gewerkschaft der Beamten und Arbeitnehmer im kommunalen Dienst (­KOMBA), Henrik Schödel (BLLV), Heiko Schmidt vom Lan­ desverband der Bayerischen Justizvollzugs­bediensteten (JVB), Thomas Pasold (bfg) und Elsbeth Langguth (BLLV). Jugend­ vertreter bleibt Markus Haase (KOMBA).


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KREISAUSSCHUSS WÜRZBURG IMPRESSUM

MdL Manfred Ländner zu Gast

Verleger:

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Bei der vergangenen Versammlung des Kreisausschusses im Staatlichen Hofkeller inklusive Weinprobe konnte der Vorsitzende Hubert Schömig den CSU­Landtagsabgeordneten Manfred Ländner und die rund 25 anwesenden BBB­Mitglieder sowie die Vorsitzende des Kreisausschusses Aschaffenburg Erika Finster begrüßen. Nach einer interessanten Gewölbekeller­ führung durch Hans Georg Bauner stand Manfred Ländner den Teilnehmern Rede und Antwort zu verschiedenen Themen wie Grundsteuerneuberechnung, E­Mobilität im öffentlichen Dienst und Nachwuchsgewinnung.

Der stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses kam auch auf den Haushalt und die erfolgreiche Abschaffung des Art. 6 b BayHG zu sprechen. Die Übernahme der Tarifanpassungen für die Beamten­ schaft sei weiterhin gesetzt. Er wies außerdem auf die Abschwächung der Konjunktur hin. Nach Aussage des Industrieverbandes werde sich der Konjunkturabschwung in Bayern moderater gestalten als in anderen Bundesländern. Er sprach aber auch von einem besorgten Finanzminister. Sollte eine Rezession kommen, wären seiner Meinung nach auch wieder Überlegungen bzgl. Sparopfer für Beamte denkbar. Bei der proble­ matischen Personalgewinnung setze er künftig vermehrt auf Akademiker, die keine Anstellung bekommen haben. Hier sei ein gewisser Trend zu erkennen. Einer Ausweitung der Altersgrenze bei der Einstellung stehe er positiv gegenüber.

KREISAUSSCHUSS MEMMINGEN

Im Klimawandel der Zeit Bei der Jahresabschlusssitzung des Kreisausschusses Memmingen referierte der Diplom-Meteorologe Hans Löffler über die Klimaphänomene heutiger Tage und ordnete sie ein. Er legte den knapp 30 Anwesenden fachlich fundiert dar, dass das Klima schon immer Schwankungen unterworfen war und berichtete von zahlreichen extremen Wetterlagen in den vergangenen Jahrhunderten in Memmingen. Klimawandel finde fortlaufend statt und sei kein Grund zur Beunruhigung, meint Löffler. Kreisausschussvorsitzender Matthias Fähndrich berichtete zuvor von anstehenden und vergangenen Aktivitäten des hiesigen Beamtenbundes.

KREISAUSSCHUSS DEGGENDORF ID-Nr. 2088108

Der Jahresabschluss Kurz vor Weihnachten trafen sich die Beamtenbundjugend Deggendorf und Niederbayern sowie Kreisausschussvorsitzender Ferdinand Augustin (r.) traditionell am Christkindlmarkt Deggendorf und zu einem Besuch des brasilianisches Speiselokals „Mettner Hof“. Im Zentrum stand der gemeinsame Austausch über Belange der jungen Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie ein Jahresrückblick und eine Vorausschau auf geplante Aktivitäten in 2020.


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KREISAUSSCHUSS NORDOBERPFALZ

Besuch des BayernLAB in Nabburg das Passwort am Computer zu ändern, mindestens zwölf unterschiedliche Zeichen zu verwenden und für jeden Job ein eigenes Passwort zu vergeben. Denn Sicherheit im Netz verlangt Vorsicht und Aufwand beim Zugang. Vor allem junge Menschen würden dies bisher ignorieren, so Frau Hösl.

Da staunten die BBB-Mitglieder nicht schlecht, als Ihnen Frau Hösl, Herr Greiner und Herr Schwan vom Bayern­ LAB Nab­burg ihre virtuelle Umgebung im Zukunftslabor präsentierten und ausführlich Sensorik, autonomes Fah­ ren und 3D-Technik erläuterten. Letzteres wurde unter dem Motto „erleben, anfassen, ausprobieren“ von den Be­suchern sofort getestet. Das BayernPortal, der Online-Zugang zu vielen Ver­ waltungsleistungen des öffentlichen Dienstes in Bayern, war den Meisten bekannt, aber bei BayernAtlas oder Geo­portal gab es noch Einiges zu entdecken. Warum nicht die nächste Fahrradtour mit Hilfe dieser digitalen Informations­systeme planen? Auch der Programmpunkt der Gefahren und Risiken einer digitalen Welt, der der Kreisausschussvorsitzenden Gerlinde Woppmann wichtig war, kam nicht zu kurz. Hier ging es zum Beispiel um die Empfehlung, alle paar Monate

Den praktischen Nutzen eines Multicopters (mit dem auch das Foto zum Artikel aufgenommen wurde) er­ läu­terte Herr Greiner. Nicht nur Polizei und Bergwacht erleichtert er die Personen­suche, sondern zum Beispiel auch der Landwirtschaft und dem Inspektionsdienst in Windrädern hilft er bei der Arbeit. Ein Highlight erwartete die BBB-Mitglieder im letzten Teil der Präsentation: Ein hochmoderner Konferenz­ raum mit bester Whiteboard-Ausstattung. Spielerisch präsentierte Herr Schwan die technischen Möglichkeiten. So kann von jedem Laptop im Konferenzraum aus das Whiteboard mit Daten bedient werden. Mit Hilfe der Konferenztechnik wurde zum BayernLAB nach Traun­ stein geschaltet, wo Nao, der Roboter, für die Besucher in Nabbung ein rockiges Ständchen auf seiner virtuellen Gitarre spielte und einige seiner gymnastischen Fähig­ keiten zeigte. Die BBB-Mitglieder waren sich einig: Ein Besuch beim BayernLAB ist absolut empfehlenswert!

KREISAUSSCHUSS KRONACH

KREISAUSSCHUSS SCHWANDORF

Im Hinblick auf die im März anstehenden Kommunalwah­ len hat der Kreis­ausschuss Kronach im Dezember die CSU-Bürgermeisterkandida­ tin Angela Hofmann sowie im Januar die SPD-Bürger­ meisterkandidatin Sabine Gross zu Gesprächen eingeladen. Themen, über die diskutiert wurde, waren unter anderem bezahlbarer Wohnraum und Wohnungsbau in Kronach, das neue Mobilitätskonzept und Möglichkeiten, um die Kron­ acher Innenstadt zu be­leben und attraktiver zu gestalten.

Finanz­minister Albert Füracker sprach beim CSU-Neu­ jahrsempfang in Schwandorf mit dem BBB-Kreisaus­ schussvorsitzenden Wolfgang Meischner über die Nach­ wuchsgewinnung im öffentlichen Dienst, die psychische Belastung am Arbeitsplatz und die zunehmende Gewalt gegenüber Bediensteten. Besonders freut es den Finanz­ minister, dass die Beamten am Finanzamt in Schwandorf bei der Zeitdauer der Bearbeitung der Steuerklärungen auf Platz 2 liegen.

Bürgermeister­ kandidatinnen zu Gast

CSU-Neujahrsempfang mit Finanzminister Füracker



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