Baukader Fachmagazin 10/2020

Page 23

Verband //

BAUKADER 10 | 2020  23

RECHTSECKE

Keine MĂ€ngelhaftung

fĂŒr den «Hersteller-VerkĂ€ufer»? Kann bei einem Neubau die GewĂ€hrleistung jeglicher BaumĂ€ngel vertraglich wegbedungen werden? Mit dieser Frage musste sich ein Gericht im Aargau beschĂ€ftigen, nachdem sich die Fundation eines neuen Einfamilienhauses als ungenĂŒgend erwiesen hatte. Text: Andrea Lenzin, Rechtsanwalt, Rechtsdienst Baukader Schweiz

Haus mit Seeblick 
 Die Heimbau & Plan AG (H&P) ist eine im Bau- und Immobiliengewerbe tĂ€tige Firma. Als Bauherrin und Bauleiterin lĂ€sst sie kleine und mittelgrosse EinfamilienhĂ€user herstellen, die sie anschliessend schlĂŒsselfertig an Privatkunden verkauft. Im FrĂŒhling 2017 erwirbt die H&P ein GrundstĂŒck mit Seeanstoss in einer kleinen Aargauer Seegemeinde, plant darauf den Bau eines zweistöckigen Einfamilienhauses und lĂ€sst es nach Unterzeichnung eines GU-Vertrages durch das Bauunternehmen FeinBau AG erstellen. Das Haus wird im SpĂ€therbst 2018 an die H&P AG ĂŒbergeben. Besondere Vorkommnisse oder Probleme waren wĂ€hrend dem Bau nicht zu verzeichnen. Im FrĂŒhling 2020 verkauft die H&P AG das erstellte Haus an die Eheleute Fischer. Im Kaufvertrag wird festgehalten, dass «im gesetzlich zulĂ€ssigen Rahmen jegliche GewĂ€hrleistung fĂŒr BaumĂ€ngel wegbedungen» werde. 
 auf unsicherem Grund Einige Monate nach dem Kauf stellen Herr und Frau Fischer fest, dass im GĂ€stezimmer ihres Hauses sowohl das Aussenfenster als auch die ZimmertĂŒre nicht geöffnet gehalten werden können; einmal geöffnet gleiten sie nach kurzer Zeit wieder dem TĂŒr- bzw. Fensterrahmen zu. Der Schreiner bringt jeweils nur fĂŒr kurze Zeit Abhilfe, danach stellt sich das Problem immer wieder unverĂ€ndert ein. Die Eheleute Fische lassen darauf ihr Haus

durch einen Fachmann prĂŒfen; es stellt sich heraus, dass sich das GebĂ€ude in der nordöstlichen Ecke um etwa 2 cm geneigt hat. Grund dafĂŒr seien mangelhafte Fundationen, namentlich das fehlende Einlassen von Betonsporen in den gewachsenen, aufgrund der NĂ€he des Sees nicht genug festen Baugrund. Die Sanierungskosten können dank der frĂŒhzeitigen Erkennung des Mangels auf CHF 200 000.–beschrĂ€nkt werden. Herr und Frau Fischer Klagen die H&P AG auf Ersatz der entstandenen Kosten ein. Die VerkĂ€uferin beruft sich auf die im Kaufvertrag ausdrĂŒcklich vereinbarte HaftungseinschrĂ€nkung. Die Haftungsbegrenzung hat ihre Grenzen Das Gericht gibt den klagenden KĂ€ufern Recht. Es stĂŒtzt sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach bei GrundstĂŒckvertrĂ€gen MĂ€ngel dann nicht vom GewĂ€hrleistungsausschluss erfasst werden, wenn sie ausserhalb dessen liegen, womit der KĂ€ufer vernĂŒnftigerweise rechnen durfte. Die Eheleute Fischer hĂ€tten nicht eine bestehende Altbaute, sondern ein unter der Bauherrschaft erstelltes, neues Einfamilienhaus erworben. Damit, dass die Fundamente des zum Verkauf stehenden, neu erstellten Seehauses nicht genĂŒgend verankert waren und das Haus unter UmstĂ€nden mit der Zeit völlig gebrauchsuntauglich werden konnte, mussten die KĂ€ufer unter den gegebenen UmstĂ€nden nicht rechnen. Die vertragliche

Haftungsbegrenzung komme demzufolge fĂŒr den gerĂŒgten Mangel nicht zum Tragen und H&P AG habe fĂŒr den entstandenen Schaden die volle Verantwortung zu ĂŒbernehmen. Fazit Auch beim Immobilienkauf erstrecken sich HaftungsausschlĂŒsse lediglich auf MĂ€ngel, die nach objektiven Kriterien voraussehbar waren und womit der KĂ€ufer vernĂŒnftigerweise rechnen musste. Beim Kauf eines Neubaus darf der KĂ€ufer grundsĂ€tzlich ausschliessen, dass die Fundation des Hauses ungenĂŒgend ist und das Haus deswegen frĂŒher oder spĂ€ter unbrauchbar werden könnte. Andererseits sollen Freizeichnungsklauseln in GrundstĂŒckkaufvertrĂ€gen dazu dienen, den VerkĂ€ufer von der Haftung fĂŒr SchĂ€den zu befreien, dessen Risiko er nicht selbst einschĂ€tzen kann. Den Hersteller-VerkĂ€ufer trifft aber insofern eine erweiterte Haftungspflicht, weil er als Bauherr selbst an der Erstellung des Bauwerks beteiligt war und demzufolge besser in der Lage ist, das MĂ€ngelrisiko einzuschĂ€tzen.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.
Baukader Fachmagazin 10/2020 by Baukader Schweiz - Issuu